ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig

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ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016 ADAC Schleswig
Grundausschreibung für – ADAC-Jugend-Kart-Slalom 2016
ADAC Schleswig-Holstein
1.
1.1
Grundlagen
Zur Förderung der allgemeinen und der sportlichen Jugendarbeit regelt der ADAC Schleswig-Holstein mit diesem Reglement die Durchführung von Jugend-Kart-Slalom-Wettbewerben im ADAC Schleswig-Holstein.
1.2
Grundlage dieses Reglements ist die Rahmenausschreibung für die ADAC-Kartslalom-Meisterschaft 2016
nebst evtl. Ergänzungen sowie die Rahmenausschreibung der dmsj.
1.3
Dieses Reglement ist für alle Qualifikationsveranstaltungen zur Deutschen ADAC-Kartslalom-Meisterschaft
verbindlich.
1.4
Der ADAC Schleswig-Holstein behält sich vor, im Laufe des Jahres, evtl. erforderliche Ergänzungen oder Änderungen dieses Reglements vorzunehmen, die dann für die Durchführung von Kart-Slalom-Wettbewerben
ebenfalls bindend sind.
1.5
Die Ausrichtung der einzelnen Kart-Slalom-Veranstaltungen liegt in den Händen der jeweiligen Veranstalter unter Berücksichtigung dieses Reglements sowie der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. Die Veranstaltungsausschreibung ist durch die Jugend- und Sportabteilung des ADAC Schleswig-Holstein vor der jeweiligen
Veranstaltung zu genehmigen und ist hierdurch für die einzelnen Veranstaltungen ebenfalls verbindlich.
1.6
In allen Zweifelsfällen die das Reglement des ADAC Schleswig-Holstein betreffen, entscheidet der Jugendund Sportausschuss des ADAC Schleswig-Holstein endgültig.
1.7
In allen Zweifelsfällen, die bei den jeweiligen Veranstaltungen auftreten, entscheidet das Schiedsgericht (Siehe
Punkt 6 dieses Reglements) endgültig.
2.
Teilnehmer
An den Jugend-Kart-Slalom-Veranstaltungen kann jeder Jugendliche in folgenden Klassen teilnehmen:
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Klasse 5
Jahrgänge 2008 / 2007
Jahrgänge 2006 / 2005
Jahrgänge 2004 / 2003
Jahrgänge 2002 / 2001
Jahrgänge 2000 / 1999 / 1998
Es werden nur die Jahrgänge, nicht das Alter aufgeführt.
3.
3.1
Nennung, Nenngeld und Nennschluss
Nennung
Von allen Teilnehmern ist eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Diese entfällt für Inhaber eines Jugendausweises des ADAC. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet das
Nennformular sorgfältig auszufüllen.
Durch die Abgabe der Nennung (mit Unterschrift) erkennen die Erziehungsberechtigten und die Teilnehmer die
Rahmenausschreibung des ADAC, das Reglement des ADAC Schleswig-Holstein sowie die Veranstaltungsausschreibung und alle hierzu erlassenen Ergänzungsbestimmungen an.
Max. zwei Mannschaftsnennungen pro Ortsclub sind möglich.
3.2
Nenngeld
Das Nenngeld für die Teilnehmer der Klassen 1 bis 5 beträgt max. 7,50 Euro. Für Mannschaften beträgt das
Nenngeld max. 5,-- Euro.
3.3
Nennschluss
Der Anmeldeschluss (Nennschluss) für die einzelnen Klassen wird wie folgt festgelegt:
Klasse 3
Klasse 2
Klasse 1
Klasse 4
Klasse 5
09.15 Uhr
10.45 Uhr
12.00 Uhr
13.30 Uhr
14.30 Uhr
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ADAC Schleswig-Holstein
4.
Fahrerausrüstung
Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, geschlossene, den ganzen
Körper bedeckende Kleidung, feste Handschuhe (keine freien Finger) und Vollvisierhelme sind vorgeschrieben.
5.
5.1
Durchführungsbestimmungen
Training und Wertungsläufe
Jeder Teilnehmer muss einen Trainingslauf absolvieren, der mind. einer Wertungsrunde zu entsprechen hat.
Im Anschluss hat jeder Teilnehmer zwei Wertungsläufe zu fahren. Ein Wertungslauf besteht aus max. zwei
(identischen) Runden.
