Willkommen im Leben – willkommen im
Transcription
Willkommen im Leben – willkommen im
Quelle:gänseblümchen/pixelio.de Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Elternbegleitheft Inhaltsverzeichnis 1. Hilfen für Familien ................................................................................................................................ 4 1.1. Wirtschaftliche Hilfen......................................................................................................................... 4 1.1.1. Elternzeit und Elterngeld ................................................................................................................... 4 1.1.2. Kindergeld und Kindergeldzuschlag ................................................................................................5 1.1.3. Wohngeld .............................................................................................................................................. 6 1.1.4. Unterhaltsvorschuss ............................................................................................................................7 1.1.5. Beistandschaft...................................................................................................................................... 8 1.1.6. Zuschüsse für den Besuch von Kindertageseinrichtungen / Tagespflege ............................ 9 1.1.7. Betreuungsgeld ...................................................................................................................................10 1.1.8. Arbeitslosengeld II nach dem SGB II................................................................................................11 1.1.9. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII............................................................................. 13 1.1.10. Schuldnerberatung............................................................................................................................. 13 1.2. Soziale und psychologische Hilfen .............................................................................................14 1.2.1. Familienhebammen...........................................................................................................................14 1.2.2. Institutionelle Hilfen für Eltern und Kinder ................................................................................. 15 1.2.3. Behandlung für Mütter mit Säuglingen in der Klinik für Allgemeinpsychiatrie.................19 2. Gesundheit des Kindes ......................................................................................................................20 2.1. Notfall ...................................................................................................................................................20 2.2. Sicherheitsliste .................................................................................................................................... 21 2.3. Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ............................................................................... 22 2.4. Impfungen ........................................................................................................................................... 22 Inhaltsverzeichnis 2.5. Mein Baby schreit ständig ............................................................................................................... 22 2.6. Ernährung ............................................................................................................................................ 24 2.6.1. Einführung von Breikost .................................................................................................................. 24 2.6.2. Hinweise zur Heranführung an das Familienessen. ................................................................. 24 2.6.3. Mittagsbrei ...........................................................................................................................................25 2.6.4. Abendbrei .............................................................................................................................................25 2.6.5. Nachmittagsbrei .................................................................................................................................25 2.6.6. Rezepte zum Kochen auf Vorrat .................................................................................................... 26 2.6.7. Allgemeine Hinweise ........................................................................................................................ 26 2.7. Ratgeber Babykleidung .................................................................................................................... 28 2.7.1. Richtige Babykleidung am Tag ....................................................................................................... 28 2.7.2. Richtige Babykleidung in der Nacht.............................................................................................. 29 3. Kindertagesbetreuung im Landkreis Ammerland für Kinder von 0 bis 3 Jahren .......... 30 3.1. Kinderkrippe........................................................................................................................................ 30 3.2. Kindertagespflege ............................................................................................................................. 30 3.3. Fachbereich Kindertagesbetreuung / Familienservicebüro..................................................... 