Verbot für Nachtspeicherheizungen ist aufgehoben
Transcription
Verbot für Nachtspeicherheizungen ist aufgehoben
Verbot für Nachtspeicherheizung ist aufgehoben Während der großen Koalition (2005-2009) wurde ein Gesetz zu dem Verbot, Nachtspeicherheizungen länger als bis 2019 zu betreiben, verabschiedet. Ziel war es damals die als Stromfresser interpretierten Heizungen aus den Haushalten zu verbannen. Im Mai 2013 hat die ehemalige Regierungskoalition CDU/FDP dieses Verbot jedoch wieder aufgelöst. Welche Folgen hat das für Sie als Nutzer und Besitzer von Nachtspeicherheizungen? Und welche Folgen hat das für die Umwelt? Nachtspeicherheizung Verbot aufgehoben | © Jürgen Fälchle / fotolia.com Verbot für Nachtspeicherheizung - Nicht alle Nachtspeicherheizung waren betroffen Das während der großen Koalition (2005-2009) verabschiedete Gesetz beinhaltete nicht alle Nachtspeicherheizungen. Betroffen waren nur Nachtspeicherheizungen in Wohngebäuden ab 5 Wohneinheiten. Das wären gerade einmal 20 Prozent der installierten Nachtspeicherheizungen in Deutschland. Verbot für Nachtspeicherheizung - Warum sollten sie verboten werden? Die Nachtspeicherheizung ist als Stromfresser bekannt. Sie wandelt hochwertigen Strom irreversibel in niederwertige Wärme um. Der Primärenergie-Ausnutzungsrad liegt bei nur 40 Prozent. Wärmepumpen sind z. B. dreimal effizienter. Haushalte die mit einer Nachtspeicherheizung heizen, verbrauchen jährlich durchschnittlich zehn- bis zwanzigtausend Kilowattstunden (kWh). Andere Haushalte verbrauchen durchschnittlich nur rund 3.500 kWh im Jahr. Die rund 12,6 Millionen Nachtspeicherheizungen in Deutschland verbrauchen zwei bis drei Prozent des deutschen Strombedarfs. Damit sind Nachtspeicherheizungen die schlechtesten Heizungssysteme in Deutschland. Auch die Nutzung wird immer teurer, da es immer weniger günstige Nachtstromtarife gibt. Die Kraftwerke in Deutschland sind mittlerweile so effizient ausgesteuert, dass der früher bekannte günstige Nachtstrom quasi nicht mehr wirklich existent ist. Durch das verbot der Nachtspeicherheizungen sollte der Strom effizienter eingesetzt werden. Verbot für Nachtspeicherheizung ist aufgehoben - doch warum? Sind wir nicht auf dem Weg in die Energiewende? Laut der Regierungserklärung vom Mai 2013 sind Nachtspeicherheizungen ein wichtiger Baustein bei der Umstellung zu erneuerbaren Energien. Die Nachtspeicherheizung soll als flexibler Speicher für den überschüssigen Strom der schwankenden Wind- und Solarstromproduktion dienen. Der Energieversorger RWE hatte die Idee Nachtspeicherheizungen als Energiespeicher für schwankende Strommengen zu nutzen vorangetrieben. Laut ifeu (Institut für Energie – und Umweltforschung aus Heidelberg ) kann es sinnvoll sein Nachtspeicherheizungen als Flexibilitätsoption bei lokalen Netzengpässen zu nutzen. Denn sie verfügen bereits über die technischen Voraussetzungen für eine Ansteuerung per Rundsteuersignal. Verbot für Nachtspeicherheizung aufgehoben - Das sagen Kritiker Umweltschützer sehen als Grund für die Aufhebung des Verbots, dass die Kohlekraftwerke nicht flexibel genug auf das schwankende Ökostromangebot reagieren können. Sie bezeichnen die Zurücknahme des Verbots als Lobbygeschenk. Greenpeace beschwert sich u. a., dass Nachtspeicher dreimal mehr Klimagase als Gas-Brennwertkessel und zehnmal mehr als Holzheizungen ( w i e Pellet- oder Hackschnitzelheizungen) ausstoßen. Sie bezeichnen die Rechtfertigung von Nachtspeicheröfen als notwendige Speichertechnologie für die Energiewende als Farce. Verbot der Nachtspeicherheizungen aufgehoben - Ein Hinauszögern der Energiewende? Die Aufhebung des Verbots ist ein Coup der Stromkonzerne. Denn so können sie noch länger Strom an Haushalte mit Nachtspeicheröfen verkaufen. Nachtspeicherheizungen gibt es am meisten in Mietwohnungen. Vermietern wurde nun die Pflicht genommen, die Heizungen auszutauschen. Die Mieter müssen weiterhin hohe Summen für Strom bezahlen. Bei der Aufhebung des Verbots von Nachtspeicherheizungen gibt es dem zur Folge Gewinner und Verlierer. Interesse an einer neuen Heizung? Dann können Sie bei uns eine Anfrage stellen. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich Angebote zuschicken. Vergleichen Sie in aller Ruhe Preise und lassen Sie sich bei Fragen zu Kosten und Fördermitteln von uns beraten. Egal ob per Telefon (0800 / 96 96 96 8), per E-Mail oder am rechten Bildschirmrand im Live Chat. Bei Interesse vermitteln wir Ihnen Fachbetriebe aus Ihrer Region. Weitere Artikel zum Thema Heizung: Alternative Bedienung Nachtspeicherofen Kosten Vorteile und Nachteile Nachtstromspeicherheizung energie held GmbH Schwarzer Bär 2 30449 Hannover Telefon: 0511 270 203 59 Telefax: +49 (0) 511 - 270 282 30 eMail: [email protected] energieheld GmbH | Sitz: Hannover, Amtsgericht Hannover HRB 208456, USt-IdNr. DE282868680 | Geschäftsführer: Philipp Lyding und Pascal Ludynia