Es wird klassenweise, beginnend mit der Klasse 3 um 09.45 Uhr, gestartet. Die Startreihenfolge der Teilnehmer in allen Klassen kann durch das Los bestimmt werden. Bei den Veranstaltungen, die der Qualifikation für
den Deutschen ADAC-Kart-Slalom-Cup dienen, sind die besten Teilnehmer, basierend auf ihren bisherigen Erfolgen, vom Veranstalter zu setzen. Die Teilnehmer werden zum Start durch den Streckensprecher aufgerufen.
Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen selbst verantwortlich. Nur der jeweilige Teilnehmer und
ein Betreuer dürfen den Vorstartbereich bzw. den Parcours betreten.
Die Teilnehmer mit den ungeraden Startnummern fahren ihren Trainingslauf und den 1. Wertungslauf auf dem
Kart Nummer 1 und die Teilnehmer mit den geraden Startnummern fahren ihren Trainingslauf und den 1. Wertungslauf auf dem Kart Nummer 2.
Haben alle Teilnehmer der jeweiligen Klasse den Trainings- und 1. Wertungslauf beendet, müssen die Teilnehmer – gemäß der feststehenden Startreihenfolge – mit den ungeraden Startnummern auf dem Kart Nummer 2 und die Teilnehmer mit den geraden Startnummern auf dem Kart Nummer 1 ihren 2. Wertungslauf
absolvieren.
Ein Mehrfachstart ist nicht möglich.
5.2
Überprüfung der Bekleidung
Die Bekleidung der Teilnehmer ist vor dem Start zu überprüfen. Teilnehmer mit unvollständiger oder nicht den
Durchführungsbestimmungen entsprechender Kleidung werden nicht zum Start zugelassen.
5.3
Startvorgang
Der Start erfolgt einzeln mit laufendem Motor von der Vorstartlinie aus, die sich ca. 5m vor der Start-/Ziellinie
befindet. Sobald das Startsignal gegeben wird, erfolgt der Start.
5.4
Sachrichter
Der Veranstalter setzt eine ausreichende Anzahl von eingewiesenen Sachrichtern (mind. 16 Jahre) ein, die die
Strafsekunden der Teilnehmer eigenverantwortlich mit einer Tafel anzeigen und protokollieren. Teilnehmer
dürfen nicht als Sachrichter eingesetzt werden.
5.5
Fremde Hilfe
Sollte sich während der Fahrt bei einem Teilnehmer eine Pylone unter dem Kart festsetzen, ist keine fremde
Hilfe erlaubt, es sei denn, der Fahrer hebt die Hand und gibt somit an, dass ihm geholfen werden soll. Nur die
Sportwarte/Sachrichter dürfen dann die Pylone entfernen.
Der Fahrer kann, sofern dies möglich ist, auch bis zum Ziel weiterfahren.
Ausnahme: Bleibt eine Pylone im Kreisel liegen, so wird diese, wenn ohne Gefahr möglich, von den Sportwarten/Sachrichtern entfernt, um ein ungehindertes Weiterfahren zu ermöglichen.
Das Kart darf nur mit Motorkraft bewegt werden. Aus Sicherheitsgründen ist ein Verschieben des Karts mit
Händen oder Füßen durch den Teilnehmer sowie das Verlassen des Karts auf dem gesamten Parcours nicht
gestattet. Für die Klassen 1 und 2 gibt es keine Sonderregelung.
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6.
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist das oberste Organ einer Kart-Slalom-Veranstaltung. Es besteht aus drei Personen, die
vor der Veranstaltung zu benennen sind und von denen zwei nicht dem veranstaltenden Club angehören dürfen.
Der Slalomleiter kann nicht Mitglied des Schiedsgerichtes sein.
Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist in der Veranstaltungsausschreibung und den Teilnehmern
durch Aushang bekanntzugeben.
Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich und endgültig. Eine Berufung ist nicht möglich.
Es wird empfohlen, die Personen des Schiedsgerichtes besonders zu kennzeichnen.
7.
7.1
Parcoursaufbau
Parcours
Die Kart-Slalom-Veranstaltungen werden auf einem Gelände mit einer befestigten, ebenen Fläche aus Beton,
Asphalt oder ähnlichem Untergrund ausgetragen.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind die vorgesehenen Parcoursaufgaben gemäß dem vom ADAC SchleswigHolstein genehmigten Streckenplan, der am Veranstaltungstag ausgehängt wird, aufgebaut. Aus Gründen der
Sicherheit und ggf. der Befahrbarkeit kann der Parcours am Veranstaltungstag geändert werden. In diesem
Fall sind die Änderungen per Aushang bekanntzugeben.
