INHALTSVERZEICHNIS

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INHALTSVERZEICHNIS
2015/23
12.11.2015
INHALTSVERZEICHNIS
x = wichtig für
APS
BS
AHS BMHS
BA
Impressum
Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber:
Landesschulrat für Oberösterreich,
Sonnensteinstr. 20, 4040 Linz
RECHTSVORSCHRIFTEN
131. Verordnung des L andesschulrates für Oberösterreich vom 04.11.2015 betreffend
Auflassung der Teilrechtsfähigkeit an der Volksschule Sierning
2
132. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich, mit welcher für die BS Rohrbach
die Projektwoche „Banking in Mystic Ireland“ vom 13. – 23.04.2016 in Galway/Irland zur
schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird
2
x
133. Verordnung des La ndesschulrates für Oberösterreich, mit welcher der
Schüleraustausch im September 2016 in Niort/Frankreich zur sch ulbezogenen
Veranstaltung erklärt wird
2
x
134. Verordnung des La ndesschulrates für Oberösterreich, mit
Schüleraustausch
vom
06.-21.02.2016
in
Sevilla/Spanien
zur sc
Veranstaltung erklärt wird
3
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welcher der
hulbezogenen
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135. Verordnung des Landesschu lrates für Oberös terreich, mit welcher die
Sportlandesmeisterschaften der Schulgemeinde der oö. B erufsschulen zu s chulbezogenen
Veranstaltungen erklärt werden
3
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136. Verordnung des L andesschulrates für Oberösterreich, mit welcher für d ie BS Linz 7
der Besuch der Frankfurter Buchmesse vom 13. – 16.10.2015 zur schulbezogenen
Veranstaltung erklärt wird
3
137. Verordnung des Landesschu lrates für Oberösterreich, mit welcher das Projek t
„Stimmbogen“ im Schuljahr 2015/16 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird
4
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138. Verordnung des Landesschu lrates für Oberös terreich, mit welcher das
Hallenfussballturnier 2016 für Polytechnische Schulen zur schul bezogenen Veranstaltung
erklärt wird
4
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139. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich mit welcher alle Veranstaltungen
im Rahmen von „Prima la Musica 2016“ zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden
4
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140 Verordnung des Landess chulrates für Oberösterreich, mit welcher die Veranstaltung
„Pädagogische Musikbandbreiten 2015 Swing-(R)Evolution“ am 04. und 05.11.2015 an der
Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird
5
x
141. Verordnung des Landesschu lrates für Oberös terreich, mit welcher die
Schulsportwettkämpfe auf L andes-, Bezirks- und Regionalebene im Schuljahr 2015/16 zu
schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden
5
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142. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich mit welcher der Boys´ Day 2015
am 12.11.2015 zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt wird
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MITTEILUNGEN
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Termin der Eignungsfeststellung für 2016/17
6
Filmvorführungen für Schüler/innen – Empfehlung zum Besuch des Filmporträts He named
me Malala im Rahmen des Schulunterrichts in ausgewählten Österreichischen Kinos
7
Ausschreibung von Leiter-/Leiterinnenstellen an oö. Volksschulen und Neuen Mittelschulen
8
Ausschreibung – Direktor/Direktorin am BRG 4040 Linz, Peuerbachstraße
11
Ausschreibung – Abteilungsvorstand/Abteilungsvorständin für Elektrotechnik an der HTBLA
4020 Linz, Paul-Hahn-Straße - Korrektur
11
Ausschreibung – Schulinspektor/Schulinspektorin für allgemein bildende Pflichtschulen für
die Bildungsregion Steyr-Land
11
Personalnachrichten
13
INFORMATIONSDIENST
Orthodoxes Schulamt – Veröffentlichung der veränderten Kontaktdaten
13
ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT
Erlass Schulsportwettkämpfe 2015/16
13
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 2
RECHTSVORSCHRIFTEN
131. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 04.11.2015 BETREFFEND
AUFLASSUNG DER TEILRECHTSFÄHIGKEIT AN DER VOLKSSCHULE SIERNING
Der Landesschulrat für OÖ hat mi t Verfügung sei nes Amtsführenden Präsidenten vom 04.11.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Gemäß § 7a Abs 4 Oö Pflichtschulorganisationsgesetz, LGBl 35/1992 idgF (Oö POG), wird kundgemacht:
Die mit Verlautbarung vom 08.03.2001 gegründete Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit (Teilrechtsfähigkeit) an
der Volksschule Sierning, Neustraße 21, 4522 Sierning, mit der Bezeichnung „Freunde der Volksschule Sierning“
wird auf Antrag der Schule gemäß § 7a Abs 9 OÖ POG, LGBl 35/1992 idgF, aufgelassen.
