Unterlagen für Standbetreiber

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Unterlagen für Standbetreiber
Kulturscheune Karben e.V.
Unterlagen für Standbetreiber
10. Karben Open Air, 19. - 21. August 2016
Karben, 02.12.2015
Liebe Freunde des Karben Open Airs,
mit diesem Schreiben erhalten Sie alle Unterlagen für die Standanmeldung sowie Regeln
und Informationen über die Vorgehensweise.
Vertragsbedingungen
Die Vertragsbedingungen sind Grundlage für eine Standgenehmigung und werden mit einer
Unterschrift auf dem Anmeldeformular akzeptiert. Das unterschriebene Anmeldeformular
muss anschließend an uns zurück geschickt werden.
Anmeldeformular
Das Anmeldeformular ist bitte unbedingt vollständig auszufüllen, da wir die Anmeldung sonst
nicht bearbeiten können. Sie können uns das Formular per Mail an
[email protected] (bevorzugt) oder auf dem Postweg, an Kulturscheune Karben
e.V., Brunnenstraße 2, 61184 Karben, Betreff Standbewerbung schicken.
Standgenehmigung / Standplatz
Liegt uns das Anmeldeformular vor, informieren wir Sie, ob wir für Ihren Stand einen Platz
auf dem Karben Open Air Gelände haben, anbei erhalten Sie eine Rechnung. Sobald der
Betrag auf dem Konto eingegangen ist, erhalten Sie die Reservierungsbestätigung, die Ihnen
die angegebene Standfläche reserviert. Bringen Sie diese Reservierungsbestätigung
unbedingt zum Aufbau mit.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Glebe
[email protected]
0174 - 18 77 469
www.karbenopenair.de
www.kulturscheune-karben.de
Kulturscheune Karben e.V.
Brunnenstr. 2
61184 Karben.
Bankverbindung
Kulturscheune Karben e.V.
Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE69518500790027040780
BIC: HELADEF1FRI
Vorstand
Hans Christian Arlt
(1. Vorsitzender)
Oliver Maaß
(2. Vorsitzender)
Max Engelke
(3. Vorsitzender)
Sitz des Vereines
Karben
Amtsgericht
Frankfurt VR 13993
St. Nr.: 16 250 5077 5
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Kulturscheune Karben e.V.
Vertragsbedingungen
Für das 10. Karben Open Air vom 19. - 21. August 2016
Für die Zuweisung eines Verkaufstandes werden folgende Standgebühren fällig:
Food-Stände
Grundpreis EUR 450,- inkl. 10 m² Standfläche
- inkl. Strom 3500 Watt bzw. Schuko
Jeder weitere Quadratmeter kostet EUR 10,Non-Food-Stände
Grundpreis EUR 60,- inkl. Strom max. 800 Watt
Ab einer bestimmten Standgröße behalten wir uns vor die Standgebühr anzupassen.
Gemeinnützige Infostände
Hier entfällt die Gebühr.
Sonstige
Nach Absprache.
Extraleistungen
Strom: je 16A EUR 40,Wasseranschluss: EUR 15,Die Gebühren verstehen sich zzgl. MwSt. und EUR 150,- Kaution plus eventueller
Extraleistungen.
Nicht enthalten ist die Müllentsorgung von Einweggeschirr
Verpackungen. Dafür hat der Standbetreiber selbst Sorge zu tragen.
oder
anderen
Die für den Lebensmittelverkauf benötigte Gestattung wird vom Veranstalter beantragt.
1.
Die Standreservierung ist am Veranstaltungstag unbedingt mitzubringen und vor dem
Aufbau dem Veranstalter vorzulegen. Der Standplatz wird dann vor Ort zugewiesen.
2.
Der Stand ist am 19.08.2016 bis spätestens 11:00 Uhr aufzubauen und der Abbau muss
am 22.08.2016 bis spätestens 15:00 Uhr erfolgen.
3.
In der Standgebühr ist der Eintritt für zwei Personen (Standpersonal) inbegriffen.
4.
Der Zugang zum Backstagebereich ist nicht inbegriffen.
5.
Ausstattungsgegenstände wie Stromkabel und Wasserschläuche (min. 50m!), Lampen
und Tische sind vom Standbetreiber selbst mitzubringen.
Kulturscheune Karben e.V.
Brunnenstr. 2
61184 Karben.
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Hans Christian Arlt
(1. Vorsitzender)
Oliver Maaß
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6.
Musikanlagen sind nicht gestattet.
7.
Jede Art von Werbung ist vom Veranstalter zu genehmigen.
8.
Aus Sicherheitsgründen ist die Nutzung von zerbrechlichen Gegenständen wie Gläsern
untersagt.
9.
Der Verkauf von Getränken ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen müssen vom
Veranstalter genehmigt werden.
10. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
11. Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässige von ihm verursachte
Schädigungen der Standbetreiber.
