Das gilt 2009 - confidential — der etwas andere Versicherungsmakler!

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Das gilt 2009 - confidential — der etwas andere Versicherungsmakler!
Knigge
2009
Was ist neu –
was ist veraltet?
Der moderne Knigge
Impressum
„Der moderne Knigge: Was ist neu, was ist veraltet?“
VNR Verlag für die deutsche Wirtschaft AG
Eingetragen: Amtsgericht Bonn, HRB 8165
Vorstand: Dipl.-Kfm. Helmut Graf
Herausgeber: Joachim Müller
Projektleitung: Thorsten Otto
Herstellung: Sebastian Gerber, Bonn
Herstellungsleitung: Dipl.-Ing. Monika Graf, Bonn
Satz: PrintDesign GmbH, Chemnitz
Druck: ADN Offsetdruck, Battenberg
Bezug
über VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Theodor-Heuss-Sraße 2-4
53177 Bonn
Telefon 0228/9550160
Telfax: 0228/ 3696001
Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit Genehmigung des Verlages
gestattet.
©2009 Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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Der moderne Knigge
Inhalt
Anreden ................................................................................................... 2
Begrüßen ................................................................................................. 4
Briefstil ................................................................................................... 6
Einladungen ............................................................................................ 9
E-Mails ................................................................................................. 10
Handy und Telefon ................................................................................ 12
„Gesundheit“ wünschen ........................................................................ 14
Kirche ................................................................................................... 16
Kleidung & Dresscodes ........................................................................ 17
Restaurant-Regeln und Tischsitten ....................................................... 19
Tanzen ................................................................................................... 30
Trinkgeld ............................................................................................... 31
Der moderne Knigge
Wie wird ein Priester 2009 richtig angeredet?
Bisherige Regel: Die traditionelle und treffende Anrede für einen Priester
(Pfarrer) war „Hochwürden“, „Hochwürdiger“.
Und das gilt 2009: Wenn Sie diese Form in der heutigen Zeit noch verwenden, liegen Sie zwar nicht falsch, gebräuchlicher ist aber die klassische Möglichkeit, „Herr Pfarrer“ zu sagen beziehungsweise „Sehr geehrter Herr Pfarrer“ zu schreiben. Ebenso können Sie die Bezeichnung „Herr
Pastor“ beziehungsweise die Anschrift „Sehr geehrter Herr Pastor“ verwenden, die in manchen Regionen Deutschlands gebräuchlich ist.
Darf ich zu einer Frau noch „Fräulein“ sagen?
Veraltete Regel: Die Anrede „Fräulein“ war bis in die 1980er-Jahre
hinein die gebräuchliche Form für unverheiratete Frauen, unabhängig von
ihrem Alter. Die Unterscheidung Frau und Fräulein war wichtig:
Die verheiratete Frau hatte gesellschaftlich einen höheren Status als die
unverheiratete. Auch heute begegnet uns die Anrede „Fräulein“ noch im
mündlichen Gebrauch – denken Sie nur an Kellnerinnen.
Und das gilt 2009: Junge und unverheiratete Frauen werden heutzutage nicht mehr mit „Fräulein“ angesprochen oder angeschrieben, verwenden Sie stattdessen das Wort „Frau“ (gleichgültig ob verheiratet
oder nicht). Einzige Ausnahme: Wenn eine Frau darauf besteht – was
gerade bei älteren Damen der Fall sein kann –, als Fräulein angeredet zu
werden.
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Ist es ein Zeichen von Höflichkeit, wenn ich im
Gespräch den Namen meines Gegenübers so oft
wie möglich wiederhole?
Veraltete Regel: Es galt als Zeichen der Aufmerksamkeit, den Namen des
Gegenübers so oft wie möglich zu wiederholen.
Und das gilt 2009: Diese Regel ist mittlerweile veraltet. Es stimmt zwar
immer noch, dass der eigene Name die liebste Vokabel eines jeden
Menschen ist. Jedoch:
Neue Regel 2009: Drei Mal genügt!
Benutzen Sie den Namen Ihres Gegenübers, übertreiben Sie dabei jedoch
nicht. Wenn Sie den Namen jeweils einmal
• zur Begrüßung,
• in der Mitte des Gesprächs und
• bei der Verabschiedung
nennen, genügt das vollkommen.
Wie wird ein Bischof heutzutage richtig
angeredet?
Bisher galt: Die traditionelle und korrekte Anrede für einen Bischof ist
„Exzellenz“.
Und das gilt 2009: Gebräuchlicher und vor allem moderner ist heutzutage die Anrede „Herr Bischof“ beziehungsweise „Sehr geehrter Herr
Bischof“. Doch auch mit der Möglichkeit „Exzellenz“ liegen Sie nicht
falsch.
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Ist es richtig, dass Frauen bei der Begrüßung
aufstehen?
Veraltete Regel: Frauen durften früher aus pragmatischen Gründen bei
der Begrüßung sitzen bleiben. Bei gesellschaftlichen Anlässen waren sie
oft in lange Ballkleider mit Korsagen und zahlreichen Unterröcken
gehüllt. In dieser Kleidung war es schwierig bis unmöglich, sich ohne
fremde Hilfe vom Stuhl zu erheben.
Und das gilt 2009: Heute, im Jahr 2009, steht die Frau zum Gruß auf. Es
ist ein Zeichen der Wertschätzung, dass Menschen sich füreinander erheben. Außerdem ist es gerade im Business ein großer Vorteil, sich „auf
einer Augenhöhe“ zu begegnen.
Darf ich 2009 bei der Begrüßung die Handschuhe
anlassen?
Bisher galt: Vielleicht haben Sie noch gelernt, dass man den Handschuh
zur Begrüßung auszieht. Genau wie die Geste, den Hut zu ziehen, hat auch
diese Umgangsform eine tiefere Bedeutung. Zu Ritterzeiten zeigte man,
dass man in Frieden kam, indem man den Helm abnahm oder den
Kettenhandschuh auszog. Deswegen empfinden es – insbesondere ältere
Menschen – immer noch als höflich, den Handschuh zur Begrüßung auszuziehen.
