ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig
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ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig
Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein 1. 1.1 Grundlagen Zur Förderung der allgemeinen und der sportlichen Jugendarbeit regelt der ADAC Schleswig-Holstein mit diesem Reglement die Durchführung von Jugend-Kart-Slalom-Wettbewerben im ADAC Schleswig-Holstein. 1.2 Grundlage dieses Reglements ist die Rahmenausschreibung für die ADAC-Kartslalom-Meisterschaft 2016 nebst evtl. Ergänzungen sowie die Rahmenausschreibung der dmsj. 1.3 Dieses Reglement ist für alle Qualifikationsveranstaltungen zur Deutschen ADAC-Kartslalom-Meisterschaft verbindlich. 1.4 Der ADAC Schleswig-Holstein behält sich vor, im Laufe des Jahres, evtl. erforderliche Ergänzungen oder Änderungen dieses Reglements vorzunehmen, die dann für die Durchführung von Kart-Slalom-Wettbewerben ebenfalls bindend sind. 1.5 Die Ausrichtung der einzelnen Kart-Slalom-Veranstaltungen liegt in den Händen der jeweiligen Veranstalter unter Berücksichtigung dieses Reglements sowie der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. Die Veranstaltungsausschreibung ist durch die Jugend- und Sportabteilung des ADAC Schleswig-Holstein vor der jeweiligen Veranstaltung zu genehmigen und ist hierdurch für die einzelnen Veranstaltungen ebenfalls verbindlich. 1.6 In allen Zweifelsfällen die das Reglement des ADAC Schleswig-Holstein betreffen, entscheidet der Jugendund Sportausschuss des ADAC Schleswig-Holstein endgültig. 1.7 In allen Zweifelsfällen, die bei den jeweiligen Veranstaltungen auftreten, entscheidet das Schiedsgericht (Siehe Punkt 6 dieses Reglements) endgültig. 2. Teilnehmer An den Jugend-Kart-Slalom-Veranstaltungen kann jeder Jugendliche in folgenden Klassen teilnehmen: Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Jahrgänge 2008 / 2007 Jahrgänge 2006 / 2005 Jahrgänge 2004 / 2003 Jahrgänge 2002 / 2001 Jahrgänge 2000 / 1999 / 1998 Es werden nur die Jahrgänge, nicht das Alter aufgeführt. 3. 3.1 Nennung, Nenngeld und Nennschluss Nennung Von allen Teilnehmern ist eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese entfällt für Inhaber eines Jugendausweises des ADAC. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet das Nennformular sorgfältig auszufüllen. Durch die Abgabe der Nennung (mit Unterschrift) erkennen die Erziehungsberechtigten und die Teilnehmer die Rahmenausschreibung des ADAC, das Reglement des ADAC Schleswig-Holstein sowie die Veranstaltungsausschreibung und alle hierzu erlassenen Ergänzungsbestimmungen an. Max. zwei Mannschaftsnennungen pro Ortsclub sind möglich. 3.2 Nenngeld Das Nenngeld für die Teilnehmer der Klassen 1 bis 5 beträgt max. 7,50 Euro. Für Mannschaften beträgt das Nenngeld max. 5,-- Euro. 3.3 Nennschluss Der Anmeldeschluss (Nennschluss) für die einzelnen Klassen wird wie folgt festgelegt: Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1 Klasse 4 Klasse 5 09.15 Uhr 10.45 Uhr 12.00 Uhr 13.30 Uhr 14.30 Uhr Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein 4. Fahrerausrüstung Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, geschlossene, den ganzen Körper bedeckende Kleidung, feste Handschuhe (keine freien Finger) und Vollvisierhelme sind vorgeschrieben. 5. 