Der Zeitpunkt des Wi rksamwerdens ist der Ab lauf des Tages der Kundmachung i
Landesschulrates für Oberösterreich.
m Verordnungsblatt des
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-117/22-2015)
132. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER FÜR DIE BS
ROHRBACH DIE PROJEKTWOCHE „BANKING IN MYSTIC IRELAND“ VOM 16. - 23.04.2016 IN
GALWAY/IRLAND ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 04.11.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Für die Berufsschule Rohrbach, Schulstr. 7, 4150 Rohrbach, wird die Projektwoche „Banki ng in Mystic
Ireland“ vom 16. – 23.04.2016 in Galway/Irland vom Landes schulrat für OÖ gemäß §
13 a
Schulunterrichtsgesetz idgF für di e teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Be gleitlehrer/innen zur
schulbezogenen Veranstaltung erklärt.
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/71-2015)
133. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DER
SCHÜLERAUSTAUSCH IM SEPTEMBER 2016 IN NIORT/FRANKREICH ZUR SCHULBEZOGENEN
VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 04.11.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Für das Eur opagymnasium vom Guten Hi rten, 4323 Baumgartenberg 1, wird der S chüleraustausch im
September 2016 in Niort/Frankreich vom Landessc hulrat für OÖ gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF
für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begl eitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung
erklärt.
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/64-2015)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 3
134. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DER
SCHÜLERAUSTAUSCH VOM 06. - 21.02.2016 IN SEVILLA/SPANIEN ZUR SCHULBEZOGENEN
VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 03.11.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Für das Europagymnasium vom Gute n Hirten, 4323 Baumgar tenberg 1, wird der Schüleraustausch vom
06. – 21.02.2016 in Sevilla/Spanien vom Landessc hulrat für OÖ gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF
für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begl eitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung
erklärt.
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/65-2015)
135. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE
SPORTLANDESMEISTERSCHAFTEN DER SCHULGEMEINDE DER OÖ. BERUFSSCHULEN ZU
SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNGEN ERKLÄRT WERDEN
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 04.11.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Gemäß dem Schreiben der Schulgemeinde der OÖ Berufsschulen vom 22.10.2015 erklärt der Landesschulrat
für OÖ nachfol gend angeführte Sport-Landesmei sterschaften für di e teilnehmenden Schüler/innen sowie
deren Begleitlehrer/innen gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF zu schulbezogenen Veranstaltungen:
Tischtennis-Landesmeisterschaften der OÖ Berufsschulen
Donnerstag, 03. Dezember 2015, Steyr
Alpine Landesmeisterschaften der OÖ Berufsschulen
Dienstag, 09.Februar 2016, Hochficht
Fußball-Landesmeisterschaften der OÖ Berufsschulen
Dienstag, 31. Mai 2016 und Mittwoch, 01. Juni 2016, Traun
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/72-2015)
136. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER FÜR DIE BS
LINZ 7 DER BESUCH DER FRANKFURTER BUCHMESSE VOM 13. – 16.10.2015 ZUR
SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Für die Berufsschule Linz 7, Ferihumerstraße 28, 4040 Linz, wird der Besuch der Frankfurter Buchmes se
vom 13. – 16.10.2015 vom Landesschulrat für OÖ gemäß
§ 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF für di e
teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt.
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/70-2015)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 4
137. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DAS
PROJEKT „STIMMBOGEN“ IM SCHULJAHR 2015/16 ZUR SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG
ERKLÄRT WIRD
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Die Koordinationsstelle für musikalische Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen veranstaltet
auch im Schuljahr 2015/16 i n Kooperation mit den Wi ener Sängerknaben bundesweit das Projekt
S T I M M B O G E N.
Im Rahmen von Workshops, schul internen und s chulübergreifenden Projekten sowie Kooperationen mit
außerschulischen Institutionen sollen stimmliche Aktivitäten gefördert werden.
Das Jahresthema 2015/2016 lautet: "Ein bunter Stimmen-Bogen"
Der Landesschulrat für OÖ erklärt alle Veranstaltungen im Rahmen des Projektes „S timmbogen“ gemäß
§ 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Be gleitlehrer/innen zu
schulbezogenen Veranstaltungen.
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/69-2015)
138. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DAS
HALLENFUSSBALLTURNIER 2016 FÜR POLYTECHNISCHE SCHULEN ZUR SCHULBEZOGENEN
VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Die Jugendabteilung des Gewerkschaftsbundes Oberösterreich führt am 03. und 04. Februar 2016 wieder
ihr traditionelles Hallenfußballturnier für Schüler/innen der Polytechnischen Schulen in Oberösterreich durch.
Jede angemeldete Schule wird an einem der zwei Tage mitspielen.
Der Finaltag findet am 09. März 2016 statt. Am Finale nehmen die acht erfolgreichsten Mannschaften eines
jeden Vorrundentages teil.
Der Landesschulrat für OÖ erkl
ärt gemäß § 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF gegenständliche
Veranstaltungen für di e teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begl eitlehrer/innen zu schul bezogenen
Veranstaltungen.
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/59-2015)
139. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER ALLE
VERANSTALTUNGEN IM RAHMEN VON „PRIMA LA MUSICA 2016“ ZU SCHULBEZOGENEN
VERANSTALTUNGEN ERKLÄRT WERDEN
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Das Amt der OÖ Landesr egierung – Di rektion Kultur – Landesgeschäftsstelle „MUSIK DER JUGEND “ gibt
bekannt, dass der Landeswettbewerb PRIMA LA MUSICA 2016 vom 7. bis 15. März 2016 in den
Landesmusikschulen Eferding, Alkoven und Hartkirchen stattfindet.
