Amtsblatt Ausgabe 07/2016 vom 29.07.2016 - Stadt Raguhn

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Amtsblatt Ausgabe 07/2016 vom 29.07.2016 - Stadt Raguhn
Amtsblatt der Stadt
Raguhn-Jeßnitz
Altjeßnitz
Jeßnitz (Anhalt)
Marke
Raguhn
Retzau
Schierau
Hochadel in Raguhn
Am 6. August erwartet unsere Stadt den Besuch von Eduard Prinz von
Anhalt (Herzog von Anhalt, Herzog zu Sachsen und Graf zu Askanien),
der auf Einladung des Heimatvereins und der Schützengilde an diesem
Tag bei Veranstaltungen anwesend und mitwirkend sein wird.
10.00 Uhr: „Talk mit Hochadel“ Öffentliches Gespräch des Journalisten Jörg Mantzsch
mit Eduard Prinz von Anhalt
in der Stadtkirche St. Georg in Raguhn
13.00 Uhr: Schützenfest auf Libehna mit Eduard Prinz von Anhalt
SIE ALLE SIND DAZU HERZLICH EINGELADEN!
WeitereVeranstaltungen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz
12. - 13.08.2016
19.00 Uhr
Heimatverein Jeßnitz
Heimatfest, Platz der Städtepartnerschaft
20.08.2016
12.00 Uhr
Inselclub Raguhn
Altstadtfest, Marktplatz
20.08.2016
14.00 Uhr
Lingenauer Bürgerverein
Dorffest
Thurland
Tornau vor der Heide
Jahrgang 7
Freitag, den
29. Juli 2016
Nummer 7
n Amtliche
Bekanntmachungen
Aus den Sitzungen
des Stadtrates
Raguhn-Jeßnitz
und den Ortschaften
Seite 6
n
Mitteilungen und
Informationen aus
den Ortschaften
Vereine
Veranstaltungen
Sonstiges
Seite 11
n
Bereitschaftsdienste
Ärzte
Seite 18
Zahnärzte
Seite 18
Apotheken
Seite 18
n
Kirchennachrichten
Ev. Kirche
Raguhn
Seite 18
Ev. Kirche
Jeßnitz
Seite 18
Kath. Kirche
Raguhn
Seite 19
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
2
Nr. 7/2016
Sprechzeiten
der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Di.
Do.
Fr.
9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 17.30 Uhr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Telefon
034906 4120
Anschrift
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz
Wichtige Information
an alle Bürgerinnen und Bürger
Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz erscheint monatlich
und wird kostenfrei in jeden Haushalt zugestellt.
Sollte trotz Zustellung ein Bürger oder eine Bürgerin kein Amtsblatt erhalten haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, zu den
Dienstzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Einsicht in das Amtsblatt zu nehmen.
Amtliche Bekanntmachungen
Regionalbereichsbeamte der Polizei
Werte Einwohner,
die Bürgersprechstunden der Regionalbereichsbeamten der Polizei
finden in der Stadt Raguhn-Jeßnitz
jeden Dienstag des Monats von 16.00 - 18.00 Uhr und
jeden Freitag des Monats von 10.00 - 12.00 Uhr
im Erdgeschoss Zi. 7 im Rathaus in der Rathausstraße 16 in
06779 Raguhn-Jeßnitz
statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie bei Bedarf den Kontakt zu unseren Regionalbereichsbeamten während der bekannten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, hier über das Ordnungsamt,
herstellen lassen.
Die Kontaktbeamten setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Der Bürgermeister
Öffentliche Zahlungserinnerung
Die Kasse der Stadt Raguhn-Jeßnitz als Vollstreckungsbehörde
erinnert an die Zahlung der am 15. August 2016 fällig werdenden Steuern und Abgaben.
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben werden müssen und bei
schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Die Bankverbindungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz und das anzugebende Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen
Heranziehungsbescheid.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne
des § 259 der Abgabenordnung.
Raguhn-Jeßnitz, 11.07.2016
Kasse als Vollstreckungsbehörde
Bekanntmachung aus der Sitzung
des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz
vom 15.06.2016
Tagesordnung - Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit
Herr Berkenbusch als Stadtratsvorsitzender eröffnete um
19.00 Uhr die Sitzung. Er stellte fest, dass die Einladung zur
Sitzung ordnungsgemäß erfolgte, da kein Stadtratsmitglied Einwände dagegen erhebt. Die Beschlussfähigkeit war 19.00 Uhr mit
19 Stadträten und dem Bürgermeister gegeben.
2.
Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig bestätigt.
3.Einwohnerfragestunde
- Erweiterung Kita-Plätze im Stadtgebiet
4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates
vom 18.05.2016 (öffentlicher Teil)
Die Niederschrift vom 18.05.2016 wurde ohne Änderungen oder
Einwände mit 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
bestätigt.
5.
Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen
Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen.
6.
Protokollkontrolle vom 18.05.2016
(öffentlicher Teil)
Der Bürgermeister beantwortete gestellte Anfragen aus der benannten Sitzung zu folgenden Themen:
- finanzielle Ausstattung der Ortschaften für freiwillige Aufgaben:
Thema im Ausschuss Bildung, Kultur, Sport und Soziales am
21.06.2016
- Übergabe des Fördermittelbescheides für Planungs- und Beratungsleistungen zum Breitbandausbau
- Kritikpunkt Mäharbeiten im Stadtgebiet
- Absperrung einer als Parkfläche genutzten Wiese am Geländer
der Gartensparte am Seegarten
- Straßenzustand Ortsausgang Raguhn in Richtung Marke
- Sanierung Fußgängerbrücke am Bahnhof Jeßnitz
7.
Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung
gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 18.05.2016 sowie Informationen aus
der Verwaltung (öffentlicher Teil)
Herr Berger informierte, dass im öffentlichen Teil der Sitzung des
Stadtrates vom 18.05.2016 folgende Beschlüsse gefasst worden
sind:
Beschluss-Nr. 24-2016 Konzessionsverträge Strom - für die Ortschaften Altjeßnitz, Marke, Stadt Raguhn, Retzau, Schierau, Thurland und Tornau v. d. H.
Beschluss-Nr. 40-2016 Kostenkalkulation zur 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Feuerwehrkostensatzung)
Beschluss-Nr. 41-2016 2. Änderungssatzung der Satzung über die
Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Feuerwehrkostensatzung)
Beschluss-Nr. 44-2016 Berufung des Herrn Steffen Münter in das
Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren und Ernennung zum Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr RaguhnJeßnitz
Beschluss-Nr. 45-2016 Berufung des Herrn Sebastian Bau in das
Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren und Ernennung
Nr. 7/2016
zum stellvertretenden Stadtwehrleiter der Frei-willigen Feuerwehr
Raguhn-Jeßnitz
Beschluss-Nr. 46-2016 Berufung des Herrn Frank Hildebrandt in
das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren und Ernennung zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Marke
Beschluss-Nr. 104-2016 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für
Baumaßnahmen Straßenbeleuchtung Priorau
Mitteilung über die Verabschiedung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse vom 20.04.2016
Herr Berger informierte, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
des Stadtrates vom 20.04.2016 folgende Beschlüsse
Beschluss-Nr. 25-2016 Vergabeangelegenheit
Beschluss-Nr. 116-2016 Personalangelegenheit
Beschluss-Nr. 117-2016 Personalangelegenheit
gefasst wurden.
Informationen aus der Verwaltung
- Anschreiben einer Landtagsfraktion zur finanziellen Unterstützung im Bereich des Kinderförderungsgesetzes
- Hinweis zu einer Landeszuweisung aus der Presse
8.
2. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse BV 47-2016
Der Beschlussvorschlag Nr. 47-2016 wurde zurückgestellt.
9. 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung
der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 30.01.2015 BV 119-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der
Beschluss Nr. 119-2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
vom 30.01.2015.
10. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
der Innenentwicklung zum Standort der neuen
Kindertagesstätte im Ortsteil Raguhn der Stadt
Raguhn-Jeßnitz gem. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m.