Und das gilt 2009: Sie könnten einen unangenehmen Eindruck hinterlassen, wenn Sie sich nicht die Mühe machen, den Handschuh abzulegen. Es
ist zudem viel angenehmer, direkten Kontakt zu haben und eine warme
Hand zu schütteln, statt nur einen Leder- oder Wollhandschuh zu berühren. Einzige Ausnahme: Gehört ein feiner Seiden- oder Satinhandschuh
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zum Abendkleid, dürfen Sie diesen als Dame anbehalten und müssen ihn
nicht zur Begrüßung ausziehen.
Muss ich beim Grüßen die Hand reichen oder
reicht ein „Guten Tag“?
Das gilt 2009: Die Formen der Begrüßung haben sich in den letzten
Jahrzehnten stark verändert, die Hand wird zur Begrüßung seltener
gereicht. Doch zumindest bei Erstkontakten, wenn Sie einander vorgestellt werden, sollte die Begrüßung per Handschlag Standard sein.
Außerdem gibt es noch regionale Besonderheiten: Prinzipiell lässt sich
sagen, dass man sich in Ostdeutschland öfter die Hand reicht als in
Westdeutschland.
Darf man von Ihnen als Gast verlangen, dass Sie
Ihre Schuhe ausziehen?
Veraltete Regel: Aus Achtung vor ihren Gastgebern haben die Damen
und Herren sich von Kopf bis Fuß adrett gekleidet. Es war zu damaliger
Zeit nie ein Thema, die Schuhe am Hauseingang auszuziehen.
Und das gilt 2009: Nehmen Sie am Wohnungseingang schon eine Reihe
von Hausschuhen zur Kenntnis, können Sie sich eigentlich Ihren Teil denken. Wenn Sie auf dem Weg zum Gastgeber durch Schneematsch oder
Baustellenschmutz gewatet sind, Ihre Pfennigabsätze den Parkettboden
ruinieren würden, die Gastgeber Sie ausdrücklich darum bitten – ziehen
Sie Ihre Schuhe aus. Ob Sie dann lieber barfuß, in Strümpfen oder in
fremden Pantoffeln gehen, bleibt Ihnen überlassen. Denken Sie daran:
Ihre Füße sollten selbstverständlich gepflegt und die Socken sollten loch-
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frei sein. Knigge-Empfehlung: Die Schuhe auszuziehen gehört traditionell
nicht zu unserer Kultur. Machen Sie sich bei lockeren Einladungen jedoch
darauf gefasst, dass so eine Aufforderung folgen kann.
Darf ein Brief mit „Ich“ beginnen?
Veraltete Regel: Ein „Ich“ am
Briefanfang sollte vermieden werden,
da es als schlechter Stil und egozentrisch galt.
Und das gilt 2009: Diese altmodische Vorgabe hat oft zu umständlichen und schwer verständlichen
Formulierungen geführt. Es ist heutzutage kein Fauxpas mehr, einen
Brief mit dem Wort „Ich“ zu beginnen. Statt „Zum Geburtstag gratuliere
ich Ihnen“ dürfen Sie unkompliziert
schreiben: „Ich gratuliere Ihnen zum
Geburtstag.“ Sie sollten aber vermeiden, die Mehrzahl Ihrer Sätze damit
zu beginnen.
Stimmt es, dass die Schlussformel „Mit freundlichen Grüßen“ bei der Geschäftspost veraltet
ist?
Veraltete Regel: Es war die gängige Schlussformel bei der Geschäftspost.
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Und das gilt 2009: Wollen Sie ein sehr seriöses Geschäftsimage, ist
gegen diesen Gruß nichts einzuwenden. Doch moderner und kreativer
und vor allem herzlicher sind da andere Grußformen wie beispielsweise:
„Für heute grüßt Sie freundlich“ oder „Mit freundlichen Grüßen aus
Bonn“.
Es soll bestimmte Formulierungen bei
Geschäftsbriefen geben, die überholt sind!
Welche sind das?
Veraltete Formulierungen: Es war üblich und standardgemäß, zum
Beispiel „in der Anlage finden Sie ...“, „anliegend sende ich ...“, „beigefügt erhalten Sie ...“, „untenstehend lesen Sie ...“ zu verwenden.
Und das gilt 2009: Gerade die oben genannten „Altertümer“ machen
auch inhaltlich keinen Sinn. Denn wo sollen die Empfänger dieser
Ausdrücke zum Beispiel bei der Formulierung: „in der Anlage finden
Sie ...“ bitte suchen? In der nächstliegenden Parkanlage? Oder vielleicht
in der firmeneigenen Heizungsanlage? Wenn überhaupt, müsste es „Als
Anlage ...“ heißen. Ein korrekter Satz wie „Mit diesem Schreiben erhalten
Sie ...“ ist weitaus moderner.
Ist „Herrn und Frau Peter Boss“ in Deutschland
noch die gängige Variante, wenn man ein
Ehepaar anschreibt?
Veraltete Regel: Das Ehepaar wurde stets zusammen angeschrieben:
„Herrn und Frau Peter Boss“.
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Und das gilt 2009: Heutzutage schreibt man jede Person einzeln an:
„Herrn Peter und Frau Anja Boss“ oder „Herrn Peter Boss und Frau Anja
Boss“.
Welche Ausdrücke verwende ich in einem
Glückwunsch zur standesamtlichen Hochzeit
eines gleichgeschlechtlichen Paares?
Das gilt 2009: Neu ist, dass man gleichgeschlechtlichen Paaren überhaupt
zur Hochzeit gratuliert. Die standesamtliche Trauung steht beispielsweise
in Deutschland, Schweiz und Dänemark homosexuellen Paaren offen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird in einem solchen Fall zwar von
„Hochzeit“ und „Ehe“ gesprochen. Diese Ausdrücke jedoch in einem
Glückwunsch zu verwenden ist nicht empfehlenswert. Zumindest würde
der Gebrauch dieser Wörter auf Gedankenlosigkeit schließen lassen.
Außerdem entsprechen sie nicht dem Terminus der Standesämter. Dort
wird durchgängig von der „Begründung einer Lebenspartnerschaft“
gesprochen und geschrieben. Deshalb ist es sinnvoll, sich dieser Form bei
einem solchen Glückwunsch anzuschließen. „Begründung“ klingt allerdings ziemlich nach
Amtsdeutsch. Eine Formulierung wie „Wir
gratulieren (herzlich)
zur Gründung Ihrer
Lebens part nerschaft“
wirkt weniger „amtlich“. Trotzdem bleibt
„Begründung“ natürlich korrekt.
