ANHANG 1 Gemeinde Adresse Öffnungszeiten Au am Leithaberge

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ANHANG 1 Gemeinde Adresse Öffnungszeiten Au am Leithaberge
 ANHANG 1
Gemeinde Au am Leithaberge Bad Deutsch Altenburg Berg Adresse Öffnungszeiten 2451 Au/Lbg Seibersdorfer Str. (Bauhof) jeden 2.Sa von 8‐12 Uhr 2405 B.D.Altenburg
Emil‐Hofmann‐Gasse 13 (Bauhof) abwechselnd Sa von 8‐10 Uhr und Mi von 12.30‐14.30 Uhr 2413 Berg Pelzgarten 3 (Bauhof) jeden 1.Sa im Monat von 8‐10 Uhr zusätzlich: von April bis November jeden Donnerstag von 15 bis 16 Uhr 1
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Bruck an der Leitha 2460 Bruck/L. Industriegelände West (neben Kompostanlage) jeden Mo von 7‐12 und 13‐15.30 Uhr jeden Fr von 7‐12 Uhr jeden Sa von 8‐11.30 Uhr Enzersdorf an der Fischa 2431 Enzersdorf/F. ASZ Enzersdorf Reisenbachsiedlung 14‐tägig abwechselnd: Mi 8‐12 Uhr und Sa 8‐12 Uhr 2433 Enzersdorf an der Fischa Margarethen/M., Alte ASZ Margarethen Kläranlage 14‐tägig abwechselnd: Mi 8‐12 Uhr und Sa 8‐12 Uhr 2
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Göttlesbrunn‐Arbesthal Götzendorf/L. Hainburg/D. 2464 Göttlesbrunn Schulgasse 4 (Bauhof) jeden Samstag von 8‐11 Uhr jeden 2. Mittwoch von 8‐10 Uhr 2434 Götzendorf Trautmannsdorfer Str.
(Bauhof) jeden 2. Mi von 13‐17 Uhr jeden 2. Sa von 8‐12 Uhr (Nov‐
Mär) bzw. 7‐12 Uhr (Apr‐Okt) 2410 Hainburg/D. Deponie an der B9 Di u. Fr von 6.45‐16.00 Uhr Mi u. Sa von 6.45‐12.00 Uhr 3
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Hof am Leithaberge Höflein Hundsheim 2451 Hof/Lbg. Seibersdorfer Str. (Bauhof) jeden 2. Sa 8‐11 Uhr einmal im Monat Do 15‐17 Uhr 2465 Höflein, Rusten (Göttlesbrunner Str.) jeden 1.Sa im Monat von 08.00‐11.30 Uhr zus. März‐ Okt. jeden 3. Do im Monat von 15‐18.30 Uhr 2405 Hundsheim Edelsthalerweg (Bauhof) jeden 2. Fr von 13‐15 Uhr jeden 1. Sa im Monat von 8‐9 Uhr (für Berufstätige) 4
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Mannersdorf/Lgb. Petronell‐C. Prellenkirchen 2452 Mannersdorf
Industriegelände (Am Teich 5) jeden Di und Sa von 9‐12 Uhr 2404 Petronell Burggasse 9 (Bauhof) jeden 2. Sa von 8‐12 Uhr jeden 2. Mo von 7‐10 Uhr 2472 Prellenkirchen ehem. Deponie jeden Mi von 13.30‐15.30 Uhr jeden 2. Samstag von 8‐12 Uhr 5
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Rohrau Scharndorf Sommerein 2471 Gerhaus Waldgasse 5 jeden 2. Sa von 8‐11 Uhr März‐Okt.: wöchentlich Sa von 8‐11 Uhr und Do von 17‐18 Uhr 2403 Scharndorf an der B9 zw. Wildungsmauer und Regelsbrunn jeden Sa 13‐16 Uhr 2453 Sommerein, Groisbachstraße jeden 2. Sa von 8‐12 Uhr April, Mai, September, Oktober: jeden Sa von 8‐12 Uhr 6
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Trautmannsdorf Wolfsthal 2463 Stixneusiedl Viehtrift Mi von 12.45‐16 Uhr jeden 1. Sa im Monat von 8‐11 Uhr 2412 Wolfsthal Edelhofgasse 8 jeden 1. Sa im Monat von 8‐10 Uhr jeden 3. Mi im Monat von 13.30‐16.30 Uhr Tabelle1: Adressen und Öffnungszeiten ASZ
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A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at ANHANG 2
Abfallart Gebinde
Sammelmengen 2010 2011 2012 2013 499 Stück 466 Stück 489 Stück 546 Stück Sammlung im ASZ Bruck/L. erst ab 2013. Voraussichtlich 2‐3 Entleerungen/Jahr. 3 NUR TRANSPORT Elektrokleingeräte Gitterbox Elektrokleingeräte 24m³ Abrollcontainer mit Deckel Elektrogroßgeräte mit gefahrenrelevanten Eigenschaften, die am ASZ nicht schadstoffentfrachtet werden können (z.B. Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren) Stück Kühlgeräte Stück Bildschirmgeräte Stück Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Kondensatoren Rungenpalette, 240‐Liter Mülltonne aus Kunststoff mit Einstecksäcken oder 120‐Liter Spannringfass aus Kunststoff 18‐Liter‐
Kunststofffass Fahrzeugbatterien Paloxe Gerätebatterien 80‐Liter‐Fass Speiseöl (NÖLI) Gitterbox 10 Stück 10 Stück 10 Stück 1639 Stück (56420kg) 2952 Stück (63530 kg) 1401 Stück (57770kg) 3353 Stück (82580 kg) 1274 Stück (47270kg) 3169 Stück (63410 kg) 1630 kg 2160 kg 2040 kg 1593 kg 10 Stück 10 Stück 10 Stück 10 Stück 11 Stück
(7680 kg) 41 Stück
(4670 kg) 9 Stück
(5440 kg) 40 Stück
(4590 kg) 14 Stück (8830 kg) 41 Stück (5320 kg) 124 Stück 96 Stück 99 Stück TRANSPORT UND ENTSORGUNG 10 Stück 1356 Stück 3228 Stück 17 Stück 42 Stück 96 Stück Reifen PKW mit Felge Stück 354 Stück 293 Stück 341 Stück 431 Stück Reifen PKW ohne Felge Stück 871 Stück 981 Stück 961 Stück 824 Stück Reifen LKW mit Felge Stück 8 Stück 11 Stück 6 Stück 5 Stück Reifen LKW ohne Felge Stück 18 Stück 14 Stück 13 Stück 0 Reifen Traktor klein ohne Felge Stück 18 Stück 30 Stück 40 Stück 26 Stück Reifen Traktor mit Felge Stück 8 Stück 7 Stück 8 Stück 9 Stück Reifen Traktor groß ohne Felge Stück 7 Stück 1 Stück 13 Stück 2 Stück Gasflaschen Stück 10 Stück 10 Stück 10 Stück 10 Stück Altfarben und Altlacke 240‐Liter Mülltonne aus Kunststoff mit 78820 kg 82213 kg 46234 kg 29195 kg 8
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Einstecksäcken
Abfallart Gebinde Altmedikamente Laborabfälle und Chemikalienreste Laugen Lösungsmittelgemische Medizinische Abfälle Pestizide und Gifte Säuren Spraydosen Werkstättenabfälle Quecksilberhältige Rückstände 240‐Liter Mülltonne aus Kunststoff mit Einstecksäcken 120‐Liter‐
Spannringfass aus Kunststoff 120‐Liter Spannringfass aus Kunststoff 240‐Liter Mülltonne aus Kunststoff mit Einstecksäcken 60‐Liter‐Fass 200‐Liter‐
Spannringfass aus Metall 120‐Liter Spannringfass aus Kunststoff 200‐Liter‐
Spannringfass aus Metall 240‐Liter Mülltonne aus Kunststoff mit Einstecksäcken 2‐Liter‐Kunststofffass Sammelmengen 2010 2011 2012 2013
4275 kg 3905 kg 3413 kg 3096 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 4202 kg 2777 kg 3060 kg 3924 kg 100 kg 100 kg 100 kg 100 kg 8580 kg 7870 kg 7820 kg 7520 kg 4284kg 3482 kg 3701 kg 3192 kg 10 kg 10 kg 10 kg 10 kg Tabelle 2.1: Sammelmengen der einzelnen Fraktionen
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A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Abfallart Beispiele