Der Bundeswettbewerb findet vom 25. Mai bis 2. Juni 2016 in Linz statt.
Der Landesschulrat für OÖ erkl ärt alle V eranstaltungen im Rahmen von P RIMA LA MUSICA 2016 g emäß
§ 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF gegenständliche Veranstaltungen für di e teilnehmenden Schüler/innen
sowie deren Begleitlehrer/innen zu schulbezogenen Veranstaltungen.
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 5
Die Online-Anmeldung für di esen Wettbewerb ist ab November bis 15. Dezember 2015, 23:59 Uhr
unter www.musikderjugend.at möglich.
Weitere wichtige Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Ausschreibung:
http://www.primalamusica.at/fileadmin/musikderjugend/prima_la_musica/Ausschreibung_2016/MDJLayout-Ausschreibung-150827RZ.pdf
Berechnung Altersgruppe:
http://berechnung.primalamusica.at/
Pflichtstücke der einzelnen Instrumente:
http://www.primalamusica.at/ausschreibung/2016.html
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/68-2015)
140. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE
VERANSTALTUNG „PÄDAGOGISCHE MUSIKBANDBREITEN 2015 SWING-(R)EVOLUTION“ AM 04.
UND 05.11.2015 AN DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE DER DIÖZESE LINZ ZUR
SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 22.10.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Die Veranstaltung „SWING-(R)EVOLUTION“ im Rahmen von „Pädagogische Musik-Bandbreiten 2015“ am 04.
und 05.11.2015 an der Pädagogische Hochschule der Di özese Linz wird vom Land esschulrat für OÖ gemäß
§ 13 a Schulunterrichtsgesetz idgF für di e teilnehmenden Schüler/innen der angemel deten Schulen sowie
deren Begleitlehrer/innen zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt.
Informationen zur Veranstaltung und Anmeldemodalitäten sind in der Anlage ersichtlich.
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/66-2015)
141. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH, MIT WELCHER DIE
SCHULSPORTWETTKÄMPFE AUF LANDES-, BEZIRKS- UND REGIONALEBENE IM SCHULJAHR
2015/16 ZU SCHULBEZOGENEN VERANSTALTUNGEN ERKLÄRT WERDEN
Der Landesschulrat für OÖ hat mit Verfügung seines Amtsführenden Präsidenten vom 16.10.2015 (§ 7 Abs 3
des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl 240/1962 idgF) verordnet:
Bezugnehmend auf den Erlass des L andesschulrates für OÖ vom 14. 09.2015 (B9-3/22-2015), werden die
Schulsportwettkämpfe auf Landes-,
Bezirks- und Regionalebene aller im Erlass angefü hrten
Schulsportaktivitäten für die teilnehmenden Schüler/innen sowie deren Begl eitlehrer/innen zu
schulbezogenen Veranstaltungen erklärt.
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/56-2015)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 6
142. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH MIT WELCHER DER BOYS'
DAY 2015 AM 12.11.2015 ZUR SCHULBEZOGEN VERANSTALTUNG ERKLÄRT WIRD
Das Bundesministerium für Bi ldung und Frauen teilte mit Schreiben vom 0 5.11.2015, BMBF-12.696/0008III/3/2015 mit, dass der
Boys' Day 2015 am 12. November 2015 mittels Verordnung zur
schulbezogenen Veranstaltung erklärt wurde.
HR Fritz Enzenhofer
Amtsführender Präsident
des Landesschulrates für Oberösterreich
(A3-11/74-2015)
MITTEILUNGEN
TERMINE DER EIGNUNGSFESTSTELLUNGEN FÜR 2016/17
Im Folgenden werden die Termine für die Eignungsfeststellungen bekannt gegeben:
Januar 2016:
29.01.2016
BRG Wels, Wallererstraße – Sportzweig, 5. Klasse
Februar 2016:
02.02.2016
05.02.2016
10.02.2016
11.02.2016
Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
BRG Wels, Wallererstraße - Sportzweig, 1. Klasse
ORG der Diözese Linz, Stifterstraße, musischer
Schüler/innen mit Voranmeldung)
11.02.2016
ORG der Diözese Linz, Stifterstraße, Bildnerische Erziehung (für Schüler/innen
mit Voranmeldung)
Zweig
(4-jährig)
(für
März 2016:
04.03.2016
04.03.2016
05.03.2016
05.03.2016
09.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
10.03.2016
14.03.2016
HTBLA Steyr - Kunst und Design
BG/BRG Linz, Peuerbachstraße - Sportzweig, 1. Klasse
HTBLA Linz, Goethestraße (Grafik und Kommunikationsdesign)
HTBLA Hallstatt
ORG der Diözese Linz, Stifterstraße, musischer Zweig (4-jährig)
ORG der Diözese Linz, Stifterstraße, Bildnerische Erziehung
HBLA für künstlerische Gestaltung Linz
BORG Linz, Honauerstraße – Sportzweig
Juni 2016:
25.06.2016
Kolleg für Grafik und Kommunikationsdesign an der HTBLA Linz, Goethestraße
Juli 2016:
01.07.2016
04.07.2016
BG/BRG Linz, Peuerbachstraße – Sportzweig, 2.-6. Klasse
HTBLA Hallstatt
(A3-42/4-15-Schwarzmair)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 7
FILMVORFÜHRUNGEN FÜR SCHÜLER/INNEN – EMPFEHLUNG ZUM BESUCH DES FILMPORTRÄTS
HE NAMED ME MALALA IM RAHMEN DES SCHULUNTERRICHTS IN AUSGEWÄHLTEN
ÖSTERREICHISCHEN KINOS
Der Film porträtiert die 18jährige, aus Paki stan stammende Friedens-, Frauenrechts- und KinderrechtsAktivistin Malala Yousafzai. Sie erhielt 2014 den Friedensnobelpreis – al s jüngste Pre isträgerin in der
Geschichte.
