Risolex® D - Pack - Spiess

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Risolex® D - Pack - Spiess
Produktinformation 2015
SPIESS-URANIA CHEMICALS GMBH
Frankenstraße 18 b · 20097 Hamburg
Postfach 10 62 20 · 20042 Hamburg
Telefon:
Telefax:
Beratung
Hotline:
E-Mail:
Internet:
(040) 23 652-0
(040) 23 652-255
(0800) 8300 301
(Die Hotline ist in den Wintermonaten nicht besetzt)
[email protected]
www.spiess-urania.com
Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise,
nur mit vorheriger Zustimmung der Spiess-Urania Chemicals GmbH
Stand: 11. November 2014
Aktualisierungen werden auf unserer Internetseite
www.spiess-urania.com veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis
Vertrieb und Fachberatung
Alphabetisches Produktverzeichnis
Produktübersicht (nach Gruppen geordnet)
Warenzeichen/Marken
4-15
16-17
18-19
20-21
Empfehlungen 2015
Ackerbau
Gemüsebau
Hopfenbau
Obstbau
Weinbau
Zierpflanzenbau, Baumschule, Weihnachtsbaumkulturen,
Forst und Öffentliches Grün
22-30
31-33
34
35-39
40-41
42-45
Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel und Spezialprodukte
Allgemeine Anwendungshinweise / Haftung!
PAMIRA
Gebrauchsanleitungen
46
47
48-471
Spezial- und Spurennährstoff-Dünger
Gebrauchsanleitungen
Weitere Informationen
Bienenschutzverordnung
Kennzeichnungsauflagen
Amtliche Auskunftstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz
Giftnotrufzentralen Bundesrepublik Deutschland
Produkte – Transport- und Lagervorschriften
Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen
Notizen
472-499
500-573
502-503
504-516
517-519
520-522
523-565
566-573
574-575
Vertrieb und Fachberatung
Vertriebsservice
Leiter Vertriebsservice
Herbert Heuer
Tel. (040) 23 652-320
Mobil-Tel. (0172) 4040 614
[email protected]
Service Center Hamburg
Frankenstraße 18 b
20097 Hamburg
Mobil: +49 (0)172 5774 060
[email protected]
Erhard Besler
Tel. (040) 23 652-323
[email protected]
Ayser Ates
Tel. (040) 23 652-318
[email protected]
Yulia Korshunenko
Tel. (040) 23 652-325
[email protected]
Auftrag per Fax
Auftrag per E-Mail
(040) 23 652-275
[email protected]
4
Vertrieb und Fachberatung
Hamburg
Team Nord-Ost
Team Nord-West
Team Süd-West
Team Süd-Ost
5
Fachberatungsteams
Leiter Fachberatungsteam Nord
Dr. Gerd Küst
Johann Garleff-Weg 3,
24582 Bordesholm
Tel. (04322) 6656
Fax (04322) 6556
Mobil-Tel. (0172) 4242 460
[email protected]
Andreas Kohl
Paßweg 11,
46509 Xanten
Tel. (02801) 6271
Fax (02801) 983 734
Mobil-Tel. (0172) 4240 238
[email protected]
Andreas Meyer
Dorfstraße 14, GT Horstedt,
27243 Prinzhöfte
Tel./Fax (04244) 966 264
Mobil-Tel. (0173) 2067 299
[email protected]
Eckhard Scheer
Molkenbrunnenweg 40,
34346 Hann.- Münden
Tel. (05541) 953 839
Fax (05541) 953 840
Mobil-Tel. (0172) 4270 450
[email protected]
Lars Luchterhand
Wehde 5a,
24238 Martensrade
Mobil-Tel. (0173) 3196 316
[email protected]
Fachberater
Beratungstechniker
Leiter Fachberatungsteam Süd
Johann Valenti
Herzog-Maximilian-Straße 4,
85276 Pfaffenhofen
Fachberater
Tel. (08441) 7424
Fax (08441) 83 433
Mobil-Tel. (0172) 8615 106
[email protected]
Daniel Behr
Behrunger Str. 1,
97638 Mellrichstadt-Sondheim/ Grabfeld
Mobil-Tel. (0162) 2335 289
[email protected]
Konrad Lamparter
Im Trieb 5,
89150 Laichingen
Tel. (07333) 9232 236
Fax (07333) 7728
Mobil-Tel. (0172) 6271 962
[email protected]
6
Fachberatungsteams
Fachberater Spezialkulturen
Siegfried Frank
Altenbergstraße 8,
88090 Immenstaad
Mobil-Tel. (0162) 2107 513
[email protected]
Beratungstechniker
Thomas Geisberger
Steindorf 1,
94094 Rotthalmünster
Mobil-Tel. (0152) 22 780 093
[email protected]
Dr. Küst
Beratungsteam Nord
Meyer
Scheer
Kohl
Behr
Lamparter
Beratungsteam Süd
Valenti
7
Vertriebsteam Nord-Ost
Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nördliches Niedersachsen, Bremen, Nördliches und Mittleres Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin
Vertriebsteamleiter
Hans-Heinrich Peters
Kammerhorster Weg 2,
25560 Puls / Kammerhorst
Hagge
Haase
Wickfelder
Grapengeter
Tel. (04892) 8469
Fax (04892) 85 59 604
Mobil-Tel. (0170) 2800 594
[email protected]
Rollin
Abel
Lippmann
Lippmann
8
Vertriebsteam Nord-Ost
Vertriebsberater/-innen
Dirk Abel
Bremer Ring 81,
16928 Pritzwalk
Tel. (03395) 700 222
Fax (03395) 400 916
Mobil-Tel. (0172) 4262 302
[email protected]
Ahrendt Grapengeter
Klingstein 7,
23779 Klingstein / Neukirchen
Tel. (04365) 9796 035
Fax (04365) 9796 048
Mobil-Tel. (0172) 4170 385
[email protected]
Norbert Haase
Am Bröhn 1,
29683 Dorfmark
Tel. (05163) 716
Fax (05163) 823
Mobil-Tel. (0171) 2860 625
[email protected]
Jens Ortwin Hagge
Mittelstraße 7,
25764 Schülp
Tel. (04833) 502
Fax (04833) 425 445
Mobil-Tel. (0172) 4174 659
[email protected]
René Lippmann
Benndorfer Str. 17,
06184 Kabelsketal
Tel./Fax (0345) 5829 893
Mobil-Tel.(0172) 4357 236
[email protected]
Thomas Rollin
Siedlerweg 7,
17321 Löcknitz
Tel./Fax (039754) 21 093
Mobil-Tel. (0172) 4264 390
[email protected]
Jörg Wickfelder
Lange Straße 27,
18442 Neu Bartelshagen
Mobil-Tel. (0172) 2923 431
[email protected]
9
Vertriebsteam Nord-West
Westliches und Südliches Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Nördliches Hessen,
Südliches Sachsen-Anhalt Westliches und Südliches Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Nördliches Hessen, Südliches Sachsen-Anhalt
Vertriebsteamleiter
Dr. Christian Schnelle
Nikolausstraße 37,
33039 Nieheim
Tel. (05274) 952 770
Mobil-Tel. (0172) 4268 410
[email protected]
Remmers
Seifert
Jacobs
Krumme
Hildebrandt
Boedecker
Blum
Gerlach
10
Vertriebsteam Nord-West
Vertriebsberater/-innen
Robert Blum
Scheerenbergerstraße 22,
37520 Osterode
Mobil-Tel. (0173) 6710 042
[email protected]
Uwe Boedecker
Hohehaus 10,
37696 Marienmünster
Mobil-Tel. (0173) 3179 676
[email protected]
Gerhard Gerlach
Vachaer Straße 20,
99819 Marksuhl
Tel. (036925) 90 183
Fax (036925) 90 293
Mobil-Tel. (0172) 7917 487
[email protected]
Jens Hildebrandt
Straße der Thälmann-Pioniere 2,
06369 Märzien
Tel./Fax (03496) 216 954
Mobil-Tel. (0160) 7877 906
[email protected]
Norbert Jacobs
Sent-Jan-Straße 9 A,
47652 Weeze
Tel. (02837) 6682 999
Fax (02837) 664 442
Mobil-Tel. (0172) 4025 984
[email protected]
Martin Krumme
Alte Freisker-Straße 12,
59069 Hamm
Tel. (02385) 68 777
Fax (02385) 68 788
Mobil-Tel. (0172) 4245 413
[email protected]
Jan Remmers
Neue Straße 42,
26624 Südbrookmerland
Fax (04942) 2059 196
Mobil-Tel. (0172) 5406 652
[email protected]
Michael Seifert
Böhmeweg 1,
31303 Burgdorf
Tel. (05136) 8789 703
Fax (05136) 8789 862
Mobil-Tel. (0172) 4270 180
[email protected]
11
Vertriebsteam Süd-West
Südliches Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Südliches Hessen, Saarland
und Baden-Württemberg
Vertriebsteamleiter
Jochen Bernhardt
Kirchweg 10,
34626 Riebelsdorf
Tel. (06694) 919 545
Fax (06694) 919 575
Mobil-Tel. (0172) 4234 190
[email protected]
Daniels
Daniel
Becker
Amberger
Trauter
Oker
Nuß
12
Vertriebsteam Süd-West
Vertriebsberater/-innen
Heinz Amberger
Unterer Grasweg 200,
67065 Ludwigshafen
Tel. (0621) 5540 033
Fax (0621) 5540 034
Mobil-Tel. (0172) 6271 952
[email protected]
Jochem Becker
Wingertstraße 29,
64390 Erzhausen
Tel. (06150) 83 505
Fax (06150) 82 606
Mobil-Tel. (0172) 6271 958
[email protected]
Michael Daniel
Rothenbergstraße 5,
65366 Geisenheim
Tel. (06722) 7109 970
Fax (06722) 7109 971
Mobil-Tel. (0172) 4418 754
[email protected]
Friedbert Daniels
Broicher Straße 15,
52146 Würselen-Broichweiden
Tel./Fax (02405) 72 575
Mobil-Tel. (0172) 4233 579
[email protected]
Uwe Nuß
Fichtenstraße 27,
78667 Villingendorf
Tel. (0741) 3489 698
Fax (0741) 3489 699
Mobil-Tel. (0172) 6271 960
[email protected]
Klaus Oker
Langestraße 36,
73453 Abtsgmünd-Pommertsweiler
Tel. (07963) 841 449
Fax (07803) 8411 280
Mobil-Tel. (0173) 3231 996
[email protected]
Britta Trauter
Eichenweg 5,
74538 Rosengarten-Rieden
Mobil-Tel. (0172) 6271 964
[email protected]
13
Vertriebsteam Süd-Ost
Thüringen, Sachsen und Bayern
Vertriebsteamleiter
Günter Hummer
Hinterhaslach 1,
91238 Offenhausen
Tel. (09158) 958 458
Fax (09158) 958 459
Mobil-Tel. (0172) 6770 638
[email protected]
Brademann
Schönberg
Taudte
Blank
Kruber
Moosbauer
Gerum
Blaimer
14
Vertriebsteam Süd-Ost
Vertriebsberater/-innen
Monika Blaimer
Heckenacker 2 B,
80939 München
Tel./Fax (089) 31 868 410
Mobil-Tel. (0173) 9170 517
[email protected]
Christian Blank
Meiersberg 55,
91452 Wilhermsdorf
Mobil-Tel. (0173) 3205 349
[email protected]
Martin Brademann
Rathausstraße 13,
06779 Raguhn-Jeßnitz
Tel. (034906) 32 833
Fax (034906) 32 847
Mobil-Tel. (0172) 7429 311
[email protected]
Joachim Gerum
Schwabmühlhauser Straße 18,
86853 Langerringen
Tel. (08232) 959 003
Fax (08232) 959 089
Mobil-Tel. (0172) 7432 998
[email protected]
Michael Kruber
Wallerdorf 31,
94550 Künzig
Mobil-Tel. (0162) 2107 028
[email protected]
Manfred Moosbauer
Oberbirnbach 15,
84364 Bad Birnbach
Mobil-Tel. (0172) 6271 966
[email protected]
Sascha Schönberg
Buschrandweg 1,
09633 Halsbrücke
Fax (035242) 489 337
Mobil-Tel. (0172) 4486 996
[email protected]
Carola Taudte
Dorfstraße 4 A,
99441 Kromsdorf
Tel. (03643) 414 591
Fax (03643) 414 661
Mobil-Tel. (0172) 6271 951
[email protected]
15
Alphabetisches Produktverzeichnis
Adhäsit
Agroclean
ARMICARB (neu KUMAR)
48-50
51-54
55-59
Brazzos
Brumolin Forte
60-65
66-68
Carax
Ciral
CIRONTIL
CONSERVE
Corbel
Cuprozin progress
Cuprozin WP
69-76
77-84
85-95
96-103
104-109
110-121
122-127
Dantop
Designer
Dimilin 80 WG
Dirigent SX
Dithane NeoTec
DON-Q
Düngal Calcium
Düngal Combi G
128-135
136-139
140-147
148-155
156-167
168-173
473-475
476-480
Equation Pro
16
174-183
Falnet
Fazor
Flexidor
Floramite 240 SC
Flordimex 420
Frupica SC
Frutogard M
Fungazil 100 SL
Funguran progress
481-483
184-188
189-202
203-209
210-217
218-221
484-487
222-225
226-235
Gro-Stop 1% DP
Gro-Stop Basis
Gro-Stop Fog
Gro-Stop Ready
236-239
240-244
245-249
250-255
KENTO
Kerb FLO
KUMAR
Kupfer-Questuran flüssig
256-259
260-272
273-277
488-491
LI 700
278-282
Milbeknock
Mimic
MonFast
Monitor
283-289
290-296
297-299
300-307
Alphabetisches Produktverzeichnis
Panarex
Patrol MetaPads
Proline
Proline DON-Q Pack
308-313
314-317
318-325
326-327
Task (mit Folienbeutel)
Task (UAP)
TOPPER
Trebon 30 EC
401-411
412-422
423-427
428-433
Risolex flüssig
Risolex flüssig –
Cuprozin progress Pack
Risolex D - Pack
Roundup PowerFlex
Roundup Rekord
328-333
Valbon
Valbon Speed
Vegas
Vegas Proline Pack
Vincare
Vorox F
434-438
439-440
441-447
448-449
450-455
456-465
Vorox Streugranulat
466-471
Zinkuran
Zinkuran flüssig
492-495
496-499
Schneckenkorn Spiess-Urania
Silwet Gold
Stallfliegenmittel Alba
Sumimax
Sumimax-Ciral-Pack
Supporter
SYLLIT
334-335
336-337
338-357
358-371
372-375
376-379
380-382
383-388
389-390
391-394
395-400
17
Produktübersicht nach Gruppen
Fungizide
Herbizide
(Produkte gegen pilzliche Krankheiten)
(Produkte gegen Unkräuter)
ARMICARB (neu KUMAR)
Carax
Corbel
Cuprozin progress
Cuprozin WP
Dithane NeoTec
DON-Q
55-59
69-76
104-109
110-121
122-127
156-167
168-173
Equation Pro
174-183
Frupica SC
Fungazil 100 SL
Funguran progress
218-221
222-225
226-235
KUMAR
273-277
Brazzos
Ciral
CIRONTIL
Dirigent SX
Flexidor
Kerb FLO
Monitor
Panarex
Roundup PowerFlex
Roundup Rekord
Sumimax
Sumimax-Ciral-Pack
Task (mit Folienbeutel)
Task (UAP)
Vorox F
Vorox Streugranulat
Proline
Proline DON-Q Pack
318-325
326-327
Risolex flüssig
Risolex flüssig –
Cuprozin progress Pack
Risolex D - Pack
328-333
334-335
336-337
SYLLIT
Valbon
Valbon Speed
Vegas
Vegas Proline Pack
Vincare
395-400
434-438
439-440
441-447
448-449
450-455
18
60-65
77-84
85-95
148-155
189-202
260-272
300-307
308-313
338-357
358-371
383-388
389-390
401-411
412-422
456-465
466-471
Insektizide und Akarizide
(Produkte gegen Insekten und
Spinnmilben)
CONSERVE
Dantop
Dimilin 80 WG
Floramite 240 SC
Milbeknock
Mimic
Risolex D - Pack
Stallfliegenmittel Alba
Trebon 30 EC
96-103
128-135
140-147
203-209
283-289
290-296
336-337
380-382
428-433
Produktübersicht nach Gruppen
Spezial-Düngemittel
Keimhemmungsmittel
(für Kartoffeln)
Fazor (auch für Zwiebeln)
Gro-Stop 1% DP
Gro-Stop Basis
Gro-Stop Fog
Gro-Stop Ready
184-188
236-239
240-244
245-249
250-255
Molluskizide
Düngal Calcium
Düngal Combi G
Falnet
Frutogard M
Kupfer-Questuran flüssig
Zinkuran
Zinkuran flüssig
473-475
476-480
481-483
484-487
488-491
492-495
496-499
Spritzgerätereiniger
(Produkte gegen Schnecken)
Agroclean
Patrol MetaPads
Schneckenkorn Spiess-Urania
Wachstumsregler
Pflanzenstärkungsmittel
Supporter
51-54
314-317
372-375
391-394
Flordimex 420
TOPPER
210-217
423-427
Zusatzstoffe
Rodentizide
(Produkte gegen Wanderratten und Mäuse)
Brumolin Forte
66-68
Adhäsit
Designer
KENTO
LI 700
MonFast
Silwet Gold
48-50
136-139
256-259
278-282
297-299
376-379
19
Warenzeichen/Marken
Firma
Warenzeichen/Marken
Spiess-Urania Chemicals GmbHAdhäsit, Agroclean, Alba, Cuprozin, Düngal, Falnet, Frutogard, Funguran, KENTO, KUMAR,
Patrol, Questuran, Spiess-Urania, Supporter,
VOROX, Zinkuran
Agriphar S.A.
SYLLIT, TOPPER
BASF SE
Carax, Corbel
CBW-Chemie GmbH Bitterfeld-Wolfen
Flordimex
Certis Europe B.V.
Gro-Stop
Chemtura Corporation
Dimilin, Fazor, Floramite, Panarex
CHURCH & DWIGHT CO., INC.
ARMICARB
De Sangosse Ltd.
Designer
Dow AgroSciences LLC
CONSERVE, Flexidor, Kerb
E.I. DuPont de Nemours and Company
Deutschland GmbH
Ciral, CIRONTIL, Dirigent, Equation, TASK
Elisabeth Johanna
Olischläger-Rijkers, Netherlands
Brumolin
Indofil Industries Ltd.
Dithane
IVA (Industrieverband Agrar)
PAMIRA
20
Warenzeichen/Marken
Firma
Warenzeichen/Marken
Janssen Pharmaceutica
Fungazil
Kumiai Chemical Industry Co.,
Ltd., Japan
Frupica, Valbon, Vincare
Loveland Products, Inc., USA
LI 700
Mitsui Chemicals Agro, Inc., Japan
Milbeknock, Trebon
Momentive Performance Materials
Silwet
Monsanto Technology LLC.
Roundup, Monitor, MonFast
Nippon Soda Co., Ltd.
DON-Q, Mimic, Vegas
Sumitomo Chemical Co., Ltd.
Brazzos, Dantop, Risolex, Sumimax
21
Ackerbau-Empfehlung 2015
Empfehlungen für den Getreidebau
Problem
Produkt
Seite
Einsatz
Unkräuter
und Ungräser
Brazzos
Ciral
Dirigent SX
Monitor
Roundup PowerFlex
Roundup Rekord
Sumimax
Sumimax-Ciral-Pack
60-65
77-84
148-155
300-307
338-357
358-371
383-388
389-390
NAH BBCH 10-15
NAH BBCH 11-25; NAF BBCH 13-29
NAF BBCH 13-30
NAF BBCH 21-32
VA bis BBCH 03; ab BBCH 89
VA bis BBCH 03; ab BBCH 89
VAH bis BBCH 14
NAH BBCH 11-14
Schnecken
Patrol MetaPads
Schneckenkorn SPU
314-317
372-375
Ab der Saat bis Ende Bestockung
Ab der Saat bis Ende Bestockung
Pilze
Corbel
DON-Q
Vegas
Dithane NeoTec
Proline DON-Q Pack
Vegas Proline Pack
104-109
168-173
441-447
156-167
326-327
448-449
Ab Befallsbeginn bis BBCH 61
Im Frühjahr ab BBCH 61 bis BBCH 69
Im Frühjahr ab BBCH 25 bis BBCH 61
BBCH 30-61
BBCH 61-69
BBCH 30-59
Spurennährstoff-Dünger
Kupfer-Questuran
flüssig
Zinkuran
Zinkuran flüssig
488-491
492-495
496-499
Reinigung
Agroclean
51-54
Nach Einsatz von PSM
Zusatzstoffe
Designer
LI 700
Silwet Gold
136-139
278-282
376-379
Für Fusarium-Fungizide
Für optimale Wirkstoffaufnahme
Hochaktiver Superbenetzer
22
Bis BBCH 32
Bis BBCH 32
Bis BBCH 32
Ackerbau-Empfehlung 2015
Empfehlungen für den Maisbau
Problem
Produkt
Seite
Einsatz
Unkräuter
CIRONTIL
TASK
85-95
401-422
NA BBCH 12 - 16
NA BBCH 09 - 14
Spurennährstoff-Dünger
Kupfer-Questuran
flüssig
Zinkuran
Zinkuran flüssig
488-491
492-495
496-499
VS bis Schließen des Bestandes
Pflanzen­stärkung
Supporter
391-394
Pflanzenstärkungsmittel zur Flüssig­
beizung
Reinigung
Agroclean
51-54
Nach Einsatz von PSM
Zusatzstoff
Silwet Gold
376-379
Nichtionisches Netzmittel
23
Ackerbau-Empfehlung 2015
Empfehlungen für den Rübenbau
Problem
Produkt
Unkräuter &
Ungräser
Panarex
308-313
Roundup PowerFlex 338-357
Roundup Rekord
358-371
SpurennährstoffMangel
Kupfer-Questuran
flüssig
Zinkuran
Zinkuran flüssig
488-491
492-495
496-499
VS bis Schließen des Bestandes
Reinigung
Agroclean
51-54
Nach Einsatz von PSM
Zusatzstoff
LI 700
Silwet Gold
278-282
376-379
Ab BBCH 12
Nichtionisches Netzmittel
24
Seite
Einsatz
NA
VS
VS
Ackerbau-Empfehlung 2015
Empfehlungen für den Rapsbau
Problem
Produkt
Seite
Einsatz
Unkräuter &
Ungräser
Panarex
Kerb FLO
308-313
260-272
NAH, NAF
NAH, NAF
Pilze
Carax
69-76
vom 2. Laubblatt entfaltet
bis erste Blütenblätter sichtbar
Schnecken
Patrol MetaPads
Schneckenkorn SPU
314-317
372-375
Ab der Saat bis zur Rosettenbildung
Ab der Saat bis zur Rosettenbildung
Schädlinge
Trebon 30 EC
428-433
Nach Erreichen von Schwellenwerten
SpurennährstoffMangel
Kupfer-Questuran
flüssig
Zinkuran
Zinkuran flüssig
488-491
492-495
496-499
Ab BBCH 12 bis Knospenstadium
Reinigung
Agroclean
51-54
Nach Einsatz von PSM
Zusatzstoff
Designer
LI 700
Silwet Gold
136-139
278-282
376-379
Netz- und Haftmittel zur
Wirkungsoptimierung
Für optimale Wirkstoffaufnahme
Hochaktiver Superbenetzer
25
Ackerbau-Empfehlung 2015
Empfehlungen für den Kartoffelbau
Problem
Produkt
Seite
Einsatz
Unkräuter
Panarex
308-313
NAF
Pilze
Cuprozin progress
110-121
Dithane NeoTec
Fungazil 100 SL
Funguran progress
156-167
222-225
226-235
Risolex flüssig
Valbon
Valbon Speed
328-333
434-438
439-440
Gegen Phytophthora infestans
und Erwinia carotovora
Gegen Phytophthora infestans
Gegen Lagerkrankheiten
Gegen Phytophthora infestans +
Erwinia carotovora
Gegen Rhizoctonia solani
Gegen Phytophthora infestans
Gegen Phytophthora infestans
Schädlinge
Dantop
128-135
Gegen Blattläuse (Virusvektoren) und
Kartoffelkäfer
SpurennährstoffDünger
Kupfer-Questuran
flüssig
488-491
Zinkuran
Zinkuran flüssig
492-495
496-499
NA bis zur letzten PhytophthoraSpritzung als Blattdünger
VS bis Schließen des Bestandes
Reinigung
Agroclean
51-54
Zusatzstoff
Adhäsit
Designer
48-50
136-139
Silwet Gold
376-379
Netz- und Haftmittel zur
Wirkungsoptimierung
Hochaktiver Superbenetzer
Keimhemmung
(ausgenommen
Pflanzgut)
Gro-Stop 1% DP
Gro-Stop Basis
Gro-Stop Fog
Gro-Stop Ready +
Fazor
236-239
240-244
245-249
250-255
184-188
Bei der Einlagerung
Bei der Einlagerung
14-21 Tage nach der Einlagerung
Bei der Einlagerung
zum Ende der Wachstumsperiode
Pflanzenstärkung
Supporter
391-394
Pflanzenstärkungsmittel zur Flüssig­
beizung vor oder beim Legen.
26
Nach Einsatz von PSM
Ackerbau-Empfehlung 2015
Ackerbau-Empfehlung 2015
Getreide
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
Zweikeimblättrige
Unkräuter
Brazzos (S. 60-65)
Dirigent SX (S. 148-155)
NAH bis BBCH 14
NAF
Ein- und zweikeimblättrige
Unkräuter
Ciral (S. 77-84)
Monitor (S. 300-307)
NAF
NAF BBCH 21-32
Quecke und zweikeimblättrige Unkräuter
Roundup PowerFlex (S. 338-357)
Roundup Rekord (S. 358-371)
Juli/August
Juli/August
Windhalm und zweikeimblättrige Unkräuter
Sumimax (S. 383-388)
Sumimax-Ciral-Pack (S. 389-390)
VAH bis BBCH 14
NAH BBCH 11-14
Mehltau
Vegas (S. 441-447)
BBCH 30 bis 59
Septoria-Arten
Dithane NeoTec (S. 156-167)
BBCH 30 bis 61
Fusarium-Arten
DON-Q (S. 168-173)
BBCH 61 bis 69
Blatt- und Ährenkrankheiten
Proline DON-Q Pack (S. 326-327) BBCH 61 bis 69
Blatt-Krankheiten
und Mehltau
Vegas Proline Pack (S. 448-449)
BBCH 30 bis 59
Schnecken
Schneckenkorn
Spiess-Urania (S. 372-375)
Patrol MetaPads (S. 314-317)
BBCH 00 bis 29
Zusatzstoffe
LI 700 (S. 278-282)
Silwet Gold (S. 376-379)
Designer (S. 136-139)
Adhäsit (S. 48-50)
Verbesserung der
Wirkstoffaufnahme
Kupfer-Düngermangel
Kupfer-Questuran flüssig
(S. 488-491)
bis BBCH 32
Zink-Düngermangel
Zinkuran (S. 492-495)
Zinkuran flüssig (S. 496-499)
bis BBCH 32
Unkräuter/Ungräser
Pilzliche Krankheiten
Tierische Schädlinge
27
Ackerbau-Empfehlung 2015
Mais
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
CIRONTIL (S. 85-95)
Roundup PowerFlex
(S. 338-357)
Roundup Rekord
(S. 358-371)
NA
VS und Zwischenreihenbehandlung
VS und Zwischenreihenbehandlung
Hühnerhirse und zweikeimblättrige Samenunkräuter
TASK (S. 401-422)
NA
Kupfer-Düngermangel
Schlechte Verfügbarkeit
Kupfer-Questuran flüssig
(S. 488-491)
Unkräuter/Ungräser
Ein- und zweikeimblättrige
Unkräuter
Zink-Düngermangel
Zinkuran (S. 492-495)
Zinkuran flüssig (S. 496-499)
wasserlöslicher Folienbeutel;
VS bis Schließen des
Bestandes
Kartoffeln
Problem
Produkt (Seite)
Pilzliche Krankheiten
Auflaufschäden durch
Risolex flüssig (S. 328-333)
Rhizoctonia solani
Kraut- und Knollenfäule
Valbon (S. 434-438)
Valbon Speed (S. 439-400)
Dithane NeoTec (S. 156-167)
Kraut- und Knollenfäule,
Cuprozin progress (S. 110-121)
Schwarzbeinigkeit
Funguran progress (S. 226-235)
Rhizoctonia solani,
Schwarzbeinigkeit
Silberschorf, FusariumFungazil 100 SL (S. 222-225)
Arten, Trockenfäule
Unkräuter
Einjährige einkeimblättrige
Unkräuter
Panarex (S. 308-313)
Tierische Schädlinge
Blattläuse (Virusvektoren),
Dantop (S.128-135)
Kartoffelkäfer
28
Hinweise
Beizmittel
lokalsystemisch wirksam
lokalsystemisch wirksam
gute Haftfähigkeit
gute Haftfähigkeit
Pflanzgutbehandlung
zur Ein-/Umlagerung von
Pflanzkartoffeln
NAF
Systemische und Kontakt
Wirkung
Ackerbau-Empfehlung 2015
Noch Kartoffeln
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
Kupfer-Düngermangel
Kupfer-Questuran flüssig
(S. 488-491)
NA bis zur letzten
Phytophthora-Spritzung
als Blattdünger
Zink-Düngermangel
wasserlöslicher Folienbeutel
Zinkuran (S. 492-495)
Zinkuran flüssig (S. 496-499)
Keimhemmung
Gro-Stop 1% DP (S. 236-239)
Lagerung von
Gro-Stop Basis (S. 240-244)
Kartoffeln
Gro-Stop Fog (S. 245-249)
(ausgenommen Pflanzgut)
Gro-Stop Ready (S. 250-255)
Fazor (S. 184-188)Spritzanwandung
auf dem Feld zu Ende
der Wachstusperiode
Rüben
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
Unkräuter/Ungräser
Samenunkräuter und
Zwischenfrüchte
Roundup PowerFlex (S. 338-357)
Roundup Rekord (S. 358-371)
VS
VS
Panarex (S. 308-313)
NAF
Produkt (Seite)
Hinweise
Panarex (S. 308-313)
Kerb FLO (S. 260-272)
NAF
NAH, NAF
Ungräser und
Ausfallgetreide
Raps
Problem
Ungräser/Unkräuter
Ungräser und Ausfallgetreide
Ungräser
Tierische Schädlinge
Rapsglanzkäfer und
Trebon 30 EC (S. 428-433)
andere Rapsschädlinge
Pilze/Wachstumsregler
nach Erreichen von
Schwellenwerten oder
Warndienstaufruf
Wurzelhals- und Stängelfäule, Carax (S. 69-76)
Cylindrosporium-Weißfleckigkeit, Standfestigkeit
Winterfestigkeit
BBCH 12 bis 59
BBCH 12 bis 31
29
Ackerbau-Empfehlung 2015
Raps
Problem
Schnecken
Düngung
Kupfer-Düngermangel
Zink-Düngermangel
Produkt (Seite)
Hinweise
Schneckenkorn
Spiess-Urania (S. 372-375)
Patrol MetaPads (S. 314-317)
regen- und
schimmelfest
Kupfer-Questuran flüssig
(S. 488-491)
Zinkuran (S. 492-495)
Zinkuran flüssig (S. 496-499)
ab BBCH 12
ab BBCH 12
Stilllegungsflächen und Grünland
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
Unkräuter/Ungräser
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Roundup PowerFlex (S. 338-357)
Roundup Rekord (S. 358-371)
Nachbau aller
Kulturen möglich
Roundup PowerFlex (S. 338-357)
Roundup Rekord (S. 358-371)
15 cm Aufwuchshöhe
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
Aufnahme von
Pflanzenschutzmitteln
LI 700 (S. 278-282)
Silwet Gold (S. 376-379)
Adhäsit (S. 48-50)
KENTO (S. 256-259)
Designer (S. 136-139)
für die optimale
Wirkstoffaufnahme
Spritzenreinigung
Agroclean (S. 51-54)
gründlich und schnell
Unkräuter/Ungräser
Abtötung der Altnarbe,
Quecke, Distel, Rasenschmiele
Ackerbau allgemein
30
Gemüsebau-Empfehlungen 2015
Gemüsebau-Empfehlungen 2015
Pilzliche Krankheiten
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Hinweise
Falscher Mehltau und
Pilzliche Blattfleckenerreger
Patisson, Zucchini,
Kürbis-Hybriden und
Gurke im Freiland
Cuprozin WP
(S. 122-127)
Kupferpräparat mit
Kontaktwirkung
Falscher Mehltau
(Peronospora destructor)
an Speisezwiebeln;
Cuprozin progress
(S. 110-121)
Neues Kupferpräparat
mit Kontaktwirkung
Falscher Mehltau
(Pseudoperonospora
cubensis) an Gurke;
Cuprozin progress
(S. 110-121)
Neues Kupferpräparat
mit Kontaktwirkung
Laubkrankheit
(Stemphylium botryosum)
an Spargel;
Cuprozin progress
(S. 110-121)
Neues Kupferpräparat
mit Kontaktwirkung
Möhrenschwärze
(Alternaria dauci)
an Möhre
Cuprozin progress
(S. 110-121)
Neues Kupferpräparat
mit Kontaktwirkung
Falscher Mehltau
Zwiebelgemüse,
Kohlrabi
Dithane NeoTec
(S. 156-167)
Kontaktwirkung
Falscher Mehltau
Gurke im Gewächshaus
Equation Pro
(S. 174-183)
(teil-)systemische Wirkung
Falscher Mehltau
Blumenkohle im Freiland
Equation Pro
(S. 174-183)
(teil-)systemische Wirkung
Kraut- und Braunfäule
Tomaten
im Gewächshaus
Equation Pro
(S. 174-183)
(teil-)systemische Wirkung
31
Gemüsebau-Empfehlungen 2015
Unkrautbeseitigung
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Hinweise
Ein- und zweikeimblättrige Roundup PowerFlex
nach der Ernte ODER nach
Unkräuter
(S. 338-357)
dem Wiederergrünen
Gemüsekulturen
bis 2 Tage vor der Saat
(z.B. Spargel,
ODER bis 2 Tage
Zwiebelgemüse)
vor dem Pflanzen
Gemeines Hirtentäschel,
Flexidor (S. 189-202)
Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Stern-
miere
Rhabarber
dem Pflanzen vor dem
Auflaufen der Unkräuter
vor dem Austrieb
Gemeines Hirtentäschel,
Flexidor (S. 189-202)In Junganlagen mit SämGemeines Kreuzkraut, lingspflanzen, ab 1. LaubAcker-Senf, Vogel-Stern-
blatt bzw. Blattpaar oder
miere
Spargel
Blattquirl entfaltet; erste
Laubblätter entfaltet, im
Pflanzjahr vor dem Auf
laufen der Unkräuter nach
dem Pflanzen
Schwarzer
Vorox F
In Ertragsanlagen,
Nachtschatten
(S. 456-465)
Unterblattbehandlung
Spargel
mit Abschirmung
Ein- und ZweikeimKerb FLO
blättrige Unkräuter
(S. 260-272)
Salate, Endivien,
Chicoree,
Wurzelzichorie
Im Vorauflauf oder,
nach dem Pflanzen
mit Einregnen
Ein- und ZweikeimKerb FLO
Oktober-Dezember
blättrige Unkräuter
(S. 260-272)
im Ruhezustand der
Rhabarber
Pflanzen
32
Gemüsebau-Empfehlungen 2015
Tierische Schädlinge
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Kohlmottenschildlaus,
Dantop (S. 128-135)
Mehlige Kohlblattlaus
Kleine Kohlfliege
Kohlarten
(Jungpflanzen in
Anzuchtgefäßen)
Trauermücken
Dimilin 80 WG (S. 140-147)
Champignons
Spinnmilben
Floramite 240 SC
Aubergine, Gemüsepaprika, (S. 203-209)
Gurke, Tomate, Zucchini
im Freiland und Gewächshaus
Schnecken
Schneckenkorn
Salat-Arten
Spiess-Urania (S. 372-375)
Kohlgemüse Patrol MetaPads (S. 314-317)
Blattläuse, Zikaden
Frische Kräuter
Hinweise
Fraß- und Kontaktwirkung,
ausgeprägte Dauerwirkung
Metamorphosehemmer
(stört Larvenentwicklung
und Häutung)
Wirksam gegen alle
Entwicklungsstadien,
Nützlingsschonend
Granulatköder,
regen- und
schimmelfest
Köderkissen mit hoher
Lockwirkung, regen- und
schimmelfest
Dantop
(S. 128-135)
Fraß- und Kontaktwirkung,
ausgeprägte Dauerwirkung
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Hinweise
Calciummangel
Feldgemüse
Düngal Combi G (S. 476-480)
Vorbeugende Anwendung
Produkt (Seite)
Hinweise
Spezialdünger
Zusatzstoffe
Problem/Areal
Wirkungsoptimierung von
Silwet Gold (S. 376-379)
Akarizide / Fungiziden /Insektiziden, Vermeidung
von Spritzflecken
Superbenetzer zur
optimalen Verteilung
der Spritzbrühe
33
Hopfenbau-Empfehlungen 2015
Pilzliche Krankheiten
Problem/Areal
Falscher Mehltau
Produkt (Seite)
Hinweise
Cuprozin progress
(S. 110-121)
Funguran progress
(S. 226-235)
ab Warndiensthinweis
Produkt (Seite)
Hinweise
ab Warndiensthinweis
Tierische Schädlinge
Problem/Areal
Spinnmilben
Milbeknock (S. 283-289)
nach Befallsbeginn oder
ab Warndienstaufruf
max. 2 Anwendungen
Sonstiges
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Hinweise
Hopfenputzen
Adhäsit (S. 48-50)
Verbessert die
Wirkungsgrade
der Abspritzmittel
Zusatzstoff für
LI 700 (S. 278-282)
Pflanzenschutzmittel Verbesserung der
Wirkungsgrade durch
bessere
Wirkstoffaufnahme und
Verteilung in der Pflanze
34
Obstbau-Empfehlungen 2015
Empfehlungen für den Kernobstbau bis Ballon-Stadium
Pilzliche Krankheiten
Schorf
Cuprozin progress (S.110-121) - Funguran progress (S. 226-235)
Schorf
Qualitätsverbesserung
Syllit (S. 395-400)
Düngal Combi G (S. 476-480)
35
Obstbau-Empfehlungen 2015
Empfehlungen für den Kernobstbau ab Blüte
Pilzliche Krankheiten
Schorf
Schorf an Apfel
Obstbaumkrebs
(Holzpilze)
SYLLIT (S. 395-400)
KUMAR (S. 273-277)
Nach der Ernte als
Blattfallspritzung:
Cuprozin WP (S.122-127)
Frutogard M
(S. 484-487)
Düngung
Qualitätsverbesserung
Düngal Combi G (S. 476-480)
Stippe
Lagerfähigkeit
Tierische Schädlinge
Spinnenmilben
Apfelwickler/Obstmade
Apfel-/Fruchtschalenwickler
36
Düngal Calcium
(S.473-475)
Milbeknock (S. 283-289)
Mimic (S. 290-296)
Mimic (S. 290-296)
Obstbau-Empfehlungen 2015
Obstbau-Empfehlungen 2015
Pilzliche Krankheiten
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
Pflaumenrost
an Pflaume
Dithane NeoTec (S. 156-167)
bei Befallsbeginn
Narrentaschenkrankheit
an Zwetschge
Dithane NeoTec (S. 156-167)
bei Blüte oder Befallsgefahr
Schorf an Kernobst
SYLLIT (S. 395-400)
vor und nach der Blüte
Kern- und Steinobst
Schorf an Apfel
KUMAR (S. 273-277)
Kräuselkrankheit
(Taphrina deformans)
in Pfirsich und Aprikose
ab Walnussgröße der Früchte
SYLLIT (S. 273-277)
vor dem Austrieb
Triebsterben
an Heidelbeeren
Rot- und Weißflecken
an Erdbeeren
Cuprozin WP
(S. 122-127)
Dithane NeoTec
(S. 156-167)
vor der Blüte
und nach der Ernte
vor der Blüte
oder nach der Ernte
Blattfallkrankheit an
an Johannisbeeren
und Stachelbeeren
Dithane NeoTec
(S. 156-167)
vor der Blüte
oder nach der Ernte
Säulenrost
an Roten und Schwarzen
Johannisbeeren
Dithane NeoTec
(S. 156-167)
vor der Blüte
oder nach der Ernte
Grauschimmel
(Botrytis cinerea) an
Erdbeeren
Frupica SC (S. 218-221)
Beginn bis Ende Blüte
Beerenobst
37
Obstbau-Empfehlungen 2015
Tierische Schädlinge
Problem
Produkt (Seite)
Erdbeeren
Schnecken
Patrol MetaPads (S. 314-317)
Schneckenkorn
Spiess-Urania (S. 372-375)
Spinnmilben
Milbeknock (S. 283-289)
Floramite 240 SC (S. 203-209)
Freifressende
Mimic (S. 290-296)
Schmetterlingsraupen
Kernobst
Apfel-, FruchtschalenMimic (S. 290-296)
wickler
Steinobst
Freifressende
Mimic (S. 290-296)
Schmetterlingsraupen
Hinweise
bei beginnendem Befall
zwischen die Reihen streuen
Keine Anwendung bei s­ ichtbarem Fruchtansatz.
im Freiland (April bis
September) und im
Gewächshaus
in Beständen zur
Pflanzguterzeugung
ab Schlupf der ersten Larven
ab Schlupf der ersten Larven
Unkrautbeseitigung
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Kernobst, Steinobst
Ein- und zweikeimRoundup PowerFlex
blättrige Unkräuter
(S. 338-357)
Roundup Rekord (S. 358-371)
Johannis- und HimbeerFlexidor (S. 189-202)
artiges Beerenobst, Kernobst (ausgenommen
Apfel) und Steinobst
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Schalen-, Kern- und SteinKerb FLO (S. 260-272)
obst, Johannis- und Stach-
elbeere, Himbeerartiges
Beerenobst, Schwarzer
Holunder, Heidelbeere
Einkeimblättrige Unkräuter,
Vogel-Sternmiere
38
Hinweise
Baumstreifen behand lung
ab Frühjahr bis Ende Juni
Baumstreifenbehandlung
ab Frühjahr bis Ende Juni
Im Frühjahr bis
Blühbeginn
Winter (in der Vegetationsruhe)
Obstbau-Empfehlungen 2015
Noch Unkrautbeseitigung
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
Erdbeeren
Einjährige zweikeimFlexidor (S. 189-202)
blättrige Unkräuter
einkeimblättrige Unkräuter
Kerb FLO (S. 260-272)
Vogel-Sternmiere
nach der Ernte oder im
Pflanzjahr nach dem
Pflanzen
Winter (in der Vegetationsruhe)
Spezialdünger
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Hinweise
Düngal Combi G (S. 476-480)
nach der Blüte
Steinobst
Fruchtqualität
Beerenobst
Fruchtqualität
Düngal Combi G (S. 476-480)
Kernobst
Frutogard M (S. 484-487)
während der Blüte
an Erdbeeren, Himbeeren
und Johannisbeeren
Bei Bedarf
Wachstumsbeeinflussung
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
Kernobst
TOPPER (S. 424-427)
vor der Ernte
39
Weinbau-Empfehlungen 2015
Pilzliche Krankheiten
Problem
Produkt (Seite)
Phomopsis
Dithane NeoTec (S. 156-167)
Hinweise
ab Knospenaufbruch, wenn
das erste Grün sichtbar wird
Roter Brenner
Dithane NeoTec (S. 156-167)
ab 3- bis 4-Blatt-Stadium
Peronospora
Dithane NeoTec (S. 156-167)
bei Infektionsgefahr
Equation Pro (S.)
max. 3 Behandlungen
(max. 2 mal in Folge)
Vincare (S. 450-455)
bei Infektionsgefahr /
ab Warndiensthinweis
max. 6 Behandlungen
Falscher Mehltau
Cuprozin progress
(S. 110-121)
Funguran progress
(S. 226-235)
ab Warndiensthinweis
Produkt (Seite)
Hinweise
ab Warndiensthinweis
Tierische Schädlinge
Problem
Heuwurm, Sauerwurm
Mimic (S. 290-296)
Rombenspanner,
Springwurm
40
Mimic (S. 290-296)
ab Schlupf der ersten
Larven
bei Befallsbeginn
Weinbau-Empfehlungen 2015
Unkräuter/Ungräser
Problem
Produkt (Seite)
Hinweise
Ein- und zweikeimblättrige
Unkräuter
Roundup PowerFlex
(S. 338-357)
Frühjahrs- und
Sommeranwendung
Roundup Rekord
(S. 358-371)
Frühjahrs- und
Sommeranwendung
Einkeimblättrige Unkräuter
Kerb FLO (S. 260-272)
Winter
(in der Vegetationsruhe)
Spezialanwendungen
Problem
Produkt (Seite)
Magnesium-Mangel
Falnet (S. 481-483)
und Stiellähme
Düngung
Frutogard M (S. 484-487)
Hinweise
zwei Behandlungen 1.) kurz vor Traubenschluß
2.) bei Reifebeginn
ab Vorblüte bis max.
2. Nachblüte/Traubenschluß
41
Zierpflanzenbau, Baumschule,
Weihnachtsbaumkulturen, Forst und
Öffentliches Grün - Empfehlungen 2015
Unkrautbeseitigung
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Hinweise
Ein- und mehrjährige
Roundup PowerFlex
Ungräser und Unkräuter
(S. 338-357)
Baumschule
streichen 33%
Einkeimblättrige Unkräuter,
Zweikeimblättrige
Unkräuter
Forst
Roundup PowerFlex
(S.338-357)
Roundup Rekord (S. 358-371)
Spritzung mit
Abschirmung
Ein- und mehrjährige
Ungräser und Unkräuter
Rasen-Neuansaat
Roundup PowerFlex
(S. 338-357)
während der Vegetations-­
periode; vor der Saat
Einkeimblättrige Unkräuter
einschl. Quecke und
Vogel-Sternmiere
Ziergehölze
ab 1. Standjahr
Vorox-Streugranulat
(S. 466-471)
Herbst-/Winteranwendung
(November - März)
Einjährige zweikeimFlexidor (S. 189-202)
blättrige Unkräuter Baumschule
Forst
Vorauflauf-Herbizid,
im Frühjahr bzw.
vor dem Austrieb,
auf unkrautfreien,
feuchten Boden
spritzen
Einjährige zweikeimFlexidor (S. 189-202)
blättrige Unkräuter
Ziergehölze
in Baumschulcontainern
und auf Stellflächen
Einjährige einkeimPanarex (S. 308-313)
blättrige Unkräuter
Zierpflanzen im
Freiland
nach dem Auflaufen der
Unkräuter (BBCH 12-29)
Gemeine Quecke
Panarex (S. 308-313)
Zierpflanzen im
Freiland
nach dem Auflaufen der
Unkräuter (BBCH 12-29)
Einkeimblättrige Unkräuter
Kerb FLO (S. 260-272)
einschl. Quecke und Vogel-
Sternmiere
Ziergehölze
Im Winter (in der Vegetationsruhe), noch vor dem Austrieb
der Gehölze
42
Zierpflanzenbau, Baumschule, Weihnachtsbaumkulturen, Forst
und Öffentliches Grün - Empfehlungen 2015
Noch Unkrautbeseitigung
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Hinweise
Ein- und mehrjährige
Roundup PowerFlex
Ungräser und Unkräuter
(S. 338-357)
Wege und Plätze
mit Holzgewächsen
sowie Nichtkulturland
(ohne Holzgewächse)
streichen 33%
Ein- und zweikeimblättrige
Vorox F (S. 456-465)
Unkräuter
Ziergehölze
Bodenherbizid mit breitem
Wirkungsspektrum und
Langzeitwirkung
Ein- und zweikeimblättrige
Vorox F (S. 456-465)
Unkräuter
Wege und Plätze
mit Holzgewächsen
Bodenherbizid mit breitem
Wirkungsspektrum und
Langzeitwirkung
Moose
Vorox F (S. 456-465)
Wege und Plätze
mit Holzgewächsen
sowie Ziergehölze
Wirkung gegen Moose
einschließlich Lebermoos
Spritz- oder Streichverfahren
Pilzliche Krankheiten
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Hinweise
Rostpilze,
Falscher Mehltau,
Pilzliche Blattfleckenerreger
Zierpflanzen im
Freiland /
im Gewächshaus
Dithane NeoTec
(S. 156-167)
Kontaktwirkung
Rhizoctonia solani
Zierpflanzen
im Gewächshaus
Risolex flüssig
(S. 328-333)
Spritzmittel
Bakterielle Blattfleckenerreger an Zierpflanzen
Problem/Areal
Produkt (Seite)
in Zierpflanzen
Cuprozin progress (S. 110-121)
in Ziergehölzen
Funguran progress (S. 226-235)
Hinweise
Neues Kupferpräperat
mit Kontaktwirkung
Neues Kupferpräperat
mit Kontaktwirkung
43
Zierpflanzenbau, Baumschule, Weihnachtsbaumkulturen, Forst
und Öffentliches Grün - Empfehlungen 2015
Tierische Schädlinge
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Hinweise
Blattläuse
Dantop (S. 128-135)
Zierpflanzen
im Gewächshaus
Fraß- und Kontaktwirkung,
ausgeprägte Dauerwirkung
Spinnmilben und
Milbeknock (S. 283-289)
Minierfliegen
Zierpflanzen
im Gewächshaus
Kontakt- und Fraßwirkung,
translaminare Einlagerung
Frei- / verstecktfressende
Dimilin 80 WG (S. 140-147)
Schmetterlingsraupen
Forst (Laub- u. Nadelholz),
Blattwespen (Afterraupen)
Forst (Nadelholz).
Freifressende
Schmetterlingsraupen
und Goldafter
Zierpflanzen
Häutungshemmer
mit Fraßwirkung
Spinnmilben
Floramite 240 SC (S. 203-209)
Zierpflanzen
im Gewächshaus
Wirksam gegen alle
Entwicklungsstadien,
Nützlingsschonend
Weichhautmilben,
Floramite 240 SC (S. 203-209)
Kontaktwirkung
Zierpflanzen
im Gewächshaus
Thripse,
Raupen, Minierfliegen
Zierpflanzen
im Gewächshaus
CONSERVE (S. 96-103)
Kontakt und Fraßwirkung
Schneckenkorn
Spiess-Urania (S. 372-375)
Granulatköder
Ziergehölze
Schnecken
Zierpflanzen
Schnecken
Patrol MetaPads (S. 314-317)
Zierpflanzen
44
Köderkissen,
hohe Lockwirkung
Zierpflanzenbau, Baumschule, Weihnachtsbaumkulturen, Forst
und Öffentliches Grün - Empfehlungen 2015
Wachstumsbeeinflussung
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Förderung der Triebbildung Flordimex 420 (S. 210-217)
Chrysanthemen
Pelargonium zonale
Hinweise
Einsatz zur Stecklingsgewinnung bei
Mutterpflanzen
Zusatzstoffe
Problem/Areal
Produkt (Seite)
Wirkungsoptimierung von
Silwet Gold (S. 376-379)
Fungiziden / Insektiziden,
Vermeidung von
Spritzflecken
Zierpflanzen, Gehölze
allgemein
Hinweise
Superbenetzer zur
optimalen Verteilung
der Spritzbrühe
45
Allgemeine Anwendungshinweise /
Haftung!
Diese Produktinformation soll beraten. Für die Anwendung der Präparate ist allein die den
Packungen beigefügte oder aufgedruckte Gebrauchsanleitung maßgebend, welche genau
zu beachten ist.
· „Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produkt­
informationen lesen.“
· „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation
lesen.”
Hinweise für den sicheren Umgang (Hinweise zum Schutz des Anwenders, Gewässerschutz,
Gewässerorganismen, Bienen und andere Nützlinge sowie Entsorgung) am Ende der
Gebrauchsanleitungen beachten.
Sicherheitsdatenblätter sind auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Lager- und Transportvorschriften sowie Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen
gemäß GefStoffV - siehe im Anhang ab S. 523.
Anwendungstechnik
Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand testen lassen, um eine genaue Dosierung und
gleichmäßige Ausbringung der Mittel zu gewährleisten.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht
wird. Ständige Kontrolle des Spritzbrüheverbrauchs während der Ausbringung in Bezug
zur behandelten Fläche. Als technisches Hilfsmittel bietet sich die Verwendung von
Dosiermeßgeräten an. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1 : 10 verdünnen
und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Haftung
Auf die Wirkungsweise eines Pflanzenschutz-, Pflanzenstärkungs- und Düngemittels sowie
eines Zusatzstoffes haben viele Bedingungen Einfluß, wie z. B. der Zustand der Pflanzen,
die Bodenbeschaffenheit, Kulturführung, Zusammenwirkung mit anderen Mitteln und das
Wetter. Diese Bedingungen liegen außerhalb unserer Kontrolle und Einflußmöglichkeit, so
dass wir nur für eine gleichbleibende Beschaffenheit des Mittels haften.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach der Anwendung von Pflanzenschutz- und
Düngemitteln selbst bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung Minderwirkung oder Schäden
auftreten, wenn verschiedene Umstände zusammenwirken. Zur Verminderung dieses
Risikos wird empfohlen, vorher in Kleinversuchen örtliche Erfahrungen zu sammeln.
46
Kanne leer? Kanne her!
Leere Behälter von Pflanzenschutzmitteln mit dem
PAMIRA-Logo sollen überall in Deutschland an den
Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA
ab­
gegeben werden. Zurückgenommen werden
auch andere Verpackungen (z.B. volumenflexible
Verpackungen), die leer und mit dem PAMIRA-Logo
gekennzeichnet sind.
Die Rücknahme ist für den Landwirt gebührenfrei.
®
Wann gelten die angelieferten Behälter als leer?
Antwort: wenn sie gespült, restentleert und trocken
sind. Das Spülen soll bereits beim Ansetzen der
Spritzbrühe erfolgen und das Spülwasser dem
Tank beigegeben werden. Dies entspricht guter
landwirtschaftlicher Praxis.
An der Sammelstelle sind die Behälter offen anzuliefern.
Behälter über 50 Liter müssen vorher durchtrennt
werden. Die Verschlüsse müssen separat abgegeben
werden. Die Sauberkeit der Verpackungen überprüft
ein geschulter Mitarbeiter an der Sammelstelle.
Ungespülte Behälter und Verpackungen mit Produkt­
resten werden nicht angenommen. Sie müssen vom
Landwirt als Sondermüll entsorgt werden.
PAMIRA garantiert die umwelt- und gesundheits­
verträgliche Verwertung aller eingesammelten Ver­
packungen in Deutschland. Diese werden insbesondere
als Energieträger im Zementwerk oder als Rohstoff für
die Methanolherstellung eingesetzt. Ihr Kunststoff
wird beispielsweise aber auch in Kabelschutzrohren
wieder verwendet.
Die Sammelaktionen finden regional gestaffelt
zwischen Mai und Oktober statt, wobei die einzelnen
Sammelstellen einen bis vier Tage lang geöffnet sind.
Orte und Termine sind beim Handel, über die regionale
Presse oder über das Internet (www.pamira.de) zu
erfahren.
47
Adhäsit®
Zusatzstoff
Listungs-Nr.: 4711-00
Inhaltsstoff: 100 g Marlopon /l (10 Gew.-%)
Lösungsmittel: 150 g/l (15 Gew.-%)
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Piktogramm:
Signalwort:
Packungsgröße:
GHS02, GHS05
Gefahr
1 l Flasche
10 l Kanister
Verbessert die Benetzungsfähigkeit der Spritzbrühe, vermeidet Spritz­flecken.
Anwendung
Wirkungsweise
Adhäsit ist ein anionisches Netzmittel zur Veränderung der Oberflächenspannung des
Wassers und zur Verbesserung der Benetzbarkeit wasserabstoßender Oberflächen. Der
Zusatz von Adhäsit zur Spritzbrühe vermeidet die Spritzfleckenbildung. Der Geschmack des
Erntegutes wird nicht beeinflusst.
Aufwandmenge:
0,1% (=100 ml / 100 l Wasser)
Herstellung der Spritzbrühe
Adhäsit wird in die fertige Spritzbrühe eingerührt. Adhäsit ist kalkbeständig und verursacht
deshalb auch bei hartem Wasser kein Ausflocken der Spritzbrühe. Ein Verstopfen der Düsen
ist daher nicht zu befürchten.
Spezielle Anwendungsempfehlungen
Aufgrund eigener Erfahrung kann folgende Produktempfehlung gegeben wer-den:
Die Zugabe von Adhäsit zur Krautfäulespritzung mit Valbon hat sich bewährt.
48
Adhäsit®
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen. Berührung mit der Haut vermeiden. Beim Umgang mit dem unverdünnten/an­wendungs­
fertigen Mittel dicht abschließende Schutzbrille, Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), festes
Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Nach der Arbeit eventuell kontaminierte Körperteile
gründlich mit Wasser und Seife waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln
fernhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort
ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit,
Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden
auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger
Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Keine Lösemittel verwenden.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­lung.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Sofort ärztlichen Rat holen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßen­abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Empfohlene Lagertemperatur: -10° C - 30° C.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händ­ler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produkt­reste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
49
Adhäsit®
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
Kennzeichnungssymbol: Xi
R10 - Entzündlich.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S7 - Behälter dicht geschlossen halten.
S16 - Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S23 - Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/
Gesichtsschutz tragen.
Sicherheits­datenblatt
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
S56 - Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung
zu­führen.
Leere Verpackungen nicht wiederverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS02, GHS05
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P210 - Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P370+P378 - Bei Brand: Wassersprühstrahl, Löschpulver, Schaum oder CO2 zum Löschen
verwenden.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern).
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = registrierte Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = registrierte Marke des IVA (Industrieverband Agrar)
50
Agroclean®
Reiniger
Inhaltsstoffe: Phosphate > 30 %
Alkylbenzolsulfonat < 5 %
Piktogramm: GHS05
Signalwort:Gefahr
Packungsgröße:
1 kg Dose
Agroclean ist ein speziell für Pflanzenschutzspritzen entwickeltes
Reinigungs­mittel. Agroclean ist auch zur Reinigung von Ställen und
Maschinen mit Hoch­druckreinigern geeignet.
Anwendung
Wirkungsweise
Agroclean ist ein universelles Reinigungsmittel für die gründliche und schnelle Innenund Außenreinigung von Pflanzenschutzspritzen unmittelbar nach dem Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln und vor der Winterpause. Agroclean ist auch zur Reinigung von Ställen
und Maschinen mit Hochdruckreinigern geeignet. Agroclean ist nicht aggressiv gegenüber
Farben und Lacken und hat eine antikorrosive Wirkung. Agroclean ist ein feinkörniges, leicht
lösliches Granulat und enthält biologisch abbaubare Wirkstoffe, die sich durch eine hohe
Aktivität bei geringen Aufwandmengen und voller Pflanzenverträglichkeit auszeichnen. Der
hohe Reinigungseffekt wird auch bei Sulfonylharnstoff- oder Glyphosat-Herbiziden erreicht,
wenn Agroclean ausreichend lange auf Rückstände dieser Herbizide einwirken kann und
die Reinigung unmittelbar nach der Anwendung der Pflanzenschutzmittel erfolgt.
Anwendungstechnik
• Vor dem Dosieren mit der Mess-Skala muss die Dose einmal gedreht bzw. aufgeschüttelt
werden.
•
Das Spritzgerät sofort nach Beendigung des Spritzvorganges bereits auf dem Feld
vollständig entleeren, anschließend das gesamte Spritzsystem einschließlich aller
Leitungen und Düsen mit Wasser durchspülen.
• Die Einspülschleuse, der Dom, der Fassdeckel und andere schwer zugängliche Innenseiten
der Spritze mit dem Hochdruckreiniger reinigen, um versteckt sitzende und evtl.
angetrocknete Pflanzenschutzmittelreste zu entfernen.
• Danach den Tank zu 30 % seines Volumens mit Wasser füllen und Agroclean (100
g/100 l Wasser) langsam bei laufendem Rührwerk hinzufügen. Reinigungsflüssigkeit
mindestens 30 Minuten zirkulieren lassen. Alle Rührer sollten eingeschaltet werden. Bei
starker Verschmutzung des Spritzgerätes mit Pflanzenschutzmitteln (z.B. Herbizide auf
Sulfonylharnstoffbasis und Pflanzeschutzmittel, die als Suspensionkonzentrat formuliert
sind) oder bei der Gerätereinigung am Ende der Spritzsaison muss die Reinigungslösung
45 Minuten im Gerät zirkulieren, bevor die Ausbringung erfolgt.
51
Agroclean®
Für die Reinigung nach dem Einsatz von Carfentrazon-haltigen Pflanzenschutzmitteln
empfehlen wir, ergänzend Salmiakgeist (25%) mit einer Aufwandmenge von 0,2 l/100 l
Wasser zuzugeben.
• Die Ausbringung der Reinigungsflüssigkeit mit den Spritzbrüheresten sollte auf die zuletzt
behandelte Kultur erfolgen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in die Kanalisation
oder in Oberflächengewässer gelangen lassen.
•
Alle Filter (Haupt- Neben-und Düsenfilter) demontieren und gründlich mechanisch
reinigen z.B. mit einer Bürste in einem Eimer mit Agroclean Reinigungsflüssigkeit.
• Nach der Reinigung mit Agroclean muss das Spritzgerät abschließend mit klarem Wasser
gespült werden. Wenn das Spritzgerät für längere Zeit nicht genutzt wird (z.B. Winterpause),
sollte die letzte Spülung erst vor der nächsten Spritzung erfolgen, denn dann hinterlässt
Agroclean einen antikorrosiven Schutzfilm.
• Das Spritzgerät auch von außen mit Agroclean reinigen. Verdünnte Lösung per Hand
oder mit einem Hochdruckreiniger ausbringen. Auch hier beachten, dass die Reinigungs­
flüssigkeit nicht in die Kanalisation gelangen kann.
Die sorgfältige Einhaltung der Reinigungsschritte ist wie folgt zu beachten:
1. Spülen mit klarem Wasser;
2. Innenreinigung mit dem Hochdruckreiniger;
3. Reinigung des gesamten Spritzsystems, einschließlich aller Leitungen,
Filter und Düsen mit Agroclean;
4. Spülen mit klarem Wasser;
5. Außenreinigung mit dem Hochdruckreiniger (auf dem Feld).
Aufwandmengen
1. Routinemäßige Reinigung nach jeder Spritzung
Tankreinigung - innen:
100 g / 100 l Wasser
Handreinigung - außen:
25 g gelöst in 10 l Wasser
Hochdruckreinigung:
50 g gelöst in 10 l Wasser
Die Spritzenreinigung sollte nach jedem Einsatz erfolgen.
2. Reinigung vor der Winterpause
Tankreinigung - innen:
200 g / 100 l Wasser
Hochdruckreinigung - außen:
50 g gelöst in 10 l Wasser
Nicht spülen bis das Gerät wieder benutzt wird.
Agroclean hinterlässt einen Schutzfilm im Gerät, um es gegen Korrosion zu schützen.
3. Reinigung von anderen Maschinen und Stallausstattungen
Handreinigung oder Hochdruckreinigung: 50 g gelöst in 10 l Wasser
Hinweise für den sicheren Umgang
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln
fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
52
Agroclean®
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort
ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter
fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich
Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln
lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den
autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
Kennzeichnungssymbol: entfällt
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S22 - Staub nicht einatmen.
S37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille /Gesichtsschutz
tragen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
53
Agroclean®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP:
Piktogramm: GHS05
Signalwörter: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+351+338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden
Zur Beachtung
Sulfonylharnstoffe und Carfentrazon können in empfindlichen Kulturen in bestimmten
Stadien schon in Spuren Schäden anrichten. Auch bei sorgfältiger Reinigung können ver­
steckt sitzende Pflanzenschutzmittelreste z. B. in der Einspülschleuse, am Dom oder am Fass­
deckel übersehen oder bei der Reinigung nicht ausreichend erfasst werden. Der ReinigerHersteller haftet nicht für Schäden an der Folgekultur.
® = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
54
ARMICARB® (neu: KUMAR, siehe S. 273-277)
Fungizid
Wirkstoff:
850 g Kaliumhydrogencarbonat/kg (85 Gew.-%)
Wasserlösliches Pulver (SP)
Piktogramm: entfällt
Signalwort:
entfällt
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße: 5 kg Sack
007547-00
Kontaktfungizid gegen Schorf an Apfel nach der Blüte.
Anwendung
Wirkungsweise
Armicarb ist ein Fungizid mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat. Die Wirkungsweise
von Kaliumhydrogencarbonat ist noch unbekannt (WMFUN: FRAC - Gruppe NC). Es wird
jedoch angenommen, dass durch die Veränderung von pH-Wert und des osmotischen
Druckes sowie durch die direkte Ionen-Wirkung des Bicarbonats die Sporen und das
Mycelium der Schadpilze gehemmt und abgetötet werden. Armicarb wirkt präventiv
und leicht kurativ. Präventive Armicarb Spritzungen gewährleisten die beste Wirkung des
Produkts und somit einen guten Schutz der Kultur.
Gegenüber Kaliumhydrogencarbonat sind bisher keine Resistenzen aufgetreten, weshalb
sich Armicarb in Fungizid-Programmen hervorragend für eine Antiresistenz-Strategie
eignet.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Schorf (Venturia spp.) an Apfel.“
Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen
Obstbau
Gegen Schorf (Venturia spp.) an Apfel im Freiland nach der Blüte ab Stadium BBCH 72
(Fruchtgrösse 20 mm) bis BBCH 89 nur zur Befallsminderung bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warndiensthinweis spritzen oder sprühen. Maximal 6 Behandlungen im Abstand von 8 bis
10 Tagen
Aufwandmenge
2,5 kg Armicarb /ha in 200-500 l Wasser /ha und je 1 Meter Kronenhöhe spritzen oder
sprühen. Maximaler Produktaufwand ist 5 kg Armicarb /ha je Behandlung.
Minimale Spritzabstände für Armicarb: 8 Tage. Sind in Betrieben witterungsbedingt kürzere
Spritzabstände notwendig, so sind andere zugelassene Produkte dazwischen zu wählen.
In empfindlichen Sorten wie Golden Delicious kann die Anwendung kurz vor der Ernte zu
Lentizellenflecken auf den Früchten führen.
55
ARMICARB®
Daher sollten Sie in diesen empfindlichen Sorten Armicarb nur bis 5 Wochen vor der
Ernte einsetzen. Bei anfälligen Sorten wie Elstar können mehr als 3 Behandlungen zu
Verbräunungen an den Blättern führen.
WP7371 - Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.
Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen
verwenden.
WW764 - Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln
aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Mischbarkeit
Armicarb ist im Obstbau nach bisherigen Erfahrungen mit Netzschwefelprodukten und
Viruspräparaten mischbar. Armicarb nicht in Tankmischung mit Calcium-Chlorid einsetzen.
Die Anwendung von Armicarb auf das nasse Blatt erhöht die Gefahr von sortenspezifischen
Unverträglichkeiten. Daher bei Behandlungen abwarten bis das Blatt abgetrocknet ist.
Tankmischungen sind in eingeschränktem Rahmen möglich, dabei sollten folgende Pro­duk­
te nicht in Tankmischungen verwendet werden:
- Formulierungshilfsstoffe, Adjuvantien,
- Produkte mit EC Formulierung,
- Kupferpräparate (erhöhen das Risiko von Pflanzenschäden)
- pH verändernde Produkte: saure Produkte. (Veränderungen des pH-Wertes haben Aus­
wir­kun­gen auf die Wirksamkeit, bei einem pH- Wert kleiner als 6,5 kann der Wirkstoff
unwirksam werden)
- wasserlösliche Düngemittel.
Achtung - unbedingt Gebrauchsanleitungen der Mischungspartner beachten!
Armicarb kann bei geringen Wassermengen und je nach Zeitpunkt der Applikation, wie
z.B. hohe Temperatur oder starke Sonneneinstrahlung, zu sortenspezifischen Un­verträg­
lichkeitserscheinungen in Form von Farbsprenkeln oder Bräunungen führen.
Minderwirkungen bei dichten Anlagen und Bäumen größer 2 m Kronenhöhe sowie bei
starkem Befall sind möglich.
Bei Behandlung sind Triebwachstumseinschränkungen nicht auszuschließen.
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Spritztank bis zur Hälfte mit Wasser füllen und die gewünschte Menge Armicarb bei
laufendem Rührwerk direkt in den Spritztank geben und anschließend mit der Rest­was­ser­
menge auffüllen.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich
gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean®2
hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
56
ARMICARB®
Wartezeiten
• Apfel: 1 Tag
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
„Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen
ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein
Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der
Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung
eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflan­
zenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von
der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom
7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden
ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens
5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heitsschäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen,
trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte Kleidung wechseln. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen Arzt
hinzuziehen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort und lange mit viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein
Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
Reizung der Augen und Schleimhäute. Hautreizung; Magen-Darm-Beschwerden
57
ARMICARB®
Gewässerschutz
EB001-2 - SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./
Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro
geahndet werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN334 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raub­
milbe) eingestuft.
NN1001 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten
eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
In der Originalverpackung, getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für
Kinder und Haustiere aufbewahren. Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
Kennzeichnungssymbol: enfällt
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Richtlinie 1999/45/EG (DPD)
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
58
Sicherheits­datenblatt
ARMICARB®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise: entfallen
Sicherheitshinweise:
P260 - Staub nicht einatmen.
P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P280 - Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = CHURCH & DWIGHT CO., INC.
®1 = eingetragene Marke des IVA
®2 = eingetragene Marke der Spiess Urania Chemicals GmbH
Sicherheits­datenblatt
59
Brazzos®
Herbizid
Wirkstoff: 500 g Imazosulfuron /kg (50 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Gefahrensymbol:N
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße: 100 g Flasche
024418-00
375 g Flasche
Getreideherbizid gegen zweikeimblättrige Samenunkräuter, ins­be­
son­dere Echte Kamille sowie Ausfall-Raps.
Anwendung
Wirkungsweise
Der in Brazzos enthaltene Wirkstoff Imazosulfuron gehört als Sulfonylharnstoff zu den
Acetolactat-Synthase (ALS)-Hemmern. Nach der Wirkstoff-Klassifizierung des Herbicide
Resistance Action Committee (HRAC) gehören Sulfonylharnstoffe in die Gruppe B.
Der Wirkstoff wird über die Wurzel und das Blatt aufgenommen und in der gesamten Pflanze
verteilt. Im Getreide wird der Wirkstoff in eine inaktive Form umgesetzt. Die Zellteilung in
den Schadpflanzen wird gehemmt.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
·
Ausfallraps, Gemeines Hirtentäschel, Echte Kamille, Wege-Rauke in Wintertriticale,
Winterweichweizen, Winter­rog­gen, Wintergerste.”
Anwendungsbedingungen und Aufwandmenge
Die Anwendung von Brazzos im Ackerbau richtet sich gegen Echte Kamille, Ausfallraps,
Gemeines Hirtentäschel und Wege-Rauke (BBCH 10 bis 15) in Wintergerste, Winterroggen,
Winterweichweizen und Wintertriticale (BBCH 10 bis 14).
Die Applikation im Spritzverfahren mit 25 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ ha erfolgt nach dem
Auflaufen im Herbst mit maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. pro Jahr.
Wirkungsspektrum (WH9161)
Gut bekämpft werden:
Ausfallraps, Gemeines Hirtentäschel, Echte Kamille, Wege-Rauke.
Andere Unkräuter werden nur teilweise bekämpft.
60
Brazzos®
Resistenzhinweis (WH951)
Die Tendenz in der Landwirtschaft, zu verminderter (nichtwendender) Bodenbearbeitung
oder Direktsaat überzugehen, erhöht sowohl den Ungras- und Unkrautbesatz auf den
betreffenden Standorten als auch den Selektionsdruck innerhalb der Unkrautpopulationen
sehr deutlich. Samen von (ggf. vorbehandelten) nicht bekämpften Unkräutern können
ohne Unterbrechung in die nächste Generation übergehen; vor allem in Verbindung
mit Monokulturen entsteht dadurch ein beträchtliches Resistenzrisiko. Dies ist
nach allen Möglichkeiten zu unterbinden. Die Sortenwahl und die Saatstärke sind
relevante Einflussfaktoren, weil bei jeder Herbizidmaßnahme die Konkurrenzkraft des
Kulturpflanzenbestandes entscheidend am Bekämpfungserfolg beteiligt ist. Folgende
Punkte können hierbei von Relevanz sein:
• Ein regelmäßiger Wirkstoffwechsel ist in einer intensivierten Landwirtschaft ein wichtiges
Instrument, um die Ausbildung von Resistenzen zu verhindern. Hier kommt es darauf
an, im Rahmen einer Fruchtfolge unterschiedliche Wirkstoffe aus verschiedenen HRACWirkstoffgruppen mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen zu nutzen.
• Im Fall von Brazzos ist es gut möglich, dieses Produkt in ein WirkstoffmanagementSys­tem einzugliedern, da eine Reihe von unterschiedlichen Wirkstoffgruppen für den
Einsatz in Getreide und anderen Fruchtfolgekulturen zur Verfügung stehen. Im Fall
einer Getreidemonokultur sollten zusätzlich zum Wirkstoffwechsel weitere Maßnahmen
zur Verminderung des agronomischen Risikos (z. B. kulturtechnische, nicht chemische
Bekämpfungsmaßnahmen) betrieben werden. Generell jedoch gilt, dass Monokulturen,
wo immer möglich, vermieden werden sollten.
Brazzos enthält den Wirkstoff Imazosulfuron. Dieser Wirkstoff zählt zur Gruppe der
Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung
eingestuft sind; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist
regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Kulturverträglichkeit (WH9161)
Alle Wintergetreidearten sind bis zu der zugelassenen Aufwandmenge gut verträglich.
Anwendungstechnik
Herstellung der Spritzbrühe
• Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen
dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter
Präparate zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Brazzos löst sich innerhalb von wenigen Minuten in Wasser auf und braucht vorher nicht
angeteigt zu werden.
• Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen
Messbecher verwenden.
• Geben Sie die benötigte Menge Brazzos in den zu ¼ bis ½ gefüllten Spritztank. Die restliche
Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen. Während des Spritzens Rührwerk laufen
lassen.
61
Brazzos®
Mischbarkeit
Beim Ansetzen der Mischungen unbedingt diese Reihenfolge einhalten:
1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen.
2. Brazzos dazugeben und durchrühren lassen.
3. Mischpartner dazugeben.
4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
Mischungen umgehend ausbringen.
Geeignete Mischpartner sind:
Herbizide wie z. B. Isoproturon-Präparate, Boxer®2, Herold®1 SC, Malibu®3, Stomp®3 Aqua,
Stomp®3 SC oder Wuchsstoffherbizide, Flüssigdünger wie Blattdünger, Harnstoff und
Ammon­nitrat-Harnstoff-Lösung. Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird Brazzos in
einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung
beigegeben.
Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.
Für eventuelle negative Auswirkungen bei von uns nicht empfohlener Tankmischung haften
wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können.
Bitte fordern Sie im Einzelfall telefonische Beratung unter: 0800 - 8300301 an.
Gerätereinigung
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich mit einem speziellen
Tankreiniger für Sulfonylharnstoffe, z. B. Agroclean, reinigen. Abschließend mit klarem
Wasser durchspülen. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der zuvor
behandelten Fläche ausbringen.
Wartezeit
Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
„Verlust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.
62
Brazzos®
Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß
Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­flächen­gewässern § 6
Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Abdriftminderung von mindestens 90 %: *
Abdriftminderung von mindestens 75 %: 5 m
Abdriftminderung von mindestens 50 %: 5 m.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können
mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. - 10 m.
NW706 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke
bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz
von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für
das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht
in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW800 - Keine Anwendung auf drainierten Flächen zwischen dem 01. November und dem
15. März.
NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­
grenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer
darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen,
das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.
205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse
75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels
ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
„Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen
(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzten Flächen angelegt worden sind.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
63
Brazzos®
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
Nachbau (WH960)
Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Schäden durch Abdrift möglich,
insbesondere bei Raps.
Kein Nachbau von Zuckerrüben. Nachbau-Kulturen wie Spinat, Phacelia und Klee reagieren
auf die Anwendung von Brazzos besonders empfindlich und sollten daher nicht direkt
nachgebaut werden. Eine leichte Schädigung der Zwischenfrüchte wie beispielsweise
Brassica Arten ist nicht auszuschließen, sie können aber zum Schutz vor Bodenerosionen
nachgebaut werden.
Gewässerorganismen
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht
vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden
64
Brazzos®
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®4 sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: N
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
® = reg. Marke Sumitomo Chemical Co., Ltd.
®1 = eingetragene Marke der Bayer AG
®2 = eingetragene Marke einer Syngenta Konzerngesellschaft
®3 = eingetragene Marke BASF
®4 = eingetragene Marke des IVA
65
Brumolin® Forte
Rodentizid
Wirkstoff:
Gefahrensymbol:
Packungsgröße:
Zulassungs-Nr.:
0,025 g Difethialone /kg (0,0025 Gew.-%)
entfällt
2,5 kg Eimer
DE-2011-MA-14-00005-aa
Auslegefertiger Köder auf der Basis von Haferflocken gegen Wander­
ratten und Hausmäuse (inkl. schwer bekämpfbarer Stämme).
Anwendung
Wirkungsweise
Difethialone ist ein hochwirksames Antikoagulans mit voller Wirksamkeit auch gegen
schwer bekämpfbare Ratten- und Mäusestämme. Es hemmt die Blutgerinnung und macht
die Wände der Blutgefäße durchlässig. Innere Blutungen führen schließlich zu einem
schmerzlosen Schwächetod der schädlichen Nager. Auch bei Daueranwendung von
Brumolin Forte tritt keine Köderscheu ein, da Ratten und Mäuse erst mehrere Tage nach
der ersten Köderaufnahme sterben.
Brumolin Forte enthält den Beistoff Bitrex®1 in einer Konzentration von 0,001 %. Bitrex
kann durch seinen extrem bitteren Geschmack eine versehentliche Aufnahme des Produkts
durch den Menschen (z. B. Kinder) verhindern, ohne dass dadurch die Annahme des Köders
durch Ratten und Mäuse negativ beeinflusst wird.
Anwendungsempfehlungen
Aufwandmenge für den Zielorganismus Hausmaus:
Starker Befall: 25 g Kornköder alle 1-1,5 Meter
Geringer Befall: 25 g Kornköder alle 2-3 Meter
Aufwandmenge für die Zielorganismen Haus- und Wanderratte:
Starker Befall: 100 g Kornköder alle 4-5 Meter
Geringer Befall: 100 g Kornköder alle 8-10 Meter
Besondere Hinweise
•
•
•
Für die Anwendung durch den berufsmäßigen und/oder sachkundigen Verwender.
Nur für die Innenraumanwendung (urbane oder landwirtschaftliche Gebäude).
Brumolin Forte ist ein gebrauchsfertiger Köder. Das Produkt so nah wie möglich an die
Laufwege von Ratten und Mäusen legen.
•Köderstellen entlang von Wänden und an Plätzen aufstellen, an denen Spuren von Nagetier­
aktivitäten sichtbar sind.
•Eine versehentliche Aufnahme durch Kinder, Vögel und andere Tiere (vor allem Hunde,
Katzen, Schweine und Geflügel) ist zu verhindern.
• Das Biozid-Produkt ist gefährlich für Wildtiere.
66
Brumolin® Forte
•Köder müssen in der Art ausgelegt werden, dass das Risiko des Verzehrs durch NichtZielorganismen (Tiere) und Kinder auf ein Minimum beschränkt ist. Dies beinhaltet auch
die Aufstellung von Köderboxen, die nur für Ratten und Mäuse zugänglich sind. Köder nach
Möglichkeit so sichern, dass sie nicht entfernt werden können.
•Während der Verwendung des Biozid-Produktes sind die betroffenen Gebiete entsprechend
zu kennzeichnen. Zudem sind allgemein verständliche Warnhinweise auf das Risiko der
Primär- und Sekundärvergiftungen durch Antikoagulantien im Bereich der Anwendung
anzubringen und zusätzliche Angaben zu ersten Maßnahmen, die im falle einer Vergiftung
ergriffen werden können, zu machen.
•Bei manipulationssicheren Köderstationen sollte eine eindeutige Kennzeichnung erfolgen,
aus der hervorgeht, dass sie Rodentizide enthalten und nicht angefasst werden sollten.
•Während der Anwendung des Biozid-Produktes muss regelmäßig nach den durch die
Anwendung des Biozids bereits getöteten Zielorganismen gesucht werden. Anschließend
müssen diese entsorgt werden, wobei die lokalen Anforderungen an die Entsorgung von
Tierkadavern zu beachten ist.
• Das Produkt darf nicht als Permanentköder verwendet werden.
•Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme sind alle ausgelegten und nicht an­genom­
menen Köder wieder einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen.
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits­
schäden führen.
Beim Umgang mit dem Mittel empfehlen wir Arbeitskleidung zu tragen, mindestens
jedoch ein langärmliches Hemd und eine lange Hose, außerdem sollten Schutzhandschuhe
(EN388/EN374, KCL Camatril 732, Kategorie III) getragen werden. Schutzhandschuhe vor
dem Ausziehen waschen. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. Die allgemeinen
Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie die Hin­
weise zur Entsorgung solcher Präparate sind zu beachten. Dem gewerblichen Anwender
wird auf Verlangen ein Sicherheitsdatenblatt zugeschickt. Bei der Arbeit nicht rauchen,
essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und
bei Arbeitsende Hände waschen.
Erste Hilfe/Hinweis für den Arzt und Tierarzt
Sofortmaßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Medizinalkohle einnehmen lassen.
67
Brumolin® Forte
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
Blutungen
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln. Antidot: Vitamin K1
Notfallauskunft:
Bayer CropScience (Werksfeuerwehr Dormagen) - Tel.: 02133/514233 (Bitte nur in Notfällen!)