31 Anhang ..................................................................................................................................................33 Grußwort des Landkreises Ammerland Die Welt wird jedesmal neu erschaffen, wenn ein Kind geboren wird. Geboren zu werden bedeutet, dass uns eine ganze Welt geschenkt wird. Jostein Gaarder Liebe Eltern, fast 1.000 neue Erdenbürgerinnen und Erdenbürger wurden im letzten Jahr im Landkreis Ammerland geboren. Fast 1.000-mal wurden so jeweils „neue Welten“ erschaffen, natürlich im übertragenen Sinn, denn mit der Geburt eines Kindes verändert sich die Lebenssituation für die Eltern grundlegend: Ihr Leben beginnt sich um das Kind zu drehen, der Tagesablauf wird nun an seinen Bedürfnissen ausgerichtet, eigene Belange müssen zunächst zurückgestellt werden, es bleibt weniger Zeit für Familie und Freunde und für sich selbst. Als Vater von zwei Kindern weiß ich um die Freuden, aber auch um die Unsicherheiten, die die Zeit vor und nach einer Geburt begleiten. In dieser spannenden Zeit ergeben sich oft Fragen und Wünsche nach Beratung und Unterstützung. Diese Broschüre will Sie auf Ihrem aufregenden Weg begleiten und Ihnen eine Zusammenstellung von Adressen an die Hand geben, mit denen Sie schnell die richtigen Ansprechpartner zu Themen von A wie Arbeitslosengeld über E wie Elterngeld bis W wie Wohngeldstelle finden. Darüber hinaus enthält dieses „Elternbegleitheft“ nützliche Tipps für den Alltag mit Ihrem Kind sowie zu Gesundheitsfragen und Betreuungsangeboten für Ihren Nachwuchs. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind für die kommende ereignisreiche Zeit alles Gute und hoffe, dass Ihnen diese Informationsschrift ein nützlicher und hilfreicher Ratgeber für Ihren Familienalltag ist. Westerstede, im Juli 2013 Jörg Bensberg Landrat -3- Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 1. Hilfen für Familien Mit der Geburt eines Kindes beginnt ein neuer Lebensabschnitt für Eltern und gegebenenfalls Geschwisterkinder. Neben der Freude über das neue Familienmitglied können Situationen entstehen, in denen Hilfe und Rat willkommen sind. Der Landkreis Ammerland hat es sich mit seinen Familienservicebüros und dem Projekt „Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland“ zur Aufgabe gemacht, den Familien mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im ersten Teil dieses Elternbegleitheftes werden wirtschaftliche, soziale und psychologische Hilfen und Tipps aufgeführt, die viele Fragen bereits im Vorfeld beantworten. 1.1. Wirtschaftliche Hilfen Oft scheint unklar, welche wirtschaftlichen Hilfen Eltern zustehen. Bei finanziellen Engpässen kann durch verschiedene Anbegote Abhilfe geschaffen werden. Nachfolgend werden einige Wege aufgezeigt. 1.1.1. Elternzeit und Elterngeld Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst erziehen und betreuen, können bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Elternzeit nehmen. In dieser Zeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitnehmers, während das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Es besteht Kündigungsschutz. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf die Rückkehr an den vorherigen Arbeitsplatz bzw. eine vergleichbare Stelle. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Anmeldefrist für die Elternzeit beim Arbeitgeber beträgt sieben Wochen. Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die darauffolgenden zwei Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Innerhalb der Elternzeit ist eine Teilerwerbstätigkeit von 30 Wochenstunden zulässig. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit. Elterngeld erhalten Eltern, die auf ihr Einkommen verzichten, um sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate an Mutter und Vater gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Voraussetzung ist, dass bei einem Elternteil für -4- Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist. Ein Elternteil kann jedoch höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen. Ersetzt werden 65 Prozent des wegfallenden Nettogehaltes. Maximal werden 1800 Euro gezahlt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeld- und Erziehungsgeldstelle der Kommune, in deren Bereich die Eltern ihren Wohnsitz haben, beantragt werden. Ansprechpartner im Landkreis Ammerland: Landkreis Ammerland Amt für besondere soziale Leistungen Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Besuchszeiten: Montag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr zusätzlich nach Vereinbarung Frau Cousins 04488 / 561592 Frau Lammert 04488 / 561593 Frau Kiefel Telefon: 04488 / 561580 Frau Temmen Telefon: 04488 / 561581 1.1.2. Kindergeld und Kindergeldzuschlag Kindergeld erhalten alle Eltern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Befindet sich das Kind in der Ausbildung, kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weiter gezahlt werden, ohne Ausbildungsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Bei Zeiten von Zivil- und Wehrdienst, wird der Anspruch dementsprechend verlängert. Für die ersten zwei Kinder beträgt die Höhe des Kindergeldes 184 Euro. Für das dritte Kind 190 Euro und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von wo das Geld auch ausgezahlt wird. Im öffentlichen Dienst Beschäftigte beantragen das Kindergeld bei der Personalstelle (Familienkasse des öffentlichen Dienstes). Ausgezahlt wird das Kindergeld an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können diese wählen, wer von beiden das Kindergeld erhält. Kindergeldzuschlag können Eltern mit geringem Einkommen beantragen. Die Höhe des Zuschlages ist einkommensabhängig und liegt bei maximal 140 Euro monatlich für ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind. Zur Berechnung des Einkommens werden auch die finan- -5- Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland ziellen Mittel der Partnerinnen oder Partner, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, berechnet. Im Internet finden Sie auf der Seite „www.bmfsfj.de„ einen Kinderzuschlagsrechner. Ansprechpartner Familienkasse: Familienkasse Oldenburg Besuchszeiten: Stau 70 täglich 08:00 – 12:00 Uhr 26122 Oldenburg Donnerstag bis 18:00 Uhr Telefon: 01801 / 546337 E-Mail: [email protected] 1.1.3. Wohngeld Wohngeld kann als Zuschuss zur Bezahlung der Miete oder bei Eigentümern zur Bezahlung der Hausbelastung gewährt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um eine angemessene Unterkunft zu finanzieren. Die