Die Parcourslänge sollte ca. 300 – 500 m betragen.
Der Streckenaufbau ist auf Geschicklichkeit und Reaktionsfähigkeit der Jugendlichen ausgelegt. Der Kurs ist
so aufzubauen, dass größere Geschwindigkeiten nicht erreicht werden können.
Das Slalom-Kart muss durch alle Parcoursaufgaben mit dem Lenkeinschlag geschoben oder im Schritttempo
gefahren werden können.
Alle Maße werden von Fuß zu Fuß der Pylonen gemessen.
Der Aufbau von Aufgaben, die nicht näher beschrieben sind, ist freigestellt. Sollten Aufgaben den beschriebenen Aufgaben ähnlich sein, so sind diese wie nachfolgend beschrieben aufzubauen. Darüber hinaus können
Aufgaben, gemäß Anlage „Aufgabenbeispiele“ aufgebaut werden.
7.2
Pylonen
Die Fahrspur, die der Teilnehmer einzuhalten hat, ist auf der Platzoberfläche durch Pylonen gekennzeichnet.
Die Pylonen sind so aufzustellen, dass jeder Zweifel an der Streckenführung ausgeschlossen ist.
Für den Parcours finden nur Pylonen Verwendung, die 50 cm ± 3 cm hoch sind. Der Parcours ist komplett mit
dieser Pylonenhöhe aufzubauen. Die Abstände zwischen den einzelnen Hindernissen dürfen 4 m nicht unterund 10 m nicht überschreiten. Die lichte Breite eines Pylonentores beträgt maximale Spurbreite (1,25 m) plus
40 cm, gemessen an der Innenkante des Fußes der Pylonen.
Besteht eine Aufgabe aus einer einzelnen Pylone, so ist die Fahrtrichtung, in der die Pylone umfahren werden
muss, durch eine liegende Pylone anzuzeigen. Die Spitze der liegenden Pylone muss zum Pylonenfuß der
stehenden Pylone zeigen und gibt so die Fahrtrichtung an. Der Pylonenabstand zwischen liegender und stehender Pylone entspricht einer Pylonenhöhe.
7.3
Spurgasse
Eine gerade aufgestellte Spurgasse besteht aus mind. 3 bis max. 5 Pylonen pro Seite. Jede Seite muss gesamtheitlich markiert werden.
Eine gebogene Spurgasse besteht im Aussenradius aus mind. 5 bis max. 10 Pylonen pro Seite. Der Abstand
zwischen den Pylonen beträgt 50cm (Hinweis: Jede Pylone wird als Fehler gewertet). Werden die Pylonen im
Innenradius „Bodenplatte an Bodenplatte“ aufgestellt, müssen diese gesamtheitlich markiert werden (Hinweis:
beim Verschieben wird nur ein Fehler angerechnet).
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7.4
Schweizer Slalom
Beim Schweizer Slalom handelt es sich um mehrere Aufgaben aus einzelnen stehenden Pylonen, die in einer
Linie angeordnet und wechselseitig zu durchfahren sind.

7.5
Kreisel
Der Kreisel wird gemäß nachfolgender Abbildung aufgestellt und muss mindestens einmal komplett (360º)
durchfahren werden. Die Fahrtrichtung ist freigestellt. Die Pylonenfehler im Kreisel werden erst nach Verlassen
der Aufgabe wieder aufgestellt und gewertet.
Innendurchmesser =
Pylonenabstand innen =
Pylonenabstand außen =
Einfahrt =
Ausfahrt =
Fahrspurbreite =
10,0 m
1,0 m
1,0 m
3,0 m
Spurbreite + 0,4 m
Spurbreite + 0,4 m
Die Ein- und Ausfahrt ist mit liegenden Pylonen zu kennzeichen.
7.6
Pylonentor
Ein Pylonentor besteht aus zwei Pylonen. Der Abstand zwischen den beiden Pylonen beträgt Spurbreite + 0,4
m.
7.7
Wechseltor
Ein Wechseltor besteht aus zwei Pylonentoren, die unmittelbar nacheinander gefahren werden. Die Pylonen
des Wechseltors stehen in einer geraden Linie. Der Abstand zwischen den Toren beträgt mindestens 1,5 m
und maximal 4 m.
