BA Maschinenbau und berufliche Bildung und MA Berufliche Bil

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BA Maschinenbau und berufliche Bildung und MA Berufliche Bil
 BA Maschinenbau und berufliche Bildung und MA Berufliche Bil‐
dung und Technisches Training (Lehramt Berufsschule) an der Katholischen Universität Eichstätt‐Ingolstadt und der Technischen Hochschule Ingolstadt Häufig gestellte Fragen Was muss man zum Studienmodell grundsätzlich wissen? Die Technische Hochschule Ingolstadt (THI) und die Katholische Universität Eichstätt‐Ingolstadt (KU) bieten gemeinsam ein Studium zur Ausbildung von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen an. Das kooperative Modell qualifiziert Studierende auf der Grundlage eines Bachelor‐ und Masterstudien‐
gangs für die Lehrtätigkeit an berufsbildenden Schulen mit der Fachrichtung Metalltechnik und ei‐
nem Zweitfach (Deutsch oder Englisch oder Mathematik). Nach Abschluss der ersten siebensemestri‐
gen Studienphase zum „Bachelor of Engineering“ eröffnet sich der Weg als Ingenieur in die Wirt‐
schaft ebenso wie in das weiterführende dreisemestrige Studium zum „Master of Education“, der zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an beruflichen Schulen berechtigt. Die erste Staatsprüfung ist somit nicht abzuleisten. Zu den beruflichen Schulen zählen in Bayern die mittleren beruflichen Schulen (Berufsschulen im Dualen System und Berufsfachschulen), die höheren berufli‐
chen Schulen und (Fachakademien und Berufsfachschulen) und die beruflichen Oberschulen (FOS und BOS). Der Aufbau des Studienmodells im Überblick: Wie läuft die Kooperation zwischen der THI und der KU Eichstätt genau ab? Werden die Vorlesun‐
gen in den Erziehungswissenschaften und dem gewählten Zweitfach an der Außenstelle der KU in Ingolstadt abgehalten, oder muss man zwischen Eichstätt und Ingolstadt bisweilen hin und her pendeln? Bis zum 4. Semester finden alle Veranstaltungen an der THI statt, im 6./7. Semester überwiegend an der KU in Eichstätt. Das bedeutet, dass gelegentlich auch gependelt werden muss. Wer ist Ansprechpartner an den einzelnen Studienorten? Zuständig für die BA‐Phase des Studiengangmodells ist die THI. Allgemeine Fragen zum Studium wer‐
den bei der Studienberatung beantwortet: http://www.thi.de/studium/studienangebote/maschinenbau‐und‐berufliche‐bildung.html Für genauere Fragen ist der Studiengangleiter Professor von Perponcher der geeignete Ansprech‐
partner ([email protected]). Für die Eichstätter MA‐Phase ist Dr. Michael Köck ([email protected]) zuständig. Wie ist das Studienangebot grundsätzlich konzipiert und kann ich mit einem Bachelor of Enginee‐
ring direkt in den Master einsteigen? Im diesem laufenden Modellversuch werden von der Katholischen Universität Eichstätt‐Ingolstadt und der Technischen Hochschule Ingolstadt ein Bachelor of Engineering und ein Master of Education angeboten, die zum Eintritt in das Studienreferendariat für ein Lehramt an beruflichen Schulen in den Fächern Metalltechnik und Deutsch oder Englisch oder Mathematik berechtigen. Charakteristisch für das Modell ist, dass bereits in der BA‐Phase Erziehungswissenschaften und erste Module des Unter‐
richtsfaches ab dem 5. Semester belegt werden. Ein Quereinstieg ist nur dann möglich, wenn noch kein gleichwertiger Abschluss als Bachelor of Engineering vorhanden ist. Wenn Sie an einer anderen Hochschule bereits ein solches Studium absolvieren, müssen Sie vor Abschluss dieses Studiums an die THI wechseln. Etwas anders ist es, wenn Sie bereits ein Diplom im Maschinenbau erworben ha‐
