LANDRATSAMT DEGGENDORF
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LANDRATSAMT DEGGENDORF
LANDRATSAMT DEGGENDORF Landratsamt Deggendorf . Postfach 1555 . 94455 Deggendorf . . BRK-Kreisverband Deggendorf Wiesenstraße 8 94469 Deggendorf Heimaufsicht Sachb.: Herr Gotteswinter e-mail: Fax: . [email protected] +49 991 3100 41 346 . Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen (0991) 3100-0 oder Durchwahl 50-Go/ma 3100 - 290 Zimmer-Nr. 254 Deggendorf, 29.11.2011 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: BRK-Kreisverband Deggendorf Wiesenstraße 8 94469 Deggendorf Geschäftsführer Herr Gansl www.kvdeggendorf.brk.de Geprüfte Einrichtung: BRK Seniorenheim Luitpoldstr. 14 a 94447 Plattling In der Einrichtung wurde am 01.03. von 9:45 bis 14:55 Uhr, am 07.04. von 13:00 bis 19:00 Uhr und am 13.07.2011 eine turnusgemäße anlassbezogene Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen: Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: - Soziale Betreuung Personal Qualitätsmanagement Wohnqualität Pflege und Dokumentation Hygiene Hausanschrift: Herrenstraße 18 94469 Deggendorf Besuchszeiten: Montag 07.30 – 12.30 Uhr Dienstag 07.30 – 12.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr Mittwoch 07.30 – 12.30 Uhr Donnerstag 07.30 – 17.00 Uhr Freitag 07.30 – 12.00 Uhr Elektronische Adressen: SMTP: [email protected] X.400: S=poststelle; O=Lra-deg; P=bayern; A=dbp; C=de http://www.landkreis-deggendorf.de FAX: +49 991 3100 41 250 Bankverbindungen: Sparkasse Deggendorf Kto. 380 000 760 (BLZ 741 500 00) IBAN: DE57 7415 0000 0380 0007 60; Swift-BIC: BYLADEM1DEG Raiffeisenbank Deg.-Plattling Kto. 97110 (BLZ 741 600 25) IBAN: DE64 7416 0025 0000 0971 10, BIC-Swift: GENODEF10DEG -2Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich): Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung Für alte Menschen Therapieangebote (Mehrfachnennungen möglich): Ergotherapie sonstige Therapieangebote: Klangschalltherapie Angebotene Plätze: 132 davon Beschützende Plätze: 0 davon Plätze für Rüstige: 9 Belegte Plätze: 122 Einzelzimmerquote: 68,90 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 52,97 % Zahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 9 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen ¾ Ansprechendes, an die Bewohner der Einrichtung angepasstes Programm der sozialen Betreuung mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeiterinnen (Gerontofachkräften und zukünftig auch eine Ergotherapeutin). Hierbei wird die Individualität der Bewohner und Bewohnerinnen gewahrt und die Ressourcen werden berücksichtigt. ¾ Eine Regelmäßige Einzelbetreuung bei bettlägerigen Bewohner und Bewohnerinnen ist gegeben. Die Gestaltung der Umgebung der bettlägerigen Bewohner und Bewohnerinnen durch eine z. B. wechselnde Deckengestaltung ist positiv herauszuheben. ¾ Der Einsatz von Präsenzkräften in den einzelnen Wohngruppen, den sogenannten „Stuben“, in denen auch die Speisen eingenommen und teilweise auch zubereitet werden, sichert den familiären Charakter. ¾ Positiv hervorzuheben ist auch noch der Cafeteriabetrieb mit „Stammtisch“. Besonders auch deshalb, weil Personen außerhalb der Einrichtung sich eingeladen fühlen und das Cafe besuchen. Eine gesellschaftliche Einbindung der Einrichtung bzw. der Bewohner wird dadurch möglich und somit einer „Verinselung“ des Heimes entgegengewirkt. Das Cafe ist also ein beliebter Treffpunkt für Bewohner, Bewohnerinnen und Gäste. -3In diesem Zusammenhang sind auch die Aktivitäten der Bewohner und Bewohnerinnen außerhalb des Hauses und das Einbeziehen Ehrenamtlicher (z. B. Besuchsdienste und