Auslandsscheck - HypoVereinsbank
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Auslandsscheck - HypoVereinsbank
Auslandsscheck Wissenswertes über Auslandsschecks Auslandszahlungsverkehr Stand 7/2013 Was ist ein Scheck? Ein Scheck ist eine Urkunde mit der unbedingten Anweisung des Ausstellers an sein Kreditinstitut, einen bestimmten Betrag bei Sicht zu zahlen. Nach deutschem Scheckgesetz müssen folgende gesetzlichen Bestandteile vorhanden sein: Bezeichnung „Scheck“ im Text der Urkunde Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Summe zu zahlen Name dessen, der zahlen soll (Bezogene Bank) Angabe des Zahlungsortes Angabe des Ausstellungtages und -ortes Unterschrift des Ausstellers Die Scheckzahlung ist abstrakt, d. h. losgelöst vom Grundgeschäft. Der Zahlungsvorgang ist also nicht schon mit Übergabe des Schecks abgeschlossen, sondern erst mit endgültiger Bezahlung (Einlösung). Vorlagefristen bezeichnen den Zeitraum, innerhalb dessen die Bezogene Bank einen vorgelegten Scheck ohne Vorliegen eines Rückgabegrundes aufgrund der unbedingten Anweisung einlösen muss. Nach Ablauf der Vorlagefrist kann die Bank den Scheck einlösen, muss dies aber nicht. In der Regel wird die Bank den Aussteller befragen, ob er mit Einlösung des Schecks und damit der Belastung seines Kontos einverstanden ist. Sollte ein Verfalldatum bzw. „maturity date“ oder „date Fehlen gesetzliche Bestandteile, kann die Bezogene Bank de echéance“ angegeben sein, handelt es sich um keidie Einlösung verweigern. Alle anderen Angaben auf einen Scheck, sondern einen Wechsel. nem Scheck sind sog. kaufmännische Bestandteile, die Wann ist ein Scheck ein Auslandsscheck? für eine schnelle Bearbeitung von Bedeutung sind. International können sich die Scheckgesetze unterscheiden, so ist z. B. in englischsprachigen Ländern die Angabe „cheque“ kein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil. Mit einem Orderpapier verspricht der Aussteller eine Leistung zu Gunsten einer in der Order benannten, bestimmten Person. Durch ein Indossament, Einigung und Übergabe kann das Eigentum an dem Scheck übertragen werden. Schecks sind sog. „geborene Orderpapiere“, d. h. nur wenn der Vermerk „an Überbringer“ angebracht ist, ist ein Indossament (Giro) nicht zwingend erforderlich. Dies ist allerdings nur in Deutschland und Österreich gängige Praxis. Ein Auslandsscheck ist somit per se immer ein Orderscheck und kann nicht ohne Indossament zum Einzug im Ausland gebracht werden. Hierbei sollte das Indossament möglichst genau mit der Begünstigtenangabe auf der Vorderseite übereinstimmen, denn Abweichungen sowie wenig lesbare Unterschriften könnten der Bezogenen Bank willkommene Rückgabegründe liefern. Ein Scheck ist darüber hinaus ein Wertpapier. Ein Wertpapier ist eine Urkunde, in der ein privates Recht so verbrieft ist, dass zur Geltendmachung des Rechts die Innehabung der Urkunde erforderlich ist. In Deutschland ist deshalb für einen Urkundenprozess auch der Besitz des Originalschecks unabdingbar. Auslandsschecks unterscheiden sich von Inlandsschecks entweder durch den Sitz der Bezogenen Bank (Zahlungsort) und/oder den Sitz des Scheckausstellers bzw. des Scheckeinreichers im Ausland. Ist dies der Fall, ist ein Auslandsbezug gegeben mit der Folge, daß ggfs. die Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung zu berücksichtigen sind und diese Zahlungsvorgänge wie grenzüberschreitende Zahlungen bepreist werden. Warum unterschiedliche Behandlung? Inlandsschecks können im kostengünstigen Inlandsclearing über die Landeszentralbanken im BSE-/GSEVerfahren eingezogen werden. Auslandsschecks können nur über Korrespondenzbanken mit Sitz im jeweiligen Zahlungsland nach Vereinbarung eines speziellen Abkommens (sog. Cash-LetterVereinbarung) eingezogen werden. Die Cash-Letter-Bank speist die ihr zugesendeten Schecks in das Inlandsclearing ihres jeweiligen Landes, um im Auftrag der ersten Inkassostelle Zahlung für diesen Scheck zu erhalten. Die HVB unterhält in jedem wichtigen Scheckland ein solches Cash-Letter-Abkommen, um eine schnelle und reibungslose Abwicklung garantieren zu können. Umgekehrt bietet die HVB vielen Banken im Ausland den Cash-Letter-Service für Schecks auf Deutschland bzw. auf die EU-Staaten an. 2 Exportauslandsscheck E. v. Die Masse aller vom Begünstigten zur Gutschrift auf sein Konto eingereichten Schecks wird mit sofortiger Gutschrift Eingang vorbehalten (E. v.) bearbeitet. Dieses ist die kostengünstigere aber risikobehaftetere Möglichkeit der Einreichung. Wann kann über den eingereichten Betrag verfügt werden? Die sofortige Gutschrift unter dem Vorbehalt der endgültigen Einlösung ist ein Kredit, den die Einreicherbank ihrem Kunden gewährt. Da die Bezogene Bank über die Einlösung des Schecks „bei Sicht“ (also erst bei Vorlage) entscheidet und nur im Falle der Nicht-Einlösung eine Information über den Scheck zurückfließt, kann die Bank des Einreichers für den Regressfall den bei Gutschrift angebrachten Vorbehalt nicht aufheben. Abhängig vom Einreicher kann in bestimmten Fällen sofort verfügt werden, im Normalfall wird aber erst am 16. Buchungstag nach Abrechnung der verfügbare Saldo um den Einreichungsbetrag erhöht. Diese 15 Tage Verfügungssperre (sog. Karenztage) begrenzen das Kreditrisiko für die Bank, da in diesem Zeitraum in der Regel unbezahlte Schecks zurückgegeben werden. Mit Ablauf der Karenztage kann jedoch nicht von einer endgültigen Einlösung ausgegangen werden – der Vorbehalt muss weiter bestehen bleiben, da z. B. Scheckgesetze in manchen Ländern Rückgaben bei Scheckfälschung oder Betrug sehr langfristig zulassen. Mit welcher Wertstellung werden Auslandsschecks gutgeschrieben? Folgende Aufstellung beinhaltet die wichtigsten Währungen mit aktueller Gutschriftsvaluta: EUR + 4 BT (Buchungstage) USD + 5 BT GBP + 6 BT CHF + 5 BT CAD + 5 BT Zu weiteren Ankaufswährungen und deren Wertstellung fragen Sie bitte Ihren Betreuer. Was geschieht bei Nicht-Einlösung? Unbezahlte Schecks werden von der Bezogenen Bank über die Cash-Letter-Bank an die Bank des Einreichers zurückgegeben, die das Konto des Einreichers zur Gutschriftsvaluta zurückbelastet. Rückschecks, die EUR 6.000,00 oder Gegenwert übersteigen, werden vorab dem Einreicher telefonisch avisiert. Sollte keine Einigung mit dem Schuldner erzielt werden, kann der Einreicher bei nicht erfolgter Zahlung einen Urkundenprozess anhand des Originalschecks durchführen oder eine Zivilklage anstreben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich der Gerichtsstand meistens im Ausland befinden wird, was erhebliche Auswirkungen auf Prozesskosten haben kann. Was ist generell zu