INHALTSVERZEICHNIS
Transcription
INHALTSVERZEICHNIS
2015/23 12.11.2015 INHALTSVERZEICHNIS x = wichtig für APS BS AHS BMHS BA Impressum Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Landesschulrat für Oberösterreich, Sonnensteinstr. 20, 4040 Linz RECHTSVORSCHRIFTEN 131. Verordnung des L andesschulrates für Oberösterreich vom 04.11.2015 betreffend Auflassung der Teilrechtsfähigkeit an der Volksschule Sierning 2 132. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich, mit welcher für die BS Rohrbach die Projektwoche „Banking in Mystic Ireland“ vom 13. – 23.04.2016 in Galway/Irland zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 2 x 133. Verordnung des La ndesschulrates für Oberösterreich, mit welcher der Schüleraustausch im September 2016 in Niort/Frankreich zur sch ulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 2 x 134. Verordnung des La ndesschulrates für Oberösterreich, mit Schüleraustausch vom 06.-21.02.2016 in Sevilla/Spanien zur sc Veranstaltung erklärt wird 3 x x welcher der hulbezogenen x 135. Verordnung des Landesschu lrates für Oberös terreich, mit welcher die Sportlandesmeisterschaften der Schulgemeinde der oö. B erufsschulen zu s chulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden 3 x 136. Verordnung des L andesschulrates für Oberösterreich, mit welcher für d ie BS Linz 7 der Besuch der Frankfurter Buchmesse vom 13. – 16.10.2015 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 3 137. Verordnung des Landesschu lrates für Oberösterreich, mit welcher das Projek t „Stimmbogen“ im Schuljahr 2015/16 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 4 x 138. Verordnung des Landesschu lrates für Oberös terreich, mit welcher das Hallenfussballturnier 2016 für Polytechnische Schulen zur schul bezogenen Veranstaltung erklärt wird 4 x x 139. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich mit welcher alle Veranstaltungen im Rahmen von „Prima la Musica 2016“ zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden 4 x x 140 Verordnung des Landess chulrates für Oberösterreich, mit welcher die Veranstaltung „Pädagogische Musikbandbreiten 2015 Swing-(R)Evolution“ am 04. und 05.11.2015 an der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 5 x 141. Verordnung des Landesschu lrates für Oberös terreich, mit welcher die Schulsportwettkämpfe auf L andes-, Bezirks- und Regionalebene im Schuljahr 2015/16 zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden 5 x 142. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich mit welcher der Boys´ Day 2015 am 12.11.2015 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird 6 x x x x x x x x x x x x MITTEILUNGEN x x x x x x x x x Termin der Eignungsfeststellung für 2016/17 6 Filmvorführungen für Schüler/innen – Empfehlung zum Besuch des Filmporträts He named me Malala im Rahmen des Schulunterrichts in ausgewählten Österreichischen Kinos 7 Ausschreibung von Leiter-/Leiterinnenstellen an oö. Volksschulen und Neuen Mittelschulen 8 Ausschreibung – Direktor/Direktorin am BRG 4040 Linz, Peuerbachstraße 11 Ausschreibung – Abteilungsvorstand/Abteilungsvorständin für Elektrotechnik an der HTBLA 4020 Linz, Paul-Hahn-Straße - Korrektur 11 Ausschreibung – Schulinspektor/Schulinspektorin für allgemein bildende Pflichtschulen für die Bildungsregion Steyr-Land 11 Personalnachrichten 13 INFORMATIONSDIENST Orthodoxes Schulamt – Veröffentlichung der veränderten Kontaktdaten 13 ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT Erlass Schulsportwettkämpfe 2015/16 13 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 2 RECHTSVORSCHRIFTEN 131. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 04.11.2015 BETREFFEND AUFLASSUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER VOLKSSCHULE SIERNING Der Landesschulrat für OÖ hat mi t Verfügung sei nes Amtsführenden Präsidenten vom 04.11.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Gemäß § 7a Abs 4 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG), wird kundgemacht: Die mit Verlautbarung vom 08.03.2001 gegründete Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) an der Volksschule Sierning, Neustraße 21, 4522 Sierning, mit der Bezeichnung „Freunde der Volksschule Sierning“ wird auf Antrag der Schule gemäß § 7a Abs 9 OÖ POG, LGBl 35/1992 idgF, aufgelassen. Der Zeitpunkt des Wi rksamwerdens ist der Ab lauf des Tages der Kundmachung i Landesschulrates für Oberösterreich. m Verordnungsblatt des HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-117/22-2015) 132. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER FÜR DIE BS ROHRBACH DIE PROJEKTWOCHE „BANKING IN MYSTIC IRELAND“ VOM 16. - 23.04.2016 IN GALWAY/IRLAND ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 04.11.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Für die Berufsschule Rohrbach, Schulstr. 7, 4150 Rohrbach, wird die Projektwoche „Banki ng in Mystic Ireland“ vom 16. – 23.04.2016 in Galway/Irland vom Landes schulrat für OÖ gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF für di e teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Be gleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/71-2015) 133. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DER SCHÜLERAUSTAUSCH IM SEPTEMBER 2016 IN NIORT/FRANKREICH ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 04.11.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Für das Eur opagymnasium vom Guten Hi rten, 4323 Baumgartenberg 1, wird der S chüleraustausch im September 2016 in Niort/Frankreich vom Landessc hulrat für OÖ gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begl eitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/64-2015) VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 3 134. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DER SCHÜLERAUSTAUSCH VOM 06. - 21.02.2016 IN SEVILLA/SPANIEN ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 03.11.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Für das Europagymnasium vom Gute n Hirten, 4323 Baumgar tenberg 1, wird der Schüleraustausch vom 06. – 21.02.2016 in Sevilla/Spanien vom Landessc hulrat für OÖ gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begl eitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/65-2015) 135. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE SPORTLANDESMEISTERSCHAFTEN DER SCHULGEMEINDE DER OÖ. BERUFSSCHULEN ZU SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNGEN ERKLÄRT WERDEN Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 04.11.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Gemäß dem Schreiben der Schulgemeinde der OÖ Berufsschulen vom 22.10.2015 erklärt der Landesschulrat für OÖ nachfol gend angeführte Sport-Landesmei sterschaften für di e teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF zu schulbezogenen Veranstaltungen: Tischtennis-Landesmeisterschaften der OÖ Berufsschulen Donnerstag, 03. Dezember 2015, Steyr Alpine Landesmeisterschaften der OÖ Berufsschulen Dienstag, 09.Februar 2016, Hochficht Fußball-Landesmeisterschaften der OÖ Berufsschulen Dienstag, 31. Mai 2016 und Mittwoch, 01. Juni 2016, Traun HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/72-2015) 136. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER FÜR DIE BS LINZ 7 DER BESUCH DER FRANKFURTER BUCHMESSE VOM 13. – 16.10.2015 ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Für die Berufsschule Linz 7, Ferihumerstraße 28, 4040 Linz, wird der Besuch der Frankfurter Buchmes se vom 13. – 16.10.2015 vom Landesschulrat für OÖ gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF für di e teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/70-2015) VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 4 137. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DAS PROJEKT „STIMMBOGEN“ IM SCHULJAHR 2015/16 ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Die Koordinationsstelle für musikalische Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen veranstaltet auch im Schuljahr 2015/16 i n Kooperation mit den Wi ener Sängerknaben bundesweit das Projekt S T I M M B O G E N. Im Rahmen von Workshops, schul internen und s chulübergreifenden Projekten sowie Kooperationen mit außerschulischen Institutionen sollen stimmliche Aktivitäten gefördert werden. Das Jahresthema 2015/2016 lautet: "Ein bunter Stimmen-Bogen" Der Landesschulrat für OÖ erklärt alle Veranstaltungen im Rahmen des Projektes „S timmbogen“ gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Be gleitlehrer/innen zu schulbezogenen Veranstaltungen. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/69-2015) 138. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DAS HALLENFUSSBALLTURNIER 2016 FÜR POLYTECHNISCHE SCHULEN ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Die Jugendabteilung des Gewerkschaftsbundes Oberösterreich führt am 03. und 04. Februar 2016 wieder ihr traditionelles Hallenfußballturnier für Schüler/innen der Polytechnischen Schulen in Oberösterreich durch. Jede angemeldete Schule wird an einem der zwei Tage mitspielen. Der Finaltag findet am 09. März 2016 statt. Am Finale nehmen die acht erfolgreichsten Mannschaften eines jeden Vorrundentages teil. Der Landesschulrat für OÖ erkl ärt gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF gegenständliche Veranstaltungen für di e teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begl eitlehrer/innen zu schul bezogenen Veranstaltungen. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/59-2015) 139. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER ALLE VERANSTALTUNGEN IM RAHMEN VON „PRIMA LA MUSICA 2016“ ZU SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNGEN ERKLÄRT WERDEN Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Das Amt der OÖ Landesr egierung – Di rektion Kultur – Landesgeschäftsstelle „MUSIK DER JUGEND “ gibt bekannt, dass der Landeswettbewerb PRIMA LA MUSICA 2016 vom 7. bis 15. März 2016 in den Landesmusikschulen Eferding, Alkoven und Hartkirchen stattfindet. Der Bundeswettbewerb findet vom 25. Mai bis 2. Juni 2016 in Linz statt. Der Landesschulrat für OÖ erkl ärt alle V eranstaltungen im Rahmen von P RIMA LA MUSICA 2016 g emäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF gegenständliche Veranstaltungen für di e teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zu schulbezogenen Veranstaltungen. VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 5 Die Online-Anmeldung für di esen Wettbewerb ist ab November bis 15. Dezember 2015, 23:59 Uhr unter www.musikderjugend.at möglich. Weitere wichtige Informationen finden Sie unter folgenden Links: Ausschreibung: http://www.primalamusica.at/fileadmin/musikderjugend/prima_la_musica/Ausschreibung_2016/MDJLayout-Ausschreibung-150827RZ.pdf Berechnung Altersgruppe: http://berechnung.primalamusica.at/ Pflichtstücke der einzelnen Instrumente: http://www.primalamusica.at/ausschreibung/2016.html HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/68-2015) 140. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE VERANSTALTUNG „PÄDAGOGISCHE MUSIKBANDBREITEN 2015 SWING-(R)EVOLUTION“ AM 04. UND 05.11.2015 AN DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE DER DIÖZESE LINZ ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Die Veranstaltung „SWING-(R)EVOLUTION“ im Rahmen von „Pädagogische Musik-Bandbreiten 2015“ am 04. und 05.11.2015 an der Pädagogische Hochschule der Di özese Linz wird vom Land esschulrat für OÖ gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF für di e teilnehmenden Schüler/innen der angemel deten Schulen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldemodalitäten sind in der Anlage ersichtlich. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/66-2015) 141. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE SCHULSPORTWETTKÄMPFE AUF LANDES-, BEZIRKS- UND REGIONALEBENE IM SCHULJAHR 2015/16 ZU SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNGEN ERKLÄRT WERDEN Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 16.10.2015 (§ 7 Abs 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet: Bezugnehmend auf den Erlass des L andesschulrates für OÖ vom 14. 09.2015 (B9-3/22-2015), werden die Schulsportwettkämpfe auf Landes-, Bezirks- und Regionalebene aller im Erlass angefü hrten Schulsportaktivitäten für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begl eitlehrer/innen zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/56-2015) VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 6 142. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH MIT WELCHER DER BOYS' DAY 2015 AM 12.11.2015 ZUR SCHULBEZOGEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD Das Bundesministerium für Bi ldung und Frauen teilte mit Schreiben vom 0 5.11.2015, BMBF-12.696/0008III/3/2015 mit, dass der Boys' Day 2015 am 12. November 2015 mittels Verordnung zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wurde. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich (A3-11/74-2015) MITTEILUNGEN TERMINE DER EIGNUNGSFESTSTELLUNGEN FÜR 2016/17 Im Folgenden werden die Termine für die Eignungsfeststellungen bekannt gegeben: Januar 2016: 29.01.2016 BRG Wels, Wallererstraße – Sportzweig, 5. Klasse Februar 2016: 02.02.2016 05.02.2016 10.02.2016 11.02.2016 Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik BRG Wels, Wallererstraße - Sportzweig, 1. Klasse ORG der Diözese Linz, Stifterstraße, musischer Schüler/innen mit Voranmeldung) 11.02.2016 ORG der Diözese Linz, Stifterstraße, Bildnerische Erziehung (für Schüler/innen mit Voranmeldung) Zweig (4-jährig) (für März 2016: 04.03.2016 04.03.2016 05.03.2016 05.03.2016 09.