Bekanntmachung über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an

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Bekanntmachung über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_7\Unterpaintner\Homepage\2015\Meldung-zumVorbereitungsdienst_84857_r.docx
ENTWURF
SoKR Brugger – III.7 – III.5 III.8 – FPs 5 (s. Merkblatt) –
II.5 – IV.5 – Abt. III
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
80327 München
1. An die Teilnehmerinnen / Teilnehmer der Ersten
Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen/für
Sonderpädagogik in Bayern zum Termin Herbst 2015
und zum Frühjahr 2016 sowie ggf. zu früheren Terminen
2. An die außerbayerischen Bewerberinnen / Bewerber für
den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für
Sonderpädagogik in Bayern
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben)
III.7BS 8101.2 - 4a.84857
Reinschrift versandt:
Reinschrift gefaxt:
Reinschrift an E-Mail:
München, 17.07.2015
Telefon: 089 2186 2665
Name: Frau Unterpaintner
Anlagen: Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit blauer Anlage
Ausfüllhinweise
Verzeichnis der Standorte der Seminarschulen
Merkblatt für Studienreferendare
Personalbogen für Beamtinnen / Beamte
Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
Fragebogen und Hinweise „Scientology“
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik zum Termin September 2016 gibt Ihnen das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Hinweise:
Meldung zum Vorbereitungsdienst
1.1
Termin
Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik zum Termin September 2016 soll in der Zeit
Telefon: 089 2186 0
Telefax: 089 2186 2800
E-Mail: [email protected]
Internet: www.km.bayern.de
Entwurf erstellt/geprüft:
Unterpaintner_M
Reinschrift erstellt/geprüft:
Meldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen/
für Sonderpädagogik
(Beginn: 12.09.2016 Ende: 10.09.2018)
1.
Datum: 28.07.2015
Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München
U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz
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vom
15. März 2016 bis 12. April 2016
erfolgen. In dieser Zeit ist der beiliegende Antrag auf Zulassung zum
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik zum Termin September 2016 mit den erforderlichen Anlagen einschließlich blauer Anlage, Personalbogen und Fragebögen,
jeweils mit Ihrer Unterschrift versehen, bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen der Universität München bzw. Würzburg persönlich abzugeben. Eine
Meldung zum Vorbereitungsdienst in mehreren Ländern in der
Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig ist nicht zulässig. Die
Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann versagt werden, wenn
die Anmeldung nicht vollständig oder nicht termingerecht eingereicht worden ist (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 ZALS).
Prüfungswiederholerinnen / Prüfungswiederholer sowie Bewerberinnen / Bewerber früherer Prüfungstermine, auch diejenigen,
die vom Vorbereitungsdienst zurückgetreten sind oder den Vorbereitungsdienst unterbrochen haben, ferner außerbayerische Bewerberinnen / Bewerber, denen die Meldeunterlagen auf Anforderung unmittelbar vom Staatsministerium zugesandt worden sind, senden
den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst an das Staatsministerium zurück (vgl. Nr. 4).
Die Meldefrist ist unbedingt einzuhalten.
1.2
Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Bei Bewerberinnen / Bewerbern, die ihre Erste Staatsprüfung zum
Herbsttermin 2015 oder zum Frühjahrstermin 2016 in Bayern ablegen, sind alle personenbezogenen Daten bereits vorgedruckt, wie sie
bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung angegeben worden sind.
Es wird gebeten, die eingetragenen Angaben auf ihre Richtigkeit zu
überprüfen (z.B. Eheschließung, Umzug etc.) und ggf. auf dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu berichtigen.
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Bewerberinnen / Bewerber früherer Prüfungstermine sowie außerbayerische Bewerberinnen / Bewerber erhalten einen nicht vorgefertigten Zulassungsantrag.
Für eine korrekte Datenerfassung ist es notwendig, dass die beigefügten Ausfüllhinweise beachtet werden, da andernfalls eine genaue
Datenerfassung und damit verbunden eine fristgerechte EDVunterstützte Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich ist.