Hinweise zum Umweltverhalten
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer ge­lan­
gen lassen.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln
lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den
autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem
Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sonder­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien/GefStoffV:
Kennzeichnungssymbol: entfällt
Einstufung der Zubereitung:
R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kung haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S49 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen /
Sicherheits­daten­blatt zu Rate ziehen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = reg. Marke Elisabeth Johanna Olischläger-Rijkers, Netherlands
®1= reg. Marke Macfarlan Smith
®2 = eingetragene Marke des IVA
68
Carax®
Fungizid und Wachstumsregler
Wirkstoffe: Piktogramm:
Signalwort:
Packungsgröße:
210 g Mepiquatchlorid / l (19,1 Gew.-%)
30 g Metconazol / l (2,7 Gew.-%)
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
GHS05, GHS07, GHS09
Gefahr
006415-00
5 l Kanister
Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten und Wachstumsregler
zur Reduzierung des Längenwachstums, zur Verbesserung der Winter­
härte und der Standfestigkeit von Raps
Anwendung
Wirkungsweise
Carax setzt neue Maßstäbe in der Bestandesführung und steuert den Raps zu hohen und
sicheren Erträgen. Gleichzeitig wird eine zuverlässige Krankheitsbekämpfung ge­währ­leis­
tet. Carax wurde speziell für die Kultur Raps formuliert und entwickelt. Durch die idealen
Benetzungseigenschaften von Carax erhält die Rapspflanze einen vollständigen Schutzfilm,
der die Wirkstoffe gleichmäßig auf der Pflanzenoberfläche verteilt. Die innovative For­mu­
lierung bewirkt eine besonders schnelle und hohe Aufnahme der Wirkstoffe Mepiquatchlorid
und Metconazol in die Pflanze.
Der Einsatz von Carax im Herbst führt zu widerstandsfähigen und robusten Pflanzen, die
bestens vor Krankheiten und Auswinterung geschützt sind. Im Frühjahr wird die Be­standes­
architektur durch Carax so beeinflusst, dass die Pflanze in der Schossphase ver­mehrt Seiten­
triebe bildet, gleichmäßiger und kompakter wächst, homogener blüht und gleich­mäßiger
ab­reift. Mit der guten Krankheitsbekämpfung bildet Carax so die sichere und zu­verläs­sige
Grundlage für höchste Erträge in Raps.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
Anwendungsnummer Schadorganis-mus/
Zweckbestimmung
006415-00/00-001*
Standfestigkeit
Pflanzen/-erzeugnisse/
Objekte
Raps
006415-00/00-002
Winterfestigkeit
Raps
006415-00/00-003*
Wurzelhals- und Stängelfäule
(Leptoshaeria maculans)
Raps
006415-00/00-004*
Cylindrosporium-Weißfleckigkeit
(Cylindrospori-um concentricum)
Raps
Erläuterung zum Anwendungszeitpunkt:
* Der Abstand zwischen der 1. und der 2. Behandlung muss mindestens 105 Tage betragen.
69
Carax®
Anwendungsempfehlungen und Indikationen
Raps
• Anwendung zur Verbesserung der Standfestigkeit im Herbst und Frühjahr von BBCH
12-59 (ab 2. Laubblatt entfaltet bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen)
Aufwandmenge:
1,4 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha
Maximale Zahl der Behandlungen
- In dieser Anwendung
2
- Für die Kultur bzw. je Jahr
2
• Anwendung zur Verbesserung der Winterfestigkeit im Herbst von BBCH 12-31
(ab 2. Laub-blatt entfaltet bis 1. sichtbar gestrecktes Internodium)
Aufwandmenge:
1,4 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha
Maximale Zahl der Behandlungen
- In dieser Anwendung
1
- Für die Kultur bzw. je Jahr
2
• Gegen Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaerica maculans) im Herbst und Früh­
jahr von BBCH 12-59 (ab 2. Laubblatt entfaltet bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten
noch ge­schlossen)
Aufwandmenge:
1,4 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha
Maximale Zahl der Behandlungen
- In dieser Anwendung
2
- Für die Kultur bzw. je Jahr
2
• Gegen Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrosporium concentricum) im Herbst
und Frühjahr von BBCH 12-59 (ab 2. Laubblatt entfaltet bis erste Blütenblätter sichtbar,
Blüten noch geschlossen)
Aufwandmenge:
1,4 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha
Maximale Zahl der Behandlungen
- In dieser Anwendung
2
- Für die Kultur bzw. je Jahr
2
Die einzelnen Rapssorten können standortabhängig verschieden reagieren. Standort- und
Wit­terungs­abhängig kann eine Aufteilung der Gesamtmenge oder der Einsatz reduzierter
an­ge­passter Aufwandmengen sinnvoll sein. Es wird an dieser Stelle auf die regionale Emp­
feh­lung der Fachberatung verwiesen.
Wirkungsspektrum
Carax kann:
• den Spross einkürzen und Überwachsen verhindern,
• die Winterhärte verbessern und Auswinterung verhindern,
• den Zeitpunkt des Lagereintritts verzögern und die Stärke des Lagers verringern,
• Wurzelhals- und Stängelfäule bekämpfen,
• Cylindrosporium-Weißfleckigkeit bekämpfen.
70
Carax®
Pflanzenverträglichkeit
Carax ist für alle Rapssorten nach bisherigen Erfahrungen gut verträglich. Die Raps­be­stän­de
zei­­gen nach Behandlung mit Carax eine gute Einkürzung der Sprosslänge, eine Er­höhung
der Widerstandsfähigkeit gegen Frosteinwirkung und eine Verbesserung der Stand­festig­
keit. Die Ausprägungen können in Abhängigkeit von Witterung, Standort und An­wen­
dungs­zeit­punkt differenzieren.
Wichtige Hinweise
Carax wird in Raps dort angewendet, wo auf Grund
• der örtlichen Erfahrung,
• der Lageranfälligkeit der angebauten Sorten und
• der Fruchtfolgestellung mit Lager, Auswinterung und Pilzkrankheiten zu rechnen ist und
• wo das Risiko einer hohen Anbauintensität abgesichert oder
• wo eine hohe N-Nachlieferung aus dem Boden erwartet wird.
Durch eine optimale N-Düngung in Verbindung mit dem Einsatz von Carax wird es möglich,
das vorhandene Ertragspotential von Raps auszuschöpfen. Die N-Verteilung ist an die re­
gionalen Wachstumsbedingungen anzupassen.
Wichtig für den Einsatz von Carax ist eine kräftige Bestandesentwicklung. Grundsätzlich gilt,
je wüchsi­ger die Witterung, desto wirksamer ist Carax!
Schadensverhütung
Abzuraten ist von der Carax-Anwendung:
• in mangelhaft ernährten, dünnen oder in ihrer Entwicklung geschwächten Beständen so­
wie bei verzögertem und schlechtem Feldaufgang,
• bei Trockenschäden,
• in Beständen auf (meist leichten) Standorten mit unzureichender bzw. unsicherer Was­ser­
ver­sorgung während der Hauptvegetationszeit,
• a uf Böden in schlechtem Kulturzustand.
Mit Carax können grobe Anbaufehler nicht korrigiert werden; auch ist Lager als Folge eines
Unwetters nicht zu verhindern.
Wartezeit
Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetations­zeit
ab­ge­deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Fest­
setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzflüssigkeit
Zur Vermeidung von Schaumbildung empfehlen wir den Einsatz von Schaumstopp: 1,4 ml
Schaumstopp je 100 l Spritzbrühe
1. Schaumstopp in o.g. Dosierung immer zuerst vor der Zugabe von Wasser
und/oder von Carax in den Tank geben.
2. Spritzfass 2/3 mit Wasser befüllen und dabei Rührwerk einschalten.
3. Ggf. Mischpartner zugeben.
4. Carax in den Tank geben.
5. Tank mit Wasser auffüllen.
71
Carax®
Bei Wiederbefüllung des Spritztanks: zuerst Schaumstopp vorlegen und die oben an­ge­
gebene Reihenfolge beachten.
Spritzarbeit
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!
Vor der Anwendung von Carax im Raps ist das Spritzgerät gründlichst zu reinigen, wenn
zuvor in anderen Kulturen Herbizide ausgebracht wurden, die in Raps nicht verträglich sind.
Die Reinigung von Herbizidresten muss mit Spülmittellösung bzw. mit einem von dem je­
weili­gen Herbizid-Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel erfolgen.
Nach der Anwendung von Carax Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser spülen.
Innen- und Außenreinigung der Spritzgeräte sollte grundsätzlich auf dem Feld erfolgen.
Anfallendes Spülwasser auf vorher behandelten Flächen ausspritzen.
Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Vermeidung von Restmengen
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Was­ser aus­
spülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritz­flüssig­keits­
reste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.
Mischbarkeit
Carax ist mischbar mit Focus® Ultra, Fastac® SC Super Contact, Butisan®,
Butisan Top®, Cantus®, Gold, Trebon®2 30 EC und Dash® E.C.
Carax ist ebenfalls mischbar mit Blattdüngern (Markenqualität) sowie mit Harn­stoff und
AHL (bis zu 10 kg/ha N). Mischungen mit Schwefelhaltigen Stickstoffdüngern sind nicht
möglich.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmig­ten
An­wendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­
lan­gen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­
abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für alle Anwendungen im Raps gilt:
NW609-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
ge­wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­
disch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mindestens mit unten genanntem
Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung
mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober
1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.
Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindest­
abstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an
Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis
zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m“
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Carax®
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­zen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­
des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­tel.
SF 245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wie­
der betreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründ­
lich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Sofort Arzt hin­zu­
ziehen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Wunde steril abdecken. Ärzt­
li­cher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt
Augen­lider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­
lung.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen und 200 - 300 ml Wasser trinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen
Per­sonen darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Nach Einatmen: Frühestmöglich mit Cortison-Spray behandeln. Symptomatisch behandeln;
Kein spezifisches Antidot bekannt.
Kontaktadresse in Notfällen:
International emergency number: +049 180 2273-112
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
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Carax®
Bienen und andere Nützlinge
NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwand­
men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienen­­gefährlich eingestuft (B4).
NN170 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Flor­fliege) eingestuft.
NN2842 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidus
rhopalosiphi (Brack­wespe) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbe­
wah­ren. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung
schützen. Nicht zusammenlagern mit: Säuren; Basen; Oxidationsmitteln; Nicht zusammen
mit Fut­ter­mitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen
mit der Marke PAMIRA®2 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems
PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der re­giona­len Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Pro­duk­treste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müll­ent­sorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R20/22 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­
tieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
Sicherheits­datenblatt
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die
Gebrauchsanleitung ein­zu­hal­ten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden
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Carax®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P261 - Einatmen von Dampf vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
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Carax®
Haftung
Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen
und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien
den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung
unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und
Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen
Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der
unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus.
Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation
beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns
nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder
Genehmigung durch die Zulassungsbehör-de erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen
werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventu-elle Schäden aus einer solchen
Anwendung aus.
Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die
Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse,
Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen
mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen,
Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritz­
technik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in
der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen
werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung
übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie
die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom
Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten
Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.
® = Registrierte Marke der BASF
®1 = Eingetragene Marke von Mitsui Chemicals Inc. (Zulassungsinhaber Spiess-Urania)
®2 = eingetragene Marke des IVA
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CIRAL®
Herbizid
Wirkstoffe:
333 g Flupyrsulfuron Methyl /kg (33,3 Gew.-%)
167 g Metsulfuron Methyl /kg (16,7 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Piktogramm: GHS09
004510-00
Signalwort: Achtung
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße:
100 g Dose
500 g Dose
auch im Sumimax-Ciral-Pack (S. 389-390)
Nachauflaufherbizid gegen Ungräser und Unkräuter in Winter­weich­
weizen, Winterroggen, Triticale und Lein.
Anwendung
Wirkungsweise
Ciral ist ein wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz*, Ge­
meinem Windhalm* und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern; ausgenommen Klet­ten­
lab­kraut in Winterweichweizen, Winterroggen und Triticale im Herbst sowie von Gemeinem
Wind­halm*, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Un­kräutern; aus­ge­
nom­­men Klettenlabkraut in Winterweichweizen im Frühjahr im Nach­auf­lauf­verfahren.
Ciral ist zur Bekämpfung von einjährigen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern in Lein
(Öllein) genehmigt.
*
= sensitive Biotypen
Ciral ist eine Kombination aus den Wirkstoffen Flupyrsulfuron Methyl und Metsulfuron Methyl. Die
beiden Wirkstoffe gehören zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungs­mechnismus in
die Gruppe B der HRAC (Herbicide Resistence Action Committee)-Klas­si­fizierung eingestuft ist.
Beide Wirkstoffe wirken über Blatt und Boden und bekämpfen keimende und bereits auf­ge­
laufene Ungräser (Ackerfuchsschwanz und Windhalm) und wichtige Unkräuter. Der Ab­sterbe­
prozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Während dieser Zeit sind die Ungräser/
-kräuter nicht mehr physiologisch aktiv und stellen somit keine Konkurrenz mehr für die
Kultur­­pflanze dar.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und Einjährige
zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen Klettenlabkraut in Winterweichweizen,
Winterroggen, Triticale (Herbstanwendung),
• Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter;
ausgenommen Klettenlabkraut in Winterweichweizen (Frühjahrsanwendung),
• Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Lein (Ge­
neh­migung gemäß Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt § 18 PflSchG
von 1998)).“
77
CIRAL®
Anwendungsbedingungen
Temperatur: Nach der Herbst-Anwendung von Ciral sind für eine optimale Wirkung 1 - 2
Wochen aktives Wachstum erforderlich. Ein Frosteinbruch, kurz nach einer späten Anwendung,
kann die Wirkung herabsetzen.
Bodenfeuchte: Ciral wirkt sowohl über das Blatt als auch über den Boden. Für eine optimale
Wirkung auf Ackerfuchsschwanz und Windhalm ist eine ausreichende Bodenfeuchte
erforderlich, um eine Wirkstoffaufnahme über die Wurzel zu ermöglichen.
Niederschlag: Zur vollen Ausnutzung der Blattaktivität sollte 2 Stunden nach der Behandlung
kein Regen fallen.
WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Anwendungstechnik
• Ciral wird in Winterweichweizen
- im Nachauflauf Herbst vom 1-Blatt-Stadium des Getreides (BBCH 11) bis Mitte der
Bestockung (BBCH 25),
- im Nachauflauf Frühjahr vom 3-Blatt-Stadium des Getreides (BBCH 13) bis Ende der
Bestockung (BBCH 29) angewendet.
• Ciral wird in Winterroggen und Triticale
- im Nachauflauf Herbst vom 1-Blatt-Stadium des Getreides (BBCH 11) bis Ende der
Bestockung (BBCH 29) angewendet.
• Ciral wird in Öllein
- im Nachauflauf bei 2 - 10 cm Wuchshöhe des Leins (BBCH 12-29) angewendet.
- Unkräuter und Ungräser müssen aufgelaufen sein und sich in folgenden Stadien
befinden:
- Acker-Fuchsschwanz im Stadium BBCH 11 - 29* (1-Blatt-Stadium bis Ende der
Bestockung)
- Windhalm im Stadium BBCH 11 - 25* (1-Blatt-Stadium bis Hauptbestockung)
- Unkräuter im Stadium BBCH 10 - 16*
* Das am weitesten entwickelte Ungras sollte dieses Entwicklungsstadium nicht über­
schritten haben.
• Ciral ist in allen Winterweichweizen-, Winterroggen- und Triticalesorten verträglich.
•W
A706 - Im Herbst nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden.
• Ein abgesetztes Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2 - 3 cm und abgedecktes
Saatgut sind Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit.
• Nach dem Einsatz von Ciral keine Bodenbearbeitung durchführen.
• Ausreichende Bodenfeuchte und aktives Wachstum der Pflanzen nach der Behandlung
sind besonders wichtig für die Wirkung auf Ungräser.
Aufwandmenge
Herbst:
Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale: 25 g/ha (0,025 kg/ha) spritzen.
Maximal 1 Behandlung in jeder Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr.
Frühjahr:
Winterweichweizen, Lein:
25 g/ha (0,025 kg/ha) spritzen.
Maximal 1 Behandlung in jeder Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr.
78
CIRAL®
Spezielle Anwendungsempfehlungen nach eigenen Erfahrungen
für die Herbstanwendung
*
Problem
Acker-Fuchsschwanz* &
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Empfehlung
25 g Ciral /ha (+ Partner,
z.B. Sumimax®3, Orbit®4)
Gemeiner Windhalm* &
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
20 g Ciral /ha (+ Partner,
z.B. Sumimax®3, Orbit®4)
= sensitive Biotypen
Wasseraufwandmenge
•
•
•
•
Ciral mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen.
In Getreide 200 l/ha nicht unterschreiten.
In Lein 150 l/ha nicht unterschreiten.
Bei dichten Beständen 400 l/ha verwenden, um eine ausreichende
Benetzung der Ungräser und Unkräuter zu gewährleisten.
Wirkungsspektrum (WH916)
Gut bekämpft werden:
Acker-Fuchsschwanz*, Gemeiner Windhalm*,
Acker-Frauenmantel, Acker- Hellerkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn-Arten, Hundspetersilie,
Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume, Phacelia, Gemeiner Rainkohl, Ausfall-Raps(1),
Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, AckerVergißmeinnicht, Vogelmiere. (1) Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®-Sorten
* sensitive Biotypen
(1)
Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®-Sorten
Weniger gut bekämpft werden:
Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Knöterich-Arten , Einjähriges Rispengras
Nicht ausreichend bekämpft werden:
Flughafer, Klettenlabkraut, Quecke, Einjähriges Rispengras, Trespe-Arten
Die Anwendung von Ciral wird nicht empfohlen, wenn:
•
der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel, oder andere Umstände
geschwächt ist
•
Frost- oder Nachtfrostgefahr besteht
•
Nachtfröste auftreten bzw. in den Tagen zuvor aufgetreten sind
•
der Einsatz auf extrem leichten Sandboden erfolgen soll.
•
Auf Moorböden und Böden mit pH-Werten über 7,7 sind Wirkungsminderungen wegen
reduzierter Bodenwirkung möglich.
•
Gelegentlich nach der Behandlung auftretende Aufhellungen oder leichte Wachs­tums­ver­
zö­gerun­gen verwachsen sich nach wenigen Tagen und haben keinen negativen Einfluss auf
den Ertrag.
•
Eine Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen kann zu Schäden am Getreide führen.
79
CIRAL®
Nachbau
Nach Anwendung von Ciral im Herbst:
WP710 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
Nach Anwendung von Ciral im Frühjahr:
WP720 - Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps.
Nach der Ernte des behandelten Getreides können nach eigenen Erfahrungen Getreide,
Rüben, Kartoffeln, und Mais nachgebaut werden.
Ist ein vorzeitiger Umbruch nach der Herbstanwendung von Ciral erforderlich, können nach
eigenen Erfahrungen nach Pflugfurche oder Minimalbodenbearbeitung Weizen, Hafer,
Roggen, Triticale, Sommergerste, Lein, Mais oder Weidelgras nachgebaut werden.
Ist ein vorzeitiger Umbruch nach der Frühjahrsanwendung von Ciral erforderlich, kann nach
eigenen Erfahrungen nach Pflugfurche Sommerweizen oder Weidelgras nachgebaut werden.
Untersaaten
Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Ciral
behandelt werden.
Wirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen
Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse) und Mais sind gegenüber
Ciral sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf
diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind.
Vor dem nachfolgenden Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide müssen
Sie das Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben im Absatz
Gerätereinigung.
Resistenzmanagement
Ciral enthält die Wirkstoffe Flupyrsulfuron Methyl und Metsulfuron Methyl.
Flupyrsulfuron Methyl und Metsulfuron Methyl zählen zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe,
deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC- Klassifizierung eingestuft sind;
weitere Informationen unter http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist
regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z. B.:
• Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen
unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
• Fruchtfolgegestaltung
• Bodenbearbeitung
• Saattermin
Herstellung der Spritzbrühe
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend,
die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Spritztank zu ¼ bis ½ der erforderlichen Wassermenge füllen. Rührwerk einschalten. Die
benötigte Menge Ciral hinzufügen.
• Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen
80
CIRAL®
Messbecher verwenden. Ciral löst sich innerhalb weniger Minuten in Wasser auf und
muss vorher nicht angemischt werden.
• Ciral vollständig auflösen lassen. Dies geschieht innerhalb von wenigen Minuten.
• F alls Sie Ciral in Tankmischung einsetzen, nach dem vollständigen Auflösen von Ciral
Tankmischpartner zugeben.
•D
ie restliche Wassermenge in den Spritztank bei laufendem Rührwerk auffüllen.
• Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
•N
icht mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.
Wird Ciral in Mischung mit AHL eingesetzt, ist das Granulat vor dem Einfüllen in die Spritze
in Wasser anzuteigen.
Mischbarkeit
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene
Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner
zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell
negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht,
da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Die Tankmischung von Ciral mit handelsüblichen Herbiziden, z. B. Sumimax®3, Orbit®4 und
Fungiziden ist nach bisherigen Erfahrungen möglich. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Andere geeignete Mischpartner sind:
· Insektizide: Pyrethroide,
· Wachstumsregler: CCC,
· Flüssigdünger: Mischungen mit (Marken-)AHL sind unter optimalen Witterungs- und
Kulturbedingungen möglich. Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird Ciral in einer
geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der AHL beigegeben.
Dreiermischungen bestehend aus Ciral, CCC und Fungiziden sollten nicht zur Anwendung
kommen.
Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln
1. Wasserlösliche Folienbeutel
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX
3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP
4. Suspensionskonzentrate: SC
5. Wasserlösliche Konzentrate: SL
6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE
7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC
8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe
Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner
erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.
Gerätereinigung
Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide oder Lein
muss das Gerät sorgfältig gespült werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei
laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens
mit Wasser auffüllen.
81
CIRAL®
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein spezielles Reinigungsmittel für Sulfonylharnstoffe
zu­geben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen.
Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungs­flüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die
Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Geeignete Reinigungsmittel
Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von Agroclean oder
All Clear Extra®.
Die Gebrauchsanleitung des eingesetzten Spritzenreinigers ist zu beachten.
Wartezeiten
Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale, Lein:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­setzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und
Plätze) mit einem verlustminderndem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde
Geräte” vom 14.Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels
ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von
der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom
7.Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in der Nachbarschaft von Ober­flächen­
gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem
Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung
mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14.Oktober
1993 (Bundesanzeiger Nr.205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen
ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden.
Ackerbaukulturen: 5 m.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind
zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit Pflanzen­
schutzmitteln empfehlen wir grundsätzlich, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe sowie
zusätzlich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen.
82
CIRAL®
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von Schutzkleidung beachten.
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heitsschäden führen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Einatmen
An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Künst­liche
Beatmung und/oder Sauerstoff kann notwendig sein.
Hautkontakt
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser
abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt
hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Augenkontakt
Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und
behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung
einen Facharzt aufsuchen.
Verschlucken
Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des
Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit
Wasser ausspülen.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht
vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN165, NN170, NN1842 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten
Poecilus cupreus (Laufkäfer), Chrysoperla carnea (Florfliege) und Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.
Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.
Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!
Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 0°C abkühlt.Behälter
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA®1 mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
83
CIRAL®
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: N
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vorzeigen.
Sicherheits­datenblatt
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
® Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company
®1 eingetragene Marke von BASF
®2 Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH
®3 = Marke von Sumitomo Chemical Co., Ltd
®4 = Reg. Marke der Nufarm Gruppe
®5 eingetragene Marke des IVA
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Sicherheits­datenblatt
CIRONTIL®
Herbizid
Wirkstoffe:
Komponente A: Gemisch wasserdispergierbarer Granulate (WG)
mit 550 g/kg (55 Gew-%) Dicamba; 92 g/kg (9,2 Gew-%)
Nicosulfuron; 23 g/kg (2,3 Gew-%) Rimsulfuron
Komponente B: Flüssiger Formulierungshilfsstoff (FHS)
900 g/l (90 Gew-%) Isodecylalkoholethoxylat
Piktogramm: Komponente A: GHS07, GHS09
Komponente B: GHS05, GHS07
007011-00
Signalwort: Komponente A: Achtung
Komponente B: Gefahr
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße: 2,2 kg Komponente A + 1,5 l Komponente B
4,4 kg Komponente A + 3,0 l Komponente B
Herbizid gegen einjährige einkeimblättrige und einjährige zwei­keim­
blättrige Unkräuter in Mais
CIRONTIL - Komponente A und CIRONTIL - Komponente B müssen in
Tank­mischung gemeinsam ausgebracht werden.
Anwendung
Wirkungsweise
CIRONTIL ist ein Herbizid mit systemischer Wirkung über das Blatt und in eingeschränktem
Maße auch über den Boden. Es enthält die Wirkstoffe Dicamba, Nicosulfuron und Rimsulfuron.
Dicamba gehört zur Gruppe der Benzoesäurederivate, deren Wirkungsmechanismus in die
Gruppe O der HRAC (Herbicide Resistence Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist.
Die Wirkstoffe Nicosulfuron und Rimsulfuron zählen zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren
Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC- Klassifizierung eingestuft ist.
Nicosulfuron und Rimsulfuron werden überwiegend von den Blättern aufgenommen
und sehr schnell in der Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmen Nicosulfuron
und Rimsulfuron das Enzym Acetolactat-Synthase (ALS), das für die Bildung wichtiger
Aminosäuren notwendig ist. Nach Aufnahme tritt bei sensiblen Unkräutern ein sofortiger
Wachstumsstillstand an Spross und Wurzel ein; der folgende Absterbeprozess kann sich
über mehrere Wochen erstrecken.
Dicamba wird hauptsächlich über die Blätter und zu geringeren Teilen auch über den Boden
aufgenommen. In empfindlichen Pflanzen beeinträchtigt Dicamba die Weiterleitung und
die Funktion der Auxine. Das Wachstum und damit die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz
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CIRONTIL®
der gegenüber CIRONTIL empfindlichen Unkräuter und Ungräser zur Kulturpflanze endet
praktisch mit der Behandlung. Die beste und schnellste Wirkung erzielt CIRONTIL bei
warmem, wüchsigem Wetter. In Maispflanzen werden die Wirkstoffe schnell abgebaut.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
Einjährige einkeimblättrige und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Mais.“
Anwendung
CIRONTIL erzielt die beste Wirkung auf kleine, intensiv wachsende Ungräser und Unkräuter.
•
Hirsearten werden ab dem 2-Blattstadium bis zur Bestockung erfasst. Borstenhirse und
Flughafer sollten zum Behandlungszeitpunkt max. 3 Blätter ausgebildet haben. Die
Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Behandlung im 2-6-Blattstadium befinden.
Bei warmem, wüchsigem Wetter auf trockene Pflanzen spritzen.
CIRONTIL bekämpft ein breites Spektrum an Unkräutern und Ungräsern und erzielt
gegen aufgelaufene Wurzelunkräuter, wie z.B. Ackerwinde, Zaunwinde, Ackerkratzdistel,
Ampferarten und Quecken eine gute Wirkung, sofern ausreichende Blattmasse gebildet
wurde und die Pflanzen noch nicht größer als 15 cm sind. Nachaufläufer werden nicht erfasst.
Zur Erweiterung des Wirkungsspektrums und zur Bekämpfung von Nachaufläufern
empfehlen wir die Zumischung eines Bodenherbizides.
Anwendungszeit
Im Nachauflaufverfahren (Spritzanwendung) vom 2-Blattstadium bis zum 6-Blattstadium
der Maispflanzen (BBCH 12-16).
Maximal 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmengen
Soloeinsatz
440 g/ha CIRONTIL - Komponente A + 0,3 l/ha CIRONTIL - Komponente B
In 200 - 400 l Wasser/ha spritzen.
Empfehlung - kleine Unkräuter und Ungräser
Unkräuter bis 4-Blattstadium, Hühnerhirse bis Bestockungsbeginn, Borstenhirse bis 3-Blatt­
stadium, samenbürtige Weidelgräser, Windhalm und Ackerfuchsschwanz:
Mischung von 300 g/ha CIRONTIL - Komponente A + 0,2 l/ha CIRONTIL - Komponente B
mit einem Bodenherbizid spritzen.
Empfehlung späte Anwendung - Problemunkräuter und -ungräser
Unkräuter bis 6-Blattstadium, aufgelaufene Wurzelunkräuter wie Disteln, Winde, Ampfer,
Hühnerhirse während Bestockung, Faden- und Bluthirse bis 2-Blattstadium, Borstenhirse
bis Bestockungsbeginn, incl. Quecke, Flughafer (bis Bestockung), Ausfallgetreide bis Mitte
Bestockung, wurzelbürtigem Weidelgras und Grünroggen:
Mischung von 370 g/ha CIRONTIL - Komponente A + 0,25 l/ha CIRONTIL - Komponente B
mit einem Bodenherbizid spritzen.
Bei stark ausgeprägter Wachsschicht empfiehlt sich die Zugabe einer reduzierten Menge an
B235 (Certrol B).
Grundsätzlich sollte CIRONTIL eingesetzt werden, wenn sich die Ungräser und Unkräuter im
empfindlichen Stadium befinden.
86
CIRONTIL®
Wasseraufwandmenge
CIRONTIL mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen. Auf gute Benetzung der
Ungräser und Unkräuter ist jedoch zu achten (bei dichtem Bestand Wasseraufwandmenge
400 l/ha). 200 l Wasser / ha sollten nicht unterschritten werden.
Wirkungsspektrum (WH9161)
Gut bekämpft werden:
Acker-Fuchsschwanz
Ausfallgetreide
Borstenhirse
Einjähriges Rispengras
Flughafer
Hühnerhirse
Windhalm
Weidelgras-Arten
Ackerhundskamille
Acker-Hellerkraut
Ackersenf
Amarant-Arten
Ausfallraps+1
Ausfallsonnenblume
Besenrauke
Bingelkraut-Einjähriges
Gänsedistel
+1
Gänsefuß (Feigenblättriger, Weißer)
Melde (Gemeine)
Hohlzahn-Arten
Hederich
Hirtentäschelkraut
Hundspetersilie
Kamille-Arten
Klettenlabkraut
Knöterich-Arten (Ampferblättriger, Floh-,
Vogel-, Wasser-)
Kreuzkraut (Gemeines)
Stiefmütterchen (-Acker)
Taubnessel-Arten
Vogelmiere
Windenknöterich
Zweizahn (-Dreigeteilter)
= Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®5-Sorten
Weniger gut bekämpft werden:
Gänsefuß (Bastard-, Vielsamiger), Schwarzer Nachtschatten, Strahllose Kamille
Nicht ausreichend bekämpft werden:
Efeublättriger Ehrenpreis, Persischer Ehrenpreis, Sumpf-Ziest
Zum Zeitpunkt der Anwendung aufgelaufene Quecke, Ackerkratzdistel, Ampferarten, Acker­
winde und Zaunwinde werden bei Einsatz von CIRONTIL gegen einjährige einkeimblättrige
und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter gut unterdrückt, wenn Sie zum Zeitpunkt der
Anwendung nicht größer als 15 cm sind. Das Mittel hat keine nachhaltige Wirkung gegen
ausdauernde Ungräser und Unkräuter.
Kultur- und Sortenverträglichkeit
Nach bisherigen Erfahrungen wird CIRONTIL von den meisten in Deutschland geprüften
Silo- und Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor,
während und nach der Anwendung herrschen. Die Anwendung von CIRONTIL wird aus
Verträglichkeitsgründen nicht empfohlen:
• bei kühler, feuchter Witterung
•
bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen
•
bei anhaltender Trockenheit
•
bei Staunässe
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CIRONTIL®
•
unmittelbar nach einer Regenperiode, durch die die Wachsschicht geschwächt ist,
•
solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blatttüte befindet,
•
bei Temperaturschwankungen Tag/Nacht von über 20 °C,
•
bei Temperaturen > 25 °C und gleichzeitig intensiver Sonneneinstrahlung,
•
bei sich langsam erwärmenden Böden,
•
in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden,
•
im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien, in der Saatmaisvermehrung sowie in Zuckermais.
• Auf eine ausreichende Saattiefe von zumindest 4 cm ist zu achten.
Zur Ausnutzung der vollen Blattaktivität sollte für 3 Stunden nach der Spritzung keine
Niederschlag fallen.
WP743 Schäden an der Kulturpflanze möglich
Maisbestände, die mit CIRONTIL behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht
zusätzlich mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder
Thiocarbamate behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt
für Tankmischungen und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der
Anwendung von CIRONTIL. Die Anwendung von CIRONTIL ist möglich auf Flächen, die
vor, während oder nach der Saat mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder
Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt wurden.
Als unverträglich für CIRONTIL haben sich nach bisherigen Erfahrungen (Stand Juli 2014)
folgende Sorten erwiesen:
• GL Aldera, Nescio
Die genannten Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch
CIRONTIL geschädigt werden.
Die Sortenliste wird laufend aktualisiert. Die jeweils aktuelle Sortenliste können Sie kostenlos
über unsere Fachberatung Tel. 0800-8300 301 anfordern.
Für nicht in Deutschland geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten
informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren
Vertriebspartnern.
Wirkung auf andere Kulturpflanzen
Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse), Getreide und
Futtergras sind sehr empfindlich gegenüber CIRONTIL. Direkte Abtrift der Spritzbrühe
auf diese Kulturen oder Flächen, die für den Anbau solcher vorgesehen sind, ist unbedingt
zu vermeiden. Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais
muss das Gerät sorgfältig mit ALL CLEAR® EXTRA oder AGROCLEAN®4 gereinigt werden.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Angaben im Absatz Spritzenreinigung. Aktivkohle ist zur
Reinigung des Spritzgerätes nicht geeignet.
Wartezeit
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
88
CIRONTIL®
Herstellung der Spritzbrühe
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen
dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter
Präparate zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
•
Geben Sie die benötigte Menge der CIRONTIL - Komponente A (Granulat) in den zu 1/4
bis 1/2 gefüllten Spritztank. Das Granulat löst sich innerhalb weniger Minuten in Wasser
auf.
•
Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen
Messbecher verwenden.
•
Falls Sie CIRONTIL in Mischung ausbringen wollen, nach dem vollständigen Auflösen
der CIRONTIL - Komponente A (Granulat) den gewünschten Mischpartner dazugeben.
•
Danach geben Sie die benötigte Menge CIRONTIL - Komponente B (Formulierungs­
hilfsstoff ) hinzu.
•
Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
•
Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
Mischbarkeit
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene
Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner
zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell
negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht,
da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
CIRONTIL ist mischbar mit HARMONY® SX®, Successor®5 T und Gardo Gold®32. Bei Mischungen
von CIRONTIL ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner unbedingt zu beachten.
Bitte fordern Sie im Einzelfall telefonische Beratung unter der Infoline: 0800 - 8300301 an.
CIRONTIL darf nicht mit bentazonhaltigen Produkten, Ölen oder Blattdüngern gemischt
werden.
Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln
1. Wasserlösliche Folienbeutel
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX
3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP
4. Suspensionskonzentrate: SC
5. Wasserlösliche Konzentrate: SL
6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE
7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC
8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe
Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner
erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.
89
CIRONTIL®
Hinweise zur Spritzenreinigung nach der Anwendung
Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät
sorg­fältig gespült werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen.
•
Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei
laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
•
Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens
mit Wasser auffüllen.
•
Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Die Innen­
flächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15
Mi­nuten einschalten.
•
Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die
Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
•
Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Geeignete Reinigungsmittel
Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von AGROCLEAN®3 oder ALL
CLEAR® EXTRA.
Die Gebrauchsanleitung des eingesetzten Spritzenreinigers ist zu beachten.
Resistenzmangement
CIRONTIL enthält die Wirkstoffe Dicamba, Nicosulfuron und Rimsulfuron.
(WRO) Dicamba gehört zur Gruppe der Benzoesäurederivate, deren Wirkungsmechanismus
in die Gruppe O der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist.
(WRB) Nicosulfuron und Rimsulfuron zählen zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren
Wirkungs­­mechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere In­
forma­tionen siehe Internet http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist
regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z. B.:
• Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen
unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
•
Fruchtfolgegestaltung
•
Bodenbearbeitung
•
Saattermin.
Nachbau (WH960)
Nachbaueinschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von CIRONTIL
bei normaler Fruchtfolge nicht. Nach der Ernte des behandelten Maises können alle acker­
baulichen Hauptkulturen nachgebaut werden. Sollte ein vorzeitiger Umbruch erforderlich
werden, kann nur Mais nachgebaut werden. Wir empfehlen, den Boden vorher zu pflügen.
90
CIRONTIL®
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NG200 - Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Ent­
wicklungs­­stadien der Kultur eingesetzt werden.
NG326-1 - Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf der­selben
Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzen­
schutz­mitteln - nicht überschritten werden.
NG327 - Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit
dem Wirkstoff Nicosulfuron.
NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­grenzen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf
folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in
das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels
ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
„Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen
(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­
wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
was­ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeich­
nis „Verlust­
mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist das Verbot der Anwendung in oder
unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Mais - 50% 5 m, 75% *, 90% *
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mais: 5 m
NW706 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­
91
CIRONTIL®
lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu
beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir grundsätzlich, Schutzkleidung und
Schutzhandschuhe sowie zusätzlich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von Schutzkleidung beachten.
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummi­
stiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Einatmen:
An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Künstliche
Beatmung und/oder Sauerstoff kann notwendig sein.
Hautkontakt:
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser
abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt
hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Augenkontakt:
Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und
behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung
einen Facharzt aufsuchen.
Verschlucken:
Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des
Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit
Wasser ausspülen.
Hinweise für den Arzt
Symptomatische Behandlung.
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CIRONTIL®
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN2001 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten
eingestuft.
NN2002 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben
und Spinnen eingestuft.
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit
Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht
rauchen! Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 0°C abkühlt.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®6 sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
CIRONTIL-Komponente A
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R36 - Reizt die Augen.
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkung haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/
Gesichtsschutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
RA108 - Enthält Napthalinsulfonsäure, Polymer mit Formaldehyd, Natriumsalz
(CAS Nr. 009008-63-3) – kann allergische Reaktionen hervorrufen.
93
CIRONTIL®
RA151 - Enthält Morwet 3008 – kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Leere Verpackung nicht weiterverwenden.
CIRONTIL - Komponente B
Kennzeichnungssymbol: Xn
R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Leere Verpackung nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
CIRONTIL®-Komponente A
Piktogramm: GHS07, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P264 - Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen.
P280 - Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH208-0108 - Enthält Naphthalinsulfonsäure, Polymer mit Formaldehyd, Natriumsalz - kann
allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH208-0151 - Enthält Morwet 3008 Powder – kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
94
CIRONTIL®
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe
verhindern).
Verpackung nicht wiederverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Sicherheits­datenblatt
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
CIRONTIL®-Komponente B
Piktogramm: GHS05, GHS07
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P264 Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Augenschutz/Gesichtschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501 Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächen-gewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung nicht wiederverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich
® = Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company
®2= Reg. Warenzeichen Syngenta
®3 = Warenzeichen der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®4 = Reg. Marke Stähler International GmbH & Co KG
®5= Eingetragene Marke der BASF
®6 = Marke des IVA
* Dicamba, ein Wirkstoff erforscht und entwickelt
durch Novartis Pflanzenschutz AG, Basel, Schweiz.
Sicherheits­datenblatt
95
CONSERVE*
Insektizid
Wirkstoff:120 g Spinosad /l (11,6 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat (SC)
Piktogramm: GHS09
Signalwort: Achtung
Bienen:
nicht gefährdet (B3)
Packungsgröße:
1 l Flasche
024936-00
Insektizid zur Bekämpfung von Thripsen, Freifressenden Schmetter­
lings­raupen und Minierfliegen an Zierpflanzen im Gewächshaus.
Anwendung
Vor Gebrauch im geschlossenen Behälter gut schütteln.
Wirkungsweise
Conserve beeinflusst die Reizleitung im Nervensystem der Schadorganismen. Die Wirkung
setzt bereits einige Stunden nach der Behandlung ein und führt zu einer vollständigen,
irreversiblen Lähmung des Schädlings. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt sowohl durch Fraß als
auch über Kontakt mit dem Mittel.
Wirkungsmechanismus: (IRAC Gruppe): 5
Wirkungsspektrum
Es werden sowohl Imagines als auch die mobilen Larvenstadien bekämpft.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Thripse an Zierpflanzen im Gewächshaus.“
„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte
Anwendungen:
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die
Anwendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt.
Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet
nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte,
Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im
Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor
dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung):
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Zierpflanzen im Gewächshaus,
• Minierfliegen an Zierpflanzen im Gewächshaus.“
96
CONSERVE*
Aufwandmenge
Zierpflanzenbau
Gegen Thripse (Imagines und Larven): im Gewächshaus
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Je nach Popu­
lations­verlauf werden maximal 3 Anwendungen pro Jahr im Abstand von 7 bis 9 Tagen
empfohlen.
Mittelmenge je Flächeneinheit:
• bei einer Pflanzengröße bis 50 cm:
maximal 15 ml/100 m² (in 6 - 12 l Wasser / 100 m²)
• bei einer Pflanzengröße von 50 - 125 cm:
maximal 22,5 ml/100 m² (in 8 - 16 l Wasser / 100 m²)
• bei einer Pflanzengröße über 125 cm:
maximal 30 ml/100 m² (in 10 - 20 l Wasser / 100 m²)
Die Wasseraufwandmenge ist abhängig von der Pflanzenart sowie dem Wachstumszustand.
Die Pflanzen werden bis kurz vor dem Abtropfen gleichmäßig gespritzt. Grundsätzlich ist
auf eine vollständige Benetzung der zu behandelnden Pflanzen zu achten.
Vier Stunden nach der Behandlung ist der Spritzbelag regenfest.
Anwendungsbezogene Kennzeichnungsauflage:
• WW709
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen im Gewächshaus
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Maximal 6 An­
wen­dungen pro Kultur und Jahr im Abstand von 5 bis 7 Tagen.
Mittelmenge je Flächeneinheit:
• bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: maximal 10 ml/100 m²
(in 20 l Wasser / 100 m²)
• bei einer Pflanzengröße von 50 - 125 cm: maximal 15 ml/100 m²
(in 30 l Wasser / 100 m²)
• bei einer Pflanzengröße über 125 cm: maximal 20 ml/100 m²
(in 40 l Wasser / 100 m²)
Gegen Minierfliegen im Gewächshaus
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Maximal 2 An­
wen­dungen gegen Minierfliegen im Abstand von 5 bis 7 Tagen; insgesamt maximal 6 An­
wen­dungen pro Kultur und Jahr.
Mittelmenge je Flächeneinheit:
• bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: maximal 60 ml/100 m²
(in 20 l Wasser / 100 m²)
• bei einer Pflanzengröße von 50 - 125 cm: maximal 90 ml/100 m²
(in 30 l Wasser / 100 m²)
• bei einer Pflanzengröße über 125 cm: maximal 120 ml/100 m²
(in 40 l Wasser / 100 m²)
97
CONSERVE*
Pflanzen-/ Sortenverträglichkeit (WH915)
Conserve ist äußerst pflanzenverträglich. Lediglich bei Saintpaulia können unter
ungünstigen Bedingungen Blattflecken auftreten.
Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Zierpflanzenarten und
-sorten empfehlen wir Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit,
bevor der gesamte Bestand behandelt wird. Dies gilt auch für die als gut verträglich
klassifizierten Arten.
Für alle nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigten/zu­gelas­
senen Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte,
An­bau­verfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu be­
handeln­den Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher
unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Bei folgenden Gattungen und Arten ist nach bisherigen Erfahrungen
der Einsatz von Conserve möglich:
Brachycome multifida ‘Blau’
Schnitt- und Topfrosen - Hybriden1)
Chrysanthemen (Dendranthema -Hybriden)2)
Kalanchoe blossfeldiana
Aster novi-belgii
Geprüfte Sorten:
1) Charming Parade, Blue Curiosa, Jockey
2) Cindy, Saskia P., Papillos, Babette, Surf, Cargo
Detaillierte Informationen zur Kulturpflanzenverträglichkeit können über die Beratung
angefordert werden.
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Vor Gebrauch im geschlossenen Behälter gut schütteln!
• Tank bzw. Spritzbehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen.
• Umlauf bzw. Rührwerk einschalten.
• Conserve zugeben.
• Unter Umrühren Tank bzw. Spritzbehälter mit der fehlenden Wassermenge auffüllen.
Nach der Anwendung von Conserve alle Teile der Spritzgeräte gut mit Wasser durchspülen.
Anfallende Spülflüssigkeit nach der Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche
ausbringen. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten. Spritzgeräte regelmäßig auf dem
Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen.
Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt
benötigt wird.
Mischbarkeit
Conserve ist nach eigenen Erfahrungen mit gängigen Fungiziden und Insektiziden sehr gut
mischbar.
Wartezeit
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
98
CONSERVE*
Resistenzmanagement (WH950)
Bei der Anwendung von Wirkstoffen aus der chemischen Gruppe der Spinosyne, zu denen
auch Spinosad gehört, ist das Auftreten resistenter Schädlinge nicht auszuschließen. Wird
ein Wirkungsabfall festgestellt, sollten keine weiteren Behandlungen mit dem Wirkstoff
Spinosad durchgeführt werden. Es ist mit einem Insektizid aus einer anderen Wirkstoffgruppe
weiterzubehandeln.
Es werden folgende Empfehlungen gegeben, um die Wirkung von Conserve langfristig zu
sichern und einer Resistenzentwicklung vorzubeugen:
• Mit der Bekämpfung sollte zu einem frühen Befallsstadium begonnen werden.
• Die Anwendungen sollten sich gegen frühe Entwicklungstadien des Schaderregers richten.
•Vor Beginn eines Spritzprogrammes abklären, ob, wann und wie oft eingehendes Pflanzen­
material bereits mit dem Wirkstoff Spinosad behandelt wurde.
• Keine Unterdosierungen vornehmen.
Um möglichen Resistenzen vorzubeugen, wird empfohlen, Conserve nicht öfter als dreimal
pro Jahr und nicht in aufeinander folgenden Spritzungen anzuwenden. Conserve sollte
immer im Wechsel mit Produkten anderer Wirkstoffklassen eingesetzt werden.
Einsatz von Nützlingen nach einer Conserve-Anwendung
Nach einer Behandlung können sich einzelne Nützlingspopulationen vorübergehend re­du­
zieren.
Die in nachstehender Tabelle genannten Toxizitätseinstufungen und Empfehlungen dienen
als Orientierungshilfe beim Neubesatz mit Nützlingen nach einer Conserve-Anwendung.
Empfehlungen zur integrierten Anwendung von Conserve in Kombi­
na­tion mit Nützlingen
Gruppe
Art
Toxizitätseinstufung*
Empfehlungen für den Einsatz
Raubmilben
Phytoseiulus persimilis
Amblyseius californicus
Amblyseius cucumeris
Hypoaspis aculeifer
Hypoaspis miles
1
1
1
1
1
Nützlinge können am Tag der
Anwendung nach Antrocknung
des Spritzbelages ausgebracht
werden.
Räuberische
Insekten
Hippodamia convergens
Chrysoperla carnea
Orius laevigatus
Orius insidiosus
Aphidoletes aphidimyza
1
1
1
1
1
Nützlinge können am Tag der
Anwendung nach Antrocknung
des Spritzbelages ausgebracht
werden.
Macrolophus caliginosus
1
Keine Einschränkung
Schlupfwespen
Aphidius colemani
4
Encarsia formosa
3
Trichogramma brassicae
3
Diglyphus isaea
4
Bei direktem Kontakt mit der
Spritzbrühe werden einige
Schlupfwespen-Arten geschädigt.
Nach einer Conserve Anwendung sollte eine Wartezeit
von mindestens einer Woche
eingehalten werden, bevor mit
einem Neubesatz begonnen wird.
99
CONSERVE*
*Toxizitätseinstufung:
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Nicht schädigend:
Gering schädigend:
Mäßig schädigend:
Schädigend:
Reduzierung der Population
Reduzierung der Population
Reduzierung der Population
Reduzierung der Population
< 25 %
25-50 %
50-75 %
> 75 %
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen
sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch
für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.“
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Kennzeichnungsauflagen:
NN0807 - Schlupfwespen frühestens eine Woche nach der letzten Anwendung ausbringen.
Für die Anwendung gegen Tripse in Zierpflanzen gilt:
WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­
stoff­gruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um mögliche
Resistenzbildungen vorzubeugen, sollte das Mittel nicht öfter als dreimal in Folge und
insgesamt sechsmal pro Jahr angewendet werden.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heitsschäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des Mittels.
SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Appli­
kation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des
Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen
grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen
auftreten, sofort den Arzt rufen!
100
CONSERVE*
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN233 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus
persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NN383 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe)
eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln
lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren oder Laugen
lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
101
CONSERVE*
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: N
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
RA110 - Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on.
Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, die Gebrauchsanleitung ein­
zu­halten.
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
ein­halten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / in­
direk­te Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
102
Sicherheits­datenblatt
CONSERVE*
Haftung
Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist unser Produkt für die empfohlenen Zwecke
geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung unseres Produkts in den
verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben zum
Zeitpunkt der Lieferung entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung außerhalb unseres
Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können,
schließen wir jegliche Haftung für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer
oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger
Anwendung unseres Produkts aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional
bedingte Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu
gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge,
Behandlungstermine, Applikationstechnik, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen
Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z.B. Pilzstämme, Pflanzen,
Insekten), etc. Deshalb kann eine
Veränderung in der Wirksamkeit des Produkts oder eine Schädigung an den behandelten
Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir keine Haftung
übernehmen. Das damit verbundene Risiko geht zu Lasten des Anwenders. Für negative
Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen haften wir nicht.
* = eingetragene Marke von Dow AgroSciences LLC.
® = eingetragene Marke des IVA
103
Corbel®
Fungizid
Wirkstoff:
750 g Fenpropimorph /l (79,8 Gew.-%)
enthält außerdem: Cyclohexanon und
Calcium-Alkylbenzolsulfonat in Isobutanol.
Emulsionskonzentrat (EC)
Piktogramm:
GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort:
Achtung
Bienen:nicht bienengefährlich (B 4)
043190-00
Packungsgröße: 5 l Kanister
Fungizid gegen Echten Mehltau an Weizen, Gerste und Roggen,
Gelbrost und Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste.
Anwendung
Wirkungsweise
Corbel ist ein systemisch wirkendes Fungizid, das von der Pflanze aufgenommen und
innerhalb des Pflanzengewebes transportiert wird. Corbel zeichnet sich durch eine schnelle
und über mehrere Wochen anhaltende Wirkung gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*)
an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost (Puccinia striiformis) und Braunrost (Puccinia
recondita) an Weizen, Braun- oder Zwergrost (Puccinia hordei) an Gerste aus.
Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten
Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in
der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die empfohlene Aufwandmenge
ist unbedingt einzuhalten.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Weizen,
• Gelbrost (Puccinia striiformis) an Weizen,
• Zwergrost (Puccinia hordei) an Gerste,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Gerste,
• Echter Mehltau an Roggen,
• Braunrost (Puccinia recondita) an Weizen.”
* = alter lat. Name: Erysiphe graminis
Pflanzenverträglichkeit
Corbel erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen genannten Getreidearten
als gut verträglich.
104
Corbel®
Aufwandmengen
Getreide
Gegen Echten Mehltau (Blatt und Ähre) an Weizen, Gerste und Roggen,
Gelbrost an Weizen, Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste
(ES 25 - 61):
1,0 l/ha
Gebräuchliche Wassermenge:
200 - 400 l/ha
Anwendungszeit
Gerste, Roggen, Weizen
Bei Weizen, Roggen und Gerste erfolgt die erste Anwendung im Frühjahr bei Befallsbeginn
bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich.
Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (Stadium 61, BBCH-Code). Maximal 2
Behandlungen in diesen Anwendungen pro Kultur und Jahr.
Wartezeiten
Weizen, Gerste, Roggen:
35 Tage
Anwendungstechnik
Vermeidung von Restmengen
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser
ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Die Reinigung mit Agroclean hat sich
bewährt. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1 : 10 verdünnen
und auf der behandelten Fläche ausbringen.
Spritzarbeit
Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!
Corbel in das zu 2/3 gefüllte Spritzfass geben. Während der Fahrt und während des Spritzens
Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause
Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.
Mischbarkeit
Corbel ist mischbar mit Vegas®3, Biathlon®, Basagran® DP, Duanti®, Starane®1 XL, Cycocel®
720, Medax® Top, Flexity®, Osiris®, Capalo®, Champion®& Diamant®, Sumicidin®4 Alpha EC,
Fastac® SC Super Contact.
Corbel ist ebenfalls mischbar mit Düngern der Marken Fetrilon®2-Combi und Nutrimix®2fluid.
In der Gerste ist der Zusatz von AHL oder Harnstoff bis max. 15 kg/ha N möglich. Spritz­
flüssigkeit, der diese N-Dünger zugegeben werden, an heißen Tagen nicht in den
Mittagsstunden ausbringen.
Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Corbel
und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben.
In Weizen und Roggen keine Mischung mit AHL oder Harnstoff.
Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Produkten unbedingt die Gebrauchsanleitung
dieser Produkte beachten.
Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten
Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
105
Corbel®
Grundsätzlich ist bei Tankmischungen wie folgt vorzugehen:
1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen.
2. Corbel bei laufendem Rührwerk zugeben.
3. Dann Mischungspartner zugeben.
4. Tank mit Wasser auffüllen.
Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Produkten unbedingt die Gebrauchsanleitung
dieser Produkte beachten.
Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Corbel
und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben.
Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen.
Gerätereinigung
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit
Agroclean®5 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser auf der vorher behandelten Fläche
ausbringen.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von
50.000,- Euro geahndet werden.
Getreide: reduzierter Abstand: 75% 15m, 90% 5m.
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
perio­
disch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeits­geräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.”
106
Corbel®
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel:
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.
SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels:
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.
SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen.
SF189 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation
nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des
Mittels vor­gegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen
grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und UniversalSchutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Unter Verschluss aufbewahren. Nur im
Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Verschüttete Mengen aufnehmen. Nach
Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. Bei Exposition oder falls betroffen:
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe
sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger
Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen. Bei andauernder Hautreizung
Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen und 200-300 ml Wasser trinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Per­
sonen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
107
Corbel®
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Corbel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge
bzw. Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht
bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
NN270 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Chrysoperla
carnea (Florfliege) eingestuft.
NN2842 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius
rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln
lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Basen;
Oxidationsmitteln; Säuren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­
geben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler,
aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R20 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R38 - Reizt die Haut.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
R63 - Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
Sicherheits­datenblatt
Schutzkleidung tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
108
Corbel®
Leere Verpackung nicht weiterverwenden.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H332 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise:
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P261 - Einatmen von Aerosol vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352 - Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304 + P340 - Beim Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert.
P312 - Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
P332 + P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P361 - Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden
® = eingetragene Marke von BASF
®1 = eingetragene Marke des IVA
®2 = eingetragene Marke von Compo
®3 = eingetragene Marke von Nippon Soda Co., Ltd.
®4 = eingetragene Marke von Sumitomo
®5 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
*
= eingetragene Marke von DOW
Sicherheits­datenblatt
109
Cuprozin® progress
Fungizid / Bakterizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
383,8 g Kupferhydroxid /l (28,8 Gew.-%)
als Suspensionskonzentrat (SC)
(Kupfergehalt 250 g/l)
GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
006895-00
5 l Kanister
Spritzmittel gegen pilzliche und bakterielle Schaderreger an Kartoffeln,
Hopfen, Weinreben, Kernobst, Steinobst, Gemüse und Zierpflanzen
Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Anwendung
Wirkungsweise
Cuprozin progress enthält den Wirkstoff Kupferhydroxid und ist als Suspensionskonzentrat
(SC) formuliert. Cuprozin progress wird als reines Kontaktfungizid und -bakterizid
vorbeugend gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger eingesetzt. Die Wirkung
beruht auf der Verhinderung von Pilz- bzw Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit
Cuprozin progress nimmt der Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf,
wodurch die Infektion unterbunden wird. WMFM1 - Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe):
M1.
Wichtig für die volle Wirksamkeit von Cuprozin progress ist ein möglichst lückenloser
Spritzbelag auf der Pflanzenoberfläche. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem
Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten.
Durch seine spezielle Formulierung ist Cuprozin progress auf der Pflanze äußerst haftfähig.
Es wird auch von nachfolgendem Regen nur sehr langsam wieder abgespült und hat deshalb
eine lange Wirkungsdauer.
110
Cuprozin® progress
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln;
• Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffel;
• Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen;
• Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben;
• Schorf (Venturia spp.) an Kernobst;
• Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst;
• Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst;
• Bakterielle Blattfleckenerreger an Zierpflanzen;
• Falscher Mehltau (Peronospora destructor) an Speisezwiebeln;
• Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke;
• Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) an Spargel;
• Möhrenschwärze (Alternaria dauci) an Möhre.“
Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen
Ackerbau
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln von BBCH 37 bis
BBCH 91 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 l/ha in maximal 400 l Wasser /
ha im Abstand von 7 - 10 Tagen spritzen.
Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand
pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht
überschritten werden.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605-1 - (50% 5 m, 75% *, 90% *),
NW606 - 5m.“
Gegen Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffel (bis BBCH 03)
· 14 ml/dt in maximal 100 l Wasser/ha als Pflanzgutbehandlung nur zur Befallsminderung
beim Legen.
· 14 ml/dt in maximal 26-36 ml Wasser/dt als Pflanzgutbehandlung nur zur Befalls­minderung
vor dem Legen.
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Maximaler Mittelaufwand: 476 ml/ha.
Hopfenbau
Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen, Sekundärinfektion von
BBCH 37 bis BBCH 89 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 7 bis
14 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmenge:
- bis BBCH 37:
2,4 l/ha in maximal 1.200 l Wasser /ha
- bis BBCH 55:
3,6 l/ha in maximal 1.800 l Wasser /ha
- über BBCH 55:
5,4 l/ha in maximal 2.700 l Wasser /ha.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand
pro ha und Jahr beträgt maximal 16 Liter (entspricht 4.000 g Reinkupfer) und darf nicht
111
Cuprozin® progress
überschritten werden.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT107
NW607 - (75% 20m, 90% 15m).
Weinbau
Gegen Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben, zur Nutzung als Tafel- und
Keltertrauben, von BBCH 11 bis BBCH 81 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im
Abstand von 8 - 12 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 7 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmenge:
- Basisaufwand:
0,4 l/ha in maximal 400 l Wasser/ha
- ES 61 0,8 l/ha in maximal 800 l Wasser/ha
- ES 71 1,2 l/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha
- ES 75 1,6 l/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand
pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht
überschritten werden .
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605-1 - (50% 10m, 75% 5m, 90% *), NW606 - (15m).
Obstbau
Gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst im Freiland vor der Blüte bei Infektionsgefahr
bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 8 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmenge:
0,5 l Cuprozin progress /ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m
Kronenhöhe.
Mittelaufwand vor der Blüte von 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe abfallend auf 0,25 l/ha und
je m Kronenhöhe.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand
pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht
überschritten werden.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW607-1 - (50% 20m, 75% 15m, 90% 10).
Gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst im Freiland ab Walnussgröße der Früchte bei
Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen oder
sprühen.
112
Cuprozin® progress
Aufwandmenge:
0,5 l Cuprozin progress /ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m
Kronenhöhe.
Mittelaufwand ab Walnussgröße der Früchte von 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe ansteigend
auf 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand
pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht
überschritten werden.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605-1 - (50% 10m, 75% 10m, 90% *), NW606 - (15m).
(WH915) - In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber
Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten.
WP737-1 - Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben
Wirkstoff­
gruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um
Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen
Wirkstoffgruppen verwenden.
Gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst im Freiland nur zur Befallsminderung
nach der Ernte bei Befallsbeginn im Abstand von 21 Tagen spritzen oder sprühen.
Aufwandmenge:
1,0 l Cuprozin progress /ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m
Kronenhöhe.
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 8 für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.
Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen
verwenden.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT104,
NW607-1 - (75% 20m, 90% 15m).
Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst im Freiland bis vor der Blüte bei
Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500
l Wasser /ha und je m Kronenhöhe im Abstand von 7 bis 10 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT105,
NW607-1 – (90% 20m).
Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst im Freiland nach der Ernte bei
Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500
l Wasser /ha und je m Kronenhöhe im Abstand von 7 bis 10 Tagen spritzen oder sprühen.
113
Cuprozin® progress
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT104,
NW607-1 (75% 15m, 90% 10m).
Zierpflanzenbau
Gegen bakterielle Blattfleckenerreger an Zierpflanzen im Freiland ab BBCH 31 bis 91 bei
Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 5 bis 10 Tagen spritzen.
Aufwandmengen:
− Pflanzengröße bis 50 cm: 2,0 L/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha
Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und 6 für die Kultur bzw. je Jahr.
− Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 2,4 L/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha.
Maximal 5 Behandlungen in dieser Anwendung und 6 für die Kultur bzw. je Jahr.
− Pflanzengröße über 125 cm: 3,0 L/ha in maximal 1.500 l Wasser/ha.
Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und 6 für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW 605-1 - Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *,
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 10m, 90% 5m.
Pflanzenhöhe über 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m.
NW 606 - Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5m,
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 20m.
Pflanzenhöhe über 125 cm: 20m.
Gemüsebau
Gegen Falscher Mehltau (Peronospora destructor) an Speisezwiebeln von BBCH 13 bis
BBCH 48 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 l/ha in 400 l bis 600 l Wasser /
ha im Abstand von 7 - 10 Tagen spritzen.
Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605-1 (50% 5 m, 75% *, 90% *),
NW606 - 10m.
Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke von BBCH 13 bis BBCH 79
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 3,1 l/ha in 600 l Wasser /ha im Abstand von
5 - 10 Tagen spritzen.
Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605-1 (50% 5 m, 75% 5m, 90% *),
NW606 - 5m.
Gegen Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) an Spargel von BBCH 31 bis BBCH 93
114
Cuprozin® progress
bei In­fektions­gefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 l/ha in 800 l bis 1.000 l Wasser /ha im
Abstand von 7 - 14 Tagen spritzen.
Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605-1 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5m, 90% *,
NW606 - 10m.
Gegen Möhrenschwärze (Alternaria dauci) an Möhre von BBCH 13 bis BBCH 47 bei
Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 l/ha in 400 l bis 600 l Wasser /ha im Abstand
von 7 - 10 Tagen spritzen.
Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605-1 (50% 5 m, 75% *, 90% *),
NW606 - 10m.
Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen für alle genannten Kulturen
Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im
ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange
der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.
Anwendungstechnik
Vor Gebrauch gut schütteln.
Cuprozin progress unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen
Wassermenge zusetzen.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.
Spritztechnik
Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung
auf allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.
Mischbarkeit
Nach unseren Erfahrungen ist Cuprozin progress mit den handelsüblichen Fungiziden,
Insektiziden und Düngern wie z.B. Dithane* NeoTec, Dantop®1, Frutogard M®, Valbon®2,
Zinkuran® oder Zinkuran® flüssig mischbar.
Im Weinbau können Mischungen mit Frutogard M® zu Nekrosen führen.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich
gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean®
hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
Wartezeiten
• Kartoffeln, Kernobst, Möhre
• Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung),
14 Tage
115
Cuprozin® progress
Steinobst, Spargel
Kernobst (Obstbaumkrebs)
Anwendung
•Z
ierpflanzen
• Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben):
• Hopfen
• Speisezwiebeln, Gurke
Die Wartezeit ist durch die An­wendungsbedingungen und/oder die
Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen
und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne
Bedeutung (N)
21 Tage
7 Tage
3 Tage
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT620 - Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr
(Hopfenbau: 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in
Kombination mit anderen Kupfer enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten
werden.
(NH621) - Reinkupfergehalt von Cuprozin progress: 250 g/l.
NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich
periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das
in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.
205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der
Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Kernobst ab Walnussgröße der Früchte: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% *.
Kartoffeln: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *.
Weinrebe: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% *.
Zierpflanzen: Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *,
Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 10m, 90%
5m.
Zierpflanzen: Pflanzenhöhe über 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m.
Speisezwiebeln, Möhre: reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *,
Gurken, Spargel: reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5m, 90% *,
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
116
Cuprozin® progress
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können
mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
Kernobst ab Walnussgröße der Früchte, Weinrebe: 15 m.
Speisezwiebeln, Spargel, Möhre: 10m.
Kartoffeln, Gurke: 5 m
Zierpflanzen: Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5m,
Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 20m.
Zierpflanzen: Pflanzenhöhe über 125 cm: 20m.
NW607-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
gewäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­
disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den
unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit„*“ gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar
an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld
bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hopfen: reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 15m.
Kernobst vor der Blüte: reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10m.
Kernobst gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena): reduzierte Abstände: 75% 20m, 90%
15m.
Steinobst bis vor der Blüte: reduzierter Abstand: 90% 20 m;
Steinobst nach der Ernte; reduzierte Abstände: 75% 15m, 90% 10m.
Für die Anwendung im Hopfen gilt:
NT107 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung
in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden
Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der
Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens
5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei
der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m
nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der
Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7.
Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen
worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich
auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.”
117
Cuprozin® progress
Für die Anwendung im Kernobst (Nectria galligena) und im Steinobst nach der Ernte gelten:
NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 %
eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der
Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)
eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.
B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.
April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner
die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Für die Anwendung im Steinobst bis vor der Blüte gilt:
NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %
eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der
Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)
eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.
B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.
April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner
die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“
118
Cuprozin® progress
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SF182 - Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe
(Pflanzenschutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF194 - Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation
der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe
(Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen
grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF615 - Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur
Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/
Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA213 - Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als 50 t Kartoffeln behandeln.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
119
Cuprozin® progress
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und
Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der
Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Lage.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger
Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt
hinzuziehen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Bewusstlosen Personen darf nichts ein­
geflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN134 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­
fliege) eingestuft.
NN3842 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brack­wespe) eingestuft.
NO686 - Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
120
Cuprozin® progress
Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: N
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/
Gesichtsschutz tragen.
Sicherheits­datenblatt
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = Spiess-Urania Chemicals GmbH
* = Dow AgroSciences
®1 = Sumitomo Chemical Co., Ltd.
®2 = Kumiai Chemical Industry Co., Ltd.
®3 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
121
Cuprozin® WP
Fungizid / Bakterizid
Wirkstoff:691 g Kupferhydroxid /kg (69,1 Gew.-%)
als Wasserdipergierbares Pulver (WP)
(Kupfergehalt 450 g/kg)
Piktogramm:
GHS05, GHS07, GHS09
Signalwort:
Gefahr
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
033840-00
Packungsgröße:
10 kg Sack
Spritzpulver gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst,
Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffeln sowie anderen
pilzlichen Krankheiten im Obst- und Gemüsebau
Anwendung
Wirkungsweise
Cuprozin WP ist ein Kontaktfungizid und -bakterizid, das eine vorbeugende Wirkung gegen
pilzliche und bakterielle Krankheitserreger besitzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung
von Pilz- bzw. Bakterieninfektionen.
Bei einem Kontakt mit dem Spritzbelag von Cuprozin WP nimmt der Krankheitserreger in
starkem Maße passiv Kupfer auf, wodurch die Infektion unterbunden wird.
Wichtig für die Wirksamkeit von Cuprozin WP ist, dass ein möglichst lückenloser Belag die
Pflan-zenoberfläche bedeckt. Durch seine spezielle Formulierung ist Cuprozin WP auf der
Pflanze sehr haftfähig. Es wird auch von nachfolgendem Regen nur sehr langsam wieder
abgespült und hat deshalb eine lange Wirkungsdauer.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungs­gebiete:
• Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst,
• Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffeln.“
„Nach §18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungsgebiete:
• Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) und Pilzliche Blattfleckenerreger an Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden und Gurke;
• Triebsterben (Godronia cassandrae) an Heidelbeere.“
122
Cuprozin® WP
Obstbau
Gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst 1 kg Cuprozin WP /ha und je 1 Meter
Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 Meter Kronenhöhe als Blattfallspritzung
nach Befallsbeginn nach der Ernte im Abstand von 21 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 3 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr.
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.
Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen
verwenden.
Gegen Triebsterben (Godronia cassandrae) an Heidelbeere im Freiland im Abstand von
maximal 7 Tagen 2,2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser /ha spritzen oder sprühen.
Zur Bekämpfung des Triebsterbens in Heidelbeeren wird 1 Anwendung im Frühjahr vor der
Blüte und 2 Anwendungen nach der Ernte zu Blattfall empfohlen. Maximal 3 Anwendungen
je Kultur bzw. je Jahr.
Kartoffeln
Gegen Schwarzbeinigkeit (ausgelöst durch das Bakterium Erwinia carotovora) an
Kartoffeln 0,25 kg Cuprozin WP /ha in 80 bis 100 l Wasser /ha beim Pflanzen / Legen als
Pflanzgutbehandlung nur zur Befallsminderung spritzen oder sprühen.
Gemüsebau
Gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) und Pilzliche Blattfleckenerreger
an Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden und Gurke im Freiland bei Infektionsgefahr bzw.
ab Warndiensthinweis im Abstand von 5 bis 14 Tagen 2,2 kg / ha in 600 l Wasser /ha spritzen.
Maximal 3 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr.
Herstellung der Spritzbrühe
Cuprozin WP mit wenig Wasser anteigen und unter Umrühren bzw. bei laufendem
Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr
Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Verträglichkeit
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Cuprozin WP in der empfohlenen Auf­
wand­menge von Obstbäumen und Kartoffeln gut vertragen wird.
123
Cuprozin® WP
Hinweis
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass für die Antragstellung im Genehmigungsverfahren
bewusst auf die intensive Prüfung der Verträglichkeit und der Wirkung in der spezifischen
Kultur verzichtet wird. Entscheidungen fallen daher teilweise auf einer sehr eingeschränkten
Datenbasis zur Beurteilung der Anwendung. Daher liegt bei Genehmigungen dieser Art die
Verantwortung für die Anwendung der Pflanzenschutzmittel hinsichtlich Wirksamkeit und
Verträglichkeit ausschließlich beim Anwender.
Wartezeiten
Kernobst, Kartoffel, Heidelbeere:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder durch die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Gurke: 3 Tage.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen
Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
NT620 - Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr
(Hopfenbau: 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in
Kombination mit anderen Kupfer enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten
werden.
(NH621) - Reinkupfer Cuprozin WP: 450 g/kg.
Für die Anwendung im Kernobst gilt:
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von
50.000,- EURO geahndet werden.
Reduzierte Abstände: 75% 20m, 90% 10m.“
124
Cuprozin® WP
Für die Anwendung in Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Gurke sowie Heidelbeere gilt:
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
„Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß
Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6
Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Gurke - reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5m, 90% *;
Heidelbeere - reduzierte Abstände: 50% 15m, 75%10m, 90% 5m.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender
Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis
zu einer Höhe von 50.000,- EURO geahndet werden. 20m.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Mißbrauch kann zu
Gesundheits­schäden führen.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille Tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche
Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
125
Cuprozin® WP
Gewässerschutz
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Für die Anwendung an Kartoffeln gilt:
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,EURO geahndet werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­
fliege) eingestuft.
NN134 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raub­milbe) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­
käfer) eingestuft.
NN1842 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brack­wespe) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
126
Cuprozin® WP
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S39 - Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vor­zeigen.
Sicherheits­datenblatt
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanlei-tung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern
Sicherheits­datenblatt
reinigen / indi-rekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden
® = reg. Marke Spiess Urania Chemicals GmbH, Hamburg
®1 = eingetragene Marke des IVA
127
Dantop®
Insektizid
Wirkstoff:500 g Clothianidin /kg (50 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Piktogramm: GHS07, GHS09
Signalwort: Achtung
Bienen:
bienengefährlich (B1)
Packungsgröße:
100 g Flasche
500 g Flasche
025583-00
1,5 kg Kanister
Insektizid zur Bekämpfung von
• Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln
• Kartoffelkäfer an Kartoffeln
•Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an
Kohlgemüse (Jungpflanzenanzucht)
• Blattläusen an Zierpflanzen
• Blattläusen und Zikaden an frischen Kräutern
Anwendung
Wirkungsweise
Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende
und beißende Insekten besitzt. Die Aufnahme des Wirkstoffes Clothianidin in die
Pflanze kann sowohl über das Blatt als auch über die Wurzel erfolgen. Durch die
gute Verteilung in der Pflanze (systemisch) schützt Dantop nicht nur behandelte
Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und unbehandelte Bereiche der
Pflanze. In abreifenden oder gestressten Pflanzen kann die Verteilung des Wirkstoffes
eingeschränkt sein. Bei der Spritzanwendung wirkt Dantop auch als Kontaktgift.
Der Wirkstoff Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide, blockiert die Acetylcholin
Rezeptoren im zentralen Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der
Insekten, die dadurch umgehend ihre Fraß- und Saugtätigkeit an den Pflanzen einstellen.
Dantop wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder
warmen Witterungsbedingungen zuverlässig. Die schnelle Aufnahme von Dantop in die
Pflanze sorgt für eine gute Regenstabilität.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung),
• Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung),
• Kartoffelkäfer an Kartoffeln.“
„Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungsgebiete:
• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kohlrabi,
• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Blattkohle,
128
Dantop®
• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Blumenkohle,
• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kopfkohl (Rot-, Weiß-,
Spitz- und Wirsingkohl),
• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Rosenkohl,
• Blattläuse an Zierpflanzen,
• Blattläuse, Zikaden an frischen Kräutern. “
Anwendungstechnik und Aufwandmengen
Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung)
Dantop wird beim Legen der Kartoffeln in Beständen zur Pflanzguterzeugung als Pflanz­
gutbehandlung mit 300 g/ha in 60 bis 100 lWasser/ha auf das Pflanzgut gespritzt oder gesprüht.
Maximaler Mittelaufwand 0,3 kg/ha (entsprechend maximal 25 dt Saatkartoffeln pro ha).
WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen ein­
ge­schränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Ge­ge­
benen­falls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung)
DantopwirdnachBefallsbeginnoderabWarndienstaufrufinBeständenzurPflanzguterzeugung
mit 150 g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen gespritzt.
Maxi­mal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.
Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen
verwenden.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT108, NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW606 (5m), NW701.
Kartoffelkäfer an Kartoffeln
Dantop wird nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 35
g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen gespritzt.
Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu
behandelnden Pflanzenteile gewährleisten!
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung:
NT102.
Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an
Blattkohle, Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl),
Kohlrabi und an Rosenkohl
Dantop wird bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis während der Jung­pflanzen­
anzucht von Kohlgemüse in Anzuchtgefäßen ab BBCH 12, im Gewächshaus, mit 2,4 g/1.000
Pflanzen in 3 l Wasser /m² gegossen.
Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
129
Dantop®
Blattläuse an Zierpflanzen
Dantop wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Gewächs­
haus mit 150 g/ha in 600 bis 1.000 l Wasser /ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen, nur auf
Pflanzen mit einer Höhe von bis zu 50 cm, gespritzt.
Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NB502
• Blattläuse, Zikaden an frischen Kräutern
Dantop wird an frischen Kräutern, zur Nutzung als frisches Kraut, bei Befallsbeginn bzw. bei
Sichtbarwerden der ersten Symptome mit 0,15 kg/ha in 200 l bis 400 l Was-ser/ha gespritzt.
Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT103, NW609-1 (5m), NW701
Resistenzhinweis
WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­
stoff­gruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenz­
bildungen vor­zu­beugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirk­stoff­
gruppen verwenden.
Nach einer Pflanzgutbehandlung mit Dantop darf mit diesem Mittel keine Spritzbehandlung
mehr auf derselben Kartoffelfläche erfolgen, um Resistenzen vorzubeugen.
Insektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen
Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung möglichst zu vermeiden.
Dantop enthält den Wirkstoff Clothianidin, der zur chemischen Klasse der Neonikotinoide
gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen
System der Schädlinge, kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff bzw. diese
Wirkstoffklasse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
gibt es aber keine Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen derjenigen Schädlinge, für
die Anwendungsgebiete festgesetzt sind.
Sollte es dennoch zu einer Minderwirkung von Dantop aufgrund von möglicherweise
entstande-nen Resistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen.
Pflanzenverträglichkeit
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Dantop in allen zugelassenen Auf­wand­
mengen von den Kulturen gut vertragen wird.
Herstellung der Spritzbrühe
Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, falls vorhanden, Rührwerk
einschalten und Dantop ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk bzw. unter Umrühren
in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden.
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.
130
Dantop®
Mischbarkeit
Nach unseren Erfahrungen ist Dantop mit den handelsüblichen Pflanzenschutzmitteln
und Düngern wie z.B. Funguran®1 progress, Cuprozin®1 Flüssig, Cuprozin®1 progress,
Dithane®4NeoTec, Panarex®3, Risolex® flüssig, Valbon®2 oder Zinkuran®1 mischbar.
Gerätereinigung
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­
behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat sich
bewährt. An­fal­lendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten
Fläche ausbringen.
Wartezeiten
Kartoffeln:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­
setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Kohlrabi:
42 Tage
Kopfkohl, Blumenkohl und Blattkohle:
70 Tage
Rosenkohl:
90 Tage
Frische Kräuter:
7 Tage
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NG321 - Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro ha und Jahr darf - auch
in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht
überschritten werden.
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Be­hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßen­abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.”
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
Für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) gelten:
NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung
in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden
Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der
Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens
5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei
der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m
nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der
131
Dantop®
Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7.
Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen
worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich
auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit“*”gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können
mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. 5m.
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und
Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­
lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln gilt:
NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­grenzen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
“Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung gegen Blattläuse an Zierpflanzen im Gewächshaus gilt:
NB502 - Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der
Pflanzen im Freiland vorgesehen ist.”
132
Dantop®
Für die Anwendung gegen Blattläuse und Zikaden an frischen Kräutern im Freiland gelten:
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen
ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
“Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW609-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand
erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem
Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig
davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu
Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in
jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro
geahndet werden. 5m
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein
Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden
an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist
daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heitsschäden führen.
EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­
belages.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermit­teln fernhalten. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Vor den Pausen
und bei Arbeitsende Hände waschen.
133
Dantop®
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küs­­ten­­gewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß
Länder-recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewäs­sern ein­zu­
halten. Zu­wider­handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro
geahndet werden.
NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB6611 - Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende
oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. –
Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 BGBL.I S.1410 beachten.
Für die Behandlung an frischen Kräutern gilt:
NB501 - Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht
mehr zur Blüte kommen.
Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt folgende Anwendungsbestimmung:
NB502 - Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der
Pflanzen im Freiland vorgesehen ist.
NN234 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN360 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügel­käfer) eingestuft.
NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft.
NN380 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae
(Erzwespe) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren. Vor Lichteinwirkung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®5 sind an den autorisier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
134
Dantop®
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkung haben.
S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.
Sicherheits­datenblatt
S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchs­anleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = Sumitomo Chemical Co., Ltd., Tokio / Japan
®1 = Spiess-Urania Chemicals GmbH
®2 = Kumiai Chemical Industry Co., Ltd., Japan
®3 = Chemtura Corporation
®4 = Indofil Industries Limited
®5 = IVA (Industrieverband Agrar)
Sicherheits­datenblatt
135
DesignerTM
Zusatzstoff
Listungs-Nr.: 5317-00
Inhaltsstoffe:
255,25 g Synthetisches Latex /l > (24,9 Gew.-%)
105,67 g Alkoholethoxilat /l > (103,1 Gew.-%)
85,76 g Polyalkylenmodifiziertes Trisiloxan /l > (83,7 Gew.-%)
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Weitere Bestandteile:
Frostschutz 18,5 %
Entschäumer 0,25 %
Farbstoffe 0,002 %
Wasser
37,47 %
Packungsgröße:
1 l Flasche
5 l Kanister
Netz- und Haftmittel zur Wirkungsoptimierung von Pflanzen­schutz­mitteln.
Anwendung
Wirkungsweise
Designer ist ein Netz- und Haftmittel zur Anwendung mit Pflanzenschutzmitteln und
spritzbaren Düngern im Ackerbau.
Designer bewirkt eine noch bessere Verteilung der Spritzbrühe auf den Blättern und
zeigt eine noch bessere Haftung im Vergleich zu konventionellen Zusatzstoffen. Designer
reduziert signifikant die Oberflächenspannung der Spritzbrühe, wodurch auch bei schwer
zu benetzenden Pflanzenoberflächen eine hohe Verteilung (Spreitung) erreicht wird.
Designer ist sehr gut geeignet, um auch bei niedrigsten Wasseraufwandmengen eine gute
Benetzung der Pflanzen zu erreichen. Designer vermindert auch die Abdrift von Sprühnebel
und erhöht die Regenbeständigkeit von Pflanzenschutzmitteln.
Als Zusatzstoff kann es direkt der im Spritztank befindlichen Spritzbrühe zugesetzt werden.
Nach eigenen Erfahrungen verbessert Designer u.a. die Wirkung von Fungiziden zur
Bekämpfung von Ährenfusariosen.
136
DesignerTM
Aufwandmenge und Anwendungstechnik
Designer wird mit einer maximalen Konzentration von 0,125% (125 ml in 100 l) in der Spritz­
mittel­lösung eingesetzt.
Designer kann zusammen mit Fungiziden, Herbiziden und Insektiziden in Getreide, Raps,
Kartoffeln und Hülsenfrüchten eingesetzt werden. Designer verbessert die Benetzung,
Verteilung und Regenbeständigkeit von Pflanzenschutzmitteln.
Durch die Zumischung von Designer kann die Wasseraufwandmenge reduziert werden; z.
B. im Getreide auf 100 l/ha anstatt 150 - 200 l/ha.
Auch der Zusatz zu Krautfäulespritzungen, z.B. mit Valbon, hat sich bewährt.
Herstellung der Spritzbrühe und Mischbarkeit
Vor dem Einsatz von Designer mit Pflanzenschutzmitteln ist dafür zu sorgen, dass die
Spritzgeräte sauber sind. Die Reinigungshinweise in den Gebrauchsanleitungen der zuvor
eingesetzten Mittel sind zu beachten. Eine Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt.
1. Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen.
2. Mischpartner gemäß Gebrauchsanleitung zugeben.
3. Spritzbrühe durchrühren lassen und Tank zu 90 % mit Wasser auffüllen.
4. Designer zugeben, restliche Wassermenge auffüllen und noch 1 bis 2 Minuten bei ver­
minder­ter Leistung rühren.
5. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder
Rück­lauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig
aufrühren.
6. Angesetzte Spritzbrühen mit Designer sollten innerhalb von 24 Stunden ausgebracht
werden.
Designer kann auch in Tankmischungen mit spritzbaren Spurennährelementen wie
Calcium, Kupfer, Mangansalzen, Schwefel usw. sowie mit spritzbaren Hauptnährstoffen wie
Phosphaten zur Verbesserung der Verteilung und Nährstoffaufnahme bei einer Vielzahl von
Sorten dieser Kulturen ausgebracht werden.
Hinweise
Nicht mit anderen Zusatzstoffen mischen und nicht anwenden bei Bedingungen, unter
denen der Einsatz des Pflanzenschutzmittels oder Düngers nicht zu empfehlen wäre.
137
DesignerTM
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel
dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels Standardschutzanzug
(Pflanzen­schutz), festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel), dicht abschließende Schutzbrille
und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen
waschen. Nach der Arbeit Hände und alle getroffenen Hautstellen gründlich mit Wasser und
Seife waschen. Einatmen von Spritznebel vermeiden. Windrichtung beachten.
Das Mittel ist nur in Originalverpackung zu lagern. Von Nahrungs­mitteln, Getränken und
Futter­mitteln fernhalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symtome
Husen, Augenrötungen; Hautrötung
Gewässerschutz
NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
ge­langen lassen.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
138
DesignerTM
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: entfällt
S24/25 - Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu ent­
sorgen.
S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen ein­
holen / Sicherheits­daten­blatt zu Rate ziehen.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
entfallen
Sicherheitshinweise:
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungs­geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­flächen­ge­
wäs­sern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe ver­ Sicherheits­datenblatt
hin­dern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
De Sangosse Ltd. (UK)
® eingetragene Marke des IVA
TM
139
Dimilin® 80 WG
Insektizid
Wirkstoff:
800 g Diflubenzuron /kg (80 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
GHS07, GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
500 g Flasche
20 kg Trommel
024399-00
Wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung beißender Insekten­
larven im Forst und in Ziergehölzen sowie gegen Trauermücken in
Champignons.
Anwendung
Wirkungsweise
Dimilin 80 WG bekämpft die Insekten, indem es in die Chitinsynthese eingreift und diese stört
oder unterbindet. Dimilin 80 WG ist daher ein biotechnisch wirkender Metamorphosehemmer,
der die Häutung der Larven bzw. Raupen beim Übergang von einem Larvenstadium zum
nächsten verhindert und dadurch zum Absterben der Schädlinge führt. Dimilin 80 WG wirkt
überwiegend als Fraßgift. Da der Wirkstoff Diflubenzuron nicht systemisch ist und nicht in das
Pflanzengewebe eindringt, ist gegen saugende Insekten-Arten keine Wirkung gegeben.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Frei- und verstecktfressende Schmetterlingsraupen in Nadel- und Laubholz,
• Blattwespen (Afterraupen) in Nadelholz,
• Freifressende Schmetterlingsraupen und Gemeiner Goldafter in Zierpflanzen,
• Trauermücken in Champignons.“
Anwendungsempfehlungen
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen im Forst (Laub- und Nadelhölzer) mit 0,075
kg/ha nach Befallsbeginn ab Larvenstadium L1 in 100 bis 600 l Wasser/ha bei Einsatz von
Bodengeräten und in 30 bis 50 l Wasser/ha als Flächenbehandlung mit rotorgetriebenen
Luftfahrzeugen spritzen.
VA452, VZ450 - Anwendung nur einmal pro Jahr auf derselben Fläche.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606 bei Anwendung mit
Bodengeräten; NW601, NZ210 bei Anwendung mit Luftfahrzeugen.
140
Dimilin® 80 WG
Gegen verstecktfressende Schmetterlingsraupen im Forst (Laub- und Nadelhölzer) mit
0,075 kg/ha nach Befallsbeginn ab Larvenstadium L1 in 200 l Wasser/ha bei Einsatz von
Bodengeräten und in 40 l Wasser/ha als Flächenbehandlung mit rotorgetriebenen Luft­
fahrzeugen spritzen.
VA452, VZ450 - Anwendung nur einmal pro Jahr auf derselben Fläche.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606 bei Anwendung mit
Bodengeräten; NW601, NZ210 bei Anwendung mit Luftfahrzeugen.
Gegen Blattwespen (Afterraupen) im Forst (Nadelhölzer) mit 0,075 kg/ha nach Befallsbeginn
ab Larvenstadium L1 in 100 bis 600 l Wasser/ha bei Einsatz von Bodengeräten und in 30 bis 50 l
Wasser/ha als Flächenbehandlung mit rotorgetriebenen Luftfahrzeugen spritzen.
VA452, VZ450 - Anwendung nur einmal pro Jahr auf derselben Fläche.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606 bei Anwendung mit
Bodengeräten; NW601, NZ210 bei Anwendung mit Luftfahrzeugen.
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen in Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm)
mit 0,09 kg/ha in mindestens 600 l Wasser/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden
der ersten Symptome/Schadorganismen; bei Beginn der Eiablage spritzen oder sprühen.
Maximale Zahl der Anwendungen: 2 pro Kultur oder Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT104, NW607.
Gegen Gemeinen Goldafter in Zierpflanzen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden
der ersten Symptome/Schadorganismen; bei Beginn der Eiablage spritzen oder sprühen bis
zur sichtbaren Benetzung.
Maximale Zahl der Anwendungen: 1 pro Kultur oder Jahr.
Aufwandmengen:
- Pflanzengröße bis 50 cm:
0,03 kg/ha in mindestens 600 l Wasser/ha
- Pflanzengröße 50 bis 125 cm:
0,045 kg/ha in mindestens 900 l Wasser/ha
- Pflanzengröße über 125 cm:
0,06 kg/ha in mindestens 1.200 l Wasser/ha
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT102, NW605, NW606, NW607.
Gegen Trauermücken in Champignons mit 0,7 g/m² in 1 bis 1,5 l Wasser/m² in der
Beetkultur unmittelbar nach dem Beimpfen und unmittelbar nach dem Abdecken spritzen.
Maximale Zahl der Anwendungen: 2 pro Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: keine.
Verträglichkeit (WH915)
Dimilin 80 WG hat in Versuchen an Hedera, Prunus, Cupressocyparis, Cornus, Sambucus, Cytisus,
Spiraea, Liatris, Geum, Thymus und Polygonum Spezies keine Pflanzenschädigungen gezeigt.
Empfohlen wird jedoch, zuerst eine kleine Menge Pflanzen auf Verträglichkeit zu testen.
141
Dimilin® 80 WG
Anwendungstechnik
Herstellung der Spritzbrühe
Dimilin 80 WG ist dem in den Spritzbrühebehälter einfließenden Wasser beizugeben.
Mischbarkeit
Dimilin 80 WG ist nach unseren Erfahrungen mit den gebräuchlichsten fungiziden und in­
sekti­ziden Spritzmitteln in der üblichen Aufwandmenge mischbar. Die Ge­brauchs­anleitun­
gen der jeweiligen Hersteller sind zu beachten.
Spritztechnik
Dimilin 80 WG kann mit allen Bodengeräten und rotorgetriebenen Luftfahrzeugen in den
oben aufgeführten üblichen Wasser-Aufwandmengen ausgebracht werden.
Gerätereinigung
Nach der Anwendung von Dimilin 80 WG sind sofort Spritzbrühe-Behälter, Schläuche und
Düsen mit Spülmittellösung, z. B. Agroclean®1, durchzuspülen. Restbrühe und Spülwasser
auf vorher behandelter Fläche ausbringen.
Wartezeiten
Forst: Wildbeeren und Wildfrüchte - Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen
und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B.
Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
VA452 - Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen,
dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Beetkultur: Champignon: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder
die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt
bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.”
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
Für die Anwendung im Forst mit Luftfahrzeugen gelten:
NW601 - Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen
nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss
mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Spritzen
als Flächenanwendung nur mit rotorgetriebenen Luftfahrzeugen (keine Starrflügler): 100 m.
NZ210 - Die Anwendung bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde im Sinne von §34
Pflanzenschutzgesetz. Diese darf für maximal 10% der Landeswaldfläche im Jahr erteilt werden.
Für die Anwendung im Forst mit Bodengeräten gelten:
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­nis
142
Dimilin® 80 WG
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden ge­
nannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht ver­bind­lich vorgegebenen
Mindest­abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 30 m, 75% 20 m, 90% 10 m.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern,
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer -, eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- EURO geahndet werden. 50 m.
Für die Anwendung im Zierpflanzenbau gegen freifressende Schmetterlingsraupen gelten:
NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen
ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein
Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der
Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung
eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von
der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom
7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden
ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens
5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberf­lächen­
gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro
geahndet werden. Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 10 m.
143
Dimilin® 80 WG
Für die Anwendung im Zierpflanzenbau gegen Goldafter gelten:
NT102 - (für Pflanzenhöhe über 50 cm) - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite
von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden
Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der
Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Ge­
hölz­inseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet
erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten
Klein­strukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002)
in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an
Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten
Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten
Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender
Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis
zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Pflanzenhöhe bis 50 cm: 10 m.
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten
Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu
Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit“*”gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen
ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­
flächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden:
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm:
reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10 m;
144
Dimilin® 80 WG
Pflanzenhöhe über 125 cm:
reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 10 m.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation
nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels
vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich
erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden
sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe
(Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­­dünnten Mittel.
SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge oder An­wen­dungs­
konzentration nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN370, NN391 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Chrysoperla
carnea (Florfliege) und Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
145
Dimilin® 80 WG
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammenlagern
mit: Säuren; Basen; Oxidationsmitteln.
Nicht über 25°C sowie unter -20°C lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den au­­to­ri­sierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Ver­schluss abzugeben. In­
formationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der
regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Haus­­müll ge­
ben, sondern in Original­ver­packungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: N
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlich
Wirkungen haben.
S1/2 - Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S29 - Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
Sicherheits­datenblatt
S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu
entsorgen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
146
Dimilin® 80 WG
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetragene Marke der Chemtura Corporation
®1 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®2 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
147
DIRIGENT® SX®
Herbizid
Wirkstoff:
143,0 g Metsulfuron Methyl /kg (14,3 Gew.-%)
143,0 g Tribenuron Methyl /kg (14,3 Gew.-%)
Wasserlösliches Granulat (SG)
Piktogramm: GHS09
Signalwort: Achtung
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße:
200 g Dose
006228-00
1 kg Dose
DIRIGENT SX ist ein Breitbandherbizid zur Bekämpfung von ein­jähri­
gen, zwei­keim­blättrigen Unkräutern in Winter- und Sommergetreide
und zur Spät­anwendung zur Distel-Bekämpfung im Wintergetreide.
Anwendung
Wirkungsweise
Die Wirkstoffe Metsulfuron Methyl und Tribenuron Methyl gehören zur Gruppe der
Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechnismus in die Gruppe B der HRAC (Herbicide
Resistence Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist.
Dirigent SX bietet folgende Wirkungseigenschaften:
• Schnelle Wirkstoffaufnahme über Wurzeln und Blätter
• Hemmung des Enzyms Acetolactat Synthase (ALS)
• Nach der Anwendung sofortiger Eintritt des Wachstumsstillstands an Wurzel und Spross
• Der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken
• Die Nährstoffkonkurrenz zur Kulturpflanze endet ab dem Zeitpunkt der Behandlung
• Schneller Abbau des Wirkstoffs in der Getreidepflanze
• Beste und schnellste Wirkung gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter.
• Sichere Wirkung auf ein breites Spektrum an einjährigen Unkräutern wie Raps, Kamille,
Stiefmütterchen, Taubnessel u.a. sowie auf Ackerkratzdistel.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (ausgenommen: Kletten-Labkraut, EhrenpreisArten) in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale,
• Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (ausgenommen: Kletten-Labkraut, EhrenpreisArten) in Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer,
• Acker-Kratzdistel in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintertriticale, Wintergerste.”
148
DIRIGENT® SX®
Anwendungsbedingungen
Dirigent SX wird zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr ab 3-Blatt-Stadium (BBCH13)
bis zum Beginn des Schossens (BBCH 30) und zur Spätanwendung im Frühjahr gegen
Ackerkratzdistel vom Beginn des Schossens (BBCH 30) bis zum Erscheinen des letzten
Blattes (BBCH 37) eingesetzt.
Frühjahrsanwendung in
Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale
35 g/ha
Frühjahrsanwendung in
Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer
35 g/ha
Frühjahrs-Spätanwendung gegen Ackerkratzdistel
in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale 35 g/ha
Maximal 1 Anwendung (in der jeweiligen Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr).
Wasseraufwandmenge:
• 200 l/ha sollten nicht unterschritten werden.
• Bei dichten Beständen 400 l/ha verwenden, um eine ausreichende Benetzung der Un­kräu­
ter zu gewährleisten.
Anwendungstechnik:Spritzen
Wirkungsspektrum
Gut bekämpft werden:
Brennnessel, Kleine
Frauenmantel, AckerHellerkraut, Acker-
Hirtentäschel
Hohlzahn-Arten
Kamille-Arten
Klatschmohn
Kratzdistel, Acker
Rauke, Weg-
Raps*1, Ausfall-
Schmalwand, AckerSenf, AckerSonnenblumen*2, AusfallStiefmütterchen, Acker
Storchschnabel-Arten
Taubnessel-Arten
Vergißmeinnicht, AckerVogelmiere
Wicken-Arten
*1 Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®45-Sorten
*2 Keine ausreichende Wirkung auf Tribenuron-Methyl resistente Sorten
Nicht ausreichend bekämpft werden:
Ehrenpreis-Arten
Erdrauch, Gemeiner
Kornblume Klettenlabkraut*
* Durch Zusatz von ¾ der zugelassenen Menge eines gegen Klettenlabkraut wirksamen
Herbizides wird eine sehr gute Wirkung erzielt.
Anwendungshinweise / besondere Hinweise
• Die beste und schnellste Wirkung wird gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter erzielt.
• Um die optimale Wirkung von Dirigent SX zu erreichen, empfehlen wir eine frühe
Anwendung bei kleinen Unkräutern (Hauptmasse im Keim- bis max. 4-Blatt-Stadium)
sowie den Einsatz unter guten Wachstumsbedingungen. Auch nachträglich keimende
Unkräuter werden erfasst.
• Beim Einsatz von Dirigent SX gegen Ackerkratzdistel ist auf eine gute Benetzung zu
149
DIRIGENT® SX®
achten (Wasseraufwandmenge,Fahrgeschwindigkeit). Für eine optimale Wirkung sollten
die Disteln zwischen 20 und 40 cm groß sein.
• Dirigent SX ist in allen Winterweichweizen -, Wintergerste-, Wintertriticale-, Winter­
roggen-, Sommerweichweizen-, Sommergerste- und Hafersorten verträglich.
• Die Wirkung von Dirigent SX ist von der Witterung weitgehend unabhängig, eine
Anwendung ist auch bei kühlen Temperaturen möglich.
• 2 Stunden nach der Behandlung sollte kein Regen fallen.
• WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Die Anwendung wird nicht empfohlen, wenn
• der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel, oder andere Umstände
geschwächt ist.
• Frost- oder Nachtfrostgefahr besteht.
• der Einsatz auf extrem leichten Sandboden erfolgen soll.
Untersaaten
Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Dirigent SX
behandelt werden.
Wirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen
Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse) sind gegenüber
Dirigent SX sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritz­
brühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen
sind.
Vor dem späteren Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide müssen Sie das
Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben zur Spritzenreinigung.
Nachbau
Nach der Ernte des behandelten Getreides können Getreide, Raps, Rüben, Kartoffeln und
Mais nachgebaut werden.
Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, können Sommerweizen, Sommerroggen,
Sommergerste, Dinkel und Lein nachgebaut werden.
WP710 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps
möglich.
Resistenzmanagement (WH951)
Dirigent SX enthält die Wirkstoffe Tribenuron Methyl und Metsulfuron Methyl.
Beide Wirkstoffe zählen zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungs­mechanismus in
die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet
http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben
Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell
möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
• Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen
unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
• Fruchtfolgegestaltung
150
DIRIGENT® SX®
• Bodenbearbeitung
• Saattermin
Wartezeiten
Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale, Sommerweichweizen,
Sommergerste, Sommerhafer:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Herstellung der Spritzbrühe
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen
dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Prä­
para­te zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Geben Sie die benötigte Menge Dirigent SX in den zu ¼ bis ½ gefüllten Spritztank
• Dirigent SX vollständig auflösen lassen. Dies geschieht innerhalb von wenigen Minuten.
• Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen
Messbecher verwenden.
• Falls Sie Dirigent SX in Tankmischung einsetzen, erst nach dem vollständigen Auflösen
von Dirigent SX Tankmischpartner zugeben.
• Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
• Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
Mischbarkeit
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene
Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner
zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell
negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht,
da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Im Zweifelsfall Beratung unter Tel. 0800–700 60 60 oder 0800-8300 301 anfordern.
Bei Mischungen sind Granulate wie Dirigent SX als erstes in den Spritztank einzufüllen. Erst
nach dem vollständigen Auflösen der Granulate weitere Pflanzenschutzmittel, Blattdünger
oder Netzmittel zugeben.
Geeignete Mischpartner sind:
Herbizide:
z.B. Duplosan®3 KV, Isoproturon-Präparate, Broadway*1, Monitor®1, Ralon®2 Super, Starane*1
XL, Ariane*1 C, Primus*1, Primus*1 Perfect, U46®3-M
Fungizide:
z. B. HARVESAN®, TALIUS®, CREDO®, ACANTO®.
Wachstumsregler:
Nicht mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern mischen.
Flüssigdünger:
Die Mischung mit Marken-AHL (AHL pur) im Frühjahr ist unter optimalen Witterungs- und
Kulturbedingungen möglich. Dazu Dirigent SX in einer geringen Menge Wasser vorlösen
und erst dann AHL zugeben.
151
DIRIGENT® SX®
Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln
1. Wasserlösliche Folienbeutel
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX
3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP
4. Suspensionskonzentrate: SC
5. Wasserlösliche Konzentrate: SL
6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE
7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC
8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe
Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner
erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.
Hinweise zur Spritzenreinigung
Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide muss das
gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei
laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens
mit Wasser auffüllen.
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Die Innen­
flächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen.
• Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die
Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Geeignete Reinigungsmittel
Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von Agroclean®6 oder ALL
CLEAR® EXTRA.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in
das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 %
152
DIRIGENT® SX®
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
„Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­
fol­gen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem
Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.
Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­dest­
abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Abstand: 5 m
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­
lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.”
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind
zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit Pflanzen­
schutz­mitteln empfehlen wir grundsätzlich, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe sowie
zusätzlich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen.
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von
Schutzkleidung beachten.
153
DIRIGENT® SX®
SF245-01 - Behandelte Fläche/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder
betreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Nach Einatmen
An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Künst­liche
Beatmung und/oder Sauerstoff kann notwendig sein.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser
abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt
hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Nach Augenkontakt
Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und
behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung
einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des
Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit
Wasser ausspülen.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht­bienengefährlich eingestuft (B4).
NN100 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden
eingestuft.
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.
Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.
Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!
Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 0°C abkühlt.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autori­sier­ten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertemVer­schluss abzugeben. In­for­ma­
tionen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen er­hal­ten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen
Pres­se oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben,
son­dern in Origi­nal­ver­packungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Wei­tere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
154
DIRIGENT® SX®
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: N
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen , kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Behälter verwenden.
Sicherheits­datenblatt
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
RA050 - Enthält Tribenuron Methylester. Kann allergische Reaktionen
her­vor­rufen.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender
erhältlich.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH208-0062 - Enthält Tribenuron Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­
halten.
SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
® Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company
®1 Marke von Monsanto
®2 Reg. Marke, Gebrauch lizenziert an Nufarm
®3 = Reg. Marke der Nufarm Gruppe
®4 = Marke von BASF
®5 = eingetragene Marke des IVA
®6 Reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH, Hamburg
*1 Marke - Dow AgroSciences LLC
Sicherheits­datenblatt
155
Dithane* NeoTec
Fungizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
750 g Mancozeb /kg (75 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
GHS07, GHS08, GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
1 kg Faltschachtel
5 kg Eimer
023924-00
10 kg Sack
Wasserdispergierbares Granulat gegen pilzliche Krankheiten im Wein­
bau, in Kartoffeln und Weizen sowie im Obst- und Zierpflanzenbau,
in Beerenobst, in Zwiebelgemüse und in Kohlrabi.
Anwendung
Wirkungsweise
Dithane NeoTec ist ein organisches Spritzmittel mit hervorragender Wirkung gegen pilzliche
Krankheiten. Dithane NeoTec hat eine ausgezeichnete Haftfähigkeit, Regenbeständigkeit und
eine lange Wirkungsdauer. Es fördert die Laubentwicklung und Fruchtqualität. Dithane NeoTec
ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Arten oder Sorten sind bislang nicht bekannt.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Phomopsis viticola und Roten Brenner
(Pseudopezicula tracheiphila) an Weinreben,
• gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln,
• gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen,
• gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume,
• gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) and Zwetschge.”
„Von der Zulassungsbehörde gemäß §18 zusätzlich genehmigte An­wen­
dungs­gebiete:
· gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Zwiebelgemüse;
· gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi;
· gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Pilzliche Blattfleckenerreger und Rostpilze
an Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus;
· gegen Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis) an Schwarzen Johannisbeeren, Roten
Johannisbeeren, Weißen Johannisbeeren und Stachelbeeren;
· gegen Säulenrost (Cronartium ribicola) an Schwarzen Johannisbeeren und Roten
Johannisbeeren;
· gegen Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) und Rotfleckenkrankheit
(Diplocarpon earliana) an Erdbeeren.”
156
Dithane* NeoTec
Anwendungsempfehlungen und Indikationen
Weinbau (Tafel- und Keltertrauben)
Gegen Phomopsis viticola (Schwarzfleckenkrankheit)
1. Behandlung im Stadium 09/11 (Knospenaufbruch bis erstes Blatt entfaltet)
2. Behandlung im Stadium 12/13 (2 - 3 Blätter entfaltet).
Die weitere Bekämpfung der Schwarzfleckenkrankheit erfolgt im Rahmen der PeronosporaSpritzungen ab Stadium 15 (5 - 6 Blätter entfaltet).
Gegen Roten Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) ab Stadium 12/13 (2 - 3 Blätter entfaltet).
Die weitere Bekämpfung des Roten Brenners erfolgt im Rahmen der PeronosporaSpritzungen ab Stadium 15 (5 - 6 Blätter entfaltet).
Gegen Rebenperonospora bzw. Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ab Stadium 15 (5
- 6 Blätter entfaltet) im Abstand von 10 - 12 Tagen, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warn­dienst­
hinweis.
Gegen Schwarzfleckenkrankheit bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome, ge­gen Roten Brenner und Rebenperonospora bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warn­dienst­hinweis.
Für alle Anwendungen im Weinbau gilt folgende Kennzeichnungsauflage:
In Ertragsanlagen insgesamt nicht mehr als 6 Behandlungen, davon max. 2 ab abgehender
Blüte bis Reifebeginn (Rebstadium 68 - 81).
Aufwandmenge und Wasseraufwand
Basisaufwand 0,8 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha
• ab ES 61 (Beginn der Blüte) 1,6 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha
• ab ES 71 (Fruchtansatz) 2,4 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha
• ab ES 75 (Beeren erbsengroß) 3,2 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha
Gegen Peronospora im Weinbau ist die maximale Anzahl der Anwendungen aus wirk­stoff­
spezi­fischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen
Fällen zu erwarten. Gegebe-nenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit
anderen Wirk­stoffen verwenden.
Ackerbau
Kartoffeln
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln 1,8 kg/ha bei
Infektions­gefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen.
Maximal 6 Behandlungen im Abstand von 7 - 14 Tagen in dieser Anwendung und für die
Kultur bzw. je Jahr.
Wasseraufwand: 200 - 400 l Wasser /ha
Weizen
Gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen 2,0 kg/ha ab Frühjahr bei
Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome von BBCH 30 bis BBCH 61 des
Weizens spritzen. Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung möglich.
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die
Kultur bzw. je Jahr.
Wasseraufwand: 200 - 400 l Wasser /ha
157
Dithane* NeoTec
Dithane NeoTec ist ein vorbeugend wirkendes Fungizid. Es muß deshalb vor oder bei
Befallsbeginn eingesetzt werden. Bereits vorhandener Befall (latent oder sichtbar) wird
nicht beseitigt. Die weitere Entwicklung und Ausbreitung der Infektion wird jedoch sehr
wirksam verhindert. Gegenüber Mancozeb resistente Pathotypen von Septoria tritici sind
nicht bekannt.
Pflanzenverträglichkeit: Dithane NeoTec ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Weizen­
sorten sehr gut verträglich.
Obstbau
Pflaumen und Zwetschgen
Gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume bei Befallsbeginn bzw. bei
Sichtbarwerden der ersten Symptome 1 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l
Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, bzw.
maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge bei Blüte oder bei
Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis 1 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500
l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, bzw.
maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Beerenobst
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können
Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit
sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Gegen Säulenrost (Cronartium ribicola) an Roten- und Schwarzen Johannisbeeren
im Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte 2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha
spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser
Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis) an Weißen-, Roten- und Schwarzen
Johannisbeeren sowie Stachelbeeren im Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte
2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen im
Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) und Rotfleckenkrankheit
(Diplocarpon earliana) an Erdbeeren im Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte 4 kg/
ha in maximal 2.000 l Wasser/ha spritzen mit Dreidüsengabel. Maximal 3 Behandlungen im
Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Die Anwendung ist ebenfalls in Beständen zur Pflanzguterzeugung bei Befallsbeginn bzw.
bei Sichtbarwerden der ersten Symptome genehmigt.
Für die Anwendung an Erdbeeren zur Pflanzguterzeugung gilt: VV600 – Erntegut nicht ver­
zehren.
158
Dithane* NeoTec
Gemüsebau
Gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Zwiebelgemüse:
Nutzung als Bundzwiebeln: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
1,5 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 8 bis
14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Stadium der Kultur: 16.
Nutzung ohne Blatt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 1,5
kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 7 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14
Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Stadium der Kultur: 16.
Gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warndiensthinweis 2,0 kg/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 2 Behandlungen
im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Zierpflanzenbau
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen
kön­nen Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen­
verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Unter ungünstigen Bedingungen (z. B. in den Wintermonaten im Gewächshaus) können
bei empfindlichen Kulturen Blattaufhellungen oder Blattvergilbungen auftreten. Das Mittel
wirkt schädigend auf Populationen einiger relevanter Nutzorganismen.
Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger und gegen Rostpilze (Freiland) bei Befallsbeginn bzw.
bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Aufwandmenge bei einer Pflanzengröße
bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm:
3 kg/ha in maximal 1.500 l Wasser/ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14
Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (Freiland) bei Infektionsgefahr spritzen. Auf­
wand­menge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha; bei einer
Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal 1.500 l Wasser/ha. Maximal 3 Be­hand­
lungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger und gegen Rostpilze (im Gewächshaus) bei Be­falls­
beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Aufwandmenge bei einer
Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von
50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal 1.500 l Wasser/ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand
von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (im Gewächshaus) bei Infektionsgefahr
spritzen. Aufwandmenge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal 1.000 l
Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal 1.500 l Wasser/
ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für
die Kultur bzw. je Jahr.
Eine Unverträglichkeit bei bestimmten Arten oder Sorten ist bisher nicht beobachtet
worden. Lediglich Pelargonien und Nelken im Gewächshaus können in den Wintermonaten
bei stagnierendem Wachstum und wöchentlicher Spritzung Blattrandvergilbungen bzw.
Blattaufhellungen zeigen. Da jedoch bei der hohen Anzahl von Varietäten im Zierpflanzenbau
eine Empfindlichkeit einzelner Sorten nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich,
vor der Spritzung des gesamten Bestandes die Verträglichkeit an einzelnen Pflanzen bei
gegebenen Anzuchtbedingungen zu prüfen.
159
Dithane* NeoTec
Anwendungstechnik
Pflanzen, die als Spalier an Hauswänden stehen, nicht behandeln, da es zu Gelbfärbung der
Wände kommen kann.
Herstellung der Spritzbrühe
Dithane NeoTec unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wasser­
menge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt
gebraucht wird.
Mischbarkeit
Hinweis nach eigenen Erfahrungen:
Dithane NeoTec ist mit unseren Insektiziden und Fungiziden sowie mit Düngal Combi G
mischbar.
Wartezeiten
Kelter- und Tafeltrauben:
56 Tage
Kartoffeln:
7 Tage
Zwiebelgemüse, Kohlrabi:
14 Tage
Pflaumen, Zwetschgen:
28 Tage
Zierpflanzen:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)
Weizen, Beerenobst (Schwarze, Rote und Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Erdbeere):
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­
gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Fest­setzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen
Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.”
Für die Anwendungen gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln,
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen sowie gegen Falschen Mehltau (Peronospora
destructor) in Zwiebelgemüse gilt:
NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewäs­
sern - aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeich­
nis “Verlust­
mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der je­weils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten auf­
geführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Ab­
stände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die
mit “*” gekennzeichneten Ab­
drift­
minderungsklassen ist neben dem gemäß Länder­
recht verbindlich vorgegebenen Min­
dest­
abstand zu Oberflächengewässern, das Ver­
bot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
160
Dithane* NeoTec
Kartoffeln, Weizen und Zwiebeln: reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% 5m.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer-, eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Buß­geld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
Kartoffeln und Zwiebeln: 20m.
Weizen: 15m.
Für die Anwendungen gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume und
gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge, gegen Falschen Mehltau
(Plasmopara viticola), Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) und Schwarz­
flecken­
krankheit (Phomopsis viticola) an Weinrebe im Freiland, gegen Pilzliche Blattfleckenerreger,
Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen, gegen Blattfallkrankheit an Schwarzen-,
Roten- und Weißen Johannisbeeren und an Stachelbeeren, sowie gegen Säulenrost an
Roten- und Schwarzen Johannisbeeren gilt:
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen­ge­
wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
was­ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeich­
nis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
“*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­flächen­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von
50.000,- EURO geahndet werden.
Pflaume und Zwetschge: reduzierter Abstand: 90% 20 m;
Weinrebe: reduzierter Abstand: 90% 15 m;
Zierpflanzen mit einer Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm: reduzierter Abstand 90% 15m;
Zierpflanzen mit einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierter Abstand 50% 15m, 75% 10m,
90% 5m;
Weiße-, Rote- und Schwarze Johannisbeeren, Stachelbeeren: reduzierter Abstand 75%
20m, 90% 10m;
Für die Anwendungen gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi gilt:
NW607-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
ge­wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­
disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Ver­zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von
den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Fol­
genden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekenn­zeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich
vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in
oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
161
Dithane* NeoTec
Kohlrabi: reduzierter Abstand 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m.
Für die Anwendungen gegen Weißflecken- und Rotfleckenkrankheit an Erdbeeren gilt:
NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­
folgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden.
Erdbeeren - 10m.
Für die Anwendungen gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kar­
toffeln, gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) in Zwiebelgemüse, gegen
Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi sowie gegen Pilzliche Blatt­
flecken­erreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland (bei
einer Pflanzenhöhe bis 50 cm) gilt:
NT101 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­zen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
je­weils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
“Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendungen gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen gilt:
NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­grenzen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
„Verlust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die An­
wen­dung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
„Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendungen gegen Weißflecken- und Rotfleckenkrankheit an Erdbeeren gilt:
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
162
Dithane* NeoTec
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendungen gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Phomopsis viticola
und Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) an Weinrebe im Freiland, gegen Pilzliche
Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland (bei
einer Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm), gegen Blattfallkrankheit an Schwarzen-, Rotenund Weißen Johannisbeeren und an Stachelbeeren sowie gegen Säulenrost an Roten- und
Schwarzen Johannisbeeren gilt:
NT106 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1003 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90%
eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der
Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)
eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.
B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.
April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner
die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.”
Für die Anwendungen gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume und
gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge gilt:
NT109 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung
in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden
Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der je­weils geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der
Einsatz verlustmindernder Technik noch die Ein­haltung eines Abstandes von mindestens
5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei
der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m
nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der
Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7.
163
Dithane* NeoTec
Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen
worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich
auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.”
Hinweis zu den Genehmigungen in Lückenindikationen gemäß §18a PflSchG:
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die An­
wendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit
und Verträglichkeit sind in diesen zusätzlichen Anwendungsgebieten nicht immer ausreichend
ge­prüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den Um­
welt­
bedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser
muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen
Bedingungen prüfen (Testanwendung).
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF 149 - Gewächshäuser / geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Appli­
kation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des
Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen
grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unver­dünnten Mittel.
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des anwendungsfertigen Mittels.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril.
SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS421 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringen/
Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringen/
Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
Für die Anwendung im Weizen gilt:
SE120 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des an­
wendungs­fertigen Mittels.
ST120-3 - Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kenn­farbe:
weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
164
Dithane* NeoTec
Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort
ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atem­
wege durch das Produkt: Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter
fließendem Wasser bei weit gespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Was­
ser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht
vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN184-2 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius
rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN234 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus
pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN332-6 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Euseius finlandicus
(Raubmilbe) eingestuft.
NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft.
NN380 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae
(Erzwespe) eingestuft.
NN390 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Syrphus corollae
(Schwebfliege) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern.
165
Dithane* NeoTec
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sonder­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
R63 - Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweiseungen einholen/Sicherheits­
datenblatt zu Rate ziehen.
RA016 - Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA113 - Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin) - Kann allergische
Reakkionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt,
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
166
Dithane* NeoTec
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­
ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH208 - Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ge
über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® Indofil Industries Limited
®1 eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
167
DON-Q®
Fungizid
Wirkstoff:704 g Thiophanat-methyl /kg (70 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Piktogramm:
GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort:
Achtung
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße:
8,25 kg Faltschachtel
006261-00
Fungizid gegen Ährenfusariosen an Weizen, incl. Hartweizen, und
Triticale zur Minderung der Mykotoxinbildung.
Anwendung
Wirkungsweise
DON-Q ist ein systemisches Fungizid, das die mit dem Befall von Ährenfusariosen häufig
verbundene Bildung hoher Mykotoxingehalte (z. B. Deoxynivalenol (DON), Zearalenone
(ZEA) oder Fumonisine) vermindert. Als Folge wird die Qualität des Erntegutes verbessert.
Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten
Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung
in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Fusarium-Arten an Weizen,
• Fusarium-Arten an Triticale.“
Einsatz und Aufwandmenge
DON-Q wird gegen Fusarium-Arten an Weizen, incl. Hartweizen, und Triticale ab Beginn
der Blüte (BBCH 61) bis Ende der Blüte (BBCH 69) bei Befallsgefahr gegen Ährenbefall zur
Minderung der Mykotoxinbildung gespritzt. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung
und für die Kultur bzw. je Jahr.
WA721 - Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Be­
kämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund
ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung.
Aufwandmenge:
1,1 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha
Bei Anwendung dieses Mittels äußert sich die Wirksamkeit vorrangig in der Verminderung
des Mykotoxingehaltes im Erntegut und weniger in der Reduktion des sichtbaren
Ährenbefalls.
168
DON-Q®
Aus Gründen des Resistenzmangements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem
Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem
Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im
Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Verträglichkeit
DON-Q besitzt in der empfohlenen Aufwandmenge eine sehr gute Pflanzen- und Sorten­
verträglichkeit gegenüber Weizen und Triticale.
Anwendungstechnik
Herstellung der Spritzbrühe
• DON-Q unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk in das zu ¾ gefüllte Spritzfass geben.
• ggf. Mischpartner (z.B. Proline®1) zugeben.
• Restliche Wassermenge auffüllen.
• Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf
in Bewegung halten.
• Spritzbrühe umgehend ausbringen, nicht stehen lassen.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1 : 10 verdünnen und auf der
zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch sofort gründ­
lich gereinigt werden. Die Reinigung mit Agroclean®3 hat sich bewährt. Spülwasser bzw.
Rest­brühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
Mischbarkeit
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten
Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
Wartezeit
Weizen, Triticale:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­
gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Fest­setzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
169
DON-Q®
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
„Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit„*“ gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Weizen, Triticale - 50% 10m, 75% 5m, 90% 5m.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. - 20 m.
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­­
ge­
wäs­
sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließ­
lich peri­odisch wasser­führender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzen­decke be­­
wachsener Randstreifen vor­
handen sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Ein­
satz von Arbeitsgeräten nicht be­
einträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von
10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auf­fang­­
systeme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vor­
handen sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation
verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­
zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­
belages.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Berührung mit der Haut vermeiden.
170
DON-Q®
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10-15 Minuten unter
fließendem Wasser bei weit gespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN2842 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Aphidius
rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren oder Laugen lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den
autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sonder­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung
171
DON-Q®
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R20/22 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen und beim Verschlucken
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
R68 - Irreversibler Schaden möglich.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere
Anweisungen einholen / Sicherheits­datenblatt zu Rate ziehen.
RA039 - Enthält Thiophanat-methyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
172
Sicherheits­datenblatt
DON-Q®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H341 - Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P261 - Einatmen von Staub vermeiden.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­träge
über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
® = Nippon Soda Co. Ltd,
®1 = Trademark of Bayer
®2 = eingetragene Marke des IVA
®3 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
173
Equation® Pro
Fungizid
Wirkstoffe:
300 g Cymoxanil /kg (Curzate®)
(30 Gew.-%)
225,02 g Famoxadon /kg (Famoxate®)
(22,5 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Piktogramm:
GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
024610-00
Packungsgröße:
2 kg Kanister
Equation Pro ist ein tiefenwirksames Fungizid mit gezielter Wirkung
gegen falschen Mehltau der Rebe, gegen falschen Mehltau der Gurke
und Kraut- und Braunfäule der Tomate unter Glas sowie gegen falschen
Mehltau an Blumenkohlen und Kamille.
Anwendung
Wirkungsweise
Equation Pro ist ein tiefenwirksames Fungizid mit gezielter Wirkung gegen die Reben­
peronospora (Plasmopara viticola).
Equation Pro ist zur Bekämpfung von Falschem Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an
Gurke im Gewächshaus, von Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomate im
Gewächshaus, von Falschem Mehltau (Peronospora parasitica) an Blumenkohlen im Freiland
und von Falschen Mehltaupilzen (Peronosporaceae) an Echter Kamille genehmigt.
Equation Pro ist ein hochwirksames Fungizid mit zwei sich in der Verteilung und in der
Wirkungsweise ideal ergänzenden Wirkstoffen.
Cymoxanil wird gleichmäßig im Pflanzengewebe verteilt und wirkt sowohl vorbeugend als
auch noch 1 - 2 Tage nach einer erfolgten Infektion (kurativ), vor allem auf das Pilzmyzel.
Gleichzeitig wird durch Cymoxanil eine Abwehrreaktion (Hypersensitivität) in der
Wirtspflanze selbst ausgelöst, die zu einer lokalen Symptom-Verkapselung führt.
Famoxadon bietet durch besondere Bindungseigenschaften eine dauerhafte und witterungs­
unabhängige Schutzwirkung auf den behandelten Blatt-, Stiel- und Traubenoberflächen
(Kutikula). Famoxadon wirkt vorbeugend vor allem auf die Sporenkeimung, gleichzeitig
werden freie Zoosporen direkt abgetötet und der Erreger damit an seiner Ausbreitung
gehindert.
Diese leistungsstarke Wirkstoff-Kombination stellt gleichzeitig ein effektives ResistenzManagement dar.
Cymoxanil zählt zur Gruppe der Cyanoacetamidoxime, deren Wirkungsmechanismus
unbekannt ist; der Wirkstoff hat den FRAC-Code 27; Famoxadon zählt zu der chemischen
Gruppe der Oxazolidin-dione, Target-site Gruppe C3; der Wirkstoff hat den FRAC-Code 11.
174
Equation® Pro
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinrebe.”
Anwendungsempfehlung für den Weinbau, Nutzung als
Tafel- und Keltertraube
Equation Pro gegen Rebenperonospora bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
mit einem Basisaufwand von 0,16 kg/ha (bezogen auf 400 l Wasser) spritzen oder sprühen.
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr, im Abstand
von 10 - 12 Tage, je nach Infektionsbedingungen und Blattzuwachs.
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.
Gege­benenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen
verwenden.
WW762 - Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer
Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe
oder mit kreuzresistentem Wirkstoff ) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der
Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Aufwandmengen pro Hektar
Basisaufwand:
ES 61 (Beginn der Blüte)
ES 71 (Fruchtansatz)
ES 75 (Beeren erbsengroß)
0,16 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha
0,32 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha
0,48 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha
0,64 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha
Pflanzenverträglichkeit
Equation Pro wird nach bisherigen Erfahrungen in den empfohlenen Aufwandmengen von
allen Rebsorten gut vertragen.
Regenbeständigkeit
Nach dem Antrocknen des Spritzbelages ist das Produkt regenfest bis 30 mm Niederschlag.
Wartezeit
Freiland: Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) 28 Tage.
„Nach §18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungen:
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke (Gewächshaus);
Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomate (Gewächshaus);
Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) an Blumenkohle (Freiland);
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) an Echte Kamille (Nutzung als Arzneipflanze, Freiland).”
Anwendungsempfehlungen für Gemüsebau
Hinweis für genehmigte Anwendungsgebiete
Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen
liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders.
175
Equation® Pro
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen
können Schäden an der zu behandelten Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen­
verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Equation Pro gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurken im
Gewächshaus bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen. Maximal 5 Be­hand­
lungen in dieser Anwendung und in dieser Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 5 - 14 Tagen.
Aufwandmenge
• Pflanzengröße bis 50 cm
• Pflanzengröße 50 bis 125 cm
• Pflanzengröße über 125 cm
0,25 kg/ha in maximal
0,38 kg/ha in maximal
0,50 kg/ha in maximal
600 l Wasser/ha
900 l Wasser/ha
1.200 l Wasser/ha
Equation Pro gegen Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomaten im
Gewächshaus bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen. Maximal 5 Be­hand­
lungen in dieser Anwendung und in dieser Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 10 - 14 Tagen.
Aufwandmenge
• Pflanzengröße bis 50 cm
• Pflanzengröße 50 bis 125 cm
• Pflanzengröße über 125 cm
0,30 kg/ha in maximal
0,45 kg/ha in maximal
0,60 kg/ha in maximal
600 l Wasser/ha
900 l Wasser/ha
1.200 l Wasser/ha
Equation Pro gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Blumenkohlen im
Freiland bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit 0,5 kg/ha in 400 - 600 l Wasser/
ha spritzen.
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und in dieser Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 8 - 14 Tagen.
Equation Pro gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) an Echter Kamille im
Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome mit 0,5 kg/ha in
300 - 400 l Wasser/ha spritzen.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und in dieser Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 10 - 14 Tagen.
Echte Kamille: Nutzung als Arzneipflanze; Verwendung von Blättern und Blüten/Ver­wen­
dung als teeähnliches Erzeugnis
176
Equation® Pro
Wartezeiten
Gurke, Tomate (Gewächshaus)
Blumenkohle, Echte Kamille (Freiland)
3 Tage
14 Tage
Anwendungstechnik
Herstellung der Spritzbrühe
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen
dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanweisungen vorher verwendeter
Präparate zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Füllen Sie den Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge.
• Messen Sie die benötigte Menge EQUATION® PRO ab und geben Sie sie bei laufendem
Rührwerk direkt in den Tank.
• Falls Sie ein weiteres Produkt zumischen möchten, achten Sie darauf, daß sich vor Zugabe
des Mischpartners das erste Produkt vollständig gelöst hat.
• Bitte beachten Sie die Gebrauchsanleitungen aller Mischpartner.
• Füllen Sie abschließend die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auf.
• Bringen Sie die Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufenden Rührwerk aus.
• Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
• Die Spritzbrühe nur für den augenblicklichen Bedarf ansetzen, sofort ausbringen, nicht
über Nacht stehen lassen.
Mischbarkeit
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene
Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner
sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Für eventuell
negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht,
da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Equation Pro ist mit den im Weinbau gebräuchlichen Fungiziden und Insektiziden wie z.B.
STEWARD® und TALENDO® mischbar.
Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln:
1. Wasserlösliche Folienbeutel
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX
3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP
4. Suspensionskonzentrate: SC
5. Wasserlösliche Konzentrate: SL
6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE
7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC
8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe
Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner
erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.
177
Equation® Pro
Spritzenreinigung
Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen muss das gesamte
Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei
laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
• Die Spritze zum Zwecke der Reinigung zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils
mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel z.B. Agroclean®2 zugeben.
• Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk
für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die
Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Resistenzmanagement
Equation Pro enthält die Wirkstoffe Cymoxanil und Famoxadon.
Cymoxanil zählt zur Gruppe der Cyanoacetamideoxime, deren Target-site Wirkungs­me­cha­
nismus unbekannt ist; der Wirkstoff hat den FRAC-Code 27.
Famoxadon zählt zur chemischen Gruppe der Oxazolidine-dione, deren Wirkungs­mechanis­
mus in die Gruppe C3 der FRAC (Fungicide Resistance Action Commitee) - Klassifizierung,
FRAC-Code 11, eingestuft ist.
Weitere Informationen siehe Internet http://www.frac.info.
Wenn diese Fungizide mehrfach in der gleichen Kultur bzw, über mehrere Jahre auf
demselben Feld eingesetzt werden, ist eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell
möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
Wechsel von Fungiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Fungiziden, die einen
unter­schiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen.
178
Equation® Pro
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung in Weinreben:
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasser­­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlust­­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
“*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen. Mindestabstand zu Ober­­flächen­­­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe
von 50.000,- Euro geahndet werden. reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10 m.
Für die Anwendung in Blumenkohlen:
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­
wäs­
sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­
disch wasser­führen­der Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in
das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.
205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Ab­hängig­
keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte,
die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die
mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Län­der­recht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten.reduzierte Abstände: 50 % - 5 m; 75 % - 5 m; 90 % - *.
Für die Anwendung in Blumenkohlen und Echter Kamille:
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Abstand: 10 m.”
179
Equation® Pro
Für die Anwendung in Echter Kamille:
NW605-1 – Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
gewäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich pe­ri­o­
disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht
ver­
bindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der
Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % - 5 m; 75 % - 5 m; 90 % - *.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu
beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­­dünnten Mittel.
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/ Hand­
habung des anwendungsfertigen Mittels.
SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tra­gen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/
Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
SF189 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/ Kulturen ist am Tage der Applikation
nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels
vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/ Kulturen dürfen grund­
sätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Inner­
halb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und UniversalSchutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von
Schutzkleidung beachten.
180
Equation® Pro
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Nach Einatmen
An die frische Luft bringen. Sauerstoff, oder falls erforderlich, künstliche Beatmung. Arzt
kon­sul­tieren.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser
abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt
hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Nach Augenkontakt
Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und
behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung
einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des
Be­hand­lungs­zentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit
Wasser ausspülen.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN134, 165, 170, 180, 1844, 191 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen
der Arten Typhlodromus pyri (Raubmilbe), Poecilus cupreus (Laufkäfer), Chrysoperla carnea
(Florfliege), Trichogramma cacoeciae (Erzwespe), Aphidius colemani (Brackwespe) und
Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen
mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen ver­mei­
den – Nicht rauchen! Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 0° C
abkühlt.
181
Equation® Pro
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­
zugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem
Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R48/22 - Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Verschlucken.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Notfalltelefon: 02 02 / 5 29 66 55
Sicherheits­datenblatt
182
Equation® Pro
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H373 - Kann die Organe (Augen) schädigen - bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P260 - Staub / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P264 - Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH208-0029 - Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächen-gewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden
® = Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company
®1 = eingetragene Marke des IVA
®2 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
Sicherheits­datenblatt
183
Fazor®
Wachstumsregler
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
600 g Maleinsäurehydrazid /kg
(60 Gew.-%)
als Kalium-Salz (804 g/kg)
(80,4 Gew.-%)
Wasserlösliches Granulat (SG)
GHS09
entfällt
nicht bienengefährlich (B4)
4 kg Beutel
20 kg Karton
006865-00
Wachstumsregulator zur Keimhemmung von gelagerten Speise­
zwiebeln und Kartoffeln (ausgenommen Pflanzkartoffeln) zur Vor­
ernte­­anwendung.
Anwendung
Wirkungsweise
• Fazor ist ein Spritzmittel zur Hemmung des vorzeitigen Austriebs von gelagerten Speise­
zwiebeln und Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).
• Fazor wird vor der Ernte der Speisezwiebeln und der Kartoffeln auf dem Feld eingesetzt.
• Fazor reduziert beim Einsatz in Kartoffeln auch den Austrieb von Durchwuchskartoffeln in
Nachbaukulturen.
• Fazor wird von den Blättern aufgenommen und aktiv in die Zwiebeln bzw. Knollen der
Pflanzen transportiert, wo es die Zellteilung und damit das Auskeimen hemmt.
Zum Einsatzzeitpunkt sollten die zu behandelnden Pflanzen frei von Stressfaktoren, wie
z.B. Krankheits- oder Schädlingsbefall und auch Trockenstress sein, da die Verteilung des
Wirkstoffs in gestressten Pflanzen eingeschränkt ist. Regen oder künstliche Bewässerung
innerhalb von 24 Stunden nach der Anwendung kann zu einer Wirkungsminderung führen.
• Fazor sollte nicht in Trocken- und Hitzeperioden eingesetzt werden. Keine Anwendung,
wenn die Lufttemperatur 26° C übersteigt. Die Anwendung sollte bevorzugt in den
Abendstunden durchgeführt werden, um ausreichend Feuchtigkeit für eine optimale
Aufnahme des Wirkstoffs zu gewährleisten.
• Eine maximale Aufnahme und Verlagerung in der Pflanze muss stets gewährleistet sein!
• Fazor nicht an Zwiebeln und Kartoffeln einsetzen, die als Pflanzgut dienen sollen!
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Keimhemmung von Speisezwiebeln
• Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzkartoffeln)
• Verhinderung des Austriebs von Durchwuchskartoffeln in Nachbaukulturen (ausgenommen
Pflanzkartoffeln).“
184
Fazor®
Aufwandmenge und Anwendungszeit
Speisezwiebeln
Fazor wird mit 4,0 kg/ha in 500 - 600 L Wasser/ha eingesetzt.
Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Die An­
wen­dung von Fazor erfolgt zum Ende der Wachstumsperiode der Zwiebeln. Der optimale
Einsatzzeitpunkt ist erreicht, wenn 20 - 30 % der Schloten umgeknickt sind. Spätestens 3
Wochen vor der beabsichtigten Ernte sollte die Behandlung erfolgt sein. Es sollte nicht mehr
behandelt werden, wenn mehr als 50 % der Schloten geknickt sind.
Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut)
Fazor wird mit 5,0 kg/ha in 350 - 500 L Wasser/ha eingesetzt.
Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Die An­wendung von Fazor erfolgt zum Ende der Wachstumsperiode der Kartoffeln. Der
optimale Einsatzzeitpunkt ist erreicht, wenn 80% der kleinsten Knollen größer als 25 mm sind
(bei großfallenden Sorten >35 mm); d.h. mindestens 3 bis 5 Wochen vor der beabsichtigten
Ernte bzw. vor der Krautabtötung.
Für den optimalen Einsatzzeitpunkt von Fazor sind folgende Wachstumszeitpunkte zu
beachten:
Blüte - Die Kartoffelblüte sollte abgeschlossen sein; die meisten Blüten sollten abgefallen sein.
Kraut - Die Kartoffelkrautgesundheit und die Knollengröße sind die wichtigsten Faktoren,
die beim optimalen Einsatz von Fazor zu beachten sind. Einige der unteren Kartoffelblätter
dürfen sich schon gelb färben aber der Großteil des Kartoffelkrautes muss noch vollständig
grün sein und sich noch im Wachstum befinden, um eine ausreichende Assimilationsfläche
zu gewährleisten, die Vorraussetzung für die Verlagerung des Wirkstoffs in die Knollen ist.
Zum Einsatzzeitpunkt sollte das Kartoffelkraut gesund sein; d.h. es sollte u.a. frei von Stress
(insbesondere Trockenstress), Krankheiten (Krautfäule und Alternaria) oder Schädlingen sein.
Knollen - Es sollten vor dem Einsatz von Fazor Knollenproben gesammelt werden. Bei
der Anwendung von Fazor sollten 80% der Knollen mindestens 25 mm groß sein, um
vermarktungsfähige Ware zu erhalten. Nach der Behandlung stellen die Knollen das
Wachstum (Zellteilung) ein. Die Zellstreckung (Größenwachstum der bereits gebildeten
Zellen) wird nicht beeinträchtigt. Wird die Fazor-Behandlung zu früh durchgeführt kann der
Knollenertrag geringer ausfallen!
Hinweis
Die Anwendung in Kartoffeln ca. 5 Wochen vor der Krautabtötung hat gezeigt, dass hier­
durch eine bessere Keimhemmung erreicht wird als wenn die Anwendung 3 Wochen vor
der Krautabtötung erfolgt.
Für Nachbarkulturen
Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Abtrift vermeiden. Es ist darauf zu
achten, dass keine Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangen.
Herstellung der Spritzbrühe
Zuerst den Spritztank zu ¾ mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten und unter Umrühren
Fazor zugeben. Anschließend mit der restlichen Menge Wasser auffüllen. Rührwerk weitere
5 Minuten oder mindestens so lange eingeschaltet lassen, bis sich das Produkt vollständig
gelöst hat. Rührwerk beim Ausbringen eingeschaltet lassen und die angesetzte Spritzbrühe
umgehend verbrauchen.
Brühereste vermeiden. Nie mehr Brühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
185
Fazor®
Mischbarkeit
Fazor immer separat applizieren - nicht mit Zusatzstoffen, Sikkationsmitteln oder Fungiziden
zur Abschlussspritzung gegen Braunfäule mischen. Fazor nicht mit stark alkalischen oder
kupferhaltigen Mischpartnern ausbringen. Bei Bedarf Schaumstopp zugeben.
Gerätereinigung
Nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Geräte mit geeigneten Reinigungs­
mitteln z.B. Agroclean®2 gereinigt werden. Restbrühe und Spülwasser weder in der Nähe von
Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation entleeren, sondern auf die zuvor
behandelte Fläche ausbringen.
Wartezeiten
Speisezwiebeln - 7 Tage
Kartoffeln - 21 Tage
Hinweise für den sicheren Umgang
“Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW 468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.”
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort
ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter
fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf
nichts eingeflößt werden. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
186
Fazor®
Gewässerschutz
NW 263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere
NW 642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet
werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer eingestuft.
NN170 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege)eingestuft.
NN1842 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe ) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Produkt in geschlossenen Behältern
lagern. Nicht zusammenlagern mit: Säuren; Basen; Oxidationsmitteln.
Entsorgung
Leere Packungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen
mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems
PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
187
Fazor®
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: entfällt
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und
Kennzeichnung gemäß Richtlinie 1999/45/EG (DPD).
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender
erhältlich.
Sicherheits­datenblatt
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
ein­halten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige
Verwender erhältlich.
® eingetragene Marke der Uniroyal Chemical Company, Inc.
®1 eingetragene Marke des IVA
®2 eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
188
Sicherheits­datenblatt
Flexidor*
Herbizid
Wirkstoff:
500 g Isoxaben /l (45,5 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat (SC)
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
1 l Flasche
043673-00
Selektives Vorauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von aus Samen auf­
laufenden zweikeimblättrigen Unkräutern in
• Baumschulgehölzpflanzen,
• Laub- und Nadelholz (im Forst),
• Ziergehölzen,
• Kernobst,
• Steinobst,
• Johannis- und Himbeerartigem Beerenobst,
• Erdbeeren,
• Rhabarber,
• Spargel
Anwendung
Wirkungsweise
Flexidor ist ein Vorauflaufherbizid mit Bodenwirkung zur Bekämpfung zweikeimblättriger
Unkräuter. Es enthält den Wirkstoff Isoxaben aus der Gruppe der Benzamidderivate
(Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): L). Dieser wird von den Wurzeln keimender
Unkräuter aufgenommen und unterbricht das Hypokotyl- und Wurzelwachstum durch
Hemmung des Einbaus von Leucin in die Eiweißmoleküle der Schadpflanzen. Isoxaben wird
im Boden nur geringfügig verlagert. Der Wirkstoff verbleibt nach der Anwendung in der
obersten Bodenschicht (0 - 3 cm) und entfaltet dort seine Wirkung. Unkräuter, welche in
tieferen Schichten keimen und dort ihre Wurzeln ausbilden, werden daher nur unzureichend
erfasst (z. B. Klettenlabkraut, Bingelkraut). Flexidor wirkt nicht gegen Ungräser und
bereits aufgelaufene Unkräuter. Flexidor bleibt mehrere Monate wirksam, so dass auch
spätkeimende Unkräuter erfasst werden.
189
Flexidor*
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Baumschulgehölzpflanzen
(in Verschulbeeten und Quartieren)
• Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Nadel- und Laubholz auf
Jung­wuchsflächen
• Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Nadel- und Laubholz (in Ver­
schul­beeten und Quartieren)
• Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Ziergehölzen auf Jung­wuchs­
flächen
• Gemeines Kreuzkraut, Vogel-Sternmiere in Kernobst.“
„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a
PflSchG) genehmigte Anwendungen:
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die An­
wendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirk­sam­
keit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer aus­
reichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und
den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des
Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den
betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung):
• • Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Ziergehölzen (in
Baumschulcontainern)
• Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Ziergehölzen (auf
Stellflächen im Freiland)
• Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Steinobst
• Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Johannis- und Himbeerartigem Beerenobst
• Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Erdbeeren (ausgenommen zur
Pflanzguterzeugung)
• Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere in Erdbeeren
(ausgenommen zur Pflanzguterzeugung)
• Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere in Erdbeeren
• Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere in
Rhabarber
• Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere in Spargel
(in Junganlagen mit Sämlingspflanzen).“
Hinweise zur Anwendung
Der Einsatz von Flexidor erfolgt vor Austrieb der Kulturpflanzen (in der Vegetationsruhe)
auf unkrautfreien Boden.
Flexidor erfasst ausschließlich die nach der Anwendung aus Samen auflaufenden zwei­
keim­blättrigen Unkräuter.
Da vorhandene Unkräuter und Ungräser nicht erfasst werden, müssen diese zuvor mit
Blattherbiziden behandelt werden. Eine Mischung von Flexidor und Blattherbiziden zur
gemeinsamen Anwendung kann nur bei geringem Unkrautbesatz empfohlen werden, da
ansonsten Flexidor zu stark an die Blattmasse gebunden wird und nicht im erforderlichen
190
Flexidor*
Maße an den Wirkort Boden gelangt. Daher sollte die Bekämpfung bereits aufgelaufener
Unkräuter und Ungräser rechtzeitig vor der Anwendung von Flexidor erfolgen.
Bei Böden mit hohen Humusgehalten (über 5%) ist eine Minderwirkung durch Fest­legung
des Wirkstoffs möglich. Eine feinkrümelige Bodenstruktur und ausreichende Boden­
feuchtigkeit ist für eine gute Wirkung von Flexidor entscheidend. Nur bei ausreichender
Niederschlagsmenge gelangt der Wirkstoff in die Wurzelzone der Unkräuter und kann
wirksam werden. Unter trockenen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft.
Bei Anwendung im zeitigen Frühjahr ist in der Regel ausreichende Bodenfeuchtigkeit durch
Niederschläge sichergestellt. Im Hinblick auf die Kulturpflanzenverträglichkeit ist nach
eigenen Erfahrungen bei vielen Baum- und Gehölzarten auch eine Behandlung nach dem
Austrieb möglich. Detaillierte Informationen können über die Beratung angefordert werden.
Zierpflanzenbau
In Baumschulgehölzpflanzen gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut
und Acker-Senf
• im Frühjahr vor dem Austrieb und vor Auflaufen der Unkräuter in Verschulbeeten und
Quartieren ab dem 1. Standjahr spritzen.
Aufwandmenge:auf Unkrautfreien Boden 1,0 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha.
Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr.
WP713 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG405, NT103, NW706,
NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *,
NW606 - 5m.“
In Ziergehölzen gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut und Acker-Senf
• im Frühjahr vor dem Austrieb (während der Vegetationsruhe) und vor dem Auflaufen
der Unkräuter auf Jungwuchsflächen, in Baumschulcontainern und auf Stellflächen im
Freiland (7 Tage vor der ersten Nutzung) spritzen.
Aufwandmengen:
Flexidor
Wasser
Jungwuchsflächen
1 l/ ha
300 - 600 l/ ha
Baumschulcontainer
1 l/ ha
400 - 600 l/ ha
Stellflächen (schwere Böden)
1 l/ ha
400 l/ ha
Stellflächen (leichte und mittlere Böden)
0,5 l/ ha
400 l/ ha
Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr.
WP713 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für den Einsatz auf Jungwuchsflächen
und Baumschulcontainern:
NG405, NT103, NW706,
NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *,
NW606 - 5m.
191
Flexidor*
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für den Einsatz auf Stellflächen:
für leichten oder mittleren Böden:
NG403, NT102, NW706,
NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *,
NW606 - 5m.
für schwere Böden:
NG405, NT103, NW706,
NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *,
NW606 - 5m.
Forst
In Laubholz und Nadelholz gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut und
Acker-Senf
• im Frühjahr auf unkrautfreien Boden in Verschulbeeten und Quartieren als Reihen­
behand­lung sowie auf Jungwuchsflächen vor dem Austrieb und vor dem Auflaufen der
Unkräuter nur mit Bodengeräten spritzen.
Aufwandmenge: 1 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha.
Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr.
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG405, NT103, NW706,
NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *,
NW606 - 5m.“
Obstbau
In Kernobst ab dem 1. Standjahr gegen Gemeines Kreuzkraut und Vogel-Sternmiere
• im Frühjahr vor der Blüte der Kultur und vor dem Auflaufen der Unkräuter als Reihen­
behand­lung auf unkrautfreien Boden spritzen.
Aufwandmenge: 1l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha.
Maximal 1 Anwendung pro Jahr und Kultur.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG405, NT103, NW706,
NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *,
NW606 - 5m.
Steinobst ab dem Pflanzjahr gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
• im Frühjahr vor der Blüte der Kultur und vor dem Auflaufen der Unkräuter als Reihen­
behand­lung auf unkrautfreien Boden spritzen.
Aufwandmenge: 1 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha.
Maximal 1 Anwendung pro Jahr und Kultur.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG405, NT103, NW706,
NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *,
NW606 - 5m.
192
Flexidor*
Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst ab dem Pflanzjahr
gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
• im Frühjahr vor der Blüte der Kultur und vor dem Auflaufen der Unkräuter als Reihen­
behandlung auf unkrautfreien Boden spritzen
Aufwandmenge: 0,5 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha.
Maximal 1 Anwendung pro Jahr und
Kultur.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG403, NT102, NW706,
NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *,
NW606 - 5m.
Erdbeeren (ausgenommen zur Pflanzguterzeugung)
• gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
nach dem Pflanzen (im Pflanzjahr) oder nach der Ernte jeweils vor dem Auflaufen der Un­
kräuter auf unkrautfreien Boden spritzen.
Aufwandmenge: 0,4 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha.
Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. VV600 - Erntegut nicht verzehren.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706.
• gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf und VogelSternmiere
bei Vegetationsbeginn (nicht im Pflanzjahr) vor dem Auflaufen der Unkräuter auf unkraut­
freien Boden spritzen.
Aufwandmenge: 0,4 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha.
Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706.
Erdbeeren gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf und
Vogel-Sternmiere
•n
ach dem Pflanzen (im Pflanzjahr) bis zum Schieben des ersten Laubblattes oder nach
Vegetationsbeginn (nicht im Pflanzjahr) oder nach der Ernte jeweils vor dem Auflaufen
der Unkräuter auf unkrautfreien Boden spritzen.
Aufwandmenge: 0,2 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha.
Maximal je 1 Behandlung in dieser Anwendung; insgesamt maximal 2 Anwendungen pro
Kultur und Jahr. Maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr: 0,4 l/ha.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706.
193
Flexidor*
Gemüsebau
In Spargel gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, VogelSternmiere
• in Junganlagen mit Sämlingspflanzen im Pflanzjahr nach Entfalten der ersten Laubblätter
(1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)der Kultur und vor dem Auflaufen der
Unkräuter spritzen.
Aufwandmenge: 0,4 l/ ha in 200 – 400 l Wasser pro ha.
Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706.
In Rhabarber gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf und
Vogel-Sternmiere
• Nach dem Pflanzen und vor dem Austrieb vor dem Auflaufen der Unkräuter spritzen.
Aufwandmenge: 0,4 l/ ha in 200 – 400 l Wasser pro ha.
Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706.
Wirkungsspektrum (WH9161)
Wirkungsspektrum
Mit Flexidor sind folgende aus Samen auflaufende Unkräuter sehr gut bekämpfbar:
Gemeines Kreuzkraut
Gemeines Hirtentäschel
Acker-Senf
Vogel-Sternmiere.
Gut bis ausreichend bekämpfbar:
Ackerdistel
Ackerhellerkraut
Ackerhornkraut
Ackerminze
Ackersenf
Ackerspörgel
Ackerstiefmütterchen
Acker-Vergissmeinnicht
Amarant
Behaartes Schaumkraut
(Springkraut)
Brennnesseln
194
kleine Ehrenpreis-Arten
Erdrauch, Gänsedistel
Gemeine Schafgarbe
Gemeiner Hohlzahn
Gemeines Kreuzkraut
Hahnenfuß
Hirtentäschelkraut
Kamille-Arten
Kleinblättriger Ampfer
Knöterich-Arten
Kröten-Binse
Rainkohl
Schwarzer Nachtschatten
Spreizende Melde
Sternmoos (Sagina)
Storchschnabel
Taubnessel-Arten
Vogelmiere
Vogelwicke
Wald-Sumpfkresse
Weidenanflug (Salix spp)
Weißer Gänsefuß, Weißklee.
Flexidor*
Weniger gut bekämpfbar:
Klettenlabkraut
Kanadisches Berufkraut
Kerbelgewächse
Hundspetersilie
Weidenröschen
Nicht bekämpfbar:
Gräser, Bingelkraut, aus Wurzeln austreibende mehrjährige Unkräuter, wie Acker­schachtel­
halm, Ackerwinde, Ampfer-Arten, Löwenzahn, Wald-Sumpfkresse und Disteln.
Pflanzen-/ Sortenverträglichkeit (WH9161)
Flexidor ist äußerst pflanzenverträglich. Da das Produkt eine sehr geringe Blatt- und
Nadelaktivität besitzt und der Wirkstoff fast ausschließlich über die Wurzeln aufgenommen
wird, ist in Baumschulen eine Überkopfanwendung vor dem Austrieb (in der Vegetationsruhe)
möglich (vgl. Verträglichkeitsliste). Alle Wurzeln müssen bei der Anwendung mit Erde
bedeckt sein.
Kulturspezifische Verträglichkeit in Baumschulgehölzpflanzen, Zier­
gehölzen, Kernobst sowie im Forst
In maximal zugelassener Aufwandmenge ist FLEXIDOR bei Anwendung vor dem Austrieb
(in der Vegetationsruhe) in folgenden Kulturen verträglich:
Abies alba
Abies koreana
Abies procera (A. nobilis)
Acer capillipes
Acer negundo ‘Flamingo’
Acer platanoides
Acer rufinerve
Alnus glutinosa
Berberis buxifolia ‘Nana’
Berberis gagnepainii
Berberis thunbergii
Betula ermani
Betula pubescens
Campsis grandiflora
Castanea sativa
Cercis siliquastrum
Chamaecyparis obtusa ‘Nana Gracilis’
Corylus avellana
Cotoneaster acutifolius
Cotoneaster dielsianus
Cotoneaster microphyllus
Cotoneaster wardii
Cupressocyparis leylandii
Elaeagnus angustifolia
Elaeagnus umbellata
Fagus sylvatica ‘Purpurea’
Abies concolor
Abies nordmanniana
Abies veitchii
Acer ginnala
Acer palmatum
Acer pseudoplatanus
Acer saccharinum
Alnus incana
Berberis candidula
Berberis julianae
Berberis thunbergii ‘Atropurpurea’
Betula papyrifera
Buxus sempervirens
Campsis radicans
Catalpa bignonioides ‘Aurea’
Choenomeles japonica
Chamaecyparis pisifera
Corylus colurna
Cotoneaster bullatus
Cotoneaster divaricatus
Cotoneaster multiflorus
Crataegus monogyna
Cytisus x praecox
Elaeagnus x ebbingei
Erica carnea Hybr.
Forsythia x intermedia
Abies grandis
Abies pectinata (=A. alba)
Acer campestre
Acer monspessulanum
Acer pensylvanicum
Acer rubrum
Aesculus hippocastanum
Amelanchier spp.
Berberis x frikartii ‘Amstelveen’
Berberis x stenophylla
Berberis vulgaris
Betula pendula (B. verrucosa)
Callicarpa bodinieri ‘Profusion’
Carpinus betulus
Cedrus deodara
Chamaecyparis lawsoniana Hybr.
Chamaecyparis pisifera ‘Filifera Aurea’
Cotinus coggygria
Cotoneaster dammeri
Cotoneaster horizontalis
Cotoneaster praecox
Cryptomeria japonica
Cytisus scoparius
Elaeagnus pungens ‘Maculata’
Fagus sylvatica
Fraxinus excelsior
195
Flexidor*
Genista lydia
Hebe buxifolia
Hibiscus syriacus
Hypericum patulum‘Hidcote’
Ilex crenata ‘Convexa’
Juglans regia
Juniperus horizontalis
Juniperus squamata
Kolkwitzia amabilis
Larix kaempferi (L. leptolepis)
Liriodendron tulipifera
Lonicera periclymenum
Lonicera xylosteum
Magnolia stellata
Malus floribunda
Malus sargentii (M. toringo var. sargentii)
Morus alba
Pachysandra terminalis
Paulownia tomentosa
Picea abies Hybr.
Picea glauca ‘Conica’
Picea sitchensis
Pinus mugo ssp pumilio
Pinus parviflora ‘Tempelhof’
Pinus sylvestris
Populus nigra ‘Italica’
Prunus cerasifera (P.pissardi)
Pseudotsuga menziesii (P. douglasii)
Quercus robur (Q. pedunculata)
Ribes alpinum
Ribes rubrum
Robinia pseudoacacia ‘Pyramidalis’
Salix aurita
Salix purpurea
Sambucus nigra
Skimmia japonica
Sorbus domestica
Spiraea albiflora
Spiraea Bumalda-Hybriden
Spiraea nipponica
Symphoricarpos albus (S. racemosus)
Syringa josikaea
Syringa vulgaris
Tamarix pentandra (=T. ramosissima)
Thuja plicata ‘Atrovirens’
Tsuga canadensis
Vaccinium corymbosum
Viburnum carlesii
Viburnum lantana
Weigela florida
196
Genista tinctoria ‘Royal Gold’
Gleditsia triacanthos
Hebe ochracea
Hedera helix
Hippophae rhamnoides
Hypericum inodorum
Hypericum x moserianum
Ilex aquifolium
Ilex x meserveae
Jasminum nudiflorum
Juniperus chinensis
Juniperus communis
Juniperus x media (J.chinensis)
Juniperus sabina ‘Tamariscifolia’
Juniperus virginiana Hybr.
Kerria japonica
Laburnum anagyroides
Larix decidua
Lavandula angustifolia (L. officinalis)
Liquidambar styraciflua
Lonicera ledebourii
Lonicera nitida
Lonicera pileata
Lonicera tatarica
Magnolia liliiflora ‘Nigra’
Magnolia x soulangiana
Mahonia aquifolium
Malus communis (M. sylvestris)
Malus hybr.
Malus pumila (M. sylvestris ssp. mitis)
Malus sylvestris
Metasequoia glyptostroboides
Morus nigra
Osmanthus heterophyllus
Parthenocissusus quinquefolia
Parthenocissus tricuspidata
Philadelphus coronarius Hybr.
Picea abies (P. excelsa)
Picea abies ‘Nidiformis’
Picea breweriana
Picea omorika
Picea pungens
Pieris japonica
Pinus cembra
Pinus mugo ssp mugo (P. montana)
Pinus nigra ssp. nigra (P. n. var. austriaca)
Pinus pumila
Pinus strobus
Platanus x acerifolia
Populus alba ‘Nivea’
Potentilla fructicosa ‘Goldteppich’
Prunus avium
Prunus serrulata
Prunus subhirtella ‘Autumnalis’
Pyracantha coccinea
Quercus petraea (Q. sessiliflora)
Quercus rubra
Rhus typhina
Ribes odoratum (R. aureum)
Ribes nigrum
Ribes sanguineum
Robinia pseudoacacia ‘Fastigiata’
Robinia ‘Casque Rouge’
Salix alba
Salix caprea
Salix cinerea
Salix repens ssp. argentea
Salix viminalis
Sambucus racemosa
Sequoiadendron giganteum
Sorbus aria
Sorbus aucuparia
Sorbus intermedia
Sorbus x latifolia
Spiraea x arguta
Spiraea betulifolia
Spiraea x cinerea
Spiraea japonica ‘Little Princess’
Spiraea thunbergii
Spiraea x vanhouttei
Symphoricarpos x chenaultii
Symphoricarpos orbiculatus
Syringa microphylla ‘Superba’
Syringa reflexa
Tamarix parviflora
Tamarix ramosissima (T. odessana)
Taxus baccata
Thuja occidentalis
Tilia cordata
Tilia platyphyllos
Tsuga canadensis ‘ Pygmaea’
Ulmus spp
Viburnum x bodnantense
Viburnum x burkwoodii
Viburnum davidii
Viburnum farreri (V. fragrans)
Viburnum opulus
Viburnum plicatum ‘Mariesii’
Wisteria sinensis.
Flexidor*
Folgende Arten können unter ungünstigen Bedingungen auf eine Behandlung mit
Flexidor empfindlich reagieren:
Buddleja davidii-Hybriden
Cornus alba
Cornus stolonifera Hybr.
Deutzia x magnifica
Euonymus fortunei
Gaultheria procumbens
Hydrangea paniculata
Ligustrum vulgare
Caryopteris clandonensis
Cornus florida
Deutzia gracilis
Euonymus alata Prunus laurocerasus
Euonymus nana var. turcestanica
Hydrangea arborescens
Hydrangea petiolaris
Rhododendron-u. Azaleen-Hybr.
Ceanothus x pallidus-Hybriden
Cornus mas
Deutzia scabra
Euonymus europaea
Euonymus oxyphylla
Hydrangea macrophylla
Ligustrum ovalifolium
Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Gehölzarten und –
sorten empfehlen wir Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit,
bevor der gesamte Bestand behandelt wird.
Hinweis: Detaillierte Informationen zur Kulturverträglichkeit für Baumschul- und Forst­ge­
hölze können über die Beratung angefordert werden.
Nachbau
WP713 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
Wenn durch ungünstige Verhältnisse ein vorzeitiger Umbruch notwendig werden sollte, ist
der sofortige Nachbau von einkeimblättrigen Kulturpflanzen (Gräser und Getreide) möglich.
Nach praxisüblichen Bodenbearbeitungsmaßnahmen können auch Sonnenblumen, Le­
gumi­no­sen oder Kartoffeln angebaut werden. Der Wirkstoffabbau kann durch Ein­arbei­
tung von organischem Material (Kompost, Gründüngung, Rindenmulch, Mist oder Gülle)
beschleunigt werden. Eine tiefe Pflugfurche ist vor zweikeimblättrigen Folgekulturen er­
forder­lich.
Flexidor enthält einen herbiziden Wirkstoff mit Dauerwirkung, der bei wiederholtem
Einsatz in hohen Aufwandmengen die Folgekultur beeinträchtigen kann. Falls Phacelia,
Kohlgewächse, Zucker- oder Futterrüben, Gemüsekulturen oder Kreuzblütler (Raps, Öl­ret­
tich) nachgebaut werden, sollte von einer mehrmaligen Behandlung mit Flexidor Ab­stand
genommen werden. Bodenentseuchung oder Bodendämpfung verzögern den mikro­biellen
Abbauprozess des Wirkstoffs. Daher sollte auf Bodensterilisation nach der Anwendung von
Flexidor und vor Folgekulturen verzichtet werden.
Anwendungstechnik
Produkt vor dem Einsatz kräftig schütteln!
Herstellung der Spritzbrühe
Suspensionskonzentrat, daher vor Gebrauch gut schütteln. Es empfiehlt sich, Flexidor zu
Beginn der Spritzenfüllung in eine geringe Wassermenge einzumischen und anschließend
den Spritztank aufzufüllen. Bei Anwendung im Forst muss die Applikation mit Bodengeräten
erfolgen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt
gebraucht wird.
197
Flexidor*
Reinigung der Spritze
Nach der Anwendung von Flexidor alle Teile der Spritzgeräte gut mit Wasser durch­spülen.
An­fallende Spülflüssigkeit nach der Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche
aus­bringen. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten. Spritzgeräte regelmäßig auf
dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat sich
bewährt.
Mischbarkeit
Flexidor ist ein Suspensionskonzentrat und somit sehr mischungsverträglich. Bei Tank­
mischungen mit anderen Produkten empfiehlt es sich, die Einzelkomponenten zunächst in
Wasser vorgelöst der Spritzbrühe beizugeben. Bei Mischungen ist in Hinblick auf die Kultur­
pflanzenverträglichkeit die Gebrauchsanleitung der Mischpartner zu beachten.
Wartezeiten
Baumschulgehölzpflanzen (Verschulbeete, Quartiere), Ziergehölze (Jungwuchsflächen,
Baumschulcontainer):
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Nadel-, Laubholz (im Forst auf Jungwuchsflächen, Verschulbeeten und Quartieren
wachsende Wildbeeren, Wildfrüchte und wildwachsende Pilze), Kernobst, Steinobst,
Johannis- und Himbeerartiges Beerenobst, Erdbeeren, Spargel, Rhabarber:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
Für die Anwendung in Erdbeeren, Johannisbeerartigem Beerenobst, Himbeerartigem
Beerenobst, Spargel, Rhabarber sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 0,5 l/ha gilt:
NG403 - Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem
15. März.
Für die Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen, Laubholz, Nadelholz, Ziergehölzen,
Steinobst und Kernobst sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 1,0 l/ha gilt:
NG405 - Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen, Nadel-, Laubholz, Stein­
obst, Kernobst, Ziergehölzen und Johannisbeerartigem Beerenobst sowie Himbeerarti­gem
Beeren­obst gilt:
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächenge­
wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780)
in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den
unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
198
Flexidor*
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze, Nadel-, Laubholz, Steinobst, Kernobst, Stellflächen
für Ziergehölze mit 1,0 l/ha: 50% 5m, 75% 5m, 90% *,
Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst, Stellflächen für Ziergehölze
mit 0,5 l/ha: 50% 5m, 75% *, 90% *.
Für die Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen, Nadel-, Laubholz, Kernobst,
Steinobst und Johannisbeerartigem Beerenobst sowie Himbeerartigem Beerenobst gilt:
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können
mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. 5m.
Für die Anwendung in Erdbeeren nach dem Pflanzen oder nach der Ernte mit 1 x 0,4 l/ha gilt:
NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand
erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit
einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober
1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen
ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. 5 m.
Für die Anwendung in Erdbeeren mit 2x 0,2 L/ha oder mit 1x 0,4 L/ha nach Vegetationsbeginn,
in Spargel und Rhabarber gilt:
NW609-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand
erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit
einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober
1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist.
Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­
dest­abstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittel­bar an
Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis
zu 50.000,- Euro geahndet werden. 5m
NW706 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und
Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­
schließ­lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke
bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz
von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für
das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht
in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
199
Flexidor*
Für die Anwendung in Erdbeeren, Johannisbeerartigem Beerenobst, Himbeerartigem
Beerenobst, Spargel, Rhabarber sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 0,5 l/ha gilt:
NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­
grenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar­
landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen, Laubholz, Nadelholz, Ziergehölzen,
Kernobst, Steinobst sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 1,0 l/ha gilt:
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­nis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die An­
wen­dung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
“Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heitsschäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­
zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
verdünnten Mittel.
SS2202 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
200
Flexidor*
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Lauf­käfer) eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
201
Flexidor*
Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Sicherheits­datenblatt
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­
hälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­
brauchsanleitung einzuhalten.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
ein­hal­ten.
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / in­
direkte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
* Marke von Dow AgroSciences LLC
® eingetragene Marke des IVA
®1 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
202
Floramite® 240 SC
Akarizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
240 g Bifenazate /l (22,64 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat (SC)
GHS07, GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
0,25 l Flasche
1 l Flasche
006823-00
Spritzmittel zur Bekämpfung von Spinnmilben an Erdbeeren und
Gemüse (Freiland und Gewächshaus) sowie Spinnmilben und Weich­
hautmilben an Zierpflanzen (Gewächshaus).
Anwendung
Wirkungsweise
Floramite 240 SC ist ein selektiv wirkendes Akarizid mit dem Wirkstoff Bifenazate für die
Gewächshaus- und Freilandanwendung. Bifenazate gehört zur Grup­­­­pe der Carbazate
und wirkt durch direkten Kontakt auf die Spinnmilben. Eine Wirkung durch systemische
Verlagerung oder translaminare Aufnahme liegt nicht vor. Floramite 240 SC hat auf alle
Stadien der Spinnmilben eine schnelle Anfangs- und eine gute Dauerwirkung, wobei die
beste Wirkung gegen Larven und Nymphen erzielt wird.
Nach der Behandlung mit Floramite 240 SC stellen die Spinnmilben innerhalb von 3
Stun­den ihre Saugtätigkeit ein und sterben in den folgenden 3 - 4 Tagen ab. Die Wirkung
beruht auf einer Störung der Reizleitung von den Nerven zu den Muskeln, was zu einer
Überaktivierung der Muskeln der Spinnmilbe und zu deren Absterben führt.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Spinnmilben an Erdbeeren.
• Spinnmilben an Aubergine, Gemüsepaprika, Gurke, Tomate, Zucchini.
