SAW-Verfahren - Leibniz Gemeinschaft

Transcription

SAW-Verfahren - Leibniz Gemeinschaft
Leibniz-Vorhaben im wettbewerblichen Verfahren (SAW-Verfahren)
im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation
SAW Verfahren 2013: Erläuterungen zum Antragsverfahren
(1) Alle Leibniz-Einrichtungen sind antragsberechtigt. Assoziierte Mitglieder können keine
Anträge im SAW-Verfahren stellen.
(2) Jede Einrichtung kann pro Jahr nur einen Antrag als federführende Antragstellerin stellen.
Darüber hinaus können sich alle Einrichtungen im Rahmen von Kooperationen an federführend von einer anderen Einrichtung gestellten Anträgen als Mitantragstellerin beteiligen.
(3) Die beantragten Vorhaben können mehrjährig sein (maximal drei Jahre; Ausnahme: Leibniz-Graduate-Schools: bis vier Jahre).
(4) Mittel aus dem SAW-Verfahren dienen nur der Finanzierung von Vorhaben im beantragten
Zeitrahmen. Folgekosten, die sich aus einer Weiterführung des Vorhabens ganz oder in Teilen über das Projektlaufzeitende hinaus ergeben, haben die Einrichtungen selbst zu tragen.
Sofern ein Vorhaben beantragt werden soll, das insgesamt oder in Teilen auf Weiterführung über die Projektlaufzeit hinaus angelegt ist, haben die beantragenden Einrichtungen
im Rahmen ihrer Finanzplanung eigenverantwortlich Sorge zu tragen, frühzeitig das Gespräch mit den Zuwendungsgebern zu suchen, um Wege der Überführung in den Kernhaushalt nach Ablauf der Projektlaufzeit zu finden.
(5) Die Anträge müssen eines der sieben Pakt-Kriterien („Förderlinien“) abdecken, die entsprechende Förderlinie muss angegeben werden. Aufgrund der Ausgestaltung der Förderlinie 8 („Impulsfonds“), die einem dem Präsidium der Leibniz-Gemeinschaft zugeordneten
Entscheidungsprozess unterliegt, ist eine Antragstellung in dieser Förderlinie nicht möglich. Hinsichtlich der einzelnen Förderlinien sind finanzielle Untergrenzen zu beachten. Die
Förderlinien und die zugehörigen Untergrenzen sind im Hinweisblatt „Erläuterungen zu
den einzelnen Förderlinien“ dargestellt.
(6) Die Anträge sind ausschließlich elektronisch vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt über
ein elektronisches Antragssystem unmittelbar online bis zum 15. März 2012, 12:00
Uhr. Über den Zeitpunkt der Öffnung der Plattform werden Sie rechtzeitig gesondert
informiert. Sofern aus unvorhersehbaren Gründen das elektronische Antragssystem nicht
funktionsfähig sein sollte, wenden Sie sich bitte an die Leibniz-Gemeinschaft.
(7) Über das elektronische Antragssystem können die Eckdaten zu jedem Antrag direkt online
in entsprechende Masken eingetragen werden. Erforderliche Angaben betreffen u.a. die antragstellende Einrichtung, Titel und Fachgebiet des Vorhabens, Kooperationspartner sowie
detaillierte Angaben zur vorgesehenen Finanzierung des Vorhabens. Aus diesen Angaben
wird automatisch ein Antragsformular generiert, das über die Eckdaten des Vorhabens
Auskunft gibt. Alle weitergehenden für das Verständnis notwendigen Angaben und Erläute-
rungen müssen in den Antragstext des Vorhabens (s. Punkt 9) aufgenommen werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
a) Es ist erforderlich, eine hauptverantwortliche Leiterin bzw. einen hauptverantwortlichen Leiter des beantragten Vorhabens zu benennen. Bis zu sechs weitere
Projektverantwortliche können benannt werden.
b) Für die Kalkulation der Personalstellen sind die Personaldurchschnittssätze der
DFG zugrunde zu legen. Sofern bei Antragstellung bereits absehbar ist, dass die
tatsächlichen Kosten aus bestimmten Gründen höher zu veranschlagen sind, so
sind diese Kosten mit entsprechender Begründung anzugeben. Maßgeblich ist
das in der antragstellenden Einrichtung gültige Tarifrecht.
c) Im Antrag kann eine Pauschale von bis zu 20 Prozent der gesamten Antragssumme für indirekte Vorhabenausgaben (z.B. vorhabenbezogene Raum-, Wartungs- oder Energiekosten) angesetzt werden. Die Beantragung von OverheadKosten erfolgt projektbezogen, eine gesonderte Beantragung bezogen auf die unterschiedlichen Kooperationspartnerinnen und -partner ist nicht möglich.
d) In allen anderen Bereichen ist der Finanzplan so auszufüllen, dass er über die
Zuordnung der beantragten Mittel zu den verschiedenen beteiligten Einrichtungen Aufschluss gibt. (Zur Beantragung von Mitteln für internationale Kooperationspartnerinnen und -partner s. Punkt 9c.)
e) Bei der Beantragung der Mittel sind Rundungen auf Tausenderstellen vorzunehmen.
f) Ein zusätzlicher Finanzplan auf einem gesonderten Dokument darf nicht eingereicht werden. Zusätzliche Dokumente werden im Antragsverfahren nicht berücksichtigt.