beachten? Eine Scheckeinreichung ist aus juristischer Sicht ein Geschäftsbesorgungsauftrag im Sinn des BGB, §§ 670 und 675. Daher können beim Einzug aus dem Ausland entstehende fremde Kosten dem Einreicher nachbelastet werden. Die Gutschriftsvaluta für eine Konvertierung von Fremdwährung in EUR (z. B. USD-Scheck zu Gunsten EURKonto) unterscheidet sich von der Valuta für Gutschrift auf ein Konto in Scheckwährung. Unterschiedliche Kurse bei Einreichung und Bela- Im Falle der Konvertierung wird die Einreichung mit Valuta nächster Buchungstag gutgeschrieben. Die für den Einzug benötigten Tage sind im Scheck-Ankaufskurs berücksichtigt. Was ist im Detail zu beachten? Im Falle der Nicht-Konvertierung (z. B. EUR-Scheck zu Gunsten EUR-Konto oder USD-Scheck zu Gunsten USDKonto) ist die Valuta abhängig von der Scheckwährung, hier ist die HVB an die Konditionen der diversen CashLetter-Abkommen gebunden. Für die Währung EUR wurde wegen der vielen Länder eine Durchschnitts-Wertstellung ermittelt. stung eines Rückschecks sind sog. Geldbeschaffungskosten, da die Bank aktuell die Währung am Devisenmarkt kaufen muss. Fehlen gesetzliche Bestandteile (wie z. B. Ausstel- lungsort und/oder -datum), kann der Scheck nicht eingereicht werden. Ist ein Vermerk „nicht an Order“, „account payee only“, „non trasferibile“, „non endossable“ so oder in ähnlicher Weise angebracht, kann der Scheck nur vom Scheckbegünstigten gemäß Orderangabe eingereicht werden, d. h. dieser Scheck kann nicht an 3 einen oder mehrere Indossanten weitergegeben werden. Liegt das Ausstellungsdatum eines auf ein englischsprachiges Land gezogenen Schecks mehr als sechs Monate zurück (außer abweichendes steht auf dem Scheck), gilt der Scheck als verfallen und ist zum Einzug nicht mehr geeignet. Liegt das Ausstellungsdatum vor dem Einreichungsdatum, ist der Scheck nicht zum Einzug geeignet (ausgenommen von Schecks gezogen auf Österreich, Schweiz, Spanien) Die Scheckwährung richtet sich häufig nach dem Ort der Bezogenen Bank. Ist z. B. nur ein Dollar-Zeichen angegeben, hängt es vom Sitz der Bezogenen Bank ab, ob es sich um australische, kanadische, neuseeländische oder US-amerikanische Dollar handelt. Großbritannien: Italien: Welche länderspezifischen Besonderheiten sind zu berücksichtigen? Folgende Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie beruhen auf Erfahrungswerten der HVB und geben einen Überblick über die wichtigsten Besonderheiten in folgenden Ländern: Belgien: Frankreich: Vorlagefrist Inland 8 Tage Vorlagefrist Europa 20 Tage Vorlagefrist Übersee 70 Tage Schecks verfallen nach der jeweiligen Vorlagefrist zzgl. einem Jahr Vordatierte Schecks werden erst am Ausstellungsdatum bezahlt, eine vorherige Einreichung ist nicht möglich Indossamentenstempel müssen unterschrieben sein Griechenland: Vorlagefrist Inland 8 Tage Vorlagefrist Europa 20 Tage Vorlagefrist Übersee 70 Tage Vordatierte Schecks werden erst am Ausstellungsdatum bezahlt, eine vorherige Einreichung ist nicht möglich Indossamentenstempel müssen unterschrieben sein Vorlagefrist Inland 8 Tage Vorlagefrist Europa 20 Tage Vorlagefrist Übersee 120 Tage Schecks verfallen nach der jeweiligen Vorlagefrist zzgl. 6 Monate Schecks verfallen 6 Monate nach Ausstellungsdatum Vordatierte Schecks werden erst am Ausstellungsdatum bezahlt, eine