• Spinnmilben an Zierpflanzen (ausgenommen Zierkoniferen) im Gewächshaus.“
„Von der Zulassungsbehörde auf der Grundlage von Art. 51 der VO
(EG) Nr. 1107/2009 erweitertes Anwendungsgebiet:
• Weichhautmilben (Tarsonemidae) an Zierpflanzen.“
Anwendungsempfehlungen
Erdbeeren
Gegen Spinnmilben an Erdbeeren im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden
der ersten Symptome/Schadorganismen, von April bis September, 0,4 l/ha in 1.000 bis 2.000
Liter Wasser/ha als Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel spritzen.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 7 Tagen.
203
Floramite® 240 SC
Gegen Spinnmilben an Erdbeeren im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. bei Sicht­
barwerden der ersten Symptome/Schadorganismen 0,4 l/ha in 1.000 bis 2.000 Liter Wasser/
ha als Reihenbehandlung spritzen.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 7 Tagen.
Gemüse
Gegen Spinnmilben an Aubergine, Gurke und Zucchini im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei
Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, 0,4 l/ha in maximal 1.000 l Wasser/ ha
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 7 Tagen.
Gegen Spinnmilben an Gemüsepaprika und Tomate im Freiland bei Befallsbeginn bzw.
bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen.
Aufwandmengen:
• Bei Pflanzgröße bis 50 cm
0,24 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha.
• Bei Pflanzgröße 50 bis 125 cm
0,36 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha.
• Bei Pflanzgröße über 125 cm
0,48 l/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 7 Tagen.
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung:
NW609 - 5 m.
Gegen Spinnmilben an Zucchini im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. bei Sicht­bar­wer­
den der ersten Symptome/Schadorganismen, 0,4 l/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 7 Tagen.
Gegen Spinnmilben an Aubergine, Gemüsepaprika Gurke und Tomate im Gewächshaus bei
Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen.
Aufwandmengen:
Bei Pflanzgröße bis 50 cm
0,24 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha.
Bei Pflanzgröße 50 bis 125 cm
0,36 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha.
Bei Pflanzgröße über 125 cm
0,48 l/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 7 Tagen.
Zierpflanzen (ausgenommen Zierkoniferen)
Gegen Spinnmilben an Zierpflanzen im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbar­
werden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen.
Aufwandmenge: 0,4 l/ha pro 1.000 Liter Wasser/ha (0,04%).
Bei Pflanzengröße bis 50 cm
0,4 l/ha in 1.000 l Wasser/ha.
Bei Pflanzengröße 50 bis 125 cm
0,6 l/ha in 1.500 l Wasser/ha.
Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 7 Tagen.
Gegen Weichhautmilben (Tarsonemidae) an Zierpflanzen im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen.
Aufwandmenge:
Bei Pflanzengröße bis 50 cm
0,4 l/ha in 1.000 l Wasser/ha
204
Floramite® 240 SC
Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 7 Tagen
Anwendungstechnik
Die benötigte Wasseraufwandmenge zur Anwendung von Floramite 240 SC ist abhängig
von der Pflanzenart sowie dem Wachstumszustand. Die Pflanzen werden bis kurz vor dem
Abtropfen gleichmäßig im Spritzverfahren benetzt. Grundsätzlich ist auf eine vollständige
Benetzung der Pflanzen (Blattober- und -unterseiten) zu achten.
Herstellung der Spritzbrühe
Floramite 240 SC unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Was­
ser­
menge zugeben. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als
unbedingt gebraucht wird. Die Spritzbrühe nicht über Nacht oder für eine längere Zeit im
Spritzbrühebehälter stehen lassen.
Mischbarkeit
Eine Mischung von Floramite 240 SC mit Blattdüngern oder anderen Pflanzenschutzmitteln wird
nicht empfohlen, da nicht alle in Betracht kommenden Kombinationen getestet werden können.
Die Verwendung von Netzmitteln (z.B. Silwet Gold) kann bei schlecht benetzbaren Pflanzen
bzw. dichten Pflanzenbeständen sinnvoll sein. In jedem Fall sollten derartige Mischungen
unter den gegebenen Bedingungen im Betrieb, zur Abklärung der Verträglichkeit, an einigen
wenigen Pflanzen getestet werden, bevor größere Bestände behandelt werden.
Gerätereinigung
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die
Reinigung mit Agroclean®2 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Ge­räte­reini­
gung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Verträglichkeit
Floramite 240 SC hat sich nach eigenen Erfahrungen an folgenden Zierpflanzen (Gattungen)
unter Einhaltung der zugelassenen Aufwandmengen als verträglich erwiesen:
Begonia
Gardenia
Petunia
Chrysanthemum
Gerbera
Rosa
Cymbidium
Hedera
Salvia
Dianthus
Hibiscus
Schefflera
Dieffenbachia
Impatiens
Tagetes
Epipremnum
Lantana
Verbena
Ficus
Pelargonium
Viola
Fuchsia
Aufgrund der Vielzahl von Arten und Sorten empfehlen wir dennoch grundsätzlich Vor­
versuche mit den im Betrieb angebauten Kulturen unter den spezifischen Kultur­be­din­
gungen, um die Pflanzenverträglichkeit zu prüfen. (WH915)
Resistenzmanagement
WW709-1 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­
stoff­­gruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder
eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel
205
Floramite® 240 SC
mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen
Beratungs­dienst hinzuziehen.
Empfehlungen zum Resistenzmanagement
Floramite 240 SC gehört zu einer neuen Wirkstoffgruppe (Carbazate) und bildet damit
einen wichtigen Baustein im Hinblick auf das Resistenzmanagement. Die Bestände müssen
regelmäßig auf Befall kontrolliert werden und die Behandlung mit Floramite 240 SC sollte
unmittelbar ab Befallsbeginn erfolgen. Die in den Anwendungsempfehlungen aufgeführten
Aufwandmengen sind einzuhalten. Ein regelmäßiger Wechsel der Wirkstoffgruppen sichert
die langfristige Wirksamkeit des Produktes.
Folgende Empfehlungen zum Wechsel der Wirkstoffgruppen können gegeben werden:
Zierpflanzen:
• Floramite 240 SC mit max. 2 Behandlungsblöcken pro Jahr anwenden.
• Wirkstoffgruppen-Wechsel nach 1 Floramite 240 SC Behandlungsblock
Aubergine, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Gurke, Tomate, Zucchini:
• Floramite 240 SC mit max. 1 Behandlungsblock pro Jahr oder pro Anbausaison an­wen­den.
• Wirkstoffgruppen-Wechsel nach 1 Floramite 240 SC Behandlungsblock
Hinweis: 1 Behandlungsblock besteht aus 1 Spritzung oder aus 2 Spritzungen im Ab­
stand von 7 Tagen.
Wartezeiten
Aubergine, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Gurke, Tomate, Zucchini (im Freiland und im Ge­
wächs­­haus): 1 Tag Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Hinweise zum Nützlingseinsatz
Floramite 240 SC ist als nicht schädigend für viele Nützlingsarten eingestuft und lässt sich
daher gut mit den im integrierten Pflanzenschutz einsetzbaren Nützlingen kombinieren.
Übersicht zur integrierten Anwendung von Floramite 240 SC in Kombination mit Nützlingen
Zoologischer Name
Deutscher Name
Entwicklungsstadium
Toxizitätseinstufung
Amblyseius californicus
Amblyseius californicus
Amblyseius californicus
Amblyseius cucumeris
Amblyseius swirskii
Amblyseius swirskii
Aphidoletes aphidimyza
Feltiella acarisuga
Chrysoperla carnea
Encarsia formosa
Eretmocerus eremicus
Orius laevigatus
Steinernema feltiae
Raubmilbe
Raubmilbe
Raubmilbe
Raubmilbe
Raubmilbe
Raubmilbe
Gallmücke
Gallmücke
Florfliege
Schlupfwespe
Schlupfwespe
Raubwanze
Nematode
Adult
Ei
Nymphe
Adult
Adult
Ei
Larve
Larve
Larve
Adult
Adult
Adult
Larve
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
206
Floramite® 240 SC
* Toxizitätseinstufung:
Klasse 1- Nicht schädigend: Reduzierung der Population < 25 %
Klasse 2 - Gering schädigend: Reduzierung der Population 25-50 %
Klasse 3 - Mäßig schädigend: Reduzierung der Population 50-75 %
Klasse 4 - Schädigend: Reduzierung der Population > 75 %
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­
langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­
abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung gegen Spinnmilben an Gemüsepaprika und Tomate im Freiland gilt:
NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­
fol­gen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem
Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unab­
hängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindest­abstand
zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 5 m.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­
zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unver­
dünnten Mittel.
SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Ap­pli­ka­
tion nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mit­tels
vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grund­
sätzlich erst 24 Stun­den nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. In­ner­halb 48
Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutz­hand­
schuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
EO005-2 - SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
207
Floramite® 240 SC
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort
aus­ziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
sensibilisierende Wirkung
Gewässerschutz
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küs­ten­ge­wässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PfISchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länder­­recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zu­wider­handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000
Euro geahndet werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge
oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht
bienen­­gefährlich eingestuft. (B4)
NN151-3 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Orius laeviga­
tus (räuberi­
sche Blumenwanze) eingestuft.NN165 - Das Mittel wird als nicht schädi­
gend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170 - Das Mit­
tel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)
ein­gestuft. NN184-2 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art
Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN333 - Das Mittel wird als schädi­
gend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NN334 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raub­
mil­be) eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
208
Floramite® 240 SC
Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung
haben.
S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.
S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Be­hälter verwenden.
Sicherheits­datenblatt
S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu
ent­sor­gen.
RA091 - Enthält Bifenazate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe tragen.
P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
Sicherheits­datenblatt
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von
Oberflächengewässern reinigen / in­direkte Einträge über Hof- und
Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetragene Marke der Chemtura Corporation
®1 = eingetragene Marke der General Electric Company
®2 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®3 = eingetragene Marke des IVA
209
Flordimex® 420
Wachstumsregler
Wirkstoff:
420 g/l Ethephon (35 Gew.-%)
(2-Chlorethylphosphonsäure)
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Piktogramm:
GHS05
Signalwort:
Gefahr
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße:
1 l Flasche
024035-00
Wachstumsregler zur Förderung der Blütenbildung an Apfel, zur
Ernteerleichterung von Sauerkirschen, zur Förderung der Triebbildung
bei Chrysanthemum indicum-Hybriden und Pelargonium-zonale sowie
zur Fruchtausdünnung in Steinobst.
Anwendung
Wirkungsweise
Flordimex 420 ist eine konzentrierte Formulierung der 2-Chlorethylphosphonsäure
(Ethephon). Es durchdringt den Pflanzenorganismus und zersetzt sich unter Bildung des
Phytohormons Ethylen. Je nach Dosierung und Anwendungszeitpunkt werden dadurch die
unterschiedlichsten Effekte in der Pflanze ausgelöst, wie Blühinduktion und Reduzierung
der Apikaldominanz.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Förderung der Blütenbildung an Apfel (Ertragsanlagen)
• Ernteerleichterung von Sauerkirschen
• Förderung der Triebbildung an Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicumHybriden)
• Förderung der Triebbildung an Pelargonium zonale”
210
Flordimex® 420
Anwendungsempfehlungen
Flordimex 420 wird mit folgenden Aufwandmengen im Spritzverfahren empfohlen:
Kultur
Indikation
I. Apfel
Förderung
(Ertragsanlagen) der Blüten­
bildung
Brühe
Dosis
500 l / 1 m
0,15 l/ha und
Kronenhöhe je 1 m
Kronenhöhe
spritzen
Anwendungen
max. 2
Anwendungen
je Vegetationsperiode
II. Sauerkirsche
Ernte
erleichterung
500 l / 1 m
0,5 l/ha und
Kronenhöhe je 1 m
Kronenhöhe
spritzen
max. 1
Behandlung
in dieser
Anwendung
und für die Kultur
bzw. je Jahr
III. C
hrysanthe­
mum-IndicumHybriden
(Dendranthema
x grandiflorum )
Förderung der max.
Triebbildung 100 ml / m²
bei MutterPflanzen
(F1-Hybriden)
max. 0,1 ml/m²
spritzen.
(Dieses ent­spricht einer
Anwendungskonzentration
von 0,1 %)
max. 4
Anwendungen im
Gewächshaus
im Abstand
von 28 Tagen
IV. P
elargoniumzonale
Förderung der max.
Triebbildung 100 ml / m²
bei Mutter­
pflanzen (
F1-Hybriden)
max. 0,1 ml/m²
spritzen.
(Dieses ent­spricht einer
Anwendungskonzentration
von 0,1 %)
max. 5
Anwendungen im
Gewächshaus
im Abstand
von 28 Tagen
Spezielle Anwendungshinweise
Die Wirkung des Präparates wird durch die Temperatur beeinflusst. Tagestemperaturen über
18° C wirken beschleunigend, unter 18° C verzögernd auf die gewünschten Effekte. Bei Tem­
peraturen über 25 °C Flordimex 420 nicht einsetzen. Starke Niederschläge unmittelbar
nach der Ausbringung können die Wirkung vermindern.
I. Apfel (Ertragsanlagen)
Die Anwendung erfolgt 4 Wochen nach der Vollblüte, die zweite 7 Tage später.
An­wendungen zur Förderung der Blütenbildung sollten nicht vor Anfang Juni erfolgen. Die
erste Anwendung sollte nicht vor dem 5. Juni, eine zweite 7 Tage später, aber spätestens
bis zum 15. Juni erfolgt sein. Eine Anwendung zu diesem Zeitpunkt wirkt sich positiv auf
den Blütenansatz im nachfolgenden Jahr aus. Die angegebene Aufwandmenge sollte nicht
über-schritten werden.
Von Mischungen mit Kalziumchlorid-Düngern wird abgeraten.
211
Flordimex® 420
Verträglichkeit
Flordimex 420 ist nach bisherigen Erfahrungen u.a. in folgenden Sorten gut verträglich:
Boskoop, Cox Orange, Elstar, Ambassy, Gloster, Golden Delicious, Jonagold, Holsteiner Cox,
Gala, Braeburn.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW604.
NW605 - Apfel - reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *.
NW606 - Apfel- 10m.“
II. Sauerkirschen
Der mit dem natürlichen Reifevorgang verbundene Prozess der Ausbildung eines Trenn­
gewe­bes zwischen Frucht und Fruchtstiel wird durch die Anwendung von Flordimex 420
unter-stützt.
Die Behandlung erfolgt 7 Tage vor dem geplanten Erntetermin. Auf gleichmäßige Verteilung
und tropfnass-Spritzen ist zu achten. Die Früchte müssen annähernd ihre endgültige Größe
erreicht haben und voll ausgefärbt sein. Da bei mittlerem und schwachem Fruchtbehang die
letzte Reifephase schneller durchlaufen wird, müssen diese Quartiere vorrangig behandelt
werden. Bei zu zeitiger Anwendung von Flordimex 420 besteht die Gefahr, dass die Früchte
nur eine Art Notreifestadium erreichen. Für die Aufnahme des Präparates ist eine lange Benetzungsdauer günstig, weshalb möglichst in den Morgen- oder Abendstunden gespritzt
werden sollte. Überdosierungen vermeiden. Keine Anwendung bei kranken und stark mit
Spinn-milben befallenen Bäumen.
Verträglichkeit
Nach bisherigen Erfahrungen ist Flordimex 420 u.a. in den Sorten Fanal, Gerema, Karneol,
Schattenmorelle gut verträglich. Unverträgliche Sauerkirsch-Sorten sind bisher nicht be­
kannt. Die Behandlung von Sauerkirschen mit Flordimex 420 sollte nur an Bäumen er­
folgen, die mindestens 5 Jahre alt sind.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW604.
NW605 - Sauerkirsche - reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% *.
NW606 - Sauerkirsche - 10m.“
III.Chrysanthemum-indicum-Hybriden (Dendranthema x grandiflorum)
im Gewächshaus
Zur Erhöhung der Stecklingsproduktion können Mutterpflanzen von Chrysanthemumindicum-Hybriden mit Flordimex 420 in ihrer Triebbildung gefördert werden. Die Spritzung
erfolgt im Frühjahr oder Sommer bei 1 cm Trieblänge. Im Abstand von 28 Tagen sind bei
Bedarf weitere Behandlungen möglich. In Abhängigkeit der Standzeit der Mutterpflanzen
sind maximal 4 Anwendungen zugelassen. 10° C sollten bei der Behandlung nicht un­
ter­schritten und 25° C nicht überschritten werden. Die Pflanzen sind so vorzubereiten,
dass sie 24 Stunden nicht gegossen werden müssen, um die Behandlungswirkung nicht
zu beeinträchti-gen. Die Entnahme der Stecklinge erfolgt frühestens 2 Tage nach der
212
Flordimex® 420
Anwendung. Negative Aus-wirkungen auf den Bewurzelungsprozess sind nicht bekannt.
Von den Sorten Axilia, Galaxy, Long Island Beauty, Luyona, Niva, Snowdon ist eine höhere
Stecklingsausbeute nach Flordimex 420-Behandlungen zu erwarten. Die Sorte Elgina
reagiert weniger stark.
IV. Pelargonium-zonale Mutterpflanzen (F1-Hybriden) im Gewächshaus
Zur Erhöhung der Stecklingsproduktion können Mutterpflanzen von Pelargoniumzonale-F1-Hybriden mit Flordimex 420 in ihrer Triebbildung gefördert werden. Die
Be­­
handlung erfolgt nach der Durchwurzelung des Topfes bzw. bei beginnendem
Neu­austrieb nach dem Entspit-zen und bei Bedarf. Bei Bedarf kann im Abstand von
28 Tagen wieder gespritzt werden. Maximal sind 5 Anwendungen möglich. Um die
Spritz­
wirkung nicht zu beeinträchtigen, müssen die Pflanzen so vorbereitet werden,
dass sie 24 Stunden ohne Gießwasser auskommen. Als geeignet erwiesen sich u.a.
die Sorten PAC Amethyst, PAC Bruni, PAC Isabell, PAC Lachs-ball und PAC Palais
„Von der Zulassungsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 PflSchG genehmigte
Anwendung:
• Fruchtausdünnung in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude.“
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umwelt­bedin­
gungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die
Pflanzen­verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft
werden (Testspritzung).
Flordimex 420 wird zur Fruchtausdünnung an Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und
Reineclaude im Stadium BBCH 71 bis 72 mit 0,15 l/ha und je 1 m Kronenhöhe in 100 bis 500
l Wasser /ha und je 1 m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht. Maximal eine Behandlung in
dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Verträglichkeit (WH915)
Aufgrund der Vielzahl von Arten und Sorten empfehlen wir grundsätzlich Vorversuche
mit den im Betrieb angebauten Kulturen unter den spezifischen Kulturbedingungen, um
die Pflanzenverträglichkeit zu prüfen. Erste Erfahrungen zeigen eine gute Wirkung bei
den Sorten Presenta, Hanita und Elena. Bei Topper ist die Wirkung eher schwach, bei C.C.
Schöne eher zu stark. Die Sorte Katinka kann mit Harzfluss reagieren und sollte daher nicht
behandelt werden.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW604, NW609 - 5m.“
Wartezeiten
Apfel:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F).
Dendranthema, Pelargonien:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Sauerkirsche: 7 Tage
Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude: 60 Tage
213
Flordimex® 420
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen
Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­
wäs­
sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­
disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das
in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger
Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Ab­
hän­
gig­
keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten
Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß
Länder­
recht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern
§ 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Apfel - reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *.
Sauerkirsche - reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% *.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Apfel, Sauerkirsche - 10m.
NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand
erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit
einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober
1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen
ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­
wider­handlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden.
Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude - 5m.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­
des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­tel.
SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Ap­pli­
kation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des
214
Flordimex® 420
Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen
grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Uni­ver­
sal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­­dünnten Mittel.
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ha­
bung des anwendungsfertigen Mittels.
SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST120-3 - Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe:
weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei Ausbringung/Handhabung des
anwendungsfertigen Mittels.
EO005-2 - SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Handschuhe nach dem Gebrauch vor dem Ausziehen gründlich waschen.
Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe
sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Be­wusst­
losig­keit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger
Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­
lung.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­
zuziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
Magen-Darm-Beschwerden; Magenperforation
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft. (B4)
215
Flordimex® 420
NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
NN170 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft.
NN1842 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
NN291 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Episyrphus
balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten
zu verhindern. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen.
Ungeeignetes Material: Metall.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Alkalien; Leicht­
metallen
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­
risierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Spritzbrühereste vermeiden! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kung haben.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­
tieren.
S39 - Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
Sicherheits­datenblatt
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung ein­zu­halten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
216
Flordimex® 420
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P390 - Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
P406 - In korrosionsbeständigem/ aus rostfreiem Stahl bestehendem Behälter mit
korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetr. Wz. der CWB-Chemie GmbH Bitterfeld-Wolfen
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
217
Frupica® SC
Fungizid
Wirkstoff: Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
449,4 g Mepanipyrim /l (42 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat (SC)
GHS07, GHS08, GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
1 l Flasche
5 l Kanister
005477-00
Spritzmittel gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) an Erdbeeren im
Freiland und im Gewächshaus.
Anwendung
Wirkungsweise
Frupica SC ist ein protektives nicht systemisches Mittel mit guten Kontakt- und trans­
laminaren Eigenschaften. Der auf die Oberfläche der Pflanze applizierte Spritzbelag wird
durch die Zellen des Pilzes aufgenommen und verhindert das Eindringen der pilzlichen
Keimschläuche in das Pflanzengewebe.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Botrytis cinerea an Erdbeeren im Freiland,
• Botrytis cinerea an Erdbeeren im Gewächshaus.“
Anwendungsempfehlung für Freiland und Gewächshaus
Frupica SC wird bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis vom Beginn der Blüte bis
abgehender Blüte (BBCH 61 bis 67) mit 0,7 l/ha in 2.000 l Wasser mit der Dreidüsengabel als
Reihenbehandlung gespritzt. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die
Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen.
WW7091 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­
stoff­­gruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder
eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel
mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen
Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.
Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen
verwenden.
218
Frupica® SC
Kulturverträglichkeit
Frupica SC erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Erdbeersorten als sehr
gut verträglich.
Herstellung der Spritzbrühe und Spritztechnik
Frupica SC unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge
zugeben. Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den
gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Spritzflüssigkeitsreste vermeiden. Es ist nur so
viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich gebraucht wird.
Bei der Ausbringung von Frupica SC ist auf eine gute, gleichmäßige Benetzung des Blattwerks
und der Blüten zu achten. Spritztechnik (Dreidüsengabel) und Wassermenge sollten in
jedem Fall eine intensive Benetzung der zu schützenden Pflanzenteile gewährleisten.
Wartezeit
Erdbeeren im Freiland und im Gewächshaus: 3 Tage
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Be­hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern
fest­gesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen
Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Für die Anwendung von Frupica SC im Freiland gilt:
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­
ser­­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeich­
nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten. Erdbeeren: 50% 5m, 75% *, 90% *.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Erdbeeren: 5m.“
219
Frupica® SC
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heitsschäden führen.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­­dünnten Mittel.
SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
EO005-1 - SP05: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­belages.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in ver­
schlos­sener Originalpackung aufbewahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ri­sier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Son­der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
220
Frupica® SC
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Sicherheits­datenblatt
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
die Gebrauchsanleitung einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern
Sicherheits­datenblatt
reinigen / in­direkte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetragene Marke von Kumiai Chemical Industry Co., Ltd., Japan
®1 = eingetragene Marke des IVA
221
Fungazil® 100 SL
Fungizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
100 g Imazalil /l (9,26 Gew.-%)
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
GHS05, GHS09
Gefahr
nicht gefährdet (B3)
5 l Kanister
005584-00
Wasserlösliche Kartoffelbeize zur Bekämpfung von Silberschorf,
Fusari­um-Arten und Trockenfäule an Pflanzkartoffeln.
Anwendung
Wirkungsweise
Fungazil 100 SL ist eine wasserlösliche Kartoffelbeize zur Bekämpfung von Silberschorf,
Fusarium-Arten und Trockenfäule an Pflanzkartoffeln. Fungazil 100 SL, wird bei der Um­
lagerung mit dem Förderband, auf die Pflanzkartoffeln gespritzt.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Silberschorf (Helminthosporium solani), Fusarium-Arten, Trockenfäule (Phoma exigua) an
Pflanzkartoffeln.“
Aufwandmenge
Gegen Silberschorf (Helminthosporium solani), Fusarium-Arten und Trockenfäule (Phoma
exigua) an Kartoffeln (Pflanzkartoffeln) 150 ml Fungazil 100 SL in maximal 2 l Wasser/t
Kartoffeln spritzen.
Anwendungszeitpunkt
Fungazil 100 SL wird sofort nach der Ernte während des Einbringens der Kartoffeln mit
dem Förderband in den Lagerraum oder bis spätestens Januar beim Sortieren angewendet.
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Zur Aufwandmenge von Fungazil 100 SL kann bis maximal 2 l Wasser je t Kartoffeln zu­
gesetzt werden (maximal Verhältnis 1:13), als besonders günstig hat sich eine Verdünnung
222
Fungazil® 100 SL
von 1:1 (150 ml Fungazil 100 SL + 150 ml Wasser) erwiesen. Entscheidend ist, dass die
Kartoffeln ca. 3 Sekunden mit der Fungazil 100 SL-Lösung besprüht werden, um eine
ausreichende und gleichmäßige Benetzung zu gewährleisten. Bandgeschwindigkeit und
Düsendurchfluss müssen so gewählt werden, dass die Aufwandmenge von 150 ml Fungazil
100 SL je t Kartoffeln ausgebracht wird.
Applikationstechnik
Fungazil 100 SL wird mit einem auf dem Förderband oder Rollentisch montierten Spezial­
gerät (ULV-Sprühgerät, z. B. Mafex-Sprühgerät) bei der Einlagerung oder bis spätestens
Januar beim Sortieren appliziert.
Folgende Punkte sollten bei der Anwendung beachtet werden, um eine optimale Verteilung
von Fungazil 100 SL auf den Kartoffeln zu gewährleisten:
• Fungazil 100 SL am Anfang des Förderbandes applizieren.
• Spezialgerät für ein sehr feines Tropfenspektrum einsetzen.
• Sprühnebel möglichst vor Wind schützen. Nicht im Freien behandeln.
• Abdrift in die nähere Umgebung vermeiden. Spritzzone mit Folie abdecken.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die Reinigung mit
Agroclean®2 hat sich bewährt.
Wartezeit
Bei Umlagerung mit dem Förderband:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW467 - Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spül­flüs­
sig­keiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­
tel.
SF608 - Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Universal-Schutzhandschuhe zu tragen.
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken
fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
223
Fungazil® 100 SL
Erste Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wech­seln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusst­losig­keit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­
lung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Was­ser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN000 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren.
Nicht zusammenlagern mit Lebensmitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­­­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
224
Fungazil® 100 SL
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S26 - Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und den Arzt kon­sultieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
und Etikett vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Sicherheits­datenblatt
Behälter verwenden.
RA030 - Enthält Imazalil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,
die das Atmen erleichtert.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte
Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetragene Marke von Janssen Pharmaceutrica
®1 = eingetragene Marke des IVA
®2 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
225
Funguran® progress
Fungizid / Bakterizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
537 g Kupferhydroxid /kg (53,7 Gew.-%)
als Wasserdispergierbares Pulver (WP)
(Kupfergehalt 350 g/kg)
GHS07, GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
006896-00
500g Dose
2 kg Eimer
10 kg Sack
Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule, Schwarzbeinigkeit an
Kar­toffeln, Falscher Mehltau an Hopfen und Weinreben, Schorf an
Kern­
obst, pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst sowie gegen
bakterielle Blattfleckenerreger an Ziergehölzen
Anwendung
Wirkungsweise
Funguran progress enthält den Wirkstoff Kupferhydroxid und ist als wasserdispergierbares
Pulver (WP) formuliert. Funguran progress wird als reines Kontaktfungizid und -bakterizid
vor­beugend gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger eingesetzt. Die Wirkung
beruht auf der Verhinderung von Pilz- bzw. Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit
Funguran progress nimmt der Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf, wo­
durch die Infektion unterbunden wird. WMFM1 – Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1.
Wichtig für die volle Wirksamkeit von Funguran progress ist ein möglichst lückenloser
Spritzbelag auf der Pflanzenoberfläche. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem
Fall eine gründliche Benetzung aller zu schützenden Pflanzenteile gewährleisten.
Durch seine spezielle Formulierung ist Funguran progress auf der Pflanze äußerst haftfähig.
Es wird von nachfolgendem Regen nur langsam wieder abgespült und hat deshalb eine
lange Wirkungsdauer.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln;
• Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffeln;
• Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen;
• Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben;
• Schorf (Venturia spp.) an Kernobst
• Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst.“
226
Funguran® progress
„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte
Anwendung:
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die
Anwendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirk­
samkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer
ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren
und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich
des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter
den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung):
• Bakterielle Blattfleckenerreger an Ziergehölzen.“
Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen
Ackerbau
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln von BBCH 37 bis
BBCH 91 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 kg/ha in maximal 400 l Wasser
/ha im Abstand von 7 - 10 Tagen spritzen.
Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro
ha und Jahr beträgt maximal 3.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden.
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605-1 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *.
NW606 - 5 m.”
Gegen Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffel (bis BBCH 03)
• 9 g/dt in maximal 100 l Wasser/ha als Pflanzgutbehandlung beim Legen.
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Maximaler Mittelaufwand: 306 g/ha.
Hopfenbau
Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen, Sekundärinfektion von
BBCH 37 bis BBCH 89 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 7 bis
14 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmenge:
- bis BBCH 37:
2,4 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser /ha
- bis BBCH 55:
3,6 kg/ha in maximal 1.800 l Wasser /ha
- über BBCH 55:
5,4 kg/ha in maximal 2.700 l Wasser /ha.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro
ha und Jahr beträgt maximal 4.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden.
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT105,
NW607-1 - Reduzierte Abstände: 90% 15 m.”
227
Funguran® progress
Weinbau
Gegen Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben, zur Nutzung als Tafel- und
Keltertrauben, von BBCH 11 bis BBCH 81 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im
Abstand von 8 - 12 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmenge:
- Basisaufwand:
0,5 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha
- ES 61
1,0 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha
- ES 71
1,5 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha
- ES 75
2,0 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand
pro ha und Jahr beträgt maximal 3.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden.
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m.
NW606 - 15 m.”
Obstbau
Gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst im Freiland vor der Blüte bei Infektionsgefahr
bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmenge:
0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m Kronenhöhe.
- Mittelaufwand vor der Blüte von 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe abfallend auf 0,3 kg/ha
und je m Kronenhöhe.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro
ha und Jahr beträgt maximal 3.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden.
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT104,
NW607 - Reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 15 m.”
(WH915) - In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber
Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten.
WP737-1 - Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst im Freiland bis vor der Blüte bei
Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500
l Wasser /ha und je m Kronenhöhe im Abstand von 7 bis 10 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 3 für die Kultur bzw. je Jahr.
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT105
NW607-1 – Reduzierter Abstand: 90% 20m.“
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
228
Funguran® progress
Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst im Freiland nach der Ernte bei Infektions­
gefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha
und je m Kronenhöhe im Abstand von 7 bis 10 Tagen spritzen oder sprühen.
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 3 für die Kultur bzw. je Jahr.
„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NT104
NW607-1 – Reduzierte Abstände: 75% 15m, 90% 10m.“
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).
Für die Anwendungen im Steinobst gilt:
(WH915) - In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber
Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten.
(WH918) - Im Steinobst werden die Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) und die
Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) gut bekämpft, die Blattbräune (Gnomonia
erythrostoma) wird hingegen nicht ausreichend erfasst.
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte
Anwendung:
Ziergehölze (Pflanzengröße bis 50 cm)
Gegen Bakterielle Blattfleckenerreger in Ziergehölzen bis zu einer Größe von 50 cm im
Freiland bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 10 bis 14 Tagen
spritzen. Die Behandlung erfolgt ab BBCH-Stadium 12 der Kultur durch Spritzung mit 2 kg/
ha in 800 l Wasser/ha. Maximal 4 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung:
NW605-1(50% 5m, 75%*, 90%*)
Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen für alle genannten Kulturen
Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im öko­lo­
gi­schen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange
der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.
(s.a. NT620)
Anwendungstechnik
Funguran progress mit wenig Wasser anteigen und unter Umrühren bzw. bei laufendem
Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.
Spritztechnik
Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung
auf allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.
229
Funguran® progress
Mischbarkeit
Nach unseren Erfahrungen ist Funguran progress mit den handelsüblichen Fungiziden,
In­sek­tiziden und Düngern wie z.B. Dithane* NeoTec, Dantop®1, Frutogard M®, Valbon®2,
Zinkuran® oder Zinkuran® flüssig mischbar.
Im Weinbau können Mischungen mit Frutogard M® zu Nekrosen führen.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich
gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean hat
sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
Wartezeiten
• Kartoffeln:
14 Tage
• Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 21 Tage
• Hopfen:
7 Tage
• Kernobst, Steinobst, Kartoffeln (Pflanzgutanwendung):
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­
gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
• Ziergehölze:
• Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT620 - Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfen­
bau: 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination
mit anderen Kupfer enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
(NH621) - Reinkupfergehalt von Funguran progress: 350 g/kg.
NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­
disch wasser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Ver­zeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
“*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen­
gewässern, das Verbot der
Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Weinrebe: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m.
230
Funguran® progress
Kartoffeln und Ziergehölze: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
Weinrebe: 15 m.
Kartoffeln und Ziergehölze: 5 m.
NW607-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
gewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­
disch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den
unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit„*“ gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar
an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld
bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kernobst vor der Blüte: reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 15m.
Steinobst vor der Blüte: reduzierter Abstand: 90% 20 m.
Steinobst nach der Ernte: reduzierte Abstände: 75% 15 m, 90% 10 m.
Hopfen: reduzierte Abstände: 90% 15m.
Für die Anwendung im Hopfen und Steinobst (vor der Blüte) gilt:
NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­
zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75
% eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der
Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) ein­ge­
hal­ten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltungines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.
B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.
April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner
die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
231
Funguran® progress
Für die Anwendung im Kernobst und Steinobst (nach der Ernte) gilt:
NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­zen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
je­weils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen
ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein
Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei
der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die
Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung
mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,
Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem
Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten
Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in
der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an
Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die
Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SF182 - Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflan­
zen­­schutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF194 - Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation
der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzen­
schutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen
grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden.
Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF615 - Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur
Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
verdünnten Mittel.
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des anwendungsfertigen Mittels.
232
Funguran® progress
SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VA213 - Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als 50 t Kartoffeln behandeln.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen und sicher entfernen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport
in stabiler Lage.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Atemnot Sauer­
stoff verabreichen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­
handlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
233
Funguran® progress
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN134 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­
fliege) eingestuft.
NN3842 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brack­wespe) eingestuft.
NO686 - Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autori­sierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­geben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R20 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R36 - Reizt die Augen.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kun­gen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­
tieren.
S39 - Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Sicherheits­datenblatt
Behälter verwenden.
234
Funguran® progress
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 - Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hin­
zuziehen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­
halten.
SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / in­
direkte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = Spiess-Urania Chemicals GmbH
* = Indofil Industries Ltd.
®1 = Sumitomo Chemical Co., Ltd.
®2 = Kumiai Chemical Industry Co., Ltd.
®3 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
235
Gro-Stop® 1% DP
Wachstumsregler
Wirkstoff:
Gefahrensymbol:
Bienen:
Packungsgröße:
10 g Chlorpropham /kg (1 Gew.-%)
Staub (DP)
Xn
nicht gefährdet (B3)
20 kg Sack
024509-00
Pulveriges Keimhemmungsmittel für Kartoffeln
(ausgenommen Pflanzgut).
Anwendung
Wirkungsweise
Gro-Stop 1% DP wird zur Keimhemmung von eingelagerten Kartoffeln (ausgenommen
Pflanzgut) angewendet. Der Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er
un­ter­bindet die Zellteilung der Keime. Gro-Stop 1% DP ist eine gebrauchsfertige Pul­ver­
formulierung, die bei der Einlagerung der Kartoffeln eingesetzt wird.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Keimhemmung von Kartoffeln.“
Aufwandmenge und Anwendungstechnik
Gro-Stop 1% DP wird mit 2 kg Produkt /t Kartoffeln eingesetzt.
Gro-Stop 1% DP wird bei Einlagerung durch Stäuben der Kartoffeln auf dem Förderband
mit Dosiergerät angewandt. Eine gleichmäßige Verteilung des Pulvers auf der Oberfläche
der Kartoffeln durch fachgerechte Applikation ist Voraussetzung für eine gute Wirksamkeit.
Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungshinweise
Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet
werden:
• Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender
Erde sein.
• Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte
Knollen aussortiert wurden.
Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop 1% DP ist grundsätzlich abhängig von Sorte,
Erntequalität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit
von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und
anderen Faktoren.
236
Gro-Stop® 1% DP
Verträglichkeit (WH915)
Unter ungünstigen Umständen können Keimhemmungsmittel auf der Basis von
Chlor­­propham (CIPC), die bei Einlagerung appliziert werden, bei allen Kartoffelsorten
Schalenbrand verursachen. Gleichzeitig besteht durch die verzögerte Wundheilung eine
höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies kann unter ungünstigen Umständen zu
einer Zunahme des Krankheitsbefalls während der Lagerung und damit zu Qualitätsverlus­
ten führen.
Nach bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen- unter Berücksichtigung des oben Gesagtenfolgende Sorten nach einer Behandlung mit Gro-Stop 1% DP eine mittlere bis erhöhte
Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand:
Alexia, Allians, Almera, Amanda, Antina, Argos, Belmonda, Cartagena, Caruso, Celine,
Celtiane, Concordia, Crisps4all, Crisper, Ditta, Divaa, El Mundo, Erika, Estima, Eurostar,
Excellency, Forza, Frieslander, Gourmandine, Harmony, International Kidney,Jelly, Kennebec,
Lady Amarilla, Lady Blanca, Lady Sara, Leandra, Ludmilla, Marcelle, Marfona, Maris Bard,
Maris Piper, Mariska, Markies, Merida, Mondeo, Nadine, Nicola, Omega, Picasso, Ramos,
Romie, Royal, Safari,Sante´, Satellite, Saxon, Sultana, Valor, VR808, Zelinda, Zorba.
Nach bisher vorliegenden Erfahrungen haben folgende Sorten nach einer Behandlung mit
Gro-Stop 1% DP bislang keine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand gezeigt:
Agria, Annabelle, Arcade, Asterix, Bafana, Belana, Bellini, Bildstar, Bintje, Camel, Cerisa,
Charlotte, Desiree, Destiny, Donald, Eldena, Exquisa, Felsina, Fontane, Grandeur, Hansa,
Hermes, Innovator, Jazzy, King Edward, Lady Anna, Lady Christl, Lady Claire, Lady Lenora,
Lady Olympia, Lady Rosetta, Maritiema, Melody, Miranda, Musica, Navigator, Opal, Orchestra,
Pentland Dell, Perline, Piccolo Star, Printaline, Redstar, Regina, Remarka, Rosagold, Rumba,
Russet Burbank, Santana, Saturna, Spunta, Triplo, Victoria, Vitabella.
Partien gegenüber Schalenbrand empfindlicher Sorten (z. B. dünnschalige Sorten, be­
schädig­te Kartoffeln), Partien, die nicht genügend schalenfest, trocken oder gesund sind
oder zu Lagerkrankheiten neigen, sollten nicht mit Gro-Stop 1% DP bei der Einlagerung,
sondern nach dem Abschluss einer Abhärtungs- und Wundheilungsphase mit Gro-Stop Fog
im Lager behandelt werden.
Bei weiteren Sorten, für die noch keine praktischen Erfahrungen für die Ein­lagerungs­be­hand­
lung mit Chlorpropham vorliegen, sollte zunächst eine kleine Versuchsmenge ge­tes­tet werden.
Wartezeit
Kartoffeln (Lager):
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­
gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Besondere Hinweise
• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller
Art darf nicht dem Pulver ausgesetzt werden.
• Gebäude in denen Kartoffeln mit Gro-Stop 1% DP behandelt bzw. mit Gro-Stop 1% DP
behandelte Kartoffeln gelagert werden, nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder
Saat-/Pflanzgut aller Art benutzen.
• Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen
237
Gro-Stop® 1% DP
zuvor mit Gro-Stop 1 % DP behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es be­
steht die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL).
• Kartoffelsorten mit starkem Keimdrang bei höheren Lagertemperaturen regelmäßig kon­
trol­lieren.
•N
ach der Anwendung das Dosiergerät sorgfältig reinigen.
•P
ackung nach Anbruch wieder gut verschließen!
• Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung be­
han­delt wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der
Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW469 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
gelangen lassen.”
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung
mindestens 48 Stunden erforderlich. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und
reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
Reizung
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
238
Gro-Stop® 1% DP
Bienen
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren. Vor Frost schützen.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­
geben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn
R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kungen haben.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S53 - Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
S7/9 - Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S22 - Staub nicht einatmen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­zei­gen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
ein­zuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = reg. Marke Certis Europe B.V.
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
239
Gro-Stop® Basis
Wachstumsregler
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen: Packungsgröße:
300 g Chlorpropham /l (30 Gew.-%)
Emulsionskonzentrat (EC)
GHS07, GHS08, GHS09
Achtung
nicht gefährdet (B3)
5 l Kanister
024314-00
Flüssiges Keimhemmungsmittel für Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).
Anwendung
Wirkungsweise
Gro-Stop Basis wird zur Keimhemmung von eingelagerten Kartoffeln (ausgenommen
Pflanz­gut) eingesetzt. Der Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er unter­
bindet die Zellteilung der Keime. Gro-Stop Basis ist eine flüssige Spezialformulierung (EC)
für die Behandlung der Kartoffeln direkt beim Einlagern.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).“
Aufwandmenge und Anwendungstechnik
Gro-Stop Basis wird mit 60 ml/t plus maximal 140 ml Wasser/t Kartoffel (Spritzvolumen maxi­
mal 200 ml/t Kartoffeln) bei der Einlagerung auf die mit einem Förderband transportierten
Kartoffeln gesprüht.
Die zugegebene Wasseraufwandmenge ist von dem verwendeten Sprühgerät abhängig.
Die Applikation erfolgt mit einem Spezialgerät (ULV-Gerät), dass am günstigsten am An­
fang des Transportbandes montiert wird. Eine gleichmäßige und möglichst vollständige Be­
netzung der Kartoffeln durch eine fachgerechte Applikation ist Voraussetzung für eine gute
Wirksamkeit. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungshinweise
Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet
werden:
• Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender
Erde sein.
• Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte
Knollen aussortiert wurden.
Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop Basis ist grundsätzlich abhängig von Sorte,
Ernte­qualität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit
von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und
anderen Faktoren.
Achtung: Das Produkt darf nicht mit Heißnebelgeräten appliziert werden!
Zur Lagerung: Packung nach Anbruch wieder gut verschließen!
240
Gro-Stop® Basis
Verträglichkeit (WH915)
Unter ungünstigen Umständen können Keimhemmungsmittel auf der Basis von Chlor­
pro­pham (CIPC), die bei Einlagerung appliziert werden, bei allen Kartoffelsorten Scha­
len­brand verursachen. Gleichzeitig besteht durch die verzögerte Wundheilung eine höhere
Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies kann unter ungünstigen Umständen zu einer Zu­
nahme des Krankheitsbefalls während der Lagerung und damit zu Qualitätsverlusten führen.
Nach bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen- unter Berücksichtigung des oben Gesagtenfolgende Sorten nach einer Behandlung mit Gro-Stop Basis eine mittlere bis erhöhte
Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand:
Alexia, Allians, Almera, Amanda, Antina, Argos, Belmonda, Cartagena, Caruso, Celine,
Celtiane, Concordia, Crisps4all, Crisper, Ditta, Divaa, El Mundo, Erika, Estima, Eurostar,
Excellency, Forza, Frieslander, Gourmandine, Harmony, International Kidney,Jelly, Kennebec,
Lady Amarilla, Lady Blanca, Lady Sara, Leandra, Ludmilla, Marcelle, Marfona, Maris Bard,
Maris Piper, Mariska, Markies, Merida, Mondeo, Nadine, Nicola, Omega, Picasso, Ramos,
Romie, Royal, Safari,Sante´, Satellite, Saxon, Sultana, Valor, VR808, Zelinda, Zorba.
Nach bisher vorliegenden Erfahrungen haben folgende Sorten nach einer Behandlung mit
Gro-Stop Basis bislang keine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand gezeigt:
Agria, Annabelle, Arcade, Asterix, Bafana, Belana, Bellini, Bildstar, Bintje, Camel, Cerisa,
Charlotte, Desiree, Destiny, Donald, Eldena, Exquisa, Felsina, Fontane, Grandeur, Hansa, Hermes,
Innovator, Jazzy, King Edward, Lady Anna, Lady Christl, Lady Claire, Lady Lenora, Lady Olympia,
Lady Rosetta, Maritiema, Melody, Miranda, Musica, Navigator, Opal, Orchestra, Pentland Dell,
Perline, Piccolo Star, Printaline, Redstar, Regina, Remarka, Rosagold, Rumba, Russet Burbank,
Santana, Saturna, Spunta, Triplo, Victoria, Vitabella.
Partien gegenüber Schalenbrand empfindlicher Sorten (z. B. dünnschalige Sorten, be­
schädigte Kar­tof­feln), Partien, die nicht genügend schalenfest, trocken oder gesund sind
oder zu Lager­krank­heiten neigen, sollten nicht mit Gro-Stop Basis bei der Einlagerung,
sondern nach dem Ab­­schluss einer Abhärtungs- und Wundheilungsphase mit Gro-Stop Fog
im Lager behandelt wer­den.
Bei weiteren Sorten, für die noch keine praktischen Erfahrungen für die Ein­lagerungs­behand­
lung mit Chlorpropham vorliegen, sollte zunächst eine kleine Versuchsmenge ge­tes­tet werden.
Wartezeit
Kartoffeln (Lager):
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­setzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Besondere Hinweise
• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller
Art darf nicht dem Spritznebel ausgesetzt werden.
• Gebäude, in denen Kartoffeln mit Gro-Stop Basis behandelt bzw. mit Gro-Stop Basis
behandelte Kartoffeln gelagert werden, nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder
Saat-/Pflanz­gut aller Art benutzen.
• Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen
zuvor mit Gro-Stop Basis behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es besteht
die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL).
241
Gro-Stop® Basis
• Kartoffelsorten mit starkem Keimdrang bei höheren Lagertemperaturen regelmäßig kon­
trollieren.
• Nach der Anwendung das Spritzgerät sorgfältig reinigen.
•
Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung
behandelt wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach
der Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Be­hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
ge­langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.”
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SE1201 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mit­tels.
SF138 - Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Stunden
nach Abschluß der Behandlung erlaubt.
SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des Mittels.
SS2201 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des
Mittels.
SS6201 - Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1201 - Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646-HM mit
Par­tikel­filter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe weiß) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
242
Gro-Stop® Basis
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Frost schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­sier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R48/22 - Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Verschlucken.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Getränken fernhalten.
S20/21 – Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S24/25 – Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S36/37 – Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vor­
zeigen).
S61 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/
Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Ge­brauchs­anleitung einzu­halten.
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
243
Gro-Stop® Basis
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = reg. Marke Certis Europe B.V.
®1 = eingetragene Marke des IVA
244
Sicherheits­datenblatt
Gro-Stop® Fog
Wachstumsregler
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen: Packungsgröße:
300 g Chlorpropham /l (23,4 Gew.-%)
Heißvernebelungsmittel (HN)
GHS07, GHS08
Achtung
024255-00
nicht gefährdet (B3)
10 l Fass
Flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte zur Keim­hem­­mung
bei eingelagerten Kartoffeln im Großlager
(ausgenommen Pflanzgut).
Anwendung
Wirkungsweise
Gro-Stop Fog ist eine gebrauchsfertige flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte
zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln (Großlager), ausgenommen Pflanzgut. Der
Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er unterbindet die Zellteilung der
Keime.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).“
Aufwandmenge
Für die Behandlung zur Keimhemmung von Kartoffeln sind zwei verschiedene Anwen­
dungen getrennt voneinander möglich:
• Gro-Stop Fog wird zur Keimhemmung von Kartoffeln im Großlager, ausgenommen
Pflanzgut, mit 20 ml/t Kartoffeln im Heißnebelverfahren eingesetzt.
Der erste Einsatz erfolgt frühestens nach abgeschlossener Wund­
hei­
lung etwa 2
bis 3 Wochen nach der Einlagerung bei BBCH-Stadium 99 der Kultur. Maximal 3
Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 42
bis 56 Tagen.
Die Lagertemperatur sollte bereits 6 - 10 °C betragen. Je nach Sorte, Lagerzeit, Temperatur
und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung nach etwa 6 - 8 Wochen zu
wiederholen. Die Anwendung erfolgt jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von
Keimbereitschaft sichtbar werden.
Eine mögliche Innenkeimung wird vermieden, wenn die Wiederholung rechtzeitig erfolgt.
Mit zunehmender Lagerzeit ist der Abstand zwischen den Vernebelungen zu verkürzen.
• Gro-Stop Fog kann außerdem zur Keimhemmung von Kartoffeln im Großlager, aus­genom­­
men Pflanz­gut, mit 25 ml/t Kartoffeln für die erste Anwendung und 12,5 ml/t Kartof­feln
ab der zweiten Behandlung im Heißnebelverfahren eingesetzt werden. Maximal 7 Be­­hand­
lun­gen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 4 Wochen.
245
Gro-Stop® Fog
Die erste Behandlung erfolgt frühestens nach abgeschlossener Wundheilung etwa 2 bis 3
Wochen nach der Lagerbeginn bei BBCH- Stadium 99 der Kultur.
Die Lagertemperatur sollte bereits 6 - 10 °C betragen. Je nach Sorte, Lagerzeit, Temperatur
und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung nach etwa 4 Wochen zu wiederholen. Die
Anwendung erfolgt jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von Keimbereitschaft
sichtbar werden.
Eine mögliche Innenkeimung wird vermieden, wenn die Wiederholung rechtzeitig erfolgt.
Mit zunehmender Lagerzeit ist der Abstand zwischen den Vernebelungen zu verkürzen.
VV219 - Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern.
Anwendungstechnik
• Kartoffeln im Lagerraum gleichmäßig hoch schütten, um gleiche Standdruckverhältnisse
zu gewährleisten (Schüttkegel und Totecken vermeiden). Vor der Vernebelung wird
empfohlen kurz extern zu belüften, um vorhandene CO2-Rückstände aus dem Lagerraum
zu entfernen.
• Fenster, Türen und andere Öffnungen schließen und die Lüftung auf Umluft schalten.
• Umluft 10 Minuten laufen lassen, bis eine gleichmäßige Luftzirkulation gewährleistet
ist, dann Gro-Stop Fog mit dem Nebelgerät auf der Ansaugseite (Unterdruckseite) nahe
dem Ventilator feinst vernebelt einblasen (Nebelzeit: etwa 5 - 10 Minuten je Liter bis der
gesamte Kartoffelstock gleichmäßig benetzt ist).
• Überwachen Sie während der gesamten Vernebelung das Gerät.
• Während der Behandlung den Lagerraum nicht betreten.
• Umluft aufrechterhalten, bis der Nebel weitgehend verschwunden ist.
• Anschließend Lüftung ausschalten und den Lagerraum für 6 - 8 Stunden geschlossen hal­
ten und nicht betreten.
• Nach Abschluss der 6 - 8 Stunden kann wieder extern gelüftet werden.
Gro-Stop Fog ist nur bei abgetrockneten, schalenfesten Kartoffeln mit ausreichend
verkorkten Wunden einzusetzen.
Die erste Behandlung erfolgt demnach 2 bis 3 Wochen nach der Einlagerung. Hohe Schmutz­
anteile vermindern die Wirkung. Sorten mit starkem Keimdrang bei höherer Lager­tem­pera­
tur regelmäßig kontrollieren.
Gro-Stop Fog kann auch bei alternativen Lagerungsweisen (Kisten-, Paletten, Jutesack- oder
Behelfsläger) eingesetzt werden. Voraussetzung ist hier aber eine entsprechende Luft­zir­kulation
durch den Kartoffelvorrat, um eine gleichmäßige Vernebelung im Lager zu ge­währ­leisten.
Anwendungshinweise
Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet
werden:
• Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender
Erde sein.
• Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte
Knollen aussortiert wurden.
Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop Fog ist grundsätzlich abhängig von Sorte,
Erntequalität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit
von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und
anderen Faktoren.
246
Gro-Stop® Fog
Verträglichkeit (WH915)
Gegenüber Gro-Stop Fog unverträgliche Kartoffelsorten sind bisher nicht bekannt.
Keimhemmungsmittel auf der Basis von Chlorpropham (CIPC) können unter ungünstigen
Umständen bei allen Kartoffelsorten Schalenbrand verursachen. Gleichzeitig besteht durch
die verzögerte Wundheilung eine höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies
kann unter ungünstigen Umständen zu einer Zunahme des Krankheitsbefalls während
der Lagerung und damit zu Qualitätsverlusten führen. Gro-Stop Fog daher nur bei
abgetrockneten, schalenfesten Kartoffeln nach erfolgter Wundheilung einsetzen.
Wartezeit
Kartoffeln (Lager):
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Besondere Hinweise
• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller
Art darf nicht dem Nebel oder der Ventilationsluft ausgesetzt werden.
• Den vernebelten Raum nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saat-/Pflanzgut aller
Art be­nutzen.
• Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen
zuvor mit Gro-Stop Fog behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es besteht
die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL).
• Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung be­
han­delt wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der
Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden.
• Heissvernebelung nur mit technisch einwandfreien Applikationsgeräten unter Aufsicht
und gemäß Gebrauchsanleitung des Geräteherstellers vornehmen.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW469 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
gelangen lassen.”
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB195 - Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel
verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden.
SF150 - Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen.
Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luft­
grenz­werte) einzuhalten.
SS120-1 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des Mittels.
SS220-3 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Hand­
habung des Mittels.
247
Gro-Stop® Fog
SS620-1 - Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST410-2 - Halbmaske mit Kombinationsfilter AX-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVLRichtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in
der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VA251 - Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt
in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von
Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS
900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) eingehalten werden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wie­
der­verwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten, aufrecht lagern und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren. Vor Frost schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­
ri­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sonder­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
248
Gro-Stop® Fog
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R48/22 - Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Verschlucken.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S23 - Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S53 - Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen
Sicherheits­datenblatt
einholen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in geeigneter Weise beseitigt werden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Um­welt ist die
Gebrauchsanleitung ein­zuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise:
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 - Gas/Aerosol nicht einatmen.
P280 - Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = reg. Marke Certis Europe B.V.
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
249
Gro-Stop® Ready
Wachstumsregler
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen: Packungsgröße:
120 g Chlorpropham /l (11,6 Gew.-%)
Emulsion, Öl in Wasser (EW)
GHS08, GHS09
Achtung
006097-00
nicht gefährdet (B3)
10 l Kanister
Flüssiges anwendungsfertiges Keimhemmungsmittel für Kartoffeln
(ausgenommen Pflanzgut).
Anwendung
Wirkungsweise
Gro-Stop Ready wird zur Keimhemmung von eingelagerten Kartoffeln (ausgenommen
Pflanzgut) eingesetzt. Der Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er unter­
bindet die Zellteilung der Keime. Die Kartoffeln werden direkt bei der Einlagerung mit GroStop Ready behandelt.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).”
Aufwandmenge und Anwendungstechnik
Gro-Stop Ready wird im Großlager mit 150 ml/t Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut) bei
der Einlagerung auf den Fördergutstrom gespritzt.
Die Applikation erfolgt mit einem Spezialgerät (ULV-Gerät), das am günstigsten am Anfang des
Transportbandes montiert wird. Eine gleichmäßige und möglichst vollständige Benetzung der
Kartoffeln durch eine fachgerechte Applikation ist Voraussetzung für eine gute Wirksamkeit.
Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
250
Gro-Stop® Ready
Anwendungshinweise
Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet
werden:
• Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender
Erde sein.
• Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte
Knollen aussortiert wurden.
Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop Ready ist grundsätzlich abhängig von Sorte,
Erntequalität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit
von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und
anderen Faktoren.
Achtung: Das Produkt darf nicht mit Heißnebelgeräten appliziert werden!
Verträglichkeit (WH915)
Unter ungünstigen Umständen können Keimhemmungsmittel auf der Basis von
Chlor­pro­pham (CIPC), die bei Einlagerung appliziert werden, bei allen Kartoffelsorten
Schalen­brand verursachen. Gleichzeitig besteht durch die verzögerte Wundheilung eine
höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies kann unter ungünstigen Umständen zu
einer Zunahme des Krankheitsbefalls während der Lagerung und damit zu Qualitätsverlusten
führen.
Nach bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen- unter Berücksichtigung des oben Gesagtenfolgende Sorten nach einer Behandlung mit Gro-Stop Ready eine mittlere bis erhöhte
Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand:
Alexia, Allians, Almera, Amanda, Antina, Argos, Belmonda, Cartagena, Caruso, Celine,
Celtiane, Concordia, Crisps4all, Crisper, Ditta, Divaa, El Mundo, Erika, Estima, Eurostar,
Excellency, Forza, Frieslander, Gourmandine, Harmony, International Kidney,Jelly, Kennebec,
Lady Amarilla, Lady Blanca, Lady Sara, Leandra, Ludmilla, Marcelle, Marfona, Maris Bard,
Maris Piper, Mariska, Markies, Merida, Mondeo, Nadine, Nicola, Omega, Picasso, Ramos,
Romie, Royal, Safari,Sante´, Satellite, Saxon, Sultana, Valor, VR808, Zelinda, Zorba.
Nach bisher vorliegenden Erfahrungen haben folgende Sorten nach einer Behandlung mit
Gro-Stop Ready bislang keine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand gezeigt:
Agria, Annabelle, Arcade, Asterix, Bafana, Belana, Bellini, Bildstar, Bintje, Camel, Cerisa,
Charlotte, Desiree, Destiny, Donald, Eldena, Exquisa, Felsina, Fontane, Grandeur, Hansa,
Hermes, Innovator, Jazzy, King Edward, Lady Anna, Lady Christl, Lady Claire, Lady Lenora,
Lady Olympia, Lady Rosetta, Maritiema, Melody, Miranda, Musica, Navigator, Opal, Orchestra,
Pentland Dell, Perline, Piccolo Star, Printaline, Redstar, Regina, Remarka, Rosagold, Rumba,
Russet Burbank, Santana, Saturna, Spunta, Triplo, Victoria, Vitabella.
251
Gro-Stop® Ready
Partien gegenüber Schalenbrand empfindlicher Sorten (z. B. dünnschalige Sorten, be­
schädigte Kartoffeln), Partien, die nicht genügend schalenfest, trocken oder gesund sind
oder zu Lagerkrankheiten neigen, sollten nicht mit Gro-Stop Ready bei der Einlagerung,
sondern nach dem Abschluss einer Abhärtungs- und Wundheilungsphase mit Gro-Stop Fog
im Lager behandelt werden.
Bei weiteren Sorten, für die noch keine praktischen Erfahrungen für die Ein­lagerungs­
behandlung mit Chlorpropham vorliegen, sollte zunächst eine kleine Versuchsmenge ge­
testet werden.
Wartezeit
Kartoffeln (Großlager):
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­
gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
VV219 - Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern.
Besondere Hinweise
• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller
Art darf nicht dem Spritznebel ausgesetzt werden.
• Gebäude, in denen Kartoffeln mit Gro-Stop Ready behandelt bzw. mit Gro-Stop Ready
behandelte Kartoffeln gelagert werden, nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder
Saat-/Pflanzgut aller Art benutzen.
• Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen
zuvor mit Gro-Stop Ready behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es besteht
die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL).
• Kartoffelsorten mit starkem Keimdrang bei höheren Lagertemperaturen regelmäßig kon­
trol­lieren.
• Nach der Anwendung das Spritzgerät sorgfältig reinigen.
•
Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung
behandelt wurden, müssen gemäß RHmV bei der Abgabe an den Verbraucher durch die
Angabe „nach der Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW469 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
gelangen lassen.”
252
Gro-Stop® Ready
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundes­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE1201 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mit­tels.
SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des Mittels.
SS2201 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des
Mittels.
SS6201 - Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SF183 - Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe zu tragen.
SF615 - Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur
Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und
Getränken fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­
lung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN000 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden
Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
253
Gro-Stop® Ready
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren. Vor Frost schützen.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Verschlucken
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kun­gen haben.
S23 - Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S53 - Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
RA135 - Enthält 1-Dodecyl-2-pyrrolidon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
Sicherheits­datenblatt
254
Gro-Stop® Ready
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
EUH208 - Enthält 1-Dodecyl-2-pyrrolidon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = reg. Marke Certis Europe B.V.
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
255
KENTO®
Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes
Wirkstoffe:
19,5 % Polyether-Polymethylsiloxan-Copolymer
27 % Styrol-Acrylat-Copolymer
Formulierung: Dispersionskonzentrat (DC)
Piktogramm:
GHS07
Signalwort: Achtung
008032-00/00
Packungsgröße:1 l Flasche
5 l Kanister
Zusatzstoff zur Unterstützung der Benetzung und Anhaftung von
Pflanzenschutzmitteln
Anwendung
Wirkungsweise
Kento ist eine Kombination aus Netz- und Haftmittel und wird zur Wirkungsoptimierung
von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt.
Kento verbessert die Benetzung und Anhaftung von Pflanzenschutzmitteln auf Pflanzen­
oberflächen.
Das nichtionische Netzmittel in Kento vermindert die Oberflächenspannung der Spritz­
brühetropfen und optimiert damit die Verteilung des Spritzbelages auf den Blattoberflächen
der Kulturpflanzen.
Die Wasseraufwandmenge pro ha kann bei Zusatz von Kento verringert werden.
Das in Kento enthaltene Haftmittel verbessert die Anhaftung und Regenfestigkeit von
Pflanzen­schutzmitteln.
Aufwandmenge:
Kento wird mit 100 – 250 ml/ha in 100 – 300 l/ha Spritzbrühemenge angewendet.
Die maximale Aufwandmenge liegt bei 500 ml Kento/ha und darf nicht überschritten
werden.
Standardmäßig wird eine Konzentration von 0,05 – 0,1% in der Spritzbrühe empfohlen.
Die maximale Konzentration beträgt 0,125% (125 ml / 100 l Spritzbrühe), zum Beispiel:
Infektionsgefahr
Wasseraufwandmenge
100 l / ha
Wasseraufwandmenge
200 l / ha
Niedrig / Normal
100-125 ml KENTO
100-125 ml KENTO
Hoch
100-125 ml KENTO
200-250 ml KENTO
256
KENTO®
Anwendungsbeschränkung:
Im frühen Stadium (bis Entfaltung der ersten Blätter) ist im Weinbau und Obstbau nur eine
Applikation erlaubt, danach besteht keine Einschränkung.
Herstellung der Spritzbrühe:
Kento als letzte Komponente der Spritzbrühe zugeben, da es bei unsachgemäßer Anwen­
dung zur Schaumbildung kommen kann.
• Zuerst den Tank zu 2/3 oder 3/4 mit Wasser auffüllen.
• Dann wird das Pflanzenschutzmittel entsprechend seiner Gebrauchsanleitung bei langsam
laufendem Rührwerk zugegeben.
• Anschließend Kento in den Tank geben und unter leichtem Rühren weiter auffüllen.
• Die angesetzte Spritzbrühe umgehend verbrauchen.
Pflanzenverträglichkeit
Kento darf nicht eingesetzt werden, wenn durch die Verwendung des Zusatzstoffes
über eine verstärkte Pflanzenschutzmittelaufnahme Kulturverträglichkeitsprobleme zu
erwarten sind. Vorsicht bei Tankmischungen, die auf den Pflanzen Ätzschäden hervorrufen
können. Kento sollte nicht zusammen mit Harnstofflösungen oder ammoniakalkalischen
Harnstofflösungen eingesetzt werden, ohne deren Verträglichkeit vorher auf betreffenden
Kulturen/Sorten geprüft zu haben. Vorsicht ist auch geboten, wenn Mischungen verschie­
dener Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, die durch ihre Kombination phytotoxisch
wirken können.
Insbesondere bei Zierpflanzen und -gehölzen, und auch an anderen Kulturen, empfehlen
wir aufgrund der unterschiedlichen Kultur- und Anwendungsbedingungen und der Vielfalt
der Arten und Sorten, an einigen Pflanzen einen Probeeinsatz vorzunehmen, bevor größere
Bestände behandelt werden.
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Vor Verwendung des Produktes Sicherheitsdatenblatt lesen. Unnötigen Kontakt mit dem
Produkt vermeiden. Während der Arbeit mit dem Produkt nicht essen, trinken, rauchen. Vor
Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen. Personen nicht direkt oder durch Abdrift
dem Produkt aussetzen.
257
KENTO®
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­
lung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich
mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt
werden.
Gewässerschutz
NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewäs­ser
gelangen lassen.
Lagerung
Behältner trocken halten und an einem kühlen gut gelüfteten Ort aufbewahren. Lagerung
darf nur in einem geschlossenen Behälter in einem abschließbaren und sicheren Raum
erfolgen. Dem Inhalt des Behälters keine anderen Stoffe zusetzen. Nicht unter 5 ºC lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ri­sier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
258
KENTO®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
P280a - Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 - Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiterspülen.
P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzu­
ziehen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge
über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
259
Kerb* FLO
Herbizid
Wirkstoffe:
400 g Propyzamid /l (35,1 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat (SC)
Gefahrensymbol:
N, Xn
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße:1 l Flasche
5 l Kanister
20 l Kanister
006220-00
Bodenherbizid gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Winter­
raps, Salaten, Endivien, Rhabarber, Stachelbeeren, Jo­han­nis­beeren,
Kern- und Steinobst, Ziergehölzen, Weinreben, Chicoree, Wurzel­
zichorie und Erdbeeren, Aprikose, Pfirsich, Himbeerartigem Beeren­
obst, Schalenobst, Schwarzem Holunder, Heidelbeeren und WeidenArten.
Anwendung
Wirkungsweise
Der im Kerb FLO enthaltene Wirkstoff Propyzamid (WMK1- Wirkungsmechanismus (HRACGruppe): K1) wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen Pflanzenteile
aufgenommen. Die Wirkung wird deshalb erst mit Beginn der Vegetation sichtbar. Kühle
Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Kerb FLO ist von hoher Verträglichkeit für
Ziergehölze, Kern- und Steinobst, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Erdbeeren, Winterraps,
Salat, Chicoree, Wurzelzichorie, Rhabarber und Weinreben.
Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei ge­
nügend Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann
wirksam werden. Wird Kerb FLO bei anhaltender Trockenheit gespritzt, ist die Wirkung
nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die
Anwendung in den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren
Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u. a. ausdauernde Ungräser zu diesem
Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar.
In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter
– mittl­ere Temperatur unter ca. 10° C – sichert die Wirkung.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiete:
•
Ausfallgetreide, Ackerfuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjähriges
Rispen­­gras, Vogelsternmiere in Winterraps
• Ackerfuchsschwanz in Winterraps
• Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Endivie, Salat (vor dem Auflaufen)
• Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Endivie, Salat (nach dem Pflanzen)
260
Kerb* FLO
• Einkeimblättrige Unkräuter in Rhabarber
• Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere in Stachelbeere, Weiße, Schwarze und
Rote Johannisbeere, Pflaume, Kernobst, Sauer- und Süßkirsche, Ziergehölze, Weinrebe
• Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Chicoree, Wurzelzichorie
• Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere in Erdbeere.“
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte
Anwendungen:
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die An­
wen­dung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirk­sam­
keit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer aus­
reichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und
den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des
An­wenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den
be­triebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung):
• Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere in Traubensilberkerze (Wurzel­
nutzung)
Anwendungsempfehlungen
Ziergehölze
Gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke und Vogel-Sternmiere in Zier­
gehölzen ab 1. Standjahr (frühestens jedoch nach Beendigung der 1. Vegetationsperiode) im
Winter (in der Vegetationsruhe), noch vor Austrieb der Gehölze, einsetzen (NovemberMärz). Ziergehölzanlagen ab 1. Standjahr sind Pflanzungen, die (nach erfolgter Pflanzung)
während einer ganzen Vegetationsperiode am Endstandort tief und voll durchwurzeln
konnten. Bei bodendeckenden Ziergehölzen kann Kerb FLO unbedenklich über die Pflanzen
ge­spritzt werden. Der Boden sollte zum Zeitpunkt der Anwendung schnee- und eisfrei sein.
Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 1500 – 2000 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Behandlung in
dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Gut bekämpfbar:
Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Trespen-Arten, Gemeiner Windhalm, WeidelgrasArten, Rispen-Arten, Gemeines Knaulgras, Schwingel-Arten, Vogelmiere, Ehrenpreis-Arten,
Wildes Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten und Schlitzblättriger Storchschnabel.
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Segge-Arten, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille, Knöterich-Arten, Kriechender Hahnenfuß,
Hederich, Sauerampfer, Kreuzkraut-Arten, Löwenzahn, Weißklee, Große Brennnessel,
Wicken-Arten, Giersch, Distel-Arten, Gundermann, Gänsefingerkraut und Ampfer-Arten.
Folgende Gehölz-Arten wurden getestet und sind verträglich:
Abies ssp.
Laburnum anagyrioides
Abies nordmanniana
Larix decidua
Acer campestre
Ligustrum vulgare
Acer platanoides
Ligustrum ovalifolium
Acer pseudo-platanus
Lonicera nitida
261
Kerb* FLO
Alnus spp.
Alnus glutinosa
Amelanchier canadensis
Aralia elata
Azalea mollis
Berberis buxifolia ‘Nana’
Berberis candidula
Berberis julianae
Berberis thunbergii
Buddleia spp.
Buxus
Callicarpa bodinjeri var. giraldii
Calluna vulgaris
Carpinus betulus
Catalpa bignonoides
Cedrus atlantica glauca
Cephalotaxus fortunei
Cercis canadensis
Chaenomeles japonica
Chamaecyparis columnaris
Chamaecyparis lawsoniana ‘Ellwoodii’
Chamaecyparis nootkatensis
Chamaecyparis obtusa
Chamaecyparis pisifera
Cornus alba ‘Sibirica’
Cornus mas
Corylus avellana
Cotinus coggygria
Cotoneaster dammeri
Cotoneaster dammeri ‘Skogholmen’
Cotoneaster divaricatus
Cotoneaster horizontalis
Cotoneaster praecox
Cotoneaster salicifolius
Crataegus monogyna
Cytisus praecox ‘Holandica’
Deutzia gracilis
Eleagnus angustifolia
Erica ssp.
Erica carnea
Euonymus europeaus
Euonymus fortunei var. radicans
Fagus sylvatica
Forsythia spp.
Fraxinus excelsior
Ginkgo biloba
262
Lonicera pileata
Lonicera xylosteum
Mahonia aquifolium
Malus bacc. purpurea
Metasequoia glyptostroboides
Philadelphus spp.
Picea abies (P. excelsa)
Picea glauca
Picea omorica
Picea pungens glauca
Pinus leucodermis
Pinus (P. montana mughus)
Pinus nigra
Pinus strobus
Pinus sylvestris
Pinus wallichiana (P. griffithii)
Podocarpus koreana
Potentila fructicosa
Prunus avium
Pseudotsuga menziesii (Douglasie)
Pyracantha coccinea
Quercus robur
Quercus rubra
Rhododendron japonicum (Azalea mollis)
Rhus typhina
Robinia hispida
Rosa canina
Rosa multiflora
Rosa rugosa
Salix caprea
Sambucus racemosa
Sorbus aucuparia
Spiraea X arguta
Spiraea spp.
Symphoricus X chenaultii
Syringa
Tamarix pentandra
Taxus baccata
Taxus cuspidata
Taxus X media
Thuja occidentalis
Thuja orientalis
Thuja standishii
Thujopsis dolobrata
Torreya nucifera
Tsuga candensis
Kerb* FLO
Hamamelis mollis
Virbunum spp.
Hedera helix
Weigela florida (W. Rosea)
Hydrangea macrophylla
Weigela `Bristol Ruby)
Hypericum calycinum
Weigela `Styriaca
Ilex aquifolium
Juniperus chinensis ‘Pfitzeriana’
Juniperus communis
Juniperus horizontalis
Juniperus sabina
Juniperus squamata
Juniperus virginiana
Kerria japonica
Kolkwitzia amabilis
Ziergehölzarten, die Kerb FLO nicht vertragen, sind bisher nicht bekannt.
Nachbau
Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen
erst im folgenden Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von
mindestens 1½ Jahren notwendig.
Obstbau
Kern- und Steinobst, Johannis- und Stachelbeere
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere
Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser = 62,5 ml/100 m² in 4 - 10 l Wasser
spritzen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Gut bekämpfbar:
Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeines Knaulgras, Schwingel-Arten,
Weidelgras-Arten, Rispen-Arten Vogelmiere, Taubnessel-Arten und Ehrenpreis-Arten.
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Giersch, Distel-Arten, Gundermann, Gänsefingerkraut, Kriechender Hahnenfuß, AmpferArten, Gemeines Kreuzkraut, Löwenzahn und Weißklee.
Schachtelhalm-Arten werden durch mehrjährige Anwendung verdrängt.
Verträglichkeit
Sorten von Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Zwetschge, Johannisbeere sowie Stachelbeere, die
Kerb FLO nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt geworden. Das gleiche gilt für alle
Unterlagen der einzelnen Arten. Die Spritzung von Strauchbeerenobst sollte im Dezember
abgeschlossen sein.
Nachbau
Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen
erst im folgenden Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von
mindestens 1½ Jahren notwendig.
Erdbeeren
Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere
Aufwandmenge: 1,25 l/ha in 400 - 600 l/ha Wasser spritzen, 1 Anwendung jährlich.
263
Kerb* FLO
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Gut bekämpfbar:
Ausfallgetreide, Rispen-Arten, Ackerfuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm,
Grassamenausfall, Vogelmiere, Ehrenpreis und Wildes Stiefmütterchen.
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Gemeine Quecke, Rote Taubnessel, Kamille-Arten, Wegerich-Arten, Stumpfblättriger Ampfer,
Gemeines Kreuzkraut und Löwenzahn.
Verträglichkeit
Kerb FLO zeigt eine gute Verträglichkeit in Erdbeeren, z. B. in den Sorten Honeyoi, Korona,
Elsanta, Senga Sengana, Pandora, Darselect, Florence, Rosie, Symphony oder Eros. Un­ver­
trägliche Erdbeersorten sind bisher nicht bekannt.
Nachbau
Nachbau aller Kulturen ist im Herbst des Folgejahres nach normaler Pflugfurche möglich.
Bei vorzeitigem Umbruch der Erdbeeren im Frühjahr können nach tiefem Umpflügen
Kartoffeln, Mais, Erbsen, Bohnen, Leguminosen aller Art, alle Kohl-Arten und Sommerraps
nachgebaut werden.
WP775 - Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen,
insbesondere Wintergetreide, möglich.
Aprikose, Pfirsich
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere
Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich,
ab dem ersten Standjahr im Winter (während der Vegetationsruhe).
Himbeerartigem Beerenobst
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere
Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich,
ab dem ersten Standjahr im Winter (während der Vegetationsruhe).
Schalenobst
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere
Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich,
ab dem ersten Standjahr im Winter (während der Vegetationsruhe). Die Anwendung erfolgt
praxisüblich im Spritzverfahren. Kerb FLO wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über
grüne Pflanzenteile, aufgenommen. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung.
Schwarzer Holunder, Heidelbeere
Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere
Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich,
ab dem ersten Standjahr im Winter (während der Vegetationsruhe).
264
Kerb* FLO
Ackerbau
Winterraps
Gegen Ausfallgetreide, Ackerfuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjährige
Rispe sowie Vogelmiere in Winterraps zur Nachauflaufanwendung im Spätherbst und Winter
(bis Februar).
Aufwandmenge: 1,25 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser;
1,875 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser gegen
schwer bekämpfbaren Ackerfuchsschwanz auf schweren Böden,
1 Anwendung jährlich.
Kerb FLO wird gespritzt ab 4 Blattstadium (BBCH 14) des Rapses, wenn der Boden feucht ist
bzw. nachfolgend Niederschläge fallen. Kühles Wetter sichert die Wirkung. Die Spritzungen
können im Spätherbst und Winter bis Februar erfolgen. Die volle Wirkung von Kerb FLO tritt
im folgenden Frühjahr ab Februar ein. Kerb FLO kann auf gefrorenen, aber schneefreien
Boden gespritzt werden. Ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett ist wichtig, um
eine sichere Wirkung zu erzielen. Ist der Boden, z. B. nach pflugloser Bodenbearbeitung,
nicht ausreichend rückverdichtet und grobklutig sowie mit Strohresten bedeckt, sind
Minderwirkungen möglich. Zu Minderwirkungen kann es auch kommen, falls unmittelbar
nach der Anwendung eine längere Trockenperiode folgt und/oder die Ungräser bzw. das
Ausfallgetreide das Bestockungsstadium überschritten haben.
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Gut bekämpfbar:
Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide (alle aufgelaufenen und keimenden Getreide-Arten),
Gemeiner Windhalm, Einjährige Rispe, Grassamenausfall, Trespe-Arten, Ehrenpreis-Arten
und Vogelmiere
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Gemeine Quecke, Hederich, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Kletten­lab­
kraut, Ackerstiefmütterchen, Windenknöterich, Ackervergissmeinnicht und Taubnessel-Arten
Verträglichkeit
Unverträgliche Rapssorten sind bisher nicht bekannt. Bei Anwendung ab 4 Blattstadium
des Rapses in gesunden Beständen, auf einem feinkrümeligen und gut abgesetzten Saat­
bett ist Kerb FLO gut verträglich. Wuchshemmungen bzw. Ausfall von einzelnen Pflanzen
sind möglich unter ungünstigen Bedingungen, nach Anwendung von Kerb FLO auf
gestressten Winterraps-Beständen. Zu solch ungünstigen Bedingungen zählen unter
anderem ein grobklutiges Saatbett, durch Pilze bzw. Insekten, Staunässe, Trockenheit
oder Nährstoffmangel geschwächte Bestände und Flächen mit unzureichender Vor­winter­
entwicklung, insbesondere bei Spätsaaten.
Nachbau
Nachbau aller Kulturen ist im Herbst des Folgejahres nach gründlicher Durchmischung
des Bodens möglich. Bei vorzeitigem Umbruch des Winterrapses im Frühjahr können nach
tiefem Umpflügen Kartoffeln sowie Mais und nach starker Durchmischung Erbsen, Bohnen,
Leguminosen aller Art, Sonnenblumen, alle Kohl-Arten und Sommerraps nachgebaut
werden. Kein Nachbau im Frühjahr möglich von Sommergetreide, Gräsern und KleegrasMischungen sowie Rüben.
WP775 - Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, ins­
besondere Wintergetreide, möglich.
265
Kerb* FLO
Gemüsebau
Rhabarber
Gegen einkeimblättrige Unkräuter in Rhabarber (nicht im Pflanzjahr)
Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser im Zeitraum Oktober – Dezember (d.h.
bei absolutem Ruhezustand der Pflanzen) bei ausreichender Bodenfeuchte und kühlem
Wetter spritzen, 1 Anwendung jährlich.
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Gut bekämpfbar:
Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Jährige Rispe, Vogelmiere, Ackergänsedistel, Ge­meiner
Windhalm, Trespe-Arten, Gemeines Rispengras, Grassamenausfall und Ehrenpreis-Arten.
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Hirtentäschel, Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Taubnessel-Arten und Kleine Brennnessel.
Salat, Endivien, Chicoree und Wurzelzichorie
Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen
Korbblütler und Winden-Arten) in Salaten und Endivien im Freiland:
Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 600 l/ha Wasser spritzen, Anwendung nur einmal pro
Jahr auf derselben Fläche.
Optimale Ergebnisse in Salaten und Endivien werden nur durch Einregnen erzielt!
1. Vorauflaufanwendung mit Einregnen (mindestens 15 mm = 15 l Wasser/m²),
nur zur Minderung der Unkrautkonkurrenz,
2. Nach dem Pflanzen (innerhalb von 3 Tagen) mit Einregnen (mindestens 15 mm = 15 l
Wasser/m²).
Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen
Korbblütler und Winden-Arten) in Chicoree im Freiland vor dem Auflaufen spritzen mit
Einregnen.
Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen
Korbblütler und Winden-Arten) in Wurzelzichorie im Freiland vor dem Auflaufen spritzen.
jährlich.
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Gut bekämpfbar:
Ackerfuchsschwanz, Deutsches Weidelgras, Ausfallgetreide, Einjährige Rispe, Gemeine
Rispe, Hirse-Arten, Knöterich-Arten, Ehrenpreis-Arten, Gänsefuß-Arten, Hirtentäschelkraut,
Vogelmiere, Taubnessel-Arten, Kleine Brennnessel.
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Behaartes Franzosenkraut, Sumpflabkraut, Echte Kamille, Bingelkraut, Kreuzkraut-Arten,
Schwarzer Nachtschatten, Kohlgänsedistel und Wicken-Arten.
Verträglichkeit
Eine Behandlung mit Kerb FLO sollte nicht erfolgen, wenn die Pflanzen unter außer­
gewöhnlichen Stressbedingungen stehen (z. B. große Hitze, Trockenheit), da es unter
diesen Umständen zu Schäden kommen kann. Eine Anwendung unter Glas oder Folie kann
ebenfalls nicht empfohlen werden. Folgende Salatsorten sind nach bisherigen Erfahrungen
verträglich:
266
Kerb* FLO
Kopfsalat: Attraktion, Benita, Blondine, Brezan, Britt, Capo, Cindy, Dolly, Dua, Grosso,
Kagraner, Sommer, Libusa, Luna, Marian, Mariska, Meridian, Milan, Mondian, Newton,
Primeur, Reskia, Savio, Sindy, Skipper, Soraya, Sprinter, Viruzan, Wodan.
Eissalat: Saladin
Endivien: Aveno, Escariol grün. Bubikopf zeigt leichte Ausdünnung ohne wirtschaftliche
Bedeutung.
Kerb FLO zeigt eine gute Verträglichkeit in Chicoree. Unverträgliche Sorten sind bisher nicht
bekannt. Kerb FLO zeigt eine gute Verträglichkeit in Wurzelzichorie (Sorte Fredonia).