Empfehlenswert ab der 8. Schulstufe.
Kontaktdaten zur Buchung:
Die Buchung von Schulvorstellungen bitte direkt über den Verleiher:
20th Century Fox Austria
Hintzerstraße 9/3
1030 Wien
Tel: 01 / 523 2629
[email protected]
Weitere Informationen, Trailer und Unterrichtsmaterial finden Sie unter
http://www.foxfilm.at/he-named-me-malala
Im schulischen Kontext bietet der Film u.a. folgende thematische Anknüpfungspunkte:
Jugendliche, Mädchen-, Frauenrechte, Bildung, Gewalt, Migration, Integration, Zivilcourage,
Gesellschaft, Politik, Familie.
Inhalt: Malala Yousafzai (*1997) erhielt 2014 gemei nsam mit dem Inder Kail ash Satyarthi den
Friedensnobelpreis. Malala wurde von ihrem Vater nach der afghanischen Volksheldin Malala(i) von Maiwand
benannt, die in der Schlacht von Mai wand die paschtunischen Truppen gegen di e Truppen der bri tischen
Besatzer anführte.
Mit der Zustimmung i hres Vaters, der eine Privatschule leitete, berichtete Malala ab Jänner 2009 unte r dem
Pseudonym „Gul Makai“ für die BBC i n einem Blog-Tagebuch über ihre alltäglichen Erlebnisse und die
Gräueltaten der pakistanischen Taliban.
Dabei machte sie sich stets für den Schulbesuch von Mädchen stark. 2011 wurde ihr Pseudonym aufgedeckt
und am 9.10.2012 wurde sie aus nächster Nähe angeschossen. Nach ihrer Behandlung in Pakistan wurde sie
nach Birmingham gebracht, wo si e in einer auf Schusswaffen-Verletzungen spezialisierten Abteilung des
Queen Elizabeth Hospitals behandelt wurde. An ihrem 16. Geburtstag hielt sie vor der Ju gendversammlung
der Vereinten Nationen erstmals wieder eine öffentliche Rede.
Die in sich ruhende und absol ut glaubwürdige Malala, die sich besonders f ür die Gleichbehandlung von
Mädchen einsetzt, lebt für ihre Überzeugungen. Ihre Geschichte macht nachdenklich und zeigt, dass es sich
auch in jungen Jahren lohnt, für seine Ideale einzutreten. Vor allem Kindern und Jugendlichen hierzulande,
für die Bildung etwas Selbstverständliches ist, kann sie ein Vorbild sein. Ihr konsequenter Weg der Worte
anstelle der Gewalt ist ebenfalls beeindruckend.Der Film durchgehend i n englischer Sprache bzw. englisch
untertitelt. Gute Englischkenntnisse der Schüler/innen sind Voraussetzung für den Kinobesuch.
Jugendschutz: Die dramatischen Erlebnisse Malalas werden zwar meist aus dem Off erzählt, dennoch kann
man sich gut ausmalen, wie viele schreckliche Dinge sie erlebt haben muss. Es gibt einige – mit
Nachrichtenbildern vergleichbare – Aufnahmen, di e jüngere Kinder belasten könnten (Lei che, Blut,
Explosionen, Folgen des Attentats, Animationssequenzen zum paschtuni schen Krieg gleich zu Begi nn des
Films usw.).
Der Film ist insgesamt aber sehr ruhig erzählt, nie reißerisch und ganz auf die Person Malalas fokussiert, die
große Reife und Güte ausstrahlt.
Das BMBF h at den Film mit der Positivkennzeichnung „sehr empfehlenswert als Porträt ab 12
Jahren“ versehen.
Im Rahmen der Umsetzung der Gegenstände Geschichte und Politische Bildung, Englisch sowie Religion und
Ethik empfiehlt das Bundesmi nisterium für Bil dung und Frau en den Besuc h der Verans taltung für Schül er
und Schülerinnen ab der 8. Schulstufe.
(B9-38/14-2015 – Herr Niederhammer)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 8
AUSSCHREIBUNG VON LEITER-/LEITERINNENSTELLEN AN OÖ. VOLKSSCHULEN UND NEUEN
MITTELSCHULEN
Im Bereich des L andesschulrates für Oberöst erreich gelangen gemäß §
Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1 984 i.d.g.F. nachstehende
Ausschreibung.
