Weiterbildung - Asklepios Kliniken
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Weiterbildung - Asklepios Kliniken
Kontakt Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH Bildungszentrum Zugangsvoraussetzung Sie sind bei einem unserer Kooperationspartner beschäftigt und verfügen über einen der folgenden Berufsabschlüsse: ■ Krankenschwester/Krankenpfleger ■ Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger ■ Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ■ Altenschwester/Altenpfleger ■ Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger Bewerbungsunterlagen Ihre Bewerbung mit: ■ Bewerbungsanschreiben ■ Lebenslauf mit Lichtbild ■ Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ■Prüfungszeugnis ■Geburtsurkunde ...richten Sie bitte direkt an die Pflegedirektion oder Pflegedienstleitung Ihres Hauses. Weiterbildungsstätte Andreas Gawlick Rosdorfer Weg 70 37081 Göttingen Tel.: 0551 402-2910 Fax: 0551 402-2907 E-Mail: [email protected] www.asklepios.com Unser Kooperationsverbund ■ Asklepios Fachklinikum Göttingen ■ Asklepios Fachklinikum Tiefenbrunn ■ Gesundheit Nordhessen - Klinikum Kassel Ludwig-Noll-Krankenhaus ■ Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen Bildungszentrum Weiterbildung Fachkraft für Psychiatrische Pflege ■ Stadt Göttingen FB Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst ■ Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen ■ Universitätsmedizin Göttingen ■ TILCH - Ganzheitliche Pflege und Betreuung ■ Zentrum für Pflege und Betreuung - Luisenhof Kosten der zweijährigen Weiterbildung Die Kosten werden nach der Anzahl der Teilnehmer/innen im Umlageverfahren ermittelt. Die Kliniken des Kooperationsverbundes übernehmen in der Regel die Kosten für ihre Mitarbeiter/-innen. Leitung der Weiterbildung Andreas Gawlick Dipl.-Pflegewirt (FH) Fachkrankenpfleger in der Psychiatrie Franz Kandulski Chefarzt Facharzt für Psychiatrie und Neurologie Gemeinsam für Gesundheit www.asklepios.com Psychiatrie Niedersachsen GmbH Weiterbildung zur Fachkraft für psychiatrische Pflege Theoretische Weiterbildung Psychiatrisch Pflegende vertiefen durch die Weiterbildung zur „Fachkraft für psychiatrische Pflege“ ihre Kompetenzen, psychisch kranke Menschen umfassend und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse zu pflegen. Pflegerisches Handeln stützt sich sowohl auf empirisches, pflegerisches, sozialwissenschaftliches, psychologisches und medizinisches Wissen, als auch auf die Intuition und das Einfühlungsvermögen der Pflegenden, die sich im Weiterbildungsprozess entwickeln und differenzieren. Im Rahmen der Weiterbildung setzen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit unterschiedlichen Behandlungskonzepten der psychiatrischen Pflege kritisch auseinander. Der Vergleich von unterschiedlichen Pflegetheorien und Pflegeprozessmodellen und die Erörterung ihrer Anwendbarkeit in der Pflegepraxis unterstützt die Pflegenden in der Planung und Durchführung einer patienten- und prozessorientierten Pflege. Der Paradigmenwechsel in der psychiatrischen Pflege ist darauf ausgerichtet, Patienten in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, mit ihnen Vor- und Nachteile von Entscheidungen zu analysieren und mögliche Folgen abzuwägen. Basis dafür ist eine wertschätzende, stabilisierende und ressourcenorientierte Kommunikationsgestaltung, in der sich die Patienten mit ihren Interessen, Stärken und Fähigkeiten gesehen und ernst genommen fühlen. Pflegerische Interventionen fokussieren aber auch auf die Bereiche der individuellen Krankheitsbewältigung sowie der Gesundheitsförderung und Gesunderhaltung. Die Weiterbildung ist als berufsbegleitender Lehrgang über zwei Jahre konzipiert und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Lehr- und Lerneinheiten. Für die theoretische Weiterbildung stehen insgesamt 90 Studientage mit einem Umfang von 720 Unterrichtsstunden zur Verfügung. Die Inhalte der theoretischen Weiterbildung sind durch die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (s. u.) vorgegeben. Das darin enthaltene Curriculum benennt drei Kernbereiche: ■ Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse (160 Unterrichtsstunden) ■ Psychiatrische Pflege (300 Unterrichtsstunden) ■ Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften (260 Unterrichtsstunden) Die Seminarinhalte orientieren sich am aktuellen Stand der der Pflegeforschung und der Bezugswissenschaften und werden bei Bedarf angepasst. Praktische Weiterbildung Zur praktischen Weiterbildung gehören drei Praktika in jeweils unterschiedlichen psychiatrischen Fachbereichen. Durch einen Kooperationsverbund von derzeit neun Fachkliniken/Einrichtungen stehen uns mehr als 75 Einsatzorte (Stationen) zur Verfügung. Jedes Praktikum dauert drei Monate und wird am Einsatzort von speziell geschulten Mentoren begleitet. Wichtiger Bestandteil des Praktikums ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit zu einer spezifischen Fragestellung, die der abschließenden Reflexion des Praxiseinsatzes dient. Die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen gibt die folgenden psychiatrischen Fachrichtungen für die Wahl der Einsatzorte vor: ■ Allgemeine psychiatrisch- psychotherapeutische Pflege ■ Gerontopsychiatrische oder gerontologische Pflege ■ Kinder und jugendpsychiatrische Pflege ■ Pflege Abhängigkeitskranker ■ Pflege von Menschen mit Intelligenzminderung oder Störungen in der geistigen Entwicklung und psychiatrischen Auffälligkeiten ■ Forensische psychiatrische Pflege ■ Ambulante psychiatrische Pflege Ihre Wünsche bezüglich des Einsatzortes versuchen wir nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Lehr- und Lernformen Die Lerninhalte werden durch Vorlesungen mit Medieneinsatz und durch Selbststudium in Seminar-, Gruppen- und Einzelarbeiten vermittelt. Im Dialog über das Für und Wider unterschiedlicher Therapieansätze wird der Prozess der eigenen Meinungsbildung unterstützt und damit die Handlungskompetenz gefördert. Darüber hinaus führen wir einige Exkursionen in andere Facheinrichtungen zur Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Behandlungskonzepten durch. Staatliche Anerkennung und Abschluss Die Weiterbildung zur „Fachkraft für Psychiatrische Pflege“ wird auf Grundlage der „Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen“ (vom 18. März 2002, Nds. GVbl. S. 529) durchgeführt und ist in Niedersachsen staatlich anerkannt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Anfertigung einer Facharbeit. Die Weiterbildung schließt mit einer staatlich anerkannten Prüfung. Diese beinhaltet eine Klausur und eine mündliche Prüfung. Der erfolgreiche Abschluss wird durch eine Urkunde bescheinigt.