Nachbau
Wärme in Verbindung mit Feuchtigkeit beschleunigt den Wirkstoffabbau, während
Trockenheit in jedem Falle den Abbau verlangsamt. In schweren und humosen Böden wird
der Wirkstoff schneller abgebaut als in leichten und humusarmen. Pflügen oder tiefes Fräsen
vor dem Neuanbau verkürzt die Nachbaufrist gegenüber nur oberflächlicher Bearbeitung.
WP775 - Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen,
insbesondere Wintergetreide, möglich.
WP7261, WP727 - Kein Nachbau von Wintergerste, Zuckerrüben und Sonnenblumen.
Nach der Kultur von Salat, Endivien, Chicoree und Wurzelzichorie können sofort
angebaut werden:
Bohnen, Erbsen, Leguminosen aller Art, Salat, Endivien, Korbblütler aller Art
Nach 2 - 4 Monaten:
Mais, alle Blattkohl-Arten, Staudensellerie, Erdbeeren
Nach 4 - 5 Monaten:
Futterrüben, Flachs, Kartoffeln, Tomaten, Gurken, Zwiebeln, Knoblauch, Blattpetersilie,
Paprika, Spinat, Kürbis, Zucchini
Nach 9 - 12 Monaten:
Getreide
Die kürzeren Zeitangaben gelten für die günstigsten Abbaubedingungen. Wurzelgemüse
darf frühestens 12 Monate nach der Anwendung angebaut werden.
WP7261 - Kein Nachbau von Wintergerste.
WP727 - Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen.
WP775 - Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen,
insbesondere Wintergetreide, möglich.
Weiden-Arten (Nutzung der Rinde - Verwendung als Arzneipflanze)
Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich
gegen einkeimblättrige Unkräuter und Vogelmiere, ab dem ersten Standjahr im Winter
(während der Vegetationsruhe).
Verträglichkeit
Sorten bzw. Unterlagen, die Kerb FLO nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt
geworden.
Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte,
Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu
behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher
unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
267
Kerb* FLO
Weinbau
Weinbau (Tafel- und Keltertrauben)
Gegen einkeimblättrige Unkräuter und Vogelmiere in Weinreben, ab 2. Standjahr zur
Winteranwendung (in der Vegetationsruhe).
Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, 1 Anwendung jährlich
Anwendung nur im Unterstockbereich und bei Temperaturen unter 10 °C. Der günstigste
Zeitpunkt für die Anwendung von Kerb FLO im Weinbau ist der Spätherbst, weil
dann Herbst- und Winterfeuchtigkeit ausgenutzt werden können. Eine eventuelle
Winterbodenbearbeitung sollte vor Anwendung von Kerb FLO erfolgen.
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Gut bekämpfbar:
Gemeine Quecke, Trespe-Arten, Ackerfuchsschwanz, Weidelgras-Arten, Rispen-Arten,
Knaulgras Schwingel-Arten, Gemeiner Windhalm, Weinberglauch, Vogelmiere, Taub­nessel
Arten, Ehrenpreis-Arten, Wildes Stiefmütterchen und Schlitzblättriger Storchschnabel
Weniger gut bekämpfbar:
Segge-Arten, Klettenlabkraut
Schachtelhalm-Arten werden durch mehrjährige Anwendung verdrängt.
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Distel-Arten, Ackerwinde, Klettenlabkraut, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille, KnöterichArten, Hederich, Ampfer-Arten, Kreuzkraut-Arten, Löwenzahn, Weißklee, Große Brennnessel,
Wicken-Arten, Giersch, Gundermann, Gänsefingerkraut.
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte
Anwendungen:
Traubensilberkerze (Wurzelnutzung)
Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Traubensilberkerze
(Wurzelnutzung zur Verwendung als teeähnliches Erzeugnis) vor dem Austrieb spritzen. Die
Behandlung erfolgt durch Spritzung mit 1,25 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha. Maximal eine
An-wendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung:
• NW642-1
Wartezeit
Winterraps, Salate, Endivien, Chicoree, Wurzelzichorie, Rhabarber, Johannisbeeren, Stachel­
beeren, Erdbeeren, Kernobst, Sauer- und Süßkirschen, Pflaumen und Weinreben (Tafel- und
Keltertrauben), Schalenobst, Aprikose, Pfirsich, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer
Holun­der, Heidelbeere, Weide-Arten und Traubensilberkerze:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­
gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
268
Kerb* FLO
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und deren Reste, entleerte
Behälter oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung in Raps, Wurzelzichorie, Endivien, Salaten, Rhabarber, Chicoree,
Stachel­beeren, Johannisbeeren, Pflaumen, Kernobst, Sauer- und Süßkirschen, Erd­beeren,
Schalenobst, Aprikosen, Pfirsich, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holun­
der,
Heidelbeeren, Weinreben und Ziergehölzen gilt:
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000
Euro geahndet werden.
Für die Anwendung in Weiden-Arten (Nutzung der Rinde) und Traubensilberkerze (Wurzel­
nutzung) gilt:
NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich
vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für die Anwendung in Raps gilt:
NT101 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­
grenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Wurzelzichorie, Endivien, Salaten, Rhabarber, Chicoree, Weiden-Arten
(Nutzung der Rinde), Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeeren gilt:
NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
269
Kerb* FLO
Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Stachelbeeren, Johannisbeeren, Pflaumen, Kernobst, Sauerkirschen,
Süßkirschen, Schalenobst, Aprikosen, Pfirsich, Weinreben, Ziergehölzen gelten:
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­
zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW705 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­­gewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
perio­
disch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Ar­beitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heitsschäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des anwendungsfertigen Mittels.
SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
270
Kerb* FLO
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und
reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella septem­
punctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
271
Kerb* FLO
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung
haben.
R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S46 - Bei Ver­
schlu­cken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen
Sicherheits­datenblatt
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist
die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten. Leere Verpackungen nicht
weiterverwenden.
272
KUMAR®
Fungizid
Wirkstoffe:
850 g Kaliumhydrogencarbonat/kg (85 Gew.-%)
Wasserlösliches Pulver (SP)
Piktogramm:
entfällt
Signalwort:
entfällt
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße:10 kg Sack
007547-00
Kontaktfungizid gegen Schorf an Apfel nach der Blüte
Anwendung
Wirkungsweise
Kumar ist ein Fungizid mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat. Die Wirkungsweise von
Kaliumhydrogencarbonat ist noch unbekannt (WMFUN: FRAC - Gruppe NC). Es wird jedoch
angenommen, dass durch die Veränderung von pH-Wert und des osmotischen Druckes
sowie durch die direkte Ionen-Wirkung des Bicarbonats die Sporen und das Mycelium der
Schadpilze gehemmt und abgetötet werden. Kumar wirkt präventiv und leicht kurativ.
Präventive Kumar Spritzungen gewährleisten die beste Wirkung des Produkts und somit
einen guten Schutz der Kultur.
Gegenüber Kaliumhydrogencarbonat sind bisher keine Resistenzen aufgetreten, weshalb
sich Kumar in Fungizid-Programmen hervorragend für eine Antiresistenz-Strategie eignet.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Schorf (Venturia spp.) an Apfel.“
Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen
Obstbau
Gegen Schorf (Venturia spp.) an Apfel im Freiland nach der Blüte ab Stadium BBCH 72
(Fruchtgröße 20 mm) bis BBCH 89 nur zur Befallsminderung bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warndiensthinweis spritzen oder sprühen. Maximal 6 Behandlungen im Abstand von 8 bis
10 Tagen
Aufwandmenge
2,5 kg Kumar /ha in 200-500 l Wasser /ha und je 1 Meter Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Maximaler Produktaufwand ist 5 kg Kumar /ha je Behandlung.
Minimale Spritzabstände für Kumar: 8 Tage. Sind in Betrieben witterungsbedingt kürzere
Spritzabstände notwendig, so sind andere zugelassene Produkte dazwischen zu wählen.
In empfindlichen Sorten wie Golden Delicious kann die Anwendung kurz vor der Ernte
zu Lentizellenflecken auf den Früchten führen. Daher sollten Sie in diesen empfindlichen
273
KUMAR®
Sorten Kumar nur bis 5 Wochen vor der Ernte einsetzen. Bei anfälligen Sorten wie Elstar
können mehr als 3 Behandlungen zu Verbräunungen an den Blättern führen.
WP7371 - Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.
Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen
verwenden.
WW764 - Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln
aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Mischbarkeit
Kumar ist im Obstbau nach bisherigen Erfahrungen mit Netzschwefelprodukten und
Viruspräparaten mischbar. Kumar nicht in Tankmischung mit Calcium-Chlorid einsetzen.
Die Anwendung von Kumar auf das nasse Blatt erhöht die Gefahr von sortenspezifischen
Unverträglichkeiten. Daher bei Behandlungen abwarten bis das Blatt abgetrocknet ist.
Tankmischungen sind in eingeschränktem Rahmen möglich, dabei sollten folgende
Produkte nicht in Tankmischungen verwendet werden:
- Formulierungshilfsstoffe, Adjuvantien,
- Produkte mit EC Formulierung,
- Kupferpräparate (erhöhen das Risiko von Pflanzenschäden)
- pH verändernde Produkte: saure Produkte. (Veränderungen des pH-Wertes haben Aus­
wir­kun­gen auf die Wirksamkeit, bei einem pH- Wert kleiner als 6,5 kann der Wirkstoff
unwirksam werden)
- wasserlösliche Düngemittel.
Achtung – unbedingt Gebrauchsanleitungen der Mischungspartner beachten!
Kumar kann bei geringen Wassermengen und je nach Zeitpunkt der Applikation, wie z. B.
hohe Temperatur oder starke Sonneneinstrahlung, zu sortenspezifischen Un­ver­träg­lich­
keits­erscheinungen in Form von Farbsprenkeln oder Bräunungen führen.
Minderwirkungen bei dichten Anlagen und Bäumen größer 2 m Kronenhöhe sowie bei
starkem Befall sind möglich.
Bei Behandlung sind Triebwachstumseinschränkungen nicht auszuschließen.
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
Spritztank bis zur Hälfte mit Wasser füllen und die gewünschte Menge Kumar bei laufendem
Rührwerk direkt in den Spritztank geben und anschließend mit der Restwassermenge
auffüllen.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich
gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean®
hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
Wartezeiten
• Apfel:
274
1 Tag
KUMAR®
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­zen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen
ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein
Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der
Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung
eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von
der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom
7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden
ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens
5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)
nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen,
trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Beschmutzte Kleidung wechseln. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen Arzt
hinzuziehen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort und lange mit viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein
Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
Reizung der Augen und Schleimhäute. Hautreizung; Magen-Darm-Beschwerden.
275
KUMAR®
Gewässerschutz
EB001-2 - SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­
bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./
Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
ver­bindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­wider­
handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet
werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN334 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raub­
mil­be) eingestuft.
NN1001 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten
ein­gestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
In der Originalverpackung, getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für
Kinder und Haustiere aufbewahren. Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­risier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
276
KUMAR®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
entfallen
Sicherheitshinweise:
P260 - Staub nicht einatmen.
P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P280 - Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / in­
direkte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
277
LI 700®
Zusatzstoff
Listungs-Nr.: 4717-00
Inhaltsstoffe: 350 g modifiziertes Sojalecithin /l (35%)
350 g Propionsäure /l (35%)
94 g Alkohol-Ethoxylat /l
15 g Fettsäuren /l
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Piktogramm: GHS05
Signalwort: Gefahr
Packungsgröße:
5 l Kanister
Zusatzstoff zur Unterstützung der Wirkstoffaufnahme und Erhöhung
der Wirkungssicherheit von Pflanzenschutzmitteln.
Nicht unter 10°C lagern.
Vor Gebrauch kräftig schütteln.
Anwendung
Wirkungsweise
LI 700 ist ein modifiziertes Sojalecithin, das als Zusatz von Pflanzenschutzmittelan­
wen­
dun­
gen die Oberflächenspannung der Spritzbrühetropfen herabsetzt und die
Ver­
teilung des Spritzbelags auf den Blattoberflächen der landwirtschaftlichen Kul­
tur­
pflan­
zen opti­
miert. Die Wachsschicht der Blattoberflächen wird geöffnet ohne dabei
zer­
stört zu werden, wodurch die Wirkstoffaufnahme der Pflanzenschutzmittel ins­
be­
son­
dere bei schlechten Witterungsbedingungen unterstützt und somit die Wir­
kungs­
sicher­
heit erhöht wird. Zusätzlich reduziert LI 700 den pH-Wert von al­
ka­
lischem Was­
ser, um eine alkalische Hydrolyse zu verhindern und verbessert somit
die Was­
ser­
qualität in den Spritzverfahren, wo die Wasserhärte von Bedeutung ist.
LI 700 kann auch als Zusatz bei der Anwendung von Blattdüngern im Spritzverfahren ein­
ge­setzt werden.
Aufwandmengen und Anwendungshinweise
Ackerbau
LI 700 wird entsprechend der zugelassenen Anwendungsgebiete den Pflanzenschutzmitteln
zugesetzt. Hierzu sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten.
Eine maximale Anwendungskonzentration von 0,5 % darf nicht überschritten werden.
Aufwandmenge Wasser
200 l/ha
300 l/ha
278
Aufwandmenge LI 700
1 l/ha
1,5 l/ha
LI 700®
Hopfenbau
LI 700 - Anwendung
• in Tankmischung mit dem Akarizid Milbeknock®2 (9,31 g Milbemectin/l)
Kultur: Hopfen
Indikation:
gegen Spinnmilben
Einsatzzeit:
nach Befallsbeginn bzw. Warndienstaufruf
Aufwandmenge:
0,25% (maximal 5,0 l/ha) LI 700
+ Milbeknock®2 (s. Gebrauchsanleitung)
Aufwand Wasser:
maximal 3.300 l/ha
Anwendungstechnik:
spritzen oder sprühen
• in Tankmischung mit dem Akarizid VERTIMEC®1 (18 g Abamectin/l)
Kultur: Hopfen
Indikation:
gegen Spinnmilben
Einsatzzeit:
nach Befallsbeginn
Aufwandmenge:
0,25% (maximal 5 l/ha) LI 700
+ VERTIMEC®1 (s. Gebrauchsanleitung)
Aufwand Wasser:
1.000 - 3.300 l/ha
Anwendungstechnik:
sprühen
Eine maximale Anwendungskonzentration von 0,25% LI 700 in der Spritzbrühe darf im
Hopfenbau nicht überschritten werden.
Regulierung des pH-Wertes der Spritzbrühe
LI 700 senkt und puffert den pH-Wert des Spritzwassers auf einen für die Wirkungs­sicher­
heit von Pflanzenschutzmitteln optimalen pH-Wert Bereich. Mit den empfohlenen An­wen­
dungs­konzentrationen von 0,25 % bis 0,5 % wird die gewünschte Absenkung des pHWer­tes, je nach Ausgangs pH-Wert des Spritzwassers, erreicht:
Veränderung des pH-Wertes durch LI 700
pH-Wert der Spritzbrühe nach Zugabe
pH-Wert der Spritzbrühe
von LI 700
0, 25%
0,5%
8,5
4,7
4,2
8,0
7,5
7,0
6,5
4,6
4,5
4,3
4,0
4,2
4,2
4,0
3,8
279
LI 700®
Herstellung der Spritzbrühe
LI 700 vor Gebrauch kräftig schütteln.
Zuerst den Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten und unter Um­
rühren LI 700 zugeben. Anschließend wird die erforderliche Menge Pflanzen­schutz­mit­tel
hin­zu­gegeben und mit Wasser aufgefüllt. Rührwerk beim Ausbringen eingeschaltet lassen
und die angesetzte Spritzbrühe umgehend verbrauchen.
Mischbarkeit
LI 700 ist mit Pflanzenschutzmitteln und Spurennährstoffdüngern unter Einhaltung der
empfohlenen Aufwandmengen mischbar. Nicht mit anderen Zusatzstoffen oder Ölen
mischen.
Spezielle Anwendungsempfehlungen
Aufgrund eigener Erfahrungen können folgende Produktempfehlungen gegeben werden:
Kultur
Einsatzzeitpunkt
Tankmischung
Getreide
Zusatz von LI 700 bei
insgesamt ungünstiger
Witterung (niedrige
Temperaturen) vorteilhaft.
BBCH 21 - 29 (Beginn
der Bestockung bis Ende
Bestockung)
Zur Verbesserung der
Wirkstoffaufnahme auch bei
geringer Luft- feuchtigkeit
LI 700 + Wachstumsregler
(Zulassung beachten)
Wintergetreide
Hopfen
Winterraps
280
LI 700 + blattaktive
Ackerfuchsschwanzherbizide
nach Befallsbeginn bzw.
Warndienstaufruf
0,25% (max. 5 l/ha)
LI 700 + Milbeknock®2
(s. Gebrauchsanleitung)
nach Befallsbeginn
0,25% (max. 5,0 l/ha)
LI 700 + VERTIMEC®1
(s. Gebrauchsanleitung)
Herbst
0,5 l/ha LI 700 mit
Azolfungiziden,
blattaktiven
Gräserherbiziden
LI 700®
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden
führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel dicht abschließende Schutzbrille und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Bei Ausbringung/Hand­habung des
anwendungsfertigen Mittels Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), festes Schuhwerk
(z. B. Gummistiefel), dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe
(Pflanzenschutz) tragen. Einatmen von Spritznebel vermeiden. Windrichtung beachten.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Nach der Arbeit Hände und alle getroffenen
Hautstellen gründlich mit Wasser und Seife waschen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung min-destens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
Reizung; Husten; Beklemmung
Gewässerschutz
NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
gelangen lassen.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Basen; Metallen.
281
LI 700®
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den
autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem
Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht
in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung
Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi
R38 - Reizt die Haut.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
S24/25 - Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S26 – Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren.
S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = Loveland Industries, Inc. (USA)
®1 = registriertes Warenzeichen der Syngenta Group Company
®2 = Mitsui Chemicals Agro, Inc., Japan
®3 = eingetragene Marke des IVA
282
Sicherheits­datenblatt
Milbeknock®
Akarizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
9,31 g Milbemectin /l (0,93 Gew.-%)
Emulsionskonzentrat (EC)
GHS02, GHS08, GHS09
Gefahr
bienengefährlich (B1)
1 l Flasche
5 l Kanister
005603-00
Spritzmittel zur Bekämpfung von Spinnmilben im Kernobst, im Hopfen
und in Erdbeeren sowie gegen Spinnmilben und Minier­flie­gen an Zier­
pflanzen im Gewächshaus.
Anwendung
Wirkungsweise
Milbeknock ist ein Akarizid zur Anwendung im Kernobst, im Hopfen und in Erdbeeren sowie
ein Akarizid und Insektizid zur Anwendung an Zierpflanzen im Gewächshaus. Milbeknock
wirkt auf alle Entwicklungsstadien der Spinnmilben. Die Hauptwirkung erstreckt sich auf die
mobilen Stadien. Eine besonders hohe Sensitivität besteht gegen jüngere Larvenstadien. Bei
Minierfliegen (Liriomyza huidobrensis, L. trifolii und L. bryoniae) werden die Larven bekämpft.
Der Wirkstoff Milbemectin greift in die Reizleitung des Nervensystems von Spinnmilben und
Insekten ein, unterbricht die Reizweiterleitung und führt somit zu einer sofortigen Lähmung
und nachfolgendem Absterben der Schadtiere. Milbemectin wird durch direkten Kontakt
und durch Fraß bzw. beim Saugen aufgenommen. Milbemectin ist nicht systemisch, wird
aber in die behandelten Pflanzenteile aufgenommen und translaminar verlagert. Dadurch
wird der Wirkstoff vor frühzeitigem Abbau geschützt und eine anhaltende Dauerwirkung
erreicht. Dies gilt insbesondere für junge Blätter, bei älteren Blättern ist dieser Effekt
durch die weiterentwickelte Kutikula und ausgeprägte Wachsschichten eingeschränkt.
Auf der Pflanzenoberfläche wird Milbemectin in kurzer Zeit abgebaut, was die Einsatz­
möglichkeiten des Produkts im Zierpflanzenbau in Kombination mit Nützlingen erleichtert.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Spinnmilben im Kernobst,
• Spinnmilben im Hopfen,
• Spinnmilben in Erdbeeren,
• Spinnmilben an Zierpflanzen im Gewächshaus,
• Minierfliegen an Zierpflanzen im Gewächshaus.“
283
Milbeknock®
Anwendungstechnik und Aufwandmengen
Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu
behandelnden Pflanzenteile gewährleisten!
Kernobst
Gegen Spinnmilben im Kernobst nach der Blüte oder bei Neubefall mit 0,625 l/ha und je 1
m Kronenhöhe in 500 l Wasser und je 1 m Kronenhöhe spritzen.
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 60 Tagen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur
/ je Jahr.
Stadium der Kultur: ab Ende der Blüte (alle Blütenblätter sind abgefallen) bis etwa 60 % der
sortentypischen Fruchtgröße erreicht ist.
Zur Beachtung:
Milbeknock ist im Kernobst nicht zum Feinsprühen geeignet.
Nur trockene Bestände bei schönem Wetter behandeln.
Hopfen
Gegen Spinnmilben im Hopfen nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf mit 1,5 l/ha
in maximal 3.300 l Wasser /ha spritzen oder sprühen.
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 21 Tagen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur
/ je Jahr.
Stadium der Kultur: BBCH 65 (Vollblüte: etwa 50% der Blüten geöffnet) bis BBCH 85 (50% der
„Dolden” geschlossen).
Erdbeeren
Gegen Spinnmilben in Erdbeeren bis Ballonstadium - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 1,25 l/ha in 2.000 l
Wasser /ha spritzen.
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung bzw. 2 für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 60 Tagen.
Gegen Spinnmilben in Erdbeeren ab Beginn der Bildung von Seitentrieben, nach Er­rei­chen
von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 1,25 l/ha in 2.000 l Wasser /ha spritzen.
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung bzw. 2 für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 60 Tagen.
VA214 - Keine Anwendung bei sichtbarem Fruchtansatz.
Zierpflanzen
Gegen Spinnmilben an Zierpflanzen im Gewächshaus bei Befall oder Neubefall im Ab­
stand von 7 Tagen spritzen.
Anwendungskonzentration 0,05 %, je nach Pflanzengröße:
bis 50 cm:
0,5
l/ha in 1.000 l Wasser/ha,
50 bis 125 cm:
0,75
l/ha in 1.500 l Wasser/ha,
über 125 cm:
1,0
l/ha in 2.000 l Wasser/ha.
Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur / je Jahr.
Gegen Minierfliegen an Zierpflanzen im Gewächshaus bei Befall oder Neubefall im
Abstand von 7 Tagen spritzen.
284
Milbeknock®
Anwendungskonzentration 0,1 %, je nach Pflanzengröße:
bis 50 cm:
1,0 l/ha in 1.000 l Wasser/ha,
50 bis 125 cm:
1,5 l/ha in 1.500 l Wasser/ha,
über 125 cm:
2,0 l/ha in 2.000 l Wasser/ha.
Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur / je Jahr.
Hinweis
Zur Erzielung eines optimalen Bekämpfungserfolges und zur Vorbeugung größerer Pflanzen­
schäden sollte Milbeknock möglichst frühzeitig eingesetzt werden. Das heißt, bei Spinn­
milben ab dem ersten Auftreten mobiler Stadien bzw. bei Minierfliegen bei Sichtbarwerden
erster Miniergänge.
Neben Spinnmilben (Panonychus ulmi, Tetranychus urticae, T. cinnabarinuus u.a. Tetranychiden)
werden nach eigenen Erfahrungen auch gleichzeitig auftretende Weichhautmilben (He­mi­
tarsonemus latus, Tarsonemus pallidus) sowie Rostmilben mit erfasst.
Resistenzmanagement
Für die Anwendung in Zierpflanzen und Erdbeeren gilt:
WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­
stoff­gruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Re­sis­
tenz­bildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen
Wirkstoffgruppen verwenden.
In Zierpflanzen wird im Rahmen eines sinnvollen Resistenzmanagements empfohlen,
Milbeknock bei Bedarf blockweise mit 2 bis 3 Behandlungen einzusetzen und dann ein
Produkt aus einer anderen Wirkstoffgruppe zu verwenden.
Für die Anwendung im Hopfen gilt:
(WH951) - Wenn Akarizide mit gleichem Wirkungsmechanismus über Jahre hinweg auf
gleicher Fläche angewendet werden, können sich weniger empfindliche Biotypen der
Spinnmilben vermehren. Eine Resistenzbildung kann durch Produktwechsel mit solchen
Produkten vermieden bzw. gehemmt werden, die einen anderen Wirkungsmechanismus
bei einem vergleichbaren Wirkungsspektrum haben. Neben Wirkstoffwechsel können
vorbeugende pflanzenbauliche Maßnahmen die Resistenzentwicklung verhindern oder
zumindest ver­
mindern: Als indirekte vorbeugende Maßnahme wird empfohlen, die
Brennnesseln an den Rändern der Hopfengärten abzumähen, da von dort häufig der Befall
ausgeht, und das Mähgut zu entfernen. Der Ausgangsbefall wird durch das sorgfältige
manuelle Entlauben der Hopfenreben und das Entfernen der Bodentriebe stark verringert,
da die Spinnmilben im Mai vom Boden her zuwandern.
Herstellung der Spritzbrühe
Milbeknock unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge
zugeben. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt
gebraucht wird.
Mischbarkeit und Verträglichkeit
Eine Mischung mit Blattdüngern oder anderen Pflanzenschutzmitteln wird nicht empfohlen.
Die Verwendung von Zusatzstoffen (z. B. LI 700®2, Silwet®1 Gold) kann bei schlecht be­
netz­baren Pflanzen bzw. dichten Pflanzenbeständen sinnvoll sein. Im Hopfen hat sich der
285
Milbeknock®
Einsatz von LI 700®2 und in Erdbeeren von Silwet®1 Gold bewährt. In jedem Fall sollten
der­artige Mischungen unter den gegebenen Bedingungen im Betrieb, zur Abklärung der
Verträglichkeit, an einigen wenigen Pflanzen getestet werden, bevor größere Bestände
behandelt werden.
Im Kernobst darf Milbeknock nicht in Mischungen mit anderen Produkten, auch nicht
mit Zusatzstoffen, eingesetzt werden. Beim Einsatz von Milbeknock in den Apfelsorten
Gala, Braeburn und auch Cameo ist ein Abstand von 5 Tagen zu anderen Spritzungen ein­
zuhalten (insbesondere bei Zusatzstoffen und ölempfindlichen Mitteln). Im Kernobstbau
darf die Wasseraufwandmenge von 500 l/ha/m nicht unterschritten werden! Bei niedrigeren
Wasseraufwandmengen kann es bei manchen Apfelsorten (z. B. Gala, Braeburn, Jonagold)
zu Blattverbrennungen kommen. Nach einer Niederschlagsperiode ist das Blatt sehr weich.
Nach einer längeren trüben Wetterlage sollten die Bestände vor und nach der Anwendung
noch 2 Tage unter trockenen Bedingungen abhärten. Golden Delicious und Kanzi sollten
nicht mit Milbeknock behandelt werden.
Bei folgenden Zierpflanzen hat sich Milbeknock als verträglich erwiesen: Dracaena mar­
gi­nata, Dracaena fragrans, Ficus benjamina, Hedera, Schefflera, Chrysanthemum, Dianthus,
Ger­be­ra, Gypsophila, Rosa.
Sortenlisten können bei Bedarf angefordert werden.
Aufgrund der Vielzahl von Arten und Sorten empfehlen wir grundsätzlich Vorversuche mit
den im Betrieb angebauten Kulturen unter spezifischen Kulturbedingungen.
Gerätereinigung
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die
Reini­gung mit Agroclean®3 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Geräte­reini­
gung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Wartezeiten
Kernobst:
14 Tage
Hopfen:
21 Tage
Erdbeeren:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Fest­setzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Zierpflanzen:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­lan­
gen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ab­
läufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern
fest­gesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen
Ge­bieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Für die Anwendung im Kernobst und im Hopfen gilt:
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
286
Milbeknock®
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, dass in das Ver­zeich­nis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten auf­
geführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden ge­nann­
ten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” ge­kenn­zeich­neten Ab­
driftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht ver­bindlich vorgegebenen Min­
dest­abstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­wider­
handlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
Kernobst - reduzierter Abstand:
90% 15m.
Hopfen - reduzierter Abstand:
90% 20m.
Für die Anwendung in Erdbeeren gilt:
NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­wäs­
sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber ein­schließlich periodisch was­
serführender Oberflächengewässer - muss min­des­tens mit unten genanntem Abstand er­
folgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Min­dest­abstand zu Ober­flächen­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­wider­
handlungen kön­nen mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Erdbeere: 5 m.”
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­
belages.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort
ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit,
Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger
Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Keine Lösemittel verwenden.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten - Aspirationsgefahr. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Per­
sonen darf nichts eingeflößt werden.
Hinweise für den Arzt
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen,
was zur chemischen Pneumonie oder Erstickung führen kann.
Hinweis auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatish behandeln; Bei Verschlucken Magenspülung, dann Kohle (carbo medicalis).
287
Milbeknock®
Gewässerorganismen
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB6611 - Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende
oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN1513 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus
(räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
NN170 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft.
NN334 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN361 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
Nach einer Behandlung können sich einzelne Nützlingspopulationen vorübergehend re­
du­zieren. Aufgrund des schnellen Wirkstoffabbaus auf dem Blatt ist eine Schädigung neu
aus­gesetzter Nützlinge nicht zu erwarten, so dass eine Anwendung von Milbeknock im
Rah­men integrierter Pflanzenschutzkonzepte in Kombination mit Nützlingen möglich ist.
Nähere Informationen können angefordert werden.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammenlagern mit:
Säuren; Alkalien; Oxidationsmitteln.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®4 sind an den autori­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzu­
geben. In­for­ma­tio­nen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händ­
ler, aus der regionalen Pres­se oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht
in den Hausmüll geben, sondern in Ori­gi­nal­verpackungen bei der Sondermüllentsorgung
Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R10 - Entzündlich
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkung haben.
R65 - Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R67 - Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
288
Milbeknock®
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Behälter verwenden.
S62 - Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen
Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS02, GHS08, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H340 - Kann genetische Defekte verursachen
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P501 - Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen
/internationalen Vorschriften.
P210 - Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten,
getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P309+P311 - BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt an­
rufen.
P304+P341 - BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft
bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge
über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetragene Marke von Mitsui Chemicals Agro, Inc. (Japan)
®1 = eingetragene Marke von der General Electric Company
®2 = eingetragene Marke von Loveland Industries, Inc. (USA)
®3 = eingetragene Marke von der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®4 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
289
Mimic®
Insektizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
240 g Tebufenozid /l (22,5 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat (SC)
GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
1 l Flasche
024270 -00
Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Apfel- und
Frucht­­
schalenwickler an Kernobst, Traubenwickler (Heuwurm und
Sauer­­wurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben), Springwurm
und Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie
frei­fressende Schmetterlingsraupen an Pflaumen, Süß- und Sauer­
kirschen und Erdbeerpflanzgut.
Anwendung
Wirkungsweise
Mimic wirkt bevorzugt als Fraßmittel. Es ist ein Insektizid aus der Gruppe der In­sekten­
wachstumsregulatoren (IWR) mit einem gegenüber herkömmlichen IWR’s anderen Wir­
kungs­mechanismus.
Mimic wirkt als Häutungsbeschleuniger. Nach unmittelbarem Fraßstopp wird der Häutungs­
prozess eingeleitet und die Larven verenden. Dieser Effekt wird in jedem Larvenstadium
be­ob­achtet, wobei naturgemäß die beste Wirkung gegen frühe Larvenstadien erzielt wird.
Auf­grund dieser spezifischen Wirkungsweise ist der bevorzugte Anwendungszeitpunkt kurz
vor dem Schlupf der Larven bzw. bei überwinternden Larvengenerationen möglichst früh
ge­gen junge Larvenstadien.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Apfelwickler an Kernobst,
• Fruchtschalenwickler an Kernobst,
• Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Heuwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafel­
trauben),
• Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Sauerwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafel­
trauben).“
290
Mimic®
„Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungs­ge­
biete:
• Rhombenspanner an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
• Springwurm an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Sauerkirsche
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaume
• Freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeere (Pflanzguterzeugung).“
Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen
kön­nen Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflan­
zen­verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Anwendungsempfehlungen
Gegen Apfelwickler an Kernobst
0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxis­üblichen Be­stän­­den) bei
Be­fall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Lar­ven in bis zu 500
l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Maxi­mal 3 Be­handlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14
Ta­gen.
Gegen Fruchtschalenwickler an Kernobst
0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen) bei
Befall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Larven in bis zu 500
l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3
Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)
Ab Schlüpfen der ersten Larven mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen
und der Basisaufwandmenge von 0,2 l/ha spritzen oder sprühen.
Anwendung gegen Heuwurm
ES 61
0,4 l/ha
ES 71
0,6 l/ha.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14
Tagen.
Anwendung gegen Sauerwurm
ES 71
0,6 l/ha
ES 75
0,8 l/ha.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14
Tagen.
291
Mimic®
Für Indikationen Kernobst und Weinrebe (Traubenwickler) gilt folgende Kenn­zeich­nungs­
auflage:
WW709-1 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­
stoff­­grup­pe oder solcher mit Kreuzresistenzen können Wirkungsminderungen eintreten
oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wech­
sel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenzen verwenden. Im Zweifel
einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Gegen Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)
0,2 l/ha zu Beginn des Knospenschwellens (ES 01) - Augen beginnen sich innerhalb der
Knospenschuppen zu vergrößern - bis fünf entfaltete Laubblätter (ES 15) bei Befallsbeginn
(Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den
üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen (maximal 400 l/ha) spritzen.
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw.
je Jahr.
Gegen Springwurm an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben)
Von Wolle-Stadium - wolleartiger brauner Haarbesatz deutlich sichtbar - bis „Gescheine“ (In­
flo­reszenzen) vergrößern sich - Einzelblüten sind dicht gedrängt - bei Befallsbeginn (Lar­ven­
stadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den üblichen
stadien­bedingten Wasseraufwandmengen (maximal 800 l/ha) spritzen oder sprühen.
Basis­aufwand: 0,2 l/ha;
ES 61: 0,4 l/ha
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3
Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche, Sauerkirsche und Pflaume
im Freiland
0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe ab Schlüpfen der ersten Larven bei Befall, unter Beachtung
der Schadensschwelle in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder
sprühen.
Süßkirsche und Pflaume: maximal 2 Behandlungen je Kultur und Jahr im Abstand von 12
bis 14 Tagen.
Sta­di­um der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis
Ende der Blüte - alle Blütenblätter abgefallen.
Sauerkirsche: maximal 1 Behandlung je Kultur und Jahr.
Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis
ab­gehen­de Blüte - Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen.
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeeren in Beständen zur Pflanz­gut­
erzeugung
0,8 l/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha ab Schlüpfen der ersten Larven, bei Befallsbeginn bzw.
bei Sichtbarwerden der ersten Junglarven spritzen.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 10
bis 14 Tagen.
VV600 - Erntegut nicht verzehren.
292
Mimic®
Kulturverträglichkeit
Die Kulturverträglichkeit von Mimic ist sehr gut.
Anwendungstechnik
Beim Ausbringen von Mimic ist auf eine gute, gleichmäßige sichtbare Benetzung zu achten.
Die Wassermenge richtet sich nach eigenen Erfahrungen und ist der jeweiligen Pflanzdichte
sowie der Entwicklung des Laubes anzupassen. Überdosierungen und Abdrift sind zu
vermeiden.
Ansetzen der Spritzbrühe
Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen; Rührwerk einschalten; Mimic zugeben und unter
Umrühren Tank mit Wasser auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden; nur so viel Spritzbrühe
ansetzen wie tatsächlich benötigt wird.
Mischbarkeit
Mimic zeigt nach den bisherigen Prüfungen und Praxiserfahrungen in Zweiermischungen
keine spezifischen Unverträglichkeiten.
Gerätereinigung
Nach der Anwendung von Mimic alle Teile der Spritz- und Sprühgeräte gut mit Wasser durch­
spülen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Anfallende Spülflüssigkeit nach der
Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Wartezeiten
Kernobst:
14 Tage
Weinreben (Heuwurm, Sauerwurm):
21 Tage
Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Erdbeere, Weinrebe (Rhombenspanner, Springwurm):
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt,
die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festlegung einer
Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
ge­
wäs­
sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich pe­
ri­o­disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das
in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger
Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Ab­
hängig­
keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten
Ge­
räte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern ein­
zu­
hal­
ten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, ne­
ben dem
ge­
mäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Ober­
flächen­
ge­
wäs­
sern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen kön­
nen mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
Kernobst, Süßkirsche, Pflaume - reduzierter Abstand: 90% 20 m
293
Mimic®
Sauerkirsche - reduzierter Abstand: 75% 20 m, 90% 15 m.
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­
flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
peri­o­disch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­wach­
sen­er Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Ar­beitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das ab­
ge­schwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein
Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die An­wen­
dung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die festgesetzten Anwendungsgebiete Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler
in Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie für die genehmigten Anwendungsgebiete
Rhombenspanner und Springwurm in Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben) gilt:
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit“*”gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
ES61 bis ES 71 - reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% *
ES71 bis ES 75 - reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m
Rhombenspanner - reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *
Springwurm - Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% *.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- aus­genom­men nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Buß­geld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
Weinrebe - 15 m.
Für die Anwendung in Erdbeeren gilt:
NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­
ser­
führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­folgen.
Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindest­
abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­widerhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden - 5m.”
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­zen­
294
Mimic®
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­
des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe aus­
ziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter
fließendem Wasser bei weit gespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft. (B4)
NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella
septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
NN170 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft.
NN184 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius matricariae
und rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN251-2 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Orius
majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
295
Mimic®
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln
la­gern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sam­mel­stellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In­for­
mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der re­gio­
nalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben,
son­dern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Wei­tere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
Kennzeichnungssymbol: entfällt
R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Sicherheits­datenblatt
Piktogramm: GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­
halten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
gerä­te nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
296
MonFast™
Zusatzstoff
Listungs-Nr.: Inhaltsstoffe:
Gefahrensymbol:
Packungsgröße:
004709-00
Polyoxiethylierte Fettalkohole (ca. 60 %)
Propylenglykol (ca. 25 %)
Xi, N
5 l Kanister
Nicht-ionisches Oberflächenbehandlungsmittel zur Verbesserung der
Auf­nahme blattaktiver Wirkstoffe.
Anwendung
Wirkungsweise
MonFast gewährleistet eine stabile homogene Lösung des Herbizids in der Spritzbrühe,
wodurch eine gleichmäßige Benetzung der Zielunkräuter erreicht wird. MonFast kann zu
einer optimalen Wirkstoffaufnahme durch Verbesserung des Haftvermögens, Durchdringung
der Cuticula und Eindringung in das Blattgewebe führen. Der nicht-ionische Charakter von
MonFast beschleunigt die Wirkstoffaufnahme und somit zu einer Beschleunigung der
Regenfestigkeit.
Die Aufwandmenge ist abhängig von der Wasseraufwandmenge pro ha.
Aufwandmenge und Anwendungstechnik
Wasser-Aufwandmenge
100 l/ha
200 l/ha
300 l/ha
400 l/ha
Aufwandmenge
MonFast
0,2 l/ha
0,4 l/ha
0,6 l/ha
0,8 l/ha
Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere die Wirksamkeit von MONITOR® verbessert
wird. Die Zugabe zu anderen blattaktiven Wirkstoffen wurde noch nicht ausreichend geprüft
und erfolgt auf eigenes Risiko. Die Wirkstoffaufnahme über den Boden (Wurzelaufnahme)
wird nicht verbessert.
MonFast nicht einsetzen, wenn Verträglichkeitsprobleme durch verstärkte Her­bi­zid­auf­
nahme bei den Kulturpflanzen erwartet werden (z. B. gering ausgebildete Wachsschicht,
Kulturpflanzen leiden unter Hitze-/Kältestress).
Anwendungshinweise der Herbizidhersteller beachten!
Ansetzen der Spritzbrühe, Spritztechnik und Spritzenreinigung
Die Hälfte des Wassers für die vorgesehene Spritzbrühemenge einfüllen. Dann bei ein­ge­
schal­tetem Rührwerk das Herbizid (Empfehlungen des Herstellers zum Einfüllen beachten!)
und dann MonFast direkt in den Tank zugießen, nicht durch ein Sieb einfüllen. Dann den
297
MonFast™
Rest des Wassers einlaufen lassen. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem
Rührwerk ausbringen. Nach Beendigung der Arbeit den Spritztank nach Vorgabe des
Herbizidherstellers gründlich reinigen.
Hinweis
Vor dem Einsatz von MonFast-Tankmischungen muss sichergestellt sein, dass das Spritzgerät
gründlich gereinigt wurde (entsprechend den Empfehlungen des Herstellers des vorher
ausgebrachten Pflanzenschutzmittels). Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt.
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits­
schäden führen.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel geeignete Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, z. B. UniversalSchutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes
Schuhwerk (z. B. Gummistiefel).
Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen
auftreten, sofort einen Arzt rufen!
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Abdrift vermeiden.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe
so­fort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­
lung.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­
zu­ziehen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt
wer­den.
Hinweise zum Schutz der Umwelt
Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt
gebraucht wird!
Restmengen ungefähr 10-fach verdünnen und diese auf der bereits behandelten Parzelle
gemäß Gebrauchsanleitung ausbringen.
298
MonFast™
Teiche, Wasserläufe oder Gräben nicht mit dem Produkt oder der leeren Verpackung ver­un­
reinigen.
Die Verpackung darf keinesfalls für andere Zwecke wiederverwendet werden.
Die benötigte Aufwandmenge/ha sollte gemäß der zu behandelnden Fläche genau be­rech­
net werden, um jegliche Restmengen nach der Anwendung zu vermeiden.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern. Nicht zu­
sam­men mit Laugen lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produkt­reste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S25 - Berührung mit den Augen vermeiden.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt
konsultieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
TM
= Monsanto Technology LLC, St. Louis Mo., US
® = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
299
MONITOR®
Herbizid
Wirkstoff:
Gefahrensymbol:
Bienen:
Packungsgröße:
800 g Sulfosulfuron/kg (80 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
N
nicht bienengefährlich (B4)
024550-00
125 g Flasche
MONITOR ist ein Nachauflaufherbizid zur Bekämpfung von
• Windhalm (Apera spica-venti),
• Gemeiner Quecke (Agropyron repens),
• Trespe-Arten (Bromus spp.),
• Ausfallgerste (Hordeum vulgare) und
• zweikeimblättrigen Unkräutern, insbesondere Klettenlabkraut (Galium aparine),
Vogel­miere (Stellaria media), Kamille-Arten (Matricaria spp.) u. a. m.
im Freiland in Winterweichweizen und Triticale
Anwendung
Wirkungsweise
MONITOR wird hauptsächlich von den grünen Pflanzenteilen aufgenommen, besitzt aber
auch eine gewisse Bodenwirkung, insbesondere unter feuchten Bodenbedingungen. Der
Wirkstoff greift in die Aminosäuresynthese ein und bringt damit die Unkrautpflanze zum
Absterben. Behandelte Unkräuter verkümmern, bleiben aber noch für einige Zeit unter dem
Bestand sichtbar. Diese konkurrieren jedoch nicht mehr mit der Kultur.
300
Monitor®
Anwendungsgebiete
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
Kulturen/Objekte
Anwendungszeitpunkt
Schaderreger
Aufwandmenge
Anwendungsbezogene
Auflagen und Anwendungsbestimmungen
Winterweichweizen
BBCH 21 bis 32 der Kultur
(nach dem Auflaufen,
Frühjahr)
Gemeiner Windhalm
12,5 g/ha
(in 100 - 400 l/ha
Wasser spritzen)
NT102,
NW468,
NW642,
WP724,
WP727
Gemeiner Windhalm, einjährige 25 g/ha
zweikeimblättrige Unkräuter
(in 100 - 400 l/ha
Wasser spritzen)
NT103,
NW468,
NW609,
WP706,
WP724,
WP727,
WW742 (bei Quecke)
Gemeine Quecke
(Niederhaltung zwecks Führung
der Kultur)
Trespe-Arten
(Niederhaltung zwecks Führung
der Kultur)
Ausfallgerste
(Niederhaltung zwecks Führung
der Kultur)
Triticale
BBCH 21 bis 32 der Kultur
(nach dem Auflaufen,
Frühjahr)
Gemeiner Windhalm
12,5 g/ha
(in 100 - 400 l/ha
Wasser spritzen)
Gemeiner Windhalm, einjährige 25 g/ha
zweikeimblättrige Unkräuter
(in 100 - 400 l/ha
Wasser spritzen)
NT102,
NW468,
NW642,
WP724,
WP727
NT103,
NW468,
NW609,
WP706,
WP724,
WP727,
WP734 (bei Quecke,
Trespe + Ausfallgerste),
WW742 (bei Quecke)
Gemeine Quecke
(Niederhaltung zwecks Führung
der Kultur)
Trespe-Arten
(Niederhaltung zwecks Führung
der Kultur)
Ausfallgerste
(Niederhaltung zwecks Führung
der Kultur)
Ein Splitting der MONITOR- Applikation in zweimal 12,5 g/ha ist möglich. Dabei darf die Auf­
wand­menge in der Summe der Anwendungen die maximal zugelassene Gesamtmenge von
25 g/ha nicht überschreiten. Die Anwendungsbestimmungen sind zu beachten.
301
Monitor®
Anwendungsbedingungen
Die Zielunkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Applikation im aktiven Wachstum befinden.
Ein konkurrenzfähiger Getreidebestand begünstigt die herbizide Wirkung von MONITOR.
Je nach Witterung kann es nach der Anwendung noch einige Zeit dauern, bis Symptome
(Farbveränderungen, Absterben der Unkräuter) auftreten. Gelegentlich auftretende Nacht­
fröste haben keinen Einfluss auf die herbizide Wirkung.
Allgemeine Anwendungshinweise
Die MONITOR-Anwendung erfolgt im Nachauflauf im Frühjahr ab Beginn der Bestockung
bis zum 2-Knoten-Stadium des Getreides (BBCH 21-32) und ist insbesondere bei Windhalm
weitestgehend unabhängig vom Entwicklungsstadium. Bei Gemeiner Quecke, Trespe-Arten
und Ausfallgerste erfolgt die Anwendung ebenfalls im Frühjahr ab Beginn der Bestockung
bis zum 2-Knoten-Stadium des Getreides (BBCH 21-32). Die Unkräuter sollten bei der
Behandlung genügend Blattmasse aufweisen (mindestens 3 - 4 voll ausgebildete Blätter).
Eine hohe Luftfeuchtigkeit vor und nach der Anwendung begünstigt die herbizide Wirkung.
Der Zusatz von MonFast stabilisiert die MONITOR-Wirkung. Bei der Bekämpfung von
Gemeiner Quecke, Trespe-Arten und Ausfallgerste sowie bei Windhalm unter ungünstigen
Bedingungen grundsätzlich MonFast in einer Konzentration von 0,2 % zusetzen.
Besondere Anwendungshinweise
Abdrift vermeiden. Keine Anwendung auf sehr leichten, humusarmen, staunässebe­ein­fluss­
ten Böden. Keine geschädigten oder geschwächten Weizenbestände behandeln. Keine An­
wen­dung bei Trockenstress und bei Untersaaten.
Empfohlene Aufwandmengen
• 12,5 g/ha bei Windhalm.*
• 25 g/ha gegen Trespe-Arten, Quecke, Ausfallgerste, Klettenlabkraut, Kamille-Arten und
andere zweikeimblättrige Unkräuter.
* Bei dieser Spezies ist vereinzelt von einer Resistenzbildung gegenüber Sulfonylharnstoffen
berichtet worden. Konsultieren Sie bitte Ihren Lieferanten, Ihren zuständigen Berater oder
den Hersteller für weitere Informationen.
Mischbarkeit
MONITOR ist physikalisch mischbar mit vielen gängigen Herbiziden, Fungiziden und CCChal­tigen Wachstumsreglern. Mischungen mit AHL sind möglich.
An­wendungen mit AHL sollten nicht nach Ende der Bestockung des Getreides oder bei star­
ker Sonneneinstrahlung erfolgen. Unter ungünstigen Bedingungen kann der Zusatz eines
Netz­mittels den AHL-Brenneffekt verstärken. Tankmischungen mit mehreren verschiedenen
Pflan­zen­schutzmitteln werden nicht empfohlen.
Bei Mischung mit cinidonethyl- und carfentrazonhaltigen Herbiziden kein Zusatz von
Netz­mitteln. Bei Gemeiner Quecke sowie Trespe-Arten und Ausfallgerste sollte zur Wir­
kungsabsicherung MonFast (0,4 l pro 200l Wasser) zugesetzt werden. Keine Mischungen mit
Ölen, pH-senkenden Zusätzen, anderen als nur CCC-haltigen Wachstumsreglern, Spuren­
nähr­stoffdüngern (Mg, Mn) sowie schwefelhaltigen N-Düngern (ATS).
302
Monitor®
Wirkungsspektrum bei voller Aufwandmenge (25 g/ha)
Gräser
Gute bis sehr gute Wirkung
Windhalm*, Gemeines Rispengras, Gemeine Quecke (Niederhaltung zur Führung der Kul­
tur), Tres­pe-Arten (Niederhaltung zur Führung der Kultur), Ausfallgerste (Niederhaltung zur
Führung der Kultur)
Teilwirkung
Einjährige Rispe, Flughafer
Schwache oder keine Wirkung
Ackerfuchsschwanz, Weidelgräser
Breitblättrige Unkräuter
Gute bis sehr gute Wirkung
Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ausfallraps, Ausfallsonnenblumen, Besenrauke, Hirten­täschel­
kraut, Kamille-Arten**, Klettenlabkraut, Vogel-Sternmiere
Teilwirkung
Ackerhohlzahn, Ackerstiefmütterchen**, Gemeiner Frauenmantel, Knöterich-Arten
Schwache oder keine Wirkung
Ackerhundskamille, Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer-Arten, Ehrenpreis-Arten, Klatsch­
mohn, Kornblume, Taubnessel-Arten, Weißer Gänsefuß
* bei 12,5 g/ha
** junge Pflanzen
Anwendungstechnik
Ansetzen der Spritzbrühe
MONITOR sollte in 100-400 l/ha Wasser ausgebracht werden. Zur Ausbringung nur nach
BBA-Richtlinie geprüfte und zugelassene Geräte verwenden! Nur so viel Spritzbrühe auf
dem Feld ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird! Spritztank mit ungefähr der Hälfte der
vorgesehenen Wassermenge befüllen.
MONITOR-Granulat bei laufendem Rührwerk in den Spritztank geben. Das Granulat löst sich
innerhalb kürzester Zeit auf. Dann den Tank bis zum benötigten Volumen auffüllen. Während
des Spritzens Rührwerk laufen lassen. Angesetzte Spritzflüssigkeit nicht über längere Zeit
stehen lassen.
Entsorgung von Restmengen
Restmengen ungefähr 10-fach verdünnen und diese auf der bereits behandelten Parzelle
gemäß Gebrauchsanleitung ausbringen. Teiche, Wasserläufe oder Gräben nicht mit dem
Produkt oder der leeren Verpackung verunreinigen. Die Verpackung darf keinesfalls für
andere Zwecke wiederverwendet werden. Um jegliche Restmengen nach der Anwendung
zu vermeiden, sollte die benötigte Aufwandmenge/ha gemäß der zu behandelnden Fläche
genau berechnet werden.
303
Monitor®
Gerätereinigung
Nach Gebrauch muss die Spritze gründlich mit geeigneten Reinigungsmitteln (z.B.
Agroclean®2) möglichst auf dem Feld gereinigt werden. Spritzflüssigkeit vollständig und
tropfenfrei auf der behandelten Fläche ausbringen. Den Tank mit Wasser füllen. Reinigungs­
mittel hinzugeben. Flüssigkeit etwa 10 Minuten lang umrühren. Gestänge, Schläuche und
Düsen spülen. Spritze entleeren und anschließend mit klarem Wasser nachspülen.
Nachbau und Sortenverträglichkeit
Um Schäden an nachgebauten Kulturen abzuwenden, sollte eine tief mischende Boden­be­ar­
bei­tung durchgeführt werden. Ein Nachbau von Gemüse- und anderen Sonderkulturen wurde
nicht geprüft und wird aus diesem Grund auch nicht empfohlen. Bei vorzeitigem Umbruch
können nach tiefer Pflugfurche Sommerweizen, Kartoffeln oder Mais nachgebaut werden.
WP706 - Schäden an nachgebautem Winterraps und nachgebauter Wintergerste möglich.
WP724 - Kein Nachbau von Zwischenfrüchten.
WP727 - Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen.
WP734 -Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WW742 - Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
MONITOR kann nach bisherigen Erkenntnissen in allen gebräuchlichen Winterweichweizenund Triticale-Sorten eingesetzt werden.
Besondere Hinweise
Sulfosulfuron, der aktive Wirkstoff in MONITOR, zählt zur Gruppe der Acetolactat-Synthase
(ALS)-Hemmer (HRAC-Code: B). Werden Herbizide dieser Gruppe wiederholt auf derselben
Fläche eingesetzt, ist eine Selektion von resistenten Unkraut-Biotypen nicht auszuschließen.
Um das Risiko einer Resistenzbildung und seiner Ausbreitung so gering wie möglich zu
halten, sollte das Mittel entsprechend der guten landwirtschaftlichen Praxis angewendet
werden:
• Folgen Sie den Empfehlungen der Gebrauchsanleitung, insbesondere hinsichtlich Do­
sierung, Netzmittelgebrauch, Unkrautstadien, Anwendungstechnik und -bedingungen.
• Passen Sie Ihre Anbautechnik dem Unkrautdruck und den Bedürfnissen der Unkrautkontrolle
an.
• Verbinden Sie unterschiedliche Unkrautbekämpfungsmethoden miteinander: (kultur­über­
greifende) Spritzfolgen bzw. Mischungen von Herbiziden mit unterschiedlichen Wir­kungs­
weisen, Anbaupraktiken (Bodenbearbeitung, Kulturen, etc.).
• Teilen Sie unbefriedigende Ergebnisse zur Unkrautkontrolle umgehend mit.
Wartezeit
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbestimmungen und/oder die Vegetationszeit ab­
ge­deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
304
Monitor®
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­
langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­
abläufe sowie Regen und Abwasserkanäle.
NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlust­min­dernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils gel­tenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %
eingetragen ist. Bei der An­wen­dung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Ge­hölzinseln) weniger als 3m breit sind oder die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
„Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fas­sung als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Ver­lust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3m breit sind oder die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
„Verzeichnis der re­gionali­sierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
(aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer) muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­
folgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem
Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993
(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig
davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­
dest­
abstand
zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­widerhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Abstand: 5m.
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küs­ten­­gewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Län­der­recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zu­wider­handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet wer­den.“
305
Monitor®
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Es gelten die grundsätzlichenVorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln,
insbesondere zum Schutz des Anwenders.
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN1641 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Bembidion tetracolum
(Laufkäfer) eingestuft.
NN1842 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
Lagerung
Be­hälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren.
306
Monitor®
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­
sierten Sam­melstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­
geben. In­formationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händ­
ler, aus der re­gionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht
in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung
Ihres Wohnortes an­liefern.
Wei­tere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: N
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig umweltschädliche
Wirkungen haben.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = registrierte Marke von Monsanto Technology LLC.
®1 = registrierte Marke des IVA
®2 = registrierte Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
Sicherheits­datenblatt
307
Panarex TM
Herbizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
40 g Quizalofop-P-tefuryl /l
(4,41 Gew.-%)
Emulsionskonzentrat (EC)
GHS07, GHS08, GHS09
Gefahr
nicht bienengefährlich (B4)
5 l Kanister
20 l Kanister
005190-00
Flüssiges Herbizid zur Bekämpfung ein- und mehrjähriger Ungräser
ein­schl. Ausfallgetreide in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kar­
tof­f eln, Ackerbohnen, Futtererbsen und Zierpflanzen.
Anwendung
Wirkungsweise
Panarex enthält den Wirkstoff Quizalofop-P-tefuryl, der zur Familie der Aryloxy­phenoxy­pro­
pion­säuren „FOP´s“ gehört. Panarex wird vorzugsweise über das Blatt aufgenommen und
wirkt deshalb gegen bereits aufgelaufene Ungräser. Der Wirkstoff dringt rasch in die Blätter
ein und wird mit dem Saftstrom in die Meristeme (Stängel und Wurzel) transportiert, wo er
die weitere Entwicklung der Ungräser stoppt. Die Wirkung tritt innerhalb von 10 - 14 Tagen
nach der Spritzung ein und wird durch Wärme und hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt. Die
Gräser verfärben sich, die Haupttriebe sterben danach allmählich ab (Herzblätter lassen sich
leicht herausziehen).
Panarex wirkt unabhängig von der Bodenart. In mehrjährigen Gräsern wird der Wirkstoff
auf­grund seiner systemischen Eigenschaften in die unterirdischen Organe verlagert, wo er
den Wie­der­austrieb verhindert. Wüchsiges Wetter beschleunigt auch hier das Absterben der
Pflan­zen.
Panarex ist eine Fertigformulierung, die bereits Netzmittel enthält, sodass eine Zugabe von
weiteren Netzmitteln nicht erforderlich ist. Panarex wirkt gegen die wichtigsten ein- und
mehrjährigen Ungräser; außer einjähriger Rispe.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras, Gemeine
Quecke) in Winterraps, Zucker- und Futterrübe, Kartoffel, Ackerbohne und Futtererbse;
• Gemeine Quecke in Winterraps, Zucker- und Futterrübe, Kartoffel, Ackerbohne und Futter­
erbse.“
„Von der Zulassungsbehörde nach Art. 51 EG 1107/2009 genehmigte
Anwendungsgebiete:
• Einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Zierpflanzen;
• Gemeine Quecke in Zierpflanzen.“
308
Panarex TM
Ackerbau
Panarex wird im Nachauflaufverfahren gegen Ungräser einschließlich Ausfallgetreide in
• Winterraps (Herbst- oder Frühjahrsanwendung),
• Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Ackerbohnen und Futtererbsen (Frühjahrsanwendung)
eingesetzt.
Die Anwendung erfolgt, wenn die Masse der Ungräser aufgelaufen ist.
Herbstanwendung nur im Winterraps
Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras und
Gemeine Quecke) in Winterraps.
Die Applikation im Spritzverfahren mit 1,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha erfolgt im Herbst
nach dem Auflaufen mit maximal 1 Anwendung pro Jahr und Kultur.
Gegen Gemeine Quecke in Winterraps.
Die Applikation im Spritzverfahren mit 2,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha erfolgt im Herbst
nach dem Auflaufen mit maximal 1 Anwendung pro Jahr und Kultur.
Frühjahrsanwendung
• Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Ein­jähri­ges Rispengras und
Gemeine Quecke) in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Ackerbohnen und
Futtererbsen. Die Applikation im Spritzverfahren mit 1,25 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha erfolgt im
Frühjahr nach dem Auflaufen mit maximal 1 Anwendung pro Jahr und je Kultur.
• Gegen Gemeine Quecke in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Ackerbohnen
und Futtererbsen.
Die Applikation im Spritzverfahren mit 2,25 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha erfolgt im Frühjahr
nach dem Auflaufen mit maximal 1 Anwendung pro Jahr und je Kultur.
(WH951) Panarex enthält den Wirkstoff Quizalofop-P-tefuryl. Dieser Wirkstoff gehört zu
den Aryloxyphenoxypropionsäuren, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe A der
HRAC (Herbicide Resistance Action Committee) Klassifizierung eingestuft ist. Weitere In­
for­ma­tionen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über
mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist lokal eine schnelle Selektion von
resistenten Biotypen möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien wie z. B.:
• Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen
unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
• Fruchtfolgegestaltung
• Bodenbearbeitung
• Saat- / Pflanztermin
sind zu berücksichtigen.
In Regionen mit nachgewiesener Resistenz von Ackerfuchsschwanz gegen Aryloxyphen­
oxy­propion­säuren (FOPs) sollte Panarex nicht gegen dieses Ungras eingesetzt werden.
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Mit 1,25 l/ha sind sehr gut bis gut bekämpfbar:
Ausfallgetreide (alle Getreidearten), Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Trespen, Flughafer und
Hirsearten.
Mit 2,25 l/ha wird zusätzlich die Quecke sehr gut bis gut erfasst.
Nach der Behandlung auflaufende Gräser werden nicht erfasst.
Nicht ausreichend erfasst wird die Einjährige Rispe.
Panarex wird von den behandelten Kulturpflanzen gut bis sehr gut vertragen. Sorten­
einschränkungen sind uns bisher nicht bekannt geworden.
Bei Kartoffeln und Ackerbohnen können unter extremen Anwendungsbedingungen
309
Panarex TM
vereinzelt weiße Aufhellungen an Blättern bzw. leichte Blattnekrosen auftreten, die sich in
der Regel wieder schnell auswachsen.
Zierpflanzenbau
Die Anwendung von Panarex erfolgt
• Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter nach dem Auflaufen (BBCH 12 bis 29) in
Zierpflanzen mit 1,25 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha eingesetzt mit maximal 1 Anwendung
in der Kultur und je Jahr.
• Gegen Gemeine Quecke nach dem nach dem Auflaufen (BBCH 12 bis 29) in Zierpflanzen mit 2,25
l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha eingesetzt mit maximal 1 Anwendung in der Kultur und je Jahr.
Panarex gilt im Allgemeinen als sehr verträglich, aufgrund der Vielzahl von Arten und Sor­
ten im Zierpflanzenanbau empfehlen wir grundsätzlich Vorversuche mit den im Betrieb an­
ge­bauten Kulturen unter spezifischen Kulturbedingungen.
Zusätzliche Hinweise
Panarex wirkt nur gegen ein- und mehrjährige Ungräser einschließlich Ausfallgetreide.
Aufgrund seiner guten Kulturverträglichkeit kann der günstigste Anwendungstermin sich
ausschließlich nach der Entwicklung der Ungräser richten. Die zu bekämpfenden Ungräser
können ab 2 - 4-Blattstadium bekämpft werden. Gute Bekämpfungserfolge werden jedoch
bis zum Ende der Bestockung erzielt, wenn die Benetzung der Ungräser gewährleistet
ist. Der optimale Spritzzeitpunkt liegt dann vor, wenn sich die Masse der aufgelaufenen
Ungräser im 3-Blattstadium befindet.
Ungräser, besonders Ausfallgetreide, die erst im Stadium des Schossens behandelt werden,
können nach anscheinender Abtötung wieder austreiben.
Eine gute Wirkung gegen Quecke wird dann erzielt, wenn die Quecke genügend Blattmasse
zur Aufnahme des Wirkstoffes gebildet hat, d. h. ca. 15 - 20 cm hoch ist. Unter günstigen
Anwendungsbedingungen (warme und wüchsige Witterung bzw. >10 °C Lufttemperatur)
kann mit Panarex die Gemeine Quecke nachhaltig bekämpft werden.
Anwendungstechnik
Herstellung der Spritzbrühe
Panarex kann bei Geräten mit automatischem Rührwerk sofort in das mit ca. 4/5 Wasser
gefüllte Spritzgerät gegeben werden. Vor Spritzbeginn den Fassinhalt umwälzen. Bei dichten
Unkrautbeständen ist darauf zu achten, dass alle Gräser gut benetzt werden. In diesen Fällen
Panarex mit mindestens 400 l Wasser pro ha ausbringen.
Gerätereinigung
Nach der Anwendung von Panarex Spritzgeräte und Leitungen sorgfältig mit Wasser
ausspülen und Spülflüssigkeit auf vorher behandelten Flächen ausbringen. Die Reinigung
mit Agroclean®1 hat sich bewährt.
Mischbarkeit
Tankmischungen mit anderen Rapsherbiziden im Nachauflauf oder den üblichen Raps­
fungi­ziden sind möglich.
Panarex in Kartoffeln nicht mit metribuzinhaltigen Herbiziden mischen. Panarex kann in
Rüben mit Nachauflaufherbiziden gegen zweikeimblättrige Unkräuter gemischt werden,
jedoch empfehlen wir, nicht mehr als ein Herbizid zuzumischen Die Anwendungshinweise
der Hersteller sind zu beachten.
Nachbau
Nach Anwendung von Panarex sind keinerlei Nachbaubeschränkungen zu beachten.
Bei eventuellem Umbruch kurz nach der Anwendung und Nachbau von Getreide bitte
Beratung anfordern.
310
Panarex TM
Wartezeiten
Winterraps, Futter- und Zuckerrüben, Kartoffeln,
Ackerbohnen und Futtererbsen: 60 Tage
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendungen mit einer Aufwandmenge von 1,25 l Panarex /ha gilt:
NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­zen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Stra­ßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Ver­
lust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der
Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn
die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen
(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.
April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendungen mit einer Aufwandmenge von 2,25 l Panarex /ha gilt:
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­
zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind
oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun­
desanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar­
landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflan­zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bun­des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
311
Panarex TM
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Ge­trän­
ken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wie­
der­verwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Augen unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter
fließen­dem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Be­hand­lung
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich
Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
Ackerbau:
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000
Euro geahndet werden.
Zierpflanzenbau:
NW642-1 – Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küsten­gewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich
vor­ge­gebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen
kön­nen mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
men­­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft. (B4)
NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN1303 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis
(Wolfsspinne) eingestuft.
NN265 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
312
Panarex TM
NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­
fliege) eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zus­
am­men mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Basen; Säuren; Oxi­da­tionsmitteln.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den auto­ri­sier­ten
Sam­melstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzuge­ben. In­
for­mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händ­ler, aus der
regionalen Pres­se oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Haus­müll ge­
ben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohn­ortes an­liefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H341 - Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H360Df - Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit
beeinträchtigen
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P280 - Schutzhandschuhe tragen.
P301 + P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P308 + P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hin­­zu­ziehen.
P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge
über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheits­datenblatt
Nur für gewerbliche Anwender.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
TM
= eingetragene Marke von Chemtura Corporation
® = eingetragene Marke des IVA
®1 = eingetragene Marke von der Spiess-Urania Chemicals GmbH
313
Patrol® MetaPads®
Molluskizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
39,2 g Metaldehyd /kg
(3,92 Gew.-%)
Granulatköder (GB)
entfällt
entfällt
nicht gefährdet (B3)
20 kg Sack
033431-00
033431-69/00 SPU
Formköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken.
Anwendung
Wirkungsweise
Patrol MetaPads sind besonders regen- und schimmelfeste Formköder gegen Nackt­
schnecken, insbesondere gegen Ackerschnecken an Getreide, Raps, Kohlgemüse und SalatAr­ten sowie an Erdbeeren und Zierpflanzen.
Patrol MetaPads am besten nachmittags ausstreuen. Solange sie ausliegen, werden
Schnecken angelockt. Auch neu zuwandernde Tiere werden sicher erfasst.
Patrol MetaPads haben aufgrund der hochwertigen Formulierung als Fertigköder eine
sehr gute Lockwirkung und sind infolge der Form der Patrol MetaPads für Schnecken
leicht aufnehmbar. Die Formköder quellen bei Feuchtigkeit auf, ohne zu zerfallen und sind
dadurch haltbar in Regen und Wind. Patrol MetaPads sind frei von Schimmelbildung.
Durch den Wirkstoff Metaldehyd werden die lebenswichtigen Schleimhautzellen der
Schnecken zerstört. Diese Wirkung ist irreversibel und wird nicht durch Feuchtigkeit auf­
gehoben.
Anwendungsgebiete
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Nacktschnecken an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Raps, Salat-Arten,
Kohl­gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen.”
Aufwandmengen
Getreide
Ab der Saat bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warn­
dienst­aufruf, im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über
den Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Raps
Ab der Saat bis zur Rosettenbildung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf,
im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über den Bestand
streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
VV215 - Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
314
Patrol® MetaPads®
Kohlgemüse und Salat-Arten
Bei Kohlgemüse (Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl, Kohlrabi, Rosenkohl, Rotkohl,
Weißkohl, Wirsing) und Salat (Kopfsalat, Endivie, Bindesalat, Schnitt- und Pflücksalat, Zucker­
hutsalat) im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren, bei
Bedarf mit 80g/100m2 (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die
Kulturpflanzen streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Die Aufwandmenge entspricht ca. 70 Formköder/m2.
VV207 - Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Erdbeeren
Im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren, bei Bedarf mit
80g/100 m² (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen
streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht
ca. 70 Formköder/m².
Zierpflanzen
Im Freiland und im Gewächshaus nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf im Köder­
ver­fahren, bei Bedarf mit 80 g/100 m² (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig
über den Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Auf­
wand­menge entspricht ca. 70 Formköder/m².
Patrol MetaPads sind gut pflanzenverträglich.
Aus­nahme: bei Tabakgewächsen nicht auf die Blätter streuen.
Nach unserer Erfahrung hat sich folgende Anwendung bewährt:
Bei Anfangsbefall bzw. schwacher Befallslage in Zierpflanzen, Gemüse, Erdbeeren sind 40
g/100 m² (4 kg/ha) Patrol MetaPads ausreichend; bei stärkerem Befall 80 g/100 m² (8 kg/
ha) gemäß der Zulassung einsetzen.
Wartezeiten
Acker-, Gemüse- und Obstbau:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Zierpflanzenbau:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
315
Patrol® MetaPads®
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen..
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Zur weiteren Beachtung
NT644 - Das Mittel ist giftig für Haustiere.
NT658 - Haustiere fernhalten.
NT665 - Nicht in Häufchen auslegen.
NT676 - Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
Gewässerschutz
NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
gelangen lassen.
Für die Anwendung im Freiland gilt:
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der ge­
mäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN1303 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis
(Wolfsspinne) eingestuft.
NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
NN166 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Pterostichus
melanarius (Laufkäfer) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren.
316
Patrol® MetaPads®
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen
mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems
PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: kein Symbol
Einstufung der Zubereitung:
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­zei­gen.
S49 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
RA116 - Enthält Paraformaldehyd. Kann allergische Reaktionen
Sicherheits­datenblatt
her­vor­rufen.
RA117 - Enthält Chloracetamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­
brauchsanleitung einzuhalten.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
entfallen
Sicherheitshinweise:
entfallen
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­
halten.
SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern
reinigen / indirekte Ein­trä­ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
317
Proline®
Fungizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
250 g Prothioconazol /l (25 Gew.-%)
Emulsionskonzentrat (EC)
GHS07, GHS08, GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
nur im Vegas Proline oder
Proline DON-Q Pack erhältlich
025287-00
Fungizid gegen pilzliche Krankheitserreger in Getreide
Anwendung
Wirkungsweise
Proline ist ein breit wirksames Fungizid (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) mit systemischen
Eigenschaften gegen ein umfangreiches Spektrum pilzlicher Krankheitserreger in Weizen,
Gerste, Roggen und Triticale. Proline enthält den Wirkstoff Prothioconazol. Es wirkt
vorbeugend (protektiv), stoppt vorhandene latente Infektionen (kurativ) und verhindert
deren weitere Ausbreitung.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) an Weizen,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Weizen,
• Fusarium-Arten (Ährenbefall) an Weizen,
• Braunrost (Puccinia recondita) an Weizen,
• Gelbrost (Puccinia striiformis) an Weizen,
• Septoria tritici an Weizen,
• Septoria nodorum an Weizen,
• DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) an Weizen,
• Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) an Gerste,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Gerste,
• Zwergrost (Puccinia hordei) an Gerste,
• Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) an Gerste,
• Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) an Gerste,
• Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) an Roggen,
• Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) an Roggen,
• Braunrost (Puccinia recondita) an Roggen,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Roggen,
• Septoria-Arten (Septoria spp.) an Triticale.”
318
Proline®
Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen
Weizen
Gegen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) ab Frühjahr bis BBCH 32
(2-Knoten-Stadium) bei Befall spritzen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und maximal 3 für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*), Braunrost (Puccinia recondita), Gelbrost
(Puccinia striiformis), Septoria-Blattdürre (Septoria tritici), Blatt- und Spelzenbräune
(Septoria nodorum), und Drechslera-Blattfleckenkrankheit/DTR-Blattdürre (Drechslera
tritici-repentis) ab Frühjahr ab BBCH-Stadium 25 bis BBCH-Stadium 61 bei Befallsbeginn bzw.
bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Bei Neubefall wiederholen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 - 21 Tagen in dieser Anwendung und maximal
3 für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gegen Fusarium-Arten (Ährenbefall) zur Verminderung der Mykotoxinbildung zu Beginn
der Blüte (BBCH 61) bis Ende der Blüte (BBCH 69) bei Befallsgefahr spritzen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und maximal 3 für die Kultur bzw. je Jahr.
WA721 - Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch
Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund
ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gerste
Gegen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) ab Frühjahr bis BBCHStadium 32 bei Befall spritzen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und maximal 2 für die Kultur bzw. je Jahr..
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*), Zwergrost (Puccinia hordei), Blatt­flecken­
krankheit (Rhynchosporium secalis), Netzflecken (Pyrenophora teres) ab Frühjahr zum
Stadium BBCH 25 bis BBCH 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome maximal zweimal im Abstand von 14 - 21 Tagen spritzen. Bei Neubefall
wiederholen.
319
Proline®
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha.
Insgesamt maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Roggen
Gegen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) ab Frühjahr bis BBCHStadium 32 bei Befall spritzen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200- 400 l Wasser/ha
Maximal 1 Anwendung.
Insgesamt maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*), Braunrost (Puccinia recondita) und Blatt­
flecken­krankheit (Rhynchosporium secalis) ab Frühjahr zum BBCH-Stadium 25 bis BBCHStadium 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Bei
Neubefall wiederholen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 - 21 Tagen.
Insgesamt maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
*
= alter lat. Name Erysiphe graminis.
Triticale
Gegen Septoria-Arten (Septoria tritici, Septoria nodorum) ab Frühjahr zum BBCH Stadium
25 bis BBCH-Stadium 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
maximal zweimal im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen. Bei Neubefall wiederholen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Insgesamt maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Hinweis
Nur abgetrocknete Bestände behandeln. Nicht in der größten Mittagshitze spritzen.
Innerhalb von zwei Stunden nach der Anwendung sollte kein Niederschlag fallen. Die
Hinweise der guten fachlichen Praxis sind zu beachten.
Kulturverträglichkeit
Nach unseren Erfahrungen ist Proline in den empfohlenen Aufwandmengen in allen
Weizen-, Gerste-, Roggen- und Triticalesorten gut verträglich.
320
Proline®
Anwendungstechnik
Herstellung der Spritzbrühe
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 Liter/ha.
Brühebehälter mindestens mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produkt
unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen.
Die Spritzflüssigkeit ist unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung auszubringen.
Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als
notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der
zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe
beigeben.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die Reinigung mit
Agroclean®2 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser auf der vorher behandelten Fläche
ausbringen.
Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks
mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend
Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten
Fläche verspritzen.
Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des
Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen
betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden
von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und
Reinigungsbürsten angeboten.
Mischbarkeit
Proline kann mit vielen Insektiziden (z. B. Biscaya®, Decis® forte), Fungiziden (z. B. Vegas®1,
DON-Q ®1, Folicur®, Fandango®) und Flüssigdüngern (Bittersalz, AHL-Markenware) in Tank­
mischung ausgebracht werden.
Wasseraufwandmenge: mindestens 200 - 400 l/ha für Mischbrühen. Mischbrühen grund­
sätzlich sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.
Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar
eingestuften Produkten haften wir nicht.
Wartezeit
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­
setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
321
Proline®
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die
mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 5 m
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
pe­
ri­
odisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
322
Proline®
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heitsschäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln”
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille Tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder
betreten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS2101 - Standardschutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gum­
mi­stiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen und sicher entfernen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezielbehandlung
Symptomatisch behandeln. Kein Atropin!
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
323
Proline®
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6644 - Die Anwendung in Mischung mit einem als nichtbienengefährlich eingestuften
Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden
Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt.
NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
NN1842 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
NN261 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella
septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer)eingestuft
NN270 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft.
Lagerung
Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und
gut gelüfteten Ort aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen
zugänglich ist. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen
mit Lebensmitteln oder Oxidationsmitteln lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Tiernahrung fernhalten.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den
autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
324
Proline®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09, GHS07, GHS08
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise:
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung
zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH208 - Enthält 2-[2-(1-chlorocyclopropyl)-2-hydroxy-3-phenylpropyl]-2,4-dihydro-3H1,2,4-triazole-3-thion. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
®= registrierte Marke von Bayer
®1 = eingetragene Marke Nippon Soda Co. Ltd
®2 = eingetragene Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH
®3 = eingetragene Marke des IVA
325
Proline DON-Q Pack
Zul. Nummer
Wirkstoffe
Formulierung
CLP
Anwendungs­­bestim­mungen
Packungsgröße
PROLINE®
025287-00
250 g Prothioconazol /l
(25,0 Gew.-%)
Emulsionskonzentrat (EC)
GHS09
GHS08
GHS07
NW468, NW605 (50% 5m;
75%*; 90%*), NW606 (5m),
NW701
1x5l
DON-Q®1
006261-00
704 g Thiophanat-methyl /kg
(70,0 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat
(WG)
GHS07
GHS08
GHS09
NW 468, NW 605
(50% 10m; 75% 5m; 90% 5m),
NW 606 (20m), NW 701
1 x 8,25 kg
Produkt-Kombination zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheitserregern
in Weizen und Triticale.
Wirkungsweise
Proline
Proline ist ein breit wirksames Fungizid (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) mit systemischen
Eigenschaften gegen ein umfangreiches Spektrum pilzlicher Krankheitserreger in Weizen,
Gerste, Roggen und Triticale. Proline enthält den Wirkstoff Prothioconazol. Es wirkt
vorbeugend (protektiv), stoppt vorhandene latente Infektionen (kurativ) und verhindert
deren weitere Ausbreitung.
DON-Q
DON-Q ist ein systemisches Fungizid zum Einsatz in Weizen, incl. Hartweizen, und
Triticale, das die mit dem Befall von Ährenfusariosen häufig verbundene Bildung hoher
Mykotoxingehalte (z.B. Deoxynivalenol (DON), Zearalenone (ZEA) oder Fumonisine)
vermindert. Als Folge wird die Qualität des Erntegutes verbessert.
Anwendungsempfehlungen:
Das Proline DON-Q Pack kann in dem BBCH-Stadium 61-69 gegen Fusarium-Arten und
gegen Abreifekrankheiten in Weizen eingesetzt werden. Die empfohlenen Aufwandmengen
betragen 0,66 l/ ha Proline + 1,1 kg/ha DON-Q.
326
Proline DON-Q Pack
Ansetzen der Spritzbrühe
DON-Q unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge
zusetzen. Proline erst nach vollständigem Auflösen von DON-Q in den Spritztank geben.
Spritzbrühe unmittelbar nach dem Ansetzen und ohne Unterbrechung ausbringen. Abdrift
und Überdosierungen sind zu vermeiden. Während der Fahrt und während des Spritzens
Spritzbrühe durch Rührwerk oder Umlauf in Bewegung halten.
Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt
gebraucht wird!
Gerätereinigung
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­
behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat sich
bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten
Fläche ausbringen.
Zur weiteren Beachtung
Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen
sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Proline und
DON-Q Einzelgebinden zu entnehmen.
®= eingetragene Marke von Bayer
®1= eingetragene Marke von Nippon Soda Co. Ltd
®2= eingetragene Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH
Sicherheits­datenblatt
327
Risolex® flüssig
Fungizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
250,9 g Tolclofos-methyl /l (25 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat zur
Saatgutbehandlung (FS)
043845-00
GHS09
entfällt
nicht gefährdet (B3)
5 l Kanister
Beizmittel gegen Rhizoctonia solani an Kartoffeln; Gieß­mit­tel gegen
Rhizoctonia solani an Tabak im Gewächshaus; Spritz­
mittel gegen
Rhizoctonia solani an Zierpflanzen im Gewächshaus.
Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Anwendung
Wirkungsweise
Risolex flüssig ist ein Beizmittel gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani,
dem Haupterreger der Auflaufkrankheiten an Kartoffeln (Pockenkrankheit, Wurzel­töter­
krankheit, Weißhosigkeit oder Stängelfäule).
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Rhizoctonia solani an Kartoffeln.”
„Nach §18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungen:
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die
Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit
und Verträglichkeit sind in diesen zusätzlichen Anwendungsgebieten nicht immer aus­
reichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und
den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des
Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den
betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung):
• Rhizoctonia solani an Zierpflanzen,
• Rhizoctonia solani (Stängelgrundfäule) an Tabak.”
328
Risolex® flüssig
Ackerbau
Gegen Rhizoctonia solani an Kartoffeln
Aufwandmenge
Vor dem Pflanzen oder beim Pflanzen 60 ml Risolex flüssig /100 kg Pflanzgut mit maximal
80 l Wasser /ha sprühen.
Maximaler Mittelaufwand 1,5 l/ha (entsprechend max. 25 dt Pflanzgut /ha).
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung.
Anwendungstechnik
• Risolex flüssig wird auf die Kartoffeln gesprüht. Nur ein gleichmäßiger Sprühbelag auf der
ge­samten Knollenoberfläche gewährleistet einen sicheren Schutz.
• Eine Vorratsbeizung - auch von Pflanzgut, das zum Vorkeimen vorgesehen ist, ist möglich.
Auch vorgekeimte Kartoffeln können behandelt werden.
• Die Beizung erfolgt entweder bei der Aufbereitung des Pflanzgutes im Frühjahr mit den
üblichen stationären Geräten im Lagerhaus oder beim Legen der Kartoffeln in der Lege­
maschine. Von der Anwendung anderer Applikationstechniken ist abzuraten.
• Die genaue Geräteeinstellung und ständige Überwachung ist Voraussetzung für das ein­
wandfreie Arbeiten dieser Geräte.
• Die Beizung mit Risolex flüssig darf nur mit gesäuberten Geräten erfolgen, in denen sich
keine Rückstände anderer Beizmittel mehr befinden.
