Benutzungsreglement Hunzigenrüti

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Benutzungsreglement Hunzigenrüti
 Reglement über die Benutzung der Fussballanlage „Hunzigenrüti“ FC Rubigen Postfach 3113 Rubigen Version 2.0 März 2014 FC Rubigen März 2014 Reglement über die Benutzung der Fussballanlage Hunzigenrüti 1.
Organisation 1.1. Zuständigkeiten Präsident ad interim: Patrick Clees Mobile: 079 286 39 49 E‐Mail: [email protected] Betriebskommission: Roger Hofer Mobile: 079 444 73 56 E‐Mail: [email protected] Spielkommission: Marc Blatter Mobile: 079 827 39 93 E‐Mail: [email protected] Materialwarte: Markus Niklaus Mobile: 079 463 81 28 E‐Mail: [email protected] Günther Kelderer Mobile: 079 469 62 30 E‐Mail: [email protected] / [email protected] Platzwart FCR: Heiner Nyfeler Mobile: 077 215 11 10 E‐Mail: [email protected] Platzwart EG Rubigen: Rolf Jakob Mobile: 079 301 90 29 E‐Mail: [email protected] Leitung Bistro: Doris Kunz Mobile: 079 564 40 01 E‐Mail: [email protected] Bei Fragen zu den Richtlinien über die Benutzung der Fussballanlage Hunzigenrüti stehen die genannten Funktionäre zur Verfügung. 2.
Bereiche 2.1.
Garderoben 2.1.1.
Garderobenzuteilung Die Garderobenzuteilung erfolgt Anfang Saison durch den Leiter der Spielkommission, in Anlehnung an das Trainings‐ und Belegungsprogramm. Jede Mannschaft hat seit der Eröffnung des Garderoben‐Neubaus im Herbst 2010 grundsätzlich selber eine Garderobe zu Verfügung. 
Das bedeutet, dass jede Mannschaft für ihre Garderobe selber die Verantwortung zu tragen hat und diese immer in sauberem Zustand zu hinterlassen ist. 
Die Nutzungsbestimmungen werden in der Garderobe angeschlagen und sind strikte einzuhalten. 
Bei Spielen gilt diese Bestimmung auch für die entsprechende Gäste‐ sowie für die Schiri‐Garderobe. Seite 2 von 5 FC Rubigen März 2014 Reglement über die Benutzung der Fussballanlage Hunzigenrüti 2.1.2.
Garderobenbenützung/Reinigung Bei der Benützung der Garderoben/Duschen ist folgendes zu beachten:  Fussballschuhe sind draussen auszuziehen.  Es werden keine Fussballschuhe oder andere stark verschmutzte Gegenstände im Duschraum gerei‐
nigt!  Nach Gebrauch den Duschenboden reinigen, mit Wasser abspritzen und abziehen.  Garderobeboden mit der Bürste reinigen. Bei schlechtem Wetter bzw. starker Verschmutzung den Boden zusätzlich mit Wasser abspritzen und abziehen. Zusätzlich steht für die Intensivreinigung auch ein „Wassersauger“ zur Verfügung.  Abfall gehört in den Kehrichteimer bzw. in den Kehrichtsack, nicht auf den Fussboden.  Vor Verlassen der Garderobe die beiden Fenster im Dusch‐ und Umkleideraum öffnen.  Der Trainer bzw. Mannschaftsverantwortliche überwacht und kontrolliert die Einhaltung der genann‐
ten Bestimmungen. Zusätzlich zur täglichen Reinigung durch die Mannschaften, werden die Garderoben und Duschen einmal wöchentlich durch den Abwart „intensiv“ gereinigt und desinfiziert. Weiter bezahlte „Putzgänge“ würden das Budget des FCR sprengen. Jedes Mitglied ist deshalb angehalten, die Garderoben in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. 2.2.
Materialraum 2.2.1.