Höhe des Wohngeldes wird auf die individuelle Situation der Familie (Einkommen, Arbeitslosigkeit, Kinderzahl, Unterkunftskosten) zugeschnitten. Empfänger von Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Transferleistungen berücksichtigt. Ansprechpartner Wohngeldstelle: Landkreis Ammerland Amt für besondere soziale Leistungen Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Besuchszeiten: Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr zusätzlich nach Vereinbarung Frau Alberts Telefon: 04488 / 561650 Frau Hots Telefon: 04488 / 561640 Frau Brinkmeier Telefon: 04488 / 561630 Frau Krüger Telefon: 04488 / 561610 Frau Cordes Telefon: 04488 / 561620 Frau Stoffers Telefon: 04488 / 561660 -6- Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 1.1.4. Unterhaltsvorschuss Ist der Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann? In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorleistung. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, längstens jedoch für sechs Jahre gezahlt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält. Mitzubringen zur Antragstellung sind: Geburtsurkunde des Kindes Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel des betreuenden Elternteils Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft (nicht älter als drei Monate) ggf. Scheidungsurteil ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtsanwalt ggf. Schriftverkehr des Rechtsanwaltes über Unterhaltsregelungen ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung ggf. amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel) -7- Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Einkunftsnachweise, z.B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen ggf. Einstellungsbescheide bei vorherigem Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen Ansprechpartner Antragstellung Unterhaltsvorschuss: Landkreis Ammerland Jugendamt Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Besuchszeiten: Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich nach Vereinbarung Anfangsbuchstabe A-K Herr Hoffmann Telefon: 04488 / 563120 Anfangsbuchstabe Sch, St, T-Z Frau Ubben-Siems Telefon: 04488 / 563121 Anfangsbuchstabe L-S Frau Deuling Telefon: 04488 / 563110 1.1.5. Beistandschaft Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter des Jugendamtes, vertritt das Kind als gesetzlicher Vertreter und gibt Hilfestellung bei Geltendmachung des Kindesunterhalts oder wenn die Vaterschaft festgestellt werden muss. Das Sorgerecht des Elternteils wird dadurch nicht eingeschränkt. Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald die Antragstellerin bzw. der Antragsteller dies schriftlich verlangt. Ein persönliches Gespräch mit dem/der zuständigen MitarbeiterIn nach vorheriger Terminvereinbarung wird empfohlen. Antragsberechtigt ist: der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, bei Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die werdende Mutter (oder deren VertreterIn, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist. -8- Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Ansprechpartner Beistandschaft: Landkreis Ammerland Jugendamt Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Besuchszeiten: Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich nach Vereinbarung Anfangsbuchstabe A-C Frau Jasper Telefon: 04488 – 563180 Anfangsbuchstabe M-Z Frau Tepe Telefon: 04488 / 563160 Anfangsbuchstabe D-L Herr Dierks Telefon: 04488 / 56317 1.1.6. Zuschüsse für den Besuch von Kinderkrippe / Tagespflege Mit Vollendung des ersten Lebensjahres hat jedes Kind seit dem 1. August 2013 ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater) erfüllt werden (genauere Beschreibung beider Betreuungsangebote siehe Punkt 3.). Für die Kosten dieser Einrichtungen kann ein Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder auf Tagespflege beim Jugendamt gestellt werden. Empfänger von Sozialleistungen erhalten die volle Förderung. Arbeitnehmer müssen je nach Einkommen Beiträge bis maximal 2,50 Euro pro Betreuungsstunde selber tragen. In diesem Fall werden die Zuschüsse je nach Höhe des Einkommens individuell berechnet. Der Antrag auf Förderung wird beim Landkreis gestellt. Anträge können im Internet auf der Seite der Familienservicebüros des Landkreises Ammerland (www.betreuungsboerseammerland.de) unter „Kindertagesstätte“ bzw. „Kindertagespflege“ aufgerufen und ausgedruckt werden. Ansprechpartner: Landkreis Ammerland Jugendamt Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Besuchszeiten: Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich nach Vereinbarung Herr Gurk Telefon: 04488 / 563070 Frau Kruse Telefon: 04488 / 563071 -9- Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 1.1.7. Betreuungsgeld Das Betreuungsgeld wird Familien gewährt, die bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen und damit keine öffentliche Förderung für die tägliche Betreuung ihres Kindes erhalten. Das Betreuungsgeld wird bei der Gewährung von Sozialleistungen in vollem Umfang als Einkommen der Eltern berechnet. Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt bis 1. August 2014 noch 100 Euro. Ab dem 1. August 2014 steigt der Anspruch auf 150 Euro pro Kind. Eltern, die für ihr Kind frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, erhalten kein Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld kann höchstens 22 Monate und längstens 36 Monate nach dem Bezug des Elterngeldes in Anspruch genommen werden. Beispiel: Das Kind wurde am 13.10.2012 geboren. Die Mutter hat zwölf Monate (13.10.2012 bis 12.10.2013) Elternzeit genommen und erhielt in dieser Zeit Elterngeld. Der Vater hat die ersten zwei Monate (13.10.2012 bis 12.12.2012) ebenfalls Elternzeit genommen und erhielt in dieser Zeit Elterngeld. Beginn des Betreuungsgeldbezuges wäre in diesem Fall ab dem 13. Lebensmonat des Kindes (ab 13.10.2013) bis zum dritten Lebensjahr möglich. Ansprechpartner im Landkreis Ammerland: Landkreis Ammerland Amt für besondere soziale Leistungen Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Besuchszeiten: