LANDRATSAMT DEGGENDORF

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LANDRATSAMT DEGGENDORF
LANDRATSAMT
DEGGENDORF
Landratsamt Deggendorf . Postfach 1555 . 94455 Deggendorf
.
.
BRK-Kreisverband Deggendorf
Wiesenstraße 8
94469 Deggendorf
Heimaufsicht
Sachb.: Herr Gotteswinter
e-mail:
Fax:
.
[email protected]
+49 991 3100 41 346
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3100
- 290
Zimmer-Nr.
254
Deggendorf,
29.11.2011
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);
Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);
Träger der Einrichtung:
BRK-Kreisverband Deggendorf
Wiesenstraße 8
94469 Deggendorf
Geschäftsführer Herr Gansl
www.kvdeggendorf.brk.de
Geprüfte Einrichtung:
BRK Seniorenheim
Luitpoldstr. 14 a
94447 Plattling
In der Einrichtung wurde am 01.03. von 9:45 bis 14:55 Uhr, am 07.04. von 13:00 bis 19:00 Uhr
und am 13.07.2011 eine turnusgemäße anlassbezogene Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen:
Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:
-
Soziale Betreuung
Personal
Qualitätsmanagement
Wohnqualität
Pflege und Dokumentation
Hygiene
Hausanschrift:
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Besuchszeiten:
Montag
07.30 – 12.30 Uhr
Dienstag
07.30 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch
07.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag 07.30 – 17.00 Uhr
Freitag
07.30 – 12.00 Uhr
Elektronische Adressen:
SMTP: [email protected]
X.400: S=poststelle; O=Lra-deg; P=bayern; A=dbp; C=de
http://www.landkreis-deggendorf.de
FAX: +49 991 3100 41 250
Bankverbindungen:
Sparkasse Deggendorf Kto. 380 000 760 (BLZ 741 500 00)
IBAN: DE57 7415 0000 0380 0007 60; Swift-BIC: BYLADEM1DEG
Raiffeisenbank Deg.-Plattling Kto. 97110 (BLZ 741 600 25)
IBAN: DE64 7416 0025 0000 0971 10, BIC-Swift: GENODEF10DEG
-2Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt:
I.
Daten zur Einrichtung:
Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich):
Stationäre Einrichtung für ältere Menschen
Stationäre Pflegeeinrichtung
Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz
Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung
Für alte Menschen
Therapieangebote (Mehrfachnennungen möglich):
Ergotherapie
sonstige Therapieangebote: Klangschalltherapie
Angebotene Plätze:
132
davon Beschützende Plätze:
0
davon Plätze für Rüstige:
9
Belegte Plätze:
122
Einzelzimmerquote:
68,90 %
Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 52,97 %
Zahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 9
II.
Informationen zur Einrichtung
II.1
Positive Aspekte und allgemeine Informationen
¾
Ansprechendes, an die Bewohner der Einrichtung angepasstes Programm der sozialen Betreuung mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeiterinnen
(Gerontofachkräften und zukünftig auch eine Ergotherapeutin).
Hierbei wird die Individualität der Bewohner und Bewohnerinnen gewahrt und die
Ressourcen werden berücksichtigt.
¾
Eine Regelmäßige Einzelbetreuung bei bettlägerigen Bewohner und Bewohnerinnen ist gegeben.
Die Gestaltung der Umgebung der bettlägerigen Bewohner und Bewohnerinnen
durch eine z. B. wechselnde Deckengestaltung ist positiv herauszuheben.
¾
Der Einsatz von Präsenzkräften in den einzelnen Wohngruppen, den sogenannten
„Stuben“, in denen auch die Speisen eingenommen und teilweise auch zubereitet
werden, sichert den familiären Charakter.
¾
Positiv hervorzuheben ist auch noch der Cafeteriabetrieb mit „Stammtisch“. Besonders auch deshalb, weil Personen außerhalb der Einrichtung sich eingeladen
fühlen und das Cafe besuchen. Eine gesellschaftliche Einbindung der Einrichtung
bzw. der Bewohner wird dadurch möglich und somit einer „Verinselung“ des Heimes entgegengewirkt. Das Cafe ist also ein beliebter Treffpunkt für Bewohner,
Bewohnerinnen und Gäste.
-3In diesem Zusammenhang sind auch die Aktivitäten der Bewohner und Bewohnerinnen außerhalb des Hauses und das Einbeziehen Ehrenamtlicher (z. B. Besuchsdienste und Unterstützung bei Ausflügen) zu nennen.
