Mustereinspruch Entlastungsbetrag

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Mustereinspruch Entlastungsbetrag
Musterbrief
Einspruch gegen den Steuerbescheid
Höhe des Entlastungsbetrags von 1.308 Euro unzureichend
Name, Adresse, Steuernummer
An das
Finanzamt
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Steuerbescheid für das Jahr …….. vom .................. Einspruch ein.
Aufgrund meines Status als Alleinerziehende/r habe ich Anspruch auf die unveränderte Berücksichtigung des (früheren) Haushaltsfreibetrags in Höhe von 2.871 Euro. Ich beantrage die volle
steuerliche Anerkennung des Freibetrags.
Begründung:
Alleinerziehende Mütter und Väter werden durch die Abschmelzung und den Wegfall des Haushaltsfreibetrags nach § 32 Abs. 7 Sätze 1 und 6 Einkommensteuergesetz i.V.m. § 52 Abs. 40 a
Einkommensteuergesetz benachteiligt. Auch die unzureichende Höhe des Entlastungsbetrags
von 1.308 Euro benachteiligt Alleinerziehende.
Im Steuerrecht gilt der aus dem Grundgesetz abgeleitete Grundsatz der Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dem regelmäßig anfallenden finanziellen Mehraufwand durch
die Führung eines Haushalts mit einem oder mehreren Kinder wird durch die Einstufung in die
Steuerklasse 2 Rechnung getragen und ist als Äquivalent für das Ehegattensplitting bei verheirateten Eltern zu sehen. Die Reduzierung des Haushaltsfreibetrags im Jahr 2002 auf 2.340 Euro,
der anschließende völlige Wegfall des Haushaltsfreibetrags und die unzureichende Höhe des
neu eingeführten Entlastungsbetrags sind ein Verstoß gegen Art. 3 Abs.1 Grundgesetz und die
verfassungsmäßige horizontale Steuergerechtigkeit.
Die Reduzierung bzw. Abschaffung des in den Steuertarif eingearbeiteten Haushaltsfreibetrags
hat zur Folge, dass Alleinerziehende nach der Grundtabelle besteuert werden wie Singles. Dem
weitreichenden Umstand, dass sie mit hohem Aufwand Kinder zu unterhalten und zu versorgen
haben, wird steuerlich nicht mehr Rechnung getragen. Ihnen bleibt nur das Kindergeld. Über 90
Prozent der Alleinerziehenden haben ein zu geringes Einkommen, um über die Verrechnungsmethode mit dem Kindergeld von den Freibeträgen profitieren zu können. Verheiratete Eltern
haben neben dem Kindergeld und der zahlenmäßig viel höheren Inanspruchnahme von Kinderfreibeträgen aufgrund höherer Einkommen auch noch das Ehegattensplitting. Diese Ungleichheit
in der steuerlichen Veranlagung ist verfassungswidrig.
Ich verweise auf eine diesbezüglich anhängige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (AZ 2 BvR 2261/06) und beantrage, meinen Einspruch so lange ruhen zu lassen,
bis über dieses Verfahren entschieden ist.
Mit freundlichen Grüßen

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