Montag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr zusätzlich nach Vereinbarung Frau Cousins 04488 / 561592 Frau Lammert 04488 / 561593 Frau Kiefel Telefon: 04488 / 561580 Frau Temmen Telefon: 04488 / 561581 - 10 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 1.1.8. Arbeitslosengeld II nach dem SGB II Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sofern ihnen kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die Leistung setzt voraus, dass mindestens ein Familienmitglied erwerbsfähig ist. Für die finanziellen Leistungen nach dem SGB II sind die einzelnen Gemeinden bzw. die Stadt Westerstede zuständig. Die für den Antrag auf Arbeitslosengeld II erforderlichen Unterlagen müssen bei dem für Sie zuständigen Amt für Arbeit und Soziales eingereicht werden. Erst wenn diese vollständig vorliegen, kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden. Dort werden auch alle Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung beantwortet. Ansprechpartner: Bitte vereinbaren Sie grundsätzlich einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter. Telefonnummern der zuständigen MitarbeiterInnen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Ammerland „www.ammerland.de“ unter der Rubrik „Wirtschaft, Arbeit und Soziales“ – „Jobcenter Ammerland“ - „Arbeitslosengeld II“. Wenn Sie hier auf Ihre Gemeinde klicken, ersehen Sie eine genaue Auflistung, welcher Mitarbeiter für Sie zuständig ist. Gemeinde Apen Fachbereich Arbeit und Soziales Traubenweg 1a 26689 Apen Zentrale: 04489 / 730 Besuchszeiten: Montag – Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr Freitag 8:00 – 12:00 Uhr Gemeinde Bad Zwischenahn Fachbereich Arbeit und Soziales Auf dem Hohen Ufer 20 26160 Bad Zwischenahn Zentrale: 04403 / 6040 Besuchszeiten: Montag – Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 17:30 Uhr Freitag 8:00 – 12:30 Uhr Gemeinde Edewecht Fachbereich Arbeit und Soziales Rathausstr. 7 26188 Edewecht Zentrale: 04405 / 9160 Besuchszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 – 12.30 Uhr und zusätzlich nach Vereinbarung - 11 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Gemeinde Rastede Fachbereich Arbeit und Soziales Sophienstr. 27 26180 Rastede Zentrale: 04402 / 9200 Besuchszeiten: Montag – Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 8:00 – 12:30 Uhr Jeden zweiten und vierten Samstag im Monat von 9:00 – 12:00 Uhr Stadt Westerstede Fachbereich Arbeit und Soziales Auf der Lohe 8 26655 Westerstede Zentrale: 04488 / 550 Besuchszeiten: Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr und zusätzlich nach Vereinbarung Gemeinde Wiefelstede Fachbereich Arbeit und Soziales Kirchstr. 10 26215 Wiefelstede Zentrale: 04402 / 9650 Besuchszeiten: Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr und zusätzlich nach Vereinbarung - 12 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 1.1.9. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII Sofern Sie erwerbsunfähig sind und kein ausreichendes Einkommen beziehen, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Außerdem sieht das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, z.B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, vor. Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Wohnortgemeinde (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.8.). 1.1.10. Schuldnerberatung Die Schuldnerberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bietet eine qualifizierte und soziale Beratung an, mit dem Ziel, überschuldete Familien und Einzelpersonen bei der Bewältigung ihrer sozialen und finanziellen Probleme zu helfen und ihnen wieder neue Lebensperspektiven zu vermitteln. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Ansprechpartner: AWO Kreisverband Ammerland e.V. Dr. Schüßler Str. 1 26160 Bad Zwischenahn Telefon: 04403-59909 Terminvereinbarungen Montag – Freitag 08:00 – 12.30 Uhr Simone Hainz/pixelio.de - 13 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 1.2. Soziale und psychologische Hilfen Bei gesundheitlichen oder psychischen Problemen, die durch die neue Situation mit einem Säugling entstehen können, werden innerhalb des Landkreises verschiedene Hilfen angeboten, die im Folgenden aufgeführt und vorgestellt werden. Hierzu gehören: 1.2.1. Familienhebammen Hilfen für Schwangere und Mütter in schwierigen Lebenssituationen (z.B. Minderjährigkeit, gesundheitliche Probleme oder Behinderung, Unsicherheiten im Umgang mit dem Kind, soziale Schwierigkeiten) von der Schwangerschaft bis zum ersten Lebensjahr des Kindes. Näheres wird aus dem Flyer „Familienhebammen“ im Anhang ersichtlich. - 14 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 1.2.2. Institutionelle Hilfen für Eltern und Kinder Das Kind braucht Hilfe Entwicklungsverzögerung Behinderung Ansprechpartner: Sozialpädiatrisches Zentrum Oldenburg Tel.: 0441 / 969670 Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland Tel.: 04488 / 56-5300 soziale und emotionale Probleme Verhaltensauffälligkeiten Ansprechpartner: Beratungsstelle des Landkreises Ammerland für Kinder, Jugendliche und Eltern Tel.: 04488 / 56-5900 Jugendamt des Landkreises Ammerland Allgemeiner Sozialdienst Tel.: 04488 / 56-3330 Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland Tel.: 04488 / 56-5300 Kinderschutzbund Ammerland e.V. Tel.: 04403 / 63143 Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin (Elisabeth - Kinderkrankenhaus) Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie / Psychosomatik und Psychotherapie Oldenburg Tel.: 0441 / 403-10062 Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin - 15 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Eltern brauchen Hilfe und Unterstützung Sehr junge Mütter und Väter mit Kindern im ersten Lebensjahr Jugendamt des Landkreises Ammerland Allgemeiner Sozialdienst Tel.: 04488 / 56-3330 Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland Koordinierungsstelle Tel.: 04488 / 56-5300 Diakonisches Werk Ammerland Lange Str. 6 26160 Bad Zwischenahn Tel.: 04403 / 949150 Sozialdienst katholischer Frauen Georgstr. 