5.1 Durchführungsbestimmungen Training und Wertungsläufe Jeder Teilnehmer muss einen Trainingslauf absolvieren, der mind. einer Wertungsrunde zu entsprechen hat. Im Anschluss hat jeder Teilnehmer zwei Wertungsläufe zu fahren. Ein Wertungslauf besteht aus max. zwei (identischen) Runden. Es wird klassenweise, beginnend mit der Klasse 3 um 09.45 Uhr, gestartet. Die Startreihenfolge der Teilnehmer in allen Klassen kann durch das Los bestimmt werden. Bei den Veranstaltungen, die der Qualifikation für den Deutschen ADAC-Kart-Slalom-Cup dienen, sind die besten Teilnehmer, basierend auf ihren bisherigen Erfolgen, vom Veranstalter zu setzen. Die Teilnehmer werden zum Start durch den Streckensprecher aufgerufen. Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen selbst verantwortlich. Nur der jeweilige Teilnehmer und ein Betreuer dürfen den Vorstartbereich bzw. den Parcours betreten. Die Teilnehmer mit den ungeraden Startnummern fahren ihren Trainingslauf und den 1. Wertungslauf auf dem Kart Nummer 1 und die Teilnehmer mit den geraden Startnummern fahren ihren Trainingslauf und den 1. Wertungslauf auf dem Kart Nummer 2. Haben alle Teilnehmer der jeweiligen Klasse den Trainings- und 1. Wertungslauf beendet, müssen die Teilnehmer – gemäß der feststehenden Startreihenfolge – mit den ungeraden Startnummern auf dem Kart Nummer 2 und die Teilnehmer mit den geraden Startnummern auf dem Kart Nummer 1 ihren 2. Wertungslauf absolvieren. Ein Mehrfachstart ist nicht möglich. 5.2 Überprüfung der Bekleidung Die Bekleidung der Teilnehmer ist vor dem Start zu überprüfen. Teilnehmer mit unvollständiger oder nicht den Durchführungsbestimmungen entsprechender Kleidung werden nicht zum Start zugelassen. 5.3 Startvorgang Der Start erfolgt einzeln mit laufendem Motor von der Vorstartlinie aus, die sich ca. 5m vor der Start-/Ziellinie befindet. Sobald das Startsignal gegeben wird, erfolgt der Start. 5.4 Sachrichter Der Veranstalter setzt eine ausreichende Anzahl von eingewiesenen Sachrichtern (mind. 16 Jahre) ein, die die Strafsekunden der Teilnehmer eigenverantwortlich mit einer Tafel anzeigen und protokollieren. Teilnehmer dürfen nicht als Sachrichter eingesetzt werden. 5.5 Fremde Hilfe Sollte sich während der Fahrt bei einem Teilnehmer eine Pylone unter dem Kart festsetzen, ist keine fremde Hilfe erlaubt, es sei denn, der Fahrer hebt die Hand und gibt somit an, dass ihm geholfen werden soll. Nur die Sportwarte/Sachrichter dürfen dann die Pylone entfernen. Der Fahrer kann, sofern dies möglich ist, auch bis zum Ziel weiterfahren. Ausnahme: Bleibt eine Pylone im Kreisel liegen, so wird diese, wenn ohne Gefahr möglich, von den Sportwarten/Sachrichtern entfernt, um ein ungehindertes Weiterfahren zu ermöglichen. Das Kart darf nur mit Motorkraft bewegt werden. Aus Sicherheitsgründen ist ein Verschieben des Karts mit Händen oder Füßen durch den Teilnehmer sowie das Verlassen des Karts auf dem gesamten Parcours nicht gestattet. Für die Klassen 1 und 2 gibt es keine Sonderregelung. Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein 6. Schiedsgericht Das Schiedsgericht ist das oberste Organ einer Kart-Slalom-Veranstaltung. Es besteht aus drei Personen, die vor der Veranstaltung zu benennen sind und von denen zwei nicht dem veranstaltenden Club angehören dürfen. Der Slalomleiter kann nicht Mitglied des Schiedsgerichtes sein. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist in der Veranstaltungsausschreibung und den Teilnehmern durch Aushang bekanntzugeben. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich und endgültig. Eine Berufung ist nicht möglich. Es wird empfohlen, die Personen des Schiedsgerichtes besonders zu kennzeichnen. 7. 