1.3
Weitere Unterlagen
Dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind - soweit zutreffend - die auf der Rückseite des Zulassungsantrags unter Anlagen (Nr. 1 - 16) bezeichneten Unterlagen beizufügen.
Bewerberinnen / Bewerber, die nach Zuweisung zu einem Regierungsbezirk vom Vorbereitungsdienst schon einmal zurückgetreten sind, legen auch die Unterlagen Nrn. 1 - 6 vor.
Vor Zuweisung zu einem Regierungsbezirk sind Änderungen des
Wohnsitzes oder des Familienstandes unverzüglich der Universität
und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst, nach Zuweisung zu einem Regierungsbezirk unmittelbar dieser Regierung mitzuteilen. Auf die Meldung zum Vorbereitungsdienst
ist dabei Bezug zu nehmen; Prüfungsort, Lehramt und Fächerverbindung sind anzugeben.
1.3.1 Amtsärztliches Gesundheitszeugnis
Ein Antritt zum Vorbereitungsdienst ist nur möglich, wenn der Einstellungsbehörde ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorliegt. Da unter Umständen mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist, wird empfohlen, sich rechtzeitig vom zuständigen Gesundheitsamt einen Termin
für die Untersuchung geben zu lassen. Die amtsärztliche Untersuchung darf nicht vor dem 12. März 2016 erfolgen. Das Zeugnis kann
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jedoch vom Gesundheitsamt bis spätestens Mitte August nachgereicht werden.
Das amtsärztliche Gesundheitszeugnis muss der Bewerberin / dem
Bewerber bescheinigen, dass sie / er die für den Beruf einer / eines
Lehrerin/Lehrers erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt. Im
Gesundheitszeugnis muss zur Frage der erforderlichen gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie zur Frage eines möglichen vorzeitigen Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit Stellung genommen sein. Kann die erforderliche gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht bescheinigt werden, so ist zur Frage
der Eignung für die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf Stellung zu nehmen.
Im Rahmen der Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung auf
Übernahme in das Beamtenverhältnis am Gesundheitsamt wird auch
Ihr Impfausweis überprüft. Bitte legen Sie dem Amtsarzt Ihren Impfausweis vor. Dabei werden Ihnen Empfehlungen für ggf. nachzuholende Impfungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gemacht. Diese selbstverständlich auf
freiwilliger Basis erfolgenden Impfungen können auch gleich im Gesundheitsamt vorgenommen werden. Hierfür entstehen Ihnen keine
Kosten.
Um das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ausgestellt zu erhalten, ist
dem Gesundheitsamt das vorliegende Schreiben vorzuzeigen.
Das Gesundheitsamt ist von der Bewerberin / dem Bewerber vor der
Untersuchung ausdrücklich auf die vorgenannten Erfordernisse hinsichtlich des Gesundheitszeugnisses hinzuweisen, ebenso darauf,
dass das Gesundheitszeugnis unter Nennung des Aktenzeichens
III.7 BS 8101.2 – 4a.84857 unmittelbar an die Stelle zu senden ist,
von der der Bewerberin / dem Bewerber die Meldeunterlagen über-
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mittelt wurden (siehe Anschrift links oben auf dem Zulassungsantrag).
Die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung (einschließlich etwaiger vom Gesundheitsamt für erforderlich gehaltenen Zusatzuntersuchungen) der Bewerberinnen / Bewerber, die in den Vorbereitungsdienst in Bayern eintreten, trägt der Freistaat Bayern. Sonstige Auslagen, z.B. Fahrtkosten im Rahmen einer Untersuchung, können vom
Freistaat Bayern nicht übernommen werden.
Bewerberinnen / Bewerber, die vom Vorbereitungsdienst zurücktreten, obwohl sie die Erste Staatsprüfung bestanden haben, haben etwaige Kosten für die amtsärztliche Untersuchung (einschließlich der
Kosten etwaiger Zusatzuntersuchungen) dem Freistaat Bayern zu erstatten.
