Haus- und Badeordnung Sauna Stadtbad Trier

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Haus- und Badeordnung Sauna Stadtbad Trier
Haus- und Badeordnung
Sauna Stadtbad Trier
§1 Zweck der Badeordnung
1.
Die Badeordnung dient der Sicherheit und Sauberkeit in der Saunaanlage und damit allen Badegästen. Die Durchführung des Saunabades als Gemeinschaftsbad verlangt gegenseitige Rücksichtnahme.
1.
Mit Lösen des Eintrittes bzw. mit Badebeginn unterwirft sich der
Saunagast den Bestimmungen der Saunaordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
Die Benutzung der Anlage durch Vereine oder andere geschlossene
Gruppen ist deren Leiter für die Einhaltung der Badeordnung mit
verantwortlich.
§ 2 Verbindlichkeit der Badeordnung
2.
§ 3 Die Badegäste
1.
2.
3.
Die Benutzung des Saunabades steht grundsätzlich jedermann frei.
Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, mit
offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen anstoßerregenden
Krankheiten, Epileptiker, Geisteskranke und Betrunkene.
Die Benutzung des Saunabades erfolgt - auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden - stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen
über die Zuträglichkeit ist vorher der Arzt zu befragen. Das Badepersonal kann Entscheidungen über die Zuträglickeit des Saunabades
nicht fällen.
Kinder unter 16 Jahren werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsener zugelassen. Dabei können Kinder beiderlei Geschlechts
bis zu 5 Jahren zu Damen-Badestunden bzw. Herren-Badestunden
oder in die Gemeinschaftssauna mitgebracht werden.
3.
Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom
Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste
und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Becken nicht eingesprungen werden.
4. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung eines Tauchbeckens (oder einer Ruheliege) nicht angewandt werden.
5. Jede Wasservergeudung muß unterbleiben. Das gleichzeitige
Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist
nicht gestattet.
6. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und
Gruppen ohne deren Einwilligung verboten.
§ 6 Aufsicht
1.
2.
§ 7 Vorreinigung
1.
§ 4 Benutzung der Saunaanlage
1.
Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei unbefugter Benutzung von kostenpflichtigen Einrichtungen des Stadtbades, schuldhafter Beschädigungen und Verunreinigungen haftet der
Badegast für den Schaden in Höhe von jeweils mind. 25,00 Euro.
Für Papier und sonstige Abfälle sind die Abfallbehälter zu benutzen.
§ 5 Verhalten in der Saunaanlage
1.
2.
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten
sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Nicht gestattet sind u. a.:
a) Lärmen, Singen, Pfeifen, der Betrieb von Rundfunkgeräten
usw.;
b) Rauchen in sämtlichen Räumen ;
c) Wegwerfen von Glas oder sonstigen scharfen Gegenständen.
Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit,
Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen.
Den Anordnungen des Aufsichtpersonals ist uneingeschränkt Folge
zu leisten.
Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen, die
a) die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden,
b) andere Badegäste belästigen,
c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen, aus dem Bad zu verweisen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs nach sich.
2.
3.
4.
Jeder Badegast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine
Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das
Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Sauna-Raumes
wieder abzutrocknen.
Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas dürfen nicht in
Vorreinigungs-/Duschräume, Ruheräume, Sauna- und Kaltwasserräume mitgenommen werden.
Das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen ist
nicht gestattet.
Das Tönen und Färben der Haare, Gesichtsmasken, schneiden der
Nägel und rasieren o. ä. ist nicht gestattet.
§ 8 Verhalten in den Saunakabinen und Dampfbädern
1.
Die Benutzung des Sauna-Raumes ist nur mit einem ausreichend
großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke
durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim
Verlassen des Sauna-Raumes mitzunehmen. Jedes Trocknen von
Handtüchern oder Wäsche ist im Sauna-Raum mit Rücksicht
auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untesagt.
2. Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen einzelner Stufen. Das Gleiche
gilt für das Wiederhinabsteigen. Geländer innerhalb des SaunaRaumes gehören nicht zur üblichen Ausstattung.
3. Tragen sowie Mitnehmen von Badebekleidung und Badesandalen in den Saunakabinen ist untesagt.
4. Wasseraufgüsse auf den Ofen werden ausschliesslich vom
Badepersonal durchgeführt.
5. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar
brennbarer aetherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten.
Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind
durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das Höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter
Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Sauna-Bränden führen.
6. Der Sauna-Raum ist ruhigen Schrittes wieder zu verlassen, und
die Tür leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Saunaraum
richtet sich nach dem eigenen Behagen. Es wird abgeraten, nach
der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen
können Zwischenfälle auslösen.
7. Schaben, kratzen, bürsten und anderes „Hantieren“ im SaunaRaum können nicht gestattet werden.
§ 9 Verhalten im Freiluftbereich
1.
Es ist verboten, die Einrichtungen des Luftbades zu missbrauchen, es zu beschmutzen oder dort zu rauchen.
1.
In den Ruhe-Räumen darf nicht laut gesprochen werden. Der
Badegast soll alles unterlassen, was die übrigen Badegäste stören kann.
Bei der Benutzung der Liegen muss ein den Körper völlig, umhüllendes Badetuch benutzt werden. Leihwäsche kann gegen
Gebühr vom Badepersonal bezogen werden.
§ 10 Verhalten in Ruhe-Räumen
2.
Diese Badeordnung orientiert sich an dem vom „Deutscher SaunaBund e.V.“ herausgegebenen Muster.
Trier, im Oktober 2003
STADTWERKE TRIER GmbH