7.1 Parcoursaufbau Parcours Die Kart-Slalom-Veranstaltungen werden auf einem Gelände mit einer befestigten, ebenen Fläche aus Beton, Asphalt oder ähnlichem Untergrund ausgetragen. Auf dem Veranstaltungsgelände sind die vorgesehenen Parcoursaufgaben gemäß dem vom ADAC SchleswigHolstein genehmigten Streckenplan, der am Veranstaltungstag ausgehängt wird, aufgebaut. Aus Gründen der Sicherheit und ggf. der Befahrbarkeit kann der Parcours am Veranstaltungstag geändert werden. In diesem Fall sind die Änderungen per Aushang bekanntzugeben. Die Parcourslänge sollte ca. 300 – 500 m betragen. Der Streckenaufbau ist auf Geschicklichkeit und Reaktionsfähigkeit der Jugendlichen ausgelegt. Der Kurs ist so aufzubauen, dass größere Geschwindigkeiten nicht erreicht werden können. Das Slalom-Kart muss durch alle Parcoursaufgaben mit dem Lenkeinschlag geschoben oder im Schritttempo gefahren werden können. Alle Maße werden von Fuß zu Fuß der Pylonen gemessen. Der Aufbau von Aufgaben, die nicht näher beschrieben sind, ist freigestellt. Sollten Aufgaben den beschriebenen Aufgaben ähnlich sein, so sind diese wie nachfolgend beschrieben aufzubauen. Darüber hinaus können Aufgaben, gemäß Anlage „Aufgabenbeispiele“ aufgebaut werden. 7.2 Pylonen Die Fahrspur, die der Teilnehmer einzuhalten hat, ist auf der Platzoberfläche durch Pylonen gekennzeichnet. Die Pylonen sind so aufzustellen, dass jeder Zweifel an der Streckenführung ausgeschlossen ist. Für den Parcours finden nur Pylonen Verwendung, die 50 cm ± 3 cm hoch sind. Der Parcours ist komplett mit dieser Pylonenhöhe aufzubauen. Die Abstände zwischen den einzelnen Hindernissen dürfen 4 m nicht unterund 10 m nicht überschreiten. Die lichte Breite eines Pylonentores beträgt maximale Spurbreite (1,25 m) plus 40 cm, gemessen an der Innenkante des Fußes der Pylonen. Besteht eine Aufgabe aus einer einzelnen Pylone, so ist die Fahrtrichtung, in der die Pylone umfahren werden muss, durch eine liegende Pylone anzuzeigen. Die Spitze der liegenden Pylone muss zum Pylonenfuß der stehenden Pylone zeigen und gibt so die Fahrtrichtung an. Der Pylonenabstand zwischen liegender und stehender Pylone entspricht einer Pylonenhöhe. 7.3 Spurgasse Eine gerade aufgestellte Spurgasse besteht aus mind. 3 bis max. 5 Pylonen pro Seite. Jede Seite muss gesamtheitlich markiert werden. Eine gebogene Spurgasse besteht im Aussenradius aus mind. 5 bis max. 10 Pylonen pro Seite. Der Abstand zwischen den Pylonen beträgt 50cm (Hinweis: Jede Pylone wird als Fehler gewertet). Werden die Pylonen im Innenradius „Bodenplatte an Bodenplatte“ aufgestellt, müssen diese gesamtheitlich markiert werden (Hinweis: beim Verschieben wird nur ein Fehler angerechnet). Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein 7.4 Schweizer Slalom Beim Schweizer Slalom handelt es sich um mehrere Aufgaben aus einzelnen stehenden Pylonen, die in einer Linie angeordnet und wechselseitig zu durchfahren sind. 7.5 Kreisel Der Kreisel wird gemäß nachfolgender Abbildung aufgestellt und muss mindestens einmal komplett (360º) durchfahren werden. Die Fahrtrichtung ist freigestellt. Die Pylonenfehler im Kreisel werden erst nach Verlassen der Aufgabe wieder aufgestellt und gewertet. Innendurchmesser = Pylonenabstand innen = Pylonenabstand außen = Einfahrt = Ausfahrt = Fahrspurbreite = 10,0 m 1,0 m 1,0 m 3,0 m Spurbreite + 0,4 m Spurbreite + 0,4 m Die Ein- und Ausfahrt ist mit liegenden Pylonen zu kennzeichen. 7.6 Pylonentor Ein Pylonentor besteht aus zwei Pylonen. Der Abstand zwischen den beiden Pylonen beträgt Spurbreite + 0,4 m. 7.7 Wechseltor Ein Wechseltor besteht aus zwei Pylonentoren, die unmittelbar nacheinander gefahren werden. Die Pylonen des Wechseltors stehen in einer geraden Linie. Der Abstand zwischen den Toren beträgt mindestens 1,5 m und maximal 4 m. 7.8 Wende 90 - 180 Grad Jeweils durch drei in einem Dreieck nebeneinander angeordnete Pylonen aufgebaut. Die Pylonen werden gesamtheitlich markiert. 