Wie lange verbleibt eine berechtigte Abmahnung des Oberarztes in
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Wie lange verbleibt eine berechtigte Abmahnung des Oberarztes in
Recht OH ARBEITSRECHT Wie lange verbleibt eine berechtigte Abmahnung des Oberarztes in der Personalakte? von Dr. Guido Mareck, Direktor am Arbeitsgericht Siegen | Wird die Diskussion mit dem Chefarzt zu heftig, kann dem Oberarzt schon mal der Kragen platzen und es fallen böse Worte – vielleicht mit der Folge, dass der Oberarzt abgemahnt wird. Wie lange verbleibt eigentlich eine Abmahnung in der Personalakte? | Warn- und Rügefunktion der Abmahnung Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht zwei Funktionen einer Abmahnung (Urteil vom 19. Juli 2012, Az. 2 AZR 782/11, Abruf-Nr. 130540): Mit Blick auf die Warnfunktion könne die Abmahnung nach längerer Zeit einwandfreier Führung ihre Wirkung verlieren und eine erneute Abmahnung notwendig sein. Erst dann sei eine verhaltens bedingte Kündigung w egen einer weiteren gleichartigen Pflichtverletzung gerechtfertigt. Unabhängig hiervon sei die Rüge- und Dokumentationsfunktion der Abmahnung zu beurteilen, die den Arbeitnehmer auf die Verletzung vertraglicher Pflichten aufmerksam mache. Wann besteht ein Anspruch auf Löschung der Abmahnung? Ein Anspruch auf Entfernung einer berechtigten Abmahnung setze den Verlust der Warnfunktion sowie den Wegfall des Interesses des Arbeitgebers an der Dokumentation der Pflichtverletzung voraus. Dies sei nicht der Fall, solange eine zu Recht erteilte Abmahnung etwa für eine spätere Beurteilung von Führung und Leistung in einem Zeugnis noch von Bedeutung ist. IHR PLUS IM NETZ oh.iww.de Abruf-Nr. 130540 Ist Abmahnung für spätere Beurteilung des Arbeitgebers noch relevant? PDF erstellt für Gast am 16.01.2017 Verstrichene Zeit seit der Abmahnung wichtig Es sei zu berücksichtigen, inwieweit das gerügte Fehlverhalten weiterhin von Bedeutung für eine Beurteilung der Arbeitnehmerleistungen sein k önne. Daher bestehe ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Dokumentation einer Pflichtverletzung nicht zwangsläufig für die G esamtdauer des Arbeitsverhältnisses. Ein lange zurückliegender, nicht schwerwiegender und durch anschließendes Wohlverhalten überholter Pflichtverstoß habe seine Bedeutung für eine spätere Interessenabwicklung in der Regel verloren. PRAXISHINWEIS | Das Urteil ist auf den angestellten Oberarzt anwendbar. Wurde er abgemahnt, hat er auch nach Ablauf einer Regelfrist von zwei Jahren nicht automatisch einen Anspruch auf Entfernung, wenn die Abmahnung berechtigt war. Allein der Zeitablauf nimmt dem Chefarzt bzw. der Klinik nämlich nicht das Interesse an der Dokumentation der Pflichtverletzung. Ob auch die Rügefunktion durch den Zeitablauf entfällt, beurteilt sich vor allem nach der Schwere der Pflichtverletzung und ob diese immer noch in das Arbeitsverhältnis einwirkt. Kein automatischer Löschungsanspruch nach zwei Jahren DOWNLOAD ↘↘ WEITERFÜHRENDER HINWEIS •Auf unserer Website oh.iww.de finden Sie in der Rubrik „Downloads“ eine Checkliste, die Ihnen hilft bei der Prüfung, ob Sie die Entfernung einer Abmahnung verlangen können. 03-2015OBERARZT HEUTE Checkliste unter oh.iww.de 11