Elektrokleingeräte Gemäß Anhang 3 der Elektroaltgeräte‐Verordnung Elektrogroßgeräte Gemäß Anhang 3 der Elektroaltgeräte‐Verordnung
Elektrogroßgeräte mit gefahrenrelevanten Eigenschaften, die am ASZ nicht schadstoffentfrachtet werden können (z.B. Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren) Kühlgeräte Gemäß Anhang 3 der Elektroaltgeräte‐Verordnung Bildschirmgeräte Gemäß Anhang 3 der Elektroaltgeräte‐Verordnung Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Gemäß Anhang 3 der Elektroaltgeräte‐Verordnung Kondensatoren Elektrolytkondensatoren aus der Schadstoffentfrachtung von Elektrogroßgeräten Fahrzeugbatterien Gemäß §3, Ziff.5 BatterienVO Gerätebatterien Gemäß §3, Ziff.3 BatterienVO Speiseöl (NÖLI) Altspeiseöl, Altspeisefett, Margarine, Schmalz Altfarben und Altlacke Alleskleber, Anstrichmittel, Farbreste (nicht ausgehärtet), Farbtoner, Korrekturlacke, Lacke, Lasuren, Lederfarben, Möbelpflege, Nagellack, Schuhcreme (flüssig), Silikonkartuschen, Tonercartridges, Unterbodenschutz. Altmedikamente Altmedikamente, Kapseln, Medikamente, Salben, Creme, Tabletten, Tropfen Laborabfälle und Chemikalienreste Laugen Lösungsmittelgemische Bleichmittel (Konzentrate), Chemikalienreste, Chlor, Chlor "flüssig",CHC, Chlor 60, Chlor , 0, Chlorifix, Chlorilong, Chloriklar, Danchlor, Desinfektionsmittel (konzentriert), Entfärber, Feuerlöschpulverreste, Fixierer, Fleckensalz, Formaldehyd (Desinfektionsmittel), Geschirrspülhilfe, Hygienereiniger, Laborabfälle, Perhydrol (Wasserstoffperoxid, konzent, iert), Schimmelentferner, Schimmelschutzkonzentrat, Sekundenkleber, silberhaltige Bäder, unbekannte Stoffe, Unkrautvernichtungsmittel, Unkrautsalz, Wasserstoffperoxid, Wühlmausgift, undefinierbare Substanzen Abbeizmittel, Abflussreiniger, Ammoniaklösung, Ätzkali, Ätznatron, Backofenreiniger, Beizen, Calciumhydroxid (gelöschter Kalk), Entwickler, Grillreiniger, Haushaltsreiniger, Kalilauge, Kaliwasserglas, Kalk (gebrannt), Laugen, Natronlauge, Natronwasserglas, Ofenreiniger, Salmiakgeist, Sanitärreiniger, Schwimmbadpflege pH‐Plus oder nur Plus, Wasserglas Abbeizmittel, Aceton, Alkohole, Autopolitur, ‐wachse, Backofenreiniger, Beizen, Benzin, Benzol, Bremsflüssigkeit, Brennspiritus, Bügeleisenreiniger, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Chloroform, Entfettungsmittel, Ethylenglykol, Farbverdünner, Fensterreiniger, Frostschutzmittel, Glasreiniger, Haushaltsreiniger, Heizölgemisch mit Lösungsmittel, Holzreiniger, Lackverdünner, lmprägnieröl, Lösungsmittel, halogenfrei, Lösungsmittel, halogenhaltig, Luftverbesserer, Methanol, Methylenchlorid, Modellmotorentreibstoff, Nagellackentferner, Nitroverdünnung, PER(chlorethylen), Pumpsprays, Scheibenreiniger, Spiritus, Tapetenlöser, Terpentin (‐ersatz), Testbenzin, TETRA(chlorkohlenstoff), Toluol, TRI(chlorethylen), Universalverdünner, Waschbenzin, Xylol Medizinische Abfälle Kanülen, lnjektionsnadeln, Spritzen, Abfälle mit Infektionsgefahr Pestizide und Gifte Ameisenvernichter, Baumschutzmittel, Carbolineum (Holzschutz), DDT , Fungizide, Herbizide, Holzschutzmittel, Insektizide, Mottenkugeln, Mottenschutzmittel (keine 10
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Säuren Spraydosen Werkstättenabfälle Quecksilberhältige Rückstände Klebstreifen), Pestizide, Pflanzenschutzmittel, Rattengift, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schneckentod, Spritzmittel Ameisensäure, Essigsäure, konzentriert (Eisessig), Flusssäure, Glaskeramikreiniger, Kalklöser, Metallputzmittel, Salpetersaure, Salzsäure, Sanitärreiniger, Säuren, Schwefelsäure, Schwimmbadpflege pH‐Minus oder nur Minus, Unterbrecher (bei Fotoentwicklung), WC‐Reiniger Autolacke (Spraydosen), Deosprays, Feuerlöscher (unter Druck), Gaskartuschen, Haarspray, Halonfeuerlöscher, Lackspray, Lederspray, lnsektensprays, Montageschaumdosen, PU‐Schaumdosen, Spraydosen Boden (ölverunreinigt), Ölbindemittel (gebraucht), Ölfilter, Putzlappen (ölhaltig), Schmierfettreste, Treibstofffilter Quecksilberthermometer, Quecksilberschalter Tabelle 2.2: Beispiele für die Zuordnung von Abfällen zu den einzelnen Fraktionen.
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A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at ANHANG 3 – Durchzuführende Arbeiten je Fraktion Die Klassifizierung gemäß ADR ist eine vorläufige und muss vom Auftragnehmer jedenfalls bestätigt bzw. korrigiert werden. Bezeichnung PS-Sammlung
Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
Altfarben u. Altlacke
55502
FARBE
UN 1263; 3; II
(M222)
Altmedikamente
53501
kein Gefahrgut
(nicht ADR lt. M222
+ ADR 3.3.1 –601)
Derzeitiges
Sammelgebinde
Bereitstellung der
Sammelgebinde
Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
240‐Liter‐Tonne GABL stellt Tonnen,
mit Einstecksäcken Einstecksäcke und Aufkleber (gemäß ADR und AWG) bereit. Herausholen der Tonnen aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug.‐ Entleeren der Tonnen und Einstecken neuer Säcke Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen Lagerhaltung der Tauschgebinde und Einstecksäcke Instandhaltung und Reinigung der Tonnen und Aufkleber Transport irreparabel beschädigter Tonnen zum GABL‐Wirtschaftshof und Abholung reparierter bzw. neuer Tonnen vom GABL‐Wirtschaftshof Beschädigungen der Tonnen durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 240‐Liter‐Tonne GABL stellt Tonnen, mit Einstecksäcken Einstecksäcke und Aufkleber bereit. Herausholen der Tonnen aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug. Entleeren der Tonnen und Einstecken neuer Säcke. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen Lagerhaltung der Tauschgebinde und Einstecksäcke. Instandhaltung und Reinigung der Tonnen und Aufkleber. Transport irreparabel beschädigter Tonnen zum GABL‐Wirtschaftshof und Abholung reparierter bzw. neuer Tonnen vom GABL‐Wirtschaftshof. Beschädigungen der Tonnen durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 12
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Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
Bildschirmgeräte
einschl.
