Mustereinspruch Entlastungsbetrag
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Mustereinspruch Entlastungsbetrag
Musterbrief Einspruch gegen den Steuerbescheid Höhe des Entlastungsbetrags von 1.308 Euro unzureichend Name, Adresse, Steuernummer An das Finanzamt Datum Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen den Steuerbescheid für das Jahr …….. vom .................. Einspruch ein. Aufgrund meines Status als Alleinerziehende/r habe ich Anspruch auf die unveränderte Berücksichtigung des (früheren) Haushaltsfreibetrags in Höhe von 2.871 Euro. Ich beantrage die volle steuerliche Anerkennung des Freibetrags. Begründung: Alleinerziehende Mütter und Väter werden durch die Abschmelzung und den Wegfall des Haushaltsfreibetrags nach § 32 Abs. 7 Sätze 1 und 6 Einkommensteuergesetz i.V.m. § 52 Abs. 40 a Einkommensteuergesetz benachteiligt. Auch die unzureichende Höhe des Entlastungsbetrags von 1.308 Euro benachteiligt Alleinerziehende. Im Steuerrecht gilt der aus dem Grundgesetz abgeleitete Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dem regelmäßig anfallenden finanziellen Mehraufwand durch die Führung eines Haushalts mit einem oder mehreren Kinder wird durch die Einstufung in die Steuerklasse 2 Rechnung getragen und ist als Äquivalent für das Ehegattensplitting bei verheirateten Eltern zu sehen. Die Reduzierung des Haushaltsfreibetrags im Jahr 2002 auf 2.340 Euro, der anschließende völlige Wegfall des Haushaltsfreibetrags und die unzureichende Höhe des neu eingeführten Entlastungsbetrags sind ein Verstoß gegen Art. 3 Abs.1 Grundgesetz und die verfassungsmäßige horizontale Steuergerechtigkeit. Die Reduzierung bzw. Abschaffung des in den Steuertarif eingearbeiteten Haushaltsfreibetrags hat zur Folge, dass Alleinerziehende nach der Grundtabelle besteuert werden wie Singles. Dem weitreichenden Umstand, dass sie mit hohem Aufwand Kinder zu unterhalten und zu versorgen haben, wird steuerlich nicht mehr Rechnung getragen. Ihnen bleibt nur das Kindergeld. Über 90 Prozent der Alleinerziehenden haben ein zu geringes Einkommen, um über die Verrechnungsmethode mit dem Kindergeld von den Freibeträgen profitieren zu können. Verheiratete Eltern haben neben dem Kindergeld und der zahlenmäßig viel höheren Inanspruchnahme von Kinderfreibeträgen aufgrund höherer Einkommen auch noch das Ehegattensplitting. Diese Ungleichheit in der steuerlichen Veranlagung ist verfassungswidrig. Ich verweise auf eine diesbezüglich anhängige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (AZ 2 BvR 2261/06) und beantrage, meinen Einspruch so lange ruhen zu lassen, bis über dieses Verfahren entschieden ist. Mit freundlichen Grüßen