Weiterbildung - Asklepios Kliniken

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Weiterbildung - Asklepios Kliniken
Kontakt
Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH
Bildungszentrum
Zugangsvoraussetzung
Sie sind bei einem unserer Kooperationspartner beschäftigt und verfügen über einen der folgenden Berufsabschlüsse:
■ Krankenschwester/Krankenpfleger
■ Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und
Krankenpfleger
■ Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
■ Altenschwester/Altenpfleger
■ Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung mit:
■ Bewerbungsanschreiben
■ Lebenslauf mit Lichtbild
■ Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
■Prüfungszeugnis
■Geburtsurkunde
...richten Sie bitte direkt an die Pflegedirektion oder Pflegedienstleitung Ihres Hauses.
Weiterbildungsstätte
Andreas Gawlick
Rosdorfer Weg 70
37081 Göttingen
Tel.: 0551 402-2910
Fax: 0551 402-2907
E-Mail: [email protected]
www.asklepios.com
Unser Kooperationsverbund
■ Asklepios Fachklinikum Göttingen
■ Asklepios Fachklinikum Tiefenbrunn
■ Gesundheit Nordhessen - Klinikum Kassel
Ludwig-Noll-Krankenhaus
■ Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen
Bildungszentrum
Weiterbildung
Fachkraft für Psychiatrische Pflege
■ Stadt Göttingen
FB Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst
■ Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen
■ Universitätsmedizin Göttingen
■ TILCH - Ganzheitliche Pflege und Betreuung
■ Zentrum für Pflege und Betreuung - Luisenhof
Kosten der zweijährigen Weiterbildung
Die Kosten werden nach der Anzahl der Teilnehmer/innen im Umlageverfahren ermittelt. Die Kliniken des Kooperationsverbundes übernehmen in der Regel die Kosten
für ihre Mitarbeiter/-innen.
Leitung der Weiterbildung
Andreas Gawlick
Dipl.-Pflegewirt (FH)
Fachkrankenpfleger in der Psychiatrie
Franz Kandulski
Chefarzt
Facharzt für Psychiatrie und Neurologie
Gemeinsam für Gesundheit
www.asklepios.com
Psychiatrie Niedersachsen GmbH
Weiterbildung zur Fachkraft für psychiatrische Pflege
Theoretische Weiterbildung
Psychiatrisch Pflegende vertiefen durch die Weiterbildung
zur „Fachkraft für psychiatrische Pflege“ ihre Kompetenzen,
psychisch kranke Menschen umfassend und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse zu pflegen.
Pflegerisches Handeln stützt sich sowohl auf empirisches,
pflegerisches, sozialwissenschaftliches, psychologisches und
medizinisches Wissen, als auch auf die Intuition und das
Einfühlungsvermögen der Pflegenden, die sich im Weiterbildungsprozess entwickeln und differenzieren.
Im Rahmen der Weiterbildung setzen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit unterschiedlichen Behandlungskonzepten der psychiatrischen Pflege kritisch auseinander.
Der Vergleich von unterschiedlichen Pflegetheorien und Pflegeprozessmodellen und die Erörterung ihrer Anwendbarkeit
in der Pflegepraxis unterstützt die Pflegenden in der Planung
und Durchführung einer patienten- und prozessorientierten
Pflege.
Der Paradigmenwechsel in der psychiatrischen Pflege ist
darauf ausgerichtet, Patienten in ihrer Entscheidungsfindung
zu unterstützen, mit ihnen Vor- und Nachteile von Entscheidungen zu analysieren und mögliche Folgen abzuwägen.
Basis dafür ist eine wertschätzende, stabilisierende und
ressourcenorientierte Kommunikationsgestaltung, in der sich
die Patienten mit ihren Interessen, Stärken und Fähigkeiten
gesehen und ernst genommen fühlen.
Pflegerische Interventionen fokussieren aber auch auf die
Bereiche der individuellen Krankheitsbewältigung sowie
der Gesundheitsförderung und Gesunderhaltung.
Die Weiterbildung ist als berufsbegleitender Lehrgang über
zwei Jahre konzipiert und umfasst sowohl theoretische als
auch praktische Lehr- und Lerneinheiten.
Für die theoretische Weiterbildung stehen insgesamt 90 Studientage mit einem Umfang von 720 Unterrichtsstunden zur
Verfügung. Die Inhalte der theoretischen Weiterbildung sind
durch die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (s. u.) vorgegeben. Das darin enthaltene
Curriculum benennt drei Kernbereiche:
■ Allgemeine pflegerelevante Kenntnisse
(160 Unterrichtsstunden)
■ Psychiatrische Pflege
(300 Unterrichtsstunden)
■ Pflegerelevantes Grundwissen aus Bezugswissenschaften
(260 Unterrichtsstunden)
Die Seminarinhalte orientieren sich am aktuellen Stand der
der Pflegeforschung und der Bezugswissenschaften und werden bei Bedarf angepasst.
Praktische Weiterbildung
Zur praktischen Weiterbildung gehören drei Praktika in jeweils
unterschiedlichen psychiatrischen Fachbereichen. Durch einen
Kooperationsverbund von derzeit neun Fachkliniken/Einrichtungen stehen uns mehr als 75 Einsatzorte (Stationen) zur Verfügung.
Jedes Praktikum dauert drei Monate und wird am Einsatzort von
speziell geschulten Mentoren begleitet. Wichtiger Bestandteil des
Praktikums ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit zu
einer spezifischen Fragestellung, die der abschließenden Reflexion des Praxiseinsatzes dient. Die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen gibt die folgenden psychiatrischen Fachrichtungen für die Wahl der Einsatzorte vor:
■ Allgemeine psychiatrisch- psychotherapeutische Pflege
■ Gerontopsychiatrische oder gerontologische Pflege
■ Kinder und jugendpsychiatrische Pflege
■ Pflege Abhängigkeitskranker
■ Pflege von Menschen mit Intelligenzminderung oder Störungen in der geistigen Entwicklung und psychiatrischen
Auffälligkeiten
■ Forensische psychiatrische Pflege
■ Ambulante psychiatrische Pflege
Ihre Wünsche bezüglich des Einsatzortes versuchen wir nach
Möglichkeit zu berücksichtigen.
Lehr- und Lernformen
Die Lerninhalte werden durch Vorlesungen mit Medieneinsatz und durch Selbststudium in Seminar-, Gruppen- und
Einzelarbeiten vermittelt.
Im Dialog über das Für und Wider unterschiedlicher Therapieansätze wird der Prozess der eigenen Meinungsbildung
unterstützt und damit die Handlungskompetenz gefördert.
Darüber hinaus führen wir einige Exkursionen in andere
Facheinrichtungen zur Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Behandlungskonzepten durch.
Staatliche Anerkennung und Abschluss
Die Weiterbildung zur „Fachkraft für Psychiatrische
Pflege“ wird auf Grundlage der „Verordnung über die
Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen“ (vom 18. März
2002, Nds. GVbl. S. 529) durchgeführt und ist in Niedersachsen staatlich anerkannt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Anfertigung einer Facharbeit. Die Weiterbildung schließt mit
einer staatlich anerkannten Prüfung. Diese beinhaltet eine
Klausur und eine mündliche Prüfung. Der erfolgreiche
Abschluss wird durch eine Urkunde bescheinigt.