vorherige Einreichung ist nicht möglich Beschränkungen zur Einlösung von „Postal Orders“ müssen beachtet werden Money Orders sind drei Jahre gültig Schecks aus zweiter Hand können nicht eingezogen werden Vorlagefrist 8 Tage, wenn Ausstellungs- und Zahlungsort in der gleichen Gemeinde Vorlagefrist 15 Tage, wenn Ausstellungs- und Zahlungsort in verschiedenen Gemeinden Italiens Vorlagefrist 20 Tage, wenn Ausstellungsort im europäischen Ausland Vorlagefrist 60 Tage, wenn Ausstellungsort in Übersee Bei Vorlage nach diesen Fristen erfolgt eine Rückgabe ohne Protesterhebung Schecks verfallen 6 Monate nach Ausstellungsdatum Vordatierte Schecks werden meist erst am Ausstellungsdatum bezahlt, eine vorherige Einreichung ist nicht ratsam Ohne Ausstellungsort und -datum ist das Papier kein Scheck und kann nicht eingezogen werden Das Indossament muss buchstabengenau mit der Orderangabe übereinstimmen Die Bank kann keine Haftung für ein ggf. fehlendes Indossament übernehmen. Schecks mit Vermerk „non trasferibile“ dürfen aus zweiter Hand nicht entgegengenommen werden. Bankschecks (assegno bancario) und Zirkularschecks (asssegno circolare) müssen bei Beträgen über EUR 2.500,00 diesen Vermerk zwingend tragen. Dispositionsschecks (assegno fondi) müssen diesen Vermerk immer tragen. Bei Schecks über EUR 2.500,00 ist der Begünstigte mit Vor- und Zunamen bzw. der Firmenname erforderlich, Überbringerschecks (al portatore) sind nicht zulässig. Trägt ein Scheck den Vermerk „Assegno emesso in violazione dell art. 2L. 386/90 pagato per il solo importo facciale oneri accessori esclusi“ darf er nicht mehr eingereicht werden, da es sich um einen bei 2. Vorlage bereits bezahlten Scheck handelt. 4 Kanada: Money Orders mit dem Vermerk „negotiable in the US and Possessions“ können nicht ausserhalb der USA in Umlauf gebracht werden. Rückschecks werden nur noch in Kopie (Substitute cheque) an den Einreicher zurückgegeben. In den USA ist der substitute check dem Originalscheck gleichgestellt, ein Urkundenprozess könnte also in den USA problemlos geführt werden. Eine Scheckklage in Deutschland ist mit einer Kopie aber nicht möglich. Es sollten also keine USD-Schecks gezogen auf die USA von nicht-amerikanischen Ausstellern/Indossanten in Zahlung genommen werden! Privatschecks verfallen 6 Monate nach Ausstellungsdatum. Ausnahme: Money Order (bis CAD 2.500,00) und Draft (über CAD 2.500,00) verfallen nicht. Der Einzug von Schecks in EUR bis zu einem Gegenwert von CAD 100,00 ist nicht möglich. Österreich: Vorlagefrist Inland 8 Tage Vorlagefrist Europa 20 Tage Vorlagefrist Übersee 70 Tage Vordatierte Schecks: Schecks sind bei Sicht zahlbar Verfallene Schecks oder Schecks ohne Datum/ Ausstellungsort sind möglich Portugal: Vorlagefrist Inland 8 Tage Vorlagefrist Europa 20 Tage Vorlagefrist Übersee 70 Tage Die Bank kann keine Haftung für ein ggf. fehlendes Indossament übernehmen. Schweiz: Vorlagefrist Inland 8 Tage Vorlagefrist Europa 20 Tage Vorlagefrist Übersee 70 Tage Schecks verfallen nach der jeweiligen Vorlagefrist zzgl. 6 Monate Schecks ohne Ausstellungsdatum sind ungültig Spanien: Verfall wenn Ausstellungsort in Spanien: Ausstellungstag zzgl. 15 Tage Verfall wenn Ausstellungsort in Europa: Ausstellungstag zzgl. 20 Tage Verfall wenn Ausstellungsort in Übersee: Ausstellungstag zzgl. 60 Tage