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 10.03.2016 14.03.2016 HTBLA Steyr - Kunst und Design BG/BRG Linz, Peuerbachstraße - Sportzweig, 1. Klasse HTBLA Linz, Goethestraße (Grafik und Kommunikationsdesign) HTBLA Hallstatt ORG der Diözese Linz, Stifterstraße, musischer Zweig (4-jährig) ORG der Diözese Linz, Stifterstraße, Bildnerische Erziehung HBLA für künstlerische Gestaltung Linz BORG Linz, Honauerstraße – Sportzweig Juni 2016: 25.06.2016 Kolleg für Grafik und Kommunikationsdesign an der HTBLA Linz, Goethestraße Juli 2016: 01.07.2016 04.07.2016 BG/BRG Linz, Peuerbachstraße – Sportzweig, 2.-6. Klasse HTBLA Hallstatt (A3-42/4-15-Schwarzmair) VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 7 FILMVORFÜHRUNGEN FÜR SCHÜLER/INNEN – EMPFEHLUNG ZUM BESUCH DES FILMPORTRÄTS HE NAMED ME MALALA IM RAHMEN DES SCHULUNTERRICHTS IN AUSGEWÄHLTEN ÖSTERREICHISCHEN KINOS Der Film porträtiert die 18jährige, aus Paki stan stammende Friedens-, Frauenrechts- und KinderrechtsAktivistin Malala Yousafzai. Sie erhielt 2014 den Friedensnobelpreis – al s jüngste Pre isträgerin in der Geschichte. Empfehlenswert ab der 8. Schulstufe. Kontaktdaten zur Buchung: Die Buchung von Schulvorstellungen bitte direkt über den Verleiher: 20th Century Fox Austria Hintzerstraße 9/3 1030 Wien Tel: 01 / 523 2629 [email protected] Weitere Informationen, Trailer und Unterrichtsmaterial finden Sie unter http://www.foxfilm.at/he-named-me-malala Im schulischen Kontext bietet der Film u.a. folgende thematische Anknüpfungspunkte: Jugendliche, Mädchen-, Frauenrechte, Bildung, Gewalt, Migration, Integration, Zivilcourage, Gesellschaft, Politik, Familie. Inhalt: Malala Yousafzai (*1997) erhielt 2014 gemei nsam mit dem Inder Kail ash Satyarthi den Friedensnobelpreis. Malala wurde von ihrem Vater nach der afghanischen Volksheldin Malala(i) von Maiwand benannt, die in der Schlacht von Mai wand die paschtunischen Truppen gegen di e Truppen der bri tischen Besatzer anführte. Mit der Zustimmung i hres Vaters, der eine Privatschule leitete, berichtete Malala ab Jänner 2009 unte r dem Pseudonym „Gul Makai“ für die BBC i n einem Blog-Tagebuch über ihre alltäglichen Erlebnisse und die Gräueltaten der pakistanischen Taliban. Dabei machte sie sich stets für den Schulbesuch von Mädchen stark. 2011 wurde ihr Pseudonym aufgedeckt und am 9.10.2012 wurde sie aus nächster Nähe angeschossen. Nach ihrer Behandlung in Pakistan wurde sie nach Birmingham gebracht, wo si e in einer auf Schusswaffen-Verletzungen spezialisierten Abteilung des Queen Elizabeth Hospitals behandelt wurde. An ihrem 16. Geburtstag hielt sie vor der Ju gendversammlung der Vereinten Nationen erstmals wieder eine öffentliche Rede. Die in sich ruhende und absol ut glaubwürdige Malala, die sich besonders f ür die Gleichbehandlung von Mädchen einsetzt, lebt für ihre Überzeugungen. Ihre Geschichte macht nachdenklich und zeigt, dass es sich auch in jungen Jahren lohnt, für seine Ideale einzutreten. Vor allem Kindern und Jugendlichen hierzulande, für die Bildung etwas Selbstverständliches ist, kann sie ein Vorbild sein. Ihr konsequenter Weg der Worte anstelle der Gewalt ist ebenfalls beeindruckend.Der Film durchgehend i n englischer Sprache bzw. englisch untertitelt. Gute Englischkenntnisse der Schüler/innen sind Voraussetzung für den Kinobesuch. Jugendschutz: Die dramatischen Erlebnisse Malalas werden zwar meist aus dem Off erzählt, dennoch kann man sich gut ausmalen, wie viele schreckliche Dinge sie erlebt haben muss. Es gibt einige – mit Nachrichtenbildern vergleichbare – Aufnahmen, di e jüngere Kinder belasten könnten (Lei che, Blut, Explosionen, Folgen des Attentats, Animationssequenzen zum paschtuni schen Krieg gleich zu Begi nn des Films usw.). Der Film ist insgesamt aber sehr ruhig erzählt, nie reißerisch und ganz auf die Person Malalas fokussiert, die große Reife und Güte ausstrahlt. Das BMBF h at den Film mit der Positivkennzeichnung „sehr empfehlenswert als Porträt ab 12 Jahren“ versehen. Im Rahmen der Umsetzung der Gegenstände Geschichte und Politische Bildung, Englisch sowie Religion und Ethik empfiehlt das Bundesmi nisterium für Bil dung und Frau en den Besuc h der Verans taltung für Schül er und Schülerinnen ab der 8. Schulstufe. (B9-38/14-2015 – Herr Niederhammer) VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 8 AUSSCHREIBUNG VON LEITER-/LEITERINNENSTELLEN AN OÖ. VOLKSSCHULEN UND NEUEN MITTELSCHULEN Im Bereich des L andesschulrates für Oberöst erreich gelangen gemäß § Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1 984 i.d.g.F. nachstehende Ausschreibung. 