• Auf eine gute Pflanzgutqualität muss geachtet werden. Das Pflanzgut muss in einwand­
freiem Zu­stand sein, d.h. trocken und frei von Pilzkrankheiten, Schädlingen, bakterieller
Fäul­nis und Be­schädigungen. Ansonsten kann der Auflauf, unabhängig von der Beizung,
ne­gativ beeinflusst sein.
Anwendung im Lagerhaus
Risolex flüssig wird unverdünnt mit der angegebenen Aufwandmenge von 60 ml/100kg
Pflanzgut im ULV-Verfahren gesprüht.
Mit dem “Mafex®1-Feinsprühgerät” der Firma Mantis ULV-Sprühgeräte GmbH, Vierlander
Straße 11a, D-21502 Geesthacht, steht ein stationäres Sprühgeräte mit Rotationsdüsen
zur Ver­fügung. Mittels Rollenbändern, die das Drehen der Knollen in einlagiger Schicht
be­wirken, wer­den die Pflanzkartoffeln an das auf dem Rollenband montierte und genau
eingestellte Sprüh­
gerät herangeführt. Dabei ist auf einen gleichmäßigen, einlagigen
Kartoffelstrom zu achten.
Anwendung beim Pflanzen der Kartoffeln
Risolex flüssig kann auch beim Pflanzen auf die aus der Becherkette herabfallenden Knol­
len gesprüht werden. Hierzu werden 1,5 l Risolex flüssig in ca. 80 l Wasser /ha verdünnt und
mit entsprechenden Geräten, die von den Firmen Lechler und Spraying Systems angeboten
werden, ausgesprüht. Die herabfallenden Knollen wer­den hierbei jeweils von 2 Düsen
angesprüht, so dass sie allseitig benetzt sind.
Die Aufwandmenge von Risolex flüssig ist mit der unverdünnten Anwendung des Mit­
tels gleich. Bei einem Pflanzgutaufwand von 25 dt/ha sind also 1,5 l Risolex flüssig /ha an­
zuwenden.
329
Risolex® flüssig
Mischbarkeit
Dantop® (0,3 kg/ha) kann beim Pflanzen/Legen des Pflanzgutes in Tankmischung mit
­Risolex flüssig (1,5 l/ha in ca. 80 l Wasser/ha) ausgebracht werden. Ferner kann als Dünger­
zusatz auch Zinkuran®2 flüssig (0,5 - 2,0 l/ha) in Tankmischung mit ausgebracht werden.
Beim Einsatz von phosphathaltigen Flüssigdüngern wird empfohlen, die Mischverträg­lich­
keit vor der Anwendung zu prüfen.
Zur Befallsminderung der Schwarzbeinigkeit empfehlen wir eine Zugabe von Cuprozin
progress (14ml/dt) beim Legen oder vorm Legen.
Nach § 18 Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungen
Zierpflanzenbau
Gegen Rhizoctonia solani an Zierpflanzen im Gewächshaus, bei Befallsbeginn bzw. bei
Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Aufwandmenge:
2 l/ha in maximal 2.000 l Wasser/ha bei einer Pflanzengröße bis 50 cm spritzen, maximal 2
Anwendungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
Tabakbau
Gegen Rhizoctonia solani (Stängelgrundfäule) an Tabak in Anzucht- und Saatbeeten im
Gewächshaus an Jungpflanzen bis BBCH 14, bei Infektionsgefahr nach dem Auflaufen.
Aufwandmenge:
2 ml/m² in 1 l Wasser/m² gießen, maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 bis 21 Tagen.
Hinweis zu den genehmigten Anwendungen
EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­
belages.
Wartezeiten
Kartoffeln, Tabak: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­
ta­tionszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die
Fest­setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
VV212 - Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht
nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut.
Zierpflanzen im Gewächshaus: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
330
Risolex® flüssig
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW467 - Mittel und dessen Reste, entleerte Behälter oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten
nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation,
Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.”
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten.
Hinweise für den Arzt
Behandlung
Symptomatisch behandeln. Kein Atropin!
Gewässerschutz
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Für die Anwendung gegen Rhizoctonia solani an Kartoffeln gilt folgende Kenn­zeich­nungs­
auflage:
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der ge­mäß
Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ein­zu­
halten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro
ge­ahndet werden.
331
Risolex® flüssig
Bienen und andere Nützlinge
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, frostfreien und gut gelüfteten Ort
aufbewahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzu­
ge­
ben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der
regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Haus­müll
geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes an­
liefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: N
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kun­gen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
RA035 - Enthält Tolclofos-methyl (CAS-Nr. 57018-04-9). Kann allergische Reaktionen her­vor­
rufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
332
Risolex® flüssig
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 - Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / na­tio­nalen /
internationalen Vorschriften.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = Sumitomo Chemical Co., Ltd.
®1 = reg. Warenzeichen Mantis
®2 = Spiess-Urania Chemicals GmbH
®3 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
333
Risolex® flüssig Cuprozin® progress Pack
Zul. Nummer
Wirkstoffe
Formulierung
CLP
Anwendungs­bestimmungen
Packungsgröße
RISOLEX® FLÜSSIG
043845-00
250,9 g Tolclofos-methyl/l
(25 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat zur
Saatgutbehandlung (FS)
GHS09
NW467
4x5l
CUPROZIN®1 PROGRESS
006895-00
383,8 g Kupfer /l in Form von
Kupferhydroxid (28,8 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat (SC)
GHS09
NW468
NW605-1 (50% 5m, 75%*, 90%*)
NW606 (5m)
NT620
1x5l
Risolex flüssig Cuprozin progress Pack ist eine Produkt-Zusam­
men­
stellung speziell für die Pflanzgutbehandlung im Kartoffelbau gegen
Wurzeltöterkrankheit und Schwarzbeinigkeit an Kartoffeln
Wirkungsweise
Risolex flüssig
Risolex flüssig ist ein flüssiges Beizmittel gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia
solani, dem Haupterreger der Auflaufkrankheiten an Kartoffeln (Pockenkrankheit, Wurzel­
töterkrankheit, Weißhosigkeit oder Stängelfäule).
Cuprozin progress
Cuprozin progress ist ein Kontaktmittel, das eine vorbeugende Wirkung gegen pilzliche
und bakterielle Krankheitserreger besitzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung
von Pilz- sowie Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit dem Spritzbelag nimmt der
Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf wodurch die Infektion unterbunden
wird.
334
Risolex® flüssig Cuprozin® progress Pack
Anwendungsempfehlung
Das Risolex flüssig Cuprozin progress Pack kann gegen Wurzeltöterkrankheit und
Schwarzbeinigkeit an Kartoffeln eingesetzt werden.
Risolex flüssig
Vor dem Pflanzen oder beim Pflanzen 60 ml Risolex flüssig /100 kg Pflanzgut mit maximal
80 l Wasser /ha sprühen.
Maximaler Mittelaufwand 1,5 l/ha (entsprechend maximal 25 dt Pflanzgut pro ha).
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung.
Cuprozin progress
Gegen Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffel (bis BBCH 03)
• 14 ml/dt in maximal 100 l Wasser/ha als Pflanzgutbehandlung nur zur Befallsminderung
beim Legen.
• 14 ml/dt in maximal 26-36 ml Wasser/dt als Pflanzgutbehandlung nur zur Befallsminderung
vor dem Legen.
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Maximaler Mittelaufwand: 476 ml/ha.
Gerätereinigung
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­
brühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat
sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten
Fläche ausbringen.
Zur weiteren Beachtung
Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen
sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Risolex
flüssig und Cuprozin progress Einzelgebinden zu entnehmen.
® = eingetragene Marke von Sumitomo Chemical Co., Ltd.
®1 = eingetragene Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH
Sicherheits­datenblatt
335
Risolex® D - Pack
Fungizid / Insektizid
Zul. Nummer
Wirkstoffe
Formulierung
CLP
Anwendungs­bestimmungen
Packungsgröße
Risolex® flüssig
043845-00
250,9 g Tolclofosmethyl/l
(25 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat
zur Saatgutbehandlung (FS)
GHS09
NW467
3x 5 l Kanister
Dantop®
025583-00
500 g Clothianidin/kg
(50 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
GHS07
GHS09
NW468,
NG321
2x 1,5 kg Kanister
Risolex D - Pack ist eine Produktkombination für Pflanzkartoffeln zur
Be­kämpfung von Auflaufschäden durch Rhizoctonia solani und von
Virusvektoren.
Wirkungsweise
Risolex flüssig
Risolex flüssig ist ein Beizmittel gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani, dem
Haupterreger der Auflaufkrankheiten an Kartoffeln (Pockenkrankheit, Wurzeltöterkrankheit,
Weißhosigkeit oder Stängelfäule).
336
Risolex® D - Pack
Dantop
Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende Insekten
besitzt. Die Wirkstoffaufnahme in die Pflanze erfolgt nach der Pflanzgutbehandlung über
die Wurzel. Durch die gute Verteilung in der Pflanze (systemisch) schützt Dantop nicht
nur behandelte Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und unbehandelte
Bereiche der Pflanze.
Anwendungsempfehlung beim Pflanzen der Kartoffel
Die Tankmischung Risolex flüssig + Dantop wird beim Legen mit 1,5 l/ha Risolex flüssig und
0,3 kg/ha Dantop in ca. 80 l Wasser auf die Knollen gespritzt.
Ansetzen der Spritzbrühe
Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und
0,3 kg Dantop /ha bei laufendem Rührwerk in den Tank geben.
1,5 l Risolex flüssig / ha erst nach vollständigem Auflösen von Dantop in den Brühebehälter
geben. Die Zumischung weiterer Stoffe empfehlen wir nicht.
Brühebehälter bei weiterhin eingeschaltetem Rührwerk vollständig mit der restlichen Was­
sermenge auffüllen.
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Sicherheits­datenblatt
337
Roundup® PowerFlex
Herbizid
Wirkstoff:
Gefahrensymbol:
Bienen:
Packungsgröße:
480 g Glyphosat /l
als Kalium Salz (588 g/l)
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
entfällt
nicht bienengefährlich (B4)
1 l Flasche
5 l Kanister
15 l Kanister
640 l Container
006149-00
Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern
im Freiland auf dem Acker- und Grünland, im Gemüsebau, sowie in
Senf- und Brassica-Arten, Futtererbsen und Ackerbohnen, im Forst
und Zierpflanzenbau, Wein- und Obstbau sowie auf Nichtkulturland
(Wegen und Plätzen)
Anwendung
Wirkungsweise
Roundup PowerFlex ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es
wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der
gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher
werden neben einjährigen Unkraut- und Ungrasarten auch mehrjährige Unkraut- und
Ungrasarten nachhaltig bekämpft.
Je aktiver die Pflanzen wachsen, umso schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt. Bei
normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. einer Woche die erste sichtbare Wirkung
von Roundup PowerFlex ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später
vollständig. Ein witterungsbedingt langsamer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die
Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss.
WMG - Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Kultur / Objekt
Schadorganismus / Zweck
Ackerbaukulturen
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Ackerbaukulturen (ausgenommen Raps)
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Gemüsekulturen
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Lagergetreide (Weizen, Gerste, Hafer, Triticale,
Roggen), ausgenommen zur SaatguterzeugungEin- und zweikeimblättrige
Unkräuter, Sikkation
338
Roundup® PowerFlex
Getreide (Weizen, Gerste, Hafer, Triticale, Roggen),
ausgenommen zur Saatguterzeugung)Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Brassica.Arten (Ackerbaukulturen), Senf-ArtenEin- und zweikeimblättrige
Unkräuter, Sikkation
Futtererbse, AckerbohneEin- und zweikeimblättrige
Unkräuter, Sikkation
Kernobst
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Obstgehölze
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
WeinrebeEin- und zweikeimblättrige Unkräuter
(ausgen. Ackerwinde)
GemüsekulturenEin- und zweikeimblättrige Unkräuter
Wiesen, Weiden
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Stilllegungsflächen
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Wege und Plätze ohne Holzgewächse
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Wege und Plätze mit Holzgewächsen
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Rasen
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Baumschulgehölzpflanzen
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Laubholz, Nadelholz
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Laubholz, NadelholzEin- und zweikeimblättrige
Unkräuter, Holzgewächse
Nadelholz, ausgenommen Douglasie, Lärche
Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt und -bedingungen
Roundup PowerFlex kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden.
Der Einsatz kann sogar vor oder nach kurzen Nachtfrösten bis -4° C erfolgen. Es ist zu
beachten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse
gebildet haben und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von
hartnäckigen breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen.
Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger
Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffaufnahme und -ableitung beeinträchtigt werden. Bei
diesen wie auch anderen nicht optimalen Anwendungsbedingungen sind Verringerungen
der empfohlenen Aufwandmengen nicht angeraten. Anwendungen nach Regen oder Tau
auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich!
Regenbeständigkeit, Bodenbearbeitung und Nachbau
Regenbeständigkeit
Roundup PowerFlex ist ab ca. 1 Stunden nach der Anwendung regenfest.
Abdrift
Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden!
Bodenbearbeitung
Ab 6 Stunden bei einjährigen Unkräutern bis 4-Blattstadium möglich.
Ab 2 Tage bei Quecke möglich bei voller Aufwandmenge (3,75 l/ha) und optimalen
­Bedingungen.
Ab 4 Tage bei anderen ausdauernden Unkräutern.
Ab 10 Tage bei ungünstigen Bedingungen (z. B. kühle Witterung) möglich.
339
Roundup® PowerFlex
Nachbau
Die Folgekulturen nehmen den auf den Boden gelangten Wirkstoff nicht auf, weil er sofort
an Bodenteilchen gebunden wird. Bodenlebewesen sorgen danach für einen vollständigen
Abbau in natürliche Stoffe. Durch die rasche Inaktivierung des Wirkstoffes von Roundup
PowerFlex können alle Kulturen ohne Einschränkung in kürzester Zeit nach dem Einsatz
von Roundup PowerFlex nachgebaut werden.
Allgemeine Hinweise
Beimischungen von Herbiziden zur Spritzbrühe können die Wirkung von Roundup
PowerFlex u.U. einschränken. Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch
gründlich reinigen. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher
behandelten Fläche ausbringen. Roundup PowerFlex und die daraus hergestellte Spritz­
brühe nicht in galvanisierten oder unbeschichteten Weichmetallbehältern lagern.
Wirkungsspektrum
Unkrautarten
Acker-Frauenmantel
Ackerfuchsschwanz
Acker-Gänsedistel
Acker-Gauchheil
Ackerhellerkraut
Acker-Hundskamille
Acker-Kratzdistel (3)
Ackerminze
Acker-Schmalwand
Ackersenf
Acker-Steinsame
Ackerstiefmütterchen (7)
Ackerstiefmütterchen (8)
Ackervergissmeinnicht (7)
Ackervergissmeinnicht (8)
Ackerwinde
Adlerfarn
Aleppo- (Mohren-) Hirse (3)
Amarant (Rauhaariger)
Ampferarten
Ausfallerbsen
Ausfallgetreide
Ausfalllupinen
Ausfallraps (11)
Ausfallraps (12)
340
Mit 2,25 l/ha gut
bekämpfbar:
Zusätzlich mit 3,75 l/ Mit 3,75 l/ha nicht
ha gut bekämpfbar immer ausreichend
bekämpfbare Arten
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
x
x
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x
x
x
x
x
x
Roundup® PowerFlex
Unkrautarten
Bärenklau (8)
Beifuß (Gemeiner)
Berufskraut (Kanadisches)
Bingelkraut (Einjähriges)
Binsenarten
Birke
Blaubeere
Borsthirse
Brennnessel (Große)
Brombeere (Echte)
Buche
Efeu
Ehrenpreisarten
Eiche
Erdrauch
Esche
Fingerhirse (Blut-)
Fingerkraut (Gänse-)
Flughafer
Franzosenkraut
Gänseblümchen
Gänsefuß (Weißer) (7)
Gänsefuß (Weißer) (8)
Geisblatt (8)
Ginster
Goldrute (Kanadische)
Gundermann
Hahnenfußarten
Hainbuche
Haselstrauch
Heckenkirsche
Hederich
Heidekraut
Heidelbeere
Himbeere
Hirtentäschelkraut
Hohlzahnarten (7)
Holunder (Schwarzer)
Honiggrasarten
Huflattich
Mit 2,25 l/ha gut
bekämpfbar:
Zusätzlich mit 3,75 l/ Mit 3,75 l/ha nicht
ha gut bekämpfbar immer ausreichend
bekämpfbare Arten
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
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x
x
341
Roundup® PowerFlex
Unkrautarten
Hühnerhirse (1)
Hühnerhirse (2)
Hundspetersilie
Hundszahngras (3)
Jakobs-Kreuzkraut
Japanknöterich
Kamille (Echte) (7)
Kamille (Echte) (8)
Kartoffeldurchwuchs
Klatschmohn
Klee (Rot-)
Klette (Große)
Klettenlabkraut (7)
Klettenlabkraut (8)
Knaulgrasarten
Knöterich (Floh-) (7)
Knöterich (Floh-) (8)
Knöterich (Landwasser-) (9)
Knöterich (Vogel-) (7)
Knöterich (Vogel-) (8)
Kohl-Gänsedistel
Kornblume (7)
Kornblume (8)
Kreuzkraut (Gemeines)
Löwenzahn (Gemeiner)
Luzerne
Malve (Wilde)
Mäusegerste
Melde (Gemeine)
Möhre (Wilde)
Nachtschatten (Schwarzer) (7)
Nachtschatten (Schwarzer) (9)
Pappel (Zitter-)
Pfeifengras
Pfeilkresse
Phacelia
Platterbse (Knollen-)
Portulak (Gelber)
Quecke (Gemeine) (4)
Quecke (Gemeine) (5) (6)
342
Mit 2,25 l/ha gut
bekämpfbar:
Zusätzlich mit 3,75 l/ Mit 3,75 l/ha nicht
ha gut bekämpfbar immer ausreichend
bekämpfbare Arten
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
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x
x
Roundup® PowerFlex
Unkrautarten
Rainfarn (Gemeiner)
Rainkohl (Gemeiner)
Rasenschmiele
Rispengras (Einjähriges)
Rispengras (Gemeines)
Robinie
Rosskastanie
Rotschwingel
Ruchgras (Gemeines)
Saatwucherblume
Sandrohr
Schafgarbe (Gemeine)
Schilfrohr (3)
Schwarzdorn
Seggearten
Springkraut (Echtes)
Stechapfel (Gemeiner) (7)
Stechapfel (Gemeiner) (8)
Taubnesselarten (7)
Taubnesselarten (8)
Tollkirsche
Traubenkirsche
Trespearten
Vogelmiere
Wegericharten
Weide
Weidelgrasarten (1)
Weidenröschen
(Schmalblättriges)
Weißdorn
Wickenarten
Wiesenkerbel
Wiesenkopf (Großer)
Windearten (10)
Windenknöterich
Windhalm
Wolfsmilch (Sonnen-)
Zweizahn (Behaarter)
Zwiewuchs (Gerste)
Zwiewuchs (Weizen)
Mit 2,25 l/ha gut
bekämpfbar:
Zusätzlich mit 3,75 l/ Mit 3,75 l/ha nicht
ha gut bekämpfbar immer ausreichend
bekämpfbare Arten
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
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x
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x
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x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
343
Roundup® PowerFlex
Nicht bekämpfbare Arten:
Acker- und Sumpfschachtelhalm, Beinwell, Brennnessel (Kleine), Giersch (Gewöhnlicher),
Klee (Weiß-), Mauerpfeffer (Weißer), Salbeigamander
(1) bis Ende der Bestockung
(2) ab Schossen
(3) nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in der Vorernte, in
Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung)
(4) geringer Besatz (0 – 15 Schosse/m²)
(5) mittlerer Besatz (16 – 30 Schosse/m²)
(6) starker Besatz (über 30 Schosse/m²)
(7) bis 6 – 8 Blätter
(8) größere Pflanzen
(9) große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar
(10) im Ackerbau nur Vorernteanwendungen
(11) bis 10 cm
(12) größer als 10 cm
Informationen zur sachgerechten Anwendung
Maximale Auf­
wand­men­ge
War­te­
(Mittel in Wasser)
zeit
und An­wen­
dungs­technik
An­wen­dungs­
bezogene Anwen­
dungs­bestim­mun­
gen und Kenn­zeich­
nungs­auflagen
1 x nach der
Ernte oder
nach dem
Wiederergrünen
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x nach der
Ernte oder nach
dem Wieder­
ergrünen
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1
Ackerbau
Ackerbaukulturen
(ausgen. Winterraps),
bis BBCH 03
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x vor dem
Auflaufen, bis 5
Tage nach der
Saat
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1
Ackerbau
Ackerbau­kulturen
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x bis 2 Tage vor 3,75 l/ha
der Saat
in 100 - 400 l/ha
spritzen
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1
Gemüsebau
Gemüse­kulturen
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x bis 2 Tage vor 3,75 l/ha
der Saat oder bis in 100 - 400 l/ha
2 Tage vor dem
spritzen
Pflanzen
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1
Ackerbau
Getreide
(Lagergetreide):
Gerste, Hafer,
Roggen, Triticale,
Weizen (ausgenom­
men Saat- und
Braugetreide),
ab BBCH 89
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter,
Sikkation
1 x zur Spätbe­
hand­lung
7 Tage
NG351, NT103,
NW642-1, VV835
Einsatzgebiet
Kulturen/Objekte
Stadium der Kultur
Schad­organismus/ Zweckbestim­mung
Ackerbau
Ackerbaukulturen
ein- und zwei­
keim­blättrige
Unkräuter
Gemüsebau
Gemüsekulturen
344
Maximale
An­wen­dungs­
häufig­keit und
-zeit­punkt
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
Roundup® PowerFlex
Einsatzgebiet
Kulturen/Objekte
Stadium der Kultur
Schad­organismus/ Zweckbestim­mung
Maximale
An­wen­dungs­
häufig­keit und
-zeit­punkt
Maximale Auf­
wand­men­ge
War­te­
(Mittel in Wasser)
zeit
und An­wen­
dungs­technik
An­wen­dungs­
bezogene Anwen­
dungs­bestim­mun­
gen und Kenn­zeich­
nungs­auflagen
Ackerbau
ein- und
Getreide (Weizen,
zweikeim­blättrige
Gerste, Hafer,
Unkräuter
Roggen, Triticale)
(aus­genommen zur
Saat­gut­erzeugung
und zu Brauzwecken),
ab BBCH 89
1 x zur Spät­
behandlung
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
7 Tage
NG351, NT103,
NW642-1, VV835
Ackerbau
Senf-Arten,
Brassica-Arten
(Acker­bau­kulturen)
(ausgen. zur Saat­gut­
erzeugung),
ab BBCH 85
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x zur Spät­
behandlung
3 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
7 Tage
NG351, NT102,
NW642-1
Ackerbau
Futtererbse,
Ackerbohne,
ab BBCH 85
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x zur Spät­
behandlung
3 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
7 Tage
NG351, NT102,
NW642-1
Obstbau
Obstgehölze (ab
Pflanzjahr) (ausgen.
himbeer­artiges
Beerenobst)
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x während der
Veg.periode,
Frühjahr bis
Sommer
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
42
Tage
NG351, NG402,
NT103, NW642-1
Weinbau
Weinrebe (Nutzung
als Kelter- oder
Tafeltraube), ab
4. Standjahr der
Weinrebe
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
(ausgen.
Ackerwinde)
2 x (im Abstand
von max. 3
Monaten),
während der
Veg.periode
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen,
max. 7,5 l/ha
30
Tage
NG351
Grünland
Wiesen, Weiden
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x vor der Saat
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1,
VV549
Ackerbau
Still­legungs­flächen
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x vor der
Saat von
Folge­kulturen,
während der
Veg.periode,
Kultur­
vorbereitung
3,75 l/ha in 100 400 l/ha spritzen
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1,
VV549
Nicht­kulturland
Wege und Plätze mit
Holz­gewächsen
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x während der
Veg.periode
33%, max. 7,5 l/
(N)
ha streichen mit
Dochtstreichgerät
/ Einzel­pflanzen­
behandlung
NG351, NS660-1,
NW642-1
Nichtkulturland
Wege und Plätze
ohne Holz­gewächse
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x während der
Veg.periode
33%, max. 7,5 l/
(N)
ha streichen mit
Dochtstreichgerät
/ Einzel­pflanzen­
behandlung
NG351, NS660-1,
NW642-1
345
Roundup® PowerFlex
Einsatzgebiet
Kulturen/Objekte
Stadium der Kultur
Schad­organismus/ Zweckbestim­mung
Maximale
An­wen­dungs­
häufig­keit und
-zeit­punkt
Maximale Auf­
wand­men­ge
War­te­
(Mittel in Wasser)
zeit
und An­wen­
dungs­technik
An­wen­dungs­
bezogene Anwen­
dungs­bestim­mun­
gen und Kenn­zeich­
nungs­auflagen
Zier­pflanzenbau
Rasen
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x vor der Saat,
während der
Veg.periode
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1,
VV551, WP740
Zier­pflanzenbau
Baumschul­
gehölzpflanzen (ab
Pflanzjahr)
ein- und zwei­
keim­blättrige
Unkräuter
1 x während der
Veg.periode
33%, max. 7,5 l/
(N)
ha streichen mit
Docht­streichgerät
/ Einzel­pflanzen­
behandlung
NG351, NW642-1
Forst
Laubholz, Nadelholz
(auf Jungwuchs­
flächen)
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x während der
Veg.periode
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/
ha spritzen mit
Abschirmung
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1,
VA215
Forst
Laubholz, Nadelholz
(auf Kahlflächen oder
unter Altholz ohne
Jungwuchs)
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter, Holz­
gewächse
1 x während der
Veg.periode
3,75 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
(F)
NG351, NG402,
NT103, NW642-1,
VA215, VA216
Forst
Nadelholz (ausgen.
Douglasie und
Lärche)
ein- und
zweikeim­blättrige
Unkräuter
1 x Septem­ber
bis Novem­
ber, nach
Abschluss des
Kultur­pflanzen­
wachstums
2,25 l/ha
in 100 - 400 l/ha
spritzen
(F)
NG351, NT103,
NW642-1, VA215,
VA216, WP742
Unkrautbekämpfung in Ackerbau- und Gemüsekulturen nach der Ernte oder nach
dem Wiederergrünen
• 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
• Niedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung.
• Quecke soll 3 – 4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben. Stoppeldüngung bzw. Kalkung erst
ab 2 Tage nach der Behandlung.
• Pflanzenreste (z.B. Stroh) und Erntereste der Gemüsekulturen kurzhäckseln und gleich­
mäßig auf der Fläche verteilen (kann bei geringem Vorkommen von pflanzenresten ent­
fallen).
• Nachbau aller Kulturen ohne Wartezeit möglich.
•
Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2
aufeinanderfolgenden Jahren angeraten.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­dungs­­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von
10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde
festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ta­
tions­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
346
Roundup® PowerFlex
Unkrautbekämpfung bis BBCH03 von Ackerbaukulturen, aus­genommen Raps
• Zur Bekämpfung aufgelaufener Unkräuter vor der Saat/Pflanzung oder vor dem Auflaufen
der Kultur (BBCH03).
• 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
Spezielle Anwendungshinweise:
• Vor dem Auflaufen der Kultur (BBCH03, gequollener Samen, Keimwurzel nicht ausgetreten).
• Sollte eine Kontrolle des Kulturpflanzenbestandes nicht möglich sein oder die Entwicklung
der Kultur zu schnell erfolgen, wird keine Anwendung vor der Saat empfohlen.
• Zur Vermeidung von Schäden an der Kulturpflanze ist auf geeignete Aussaattechnik, eine
ausreichende und gleichmäßige Tiefenablage bei der Saat sowie auf eine genügende
Bodenbedeckung zu achten.
• Vor der Anwendung ist der Bestand hinreichend auf das Entwicklungsstadium der Kultur­
pflanze zu prüfen.
•
Eine Anwendung darf nicht mehr erfolgen, wenn die Keimwurzel die Samenschale
durchstoßen hat. Bei zu später Anwendung kann es zu Schäden an der Kultur kommen.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­dungs­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von
10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde
festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ta­
tions­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Unkrautbekämpfung vor der Saat von Ackerkulturen sowie vor der Saat/Pflanzung
von Gemüsekulturen
• Zur Bekämpfung aufgelaufener Unkräuter 2 Tage vor der Saat/Pflanzung.
• 3,75l/ha in 100 – 400l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
Spezielle Anwendungshinweise:
• Zur Vermeidung von Schäden an der Kulturpflanze ist auf geeignete Aussaattechnik, eine
ausreichende und gleichmäßige Tiefenablage bei der Saat sowie auf eine mischende
Bodenbearbeitung zur Pflanzung zu achten.
• NT103 Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3 m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20 m
(voll­ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­
dungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“)
• NG402 Bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von
10m oder Auffangsystem (vollständiger Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde
fest­gesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
•W
artezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ta­
tionszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
347
Roundup® PowerFlex
Unkrautbekämpfung und Sik­kation in Getreidearten, ausgenommen Saat- und Brau­
getreide
• Zur Spätbehandlung vor der Ernte.
• 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
• Niedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung.
• Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich.
• Der Anwendungszeitpunkt liegt bei Vollreife des Getreides (BBCH 89, Kornfeuchte unter
25%), Richtwert: Wenn der Fingernagelabdruck auf dem Korn erhalten bleibt.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­dungs­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• WA700 - Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkraut­
durchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden
Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
• WA701 - Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Un­kraut­
durchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
• VV835 - Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
• Wartezeit: 7 Tage
Unkrautbekämpfung bzw. Sikkation in Senf- und Brassica-Arten (Ackerbaukulturen),
ausgenommen zur Saatguterzeugung (ab BBCH 85)
• 14 Tage vor der Ernte zur Spätbehandlung.
• 3 l/ha in 100 - 400l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
• Niedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung.
• Der optimale Anwendungszeitpunkt ist erreicht, wenn 50% der Schoten ausgereift sind.
• Kornfeuchte unter 30%.
• NT102 Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m Breite: 0m bei 75% Antidrift, sonst 20m;
(voll­ständiger Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­
dungs­­bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• Wartezeit: 7 Tag
Unkrautbekämpfung bzw. Sikkation in Futtererbsen und Ackerbohnen (ab BBCH 85)
•1
4 Tage vor der Ernte zur Spätbehandlung.
•3
l/ha in 100 - 400l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
•N
iedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung.
• Bei fortschreitender Fruchtausfärbung. 50% der Hülsen sind reif und dunkel. Samen sind
art- bzw. sortentypisch gefärbt.
•K
ornfeuchte unter 30%.
• NT102 Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m Breite: 0m bei 75% Antidrift, sonst 20m;
(vollständiger Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­
dungs­bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• Wartezeit: 7 Tag
348
Roundup® PowerFlex
Unkrautbekämpfung im Obstgehölzen (ausgenommen Himbeerartiges Beerenobst)
ab Pflanzjahr)
• Obstgehölze, d.h.: Kernobst, Steinobst, johannisbeerartiges Beerenobst sowie Schalenobst
• Gegen ein- und mehrjährige Ungräser und Unkräuter (siehe Tabelle). Alle Doldenblütler
(z.B. Wiesenkerbel), Ampfer und Brennessel werden am besten im Blühstadium bekämpft.
• 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasserspritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
• Anwendung ab 15 – 20 cm Unkrauthöhe.
• Zweckmäßig und wirtschaftlich sind Streifenbehandlungen mit Roundup PowerFlex.
• Um das Einwachsen von Unkräutern aus den unbehandelten Fahrgassen zu verzögern,
sollte der behandelte Streifen nicht zu schmal gewählt werden.
• Vorsichtsmaßnahmen: Auf keinen Fall dürfen grüne Teile der Obstbäume (Blätter, Triebe,
Stämmchen, Blüten und Früchte) vom Spritzstrahl direkt oder indirekt durch Abdrift
getroffen werden.
• Roundup PowerFlex darf nicht in Junganlagen eingesetzt werden, die stark zurück­
geschnitten wurden.
• Mit Roundup PowerFlex in Kontakt gekommene Seitentriebe, Schossertriebe oder
Wildlinge etc. unbedingt sofort abschneiden.
• Junge Bäumchen können u.U. über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher
bei der Behandlung auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wendungs­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von
10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde
festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• Wartezeit: 42 Tage
Unkrautbekämpfung im Weinbau ab 4.Standjahr
• Gegen ein- und mehrjährige Ungräser und Unkräuter. Alle Doldenblütler (z. B. Wiesenkerbel),
Ampfer und Brennessel werden am besten im Blühstadium bekämpft.
• 2 x 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 2 Anwendungen je Kultur bzw. je
Jahr jedoch pro Vegetationsperiode maximal 7,5 l/ha.
• Anwendung ab 15 cm – 20 cm Unkrauthöhe.
• Zweckmäßig und wirtschaftlich sind Unterstockbehandlungen/Streifenbehandlungen mit
Roundup PowerFlex.
• Um das Einwachsen von Unkräutern aus den unbehandelten Fahrgassen zu verzögern,
sollte der behandelte Streifen nicht zu schmal gewählt werden.
• Bewährt hat sich je eine Spritzung im Frühjahr und Sommer im Abstand von maximal 3
Monaten.
• Roundup PowerFlex kann während der Rebblüte und auch bei höheren Temperaturen
angewendet werden. Grüne Rebteile dürfen nicht getroffen werden. Mit Roundup PowerFlex
in Kontakt gekommene Seitentriebe, Schossertriebe, etc. unbedingt sofort abschneiden.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3 m: 0 m bei 90 % Antidrift, sonst 20 m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­dungs­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
349
Roundup® PowerFlex
• NG404 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2% bewachsener Randstreifen von
20m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde
festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• Wartezeit: Kelter-, Tafeltrauben (Freiland) 30 Tage
Unkrautbekämpfung und Wiesen- und Weidenerneuerung
• Zur Abtötung der Altnarbe sowie zur Unkrautbekämpfung.
• 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
• Neuansaat: Wichtig für das Gelingen der Neuansaat ist ein ebenes abgesetztes Saatbett,
um eine flache Ablage des Saatgutes (1 - 2 cm) zu ermöglichen. Nach der Einsaat ist durch
Anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen.
• Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für das Gelingen der Neuansaat entscheidend. Bewährt
haben sich Behandlungen und Ansaaten im Juli/August.
• Bei einer Aufwuchshöhe von ca. 15 cm sollte die Quecke 3 – 4 Blätter pro Trieb und der
Ampfer den Blütenstand ausgebildet haben.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wendungs­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von
10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde
festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• VV549 - Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung
verwenden,der kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
• Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­
tations­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw.
die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Einsatz zur Kulturvorbereitung und Unkrautbekämpfung auf Stilllegungsflächen
• 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
• Niedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung.
• Anwendung vor der Saat von Folgekulturen während der Vegetationsperiode.
• Der früheste Einsatzzeitpunkt von Roundup PowerFlex auf Stilllegungsflächen wird von
den gesetzlichen Richtlinien bestimmt.
• Bei sehr hohem Aufwuchs ist ein Schröpfschnitt einzuplanen und so durchzuführen, dass
zum Behandlungszeitpunkt wieder genügend aufnahmefähige Blattmasse vorhanden ist.
Eine den Austrieb unterdrückende Schwadablage ist unbedingt zu vermeiden.
• Besonders für Kulturen, die ein feinkrümeliges Saatbett benötigen (z.B. Winterraps), ist eine
mischende Bodenbearbeitung angeraten.
• Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 auf­
einander folgenden Jahren angeraten.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wendungs­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von
10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde
festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
350
Roundup® PowerFlex
• VV549 - Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung
verwenden,der kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
• Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­
tations­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw.
die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit und ohne Holzgewächsen (genehmi­
gungs­pflichtig)
• Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter.
• 33%ig streichen zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung.
• Maximal 7,5 l/ha und Jahr.
• NS660-1 - Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der
zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder
Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher
Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch
Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
• Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Kulturvorbereitung in Rasen
• Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter.
• 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
• Spritzen mit nachfolgendem Umbruch.
Bitte beachten Sie die jeweils örtlich gültigen Natur- bzw. Landschaftsschutzgesetze und
deren Bestimmungen.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wendungs­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen
von 10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungs­
behörde fest­gesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• VV551 - Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung
noch zur Kleintierhaltung verwenden.
• WP740 - Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
• Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegeta­
tions­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Unkrautbekämpfung in Baumschulgehölzpflanzen
• Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
• 33 %ig streichen zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung.
• Maximal 7,5 l/ha und Jahr
• Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
351
Roundup® PowerFlex
Kulturpflege auf Jungwuchsflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs, sowie
Kulturvorbereitung auf Kahlflächen in Laub- und Nadelholzkulturen
• Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Holzgewächse.
• 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen mit Abschirmung. Maximal 1 Anwendung je
Kultur bzw. je Jahr.
• Das Unkraut sollte zum Anwendungszeitpunkt 15 – 20 cm hoch sein, die Kultur darf aber
keinesfalls überwachsen sein. Eine nachhaltige Bekämpfung von Strauchholz im Frühjahr
ist nur bei ausreichender Blattmasse zur Zeit der Behandlung gewährleistet.
• Bei der Gräserbekämpfung im Herbst ist darauf zu achten, dass diese noch grün und in
vollem Wachstum sind.
• Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane)
dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls
sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3 m: 0 m bei 90 % Antidrift, sonst 20 m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungs­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• VA215 - Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren)
Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls
dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
• VA216 - Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der
Behandlung nicht geerntet werden.
• Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­
tations­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw.
die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Unkrautbekämpfung in Nadelholzkulturen (ausgenommen: Douglasie, Lärche)
• Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter,
• 2,25 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen . Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
•
Zur Flächenbehandlung auf Jungwuchsflächen ab September bis November nach
Abschluss des Kulturpflanzenwachstums.
• Das Unkraut sollte zum Anwendungszeitpunkt 15 cm – 20 cm hoch sein.
•
Wichtig für einen guten Bekämpfungserfolg im Spätherbst ist, dass die Unkräuter
genügend grüne Blattmasse haben, um den Wirkstoff aufnehmen zu können. Bei der
Gräserbekämpfung im Herbst ist darauf zu achten, dass diese noch grün und im vollem
Wachstum sind.
• NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3 m: 0 m bei 90 % Antidrift, sonst 20 m (voll­
ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungs­
bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“).
• VA215 - Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren)
Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls
dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
• VA216 - Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der
Behandlung nicht geerntet werden.
• WP742 - Anwendung nach völligem Abschluss des Kulturpflanzenwachstums, d.h., wenn
die Knospen verholzt und braun gefärbt sind, anderenfalls sind Schäden an der Kultur­
pflanze möglich.
352
Roundup® PowerFlex
• Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­
getations­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt,
bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Resistenzmanagement
Jede Unkrautpopulation enthält Pflanzen, die toleranter oder resistent gegen bestimmte
Herbizide sind. Bei der Nutzung dieser Produkte kann dies zu einer unzureichenden
Unkrautkontrolle führen. Basierend auf der Einstufung des Herbicide Resistance Action
Committee (HRAC) ist Glyphosat ein Herbizid der Wirkungsweise der Gruppe G. Eine
Strategie für eine verzögerte Entwicklung und das Management von Herbizidresistenzen
sollte auf die lokalen Bedürfnisse und integrierte Unkrautbekämpfung angepasst werden.
Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Verwendung von Herbiziden, die Integration
von unterschiedlichen Wirkmechanismen und / oder anderen kulturtechnischen oder
mechanischen Verfahren:
•
Befolgen Sie die Empfehlungen in der Gebrauchsanleitung, insbesondere um die
richtige Behandlung zum entsprechenden Unkrautentwicklungsstadium bei geeigneten
klimatischen Bedingungen und der richtigen Dosierung zu gewährleisten.
• Optimierung der Nutzung der Werkzeugpalette, die Teil normaler Anbau- oder LandschaftsManagement-Programme sind, um Unkräuter zu kontrollieren.
• Minimierung des Risikos der Verbreitung von Unkräutern. Stellen Sie sicher, dass Land­
maschinen sauber von Boden und Vegetation sind, wenn sie zwischen Feldern wechseln.
• Befolgen Sie stets die Anwendungspraxis, um eine wirksame Unkrautbekämpfung zu
erreichen. Spritzgeräte sollten regelmäßig überprüft werden (z.B. durch autorisierte
Personen).
• Dosieren und spritzen Sie genau – Kalibrieren Sie die Feldspritze und mischen Sie die
richtige Anwendungsmenge für die zu behandelnde Fläche an.
• Verwenden Sie die richtigen Düsen, um die maximale Benetzung bei minimaler Abtrift zu
erreichen.
• Wenden Sie nur bei geeigneten Witterungsbedingungen an.
• Prüfen Sie die Unkrautbekämpfung nach der Anwendung, um potenzielle Probleme zu
erfassen.
Weitere Informationen sind erhältlich bei HRAC (http://www.hracglobal.com), Ihrem Händler,
Ihrer Offizialberatung oder Ihrem Außendienstmitarbeiter.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
und Kennzeichnungsauflagen
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­
zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­
nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
353
Roundup® PowerFlex
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderun-gsklasse 75 % ein­getragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung
des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun­des­anstalt im „Verzeichnis
der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom
13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NG351 - Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen in­
ner­halb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem
Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Auf­wand­
menge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden.
NG402 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­
flächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­
lich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz
von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10m
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für
das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht
in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die
Anwendung im Mulch oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG404 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeits­geräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
ab­geschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die
Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
354
Roundup® PowerFlex
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB 001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heitsschäden führen.
SB 110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE 110/SS 110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sowie dicht abschließende
Schutz­brille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS 2101/SS 610 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe aus­
ziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Reichlich Wasser in
kleinen Schlucken trinken lassen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf
nichts eingeflößt werden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Dieses Produkt ist kein Cholinesterasehemmer. Behandlung mit Atropin und Oximen ist
nicht angezeigt.
Gewässerschutz
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
ver­bindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­wider­
handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet
werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 – Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 – Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165 – Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
355
Roundup® PowerFlex
NN170 – Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft.
NN2842 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius
rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.
Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.
Trocken aufbewahren und so lagern, dass Produkt nicht unter -15° abkühlt.
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren.
Haltbarkeit bei Raumtemperatur: mind. 2 Jahre.
Anwendungsbeschränkungen
Die Anwendung Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten:
• auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien
befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr
einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation,
Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn,
die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit
dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
• auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen
Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen
die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder
in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle
besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein
Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung
nicht besteht.
Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und
deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen
abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung
nach § 12 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­
geben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
356
Roundup® PowerFlex
Angaben zur Kennzeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: entfällt
R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kung haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
RA161 - Enthält Formaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten
Haftung
Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer
Gebrauchsanleitung für die empfohlene Anwendung geeignet ist. Da der Transport,
die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle
diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung
für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und Anwendung aus. Wir
haften für gleichbleibende Qualität des Produktes für den Zeitraum der angegebenen
Mindesthaltbarkeit, wenn die Hinweise zur Lagerung eingehalten werden; das Transport-,
Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produktes
in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, ins­
besondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies
gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung
durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir
schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung
aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren
können die Wirkung des Produktes beeinträchtigen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und
Bodenverhältnisse, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen
Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirk­stoff­
resistenter Organismen (wie z.B. Pflanzen), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen
Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine
Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der
Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.
® = Monsanto Technology LLC
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
357
Roundup® REKORD
Herbizid
Wirkstoff: Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
720 g Glyphosat /kg (72,0 Gew.-%)
als Ammonium-Salz (792 g/kg)
Wasserlösliches Granulat (WG)
entfällt
entfällt
nicht bienengefährlich (B4)
10 kg Sack
007552-60
Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung im Freiland in Ackerbauund Gemüsekulturen, Grünland, auf Stilllegungsflächen, Obst- und
Wein­bau, sowie auf Nichtkulturland ohne Holzgewächsen und im
Zierpflanzenbau
Anwendung
Wirkungsweise
Roundup REKORD ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird
über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der
gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher
werden neben einjährigen Unkraut- und Ungrasarten auch mehrjährige Unkraut- und
Ungrasarten nachhaltig bekämpft.
Je aktiver die Pflanzen wachsen, umso schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt.
Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 5 Tagen die erste sichtbare Wirkung
von Roundup REKORD ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später
vollständig. Ein witterungsbedingt langsamer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die
Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss!
WMG - Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
358
Roundup® REKORD
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Kultur / Objekt
Schadorganismus / Zweck
Ackerbaukulturen
Ein- und zweikeimblättrige
Unkräuter, Aus­fall­kulturen
Ackerbaukulturen, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen,
Triticale, Weizen), Ackerbohne, Futtererbse, LupineArten, Gemüsekulturen, Kernobst, Steinobst,
Johannisbeerartiges Beerenobst, Lein, Rasen,
Zierpflanzen, Wiesen, Weiden, Nichtkulturland ohne
Holzgewächse, Stilllegungsflächen
Ein- und zweikeimblättrige
Unkräuter
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen),
Brassica-Arten, Senf-Arten
Ein- und zweikeimblättrige
Unkräuter, Ernteerleichterung,
Sikkation
Nadelholz, Laubholz (ausgen. Douglasie, Lärche)
Ein- und zweikeimblättrige
Unkräuter, Holzgewächse
Weinrebe
Ein- und zweikeimblättrige
Unkräuter
(ausgenommen: Acker-Winde)
Anwendungszeitpunkt und - bedingungen
Es ist zu beachten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige
Blattmasse gebildet haben und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung
von hartnäckigen breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium
empfohlen. Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit
extrem niedriger Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffaufnahme und -ableitung beeinträchtigt
werden. Bei diesen wie auch anderen nicht optimalen Anwendungsbedingungen sind
Verringerungen der empfohlenen Aufwandmengen nicht angeraten. Anwendungen nach
Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich!
Wirkungsspektrum (WH914)
Wirksamkeitstabelle (Auswahl):
Mit 1,5 kg/ha gut bekämpfbar
Ackerfuchsschwanz, Ackerstiefmütterchen (7), Ackervergissmeinnicht (7), Ausfallgetreide,
Ausfallraps*, Bingelkraut, Ehrenpreisarten, Gemeine Melde, Gemeine Quecke (4), Hirsearten,
Hohlzahnarten, Kamillearten (7), Klettenlabkraut (7), Knötericharten (7), Kornblume (7),
Kreuzkraut, Mohn, Ölrettich*, Phacelia, einjährige und gemeine Rispe, Saatwucherblume,
Taubnesselarten (7), Trespearten, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß (7), Winterroggen
Zusätzlich mit 2,0 kg/ha gut bekämpfbar
Fingerkrautarten, Gemeine Quecke (5), Knaulgras, Löwenzahn (7), Straußgrasarten, Wiesen­
kerbel, Wickenarten (7), Zwiewuchs Gerste, Zwiewuchs Weizen
359
Roundup® REKORD
Zusätzlich mit 2,5 kg/ha gut bekämpfbar
Ackerstiefmütterchen (8), Ackervergissmeinnicht (8), Ampferarten, Bärenklau, Beifußarten,
Brombeere, Distelarten, Gemeine Quecke (6), Gemeine Schafgarbe, Große Brennessel,
Hahnenfußarten, Huflattich, Kamillearten (8), Klettenlabkraut (8), Knötericharten (8),
Kornblume (8), Löwenzahn (8), Ölrettich (9), Rotklee, Schilfrohr, Taubnesselarten (8), Weißer
Gänsefuß (8), Wickenarten (8)
Zusätzlich mit 5,0 kg/ha gut bekämpfbar (Streichverfahren)
Windearten
Nicht bekämpfbar
Ackerschachtelhalm, Gewöhlicher Giersch, Kleine Brennessel, Salbeigamander, Sumpf­
schachtel­halm, Weißer Mauerpfeffer, Weißklee
* = Jugendstadium
(4) = bis 15 Schosse/m2,
(5) = bis 30 Schosse/m2
(6) = über 30 Schosse/m2
(7) = bis 6 - 8 Blätter
(8) = größere Pflanzen
(9) = große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar
Anwendungsempfehlungen
Hinweise zur guten fachlichen Praxis; Anwendung im Freiland
Kultur/Objekt
Schad­
organis­mus/
Zweck
Anwen­dungsZeit­punkt/
Stadium
der Kultur
Max. Auf­
wand
in dieser
An­wendung
/ pro Jahr
Wasser­auf­
wand
(l/ha)
Warte­
zeit
(Tage)
Anwen­
dungsbestim­
mun­gen/
Kenn­
zeich­
nungs­auf­
lagen
An­merkun­gen
Acker­bau­kul­
turen
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter,
Ausfall­
kulturen
nach der
Ernte oder
nach dem
Wieder­
ergrünen
1 x 2,5 kg/
ha in 100
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
F
NT103
NG402
NG351
NW642-1
Die Quecke soll 3 - 4 neue Blätter
pro Trieb ge­bildet haben. Zur
Sanierung stark ver­queck­ter
Flächen wird je eine An­wen­dung
in mindestens 2 auf­ein­ander
folgenden Jahren empfohlen.
Stoppel­dün­gung bzw. Kalkung
erst ab 2 Tage nach der Be­
handlung.
Getreide
(Gerste, Hafer,
Roggen,
Triticale,
Weizen)
(Lagergetreide,
ausgenommen
Saat- und
Braugetreide)
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter,
Sikkation
zur Spät­
behand­lung,
ab 89
1 x 2,5 kg/
ha in 200
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
7 Tage NT103
NG351
NW642-1
WA700
VV835
360
Der Anwendungszeitpunkt
liegt bei Voll­reife des Getreides
(Stadium 89, Korn­feuchte unter
25 %). Richtwert: Wenn der
Fingernagelabdruck auf dem Korn
erhalten bleibt.
Bodenbearbeitung direkt nach
der Ernte möglich.
Roundup® REKORD
Kultur/Objekt
Schad­
organis­mus/
Zweck
Anwen­dungsZeit­punkt/
Stadium
der Kultur
Max. Auf­
wand
in dieser
An­wendung
/ pro Jahr
Wasser­auf­
wand
(l/ha)
Warte­
zeit
(Tage)
Anwen­
dungsbestim­
mun­gen/
Kenn­
zeich­
nungs­auf­
lagen
Getreide
(Gerste, Hafer,
Roggen,
Triticale,
Weizen)
(aus­genom­
men zur Saat­
gut­erzeugung
und zu Brauz­
wecken)
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter
zur Spät­
behand­lung,
ab 89
1 x 2,5 kg/
ha in 200
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
7 Tage NT103
NG351
NW642-1
WA701
VV835
Der Anwendungszeitpunkt
liegt bei Vollreife des Getreides
(Stadium 89, Kornfeuchte unter
25 %).
Richtwert: Wenn der
Fingernagelabdruck auf dem Korn
erhalten bleibt.
Bodenbearbeitung direkt nach
der Ernte mög­lich.
Brassica-Arten
(Acker­bau­
kul­turen)
Senf-Arten,
aus­genom­men
zur Saa­­gut­
erzeugung
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter,
Sikkation
zur Spät­
behand­lung,
bis 14 Tage
vor der
Ertne, ab 85
1 x 2 kg/
ha in 100
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
7 Tage NT103
NG351
NW642-1
Der Anwendungszeitpunkt liegt
bei Stadium 85, Kornfeuchte
unter 30 %, wenn 50 % der
Schoten ausgereift sind
Bodenbearbeitung direkt nach
der Ernte möglich
Lein (Öllein),
aus­genom­men
zur Saagut­
erzeugung
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter
zur Spät­
behand­lung,
bis 14 Tage
vor der
Ertne, ab 85
1 x 2 kg/
ha in 200
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
14
Tage
Der Anwendungszeitpunkt liegt
bei Stadium 85, Kornfeuchte
unter 30 %, Bodenbearbeitung
direkt nach der Ernte möglich
Ackerbohne,
Futterebse,
Lupine-Arten
aus­genom­men
zur Saagut­
erzeugung
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter
zur Spät­
behand­lung,
bis 14 Tage
vor der
Ertne, ab 85
1 x 2 kg/
ha in 200
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
7 Tage NT103
NG351
NW642-1
Der Anwendungszeitpunkt liegt
bei Stadium 85, ab Fortschreiten
der art-/sortentypischen
Fruchtausfärbung; Teigreife,
Korninhalt noch weich, aber
trocken. Lupine: ab Vollreife, art-/
sortentypische Fruchtausfärbung
erreicht. Früchte bzw.
Fruchtstände lösen sich relativ
leicht
Bodenbearbeitung direkt nach
der Ernte möglich
Wiesen,
Weiden
(Grünland)
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter
vor der Saat
1 x 2,5 kg/
ha in 100
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
F
Bei einer Aufwuchshöhe von ca.
15 cm sollte die Quecke 3 - 4
Blätter pro Trieb und der Ampfer
den Blütenstand ausgebildet
haben. Wichtig für das Gelingen
der Neuansaat ist ein ebenes
abgesetztes Saatbett, um eine
flache Ablage des Saatgutes (1 - 2
cm) zu ermöglichen und eine
ausreichende Bodenfeuchtigkeit.
Nach der Einsaat ist durch
Anwalzen für einen guten
Bodenschluss zu sorgen.
NT103
NG351
NW642-1
NT103
NG351
NG402
NW642-1
VV549
An­merkun­gen
361
Roundup® REKORD
Kultur/Objekt
Schad­
organis­mus/
Zweck
Anwen­dungsZeit­punkt/
Stadium
der Kultur
Max. Auf­
wand
in dieser
An­wendung
/ pro Jahr
Wasser­auf­
wand
(l/ha)
Warte­
zeit
(Tage)
Anwen­
dungsbestim­
mun­gen/
Kenn­
zeich­
nungs­auf­
lagen
An­merkun­gen
Stilllegungs­
flächen
(Re­kulti­
vierung)
Ein- und
zwei­keim­
blättrige
Un­kräuter
vor der Saat
von Folge­
kulturen;
vor der
Boden­be­ar­
bei­tung
1 x 2,5 kg/
ha in 200
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
F
NT103
NG351
NG402
NW 642-1
VV549
Anwendung vor der Saat von
Folge­kul­turen während der Ve­
ge­ta­tions­periode. Der frühes­te
Ein­satz­zeitpunkt wird von den
ge­setz­lichen Richtlinien be­
stimmt. Bei sehr hohem Auf­wuchs
Schröpf­schnitt durch­führen.
Keine den Aus­trieb unter­
drücken­de Schwad­ablage. Zum
Be­handlungs­zeit­punkt muss
auf­nahme­fähige Blatt­mas­se vor­
handen sein. Boden­be­ar­bei­tung
empfohlen. Zur Sa­nierung stark
ver­queck­ter Flächen wird je eine
An­wen­dung in mindestens 2
auf­ein­ander folgenden Jahren
an­geraten.
Ackerbau­
kulturen,
Gemüse­
kulturen
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter
bis 2 Tage
vor der
Saat oder
vor dem
Pflanzen
1 x 2,5 kg/
ha in 200
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
F
NT103
NG351
NG402
NW642-1
Einsatz bis zu 2 Tagen vor der
Saat. Wird das Eintreten der
Wirkung zum Saatzeitpunkt
gewünscht, muss die Anwendung
ca. 2 Wochen vor der Saat
erfolgen.
Ackerbau­
kulturen
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter
vor dem
Auf­laufen,
BBCH 03 der
Kultur;
bis Ende
der Samen­
quel­lung/
Ende des
Knospen­
schwel­lens
1 x 2,5 kg/
ha in 100
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
F
NT103
NG351
NG402
NW642-1
Zur Vermeidung von Schäden
an der Kulturpflanze ist auf eine
ausreichende und gleichmäßige
Tiefenablage bei der Saat sowie
auf eine
genügende Bodenbedeckung
zu achten. Vor der Anwendung
ist der Bestand hinreichend auf
das Entwicklungsstadium der
Kulturpflanze zu
prüfen. Eine Anwendung darf
nicht mehr erfolgen, wenn die
Keimwurzel die Samenschale
durchstoßen hat. Bei zu später
Anwendung kann es zu Schäden
an der Kultur kommen.
362
Roundup® REKORD
Kultur/Objekt
Schad­
organis­mus/
Zweck
Kernobst
(ab Pflanzjahr)
Weinrebe
(ab 4.
Standjahr)
Nutzung als
Tafel- und
Keltertraube
Anwen­dungsZeit­punkt/
Stadium
der Kultur
Max. Auf­
wand
in dieser
An­wendung
/ pro Jahr
Wasser­auf­
wand
(l/ha)
Warte­
zeit
(Tage)
Anwen­
dungsbestim­
mun­gen/
Kenn­
zeich­
nungs­auf­
lagen
An­merkun­gen
Ein- und
zweikeim­
blättrige
Unkräuter
1 x 2,5 kg/
ha in 100
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
42
Tage
(Kern­
obst)
NT103
NG351
NG402
NW642-1
Anwendung ab 15 - 20 cm
Unkrauthöhe. Doldenblütler,
Ampfer und Brennessel werden
am besten im Blühstadium
bekämpft.
Vorsichtsmaßnahmen:
Grüne Teile der Obstbäume
(Blätter, Triebe, Stämm­chen,
Blüten und Früchte) dürfen
nicht vom Spritzstrahl direkt
oder indirekt (Ab­drift) getroffen
werden. Kein Einsatz in stark
zurück­geschnittenen einjährigen
Anlagen (1. Standjahr). In Kontakt
gekommene Seitentriebe,
Schos­ser­triebe oder Wildlinge
etc. sofort ent­fernen. Junge
Bäumchen (Neupflanzungen)
kön­nen u.U. über die grüne
Rinde Wirkstoff auf­nehmen und
sind daher bei der Behandlung
auszusparen.
Ein- und
Früh­jahr und
zwei­keim­
Som­mer
blätt­rige
Un­kräuter
(aus­genom­
men: AckerWin­de)
2 x 2,5 kg/
ha
(max. 5 kg/
ha für die
Kul­tur pro
Jahr) in 200
bis 400 l/
ha Wasser
spritzen
30
Tage
(Tafelund
Kel­
tertrau­
be)
NT103
NG351
NG404
NW642-1
Gegebenenfalls zweimalige
An­wendung, jedoch pro Ve­ge­ta­
tions­periode maximal 5,3 kg/ha.
Be­währt hat sich je eine Spritzung
im Frühjahr oder Sommer. Die
An­wendung erfolgt bei einer
Un­kraut­höhe von ca. 10 - 20 cm.
Zweckmäßig und wirtschaftlich
sind Unterstockbehandlungen.
Um das Einwachsen aus der
unbehandelten Zeile zu ver­
hindern, darf der behandelte
Streifen nicht zu schmal sein.
Roundup®REKORD kann
während der Rebblüte und
auch bei höheren Temperaturen
an­gewendet werden. Die
nach­haltige Bekämpfung der
Winde setzt voraus, dass sie
sich ungestört durch andere
Unkräuter entwickelt und
genügend aktive Blattmasse
zur Aufnahme des Wirkstoffes
ausgebildet hat. Vor­sichts­
maß­nahmen: Grüne Rebteile
(Ertragstriebe) dürfen nicht
getroffen werden.
363
Roundup® REKORD
Kultur/Objekt
Schad­
organis­mus/
Zweck
Anwen­dungsZeit­punkt/
Stadium
der Kultur
Max. Auf­
wand
in dieser
An­wendung
/ pro Jahr
Wasser­auf­
wand
(l/ha)
Nicht­kul­tur­
land ohne
Holz­ge­wächse
Ein- und
zwei­keim­
blätt­rige
Un­kräuter
während der
Ve­ge­ta­tions­
peri­ode
1 x 33%
N
(max
5kg/ha)
Streichen
zur
gezielten
Einzel­pflan­
zen­behand­lung
Acker­bau­kul­turen Ein- und
zwei­keim­
blättrige
Un­kräuter,
schwer be­
kämpf­bare
Un­kräu­ter
während der
Ve­ge­ta­tions­
peri­ode
1 x 33%
(max 5kg/
ha) Strei­chen
zur ge­ziel­
ten Einzel­
pflanzen­behand­lung
F
NG351
Einmaliges Bestreichen der
NW 642-1 Schadpflanzen. Anwendung bei
deutlichem Höhenunterschied
zwischen Unkräutern und
Gras­narbe mit fahrbaren bzw.
handtragbaren Streichgeräten.
Die genaue Anwendungstechnik
der Streichgeräte kann der
Gebrauchsanleitung des Her­
stel­lers entnommen werden.
Auf jeden Fall ist der Docht so
einzustellen, daß er feucht genug
ist, aber die Streichlösung nicht
abtropft.
Ge­müse­kul­
turen
während der
Ve­ge­ta­tions­
peri­ode
F
1 x 33%
(max
5kg/ha)
Streichen
zur
gezielten
Einzel­pflan­
zen­behand­lung
NG351
Einmaliges Bestreichen der
NW 642-1 Schadpflanzen. Anwendung bei
deutlichem Höhenunterschied
zwischen Unkräutern und
Grasnarbe mit fahrbaren bzw.
handtragbaren Streichgeräten.
Die genaue Anwendungstechnik
der
Streichgeräte kann der
Gebrauchsanleitung des
Herstellers entnommen werden.
Auf jeden Fall ist der Docht so
einzustellen, daß er feucht genug
ist, aber die Streichlösung nicht
abtropft.
364
Ein- und
zwei­keim­
blättri­ge
Un­kräuter,
schwer be­
kämpf­bare
Un­kräuter
Warte­
zeit
(Tage)
Anwen­
dungsbestim­
mun­gen/
Kenn­
zeich­
nungs­auf­
lagen
An­merkun­gen
NG351
Genehmigungspflichtige
NS 660-1 Anwendung!
NW 642-1 Vor dem Einsatz auf Nicht­kultur­
landflächen ist eine Ge­neh­
migung nach §12, 2 u. 3 PflSchG
einzuholen.
Roundup® REKORD
Kultur/Objekt
Schad­
organis­mus/
Zweck
Anwen­dungsZeit­punkt/
Stadium
der Kultur
Max. Auf­
wand
in dieser
An­wendung
/ pro Jahr
Wasser­auf­
wand
(l/ha)
Warte­
zeit
(Tage)
Anwen­
dungsbestim­
mun­gen/
Kenn­
zeich­
nungs­auf­
lagen
An­merkun­gen
Zier­pflan­zen,
Rasen
Ein- und
zwei­keim­
blättrige
Un­kräuter,
schwer
bekämpf­
bare Un­
kräuter
während der
Vege­ta­tions­
peri­ode
1 x 33%
(max
5kg/ha)
Streichen
zur ge­
zielten
Einzel­
pflanzen­
be-hand­
lung
F
NG351
Einmaliges Bestreichen der
NW 642-1 Schadpflanzen. Anwendung bei
VV 551
deutlichem Höhenunterschied
zwischen Unkräutern und
Grasnarbe mit fahrbaren bzw.
handtragbaren Streichgeräten.
Die genaue Anwendungstechnik
der
Streichgeräte kann der
Gebrauchsanleitung des
Herstellers entnommen werden.
Auf jeden Fall ist der Docht so
einzustellen, daß er feucht genug
ist, aber die Streichlösung nicht
abtropft.
Steinobst
(ab Pflanzjahr)
Ein- und
zwei­keim­
blättrige
Unkräuter
1 x 2,5 kg/
ha in 100
bis 400 l/
ha, Wasser
spritzen
42
Tage
NT103
NG351
NG402
NW642-1
Grüne Teile der Obstbäume
(Blätter, Triebe, Stämmchen,
Blüten und Früchte) dürfen
nicht vom Spritzstrahl direkt
oder indirekt (Abdrift) getroffen
werden. Kein Einsatz in stark
zurückgeschnittenen einjährigen
Anlagen (1. Standjahr). In Kontakt
gekommene Seitentriebe,
Schossertriebe oder Wildlinge
etc. sofort entfernen. Junge
Bäumchen (Neupflanzungen)
können u.U. über die grüne
Rinde Wirkstoff aufnehmen und
sind daher bei der Behandlung
auszusparen.
Johannis­
berartiges
Beeren­obst
(ab Pflanzjahr)
Ein- und
zwei­keim­
blättrige
Unkräuter
1 x 2,5 kg/ha 42
in 100 bis 400 Tage
l/ha Wasser,
spritzen mit
Ab­schir­
mung
NT103
NG351
NG402
NW642-1
Grüne Teile der Obstbäume
(Blätter, Triebe, Stämmchen,
Blüten und Früchte) dürfen
nicht vom Spritzstrahl direkt
oder indirekt (Abdrift) getroffen
werden. Kein Einsatz in stark
zurückgeschnittenen einjährigen
Anlagen (1. Standjahr). In Kontakt
gekommene Seitentriebe,
Schossertriebe oder Wildlinge
etc. sofort entfernen. Junge
Bäumchen (Neupflanzungen)
können u.U. über die grüne
Rinde Wirkstoff aufnehmen und
sind daher bei der Behandlung
auszusparen.
365
Roundup® REKORD
Wartezeiten:
Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen, Stilllegungsflächen, Rekultivierung, Wiesen,
Weiden, Nichtkulturland, Zierpflanzen, Rasen:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Getreide, Brassica Arten, Senf-Arten, Ackerbohne, Futtererbse, Lupinearten:
Wartezeit: 7 Tage
Lein, Öllein:
Wartezeit: 14 Tage
Nichtkulturland:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Kernobst, Steinobst, Johannisbeerartiges Beerenobst:
Wartezeit: 42 Tage
Weinrebe:
Wartezeit: 30 Tage (Tafel- und Keltertrauben)
Resistenzmanagement
Jede Unkrautpopulation enthält Pflanzen, die toleranter oder resistent gegen bestimmte
Herbizide sind. Bei der Nutzung dieser Produkte kann dies zu einer unzureichenden
Unkrautkontrolle führen. Basierend auf der Einstufung des Herbicide Resistance Action
Committee (HRAC) ist Glyphosat ein Herbizid der Wirkungsweise der Gruppe G. Eine
Strategie für eine verzögerte Entwicklung und das Management von Herbizidresistenzen
sollte auf die lokalen Bedürfnisse und integrierte Unkrautbekämpfung angepasst werden.
Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Verwendung von Herbiziden, die Integration von
unterschiedlichen Wirkmechanismen und / oder anderen kulturtechnischen oder mechani­
schen Verfahren:
•
Befolgen Sie die Empfehlungen in der Gebrauchsanleitung, insbesondere um die
richtige Behandlung zum entsprechenden Unkrautentwicklungsstadium bei geeigneten
klimatischen Bedingungen und der richtigen Dosierung zu gewährleisten.
• Optimierung der Nutzung der Werkzeugpalette, die Teil normaler Anbau- oder LandschaftsManagement-Programme sind, um Unkräuter zu kontrollieren.
• Minimierung des Risikos der Verbreitung von Unkräutern. Stellen Sie sicher, dass Land­
maschinen sauber von Boden und Vegetation sind, wenn sie zwischen Feldern wechseln.
• Befolgen Sie stets die Anwendungspraxis, um eine wirksame Unkrautbekämpfung zu er­
reichen. Spritz­geräte sollten regelmäßig überprüft werden (z.B. durch autorisierte Personen).
• Dosieren und spritzen Sie genau – Kalibrieren Sie die Feldspritze und mischen Sie die
richtige Anwendungsmenge für die zu behandelnde Fläche an.
• Verwenden Sie die richtigen Düsen, um die maximale Benetzung bei minimaler Abtrift zu
erreichen.
• Wenden Sie nur bei geeigneten Witterungsbedingungen an.
• Prüfen Sie die Unkrautbekämpfung nach der Anwendung, um potenzielle Probleme zu
erfassen.
• Weitere Informationen sind erhältlich bei HRAC (http://www.hracglobal.com), Ihrem Händ­
ler, Ihrer Offizialberatung oder Ihrem Außendienstmitarbeiter.
366
Roundup® REKORD
Nachbau
Durch die rasche Inaktivierung des Wirkstoffes von Roundup REKORD an Bodenteilchen
können alle Kulturen ohne Einschränkung in kürzester Zeit nach dem Einsatz von Roundup
REKORD nachgebaut werden.
Regenfestigkeit
Roundup REKORD ist ab ca. 1 Stunden nach der Anwendung regenfest.
Abdrift
Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden!
Bodenbearbeitung
Nach 1 Tag bei einjährigen Unkräutern bis 4-Blattstadium möglich.
Nach 2 Tagen z.B. bei Quecke bei voller Aufwandmenge (2,5 kg/ha) und optimalen Be­din­
gun­gen.
Nach 4 Tagen bei anderen mehrjährigen Unkräutern.
Ansetzen der Spritzbrühe
Tank bzw. Behälter mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen (Rührwerk einschalten),
dann Roundup REKORD zugeben und anschließend den Tank bei laufendem Rührwerk mit
restlichem Wasser auffüllen.
Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.
Mischbarkeit
· Beimischungen von Herbiziden zur Spritzbrühe können die Wirkung von Roundup REKORD
u.U. einschränken.
· Roundup REKORD ist mit Ammonium- Nitrat-Harnstoff-Lösung (AHL) mischbar. Roundup
REKORD ist vor dem Mischen mit AHL in Wasser aufzulösen (1 Teil Roundup REKORD: 3 Tei­le
Wasser).
Bei überwiegendem Besatz mit einjährigen Unkräutern (außer Ackerstiefmütterchen, Ver­
gissmeinnicht, Ölrettich) können 100% der Wassermenge und bei überwiegendem Besatz
mit mehrjährigen Unkräutern (z. B. Quecke) bis 25% der Wassermenge durch AHL ersetzt
werden.
Gerätereinigung
Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Anfallende
Restmengen sowie Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche
ausbringen.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
und Kennzeichnungsauflagen
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­
langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­
abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
367
Roundup® REKORD
Für alle Indikationen außer den Streichanwendungen gilt:
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für alle Indikationen gilt:
NG351- Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen in­
ner­halb eines Kalender­jahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem
Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Auf­wand­
menge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden.
Für die Anwendung in Wiesen und Weiden, Obstbau, Stilllegungsflächen und Rekultivierung
sowie Ackerbaukulturen nach der Ernte gilt:
NG402 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­
flächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließ­
lich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz
von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10m
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für
das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht
in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die
Anwendung im Mulch oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für die Anwendung im Weinbau gilt:
NG404 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­­
flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­
lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die
Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB 001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heitsschäden führen.
SB 010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren
SB 110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­
368
Roundup® REKORD
zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­
desamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE 110/SS 110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sowie dicht abschließende
Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS 2101/SS 610 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wie­
der betreten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Berührung mit
der Haut vermeiden. Staub nicht einatmen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nur im
Originalbehälter aufbewahren. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn
möglich dieses Etikett vorzeigen).
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Patienten an die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte Kleidung, Armbanduhr und Schmuck ablegen. Betroffene Haut mit viel Wasser
waschen. Vor Wiedergebrauch Kleidung waschen und Schuhe reinigen.
Nach Augenkontakt
Sofort mit viel Wasser ausspülen. Falls ohne weiteres möglich, Kontaktlinsen herausnehmen.
Bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Sofort Wasser zu trinken anbieten. KEIN Erbrechen herbeiführen, solange nicht ärztlich
angeordnet. Bei Auftreten von Symptomen Arzt aufsuchen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Dieses Produkt ist kein Cholinesterasehemmer. Behandlung mit Atropin und Oximen ist
nicht angezeigt.
Gewässerschutz
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
ver­
bindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­
widerhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet
werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwand­
menge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten
eingestuft.
NN3002 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und
Spinnen eingestuft.
369
Roundup® REKORD
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen
mit Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Futtermitteln lagern. Behälter trocken, dicht
geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Mindest­
haltbarkeit bei sachgerechter Lagerung: 2 Jahre.
Anwendungsbeschränkungen sowie besondere Abgabebedingungen
gem. §3 und §3a Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten:
• auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien
befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr
einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation,
Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn,
die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit
dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
• auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen
Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen
die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in
Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht,
es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungs­
verfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und
deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen
abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung
nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
370
Roundup® REKORD
Angaben zur Kennzeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: entfällt
R 52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kung haben.
S 2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 22 - Staub nicht einatmen.
S 23 - Aerosol nicht einatmen.
S 35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
S 45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikekett vor­
zeigen)
S 46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
RA096 - Enthält Tallölfettsäureamidoamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
ein­zu­halten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer
Gebrauchsanleitung für die empfohlene Anwendung geeignet ist. Da der Transport,
die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle
diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung
für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und Anwendung aus. Wir
haften für gleichbleibende Qualität des Produktes für den Zeitraum der angegebenen
Mindesthaltbarkeit, wenn die Hinweise zur Lagerung eingehalten werden; das Transport-,
Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produktes
in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind,
insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies
gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung
durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir
schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung
aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren
können die Wirkung des Produktes beeinträchtigen. Hierzu gehören z.B. Witterungsund Bodenverhältnisse, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit
anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten
wirkstoffresistenter Organismen (wie z.B. Pflanzen), Spritztechnik etc.. Unter besonders
ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels
oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen
kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.
Sicherheits­datenblatt
® = Monsanto Technology LLC
®1 = eingetragene Marke des IVA
371
Schneckenkorn Spiess-Urania®
Molluskizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
39,2 g Metaldehyd /kg (3,92 Gew.-%)
Granulatköder (GB)
entfällt
entfällt
nicht gefährdet (B3)
1 kg Faltschachtel
5 kg Eimer
25 kg Sack
033431-00
Fertigköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken.
Anwendung
Wirkungsweise
Schneckenkorn Spiess-Urania ist ein regen- und schimmelfester Fertigköder gegen Nackt­
schnecken, insbesondere gegen Ackerschnecken an Getreide, Raps, Kohlgemüse und SalatArten sowie an Erdbeeren und Zierpflanzen.
Schneckenkorn Spiess-Urania am besten nachmittags ausstreuen. Solange es ausliegt,
werden Schnecken angelockt. Auch neu zuwandernde Tiere werden sicher erfasst.
Schneckenkorn Spiess-Urania hat eine gute Lockwirkung und ist für Schnecken leicht
aufnehmbar; es quillt bei Feuchtigkeit auf, ohne zu zerfallen. Haltbar in Regen und Wind.
Frei von Schimmelbildung durch Konservierungsmittel.
Durch den Wirkstoff Metaldehyd werden die lebenswichtigen Schleimhautzellen der Schnecken
zerstört. Diese Wirkung ist irreversibel und wird nicht durch Feuchtigkeit auf­ge­hoben.
Anwendungsgebiete
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Nacktschnecken an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Raps, Salat-Arten,
Kohlgemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen.”
Aufwandmengen
Getreide
Ab der Saat bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29); nach Be­falls­be­ginn oder ab Warn­
dienstaufruf, im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über
den Bestand streuen; Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Raps
Ab der Saat bis zur Rosettenbildung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warndienst­
aufruf, im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über den
Be­stand streuen;
Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
VV215 - Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
372
Schneckenkorn Spiess-Urania®
Kohlgemüse und Salat-Arten
Bei Kohlgemüse (Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl, Kohlrabi, Rosenkohl, Rot­
kohl, Weißkohl, Wirsing) und Salat (Kopfsalat, Endivie, Bindesalat, Schnitt- und Pflücksalat,
Zuckerhutsalat) im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warn­dienst­aufruf, im Köderverfahren,
bei Bedarf mit 80g/100m² (8 kg/ha) im Ab­stand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die
Kulturpflanzen streuen;
Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörner/m².
VV207 - Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Erdbeeren
Im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köder­verfahren, bei Bedarf mit
80g/100 m² (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die Kultur­pflan­
zen streuen;
Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörner/m².
Zierpflanzen
Im Freiland und im Gewächshaus nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf im Köder­
ver­fahren, bei Bedarf mit 80 g/100 m² (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig
über den Bestand streuen;
Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörner/m².
Schneckenkorn Spiess-Urania ist gut pflanzenverträglich.
Aus­nahme: bei Tabakgewächsen nicht auf die Blätter streuen.
Nach unserer Erfahrung hat sich folgende Anwendung bewährt:
Bei Anfangsbefall bzw. schwacher Befallslage in Zierpflanzen, Gemüse, Erdbeeren sind 40
g/100 m² (4 kg/ha) Schneckenkorn Spiess-Urania ausreichend; bei stärkerem Befall 80
g/100 m² (8 kg/ha) gemäß der Zulassung einsetzen.
Wartezeiten
Getreide, Raps, Salat, Gemüsekohl, Erdbeeren:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Zierpflanzenbau:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011 - Kinder fernhalten
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ha­
bung des Mittels.
373
Schneckenkorn Spiess-Urania®
SS2204 - Schutzanzug gegen Pfanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. b. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Zur weiteren Beachtung
NT644 - Das Mittel ist giftig für Haustiere.
NT658 - Haustiere fernhalten.
NT665 - Nicht in Häufchen auslegen.
NT676 - Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
Gewässerschutz
NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
gelangen lassen.
Für die Anwendung im Freiland gilt:
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN1303 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis
(Wolfsspinne) eingestuft.
NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
NN166 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius
(Laufkäfer) eingestuft.
374
Schneckenkorn Spiess-Urania®
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: entfällt
Einstufung der Zubereitung:
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­zei­gen.
S49 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
RA116 - Enthält Paraformaldehyd. Kann allergische Reaktionen
hervor­rufen.
RA117 - Enthält Chloracetamid. Kann allergische Reaktionen
Sicherheits­datenblatt
hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender
erhältlich.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
entfallen
Sicherheitshinweise:
entfallen
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
die Gebrauchsanleitung ein­halten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen. (Aus­bringungs­geräte nicht in unmittelbarer Nähe von
Ober­flächen­ge­wässern reinigen / indirekte Ein­träge über Hofund Straßenabläufe ver­hindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
375
Silwet® Gold
Zusatzstoff
Listungs-Nr.: Inhaltsstoff:
Weiterer Bestandteil:
Signalwort:
Packungsgröße:
5310-00
800 g Polyethermodifiziertes Trisiloxan /l
(80 Gew.-%)
Emulgator: 20 %
Achtung
1 l Flasche
5 l Kanister
Superbenetzer zur Wirkungsoptimierung von Pflanzenschutzmit­teln.
Anwendung
Wirkungsweise
Das Organosilikon-Netzmittel Silwet Gold ist ein nichtionisches Netzmittel, das eine
noch bessere Verteilung der Spritzbrühe auf den Blättern, eine noch bessere Haftung und
bessere Penetration im Vergleich zu konventionellen Zusatzstoffen zeigt. Silwet Gold
reduziert signifikant die Oberflächenspannung der Spritzbrühe, wodurch auch bei schwer
zu benetzenden Pflanzenoberflächen eine hohe Verteilung (Spreitung) erreicht wird.
Silwet Gold ist sehr gut geeignet, um auch bei niedrigsten Wasseraufwandmengen eine
gute Benetzung der Pflanzen zu erreichen. Es kann als Zusatzstoff direkt der im Spritztank
befindlichen Spritzbrühe zugesetzt werden.
Aufwandmenge und Anwendungstechnik
Silwet Gold wird mit Konzentrationen von 0,025% bis 0,1% in der Spritzflüssigkeit, abhängig
von Wasseraufwand / ha, Pflanzenschutzmittel oder Nähr- stoffen und der behandelten
Kultur, eingesetzt.
Maximal 3 Anwendungen/Kultur und Jahr.
Angesetzte Spritzbrühen mit Silwet Gold sollten innerhalb von 24 Stunden ausgebracht
werden.
Anwendungskonzentrationen von Silwet Gold für den Ackerbau:
Silwet Gold - Auf­wand­men­ge / ha
Wasseraufwandmenge / ha
0,025 %
0,05 %
0,075 %
0,1 %
150 l
200 l
37,5 ml
50 ml
75 ml
100 ml
112,5 ml
150 ml
150 ml
200 ml
Hierdurch wird eine optimale Benetzung der Kulturpflanze erzielt.
Zur Verbesserung der Benetzung und Durchdringung in dichten Kulturbeständen über 40
cm Pflanzenhöhe sollten 0,05 % (100 ml in 200 l Wasser /ha) eingesetzt werden.
Zur Behandlung von Halmgrunderkrankungen oder zur Bekämpfung von Sclerotinia
sclerotiorum im Raps, werden 0,1 % ( 200 ml in 200 l Wasser /ha) empfohlen.
376
Silwet® Gold
Im Gemüsebau werden Anwendungskonzentrationen von 0,025 - 0,05% empfohlen. Die
Wassermengen richten sich nach der Pflanzenhöhe und dem Ziel der Spritzung. Bewährt
haben sich z. B. 100 ml Silwet Gold in 400 l Wasser/ha für die Kombination mit Fungiziden.
Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,025%. Die höheren Konzentrationen,
insbesondere in Verbindung mit höheren Wasseraufwandmengen, sind bei sehr dichten
Pflanzenbeständen sinnvoll bzw. wenn eine Benetzung der unteren Pflanzenteile erwünscht
ist. Eine Anwendungskonzentration von 0,1% darf nicht überschritten werden.
Salate können auf Spritzungen empfindlich reagieren, insbesondere bei Tankmischungen
von mehreren Produkten. Daher wird der Einsatz von Zusatzstoffen in diesen Kulturen nicht
empfohlen.
Im Zierpflanzenbau können Spritzflecken durch den Zusatz von Silwet Gold deutlich
reduziert werden. Anwendungskonzentrationen von 0,025 - 0,05 % werden empfohlen.
Dabei richtet sich die Wassermenge nach der Höhe des Pflanzenbestandes und dem Ziel
der Spritzung. Eine Anwendungskonzentration von 0,1% darf nicht überschritten werden.
Für Zierpflanzenbau empfehlen wir aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der
Vielzahl von Kulturarten und -sorten Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der
Verträglichkeit, bevor der gesamte Bestand mit Zusatz von Silwet Gold behandelt wird.
Hinweis
Bei pH-Werten der Spritzbrühe über pH 9 oder unter pH 5 kann es zu einer Leistungsminderung
von Silwet Gold kommen. Die optimale Leistung von Silwet Gold wird erreicht bei pHWerten zwischen pH 5 und pH 8.
Mischbarkeit
Vor dem Einsatz von Silwet Gold mit Pflanzenschutzmitteln ist dafür zu sorgen, dass die
Spritzgeräte sauber sind. Die Reinigungshinweise in den Gebrauchsanleitungen der zuvor
eingesetzten Mittel sind zu beachten. Eine Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt.