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Ist es meine Pflicht, als Gast nach einer
Veranstaltung eine schriftliche Danksagung zu
verschicken?
Veraltete Regel: Früher war es korrekt, einen Brief zu schreiben und per
Post zu versenden, wenn man sich für eine gelungene Veranstaltung bedanken wollte.
Und das gilt 2009: Neu ist, dass Sie Ihren Dank bei lockeren und alltäglichen Anlässen auch per E-Mail oder SMS versenden dürfen. Zu beachten ist hierbei aber auch die Art und Weise, wie die Einladung erfolgte.
Lediglich bei förmlichen Anlässen gilt nach wie vor: Greifen Sie zum
Briefbogen oder zur Dankeskarte.
Welchen Antwortweg soll ich wählen, wenn auf
einer Einladung keine Antwortmöglichkeiten angegeben sind und ich nicht unhöflich sein will?
Veraltete Regel: Grundsätzlich galt hier: Man wollte so höflich wie
mlöglich sein und antwortete stets schriftlich.
Und das gilt 2009: „Der große Knigge“ empfiehlt, dass Sie sich daran
orientieren, auf welche Art und Weise eine Einladung erfolgt. Sind auf der
Einladung mehrere Möglichkeiten genannt, zum Beispiel eine Telefon-,
eine Handy- und/oder eine Faxnummer sowie eine E-Mail-Adresse, haben
Sie freie Wahl, welchen der Wege Sie bevorzugen, ohne dass es unhöflich
erscheint. Sind Postadresse und Faxnummer genannt, bedeutet dies: Es
wird eine schriftliche Antwort gewünscht – kein Telefonat.
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Darf ich vor dem Ehrengast den Raum verlassen?
Veraltete Regel: Vor dem Ehrengast gehen? Eine Unverschämtheit!
Und das gilt 2009: Die Regel, dass ein Gast den Raum nicht vor dem
Ehrengast verlassen soll, gilt 2009 zwar noch bei hochoffiziellen Anlässen, im Alltag aber nicht mehr grundlegend. Wer einen sehr guten
Grund hat und dringend aufbrechen muss, darf das heutzutage – auch vor
dem Ehrengast.
Noch lockerer sind die Regeln für den Ehrengast. Als geladener Ehrengast
haben Sie das Sonderrecht, die Tafel gegebenenfalls eher zu verlassen als
alle anderen.
Ist es unhöflich, wenn am Ende einer E-Mail jetzt
plötzlich alle Geschäftsangaben stehen?
Veraltete Regel: Standard und korrekt
war früher nur eine Schluss-Grußformel
wie „Mit freundlichen Grüßen“ etc. Ein
Austausch von Geschäftsangaben war
weder vorhanden noch vorgeschrieben.
Und das gilt in 2009: Wenn Sie mit einem
Geschäftspartner E-Mails austauschen,
tauchen selbst bei kurzen Mails am Ende
der Mail seit kurzem immer alle Angaben
wie Firmensitz, Eintrag ins Handelsregister, Geschäftsführung und so weiter
auf, die Sie bislang nur auf gedruckten
Briefen unterbringen mussten. Ursache
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dafür ist eine Änderung im „Gesetz über elektronische Handelsregister
und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“, das am
1.1.2007 in Kraft getreten ist. Davon betroffen ist jede schriftliche
Mitteilung nach außen. Aber Achtung: Eine Übermittlung in Form einer
angehängten elektronischen Visitenkarte genügt nicht. Die Angaben gehören an das Ende jeder E-Mail. Ist dies nicht der Fall, kann ein Zwangsgeld
von 5.000 Euro verhängt werden.
Ist es unfreundlich, in E-Mails Abkürzungen zu
verwenden?
Veraltete Regel: Abkürzungen sowie Smileys waren in der E-MailKommunikation neu, interessant und vor allem gern gesehen.
Und das gilt 2009: „Der große Knigge“ empfiehlt Ihnen, keine Abkürzungen zu verwenden, weder in Briefen noch in E-Mails. Nicht einmal die
wenigen, die allgemein gebräuchlich sind und somit Missverständnisse
ausschließen wie „z. B.“ oder „usw.“. Außerdem sollte jede E-Mail zur
heutigen Zeit mit einer Anrede versehen sein, denn es ist genauso wie in
einem Brief unhöflich, darauf zu verzichten. Auf Smileys und weitere
Emoticons sollten Sie in förmlichen E-Mails ebenso verzichten.
Gelten im Berufsleben strengere Regeln für
den Gebrauch von E-Mails als bei der privaten
E-Mail-Korrespondenz?
Veraltete Regel: Es wurde im Wesentlichen nicht zwischen privaten und
geschäftlichen „Regeln“ unterschieden.
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Und das gilt 2009: Die E-Mail ist als Geschäftsbrief anzusehen, in dem
Anrede und Grußformel nicht fehlen sollten. Und: Denken Sie bitte an
Tippfehler, denn sie sind unhöflich. Lesen Sie deshalb vor dem
Abschicken jede E-Mail noch einmal in Ruhe durch.
Wie verhalte ich mich 2009 mit dem Störfaktor
Nr. 1 – dem Handy – richtig?
Das gilt 2009: Heutzutage wird auf einen rücksichtsvollen Umgang mit
dem Handy großer Wert gelegt, sei es im Zug und/oder Restaurant.
Gerade im Restaurant sollten Sie Anwesende nicht zugunsten nicht
Anwesender vernachlässigen.
Ist es unhöflich, sich
am Handy mit „Hallo“
statt mit dem Namen zu
melden?
Das gilt 2009: Empfehlenswert ist ein
„Hallo“ nicht. Laut einer „Der grosse
Knigge“-Repräsentativumfrage finden das
gut die Hälfte der Deutschen unangenehmen bis sehr unangenehm. Falls Sie Ihr
Handy nicht ausschließlich privat nutzen,
also auch geschäftliche Telefonate auf
dem Handy annehmen, ist das Melden
ohne Namen nicht zu empfehlen. Also:
Nennen Sie Ihren vollen Namen bitte!