III.
¾
Das Frühstück können sich die BewohnerInnen individuell je nach deren Wünschen selbst zusammenstellen.
¾
Die im Rahmen der Sanierung des Seniorenwohnheimes bereits fertig gestellten
Räume waren im Zeitpunkt der Begehung gut durchlüftet und vermittelten einen
guten Eindruck.
¾
Die laufende Evaluation der Expertenstandards ist gegeben.
¾
Die geringe Personalfluktuation ist positiv zu bewerten.
¾
Eine Einrichtungsübergreifende Hygienekommission wurde gegründet.
Hygienevisiten werden durchgeführt. Die Ergebnisse der Begehungen werden in
den regelmäßig alle 14 Tage stattfindenden Wohnbereichsleisterbesprechungen
weitergegeben.
¾
Hygieneschulungen des Pflegepersonals finden statt. Laut Fortbildungsplan nimmt
jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich an einer Hygieneschulung teil.
II.2
Qualitätsentwicklung
¾
Für die Abwurfwägen wurden im Rahmen des Umbaus des Seniorenheimes Abstellräume geschaffen.
¾
Seit der letzten Begehung wurden neben den Problemen in der gerontopsychiatrischen Pflege bzw. Dementenversorgung in alle AEDL auch die Ressourcen in die
Anamnese und Gerontoanamnese und damit in die Pflegeplanung mit aufgenommen, um die Fähigkeiten der Bewohner und Bewohnerinnen besser transparent zu
machen und den Erhalt durch die entsprechend geplanten ressourcenorientierten
Pflegehandlungen dementsprechend erreichen und/oder fördern zu können.
¾
Zwischenzeitlich werden auch die von externen Kräften (z. B. Krankengymnasten)
durchgeführten Maßnahmen in die Pflegeplanungen mit aufgenommen.
Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)
Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11
Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach
Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt:
Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt
keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.
-4III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Hygiene
III.1.1.1. Sachverhalt:
Die Desinfektionswanne im 7. Stock war befüllt. Es war aber kein Datum dokumentiert, wann die Lösung angesetzt wurde. Das Behältnis, indem sich laut
Beschriftung die aufbereiteten Instrumente (Feile, Scheren) befanden, beinhalteten zum Teil schon leicht angerostete Instrumente.
III.1.1.2. Sachverhalt:
Bei der Begehung zeigte sich, dass eine Nagelschere von einem Mitarbeiter in
einem Lederetui mitgeführt wurde.
III.1.2.
Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen,
um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen
(Art. 3 PfleWoqG).
III.1.3.1.
Desinfektionswannen sollten immer mit Daten versehen werden, damit ersichtlich ist, wann die Lösungen angesetzt wurden.
Außerdem wird empfohlen, angerostete Produkte zukünftig umgehend zu entfernen.
Aus dem Standard von Medizinprodukten sollte außerdem hervorgehen, dass
auch nur leicht angerostete Instrumente auszusortieren sind.
III.1.3.2.
Das Mitführen von Nagelscheren in Lederetuis sollte zukünftig vermieden werden.
III.2. Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation
III.2.1.
Sachverhalt:
Zur bewohnerbezogenen BtM-Dokumentation wird das vom Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) empfohlene Formblatt verwendet.
Das Formblatt war nicht vollständig ausgefüllt. Es fehlte zum Teil die eindeutige Bezeichnung des Betäubungsmittels mit genauer Dosierungsanweisung und
Anwendungsart, der Name und die Anschrift des verschreibenden Arztes sowie
die Unterschrift.
III.2.2.
Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen,
um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen
(Art. 3 PfleWoqG).
III.2.3.
Das Formblatt zur BtM-Dokumentation sollte zukünftig vollständig ausgefüllt
werden.
-5IV.
Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten
Mängel festgestellt.
V.
Festgestellte erhebliche Mängel
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen
Mängel festgestellt.
VI.
Veröffentlichung des Prüfberichts
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der
zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des
Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird.
Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den
Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt
festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.
VII.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder
Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Deggendorf,
Heimaufsicht, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1,
93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten
seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten
(Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten
beigefügt werden.
-6-
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047
Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag
enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben,
der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Becker
Oberregierungsrat
Abdruck:
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BRK Seniorenheim
Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern
MDK-Bayern, Ressort Pflege
Bezirk Niederbayern
Herrn …. , Bewohnervertretung
Gesundheitsamt Deggendorf