• Spritztank zu 2/3 bis 3/4 mit Wasser füllen.
• Mischpartner gemäß Gebrauchsanleitung zugeben.
• Spritzbrühe durchrühren lassen und Tank zu 90 % mit Wasser auffüllen.
• Silwet Gold zugeben und noch 1 bis 2 Minuten bei verminderter Leistung rühren.
• Angesetzte Spritzbrühen mit Silwet Gold sollten innerhalb von 24 Stunden ausgebracht
werden.
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­­schäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­tel.
SE120 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des an­
wendungs­­fertigen Mittels.
SB003 - Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Universal-Schutzhandschuhe (Pflan­
zen­schutz) tragen.
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ha­
bung des anwendungsfertigen Mittels.
377
Silwet® Gold
SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Hand­schuhe vor dem Ausziehen waschen. Nach der Arbeit Hände und alle getroffenen
Hautstellen gründlich mit Wasser und Seife waschen.
Einatmen von Spritznebel vermeiden. Windrichtung beachten.
Das Mittel ist nur in Originalverpackung zu lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermitteln fernhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort
ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter
fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Be­wusst­
losen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
Silwet Gold ist giftig für Gewässerorganismen.
NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
gelangen lassen.
Zum Schutz von Gewässern keine Anwendung in Hopfen sowie in Kern- und Steinobst.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­sier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­ge­ben.
In­formationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sonder­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung
378
Silwet® Gold
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R20 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­kun­
gen haben.
S2 - Darf nicht in Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht esssen, trinken, rauchen.
Sicherheits­datenblatt
S23 - Dampf nicht einatmen.
S25 - Berührung mit den Augen vermeiden.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Be­hälter verwenden.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H332 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol ver­mei­den.
P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P304+P340+P312 - BEI EINATMUNG: Die betroffene Person an die frische Luft bringen
und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Unwohlsein GIFT­
INFORMATIONS­ZENTRUM oder arzt anrufen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = Reg.Marke General Electric Company
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
379
Stallfliegenmittel Alba®
Insektizid
Wirkstoff:
26,0 g Clothianidin /l (2,3 Gew.-%)
Lockstoff: 0,5 g Tricosene /l
Paste (PA)
Piktogramm:
GHS07, GHS09
Signalwort:
Achtung
Packungsgröße:
500 ml Flasche
Registrier-Nrn.:
N-35776
N-35777
Streich- und Spritzmittel gegen Fliegen in Ställen.
Anwendung
Wirkungsweise
Stallfliegenmittel Alba ist ein Streich- und Spritzmittel zur Bekämpfung von Fliegen in
Ställen. Es wird punktuell an Wänden, Pfosten, Fenstersimsen usw. ausgebracht. Das Mittel
wird an den bevorzugten Rastplätzen der Fliegen eingesetzt. Beim Erscheinen der ersten
Fliegen ist mit der Behandlung zu beginnen.
Für eine gute Wirkung sollte die Anwendung des Mittels möglichst auf vielen kleinen
Flächen, gleichmäßig im Stall verteilt, erfolgen.
Stallfliegenmittel Alba hat als Fraß- und Kontaktinsektizid gegen die im Stall vor­kom­men­
den Fliegen eine hervorragende Sofortwirkung sowie eine Dauerwirkung von 6 - 8 Wochen.
Aufgrund des Lockstoffgehaltes ist es sehr attraktiv für die Stallfliege (Musca autumnalis)
und die in Ställen vorkommende Stubenfliege (Musca domestica), die es schnell von den
behandelten Flächen aufnehmen.
Anwendungstechnik / Dosierung
Für einen Stall von 200 m² Bodenfläche werden 500 ml Stallfliegenmittel Alba benötigt.
1. Streichverfahren
Im Streichverfahren lässt sich Stallfliegenmittel Alba auf sehr einfache Art ausbringen. Durch
die hohe Konzentration des Streichbelages wird gleichzeitig eine hohe Wirkungssicherheit
erreicht.
Die streichfähige Paste ist mit einem Pinsel unverdünnt auf möglichst viele kleine Flächen
(für 200 m² Stallgrundfläche ca. 60 Streifen a 10 x 30 cm) an Wänden, Boxenwänden, Pfos­­
ten, Fensterleibungen, Milchleitungen usw. in Tiernähe (jedoch außerhalb der Reich­
weite der Tiere) aufzutragen. Produkt bevorzugt dort aufbringen, wo sich Flie­gen gerne
aufhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass Stallfliegenmittel Alba auf sau­berem, nicht
saugfähigem Untergrund punktförmig konzentriert aufgebracht wird. In Ställen, in denen
keine ausreichenden Anstreichmöglichkeiten vorhanden sind oder eine ge­ringe Verfärbung
des Untergrundes nicht in Kauf genommen werden kann, empfiehlt sich ein Aufhängen von
ca. 60 bestrichenen, wenig saugfähigen Pappkartonstreifen oder ähnlichem (Größe ca. 20 x
15cm (DIN A5)) über den Boxen in Tiernähe (ebenfalls außerhalb ihrer Reichweite).
380
Stallfliegenmittel Alba®
2. Spritzverfahren
Die Anwendung von Stallfliegenmittel Alba im Spritzverfahren ist ebenfalls möglich.
Dazu werden für 200 m² Stallgrundfläche 500 ml Stallfliegenmittel Alba in 1,0 Liter Wasser
eingerührt und mit einer Rücken- oder Handspritze bei geringem Druck gleichmäßig an
möglichst vielen Stellen, wo sich Fliegen bevorzugt aufhalten, an Decken, Pfosten, Wänden,
Boxenwänden, Fensterleibungen, Milchleitungen usw. in Tiernähe (jedoch außerhalb der
Reichweite der Tiere) ausgespritzt.
Mit der Spritzbrühemenge von 1,5 l sollten möglichst viele kleine Flächen (ca. 60) behandelt
werden, die, gleichmäßig im Stall verteilt, ca. 10% der Stallgrundfläche entsprechen.
In Ställen, in denen keine ausreichenden Ansprühflächen vorhanden sind oder eine geringe
Verfärbung des Untergrundes nicht in Kauf genommen werden kann, empfiehlt sich ein
Aufhängen von besprühten, wenig saugfähigen Pappkartonstreifen oder ähnlichem in
entsprechender Größe und Verteilung über den Boxen in Tiernähe (ebenfalls außerhalb
ihrer Reichweite).
Zur Beachtung
Stallfliegenmittel Alba ist möglichst in Tiernähe im Stall zu verteilen. Während der An­wen­
dung können die Nutztiere im Stall bleiben.
Es muss aber sichergestellt sein, dass die Tiere den Belag nicht erreichen bzw. ablecken
können. Ein Besprühen der Tiere sowie Über- und vor allem Unterdosierungen sind zu
vermeiden.
Das mit Wasser angerührte Mittel (beim Spritzverfahren) muss am Tag der Zubereitung
ausgebracht werden. Verschmutzte, sehr poröse und saugfähige, feuchte oder frisch
gekalkte Wände nicht behandeln. Die Behandlung ist bei Bedarf zu wiederholen; bei starker
Staubentwicklung kann dies in kürzeren Zeitabständen notwendig werden. Nach der
Anwendung kann es zu einer schwachen Verfärbung der behandelten Wände kommen.
Hinweise für den sicheren Umgang
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wech­seln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­
lung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Viel Wasser trinken. Be­
wusst­losen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Vor Frost schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
381
Stallfliegenmittel Alba®
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autori­sier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­ge­
ben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler,
aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Haus­müll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohn­ortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Sicherheits­datenblatt
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P261 - Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzu­
ziehen.
P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
Sicherheits­datenblatt
SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen las­
sen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­flächen­
gewäs­sern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßen­abläufe
verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
382
Sumimax®
Herbizid
Wirkstoff: Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
500 g Flumioxazin /kg (50 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
GHS08, GHS09
Gefahr
005312-00
nicht bienengefährlich (B4)
300 g Dose
1,2 kg Kanister
auch im Sumimax-Ciral-Pack (S. 427–428)
Spritzmittel gegen Windhalm und zweikeimblättrige Unkräuter in Win­
ter­weichweizen.
Anwendung
VH299 - Nur zur Anwendung im landwirtschaftlichen Betrieb.
Wirkungsweise
Sumimax ist ein Spritzmittel zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern in Win­
ter­weichweizen. Sumimax hemmt das an der Chlorophyllsynthese beteiligte Enzym
Protoporphyrinogen-Oxidase (PPO). In den Zellen empfindlicher Schadpflanzen entstehen
aggressive Sauerstoffradikale, die die Zellmembranen zerstören. Sumimax hat sowohl
Boden- als auch Blattwirkung. Die Bodenwirkung beruht auf der Kontaktwirkung zwischen
der wirkstoffhaltigen Oberbodenschicht und dem jungen, durchstoßenden Ungras bzw.
Unkraut. Die herbizide Wirkung tritt bereits nach 1 - 3 Tagen ein. Helles Sonnenlicht und
feuchter Boden beschleunigen die Wirkung.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Gemeiner Windhalm und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Winter­weichweizen.“
Anwendungsbedingungen
Aufwandmenge
Sumimax wird vor oder nach dem Auflaufen im Herbst in Winterweichweizen mit 0,06 kg/
ha (60 g/ha) in 200 bis 600 l Wasser/ha gespritzt.
Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungszeit
Sumimax kann vom Vorauflauf (VA) bis zum 4-Blatt-Stadium des Weizens (BBCH 14)
eingesetzt werden. Die beste Wirkung wird im frühen Nachauflauf (BBCH 10 - 12) erzielt,
wenn sich die Ungräser und Unkräuter im Keimblattstadium befinden.
383
Sumimax®
Wirkungsspektrum (WH916)
Sehr gut bis gut bekämpft werden:
Aus Samen auflaufende Unkräuter, wie z.B. Gemeiner Windhalm, Ackersenf, Hederich, Mel­
de, Knöterich, Gemeiner Rainkohl, Taubnessel-Arten, Kamille-Arten, Vogel-Stern­miere, Korn­
blume*, Klatsch­mohn, Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Acker-Vergiss­mein­nicht,
Ge­
meines Hirten­
täschelkraut, Weicher Storchschnabel*, Ausfallraps*, Gemeiner AckerFrauen­mantel, Ge­meiner Hohlzahn, Gemeines Greiskraut, Acker-Hellerkraut, Wege-Rauke
Ausreichend bekämpft werden:
Klettenlabkraut, Wildes Stiefmütterchen
Nicht ausreichend bekämpft werden:
Gemeine Quecke, Acker-Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, Acker- Fuchsschwanz, Gräser,
wenn sie bei der Behandlung das BBCH-Stadium 13/21 erreicht oder überschritten haben.
* bei früher Weizenaussaat bzw. Spritzbehandlung insbesondere im Zusammenhang mit
geringer Bodenfeuchte kann die Wirksamkeit herabgesetzt sein.
Kulturverträglichkeit
Sumimax kann nach bisherigen Erkenntnissen in allen Winterweichweizensorten eingesetzt
werden. Gelegentlich nach Behandlung auftretende leichte Blattspitzennekrosen haben
keinen Einfluss auf den Ertrag. WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Witterungsbedingungen
Sumimax sollte auf den abgetrockneten Weizenbestand ausgebracht werden, feuchter
Boden oder Niederschläge vor bzw. nach der Behandlung beschleunigen die Wirkung. Die
Anwendung ist auch bei niedrigen Temperaturen möglich, eine Anwendung bei Frost sollte
jedoch vermieden werden.
Nachbau
Im Herbst behandelte Flächen können nach der Ernte im Rahmen der üblichen Fruchtfolge
neu bestellt werden. Sollte nach einer Behandlung mit Sumimax ein vorzeitiger Umbruch
erforderlich sein, so können Sommergetreide, Sommerraps, Rüben, Mais und Kartoffeln
nachgebaut werden. Der Anbau von Zwischenfrüchten ist möglich.
Wartezeit
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungstechnik
Düsen
Nach unseren Erfahrungen haben sich Flachstrahldüsen am besten bewährt. Die Spritz­flüs­
sig­keit sollte mit geringem Druck auf der Behandlungsfläche verteilt werden.
Ansetzen der Spritzbrühe
Sumimax unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge
zu­setzen.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
384
Sumimax®
Mischbarkeit
Sumimax ist mit IPU-Präparaten, Ciral®1, flufenacethaltigen Herbiziden und Spuren­
nährstoffen (Kupfer-Questuran®7 flüssig) mischbar.
Sumimax sollte nicht gemeinsam mit AHL, Zusatzstoffen, zusatzstoffhaltigen-, ölhaltigenoder EC-formulierten Pflanzenschutzmitteln (z. B. Atlantis®3 WG, Axial®4, Ralon®5 Super,
Topik®4 100) sowie Activus®2, Malibu®6, Super Stomp®6, Stomp®6 Aqua oder Stomp® SC,
Trinity® ausgebracht werden.
Es ist zu beachten, dass die Mischpartner erst nach vollständigem Auflösen von Sumimax
in den Spritztank gegeben werden dürfen. Mischungen mit mehr als einem Zumischpartner
zu Sumimax empfehlen wir nicht. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung des
Mischpartners zu beachten.
Gerätereinigung
Nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter
mit geeigneten Reinigungsmitteln z. B. Agroclean®7 gereinigt werden. Restbrühe und Spül­
was­ser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation
entleeren sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­
langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­
abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­
ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeich­nis „Verlust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von
den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im
Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“
gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht ver­bind­
lich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­flächen­gewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
zu beachten.
Für Anwendung spritzen in Getreide gilt:
Abdriftminderung von mindestens 50 %: 5 m,
Abdriftminderung von mindestens 75 %: 5 m,
Abdriftminderung von mindestens 90 %: *.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für Anwendung spritzen in Getreide gilt: Winterweichweizen - 10 m.“
385
Sumimax®
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­­schäden führen.
SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tra­gen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des anwendungsfertigen Mittels.
Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
SF189 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der
Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen
des Mittels vor­gegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen
dürfen grund­sätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt
werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Bei der Arbeit nicht rauchen,
essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und
bei Arbeitsende Hände waschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Für Nachbarkulturen
Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Abdrift vermeiden. Es ist darauf
zu achten, dass kein Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangt. Direkt vom Spritzstrahl
getroffene Kulturen können geschädigt werden. Bei exakter Behandlung ist randscharfe
Abtötung der Unkräuter ohne Schädigung der Nachbarkultur möglich.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
386
Sumimax®
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit Laugen lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®8 sind an den auto­ri­sier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der re­gionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes an­liefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: T, N
R61 - Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S53 - Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S49 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
ein­zu­halten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
387
Sumimax®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS08, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H360D - Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P281 - Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge
über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® Sumitomo Chemical Co., LtD
®1 = E.I. DuPont de Nemours and Company
®2 = Feinchemie Schwebda GmbH
®3 = Bayer CropScience
®4 = Syngenta Gesellschaft
®5 = Nufarm
®6 = BASF AG
®7 = Spiess-Urania Chemicals GmbH
®8 = eingetragene Marke des IVA
388
Sicherheits­datenblatt
Sumimax®-Ciral®-Pack
Herbizide
Zul. Nummer
Wirkstoffe
Formulierung
CLP
Anwendungsbestimmungen
Packungsgröße
Sumimax®
005312-00
500 g Flumioxazin /kg
(50 Gew.-%)
Ciral®
004510-00
333 g Flupyrsulfuron Methyl /kg
(33,3 Gew.-%)
167 g Metsulfuron Methyl /kg
(16,7 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat Wasserdispergierbares Granulat
(WG)
(WG)
GHS08
GHS09
GHS09
NW468
NW468
NW605 (50% 5m,
NW609 (5m)
75% 5m, 90% *)
NT103
NW606 (10m)
1x 300 g
1x 100 g
1x 1,5 kg
1x 500 g
(1,2kg + 300g)
Sumimax-Ciral-Pack ist eine breit wirkende Herbizidkombination ge­gen
Ungräser und Unkräuter in Winterweichweizen.
Wirkungsweise
Sumimax
Sumimax ist ein Spritzmittel zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern in Winter­
weichweizen. Sumimax hemmt das an der Chlorophyllsynthese beteiligte Enzym Pro­to­
porphyrinogen-Oxidase (PPO). In den Zellen empfindlicher Schadpflanzen entstehen ag­gres­
sive Sauerstoffradikale, die die Zellmembranen zerstören. Sumimax hat sowohl Boden- als
auch Blattwirkung. Die Bodenwirkung beruht auf der Kontaktwirkung zwischen der wirk­
stoff­haltigen Oberbodenschicht und dem jungen, durchstoßenden Ungras bzw. Unkraut.
Die herbizide Wirkung tritt bereits nach 1 - 3 Tagen ein. Helles Sonnenlicht und feuchter
Boden beschleunigen die Wirkung.
Ciral
Ciral ist ein wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Ge­
mein­em Windhalm, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern;
aus­genommen Klettenlabkraut in Winterweichweizen im Herbst im Nachauflaufverfahren.
Ciral ist eine Kombination aus den Sulfonylharnstoffen Flupyrsulfuron Methyl und Metsul­
furon Methyl. Beide Wirkstoffe wirken über Blatt und Boden und bekämpfen keimende und
389
Sumimax®-Ciral®-Pack
bereits aufgelaufene Ungräser (Ackerfuchsschwanz und Windhalm) und wichtige Unkräuter.
Der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Während dieser Zeit
sind die Ungräser/ -kräuter jedoch nicht mehr physiologisch aktiv und stellen somit keine
Konkurrenz mehr für die Kulturpflanze dar.
Nach der Herbst-Anwendung von Ciral sind für eine optimale Wirkung 1 - 2 Wochen
aktives Wachstum erforderlich. Frosteinbruch nach später Anwendung kann die Wirkung
herabsetzen. Ciral wirkt sowohl über das Blatt als auch den Boden. Für eine optimale Wirkung
auf Ackerfuchsschwanz und Windhalm ist eine ausreichende Bodenfeuchte erforderlich, um
eine zusätzliche Wirkstoffaufnahme über die Wurzel zu ermöglichen.
Anwendungsempfehlung
Sumimax-Ciral-Pack wird im frühen Nachauflauf Herbst bis zum 4-Blatt-Stadium des
Weizens (BBCH 11-14) mit 60 g Sumimax /ha und 20 g Ciral /ha eingesetzt.
Ent­spricht 5 ha (Kleiner Pack) oder 25 ha (Großer Pack).
Auf Ackerfuchsschwanzstandorten werden 50 g Sumimax /ha und 25 g Ciral /ha eingesetzt.
(Diese Empfehlung ist durch Zukauf von Ciral zu realisieren.)
Ansetzen der Spritzbrühe
Sumimax unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge
zusetzen.
Ciral erst nach vollständigem Auflösen von Sumimax in den Spritztank geben. Die Zu­
mischung weiterer Stoffe empfehlen wir nicht.
Spritz­brühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Gerätereinigung
Nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter
mit geeigneten Reinigungsmitteln z. B. Agroclean gereinigt werden. Restbrühe und Spül­
was­ser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation
ent­leeren sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Zur weiteren Beachtung
Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen
sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Sumimax (S.
377-381) und Ciral (S. 75-82) Einzelgebinden zu entnehmen.
Sicherheits­datenblatt
390
Supporter®
Pflanzenstärkungsmittel
unter Verwendung von pflanzlichen Aminosäuren
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Packungsgröße:
20 l Kanister
4 x 3 l Kanister
Supporter ist ein Pflanzenstärkungsmittel für Ackerbaukulturen, das
die Entwicklung jener Bodenmikroorganismen in der Rhizosphäre
stimuliert, welche das Pflanzenwachstum positiv beeinflussen. Als
Zugabe zu Saatgut- bzw. Pflanzgutbehandlungsmitteln bei Kartoffeln.
Anwendung
Wirkungsweise
Supporter ist ein Pflanzenstärkungsmittel. Die Hauptbestandteile von Supporter sind
synthetisch hergestellte Aminosäuren.
Die Behandlung des Saatkorns bzw. der Pflanzkartoffel optimiert die symbiotische Be­
ziehung zwischen den Bodenorganismen und der Pflanzenwurzel. Diese Mikro­organis­
men in der Rhizosphäre wirken sich besonders während der Jugendphase posi­tiv auf das
Pflanzenwachstum aus. Über eine verbesserte Wurzelentwicklung wird das Wachstum
der gesamten Pflanze gestärkt und die Gesunderhaltung des Bestandes gefördert.
Die positive Wirkung von Supporter auf Wachstum und Ertrag zeigt sich besonders
unter ungünstigen Wachstumsbedingungen (z.B. Kältestress, Trockenheit, schlechte
Nährstoffversorgung u.ä.).
391
Supporter®
Anwendungstechnik und Aufwandmengen
Kultur
Anwendungstechnik
Aufwandmenge
Mais
Die Applikation von Supporter
muss in geprüften und
zu­gelas­senen, zur Flüs­sig­
bei­zung ge­eig­ne­ten und
ein­wand­frei arbeitenden
Beiz­geräten erfolgen, mit
denen die Einhaltung der vor­
ge­schriebenen Heubachwerte
ge­währleistet ist.
Das Maissaatgut wird mit
Supporter gemeinsam oder
nach­einander mit insektiziden
bzw. fungiziden Flüssigbeizen
gebeizt.
30 ml je ha
Die Behandlung mit Supporter
er­folgt entweder bei der Auf­
bereitung des Pflanzgutes im
Frühjahr mit den üblichen sta­
tionä­ren Geräten im Lagerhaus
oder beim Legen der Kartoffel
in der Legemaschine.
300 ml je ha unabhängig von
der Pflanzgutmenge,
Die Applikation von Supporter
muss in geprüften und zu­ge­
las­senen, zur Flüssigbeizung
ge­eigneten und einwandfrei
ar­beitenden Beizgeräten er­
fol­gen.
4 ml/kg Saatgut, maximale
Aufwandmenge von 300 ml/ha
Kartoffel
Gräser
z.B. 30 ml für die 80.000 Einheit
z.B. 18,75 ml für die 50.000
Einheit
z.B. bei einer Pflanzgutmenge
von 2,5 t/ha werden die
Pflanzkartoffeln mit 120 ml/t
Supporter behandelt.
Mischbarkeit
In der Kartoffel kann Supporter beim Legen in Tankmischung mit Risolex flüssig®1
(1,5 l/ ha in ca. 80 l Wasser) ausgebracht werden. Weiterhin ist eine Mischung mit Dantop®1
(0,3 kg/ ha) bzw. Cuprozin progress® (14 ml/dt in max. 100l Wasser/ha) möglich. Beim Einsatz
von phosphathaltigen Flüssigdüngern wird empfohlen, die Mischverträglichkeit vor der
Anwendung zu prüfen.
Verträglichkeit
Supporter wurde bereits in unterschiedlichen Sorten der genannten Ackerbaukulturen ein­
gesetzt. Unverträglichkeiten sind bisher nicht bekannt.
392
Supporter®
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futter­
mitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei
Ar­beitsende Hände waschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Be­
wusst­losen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewäs­
ser ge­langen lassen.
Lagerung
Behälter trocken und kühl lagern.(empfohlene Lagertemperatur 5°C – 25°C). Nicht zu­sam­
men mit Lebensmitteln lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den
autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Enthält Polyglykol als Haftmittel, Benzisothiazolin als Konservierungsmittel und eine
Xanthen - Verbindung als Farbstoff
393
Supporter®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
entfallen
Sicherheitshinweise:
entfallen
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­
halten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge
über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetragene Marke von der Spiess-Urania Chemicals GmbH, Hamburg
®1 =eingetragene Marke von Sumitomo Chemical Co. Ltd.
®2 =eingetragene Marke des IVA
394
Sicherheits­datenblatt
SYLLIT®
Fungizid
Wirkstoff: Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
400 g Dodin /l (41 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat (SC)
GHS05, GHS06, GHS09
Gefahr
nicht bienengefährlich (B4)
5 l Kanister
005427-00
Spezialfungizid im Kern- und Steinobstbau.
Anwendung
Wirkungsweise
Syllit ist eine praktische Flüssigformulierung des Wirkstoffes Dodin mit ausgezeichneter
Regenbeständigkeit. Syllit besitzt als Kontaktfungizid insbesondere eine vorbeugende
(protektive), lang anhaltende Wirkung gegen Schorf an Kernobst. Syllit durchdringt auch
die Blattoberfläche (teilsystemische Wirkung), um eine beginnende Schorfinfektion zu
stoppen. Die Wirkstoffaufnahme ist nach ca. 2 h abgeschlossen.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Schorf (Venturia spp.) an Kernobst.“
„Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendung:
• Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich und Aprikose.”
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen
können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen­
verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden
(Testspritzung).
Kernobstbau
Anwendung gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst,
von Stadium BBCH 01 - Beginn des Knospenschwellens (Blattknospen): erstes deutliches
Anschwellen der Knospen; Knospenschuppen werden länger und bekommen helle Partien,
bis Stadium BBCH 74 - Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium:
Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T,
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Keine Anwendung in der Blütezeit!
Maximal 5 Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen.
Syllit durchdringt die Blattoberfläche (teilsystemische Wirkung) und kann somit eine begin­
nende Schorfgefahr bis 24 Std. nach Infektionsbeginn stoppen.
Nach eigenen Erfahrungen wird die beste Wirkungssicherheit erzielt, wenn Syllit nach
Prognosemodellen oder Warndiensthinweis kurz vor der erwarteten Infektionsperiode
eingesetzt wird.
Aufwandmenge
0,625 l Syllit /ha in maximal 500 l Wasser /ha und je 1 Meter Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
395
SYLLIT®
Steinobstbau
Anwendung gegen Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich und Aprikose vor
dem Austrieb, von Stadium BBCH 01 - Beginn des Knospenschwellens (Blattknospen): hell­
braune Knospenschuppen sichtbar; Ränder der Knospenschuppen haben helle Partien, bis
Stadium BBCH 55 - Geschlossene Einzelblüten am Knospengrund mit gestauchten Blüten­
stielen sichtbar. Grüne Hüllblätter leicht geöffnet.
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand
von 7 bis 14 Tagen.
Aufwandmenge
1,0 l Syllit /ha und je 1 Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je 1 Meter
Kronenhöhe sprühen. Maximaler Mittelaufwand: 2,0 l/ha je Behandlung.
Anwendungstechnik
Auf eine gründliche Benetzung aller zu schützenden Pflanzenteile ist zu achten.
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen ein­ge­
schränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls
deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WW764 - Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln
aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Verträglichkeit
Im Kernobst Syllit nicht auf empfindlichen Sorten (wie Golden Delicious Äpfeln oder
Williams Birnen) während der berostungskritischen Zeit (Vollblüte bis Haselnussgröße)
einsetzen, um Fruchtberostungen zu vermeiden. Besonders kritisch sind in diesem Zeitraum
Temperaturen um den Gefrierpunkt.
WP746 - Schäden an Blüten möglich.
Herstellung der Spritzbrühe
• Zuerst den Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und unter
Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk Syllit zugeben.
• Anschließend wird die noch fehlende Wassermenge aufgefüllt.
• Rührwerk beim Ausbringen eingeschaltet lassen und die angesetzte Spritzbrühe um­
gehend verbrauchen.
• Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.
Nach der Anwendung Spritzgeräte und -leitungen sorgfältig mit Wasser spülen.
Die Reinigung mit Agroclean®1 hat sich bewährt. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe
und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern
verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Syllit ist nur eingeschränkt mit anderen Produkten mischbar.
Sollte Syllit in Kombination mit anderen Produkten eingesetzt werden, sind die regionalen
Empfehlungen zu beachten.
Wartezeit
Kernobst:60 Tage
Pfirsich, Aprikose:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die
Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
396
SYLLIT®
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Be­hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­­
wäs­­
sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich peri­
o­­
disch was­ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät er­fol­gen, das in das
Ver­zeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängig­keit von
den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Fol­
gen­den genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ ge­
kenn­zeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht ver­bind­lich
vor­gegebenen Mindestabstand zu Ober­flächen­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu
be­achten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.
Kernobst, Pfirsich, Aprikose - reduzierter Abstand: 90% 20 m.
NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen
Ge­bieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Für die Anwendung in Pfirsich, Aprikose gilt:
NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren­
zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50
% eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der
Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) ein­
gehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.
B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.
April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner
die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Für die Anwendung in Kernobst gilt:
NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu
angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte
397
SYLLIT®
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 %
eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der
Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze)
eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen
(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom
13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner
die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/
Hand­habung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­
belages.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe
sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Be­wusst­
losig­keit, Lagerung und Transport in stabiler Lage. Vergiftungssymptome können erst nach
Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Sofort Arzt hin­zu­ziehen.
Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung.
398
SYLLIT®
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­
lung
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­
zu­ziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN134 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raub­milbe) eingestuft.
NN161 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella sep­
tempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN170 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft.
NN2842 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius
rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren oder Laugen lagern
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den
autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem
Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht
in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung
Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kühl und frostfrei lagern. Vor Gebrauch gut schütteln.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: T, N
R23 - Giftig beim Einatmen.
R38 - Reizt die Haut.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
399
SYLLIT®
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kungen haben.
S1/2 - Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/
Gesichtsschutz tragen.
S45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses Etikett vor­zeigen).
Sicherheits­datenblatt
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Be­hälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Ge­brauchs­anleitung ein­zuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05, GHS06, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H331 - Giftig bei Einatmen.
Sicherheitshinweise:
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Aerosol vermeiden.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­
ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen las­sen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­flächen­gewässern reinigen
/ indirekte Ein­trä­ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
® = Marke der Agriphar S.A.
®1 = Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®2 = eingetragene Marke des IVA
400
Task® (mit Folienbeutel)
Herbizid
Wirkstoffe:
Komponente A: Wasserdispergierbares Granulat (WG)
32,5 g Rimsulfuron /kg
(3,25 Gew.-%) + 609,0 g Dicamba /kg (60,9 Gew.-%)
Komponente B: Flüssiger Formulierungshilfsstoff (FHS)
900,0 g Isodecylalkoholethoxylat /l (90 Gew.-%)
Piktogramm:
Komponente A: GHS05, GHS09
Komponente B: GHS05, GHS07
Signalwort:
Komponente A - Gefahr
Komponente B - Gefahr
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
024457-00
Packungsgröße:
6 Einheiten
1 Einheit: (6 x 127,66 g Komponente A + 1 x 0,60 l Komponente B)
Herbizid gegen Hühnerhirse und einjährige zweikeimblättrige Un­
kräu­ter in Mais.
Anwendung
Wirkungsweise
Task ist ein Herbizid mit systemischer Wirkung über Blatt und in eingeschränktem Maße
auch über den Boden. Es enthält die Wirkstoffe Rimsulfuron und Dicamba.
Rimsulfuron gehört zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die
Gruppe B der HRAC (Herbicide Resistence Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist.
Der Wirkstoff Dicamba zählt zur Gruppe der Benzoesäurederivate, dessen Wir­
kungs­
mechanis­mus in die Gruppe O der HRAC -Klassifizierung eingestuft ist.
Rimsulfuron wird überwiegend von den Blättern aufgenommen und sehr schnell in der
Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmt Rimsulfuron das Enzym AcetolactatSynthase (ALS), das für die Bildung wichtiger Aminosäuren notwendig ist. Nach Aufnahme
tritt bei sensiblen Unkräutern ein sofortiger Wachstumsstillstand an Spross und Wurzel ein,
der folgende Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken.
Dicamba wird hauptsächlich über die Blätter und zu geringeren Teilen auch über den Boden
aufgenommen. In empfindlichen Pflanzen beeinträchtigt Dicamba die Weiterleitung und
die Funktion der Auxine.
Das Wachstum und damit die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz der gegenüber Task
empfind­lichen Unkräuter und Ungräser zur Kulturpflanze endet praktisch mit der Be­hand­
lung. Die beste und schnellste Wirkung erzielt Task bei warmem, wüchsigem Wetter. In
Mais­pflanzen werden die Wirkstoffe schnell abgebaut.
401
Task® (mit Folienbeutel)
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Hühnerhirse und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Mais.”
Anwendung
Anwendungszeit
Im Nachauflaufverfahren (Spritzanwendung) bis zum 4-Blattstadium der Maispflanzen
(BBCH 9-14).
Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und für die Kultur.
Aufwandmengen
Soloeinsatz
383 g/ha Task-Komponente A (= 3 Folienbeutel der Komponente A) +
0,3 l/ha Task-Komponente B spritzen.
Mischungen
Standardempfehlung – kleine Unkräuter und Ungräser
Unkräuter bis 4 Blatt-Stadium einschließlich Ehrenpreis und aufgelaufener Winde,
Hühner­hirse bis Bestockungsbeginn, Borstenhirse bis 3 Blattstadium, samenbürtige Weidel­
gräser, Windhalm und Ackerfuchsschwanz:
Mischung von 255,4 g/ha Task-Komponente A (2 Beutel für 1 ha) + 0,2 l/ha Task-Komponente
B mit Bodenherbiziden wie Successor®5 T spritzen.
Späte Anwendung – Problemunkräuter und -ungräser
Unkräuter bis 6-Blattstadium, aufgelaufene Wurzelunkräuter wie Disteln, Winde, Ampfer.
Hühnerhirse während Bestockung, Faden- und Bluthirse bis 3 Blattstadium, Borstenhirse
bis Bestockungsbeginn, incl. Quecke, Flughafer (bis Bestockung), Ausfallgetreide bis Mitte
Bestockung, wurzelbürtiges Weidelgras und Grünroggen:
Mischung von 306 g/ha Task-Komponente A (6 Beutel für 2,5ha) + 0,25 l/ha Task
-Komponente B mit Bodenherbiziden wie Successor®5 T spritzen.
Bei starken Ampferproblemen im Mais empfehlen wir den Zusatz von 15 g Harmony® SX®
sowohl bei Soloeinsatz von Task als auch bei Einsatz in Mischung mit Successor®4 T.
Grundsätzlich sollte Task eingesetzt werden, wenn sich Schadgräser und Unkräuter im
empfindlichen Stadium befinden (siehe Wirkungsspektrum).
Wasseraufwandmenge
Task mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen. Auf gute Benetzung der
Schadgräser und Unkräuter ist jedoch zu achten (bei dichtem Bestand Wasseraufwandmenge
400 l/ha). 200 l Wasser/ha sollten nicht unterschritten werden.
Wirkungsspektrum (WH9161)
• Task erzielt die beste Wirkung auf kleine, intensiv wachsende Schadgräser und Unkräuter.
• Hirsearten werden ab dem 2-Blattstadium bis zur Bestockung erfasst.
• Borstenhirse und Flughafer sollen zum Behandlungszeitpunkt 3 - 4 Blätter ausgebildet
haben. Die Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Behandlung im 2 - 6-Blattstadium
be­finden.
• Bei warmem, wüchsigem Wetter auf trockene Pflanzen spritzen.
402
Task® (mit Folienbeutel)
Task bekämpft ein breites Spektrum an Unkräutern und Schadgräsern und erzielt gegen
aufgelaufene Wurzelunkräuter, wie z. B. Ackerwinde, Zaunwinde, Distel und Quecken eine
gute Wirkung, sofern ausreichend Blattmasse, jedoch noch kein Blütenstand, gebildet
wurde. Nachaufläufer werden nicht erfasst.
Zur Erweiterung des Wirkungsspektrums und zur Bekämpfung von Nachaufläufern em­pfeh­
len wir die Zumischung eines Bodenherbizides (z. B. Successor®4 T).
Gut bekämpft werden:
Ackerfuchsschwanz, Borstenhirse, Bluthirse, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Hühner­hirse,
Windhalm, Acker-Hellerkraut, Ackersenf, Ackerwinde, Amarant, Ausfallraps*, Aus­fall­sonnen­
blume, Gänsedistel, Gänsefuß (Feigenblättriger, Weißer), Ge­meine Melde, Gemeiner Hohlzahn,
Hirtentäschel, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Knöterich (Ampfer­blättriger, Pfirsich-, Vogel-,
Wasser-), Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Zaunwinde.
* keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®5-Sorten
Weniger gut bekämpft werden:
Gänsefuß (Bastard-, Vielsamiger), Acker-Stiefmütterchen, Schwarzer Nachtschatten, Strahl­
lose Kamille, Windenknöterich, Einjähriges Bingelkraut
Nicht ausreichend bekämpft werden:
Efeu­blättriger Ehrenpreis, Persischer Ehrenpreis, Sumpf-Ziest
Zur Beachtung
Temperatur
• Task nur bei Temperaturen von 8°C bis max. 25 °C und nicht bei extremen Temperatur­
schwankungen zwischen Tag (über 25 °C) und Nacht (unter 8 °C) einsetzen.
• Keine Anwendung mit Task an Tagen mit hohen Temperaturen über 25 °C, verbunden
mit starker Sonneneinstrahlung, durchführen.
• In einer Kälteperiode in Verbindung mit nachhaltigen Niederschlägen Task nicht
ein­setzen. Nach einer solchen Periode Task erst wieder einsetzen, wenn sich die
Mais­­pflan­zen erholt und eine Wachsschicht gebildet haben.
•
Task nicht bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen einsetzen.
•
Nicht bei sich sehr langsam erwärmenden Böden einsetzen.
•
Nicht bei anhaltender Trockenheit anwenden.
Niederschlag
• Task nicht bei kühler, feuchter Witterung anwenden.
•
Nicht bei Staunässe anwenden.
• Nicht auf regen- oder taunasse Pflanzen, solange sich Wasser auf Blättern oder in der
Blatttüte befindet, spritzen.
• Zur Ausnutzung der vollen Blattaktivität sollte für 3 Stunden nach der Spritzung kein
Niederschlag fallen.
•
Niederschläge kurz nach der Spritzung sowie stark abfallende Temperaturen können den
Bekämpfungserfolg mindern. Die Maispflanzen müssen eine Wachsschicht gebildet haben.
403
Task® (mit Folienbeutel)
Aussaattiefe
• Auf eine ausreichende Saattiefe von zumindest 4 cm ist zu achten.
Bei Nichtbeachtung der Vorsichtsmaßnahmen sind Blattaufhellungen, Einkürzungen und
Verdrehungen bei den Kulturpflanzen möglich, die aber in der Regel keinen Einfluss auf
den Ertrag haben. Task kann auch auf Flächen eingesetzt werden, auf denen Vorsaat- oder
Nachsaatherbizide angewendet wurden.
Sonstige Hinweise:
• Nicht im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien sowie in Zuckermais anwenden.
• Keine Anwendung in Beständen, die zur Saatguterzeugung dienen.
•Nicht in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall
leiden, einsetzen.
•
Eine mechanische Unkrautbekämpfung sollte frühestens eine Woche nach der
Anwendung von Task durchgeführt werden.
• WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Kultur- und Sortenverträglichkeit
Nach bisherigen Erfahrungen wird Task von den meisten in Deutschland geprüften Silound Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor, während
und nach der Anwendung herrschen.
Maisbestände, die mit Task behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich
mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder Thiocarbamate
behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen
und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der Anwendung von Task.
Die Anwendung von Task ist möglich auf Flächen, die vor, während oder nach der Saat
mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt
wurden.
Als unverträglich für Task haben sich nach bisherigen Erfahrungen (Stand September
2014) folgende Sorten erwiesen:
GL Aldera, Nescio.
Die genannten Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch Task
geschädigt werden.
Die Sortenliste wird laufend aktualisiert. Die jeweils aktuelle Sortenliste können Sie kostenlos
über unsere Fachberatung Tel.: 0800-8300 301 anfordern.
Für nicht in Deutschland geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten
informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren
Vertriebspartnern.
Wirkung auf andere Kulturpflanzen
Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse, Zierpflanzen) sowie
Getreide und Futtergras sind sehr empfindlich gegenüber Task. Direkte Abdrift der
Spritzbrühe auf diese Kulturen oder Flächen, die für den Anbau solcher vorgesehen sind, ist
unbedingt zu vermeiden. Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen
als Mais muss das Gerät sorgfältig mit Agroclean®6 oder All Clear Extra® gereinigt werden.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Angaben im Absatz Spritzenreinigung. Aktivkohle ist zur
Reinigung des Spritzgerätes nicht geeignet.
404
Task® (mit Folienbeutel)
Nachbau (WH960)
Nachbaueinschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von Task bei
normaler Fruchtfolge nicht. Nach der Maisernte können alle ackerbaulichen Haupt­kul­turen
nach­gebaut werden. Sollte ein vorzeitiger Umbruch erforderlich werden, kann erneut Mais
nachgebaut werden.
Wartezeit
Freiland: Mais
60 Tage.
Herstellung der Spritzbrühe
Task besteht aus einem Gemisch von wasserdispergierbaren Granulaten (Task-Komponente
A) und einem flüssigen Formulierungshilfsstoff (Task- Komponente B). Die Granulate
der Task-Komponente A enthalten die Wirkstoffe Rimsulfuron und Dicamba* und sind
anwenderfreundlich in einem wasserlöslichen Folienbeutel (127,66 g) verpackt. Der Folien­
beutel darf nicht geöffnet, sondern muss komplett in den Spritztank gegeben werden.
Zusammen mit der Task-Komponente A muss immer eine entsprechende Menge der TaskKomponente B (=100 ml pro Folienbeutel) in Tankmischung ausgebracht werden!
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen
dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Prä­pa­
ra­te zu reinigen.
Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
•
Geben Sie die benötigte Menge Anzahl an Folienbeutel der Task-Komponente A in den
zu ¼ bis ½ gefüllten Spritztank.
•
Der Folienbeutel darf nicht geöffnet werden, sondern muss ungeöffnet in den Spritztank
gegeben werden.
•
Die Task-Komponente A löst sich mitsamt des Folienbeutels innerhalb von wenigen
Minuten in Wasser auf.
•
Falls Sie Task in Mischung ausbringen wollen, nach dem vollständigen Auflösen der
Folien­­beutel den gewünschten Mischpartner dazugeben.
•
Danach geben Sie pro Folienbeutel der Komponente A 100 ml Komponente B in den Spritz­tank.
•
Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
•
Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
•
Überzählige Folienbeutel nicht außerhalb der Verpackung lagern. Alubeutel nach Ge­
brauch wieder fest verschließen!
Mischbarkeit
Task ist mischbar mit HARMONY® SX®, Successor®4 T, Gardo ®2 Gold und Terano®3.
Bei Mischungen von Task ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner unbedingt zu be­ach­ten.
Bitte fordern Sie im Einzelfall telefonische Beratung unter der Hotline: 0800 - 8300 301 (Die
Hotline ist in den Wintermonaten nicht besetzt) an.
Task darf nicht mit bentazonhaltigen Produkten, Ölen oder Blattdüngern gemischt werden.
Mit Task behandelte Maisbestände dürfen nicht mit Insektiziden auf Basis organischer
Phosphorsäureester behandelt werden. Insektizide mit anderen Wirkstoffen können Sie
jedoch problemlos einsetzen.
405
Task® (mit Folienbeutel)
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene
Wechsel­wirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner
zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell
negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht,
da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln
1. Wasserlösliche Folienbeutel
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX
3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP
4. Suspensionskonzentrate: SC
5. Wasserlösliche Konzentrate: SL
6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE
7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC
8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe
Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner
erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.
Hinweise zur Spritzenreinigung nach der Anwendung
Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät
sorg­fältig gespült werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen.
•Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei
laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
•
Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20% des Tankvolumens
mit Wasser auffüllen.
•
Im ersten Reinigungsdurchgang ein spezielles Reinigungsmittel für Sulfonylharnstoffe
zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen.
Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
•
Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die
Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
•
Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Geeignete Reinigungsmittel
Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von Agroclean®6 oder ALL
CLEAR® EXTRA.
Die Gebrauchsanleitung des eingesetzten Spritzenreinigers ist zu beachten.
Resistenzmangement
Task® enthält die Wirkstoffe Dicamba und Rimsulfuron.
(WMO) Dicamba gehört zur Gruppe der Benzoesäurederivate, deren Wirkungs­mechanis­mus
in die Gruppe O der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist.
406
Task® (mit Folienbeutel)
(WMB) Rimsulfuron zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus
in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet
http://www.plantprotection.org
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist
regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z. B.:
• Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen
unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
•
Fruchtfolgegestaltung
•
Bodenbearbeitung
•
Saattermin.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­
langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­
abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­gren­zen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf fol­
gen­den Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in
das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75
% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
An­wen­dung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels
ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die
An­wendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
„Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen
(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzten Flächen angelegt worden sind.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu
beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit Pflanzen­schutz­
mit­teln empfehlen wir grundsätzlich, Schutz­kleidung und Schutzhandschuhe sowie zu­sätz­
lich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen.
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
407
Task® (mit Folienbeutel)
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­
des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von
Schutzkleidung beachten.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wie­
der betreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Nach Einatmen
An die frische Luft bringen. Sauerstoff, oder falls erforderlich, künstliche Beatmung. Arzt
kon­sultieren.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen.
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder aller­gi­
schen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Nach Augenkontakt
Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und
behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung
einen Facharzt aufsuchen
Nach Verschlucken
Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des
Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit
Wasser ausspülen.
Gewässerschutz
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich
vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­
käfer) eingestuft.
408
Task® (mit Folienbeutel)
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.
Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.
Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!
Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 4°C abkühlt.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten
Sam­melstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In­
for­mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes an­liefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
Task-Komponente A:
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung
haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S25 - Berührung mit den Augen vermeiden.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­häl­ter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­brauchs­anleitung
ein­zu­halten.
Leere Verpackungen nicht wieder verwenden.
Task-Komponente B:
Kennzeichnungssymbol: Xn
R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­
tieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
409
Task® (mit Folienbeutel)
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen
und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch
und Umwelt ist die Ge­brauchs­anleitung ein­zu­halten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Task-Komponente A
Piktogramm: GHS05,GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P280 - Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang be­hutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­
halten.
EUH208 - Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
410
Task® (mit Folienbeutel)
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Task-Komponente B
Piktogramm: GHS05, GHS07
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P264 - Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­
ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Produkt nicht unter 4 °C transportieren oder lagern.
Notfalltelefon: 02 02 / 5 29 66 55
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
® Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company,
®2 Warenzeichen Syngenta Group Company
®3 Warenzeichen der Bayer CropScience
®4 Reg. Marke Stähler International GmbH & Co KG.
®5 Eingetragene Marke der BASF
®6 reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH
®7 eingetragene Marke des IVA
* Dicamba, ein Wirkstoff erforscht und entwickelt
durch Novartis Pflanzenschutz AG, Basel, Schweiz.
Sicherheits­datenblatt
411
Task® (UAP – Unit Area Package)
Herbizid
Wirkstoffe:
Komponente A: Wasserdispergierbares Granulat (WG)
32,5 g Rimsulfuron /kg
(3,25 Gew.-%) + 609,0 g Dicamba /kg (60,9 Gew.-%)
Komponente B: Flüssiger Formulierungshilfsstoff (FHS)
900,0 g Isodecylalkoholethoxylat /l (90 Gew.-%)
Piktogramm:
Komponente A: GHS05, GHS09
Komponente B: GHS05, GHS07
Signalwort:
Komponente A - Gefahr
Komponente B - Gefahr
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
024457-00
Packungsgröße:
Kleines Gebinde:
4 x 307 g Komponente A
4 x 1 l Komponente B
Großes Gebinde
4 x 600 g Komponente A
2 x 1 l Komponente B
Herbizid gegen Hühnerhirse und einjährige zweikeimblättrige Un­
kräu­ter in Mais.
Anwendung
Wirkungsweise
Task ist ein Herbizid mit systemischer Wirkung über Blatt und in eingeschränktem Maße
auch über den Boden. Es enthält die Wirkstoffe Rimsulfuron und Dicamba.
Rimsulfuron gehört zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die
Gruppe B der HRAC (Herbicide Resistence Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist.
Der Wirkstoff Dicamba zählt zur Gruppe der Benzoesäurederivate, dessen Wir­
kungs­
mechanis­mus in die Gruppe O der HRAC -Klassifizierung eingestuft ist.
Rimsulfuron wird überwiegend von den Blättern aufgenommen und sehr schnell in der
Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmt Rimsulfuron das Enzym AcetolactatSynthase (ALS), das für die Bildung wichtiger Aminosäuren notwendig ist. Nach Aufnahme
tritt bei sensiblen Unkräutern ein sofortiger Wachstumsstillstand an Spross und Wurzel ein,
der folgende Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken.
Dicamba wird hauptsächlich über die Blätter und zu geringeren Teilen auch über den Boden
aufgenommen. In empfindlichen Pflanzen beeinträchtigt Dicamba die Weiterleitung und
die Funktion der Auxine.
Das Wachstum und damit die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz der gegenüber Task
empfind­­­lichen Unkräuter und Ungräser zur Kulturpflanze endet praktisch mit der Be­hand­
lung. Die beste und schnellste Wirkung erzielt Task bei warmem, wüchsigem Wetter. In
Mais­pflanzen werden die Wirkstoffe schnell abgebaut.
412
Task® (UAP – Unit Area Package)
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Hühnerhirse und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Mais.”
Anwendung
Anwendungszeit
Im Nachauflaufverfahren (Spritzanwendung) bis zum 4-Blattstadium der Maispflanzen
(BBCH 9-14).
Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und für die Kultur.
Aufwandmengen
383 g/ha Task-Komponente A + 0,3 l/ha Task-Komponente B spritzen.
Mischungen
Verwenden Sie immer den gesamten Inhalt der Dose (Task-Komponente A) zur Her­stel­lung
der Spritzbrühe (keine Teilmengenentnahme möglich)!
Standardempfehlung – kleine Unkräuter und Ungräser
Unkräuter bis 4 Blatt-Stadium einschließlich Ehrenpreis und aufgelaufener Winde, Hühner­­
hirse bis Bestockungsbeginn, Borstenhirse bis 3 Blattstadium, samenbürtige Weidel­gräser,
Windhalm und Ackerfuchsschwanz:
Mischung von 250 g/ha Task-Komponente A (1 Dose aus kleinem Gebinde je 1,2 ha oder eine
Dose aus großem Gebinde je 2,4 ha) + 0,2 l/ha Task-Komponente B mit Bodenherbiziden
wie Successor®5 T oder Gardo®2 Gold spritzen.
Späte Anwendung – Problemunkräuter und -ungräser
Unkräuter bis 6-Blattstadium, aufgelaufene Wurzelunkräuter wie Disteln, Winde, Ampfer.
Hühnerhirse während Bestockung, Faden- und Bluthirse bis 3 Blattstadium, Borstenhirse
bis Bestockungsbeginn, incl. Quecke, Flughafer (bis Bestockung), Ausfallgetreide bis Mitte
Bestockung, wurzelbürtiges Weidelgras und Grünroggen:
Mischung von 300 g/ha Task-Komponente A + 0,25 l/ha Task -Komponente B (1 Dose aus
kleinem Gebinde je 1,0 ha oder eine Dose aus großem Gebinde je 2,0 ha) mit Bodenherbiziden
wie Successor®5 T oder Gardo®2 Gold spritzen.
Bei starken Ampferproblemen im Mais empfehlen wir den Zusatz von 15 g Harmony® SX® sowohl
bei Soloeinsatz von Task als auch bei Einsatz in Mischung mit Successor®4 T oder Gardo®2 Gold.
Grundsätzlich sollte Task eingesetzt werden, wenn sich Schadgräser und Unkräuter im
empfindlichen Stadium befinden (siehe Wirkungsspektrum).
Wasseraufwandmenge
Task mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen. Auf gute Benetzung der
Schadgräser und Unkräuter ist jedoch zu achten (bei dichtem Bestand Wasseraufwandmenge
400 l/ha). 200 l Wasser/ha sollten nicht unterschritten werden.
Wirkungsspektrum (WH9161)
• Task erzielt die beste Wirkung auf kleine, intensiv wachsende Schadgräser und Unkräuter.
• Hirsearten werden ab dem 2-Blattstadium bis zur Bestockung erfasst.
• Borstenhirse und Flughafer sollen zum Behandlungszeitpunkt 3 - 4 Blätter ausgebildet
haben. Die Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Behandlung im 2 - 6-Blattstadium
be­finden.
• Bei warmem, wüchsigem Wetter auf trockene Pflanzen spritzen.
413
Task® (UAP – Unit Area Package)
Task bekämpft ein breites Spektrum an Unkräutern und Schadgräsern und erzielt gegen
aufgelaufene Wurzelunkräuter, wie z. B. Ackerwinde, Zaunwinde, Distel und Quecken eine
gute Wirkung, sofern ausreichend Blattmasse, jedoch noch kein Blütenstand, gebildet
wurde. Nachaufläufer werden nicht erfasst.
Zur Erweiterung des Wirkungsspektrums und zur Bekämpfung von Nachaufläufern em­pfeh­
len wir die Zumischung eines Bodenherbizides (z. B. Successor®4 T).
Gut bekämpft werden:
Ackerfuchsschwanz, Borstenhirse, Bluthirse, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Hühner­hirse,
Windhalm, Acker-Hellerkraut, Ackersenf, Ackerwinde, Amarant, Ausfallraps*, Aus­fall­sonnen­
blume, Gänsedistel, Gänsefuß (Feigenblättriger, Weißer), Ge­meine Melde, Gemeiner Hohlzahn,
Hirtentäschel, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Knöterich (Ampfer­blättriger, Pfirsich-, Vogel-,
Wasser-), Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Zaunwinde.
* keine ausreichende Wirkung aus Clearfield®5-Sorten
Weniger gut bekämpft werden:
Gänsefuß (Bastard-, Vielsamiger), Acker-Stiefmütterchen, Schwarzer Nachtschatten, Strahl­
lose Kamille, Windenknöterich, Einjähriges Bingelkraut
Nicht ausreichend bekämpft werden:
Efeu­blättriger Ehrenpreis, Persischer Ehrenpreis, Sumpf-Ziest
Zur Beachtung
Temperatur
• Task nur bei Temperaturen von 8°C bis max. 25 °C und nicht bei extremen Temperatur­
schwankungen zwischen Tag (über 25 °C) und Nacht (unter 8 °C) einsetzen.
• Keine Anwendung mit Task an Tagen mit hohen Temperaturen über 25 °C, verbunden
mit starker Sonneneinstrahlung, durchführen.
• In einer Kälteperiode in Verbindung mit nachhaltigen Niederschlägen Task nicht
ein­setzen. Nach einer solchen Periode Task erst wieder einsetzen, wenn sich die
Mais­­pflan­zen erholt und eine Wachsschicht gebildet haben.
•
Task nicht bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen einsetzen.
•
Nicht bei sich sehr langsam erwärmenden Böden einsetzen.
•
Nicht bei anhaltender Trockenheit anwenden.
Niederschlag
• Task nicht bei kühler, feuchter Witterung anwenden.
•
Nicht bei Staunässe anwenden.
• Nicht auf regen- oder taunasse Pflanzen, solange sich Wasser auf Blättern oder in der
Blatttüte befindet, spritzen.
• Zur Ausnutzung der vollen Blattaktivität sollte für 3 Stunden nach der Spritzung kein
Niederschlag fallen.
•
Niederschläge kurz nach der Spritzung sowie stark abfallende Temperaturen können den
Bekämpfungserfolg mindern. Die Maispflanzen müssen eine Wachsschicht gebildet haben.
414
Task® (UAP – Unit Area Package)
Aussaattiefe
• Auf eine ausreichende Saattiefe von zumindest 4 cm ist zu achten.
Bei Nichtbeachtung der Vorsichtsmaßnahmen sind Blattaufhellungen, Einkürzungen und
Verdrehungen bei den Kulturpflanzen möglich, die aber in der Regel keinen Einfluss auf
den Ertrag haben. Task kann auch auf Flächen eingesetzt werden, auf denen Vorsaat- oder
Nachsaatherbizide angewendet wurden.
Sonstige Hinweise:
• Nicht im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien sowie in Zuckermais anwenden.
• Keine Anwendung in Beständen, die zur Saatguterzeugung dienen.
•Nicht in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall
leiden, einsetzen.
•Eine mechanische Unkrautbekämpfung sollte frühestens eine Woche nach der An­wen­
dung von Task durchgeführt werden.
• WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Kultur- und Sortenverträglichkeit
Nach bisherigen Erfahrungen wird Task von den meisten in Deutschland geprüften Silound Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor, während
und nach der Anwendung herrschen.
Maisbestände, die mit Task behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich
mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder Thiocarbamate
behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen
und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der Anwendung von Task.
Die Anwendung von Task ist möglich auf Flächen, die vor, während oder nach der Saat
mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt
wurden.
Als unverträglich für Task haben sich nach bisherigen Erfahrungen (Stand September
2014) folgende Sorten erwiesen:
GL Aldera, Nescio.
Die genannten Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch Task
geschädigt werden.
Die Sortenliste wird laufend aktualisiert. Die jeweils aktuelle Sortenliste können Sie kostenlos
über unsere Fachberatung Tel.: 0800-8300 301 anfordern.
Für nicht in Deutschland geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten
informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren
Vertriebspartnern.
Wirkung auf andere Kulturpflanzen
Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse, Zierpflanzen) sowie
Getreide und Futtergras sind sehr empfindlich gegenüber Task. Direkte Abdrift der
Spritzbrühe auf diese Kulturen oder Flächen, die für den Anbau solcher vorgesehen sind, ist
unbedingt zu vermeiden. Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen
als Mais muss das Gerät sorgfältig mit Agroclean®6 oder All Clear Extra® gereinigt werden.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Angaben im Absatz Spritzenreinigung. Aktivkohle ist zur
Reinigung des Spritzgerätes nicht geeignet.
415
Task® (UAP – Unit Area Package)
Nachbau (WH960)
Nachbaueinschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von Task bei
normaler Fruchtfolge nicht. Nach der Maisernte können alle ackerbaulichen Haupt­kul­turen
nach­gebaut werden. Sollte ein vorzeitiger Umbruch erforderlich werden, kann erneut Mais
nachgebaut werden.
Wartezeit
Freiland: Mais
60 Tage.
Herstellung der Spritzbrühe
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen
dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Prä­
para­te zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Geben Sie die benötigte Anzahl der Dosen der Task-Komponente A (Granulat) in den zu
1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank.
• Verwenden Sie immer den gesamten Inhalt der Dose (Task-Komponente A) zur
Herstellung der Spritzbrühe (keine Teilmengenentnahme möglich).
• Das Granulat löst sich innerhalb von wenigen Minuten in Wasser auf.
• Falls Sie Task in Mischung ausbringen wollen, nach dem vollständigen Auflösen des Gra­nu­
lates den gewünschten Mischpartner dazugeben.
• Abschließend geben Sie die benötigte Menge Task-Komponente B (Formulierungshilfs­
stoff ) hinzu.
•D
ie restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
• Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
Mischbarkeit
Task ist mischbar mit HARMONY® SX®, Successor®4 T, Gardo ®2 Gold.
Bei Mischungen von Task ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner unbedingt zu be­ach­ten.
Bitte fordern Sie im Einzelfall telefonische Beratung unter der Hotline: 0800 - 8300 301 (Die
Hotline ist in den Wintermonaten nicht besetzt) an.
Task darf nicht mit bentazonhaltigen Produkten, Ölen oder Blattdüngern gemischt werden.
Mit Task behandelte Maisbestände dürfen nicht mit Insektiziden auf Basis organischer
Phosphorsäureester behandelt werden. Insektizide mit anderen Wirkstoffen können Sie
jedoch problemlos einsetzen.
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene
Wechsel­wirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner
zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell
negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht,
da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
416
Task® (UAP – Unit Area Package)
Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln
1. Wasserlösliche Folienbeutel
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX
3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP
4. Suspensionskonzentrate: SC
5. Wasserlösliche Konzentrate: SL
6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE
7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC
8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe
Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner
erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.
Hinweise zur Spritzenreinigung nach der Anwendung
Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät
sorg­fältig gespült werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen.
•Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei
laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
•
Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20% des Tankvolumens
mit Wasser auffüllen.
•
Im ersten Reinigungsdurchgang ein spezielles Reinigungsmittel für Sulfonylharnstoffe
zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen.
Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
•
Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die
Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
•
Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Geeignete Reinigungsmittel
Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von Agroclean®6 oder ALL
CLEAR® EXTRA.
Die Gebrauchsanleitung des eingesetzten Spritzenreinigers ist zu beachten.
Resistenzmangement
Task® enthält die Wirkstoffe Dicamba und Rimsulfuron.
(WMO) Dicamba gehört zur Gruppe der Benzoesäurederivate, deren Wirkungs­mechanis­mus
in die Gruppe O der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist.
(WMB) Rimsulfuron zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus
in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet
http://www.plantprotection.org
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist
regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
417
Task® (UAP – Unit Area Package)
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z. B.:
• Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen
unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
•
Fruchtfolgegestaltung
•
Bodenbearbeitung
•
Saattermin.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­
langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­
abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­gren­zen­
den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf fol­
gen­den Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in
das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75
% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
An­wen­dung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels
ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die
An­wendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
„Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen
(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzten Flächen angelegt worden sind.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu
beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit Pflanzen­schutz­
mit­teln empfehlen wir grundsätzlich, Schutz­kleidung und Schutzhandschuhe sowie zu­sätz­
lich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen.
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­
des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von
Schutzkleidung beachten.
418
Task® (UAP – Unit Area Package)
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wie­
der betreten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Nach Einatmen
An die frische Luft bringen. Sauerstoff, oder falls erforderlich, künstliche Beatmung. Arzt
kon­sultieren.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen.
Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder aller­gi­
schen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Nach Augenkontakt
Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und
behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung
einen Facharzt aufsuchen
Nach Verschlucken
Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des
Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit
Wasser ausspülen.
Gewässerschutz
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küs­ten­gewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht ver­bind­
lich vor­gegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhand­
lungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­
käfer) eingestuft.
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.
Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.
Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen!
Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 4°C abkühlt.
419
Task® (UAP – Unit Area Package)
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten
Sam­melstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In­
for­mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes an­liefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
Task-Komponente A:
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung
haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S25 - Berührung mit den Augen vermeiden.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
Sicherheits­datenblatt
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Be­häl­ter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
ist die Ge­brauchs­anleitung ein­zu­halten.
Leere Verpackungen nicht wieder verwenden.
Task-Komponente B:
Kennzeichnungssymbol: Xn
R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheits­datenblatt
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­
brauchs­anleitung ein­zu­halten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
420
Task® (UAP – Unit Area Package)
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Task-Komponente A
Piktogramm: GHS05,GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P280 - Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang be­hutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­
halten.
EUH208 - Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
421
Task® (UAP – Unit Area Package)
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Task-Komponente B
Piktogramm: GHS05, GHS07
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P264 - Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­
ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt
die Gebrauchsanleitung ein­halten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Produkt nicht unter 4 °C transportieren oder lagern.
Notfalltelefon: 02 02 / 5 29 66 55
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
® Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company,
®2 Warenzeichen Syngenta Group Company
®3 Warenzeichen der Bayer CropScience
®4 Reg. Marke Stähler International GmbH & Co KG.
®5 Eingetragene Marke der BASF
®6 reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH
®7 eingetragene Marke des IVA
* Dicamba, ein Wirkstoff erforscht und entwickelt
durch Novartis Pflanzenschutz AG, Basel, Schweiz.
422
Sicherheits­datenblatt
TOPPER®
Wachstumsregler
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Formulierung:
Packungsgröße:
100 g Triclopyr /kg (10,0 Gew %)
entfällt
entfällt
Wasserlösliche Tabletten (ST)
4 kg Eimer (40 x 100 g)
1 kg Faltschachtel (10 x 100 g)
006172-00
Wachstumsregler gegen vorzeitigen Fruchtfall im Obstbau für Apfel
und Birne.
Anwendung
Wirkungsweise
Topper ist für den Einsatz als Wachstumsregler im Obstbau für Apfel und Birne bestimmt,
um den vorzeitigen Fruchtfall der Früchte vor der Ernte zu reduzieren. (WMO) - Wir­kungs­
mechanismus (HRAC-Gruppe): O.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Minderung des Vorernte-Fruchtfalls an Apfel und Birne.“
Anwendungszeitpunkt und Aufwandmenge
Im Obstbau in Apfel und Birne ab 5. Standjahr Topper 3 bis 4 Wochen vor der Ernte spritzen
oder sprühen.
Aufwandmenge: 60 g (6 Tabletten von je 10 g)/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 l Was­
ser/ha und je m Kronenhöhe.
Maxi­male Zahl der Behandlungen: 1 in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
Hinweis
Topper nur auf gesunden Bäumen anwenden, die gut mit Nährstoffen und Wasser
versorgt sind. Topper nicht bei Wind anwenden, um Abdriftschäden an Nachbarkulturen
zu vermeiden. Topper nicht mit anderen Produkten mischen, auch keine zusätzlichen
Netzmittel verwenden.
Anwendungstechnik
1. Tank bzw. Spritzbehälter zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen.
2. Umlauf bzw. Rührwerk einschalten.
3. Topper Tabletten zugeben.
4. Tank bzw. Spritzbehälter mit Wasser auffüllen.
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.
423
TOPPER®
Gerätereinigung
Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
Un­vermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf
der behandelten Fläche ausbringen. Spritzen und Gefäße gleich nach Gebrauch mit viel
Wasser, besser noch mit Spülmittellösung gründlich reinigen. Mehrmals mit klarem Wasser
durchspülen. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat sich bewährt.
Wartezeit:
Apfel, Birne
21 Tage.
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Be­hält­nis­se oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren­
zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50
% eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der
Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) einge­
halten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.
B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des
Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.
April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden
Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner
die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“
424
TOPPER®
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­zen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­
des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
verdünnten Mittel.
SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten.
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­wider­
handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet
werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft. (B4)
NN200 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutz­arthro­
poden eingestuft.
Lagerung
Nicht mit Säuren; Basen; Oxidationsmitteln zusammenlagern.
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren.
425
TOPPER®
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­sier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:
R63 - Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln aufbewahren.
S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­
zeigen.
RA088 - Enthält Triclopyr. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist
die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten.
Leere Verpackung nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
426
TOPPER®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: entfällt
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise: entfallen
Sicherheitshinweise:
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
ein­halten.
EUH208 - Enthält [(3, 5, 6-Trichlorpyridin-2-yl)oxy]essigsäure. Kann allergische Reaktionen
her­vor­rufen
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­
träge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = Marke der Agriphar S.A.
®1 = eingetragene Marke des IVA
®2 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
Sicherheits­datenblatt
427
Trebon® 30 EC
Insektizid
Wirkstoff: Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
287,5 g Etofenprox /l (30,1 Gew.-%)
Emulsionskonzentrat (EC)
GHS05, GHS07, GHS09
Gefahr
bienengefährlich (B2)
1 l Flasche
5 l Kanister
004634-00
Spritzmittel gegen Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Raps­
stängel­rüssler und Kohlschotenrüssler an Raps sowie blatt- und na­del­
fressende Käfer an Zierpflanzen.
Anwendung
Wirkungsweise
Trebon 30 EC ist ein Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung, dass insbesondere gegen
beißende Insekten eine gute Wirkung zeigt. Trebon 30 EC wirkt sehr effektiv gegen
Schädlinge im Raps. Trebon 30 EC bekämpft aufgrund seiner Molekülstruktur auch
Rapsglanzkäfer-Populationen, die resistent gegenüber herkömmlichen Pyrethroiden sind.
Aufgrund seines geringen Temperaturanspruches wirkt Trebon 30 EC auch bei niedrigen
Temperaturen, wie sie regelmäßig im zeitigen Frühjahr auftreten.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler an Raps,
• Kohlschotenrüssler an Raps.“
„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte
Anwendung:
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die
Anwendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirk­
sam­keit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer
ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren
und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich
des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter
den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung):
• Blattfressende Käfer, Nadelfressende Käfer an Zierpflanzen.“
428
Trebon® 30 EC
Anwendungstechnik und Aufwandmenge
Trebon 30 EC wird gegen Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler
und Kohlschotenrüssler mit 200 ml/ha in mindestens 200 l Wasser/ha nach Erreichen von
Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf gespritzt.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung pro Jahr bzw. je Kultur im Abstand von min­
des­tens 7 Tagen.
Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den ge­
wünschten Düsenausstoß kontrollieren. Spritzflüssigkeitsreste vermeiden.
Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu
behandelnden Pflanzenteile gewährleisten!
Resistenzmanagement
Für die Anwendung gegen Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler und Raps­stängel­rüs­
sler gilt:
WW709-1 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­
stoff­­gruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder
eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel
mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen
Beratungsdienst hinzuziehen.
Insektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen
Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung möglichst zu vermeiden.
Trebon 30 EC enthält den Wirkstoff Etofenprox, der zur chemischen Klasse der ÄtherPyrethoide gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen
biologischen System der Schädlinge kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff
grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine
gesicherten Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen von Rapsglanzkäfern oder den
anderen Rapsschädlingen gegenüber Trebon 30 EC.
Sollte es dennoch zu einer Minderwirkung von Trebon 30 EC aufgrund von möglicherweise
entstandenen Resistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen.
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte
Anwendungen:
Zierpflanzenbau
Gegen blatt- und nadelfressende Käfer an Zierpflanzen im Freiland bei Befallsbeginn im
Abstand von mindestens 7 Tagen 0,2 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha spritzen.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung pro Jahr bzw. je Kultur.
Herstellung der Spritzbrühe
Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen und Trebon 30 EC bei
laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritz­
brühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.
429
Trebon® 30 EC
Gerätereinigung
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­
behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich
bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten
Fläche ausbringen.
Wartezeit
Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
ab­gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­
setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Be­hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung in Raps gilt:
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewäs­
sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
was­
ser­
führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, dass in das
Ver­zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils gel­tenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit
„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­flächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von
50.000,- Euro geahndet werden. Winterraps: 90% - 10m.
Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt:
NW607-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen­
ge­wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­
disch was­ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Ver­zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den
unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeich­
ne­ten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vor­ge­
ge­benen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder
unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für alle Anwendungsgebiete gelten:
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­ge­wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließ­lich
430
Trebon® 30 EC
pe­rio­disch was­serführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzen­decke be­wach­
sener Randstreifen vor­handen sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeits­geräten nicht be­einträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht er­forderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das ab­
ge­schwemmte Wasser bzw. den ab­­ge­schwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren er­folgt.
NT101 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­
zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, We­ge und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeichnis „Verlust­min­dernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fas­sung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn - die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder - angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Ge­hölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder - die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bun­des­anstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar­
landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­
heits­­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­
des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­tel.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
Das Behältnis stets gut verschließen und an einem kühlen und trockenen Ort aufbewahren.
Vor Feuer schützen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
431
Trebon® 30 EC
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wech­seln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­zu­zie­
hen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB662-1 - Das Mittel wird als bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem
Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft
(B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht auf blühende oder von Bienen beflogene
Pflan­zen aus-gebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom
22.Juli 1992, BGBl. I S.1410, beachten.
NN400 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen ein­gestuft.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nicht zusammenlagern mit: Oxidationsmitteln; Säuren; Nicht zusammen mit Lebensmitteln
lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sam­mel­stellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In­
for­mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der re­gionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Ori­gi­nal­verpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
432
Trebon® 30 EC
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R38 - Reizt die Haut.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kun­gen haben.
R67 - Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Ge­sichts­schutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vor­zei­gen.
Sicherheits­datenblatt
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt,
ist die Ge­brauchs­anleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P261 - Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­
ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P403+P233 - Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
ein­halten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
Sicherheits­datenblatt
lassen. (Ausbringungs­geräte nicht in unmittelbarer Nähe von
Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und
Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
433
Valbon®
Fungizid
Wirkstoffe:
700 g Mancozeb /kg (70 Gew.-%)
15,6 g Benthiavalicarb /kg (1,56 Gew.-%)
( = 17,5 g Benthiavalicarb /kg als Isopropylester),
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort:Achtung
Bienen: nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße: 5 kg Faltschachtel
025307-00
9,6 kg Sack
16 kg Sack
Wasserdispergierbares Granulat gegen Phytophthora infestans an Kar­
tof­­f eln.
Anwendung
Wirkungsweise
Valbon ist ein lokalsystemisches Spritzmittel mit hervorragender vorbeugender (protektiver)
sowie heilender (kurativer) Wirksamkeit gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln.
Valbon enthält zwei sich ergänzende Wirkstoffe:
• Benthiavalicarb ist ein neuer lokalsystemischer Wirkstoff mit kurativer und protektiver Wir­
kung, dringt in Blatt und Stängel ein und breitet sich lokalsystemisch in der Pflanze aus.
Benthiavalicarb hat einen neuartigen Wirkungsmechanismus, der an mehreren Wirkorten
im Lebenszyklus des Pilzes eingreift.
• Mancozeb hat als Kontaktfungizid eine vorbeugende Wirkung.
Valbon hat eine lange Wirkungsdauer, ist nach einer Stunde regenfest, sehr gut pflanzen­
verträglich und kann weitgehend unabhängig von der Temperatur eingesetzt werden.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffel.“
Anwendungstechnik
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln bei Infektionsgefahr
bzw. ab Warndiensthinweis 1,6 kg/ha - spätestens wenn sich die Stauden in der Reihe be­
rühren, bis zur beginnenden Abreife der Kartoffel - im Abstand von 7 bis 10 Tagen - je nach
In­fek­tions- und Witterungsbedingungen - spritzen.
Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur je Jahr.
Es empfiehlt sich Valbon zu Zeiten des starken Blattwachstums bis zum Abschluss des
Blattwachstums einzusetzen. Valbon kann ferner in Tankmischung mit Kontaktfungiziden
zur Stoppspritzung verwendet werden.
434
Valbon®
Eine gleichmäßige Benetzung (200 - 400 l Wasser /ha) aller zu behandelnden Pflanzenteile
ist sicherzustellen.
Valbon ist nach einer Stunde regenfest. Vor nachfolgenden Niederschlägen müssen die
Blät­ter nach der Anwendung abgetrocknet sein. Nach stärkeren Niederschlägen oder in­ten­
si­ver Beregnung wird eine Wiederholung der Anwendung empfohlen.
WW764 - Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln
aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Beim Einsatz gegen die Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln er­
fasst Valbon nach eigenen Beobachtungen auch die Dürr- und Sprühfleckenkrankheit
(Alternaria solani, A. alternata).
Verträglichkeit
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Valbon in der empfohlenen Aufwandmenge von den
Kar­tof­feln gut vertragen wird.
Herstellung der Spritzbrühe
Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und
Valbon ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende
Was­ser­menge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als
unbedingt gebraucht wird.
Mischbarkeit
Nach unseren Erfahrungen ist Valbon mit Insektiziden, Fungiziden und Blattdüngern wie
z. B. Cuprozin Flüssig, Cuprozin progress, Cuprozin WP, Dithane NeoTec, Funguran progress,
Kupfer-Questuran, Kupfer-Questuran flüssig, Zinkuran oder Zinkuran flüssig mischbar.
Die Zugabe der Zusatzstoffe Adhäsit oder Designer hat sich bewährt.
Für andere von uns nicht empfohlene Mischungen übernehmen wir keine Haftung.
Gerätereinigung
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­
behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich be­
währt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche
ausbringen.
Wartezeit
Kartoffeln: 7 Tage
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­lan­
gen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ab­
läufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NT101 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­
zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
435
Valbon®
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewäs­
sern - aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­
ser­führen­der Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­
nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in
der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit„*“ gekennzeichneten
Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Reduzierte Abstände: 50% 5m; 75% 5m; 90% *.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­
serführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
Kultur: Kartoffeln (Ackerbau), Technik: spritzen - 10m.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heitsschäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundes­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­­dünnten Mittel.
SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
436
Valbon®
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat ein­
holen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und
reich­lich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN184-2 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
R63 - Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
437
Valbon®
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
S22 - Staub nicht einatmen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen.
S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung
einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
RA016 - Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheits­datenblatt
RA067 - Enthält Benthiavalicarb. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Ge­
brauchs­anleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H361 - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib
schä­di­gen
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen
Sicherheitshinweise:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikette bereithalten
P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 - Staub nicht einatmen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P281 - Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hin­
zu­ziehen.
P501 - Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung nicht wieder verwenden.
Sicherheits­datenblatt
438
Valbon Speed
Zul. Nummer
Wirkstoffe
Formulierung
CLP
Anwendungs­bestimmungen
Packungsgröße
VALBON®
025307-00
700 g Mancozeb /kg
(70 Gew.-%)
15,6 g Benthiavalicarb /kg
(1,56 Gew.-%)
Wasserdispergierbares
Granulat (WG)
GHS07
GHS08
GHS09
NW468, NT101, NW605
(50% 5m; 75% 5m; 90%),
NW606 (10m)
1 x 16 kg Sack
ADHÄSIT®1
4711-00
100 g Marlopon /l
(10 Gew.-%)
Wasserlösliches Konzentrat (SL)
GHS02
GHS05
-
2 x 1 l Flasche
Fungizid-Zusatzstoff-Kombination zur optimalen Bekämpfung von
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln
Wirkungsweise
Valbon
Valbon ist ein lokalsystemisches Spritzmittel mit hervorragender vorbeugender (protektiver)
sowie heilender (kurativer) Wirksamkeit gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln.
Valbon enthält zwei sich ergänzende Wirkstoffe:
Benthiavalicarb ist ein neuer lokalsystemischer Wirkstoff mit kurativer und protektiver
Wirkung, dringt in Blatt und Stängel ein und breitet sich lokalsystemisch in der Pflanze aus.
Benthiavalicarb hat einen neuartigen Wirkungsmechanismus, der an mehreren Wirkorten
im Pilz eingreift.
Mancozeb hat als Kontaktfungizid eine vorbeugende Wirkung.
Valbon hat eine lange Wirkungsdauer, ist nach einer Stunde regenfest, sehr gut
pflanzenverträglich und kann weitgehend unabhängig von der Temperatur eingesetzt
werden.
439
Valbon Speed
Adhäsit
Adhäsit ist ein Netzmittel zur Veränderung der Oberflächenspannung des Wassers und zur
Verbesserung der Benetzbarkeit wasserabstoßender Oberflächen. Der Zusatz von Adhäsit
zur Spritzbrühe optimiert in Kombination mit Valbon die Benetzung der Kartoffelbestände.
Anwendungsempfehlungen:
Valbon Speed kann gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kar­
toffeln eingesetzt werden. Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1,6 kg/ha
Valbon + 0,2 l/ha Adhäsit spätestens wenn sich die Stauden in der Reihe berühren, bis zur
beginnenden Abreife der Kartoffel - im Abstand von 7 bis 10 Tagen - je nach Infektions- und
Witterungsbedingungen - spritzen.
Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur je Jahr.
Ansetzen der Spritzbrühe
Valbon-Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten
und Valbon ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die
fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden.
Adhäsit wird in die fertige Spritzbrühe eingerührt. Adhäsit ist kalkbeständig und verursacht
deshalb auch bei hartem Wasser kein Ausflocken der Spritzbrühe. Nie mehr Spritzbrühe
ansetzen als unbedingt gebraucht wird.
Gerätereinigung
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­
brühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat
sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten
Fläche ausbringen.
Zur weiteren Beachtung
Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen
sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Valbon und
Adhäsit Einzelgebinden zu entnehmen.
®= eingetragene Marke von Kumiai Chemical Industry Co., Ltd
®1= eingetragene Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH
440
Sicherheits­datenblatt
Vegas®
Fungizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
51,3 g Cyflufenamid /l (5 Gew.-%)
Emulsion, Öl in Wasser (EW)
GHS09
entfällt
nicht bienengefährlich (B 4)
1 l Flasche
5 l Kanister
025609-00
Spritzmittel gegen Echten Mehltau an Getreide
Anwendung
Wirkungsweise
Vegas ist ein Spezialfungizid gegen Getreidemehltau mit einer schnellen Anfangswirkung,
einer sehr guten kurativen und einer lang anhaltenden protektiven Wirkung.
Vegas wird schnell über das Blatt aufgenommen, besitzt gute translaminare Eigenschaften
und wird lokalsystemisch in der Pflanze verteilt. Über die Dampfphase werden auch an­
grenzen­de Pflanzenteile erreicht.
Vegas greift an verschiedenen Stellen in den Entwicklungszyklus des Getreidemehltaus ein,
hemmt so seine Ausbreitung und verhindert einen Neubefall (WMFUN - Wir­kungs­mechanis­
mus (FRAC-Gruppe): unbekannt).
Vegas weist nach derzeitigem Kenntnisstand bei Echtem Mehltau keine Kreuzresistenz mit
anderen praxisüblichen Fungiziden auf.
Vegas dringt sehr schnell in die Wachsschicht ein und ist nach ca. einer Stunde regenfest.
Vegas wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen
Witterungsbedingungen zuverlässig.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Weizen,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Gerste,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Roggen,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Triticale,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Hafer.“
441
Vegas®
Einsatz und Aufwandmenge
Ackerbau
Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*) an Getreide (von Beginn des Schossens bis
Ende des Ähren-/Rispenschiebens - BBCH 30 bis 59) ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei
Sichtbarwerden der ersten Symptome, maximal 2 x 0,375 l /ha in 200 bis 400 l Wasser /ha im
Abstand von 2 bis 4 Wochen spritzen.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
* = alter lat. Name: Erysiphe graminis
Anwendungsempfehlungen nach eigenen Erfahrungen
Einsatz
Empfohlene
Vegas-Aufwandmenge
Vegas als Einzelprodukt oder in Kombination mit
einem Mischungspartner, der selbst keine Wirkung gegen
Getreidemehltau besitzt.
0,25 l Vegas /ha
Vegas in Kombination mit einem Mischungspartner,
der selbst keine ausreichende Wirkung gegen
Getreidemehltau besitzt.
0,2 l Vegas /ha
Vegas in Kombination mit einem Mischungspartner,
der selbst eine Teilwirkung gegen Getreidemehltau besitzt.
0,15 l Vegas /ha
Vegas im Soloeinsatz sowie auch in Mischungen als
Splitting-Anwendung, je nach Mehltauwirksamkeit des
Mischpartners und der Stärke des Mehltaubefalls
2 x 0,25 l Vegas /ha
bis
2 x 0,15 l Vegas /ha
Aus Gründen eines effektiven Resistenzmanagements ist eine darüber hinausgehende Ver­
minderung der Aufwandmenge von Vegas zu vermeiden.
