braque saint germain
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braque saint germain
FCI-Standard Nr. 115/ 21. 05. 2003 /D BRAQUE SAINT GERMAIN 2 ÜBERSETZUNG : Elke Peper. URSPRUNG : Frankreich. DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINALSTANDARDS : 25.03.2003. VERWENDUNG : Vorstehhund hauptsächlich für die Jagd auf Federwild, der aber auch für die Jagd auf Pelztiere verwendet werden kann. KLASSIFIKATION F.C.I. : Gruppe 7 Vorstehhunde. Sektion 1 Kontinentale Vorstehhunde. Mit Arbeitsprüfung. KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Diese Rasse stammt von Hunden ab, die aus der Kreuzung eines englischen Pointers mit einem Pointer des Kontinents entsprungen waren. Sie wurde um 1830 in den königlichen Hundezwingern zunächst in Compiègne, danach in Saint Germain en Laye entwickelt. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts war die Rasse groß in Mode; auf den ersten Hundeausstellungen, insbesondere auf der ersten in Frankreich im Jahr 1863, war sie die am stärksten vertretene Vorstehhundrasse. Der französische Rasseklub wurde im März 1913 gegründet. ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Eine Rasse von mittleren Proportionen, bei der die oberen Begrenzungslinien von Schädel und Fang parallel verlaufen oder sehr leicht divergieren und der Stop mäßig ausgeprägt ist. Die Knochen sind relativ schwer, die Muskulatur den Anforderungen eines ausdauernden Arbeitseinsatzes entsprechend ausgebildet. Das Haar ist falbfarben und weiß, ohne jedes Schwarz. Beim Jagdeinsatz sucht dieser Hund in durchschnittlicher Reichweite, sein Galopp ist gleichmäßig und geschmeidig. FCI-St Nr 115 3 VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Hauptsächlich ein Jagdhund, der zutraulich, ausgeglichen und liebevoll ist und eine schroffe Bahandlung bei der Ausbildung nicht ertragen würde. In Anbetracht der Gegebenheiten ist er leicht auszubilden. Er jagt mit Leidenschaft Fasane, Rebhühner und Schnepfen in jedem Terrain und apportiert mit weichem Maul. Dem Menschen sehr zugetan, lebt er am liebsten in der Familie. KOPF OBERKOPF : Schädel : Leicht gerundet, im hinteren Teil spitzbogig zulaufend, mit vorstehendem Hinterhauptbein. Die Jochbögen sind kaum betont. Stop : Nicht zu betont. GESICHTSSCHÄDEL: Nasenschwamm : Breit, mit gut geöffneten Nasenlöcher, dunkelrosa. Fang : Nasenrücken gerade oder sehr leicht konvex, Fang von gleicher Länge wie der Oberkopf. Lefzen : Sie bedecken vollständig den Unterkiefer; sie sind relativ fein und frei von schwarzen Flecken. Kiefer / Zähne : Die Kiefer sind kräftig und gleich lang; die Zähne sind groß und gutgleichmäßig aufgereiht. Scherengebiß. Gaumen : Ohne jedes Schwarz. Augen : Gut geöffnet, ziemlich groß, gold-gelb, gut in den Augenhöhlen eingebettet ; der Blick ist offen und sanft. Behänge : Auf Augenhöhe angesetzt, nicht zu lang. Die Ohrlappen weisen eine Längsfalte auf. Sie sind abgerundet und etwas vom Kopf abgehoben. HALS : Muskulös, ziemlich lang, etwas gebogener Nacken ; eine sehr leicht ausgeprägte Kehlhaut wird toleriert. KÖRPER : Rücken : Waagerecht. Lende : Ziemlich kurz, breit und kräftig. Kruppe : Leicht abfallend. FCI-St Nr 115 4 Brust : Lang, tief und breit. Die Brustbeinspitze ragt leicht vor. Die Rippen sind lang und gut gebogen. Bauch : Leicht aufgezogen, in fließender Linie ohne Absatz in den Brustkorb übergehend. Der Brustkorb ist lang, die Flanken sind kurz. RUTE : Ziemlich tief angesetzt, höchstens bis zu den Sprunggelenken reichend, am Ansatz dick, in einer Spitze endend ; in der Bewegung waagerecht getragen. GLIEDMASSEN : Gute Knochenstärke; in der Ruhestellung sind die Muskeln unter der Haut erkennbar. VORDERHAND : Schulter : Das Schulterblatt ist lang, schräg, bemuskelt, wie es bei einem Galopper sein muß. Oberarm : Etwas schräg liegend. Unterarm : Kräftig, bemuskelt, senkrecht gestellt. Vordermittelfuß : Kurz, von der Seite gesehen sehr leicht schräg. Vorderpfoten : Lang, Zehen fest zusammengefügt, Nägel sehr hell oder sogar weiß, feste Ballen. HINTERHAND : Läufe von hinten gesehen gleichmäßig senkrecht stehend. Oberschenkel : Lang und muskulös. Unterschenkel : Gut bemuskelt. Sprunggelenk : Breit, auf einer Achse mit dem Körper liegend.. Hintermittelfuß : Kurz, senkrecht, trocken. Hinterpfoten : Wie die Vorderpfoten. GANGWERK / BEWEGUNG : Die normale Gangart des Hundes ist der Galopp ; er sollte geschmeidig, harmonisch und ausdauernd sein; sein Raumgriff ist durchschnittlich. In jeder Gangart wird der Kopf etwas oberhalb der Rückenlinie getragen, nie tiefer. Die Braque Saint-Germain greift in jeder Gangart gut aus. HAUT : Ziemlich fein. FCI-St Nr 115 5 HAARKLEID HAAR : Kurz, nicht zu fein. FARBE : Mattweiß mit orange-(falb-)farbener Zeichnung ; etwas Tüpfelung wird toleriert, jedoch nicht angestrebt. Die Behänge sind falbfarben (eine sehr geringe Menge Weiß wird toleriert, jedoch nicht angestrebt). GRÖSSE : RÜDEN : mindestens 56 cm, höchstens 62 cm mit einer Toleranz von 2 cm mehr bei außergewöhnlichen Exemplaren. HÜNDINNEN : mindestens 54 cm, höchstens 59 cm mit einer Toleranz von 2 cm mehr bei außergewöhnlichen Exemplaren. FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muß als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte. • Schädel : Zu breit. • Augen : Klein, mit wildem Blick, zitronengelb. • Behang : Den korkenzieherförmigen Behängen von Laufhunden ähnelnd. • Kruppe : Zu stark abfallend. • Pfoten : Gespreizt ; Vorhandensein von Afterkrallen. AUSSCHLIESSENDE FEHLER : • Wesen : Aggressiv oder übermäßig scheu. • Typmängel : Ungenügend ausgeprägte charakteristische Rassemerkmale, d.h. das Tier ähnelt im Gesamtbild nicht den übrigen Rassevertretern. FCI-St Nr 115 6 • Kiefer / Zähne : Das Fehlen von mehr als einem Zahn, ausgenommen die ersten Prämolare (P1) ; fehlerhafter Stand der Zähne. Rückbiß oder Vorbiß. • Augen : Braun oder schwarz. • Standardwidrige Zeichnung : Schwarz, vor allem : an der Nase, an den Lefzen, am Gaumen, an den Zehennägeln. • Größe : Außerhalb der im Standard festgelegten Grenzen. Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden. oder N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden. FCI-St Nr 115