ben. Dann können Sie sich in Ingolstadt immatrikulieren, müssen jedoch Module in den Erziehungs‐
wissenschaften und im Zweitfach nachholen, um die Berechtigung für den Eintritt in den Master zu erhalten. Näheres dazu erfahren Sie bei der Studienberatung in Ingolstadt. Wie melde ich mich zu Veranstaltungen in Eichstätt an? Die Anmeldung für die Veranstaltungen in Eichstätt sind in unserem Campus‐Management‐System vorzunehmen (http://campus.ku.de/studienangebot/). Dabei sind allerdings gewisse Fristen einzu‐
halten. Näheres dazu erfahren Sie auf der Eingangsseite. Im Navigationsbereich können Sie auch gezielt nach dem Studiengang suchen und sich so ein Bild vom Veranstaltungsangebot machen. Ich bin Fachlehrer (Techniker mit FH‐Reife) an einer Berufsschule. Gibt es eine Möglichkeit sich zur "studierten" Lehrkraft weiter zu qualifizieren? Am besten nebenberuflich! Grundsätzlich ja, jedoch ist das gesamte Studienmodell sehr ambitioniert und für ein "nebenberufli‐
ches" Studium weder konzipiert, noch geeignet. Kann man mit einer Wartezeit das Überschreiten der Notengrenze für den Eintritt in den Master „heilen“? Die Notengrenze von 2,9 ist eine Qualifikationsvoraussetzung. Sie ändert sich nicht durch zusätzliche Umstände. Wenn die Qualifikationsvoraussetzung nicht erreicht wird, besteht keine Möglichkeit, zu diesem Studiengang zugelassen zu werden. Wartezeiten spielen nur eine Rolle, wenn ein Studien‐
gang auf eine bestimmte Zahl von Studienanfängern zulassungsbeschränkt ist, dann verändert sich der NC bzw. es bestehen Anrechnungsmöglichkeiten für Wartezeiten. Näheres regelt auch die Im‐
matrikulationssatzung der KU, hier besonders § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Abs. 4. Wenn sie zur Einschreibung an der KU ihr Bachelorzeugnis aus Ingolstadt noch nicht haben, brauchen sie eine Studien‐ und Prüfungsleistungsübersicht mit vorläufiger Durchschnittsnote und mindestens 150 ECTS‐Punkte. Wenn die vorläufige Durchschnittsnote für die Einschreibung in den Master aus‐
reicht, sich aber nachträglich im Zeugnis eine schlechtere Note herausstellt, werden die Studierenden wieder aus dem Master exmatrikuliert und können nicht weiter studieren. Was muss ich bei der Wahl des Unterrichtsfaches Englisch oder Deutsch beachten? Bei Wahl des Unterrichtsfaches Englisch: Bewerberinnen und Bewerber, die Englisch nicht als Abitur‐
prüfungsfach an einem deutschen Gymnasium belegt haben oder die schlechter als 10 Punkte (bzw. Note 2) in der Abiturprüfung abgeschnitten haben, müssen an einem schriftlichen Leistungstest (C‐
Test) teilnehmen. Nach der neuen LPO I ist außerdem für Englisch (§ 44) erforderlich: (1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen 1. Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des „Gemeinsa‐
men europäischen Referenzrahmens für Sprachen“. Und für Deutsch folgende Kenntnisse erforderlich (§ 43): (1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen 1. Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenz‐
rahmens für Sprachen“. Nach Auskunft unseres Sprachenzentrums wird das Niveau A2 in der Regel auch durch eine spät beginnende Fremdsprache an der Schule erreicht. Anderenfalls könnte eine Fremdsprache auch hier mit zwei Modulen belegt werden. Inwiefern diese Voraussetzungen aus der LPO I für unseren Studiengang verbindlich sind, wird derzeit geklärt. Welche Praktika sind mit dem Studienmodell grundsätzlich verbunden? In der BA‐Phase: 
