Studentenwerk Karlsruhe Kündigungen ① müssen im Original
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Studentenwerk Karlsruhe Kündigungen ① müssen im Original
Abs. Name ___________________________________ Str. ___________________________________ Ort ___________________________________ Tel. ___________________________________ Vorname _______________________ E-Mail ___________________________________ PF Eingang am ____________________ Kündigungen müssen im Original vorliegen. Kündigungen per Fax oder per E-Mail sind unwirksam (= ungültig). Studentenwerk Karlsruhe Anstalt des öffentlichen Rechts Abt. Wohnen Adenauerring 7 76131 Karlsruhe Kündigung Hiermit kündige ich das Zimmer/Appartement/Wohnung Nr. ___________, Stellplatz Nr.__________ im Wohnheim _________________________________zum __________ 20_____ (Monatsende!). Ich werde voraussichtlich am ____________ 20_____ ausziehen/diese Mietsache/n übergeben . Ich erteile Vollmacht zur Räumung/Übergabe der Mietsache an: __________________________, geb. am ___________ 19_____. „Wunschkündigung“ : Ich bin damit einverstanden, dass meine Mietsache bereits ab dem ___________________ vermietet wird. Bis zu diesem Termin habe ich meine Mietsache geräumt und dem Hausmeister übergeben (siehe Rückseite!). Meine neue Adresse _____________________________________________________________ ________________________________Tel. _________________________ An meinen Nachmieter darf weitergegeben werden mein Name: meine Adresse: meine Telefonnummer: Ja Ja Ja Nein Nein Nein Meine Kaution soll auf folgendes Konto überwiesen werden: Bisheriges Mietkonto Konto-Nr. ________________________ BLZ ___________________________ Geldinstitut ________________________________________________________ Inhaber _______________________(für Auslandskonto bitte extra Vordruck verwenden) Kündigungsgrund (freiwillige Angabe): ________________________________________________ ⇒ Von den Hinweisen bis auf Seite 2 habe ich Kenntnis genommen. ___________________________, _________ 20_____ ____________________________ Ort SEITE 1 2.2011 Datum Unterschrift SEITE 2 PF Wichtige Hinweise Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Mietvertrag, insbesondere nach § 1, § 17 und § 24. Die Kündigung ist im Allgemeinen zum 28./29. Februar und zum 31 August eines Jahres möglich; die Frist beträgt 3 Monate. Berechnung der Kündigungsfrist: Die Kündigung erfolgt noch rechtzeitig, wenn sie am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats beim Studentenwerk Karlsruhe, Abt. Wohnen, Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe, eingeht (nicht beim Hausmeister oder anderen Stellen des Studentenwerks Karlsruhe). Beispiel: Die Kündigung erreicht das Studentenwerk Karlsruhe am Mittwoch, 3. Dezember 2008. Die Kündigung wird zum 28. Februar 2009 wirksam. Geht sie einen Tag später ein, gilt die Kündigung automatisch zum 31. August 2009. Wunschkündigung Wenn Sie die normale Kündigungsfrist nicht einhalten wollen, können Sie um eine Wunschkündigung bitten. Sobald das Studentenwerk Karlsruhe einen Nachmieter gefunden hat, werden wir Sie aus dem Vertrag entlassen; Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie Ihre Mietsache zum Wunschkündigungstermin bereits dem Hausmeister übergeben haben. Für die Wunschkündigung erheben wir eine Gebühr (Pauschale). Ein Anspruch auf die Realisierung der Wunschkündigung besteht nicht. Bitte beachten Sie: Die Kündigung muss mit der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen (meistens sind das 3 Monate). In das Feld „Wunschkündigung“ tragen Sie dann den von Ihnen gewünschten Termin ein. Auszug Wegen der Abnahme der Mietsache setzen Sie sich bitte ca. 2 Wochen vor dem geplanten Auszugstag, spätestens aber 5 Arbeitstage vor Mietvertragsende, mit dem Hausmeister, ggf. mit seinem Vertreter, in Verbindung. Denken Sie bitte daran, den vereinbarten Übergabetermin einzuhalten (Ihr Hausmeister hat an diesem Tag vielleicht noch andere Termine, und mehrfache Übergabetermine kosten unnötig Geld), bis zu diesem Termin Ihr Privateigentum vollständig (einschl. ggf. das in gemeinschaftlichen Räumen) zu entfernen und Ihre Mietsache (inkl. Fenster, Boden, evtl. Möbel, Spiegel, Waschbecken, Perlator) sowie – in Wohnhäusern mit Eigenreinigung – auch die gemeinschaftlichen Bereiche zu reinigen. Ausnahmefall Vollmacht: Falls Sie beim Auszug wirklich nicht anwesend sein können, sollten Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht ausstellen. Einen Vordruck dazu finden Sie unter http://www.studentenwerk-karlsruhe.de/de/wohnen/wohnheime_pf. Diese Vollmacht erhält dann der Hausmeister (spätestens bei der Zimmerübergabe); die bevollmächtigte Person muss dem Hausmeister ihren Pass oder Ausweis vorlegen. Ein Auszug ohne Mieter oder bevollmächtigte Person wird mit einer Gebühr belastet. Kaution Die Rückzahlung der Kaution erfolgt automatisch im Allgemeinen ca. 2 bis 3 Monate nach Ende des Mietverhältnisses auf das von Ihnen angegebene Konto; sehen Sie deshalb von Nachfragen in dieser Zeit ab. Den Vordruck für Auslandsüberweisungen erhalten Sie bei der Wohnheimverwaltung. Post, Meldeamt Bei der Post sollten Sie (ca. 10 Tage vor Auszug) einen Nachsendeantrag stellen; Anschriften für die Zusendung von Zeitungen und Zeitschriften müssen Sie beim Verlag ändern lassen. Vergessen Sie nicht, sich innerhalb von einer Woche beim Einwohnermeldeamt/Bürgercentrum ab- oder umzumelden. Auskünfte Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte die Wohnheimverwaltung an: 0721 6909-142 oder -200. Studentenwerk Karlsruhe Abt. Wohnen abt-iv.won\wohnheim\mietvert.rag\kündigpf.doc 2.2011