Bildröhrengeräte
Derzeitiges
Sammelgebinde
Bereitstellung der
Sammelgebinde
Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
35212
Derzeit lose. Zukünftig möglicherweise in Gitterboxpaletten Eventuell in Zukunft verwendete Gitterboxpaletten werden vom GABL beigestellt Herausholen der Geräte aus den Lagerräumen am ASZ, Schlichten auf Paletten, verpacken mit Wickelfolie und Verladen in das Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Hubwagen und Verpackungsmaterialien werden vom AN beigestellt. Transport zu und Abladen bei einer regionalen Übernahmestelle (RÜ) der BAWU. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der RÜ herzustellen. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Stück. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 35231
Gitterboxpalette bzw. am ASZ Bruck/L. ein 24m³‐
Abrollcontainer mit Deckel GABL stellt Gitterboxpaletten bereit. Abrollcontainer werden vom AN (bzw. auf Initiative des AN von der RÜ) bereitgestellt Herausholen der Gitterboxpaletten aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Hubwagen werden vom AN beigestellt. Transport zu und Abladen bei einer regionalen Übernahmestelle (RÜ) der BAWU sowie im Gegenzug Mitnahme von Tauschgebinden. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der RÜ herzustellen. Lagerhaltung der Tauschgebinde. Instandhaltung und Reinigung der Gitterboxen. Transport irreparabel beschädigter Gitterboxen zum GABL‐Wirtschaftshof und Abholung funktionstüchtiger Gitterboxen vom GABL‐Wirtschaftshof. Beschädigungen der Gitterboxen durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. Lt. EAG-VO
kein Gefahrgut
Elektrokleingeräte
kein Gefahrgut
13
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Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
Elektrogroßgeräte
35231
lt. EAG-VO
Derzeitiges
Sammelgebinde
lose
z.B. Nachtspeicheröfen (asbesthaltig)
und Ölradiatoren
Elektrolytkondensatoren 35209
kein Gefahrgut
Bereitstellung der
Sammelgebinde
18‐Liter‐
Kunststofffass Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
Herausholen der Geräte aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen werden vom AN beigestellt. Bei Nachtspeicheröfen: staubdichtes Einpacken der Geräte (Kunststoffsäcke, Wickelfolie) und Anbringen der notwenigen Aufkleber („a“). Die Verpackungsmaterialien und Aufkleber werden vom AN beigestellt. Transport zu und Abladen bei einer regionalen Übernahmestelle (RÜ) der BAWU. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der RÜ herzustellen. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Stück. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. GABL stellt Gebinde Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das bereit und Aufkleber Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom bereit. AN beigestellt. Transport zu, Abladen und Entleeren bei einer regionalen Übernahmestelle (RÜ) der BAWU. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der RÜ herzustellen. Lagerhaltung, Instandhaltung und Reinigung der Gebinde und Aufkleber. Transport irreparabel beschädigter Gebinde zum GABL‐Wirtschaftshof und Abholung neuer Gebinde vom GABL‐Wirtschaftshof. Beschädigungen der durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 14
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Bezeichnung PS-Sammlung
Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
Fahrzeugbatterien
35322
BATTERIEN (AKKUMULATOREN),
NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE
UN 2794; 8; -
Gasentladungslampen
35339
(Leuchtstoffröhren)
kein Gefahrgut
Derzeitiges
Sammelgebinde
Bereitstellung der
Sammelgebinde
Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
Paloxe
GABL stellt Palettenboxen (Paloxen) und Aufkleber (gemäß ADR und AWG) bereit. Herausholen der Paloxen aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Hubwagen werden vom AN beigestellt. Transport zu, Abladen und Entleeren bei einer regionalen Übernahmestelle (RÜ) der BAWU sowie im Gegenzug Mitnahme von Tauschgebinden. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der RÜ herzustellen. Lagerhaltung der Tauschgebinde. Instandhaltung und Reinigung der Paloxen und Aufkleber. Transport irreparabel beschädigter Paloxen zum GABL‐Wirtschaftshof und Abholung neuer Paloxen vom GABL‐Wirtschaftshof. Beschädigungen der Paloxen durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. Rungenpalette oder 240‐Liter‐
Tonne GABL stellt Rungenpaletten bzw. Tonnen, Einstecksäcke und Aufkleber bereit. Herausholen der Rungenpaletten aus den Lagerräumen am ASZ und verladen in das Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Hubwagen werden vom AN beigestellt. Transport zu und Abladen bei einer regionalen Übernahmestelle (RÜ) der BAWU sowie im Gegenzug Mitnahme von Tauschgebinden. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der RÜ herzustellen. Lagerhaltung der Tauschgebinde. Transport irreparabel beschädigter Rungenpaletten oder Tonnenzum GABL‐
Wirtschaftshof und Abholung neuer Gebinde vom GABL‐Wirtschaftshof. Beschädigungen der Rungenpaletten oder Tonnen durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 15
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Bezeichnung PS-Sammlung
Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
Gasentladungslampen
Derzeitiges
Sammelgebinde
120‐Liter‐
Kunststofffass AN stellt Gebinde bereit. 35338
80‐Liter‐
Kunststofffass Regionale Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und verladen in das Übernahmestelle Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom stellt Gebinde bereit. AN beigestellt. Transport zu und Abladen bei einer regionalen Übernahmestelle (RÜ) der BAWU sowie im Gegenzug Mitnahme von Tauschgebinden. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der RÜ herzustellen. Lagerhaltung der Tauschgebinde. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 59803
lose
kein Gefahrgut
kein Gefahrgut
Gasflaschen
Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
35339
(Energiesparlampen)
Gerätebatterien
Bereitstellung der
Sammelgebinde
Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Transport zu und Abladen bei einer regionalen Übernahmestelle (RÜ) der BAWU sowie im Gegenzug Mitnahme von Tauschgebinden. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der RÜ herzustellen. Lagerhaltung der Tauschgebinde. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. Herausholen der Gasflaschen aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Stück. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 16
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Bezeichnung PS-Sammlung
Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
Kühl- und Gefriergeräte
35205
Lt. EAG-VO
Derzeitiges
Sammelgebinde
Bereitstellung der
Sammelgebinde
lose
lose
120‐Liter‐
Kunststofffass AN stellt Gebinde bereit. Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 120‐Liter‐
Kunststofffass AN stellt Gebinde
bereit. Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und verladen in das Transportfahrzeug Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. kein Gefahrgut
Kühl- und Gefriergeräte
aus dem gewerblichen
Bereich (auch
Wärmepumpen)
35205
kein Gefahrgut
Laborabfälle und
59305
Chemikalienreste
UN 1479; 5.1; III
ENTZÜNDEND (OXIDIEREND)
WIRKENDER FESTER STOFF, N.A.G.
Laugen
52402
ÄTZENDER BASISCHER
ANORGANISCHER FLÜSSIGER
STOFF, N.A.G.
UN 3266; 8; II
(M222)
Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
Herausholen der Geräte aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Transport zu und Abladen bei einer regionalen Übernahmestelle (RÜ) der BAWU. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der RÜ herzustellen. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Stück. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. Herausholen der Geräte aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen. Fotodokumentation inkl. Lieferschein damit der GABL die Kosten weiterverrechnen kann. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 17
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Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
Lösungsmittelgemische
55370
ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER
STOFF, GIFTIG, N.A.G.
UN 1992; 3+6.1; II
(M222)
Medizinische Abfälle
97101
UNTER DIE VORSCHRIFTEN
FALLENDER MEDIZINISCHER
ABFALL, N.A.G
UN 3291; 6.2; II
(ADR 2.2.62.1.11.2)
Pestizide und Gifte
53103
PESTIZID, FLÜSSIG, ENTZÜNDBAR,
GIFTIG, N.A.G.
UN 3021, 3+6.1;
(M222)
II
Derzeitiges
Sammelgebinde
Bereitstellung der
Sammelgebinde
Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
240‐Liter‐Tonne GABL stellt Tonnen, mit Einstecksäcken Einstecksäcke und Aufkleber (gemäß ADR und AWG) bereit. Herausholen der Tonnen aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug Entleeren der Tonnen und Einstecken neuer Säcke Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen Lagerhaltung der Tauschgebinde und Einstecksäcke Instandhaltung und Reinigung der Tonnen und Aufkleber Transport irreparabel beschädigter Tonnen zum GABL‐Wirtschaftshof und Abholung reparierter bzw. neuer Tonnen vom GABL‐Wirtschaftshof Beschädigungen der Tonnen durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 60‐Liter‐
Kunststofffass AN stellt Gebinde bereit. Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 200‐Liter‐
Metallfass P621 AN stellt Gebinde bereit. Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 18
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Bezeichnung PS-Sammlung
Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
35326
Quecksilberhaltige
Rückstände
UN 2809, 8, III
(M222)
QUECKSILBER
Derzeitiges
Sammelgebinde
2‐Liter‐
Kunststofffass Reifen
57502
lose
Säuren
52102
ÄTZENDER SAURER
ANORGANISCHER FLÜSSIGER
STOFF, N.A.G.