7.8
Wende 90 - 180 Grad
Jeweils durch drei in einem Dreieck nebeneinander angeordnete Pylonen aufgebaut. Die Pylonen werden
gesamtheitlich markiert.
7.9
Zielgasse
Nach Zieldurchfahrt hat der Teilnehmer die Geschwindigkeit erheblich zu reduzieren.
Die Zielgasse ist Bestandteil des Wertungslaufes, auch wenn die Zeitmessung an der Zeitmesslinie (Ziellinie)
vor der Zielgasse erfolgt. Der Wertungslauf ist erst dann beendet, wenn der Teilnehmer in die Wechselzone
einfährt.
Vor der Einfahrt in die Wechselzone ist eine Zielgasse einzurichten, vor der die Teilnehmer ihr Kart zum Stillstand bringen müssen. An den Begrenzungslinien der Zielgasse ist diese durch Pylonen markiert. Die Breite
der Zielgasse beträgt fix 2,50 m und die Länge mind. 8m, max. 10 m. Ein seitliches Herausfahren ist nicht gestattet.
Die Teilnehmer fahren mit Motorkraft in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in die Wechselzone. Sollte dieses
nicht möglich sein, ohne die seitlichen Begrenzungslinien zu überfahren, darf Fremde Hilfe genutzt werden.
Dieses wird wie ein Pylonenfehler geahndet.
8.
Sicherheitseinrichtungen
Für Sicherheitseinrichtungen ist der Veranstalter verantwortlich. Der Veranstalter wird durch geeignete
Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und Zuschauerplätze sorgen.
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Zu festen Hindernissen und Zuschauerplätzen muss ein Mindestabstand von 3 m von der Parours-Außenlinie
eingehalten werden. Bei geringeren Abständen müssen Hindernisse (z.B. Gitter, Masten etc.) und Zuschauerplätze durch Strohballen, Reifenketten oder ähnliches abgesichert werden. Der Mindestabstand beträgt 2 m
von der Parcours-Außenlinie.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, das während der gesamten Dauer der Veranstaltung ein ausgebildeter Sanitäter mit Verbindung zur Rettungsleitstelle anwesend ist. Der Sanitäter muss als solcher gekennzeichnet sein. Es wird empfohlen ein Krankentransportfahrzeug mit ausgebildeter Besatzung für die gesamte
Dauer der Veranstaltung vor Ort bereitzustellen.
9.
Wertung
Die Wertung erfolgt nach Fahrzeit und Strafsekunden.
Die durch Markierungen (Pylonen) vorgegebene Strecke ist möglichst fehlerfrei zu durchfahren. Es werden 2
Wertungsläufe durchgeführt. Die Fahrzeiten der beiden Wertungsläufe und evtl. Strafsekunden werden addiert
und ergeben die Gesamtfahrzeit. Der Fahrer mit der kürzesten Gesamtfahrzeit (einschließlich Strafsekunden)
ist Sieger seiner Klasse. Bei ex aequo entscheidet die kürzere Fahrzeit des besseren Laufes. Sollte dann noch
Gleichheit bestehen, erhalten beide Teilnehmer den gleichen Platz.
9.1
Wertungsstrafen
Aufteilung der Strafsekunden:
- Umwerfen oder Verschieben einer Pylone:
- Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts
- Auslassen oder falsches Befahren einer Aufgabe:
- Verschieben des Karts mit Händen oder Füßen:
- Verlassen des Karts während der Wertungsläufe:
2 Strafsekunden
2 Strafsekunden
10 Strafsekunden
10 Strafsekunden
Wertungsausschluss
Pro Aufgabe wird eine maximale Zeitstrafe von 10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen
oder verschoben werden.
Die Pylonen müssen um ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein. Eine Pylone gilt als verschoben, wenn
die Markierung ganz verlassen ist. Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend.
In der geraden Spurgasse ist pro Seite nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder
verschoben wurden.
In der gebogenen Spurgasse wird jede gefallene bzw. verschobene Pylone als Fehler angerechnet. Bei
gesamtheitlicher Markierung im Innenradius ist nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben wurden.
Wird der ”Schweizer-Slalom” von der falschen Seite angefahren, so gilt dieser grundsätzlich als ausgelassenes
Tor.
Als Fehler werden nur
oder geworfen wurden.
Pylonen
gewertet,
die
durch
direkte
Fahrzeugeinwirkung
verschoben
Eine Aufgabe gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifährt, ohne eine Pylone zu verschieben oder
zu werfen. Ansonsten werden die Fehler gewertet.
