Haus- und Badeordnung Sauna Stadtbad Trier
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Haus- und Badeordnung Sauna Stadtbad Trier
Haus- und Badeordnung Sauna Stadtbad Trier §1 Zweck der Badeordnung 1. Die Badeordnung dient der Sicherheit und Sauberkeit in der Saunaanlage und damit allen Badegästen. Die Durchführung des Saunabades als Gemeinschaftsbad verlangt gegenseitige Rücksichtnahme. 1. Mit Lösen des Eintrittes bzw. mit Badebeginn unterwirft sich der Saunagast den Bestimmungen der Saunaordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen. Die Benutzung der Anlage durch Vereine oder andere geschlossene Gruppen ist deren Leiter für die Einhaltung der Badeordnung mit verantwortlich. § 2 Verbindlichkeit der Badeordnung 2. § 3 Die Badegäste 1. 2. 3. Die Benutzung des Saunabades steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, mit offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen anstoßerregenden Krankheiten, Epileptiker, Geisteskranke und Betrunkene. Die Benutzung des Saunabades erfolgt - auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden - stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen über die Zuträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann Entscheidungen über die Zuträglickeit des Saunabades nicht fällen. Kinder unter 16 Jahren werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsener zugelassen. Dabei können Kinder beiderlei Geschlechts bis zu 5 Jahren zu Damen-Badestunden bzw. Herren-Badestunden oder in die Gemeinschaftssauna mitgebracht werden. 3. Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Becken nicht eingesprungen werden. 4. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung eines Tauchbeckens (oder einer Ruheliege) nicht angewandt werden. 5. Jede Wasservergeudung muß unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet. 6. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. § 6 Aufsicht 1. 2. § 7 Vorreinigung 1. § 4 Benutzung der Saunaanlage 1. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei unbefugter Benutzung von kostenpflichtigen Einrichtungen des Stadtbades, schuldhafter Beschädigungen und Verunreinigungen haftet der Badegast für den Schaden in Höhe von jeweils mind. 25,00 Euro. Für Papier und sonstige Abfälle sind die Abfallbehälter zu benutzen. § 5 Verhalten in der Saunaanlage 1. 2. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Nicht gestattet sind u. a.: a) Lärmen, Singen, Pfeifen, der Betrieb von Rundfunkgeräten usw.; b) Rauchen in sämtlichen Räumen ; c) Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen, die a) die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden, b) andere Badegäste belästigen, c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen, aus dem Bad zu verweisen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs nach sich. 2. 3. 4. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Sauna-Raumes wieder abzutrocknen. Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas dürfen nicht in Vorreinigungs-/Duschräume, Ruheräume, Sauna- und Kaltwasserräume mitgenommen werden. Das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen ist nicht gestattet. Das Tönen und Färben der Haare, Gesichtsmasken, schneiden der Nägel und rasieren o. ä. ist nicht gestattet. § 8 Verhalten in den Saunakabinen und Dampfbädern 1. Die Benutzung des Sauna-Raumes ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen des Sauna-Raumes mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche ist im Sauna-Raum mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untesagt. 2. Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen einzelner Stufen. Das Gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen. Geländer innerhalb des SaunaRaumes gehören nicht zur üblichen Ausstattung. 3. Tragen sowie Mitnehmen von Badebekleidung und Badesandalen in den Saunakabinen ist untesagt. 4. Wasseraufgüsse auf den Ofen werden ausschliesslich vom Badepersonal durchgeführt. 5. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer aetherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Sauna-Bränden führen. 6. Der Sauna-Raum ist ruhigen Schrittes wieder zu verlassen, und die Tür leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Saunaraum richtet sich nach dem eigenen Behagen. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen. 7. Schaben, kratzen, bürsten und anderes „Hantieren“ im SaunaRaum können nicht gestattet werden. § 9 Verhalten im Freiluftbereich 1. Es ist verboten, die Einrichtungen des Luftbades zu missbrauchen, es zu beschmutzen oder dort zu rauchen. 1. In den Ruhe-Räumen darf nicht laut gesprochen werden. Der Badegast soll alles unterlassen, was die übrigen Badegäste stören kann. Bei der Benutzung der Liegen muss ein den Körper völlig, umhüllendes Badetuch benutzt werden. Leihwäsche kann gegen Gebühr vom Badepersonal bezogen werden. § 10 Verhalten in Ruhe-Räumen 2. Diese Badeordnung orientiert sich an dem vom „Deutscher SaunaBund e.V.“ herausgegebenen Muster. Trier, im Oktober 2003 STADTWERKE TRIER GmbH