7.9 Zielgasse Nach Zieldurchfahrt hat der Teilnehmer die Geschwindigkeit erheblich zu reduzieren. Die Zielgasse ist Bestandteil des Wertungslaufes, auch wenn die Zeitmessung an der Zeitmesslinie (Ziellinie) vor der Zielgasse erfolgt. Der Wertungslauf ist erst dann beendet, wenn der Teilnehmer in die Wechselzone einfährt. Vor der Einfahrt in die Wechselzone ist eine Zielgasse einzurichten, vor der die Teilnehmer ihr Kart zum Stillstand bringen müssen. An den Begrenzungslinien der Zielgasse ist diese durch Pylonen markiert. Die Breite der Zielgasse beträgt fix 2,50 m und die Länge mind. 8m, max. 10 m. Ein seitliches Herausfahren ist nicht gestattet. Die Teilnehmer fahren mit Motorkraft in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in die Wechselzone. Sollte dieses nicht möglich sein, ohne die seitlichen Begrenzungslinien zu überfahren, darf Fremde Hilfe genutzt werden. Dieses wird wie ein Pylonenfehler geahndet. 8. Sicherheitseinrichtungen Für Sicherheitseinrichtungen ist der Veranstalter verantwortlich. Der Veranstalter wird durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und Zuschauerplätze sorgen. Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein Zu festen Hindernissen und Zuschauerplätzen muss ein Mindestabstand von 3 m von der Parours-Außenlinie eingehalten werden. Bei geringeren Abständen müssen Hindernisse (z.B. Gitter, Masten etc.) und Zuschauerplätze durch Strohballen, Reifenketten oder ähnliches abgesichert werden. Der Mindestabstand beträgt 2 m von der Parcours-Außenlinie. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, das während der gesamten Dauer der Veranstaltung ein ausgebildeter Sanitäter mit Verbindung zur Rettungsleitstelle anwesend ist. Der Sanitäter muss als solcher gekennzeichnet sein. Es wird empfohlen ein Krankentransportfahrzeug mit ausgebildeter Besatzung für die gesamte Dauer der Veranstaltung vor Ort bereitzustellen. 9. Wertung Die Wertung erfolgt nach Fahrzeit und Strafsekunden. Die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke ist möglichst fehlerfrei zu durchfahren. Es werden 2 Wertungsläufe durchgeführt. Die Fahrzeiten der beiden Wertungsläufe und evtl. Strafsekunden werden addiert und ergeben die Gesamtfahrzeit. Der Fahrer mit der kürzesten Gesamtfahrzeit (einschließlich Strafsekunden) ist Sieger seiner Klasse. Bei ex aequo entscheidet die kürzere Fahrzeit des besseren Laufes. Sollte dann noch Gleichheit bestehen, erhalten beide Teilnehmer den gleichen Platz. 9.1 Wertungsstrafen Aufteilung der Strafsekunden: - Umwerfen oder Verschieben einer Pylone: - Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts - Auslassen oder falsches Befahren einer Aufgabe: - Verschieben des Karts mit Händen oder Füßen: - Verlassen des Karts während der Wertungsläufe: 2 Strafsekunden 2 Strafsekunden 10 Strafsekunden 10 Strafsekunden Wertungsausschluss Pro Aufgabe wird eine maximale Zeitstrafe von 10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen oder verschoben werden. Die Pylonen müssen um ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein. Eine Pylone gilt als verschoben, wenn die Markierung ganz verlassen ist. Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend. In der geraden Spurgasse ist pro Seite nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben wurden. In der gebogenen Spurgasse wird jede gefallene bzw. verschobene Pylone als Fehler angerechnet. Bei gesamtheitlicher Markierung im Innenradius ist nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben wurden. Wird der ”Schweizer-Slalom” von der falschen Seite angefahren, so gilt dieser grundsätzlich als ausgelassenes Tor. Als Fehler werden nur oder geworfen wurden. Pylonen gewertet, die durch