Sauberkeit allgemein Der Materialraum ist immer sauber bzw. besenrein zu hinterlassen! Jede Mannschaft nimmt diese Verant‐
wortung selbständig war. Die Türen sind immer zu schliessen und die kleinen Fenster zu öffnen Das Licht ist zu löschen. Feuchte Überziehleibchen werden im Ballgitter aufgehängt und dann von jedem Team in Eigen‐
verantwortung gewaschen. 2.2.2.
Material‐ bzw. Ballschränke Die Materialschränke und Ballgitter sind immer abzuschliessen ‐ auch beim Trainingsbetrieb! Es werden keine Bälle ersetzt, die bei offenem Ballgitter entwendet wurden. 2.2.3.
Trainingsmaterial allgemein „Hüetli“, Slalomstangen (nach Farbe geordnet) und sonstiges Trainingsmaterial sind immer am vorgesehe‐
nen Platz zu deponieren. Das Material ist sauber zu halten. Die Bälle werden gewaschen ins Ballgitter ge‐
legt! Jedes Mitglied hat hier eine Vorbildfunktion und ist angehalten, diese auch wahrzunehmen. 2.2.4.
Kompressor / Ballpumpe Die Ballnadel ist vor jedem Pumpen zu fetten ‐ sorgfältiges Pumpen verlängert die Lebensdauer der Bälle enorm! Die Luftpistole ist nach jeder Verwendung in den vorgesehenen Hacken zu hängen. Beim Kompressor han‐
delt es sich um ein Gerät mit kleinem Lufttank. Um zu vermeiden, dass die Pumpe dauernd ein‐ und aus‐
setzt, ist das Geräte nach jeder Verwendung auszuschalten! Seite 3 von 5 FC Rubigen März 2014 Reglement über die Benutzung der Fussballanlage Hunzigenrüti 2.2.5.
Büroecke Die Büroecke steht allen Trainern und Funktionären zur Verfügung. Diese darf jedoch nicht als Materialde‐
pot missbraucht werden. Bälle und Überziehleibchen gehören nicht in die Büroecke sondern in den Ball‐
schrank. Die Büroecke ist nach dem Gebrauch in aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen! 2.3.
Spielfelder 2.3.1.
Trainings‐ und Spielbetrieb Mittwochs und Donnerstags von 09:00 bis 17:00 bleibt die Anlage für sämtliche Aktivitäten gesperrt, damit die der Rasen gepflegt und gemäht werden kann. Beim Trainings‐ und Spielbetrieb ist stets auf die Witterung und auf den Zustand der Spielfelder zu achten. Die witterungsbedingte Sperre des Trainings‐ und/oder Hauptfeldes erfolgt durch den Präsidenten oder den SPIKO‐Präsidenten nach Absprache mit dem Platzwart der EG Rubigen. Weisungen durch den Platzwart der EG Rubigen sind für alle Benutzer des Trainings‐ und Hauptfeldes ver‐
bindlich und sind strikte einzuhalten! Wenn es die Bodenverhältnisse zulassen, steht das Hauptfeld in beschränktem Umfang auch für Trainings zur Verfügung. Beschränkter Umfang bedeutet insbesondere, dass die beiden Sechzehner und der Tor‐
raum auf keinen Fall für den Trainingsbetrieb benutzt werden dürfen. Schuss‐ und Torhütertrainings sind entweder auf dem Trainingsfeld oder auf dem Hauptfeld zwingend ausserhalb des Sechzehners zu absol‐
vieren. In jedem Fall ist jedoch die Signalisation [Hauptfeld gesperrt], [Trainingsfeld gesperrt], etc. zu achten. Spurt‐ und Stangenläufe (Slalomläufe) sind ausschliesslich auf dem Trainingsfeld gestattet. 2.3.2.