§ 13a BauGB
BV 112-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der
Beschluss Nr. 112-2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gemäß § 1
Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich Markescher Platz einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung trägt den Titel
„KITA Markescher Platz“. Er befindet sich im Ortsteil Raguhn der
Stadt Raguhn-Jeßnitz. Die Anlage ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
11. Abwägungsbeschluss zur Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Retzau-Süd“ gem. § 1
Abs. 7 BauGB BV 109-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 109-2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gemäß § 1
Abs. (7) BauGB die Abwägung der fristgemäßen vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis des Entwurfs gemäß
§ 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retzau-Süd“ auf der Grundlage der beigefügten
Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Die in der Anlage dargestellten Ergebnisse der Abwägung und
deren Aufnahme in die Planfassung für den Satzungsbeschluss
werden vom Stadtrat bestimmt und zum Beschluss (Abwägungsbeschluss) erhoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen
zum Planverfahren abgegeben haben, von diesem Er-gebnis unter
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme beizufügen.
12. Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retzau-Süd“ gem. § 10
Abs. 1 BauGB BV 110-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 110-2016 gefasst.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
3
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gemäß § 10 (1)
BauGB den Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1
„Retzau-Süd“ als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retzau-Süd“, Raguhn-Jeßnitz, gemäß § 10 (3)
BauGB bekannt zu geben.
13. Beschluss des gemeindlichen Konzeptes zur Förderung der Gewerbeflächenentwicklung „Branchenorientierte Flächenbedarfsabschätzung für
die Stadt Raguhn-Jeßnitz“
BV 111-2016
Der Beschlussvorschlag Nr. 111-2016 wurde zurückgestellt.
14. Abwägungsbeschluss zum Ergänzungsflächennutzungsplan Raguhn-Jeßnitz, zugleich 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Marke BV 113-2016
Der Beschlussvorschlag Nr. 113-2016 wurde zurückgestellt.
15. Feststellungsbeschluss zum Ergänzungsflächennutzungsplan Raguhn-Jeßnitz, zugleich 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Marke BV 114-2016
Der Beschlussvorschlag Nr. 114-2016 wurde zurückgestellt.
16. Finanzangelegenheit - Überplanmäßige Ausgabe
für Heizung und Sanitär Wasserwehr Jeßnitz BV 118-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 118-2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Zusammenfassung der Projekte 2015 und 2016 der Kostenstellen
552100.09610000 und 552100.231110000 zum Projekt 2019
(Baumaßnahme energetische Sanierung der Heizung und der sanitären Anlagen der Herrentoilette der Wasserwehr Jeßnitz) sowie die
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 57.551,14
EUR bei KSt. 552100.09610000 Projekt 2019.
Die Deckung erfolgt durch
Mehreinnahmen i. H. v. 46.040,91 EUR bei
KSt. 552100.23111000 Projekt 2019
sowie durch
Minderausgaben i. H. v. 11.510,23 EUR bei
KSt. 5252100.0961000 Projekt 1018.
17. Finanzangelegenheit - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zum Abbruch einer Straße in der
Gemarkung Thurland BV 124-2016
Der Beschlussvorschlag Nr. 124-2016 wurde zurückgestellt.
18. Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Beauftragung eines zertifizierten Breitbandberaters BV 127-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 127-2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 25.000 EUR, die durch
Fördermittel bereitgestellt werden, für die Beauftragung des zertifizierten Breitbandberaters.
19. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters
Es folgten Anfragen/Anregungen zu/zur:
- Information zum Sachstand der Sanierung der Fußgängerbrücke am Bahnhof in Jeßnitz aus dem Wirtschaftsausschuss
- Kita Schierau: Festlegungen zum Ausschreibungsverfahren
- Kita Tornau v. d. H. Umbaumaßnahmen
- Reparatur eines Spielgerätes Spielplatz Stadtgarten Jeßnitz
- Information des Vertreters des Stadtrates im AZV Raguhn-Zörbig
- 1. Änderungssatzung zur Haus- und Parkordnung vom
25.04.2016 für den Gutspark Altjeßnitz und seiner Anlagen
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 130-2016 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, dass Kinder erst
ab Vollendung des 6. Lebensjahres Eintritt für den Gutspark zahlen
müssen.
- Mäharbeiten im Stadtgebiet: Unzufriedenheit mit der Ausführung der Mäharbeiten durch die beauftragte Firma
4
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 7/2016
- Anfrage: Warum in der Stadt keine Hundetüten für die Entsorgung des Hundekots aufgestellt werden?
- Anfrage, ob es in der Stadt ein Spendenkonto für die Fluthilfe
gen Süden und Westen gibt.