direkte Fahrzeugeinwirkung verschoben Eine Aufgabe gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifährt, ohne eine Pylone zu verschieben oder zu werfen. Ansonsten werden die Fehler gewertet. Das Nachholen oder Korrigieren einer Aufgabe ist nur bis zum Beginn der nächsten Aufgabe möglich. Nach Zieldurchfahrt haben die Teilnehmer das Kart in der Zielgasse derart zum Stillstand zu bringen, dass sie auf Handzeichen des Zielrichters die Gasse über die Haltelinien verlassen können, ohne Pylonen umzuwerfen bzw. aus der Markierung zu schieben. 9.2 Mannschaftswertung Mannschaften können aus max. 5 Teilnehmern gebildet werden, von denen die 3 Besten gewertet werden. Eine Mannschaft kann sich aus Teilnehmern verschiedener Klassen zusammensetzen. Die Nennung muss vor dem ersten Start eines Mannschaftsfahrers abgegeben sein. Ein Teilnehmer kann nur für eine Mannschaft genannt werden. Die Mannschaftsnennung des Veranstalters muss vor dem ersten Start am offiziellen Aushang ausgehängt sein. Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein 10. Preise 10.1 Einzelwertung Es werden je Klasse an 25 % der Teilnehmer, aber mindestens für die Plätze 1 bis 3 Pokale oder Plaketten und an 100% der Teilnehmer der Klassen 1 und 2 sowie an mindestens 50 % der Teilnehmer der Klassen 3, 4 und 5 Urkunden ausgegeben. Bei Entscheidungen der dmsj, der Trägervereine, der Schiedsrichter oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des §661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 10.2 Nachwuchswertung Zusätzlich erhält in den Klassen 1, 2 und 3 der beste Nachwuchsfahrer einen Pokal. Beim Nachwuchspokal rückt der Nächstplazierte nach, wenn sich der erfolgreichste Nachwuchsfahrer in den Pokalrängen befindet (siehe 18.1). Die erfolgreichsten Nachwuchsfahrer erhalten zusätzlich Urkunden entsprechend ihrer tatsächlichen Platzierung unter den Nachwuchsfahrern. 10.3 Mannschaftswertung Es erhalten mindestens 50 % der gemeldeten Mannschaften einen Ehrenpreis. 11. Versicherung Über den ADAC Schleswig-Holstein und über den Sammelvertrag der ADAC-Zentrale sind folgende Versicherungen abgeschlossen: - Veranstalter-Haftpflichtversicherung Teilnehmer-Haftpflichtversicherung Teilnehmer-Unfallversicherung Sportwarte-Unfallversicherung Zuschauerunfallversicherung Die Teilnehmer der Dachverbände haben davon Kenntnis genommen, dass über den jeweiligen Dachverband eine Unfallversicherung für Fahrer besteht und der Veranstalter eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen abgeschlossen hat. Der Versicherung liegen allgemeine und besondere Bedingungen zugrunde. Sie umfasst keinesfalls Ansprüche auf die Verzicht geleistet wurde. Die Haftpflichtansprüche der Bewerber, Fahrer, Fahrzeughalter und –eigentümer untereinander sind nicht versichert, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt und kann jederzeit beim Veranstalter eingesehen werden. 12. Haftungsausschluss Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Er bzw. bei Minderjährigen ebenfalls seine Erziehungsberechtigten trägt/tragen im Rahmen der Gesetze die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden. Der Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen ebenfalls seine Erziehungsberechtigten erklärt/erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm/ihnen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen (Training, Wertungsläufe etc.) entstehen, und zwar gegen • den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, • den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentürmern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge und deren Helfern, • dem DMSB und die