2 26212 Oldenburg Tel.: 0441 / 25024 Familienhebammen (siehe 1.2.1. und Flyer „Familienhebammen“ im Anhang) Schwangeren und Schwangerenkonfliktberatung Pro familia Oldenburg Bahnhofsplatz 10 26122 Oldenburg Tel.: 0441 / 88095 Diakonisches Werk Ammerland Lange Str. 6 26160 Bad Zwischenahn Tel.: 04403 / 949150 Sozialdienst katholischer Frauen Georgstr. 2 26121 Oldenburg Tel.: 0441 / 25024 Beratung der Ammerland Klinik Tel.: 04488 / 50-3999 Überforderung der Eltern Jugendamt des Landkreises Ammerland Allgemeiner Sozialdienst Tel.: 04488 / 563330 Beratungsstelle des Landkreises Ammerland für Kinder, Jugendliche und Eltern Tel.: 04488 / 56-5900 Kinderschutzbund Ammerland e.V. Georgstr. 2 26160 Bad Zwischenahn Tel.: 04403 / 63143 - 16 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Finanzielle Hilfen und Unterstützung Siehe Punkt 1. Erziehungsberatung Jugendamt des Landkreises Ammerland Tel.: 04488 / 56-3330 Jugendamt des Landkreises Ammerland Trennungs- und Scheidungsberatung Tel.: 04488 / 56-3080 Beratungsstelle des Landkreises Ammerland für Kinder, Jugendliche und Eltern Tel.: 04488 / 56-5900 Kinderschutzbund Ammerland e.V. Georgstr. 2 26160 Bad Zwischenahn Tel.: 04403 / 63143 Gewalt in der Familie Beratungsstelle des Landkreises Ammerland für Kinder, Jugendliche und Eltern Tel.: 04488 / 56-5900 BISS: Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Tel.: 0441 / 235-3798 Kinderschutzbund Ammerland e.V. Georgstr. 2 26160 Bad Zwischenahn 04403 / 63143 Autonomes Frauenhaus Tel.: 0441 / 47961 Jugendamt des Landkreises Ammerland Tel.: 04488 / 56-3330 Psychische Erkrankung der Mutter / des Vaters Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Ammerland Gesundheitsamt Tel.: 04488 / 56-5336 Fachärzte für Psychiatrie (eine aktuelle Liste der Kontaktdaten erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse) Karl-Jaspers-Klinik Mutter-Kind-Einheit Tel.: 0441 / 9615-0 - 17 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Kindeswohlgefährdung Misshandlung Vernachlässigung sexueller Missbrauch Ansprechpartner: Allg. Sozialdienst des Jugendamtes Tel.: 04488 / 56-3330 Bereitschaftsdienst außerhalb der Geschäftszeiten über Tel.: 112 Beratungsstelle des Landkreises Ammerland für Kinder, Jugendliche und Eltern Tel.: 04488 / 56-3330 Kinderschutzbund Ammerland e.V. Gewaltberatungsstelle Wendekreis Tel: 04403 / 63132 u. 63143 Helene Souza/pixelio.de - 18 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 1.2.3. Behandlung für Mütter mit Säuglingen in der Klinik für Allgemeinpsychiatrie Die Karl-Jaspers-Klinik bietet Müttern mit seelischer Problematik eine therapeutische Behandlung in Form einer stationären Therapie. Ziel ist es, die Mütter gemeinsam mit dem Kind aus der psychischen Krise zu befreien. Näheres wird aus dem Flyer im Anhang ersichtlich. - 19 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 2. Gesundheit des Kindes Um die Gesundheit ihres Kindes zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden, sollten Eltern in der häuslichen Umgebung ihres Kindes einige Vorsichtsmaßnahmen treffen (siehe Punkt 2.2.). Sollte doch ein Notfall eintreten, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und die richtigen Kontaktdaten auf einen Blick griffbereit zu haben. Im Folgenden werden die wichtigsten Hinweise und Kontakte aufgeführt. 2.1. Notfall Die wichtigsten Notfallnummern auf einen Blick: - Notruf: 112 - Polizei: 110 - Jugendamt: 04488 / 56-3330 (Bereitschaftsdienst außerhalb der Geschäftszeichen über Tel.: 112) - Giftnotruf: 0551 / 19240 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 - Notaufnahme Kinderklinik Oldenburg: 0441 / 4032015 - Notfallpraxis Westerstede: 04488 / 524440 - Frauenhaus: 0441 / 47981 - Krisentelefon: 0800 26 222 26 (14:00 – 22:00 Uhr, kostenfrei) - Schreiambulanz: 0441 / 969670 - 20 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 2.2. Sicherheitsliste zur Gefahrenvermeidung 0 – 6 Monate: Kind in einem Schlafsack (ohne Decke wegen Erstickungsgefahr) in Rückenlage schlafen lassen. Keine Schnüre, Kordeln in der Nähe des Kindes liegen lassen. Badewasser erst vollständig einlaufen lassen, bevor das Kind Kontakt mit dem Wasser bekommt. Vor dem Baden Wassertemperatur überprüfen. Wickelutensilien griffbereit aufbewahren. Kind nicht unbeobachtet auf dem Wickeltisch liegen lassen. Wickeltisch mit ausreichend großer Wickelfläche stabil aufstellen. Keinen Wickeltisch ohne deutlich erhöhte Seitenteile benutzen. Kinderautositz vorschriftsmäßig sichern. Bei Kindersitz und Kinderwagen auf Sicherheitsnormen achten. Ab 6 Monaten: Kindersicherung an Fenster und Balkontüren sowie Steckdosen anbringen. Stecker und Kabel regelmäßig auf Defekte überprüfen. Stromkabel sichern bzw. außer Reichweite des Kindes montieren. Schutzgitter an der Treppe befestigen. Teppiche mit rutschsicherer Unterlage versehen. Reinigungsmittel, Medikamente und andere gefährliche oder giftige Substanzen in Oberschränken unterbringen. Tischdecken entfernen. Plastiktüten außer Reichweite des Kindes lagern. Gartenteich einzäunen. Regentonne und Ähnliches mit Deckel oder Gitter verschließen. - 21 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Keine Zigaretten oder Aschenbecher in der Nähe des Kindes aufbewahren. Heiße Flüssigkeiten für das Kind unerreichbar deponieren. Sonstiges: Anschnallen im Auto. Beim Fahrradfahren an Kindersitz und Fahrradhelm denken. Augen auf beim Spielzeugkauf (keine Kleinteile, Schadstoffe oder Ähnliches). (Quelle: Kinder schützen – Unfälle vermeiden, BzGA 2006) 2.3. Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 Nähere Informationen ersehen Sie im Flyer der BZgA „10 Chancen für Ihr Kind“ im Anhang. 2.4. Impfungen Nähere Informationen ersehen Sie im Flyer der BZgA „Impfen“ im Anhang. 