UN 3264; 8; II
(M222)
120‐Liter‐
Kunststofffass Bereitstellung der
Sammelgebinde
Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
GABL stellt Gebinde Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das bereit. Transportfahrzeug Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen Lagerhaltung der Tauschgebinde Instandhaltung und Reinigung der Tonnen und Aufkleber Transport irreparabel beschädigter Tonnen zum GABL‐Wirtschaftshof und Abholung reparierter bzw. neuer Tonnen vom GABL‐Wirtschaftshof Beschädigungen der Tonnen durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. Herausholen der Reifen aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen. Mengenaufzeichnung: je ASZ, Abholung und Art in Stück. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. PKW ohne/mit Felge
LKW ohne/mit Felge
Traktor klein ohne/mit Felge
Traktor groß
AN stellt Gebinde bereit. Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und Verladen in das Transportfahrzeug Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 19
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Bezeichnung PS-Sammlung
Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
Spraydosen
59803
DRUCKGASPACKUNGEN
UN 1950; 2.1+6.1; (M222)
Speiseöl
12302
kein Gefahrgut
Derzeitiges
Sammelgebinde
200‐Liter‐
Spannringfass aus Metall Bereitstellung der
Sammelgebinde
AN stellt Gebinde bereit. Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und verladen in das Transportfahrzeug Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Sackrodeln werden vom AN beigestellt. Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. Gitterbox, verzinkt, GABL stellt verzinkte Herausholen der Gebinde aus den Lagerräumen am ASZ und verladen in das mit 144 NÖLIs bzw. Gitterboxen bereit. Transportfahrzeug. Dazu nötige Transporthilfen wie z.B. Hubwagen werden vom 12 Gastro‐NÖLIs AN beigestellt. Zwischenlagerung an einem Standort des AN und bei Erreichen einer frachtbaren Menge Transport zu Fa. Ölwert GmbH sowie im Gegenzug Mitnahme von Tauschgebinden. Über die genaue Vorgangsweise ist vorab das Einvernehmen mit der Fa. Ölwert GmbH herzustellen. Lagerhaltung der Tauschgebinde inkl. Kontrolle der Anzahl und des Zustandes der NÖLIs und Deckel. Transport irreparabel beschädigter Gebinde zum GABL‐Wirtschaftshof und Abholung neuer Gebinde vom GABL‐Wirtschaftshof Beschädigungen der Tonnen durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. 20
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Bezeichnung PS-Sammlung
Schlüsselnummer
BENNENNUNG ADR
UN; Gefahrzettel; VG
Werkstättenabfälle
54930
FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE
FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN,
N.A.G.
UN 3175; 4.1; II
(M222)
Derzeitiges
Sammelgebinde
Bereitstellung der
Sammelgebinde
240‐Liter‐Tonne GABL stellt Tonnen, mit Einstecksäcken Einstecksäcke und Aufkleber (gemäß ADR und AWG) bereit. Durchzuführende Arbeiten durch Auftragnehmer
Herausholen der Tonnen aus den Lagerräumen am ASZ und verladen in das Transportfahrzeug Entleeren der Tonnen und Einstecken neuer Säcke Entsorgung der Abfälle über ein dazu befugtes Entsorgungsunternehmen Lagerhaltung der Tauschgebinde und Einstecksäcke Instandhaltung und Reinigung der Tonnen und Aufkleber Transport irreparabel beschädigter Tonnen zum GABL‐Wirtschaftshof und Abholung reparierter bzw. neuer Tonnen vom GABL‐Wirtschaftshof Beschädigungen der Tonnen durch unsachgemäße Handhabung beim Transport oder der Entleerung werden vom GABL dem AN in Rechnung gestellt. Mengenaufzeichnung: je ASZ und Abholung in Kilogramm Nettomasse. Monatliche elektronische Übermittlung der Mengendaten. Tabelle 3: Zuordnung gefährliche Abfälle zu Gefahrgut, inkl. Gefahrzettel und Gebinde; durch AN durchzuführende Arbeiten.
Legende:
ADR … Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
AN … Auftragnehmer
AWG … Abfallwirtschaftsgesetz
BAWU … NÖ Beteiligungsgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltschutz GesmbH.
GGBG … Gefahrgutbeförderungsgesetz
RÜ … Regionale Übernahmestelle der BAWU (lt. Liste Anhang 4)
21
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at ANHANG 4 – Regionale Übernahmestellen der BAWU
Bezirk Betreiber
Standort Sammelstelle Straße Sammelstelle PLZ
Ort
Amstetten GVU Amstetten Jacob‐Mayr‐Str. 1 3300 Amstetten
Baden Brantner
Entsorgungs‐
service Mostviertel NUA Traiskirchen 2514 Traiskirchen
Bruck/Leitha BAWU RÜ Bruck/Leitha‐
Palmetzhofer Wr. Neustädterstr. 141‐143 Industriering Ost 8 2460 Bruck/Leitha
Gänserndorf Brantner
2223 Hohenruppersdo
rf Gänserndorf Hödl Gmünd BAWU NUA Hohenruppersdo
rf Franz Hödl GmbH RÜ Gmünd
Franzendorferstr. 2301 8 Industriestr. 8
3973 Schrems
Hollabrunn Brantner
NUA Hollabrunn
KG Dietersdorf
2020 Hollabrunn
Horn Saubermacher Abfalllogistikzent
rum Waldviertel Lagerhausplatz 1A 3751 Rodingersdorf
Korneuburg Saubermacher Deponie
Teiritzberg
2100 Korneuburg
Krems Stadt Brantner
Brantner Walter Ges.m.b.H. Brennaustr. 10
3500 Krems
Krems Stadt Saubermacher Altweidlingerstr. 1 3500 Krems
Krems Land Brantner
Landesstr. 210
3500 Krems
Lilienfeld Kerschner
Saubermacher Dienstleistungs AG NUA Gneixendorf Übernahmestelle St. Veit/Gölsen Wiesenfeld 130
3161 Wiesenfeld
Melk RÜ MELK bei Top Wörth 7
UMweltservice GmbH 3380 Pöchlarn
RÜ Melk Kerschner Guglberg 6
3233 Kilb
Mistelbach NÖ Beteiligungs‐
gesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltschutz Ges.m.b.H. NÖ Beteiligungs‐
gesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltschutz Ges.m.b.H. Berthold Stronsdorf 191
2153 Stronsdorf
Bezirk Betreiber
Berthold Abfallsammler G.m.b.H. Standort Sammelstelle Straße Sammelstelle PLZ
Ort
Mödling Die Mödlinger Saubermacher Müllumladestati
on Mödling Viaduktstr. 5
2353 Guntramsdorf
Neunkirchen ASA Neunkirchen ASA Neunkirchen GmbH Schlöglmühl 5
2640 Payerbach
Melk Matzener Str.
Wittau
22
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Neunkirchen Grüne Tonne Scheibbs GVU Scheibbs WU/Schwechat ASA Abfall Service G.m.b.H. ASA Himberg
LH St. Pölten Magistrat Städtischer Wirtschaftshof Linzer Str. 145
3100 St. Pölten
St. Pölten Land Brantner
Abfallbehandlun
g und ‐
verwertung "Am Ziegelofen" Brantner Walter Ges.m.b.H. Hohe Brücke 3
3124 Oberwölbling
Tulln VISP Gewerbepark 13
3484 Grafenwörth
Waidhofen/Ybbs Magistrat Waidhofen/Ybbs ARGE Sauber & Stark Verwertungsiniti
ative Sperrmüll GmbH ASZ Waidhofen
Grünhofstrasse 9
3340 Waidhofen/Ybbs
ARGE Sauber & Stark Buchegger Transporte GmbH Wr. Neustädter Stadtwerke u. Kommunal Service GmbH RÜ Zwettl
Deponiegelände
3830 Altwaidhofen
Sportgasse 8
2351 Krumbach
Raketengasse 50
2751 Steinabrückl
Waidhofen/Thay
a Wr. Neustadt Land Wr. Neustadt Stadt Zwettl ASA Wr. Neustädter Stadtwerke Reinhalteverban
d Grüne Tonne Neunkirchen ASZ Purgstall
An der B17
2624 Petzelsdorfer Str. 3251 5 Hans 2325 Hruschkagasse 9 NÖ Beteiligungs‐
Bahnhof 3910 gesellschaft für Kleinschönau Abfallwirtschaft und Umweltschutz Ges.m.b.H. Tabelle 4 – Verzeichnis der Regionalen Übernahmestellen für Elektroaltgeräte
Breitenau
Purgstall
Himberg
Zwettl
23
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at Anhang 5 – Adressen und Kontakte
BAWU
NÖ Beteiligungsgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltschutz Ges.m.b.H.
Landhaus-Boulevard Haus 1 / Top 1
3100 St. Pölten
Tel: 02742/230061
e-mail: [email protected]
Ölwert GmbH
Gewerbestr 21
3550 Langenlois
Tel: 0800/240 43 1742
e-mail: [email protected]
24
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at ANLAGE 6 - Berechtigungsumfang §25 Erlaubnis gemäß EDM, Stand 13-12-2013
Name:
Abfallverband Bruck an der Leitha Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk Bruck an der Leitha
Strasse:
Stefanie Gasse / 2
Ort:
AT 2460, Bruck an der Leitha
Gln:
9008390012772
Kontaktperson: Holcik Raimund [email protected] +43216265560+43216265556
Schl.-Nr.