Das Nachholen oder Korrigieren einer Aufgabe ist nur bis zum Beginn der nächsten Aufgabe möglich.
Nach Zieldurchfahrt haben die Teilnehmer das Kart in der Zielgasse derart zum Stillstand zu bringen, dass sie
auf Handzeichen des Zielrichters die Gasse über die Haltelinien verlassen können, ohne Pylonen umzuwerfen
bzw. aus der Markierung zu schieben.
9.2
Mannschaftswertung
Mannschaften können aus max. 5 Teilnehmern gebildet werden, von denen die 3 Besten gewertet werden. Eine Mannschaft kann sich aus Teilnehmern verschiedener Klassen zusammensetzen.
Die Nennung muss vor dem ersten Start eines Mannschaftsfahrers abgegeben sein. Ein Teilnehmer kann nur
für eine Mannschaft genannt werden.
Die Mannschaftsnennung des Veranstalters muss vor dem ersten Start am offiziellen Aushang ausgehängt
sein.
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10. Preise
10.1 Einzelwertung
Es werden je Klasse an 25 % der Teilnehmer, aber mindestens für die Plätze 1 bis 3 Pokale oder Plaketten
und an 100% der Teilnehmer der Klassen 1 und 2 sowie an mindestens 50 % der Teilnehmer der Klassen 3, 4
und 5 Urkunden ausgegeben.
Bei Entscheidungen der dmsj, der Trägervereine, der Schiedsrichter oder des Veranstalters als Preisrichter im
Sinne des §661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
10.2 Nachwuchswertung
Zusätzlich erhält in den Klassen 1, 2 und 3 der beste Nachwuchsfahrer einen Pokal. Beim Nachwuchspokal
rückt der Nächstplazierte nach, wenn sich der erfolgreichste Nachwuchsfahrer in den Pokalrängen befindet
(siehe 18.1). Die erfolgreichsten Nachwuchsfahrer erhalten zusätzlich Urkunden entsprechend ihrer tatsächlichen Platzierung unter den Nachwuchsfahrern.
10.3 Mannschaftswertung
Es erhalten mindestens 50 % der gemeldeten Mannschaften einen Ehrenpreis.
11.
Versicherung
Über den ADAC Schleswig-Holstein und über den Sammelvertrag der ADAC-Zentrale sind folgende Versicherungen abgeschlossen:
-
Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
Teilnehmer-Unfallversicherung
Sportwarte-Unfallversicherung
Zuschauerunfallversicherung
Die Teilnehmer der Dachverbände haben davon Kenntnis genommen, dass über den jeweiligen Dachverband
eine Unfallversicherung für Fahrer besteht und der Veranstalter eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu
den üblichen Bedingungen abgeschlossen hat. Der Versicherung liegen allgemeine und besondere Bedingungen zugrunde. Sie umfasst keinesfalls Ansprüche auf die Verzicht geleistet wurde. Die Haftpflichtansprüche
der Bewerber, Fahrer, Fahrzeughalter und –eigentümer untereinander sind nicht versichert, außer für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt und kann jederzeit beim Veranstalter eingesehen werden.
12.
Haftungsausschluss
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Er bzw. bei Minderjährigen ebenfalls
seine Erziehungsberechtigten trägt/tragen im Rahmen der Gesetze die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden.
Der Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen ebenfalls seine Erziehungsberechtigten erklärt/erklären den Verzicht
auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die ihm/ihnen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen (Training,
Wertungsläufe etc.) entstehen, und zwar gegen
•
den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und
Helfern,
•
den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentürmern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge und deren Helfern,
•
dem DMSB und die dmsj, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten,
Organe, Vorstände, Geschäftsführer und Generalsekretäre, ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Mitarbeiter,
•
dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e.V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organe, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder, ehrenamtliche Helfer und hauptamtliche Mitarbeiter,
•
dem Promotor/Serienorganisator und Sponsoren der Serie,
•
dem Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
•
den Straßenbaulastträgen, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und
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•
den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertreter aller zuvor genannten Personen und
Stellen.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen
Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der
Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung) für Schäden, die im Rahmen der Veranstaltungen entstehen, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten
Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für
ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber
dem DMSB, dem ADAC (ADAC e.V., ADAC Regionalclubs und ADAC Ortsclubs) und gegenüber den Rennärzten,
Slalomleitern, Schiedsgerichte.
