Pflegekosten werden oft falsch eingeschätzt

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Pflegekosten werden oft falsch eingeschätzt
assekuranz ag –
PRAXIS + ÖKONOMIE
DER VERSICHERUNGSPARTNER IHRES BERUFSVERBANDES – INFORMIERT
Pflegekosten werden
oft falsch eingeschätzt
Ein stationärer Pflegeplatz kostet im günstigsten Fall 3.000 Euro
im Monat. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt jedoch nur
1.612 Euro. Die durchschnittliche Pflegedauer liegt bei 100 Monaten, die Kostenlücke beträgt in diesem Fall rund 140.000 Euro.
Die gute Nachricht: Sie können rechtzeitig vorsorgen.
Die Dienstleistung Pflege ist inzwi­
schen zu einem gewaltigen Wirt­
schaftszweig angewachsen, 24 Mil­
liarden Euro betrugen die Ausgaben
für die Pflege im Jahr 2013.
anderen Seite aufeinandertreffen. Die
höhere Lebenserwartung führt ein­
deutig dazu, dass Pflegeleistungen
nicht nur durch mehr Menschen in
Anspruch genommen werden, son­
dern auch zusätzlich für eine längere
Zeit. Wird die Beitragsstruktur der
Pflegeversicherung nicht reformiert,
steigen die Beiträge von gegenwärtig
1,95 % auf 4,5 bis 5 % im Jahr 2050,
so die aktuellen Schätzungen.
Die gesetzliche
Pflege­versicherung
Seit 1995 besteht die gesetzliche
Pflegeversicherung, in die sowohl
gesetzlich Krankenversicherte als
auch Privatversicherte ihre Beiträge
einzahlen. Damit sollte das Thema
Kosten für die Pflege im Alter eigent­
lich keine Rolle mehr spielen. Kon­
junktive weisen oftmals auf mögliche
Denkfehler hin, so auch hier. Jede
zweite Frau und jeder dritte Mann
sind durchschnittlich betrachtet im
Alter auf fremde Hilfe angewiesen.
Die demografische Entwicklung in
den nächsten Jahren wird dazu füh­
ren, dass immer weniger Beitragszah­
ler auf der einen Seite und immer
mehr Leistungsempfänger auf der
Fehleinschätzung
bei den Pflegekosten
Wie bereits erwähnt, kommt die ge­
setzliche Pflegeversicherung nur für
die Grundversorgung auf. Ihre Leis­
tungen sind weit von den Kosten
entfernt, die tatsächlich durch die
Pflege im Alter verursacht werden
können. Übernehmen Angehörige die
Pflege ihrer Partner, Eltern oder
Großeltern, führt dies häufig zu ei­
nem einschneidenden Verlust an Le­
bensqualität. Wird die Pflege durch
professionelle Pflegedienste geleis­
tet, müssen die Kosten teilweise
selbst übernommen werden. Ein mo­
natlicher Betrag von 2.000 Euro aus
der eigenen Tasche kann hier schnell
anfallen. Multipliziert man diesen
Betrag mit der durchschnittlichen
Pflegedauer von derzeit 100 Mona­
ten, bekommt man ein Bild von der
möglichen Dimension des finanziellen
Bedarfs. Aus unserer Beratungspraxis
wissen wir: Bei der Konzeption der
Altersvorsorge werden solche Beträge
für die späteren Pflegekosten in den
meisten Fällen nicht eingeplant.
Pflegekosten belasten
das Vermögen Ihrer Kinder
Sind die eigenen Ersparnisse durch
die Pflegekosten aufgebraucht, wer­
den direkte Angehörige – in den
meisten Fällen die Kinder – herange­
zogen. Erst wenn auch diese die Kos­
ten nicht mehr übernehmen können,
springt das Sozialamt ein. Damit be­
lasten die Pflegekosten nicht nur Ihr
Vermögen, sondern auch das Ihrer
Kinder – im schlimmsten anzuneh­
menden Fall so stark, dass selbst Ih­
re Kinder mit ihren Familien von
Sozialleistungen abhängig werden.
Rechtzeitig gegensteuern
Angesichts dieser kritischen Aus­
gangslage wird schnell klar, dass hier
nur Selbsthilfe vor unangenehmen
Pflegerentenversicherung mit Sofortpflegeschutz und Geld-zurück-Garantie
Versicherte Pflegerente bei Pflegestufe I:
750,00 €
Versicherte Pflegerente bei Pflegestufe II:
1.125,00 €
Versicherte Pflegerente bei Pflegestufe III:
1.500,00 €
Sie können diesen Versicherungsschutz mit Sofortpflegeschutz
alternativ auch mit einem Minimalbeitrag zeichnen und dann
später, zum Alter 75 Jahre, den Differenzschutz zur vollen
Pflegerente nachzeichnen.