Wird die Untersuchung von einem außerbayerischen Gesundheitsamt oder einem nichtstaatlichen Gesundheitsamt (z.B. städtischen
Gesundheitsamt) vorgenommen, sind die Kosten für das Gesundheitszeugnis von der Bewerberin / dem Bewerber vorerst selbst zu
begleichen.
Die Kosten etwaiger Zusatzuntersuchungen sind vorerst selbst
zu übernehmen.
Nach Antritt des Vorbereitungsdienstes werden der Bewerberin / dem
Bewerber unter Vorlage der Kostenquittung die Auslagen für das Gesundheitszeugnis (einschließlich etwaiger vom Gesundheitsamt für
erforderlich gehaltenen Zusatzuntersuchungen) von der Regierung,
der sie / er zugewiesen wurde, erstattet.
1.3.2 Schwerbehinderte Personen oder mit schwerbehinderten Personen
gleichgestellte Personen sind nicht behinderten Personen bei der
Einstellung in den Vorbereitungsdienst (eine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz) gleichgestellt. Sollten Sie zu diesem Personenkreis zählen, so kann Ihnen
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für Teilprüfungen der Zweiten Staatsprüfung ggf. ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Außerdem sind bei der Auswahl aus den Bewerberinnen / Bewerbern für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis
auf Probe, auf die aber kein Rechtsanspruch besteht, schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und (fachlicher) Leistung nicht behinderten
Bewerberinnen / Bewerbern vorzuziehen. Falls Sie also als schwerbehinderte Person anerkannt sind oder durch den Bescheid einer
Agentur für Arbeit einem Schwerbehinderten gleichgestellt sind, werden Sie gebeten, dies mitzuteilen und eine amtlich beglaubigte Kopie
Ihres Schwerbehindertenausweises oder Ihres Gleichstellungsbescheids beizufügen. Der Wegfall einer mitgeteilten Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist unverzüglich anzuzeigen.
1.3.3 Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis
Bewerberinnen / Bewerber mit einer Fächerverbindung mit Religionslehre fügen zusätzlich eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis
bei (vgl. Nr. 13 der Anlagen).
Zuständig für die Ausstellung ist
- bei Evangelischer Religionslehre
das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt in Bayern
in 80333 München, Katharina-von-Bora-Straße 11 – 13
- bei Katholischer Religionslehre
der Bischof des Studienortes in Bayern oder
bei außerhalb Bayerns abgelegter Prüfung
das Katholische Schulkommissariat I
in 80333 München, Schrammerstraße 3.
1.3.4 Führungszeugnis, Gerichtliche Verurteilungen
(siehe auch Erklärung am Schluss des Zulassungsantrags)
Die Bewerberinnen / Bewerber haben bei der Meldebehörde den Antrag auf eine Auskunft über den Inhalt des Zentralregisters (erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG) unter Nennung des Aktenzeichens III.7 BS 8101.2 – 4a.84857 zur unmittelbaren Übersendung
an die Stelle, von der der Bewerberin / dem Bewerber die Meldeun-
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terlagen übermittelt wurden (Anschrift siehe Zulassungsantrag links
oben) zu stellen, welche nicht vor dem 12. März 2016 ausgefertigt
sein darf. Das erweiterte Führungszeugnis kann von der Meldebehörde bis spätestens 10. August nachgereicht werden.
Das vorliegende Schreiben und der „Antrag auf Zulassung zum
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen bzw. für
Sonderpädagogik zum Termin Sept. 2016“ ist bei der Meldebehörde vorzuzeigen. Es stellt die nach § 30 a Abs. 2 BZRG geforderte schriftliche Aufforderung dar, die bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bestätigt daher ausdrücklich, dass die auf
der Vorderseite des „Antrags auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen bzw. für Sonderpädagogik zum Termin Sept. 2016“ genannte Person zu dem
Personenkreis gehört, der die Voraussetzungen des § 30 a Abs.
1 des Bundeszentralregistergesetztes erfüllt.
