April 2016

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April 2016
Info
CCBEInfo
Michel Benichou bei den VIII Encuentros en Madrid
Nr. 51
April 2016
Editorial – Der Sinn des Rechts – CCBE-Konferenz über Innovation und die Zukunft der Anwaltschaft
– Die Zukunft der Anwaltskanzlei – Projekt des Monats der European Lawyers Foundation: TRAINAC
– Erklärung von Barcelona – CCBE äußert Besorgnis angesichts der Ermordung von Rechtsanwälten
und der Verletzung der anwaltlichen Rechte in der Ukraine – Europäische Staatsanwaltschaft
– Konferenz der UIA und der Rechtsanwaltskammer Casablanca – EU-Justizbarometer 2016 Partnerschaftsabkommen zwischen georgischen und polnischen Rechtsanwälten
EDITORIAL – WAS RECHT BEDEUTET
Ich kann Recht nicht definieren, aber ich weiß, was es
bedeutet, wenn es kein Recht gibt. Es ist Barbarei. Es ist
Gewalt. Es ist die Macht des Mächtigen und Stärkeren über
die Schwachen und die Armen. Das Recht ist eine Verteidigung
gegen Missbrauch. Es ist der Schutz unserer Freiheiten, ein
Schritt nach vorne für den Bürger. Wir erleben derzeit, wie
in verschiedenen Ländern das Recht angegriffen wird, indem
man dessen Anwendung in Frage stellt. Manche Regierungen
sind darauf aus, sich das Recht dienstbar, die Richter gefügig
zu machen und die Rechtsanwälte zum Schweigen zu bringen.
und andere Texte. Und Europa besteht fort durch die
Verabschiedung von Richtlinien, Verordnungen und anderen
Entscheidungen, mit denen der Schutz der Rechte und
Freiheiten der Bürger sichergestellt werden kann.
Wir sollten nicht aufhören, ein Loblied auf das Recht zu
singen. Wir Rechtsanwälte sind die Hauptakteure des Rechts
und wir sind stolz darauf.
Michel Benichou
Präsident des CCBE
Aber am Anfang Europas war das Recht: durch die Verträge
CCBE-KONFERENZ ÜBER INNOVATION UND ZUKUNFT DER ANWALTSCHAFT
Wir freuen uns, den Start unserer Website zu der CCBE-Konferenz “Innovation
und Zukunft der Anwaltschaft” am 21. Oktober 2016 in Paris bekanntgeben zu
können.
Ab sofort können Sie sich auf der Website eintragen, um Neuigkeiten zum
Programm, zu den Rednern und zur Anmeldung zu erhalten.
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DIE ZUKUNFT DER ANWALTSKANZLEI
Die modernen Technologien führen
zu einer Kommodifizierung vieler
Aspekte des Rechts. Die Mandanten
sehen technische Innovation in
vielen anderen Lebensbereichen und
beginnen sich zu fragen, warum die
neuen Technologien nicht auch bei
Rechtsdienstleistungen angewendet
werden können. Standardtätigkeiten
und im Wesentlichen repetitive
Arbeitsvorgänge
können
von
Maschinen oder von einer Kanzlei am
anderen Ende der Welt zu geringeren
Kosten übernommen werden. Damit
gerät das gängige Kanzleimodell unter
Druck, bei dem die jüngeren Anwälte
viele Arbeitsstunden investieren und
damit die notwendige Rentabilität der
Kanzlei generieren.
Aber ist dies nicht eigentlich nur
eine Erinnerung daran, dass wir
niemals das Gleichgewicht zwischen
rechtlich-juristischen und rechtlichgeschäftlichen Aspekten aus den
Augen verlieren dürfen? Den meisten
Kanzleien ist wohl klar, dass sie sich
auf die spezifische Rolle des Anwalts
als den Hüter der Rechtsstaatlichkeit
konzentrieren müssen. Es besteht
aber die Tendenz, die Prozessführung
lediglich als Stiefkind der kommerziellen
Tätigkeit zu betrachten, wobei gerade
der Bedarf an strategischer Beratung
und Beurteilung in diesem Bereich
ein Wegweiser für Kanzleien sein
könnte, die kommerziell tätig sind.
Unsere Kanzleien müssen mit der
Technologie mitgehen, um mit den
Mandanten Schritt halten und ihr
Dienstleistungsangebot entsprechend
ausrichten zu können.
Hugh Mercer, Vorsitzender des CCBEAusschusses EU Lawyers
PROJEKT DES MONATS DER EUROPEAN LAWYERS FOUNDATION: TRAINAC
Im März 2015 hatten der CCBE und die European Lawyers
Foundation (ELF) eine Projektförderung der Generaldirektion
Justiz und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission im
Rahmen des Programms „Justiz“ erhalten
für ihr Projekt „TRAINAC: Bewertung,
bewährte Praktiken und Empfehlungen
zum Recht auf Dolmetschleistungen und
Übersetzungen, dem Recht auf Belehrung
und Unterrichtung und dem Recht auf
Zugang zu einem Rechtsbeistand“.