USA: Schecks verfallen 6 Monate nach Ausstellungsdatum, außer es ist etwas abweichendes auf dem Scheck angegeben. US-Treasury-Schecks verfallen erst nach einem Jahr. Schecks aus zweiter Hand können nicht eingezogen werden. Rückgabefristen unbezahlter Schecks: bei Fälschungen auf der Vorderseite bis zu 1 Jahr, bei Fälschungen auf der Rückseite bis zu 3 Jahre ab Belastungsdatum des Ausstellerkontos für die Information an die Bezogene Bank. Exportauslandsscheck n. E. Ist die endgültige Bezahlung eines Schecks nicht gewährleistet bzw. möchte ein Exporteur Ware erst nach endgültiger Bezahlung eines Schecks ausliefern, kann die gewünschte Sicherheit für den Schecknehmer weitestgehend nur nach Einreichung zum Inkasso nach Eingang (n. E.) sichergestellt werden. Was ist der Unterschied zu einem Auslandsscheck E.v.? Beim Inkasso n. E. wird der Scheck in der Regel ohne Einschaltung von Korrespondenzbanken (Ausnahme USA) zum Einzug direkt an die Bezogene Bank mit der Bitte um endgültige Bezahlung gesendet. Der Einreicher erhält erst dann Gutschrift auf seinem Konto, wenn die Bezogene Bank der Bank des Einreichers den Betrag zur Verfügung gestellt hat. Das Inkasso n. E. hat für den Einreicher den Vorteil, dass er nach eingehender Zahlung sofort über den Gutschriftsbetrag verfügen kann und er in der Regel keine Rückbelastung mehr befürchten muss (außer z.B. bei Fälschungen oder Betrug) – allerdings auch den Nachteil, dass die Bearbeitung im Vergleich zur E.v.-Abwicklung länger dauert, sehr aufwendig und damit teurer ist. Nachdem Schecks immer wieder auf dem Postweg abgefangen und unrechtmäßig von Dritten eingereicht werden könnten, empfiehlt die HVB (abhängig vom Zahlungsland) aus Sicherheitsgründen, das Scheckinkasso per Kurier zur Bezogenen Bank zu senden. Die Kosten hierfür trägt der Einreicher des Schecks, der im Gegenzug von einer schnelleren und vor allem sichereren Bearbeitung profitieren kann. 5 Importschecks Reiseschecks Als Importeur zieht der Aussteller entweder einen Scheck aus seinem Scheckheft zur Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung zu Gunsten des Exporteurs (Orderangabe) oder beauftragt seine Bank auf beleghaftem oder elektronischem Weg, einen Bankscheck zu Gunsten des Exporteurs auszustellen. Reiseschecks (Travellers Cheques) sind eine spezielle Form von Schecks, die ein Emittent (Herausgeber) in verschiedenen Währungen und in bestimmten Stückelungen zum Kauf anbietet. Reiseschecks sind also wie Bankschecks im voraus bezahlt und bieten damit dem Begünstigten eine gewisse Sicherheit der Einlösung. Privatscheck Aus diesem Grund können sie zur Beschaffung von Bargeld in einer Bank/Wechselstube oder zum Kauf von Ware in einem Geschäft verwendet werden. In diesem Fall muss der Aussteller den Scheck dem Zahlungsempfänger aushändigen bzw. übersenden. Hierbei ist zu beachten, dass der Aussteller den Scheck ohne weitere Angabe von Gründen sperren kann – bei Vorlage würde der Scheck dann nach eindeutiger Identifizierung unbezahlt an die Einreicherbank zurückgegeben werden. Darüber hinaus kommt dem Aussteller die Postlauf- und Bearbeitungszeit bis zur Einlösung des Schecks zu Lasten seines Kontos zinsmäßig zu Gute, da hierfür beim grenzüberschreitenden Scheckverkehr Wochen vergehen können. Allerdings besteht das Risiko, dass ein per Post