(8) Darüber hinaus sind für die Antragstellung in die online-Masken Angaben zum „Projektprofil“ einzutragen. Diese werden u.a. für die Berichterstattung benötigt, zu der die LeibnizGemeinschaft verpflichtet ist. Sie können bei Bedarf veröffentlicht werden. Das Projektprofil ist nicht Bestandteil des eigentlichen Antrags und wird nicht an die externen Gutachter
weitergeleitet. Es ist dennoch obligatorisch und kann dem SAW zur Verfügung gestellt
werden.
(9) Mit jedem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen, die jeweils als einzelne Dokumente im elektronischen System hochzuladen sind:
a) Beschreibung des Vorhabens, die folgende Bestandteile enthalten muss:
• den Antragstext, worin ein verpflichtend vorzulegender Ablaufplan enthalten ist (bis zu sieben Seiten, zzgl. Literaturnachweis; nicht veröffentlichte Arbeiten dürfen nicht aufgeführt werden; davon ausgenommen sind Arbeiten,
die zur Veröffentlichung eingereicht und bereits angenommen sind; dies gilt
auch im Folgenden);
• die Darstellung des Standes der Forschung oder der aktuell eingesetzten Technologie sowie der eigenen Vorarbeiten in Bezug zu diesem Stand
(bis zu zwei Seiten inkl. Literaturangaben; es sollen nur Arbeiten aufgeführt
werden, deren Resultate und Methoden in den vorangegangenen Ausführungen inhaltlich diskutiert werden);
• der Lebenslauf der hauptverantwortlichen Leiterin bzw. des hauptverantwortlichen Leiters des beantragten Vorhabens (bis zu zwei Seiten inkl.
max. fünf eigener Publikationen);
• ggf. die Lebensläufe der weiteren vorgesehenen Projektverantwortlichen (bis zu zwei Seiten inkl. max. fünf eigener Publikationen pro Lebenslauf);
Die angegebenen Umfänge gelten jeweils absolut, d.h. eine eingesparte Seite Antragstext kann nicht für eine zusätzliche Seite „Stand der Forschung“ oder Ähnliches in An-2-
spruch genommen werden. Ein Überschreiten der Vorgaben für den Umfang der Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Um die Vergleichbarkeit der eingereichten Unterlagen zu gewährleisten, sind die folgenden Formatvorgaben bei Seiteneinrichtung und Textgestaltung des Antrags zu berücksichtigen:
• Seitenränder: Der rechte, linke und obere Seitenrand beträgt 2,5 cm, der untere Seitenrand 2 cm.
• Schriftart und Schriftgröße: Als Schriftart soll Arial gewählt werden.
Schriftgröße für den Fließtext 11 pt, für Haupttitel 14 pt, Unter- und Zwischentitel 11 pt.
• Abstände: Einfacher Zeilenabstand. Der Zeilenabstand nach Überschriften
und Absätzen beträgt 6 pt.
• Tabellen: Für eingefügte Tabellen, Graphiken usw. gelten die Angaben analog.
b) bei allen Anträgen mit Kooperationspartnerinnen und -partnern: Bestätigung, dass eine Mitwirkungserklärung der Kooperationspartnerinnen und -partner vorliegt. 1
c) bei internationalen Kooperationspartnerinnen und -partnern: Erklärungen der kooperierenden Einrichtungen, auf welche Weise sie sich an den Kosten des gemeinsamen
Vorhabens beteiligen.
Hinweis: Internationale Kooperationspartnerinnen und -partner sollen die bei ihnen
anfallenden Kosten grundsätzlich selbst beisteuern. Sofern die Beantragung von Geldern für sie für das Projekt zwingend erforderlich ist, ist eine entsprechende Erläuterung in einem gesonderten Dokument vorzulegen. Über die Bewilligung entscheidet
der SAW im Einzelfall.
d) bei Kooperationen mit gewerblichen Unternehmen: Kooperationsvertrag unter Verwendung des Musterkooperationsvertrages der DFG (Vordruck: DFG Vordruck
41.026).
e) Erklärung (durch abschließende Unterschrift), dass der Antrag so oder in ähnlicher
Form nicht auch bei einer anderen Förderorganisation (DFG, BMBF, EU, etc.) gestellt
worden ist.