26 Abs. 2 des LandeslehrerLeiter-/Leiterinnenstellen zur Gemäß § 26a Abs. 2 l eg. cit. sind die Ernennungen zu Schull eitern bzw. di e Übertragungen von Schulleitungen bei Landesvertragslehrpersonen zunächst auf einen Zei traum von vier Jahren wi rksam. In diesen Zeitraum sind bis zu einem Höchstausmaß von zwei Jahren Zeiten einzurechnen, die bereits auf einer Planstelle eines Schulleiters/einer Schulleiterin oder auf Grund ei ner Betrauung mi t einer sol chen Funktion zurückgelegt worden sind. Post-Nr. Schulkennzahl LINZ-STADT: 1 NMS 14 401082 WELS-STADT: 2 NMS 8 Wels Lichtenegg 403052 BRAUNAU 3 VS Mattighofen Wirksamkeit: 01.10.2016 404271 4 NMS Aspach Wirksamkeit: 01.10.2016 404032 EFERDING 5 VS Hörsching 410151 6 VS Prambachkirchen 405091 7 NMS Hörsching 410032 FREISTADT 8 NMS St. Oswald 406072 9 NMS Tragwein 406102 GMUNDEN 10 NMS Scharnstein Wirksamkeit: 01.10.2016 407152 11 NMS Neukirchen Wirksamkeit: 01.10.2016 407192 GRIESKIRCHEN 12 VS Grieskirchen 408091 13 VS Wallern a. d. Trattnach 408341 KIRCHDORF 14 VS Wartberg a. d. Krems 409321 15 NMS 1 Kirchdorf a. d. Krems 409022 ROHRBACH 16 NMS Niederwaldkirchen 413102 VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 9 STEYR-LAND 17 NMS Bad Hall 415012 18 NMS Sierning 415082 URFAHR-UMGEBUNG 19 VS Hellmonsödt 416101 VÖCKLABRUCK: 20 VS Vöcklamarkt 417451 21 NMS Frankenmarkt 417042 WELS-LAND: 22 NMS Buchkirchen 418012 Für Bewerbungen ist pro Post-Nr. das Formular "Bewerbung um Leiter-/Leiterinnenstellen an oö. APS" z u verwenden (Download: www.lsr-ooe.gv.at / Inform ation/Service / D irektoren/Lehrer / Weitere Formulare / Bewerbungsformulare / Bewerbung um Leiter-/Leiterinnenstellen an oö. APS). Der Bewerbung ist ein Erhebungsbogen gemäß Schull eiter-Auswahlverfahren APS "Erhe bungsbogen-APS" (Stand August 20 14) inkl. des For mulars "Projektbeschreibung" anzuschließen (Download: www.lsrooe.gv.at / Informati on/Service / Di rektoren/Lehrer / Wei tere Formulare / Bewerbungsformul are / Erhebungsbogen-APS bzw. Projektbeschreibung-APS). Bei der Einreichung von mehreren Bewerbungen ist pro Schulart und Bildungsregion je ein Erhebungsbogen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren anzuschließen. Die Erstellung der Besetzungsvorschläge für di ese Stellen erfolgt unter Anwendung des Auswahlverfahrens APS. Schulleiter- Für Leiter-/Leiterinnenstellen sind Bewerbungen von Landeslehrern/Landeslehrerinnen im definitiven oder provisorischen Dienstverhältnis oder von Landesvertragsl ehrpersonen, die die Ernennungs- bzw. Verleihungserfordernisse für die betreffende Stelle erfüllen, zulässig. Voraussetzung für eine Bewerbung für Leiter-/Leiterinnenstellen ist das Lehramt für die jeweilig ausgeschriebene Stelle. Auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Schulleiter-Auswahlverfahrens Landesvertragslehrpersonen wird besonders hingewiesen. zur Bewerbung vo n Die Bewerbungsgesuche sind gemäß § 26 A bs. 4 Landesl ehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984 i.d.g.F. innerhalb der festgese tzten Bewerbungsfrist nach dem Ausschreibungstag samt Erhebungsbögen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren im Dienstweg einzureichen. Für den Fall , dass der provi sorische Leiter/die provisorische Leiterin Mitbewerber/Mitbewerberin um dieselbe Stelle ist, kann der Erhebungsbogen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren mit sämtlichen Unterlagen in einem verschlossenen Kuvert mit der Bewerbung im Dienstweg eingereicht werden. In diesen Fällen ist vom Bewerber/von der Bewerberin für Angaben an Stelle des i m Erhebungsbogen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren vorgesehenen "Überprüfungsvermerkes der Schulleitung" ein von der Schulleitung bestätigter Beleg anzuschließen. Als Beginn der Bewerbungsfrist wird der 12. November 2015 festgesetzt. Ein Bewerbungsansuchen gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätest ens am Tage der Beendigung der Bewerbungsfrist, das ist der 03. Dezember 2015, bei der fü r den Bewerber/di e Bewerberin zuständigen Schulleitung eingelangt ist oder an di esem Tage der postalischen Beförderung übergeben wurde. Ein nicht rechtzeitig eingebrachtes Bewerbungsgesuch gilt gem. § 26 A bs. 4 Lan deslehrerDienstrechtsgesetz (LDG), BGBl. Nr. 302/19 84 i.d.g.F. als nicht eingebracht und i st deshalb von der Schulleitung dem Bewerber/der Bewerberin zurückzustellen. VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 10 Die Schulleitungen haben das Datu m des Einlangens der Bewerbung, möglichst mit Einlaufstempel, zu beurkunden und den Bewerbern/Bew erberinnen das re chtzeitige Einlangen mittels dafür vorgeseh enem Formblatt zu best ätigen. Die Gesuche sind nach de r Überprüfung der Erhebungsbögen gemäß SchulleiterAuswahlverfahren (ausgenommen si nd Fälle einer Einreichung des Erhebungsbogens im verschlossenen Kuvert gemäß Absatz 7 di eser Ausschreibung) bis spätestens 10. Dezember 2015 der für sie zuständigen Bildungsregion zu übermitteln. Von den Bildungsregionen ist bis längstens 16. Dezember 2015 eine Liste der Bewerber/innen um Leiter/Leiterinnenstellen mit Angabe der genauen Adres se der Stammschule und Angabe der Zielschule, um die die Bewerbung eingereicht wurde, der Abteilung Schulpsychologie des Landesschulrates für OÖ vorzulegen, damit die Organisation der Durchführung der AC's zeitgerecht erfolgen kann. Die Vorlage an di e für di e ausgeschriebene Stelle zuständige Bildungsregion ist nach Bearbeitung (Überprüfung und Punktebewertung) bis spätestens 07. Jänner 2016 vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Vorlagefrist ist jeweils eine Kopie der Bewerbung(en) ( "Bewerbung um Lei ter/Leiterinnenstellen an oö. APS" bis zu Teil A, ohne jegliche weitere Beilage) der die Erfordernisse erfüllenden Bewerber/Bewerberinnen dem Schulforum/SGA der betreffenden Schule bis spätestens 11. Jänner 2016 zu übermitteln. Das Schulforum/der SGA hat gemäß § 26a A bs. 1 Land eslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984 i.d.g.F. das Recht, binnen drei Wochen ab Erhalt der Bewerbung(en) eine begründete schr iftliche Stellungnahme abzugeben. Bei Vornahme einer Stellungnahme ist diese zumindest vom V orsitzenden des Schulforums/SGA und einer weiteren vom Schulforum/SGA zu nominierenden Person zu unterzeichnen und innerhalb der gesetzlichen Frist der Bildungsregion rückzumitteln. Bei Einzelbewerbungen wird der zuständi ge Dienststellenausschuss von der Bil dungsregion ebenfalls bis spätestens 11. Jänner 2016 eingeladen, innerhalb von 3 Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Ebenso wird vom/von der für die zu besetzende Leiter-/Leiterinnenstelle zuständigen Pflichtschulinspektor/inspektorin innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme abgegeben. Allfällige Einwände gegen di e Verleihung der Leiter-/Leiterinnenstelle an ei ne/n Einzelbewerber/in sind jedenfalls zu begründen. Bei einer einzigen Bewerbung um ei ne Leiter-/Leiterinnenstelle entfallen die Verfahrensbestandteile AC, Überprüfung der Schul- und Dienstrechtskenntnisse und Mitbestimmung, wenn - der/die Bewerber/in eine bescheidmäßige Leistungsfeststellung bzw. Dienstbeschreibung "Arbeitserfolg erheblich überschritten" aufweist und - das Schulforum/der Schulgemeinschaftsausschuss, der Dienststellenausschuss und der/die zuständige Pflichtschulinspektor/Pflichtschulinspektorin keine Bedenken gegen die Verleihung der Stelle an den/die einzige/n Bewerber/in vorbringen. Bewerber/innen, für di e das verkürzte Verf ahren zur Anwendung gel angt, sind bis 04. Februar 2016 der Abteilung Schulpsychologie des Landesschulrates für OÖ zu melden. Nach ihrer Bearbeitung (Überprüfung und Punktebewertung) sind die Bewerbungsakten bis spätestens 04. Februar 2016 dem Landesschulrat für OÖ ohne Reihung zur Überprüfung vorzulegen. Nach Vornahme der Punkteüberprüfung durch den Landesschulrat für OÖ werden di e Bewerbungsakten bis spätestens 16. März 2016 den Bildungsregionen rückgemittelt. Erforderliche Mitbestimmungskonferenzen 22. April 2016 abgehalten werden. sollen in der Zeit vom 8. April bis Ein eventuell erforderl iches Vorschlagsrecht des Lehrer-/Lehrerinnenkollegiums der Zi elschule (Wahl) wäre bis 26. April 2016 wahrzunehmen. Die Bewerbungsunterlagen sind zusammen mit einem Reihungsvorschlag der Bildungsregion bis spätestens 09. Mai 