hausordnung - WG UNION Rostock eG

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hausordnung - WG UNION Rostock eG
HAUSORDNUNG
FÜR DIE MIETER DER WG UNION ROSTOCK EG
Das Wohnen und Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme,
Toleranz und Achtung. Zum Schutz dieser Grundvoraussetzungen des menschlichen Umgangs miteinander und zum
Schutz der dem täglichen Gebrauch unterliegenden Sachen
und Einrichtungen bittet die Wohnungsgenossenschaft alle
Mieter um Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen.
1. Ruhezeiten
An Werktagen sind in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr alle vermeidbaren lärmverursachenden Tätigkeiten zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen dürfen ruhestörende Arbeiten grundsätzlich
nicht durchgeführt werden. Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Rundfunk und Fernsehen) sind auch außerhalb
der Ruhezeiten nur so zu benutzen, dass sie für Nachbarn nicht störend sind.
2. Gemeinschaftseinrichtungen
Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume, Trockenräume und andere Gemeinschaftsräume stehen allen
Hausbewohnern zu der dafür vorgesehenen Nutzung zur Verfügung. Die ausschließlich persönliche Nutzung durch
einzelne Mieter ist unzulässig. Sperrmüll u. ä. darf in den Gemeinschaftsräumen nicht gelagert werden.
Die Belüftung der Gemeinschaftsräume, Treppenhäuser und Dachböden erfolgt ausschließlich tagsüber durch
mehrmaliges sog. „Stoßlüften“.
Das Spielen in den Fluren, Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet.
Soweit der Nutzungsvertrag keine anderweitige Regelung trifft, obliegt den Hausbewohnern in regelmäßigem
Wechsel die Reinigung der Treppenhäuser und der Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich der Fenster. Für diesen Fall erstellen die Mieter die Pläne für die Hausreinigung eigenverantwortlich.
3. Treppenhäuser, Flure, Aufzüge
Das Abstellen von Gegenständen (gleich welcher Art) in Treppenhäusern, Dachböden, Vorkellern, Kellergängen,
Fluren und ausgewiesenen Fluchtwegen ist grundsätzlich nicht gestattet. Mopeds und Motorräder dürfen in keinem
Raum des Hauses abgestellt werden.
Bei der Benutzung von Aufzügen sind die Benutzungshinweise zu beachten. Werden Hunde im Aufzug mitgeführt,
müssen sie einen Maulkorb tragen und kurz an der Leine gehalten werden.
4. Balkone, Terrassen, Grünflächen
Blumenkästen müssen fachgerecht angebracht werden. Das Bepflanzen, Gießen und die sonstige Pflege haben so
zu erfolgen, dass Brüstungen, Wände und darunter liegende Anlagen nicht beschmutzt oder beschädigt werden.
Das Grillen mit offenem Feuer auf Balkonen und Terrassen ist zum Schutz der Mitbewohner vor Rauch- und
Geruchsbelästigung nicht gestattet.
Wäsche darf auf den Balkonen nur bis Brüstungshöhe aufgehängt werden. Das Reinigen und Entstauben von
Gegenständen vom Balkon und aus den Fenstern ist nicht erlaubt. Auf den zum Haus gehörenden Grünanlagen ist
das Fußballspielen verboten.
www.union-rostock.de - [email protected]
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FÜR DIE MIETER DER WG UNION ROSTOCK EG
5. Müllentsorgung
Müll darf nur über die dafür bereitgestellten Müllbehälter
entsorgt werden. Die Mieter sind verpflichtet, den Müll
den Vorschriften entsprechend zu trennen.
Sperrmüll darf nur am Tag vor der Abholung auf den dafür
vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
6. Ungeziefer
Das Anlocken und Füttern von Tieren sowie das Hinauswerfen von Speiseresten und die Entsorgung in die Toilette
ist wegen der damit verbundenen Verschmutzung und Ungeziefergefahr zu unterlassen.
7. Ruhender Verkehr
Kraftfahrzeuge (z.B. Mopeds) dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden; in keinem Fall
auf Gehwegen und auf Grünflächen.
8. Brandschutz
Offenes Licht und Rauchen auf dem Boden, in den Treppenhäusern und im Keller sind untersagt. In Kellern und auf
Böden dürfen keine leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.
9. Abwesenheit des Mieters
Bei längerer Abwesenheit sollte der Wohnungsschlüssel für Notfälle bei einer Person des Vertrauens hinterlegt und
der Hauswart informiert werden, wo sich der Schlüssel befindet.
10. Tierhaltung
Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des
Gebäudes, des Grundstücks und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmung der
Genossenschaft, wenn es Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt.
11. Bauliche Maßnahmen
Sämtliche bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die
Genossenschaft. Hierunter fallen auch das Anbringen von Windschutz und Markisen, andersfarbige malermäßige
Anstriche an Balkonen und Loggien sowie das Anbringen von Aufschriften und Werbungen.
12. Antennen
Das Anbringen von Außenantennen für den Rundfunk- und Fernsehempfang sowie von
Funkantennen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Diese Hausordnung tritt ab 1. April 2011 in Kraft.
Wohnungsgenossenschaft
UNION Rostock eG
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