Eintrittsalter
Beitragszahlung
bis Optionsalter
Monatsbeitrag
Mann/Frau
Option auf eine
monatliche
­Altersrente von*
Option auf einmalige Kapitalzahlung*
30 Jahre
75 Jahre
98,09 €
263,30 €
61.206 €
37,50 €
40 Jahre
75 Jahre
124,28 €
270,20 €
59.740 €
50,30 €
50 Jahre
75 Jahre
188,24 €
263,30 €
57.993 €
71,00 €
60 Jahre
75 Jahre
333,95 €
271,60 €
55.924 €
114,30 €
Minimalbeitrag
monatlich
* mit Überschüssen Laufzeit bis zum Alter 75 Jahre
2
FRAUENARZT
56 (2015)
Nr. 8
assekuranz ag –
Die gesetzliche Pflegeversicherung – was sie leistet
Häusliche Pflege
„„
Die Beiträge sollten laufend mo­
natlich eingezahlt werden kön­
nen, aber auch als Einmalbeitrag
zahlbar sein.
„„
Es sollte keine bzw. eine verein­
fachte Gesundheitsprüfung ver­
einbart werden.
„„
Wir empfehlen ein Eintrittsalter
von 20 bis 70 Jahren.
Übernahme
der Kosten
für ambulante
Pflege­dienste
(Sach­leistungen)
monatlich
Zuschuss
für pflegende
Angehörige, Nachbarn oder Freunde
(Geld­leistungen)
monatlich
Pflegestufe 0
244 €*
123 €*
Pflegestufe I
(erheblich Pflegebedürftige;
mind. 1,5 Std./Tag)
468 €/
689 €
244 €/
316 €
Profitieren Sie
von unserer Unabhängigkeit
Pflegestufe II
(schwer Pflegebedürftige;
mind. 3 Std./Tag)
1.144 €/
1.298 €
458 €/
545 €
Pflegestufe III
(Schwerstpflegebedürftige;
mind. 5 Std./Tag)
1.612 €
728 €
Als unabhängige Versicherungsmakler
sind wir völlig frei in der Auswahl der
Pflegerentenversicherung, die wir
Ihnen vorschlagen. Wir können Sie
dabei individuell, nach rein sachli­
chen Kriterien, beraten. Dies garan­
tiert Ihnen eine optimale Lösung für
Ihre Pflegerentenversicherung.
Stationäre Pflege in Heimen
Pflegestufe I
(erheblich Pflegebedürftige;
mind. 1,5 Std./Tag)
1.064 €
Pflegestufe II
(schwer Pflege­bedürftige;
mind. 3 Std./Tag)
1.330 €
Pflegestufe III
(Schwerstpflege­bedürftige;
mind. 5 Std./Tag)
1.612 €
Wir beraten Sie gerne
* Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, z. B. Demenzkranke. Quelle: BMG, Stand 12.05.2015
Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden. Daneben
gibt es ergänzende Leistungen bei Ausfall der Pflegepersonen, bei Tages- und Nachtpflege
sowie Kurzzeitpflege.
Folgen im Alter schützen kann. Dies
geschieht durch eine private Pflege­
rentenversicherung. Zusammen mit
der gesetzlichen Pflegeversicherung
schützt diese Ihr Vermögen im Alter.
Die private Pflegerentenversicherung
garantiert im Pflegefall fest vereinbar­
te monatliche Leistungen – egal, ob
die Pflege selbst organisiert wird oder
professionelle Pflegedienste beauftragt
werden. Das ist wichtig für alle, die so
lange wie möglich in den eigenen vier
Wänden versorgt werden möchten.
Worauf Sie achten sollten
Beim Abschluss eines Vertrags sollten
Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
„„
Sobald die Pflegebedürftigkeit
eintritt, sollten Sie von den Bei­
trägen befreit werden.
„„
Damit der Schutz umfassend ist,
sollten Demenzerkrankungen
mitversichert sein.
„„
Im Vertrag sollten Wahlmöglich­
keiten zu einem vereinbarten
Termin enthalten sein:
a) Zahlung einer lebenslangen
Pflegerente, oder
b) Auszahlung des Guthabens
(Geld-zurück-Garantie) oder
c) lebenslange monatliche
­Altersrente.
„„
Es sollte ein weltweiter Versiche­
rungsschutz gelten.
„„
Die Versicherungsleistungen soll­
ten bereits ab 2 ADL-Punkten in
Pflegestufe I in Höhe von 50 %
bezahlt werden (bei Pflege­
stufe II = 75 % und bei Pflege­
stufe III = 100 %).
„„
Der Vertrag sollte eine Todesfall­
leistung beinhalten.
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