2.5. Mein Baby schreit ständig Grundsätzlich hat es immer einen Grund, wenn ein Baby schreit. Manchmal ist es schwer, die Gründe sofort zu erkennen. Einige Säuglinge schreien zwei bis drei Stunden am Tag, manche mit Unterbrechungen den ganzen Tag. Einige mögliche Gründe sind: Hunger volle Windel Müdigkeit Kind vermisst die Eltern Kind benötigt Körperkontakt - 22 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Sollte sich das Schreien Ihres Kindes verändern, z.B. schreit es lauter bzw. länger als üblich oder macht es einen kranken Eindruck auf Sie, nehmen Sie Kontakt zum Kinderarzt oder zur Hebamme auf. Was Sie tun können, wenn Ihr gesundes Kind schreit Auf den Arm nehmen und schaukeln bzw. wiegen. Sprechen Sie leise mit Ihrem Baby. Singen Sie ihm etwas vor. Beruhigen Sie Ihr Kind durch einen Schnuller. Bieten Sie etwas zu trinken an. Sanftes Streicheln oder Massieren des Bauches oder Rückens. Spaziergang mit dem Kind im Kinderwagen oder Auto fahren. Wechseln Sie sich mit vertrauten Personen in der Betreuung ab. Legen Sie Ihr Baby auf Ihre Brust (Hautkontakt). Wenn nichts hilft Wenn das Kind trotz aller genannten Tipps weiterhin schreit und Sie nicht weiter wissen, geben Sie niemals einem im Affekt auftretenden Impuls nach, Ihr Kind zu schlagen oder zu schütteln. Schlagen und Schütteln sind lebensgefährlich! Kleinkinder können ihren Kopf noch nicht alleine halten. Der Kopf schlägt beim Schütteln ungeschützt hin und her. Das Gehirn des Kindes ist besonders verletzlich. Schütteln verursacht kleine Einrisse der Blutgefäße im Gehirn. Bleibende Schäden wie Behinderung, Entwicklungsdefizite mit Seh-, Hör- oder Sprachausfällen, Krampfanfallleiden, Verhaltensstörungen bis hin zum Tode des Kindes können die Folge sein. Sorgen Sie in diesen Situationen für Ihre Entlastung. Verlassen Sie die Situation und versuchen Sie sich zu beruhigen. Folgende Tipps könnten helfen: Verlassen Sie kurz den Raum und atmen Sie durch. Bitten Sie eine Vertrauensperson um Hilfe, manchmal reicht schon ein beruhigendes Telefongespräch. Legen Sie Ihr Kind ins Bettchen, auch wenn es weiterhin schreit. - 23 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Professionellen Rat und Hilfe bei Schreikindern bietet die Schreiambulanz des Sozialpädiatrischen Zentrums in Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 / 969670. 2.6. Ernährung Eltern haben zum Thema Ernährung oft viele Fragen. Grundsätzlich sollten Sie sich keine Sorgen machen, denn die Ernährung von Säuglingen ist generell unkompliziert. Wichtig ist, auf die Bedürfnisse Ihres Kindes zu achten. Im Folgenden werden einige weitere Hinweise gegeben. 2.6.1. Einführung von Breikost Muttermilch ist bis zum sechsten Lebensmonat die beste Nahrung für Ihr Kind. Zwischen dem fünften und siebten Lebensmonat können Eltern mit der Gewöhnung an Breikost beginnen. Achten Sie hierbei auf Ihr Kind und erkennen Sie seine Bedürfnisse. Versuchen Sie Ihrem Kind einen Löffel in den Mund zu geben. Öffnet das Kind ohne weiteres die Lippen, ist es bereit für Breikost. Sollte Ihr Kind den Löffel mit der Zunge wegstoßen (Zungenstoßreflex), möchte es noch keinen Brei. Jede Milchmahlzeit wird nach und nach durch eine Breimahlzeit ersetzt. Beginnen Sie mit der Mittagsmahlzeit, es folgt ca. vier Wochen später die Abendmahlzeit. Weitere ca. vier Wochen später wird die Nachmittagsmahlzeit ersetzt. Bis zum ca. zehnten Lebensmonat wird die letzte Milchmahlzeit morgens gegeben. Ab dann kann das Kind nach und nach beim Familienfrühstück und bei den anderen Mahlzeiten der Eltern mitessen. Beginnen Sie zunächst mit zwei Teelöffeln einer Gemüsesorte (empfohlen werden zu Beginn Möhre, Pastinake oder Kürbis). Nach einer Woche geben Sie zusätzlich Kartoffel dazu. Nach weiteren ein bis zwei Wochen geben Sie Fleisch dazu (siehe Rezept). Steigern sie langsam die Menge. 2.6.2. Hinweise zur Heranführung an das Familienessen Grundsätzlich ist es ratsam, Mahlzeiten gemeinsam mit der ganzen Familie einzunehmen. Halten Sie nach Möglichkeit regelmäßige Zeiten für das Familienessen ein. Das vorgelebte Essverhalten wird sich Ihr Kind abgucken und nachahmen. Ihr Kind wird anfangs die Lebensmittel kennenlernen wollen. Ziehen Sie ihm also ein Lätzchen an und lassen Sie das Erkunden der Nahrung anfangs zu. Sie sollten das Kind nicht zum Essen drängen und während der Mahlzeit nicht mit ihm spielen. Auch sollten Sie ihm nicht permanent den Mund säubern. Die Mahlzeiten sollten nicht länger als ca. 30 Minuten andauern. Wenn das Kind geübter ist, lassen Sie es selbstständig essen und trinken. Loben Sie Ihr Kind, wenn es neue Lebensmittel probiert hat. Geben Sie Ihrem Kind keine Lebensmittel als Belohnung oder Geschenk. - 24 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 2.6.3. Mittagsbrei (Gemüse-Kartoffelbrei mit Fleisch, Mittagsmahlzeit ab Mitte / Ende des 5. Lebensmonats) 100 g Gemüse (Kürbis, Fenchel, Möhren, Pastinake, Kohlrabi, Blumenkohl, Zucchini etc.) 1 mittelgroße Kartoffel (ca. 50 g) 1 gestrichener EL Öl oder Butter 10 g Saft (O-Saft mit Vitamin C) 1 bis 2 EL Fleisch (ca. 20 g) Kartoffel schälen und ca. 20 Minuten kochen. Gemüse putzen, zerkleinern und mit Fleisch etwa 15 Minuten in wenig Wasser dünsten. Kartoffel, Gemüse und Fleisch pürieren oder auch mit der Gabel fein zerkleinern. Öl unterrühren. Dazu oder danach kann dem Kind ca. 30 ml Obstmus gereicht werden. Die Menge sollte entsprechend des Bedarfs angepasst werden. Das Fleisch kann separat gedünstet und püriert werden. Frieren Sie die Fleischportionen in Eiswürfelbehälter (Gefrierbeutel oder Folie darüber) ein, um nach Bedarf dem Kind fleischhaltige oder vegetarische Kost zu reichen. 2.6.4. Abendbrei (Milch-Getreidebrei ab dem 6. Lebensmonat) 200 g Milch (Muttermilch oder Milchpulver) 2 EL Vollkornflocken oder Vollkorngrieß (ca. 20 g), z.B. Hirse- / Reisflocken, ab 7. Monat Haferflocken ca. 20 ml Obstmus z.B. Apfel, Birne, Banane Wasser und Getreideflocken oder Grieß in einen Topf geben, unter Rühren eine Minute aufkochen und drei bis vier Minuten quellen lassen. Etwas abkühlen lassen, entsprechende Menge Milchpulver einrühren. Am Ende Obstmus dazugeben. (Instantflocken werden im Gegensatz zu herkömmlichen Flocken nur in das abgekochte Wasser eingerührt und nicht gekocht.) 