18714 18715 Spez. Bezeichnu Ruhend
ng
Verpackun Nein
gsmaterial
mit
schädliche
n
Verunreinig
ungen oder
Restinhalte
n,
vorwiegend
organisch
Verpackun Nein
gsmaterial
mit
schädliche
n
Verunreinig
ungen oder
Restinhalte
n,
vorwiegend
anorganisc
h
Wirksam von
Wirksam bis
S B
I Behandl.-verf.
GTIN
Fußnote
16.05.2003
X 9008390012307
16.05.2003
X 9008390012321
25
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 31466 35106 35201 Nein
Glas und
Keramik
mit
produktion
sspezifisch
en
schädliche
n
Beimengun
gen
Eisenmetal Nein
lemballage
n und behältnisse
mit
gefährliche
n
Restinhalte
n
elektrische Nein
und
elektronisc
he Geräte
und
Geräteteile
, mit
umweltrele
vanten
Mengen an
gefährliche
n Abfällen
oder
Inhaltsstoff
en
16.05.2003
X 9008390014714
16.05.2003
X 9008390016152
16.05.2003
X 9008390016190
26
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 35205 35206 35207 35209 35211 35212 Kühl- und
Klimagerät
e mit
FCKW-,
FKW- und
KWhaltigen
Kältemittel
n (zB
Propan,
Butan)
Kühl- und
Klimagerät
e mit
anderen
Kältemittel
n (zB
Ammoniak
bei
Absorberkü
hlgeräten)
Leiterplatte
n, bestückt
Elektrolytk
ondensator
en
Flüssigkrist
allanzeigen
(LCD)
Bildschirm
geräte,
einschließli
ch
Bildröhreng
eräte
Nein
16.05.2003
X 9008390016237
Nein
16.05.2003
X 9008390016244
Nein
16.05.2003
X 9008390016268
Nein
16.05.2003
X 9008390016282
Nein
16.05.2003
X 9008390016312
Nein
27.06.2006
X 9008390025536
27
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 35220 35230 35322 35326 Elektround
ElektronikAltgeräte ¿
Großgeräte
mit einer
Kantenläng
e größer
oder gleich
50 cm, mit
gefahrenrel
evanten
Eigenschaf
ten
Elektround
ElektronikAltgeräte ¿
Kleingeräte
mit einer
Kantenlän
g e kleiner
50 cm, mit
gefahrenrel
evanten
Eigenschaf
ten
Bleiakkum
ulatoren
Quecksilbe
r,
quecksilber
haltige
Rückständ
e,
Quecksilbe
rdampflam
pen
Nein
27.06.2006
X 9008390025543
Nein
27.06.2006
X 9008390025567
Nein
16.05.2003
X 9008390016602
Nein
16.05.2003
X 9008390016664
28
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 35327 35335 35336 35337 35338 35339 52102 52201 52402 NEMetallemb
allagen
und behältnisse
mit
gefährliche
n
Restinhalte
n
Zink-KohleBatterien
AlkaliManganBatterien
Lithiumbatt
erien
Batterien,
unsortiert
Gasentladu
ngslampen
(zB
Leuchtstoffl
ampen,
Leuchtstoff
röhren)
Säuren
und
Säuregemi
sche,
anorganis
ch
organische
Säuren
und
Säuregemi
sche,
halogeniert
Laugen,
Laugenge
mische
Nein
16.05.2003
X 9008390016688
Nein
16.05.2003
X 9008390016749
Nein
16.05.2003
X 9008390016763
Nein
16.05.2003
X 9008390016787
Nein
16.05.2003
X 9008390016800
Nein
16.05.2003
X 9008390016824
Nein
09.07.2011
X R13, D15
9008390018767
Nein
09.07.2011
X R13, D15
9008390018828
Nein
09.07.2011
X R13, D15
9008390018873
29
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 53103 53510 54102 54408 54929 54930 Altbeständ
e von
Pflanzenbe
handlungsund
Schädlings
bekämpfun
gsmitteln
Arzneimitte
l,
wassergefä
hrdend,
schwermet
allhaltig
(zB Blei,
Cadmium,
Zink,
Quecksilbe
r, Selen),
Zytostatica
und
unsortierte
Arzneimitte
l
Altöle
sonstige Öl
Wasserge
mische
gebrauchte
Ölgebinde
feste fettund
ölverschmu
tzte
Betriebsmit
tel
(Werkstätte
n-,
Industrieund
Tankstellen
abfälle)
Nein
16.05.2003
X 9008390019221
Nein
16.05.2003
X 9008390019504
Nein
Nein
16.05.2003
16.05.2003
X X 9008390019559
9008390019924
Nein
16.05.2003
X 9008390020999
Nein
16.05.2003
X 9008390021019
30
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 55205 55220 55370 55502 fluorkohlen
wasserstoff
haltige
Kälte-,
Treib- und
Lösemittel
Lösemittelg
emische,
halogenhal
tig
Lösemittelg
emische
ohne
halogeniert
e
organische
Bestandteil
e, Farbund
Lackverdü
nnungen
(zB
"Nitroverdü
nnungen"),
auch
Frostschut
zmittel
Altlacke,
Altfarben,
sofern
lösemittelund/oder
schwermet
allhaltig,
sowie nicht
voll
ausgehärte
te Reste in
Gebinden
Nein
16.05.2003
X 9008390021101
Nein
16.05.2003
X 9008390021194
Nein
16.05.2003
X 9008390021644
Nein
16.05.2003
X 9008390021866
31
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 57127 58203 58204 Kunststoffe Nein
mballagen
und behältnisse
mit
gefährliche
n
Restinhalte
n (auch
Tonercartri
dges mit
gefährliche
n
Inhaltsstoff
en)
Nein
textiles
Verpackun
gsmaterial
mit
anwendun
gsspezifisc
hen
schädliche
n
Beimengun
gen,
vorwiegend
organisch
Nein
textiles
Verpackun
gsmaterial
mit
anwendun
gsspezifisc
hen
schädliche
n
Beimengun
gen,
vorwiegend
anorganisc
h
16.05.2003
X 9008390022757
16.05.2003
X 9008390023617
16.05.2003
X 9008390023631
32
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 59305 unsortierte Nein
oder
gefährliche
Laborabfäll
e und
Chemikalie
nreste
Druckgasp Nein
ackungen
(Spraydose
n) mit
Restinhalte
n
Abfälle, die Nein
innerhalb
und
außerhalb
des
medizinisc
hen
Bereiches
eine
Gefahr
darstellen
können, zB
mit
gefährliche
n Erregern
behafteter
Abfall
gemäß
ÖNORM S
2104
59803 97101 16.05.2003
X 9008390023785
16.05.2003
X 9008390023914
16.05.2003
X 9008390025062
Behandlungsverfahren
D1 Ablagerungen in oder auf dem Boden (z.B.
Deponien usw.) D10 Verbrennung an Land
D11 Verbrennung auf See
D12 Dauerlagerung (z.B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk usw.)
33
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at D13 Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der unter D1 bis D12 aufgeführten
Verfahren D14 Neuverpacken vor Anwendung eines der unter D1 bis D13 aufgeführten Verfahren
D14a Neuverpacken vor Anwendung eines der unter D1 bis D13 aufgeführten Verfahren Rekonditionierung
allgemein
D14b Neuverpacken vor Anwendung eines der unter D1 bis D13 aufgeführten Verfahren Verfestigung
D14c Neuverpacken vor Anwendung eines der unter D1 bis D13 aufgeführten Verfahren Konditionierung von asbesthaltigen Abfällen
D15 Lagerung bis zur Anwendung eines der unter D1 bis D14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem
Gelände der Entstehung der Abfälle)
D15a Lagerung bis zur Anwendung eines der unter D1 bis D14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem
Gelände der Entstehung der Abfälle) Sammlung und LagerungD15b Lagerung bis zur Anwendung eines der unter D1 bis D14 aufgeführten Verfahren
(ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) Sammlung und Lagerung mit
Behandlungsschritt
D2 Behandlung im Boden (z.B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)
D3 Verpressung (z.B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume
usw.) D4 Oberflächenaufbringung (z.B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder
Lagunen usw.)