(10) Darüber hinaus ist förderlinienspezifisch einzureichen:
a)
bei Anträgen zur „Qualitätssicherung“:
• diejenige Passage aus dem Evaluierungsbericht, die als inhaltliche Grundlage des
Antrags dient und als Kopie aus dem Evaluierungsbericht beigefügt werden muss;
sie wird den Gutachterinnen und Gutachtern mit den Unterlagen vorgelegt.
bei Anträgen zu einer Leibniz Graduate School (Bereich „Nachwuchsförderung“):
• Strukturkonzept (max. zwei Seiten).
b)
bei Anträgen zu „Frauen in wissenschaftlichen Leitungspositionen“:
• relevante Zeugnisse und Publikationsliste der Projekthaupt–verantwortlichen;
• zwei persönliche Gutachten (ein institutsinternes sowie ein externes Gutachten)
zur Projekthauptverantwortlichen.
(11) Über die hier genannten Unterlagen hinaus eingesandte überzählige oder nicht verlangte
Anlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(12) Das Fehlen einer oder mehrerer verpflichtender Anlagen sowie das Einreichen formal wesentlich fehlerhafter oder ungenügender Anträge kann zum Ausschluss des Antrages aus
dem Verfahren führen.
1 Bitte beachten Sie, dass eine Mitwirkungserklärung der zuständigen rechtlichen (nicht: natürlichen) Person vorliegen muss, die
formalen Mindestanforderungen genügt (insbesondere einen Briefkopf und eine Unterschrift enthält) und eine verbindliche Absichtserklärung beinhaltet. Bei Bedarf können Textvorlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Mitwirkungserklärungen sind der
Leibniz-Gemeinschaft jederzeit auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
-3-
(13) Die Geschäftsstelle holt zwei Gutachten pro Antrag ein. In die online-Masken im elektronischen Antragssystem sollen die Namen und Adressen (einschließlich E-Mail) sowie die
Fachgebiete von vier potenziellen Fachgutachterinnen oder Fachgutachtern eingetragen
werden, die die Geschäftsstelle um ein Fachgutachten hinsichtlich der wissenschaftlichen
Qualität des jeweiligen Antrags bitten kann. Es dürfen nur Personen benannt werden, die
das Vorhaben ohne die Besorgnis von Befangenheit begutachten können. Die Kriterien
möglicher Befangenheit finden Sie im gesonderten Erläuterungsblatt. Die von den Instituten benannten Personen sollen nicht über diese Benennung informiert werden. Absprachen
zwischen den Leibniz-Einrichtungen und möglichen Gutachterinnen und Gutachtern im
SAW-Verfahren sind nicht zulässig.
(14) Anträge können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache abgefasst und eingereicht werden. Werden einzelne Dokumente in einer anderen Sprache eingereicht, ist ihnen
eine Übersetzung beizufügen. Bei amtlichen Dokumenten (Zeugnissen etc.) ist diese in amtlicher Form vorzulegen. Bei Vorschlag nichtdeutschsprachiger Gutachterinnen und Gutachter bitte alle Unterlagen auch auf Englisch einreichen, bei Vorschlag deutschsprachiger
Gutachterinnen und Gutachter in Wissenschaftsbereichen, in denen Englisch nicht übliche
Wissenschaftssprache ist, bitte alle Unterlagen auch auf Deutsch einreichen. Wenn es die
Gutachterauswahl erfordert, kann der SAW vom Antragsteller im Laufe des Verfahrens die
Vorlage einer deutsch- oder englischsprachigen Fassung verlangen.
(15) Die Sektionen und die Infrastruktureinrichtungen sind über ihre Sprecherinnen und Sprecher am Auswahlverfahren beteiligt. Ein Vorab-Audit zur sektionsinternen Begutachtung
der Anträge vor der Einreichung kann hilfreich sein, ist aber interne Angelegenheit der Sektionen.
(16) Die Anträge und die schriftlichen Gutachten werden dem Senatsausschuss Wettbewerb
(SAW) zur Entscheidung über die Förderungsfähigkeit der Anträge vorgelegt. Der SAW
kann eine Förderung mit reduzierter Fördersumme empfehlen. Die endgültige Entscheidung über die Förderung der Vorhaben trifft der Senat der Leibniz-Gemeinschaft.
(17) Den Instituten wird empfohlen, ihre Beiräte und ggf. ihre Aufsichtsgremien über laufende
Antragstellungen im SAW-Verfahren zu informieren.
-4-

Documents pareils