Antrag auf Ausstellung einer FN-Reining-Lizenz
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Antrag auf Ausstellung einer FN-Reining-Lizenz
An das Deutsche Olympiade-Komitee für Reiterei e.V. Silke Zahel Freiherr-von-Langen-Str. 15 48231 Warendorf oder per Fax: 02581/6362-7236 oder eingescannt mit Unterschrift an [email protected] Antrag auf Ausstellung einer FN-Reining-Lizenz (Bitte in Druckschrift ausfüllen) für 2014 _____________________________________ Name, Vorname _____________________ ______________ Strasse, Hausnummer Geburtsname _____ _______________________________ Postleitzahl Wohnort Handy _____________________________________ Telefonnr. Faxnr. Email _ _. _ _. 19 _ _ Falls Ausländer, Staatsangehörigkeit: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Geburtsdatum: (Rückseite beachten!) Ich bin bereits als Reiter/Fahrer/Voltigierer/Longenführer/Besitzer/Züchter/Richter/ Persönliches Mitglied bei der FN registriert Personen-Nr. _______ Diese Lizenz gilt für alle Reiter/Fahrer, die an nationalen oder internationalen Veranstaltungen im In- und Ausland teilnehmen. Grundlage dieser Lizenz sind die §§ 18.1 und 20 LPO. Für die Teilnahme an internationalen Turnieren gelten zusätzlich die Art. 122.3 und Art. 123.1 GR-FEI. Der Lizenzinhaber unterliegt damit weiterhin der Jurisdiktion der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN). Die Leistungsprüfungsordnung (LPO) samt ihrer Rechtsordnung findet weiterhin Anwendung. Ich erkläre, dass ich die Leistungsprüfungsordnung (LPO) samt ihrer Rechtsordnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) in der zur Zeit gültigen Fassung als verbindlich anerkenne und verpflichte mich, stets – auch außerhalb von Turnieren – die anerkannten Ausbildungsgrundsätze, Richtlinien und Beschlüsse der FN zu befolgen, insbesondere mein Pferd nicht unreiterlich zu behandeln. Verstöße können den Entzug dieser Lizenz zur Folge haben oder können mit Ordnungsmaßnahmen (§§ 920ff. LPO) geahndet werden. _ _. _ _. 2014 ___________________________ ________________________________ Datum Unterschrift des Reiters Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen Zu beachten: Die Gebühr für die Erstausstellung einer FN-Lizenz Reining-beträgt für die Altersklassen: Senioren, Reiter EURO 37,50* Junge Reiter (bis 19-21 Jahre) EURO 30,00* Junioren (bis 18 Jahre) EURO 22,00* * jeweils zzgl. MwSt Hiermit ermächtige ich die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (GläubigerIdentifikationsnr.: DE 21ZZZ00000735433) die Gebühr (s.o.) für die FN-Lizenz Reining von dem nachfolgend angegebenen Konto per Lastschrift einzuziehen. Kontoinhaber: Name der Bank: IBAN: BIC: Unterschrift Datum: Kontoinhaber: Merkblatt zur Teilnahme an internationalen Reining-Veranstaltungen (CRI) Allgemeine Voraussetzungen Eine Teilnahme an einer internationalen Veranstaltung muss rechtzeitig (ca. 8 Wochen vor dem Turnier) angefragt werden, aber spätestens zum namentlichen Nennungsschluss schriftlich mit einem entsprechenden Auslands-Nennungsformular beim DOKR beantragt werden. Voraussetzung für Reiter/Pferde: - gültige FN-Lizenz-Reining im laufenden Kalenderjahr - Reiter und Pferde müssen im laufenden Kalenderjahr FEI-registriert sein; Pferde müssen bei Starts im Ausland und bei Starts im Inland ab 3* im Besitz eines gültigen FEI-Passes sein (Der Pass ist 4 Jahre gültig, dann ist eine Verlängerung nötig – Ausstellungsdatum steht im Pass oder in der FEI Registrierung) - Alter des Pferdes gem. aktuellen FEI-Bestimmungen - das Geburtsdatum des Pferdes im FEI-Pass ist maßgebend, sofern die Ausschreibung nichts anderes besagt - Alter der Reiter gem. aktuellen FEI-Bestimmungen Weitere wichtige Bestimmungen: Mit Abgabe der Nennung akzeptiert der Reiter die Ausschreibung. Jeder Reiter ist selbst verantwortlich, sich regelmäßig über die neusten internationalen DopingBestimmungen zu informieren. Entsprechende Links sind beigefügt. Nationale Dopingbestimmungen Jeder Teilnehmer informiert sich selbstständig über die