D5 Speziell angelegte Deponien (z.B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert
werden, usw.)
D6 Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen
D7 Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden
D8 Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit
einem der unter D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden
D9 Chemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische
entstehen, die mit einem der unter D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z.B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.)
D9a Chemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische
entstehen, die mit einem der unter D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z.B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) Trennung
D9b Chemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische
entstehen, die mit einem der unter D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z.B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) CPA-Behandlung
(chemisch-physikalische Behandlung anorganischer Stoffe)
D9c Chemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische
entstehen, die mit einem der unter D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z.B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.) CPO-Behandlung
(chemisch- physikalische Behandlung organischer Stoffe)
R1 Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung
R10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung
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Düngung R10b Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung Rekultivierung
R10c Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung
Verfüllung R11 Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren
gewonnen werden R12 Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufgeführten
Verfahren zu unterziehen
R13 Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung –
auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle)
R13a Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung –
auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) Sammlung und Lagerung
R13b Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung –
auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) Sammlung und Lagerung mit Behandlungsschritt
R2 Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln
R3 Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren)
R3a Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) Trennung
R3b Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) Biologische Verwertung – Bioabfallkompostierung
R3c Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) Biologische Verwertung - Klärschlammkompostierung
R3d Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) Biologische Verwertung - Restmüllkompostierung
R3e Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) Biologische Verwertung - Erdenherstellung (für Rekultivierungsschichten)
R3f Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) Biologische Verwertung - anaerobe Verwertung
R3g Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) Produktherstellung
R3h Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) Altautoverwertung
R3i Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) Elektro- und Elektronikaltgeräteverwertung
R3j Recycling/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer
Umwandlungsverfahren) CPO-Behandlung (chemisch-physikalische Behandlung organischer Stoffe)
R4 Recycling/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
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R4b Recycling/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen Sonstige chemisch-physikalische Behandlung (Schmelzen, Sintern, Fällen
usw.) R4c Recycling/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen Produktherstellung
R4d Recycling/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen Altautoverwertung
R4e Recycling/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen Elektro- und
Elektronikaltgeräteverwertung R5 Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen
R5a Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen Trennung
R5b Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen Erdenherstellung (für
Untergrundverfüllung) R5c Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen Aufbereitung
von Baurestmassen
R5d Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen Einsatz für Baumaßnahmen (einschließlich technischer
Schüttungen) R5e Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen Produktherstellung
R5f Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen Elektro- und Elektronikaltgeräteverwertung
R5g Recycling/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen CPA-Behandlung (chemisch-physikalische Behandlung anorganischer
Stoffe) R6 Regenerierung von Säuren und Basen
R7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen
dienen R8 Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen
R9 Erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungen von Öl
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A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 38
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ABFALLWIRTSCHAFTSVERORDNUNG
des
Gemeindeverbandes für Abfallbehandlung im Bezirk Bruck/Leitha
Der Verbandsvorstand des Gemeindeverbandes für Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha hat in
seiner 104. Sitzung vom 28. November 2012 aufgrund des § 15 FAG und der §§ 23 und 28
des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. 8240-0, die bisher gültige Verordnung vom 5.
Oktober 2005 wie folgt abgeändert:
VERORDNUNG
über die Einhebung von
ABFALLWIRTSCHAFTSGEBÜHREN und ABFALLWIRTSCHAFTSABGABEN
§1
Der Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha, im Folgenden kurz GABL
genannt, beschließt, Abfallwirtschaftsgebühren und Abfallwirtschaftsabgaben einzuheben.
§2
Pflichtbereich
(1)
Der Pflichtbereich umfasst sämtliche Grundstücke in den Gemeindegebieten der
nachstehend angeführten Gemeinden des politischen Bezirkes Bruck/Leitha:
Au am Leithaberge
Bad Deutsch-Altenburg
Berg
Bruck an der Leitha
Enzersdorf an der Fischa
Göttlesbrunn - Arbesthal
Götzendorf an der Leitha
Hainburg an der Donau
Höflein
Hof am Leithaberge
Hundsheim
Mannersdorf am Leithagebirge
Petronell-Carnuntum
Prellenkirchen
Rohrau
Scharndorf
Sommerein
Trautmannsdorf an der Leitha
Wolfsthal
39
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gemäß Abs. 2)
(2)
Der Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha hat folgende
Grundstücke vom Pflichtbereich ausgenommen:
Gemeinde Hundsheim:
GStNr. 2677/EZ 64
GStNr. 2678/EZ 690
GStNr. 2679/EZ 902
1. Wenn es zur Sicherstellung der geordneten Abfallentsorgung im Ausnahmegebiet notwendig
erscheint, hat der Gemeindeverband für Abfallbehandlung dem Grundstückseigentümer bzw.
Nutzungsberechtigten die Vorlage periodischer Nachweise über die Abfallbehandlung mit Bescheid vorzuschreiben.
2. Auf Ansuchen ist der Gemeindeverband für Abfallbehandlung verpflichtet, gegen
Berechnung der Kosten in Form eines privatrechtlichen Entgeltes, den Abfall aus privaten
Haushalten zu übernehmen.
§3
Aufzählung der in die Abfallerfassung und
Abfallbehandlung einbezogenen Abfallarten
(1)
Restmüll:
jener Anteil des Mülls, der weder Altstoff, kompostierbarer Abfall noch gefährlicher Abfall
(Problemstoffe) ist
(2)
Biomüll:
kompostierbare Abfälle, überwiegend pflanzlichen Ursprungs, die einer Kompostierung
zugeführt werden können
(3)
Altstoffe:
wiederverwertbare Abfälle, wie z. B. Papier, Glasverpackungen, Metallverpackungen, Kunstund Verbundstoffverpackungen, Alttextilien...
(4)
Restliche Altstoffe:
wiederverwertbare Abfälle wie z.B. Kartonagen, Holz, Eisenschrott, Styropor, Altspeisefett, ...
(5)
Sperrmüll:
nicht verwertbarer Abfall, der aufgrund seiner Größe bzw. Masse nicht mit dem beim Haushalt
befindlichen Mülltrennsystem entsorgt werden kann.
§4
Erfassung und Behandlung von Abfällen
(1)
Im Pflichtbereich des Gemeindeverbandes für Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha ist
Abfall - entsprechend den zur Verfügung gestellten Behältnissen und den entsprechenden
Vorschriften - getrennt nach Restmüll, kompostierbaren Abfällen (Biomüll), Altstoffen (Papier,
Glas-, Kunst- und Verbundstoffverpackungen, Metallverpackungen, Textilien) und sonstige
Altstoffe (Kartonagen, Holz, Styropor, Eisenschrott, Altspeiseöl) zu sammeln.
(2)
Im Pflichtbereich erfolgt das Sammeln und Lagern des Restmülls bis zu dessen Abfuhr
in folgen-dem Maße:
40
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 1. Restmüllbehälter für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) mit einem Nutzinhalt von
120 l, 240 l , 770 l und 1100 l.
2. Windeltonnen für eine wiederkehrende Benützung mit einem Nutzinhalt von 120 l, 240 l und
1100 l bei entsprechendem Bedarf.
3. Aschentonnen für eine wiederkehrende Benützung mit einem Nutzinhalt von 120 l und 240 l
bei entsprechendem Bedarf.
4. Der gesammelte Restmüll wird in der Müllumladestation Ostregion in Himberg auf die Bahn
verladen, nach Dürnrohr transportiert und dort in der Müllverbrennungsanlage thermisch
verwertet.
(3)
Im Pflichtbereich erfolgt das Sammeln und Lagern der kompostierbaren Abfälle, sofern
sie keiner sachgemäßen Kompostierung im örtlichen Nahbereich zugeführt werden, in
folgendem Maße:
1. Biomüll in Abfallbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) mit einem
Nutzinhalt von 120 l und 240 l.
2. Der gesammelte kompostierbare Abfall wird einer landwirtschaftlichen Kompostierung
zugeführt.
(4)
Die Altstoffe Kunst- und Verbundstoffverpackungen und Altpapier werden ab Haus
gesammelt.
1. Für Kunststoffverpackungen werden Gelbe Säcke á 110 l jährlich zur Verfügung gestellt. Bei
großvolumigen Bauten erfolgt die Sammlung über 240-l- oder 1.100-l-Behälter.
2. Für die Sammlung von Altpapier wird jedem Haushalt ein 240-l-Behälter beigestellt. In
groß-volumigen Bauten erfolgt die Sammlung über 240-l- oder 1.100-l-Behälter.