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Wer ruft erneut an, wenn ein Telefonat unterbrochen wurde?
Veraltete Regel: Es war oft unklar, wer nach einem unterbrochenen
Gespräch wieder anruft.
Und das gilt 2009: „Der große Knigge“ empfiehlt für 2009: Immer die
Person, die den Telefonkontakt begonnen hat, erneuert ihn nach einer
technischen Panne.
Zusatz-Tipp für Handys: Vereinbaren Sie vorher, wer versucht, bei einer
„wackeligen Leitung“ die Verbindung wiederherzustellen. Dies beispielsweise Kundinnen oder Kunden direkt anzubieten ist guter Service und
empfehlenswert.
Was gilt alles als Handy-Tabuzone?
Veraltete Regel: Zu Zeiten, als das Handy als Statussymbol galt, wurde
oft rund um die Uhr und überall telefoniert.
Und das gilt 2009: Neuerdings unterscheidet man uneingeschränkte
gesetzliche und gesellschaftliche Handy-Tabuzonen.
Die uneingeschränkten gesetzlichen Handy-Tabuzonen sind Krankenhäuser und Passagierflugzeuge. Seit dem 1. April 2004 auch das Auto, wo Sie
nur noch über eine Freisprechanlage telefonieren dürfen – ansonsten liegt
das Bußgeld bei 40 Euro, zuzüglich einem Punkt in Flensburg.
Die gesellschaftlichen Handy-Tabuzonen sind unter anderem Theater,
Kino, beim Gottesdienst oder auf einer Beerdigung. Also hier: Handy aus,
auch wenn kein Verbotsschild dort hängt – denn allerorts, wo sich viele
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Menschen eigentlich mit anderen Dingen beschäftigen wollen als einem persönlichen Telefonat, sollte man dieses eben unterlassen.
Trage ich mein Handy heutzutage noch in einer
Gürteltasche an meiner Hose?
Veraltete Regel: Sicherlich sehr angebracht und komfortabel.
Und das gilt 2009: „Der große Knigge“ empfiehlt: Die Handys sind heutzutage so klein und passen somit in jede Handtasche oder Jacken- und
Hosentasche. Es ist also nicht mehr zeitgemäß und vor allem nicht elegant
und modern. Also: Handy weg vom Gürtel!
Welchen Klingelton sollte mein Handy haben?
Das gilt 2009: Heutzutage gibt es keinen Klingelton, den es nicht gibt:
Von lauter Rockmusik, Glockenläuten bis hin zu muhenden Kühen.
Verzichten Sie auf merkwürdige Töne als Handy-Ton. Denn es gilt der
Grundsatz: „Zeige mir, wie dein Handy sich meldet, und ich sage dir, wer
du bist.“ Stellen Sie sich nur einmal vor, das Handy Ihres Anlageberaters
lässt „I want your money. I want it now“ ertönen. Also: Für den HandyTon gilt 2009: Weniger ist mehr!
Darf ich heute jemandem, der niest, noch
„Gesundheit“ wünschen?
Veraltete Regel: Es war in Zeitschriften und Büchern zu lesen, sogar im
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TV hörte man es immer wieder, man solle wieder immer und überall
„Gesundheit“ wünschen.
Die Antwort: Nein, das stimmt nicht! Sie kennen sicherlich auch den Typ
Mensch, der mittags überall – sogar vor den WC-Räumen – lauthals
„Maaahlzeit“ wünscht. Sobald jemand niest, nutzt ein solcher Zeitgenosse
den Vorfall, um mit tiefer Stimme und Militärston unüberhörbar
„Gesundheit“ zu rufen – so dass alle Anwesenden zusammenzucken.
Damit setzt er sich selbst sowie den Geräuschverursacher effektvoll „in
Szene“. Warum sollte dies höflich sein? Wir wünschen doch auch weder
„Verdauung“,wenn jemand rülpst oder pupst, noch „Schlaf“, wenn
jemand gähnt.
Viel stilvoller ist es, solche ungewollten Körperreaktionen zu übergehen.
Vielen Menschen die unter Heuschnupfen oder Allergien leiden ist es
außerdem unangenehm, durch ihr Leiden Aufmerksamkeit zu erregen.
Auch in Besprechungen und bei Vorträgen ist ein Gesundheitswunsch störend.
Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser
Regel. Manchmal entsteht eine peinliche
Stille, wenn der eine laut niest und der andere schweigt. Einige Menschen kennen die
Etikette-Regeln nicht und erwarten sogar
einen Gesundheitswunsch. In solchen
Ausnahmesituationen ist es sinnvoll, die
körperliche Befindlichkeit Ihres Gegenübers
zu kommentieren und das unangenehme
Schweigen zu beenden. Stilvoller als dem
anderen nur das Fragment eines guten
Wunsches – wie „Gesundheit“ oder
„Maaahlzeit“, „Morgen“, „Tach auch“ – ent- Ein Gesundheits-Wunsch ist häugegenzuschleudern, ist allerdings die fig störend.
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Ausformulierung eines ganzen Satzes. Zum Beispiel: „Das hört sich an,
als hätten Sie sich erkältet. Ich wünsche Ihnen gute Besserung.“ So können Sie außerdem einen Small Talk einleiten und auf angenehme und
geschickte Weise ein Gespräch beginnen.
Darf ich 2009 in der Kirche klatschen?
Veraltete Regel: Bitte? In der Kirche klatschen? Eine Frechheit.
Und das gilt 2009: Ja, Sie dürfen. Letztes Jahr gab der Medienverband
der evangelischen Kirche im Rheinland einen „Kirchen-Knigge“ heraus.
Die Botschaft: Es besteht kein generelles Verbot, in einer Kirche zu klatschen. Nur während der Liturgie sollten Sie darauf verzichten, da dies die
Konzentration und die geistliche Atmosphäre stören würde. Klatschen sei
„der körperliche Ausdruck für Amen“, so heißt es im „Kirchen-Knigge“.
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Darf ich Geld aus dem Klingelbeutel wechseln,
wenn ich nur große Scheine dabeihabe?
