Outgoing Vortrag Bürokratie 2015-16
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Outgoing Vortrag Bürokratie 2015-16
Institut für Politikwissenschaft Informationsveranstaltung für Outgoings + ERASMUS Studium im Ausland 2015/16 1. Anmeldung 1. Alle KandidatInnen wurden im April vom Erasmus-Koordinator an ihren Gast-Unis angemeldet/nominiert 2. danach kümmern Sie sich eigenverantwortlich um das weitere Verfahren an Ihrer Gast-Uni (ggf. noch weitere Formulare ausfüllen, Fristen einhalten) 1. Anmeldung 3. move-on (Antrag auf Studienbeihilfe) Online-Bewerbung beim AAA zusätzlich in Papierform beim Erasmus-Koordinator einreichen (Postfach genügt) auch ausfüllen und abgeben, wenn keine Studienbeihilfe gewünscht ist 2. Formulare (davor) 1. Learning Agreement = ECTS-Studienvertrag und Kursanmeldung provisorisch (Kursangebot ändert sich i.d.R.) von Gast-Uni und Heimat-Uni unterschreiben lassen Original an das AAA schicken (Ines Remer) Download Website AAA 2. Formulare (davor) 2. Vereinbarung über Erasmus+-Förderung 2. Formulare (davor) 3. Immatrikulationsbescheinigung Formular unmittelbar nach der Ankunft der Gast-Uni zur Unterschrift vorlegen spätestens 4 Wochen nach offizieller Immatrikulation mit Unterschrift (in Kopie) zurück ans AAA (Ines Remer) Download Website AAA oder Partnerhochschule 2. Formulare (davor) 4. eventuell Änderung des Learning Agreements wenn Kurse endgültig feststehen spätestens 4 Wochen nach offizieller Immatrikulation an Gast-Uni 2. Formulare (davor) 5. Kandidaturbestätigung “letter of nomination” bei Bedarf von Erasmus-Koordinator unterschreiben lassen 2. Formulare (davor) 6. Versicherungsschutz klären (ggf. Auslandsversicherung) 7. ggf. Urlaubssemester beantragen um Regelstudienzeit zu bleiben (z.B. wichtig für Stiftungen) Befreiung vom Semesterbeitrag (jetzt beantragen) Studentensekretariat 3. Sprachkurse 1. EILC 2. Sprachenzentrum studienbegleitend 3. Intensivkurse beim Sprachinstitut e.V. bieten ergänzend zum Uni-Angebot und in Kooperation mit der Uni Sprachkurse an 4. Finanzierung 1. Erasmus-Studienbeihilfe Nach Ländergruppen gestaffelt schließt parallele Förderung anderer EU-Mittel aus wenn nationales Stipendium besteht, wird Erasmus nur gezahlt, wenn dieses Stipendium nicht gleichzeitig ausgesetzt oder gekürzt wird in zwei Raten ausgezahlt (November u. Juli, für 2. Rate aktuelle Imma-Bescheinigung der Gast-Uni ans AAA) Entscheidung wird November mitgeteilt Beratung im AAA (Frau Remer) 4. Finanzierung 4. Finanzierung 2. Auslands-Bafög für min 6 Monate, max 1 Jahr schon mindestens 2 Semester in Deutschland studiert muss mindestens 6 Monate vorher beantragt werden setzt Anrechenbarkeit voraus (mind. teilweise) mit ERASMUS-Studienbeihilfe sorglos kombinierbar unabhängig von inländischer Förderungshöchstdauer Bafög-Amt Goethestraße, www.das-neue-bafoeg.de 4. Finanzierung 3. Stiftungsstipendien politische, private, kulturelle etc. Überblick: www.stiftungsindex.de 5. Anrechnung 1. Punkte und Points: Erasmus-Währung: ca. 30 ECTS Erasmus-Credits Leistungspunkte: für einzelne „Leistungen“ u. Kurse, werden vom Institut angerechnet (unabhängig von ECTS), keine Mindestpunktzahl 5. Anrechnung 2. Äquivalenz Transcript of Records (bei Rückkehr): 10 LP für SQ zeitliche Äquivalenz (workload: 4 SWS) 2 Kurse (1Teilnahme- u. 1 Leistungsschein) = 1 Modul inhaltliche Äquivalenz KF und WB (siehe Modulbeschreibungen) Noten-Äquivalenz (über Umrechnungstabelle) für WB auch “Anerkannte Fremdleistung” möglich 6. Formulare (danach) 1. Formular Anrechnung von Studienleistungen mit Scheinen und Transcript beim Studienfachberater (formell: Prüfungsausschuss) 6. Formulare (danach) 2. Exmatrikulationsbescheinigung = Bescheinigung über Ende des Aufenthaltes vollständig ausgefülltes Formular (Original) an AAA bis 30.4. wenn nur WS bis 15.7. wenn über 2 Semester oder nur SS 6. Formulare (danach) 3. Transcript of Records mit Unterschrift der Gast-Uni ans AAA (Kopie) bis 30.4. bei Aufenthalt nur im WS bis 30.8. bei Aufenthalt über 2 Semester o. nur im SS 6. Formulare (danach) 4. SQ-Beleg Auslandsstudium für Anrechnung der 10 LP für SQ zur Vorlage im Prüfungsamt ToR + ca. 30 Credits + Erfahrungsbericht 6. Formulare (danach) 5. evtl. certification of study period (falls benötigt) 6. Formulare (danach) 6. Erfahrungsbericht 1x für AAA: bis 30.4. bei Aufenthalt nur im WS bis 15.7. bei Aufenthalt über 2 Semester o. nur im SS nur online: http://db.uni-leipzig.de/kiss//login.php 1x für Institut: bis 4 Wochen nach Rückkehr für KommilitonInnen etwa 2 Seiten per pdf an Erasmus-Koordinator zur Veröffentlichung auf Instituts-Website