(5)
Altstoffe wie Glasverpackungen, Metallverpackungen und Alttextilien werden bei
sogenannten
Sammelinseln in 240 l, 770 l, 1.100 l oder 1.500 l Behältern gesammelt.
1. Die Aufstellplätze werden in ortsüblicher Weise, z.B. an den Amtstafeln, in Gemeindezeitungen, der Verbandszeitung bzw. ggf. im Internet durch den Gemeindeverband für
Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha kundgemacht.
(6)
Restliche Altstoffe sind in den Altstoffsammelzentren der Verbandsgemeinden während
der ortsüblich kundgemachten Öffnungszeiten abzugeben.
(7)
Die gesammelten Altstoffe werden einer Verwertung zugeführt.
(8)
Sperrmüll ist in den Altstoffsammelzentren während der ortsüblich kundgemachten
Öffnungs-zeiten abzugeben. Holsammlungen können nach Anmeldung des
Liegenschaftseigentümers durch die Gemeinden durchgeführt werden.
41
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verladen, nach Dürnrohr transportiert und dort in der Müllverbrennungsanlage thermisch
verwertet.
§5
Abfuhrplan
(1)
Im Pflichtbereich werden grundsätzlich
13 Abfuhren von Restmüll
42 Abfuhren von kompostierbaren Abfällen
8 Einsammlungen von Kunst- und Verbundstoffen
6, 13 oder 26 Abfuhren von Altpapier
durchgeführt.
Weiters sind bei der Restmüllabfuhr auch 26 Abfuhren in Hainburg an der Donau, Mannersdorf/Lgb., Götzendorf/L. und Hof/Lbg. sowie in Bruck an der Leitha auch 26 und 52 Abfuhren
von Restmüll möglich.
Windeltonnen werden gleichzeitig mit der Restmüllabfuhr entleert, die Abfuhr der Aschentonnen erfolgt nur im Zeitraum Oktober bis April (7 Abfuhren) gleichzeitig mit dem Restmüll.
Die Anzahl der Abfuhren obliegt dem Gemeindeverband für Abfallbehandlung in Zusammenarbeit mit der jeweiligen im Pflichtbereich betroffenen Gemeinde. Die genauen Abfuhrtermine
werden in ortsüblicher Weise (ggf. Amtstafeln, Gemeinde- bzw. Verbandszeitung, Internet
bzw. über den Abfuhrkalender durch den Gemeindeverband für Abfallbehandlung) kundgemacht.
(2)
Im Abfuhrbereich von Kleingartensiedlungen und ähnlichen Anlagen (z.B. Badeseen)
erfolgt die Abfuhr von
1. Restmüll in der Zeit von April bis Oktober, das sind 8 Einsammlungen pro Jahr
2. Biomüll in der Zeit von April bis Oktober, das sind 33 Einsammlungen pro Jahr.
§6
Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe
(1)
Restmüll:
1. Die Abfallwirtschaftsgebühr ist die Summe aus Behandlungsanteil und Bereitstellungsanteil.
a) Der Behandlungsanteil ist das Produkt der Grundgebühr abhängig von der Behältergröße
mal Anzahl der Abfuhrtermine pro Jahr.
Grundgebühr:
•
Restmüllbehälter 120 l
€ 6,45
•
Restmüllbehälter 240 l
€ 12,26
•
Restmüllbehälter 770 l
€ 40,64
•
Restmüllbehälter 1100 l
€ 59,99
b) Der Bereitstellungsanteil ist das Produkt aus der Anzahl der Wohnungen pro Grundstück mal
einem Bereitstellungsbetrag. Der Bereitstellungsbetrag beträgt € 30,00.
42
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(2)
Windeln:
1. Die Abfallwirtschaftsgebühr ist das Produkt der Grundgebühr abhängig von der Behältergröße mal Anzahl der Abfuhrtermine pro Jahr.
Grundgebühr:
•
Windeltonne 120 l € 3,0769
•
Windeltonne 240 l € 5,5385
•
Windeltonne 1100 l € 30,7692
2. Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 0 % der Abfallwirtschaftsgebühr.
(3)
Asche:
1. Die Abfallwirtschaftsgebühr ist das Produkt der Grundgebühr abhängig von der Behältergröße mal Anzahl der Abfuhrtermine pro Jahr.
Grundgebühr:
•
Aschentonne 120 l € 3,5714
•
Aschentonne 240 l € 6,4286
2. Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 0 % der Abfallwirtschaftsgebühr.
(4) Biomüll:
1. Die Abfallwirtschaftsgebühr ist das Produkt der Grundgebühr abhängig von der Behältergröße mal Anzahl der Abfuhrtermine pro Jahr.
Grundgebühr:
•
Biotonne 120 l
€ 2,3810
•
Biotonne 240 l
€ 4,7620
2. Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 0 % der Abfallwirtschaftsgebühr.
(5) Altpapier:
1. Die Abfallwirtschaftsgebühr ist das Produkt der Grundgebühr mal der Anzahl der Abfuhrtermine pro Jahr:
Grundgebühr:
•
Altpapiertonne 240 l, 13 Abfuhren
€ 0,7692
•
Altpapiertonne 240 l, 26 Abfuhren
€ 1,1538
•
Altpapiertonne 1100 l, 6,5 Abfuhren
€ 12,3077
•
Altpapiertonne 1100 l, 13 Abfuhren
€ 9,2308
•
Altpapiertonne 1100 l, 26 Abfuhren
€ 9,2308
pro zugeteiltem Bereitstellungsbetrag:
•
Altpapiertonne 240 l, 6,5 Abfuhren
€
0,0000
2. Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 0 % der Abfallwirtschaftsgebühr.
Die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 10 %) wird gesondert in
Rechnung gestellt.
§7
43
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Die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe ist in zwei gleichen Teilbeträgen zu
entrichten. Die Teilbeträge sind jeweils am 15.3. und 15.9. jeden Jahres fällig. Die mit
Bescheid festgesetzten Beträge werden durch den Gemeindeverband für Abfallbehandlung
Bezirk Bruck/Leitha eingehoben.
§8
Abgabenschuldner
(1)
Die Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe ist vom Eigentümer des im
Pflichtbereich gelegenen Grundstücks zu entrichten.
(2)
Miteigentümer haften für den Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand.
§9
Erhebung der Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der für die Bemessung der Abfallwirtschaftsgebühr maßgeblichen Umstände
haben die Grundstückseigentümer (Benutzungsberechtigten) die vom Verband aufgelegten
Erhebungsblätter richtig und vollständig auszufüllen und innerhalb von zwei Wochen an das
zuständigen Gemeinde-/Stadtamt oder direkt an das Verbandsbüro zu übermitteln.
§ 10
Durchführung der Abfuhr
(1)
Den Grundstückseigentümern bzw. Nutzungsberechtigten der im Pflichtbereich
gelegenen Grundstücke werden die vom Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk
Bruck/Leitha mit-tels Bescheid festgesetzten Abfallbehälter zur Verfügung gestellt.
(2)
Die Abfallbehälter sind vom Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten
verschlossen und samt ihrer Umgebung sauber zu halten.
(3)
Zur Lagerung, Sammlung und Bereitstellung der Abfälle dürfen nur die vom
Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha bereitgestellten Abfallbehälter
verwendet werden.
Abgeführt wird nur der Abfall, der sich in den vom Gemeindeverband für Abfallbehandlung bereitgestellten Behältern befindet.
(4)
Die Abfallbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass die Deckel stets einwandfrei
geschlossen bleiben können. Ein Einstampfen oder Einschlemmen der Abfälle in die Behälter ist
verboten. Auch dürfen Abfälle dem Behälter nicht in heißem Zustand zugeführt werden.
Ebenso ist das Abbrennen von Abfällen in den Behältern verboten.
(5)
Die beigestellten Abfallbehälter bleiben Eigentum des Gemeindeverbandes für Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha. Die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten
haben für die Reinigung der Behälter zu sorgen.
(6)
Ist mit einem nicht nur kurzfristigen Mehranfall von Abfall zu rechnen, so muss dies
rechtzeitig dem Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha gemeldet werden.
44
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festzustellen, ob die vorhandenen Behälter für die Aufnahme des anfallenden Abfalls
ausreichen.
Ist dies nicht oder nicht mehr der Fall, werden die erforderlichen Behälter mittels Bescheid
zugeteilt.
