Merkblatt Antragsteller

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Merkblatt Antragsteller
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabepaket Solingen
Hinweise zum Ausfüllen der Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, die
erstmalig in Anspruch genommen werden sollen.
Sind aber Leistungen schon in der Zeit vom 01.01. bis 31.05. 2011 in Anspruch
genommen und von den Eltern oder volljährigen Schülern/Jugendlichen bezahlt
worden, gelten die Regelungen für rückwirkende Leistungen (siehe Merkblatt
„rückwirkende Leistungen“)
Grundsätzliches
1. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt
wird.
2. Die einzelnen Teilleistungen sind in der Regel Antragsleistungen und müssen schriftlich
beantragt werden.
Eine Ausnahme besteht nur für die Teilleistung Schulbedarf. Diese
muss von
Empfängern laufender Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem
Asylbewerberleistungsgesetz nicht beantragt werden. Für sonstige Berechtigte (wie z.B.
Wohngeld- oder Kinderzuschlagsberechtigte) besteht die Ausnahme nicht.
3. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und
Jugendliche gewährt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Die
entsprechenden Anträge sind nicht über die Schule oder Kindertagesstätte, sondern
schriftlich entweder an das Jobcenter Solingen, Kamper Str. 35, 42699 Solingen (wenn
SGB-II-Leistungen bezogen werden) oder an den Stadtdienst Soziales, Rathaus
Solingen, Rathausplatz 1, 42651 Solingen (wenn eine Leistung nach dem SGB XII,
Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz oder ein Kinderzuschlag bezogen wird)
zu richten.
Entsprechende Antragsformulare sind an den Informationen des Jobcenters und des
Rathauses erhältlich.
4. Alle „übrigen Leistungen“ (Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Lernförderung)
können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine
Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird. Diese
Anträge müssen in jedem Fall über die besuchte Kindertagestätte oder Schule gestellt
werden. Die Antragsformulare sind dort erhältlich.
Welche Leistungen und in welchem Umfang die Leistungen gewährt werden können,
entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Erläuterungen.
Wichtig: Bitte geben Sie an, für welches Kind, welchen Jugendlichen oder jungen
Erwachsenen die Leistungen beantragt werden. Bitte beachten Sie: Für jedes Kind oder
Jugendlichen oder jungen Erwachsenen und für jede Leistung ist ein eigener Antrag zu
stellen.
Informationen des Stadtdienstes Soziales/Jobcenters
Stand:11.04.2011
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Einzelne Leistungen im Überblick:
• Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
Übernommen werden sowohl eintägige, als auch mehrtägige Ausflüge. Zu den Kosten gehören nicht
das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe,
Badezeug). Die Kindertagestätte oder die Schule müssen auf dem Antrag die Art und die Höhe der
Kosten bestätigen.
• Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70,00 Euro und
zum 1. Februar 30,00 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und
Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
• Ergänzende angemessene Lernförderung
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die
schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das
Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
Ohne die Bestätigung der Schule (Lehrer/Lehrerin), welcher Lernförderbedarf zur Erreichung des
Klassenziels besteht, kann über den Antrag nicht positiv entschieden werden. Die Schulen sind über
die Voraussetzungen informiert. In einem Schuljahr können maximal bis zu 35 Nachhilfestunden (in
einer bzw. drei Stufen) gewährt werden.
• Schülerbeförderung
In
Nordrhein-Westfalen
werden
die
notwendigen
Schülerfahrkosten
nach
der
Schülerfahrkostenverordnung gewährt. Grundsätzlich besteht daher kein weiterer individueller
Förderungsanspruch.
• Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung:
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können
Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss
zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Die Kindertagestätten und die Schulen müssen die Teilnahme an der Mittagsverpflegung bestätigen
und den Anbieter der Leistung benennen.
Bitte beachten Sie: Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist ein Eigenanteil in
Höhe von 1,00 Euro selbst zu erbringen (Kosten der Haushaltsersparnis).
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und
Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:
 Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B.
Fußballverein),
 Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
 angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. organisierte Museumsbesuche),
 die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung oder
Anbieters/Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen.
eine
schriftliche
Bestätigung
des
Die Stadt Solingen hält weitere Informationen auf ihrer Homepage unter
der Rubrik „Bildungs- und Teilhabepaket Solingen“ für Sie bereit.
Informationen des Stadtdienstes Soziales/Jobcenters
Stand:11.04.2011