13. Einsprüche
Einsprüche sind nur beim Slalomleiter einzureichen.
Einsprüche gegen Fehler des Veranstalters bzw. dessen Beauftragte sind unmittelbar nach der Zieldurchfahrt
des jeweiligen Teilnehmers schriftlich einzulegen. (Einspruchsberechtigt sind nur die Teilnehmer oder deren
Beauftragte.)
Einsprüche gegen die Zeitnahme, Entscheidungen der Sachrichter und Sammeleinsprüche sind nicht zulässig.
Videoaufzeichnungen sind als Beweismittel nicht zugelassen. Einsprüche gegen die Auswertung müssen spätestens 15 Minuten nach Veröffentlichung der Ergebnisse eingelegt werden.
Ein technischer Defekt am Fahrzeug ist vom Fahrer sofort, auf jeden Fall vor Zieldurchfahrt zu beanstanden, in
dem er unverzüglich anhält und durch Handzeichen auf diesen Defekt aufmerksam macht. Nach Behebung
des Mangels muss der Fahrer sofort wieder an den Start gehen. Kann durch die Schiedsrichter oder den Veranstalter kein Mangel festgestellt werden, ist eine Wiederholung dieses Laufes unzulässig.
Wurde die Fahrt des Teilnehmers durch die Funkfernabschaltung unterbrochen, entscheidet der Veranstaltungsleiter über die weitere Teilnahme des Fahrers.
Einsprüche sind vom Schiedsgericht, nach Anhörung der Beteiligten, unverzüglich und endgültig zu entscheiden. Einsprüche gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts sind nicht möglich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14. Allgemeines
Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Slalomleiter.
Die jeweilige Veranstaltung ist spätestens 4 Wochen vor der Ausrichtung bei der Jugend- und Sportabteilung
des ADAC Schleswig-Holstein zur Genehmigung einzureichen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn eine
Parcoursskizze mit den eingezeichneten Maßen beigefügt ist. Die Kurzausschreibung und der Streckenplan
sind 2-fach einzureichen.
Bei allen Kart-Slalom-Veranstaltungen ist es nicht erlaubt, Rennkarts oder sonstige Karts zu Vorführzwecken
starten zu lassen.
Bei allen ADAC-Kart-Slalom-Veranstaltungen muss eine geeignete Zeitmeßanlage mit Lichtschranke zum
Einsatz gebracht werden. Es können zwei Lichtschranken (Start/Ziel) verwendet werden. Die Zeitmessung hat
auf 1/100 sec. genau zu erfolgen.
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Dieses Reglement sowie evtl. Ergänzungsbestimmungen ist bei den jeweiligen Veranstaltungen auszuhängen.
Fahrzeuge
Für die einzelnen Kart-Slalom-Veranstaltungen sind nur die vom Veranstalter bzw. die vom ADAC SchleswigHolstein zur Verfügung gestellten Karts mit Slick- bzw. Regenreifen zu benutzen. Regenreifen sind nur in der
Klasse 1 zugelassen. Die Spurbreite beträgt 1250 mm, bei Regenreifen/Intermediates zwischen 1150 mm und
1250 mm. Es kommen nur Karts mit Honda GX 200 Motor (6,5 PS) zum Einsatz.
Der Veranstalter stellt geeignete Sitzschalen und Pedalverlängerungen zur Verfügung. Eigene Sitzschalen der
Teilnehmer sind zugelassen. Eine Sitzverstellung ist erlaubt.
Die zum Einsatz kommenden Karts sind im Parcours warm zu fahren. Die Reifen der zum Einsatz kommenden
Karts müssen folgenden Luftdruck haben:
vorne:
hinten:
0,9 bar
1,1 bar
Weiterhin gelten die Technischen Bestimmungen der Rahmenausschreibung des ADAC.
Qualifikation zum Bundesendlauf
Teilnehmer des ADAC Schleswig-Holstein qualifizieren sich gemäß den Bedingungen für die ADAC- KartMeisterschaft – Pokalwertung – des ADAC Schleswig-Holstein. Maßgebend für die Qualifikation ist die erreichte Platzierung innerhalb der Klasse in welcher der Teilnehmer gestartet ist.