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Bis zum Ende des 3. Fachsemesters muss eine insgesamt 12 wöchige technische Vorpraxis nachgewiesen werden (Teile davon können vor dem Studium absolviert werden). Das 5. Semester ist ein Praxissemester mit Anteilen in Schulen, Betrieben und beruflichen Bildungsreinrichtungen. In der MA‐Phase: 
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Im ersten Semester ist im Rahmen des Moduls „Bilden und Unterrichten“ ein semesterbe‐
gleitendes Praktikum an einer beruflichen Schule im Zweitfach zu absolvieren. Im zweiten Semester ist im Rahmen des Moduls „Berufs‐ und Betriebspädagogik“ entweder davor oder danach ein berufspädagogisches Blockpraktikum im Umfang von drei Wochen und mit etwa 20 Hospitationsstunden pro Woche abzuleisten. Des Weiteren ist vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ein berufliches Praktikum im Umfang von 48 Wochen oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachzuweisen. Einschlägige Tätigkeiten etwa aus dem Praxissemester der BA‐Phase können angerechnet werden, Näheres dazu: https://www.verkuendung‐bayern.de/kwmbl/jahrgang:2011/heftnummer:1/seite:8 Ist es möglich, die 5 ‐ 10 Wochen Praktikumsanteile im Praxissemester, die für Techniker‐ oder Meisterschulen vorgesehen sind, an der Fachoberschule oder an der Berufsoberschule zu absolvie‐
ren? Das Praktikum in berufsbildenden Einrichtungen während des Praktikumssemesters soll dazu dienen, die Perspektive zu wechseln, nämlich von der Ingenieurtätigkeit hin zum Lehrberuf. Außerdem dient das Praktikum auch dazu, direkte Einblicke in den berufsbildenden Bereich mit seinen besonderen Strukturen und Ausbildungsorten zu gewinnen sowie spezifisch berufliche Lehr‐/Lernsituationen zu erleben. Solche Lernsituationen und Lernorte sind durch den engen Zusammenhang zwischen Theo‐
rie und Praxis gekennzeichnet, wie sie die Lösung beruflicher Aufgaben und die Aneignung entspre‐
chender Kompetenzen voraussetzen. Ziel des Praktikums ist daher, die Vorbereitung und Durchfüh‐
rung von Lernsituationen in Labor‐ und Fachräumen, Werkstätten und natürlich auch Klassenzim‐
mern kennen zu lernen. Das Praktikum soll daher auch in entsprechenden beruflichen Bildungsein‐
richtungen absolviert werden. Bis zum Eintritt in das Referendariat wird ein insgesamt 48‐wöchiges Berufspraktikum verlangt. Können das Praxissemester und die von der THI geforderte Vorpraxis in vollen Umfang angerech‐
net werden? Für die Anerkennung ist das Kultusministerium zuständig. Daher können hier keine definitiven Aussa‐
gen gegeben werden. Einschlägige Praktika in Metallbetrieben werden aber in gewissem Umfang anerkannt. Grundsätzlich kann das Praxissemester mit bis zu 24 Wochen anerkannt werden. Da wäh‐
rend des Praktikumssemesters aber auch Anteile in Bildungseinrichtungen absolviert werden müs‐
sen, sind diese Zeiten abzuziehen. Frage: Welchen zeitlichen Umfang hat das Praktikum im Modul „Berufs‐ und Betriebspädagogik“ im Master? Im Rahmen schulischer Blockpraktika geht man üblicherweise von 15 Schultagen oder drei Wochen aus. In jeder der Wochen sollte ca. 20 + x Hospitationsstunden stattfinden. Innerhalb der 20 Stunden sollte auch eine Besprechungsstunde pro Woche abgehalten werden. Je nach Möglichkeit sind klei‐
nere "Lehrtätigkeiten" durchzuführen, zumindest aber ein vorbereiteter Unterrichtsversuch.