an den Einreicher gesendeter Scheck abgefangen und für illegale Zwecke missbraucht werden könnte. Die Belastung des Ausstellerkontos wird erst dann endgültig, wenn vom Aussteller nicht binnen zwei Arbeitstagen Widerspruch gegen die Belastung des Schecks eingelegt wird. Erst nach diesen zwei Tagen erfolgt der Auslauf der Zahlung mit der Information der endgültigen Einlösung an die Einreicherbank. Ob der Begünstigte von seiner Bank sofortige Gutschrift E. v. oder Gutschrift n. E. erhalten hat, ist für den Aussteller nicht relevant. Bankscheck Bei Beauftragung zur Erstellung eines Bankschecks hat der Auftraggeber keinen Zinsvorteil, da sein Konto wie bei einer ausgehenden Zahlung sofort belastet wird. Die Bank fungiert hier als Scheckaussteller und zieht den Scheck auf eine Korrespondenzbank im Land der bestellten Scheckwährung. Der Auftraggeber kann wählen, ob seine Bank den Scheck direkt an den Begünstigten oder an den Auftraggeber senden soll. Sie bieten darüber hinaus den Vorteil, dass der Emittent bei Meldung des Verlustes dem Käufer der Reiseschecks weltweit schnell und unbürokratisch Ersatz in Form neuer Reiseschecks bietet. Wichtig für den Käufer Alle Schecks sind sofort nach Erwerb in dem vorgesehenen Feld zu unterschreiben. Ansonsten könnten abhanden gekommene Schecks ohne Probleme missbräuchlich verwendet werden – und eine Ersatzbeschaffung müsste selbst bezahlt werden. Die Währung der Reiseschecks sollte auf die Währung des Reiselandes abgestimmt sein, um einen Abzug von Gebühren für eine Konvertierung in Landeswährung zu vermeiden. Für den Schecknehmer ist zu beachten, dass die beim Erwerb angebrachte Unterschrift auf allen erhaltenen Reiseschecks bei Inzahlungnahme vor seinen Augen in dem dafür vorgesehenen Feld gegengezeichnet wird. Wichtig für den Einreicher Im Zweifelsfall sollte der Schecknehmer den Käufer/ Kunden zu Vergleichszwecken auf der Rückseite ein weiteres Mal unterschreiben lassen. Es ist auch durchaus empfehlenswert, ein Legitimationspapier zu verlangen und die Daten zu dokumentieren. Im Falle einer Nicht-Einlösung wegen gestohlen oder verloren gemeldeter Reiseschecks kann dann gegenüber dem Emittenten der Nachweis für die Einhaltung der für die Entgegennahme erforderlichen Bedingungen erbracht werden – und die Versicherung des Emittenten hat einen entstandenen Schaden zu tragen. Ein Schecknehmer, der Reiseschecks für eine erbrachte Leistung in Zahlung nimmt, sollte sich vor Einreichung bei seiner Bank in die Order eintragen (lassen) und sein Indossament auf der Rückseite anbringen. 6 Sicher ist sicher Gleichgültig, ob Sie als Kunde einen Auslandsscheck ausstellen oder einreichen – die HVB legt zu Ihrer eigenen Sicherheit bei Prüfung der Ordnungsmäßigkeit eines Schecks mit ihrem Know-How die höchsten Standards zugrunde. Dies reduziert die Gefahr der Nicht-Einlösung aus formellen Gründen und eliminiert sonst notwendige, aufwendige Reklamationen und spart Ihnen damit Ärger und fremde Kosten. UniCredit Bank AG Global Transaction Banking 80311 München www.hvb.de Die hier vorgestellte Produktidee dient nur allgemeinen Informationszwecken und stellt keine auf die individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmte Beratung dar. Bitte holen Sie vor einer Entscheidung für dieses Produkt den Rat Ihres Bankberaters ein.