Kfz Halterermittlung - Information zur Erlangung von Daten aus der

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Kfz Halterermittlung - Information zur Erlangung von Daten aus der
Kfz Halterermittlung - Information zur Erlangung von Daten aus der Zentralen
Kfz- und Kraftfahrer-Erfassung (CEPiK) in Polen
Sie möchten in Erfahrung bringen,
-wer Halter eins Kraftfahrzeuges mit polnischen Kennzeichen ist?
-ob ein Fahrzeug in Polen noch zugelassen ist?
Der effiziente Halterdatenaustausch mit Polen ist noch nicht Gegenstand einer zwischenstaatlichen Regelung, wie sie mit Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden besteht.
Das Ministerium für Inneres der Republik Polen (MSW) hat in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen, dass Anfragen zu Haltermittlungen in Polen auf direktem Wege erfolgen
müssen. Für Ihre Anfrage an das in Polen zuständige Zentrale Informationsbüro (COI)
verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Antrag Halterermittlung PDF
(Den derzeit geltenden Antrag gibt es in mehreren Sprachen und er kann in Polnisch,
Deutsch oder Englisch gestellt werden)
Antrag
Der Antrag ist leserlich (in Druckbuchstaben) auszufüllen; folgende Angaben sind zu
machen:
-
Angaben zum Antragsteller
-
Umfang der geforderten Auskunft
-
Begründung der Notwendigkeit, die Daten zu besitzen
-
Hinweis auf den Verwendungszweck der Daten bzw. der Auskünfte
-
Informationen, die das Suchen der Daten ermöglichen (Angaben zum Kraftfahrer
bzw. zum Kfz-Eigentümer oder Kfz-Angaben)
Gebühren für das Zugänglichmachen von Daten
2
Nach Auskunft des Informatikzentrums sind von CEPiK-Gebühren ausschließlich staatliche Verwaltungsbehörden (z.B Polizei) befreit. Die übrigen Stellen wie etwa Botschaften,
Stadtverwaltungen, Straßenverkehrsämter haben für jeden Antrag 30,40 polnische Zloty
(PLN) zu entrichten. Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überwiesen:
Bankverbindung: BGK o/ Warszawa
IBAN:
BIC:
PL 52 1130 1017 0020 1232 2420 0001
GOSKPLPW
mit dem Zusatz „CEPiK – opłata za udostępnienie danych Az.:-”.
Der Antrag mit dem Zahlungsbeleg ist an folgende Anschrif zu richten:
Centralny Ośrodek Informatyki (COI)
-Oddział Terenowy w Poznaniuul. Szyperska 14
61-754 Poznań
Tel.
(61) 415 19 46
Fax. (61) 666 11 42
www.cepik.gov.pl
Die Kontaktadresse des Innenministeriums (MSW) [email protected]
bearbeitet ausschließlich Anträge, die mit dem Austausch von Informationen über Fahrzeuge auf Grundlage der Richtlinie 1999/37/EG vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge zusammenhängen.
Hauptsächlich geht es dabei um die Bescheinigung der Registrierung in Polen sowie um
die Übermittlung der Information über die Zulassung des Fahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat an den zuständigen Landrat (Grundlage für die Abmeldung eines Fahrzeugs in
Polen).
Stand: März 2012
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden

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