26 Abs. 2 des LandeslehrerLeiter-/Leiterinnenstellen zur
Gemäß § 26a Abs. 2 l
eg. cit. sind die Ernennungen zu Schull eitern bzw. di e Übertragungen von
Schulleitungen bei Landesvertragslehrpersonen zunächst auf einen Zei traum von vier Jahren wi rksam. In
diesen Zeitraum sind bis zu einem Höchstausmaß von zwei Jahren Zeiten einzurechnen, die bereits auf einer
Planstelle eines Schulleiters/einer Schulleiterin oder auf Grund ei ner Betrauung mi t einer sol chen Funktion
zurückgelegt worden sind.
Post-Nr.
Schulkennzahl
LINZ-STADT:
1
NMS 14
401082
WELS-STADT:
2
NMS 8 Wels Lichtenegg
403052
BRAUNAU
3
VS Mattighofen
Wirksamkeit: 01.10.2016
404271
4
NMS Aspach
Wirksamkeit: 01.10.2016
404032
EFERDING
5
VS Hörsching
410151
6
VS Prambachkirchen
405091
7
NMS Hörsching
410032
FREISTADT
8
NMS St. Oswald
406072
9
NMS Tragwein
406102
GMUNDEN
10
NMS Scharnstein
Wirksamkeit: 01.10.2016
407152
11
NMS Neukirchen
Wirksamkeit: 01.10.2016
407192
GRIESKIRCHEN
12
VS Grieskirchen
408091
13
VS Wallern a. d. Trattnach
408341
KIRCHDORF
14
VS Wartberg a. d. Krems
409321
15
NMS 1 Kirchdorf a. d. Krems
409022
ROHRBACH
16
NMS Niederwaldkirchen
413102
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 9
STEYR-LAND
17
NMS Bad Hall
415012
18
NMS Sierning
415082
URFAHR-UMGEBUNG
19
VS Hellmonsödt
416101
VÖCKLABRUCK:
20
VS Vöcklamarkt
417451
21
NMS Frankenmarkt
417042
WELS-LAND:
22
NMS Buchkirchen
418012
Für Bewerbungen ist pro Post-Nr. das Formular "Bewerbung um Leiter-/Leiterinnenstellen an oö. APS" z u
verwenden (Download: www.lsr-ooe.gv.at / Inform ation/Service / D irektoren/Lehrer / Weitere Formulare /
Bewerbungsformulare / Bewerbung um Leiter-/Leiterinnenstellen an oö. APS).
Der Bewerbung ist ein Erhebungsbogen gemäß Schull eiter-Auswahlverfahren APS "Erhe bungsbogen-APS"
(Stand August 20 14) inkl. des For mulars "Projektbeschreibung" anzuschließen (Download: www.lsrooe.gv.at / Informati on/Service / Di rektoren/Lehrer / Wei tere Formulare / Bewerbungsformul are /
Erhebungsbogen-APS bzw. Projektbeschreibung-APS).
Bei der Einreichung von mehreren Bewerbungen ist pro Schulart und Bildungsregion je ein Erhebungsbogen
gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren anzuschließen.
Die Erstellung der Besetzungsvorschläge für di ese Stellen erfolgt unter Anwendung des
Auswahlverfahrens APS.
Schulleiter-
Für Leiter-/Leiterinnenstellen sind Bewerbungen von Landeslehrern/Landeslehrerinnen im definitiven oder
provisorischen Dienstverhältnis oder von Landesvertragsl ehrpersonen, die die Ernennungs- bzw.
Verleihungserfordernisse für die betreffende Stelle erfüllen, zulässig. Voraussetzung für eine Bewerbung
für Leiter-/Leiterinnenstellen ist das Lehramt für die jeweilig ausgeschriebene Stelle.
Auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Schulleiter-Auswahlverfahrens
Landesvertragslehrpersonen wird besonders hingewiesen.
zur Bewerbung vo
n
Die Bewerbungsgesuche sind gemäß § 26 A bs. 4 Landesl ehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984
i.d.g.F. innerhalb der festgese tzten Bewerbungsfrist nach dem Ausschreibungstag samt Erhebungsbögen
gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren im Dienstweg einzureichen. Für den Fall , dass der provi sorische
Leiter/die provisorische Leiterin Mitbewerber/Mitbewerberin um dieselbe Stelle ist, kann der Erhebungsbogen
gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren mit sämtlichen Unterlagen in einem verschlossenen Kuvert mit der Bewerbung im Dienstweg eingereicht werden. In diesen Fällen ist vom Bewerber/von der Bewerberin für
Angaben an Stelle des i m Erhebungsbogen gemäß Schulleiter-Auswahlverfahren vorgesehenen
"Überprüfungsvermerkes der Schulleitung" ein von der Schulleitung bestätigter Beleg anzuschließen.
Als Beginn der Bewerbungsfrist wird der 12. November 2015 festgesetzt.