Öffnung im Frühjahr / Schliessung im Herbst Die Öffnung der Fussballanlage erfolgt durch den Präsidenten und/oder SPIKO‐Präsidenten nach Rückspra‐
che mit der EG Rubigen. Die diesbezügliche Kommunikation wird per Newsletter sichergestellt. Die Garderoben Nr. 1 und 2 (diese sind geheizt) stehen grundsätzlich schon vorher für den Gebrauch zur Verfügung. Die Garderoben Nr. 3 und 4 sind bis und mit Woche 9 gesperrt. Die Schliessung der Anlage im Herbst (nach der Vorrunde) und für die Sommerpause (Durchführung von Sanierungsmassnahmen) erfolgt situativ. Die diesbezügliche Kommunikation wird per Newsletter sicherge‐
stellt. 2.3.3.
Tore Für Freundschafts‐ und Meisterschaftsspiele sind die beweglichen Tore mit den dafür vorgesehenen Ge‐
wichten oder Verankerungen ‐ diese befinden sich im alten Materialraum ‐ zu sichern. Die beweglichen Tore sind nach dem Gebrauch an den dafür vorgesehenen Aufhängungsvorrichtungen am Ballfangzaun aufzuhängen. Seite 4 von 5 FC Rubigen März 2014 Reglement über die Benutzung der Fussballanlage Hunzigenrüti 2.4.
Schuhwaschanlage Es ist darauf zu achten, dass der Wasserverbrauch in einem vernünftigen Rahmen gehalten wird. Verunrei‐
nigungen durch den Gebrauch sind von den Verursachern immer direkt zu beseitigen. 2.5.
Platzbeleuchtung Die Platzbeleuchtung ist bezüglich Stromverbrauch für den FCR eine bestimmende Grösse. Es ist strikte darauf zu achten, dass die Platzbeleuchtung erst eingeschaltet wird, wenn die Dämmerung/Dunkelheit ein‐
setzt. Wenn das Training oder der Match beendet ist und alle Spieler und Zuschauer die Spielfelder verlassen haben, ist die Platzbeleuchtung sofort zu löschen. Es zählt jede Minute!!! 2.6.
FCR Bistro und Foodcorner Das FCR‐Bistro mit Foodcorner steht grundsätzlich allen Nutzern zur Verfügung. Bei Fragen zur Nutzung der Räumlichkeiten oder zur Verwendung der vorhandenen Geräte und Einrichtungen steht unsere Wirtin (vgl. Pkt 1.1) gerne zur Verfügung. Unser Bistrobetrieb unterliegt der Lebensmittelkontrolle. Alle Nutzer sind deshalb angehalten, das Bistro immer in aufgeräumtem und sauberem Zustand zu hinterlassen. Die nächsten Gäste sind dankbar! Die Aussenbeleuchtung beim Sitzplatz (Scheinwerfer) ist vor dem Verlassen der Anlage immer auszuschal‐
ten (unnötiger Stromverbrauch)! 2.7 Littering Die Anlage ist stets in sauberem und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Spezielle Beachtung ist dem Lit‐
tering zu schenken. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt bei den Trainern und Mannschaftsverantwortlichen. 3.
Sanktionen Sämtliche Trainer und Mannschaften (auch befreundete Drittvereine und Auswahlen) haben sich aus‐
nahmslos und zwingend an das vorliegende Reglement zu halten. Der Vorstand des FC Rubigen bestimmt die Sanktionen bei Verletzung der vorliegenden Bestimmungen. Diese können Verwarnungen, Bussen, Ent‐
lassungen oder auch die fristlose Auflösung von Miet‐ und/oder Nutzungsvereinbarungen beinhalten. 4.
Schlussbestimmungen Die in dieser Richtlinie aufgeführten Bestimmungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind für sämtliche Benützer der Sportanlage Hunzigenrüti verbindlich. Festgestelle Mängel an der Anlage wie auch Fehlverhalten anderer Mitbenutzer sind umgehend dem Vor‐
stand zu melden. Rubigen, März 2014 Vorstand FC Rubigen Seite 5 von 5