Studentenwerk Karlsruhe Kündigungen ① müssen im Original

Transcription

Studentenwerk Karlsruhe Kündigungen ① müssen im Original
Abs.
Name ___________________________________
Str.
___________________________________
Ort
___________________________________
Tel.
___________________________________
Vorname _______________________
E-Mail ___________________________________
PF
Eingang am ____________________
Kündigungen müssen im Original
vorliegen. Kündigungen per Fax oder
per E-Mail sind unwirksam (= ungültig).
Studentenwerk Karlsruhe
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abt. Wohnen
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe
Kündigung Hiermit kündige ich das Zimmer/Appartement/Wohnung Nr. ___________, Stellplatz Nr.__________
im Wohnheim _________________________________zum __________ 20_____ (Monatsende!).
Ich werde voraussichtlich am ____________ 20_____ ausziehen/diese Mietsache/n übergeben .
Ich erteile Vollmacht zur Räumung/Übergabe der Mietsache an: __________________________,
geb. am ___________ 19_____.
„Wunschkündigung“ : Ich bin damit einverstanden, dass meine Mietsache bereits ab dem
___________________ vermietet wird. Bis zu diesem Termin habe ich meine Mietsache geräumt und
dem Hausmeister übergeben (siehe Rückseite!).
Meine neue Adresse
_____________________________________________________________
________________________________Tel. _________________________
An meinen Nachmieter darf weitergegeben werden
mein Name:
meine Adresse:
meine Telefonnummer:
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Meine Kaution soll auf folgendes Konto überwiesen werden:
Bisheriges Mietkonto
Konto-Nr.
________________________ BLZ ___________________________
Geldinstitut
________________________________________________________
Inhaber
_______________________(für Auslandskonto bitte extra Vordruck verwenden)
Kündigungsgrund (freiwillige Angabe): ________________________________________________
⇒ Von den Hinweisen bis auf Seite 2 habe ich Kenntnis genommen.
___________________________, _________ 20_____ ____________________________
Ort
SEITE 1
2.2011
Datum
Unterschrift
SEITE 2
PF
Wichtige Hinweise
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Mietvertrag, insbesondere nach § 1, § 17 und § 24. Die Kündigung
ist im Allgemeinen zum 28./29. Februar und zum 31 August eines Jahres möglich; die Frist beträgt 3 Monate.
Berechnung der Kündigungsfrist:
Die Kündigung erfolgt noch rechtzeitig, wenn sie am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats beim Studentenwerk Karlsruhe, Abt. Wohnen, Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe, eingeht
(nicht beim Hausmeister oder anderen Stellen des Studentenwerks Karlsruhe). Beispiel: Die Kündigung erreicht
das Studentenwerk Karlsruhe am Mittwoch, 3. Dezember 2008. Die Kündigung wird zum 28. Februar 2009
wirksam. Geht sie einen Tag später ein, gilt die Kündigung automatisch zum 31. August 2009.
Wunschkündigung
Wenn Sie die normale Kündigungsfrist nicht einhalten wollen, können Sie um eine Wunschkündigung bitten.
Sobald das Studentenwerk Karlsruhe einen Nachmieter gefunden hat, werden wir Sie aus dem Vertrag entlassen; Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie Ihre Mietsache zum Wunschkündigungstermin bereits dem Hausmeister übergeben haben. Für die Wunschkündigung erheben wir eine Gebühr (Pauschale). Ein Anspruch auf
die Realisierung der Wunschkündigung besteht nicht. Bitte beachten Sie: Die Kündigung muss mit der im
Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen (meistens sind das 3 Monate). In das Feld „Wunschkündigung“ tragen Sie dann den von Ihnen gewünschten Termin ein. 
Auszug
Wegen der Abnahme der Mietsache setzen Sie sich bitte ca. 2 Wochen vor dem geplanten Auszugstag, spätestens aber 5 Arbeitstage vor Mietvertragsende, mit dem Hausmeister, ggf. mit seinem Vertreter, in Verbindung.
Denken Sie bitte daran, den vereinbarten Übergabetermin einzuhalten (Ihr Hausmeister hat an diesem Tag
vielleicht noch andere Termine, und mehrfache Übergabetermine kosten unnötig Geld), bis zu diesem Termin
Ihr Privateigentum vollständig (einschl. ggf. das in gemeinschaftlichen Räumen) zu entfernen und Ihre Mietsache (inkl. Fenster, Boden, evtl. Möbel, Spiegel, Waschbecken, Perlator) sowie – in Wohnhäusern mit Eigenreinigung – auch die gemeinschaftlichen Bereiche zu reinigen. Ausnahmefall Vollmacht: Falls Sie beim Auszug
wirklich nicht anwesend sein können, sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht ausstellen. Einen Vordruck dazu finden Sie unter http://www.studentenwerk-karlsruhe.de/de/wohnen/wohnheime_pf. Diese
Vollmacht erhält dann der Hausmeister (spätestens bei der Zimmerübergabe); die bevollmächtigte Person muss
dem Hausmeister ihren Pass oder Ausweis vorlegen. Ein Auszug ohne Mieter oder bevollmächtigte Person wird
mit einer Gebühr belastet.
Kaution
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt automatisch im Allgemeinen ca. 2 bis 3 Monate nach Ende des Mietverhältnisses auf das von Ihnen angegebene Konto; sehen Sie deshalb von Nachfragen in dieser Zeit ab. Den
Vordruck für Auslandsüberweisungen erhalten Sie bei der Wohnheimverwaltung.
Post, Meldeamt
Bei der Post sollten Sie (ca. 10 Tage vor Auszug) einen Nachsendeantrag stellen; Anschriften für die Zusendung von Zeitungen und Zeitschriften müssen Sie beim Verlag ändern lassen. Vergessen Sie nicht, sich innerhalb von einer Woche beim Einwohnermeldeamt/Bürgercentrum ab- oder umzumelden.
Auskünfte
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte die Wohnheimverwaltung an: 0721 6909-142 oder -200.
Studentenwerk Karlsruhe
Abt. Wohnen
abt-iv.won\wohnheim\mietvert.rag\kündigpf.doc
2.2011