Ein Bewerbungsansuchen gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätest ens am Tage der Beendigung der
Bewerbungsfrist, das ist der 03. Dezember 2015, bei der fü r den Bewerber/di e Bewerberin zuständigen
Schulleitung
eingelangt
ist
oder
an di
esem
Tage
der
postalischen Beförderung übergeben wurde.
Ein nicht rechtzeitig eingebrachtes Bewerbungsgesuch gilt gem. § 26 A
bs. 4 Lan deslehrerDienstrechtsgesetz (LDG), BGBl. Nr. 302/19 84 i.d.g.F. als nicht eingebracht und i st deshalb von der
Schulleitung dem Bewerber/der Bewerberin zurückzustellen.
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 10
Die Schulleitungen haben das Datu m des Einlangens der Bewerbung, möglichst mit Einlaufstempel, zu
beurkunden und den Bewerbern/Bew erberinnen das re chtzeitige Einlangen mittels dafür vorgeseh enem
Formblatt zu best ätigen. Die Gesuche sind nach de r Überprüfung der Erhebungsbögen gemäß SchulleiterAuswahlverfahren (ausgenommen si nd Fälle einer Einreichung des Erhebungsbogens im verschlossenen
Kuvert gemäß Absatz 7 di eser Ausschreibung) bis spätestens 10. Dezember 2015 der für sie zuständigen
Bildungsregion zu übermitteln.
Von den Bildungsregionen ist bis längstens 16. Dezember 2015 eine Liste der Bewerber/innen um Leiter/Leiterinnenstellen mit Angabe der genauen Adres se der Stammschule und Angabe der Zielschule, um die
die Bewerbung eingereicht wurde, der Abteilung Schulpsychologie des Landesschulrates für OÖ vorzulegen,
damit die Organisation der Durchführung der AC's zeitgerecht erfolgen kann.
Die Vorlage an di e für di e ausgeschriebene Stelle zuständige Bildungsregion ist nach Bearbeitung
(Überprüfung und Punktebewertung) bis spätestens 07. Jänner 2016 vorzunehmen.
Nach Ablauf dieser Vorlagefrist ist jeweils eine Kopie der Bewerbung(en) ( "Bewerbung um Lei ter/Leiterinnenstellen an oö. APS" bis zu Teil A, ohne jegliche weitere Beilage) der die Erfordernisse erfüllenden
Bewerber/Bewerberinnen dem Schulforum/SGA der betreffenden Schule bis spätestens 11. Jänner 2016 zu
übermitteln.
Das Schulforum/der SGA hat gemäß § 26a A bs. 1 Land eslehrer-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 302/1984
i.d.g.F. das Recht, binnen drei Wochen ab Erhalt der Bewerbung(en) eine begründete schr iftliche
Stellungnahme abzugeben. Bei Vornahme einer Stellungnahme ist diese zumindest vom V orsitzenden des
Schulforums/SGA und einer weiteren vom Schulforum/SGA zu nominierenden Person zu unterzeichnen und
innerhalb der gesetzlichen Frist der Bildungsregion rückzumitteln.
Bei Einzelbewerbungen wird der zuständi ge Dienststellenausschuss von der Bil dungsregion ebenfalls bis
spätestens 11. Jänner 2016 eingeladen, innerhalb von 3 Wochen eine Stellungnahme abzugeben.
Ebenso wird vom/von der für die zu besetzende Leiter-/Leiterinnenstelle zuständigen Pflichtschulinspektor/inspektorin innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme abgegeben.
Allfällige Einwände gegen di e Verleihung der Leiter-/Leiterinnenstelle an ei ne/n Einzelbewerber/in sind
jedenfalls zu begründen.
Bei einer einzigen Bewerbung um ei ne Leiter-/Leiterinnenstelle entfallen die Verfahrensbestandteile AC,
Überprüfung der Schul- und Dienstrechtskenntnisse und Mitbestimmung, wenn
- der/die Bewerber/in eine bescheidmäßige Leistungsfeststellung bzw. Dienstbeschreibung "Arbeitserfolg
erheblich überschritten" aufweist und
- das Schulforum/der Schulgemeinschaftsausschuss, der Dienststellenausschuss und
der/die zuständige Pflichtschulinspektor/Pflichtschulinspektorin keine Bedenken gegen die Verleihung der
Stelle an den/die einzige/n Bewerber/in vorbringen.
Bewerber/innen, für di e das verkürzte Verf ahren zur Anwendung gel angt, sind bis 04. Februar 2016 der
Abteilung Schulpsychologie des Landesschulrates für OÖ zu melden.
Nach ihrer Bearbeitung (Überprüfung und Punktebewertung) sind die Bewerbungsakten bis spätestens 04.
Februar 2016 dem Landesschulrat für OÖ ohne Reihung zur Überprüfung vorzulegen.
Nach Vornahme der Punkteüberprüfung durch den Landesschulrat für OÖ werden di e Bewerbungsakten bis
spätestens 16. März 2016 den Bildungsregionen rückgemittelt.
Erforderliche
Mitbestimmungskonferenzen
22. April 2016 abgehalten werden.
sollen
in
der
Zeit
vom
8.