Verträglichkeit
Vegas besitzt in der zugelassenen Aufwandmenge eine ausgezeichnete Pflanzen- und Sor­
ten­verträglichkeit gegenüber Winter- und Sommerweizen, Durumweizen, Winter- und Som­
mer­gerste, Roggen, Triticale und Hafer.
442
Vegas®
Anwendungstechnik
Herstellung der Spritzbrühe
Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und
Vegas bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auf­
fül­len.
Spritzbrühe unmittelbar nach dem Ansetzen und ohne Unterbrechung ausbringen.
Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Umlauf in
Be­wegung halten.
Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt ge­
braucht wird!
Spritztechnik
Spritztechnik und Wassermenge sollten so gewählt werden, dass je nach Bestandeshöhe
und -dichte alle Pflanzenteile gut benetzt werden!
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch sofort gründ­
lich gereinigt werden. Die Reinigung mit Agroclean®5 hat sich bewährt. Spülwasser bzw.
Rest­­brühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
Mischbarkeit
Aufgrund seiner ausgewogenen chemisch-physikalischen Eigenschaften ist Vegas ein
sehr stabiles Produkt, das nach den bisherigen Erfahrungen mit den zurzeit praxisüblichen
Fungiziden z.B. Capitan®3, Proline®1, Stratego®1 oder Corbel®2, Insektiziden, Wachstumsreglern
und Blatt­düngern gemischt werden kann.
Vegas kann auch zusammen mit AHL ausgebracht werden.
Die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten.
Wartezeit
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
443
Vegas®
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­lan­
gen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ab­
läufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS210-1 - Standardschutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Gum­mi­stiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Fut­
ter­mitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinhzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe so­
fort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter
fließendem Wasser bei weit gespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­
zu­ziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
444
Vegas®
Gewässerschutz
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich vor­gegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­
käfer) eingestuft.
NN170 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Flor­fliege) eingestuft.
NN184-2 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brack­wespe) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren.
Nicht zusammenlagern mit: Säuren; Basen; Oxidationsmitteln.
445
Vegas®
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®4 sind an den autori­sierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­geben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R38 - Reizt die Haut.
R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben.
S24 - Berührung mit der Haut vermeiden.
S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
einholen / Sicherheits­datenblatt zu Rate ziehen.
RA105 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist
die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten.
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackung nicht weiterverwenden.
446
Vegas®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweis:
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweis:
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungspflichten:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
ein­halten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = Nippon Soda Co., Ltd.
®1 = Bayer CropScience
®2 = BASF
®3 = E.I. duPont de Nemours and Company
®4 = eingetragene Marke des IVA
®5 = Spiess-Urania Chemicals GmbH
Sicherheits­datenblatt
447
Vegas Proline Pack
Zul. Nummer
Wirkstoffe
Formulierung
CLP
VEGAS®
025609-00
51,3 g Cyflufenamid /l
(5 Gew.-%)
Emulsion, Öl in Wasser (EW)
GHS09
Anwendungs­bestimmungen
NW468, NW 642-1
Packungsgröße
1x1l
1x5l
PROLINE®1
025287-00
250 g Prothioconazol /l
(25 Gew.-%)
Emulsionskonzentrat (EC)
GHS09
GHS08
GHS07
NW468, NW605
(50% 5m; 75%*; 90%*),
NW606 (5m), NW701
1x3l
3x5l
Produkt-Kombination zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheits­
erregern in Weizen, Roggen, Gerste und Triticale.
Wirkungsweise
Vegas
Vegas ist ein Spezialfungizid gegen Getreidemehltau mit einer schnellen Anfangswirkung,
einer sehr guten kurativen und einer lang anhaltenden protektiven Wirkung. Vegas wird
schnell über das Blatt aufgenommen, besitzt gute translaminare Eigenschaften und wird
lokalsystemisch in der Pflanze verteilt. Über die Dampfphase werden auch angrenzende
Pflanzenteile erreicht.
Vegas greift an verschiedenen Stellen in den Entwicklungszyklus des Getreidemehltaus
ein, hemmt so seine Ausbreitung und verhindert einen Neubefall (WMFUN - Wirkungs­
mechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt).
Vegas weist nach derzeitigem Kenntnisstand bei Echtem Mehltau keine Kreuzresistenz mit
anderen praxisüblichen Fungiziden auf.
Vegas dringt sehr schnell in die Wachsschicht ein und ist nach ca. einer Stunde regenfest.
Vegas wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen
Witterungsbedingungen zuverlässig.
448
Vegas Proline Pack
Proline
Proline ist ein breit wirksames Fungizid (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) mit systemischen
Eigenschaften gegen ein umfangreiches Spektrum pilzlicher Krankheitserreger in Weizen,
Gerste, Roggen und Triticale. Proline enthält den Wirkstoff Prothioconazol. Es wirkt
vorbeugend (protektiv), stoppt vorhandene latente Infektionen (kurativ) und verhindert
deren weitere Ausbreitung.
Anwendungsempfehlungen:
Das Vegas Proline Pack kann gegen pilzliche Krankheiten in Weizen, Roggen, Gerste und
Triticale eingesetzt werden. Die empfohlenen Aufwandmengen betragen bei normalem
Befall 0,2l/ha Vegas + 0,6l/ha Proline- können aber bei Bedarf bis zu maximal 0,25l/ha Vegas
und 0,8l/ha Proline erhöht werden.
Ansetzen der Spritzbrühe
Für das Vegas Proline Pack den Brühbehälter mit der erforderlichen Wassermenge
füllen, Vegas und Proline bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Anschließend die
fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe unmittelbar nach dem Ansetzen und ohne
Unterbrechung ausbringen. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Während der
Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Umlauf in Bewegung
halten.
Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt
gebraucht wird!
Gerätereinigung
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­
brühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat
sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten
Fläche ausbringen.
Zur weiteren Beachtung
Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen
sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Vegas und
Proline Einzelgebinden zu entnehmen.
®= eingetragene Marke von Nippon Soda Co. Ltd
®1= eingetragene Marke von Bayer
®2= eingetragene Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH
Sicherheits­datenblatt
449
Vincare®
Fungizid
Wirkstoffe:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
500,0 g Folpet /kg (50 Gew.-%)
17,5 g Benthiavalicarb/kg
als Isopropylester (1,75 Gew.-%)
(entspricht 15,6 g/kg Benthiavalicarb)
Wasserdispergierbares Granulat
GHS07, GHS08, GHS09
Achtung
nicht bienengefährlich (B4)
10 kg Sack
2,5 kg Beutel
005669-00
Spritzmittel gegen Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Wein­­
reben.
Anwendung
Wirkungsweise
Vincare ist ein Fungizid mit zwei sich in der Wirkungsweise ergänzenden Wirkstoffen.
Bentiavalicarb ist der tiefenwirksame Anteil mit vorbeugender und abstoppender Wirkung,
während Folpet, als Belagsfungizid, außen auf dem Blattgewebe den Befall abwehrt.
Benthiavalicarb gehört zu der Gruppe der Aminosäurecarbamate. Der Wirkstoff vermag das
Blattgewebe von der Oberseite zur Unterseite schnell zu durchdringen und wird zu einem
großen Teil durch die Stoffleitbahnen in der Pflanze verteilt. Benthiavalicarb verhindert die
Sporenkeimung, zerstört den Keimschlauch sowie bereits eingedrungenes Pilzmyzel und
verhindert zudem die Sporulierung. Eine hohe Wirksamkeit wurde bei vorbeugendem
Einsatz und bei kurativem Einsatz 12 Stunden nach erfolgter Infektion nachgewiesen.
Folpet gehört zur Gruppe der Phthalimide und stört als Kontaktfungizid verschiedene
wichtige Enzyme der Oomyceten und verhindert dadurch die Sporenkeimung und das
Mycelwachstum.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinrebe.”
Anwendungstechnik
Vincare wird gegen Rebenperonospora (Falscher Mehltau) bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warn­dienst­hinweis auf die Weinreben zur Nutzung als Keltertrauben gespritzt oder ge­
sprüht.
450
Vincare®
Aufwandmenge:
Basisaufwandmenge:
0,5 kg/ha in maximal 400 L Wasser/ha
• ES 61 (Vorblüte):
1,0 kg/ha in maximal 800 L Wasser/ha
• ES 71 (Nachblüte):
1,5 kg/ha in maximal 1.200 L Wasser/ha
• ES 75 (Beeren erbsengroß):
2,0 kg/ha in maximal 1.600 L Wasser/ha
Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Die Behandlung wird im Abstand von 10-14 Tage je nach Infektionsbedingungen und Blatt­
zu­wachs wiederholt.
Verträglichkeit
WG734 - Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
Herstellung der Spritzbrühe
Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und
Vincare ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende
Wassermenge auf­füllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als
unbedingt gebraucht wird.
Mischbarkeit
Vincare ist mit den im Weinbau gebräuchlichen Fungiziden und Insektiziden mischbar.
Bit­te generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.
Gerätereinigung
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­
behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich be­
währt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche
ausbringen.
Wartezeit
Weinreben: 35 Tage
451
Vincare®
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behält­nis­se oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­
langen las­sen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­
abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NG 405 - Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­
ser­führen­der Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, dass in das Ver­
zeich­nis „Verlust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils gel­ten­den Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von
den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im
Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“
gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht ver­bind­
lich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen­gewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG
zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,Euro geahndet werden. Weinbau: 90% 20m.
NW706 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­ge­­wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vor­han­den sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Ar­beits­geräten nicht be­ein­trächtigt wer­den. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht er­forderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den ab­ge­schwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­gren­
zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer
darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen,
das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.
205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse
75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder
Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die
Anwendung mit tragbaren Pflanzen­schutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels
ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im
“Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen
(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch
genutzten Flächen angelegt worden sind.“
452
Vincare®
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­
schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­
des­­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel)
tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation
nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vor­
ge­ge­­ben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich
erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb
48 Stunden sind dabei der Schutz­
anzug gegen Pflanzenschutzmittel und UniversalSchutzhandschuhe (Pflanzen­schutz) zu tragen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­
handlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
453
Vincare®
Gewässerorganismen
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge:
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurz­flügelkäfer) eingestuft.
NN234 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN361 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN384-2 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren. Nicht zusammenlagern mit: Oxidationsmitteln; Alkalien.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Haus­müll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohn­ortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R36 - Reizt die Augen.
R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S25 - Berührung mit den Augen vermeiden.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt­kon­sul­
tieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Ge­sichts­
schutz tragen.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
454
Vincare®
S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheits­
daten­blatt zu Rate ziehen.
RA 031 - Enthält Folpet (CAS-Nr. 133-07-3) - Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Sicherheits­datenblatt
RA 067 - Enthält Benthiavalicarb (CAS-Nr. 177406-68-7) - Kann allergische
Reaktionen her­vor­rufen.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Ge­
brauchs­anleitung ein­zuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweis:
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen
Sicherheitshinweis:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungs-Etikett bereithalten.
P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Augenschutz / Gesichtsschutz tragen
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­
ser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hin­zu­
ziehen.
P501 - Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungspflichten:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­
halten.
Sicherheits­datenblatt
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen las­
sen. (Ausbringungs­geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­flächen­
gewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe
verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
455
Vorox® F
Herbizid
Wirkstoff:
Piktogramm:
Signalwort:
Bienen:
Packungsgröße:
500 g Flumioxazin /kg (50 Gew.-%)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
GHS08, GHS09
Gefahr
024895-00
nicht bienengefährlich (B4)
024895-60/00 / SPU
120 g Dose
(4 wasserlösliche Beutel je 30 g)
1,2 kg Eimer
(40 wasserlösliche Beutel je 30 g)
Spritzmittel gegen Unkräuter auf Wegen und Plätzen, in Ziergehölzen,
im Spargel und im Kernobst, sowie gegen Moose in Ziergehölzen
Anwendung
VH371 - Nur für den berufsmäßigen Anwender.
Wirkungsweise
Die Wirkung von Vorox F beruht auf einer Hemmung des Enzyms ProtoporphyrinogenOxidase (PPO), das an der Chlorophyllsynthese beteiligt ist. Dies führt zur Zerstörung der
Zellmembranen und zum Absterben des Pflanzengewebes.
Vorox F wird sowohl von den keimenden Unkräutern über den Boden als auch über das
Blatt aufgenommen. Die Bodenwirkung führt bei den keimenden Unkräutern zu Nekrosen,
und sie sterben kurz nach dem Auflaufen ab.
Nach einer Behandlung bereits vorhandener Unkräuter, wird der Wirkstoff schnell ins
Pflanzen­gewebe aufgenommen und verursacht nach kurzer Zeit Welke, Chlorosen und
schließ­lich Nekrosen. Die herbizide Wirkung tritt nach 1 - 3 Tagen ein. Die beste Wirkung
wird bis zum Stadium BBCH 10 - 12 der Unkräuter erreicht (2. Laubblatt entfaltet). Helles
Sonnenlicht und feuchter Boden beschleunigen die Wirkung.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose auf Wegen
und Plätzen mit Holzgewächsen,
• Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose in Zier­
gehölzen.“
„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte
Anwendungen:
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die
Anwendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt.
Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer
ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren
und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich
456
Vorox® F
des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter
den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung):
• Schwarzer Nachtschatten in Spargel
• Vogel-Sternmiere in Kernobst.“
Anwendungsempfehlungen
Wege und Plätze mit Holzgewächsen
Vorox F wird gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Moose auf Wegen
und Plätzen mit Holzgewächsen mit 1,2 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt.
Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Ziergehölze
Vorox F wird gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Moose in Zier­
gehölzen mit maximal 1,2 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt.
Bei frisch bearbeitetem Boden und Vorauflauf bzw. frühem Nachauflauf der ein- und zwei­
keimblättrigen Unkräuter und Moose sind nach eigenen Erfahrungen (z. B. in der Baum­
schule) Aufwandmengen von 300 - 600 g/ha ausreichend.
Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Umrechnungstabelle für Aufwandmengen
Anzahl
wasserlöslicher
Beutel
30 g (1 Beutel)
60 g (2 Beutel)
90 g (3 Beutel)
120 g (4 Beutel)
1,2 kg (40 Beutel)
Behandelbare Fläche
Wege und Plätze mit
Holzgewächsen
(1,2 kg/ha)
Ziergehölze
(300 - 600 g/ha)
250 m²
500 m²
750 m²
1.000 m²
1 ha
1.000 m² - 500 m²
2.000 m² - 1.000 m²
3.000 m² - 1.500 m²
4.000 m² - 2.000 m²
4 ha - 2 ha
Anwendungszeit
Die Anwendung von Vorox F erfolgt vom zeitigen Frühjahr bis Ende Sommer im Vorauflauf
oder kurz nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Aufgrund der Aufnahme über den Keimling und aufgelaufene Unkräuter ist die Wirkung von
Vorox F weitgehend unabhängig von der Witterung. Die Anwendung ist auch bei kühlen
Temperaturen möglich, die Wirkung wird durch nachfolgenden Frost und Niederschläge
nicht wesentlich beeinträchtigt. Die beste Wirkung wird bis zum Stadium BBCH 10 - 12 der
Unkräuter erreicht (2. Laubblatt entfaltet).
Anwendungstechnik
Nach unseren Erfahrungen haben sich grobtropfige Flachstrahldüsen bewährt. Die Spritz­
flüs­sig­­keit sollte mit geringem Druck auf der Behandlungsfläche verteilt werden.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Vorox F wird gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Moose auf Wegen
und Plätzen mit Holzgewächsen mit 1,2 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt.
457
Vorox® F
Ansetzen der Spritzbrühe
Zur Vermeidung einer Staubentwicklung bei der Einbringung von Vorox F in den Spritz­
behälter enthält die Verpackung wasserlösliche Portionsinnenbeutel zu je 30 g.
Wasser­löslichen Folienbeutel immer ungeöffnet in die Spritzbrühe geben!
• Vorox F wird mit dem wasserlöslichen Folienbeutel erst kurz vor dem Ansetzen der Spritz­
brühe aus der Umverpackung entnommen.
• Den Spritzbehälter zur Hälfte mit Wasser befüllen, das Einfüllsieb entfernen und die be­
nötigte Anzahl an Folienbeuteln ungeöffnet in den Behälter geben.
• Umrühren, bis der Beutel und der Beutelinhalt vollständig mit Wasser benetzt sind.
• Spritzbehälter bis zur benötigten Wassermenge auffüllen, umrühren und ca. weitere 5
Minu­ten warten, bis die Spritzbrühe gebrauchsfertig ist.
Wirkungsspektrum (WH914)
Unkräuter / Ungräser
Acker-Ehrenpreis
Acker-Kratzdistel
Acker-Winde
Ausfallraps
Beifuß
Breitwegerich
Efeublättriger Ehrenpreis
Gänsefingerkraut
Gemeines Kreuzkraut
Giersch
Glatthafer
Goldrute
Grassternmiere
Große Brennnessel
Habichtskraut
Hirtentäschel
Hohlzahn
Hornfrüchtiger Sauerklee
Hornkraut
Hügelweidenröschen
Hühnerhirse
Jakobskreuzkraut
Jährige Rispe
Johanniskraut
Kamille
Kanadisches Berufskraut
Klatschmohn
Klettenlabkraut
Knaulgras
458
Vorauflauf
++
+
++
++
+
++
++
++
+
++
++
++
++
++
++
++
++
++
++
+
++
++
++
++
++
+
Nachauflauf
++
++
++
++
++
++
++
+
++
++
++
++
-
Vorox® F
Unkräuter / Ungräser
Kriechender Günsel
Kriechender Hahnenfuß
Laubmoos-Arten
Lebermoos
Löwenzahn
Melde
Persischer Ehrenpreis
Quecke
Quendelblättriges Sandkraut
Rainfarn
Rote Taubnessel
Rotschwingel
Ruhrkraut
Sauerampfer
Schachtelhalm
Schafgarbe
Schmalblättriges Weidenröschen
Schwarzer Nachtschatten
Segge
Spitzwegerich
Spörgel
Springkraut
Sternmoos (Sagina)
Stiefmütterchen
Straußgras
Tellerkraut
Trespenarten
Vogelknöterich
Vogel- Sternmiere
Waldsumpfkresse
Weicher Storchschnabel
Weiches Honiggras
Weidelgras
Weiden-Anflug
Weißer Gänsefuß
Weißklee
Wicke
Wiesenrispengras
Wiesenschaumkraut
Wiesenschwingel
Windenknöterich
Windhalm
Vorauflauf
++
+
+
++
++
++
++
++
++
+
++
+
++
++
+
+
++
++
++
++
++
++
++
+
++
++
++
++
++
++
+
+
++
+
+
++
Nachauflauf
+
++
++
++
++
+
++
+
+
+
++
++
++
++
+
+
+
+
++
+
+
459
Vorox® F
++ =
+ =
- =
Gut bekämpfbar
Ausreichend bekämpfbar
Nicht ausreichend bekämpfbar
Definition Vorauflauf: Wirkung gegen aus Samen keimende Unkräuter. Keine Über­win­
terungs­­organe (z. B. Rhizome) im Boden.
Definition Nachauflauf: Wirkung bis zum Entwicklungsstadium BBCH 10 - 12 (maximal bis
2. Laubblatt bzw. Blattpaar entfaltet).
Gehölzverträglichkeit (WH9161)
Reihenbehandlung ohne die Gehölze zu benetzen:
Bisher wurde keine Gehölzart geschädigt, wenn sie nicht direkt angespritzt wurde, nachdem
das Gehölz schon ausgetrieben hatte.
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte
Anwendungen:
Spargel
Gegen Schwarzen Nachtschatten in Spargel (Ertragsanlagen) nach der Ernte ab dem
BBCH-Stadium 67 der Kultur spritzen. Die Behandlung erfolgt durch Spritzung mit 300 g/
ha in 200 bis 400 l Wasser/ha durch Unterblattbehandlung mit Abschirmung. Maximal eine
Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung:
• NW609-1
Kernobst
Gegen Vogel-Sternmiere in Kernobst (Ertrags und Junganlagen) im Freiland, zwischen
BBCH-Stadium 54-59 der Kultur spritzen. Die Be­hand­lung erfolgt bis BBCH- Stadium 12 der
Vogel-Sternmiere durch Spritzung mit 600 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha durch Reihen­
behandlung mit Abschirmung. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bereits
ab Pflanzjahr ist eine Anwendung möglich, sofern Unterlage und Stamm vollständig ver­
holzt sind.
Hinweis
Bereits geringe Abdrift kann im Kernobst an den Früchten zu Schäden führen. Es wird daher
empfohlen, Vorox F zeitig im Frühjahr mit Flachstrahldüsen der Größe 06 driftreduzierenden
Geräten bei abdriftarmen Umweltbedingungen (kein Wind, keine Thermik) mit geringem
Druck auszubringen. Wenn Schäden auftreten, so äußern sich diese in rasch eintretenden,
lokal begrenzten Nekrosen/Verbrennungen an Blättern und Triebspitzen.
Bodennahe Früchte können z.B. bei Starkregen mit dem Wirkstoff auch nach der Anwendung
in Kontakt kommen was ebenfalls zu Schäden führen kann. Aus diesem Grund und auch aus
anderen phytosanitären Gründen (z.B. Pilzbefall mit Bodenpilzen) sollte der Baumschnitt so
gestaltet werden, dass keine entsprechenden Früchte in der Obstanlage vorhanden sind. Ein
Abdecken des Baumstreifens mit der Mulchmasse aus der Fahrgasse ist sinnvoll.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
• NW605-1
• NW606
• NW800
460
Vorox® F
Überkopfbehandlungen von Gehölzen:
Vorox F wird von vielen Gehölzen vor Austrieb vertragen. Ein anschließendes Abregnen
der Spritzbrühe kann die Verträglichkeit für Gehölze verbessern, schützt aber nicht immer
zuverlässig vor Schäden. Generell ist nach eigenen Erfahrungen eine Behandlung auf den
frischen Austrieb nicht empfehlenswert!
Wenn Schäden auftreten, so äußern sich diese in rasch eintretenden, lokal begrenzten
Nekrosen/Verbrennungen an Blättern und Triebspitzen. Der Wirkstoff wird in der Pflanze
nicht verlagert, so dass der Durchtrieb in der Regel keine Schäden aufweist.
Bei immergrünen Laubgehölzen wird generell von einer Überkopfbehandlung abgeraten,
da auftretende Blattschäden langfristig sichtbar sind und meist nicht toleriert werden
können.
Wichtig:
Die Verantwortung für die Anwendung des Produktes hinsichtlich Verträglichkeit liegt aus­
schließlich beim Anwender.
Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Gehölzarten und
-sorten empfehlen wir daher Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Ver­träg­
lich­keit durchzuführen, bevor der gesamte Bestand behandelt wird.
Witterungsbedingungen
Vorox F kann bei jeder Witterung ausgebracht werden bei der gewährleistet ist, dass das
Produkt auf der behandelten Fläche bleibt.
Feuchte Bodenverhältnisse sind erfahrungsgemäß zur vollen Wirkungsentfaltung von
Vorox F erforderlich. Daher empfiehlt es sich, Vorox F bei feuchten Witterungsverhältnissen
bzw. kurz vor zu erwartenden Niederschlägen auszubringen.
Gerätereinigung
Unmittelbar nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Geräte mit geeigneten
Reinigungsmitteln, z. B. Agroclean, gründlich gereinigt werden.
Restbrühe und Spülwasser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in
die Kanalisation entleeren sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Hinweise zum Einsatz auf Flächen, die gemäß § 17 PflschG für die Allgemeinheit be­
stimmt sind:
Vorox F ist zur Anwendung gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und
Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen sowie in Ziergehölzen im Freiland auf
folgenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt.
Öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich
zugänglichen Sportplätzen einschließlich Golfplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer
Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Die Behandlung darf dabei nur durch Spitzen mit einer Handdruckspritze zur gezielten
Anwendung unterhalb der Holzgewächse bzw. unterhalb der Ziergehölze erfolgen.
Wartezeit
Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Ziergehölze:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
461
Vorox® F
Spargel, Kernobst:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­
deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­
hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­
langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­
abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NG405 - Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­
grenzen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 %
eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik
nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­
wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich per­io­disch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät er­folgen, dass in das Ver­
zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundes­anzeiger Nr. 205, S. 9780)
in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den un­ten
aufgeführten Abdriftminderungsklas­sen der ver­wen­de­ten Geräte, die im Folgenden ge­nann­
ten Abstände zu Oberflächengewässern ein­zu­hal­ten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Ab­
drift­minderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­
dest­abstand zu Ober­flächen­gewäs­sern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhand­
lun­gen kön­nen mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
Re­­du­zier­ter Abstand: 90% 20m.
Für die Anwendung in Spargel gilt:
NW609-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­
gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand
erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit
einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober
1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen
ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen
Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar
an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld
bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
462
Vorox® F
Reduzierte Abstände: 5m.
Für die Anwendung im Kernobst gelten:
NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen­gewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich peri­odisch wasserführender
Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde
Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung
eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen
der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß
Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot
der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Reduzierte Abstände: 50% 5m, 75%*, 90%*.
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei
der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewäs­
sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­
ser­führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierte Abstände: 5m.
NW800 - Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem
15. März.“
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heits­schäden führen.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­
ver­dünnten Mittel.
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ha­
bung des anwendungsfertigen Mittels.
SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)
tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen,
trinken, rauchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wech­seln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusst­losig­keit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
463
Vorox® F
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden
Für Nachbarkulturen
Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Abdrift vermeiden. Es ist darauf
zu achten, dass kein Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangt. Direkt vom Spritzstrahl
getroffene Kulturen können geschädigt werden. Bei exakter Behandlung ist randscharfe
Abtötung der Unkräuter ohne Schädigung der Nachbarkultur möglich.
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Für die Anwendung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen gilt:
NS660-1 - Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht land­wirtschaftlich,
forst­wirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der
zu­ständigen Be­hörde zulässig. Zu diesen Flächen ge­hören alle nicht durch Gebäude oder
Über­dachungen ständig abgedeckten Flächen, wo­zu auch Ver­kehrs­flächen jeglicher Art
wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Be­triebs­flächen sowie sonstige durch Tief­bau­
maßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zu­wider­hand­lungen kön­nen mit einem Buß­
geld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurz­flügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­
käfer) eingestuft.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­
wahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxi­da­tions­mitteln
lagern. Nicht zusammen mit Laugen lagern.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­
ri­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss
abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
464
Vorox® F
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: T, N
R61 - Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kun­gen haben.
S53 - Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vor­
zeigen).
S49 - Nur in Originalbehälter aufbewahren.
Sicherheits­datenblatt
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS08, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H360D - Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P281 - Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­
träge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
® = Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = eingetragene Marke des IVA
465
Vorox®-Streugranulat
Herbizid
Wirkstoff:
Piktogramm: Signalwort: Packungsgröße:
6,25 g Propyzamid /kg (0,625 Gew.-%)
Feingranulat (FG)
GHS09
entfällt
044019-00
5 kg Trommel
044019-64 / SPU
20 kg Trommel
Streumittel gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke
und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen ab 1. Standjahr
Gebrauchsanleitung
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Anwendung
Wirkungsweise
Der im Vorox-Streugranulat enthaltene Wirkstoff Propyzamid (WMK1-Wirkungs­
mechanismus (HRAC-Gruppe): K1) wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen
Pflanzenteile aufgenommen. Die Wirkung wird deshalb erst mit Beginn der Vegetation
sichtbar. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Vorox-Streugranulat ist
von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze.
Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei genügend
Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam
werden. Wird Vorox-Streugranulat bei anhaltender Trockenheit gestreut, ist die Wirkung
nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die
Anwendung in den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren
Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u. a. ausdauernde Ungräser zu diesem
Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar.
In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter
(mittlere Temperatur unter ca. 10° C) sichert die Wirkung.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
• Einkeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen.“
Anwendungsempfehlungen in Ziergehölzen
Gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke und Vogel-Sternmiere in Zier­
gehölzen ab 1. Standjahr (frühestens jedoch nach Beendigung der 1. Vegetationsperiode)
im Winter (in der Vegetationsruhe), noch vor Austrieb der Gehölze, einsetzen (Novem­
ber-März). Bei bodendeckenden Ziergehölzen kann Vorox-Streugranulat unbedenklich
466
Vorox®-Streugranulat
über die Pflanzen gestreut werden. Der Boden muss zum Zeitpunkt der Anwendung schneeund eisfrei sein.
Aufwandmenge:
4 kg/100 m² (40 g/m²) streuen (siehe Streubild), 1 Anwendung jährlich.
Eine gleichmäßige Verteilung ist die Voraussetzung für eine optimale Wirkung. VoroxStreugranulat kann mit entsprechenden Spezialgeräten und Handstreuern ausgebracht
werden.
Eine besonders gleichmäßige Verteilung wird erreicht, wenn man – ähnlich wie beim
Düngen – die Fläche mit der halbierten Granulatmenge zweimal abstreut (über Kreuz).
Streubild (Maßstab 1 : 1)
Das Streubild hilft Fehler zu vermeiden. Schon durch Augenschein kann die Dosierung und
die gleichmäßige Ausbringung auf der Fläche kontrolliert und damit der Erfolg abgesichert
werden.
Streubild von Vorox-Streugranulat
Aufwandmenge: 4 kg/100 m²
Einsatz auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind nach § 17
PflschG
Vorox-Streugranulat ist durch sachkundige Anwender zur Anwendung gegen einjährige
einkeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen im Freiland auf folgen­
den gärtnerisch genutzten Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt.
Zu diesen genehmigten Flächen gehören: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und
Liege­
wiesen), Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sport­
plätze Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von
Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Die Behandlung darf dabei nur durch manuelles Streuen mit einer zur gezielten Anwendung
unterhalb der Ziergehölze erfolgen.
467
Vorox®-Streugranulat
Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)
Gut bekämpfbar:
Quecke, Deutsches Weidelgras, Honiggras-Arten, Einjährige Rispe, Schwingel, WiesenRispengras, Acker-Fuchsschwanzgras, Ehrenpreis-Arten, Gemeine Schafgabe, Hahnenfuß,
Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Weiß-Klee.
Ausreichend bekämpfbar:
Brennnessel, Kamille,-Arten, Knaulgras, Gemeines Kreuzkraut
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Acker-Distel, Acker-Senf, Segge-Arten, Spörgel, Unkräuter der Familien der Korbblütler (z.B.
Löwenzahn und Distel), Doldenblütler (z.B. Giersch und Bärenklau), Schmetterlingsblütler
sowie Windengewächse.
Folgende Gehölz-Arten wurden getestet und sind verträglich:
Abies ssp.
Larix decidua
Acer campestre
Ligustrum vulgare
Acer platanoides
Lonicera nitida
Acer pseudo-platanus
Mahonia aquifolium
Alnus glutinosa
Metasequoia glyptostroboides
Amelanchier canadensis
Picea abies (P. excelsa)
Berberis buxifolia ‘Nana’
Picea glauca
Berberis thunbergii
Picea omorica
Buxus
Picea pungens glauca
Calluna vulgaris
Pinus leucodermis
Carpinus betulus
Pinus mugo (P. montana mughus)
Cedrus atlantica glauca
Pinus nigra
Cephalotaxus fortunei
Pinus strobus
Chamaecyparis columnaris
Pinus sylvestris
Chamaecyparis lawsoniana ‘Ellwoodii’
Pinus wallichiana (P. griffithii)
Chamaecyparis nootkatensis
Podocarpus koreana
Chamaecyparis obtusa
Potentilla fruticosa
Chamaecyparis pisifera
Prunus avium
Cornus alba ‘Sibirica’
Pseudotsuga menziesii (Douglasie)
Corylus avellana
Quercus rubra
Cotoneaster dammeri
Rhododendron ssp.
Cotoneaster dammeri ‘Skogholmen’
Rhododendron japonicum (Azalea mollis)
Cotoneaster horizontalis
Rosa canina
Cotoneaster praecox
Rosa multiflora
Cotoneaster salicifolius
Rosa rugosa
Crataegus monogyna
Sorbus aucuparia
Deutzia gracilis
Spiraea X arguta
Erica ssp.
Symphoricarpos X chenaultii
Euonymus fortunei var. radicans
Syringa
Fagus sylvatica
Taxus baccata
Forsythia
Taxus cuspidata
Ginkgo biloba
Taxus X media
468
Vorox®-Streugranulat
Hedera helix
Ilex aquifolium
Juniperus chinensis ‘Pfitzeriana’
Juniperus communis
Juniperus horizontalis
Juniperus sabina
Juniperus squamata
Juniperus virginiana
Kolkwitzia amabilis
Thuja occidentalis
Thuja orientalis
Thuja standishii
Thujopsis dolobrata
Torreya nucifera
Tsuga candensis
Viburnum opulus ‘Hancoock’
Weigela florida (W. Rosea)
Ziergehölzarten, die Vorox-Streugranulat nicht vertragen, sind bisher nicht bekannt.
Zur Beachtung
Bei Flächen, die mit organischen Bodenabdeckungen, z.B. Rindenmulch, abgedeckt sind,
ist eine Minderwirkung möglich, da diese Substrate einen Teil des Wirkstoffes absorbieren
können.
Nachbau
Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen
erst im folgenden Herbst erfolgen.
Für Nachbarkulturen
Ein Überstreuen oder ein Abschwemmen auf benachbarte Kulturen, insbesondere Zierrasen,
muss unbedingt vermieden werden.
Wartezeit
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
NW467 - Mittel und dessen Reste, entleerte Behälter oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten
nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation,
Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW705 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
469
Vorox®-Streugranulat
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heitsschäden führen.
SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­
habung des Mittels.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und
reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Gewässerschutz
NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern
oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der
gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Bienen und andere Nützlinge
NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata
und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.
NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella
septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
470
Vorox®-Streugranulat
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ri­­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­
zugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: entfällt
Gefahrenhinweise:
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge
über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
471
Spezial- und Spuren­nährstoff-Dünger
Düngal Calcium............................. S. 473-475
Düngal Combi G........................... S. 476-480
Falnet................................................ S. 481-483
Frutogard M.................................... S. 484-487
Kupfer-Questuran flüssig........... S. 488-491
Zinkuran........................................... S. 492-495
Zinkuran flüssig............................. S. 496-499
472
Düngal® Calcium
Düngemitteltyp:
Calciumchloridlösung 17
EG-DÜNGEMITTEL
17,5 % wasserlösliches Calciumoxid (CaO)
Nährstoffgehalt:
Piktogramm:
GHS05
Signalwort:
Gefahr
Nettogewicht:
13,5 kg
Volumen:
10 l
Packungsgröße:
10 l Kanister
Zur Bekämpfung der Stippe und zur Verbesserung der Lagerfähigkeit
bei Äpfeln.
Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt,
empfehlen wir die Anwendung wie folgt:
Anwendung
Wirkungsweise
Düngal Calcium hat die vom deutschen Arzneibuch (DAB 10) vorgeschriebene Reinheit
und ist daher zur Blattdüngung und zum Benetzen der Früchte zugelassen.
Düngal Calcium ist eine konzentrierte Düngerlösung auf Basis von Calciumchlorid in
Lebens­mit­telqualität. Ihr pH-Wert ist auf einen für Äpfel günstigen Bereich eingestellt.
Der Stippe-Befall wird durch Behandlungen mit Düngal Calcium auf ein Minimum reduziert.
Das vor allem in die Fruchtschale eingelagerte Calcium führt außerdem zu einem deut­lich
verlangsamten Abbau von freien Säuren und Vitamin C, wodurch Geschmack und ge­sund­heit­
licher Wert eingelagerter Äpfel länger erhalten bleiben. Gleichzeitig ver­zögert dieser langsamere
Reifeverlauf das Auftreten physiologischer und parasitärer Lager­krank­heiten.
Aufwandmenge:
5–10 l/ha (max. 20 l/ha)
Bei geringer Stippe-Gefahr (guter Behang, weniger gefährdete Sorten) ist die niedrigere
Aufwandmenge einzusetzen.
Bei geringem Behang und besonders stippeanfälligen Sorten (Boskoop, Braeburn, Cox
Orange, Elstar, Gala, Goldparmäne, Holsteiner Cox, Gravensteiner, Fiesta, Jamba, James
Grieve, Jona­gold, Red Jonaprince, Pinova, Topaz) ist die empfohlene Aufwandmenge von
10 l/ha erforderlich. Dabei sollte ein Brüheaufwand von 250 l/ha je 1 m Kronenhöhe nicht
unter­schritten werden.
Anwendungszeit
Ab August 4 - 5 Behandlungen in 10 - 14tägigem Abstand. Die Anwendung erfolgt am bes­
ten an bedeckten, trockenen Tagen. An heißen Tagen mit starker Sonneneinstrahlung erst
am späten Nachmittag bzw. abends spritzen.
Eine gute allseitige Benetzung der Früchte ist die Voraussetzung für eine gute Wirkung.
In den letzten Jahren an verschiedenen Stellen durchgeführte Versuche haben gezeigt, dass
allein durch 2 Spätspritzungen mit Düngal Calcium der Stippe-Befall erheblich reduziert
473
Düngal® Calcium
werden kann. Diese Spätspritzungen sind im Abstand von 10 - 14 Tagen mit 20 l Düngal
Calcium /ha durchzuführen, wobei der Termin der 2. Behandlung möglichst kurz vor der
Ernte liegen soll. Leichte Blattrandschäden, die bei dieser Behandlungsart entstehen
können, sind zu diesem späten Zeitpunkt ohne Bedeutung.
Herstellung der Spritzbrühe
Düngal Calcium ist mit Wasser in jedem Verhältnis mischbar und kann deshalb bei alleiniger
Anwendung diesem zu jedem Zeitpunkt des Füllvorgangs zugegeben werden.
Bei Mischbrühen mit Pflanzenschutzmitteln wird Düngal Calcium grundsätzlich als letzter
Mischpartner dem zu ca. ¾ gefüllten Spritzfaß hinzugegeben. Angesetzte Mischungen nicht
über längere Zeit stehen lassen.
Mischbarkeit
Eine Kombination von Düngal Calcium mit fungiziden und insektiziden Spritzpulvern
oder -granulaten ist möglich. Eine Kombination mit Emulsionen erhöht die Gefahr von
Blattverbrennungen und wird deshalb nicht empfohlen.
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in ver­
schlos­sener Originalpackung aufbewahren.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche
Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden.
Lagerung
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten
zu verhindern. Düngal Calcium ist bis zu -20°C ohne jegliche Kristallbildung lagerfähig.
474
Düngal® Calcium
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi
R36 - Reizt die Augen.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S23 - Aerosol nicht einatmen.
S24/25 - Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vorzeigen.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von
Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über
Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
475
Düngal® Combi G
Düngemitteltyp:
Stickstoff-Calcium 14-15 mit Spurennährstoffen
mit Komplexbildner (EDTA)
Anwendungsbereich: Blattdüngung für den Obst- und Gemüsebau
pH-Bereich für die Chelatstabilität: 3 bis 10
Nährstoffgehalt:
14,1 %
Gesamtstickstoff (N)
3,2 % Nitratstickstoff (N)
10,9 % Carbamidstickstoff (N)
15,0 %
Calcium (Ca)
0,55 %wasserlösliches Mangan (Mn) als Chelat von EDTA, voll chelatisiert
0,02 %
wasserlösliches Zink (Zn) als Chelat von EDTA, voll chelatisiert
Nettomasse: 15 kg
Nebenbestandteile:2,2% wasserlösliches Mag­nesium­oxid (MgO)
Piktogramm: GHS05
Signalwort:Gefahr
Dauerlagertemperatur: von -10°C bis +30°C.
Packungsgröße: 15 kg Eimer
Vollständig wasserlöslicher Blattdünger mit hohem Calcium-Anteil für den Obstund Gemüsebau zur Bekämpfung der Stippe, zur Vorbeugung von Blattflecken und
vorzeitigem Blattfall, zur Minderung von Schalen- und Fleischbräune im Apfelanbau,
zur Vorbeugung von Calcium-Mangel in Gemüsekulturen sowie zur Förderung der
Fruchtgröße, -stabilität und Haltbarkeit von Birnen, Erdbeeren, Strauchbeerenobst
und Kirschen.
Pflanzenbauliche Vorteile
• beugt Blattflecken, Blattaufhellungen und vorzeitigem Blattfall vor
• vermindert gleichzeitig Stippe, Schalen- und Fleischbräune
• fördert die Fruchtqualität und die Haltbarkeit der Früchte im Lager
• wirkt rasch über Blatt und Fruchtschale
• enthält die Nährstoffe in leicht pflanzenverfügbarer Form;
die Spurennährstoffe Mangan und Zink sind voll chelatisiert
• ist hervorragend pflanzenverträglich
476
Düngal® Combi G
Anwendungstechnische Vorteile
• als Granulat einfach und sicher zu handhaben
• problemlos bei der Dosierung
• mit allen gebräuchlichen Spritz- und Sprühgeräten auszubringen
• mit den meisten Pflanzenschutzmitteln mischbar
• arbeitssparend, da Düngal Combi G mehrere Anwendungsbereiche abdeckt
• vollständig wasserlöslich
Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung
herausgibt, empfehlen wir die Anwendung wie folgt:
Anwendungsempfehlung im Kernobstanbau
Aufwandmenge: 3 - 6 kg/ha je Spritzung in 250 - 1.000 l Wasser/ha (optimal 3 kg/ha wöchent­
lich spritzen)
Apfelanbau
Bei weniger stippeanfälligen Apfelsorten mit starkem Behang und bei Anwendung gegen
Blatt­flecken, Aufhellungen und Blattfall genügen Aufwandmengen von 3 bis 4 kg/ha.
In Apfelanlagen mit erfahrungsgemäß starkem Auftreten von Stippe kann die Auf­wand­
men­ge je Spritzung bis 10 kg/ha erhöht werden, insbesondere bei den letzten beiden
Spritzungen.
Birnenanbau
Anwendung zur Stabilität in Birnen.
Einsatzzeitpunkt: Mai bis August im Kernobst
Düngal Combi G ist regelmäßig 8 - 10 mal ab 10 Tage vor der Blüte den normalen Pflanzen­
schutz­spritzungen zuzusetzen. Dabei sollte zwischen zwei Behandlungen ein Abstand von
14 Tagen möglichst nicht überschritten werden.
Stippebekämpfung ab Mitte August mit Düngal Calcium weiterführen.
Stippeanfällige Apfelsorten sind z. B. Cox Orange, Holsteiner Cox, Boskoop, Braeburn, Elstar,
Fiesta, Gala, Glockenapfel, Gravensteiner, Jamba, Jonagold, James Grieve, Mutsu, Gloster,
Topaz, Pinova, Delbarestivale, Rubinette.
Behandlungswürdige Birnensorten sind z. B. Clapps Liebling, Conference, Köstliche von
Charneu, Alexander Lucas.
Anwendung in anderen Kulturen
Versuche in anderen Kulturen zeigten, dass Düngal Combi G auch Ernährungsstörungen in
anderen Kulturen mindern bzw. beheben kann.
1. Bei Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren
verbessert ein Zusatz von Düngal Combi G die Fruchtgröße, die Fruchtfestigkeit und
die Haltbarkeit.
477
Düngal® Combi G
Termin: Als Zusatz zu den Botrytis-Behandlungen während der Blüte
Aufwandmenge:
2 - 6 kg/ha,
optimal sind 4 kg/ha je Spritzung
2. Bei Kirschen wird die Fruchtstabilität erhöht.
Termin:
Nachblütebehandlungen
Aufwandmenge:
1,5 - 4,5 kg/ha
Anzahl der Spritzungen:
2-3
3. Feldgemüse
Bei Gurken kommt es bei Calcium-Mangel ebenfalls zur Blütenendfäule, die sich bereits vorher
durch gestauchte Triebspitzen und gebogene Früchte andeutet. Calcium-Mangel zeigt sich
bei Kopfsalat und Endivien durch Blattrandnekrosen, bei Chinakohl durch Innenblattnekrosen
(Flecken an inneren Blättern) und bei Weißkohl durch Innenblattnekrosen (Tabakkrankheit).
Vorbeugend kann Düngal Combi G mit den angegebenen Aufwandmengen eingesetzt
werden.
Kultur
Düngal Combi G
je Spritzung
Termin
%
0,2
0,3
0,2
kg/ha
2
3
2
Treib-Gurken
WeißkohlArten
Chinakohl
0,1
1,2
1
12
1,2
12
Endivien
0,2
2
Tomaten
Paprika
Kopfsalat
ab Blühbeginn
ab Blühbeginn
ab 2 Wochen
nach dem
Pflanzen
ab Blühbeginn
bei der
Kopfbildung
ab 5 Wochen
nach dem
Pflanzen
ab 2 Wochen
nach dem
Pflanzen
Anzahl der
Spritzungen
5-6
5-6
2
5-6
3-5
2-3
3
Wassermenge: 1.000 l/ha
Mischbarkeit
Düngal Combi G kann allen gebräuchlichen Pflanzenschutz-Spritzbrühen zugesetzt werden.
Da jedoch nicht alle in der Praxis auftretenden Gegebenheiten vorauszusehen sind (Tem­
pe­ratur, Wasserbeschaffenheit, neuartige Pflanzenschutzmittel usw.), ist in jedem Fall ein
Mischversuch mit kleinen Mengen der für die Spritzung vorgesehenen Produkte zweck­
mäßig.
Düngal Combi G wird grundsätzlich als letzter Mischpartner dem zu ca. ¾ gefüllten
Spritzfaß hinzugegeben.
478
Düngal® Combi G
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise für den Schutz des Anwenders
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Fut­
termitteln fernhalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wech­seln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
kon­sul­tieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden.
Lagerung
Düngal Combi G nicht unter -10 °C und über +30 °C lagern.
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­
bewahren.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den auto­ri­sier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Weitere Hinweise: Enthält Antibackmittel.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi
R36 - Reizt die Augen.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser
abspülen und Arzt kon­sul­tieren.
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
479
Düngal® Combi G
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H318 - Verursacht schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise:
P280 - Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­
ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Kennzeichungselemente:
Keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheits­datenblatt
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
480
Falnet®
Düngemitteltyp:
Nährstoffgehalt:
Nettomasse:
Piktogramm:
Signalwort:
Packungsgröße:
Magnesiumoxid 83
83,0 % Magnesiumoxid (MgO)
5 kg
GHS05
Gefahr
5 kg Eimer
Magnesiumhaltiger Blattdünger zur Bekämpfung der Stiellähme im
Wein­­bau.
Trocken lagern!
Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt,
empfehlen wir die Anwendung wie folgt:
Anwendung
Wirkungsweise
Magnesium ist ein zentraler Baustein des Blattgrüns und hat eine wichtige Aufgabe bei den
Stoffwechselvorgängen zu erfüllen. Temporärer Magnesiummangel im Stielgerüst bzw. in
den Beeren ist eine der wesentlichen Ursachen für die Entstehung der Stiellähme. Gezielte
Behandlungen mit Falnet helfen, den Stiellähmebefall deutlich zu vermindern, weil das
Magnesium in Form von Magnesiumoxid direkt in die Traubenzone gelangt und somit auch
dort die Magnesiumversorgung sicherstellt.
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
Bei einer durchschnittlichen Brühemenge von 1.500 l/ha entspricht die Aufwandmenge von
7,5 kg/ha einer Konzentration von 0,5 % (= 500 g /100 l Wasser). Im Sprühverfahren soll die
Wasseraufwandmenge nicht unter 750 l/ha reduziert werden; dabei muss die Konzentration
bei Falnet entsprechend verdoppelt werden auf 1,0 % (=1.000 g / 100 l Wasser).
Bei einer Brühemenge von 1.000 l/ha beträgt die Konzentration entsprechend 0,75 %
(=750 g / 100 l Wasser/ha).
Berechnung
Brühemenge/ha
Konzentration
Spritzverfahren
1.500 l
0,5 %
Mittelaufwand/
100 l
ha
0,5 kg
7,5 kg
Sprühverfahren
1.000 l
oder
750 l
0,75 %
0,75 kg
7,5 kg
1,0 %
1,0 kg
7,5 kg
481
Falnet®
Falnet wird gegen Stiellähme in Reben zweimal vorbeugend eingesetzt:
1. Behandlung bei kompakten Rebsorten vor dem Traubenschluss (Stadium 77), bei locker­
beerigen Trauben Anfang August,
2. Behandlung bei Reifebeginn ab Mitte August (Stadium 81).
Falnet kann der Spritzbrühe für die üblichen Pflanzenschutzspritzungen zugesetzt wer­
den. Auf eine gleichmäßige und gründliche Benetzung der Traubenzone ist zu achten. Wird
Falnet separat ausgebracht, genügt es, wenn die Traubenzone behandelt wird.
Herstellung der Spritzbrühe und Mischbarkeit
Falnet ist mit den im Weinbau gebräuchlichen Pflanzenschutzmitteln mischbar. Dabei ist zu be­
ach­ten, dass zunächst die Pflanzenschutzmittel vorschriftsmäßig angesetzt und in das Spritz­fass
ge­ge­ben werden. Zum Schluss wird Falnet unter kräftigem Umrühren der Brühe zugesetzt. Wird
Fal­net separat ausgebracht, sollte dieses in das mit Wasser gefüllte Spritzfass eingerührt werden.
Die Brühe sollte sofort und bei laufendem Rührwerk ausgebracht werden.
Spritz­brühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits­
schäden führen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
kon­sul­tieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden.
Lagerung
Trocken lagern. Das Produkt ist hygroskopisch und nimmt nach Öffnung der Packung aus der
Luft Wasser und Kohlendioxid auf. Angebrochene Gebinde sollen daher restlos aufgebraucht
oder luftdicht verschlossen aufbewahrt werden. Getrennt von Lebens- und Futtermitteln lagern.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen
mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems
PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort
der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im
482
Falnet®
Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in
Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere
Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Xi
R36 - Reizt die Augen
S22 - Staub nicht einatmen.
S25 - Berührung mit den Augen vermeiden.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte
nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über
Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
483
Frutogard® M
Düngemitteltyp: PK-Düngerlösung 5-17
EG – DÜNGEMITTEL
chlorarm
Nährstoffgehalt:
5,5 % P2O5 neutral-ammoncitratlösliches
und wasserlösliches Phosphat
5,5 % P2O5 wasserlösliches Phosphat
17,5 % K2O wasserlösliches Kaliumoxid
Gefahrensymbol:entfällt
Nettogewicht: 13,2 kg
Volumen: 10 l
Packungsgröße:
10 l Kanister
Blattdünger für Ackerbaukulturen, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und
Weinbau.
Produkt vor Gebrauch gut schütteln!
Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt,
empfehlen wir die Anwendung wie folgt:
Anwendung
Wirkungsweise
Frutogard M sorgt für eine harmonische und sofortige Pflanzenernährung durch her­vor­
ragend verfügbare Nährstoffe. Frutogard M verbessert die Qualität und den Ertrag sowie
Aroma, Geschmack, Farbe, Festigkeit und Lagerfähigkeit der Früchte.
Frutogard M fördert die Einlagerung von Speicherstoffen (Stärke, Zucker, Eiweiß) durch die
Nährstoffe Phosphor und Kalium
Anwendungsempfehlungen und Aufwandmengen
Kultur:
Anwendungstermin
Raps
Getreide
484
Aufwandmenge
(L/ha):
Wassermenge
(Liter):
Herbstbehandlung :
Ab 2 - 4 Blatt-Stadium
1-2
150 - 300
Frühjahrsbehandlung
Ab Vegetationsbeginn bis
zur Blüte, 2 Anwendungen
1-2
150 - 300
Herbstbehandlung
Ab BBCH 12 - 13,
2 Anwendungen
1-2
150 - 300
Frutogard® M
Kultur:
Anwendungstermin
Aufwandmenge
(L/ha):
Wassermenge
(Liter):
Frühjahrsbehandlung:
Ab Mitte Bestockung bis
Ende Ährenschieben (BBCH
59), 2 Anwendungen
1-2
150 - 300
Zuckerrüben,
Mais
ab 4-Blatt-Stadium,
2 Anwendungen
2-4
150 - 300
Kartoffeln
vor Reihenschluss bis Beginn
Blüte, 2 - 4 Anwendungen
3-4
250 - 500
Erdbeeren
Vorblüte bis Beginn
Fruchtfärbung,
2 - 3 Anwendungen
3-5
200 - 1.000
Weinbau
Vorblüte bis Nachblüte,
4 Anwendungen
2-5
100 - 800
Kernobst
3 - 5 Anwendungen
3-5
200 - 750
Spargel
4 - 6 Wochen nach
Stechende,
2 - 4 Anwendungen
3-4
600 - 1.000
Salate
Ab 3. Laubblatt entfaltet,
2 - 4 Anwendungen
3- 4
300 - 600
Kohlarten
Ab Beginn Kopfbildung,
2 - 4 Anwendungen
3-4
300 - 600
Zwiebel­gemüse
Ab 5. Laubblatt entfaltet,
2 - 4 Anwendungen
3-4
300 - 600
Frutogard M nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden.
Empfohlene Aufwandmenge nicht überschreiten.
Frutogard M nicht während der Mittagssonne, sondern morgens oder abends anwenden.
Herstellung der Düngerlösung
Vor Gebrauch gut schütteln.
Frutogard M unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wasser­
menge zusetzen.
Frutogard M darf niemals unverdünnt ausgebracht werden! Kontakt
mit brennbaren und reduzierenden Mitteln, Säuren, Basen und Trink­
wasser vermeiden.
485
Frutogard® M
Mischbarkeit
Frutogard M ist u.a. mischbar mit Cuprozin progress, Cuprozin Flüssig und Dithane NeoTec.
Im Weinbau können jedoch Mischungen mit kupferhaltigen Produkten zu Nekrosen führen.
Nach eigenen Erfahrungen ist Frutogard M im Raps mit den gängigen Fungiziden,
Insektiziden und Herbiziden mischbar. Frutogard M ist nicht mischbar mit Bittersalz.
Mischungen mit Kalk- bzw. Calcium-haltigen Produkten sind zu vermeiden. Es kann auch
zu Aus­flockungen der Mischpartner im Spritzbrühebehälter kommen. Von Kombinationen
mit Sulfaten (z.B. Ammonium­­sulfat, Magnesiumsulfat) sollte ebenfalls abgesehen werden.
Bei sonstigen Mischun­gen (z.B. mit kupferhaltigen Produkten) und im Zweifelsfall sollte
Auskunft beim Her­stel­ler eingeholt oder die Mischbarkeit in einem Vortest selbst überprüft
werden.
Die Mischbrühen müssen unmittelbar ausgespritzt werden. Generell sind die Ge­brauchs­an­
leitun­gen der Mischpartner zu beachten.
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in verschlos­
sener Originalpackung aufbewahren.
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung
wech­seln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und
reich­lich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts
ein­geflößt werden.
Gewässerschutz
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer
gelangen lassen.
Lagerung
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern.
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit Laugen lagern.
486
Frutogard® M
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen
mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems
PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Ge­geben­
heiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine
Haftung für gleich­bleibende Beschaffenheit.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: entfällt
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Richt­linie 1999/45/EG (DPD).
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
ein­­­zuhalten.
Sicherheits­datenblatt
487
Kupfer-Questuran® flüssig
Düngemitteltyp: Kupferdüngersuspension 21 - auf der Basis von
Kupfer­hydroxid
EG-DÜNGEMITTEL
Nährstoffgehalt:
21,7% Gesamtkupfer (Cu) ( = 300 g Kupfer/l)
Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09
Signalwort:Gefahr
Nettogewicht: 6,9 kg
Volumen: 5 l
Packungsgröße: 5 l Kanister
Flüssiger, konzentrierter Kupferdünger auf der Basis von Kupfer­hy­
droxid mit 300 g Kupfer/l für landwirtschaftliche Kulturen.
Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt,
empfehlen wir die Anwendung wie folgt:
Anwendung
Kupfer-Questuran flüssig wird in der Regel einmal pro Jahr im Spritzverfahren zur Düngung
in landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt. Kupfer-Questuran flüssig sichert die für ge­sun­
des Wachstum aller Nutzpflanzen unentbehrliche Kupferversorgung.
Anwendungsempfehlungen
1. Wintergetreide/Herbst
Aufwandmenge,
allein oder in Tankmischung mit Getreideherbiziden:
2. Wintergetreide/Frühjahr
bis zum Stadium 32 (2-Knotenstadium)
Aufwandmenge: 3. Sommergetreide
vor der Saat bis zum Stadium 32 (2-Knotenstadium)
Aufwandmenge: 4. Winterraps/Herbst und Frühjahr
ab 2-Blatt-Stadium bis Knospenstadium
Aufwandmenge: 488
0,4 l/ha
0,4 l/ha
0,4 l/ha
0,4 - 0,8 l/ha
Kupfer-Questuran® flüssig
5. Mais, Hackfrüchte und Leguminosen
vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes
Aufwandmenge: 0,4 - 0,8 l/ha
6. Kartoffeln
vom Auflaufen bis zur letzten Phytophthora-Spritzung als Blattdünger
Aufwandmenge: 0,4 - 0,8 l/ha
7. Wiesen
einmalig ganzjährig
Aufwandmenge: 2,0 - 3,0 l/ha
8. Weiden (ausgenommen Schafweiden)
nach dem Abtrieb im Herbst bis zum Auftrieb
Aufwandmenge: 2,0 - 3,0 l/ha
Kupfer-Questuran flüssig eignet sich zur Vorratsdüngung. Bei einer Aufwandmenge von
3,0 l/ha reicht die Kupferversorgung je nach Versorgungsstufe bis zu 2 Jahre.
Kupfer-Questuran flüssig nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Auf­wand­
menge nicht überschreiten.
Anwendungstechnik
Herstellung der Düngerlösung
Vor Gebrauch gut schütteln.
Kupfer-Questuran flüssig unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der
erforderlichen Wassermenge zusetzen.
Wasseraufwandmengen
vor der Saat: bei Vegetationsbeginn bzw.
ab dem 6-Blatt-Stadium der Kulturpflanzen:
ab 100 l/ha;
200 - 400 l Wasser/ha.
Mischbarkeit
Kupfer-Questuran flüssig ist mit Brazzos®5, Ciral®1, Corbel®2, Dithane®9 NeoTec, LI 700®3,
Sumimax®5, Task®1, Valbon®7, Vegas®8 oder Zinkuran® mischbar.
Nicht mischen mit Ethephon-haltigen Mitteln, Butisan®2, Cirkon®4 und Bittersalz über 5 kg/ha.
Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.
Für eventuell auftretende negative Auswirkungen nicht empfohlener Tankmischungen
haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich ge­
reinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean hat
sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in verschlossener Originalpackung aufbewahren.
489
Kupfer-Questuran® flüssig
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe so­
fort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Vergiftungssymptome kön­
nen erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden
erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­handlung.
Nach Verschlucken
Sofort Arzt hinzuziehen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen
ein­leiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Hinweise für den Arzt
Behandlung: Symptomatisch behandeln.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Frostfrei und nicht über 30 °C lagern.
Zur Vermeidung von Unfällen und zum Schutz der Umwelt ist Kupfer-Questuran flüssig
nur in fest verschlossenen UN- Originalgebinden zu lagern. Ausgetretenes Produkt ist sofort
mit saugfähigem Material aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Kupfer-Questuran
flüssig nicht in Gewässer gelangen lassen.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autori­sier­
ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produkt­reste nicht in den
Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres
Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xn, N
R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kung haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
490
Kupfer-Questuran® flüssig
S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­
tieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheits­datenblatt
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vor­zei­gen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFT­INFOR­MATIONS­ZENTRUM oder Arzt
anrufen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträ­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
® = Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = E.I. duPont de Nemours and Company
®2 = BASF AG
®3 = Loveland Industries Inc.
®4 = Makhteshim-Agan Deutschland GmbH
®5 = Sumitomo Chemical Co. Ltd
®6 = Bayer CropScience
®7 = Kumiai Chemical Industry Co., Ltd.
®8 = Nippon Soda Co., Ltd.
®9 = Indofil Industries Ltd.
®10 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
491
Zinkuran®
Düngemitteltyp:
Zinkdünger mit Schwefel (S) 50 (4) – auf der Basis
von Zinkoxid und Zinksulfat
EG-DÜNGEMITTEL
Nährstoffgehalt 50,0 % Gesamtzink (Zn),
davon
42,0 % Zink (Zn) als Zinkoxid
8,0 % Zink (Zn) als Zinksulfat
4,7 % wasserlöslicher Schwefel (S)
Piktogramm: GHS05, GHS09
Signalwort:Gefahr
Nettogewicht: 5 kg
Packungsgröße:
5 kg Eimer
Spritzbarer, pulverförmiger Zinkdünger auf der Basis von 42 % Zink
als Zinkoxid und 8 % Zink als Zinksulfat mit insgesamt 50 % Zink für
land­­wirtschaftliche Kulturen.
Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt,
empfehlen wir die Anwendung wie folgt:
Anwendung
Zinkuran sichert die für gesundes Wachstum aller Nutzpflanzen unentbehrliche Zink­versor­
gung und schafft so eine wichtige Voraussetzung für Optimalerträge.
Zinkuran wird im Spritzverfahren zur Düngung in landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt.
Anwendungsempfehlungen
Wintergetreide/Herbst
Aufwandmenge:
Zinkuran allein oder
Zinkuran in Tankmischung
mit Getreideherbiziden
Wintergetreide/Frühjahr
bis zum Stadium 32 (2-Knoten-Stadium)
Aufwandmenge:
Sommergetreide
vor der Saat bis zum Stadium 32 (2-Knoten-Stadium)
Aufwandmenge:
492
0,5 - 1,0 kg/ha
0,5 - 1,0 kg/ha
0,5 - 1,0 kg/ha
Zinkuran®
Winterraps / Herbst und Frühjahr
ab 2-Blattstadium bis Knospenstadium des Rapses
Aufwandmenge:
Mais
vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes
Aufwandmenge:
Kartoffeln, Hackfrüchte und Leguminosen
vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes
Aufwandmenge:
0,5 - 1,0 kg/ha
0,5 - 1,0 kg/ha
0,5 - 2,0 kg/ha
Zinkuran kann bei jedem Spritzverfahren eingesetzt werden und eignet sich hervorragend
zur Vorratsdüngung. Je nach Entzug durch die Pflanzen und Versorgungsstufe eignet sich
zur Vorratsdüngung eine Aufwandmenge von 2 bis 3 kg/ha.
Zinkuran nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden.
Empfohlene Aufwandmenge nicht überschreiten.
Anwendungstechnik
Herstellung der Düngerlösung
Zinkuran kann unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk direkt in den zu mindestens
¾ gefüllten Spritztank gegeben werden. Während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.
Zur Vermeidung einer Staubentwicklung kann Zinkuran auch angeteigt und dann unter
Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk in den zu mindestens ¾ gefüllten Spritztank
gegeben werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass beim Anteigen zuerst das Wasser (pro
kg Zinkuran mindestens 3 l Wasser oder mehr) in den Eimer gegeben und Zinkuran dann
unter Umrühren langsam dem Wasser zugesetzt wird. Spritzbrühereste sind zu vermeiden;
nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich gebraucht wird.
Wasseraufwandmengen
Vor der Saat: ab 200 l Wasser/ha;
Bei Vegetationsbeginn bzw. ab dem 6-Blatt-Stadium der Kulturpflanzen: 200 - 400 l Wasser/ha.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich
gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden.
Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt.
Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
493
Zinkuran®
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Erste Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wech­
seln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Über­
wachung mindestens 48 Stunden erforderlich.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­lung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit
Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
auf­bewahren. Produkt nur in geschlossenen Originalbehältern lagern. Vor Feuchtigkeit
schützen.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
494
Zinkuran®
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: Xi, N
R41 – Gefahr ernster Augenschäden
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­
kun­gen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S22 - Staub nicht einatmen.
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheits­datenblatt
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­
häl­ter verwenden.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS05, GHS09
Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­
ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Sicherheits­datenblatt
(Aus­
bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­
flächen­
gewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe
verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
495
Zinkuran® flüssig
Düngemitteltyp: Zinkdüngersuspension 31 – auf der Basis von Zink­
oxid und Zinkchelat (EDTA)
EG - DÜNGEMITTEL
Nährstoffgehalt:
31,6 % Gesamtzink (Zn) (500 g Zink /l),
davon
30,0 % Zink (Zn) als Zinkoxid (475 g Zink /l)
1,6 % wasserlösliches Zink (Zn) (25 g Zink /l)
als Chelat von EDTA, voll chelatisiert
Piktogramm: GHS09
Signalwort:Achtung
Nettogewicht: 8,0 kg
Volumen:
5,0 l
Packungsgröße:
5 l Kanister
Flüssiger, konzentrierter Zinkdünger auf der Basis von 25 g schnell ver­
füg­barem Zink /l als Zinkchelat und 475 g dauerverfügbarem Zink /l als
Zinkoxid mit insgesamt 500 g Zink /l für landwirtschaftliche Kulturen.
Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Anwendung
Zinkuran flüssig wird im Spritzverfahren zur Düngung in landwirtschaftlichen Kulturen ein­
gesetzt.
Zinkuran flüssig ist ein Zweikomponenten-Zinkdünger bestehend aus Zinkchelat (schnell
ver­fügbar) und Zinkoxid (langfristig verfügbar).
Zinkuran flüssig sichert die für gesundes Wachstum aller Nutzpflanzen unentbehrliche
Zinkversorgung und schafft so eine wichtige Voraussetzung für optimale Erträge.
Zinkuran flüssig ist über einen breiten pH-Bereich pflanzenverfügbar. Das chelatisierte
Zink ist auch auf alkalischen Böden mobil und kann über die Wurzel und/oder das Blatt auf­
genom­men werden. Zinkoxid sichert die dauerhafte Versorgung der Kulturpflanzen über
die Wurzel.
Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt,
empfehlen wir die Anwendung wie folgt:
496
Zinkuran® flüssig
Anwendungsempfehlungen
Wintergetreide / Herbst
Zinkuran flüssig allein oder in Tankmischung mit Getreideherbiziden
Aufwandmenge:
Wintergetreide / Frühjahr
bis zum Stadium 32 (2-Knoten-Stadium)
Aufwandmenge:
Sommergetreide
vor der Saat bis zum Stadium 32 (2-Knoten-Stadium)
Aufwandmenge:
Winterraps / Herbst und Frühjahr
ab 2-Blattstadium bis Knospenstadium des Rapses
Aufwandmenge:
Mais
vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes
Aufwandmenge:
Kartoffeln, Hackfrüchte und Leguminosen
vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes
Aufwandmenge:
0,5 - 1,0* l/ha
0,5 - 1,0* l/ha
0,5 - 1,0* l/ha
0,5 - 1,0* l/ha
0,5 -1,0* l/ha
0,5 - 1,0 - 2,0* l/ha
* = Vorratsdüngung
Zinkuran flüssig nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden.
Empfohlene Aufwandmenge nicht überschreiten.
Zinkuran flüssig sollte bei Temperaturen oberhalb von 15 °C ausgebracht werden.
Anwendungstechnik
Herstellung der Düngerlösung
Vor Gebrauch gut schütteln. Zinkuran flüssig kann unter Umrühren bzw. bei laufendem
Rührwerk direkt in den zu mindestens ¾ gefüllten Spritztank gegeben werden. Während der
Ausbringung Rührwerk laufen lassen.
Spritzbrühereste sind zu vermeiden; nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich ge­
braucht wird.
Wasseraufwandmengen
vor der Saat:
bei Vegetationsbeginn bzw.
ab dem 6-Blatt-Stadium der Kulturpflanzen:
ab 100 l Wasser/ha
200 - 400 l Wasser/ha.
497
Zinkuran® flüssig
Mischbarkeit
Zinkuran flüssig kann bei jedem Spritzverfahren eingesetzt werden und eignet sich hervor­ra­
gend zur Vorratsdüngung. Je nach Entzug durch die Pflanzen und Versorgungsstufe eignet sich
zur Vor­rats­dün­gung eine Aufwandmenge von 1 bis 3 l/ha in den verschiedenen Kulturen.
Zinkuran flüssig darf nicht mit Task gemischt werden.
Bei der Mischung von Zinkuran flüssig kann es mit einigen Maisherbiziden zu Ausflockungen
kommen. Wir empfehlen deshalb, im Mais entweder Zinkuran zu verwenden oder Zinkuran
flüssig solo einzusetzen bzw. vor der gemeinsamen Anwendung von Zinkuran flüssig
und Maisherbiziden das gebührenfreie Beratungstelefon (0800 830 0301) in Anspruch zu
nehmen oder die Mischbarkeit in einem Vortest selbst zu überprüfen.
Hinweise für den sicheren Umgang
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits­
schäden führen. Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder
und nur in verschlossener Originalpackung aufbewahren.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit
in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt
kon­sul­tieren.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden.
Gerätereinigung
Um Düsenverstopfungen zu vermeiden, sollten Spritzgerät und -leitungen sowie Filter­
systeme nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden. Die Reinigung mit Agroclean
hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
498
Zinkuran® flüssig
Lagerung
Frostfrei und nicht über 35°C lagern.
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu
verhindern. Zinkuran flüssig nicht in Gewässer gelangen lassen.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten
Sam­mel­stellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­
der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV
Kennzeichnungssymbol: N
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wir­kun­gen haben.
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­­
häl­ter verwenden.
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
keine
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­
geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträ­
ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheits­datenblatt
® = Spiess-Urania Chemicals GmbH
®1 = E.I.duPont de Nemours and Company
499
500
Weitere Informationen
• Bienenschutzverordnung
• Kennzeichnungsauflagen
• Amtliche Auskunftsstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz
• Giftnotrufzentralen Bundesrepublik Deutschland
• Produkte – Transport- und Lagervorschriften
• Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen
501
Bienenschutzverordnung
Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzen­schutz­
mittel vom 22. Juli 1992 (BGBl. I S. 1410)
„Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I S. 1410), die zuletzt durch Artikel 4 § 3
des Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082) geändert worden ist”
Eingangsformel
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verordnet auf Grund des ­§ 3
Abs. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 15. September 1986 (BGBL. I S. 1505) sowie
auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 16 in Verbindung mit Abs. 2 des Pflanzenschutz­ge­setzes sowie
in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975
(BGBL. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 23. Januar 1991 (BGBL. I S. 530) im Ein­
vernehmen mit den Bundesministern für Gesundheit und für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit.
§1
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind
1. bienengefährliche Pflanzenschutzmittel:
a) Pflanzenschutzmittel, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens­mittel­
sicherheit mit der Auflage zugelassen hat, sie als “bienengefährlich” zu kenn­zeichnen,
b) andere zugelassene Pflanzenschutzmittel in einer höheren als der höchsten in der Ge­
brauchsanleitung vorgesehenen
aa) Aufwandmenge oder
bb) Konzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist;
2. blühende Pflanzen:
Pflanzen, an denen sich geöffnete Blüten befinden, außer Hopfen und Kartoffeln.
§2
Anwendung
(1) Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht an
1. blühenden Pflanzen,
2. anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden, angewandt werden.
(2) Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht so angewandt werden, daß Pflan­
zen nach Absatz 1 mit getroffen werden.
(3) Innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand dürfen bienen­ge­fähr­
liche Pflanzenschutzmittel innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zu­stim­
mung des Imkers angewandt werden.
(4) Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht so gehandhabt, aufbewahrt oder
beseitigt werden, daß Bienen mit ihnen in Berührung kommen können.
502
Bienenschutzverordnung
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für die Anwendung, Handhabung und Aufbewahrung
bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel in bienensicher umschlossenen Räumen.
(6) Ist ein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel entsprechend einer von dem Bun­des­­amt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilten Auflage mit der Angabe
“bienen­gefährlich”, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienen­fluges
bis 23.00 Uhr (auch unter Zusatz der Worte “mitteleuropäischer Zeit” oder Abkürzung
“MEZ”) in dem zu behandelnden Bestand“ versehen, so gelten die Ab­sätze 1 und 2
nicht für die Anwendung dieses Pflanzenschutzmittels während der an­gegebenen
Tages­zeit.
§3
Ausnahmen
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen
1. von § 2 Abs. 1 für Forschungs-, Untersuchungs- und Versuchszwecke,
2. von § 2 Abs. 1 bis 3, soweit es zur Verhütung schwerer Schäden oder Verluste an Pflan­zen
durch Schadorganismen erforderlich ist.
Sie hat die Ausnahmegenehmigung mit den erforderlichen Auflagen zu verbinden, um
sicher­zu­stellen, daß die Imker, deren Bienenstände sich im Umkreis von 3 Kilometern be­fin­
den, spätestens 48 Stunden vor Beginn der Anwendung des Pflanzenschutzmittels unter­
richtet werden. Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen zur Sicherstellung der
Be­lange des Naturschutzes und der Landschaftspflege versehen.
§4
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes
han­delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 1, 2, oder 3 ein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel anwendet
oder
2. entgegen § 2 Abs. 4 ein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel handhabt, auf­be­
wahrt oder beseitigt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Pflanzenschutz­gesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 3 Satz 2 zu­
wider­handelt.
§5
Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
(1) Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündigung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Bienenschutzverordnung vom 19. Dezember 1972 (BGBL. I S. 2515),
ge­ändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. März 1991 (BGBL. I S. 796), außer Kraft.
Schlußformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
503
Kennzeichnungsauflagen
(Auszug aus der Auflagenliste des BVL; http://www.bvl.bund.de)
Regelungsbereich Naturhaushalt/Abfall
NA460 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen sind als Sondermüll
zu entsorgen
Regelungsbereich Bienenschutz
NB661-1 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende
oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBL.I S.1410 beachten.
NB661-2 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen
werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-BiosyntheseHemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-BiosyntheseHemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen
werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBL.I S.1410 beachten.
NB662-1 Das Mittel wird als bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem
Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr,
eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht auf blühende oder von Bienen
beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. -Bienen­schutz­
verordnung vom 22.Juli 1992, BGBL.I S.1410, beachten.
NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NB664-1 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­
men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Regelungsbereich Grundwasserschutz
NG200 Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Ent­wick­
lungs­stadien der Kultur eingesetzt werden.
NG237 Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugsgebieten) von Grund- und Quell­
was­
ser­
gewinnungs­
anlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen
grund­was­serempfindlichen Bereichen (W1)
NG237-1 Für die Tauchbehandlung: Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugs­ge­
bieten) von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trink­was­ser­
tal­sperren sowie sonstigen grundwasserempfindlichen Bereichen. (W1)
NG315 Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres.
NG321 Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro ha und Jahr darf - auch in
Kom­bination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht
über­schrit­ten werden.
504
Kennzeichnungsauflagen
NG326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben
Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzen­
schutzmitteln - nicht überschritten werden.
NG327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit
dem Wirkstoff Nicosulfuron.
NG351 Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen in­
ner­
halb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit
einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale WirkstoffAufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden.
NG402 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­
flächen­­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
per­iodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­wach­
sener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz
von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme
für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind,
die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden
sind, oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG403 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem
15. März.
NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­
flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­wach­
sener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz
von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme
für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind,
die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden
sind, oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NG407 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und
schwach toniger Sand.
NG408 Keine Anwendung auf drainierten Flächen zwischen dem 1. Juni und dem 1. März
NG409 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
pe­ri­o­disch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­wach­
sener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Ein­satz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser Randstreifen ist nicht er­for­der­
lich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den
abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer mün­
den bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder wenn die Anwendung im Mulchoder Direktsaatverfahren erfolgt. Es sind einzuhalten:
NG410 Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt über 30 %.
NG411 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und
schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt < 1%.
505
Kennzeichnungsauflagen
NG412 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­
lich pe­riodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz
von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m
haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme
für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind,
die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden
sind oder - die Anwendung im oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG413 Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %.
Regelungsbereich Schutz von Boden und Bodenorganismen
NO683 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Regen­wurmpopulationen nicht gefährdet.
NO685 Das Mittel wird als schwach schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
Sonstige Kennzeichnungsauflagen
NS200 Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen
Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist.
NS610 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen 1 ha muss zu angrenzenden Flächen (aus­
genommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Saumstrukturen 3 m
Brei­te, Straßen, Wege und Plätze) ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden.
NS611 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
angrenzende Saumstrukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein
Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn die Anwendung
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde
Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
NS612 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, an­gren­
zende Saumstrukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein Abstand von
mindestens 5 m eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn die Anwendung mit einem
verlustmindernden Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom
14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung,
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
NS620 Auf Flächen, auf denen neben der Anwendung abdriftmindernder Technik zusätzlich
das Einhalten eines Abstandes von 5 m von Nichtzielflächen notwendig ist, sollte
durch ge­eignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass vom Rand einwandernde
Schadorganismen durch die Einhaltung des Abstandes nicht gefördert werden. Ggf.
können hierzu nichtchemische Verfahren eingesetzt, Brachestreifen angelegt oder
andere Kulturen angebaut werden.
506
Kennzeichnungsauflagen
NS621 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, an­gren­
zende Saum­strukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein Abstand von
min­des­tens 5 m eingehalten werden. Ist ein Abstand einzuhalten, muss die Anwendung
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde
Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
NS622 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, an­gren­
zende Saumstrukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein Ab­stand von
min­destens 5 m eingehalten werden. Ist ein Abstand einzuhalten, muss die Anwendung
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Ver­lust­mindernde
Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
NS623 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, an­gren­
zen­de Saumstrukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein Ab­stand von
mindestens 5 m eingehalten werden. Ist ein Abstand einzuhalten, muss die Anwendung
mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Ver­lust­mindernde
Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % ein­getragen ist.
NS647 Anwendung ausschließlich mit Geräten, die mit Spritzschirm ausgestattet sind.
NS648 Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch
Pro­be­fänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.
NS649 Das Mittel darf nur in geschlossenen Räumen angewendet werden und nur durch
Personen, die eine Sachkundeprüfung nach § 2 der Pflanzenschutz-Sach­kunde­ver­ord­
nung abgelegt haben sowie durch geprüfte Schädlingsbekämpfer. Die An­wen­dung darf
ferner durch Behördenvertreter zu Forschungs- und Versuchszwecke erfolgen.
NS650 Anwendung nur in geschlossenen Räumen.
NS651 Anwendung nur durch geprüfte Schädlingsbekämpfer.
NS653 Das Mittel darf nur durch geprüfte Schädlingsbekämpfer und nur in geschlos­senen
Räumen angewendet werden. Bei behördlich angeordneten Entrattungen nach § 10
Abs. 1 in Verbindung mit § 10 c Bundesseuchengesetz kann die Anwendung auch außer­
halb geschlossener Räume erlaubt werden. Die Erlaubnis erteilt die für die Anordnung
der Entrattung zuständige Behörde.
NS654 Das Mittel darf nur in geschlossenen Räumen angewendet werden. Bei be­hörd­lich an­ge­
ord­neten Entrattungen nach § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 c Bundes­seuchen­gesetz kann
die Anwendung auch außerhalb geschlossener Räume erlaubt wer­den. Die Erlaubnis erteilt
die für die Anordnung der Entrattung zuständige Be­hörde. Das Mittel darf nur durch Personen,
die eine Sachkundeprüfung nach § 2 der Pflan­zenschutz-Sachkundeverordnung abgelegt
ha­ben sowie durch Personen, die als sach­kundig im Sinne der Gefahrstoffverordnung
gemäß An­hang V Nummer 6.3.2 Abs. 5 gelten, angewendet werden. Die Anwendung darf
ferner durch Be­hör­den­vertreter zu For­schungs- und Versuchszwecken erfolgen.
507
Kennzeichnungsauflagen
NS654-1 Das Mittel darf nur in geschlossenen Räumen angewendet werden. Bei be­hörd­­
lich angeordneten Entrattungen nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 In­fek­
tions­schutzgesetz kann die Anwendung auch außerhalb geschlossener Räume er­laubt
werden. Die Erlaubnis erteilt die für die Anordnung der Entrattung zustän­di­ge Be­
hörde. Das Mittel darf nur durch Personen, die eine Sachkundeprüfung nach § 2 der
Pflan­zen­schutz-Sachkundeverordnung abgelegt haben sowie durch Personen, die als
sachkundig im Sinne der Gefahrstoffverordnung gemäß Anhang V Nummer 6.3.2 Abs.
5 gelten, angewendet werden. Die Anwendung darf ferner durch Behördenvertreter zu
Forschungs- und Versuchszwecken erfolgen.
NS655 Anwendung nur durch Personen, die über einen Sachkundenachweis nach § 10 des
PflSchG verfügen.
NS656 Keine Anwendung auf oder unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Bitumen,
Pflaster, Platten versiegelt sind.
NS657 Genehmigungsfähige Anwendungen nach § 6 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 PflSchG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I, S. 971, 1527, 3512).
NS658 Der Einsatz des Mittels auf Freilandflächen. die nicht landwirtschaftlich, forst­wirt­
schaft­lich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit Ausnahmegenehmigung der zu­
stän­di­gen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 u. 3 PflSchG). Der Verstoß kann mit einer Geldbuße
bis zu einhunderttausend Deutsche Mark geahndet werden (§ 40 Abs. 1 Nr. 4 PflSchG).
NS659 Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde.
NS660 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forst­
wirt­schaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zu­
ständigen Be­hörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle
nicht durch Ge­bäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch
Verkehrsflächen jeg­licher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen
sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zu­wider­
hand­lungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet
werden.
NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forst­
wirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der
zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder
Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art
wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tief­
baumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Regelungsbereich Terrestrische Biozönosen (Flora und Fauna)
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Ver­lustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in
der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % ein­ge­
tragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht
508
Kennzeichnungsauflagen
erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind
oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun­­
des­anstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als A­grar­
landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % ein­ge­tragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die
Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundes­anstalt im
“Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen wor­den ist.
NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der
jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich,
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende
Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die An­wen­
dung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Ver­
zeich­nis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr.
70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem
aus­reichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NT1030 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­
zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Stra­ßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­
zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.
9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse
90 % ein­ge­tragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder
Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten
erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3
m breit sind.
NT104 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren­
zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse
509
Kennzeichnungsauflagen
50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss
bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (aus­
genommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und
Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz
verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m
erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind
oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen
worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von
mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,
Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen
angelegt worden sind.
NT105 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren­
zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,
Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mind

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