Veraltete Regel: Früher sollten sich Christen an der Bibel orientieren und
ihren Zehnten für das Reich Gottes geben (10% des Einkommens stehen
Gott zu). Um keine schiefen Blicke der anderen zu ernten und Gott gehorsam zu sein, achtete man darauf, was beziehungsweise wie viel man gab.
Und das gilt 2009: Daran sollten Sie sich nicht mehr orientieren. Unsere
Empfehlung: Lassen Sie den Klingelbeutel lieber an sich vorbeigehen,
anstatt dass Sie Geld wechseln. Das können Sie nach dem Gottesdienst in
Ruhe in der Sakristei tun.
Muss ich beim Gottesdienst auf eine bestimmte
Kleiderordnung achten?
Veraltete Regel: Es wurde sehr darauf geachtet, zum Gottesdienst im
„Sonntagsstaat“ zu erscheinen.
Und das gilt 2009: Der „Kirchen-Knigge“ des Medienverbands der evangelischen Kirche im Rheinland sagt dazu: „Egal ob in Disco- oder
Motorrad-Anzug, mit Bauchnabel-Piercing, Glatze oder Skateboard – alle
dürfen kommen.“
Dürfen Damen bei einer Hochzeitsfeier Schwarz
tragen?
Früher korrekt: Weibliche Gäste durften bei einer Hochzeitsfeier keine
schwarze Kleidung tragen. Schwarz war der Trauer vorbehalten.
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Und das gilt 2009: Entwarnung: Schwarz ist eine wichtige Modefarbe
und kann sehr elegant sein. Sie dürfen sich sogar bei Hochzeiten für diese
Farbe entscheiden. Passen Sie allerdings auf, dass das Gesamt-Outfit nicht
farblos und trist wirkt, denn eine Hochzeit ist auch heute noch ein fröhlicher Anlass. Setzen Sie mit einer Stola, einem Bolerojäckchen, mit
Schuhen, Accessoires, Schmuck oder Make-up farbige Akzente. Dann ist
auch gegen ein schwarzes Kleid nichts einzuwenden. Lediglich in konservativen Kreisen sollten Sie mit der Farbe Schwarz noch vorsichtig sein.
Richtig ist: Die Farbe Weiß ist tabu, sie ist und bleibt einzig und allein der
Braut vorbehalten.
Sind schwarze Anzüge nur bei Beerdigungen
angebracht?
Früher korrekt: Die Farbe Schwarz ist nur bei Beerdigungen zu tragen,
eine Farbe der Trauer.
Und das gilt 2009: Diese Regel ist mittlerweile veraltet. Schwarz avanciert mehr und mehr zur Modefarbe und wird längst nicht mehr mit Trauer
gleichgesetzt. Daher finden schwarze Anzüge in der Herrenmode reißenden Absatz, Hersteller und Käufer wagen sich mehr und mehr an diese
Anzugfarbe heran.
Die Emanzipation schreitet voran: Wenn die Dame ein schwarzes Chanelkostüm oder das „kleine Schwarze“ tragen kann, warum sollte diese
Farbe für den Herrn tabu sein? Aber auch hier gilt: In konservativen Kreisen und Branchen beäugt man den schwarzen Anzug selbstverständlich
noch kritisch. „Der große Knigge“ empfiehlt: Wählen Sie besser gedeckte
Töne, zum Beispiel Anthrazit, Dunkelgrau oder Mitternachtsblau.
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Dame oder Herr, wer geht beim Restaurantbesuch voran?
Veraltete Regel: Noch vor wenigen Jahrzehnten war es selbstverständlich, dass der Herr als Vertreter des stärkeren Geschlechts vorangeht.
Und das gilt 2009: Im Zuge der Emanzipation der Frau ist es heute im
Privat- und Berufsleben üblich, dass Frauen, befinden sie sich in der
Gastgeberrolle, vorangehen.
Ist es stillos, wenn ich mir im Restaurant als Gast
selbst einen Tisch suche?
Veraltete Regel: Es war oft üblich, sich selbst einen Tisch zu suchen und
Platz zu nehmen.
Und das gilt 2009: Die amerikanische Sitte des „wait to be seated“ wird
heutzutage vermehrt eingeführt, gerade in Mittelklasse-Restaurants. In
Restaurants der gehobenen Klasse wird es schon seit einiger Zeit in der
Tat als stillos betrachtet, wenn ein Gast einfach auf einen Tisch zusteuert.
Warten Sie deshalb besser ab, bis Sie vom Oberkellner oder einer anderen
Restaurantfachkraft platziert werden. Manchmal gibt es auch entsprechende Hinweisschilder am Eingang. Schauen Sie sich deshalb auch dort
erst um, um die herrschende Gepflogenheit zu erkunden.
Darf ich meinen Aperitif mit an den Tisch
nehmen?
Veraltete Regel: Ein Aperitif wurde nicht mit an den Tisch genommen.
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Und das gilt 2009: Bei einem Bankettessen nehmen Sie Ihr Glas nicht
mit an den Tisch. Wenn Sie jedoch á la carte essen und den Aperitif nicht
halb voll an der Bar oder in der Lobby zurücklassen möchten, nehmen Sie
den Aperitif ruhig mit an den Tisch. Noch eleganter ist es, die Servicekraft
zu bitten, den Transport für Sie zu übernehmen.
Wird in einem Sterne-Restaurant nur ein
vollständiges Menü serviert?
Veraltete Regel: Es galt die Regel, dass in einem Sterne-Restaurant nur
ein Menü serviert wird.
Und das gilt 2009: Aufgrund der geänderten Lebensweisen hat sich diese
Regel überholt. Gehen Sie zum Beispiel erst am späten Abend zum Essen,
kann es ja sein, dass Sie so spät keinen Nachtisch mehr essen und auch
keinen Espresso mehr trinken möchten. Das ist vollkommen in Ordnung
und geschultes Personal weiß das und handelt entsprechend.
Welche Art von Wein serviere ich zu welcher
Speise?
Veraltete Regel: Weißer Wein zu hellem Fisch, roter Wein zu dunklem
Fleisch.