Inhalt des Projekts war eine von
Strafverteidigern
durchgeführte
umfassende Analyse der Umsetzung
auf nationaler Ebene der folgenden
drei Richtlinien (in den Ländern, wo die
Richtlinien angewendet werden):
>> Richtlinie 2010/64 über das Recht auf
Dolmetschleistungen und Übersetzungen;
>> Richtlinie 2012/13 über das Recht auf
Belehrung und Unterrichtung; und
>> Richtlinie 2013/48 über das Recht auf Zugang zu einem
Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur
Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie das Recht
auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug
und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit
Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs.
Zur Bewertung der Umsetzung der drei Richtlinien hat das
Projektteam Fragebögen erarbeitet,
die von den über die nationalen
Rechtsanwaltskammern
bestellten
nationalen
Experten
beantwortet
wurden (die Analyse umfasst alle EUMitgliedstaaten mit Ausnahme von
Dänemark, das die Richtlinie nicht
anwendet, Deutschland und Rumänien).
Ergebnis ist ein Projektbericht über
die
Anwendung
der
genannten
Verfahrensrechte. Zu dem 80 Seiten
starken Bericht kommen mehrere
Anhänge (die Originalantworten auf die
Fragebögen) mit weiteren 270 Seiten.
Neben der Analyse der Richtlinien zeigt
der Bericht bewährte Praktiken auf und
gibt Empfehlungen ab (Empfehlungen s.
S. 6-9). Das Projekt wurde zwischen dem
15. April 2015 und dem 14. April 2016
durchgeführt.
Der Projektbericht ist hier abrufbar.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
[email protected]
ERKLÄRUNG VON BARCELONA
CCBE-Präsident
Michel
Benichou
hat anlässlich der VIII Encuentros en
Madrid am 23. April 2016 die Erklärung
von Barcelona unterzeichnet.
Die Erklärung wurde von mehreren
europäischen Rechtsanwaltskammern
und –vereinen am 19. Februar
aufgesetzt
und
unterzeichnet.
Gegenstand der Erklärung ist die
Verurteilung des Vorschlags für
die
Reform
des
französischen
Strafverfahrensrechts, mit dem die
Ausnahmeregelungen festgeschrieben
werden sollen, die im Zuge des nach
den Anschlägen von Paris ausgerufenen
Ausnahmezustands getroffen wurden.
Der Volltext der Erklärung ist hier
abrufbar.
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Michel Benichou und Dominique Attias,
Vizepräsidentin des Barreau de Paris, bei der
Unterzeichnung der Erklärung von Barcelona
CCBE ÄUSSERT BESORGNIS ANGESICHTS DER ERMORDUNG VON RECHTSANWÄLTEN
UND DER VERLETZUNG DER ANWALTLICHEN RECHTE IN DER UKRAINE
In einem Schreiben an den ukrainischen Präsidenten vom 5.
April 2016 hat der CCBE seine große Besorgnis angesichts der
Ermordung von vier Rechtsanwälten zum Ausdruck gebracht.
Der CCBE fordert den Präsidenten auf, effektive Maßnahmen
für eine gründliche und unabhängige Untersuchung der
Morde anzuordnen und sicherzustellen, dass Rechtsanwälte
in der Ukraine ihre anwaltlichen Pflichten erfüllen können,
ohne Repressalien, Behinderung, Einschüchterung oder
Schikanen befürchten zu müssen.
In einem zweiten Schreiben hat sich der CCBE am 6. April
2016 an die ukrainischen Behörden gewandt (Präsident,
Premierminister und amtierender Staatsanwalt) und die
Forderung der ukrainischen nationalen Rechtsanwaltskammer
(UNBA) unterstützt, die Verletzung der Rechte von
Rechtsanwälten zu unterbinden. Über die UNBA hatte der
CCBE von zahlreichen Fällen erfahren, in denen die Rechte
von Anwälten im Zusammenhang mit Durchsuchungen und
Beschlagnahme in Anwaltskanzleien verletzt wurden und
Rechtsanwälte gegen ihre Mandanten aussagen sollten. Der
CCBE hat dies scharf verurteilt und die Behörden aufgefordert,
alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung
der nach internationalem und nationalem Recht geltenden
Bestimmungen zu gewährleisten. Der CCBE hat dabei betont,
dass den Rechtsaanwälten in der Rechtspflege und bei der
Aufrechterhaltung der Rechtstaatlichkeit eine bedeutende
Rolle zukommt und daher ihre Rechte nicht missachtet
werden dürfen.