2016 dem Landesschulrat für OÖ vorzulegen. Eine Veränderung der Bewerbersituation gegenüber der Erstvorlage durch Z urückziehung Bewerbungsgesuchen ist jedenfalls dem Landesschulrat für OÖ unverzüglich zu melden. von Die Besetzungen der Lei ter-/Leiterinnenstellen erfolgen, sofern kein anderes Wi rksamkeitsdatum angeführt ist, mit Wirkung vom 1. September 2016. (A1-14/31–2015 Herr Dr. Zeisel) VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 11 AUSSCHREIBUNG – DIREKTOR/DIREKTORIN AM BRG 4040 LINZ, PEUERBACHSTRASSE Im Bereich des Landesschulrates für Oberös terreich gelangt am Bundesgymnasi um und Bundesrealgymnasium 4040 Linz, Peuerbachstraße 35, die Planstelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung einer solchen Schule vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Zu den Aufgabenfeldern/Verantwortungsbereichen siehe das „Anforderungsprofil für SchulleiterInnen“ unter: www.bmbf.gv.at/stellenausschreibungen. Für die Tätigkeit gebührt eine Dienstzulage zwischen € 468,00 und € 1.105,00. Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung Für die Besetzung kommen nur unbeschol tene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, di e die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und ei ne mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können. Besondere Kenntnisse und Qualifikationen 1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen 3. Erfahrungen in der Koo peration mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen 4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management 5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung Die Gesuche si nd bis längstens 9. Dezember 2015 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstweg) an den Landesschulrat für Oberösterrei ch zu ri chten (bei dem auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden. Die Bewerbung und sämtli che Unterlagen werde n den schul ischen Gremien übermittelt, wobei es de r Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Wei terleitung auszuschließen. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwi egen, nach Maßgab e des § 11c des B undesGleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, in der Fa ssung des BGBl. I Nr. 140/2011, vorrangig zu bestellen. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen i st bemüht, den Anteil an Frauen i n Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. (A2-411/2-2015 – Herr Dr. Ebner) AUSSCHREIBUNG – ABTEILUNGSVORSTAND/ABTEILUNGSVORSTÄNDIN FÜR ELEKTROTECHNK AN DER HTBLA 4020 LINZ, PAUL-HAHN-STRASSE - KORREKTUR Die Ausschreibung der Stel le einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 für E lektrotechnik einschließlich der Fachsc hule Elektrotechnik sowie für die Abteilung Informationstechnologie, an der Höheren Techni schen Bundeslehranstalt, 4020 Li nz, Paul-Hahn-Straße 4, verlautbart im VOBl Nr. 2015/22 vom 29.10.2015, wird insofern korrigiert, als die Gesuche beim Landesschulrat für Oberösterreich einzubringen sind. (A2-10/5-2015 – Herr Dr. Ebner) AUSSCHREIBUNG – SCHULINSPEKTORIN/SCHULINSPEKTOR PFLICHTSCHULEN FÜR DIE BILDUNGSREGION STEYR-LAND FÜR ALLGEMEIN BILDENDE Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt für di e Bildungsregion Steyr-Land zum 01.06.2016 die Planstelle einer/s Schulinspektorin/Schulinspektors für allgemein bildende Pflichtschulen der Verwendungsgruppe SI 2 zur Besetzung. VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 12 Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewe rberinnen/Bewerber in Betracht, die die in in den Ziffern 29 lit a de r Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Ernennungserfordernisse (Reifeprüfung, Lehramt für eine allgemein bildende Pflichtschule und eine mehrjährige Tätigkeit an al lgemein bildenden Pflichtschulen mit hervorragenden pädagogischen Leistungen) erfüllen. Nachstehende besondere Kenntnisse und Qualifikationen sind ferner erwünscht: 1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß a n sozialer Kompetenz 2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen 3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (zB Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen 4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management 5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung. Eine Darlegung der Vors tellungen über di e künftige Tätigkeit in der Funkti on ist erwünscht, wei tere Unterlagen können angeschlossen werden. Das monatliche Gehalt einer/s Schulinspektorin/Schulinspektors für al lgemein bildende Pflichtschulen der Verwendungsgruppe SI 2 beträgt gemäß §§ 65 Abs 1 und 66 Abs 1 Gehaltsgesetz 1956, BGBl Nr. 54, in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2015, mindestens EUR 5.051, bei Vorliegen von mi ndestens fünf Jahre n als Leiterin/Leiter einer Schule EUR 5. 689, zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in der Höhe von 3,5 % des Gehaltes. Das Bundesministerium für Bildung und Frauen ist bemüht, den Anteil von Frauen i n Leitungsfunktionen zu erhöhen und l ädt daher Frauen nachdrücklich ein, sich um die ausg eschriebene Planstelle zu bewerben . Gemäß den Bestimmungen der §§ 11b und 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, in der gel tenden Fassung, werden Frauen bei gleicher Eignung gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt. Es wird darauf hi ngewiesen, dass di e Bewerberinnen/Bewerber ein Objektivierungsverfahren für Schulaufsichtsorgane durchlaufen müssen. Bei diesem Auswahlverfahren haben si ch die Kandidaten einem Assessment-Center zur Bewertung i hrer Fach-, Sozial- und Ich-Kompetenz auf Grundlage des Anforderungsprofils für Schulaufsichtsbeamte/innen zu unterziehen. Darüber hinaus wird ein Test abgehalten, bei welchem die dienst- und schulrechtliche Kompetenz nachzuweisen ist. Die Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes sowie einer Übersicht gemäß d en nachfolgenden Punkten A, B und C, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, beim Landesschulrat für Oberösterreich einzubringen. Ein Bewerbungsgesuch gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätestens am Tage der Beendi gung der Bewerbungsfrist, das ist der 18.12.2015, bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Schulleitung oder beim Landesschulrat für Oberösterreich eingelangt ist. A Angaben über besondere Tätigkeiten im Hinblick auf die fachliche Eignung: 1. Aktive Lehrerfortbildung (Seminarleiter, Mitglied/Leiter von Arbeitsgemeinschaften) 2. Passive Lehrerfortbildung (Weiter- bzw. Fortbil dung in fachlicher und päda gogischer Hinsicht während der Lehrertätigkeit) 3. Zusätzliche Lehrertätigkeit an auße rschulischen Instituten, Pädagogischen Hochschulen, als Betreuungslehrer in der Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und anderes 4. Zusätzlich erworbene Leh rbefähigungen oder zusätzlich erworbene, im Unterricht einzusetzende Qualifikationen (zB EDV, Bildungsberater) 5. Einschlägige Veröffentlichungen (Erstellung von Unterrichtsmitteln, neue Unterri chtsmethoden, Projektarbeiten etc.) 6. Teilnahme an Projekten der Schulentwicklung (Lehrplanentwicklung, Teilnahme an Arbeitskreisen für Ausstattung und Gestaltung von Kust odiaten und Abteilungen, Entwicklung und Durchführung von Schulversuchen, Entwicklung und Erprobung neuer Unterrichtsformen) B Aktivitäten im Rahmen der Schulpartnerschaft: Angaben über besondere Tätigkeiten im Hinblick auf eine administrative Eignung, wie a) Erfüllung administrativer Aufgaben (Jahrgangs- bzw Klassenvorstand, Kustos) b) Planung und Organisation von Schulveranstaltungen, schulbezogenen Veranstaltungen etc. C Sonstiges: (A9-260/1-2015 – Herr Dr. Sonnberger) VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 13 PERSONALNACHRICHTEN Die Bundesministerin für Bildung und Frauen hat Prof. Mag. Ina Seidl mit Wirksamkeit vom 01. 10. 2015 vorerst für die Dauer von vier Jahren zur F achvorständin an der HBLA für künstlerische Gestaltung 4020 Linz, Garnisonstraße 25, bestellt. Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Personen Dank und Anerkennung ausgesprochen: Prof. Mag. Brigitte Kienzl, BRG Linz, Aubrunnerweg FOL Manfred Pilsz, BRG Linz, Fadingerstraße Prof. Mag. Günther Hofer, BG/BRG Linz, Ramsauerstraße Prof. OStR Mag. Erich Kargl, BRG Steyr, Michaelerplatz Prof. Mag. Romana Starzer, BHAK/BHAS Perg AV OStR DI Günther Eckhard, HTBLA Steyr INFORMATIONSDIENST ORTHODOXES SCHULAMT – VERÖFFENTLICHUNG DER VERÄNDERTEN KONTAKTDATEN Orthodoxer Religionsunterricht: Fachinspektor Pashalis Archimandritis (für alle Schulen in Oberösterreich) Institution: Adresse: Tel.: Mobil: E-Mail: Homepage: Orthodoxes Schulamt Singerstraße 7/IV/20A, 1010 Wien +43(1) 512 21 67 +43 (0)699/150 22 976 [email protected]; [email protected] www.orthodoxekirche.at ANLAGE ZUM VERORDNUNGSBLATT ERLASS SCHULSPORTWETTKÄMPFE 2015/16