Und das gilt 2009: Um bei Ihrem Festessen Genuss zu garantieren, müssen Sie mehr tun, als den Wein nach der Farbe auszusuchen! Der Egotrip
in den Weinkeller ist okay, solange Sie Wein nur für sich allein aussuchen. Sobald Sie die Verantwortung dafür übernehmen, dass andere
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Personen ein Essen genießen, sollten Sie sich mit den Grundregeln der
Geschmackskorrespondenzen auseinandersetzen.
Die Basisregeln lauten so:
1. Beginnen Sie mit jungen und gut gekühlten Weinen.
2. Wählen Sie fruchtige Begleiter zu scharfen Speisen.
3. Säuregeprägte Weine passen zu fetten Speisen.
4. Tanninreiche Tropfen harmonieren mit eiweißreichen Speisen.
5. Süß und Süß gesellt sich gern.
Kann heutzutage auch mit alkoholfreien
Getränken zugeprostet werden?
Knigge-Märchen: Anstoßen darf man nur mit alkoholischen Getränken.
Und das gilt 2009: Ein Gerücht, das sich hartnäckig hält und immer
wieder Thema ist. Stellen Sie sich eine festlich gedeckte Tafel vor,
der Gastgeber erhebt das Glas. Alle Gäste tun es ihm nach bis auf einen:
Es handelt sich um den armen Kerl, der noch Auto fahren muss und
sich sogar bereit erklärt hat, die anderen Gäste nach Hause zu bringen. Wäre es stilvoll, diesen einen Gast aus der Gemeinschaft auszuschließen, nur weil er keinen Alkohol trinkt? Ganz sicher nicht. Auch im
Zuge der Aufklärungskampagnen „Kein Alkohol am Steuer“ empfiehlt
„Der große Knigge“: Schließen Sie Abstinenzler nicht aus der
Gemeinschaft aus! Zuprosten und Anstoßen mit Selters ist nach modernen
Regeln erlaubt. Na dann „Prost“, „Salute“ oder „Cheers“ – mit Sekt oder
Selters!
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Der moderne Knigge
Darf ich die Dekoration an einem Cocktailglas
verzehren?
Veraltete Regel: Falls vorhanden, wurde die Deko nicht gegessen beziehungsweise war nicht zum Essen vorgesehen.
Und das gilt 2009: Es passt nicht in unsere Zeit, dass Lebensmittel der
Etikette wegen weggeworfen werden müssen. Sie dürfen die Dekoration
Ihres Cocktails deshalb essen. Die anderen Utensilien wie Holzsticks und
Obstschalen legen Sie bitte auf die mit dem Cocktail erhaltene Serviette,
nicht in den Aschenbecher!
Wie benutze ich 2009 die Serviette korrekt?
Das gilt 2009: Spätestens mit dem Servieren des ersten Gangs sollten Sie
die Serviette so weit öffnen, dass sie halbiert oder zu einem Drittel gefaltet bleibt und auf Ihren Schoß platzieren. Das gefaltete Ende der Serviette
liegt auf Ihren Knien, die beiden offenen Enden weisen zu Ihren Schoß
hin. Befestigen Sie sie nicht am Gürtel oder am Hals! (Ausnahme beim
Umbinden ist das Krebs-Essen.)
Falls Sie sich den Mund abtupfen, benutzen Sie dafür den nach innen
gefalteten Teil der Serviette und legen Sie die Serviette danach zur Hälfte
gefaltet wieder auf den Schoß zurück. So verbergen Sie eventuelle
Flecken in der Serviette. Müssen Sie kurz den Tisch verlassen, legen Sie
die Serviette gefaltet links neben Ihren Teller, wie am Ende eines jeden
Menüs – nicht auf den Stuhl ablegen, wie es in den USA üblich ist. Übrigens: Die Regeln für Stoffservietten gelten auch für Papierservietten!
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Beginnt ein Menü mit „Guten Appetit“?
Veraltete Regel: Es war bei offiziellen Bankettessen nicht üblich, sich
einen „Guten Appetit“ zu wünschen.
Und das gilt 2009: Die Eröffnung des Essens mit „Guten Appetit“
muss situationsbedingt betrachtet werden. Es war und ist nicht üblich, bei
einem offiziellen Essen (Dinner/Bankett) „Guten Appetit“ zu wünschen.
Dort wird von der Gastgeberin das Signal zum Essensbeginn nonverbal
gegeben, indem sie zum Besteck greift. Dies gilt bei Einladungen seitens
eines Paares sowie einer einzelnen Dame. Gibt es einen Single-Gastgeber,
übernimmt er nach modernen Umgangsformenregeln selbstverständlich
diesen Part.
Im Freundes- und Familienkreis gilt es hingegen nicht als stillos, wenn
Einladende Ihren Gästen „Guten Appetit“ wünschen. Ebenso können sich
beispielsweise Teammitglieder in einer Kantine gegenseitig gern diesen
Wunsch übermitteln. Als Gast aber sagen Sie bitte nicht von sich aus
„Guten Appetit“.
Dürfen Sie im Restaurant vom Teller Ihrer
Partnerin/Ihres Partners probieren?
Das gilt 2009: Das hängt von der Art des Restaurants ab. In der gehobenen Gastronomie wird gar nicht vom Teller des Tischnachbarn gekostet.
Da man sich dort so viel Mühe mit der Form macht, wäre es ein Affront,
nach Belieben die Teller zu tauschen. Es gilt die Regel: Eingedecktes
Geschirr wird vom Gast nicht verrückt.
Akzeptabel ist es, den Kellner bereits bei der Bestellung um Rat und z. B.
um einen Extrateller zu bitten. In einfachen Lokalen wird vermutlich
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niemand Anstoß daran nehmen, wenn Sie einen Probierhappen Ihres
Gerichts auf den Salat- oder Brotteller legen und Ihren Partner kosten lassen oder sich seine Gabel geben lassen und ein Stückchen Fleisch als
Probierhappen für ihn aufspießen.
Darf ich Hähnchenschenkel mit der Hand essen?
Knigge-Märchen: Alles, was fliegt, darf mit der Hand gegessen werden.
Und das gilt 2009: Hähnchenschenkel werden im Restaurant mit Messer
und Gabel gegessen. Eine Ausnahme stellen lediglich Schnellrestaurants
und „Hähnchenbuden“ dar.