EUROPÄISCHE STAATSANWALTSCHAFT
Am 25. April 2016 fand ein Treffen
des CCBE mit hochrangigen Vertretern
der
Europäischen
Kommission
statt. Gesprächsgegenstand waren
bestimmte Aspekte des Vorschlags
über die Schaffung einer Europäischen
Staatsanwaltschaft (EuStA). Betont
wurde
die
Notwendigkeit
von
angemessenen
Verfahrensgarantien
und
insbesondere
auch
die
Notwendigkeit
eines
wirksamen
Prozesskostenhilfesystems,
das
als Voraussetzung unerlässlich ist.
Gesprächstermin des CCBE bei der Europäischen
Kommission zur EuStA
Daneben wurde auch unterstrichen,
dass angemessene Rechtsbehelfe
vorgesehen werden müssen. Das
Treffen war die Fortsetzung einer
Reihe von Gesprächen über zahlreiche
Aspekte der EuStA, die über die letzten
Jahre mit der Kommission geführt
worden sind. Es ist zu erwarten, dass
die Verhandlungen über den Vorschlag
noch vor Jahresende abgeschlossen
werden, da die Errichtung der EuStA
eine der Prioritäten der Kommission für
2016 ist.
KONFERENZ DER UIA UND DER RECHTSANWALTSKAMMER CASABLANCA
Präsident Michel Benichou hat am 8. und 9. April 2016
an der von der Union Internationale des Avocats (UIA)
in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer von
Casablanca veranstalteten Konferenz „The Lawyer and Digital
Technology” teilgenommen. Themen waren u.a. E-Justiz, die
Errungenschaften der künstlichen Intelligenz, Sammelklagen,
Digitaltechnik, Datenschutz sowie Risiken und Vorteile bei
der Nutzung des Internets durch Rechtsanwälte.
Herr Benichou nahm auch an der Sitzung des UIAExekutivkomitees teil, um den Willen des CCBE zur
Zusammenarbeit mit allen die Anwaltschaft vertretenden
Organisationen und insbesondere der UIA zum Ausdruck zu
bringen, bei Themen wie Menschenrechte, Migranten, den
automatischen Austausch von Berichten und Information
und bei der Zukunft der Anwaltschaft.
CCBE-Präsident Michel Benichou in Casablanca
Weitere Informationen finden Sie hier.
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EU-JUSTIZBAROMETER 2016
Die Europäische Kommission hat am
11. April 2016 die vierte Ausgabe
des EU-Justizbarometers vorgestellt.
Ziel des Justizbarometers ist es, durch
vergleichende Studien die Effizienz,
Qualität und Unabhängigkeit der Justiz
in den EU-Mitgliedstaaten festzustellen
und die Funktionsweise zu optimieren.
In der vierten Ausgabe wurden
weitere
Indikatoren
eingeführt,
wie u.a. die justizielle Fortbildung,
Qualitätsstandards oder der Zugang
zur Prozesskostenhilfe. Der CCBE
hat in der diesjährigen Ausgabe des
Justizbarometers insbesondere zu
dem Punkt „Einkommensgrenze für
Prozesskostenhilfe in einem bestimmten
Verbraucherrechtsverfahren“
(s.
Schaubild 20, S. 21) beigetragen.
PARTNERSCHAFTSABKOMMEN ZWISCHEN GEORGISCHEN UND POLNISCHEN
lara Shukvani, Dariusz Sałajewski, Präsident des National Council of Legal Advisors,
Maria Ślązak, ehem. Präsidentin des CCBE und Fridon Sikhuashvili
Die Anwaltschaften von Polen und Georgien tauschen sich
regelmäßig über Themen, die im Ständigen Ausschuss und
auf der Vollversammlung des CCBE beraten werden, aus und
nehmen auch an Veranstaltungen der jeweils anderen Kammer
teil. Nachdem eine Delegation der polnischen Rechtsberater
an der Feier zum 10. Jahrestag der unabhängigen georgischen
Anwaltschaft teilgenommen hat, fand nun ein weiteres
Treffen im Rahmen des Partnerschaftsabkommens statt, das
letztes Jahr in Danzig unterzeichnet wurde. Am 11. März
2016 wurden zwei georgische Menschenrechtsverteidiger,
Herr Fridon Sikhuashvili und Frau Klara Shukvani auf der
achten Galaveranstaltung zur Verleihung des „Herz aus
Kristall“ mit dem gleichnamigen Preis ausgezeichnet, der
jedes Jahr vom Nationalrat der polnischen Rechtsberater für
besondere Verdienste im Bereich pro bono an Rechtsanwälte
vergeben wird. Die Preisträger haben sich besonders für
Anwälte engagiert, deren Rechte verletzt worden sind, wie im
Fall Mzia Tomashvili, zu dem der CCBE letztes Jahr in einem
Schreiben Bedenken geäußert hat.
VERANSTALTUNGSHINWEISE
20.05.2016 CCBE-Vollversammlung, Lyon
12.-14.05.2016 FBE Annual Congress, Strasbourg
25.-28.05.2016 IBA Bar Leaders Conference und Council Meeting, Barcelona
28.05.2016 Tag der Mazedonischen Anwaltschaft - 71. Jahrestag, Ohrid
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