Weitere Bestimmungen des ADAC Schleswig-Holstein
Nachwuchsfahrer
Bei den einzelnen Veranstaltungen wird in den Klassen 1, 2 und 3 eine Nachwuchswertung erstellt. Der Veranstalter ermittelt diese, indem er anhand seiner Klassenergebnisliste die Nachwuchsfahrer zu einer Extrawertung herauszieht und separat auszeichnet (siehe 10.2 Preise Nachwuchswertung). Als Nachwuchsfahrer kann
derjenige Teilnehmer starten, der 2013 mit dem Kart-Slalom-Sport begonnen hat und an maximal vier Meisterschaftsläufen teilgenommen hat. Teilnehmer, die als Nachwuchsfahrer starten wollen, müssen dieses auf
dem Nennformular vermerken.
Ergebnisliste
Der Jugend- und Sportabteilung des ADAC Schleswig-Holstein ist eine Klassenergebnisliste zuzusenden, die
nicht nach Meisterschafts- und Nachwuchsfahrern unterscheidet. Nur wer zum 1. Wertungslauf gestartet ist,
zählt als Starter seiner Klasse und ist in der Ergebnisliste, mit Angaben über den Ortsclub, aufzuführen. Weiterhin werden in der Ergebnisliste alle Teilnehmer, inkl. der Kinder des veranstaltenden Ortsclubs und Gaststarter aufgeführt und entsprechend ihrer tatsächlichen Platzierung gelistet. Mitglieder des veranstaltenden
Ortsclubs sowie Gaststarter werden für die ADAC-Kart-Pokalwertung nicht gewertet. Die nachfolgenden Teilnehmer rücken entsprechend auf.
An alle Jugendleiter bzw. Betreuer sind nach Abschluss der Veranstaltung komplette Ergebnislisten zu verschicken.
Mannschaftswertung
Die Teilnehmer einer Mannschaft müssen dem nennenden Verein angehören. Eine Mannschaft besteht aus 3
max. 5 Teilnehmern. Die Platzierungen der drei besten Teilnehmer werden addiert. Die Mannschaft mit der geringsten Punktzahl ist Sieger, die Mannschaft mit der zweitniedrigsten Punktzahl ist Zweiter usw.
Die
Mannschaftserfolge
werden
für
die
Kart-Slalom-Mannschaftsmeisterschaft
des
ADAC Schleswig-Holstein gewertet. Die Bestimmungen hierfür sind im Handbuch Jugend und Sport des ADAC Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Fahrverhalten
Das Fahren mit Vollgas bei ständigem gleichzeitigem Bremseinsatz ist verboten.
Kiel, im Februar 2015
ADAC Schleswig-Holstein e.V.
Jugend- und Sportausschuss
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Anlage – Beispiele für Parcoursaufgaben
Aufgabe: Wechseltor
Beschreibung:


Ein Wechseltor besteht aus zwei
Pylonentoren, die unmittelbar nacheinander
gefahren werden.
Torabstand mind. 1,5 m, max. 4 m
Aufgabe: Ypsilon
Beschreibung:
Spurbreite 1,65 m
Pylonenabstand 50 cm
Die Aufgabe wird von unten nach oben
und umgekehrt befahren. Dabei ist jedes
Hindernisteil mindestens einmal zu
durchfahren. Die Pylonen werden erst
nach Verlassen der Aufgabe wieder
aufgestellt und gewertet.
Aufgabe: S-Spurgasse
Beschreibung:
Spurbreite 1,65 m
Pylonenabstand 50 cm
Anzahl der Pylonen freigestellt
Aufgabe: Z-Gasse
Beschreibung:
Spurbreite 1,65 m
Pylonenabstand 50 cm
Abstand zwischen den
Gassen > 2m
(Abstand >4m = neue Aufgabe)
Die Gassen können parallel oder auch
versetzt aufgebaut werden. Auch mit nur
zwei Gassen möglich.
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Anlage – Beispiele für Parcoursaufgaben
Aufgabe: Kasten
Beschreibung:
Ein- und Ausfahrt 1,65 m
Anzahl Pylonen freigestellt
Pylonenabstand 50 cm
Variante mit 90° Ausfahrt
Aufgabe: Schneckenhaus
Beschreibung:
Spurbreite 1,65 m
Kastenbreite ca. 3 m
Pylonenabstand 50 cm
Die Reihenfolge der Ein- und Ausfahrten
kann beliebig gewählt werden. Das
Schneckenhaus kann von „innen nach
außen“ oder auch umgekehrt befahren
werden. Auch ein spiegelbildlicher
Aufbau ist möglich.