Unterstützung bei Ausflügen) zu nennen. III. ¾ Das Frühstück können sich die BewohnerInnen individuell je nach deren Wünschen selbst zusammenstellen. ¾ Die im Rahmen der Sanierung des Seniorenwohnheimes bereits fertig gestellten Räume waren im Zeitpunkt der Begehung gut durchlüftet und vermittelten einen guten Eindruck. ¾ Die laufende Evaluation der Expertenstandards ist gegeben. ¾ Die geringe Personalfluktuation ist positiv zu bewerten. ¾ Eine Einrichtungsübergreifende Hygienekommission wurde gegründet. Hygienevisiten werden durchgeführt. Die Ergebnisse der Begehungen werden in den regelmäßig alle 14 Tage stattfindenden Wohnbereichsleisterbesprechungen weitergegeben. ¾ Hygieneschulungen des Pflegepersonals finden statt. Laut Fortbildungsplan nimmt jeder Mitarbeiter mindestens einmal jährlich an einer Hygieneschulung teil. II.2 Qualitätsentwicklung ¾ Für die Abwurfwägen wurden im Rahmen des Umbaus des Seniorenheimes Abstellräume geschaffen. ¾ Seit der letzten Begehung wurden neben den Problemen in der gerontopsychiatrischen Pflege bzw. Dementenversorgung in alle AEDL auch die Ressourcen in die Anamnese und Gerontoanamnese und damit in die Pflegeplanung mit aufgenommen, um die Fähigkeiten der Bewohner und Bewohnerinnen besser transparent zu machen und den Erhalt durch die entsprechend geplanten ressourcenorientierten Pflegehandlungen dementsprechend erreichen und/oder fördern zu können. ¾ Zwischenzeitlich werden auch die von externen Kräften (z. B. Krankengymnasten) durchgeführten Maßnahmen in die Pflegeplanungen mit aufgenommen. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt: Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen. -4III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Hygiene III.1.1.1. Sachverhalt: Die Desinfektionswanne im 7. Stock war befüllt. Es war aber kein Datum dokumentiert, wann die Lösung angesetzt wurde. Das Behältnis, indem sich laut Beschriftung die aufbereiteten Instrumente (Feile, Scheren) befanden, beinhalteten zum Teil schon leicht angerostete Instrumente. III.1.1.2. Sachverhalt: Bei der Begehung zeigte sich, dass eine Nagelschere von einem Mitarbeiter in einem Lederetui mitgeführt wurde. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3.1. Desinfektionswannen sollten immer mit Daten versehen werden, damit ersichtlich ist, wann die Lösungen angesetzt wurden. Außerdem wird empfohlen, angerostete Produkte zukünftig umgehend zu entfernen. Aus dem Standard von Medizinprodukten sollte außerdem hervorgehen, dass auch nur leicht angerostete Instrumente auszusortieren sind. III.1.3.2. Das Mitführen von Nagelscheren in Lederetuis sollte zukünftig vermieden werden. III.2. Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.2.1. Sachverhalt: Zur bewohnerbezogenen BtM-Dokumentation wird das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) empfohlene Formblatt verwendet. Das Formblatt war nicht vollständig ausgefüllt. Es fehlte zum Teil die eindeutige Bezeichnung des Betäubungsmittels mit genauer Dosierungsanweisung und Anwendungsart, der Name und die Anschrift des verschreibenden Arztes sowie die Unterschrift. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Das Formblatt zur BtM-Dokumentation sollte zukünftig vollständig ausgefüllt werden. -5IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Deggendorf, Heimaufsicht, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. -6- 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Becker Oberregierungsrat Abdruck: • • • • • • BRK Seniorenheim Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Bezirk Niederbayern Herrn …. , Bewohnervertretung Gesundheitsamt Deggendorf