Abrechnung KWK mit_ohne Umsatzsteuer

Transcription

Abrechnung KWK mit_ohne Umsatzsteuer
Abrechnung KWK-Strom
Umsatzsteuerliche Behandlung des selbst verbrauchten KWKStromes
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. März 2011 zur Umsatzsteuer
Gemäß des Schreibens des Bundesministerium der Finanzen (BMF) an die obersten Finanzbehörden der Länder ist die
Abrechnung für umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber zu ändern. Das BMF führt dazu aus, dass für den direkt im
Objekt verbrauchten Strom eine „fiktive Hin- und Rücklieferung für umsatzsteuerliche Zwecke“ fingiert wird.
1 Das bedeutet für umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber, dass aus steuerlichen Gründen so zu verfahren ist,
als ob der gesamte, im BHKW produzierte Strom an den Netzbetreiber hingeliefert und der selbst verbrauchte Strom
vom Netzbetreiber an den Betreiber des BHKW zurückgeliefert wird.
Die Höhe der Vorsteuer für die „Hinlieferung“ des Stromes an den Netzbetreiber (enercity netz) bemisst sich dabei nach
folgendem Rechenschema:
als Gutschrift:
produzierte Menge (gemessen am 100-Prozent-Zähler)
x
KWK-Zuschlag
+ produzierte Menge (gemessen am 100-Prozent-Zähler)
x
üblicher Preis
+ produzierte Menge (gemessen am 100-Prozent-Zähler)
x
vermiedene Netznutzung
= Bemessungsgrundlage für die Höhe der Vorsteuer im Falle der Hinlieferung
Für die „Rücklieferung“ des Netzbetreibers an den Anlagenbetreiber gelten die gleichen Bemessungsgrundlagen, allerdings ohne den KWK-Zuschlag. Dazu wird die Differenz zwischen der produzierten Menge und der eingespeisten Menge
errechnet und als selbst verbrauchte Menge in Rechnung gestellt:
als Rechnung:
selbst verbrauchte Menge (errechnet)
x
üblicher Preis
+ selbst verbrauchte Menge (errechnet)
x
vermiedene Netznutzung
= Bemessungsgrundlage für die Höhe der Umsatzsteuer im Falle der Rücklieferung
Beispiel für die Abrechnung von umsatzsteuerpflichtigen Anlagenbetreibern
KWK-Zuschlag:
üblicher Preis:
Vermiedene Netznutzungsentgelte:
Produzierte Menge:
Eingespeiste Menge
selbst verbrauchte Menge:
Gutschrift:
0,0541
0,0370
0,0106
10.000
3.000
7.000
Euro / kWh
Euro / kWh
Euro / kWh
kWh (gemessen am 100-Prozent-Zähler)
kWh (gemessen am Übergabezähler)
kWh (errechnet)
KWK-Zuschlag, üblicher Preis und vermiedene Netzentgelte für die produzierte Menge
10.000 kWh
10.000 kWh
10.000 kWh
x
x
x
0,0541 Euro/kWh
0,0370 Euro/kWh
0,0106 Euro/kWh
=
=
=
541,00 Euro
370,00 Euro
106,00 Euro
(netto)
(netto)
(netto)
Zwischensumme
=
1.017,00 Euro
(netto)
Vorsteuer (19 Prozent)
=
193,23 Euro
Summe
=
1.210,23 Euro
(brutto)
Seite 1 von 2
Rechnung:
üblicher Preis und vermiedene Netzentgelte für die selbst verbrauchte Menge
7.000 kWh
7.000 kWh
x
x
0,0370
0,0106
Euro/kWh =
Euro/kWh =
259,00 Euro
74,20 Euro
(netto)
(netto)
Zwischensumme
=
333,20 Euro
(netto)
Umsatzsteuer (19 Prozent)
=
63,31 Euro
Summe
=
396,51 Euro
(brutto)
Bei dieser Art der Abrechnung erhalten Sie als Gesamtergebnis für die KWK-Stromerzeugung:
aus Gutschrift:
1.017 Euro (netto)
+
93,23 Euro =
1.210,23 Euro (brutto)
aus Rechnung: -333,20 Euro (netto)
-
63,31Euro =
-396,51 Euro (brutto)
Summe
+
129,92 Euro =
813,72 Euro (brutto)
683,80 Euro (netto)
2 Bei umsatzsteuerbefreiten Anlagenbetreibern erfolgt die Abrechnung der produzierten und eingespeisten
Strommengen nach folgendem Schema:
als Gutschrift 1:
als Gutschrift 2:
+
produzierte Menge (gemessen am 100-Prozent-Zähler)
x
KWK-Zuschlag
produzierte Menge (gemessen am Übergabezähler)
produzierte Menge (gemessen am Übergabezähler)
x
x
üblicher Preis
vermiedene Netznutzung
Beispiel für die Abrechnung umsatzsteuerbefreiter Anlagenbetreiber
KWK-Zuschlag:
üblicher Preis:
Vermiedene Netznutzungsentgelte:
Produzierte Menge:
Eingespeiste Menge
Gutschrift 1:
0,0541
0,0370
0,0106
10.000
3.000
KWK-Zuschlag für die produzierte Menge
10.000 kWh
Gutschrift 2:
Euro / kWh
Euro / kWh
Euro / kWh
kWh (gemessen am 100-Prozent-Zähler)
kWh (gemessen am Übergabezähler)
x
0,0541 Euro/kWh
=
541,00 Euro
Vorsteuer (19 Prozent)
=
102,79 Euro
Summe
=
643,79 Euro
(netto)
(brutto)
üblicher Preis und vermiedene Netzentgelte für die produzierte Menge
3.000 kWh
3.000 kWh
x
x
0,0370 Euro/kWh
0,0106 Euro/kWh
=
=
111,00 Euro
31,80 Euro
(netto)
(netto)
Zwischensumme
=
142,80 Euro
(netto)
Vorsteuer (19 Prozent)
=
27,13 Euro
Summe
=
169,93 Euro
(brutto)
Bei dieser Art der Abrechnung erhalten Sie als Gesamtergebnis für die KWK-Stromerzeugung:
aus Gutschrift:
541,00 Euro (netto)
+
102,79 Euro =
643,79 Euro (brutto)
aus Rechnung:
142,80 Euro (netto)
+
27,13 Euro =
169,93 Euro (brutto)
Summe
652,00 Euro (netto)
+
134,59 Euro =
813,72 Euro (brutto)
Im Endergebnis erhalten Sie also bei beiden Abrechnungsvarianten die gleiche Vergütung!
Seite 2 von 2