Aufgabe: Kreuz
Beschreibung:
Spurbreite 1,65 m
Pylonenabstand 50 cm
Anzahl der Pylonen freigestellt
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Anlage – Beispiele für Parcoursaufgaben
Aufgabe: Brezel, Knoten, Schwammerl
Beschreibung:
Spurbreite 1,65 m
Pylonenabstand 50 cm
Die Aufgabe kann auch mit nur einer
Schleife gefahren werden.
Die Pylonen können auch wie bei der
gebogenen Spurgasse aufgestellt
werden.
Aufgabe: „Deutsches Eck“
Beschreibung:
Ein- und Ausfahrt=Spurbreite+40cm
Pylonenabstand 50 cm
Anzahl Pylonen freigestellt



Normales
Eck

Aufgabe: Zielgasse
Haltelinie
Beschreibung:
Vor der Haltelinie ist eine Zielgasse aufgebaut.
Die Haltelinie ist nicht Bestandteil dieser
Aufgabe. Die Ziellichtschranke ist direkt vor
den ersten Pylonen der Zielgasse aufzubauen.
Die Pylonen der Zielgasse werden einzeln
gewertet. Die Aufgabe ist mit Stillstand des
Karts beendet. Das Verlassen der Zielgasse
erfolgt erst nach Aufforderung durch den
Schiedsrichter. Breite: 2,5 m, Länge: min. 8 m,
max. 10 m, Pylonenabstand = 50 cm
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Veranstaltungen: Jugend-Kart-Slalom
Datum
Status
Titel
Prädikate
Ansprechpartner
10.04.2016
Club
26. Husumer-ADAC-Kartslalom
AC Nordfriesland e.V.
Nissen, Björn
Süderstraße 16, 25864 Löwenstedt
Tel.: 04843 1208, Fax:
ADAC-Kart-Pokal
[email protected]
www.acnf.de
17.04.2016
Club
27. ADAC Jugend-Kart-Slalom Pokal „Fichtenhain“
DDAC e.V.
Gloe, Marko
Nordseestraße 33, 25704 Meldorf
Tel.: 04832 5447, Fax:
ADAC-Kart-Pokal
[email protected]
www.ddac-heide.de
24.04.2016
29.05.2016
Club
Club
25. ADAC Gefion Jugend‐Kart‐Slalom MC Eckernförde e.V. Molt, Timo Moränenweg 47, 24340 Eckernförde Tel.: 04351 751469, Fax: info@molt‐online.de ADAC-Kart-Pokal
20. ADAC AvK Jugend-Kart-Slalom
Automobilclub von Kiel e.V.
Sorgenfrei, Jörg
Manhagener Weg 20a, 24241 Blumenthal
Tel.: 04347 5082, Fax: 04347 5084
ADAC-Kart-Pokal
[email protected]
www.avk-kiel.de
05.06.2016
Club
25. ADAC Wiking Jugend‐Kart‐Slalom AC Schleswig von 1923 e.V. Kleinwort, Kerstin Mühlenstraße 7, 24882 Schaalby Tel.: 04622 2158, Fax: [email protected] www.ac‐schleswig.de ADAC-Kart-Pokal
12.06.2016
Club
25. Bennebeker ADAC Jugend-Kart-Slalom
MSC Bennebek e.V.
Frank, Carola
Bennebeker Weg 22, 24872 Groß-Rheide
Tel.: 04624 4056946
ADAC-Kart-Pokal
[email protected]
www.msc-bennebek.de
26.06.2016
Club
24. Lübecker ADAC Jugend Kart Slalom
AC von Lübeck e.V.
Müller, Dirk
Dornröschenweg 17, 23560 Lübeck
Tel.: 0176 22143698
ADAC-Kart-Pokal
[email protected]
www.avluebeck.de
10.07.2016
Club
ADAC Jugend-Kart-Slalom Flensburg
AC Flensburg e.V.
Karlson, Heiko
Hirsestieg 16, 24941 Flensburg
Tel.: 0461 54355, Fax:
ADAC-Kart-Pokal
[email protected]
www.acvf.net
03.09.2016
Club
4. ADAC Travering-Jugend-Kart-Slalom
MSC Holstein e.V.
Kruse, Markus
Grüner Weg 2a, 23566 Lübeck
Tel.: 0178 5465265
ADAC-Kart-Pokal
[email protected]
www.msc-holstein.de

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