Darf ich Suppenteller kippen?
Veraltete Regel: Vielleicht haben Sie auch gelernt, es gehört nicht zur feinen Tischsitte, den Suppenteller zu kippen.
Und das gilt für 2009: Das hat sich geändert. Sie dürfen heute den Teller
zu sich hin – oder von sich wegkippen, ohne dass Sie dabei einen Stilfehler begehen. Von sich wegkippen ist allerdings die sicherere Variante.
Darf ich kleinere Suppentassen 2009
ausschlürfen?
Veraltete Regel: Hier galt, das „Auschlürfen“ gehörte ebenso wie das
Kippen nicht zur feinen Tischsitte.
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Und das gilt 2009: Den Suppenrest in einer Tasse (ohne Einlage) dürfen
Sie austrinken, da der letzte Rest aus einer Suppentasse warm, wenn nicht
sogar heiß, am besten schmeckt. Aber immer daran denken, wir sprechen
hier von einer handlichen, kleinen Suppentasse und nicht von einem
Suppenteller. (Fassen Sie dazu die Tasse also am linken Henkel (Ohr) mit
einer Hand oder nehmen Sie beide Hände an beide Ohren.)
Darf ich nachwürzen oder gilt das eher als
unhöflich?
Das gilt 2009: Salz hat nicht nur mit gutem Geschmack, sondern auch
etwas mit guten Manieren zu tun. Und Menschen mit guten Manieren, insbesondere Feinschmecker, unterscheiden sich von anderen auf den ersten
Blick durch ihren sensiblen Umgang mit Salz. Was Sie grundsätzlich nicht
machen sollten: Bevor Sie eine Speise überhaupt gekostet haben, schon
zum Salzstreuer greifen und die dargebotene Speise nachsalzen. Richtig
ist zwar: Gute Köche gehen sparsam mit Salz um – denn während ein
Nachsalzen immer möglich ist, ist ein „Entsalzen“ nahezu ausgeschlossen. Dennoch heißt die Etikette-Regel: Erst kosten, dann eventuell nachsalzen!
Darf ich mein Frühstücksei mit dem Messer
„köpfen“?
Veraltete Regel: Das Messer wurde als bedrohlich angesehen und deshalb wurde das Ei nicht mit dem Messer „geköpft“, sondern mit einem
Löffel abgeklopft und die Schale abgehoben. Des Weiteren sollten Eier
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damals nicht mit dem unlegierten Messer in Berührung kommen, damit
dieses nicht schwarz anlief.
Und das gilt 2009: Heute sind die meisten Messer aus Chromargan und
laufen nicht mehr an. Wer die Technik beherrscht, darf Eier heutzutage
vorsichtig „köpfen“. Gerade bei ganz frischen Eiern ist es nämlich
schwierig, die Schale vom Ei zu lösen.
Verhalte ich mich richtig oder falsch, wenn ich im
Restaurant den Servicekräften beim Abräumen
oder Servieren helfe?
Veraltete Regel: Es war ein Fauxpas, das Geschirr anzureichen.
Und das gilt 2009: Ist deutlich erkennbar, dass eine Servicekraft ein
Geschirrteil gar nicht erreichen oder ein Tellergericht nicht servieren
kann, dann ist die Hilfe eines Gastes eine willkommene freundliche Geste.
Aber in den meisten Fällen ist es besser, wenn Sie sich rundum bedienen
lassen, denn Sie bringen mit Ihrer „Hilfe“ nur die professionellen Abläufe
des Personals durcheinander. Völlig tabu ist es in der Gastronomie,
Geschirr zu stapeln und an der Tischkante zusammenzuschieben.
Darf ich im gehobenen Restaurant nach der
„Toilette“ fragen?
Veraltete Regel: Begriffe wie Toilette oder Ähnliches wurden nicht ausgesprochen, sondern nur umschrieben.
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Und das gilt 2009: Die Begriffe „Toilette“ oder „WC“ sind passabel, Sie
müssen heutzutage keine gestelzten Umschreibungen wählen. Sie sollten
lediglich nicht am Tisch oder während des Essens nach dem stillen Örtchen fragen, sondern sich besser vom Tisch erheben. Ebenfalls empfehlenswert ist die Frage: „Wo kann ich mir die Hände waschen?“ In der
durchschnittlichen Gastronomie wird man Ihnen jedoch auf diese Frage
oft antworten: „Die Toiletten sind hinten links ...“
Wie ist meine Armhaltung beim Essen richtig?
Veraltete Regel: Korrekt war, nur die Handflächen, also die Arme bis
zum Handgelenk, auf den Tisch abzulegen.
Und das gilt 2009: Der deutsche Knigge-Rat empfiehlt: Sie dürfen Ihre
Unterarme auf dem Tisch ablegen. Aber denken Sie bitte daran: ablegen,
nicht auf den Ellenbogen abstützen!
Darf ich mir am Buffet mehrmals Nachschlag
holen?
Veraltete Regel: Es galt als unfein, öfter als zweimal zum Buffet zu
gehen.
Und das gilt heute: Viele einstmals sehr strikte „Regeln“ im Umgang miteinander haben sich stark gelockert, sind jetzt dem täglichen
Leben mehr angepasst, sind „menschlicher“ geworden – oft auch ehrlicher. „Der große Knigge“ empfiehlt: Es ist stilvoller, wenn Sie sich
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mehrmals am Buffet bedienen, als dass Sie sich den Teller randvoll packen!
Stimmt es, dass nach Beendigung des Essens das
Besteck auf „halb sieben“ abgelegt werden soll
zum Zeichen, dass es nicht geschmeckt hat?
Knigge-Märchen: Ein Gast signalisiert durch seine Bestecksprache, dass
ihm das Essen nicht geschmeckt hat.
Und das gilt 2009: Nein, das stimmt nicht. Nach dem Essen wird das
Besteck schräg rechts unten – etwa auf „halb fünf“, wenn Sie sich den
Teller als Uhr vorstellen – abgelegt. Und zwar unabhängig davon, ob es
Ihnen geschmeckt hat oder nicht. Den Gastgebenden durch verschiedene
Besteckpositionen zu signalisieren, ob das Essen als gut oder schlecht
beurteilt wird, wäre äußerst unhöflich.