April
bis
Ein eventuell erforderl iches Vorschlagsrecht des Lehrer-/Lehrerinnenkollegiums der Zi elschule (Wahl) wäre
bis 26. April 2016 wahrzunehmen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zusammen mit einem Reihungsvorschlag der Bildungsregion bis spätestens
09. Mai 2016 dem Landesschulrat für OÖ vorzulegen.
Eine Veränderung der Bewerbersituation gegenüber der Erstvorlage durch Z urückziehung
Bewerbungsgesuchen ist jedenfalls dem Landesschulrat für OÖ unverzüglich zu melden.
von
Die Besetzungen der Lei ter-/Leiterinnenstellen erfolgen, sofern kein anderes Wi rksamkeitsdatum angeführt
ist, mit Wirkung vom 1. September 2016.
(A1-14/31–2015 Herr Dr. Zeisel)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 11
AUSSCHREIBUNG – DIREKTOR/DIREKTORIN AM BRG 4040 LINZ, PEUERBACHSTRASSE
Im
Bereich
des
Landesschulrates
für Oberös terreich
gelangt
am Bundesgymnasi um
und
Bundesrealgymnasium 4040 Linz, Peuerbachstraße 35, die Planstelle einer Direktorin/eines Direktors der
Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die
Leitung einer solchen Schule vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Zu den Aufgabenfeldern/Verantwortungsbereichen siehe das „Anforderungsprofil für SchulleiterInnen“ unter:
www.bmbf.gv.at/stellenausschreibungen. Für die Tätigkeit gebührt eine Dienstzulage zwischen € 468,00 und
€ 1.105,00.
Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung
Für die Besetzung kommen nur unbeschol tene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, di e die allgemeinen
Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und ei ne
mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.
Besondere Kenntnisse und Qualifikationen
1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an
sozialer Kompetenz
2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
3. Erfahrungen in der Koo peration mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur,
Sport); internationale Erfahrungen
4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
Die Gesuche si nd bis längstens 9. Dezember 2015 (von im aktiven Schuldienst stehenden
Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstweg) an den Landesschulrat für Oberösterrei ch zu ri chten (bei dem
auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige
Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtli che Unterlagen werde n den schul ischen Gremien übermittelt, wobei es de r
Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Wei terleitung
auszuschließen.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person
eines Mitbewerbers liegende Gründe überwi egen, nach Maßgab e des § 11c des B undesGleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, in der Fa ssung des BGBl. I Nr. 140/2011, vorrangig zu
bestellen.
Das Bundesministerium für Bildung und Frauen i st bemüht, den Anteil an Frauen i n Leitungsfunktionen zu
erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
(A2-411/2-2015 – Herr Dr. Ebner)
AUSSCHREIBUNG – ABTEILUNGSVORSTAND/ABTEILUNGSVORSTÄNDIN FÜR ELEKTROTECHNK AN
DER HTBLA 4020 LINZ, PAUL-HAHN-STRASSE - KORREKTUR
Die
Ausschreibung
der Stel
le
einer
Abteilungsvorständin/eines
Abteilungsvorstandes
der
Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 für E lektrotechnik einschließlich der Fachsc hule
Elektrotechnik sowie für die Abteilung Informationstechnologie, an der Höheren Techni
schen
Bundeslehranstalt, 4020 Li nz, Paul-Hahn-Straße 4, verlautbart im VOBl Nr. 2015/22 vom 29.10.2015, wird
insofern korrigiert, als die Gesuche beim Landesschulrat für Oberösterreich einzubringen sind.
(A2-10/5-2015 – Herr Dr. Ebner)
AUSSCHREIBUNG – SCHULINSPEKTORIN/SCHULINSPEKTOR
PFLICHTSCHULEN FÜR DIE BILDUNGSREGION STEYR-LAND
FÜR
ALLGEMEIN
BILDENDE
Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt für di e Bildungsregion Steyr-Land zum
01.06.2016 die Planstelle einer/s Schulinspektorin/Schulinspektors für allgemein bildende Pflichtschulen der
Verwendungsgruppe SI 2 zur Besetzung.
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 12
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewe rberinnen/Bewerber in Betracht, die die in in den Ziffern
29 lit a de r Anlage 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung,
vorgesehenen Ernennungserfordernisse (Reifeprüfung, Lehramt für eine allgemein bildende Pflichtschule und
eine mehrjährige Tätigkeit an al lgemein bildenden Pflichtschulen mit hervorragenden pädagogischen
Leistungen) erfüllen.
Nachstehende besondere Kenntnisse und Qualifikationen sind ferner erwünscht:
1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß a n
sozialer Kompetenz
2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (zB Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport);
internationale Erfahrungen
4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung.
Eine Darlegung der Vors tellungen über di e künftige Tätigkeit in der Funkti on ist erwünscht, wei tere
Unterlagen können angeschlossen werden.
Das monatliche Gehalt einer/s Schulinspektorin/Schulinspektors für al lgemein bildende Pflichtschulen der
Verwendungsgruppe SI 2 beträgt gemäß §§ 65 Abs 1 und 66 Abs 1 Gehaltsgesetz 1956, BGBl Nr. 54, in der
Fassung BGBl. I Nr. 32/2015, mindestens EUR 5.051, bei Vorliegen von mi ndestens fünf Jahre n als
Leiterin/Leiter einer Schule EUR 5. 689, zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in
der Höhe von 3,5 % des Gehaltes.