dmsj, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organe, Vorstände, Geschäftsführer und Generalsekretäre, ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Mitarbeiter, • dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e.V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organe, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder, ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Mitarbeiter, • dem Promotor/Serienorganisator und Sponsoren der Serie, • dem Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, • den Straßenbaulastträgen, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein • den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertreter aller zuvor genannten Personen und Stellen. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung) für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltungen entstehen, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem DMSB, dem ADAC (ADAC e.V., ADAC Regionalclubs und ADAC Ortsclubs) und gegenüber den Rennärzten, Slalomleitern, Schiedsgerichte. 13. Einsprüche Einsprüche sind nur beim Slalomleiter einzureichen. Einsprüche gegen Fehler des Veranstalters bzw. dessen Beauftragte sind unmittelbar nach der Zieldurchfahrt des jeweiligen Teilnehmers schriftlich einzulegen. (Einspruchsberechtigt sind nur die Teilnehmer oder deren Beauftragte.) Einsprüche gegen die Zeitnahme, Entscheidungen der Sachrichter und Sammeleinsprüche sind nicht zulässig. Videoaufzeichnungen sind als Beweismittel nicht zugelassen. Einsprüche gegen die Auswertung müssen spätestens 15 Minuten nach Veröffentlichung der Ergebnisse eingelegt werden. Ein technischer Defekt am Fahrzeug ist vom Fahrer sofort, auf jeden Fall vor Zieldurchfahrt zu beanstanden, in dem er unverzüglich anhält und durch Handzeichen auf diesen Defekt aufmerksam macht. Nach Behebung des Mangels muss der Fahrer sofort wieder an den Start gehen. Kann durch die Schiedsrichter oder den Veranstalter kein Mangel festgestellt werden, ist eine Wiederholung dieses Laufes unzulässig. Wurde die Fahrt des Teilnehmers durch die Funkfernabschaltung unterbrochen, entscheidet der Veranstaltungsleiter über die weitere Teilnahme des Fahrers. Einsprüche sind vom Schiedsgericht, nach Anhörung der Beteiligten, unverzüglich und endgültig zu entscheiden. Einsprüche gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts sind nicht möglich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 14. Allgemeines Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Slalomleiter. Die jeweilige Veranstaltung ist spätestens 4 Wochen vor der Ausrichtung bei der Jugend- und Sportabteilung des ADAC Schleswig-Holstein zur Genehmigung einzureichen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn eine Parcoursskizze mit den eingezeichneten Maßen beigefügt ist. Die Kurzausschreibung und der Streckenplan sind 2-fach einzureichen. Bei allen Kart-Slalom-Veranstaltungen ist es nicht erlaubt, Rennkarts oder sonstige Karts zu Vorführzwecken starten zu lassen. Bei allen ADAC-Kart-Slalom-Veranstaltungen muss eine geeignete Zeitmeßanlage mit Lichtschranke zum Einsatz gebracht werden. Es können zwei Lichtschranken (Start/Ziel) verwendet werden. Die Zeitmessung hat auf 1/100 sec. genau zu erfolgen. Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein Dieses Reglement sowie evtl. Ergänzungsbestimmungen ist bei den jeweiligen Veranstaltungen auszuhängen. Fahrzeuge Für die einzelnen Kart-Slalom-Veranstaltungen sind nur die vom Veranstalter bzw. die vom ADAC SchleswigHolstein zur Verfügung gestellten Karts mit Slick- bzw. Regenreifen zu benutzen. Regenreifen sind nur in der Klasse 1 zugelassen. Die Spurbreite beträgt 1250 mm, bei Regenreifen/Intermediates zwischen 1150 mm und 1250 mm. Es kommen nur Karts mit Honda GX 200 Motor (6,5 PS) zum Einsatz. Der Veranstalter stellt geeignete Sitzschalen und Pedalverlängerungen zur Verfügung. Eigene Sitzschalen der Teilnehmer sind zugelassen. Eine Sitzverstellung ist erlaubt. Die zum Einsatz kommenden Karts sind im Parcours warm zu fahren. Die Reifen der zum Einsatz kommenden Karts müssen folgenden Luftdruck haben: vorne: hinten: 0,9 bar 1,1 bar Weiterhin gelten die Technischen Bestimmungen der Rahmenausschreibung des ADAC. Qualifikation zum Bundesendlauf Teilnehmer des ADAC Schleswig-Holstein qualifizieren sich gemäß den Bedingungen für die ADAC- KartMeisterschaft – Pokalwertung – des ADAC Schleswig-Holstein. Maßgebend für die Qualifikation ist die erreichte Platzierung innerhalb der Klasse in welcher der Teilnehmer gestartet ist. Weitere Bestimmungen des ADAC Schleswig-Holstein Nachwuchsfahrer Bei den einzelnen Veranstaltungen wird in den Klassen 1, 2 und 3 eine Nachwuchswertung erstellt. Der Veranstalter ermittelt diese, indem er anhand seiner Klassenergebnisliste die Nachwuchsfahrer zu einer Extrawertung herauszieht und separat auszeichnet (siehe 10.2 Preise Nachwuchswertung). Als Nachwuchsfahrer kann derjenige Teilnehmer starten, der 2013 mit dem Kart-Slalom-Sport begonnen hat und an maximal vier Meisterschaftsläufen teilgenommen hat. Teilnehmer, die als Nachwuchsfahrer starten wollen, müssen dieses auf dem Nennformular vermerken. Ergebnisliste Der Jugend- und Sportabteilung des ADAC Schleswig-Holstein ist eine Klassenergebnisliste zuzusenden, die nicht nach Meisterschafts- und Nachwuchsfahrern unterscheidet. Nur wer zum 1. Wertungslauf gestartet ist, zählt als Starter seiner Klasse und ist in der Ergebnisliste, mit Angaben über den Ortsclub, aufzuführen. Weiterhin werden in der Ergebnisliste alle Teilnehmer, inkl. der Kinder des veranstaltenden Ortsclubs und Gaststarter aufgeführt und entsprechend ihrer tatsächlichen Platzierung gelistet. Mitglieder des veranstaltenden Ortsclubs sowie Gaststarter werden für die ADAC-Kart-Pokalwertung nicht gewertet. Die nachfolgenden Teilnehmer rücken entsprechend auf. An alle Jugendleiter bzw. Betreuer sind nach Abschluss der Veranstaltung komplette Ergebnislisten zu verschicken. Mannschaftswertung Die Teilnehmer einer Mannschaft müssen dem nennenden Verein angehören. Eine Mannschaft besteht aus 3 max. 5 Teilnehmern. Die Platzierungen der drei besten Teilnehmer werden addiert. Die Mannschaft mit der geringsten Punktzahl ist Sieger, die Mannschaft mit der zweitniedrigsten Punktzahl ist Zweiter usw. Die Mannschaftserfolge werden für die Kart-Slalom-Mannschaftsmeisterschaft des ADAC Schleswig-Holstein gewertet. Die Bestimmungen hierfür sind im Handbuch Jugend und Sport des ADAC Schleswig-Holstein veröffentlicht. Fahrverhalten Das Fahren mit Vollgas bei ständigem gleichzeitigem Bremseinsatz ist verboten. Kiel, im Februar 2015 ADAC Schleswig-Holstein e.V. Jugend- und Sportausschuss Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein Anlage – Beispiele für Parcoursaufgaben Aufgabe: Wechseltor Beschreibung: Ein Wechseltor besteht aus zwei Pylonentoren, die unmittelbar nacheinander gefahren werden. Torabstand mind. 1,5 m, max. 4 m Aufgabe: Ypsilon Beschreibung: Spurbreite 1,65 m Pylonenabstand 50 cm Die Aufgabe wird von unten nach oben und umgekehrt befahren. Dabei ist jedes Hindernisteil mindestens einmal zu durchfahren. Die Pylonen werden erst nach Verlassen der Aufgabe wieder aufgestellt und gewertet. Aufgabe: S-Spurgasse Beschreibung: Spurbreite 1,65 m Pylonenabstand 50 cm Anzahl der Pylonen freigestellt Aufgabe: Z-Gasse Beschreibung: Spurbreite 1,65 m Pylonenabstand 50 cm Abstand zwischen den Gassen > 2m (Abstand >4m = neue Aufgabe) Die Gassen können parallel oder auch versetzt aufgebaut werden. Auch mit nur zwei Gassen möglich. Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein Anlage – Beispiele für Parcoursaufgaben Aufgabe: Kasten Beschreibung: Ein- und Ausfahrt 1,65 m Anzahl Pylonen freigestellt Pylonenabstand 50 cm Variante mit 90° Ausfahrt Aufgabe: Schneckenhaus Beschreibung: Spurbreite 1,65 m Kastenbreite ca. 3 m Pylonenabstand 50 cm Die Reihenfolge der Ein- und Ausfahrten kann beliebig gewählt werden. Das Schneckenhaus kann von „innen nach außen“ oder auch umgekehrt befahren werden. Auch ein spiegelbildlicher Aufbau ist möglich. Aufgabe: Kreuz Beschreibung: Spurbreite 1,65 m Pylonenabstand 50 cm Anzahl der Pylonen freigestellt Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein Anlage – Beispiele für Parcoursaufgaben Aufgabe: Brezel, Knoten, Schwammerl Beschreibung: Spurbreite 1,65 m Pylonenabstand 50 cm Die Aufgabe kann auch mit nur einer Schleife gefahren werden. Die Pylonen können auch wie bei der gebogenen Spurgasse aufgestellt werden. Aufgabe: „Deutsches Eck“ Beschreibung: Ein- und Ausfahrt=Spurbreite+40cm Pylonenabstand 50 cm Anzahl Pylonen freigestellt Normales Eck Aufgabe: Zielgasse Haltelinie Beschreibung: Vor der Haltelinie ist eine Zielgasse aufgebaut. Die Haltelinie ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe. Die Ziellichtschranke ist direkt vor den ersten Pylonen der Zielgasse aufzubauen. Die Pylonen der Zielgasse werden einzeln gewertet. Die Aufgabe ist mit Stillstand des Karts beendet. Das Verlassen der Zielgasse erfolgt erst nach Aufforderung durch den Schiedsrichter. Breite: 2,5 m, Länge: min. 8 m, max. 10 m, Pylonenabstand = 50 cm Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig-Holstein Veranstaltungen: Jugend-Kart-Slalom Datum Status Titel Prädikate Ansprechpartner 10.04.2016 Club 26. Husumer-ADAC-Kartslalom AC Nordfriesland e.V. Nissen, Björn Süderstraße 16, 25864 Löwenstedt Tel.: 04843 1208, Fax: ADAC-Kart-Pokal [email protected] www.acnf.de 17.04.2016 Club 27. ADAC Jugend-Kart-Slalom Pokal „Fichtenhain“ DDAC e.V. Gloe, Marko Nordseestraße 33, 25704 Meldorf Tel.: 04832 5447, Fax: ADAC-Kart-Pokal [email protected] www.ddac-heide.de 24.04.2016 29.05.2016 Club Club 25. ADAC Gefion Jugend‐Kart‐Slalom MC Eckernförde e.V. Molt, Timo Moränenweg 47, 24340 Eckernförde Tel.: 04351 751469, Fax: info@molt‐online.de ADAC-Kart-Pokal 20. ADAC AvK Jugend-Kart-Slalom Automobilclub von Kiel e.V. Sorgenfrei, Jörg Manhagener Weg 20a, 24241 Blumenthal Tel.: 04347 5082, Fax: 04347 5084 ADAC-Kart-Pokal [email protected] www.avk-kiel.de 05.06.2016 Club 25. ADAC Wiking Jugend‐Kart‐Slalom AC Schleswig von 1923 e.V. Kleinwort, Kerstin Mühlenstraße 7, 24882 Schaalby Tel.: 04622 2158, Fax: [email protected] www.ac‐schleswig.de ADAC-Kart-Pokal 12.06.2016 Club 25. Bennebeker ADAC Jugend-Kart-Slalom MSC Bennebek e.V. Frank, Carola Bennebeker Weg 22, 24872 Groß-Rheide Tel.: 04624 4056946 ADAC-Kart-Pokal [email protected] www.msc-bennebek.de 26.06.2016 Club 24. Lübecker ADAC Jugend Kart Slalom AC von Lübeck e.V. Müller, Dirk Dornröschenweg 17, 23560 Lübeck Tel.: 0176 22143698 ADAC-Kart-Pokal [email protected] www.avluebeck.de 10.07.2016 Club ADAC Jugend-Kart-Slalom Flensburg AC Flensburg e.V. Karlson, Heiko Hirsestieg 16, 24941 Flensburg Tel.: 0461 54355, Fax: ADAC-Kart-Pokal [email protected] www.acvf.net 03.09.2016 Club 4. ADAC Travering-Jugend-Kart-Slalom MSC Holstein e.V. Kruse, Markus Grüner Weg 2a, 23566 Lübeck Tel.: 0178 5465265 ADAC-Kart-Pokal [email protected] www.msc-holstein.de