(7)
Kann die Entleerung der Abfallsammelbehälter aus Verschulden des
Grundstückseigentümers bzw. Nutzungsberechtigten nicht durchgeführt werden, erfolgt die
Entleerung erst zum nächsten regelmäßigen Abfuhrtermin oder mittels zusätzlicher Entleerung
gegen Kostenersatz.
(8)
Jede zweckfremde Verwendung der Müllbehälter ist verboten.
§ 11
Aufstellungsort
(1)
Die Behälter sind auf Eigengrund aufzustellen.
(2)
Am Abfuhrtag sind die Abfallbehälter im Pflichtbereich ab 6.00 Uhr früh an der
Grundstücksgrenze so bereitzustellen bzw. an den Rand derjenigen Straße zu bringen, die vom
Entsorgungsfahrzeug befahren wird, dass hierdurch der öffentliche Verkehr bzw. der
Fußgängerverkehr nicht beeinträchtigt wird. An exponierten Engstellen kann der Müllbehälter
auch in Toreinfahrten bereitgestellt werden (max. 5 Meter vom Gehsteigrand), so dass die
Abfuhr ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist.
(3)
Für jene Liegenschaften, von denen die Abholung des Abfalls ab Grundstücksgrenze
nicht wirt-schaftlich oder nicht möglich ist, legt der Gemeindeverband für Abfallbehandlung
Bezirk Bruck/Leitha Stellplätze an Straßenstellen fest, die vom Entsorgungsfahrzeug befahrbar
sind.
(4)
Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass sie auch bei ungünstigen
Witterungsverhältnissen benutzbar bleiben. Die Behälter dürfen keine unzumutbare
Belästigung für die Hausbewohner oder Nachbarschaft bilden. Wenn der
Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nicht nach-kommt, hat der Gemeindeverband für
Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha den Ort der Aufstellung mit Bescheid zu bestimmen.
(5)
Der Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte hat jedenfalls dafür Sorge zu
tragen, dass die Aufstellplätze und Transportwege für die Abfallbehälter von Schnee und Eis
sowie von Verunreinigungen frei gehalten werden.
(6)
Nach erfolgter Entleerung sind die Behälter durch den Grundstückseigentümer bzw.
Nutzungsberechtigten innerhalb von 24 Stunden an den Aufstellungsort am Eigengrund
zurückzubringen.
(7)
Bei einer Sperrmüllentsorgung nach dem Holsystem wird der Zeitpunkt durch den
Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha mit den Liegenschaftseigentümern
einvernehmlich vereinbart.
§ 12
Kontrollen
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Ge-meindeverbandes für Abfallbehandlung Kontrollen der zur Abfuhr bereit gestellten Behälter
durchgeführt werden. Gleichfalls ist dem befugten Organ das Betreten des Grundstückes (z.B.
zur Kontrolle der Eigenkompostierung) zu gestatten.
§ 13
Inkrafttreten der Verordnung und Übergangsbestimmungen
Die Abfallwirtschaftsverordnung des Gemeindeverbandes für Abfallbehandlung Bezirk
Bruck/Leitha tritt per 1. Jänner 2013 in Kraft und ersetzt die bisher geltende
Abfallwirtschaftsverordnung des Gemeindeverbandes für Abfallbehandlung Bezirk Bruck/Leitha
vom 1.1.2006.
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PREISBLATT
1.
PROBLEMSTOFFE (Transport und Entsorgung)
1.1.
Reifen PKW mit Felge
400 Stück
1.2.
Preis gesamt: ____________
Preis pro Stück: _______
Preis gesamt: ____________
Preis pro Stück: _______
Preis gesamt: ____________
Preis pro Stück: _______
Preis gesamt: ____________
Preis pro kg: _______
Preis gesamt: ____________
Altmedikamente
3.500 kg
1.11.
Preis pro Stück: _______
Altfarben und Altlacke
30.000 kg
1.10.
Preis gesamt: ____________
Gasflaschen
10 Stück
1.9.
Preis pro Stück: _______
Reifen Traktor groß ohne Felge
10 Stück
1.8.
Preis gesamt: ____________
Reifen Traktor mit Felge
10 Stück
1.7.
Preis pro Stück: _______
Reifen Traktor klein ohne Felge
30 Stück
1.6.
Preis gesamt: ____________
Reifen LKW ohne Felge
10 Stück
1.5.
Preis pro Stück: _______
Reifen LKW mit Felge
10 Stück
1.4.
Preis gesamt: ____________
Reifen PKW ohne Felge
850 Stück
1.3.
Preis pro Stück: _______
Preis pro kg: _______
Preis gesamt: ____________
Laborabfälle und Chemikalienreste
100 kg
Preis pro kg: _______
Preis gesamt: ____________
47
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 1.12.
Laugen
100 kg
1.13.
Preis pro kg: _______
Preis gesamt: ____________
Preis pro kg: _______
Preis gesamt: ____________
Preis pro kg: _______
Preis gesamt: ____________
Werkstättenabfälle
3.500 kg
1.19.
Preis gesamt: ____________
Spraydosen
8.000 kg
1.18.
Preis pro kg: _______
Säuren
100kg
1.17.
Preis gesamt: ____________
Pestizide und Gifte
3.500 kg
1.16.
Preis pro kg: _______
Medizinische Abfälle
100 kg
1.15.
Preis gesamt: ____________
Lösungsmittelgemische
100 kg
1.14.
Preis pro kg: _______
Preis pro kg: _______
Preis gesamt: ____________
Quecksilberhältige Rückstände
10 kg
Preis pro kg: _______
ZWISCHENSUMME Problemstoffe:
Preis gesamt: ____________
_____________
48
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 2. ELEKTROALTGERÄTE (Transport zu RÜ der BAWU)
2.1.
Elektrokleingeräte
2.1.1. Sammlung in Gitterboxen
500 Gibox
Preis pro Gibox: ________
Preis gesamt: ____________
2.1.2. Sammlung in 24m³ Deckelcontainern:
2.1.2.1.
Transport (Tausch des Containers)
3 Transporte
2.1.2.2.
Preis pro Transp.: _______ Preis gesamt: ____________
Miete für einen Deckelcontainer
12 Monate Miete Preis pro Monat:________ Preis gesamt: ____________
2.2.
Elektrogroßgeräte (Ölradiator, Nachspeicherofen)
10 Stück
2.3.
Preis pro Stück: _______
Preis pro Stück: _______
Preis pro kg: _______
Preis gesamt: ____________
Preis gesamt: ____________
Fahrzeugbatterien
15 Paloxen
2.8.
Preis gesamt: ____________
Kondensatoren
10 kg
2.7.
Preis gesamt: ____________
Leuchtstoffröhren & Energiesparlampen
2.000kg
2.6.
Preis pro Stück: _______
Bildschirmgeräte
3200 Stück
2.5.
Preis gesamt: ____________
Kühlgeräte
1400 Stück
2.4.
Preis pro Stück: _______
Preis pro Paloxe: _______ Preis gesamt: ____________
Gerätebatterien
40 Fässer
Preis pro Fass: _______
ZWISCHENSUMME Elektroaltgeräte
Preis gesamt: ____________
_____________
49
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 50
A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 3. SPEISEÖLE
3.1. NÖLI-Gitterbox
100 Gibox
Preis pro Gibox: _______
ZWISCHENSUMME Speiseöle
Preis gesamt: ____________
_____________
4. WEITERE ARBEITEN (Regiearbeiten)
4.1. Nachsortierungen
10 Stunden
Preis pro Stunde: ___________
Preis gesamt: ____________
4.2. Regiestunden Gefahrgut LKW inkl. Fahrer und Hilfskraft
10 Stunden
Preis pro Stunde: ___________
ZWISCHENSUMME Regiearbeiten
GESAMTSUMME
Preis gesamt: ____________
_____________
___________________
Alle Preise in Euro exkl. Mwst.
Die Einheitspreise beinhalten:
Bei allen Fraktionen:
Sämtliche Manipulationen, Transporte und Lagerhaltungen gemäß den
Durchführungsbestimmungen aus Anhang 3, inklusive aller administrativen Kosten.
Zusätzlich:
Bei Einweggebinden den Ankauf der Gebinde, bei Mehrweggebinden die Reinigung und
Instandhaltung der Gebinde und bei Problemstoffen die Kosten der Entsorgung/Verwertung.
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A-2460 Bruck an der Leitha  Stefaniegasse 2  Telefon: 02162-65556  Fax: 02162-65560  [email protected]  www.gabl.gv.at 

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