Das Bundesministerium für Bildung und Frauen ist bemüht, den Anteil von Frauen i n Leitungsfunktionen zu
erhöhen und l ädt daher Frauen nachdrücklich ein, sich um die ausg eschriebene Planstelle zu bewerben .
Gemäß den Bestimmungen der §§ 11b und 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, in der gel tenden
Fassung, werden Frauen bei gleicher Eignung gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt.
Es wird darauf hi ngewiesen, dass di e Bewerberinnen/Bewerber ein Objektivierungsverfahren für
Schulaufsichtsorgane durchlaufen müssen. Bei diesem Auswahlverfahren haben si ch die Kandidaten einem
Assessment-Center zur Bewertung i
hrer Fach-, Sozial- und Ich-Kompetenz
auf Grundlage des
Anforderungsprofils für Schulaufsichtsbeamte/innen zu unterziehen. Darüber hinaus wird ein Test
abgehalten, bei welchem die dienst- und schulrechtliche Kompetenz nachzuweisen ist.
Die Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes sowie einer Übersicht gemäß d en nachfolgenden
Punkten A, B und C, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, beim
Landesschulrat für Oberösterreich einzubringen.
Ein Bewerbungsgesuch gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn es spätestens am Tage der Beendi gung der
Bewerbungsfrist, das ist der 18.12.2015, bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen
Schulleitung oder beim Landesschulrat für Oberösterreich eingelangt ist.
A
Angaben über besondere Tätigkeiten im Hinblick auf die fachliche Eignung:
1. Aktive Lehrerfortbildung (Seminarleiter, Mitglied/Leiter von Arbeitsgemeinschaften)
2. Passive Lehrerfortbildung (Weiter- bzw. Fortbil dung in fachlicher und päda gogischer Hinsicht
während der Lehrertätigkeit)
3. Zusätzliche Lehrertätigkeit an auße rschulischen Instituten, Pädagogischen Hochschulen, als
Betreuungslehrer in der Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und anderes
4. Zusätzlich erworbene Leh rbefähigungen oder zusätzlich erworbene, im Unterricht einzusetzende
Qualifikationen (zB EDV, Bildungsberater)
5. Einschlägige Veröffentlichungen (Erstellung von Unterrichtsmitteln, neue Unterri chtsmethoden,
Projektarbeiten etc.)
6. Teilnahme an Projekten der Schulentwicklung (Lehrplanentwicklung, Teilnahme an Arbeitskreisen für
Ausstattung und Gestaltung von Kust odiaten und Abteilungen, Entwicklung und Durchführung von
Schulversuchen, Entwicklung und Erprobung neuer Unterrichtsformen)
B
Aktivitäten im Rahmen der Schulpartnerschaft:
Angaben über besondere Tätigkeiten im Hinblick auf eine administrative Eignung, wie
a) Erfüllung administrativer Aufgaben (Jahrgangs- bzw Klassenvorstand, Kustos)
b) Planung und Organisation von Schulveranstaltungen, schulbezogenen Veranstaltungen etc.
C
Sonstiges:
(A9-260/1-2015 – Herr Dr. Sonnberger)
VOBL. d. LSR f. OÖ., Stück 23/2015 – Seite 13
PERSONALNACHRICHTEN
Die Bundesministerin für Bildung und Frauen hat
Prof. Mag. Ina Seidl
mit Wirksamkeit vom 01. 10. 2015 vorerst für die Dauer von vier Jahren zur F achvorständin an
der HBLA für künstlerische Gestaltung 4020 Linz, Garnisonstraße 25, bestellt.
Der Landesschulrat für Oberösterreich hat nachstehend angeführten Personen Dank und Anerkennung
ausgesprochen:
Prof. Mag. Brigitte Kienzl, BRG Linz, Aubrunnerweg
FOL Manfred Pilsz, BRG Linz, Fadingerstraße
Prof. Mag. Günther Hofer, BG/BRG Linz, Ramsauerstraße
Prof. OStR Mag. Erich Kargl, BRG Steyr, Michaelerplatz
Prof. Mag. Romana Starzer, BHAK/BHAS Perg
AV OStR DI Günther Eckhard, HTBLA Steyr
INFORMATIONSDIENST
ORTHODOXES SCHULAMT – VERÖFFENTLICHUNG DER VERÄNDERTEN KONTAKTDATEN
Orthodoxer Religionsunterricht:
Fachinspektor Pashalis Archimandritis (für alle Schulen in Oberösterreich)
Institution:
Adresse:
Tel.:
Mobil:
E-Mail:
Homepage:
Orthodoxes Schulamt
Singerstraße 7/IV/20A, 1010 Wien
+43(1) 512 21 67
+43 (0)699/150 22 976
[email protected]; [email protected]
www.orthodoxekirche.at
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ERLASS SCHULSPORTWETTKÄMPFE 2015/16