Darf ich mir heutzutage Essen einpacken lassen,
wenn ich mein Gericht nicht aufesse?
Das gilt 2009: Essen der Etikette wegen wegwerfen zu müssen, passt
nicht in unsere Zeit. In immer mehr Restaurants ist es „keine Schande
mehr“, nach einem sogenannten Doggy-Bag zu fragen, also darum zu bitten, die halbe Pizza oder das halbe Hähnchen, die oder das man nicht
geschafft hat, in der Küche einpacken zu lassen, um es mitzunehmen.
Doch in gehobenen Restaurants ist der Doggy-Bag immer noch nicht gern
gesehen – und gehört dort auch nicht hin.
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Wer übernimmt nach einem Restaurantbesuch
die Rechnung?
Veraltete Regel: Grundsätzlich zahlt der, der zum Essen eingeladen hat.
Lädt der Herr die Dame ein, zahlt er auch die Rechnung.
Und das gilt 2009: Wenn der Ober die Karten gereicht hat, kann der
Mann, der nicht die erste gemeinsame Rechnung allein zahlen möchte,
eine klare Aussage treffen: „Ich freue mich auf diesen ersten Abend. Aber
weil es unser erster Abend ist, schlage ich vor, dass wir heute noch
getrennte Rechnungen zahlen. Lass uns die Dinge in Ruhe angehen.“ Die
Frau kann diese Aussage natürlich auch treffen. Es gilt aber auch: Wenn
„Mann“ (aber natürlich auch „Frau“) die Rechnung übernehmen möchte,
sollte er/sie diesen Hinweis ebenfalls gleich zu Beginn des Abends geben.
Dann kann das Gegenüber immer noch widersprechen, falls ihm/ihr das
unangenehm ist – aber auf jeden Fall sind die Fronten frühzeitig geklärt
und beide können sich auf das gemeinsame Kennenlernen statt auf die
bange Frage konzentrieren: Wer zahlt die Rechnung?
Klopfe ich heutzutage noch ans Glas, wenn ich
eine Rede halten möchte?
Veraltete Regel: Es war üblich, vor einer Rede an das Glas zu klopfen.
Und das gilt 2009: Nein, heutzutage stehen Sie einfach auf und beginnen
zu sprechen (mit erhobener Stimme), dann wird es in der Runde automatisch ruhig und Sie können mit Ihrer Rede beginnen.
Welche Tischmanieren Sie sich 2009 in Deutschland zu eigen machen
sollten:
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• Hände auf den Tisch, ruhig bis zum Unterarm. (Aber auch hier
noch einmal: Bitte nicht auf den Ellenbogen abstützen!)
• Sitzen Sie aufrecht – nahe am Tisch (so nah, „dass auf dem Schoß
eine Katze Platz hätte, zwischen Rücken und Lehne aber eine Maus“).
• Fangen Sie nicht an zu trinken, bevor alle etwas haben.
• Fangen Sie nicht an zu essen, bevor alle das Gericht auf dem Tisch
haben.
• Sobald Sie fertig sind mit dem Essen, legen Sie das Besteck schräg
rechts unten („halb fünf“) ab.
Ist die Frage „Darf ich bitten?“ 2009 noch
zeitgemäß?
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Das gilt 2009: Diese Frage passt in ein klassisches Umfeld und auf Bälle,
junge Menschen finden diese Formulierung mittlerweile antiquiert.
„Möchtest du tanzen?“ / „Möchten Sie tanzen?“ ist eine zeitgemäße
Alternative. Zu Disko-Klängen darf man selbstverständlich auch allein
tanzen. Selbstverständlich dürfen Sie heutzutage auch als Frau den
Wunsch nach einem Tanz äußern. Den Herrn, der neben Ihnen sitzt, können Sie z. B. auch im Sitzen fragen, ob er mit Ihnen tanzen will.
Gehört der erste Tanz nach wie vor der
Partnerin?
Das gilt 2009: An dieser Regel hat sich nichts geändert. Auch 2009 gehört
der erste Tanz immer noch der eigenen Partnerin! Offizielle Pflichttänze
gibt es bei öffentlichen Bällen (im Gegensatz zu privaten Bällen) nicht
mehr: Sie müssen nicht mehr mit allen Damen an Ihrem Tisch tanzen. Sie
beweisen jedoch Stil, wenn Sie die Dame zum Tanz auffordern, deren
Partner mit Ihrer Partnerin tanzt.
Trinkgeld, auch wenn ich per EC- oder
Kreditkarte bezahle?
Veraltete Regel: Hartnäckig hält sich die in den
1980er-Jahren entstandene Regel, dass Sie bei
Bezahlung mit der Kreditkarte den Trinkgeldbetrag in bar zahlen.
Und das gilt 2009: Natürlich freut sich das
Servicepersonal, wenn Sie das Trinkgeld bar
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dazulegen, zwingend erforderlich ist es aber nicht. Möchten Sie das
Trinkgeld per Kreditkarte zahlen, schreiben Sie „Trinkgeld“ beziehungsweise „Tip“ unter den Rechnungsbetrag. Dann wird das bei der
Abrechung berücksichtigt – und der Wirt weiß, welcher Trinkgeldbetrag
beinhaltet ist.
Ist es mittlerweile üblich, auch „Chefs“ Trinkgeld
zu geben?
Veraltete Regel: Chefs bekommen kein Trinkgeld, da sie ja genug verdienen.
Und das gilt 2009: Als Anerkennung für guten Service kann man auch
Chefs in Restaurants oder Friseursalons ein Trinkgeld zukommen lassen.
Grund: Sie arbeiten oft sehr hart (häufig auch ohne Angestellte) und meistens weiß man auch gar nicht, dass es sich um den Chef handelt. Als
Stammkunde geben Sie jedoch besser ab und zu ein kleines Geschenk
statt Geld – das ist wertschätzender.
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Benimm ist in! Doch: Sind Sie immer sicher, sich richtig zu
verhalten? Was gilt im Jahr 2009 nach wie vor und welche
Etikette-Regeln haben sich geändert?
Wir haben in dieser Broschüre 62
Knigge-Empfehlungen für 2009
2008 für
Sie aufgelistet
SEB-K09-9/02

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