nationalen Dopingbestimmungen des Landes, in dem eine Nennung erfolgt und akzeptiert mit der Nennung diese Bestimmungen. Austausch eines genannten Pferdes: Der Austausch eines definitiv genannten Pferdes muss immer dem DOKR mitgeteilt und mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Es können nur Pferde ausgetauscht werden, die bereits im laufenden Kalenderjahr FEI-registriert sind. Transport Für die nötigen Transportformalitäten ist jeder Reiter selbst zuständig. Aufgrund unterschiedlicher Anforderungen in den einzelnen Ländern sollte sich jeder Reiter frühzeitig bei dem Veranstalter und /oder den zuständigen in/ausländischen Behörden über die geltenden Anforderungen des/der zu bereisenden Landes/Länder hinsichtlich der erforderlichen Anforderungen/Qualifikationen für den Transport (z. B. Transportplan, Befähigungsnachweise; Zulassung des Fahrzeuges) erkundigen. Zusätzlich empfehlen wir dringend, bei jedem Transport die endgültige Nennung als Nachweis für eine Turnierteilname im Transportfahrzeug mitzuführen. Der/die Führer des Transportfahrzeuges sind verpflichtet, eine Qualifikation für den Transport mit sich zu führen (z. B. Ihren Befähigungsnachweis). Hinweise über Anforderungen und Ausstellung von sogenannten Befähigungsnachweisen erhalten Sie über Ihren zuständigen Amtsveterinär oder bei der zuständigen Landwirtschaftskammer. Für jeden Auslandsstart vorgeschrieben: eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung des Herkunftslandes nach Muster des Anhangs B der Richtlinie 90/426 EWG des Rates der EG. Diese stellt der Amtstierarzt aus. Hotel Jeder Reiter ist für seine Unterbringung selbst verantwortlich. Hinweise zu Hotels befinden sich in der Ausschreibung oder auf der Internetseite der jeweiligen Veranstaltung. Gebühren- Veranstalter: Einige internationale Veranstalter verlangen durch Überweisung eines in der Ausschreibung festgelegten Betrages die Bestätigung der Nennung. Hierfür ist ausschließlich der Reiter verantwortlich, auch für etwaige Gebühren, die bei Nichtbezahlung und Nichtteilnahme eines genannten Reiters vom ausländischen Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Mit Abgabe der Nennung verpflichtet sich der Teilnehmer, den in der Ausschreibung festgelegten Einsatz (nach dem definitiver Nennungsschluss oder der gem. Ausschreibung letztmöglichen Abmeldefrist) zu zahlen, sofern die Ausschreibung dies besagt und der Veranstalter das verlangt. Auch bei krankheitsbedingter Absage muss Nenn- und Boxengeld gem. Ausschreibung gezahlt werden. Die FN übernimmt keinerlei Haftung für die dadurch entstehenden Kosten. Absage einer genannten Veranstaltung Eine Absage nach erfolgter Anfrage und Nennung kann offiziell ausschließlich über das DOKR erfolgen, eine Abmeldung nur beim Veranstalter reicht nicht aus! Teilnahme an einer anderen, termingleichen internationalen Veranstaltung am selben Wochenende nach erfolgter Absage ist nur mit ausdrücklicher Einverständniserklärung des erstgenannten Veranstalters möglich, andernfalls drohen von Seiten der FEI Disqualifikation und weitere Sanktionen. Wichtige Links für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen: Alle Formulare finden Sie im Internet unter: http://www.pferd-aktuell.de/fn-service/turnierstart/turniernennung-im-in--undausland/turniernennung-im-in--und-ausland Informationen über Dopingbestimmungen: Pferde: FEI - www.feicleansport.org und sehr wichtig auch: http://prohibitedsubstancesdatabase.feicleansport.org (kostenloses herunterladen eines Apps im iTunes store ist möglich ) FN -www.pferd-aktuell.de/fairersport Reiter: Nationale Anti Doping Agentur Deutschland - www.nada-bonn.de Informationen zu den internationalen und nationalen Reglements: Internationale Bestimmungen www.fei.org/rules Nationale Bestimmungen: www.pferd-aktuell.de/lpo2013/leistungs-pruefungsordnung-lpo Informationen zur FEI-Registrierung: Formular für 2014 - www.pferd-aktuell.de/fn-service/fei-pass-und-feiregistrierung/fei-pass-und-fei-registrierung Stand: November 2013