Falls ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen eines der am Schluss des Zulassungsantrags aufgeführten Straftatbestandes anhängig ist oder gewesen
ist, sind hierzu Angaben auf einem gesonderten Blatt zu machen.
Dieses Blatt ist der Meldung zum Vorbereitungsdienst als Anlage
beizufügen.
2.
Zuweisung der Bewerberinnen / Bewerber
Bei der Zuweisung der Bewerberinnen / Bewerber zu den Regierungsbezirken müssen dienstliche und seminarorganisatorische Erfordernisse den Vorrang haben. So wird es sich trotz des Versuchs,
Härten im Hinblick auf die persönlichen Verhältnisse der Bewerberinnen / Bewerber nach Möglichkeit zu vermeiden, in einzelnen Fällen
nicht umgehen lassen, Bewerberinnen / Bewerber einem anderen als
einem der gewünschten Regierungsbezirke zuzuteilen.
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Die Zuweisung zu einem Regierungsbezirk bedeutet im Übrigen noch
nicht die Verwendung an einem bestimmten Dienstort. Die Entscheidung hierüber trifft die Regierung nach dienstlichen Erfordernissen.
Die Festlegung eines Dienstortes zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes gilt ausschließlich für die Zeit des Vorbereitungsdienstes.
Versetzungen zwischen den Regierungen während des Vorbereitungsdienstes sind grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, eine
Versetzung wäre aus dienstlichen Gründen notwendig oder wegen
der Betreuung eigener Kinder dringend erforderlich. Nach erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung wird im Hinblick auf eine
mögliche Übernahme in den staatlichen Schuldienst über die Zuweisung zu einem Regierungsbezirk gesondert entschieden.
Alle Bewerberinnen / Bewerber, die die Zulassung zum Vorbereitungsdienst beantragt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung
über ihre Zuweisung zu einem Regierungsbezirk. Darüber hinaus erhalten Bewerberinnen / Bewerber, deren Meldung zum Vorbereitungsdienst über die Universitäten erfolgte, Auskunft über ihre Zuweisung am Ende des Sommersemesters durch einen entsprechenden Aushang bei den Außenstellen der Prüfungsämter der Universitäten München und Würzburg. Telefonische Auskünfte über die
Zuweisung zum jeweiligen Regierungsbezirk werden durch das
Staatsministerium grundsätzlich nicht erteilt.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgt am 12. September 2016 in der Regel an der Einsatzschule durch die Schulleitung.
3.
Nichtantritt des Vorbereitungsdienstes
Prüfungsteilnehmerinnen / Prüfungsteilnehmer, die nicht beabsichtigen, im September 2016 den Vorbereitungsdienst anzutreten, legen
den Zulassungsantrag und die darin aufgeführten Unterlagen nicht
vor. Die amtsärztliche Untersuchung sowie der Antrag auf eine Auskunft über den Inhalt des Zentralregisters (erweitertes Führungszeugnis) entfallen.
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Prüfungsteilnehmerinnen / Prüfungsteilnehmer, die fristgerecht einen
Zulassungsantrag gestellt haben, diesen aber widerrufen, werden
darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Vorbereitungsdienst
nach Zuweisung zum Regierungsbezirk zum ersatzlosen Ausfall der
Lehrerstunden führt, die im Rahmen des eigenverantwortlichen Unterrichts der Einsatzschule angerechnet werden.
Für eine etwaige spätere Bewerbung sind neue Meldeunterlagen
rechtzeitig, spätestens zum 15. März eines Jahres, unmittelbar beim
Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst, Ref. III.7, 80327 München, anzufordern. Der ausgefüllte
Zulassungsantrag und die erforderlichen Anlagen sind in diesem Fall
nicht bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an
öffentlichen Schulen, sondern beim Staatsministerium termingerecht
einzureichen (vgl. Nr. 1.1).
4.
Datenschutz
Die im Meldeformblatt geforderten Daten werden aufgrund von § 4
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ZALS) erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Graf
Ministerialdirigent