2.6.5. Nachmittagsbrei (milchfreier Getreidebrei ab dem 7. Lebensmonat) 6 EL abgekochtes Wasser (ca. 90 ml) 2 bis 3 EL Getreide (ca. 20 g) z.B. Weizen-, Gertsenflocken, Grieß, Hirse oder gemischtes Getreide ein halber EL Butter (ca. 5 g) oder ein halber EL Öl ca. 100 g Obstmus Zubereitung siehe Milch-Getreidebrei. (Instantflocken werden im Gegensatz zu herkömmlichen Flocken nur in das abgekochte Wasser eingerührt und nicht gekocht.) - 25 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 2.6.6. Rezepte zum Kochen auf Vorrat Gemüse-Kartoffelbrei 500 g Gemüse 250 g Kartoffeln 4 EL Rapsöl Gemüse und Kartoffeln schälen und würfeln. Etwa 20 Minuten dünsten. Gemüse herausnehmen (Gemüsewasser auffangen) und mit Öl pürieren. Je nach Geschmack Gemüsewasser zum Verdünnen dazugeben. Fenchel-Hirse-Brei (vegetarisch) Kürbis mit Rind 300 g Fenchel 250 g Kartoffeln 200g Äpfel 50 g Hirseflocken 5 EL Rapsöl 250 g Kartoffeln 250 g Hokkaidokürbis 250g Möhren 100 g Rindfleisch 4 bis 5 EL Öl 2.6.7. Allgemeine Hinweise Breiportionen nach dem Abkühlen einfrieren, um Keimbildung und Vitaminverlust zu vermeiden. Tiefgefrorener Brei ist bei -18 Grad ca. drei Monate haltbar. Aufgewärmte Breiportionen auf keinen Fall ein zweites Mal erwärmen. Empfohlen werden fünf Gemüse-Kartoffelbrei Mahlzeiten mit Fleisch, eine Fisch- (statt Fleisch-)mahlzeit und eine vegetarische Mahlzeit pro Woche. Als Fleischmahlzeit verwenden Sie mageres Fleisch (empfohlen wird Hähnchen, Rind und Schwein). Frieren Sie Fleisch- und Fischportionen (ca. 20 g) in Eiswürfelbehältern ein, um nach Bedarf die Mahlzeit zu variieren. Als Fischmahlzeit sollten Sie Seelachs oder roten Lachs verwenden. Zwieback und Banane wird als Brei vermischt von den Großmüttern gern empfohlen, enthält aber Zucker und sollte somit nicht oder wenig gefüttert werden. Banane hat außerdem eine stuhlstopfende Wirkung. Bei hartem Stuhlgang geben Sie Williamsbirne. - 26 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Früchte aus dem Ausland sollten anfangs eher vermieden werden, da diese meistens gespritzt wurden (z.B. Mango, Erdbeere). Nach dem Essen sollten Sie Ihrem Kind immer Wasser, Tee oder Schorle zu trinken anbieten. Frühestens ab dem zehnten Lebensmonat kann das Kind schluckweise an Vollmilch (3,5%) gewöhnt werden. Mischen Sie hierzu der Pulvermilch im Abendbrei nach und nach Vollmilch bei. Steigern Sie die Menge und achten Sie auf die Reaktion des Kindes. Im Allgemeinen geht die Ernährung des Kindes mit Brei ab dem zehnten Lebensmonat nach und nach in das übliche Familienessen über. Anfangs wird der Brei nicht mehr püriert, sondern immer weniger gestampft, bis das Kind schlussendlich am normalen Essen der Erwachsenen teilnehmen kann. - 27 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 2.7. Ratgeber Babykleidung Wichtig für das Kind ist es, möglichst täglich frische Luft zu atmen. Regelmäßige Spaziergänge stärken das Immunsystem und beugen Erkältungen vor. Doch wie warm muss das Kind angezogen sein? Als Faustregel gilt: Fühlen Sie den Nackenbereich des Kindes. Wenn es sich an dieser Stelle trocken und warm anfühlt, haben Sie Ihr Kind richtig angezogen. Ist der Nacken schwitzig, ist Ihrem Kind zu warm. Kalte Hände sind noch kein Anzeichen, dass Ihr Kind fröstelt. Wenn das Kind friert, wird die Gesichtshaut sehr blass, manche Babys werden zudem unruhig. Ziehen Sie Ihrem Kind immer eine Lage mehr an als sich selbst und kontrollieren Sie den Nackenbereich. 2.7.1. Richtige Babykleidung am Tag Im Sommer, bei Sonne und Tagestemperaturen von 30 Grad reicht eine kurze Hose mit T-Shirt und Sonnenhut (mit Nackenschutz). Wichtig ist, das Kind nicht der direkten Sonne auszusetzen. Wählen Sie helle, locker anliegende Kleidung möglichst aus Naturmaterialien wie Baumwolle oder Seide, damit die Luft zirkulieren kann und kein Hitzestau entsteht. Neugeborene (bis zur vierten Lebenswoche) sollten eine dünne Hose und Shirt tragen, sodass die Arme und Beine bedeckt sind. Auch hier empfiehlt sich ein Sonnenhut mit Nackenschutz. Im Urlaub ist Kleidung mit Lichtschutzfaktor 50+ sinnvoll. Bei wechselhaftem Wetter (20 Grad, mal Sonne, mal Wolken) kleiden Sie Ihr Kind und Neugeborenes so, dass Sie Ihm leicht etwas aus- oder anziehen können. Der „Lagen-„ oder „Zwiebellook“ besteht aus einem Kurzarmbody, Langarmshirt, Strampler oder Hose mit Söckchen, Weste oder Strickjacke und einer Mütze. Bei starkem Wind sollte besonders ein Kind, das schon im Wagen sitzt, zusätzlich eine dünne Jacke über der Kleidung tragen. Klappen Sie das Verdeck des Kinderwagens als Windschutz hoch. Drehen Sie den Kinderwagen möglichst gegen den Wind. Bei Nieselregen und feucht kaltem Wetter wärmen mehrere Schichten aus Naturmaterialien am besten. Langarmbody, Shirt, Strampler oder Hose mit Socken, Wollpullover, leichte Jacke und Mütze. Sollten Sie Ihr Kind im Tragetuch transportieren, können Sie das Jäckchen weglassen, denn Sie strahlen genügend Körperwärme ab. Machen Sie aber Ihre Jacke über dem Kind zu. Bei Benutzung eines Kinderwagens prüfen Sie, ob der Kinderwagen von unten ausreichend warm ist. Als zusätzliche Isolierung hilft ein Stück Isomatte. Neugeborene sollten bei Nieselregen und Nebel nicht unbedingt ins Freie. Bevorzugen Sie deshalb trockene Phasen für Spaziergänge. Dann bekleiden Sie Ihr Neugeborenes mit Langarmbody, Shirt, Baumwollstrumpfhose, Strampler, Fleecejacke und Mütze. Im Winter bei Minusgraden sollte die Kleidung mit direktem Kontakt zur Haut Ihres Kindes aus Baumwolle sein. Kleiden Sie Ihr Kind nach oben beschriebenem „Zwiebellook“. Als äußere Schicht schützt ein Babyoverall oder Skianzug vor Kälte. Zusätzlich wärmen Sie Ihr Kind durch - 28 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland eine warme Decke im Kinderwagen bzw. Winterfußsack. Fäustlinge und Mütze sind ebenfalls Pflicht. Fäustlinge sind häufig mit einer Kordel verbunden, damit sie nicht verloren gehen. Achten Sie darauf, die Kordel durch die Jackenärmel über den Rücken des Kindes zu ziehen, damit sich Ihr Kind nicht strangulieren kann. Überprüfen Sie, wie oben bereits erwähnt, den Kinderwagen auf genügend Isolierung von unten. 