12. Die Standbetreiber sind verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen zum Betreiben
eines Standes (u.a. die Hygienevorschriften, Gesundheitspass, Feuerlöscher,
Verbandskasten) einzuhalten. Insbesondere wird auf die Sicherheitsvorschriften für den
Betrieb von Gasflaschen hingewiesen:
- Es dürfen nur Gasflaschen, die in Gebrauch sind am Stand gelagert werden.
- Zusätzliche Gasflaschen müssen abseits des Standplatzes gesichert eingelagert
werden. Ein Ablageort wird vom Veranstalter gestellt.
- Die Zuleitung zwischen Gasflasche und Brennstelle darf nicht mehr als 40 cm
betragen.
- Kohlensäureflaschen müssen durch Ketten gesichert werden.
13. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichtbeachtung der
gesetzlichen Vorschriften ihm gegenüber keinerlei Regressansprüche geltend gemacht
werden können.
14. Der Standplatz ist wie vorgefunden zu verlassen, ansonsten werden die
Reinigungskosten dem Standbetreiber in Rechnung gestellt und die Kaution
einbehalten.
15. Der Standinhaber haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
16. Der Standinhaber verpflichtet sich, den Verkaufsstand geöffnet zu haben, sobald das
Gelände für Besucher zugänglich ist (die genauen Öffnungszeiten werden dem
Standbetreiber vorab mitgeteilt).
17. Kabel und alle elektrischen Gerätschaften müssen den VDE-Vorschriften entsprechen.
Der Veranstalter ist berechtigt, mangelhafte/gefährliche Anlagen stillzulegen. Für eine
entsprechende Anzahl von Verlängerungsleitungen und Verteilersteckdosen hat der
Standbetreiber selbst zu sorgen. Alle Kabel müssen aus Brandschutzgründen
vollständig abgerollt werden.
18. Der Standplatz ist nach dem Abbau beim Veranstalter abzumelden, um zu
gewährleisten, dass der Standplatz ordnungsgemäß hinterlassen wird.
Kulturscheune Karben e.V.
Brunnenstr. 2
61184 Karben.
Bankverbindung
Kulturscheune Karben e.V.
Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE69518500790027040780
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Vorstand
Hans Christian Arlt
(1. Vorsitzender)
Oliver Maaß
(2. Vorsitzender)
Max Engelke
(3. Vorsitzender)
Sitz des Vereines
Karben
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Frankfurt VR 13993
St. Nr.: 16 250 5077 5
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19. Die Kaution wird nach der Veranstaltung und bei ordnungsgemäß verlassenem
Standplatz zurück überwiesen.
20. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen des Festes. Eine
Rückerstattung der Standgebühr erfolgt nur bei Absage von Seiten des Veranstalters vor
Beginn der Veranstaltung.
21. Bei einer Absage des Standbetreibers nach verbindlicher Zusage 30 Tage vor der
Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 150,- einbehalten.
22. Das Tauschen von Standplätzen vor oder während der Veranstaltung ist mit dem
Veranstalter ausdrücklich abzusprechen und benötigt eine Genehmigung.
23. Grobfahrlässige Verstöße gegen diesen Vertrag werden mit einem Platzverweis,
Einbehaltung der Kaution sowie einer Konventionalstrafe von bis zu EUR 500,geahndet.
Weitere Informationen unter [email protected].
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Standanmeldung: 10. Karben Open Air, 19. - 21. August 2016
Hiermit melde ich verbindlich folgenden Stand für das 10. Karben Open Air an
Art des Standes:
FOOD
NON-FOOD
INFO
SONSTIGE
Was wird verkauft/angeboten/dargeboten: .......................................................
................................................................................................................................................
................................................................................................................................................
................................................................................................................................................
Standgröße (Meter x Meter/m²): .......................................................................................
Stromanschluss: ...............................................................................................
Gesamtleistung (falls nicht bekannt,
bitte schätzen): ..................................................................................................
Wasseranschluss:
JA
NEIN
Sonstiges: ...........................................................................................................................
Name, Vorname: .................................................................................................
Adresse: ..............................................................................................................
Telefon: ...............................................................................................................
E-Mail: .................................................................................................................
Bankverbindung (wird zur Kautions-Rückerstattung benötigt. Falls Standbetreiber und Kontoinhaber nicht
identisch, bitte den Namen des Kontoinhabers angeben)
KTO-Inhaber:.......................................................................................................
IBAN: ...................................................................................................................
BIC:......................................................................................................................
Hiermit bestätige ich, die genannten Informationen und Vertragsbedingungen des Kulturscheune
Karben e.V. zum 10. Karben Open Air gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
Ort, Datum, Unterschrift Standbetreiber
............................................................................
Ort, Datum, Unterschrift Kulturscheune Karben e.V.
............................................................................
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