2.7.2. Richtige Babykleidung in der Nacht Schon ab dem ersten Lebenstag ist ein gesunder Schlaf wichtig. Bedeutende Erkenntnisse der Forschung haben ergeben, dass die Zahl des plötzlichen Kindstodes durch Ersticken deutlich vermindert werden kann, wenn das Kind nicht mit einer Bettdecke zugedeckt wird, sondern ausschließlich mit einem Schlafsack über der jahreszeitlich angemessenen Unterwäsche und/oder einem Schlafanzug bekleidet schlafen gelegt wird. Erstickungsgefahr im Kindbett zählt zu den häufigsten Ursachen für den plötzlichen Kindstod. Ein Schlafsack hat die ideale Größe, wenn er angezogen noch etwa 10-15 cm Freiraum von den Füßen nach unten hat, sodass das Kind strampeln kann. Der Halsausschnitt sollte so klein sein, dass das Köpfchen nicht hineinrutschen kann. Ein weiterer Vorteil des Schlafsacks ist, dass das Kind ihn nicht wegstrampeln und somit nicht auskühlen kann. Oftmals schlafen die Kinder im Schlafsack sogar besser, da sie die Enge aus dem Mutterleib gewohnt sind. Trotzdem hat das Kind Beinfreiheit. Passend zu den Jahreszeiten sind Sommer-, Winter- und Ganzjahresschlafsäcke erhältlich. Am wohlsten fühlt sich das Kind bei einer nächtlichen Zimmertemperatur zwischen 16 und 18 Grad. Grundsätzlich gilt auch hier: Richten Sie sich nach dem oben beschriebenen Nackentest, um zu erkennen, ob Ihr Kind überhitzt. Bei sommerlichen Temperaturen reichen ein Body mit Sommer- oder Ganzjahresschlafsack. Im Winter sollten Sie dem Kind zusätzlich einen Schlafanzug und ggf. einen Langarmbody unter dem Winterschlafsack anziehen. - 29 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 3. Kindertagesbetreuung im Landkreis Ammerland für Kinder von 0 bis 3 Jahren Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat jedes Kind seit dem 1. August 2013 ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater) erfüllt werden und wird je nach Einkommen der Eltern individuell finanziell gefördert (siehe Punkt 1.1.6.). Im Folgenden werden die Bereiche Kinderkrippe und Kindertagespflegeeinrichtungen erläutert. Wichtige Ansprechpartner bilden die eigens für den Bereich der Kinderbetreuung eingerichteten Familienservicebüros des Landkreises Ammerland und seiner Gemeinden, deren Aufgaben und Angebote ebenfalls hier vorgestellt werden. 3.1. Kinderkrippe Kinderkrippen sind Einrichtungen mit professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in einer Gruppe maximal 15 Kinder durch mindestens zwei Betreuungskräfte betreuen. Die Einrichtung ist von den Räumlichkeiten her ähnlich wie im Kindergarten kindgerecht eingerichtet. Durch die Professionalität sind gute Fördermöglichkeiten für das Kind gegeben. Zudem kann der Ausfall einer Erzieherin/eines Erziehers bei Krankheit meist aufgefangen werden. 3.2. Kindertagespflege In der Kindertagespflege werden maximal fünf Kinder von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreut. Das Kind nimmt am Familienleben der Betreuungsperson teil und verbringt die Zeit in deren Haushalt. Tagesmütter/-väter müssen eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt beantragen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Tagesmutter/-vater. Die Eltern können sich eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater auswählen. Die Betreuungszeiten sind flexibel und individuell vereinbar. - 30 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland 3.3. Fachbereich Kindertagesbetreuung / Familienservicebüro Im Rahmen des Landesprogramms „Familien mit Zukunft – Kinder bilden und betreuen“ wurden im Landkreis Ammerland in der Kreisverwaltung sowie in seinen sechs Gemeinden Familienservicebüros eingerichtet. Hier laufen alle Fäden rund um das Thema Kinderbetreuung für die Altersgruppe der 0 bis 14Jährigen zusammen. Die einzelnen Familienservicebüros informieren Eltern unbürokratisch und auf kurzem Weg vor Ort über Kinderbetreuungsangebote. Ziel ist es, Eltern und Familien zu stärken, finanzielle Hilfen aufzuzeigen und die Qualität der Kinderbetreuung zu sichern. Die Betreuungsangebote sollen qualitativ und quantitativ verbessert und nachhaltig miteinander vernetzt werden. Auf der Internetseite www.betreuungsboerse-ammerland.de bieten die Familienservicebüros mit ihrer „Betreuungsbörse“ eine Plattform mit allen Informationen, Angeboten und Adressen zur Kinderbetreuung aller Gemeinden sowie Links zu Anträgen auf finanzielle Förderung. Ansprechpartner Familienservicebüros: Landkreis Ammerland Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Frau Pajonk Telefon: 04488 / 563061 E-mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Gemeinde Apen Hauptstr. 200 26689 Apen Frau Renken Telefon: 04489 / 7333 E-mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr Gemeinde Bad Zwischenahn Am Brink 9 26160 Bad Zwischenahn Frau Bischoff Telefon: 04403 / 604405 E-mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag – Freitag 08:00 – 12:30 Uhr Montag – Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung - 31 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland Gemeinde Edewecht Rathausstr. 7 26188 Edewecht Frau Borm Telefon: 04405 / 916180 E-mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag – Freitag 08:15 – 12:15 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Gemeinde Rastede Sophienstr. 27 26180 Rastede Frau Ahlers-Bolting Telefon: 04402 / 920138 E-mail: [email protected] Sprechzeiten: Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr Stadt Westerstede Sprechzeiten: Gaststr. 4 (Apothekervilla) Montag und Freitag 08:00 – 12.00 Uhr 26655 Westerstede Frau Merabit Telefon: 04488 / 5207288 E-mail: [email protected] Gemeinde Wiefelstede Kirchstr. 10 26215 Wiefelstede Frau Lemp Telefon: 04402 / 965256 E-mail: [email protected] Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung - 32 - Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland - 33 - Landkreis Ammerland Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Telefon: 04488 – 56-0 Fax: 04488 – 56-444 www.ammerland.de