Nichtöffentlicher Teil der Tagesordnung
vom 15.06.2016
20. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der
Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Änderung der Reihenfolge zur Abhandlung der Tagesordnung:
TOP 26-31 werden nach TOP 20 behandelt
Die Tagesordnung wurde mit der Änderung einstimmig bestätigt.
21. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates
vom 18.05.2016 (nichtöffentlicher Teil)
Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 18.05.2016 auf und
fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 18.05.2016
wurde ohne Änderungen mit Ja-Stimmen,
Nein-Stimmen, Enthaltungen bestätigt.
22. Protokollkontrolle vom 18.05.2016
(nichtöffentlicher Teil)
- Abarbeitung erfolgte unter den Tagesordnungspunkten
23. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung
gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 18.05.2016 sowie Informationen aus
der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil)
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen
Teil erfolgte im öffentlichen Teil.
24. Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen (Nichtöffentlicher Teil)
Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen.
25. Berichterstattung der Wirtschaftsförderin über
Schwerpunkte der Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsförderung
26. Vertragsangelegenheit BV 120-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 120-2016 gefasst.
27. Vergabeangelegenheit BV 121-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der
Beschluss Nr. 121-2016 gefasst.
28. Vergabeangelegenheit BV 122-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der
Beschluss Nr. 122-2016 gefasst.
29. Vergabeangelegenheit BV 123-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 123-2016 gefasst.
30. Vergabeangelegenheit BV 126-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 126-2016 gefasst.
31. Vergabeangelegenheit BV 128-2016
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 128-2016 gefasst.
32. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters
- Keine Anfragen/Anregungen 33. Schließung der Sitzung
Der Sitzungsleiter, Herr Berkenbusch, schloss die Sitzung um
22.09 Uhr.
gez. Mädchen-Vötig
Stellvertretende Bürgermeisterin
Siegel
Bekanntmachung
aus der Ortschaftsratssitzung Retzau
vom 31.05.2016
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Die Ortsbürgermeisterin eröffnete 19.00 Uhr die Sitzung.
Die Einladungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Der Ortschaftsrat war mit 3 anwesenden Ortschaftsratsmitgliedern und der Ortsbürgermeisterin beschlussfähig.
2.
Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung
und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
3. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
08.03.2016 (öffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen
einstimmig genehmigt.
4.
Bericht der Ortsbürgermeisterin über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse
5.
Aktuelle Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin
6.
Vorstellung Projekt „Wilde Mulde“
7.
Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben
2016 Ortschaft Retzau
8.
Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
9.Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil:
10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
08.03.2016 (nichtöffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendung einstimmig genehmigt.
12. Bericht der Ortsbürgermeisterin über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
13. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
14. Schließung der Sitzung
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Öffentlicher Teil:
Beschluss - Nr. 03/2016 - Der Ortschaftsrat Retzau beschließt
die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 in
Höhe von 790,02 Euro gemäß Anlage 1.
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zum Beschluss - Nr.
03/2016 erhoben
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder Beschlüsse gefasst.
gez. Nießner
Ortsbürgermeisterin
Bekanntmachung
aus der Ortschaftsratssitzung Thurland
vom 06.06.2016
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ortsbürgermeister eröffnete die Sitzung um 19.30 Uhr.
Die Einladungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Die Beschlussfähigkeit war mit 2 anwesenden
Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister gegeben.
2.
Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung
und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
3.Einwohnerfragestunde
4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
25.02.2016 (öffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen
einstimmig genehmigt.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 7/2016
5.
6.
Protokollkontrolle (öffentlicher Teil)
Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse
7.
Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
8.
Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben
2016 Ortschaft Thurland
9.
Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
Nichtöffentlicher Teil:
10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
25.02.2016 (nichtöffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen
einstimmig genehmigt.
12. Protokollkontrolle (nichtöffentlicher Teil)
13. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
14. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
15. Schließung der Sitzung
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. 03/2016 - Der Ortschaftsrat Thurland beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr
2016 in Höhe von 772,20 Euro gemäß Anlage 1.
Der Beschlussantrag wurde einstimmig zum Beschluss Nr.
03/2016 erhoben.
Teil wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder
Beschlüsse gefasst.
gez. Naumann
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
aus der Ortschaftsratssitzung Marke
vom 07.06.2016
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ortsbürgermeister eröffnete um 19.30 Uhr die Sitzung.
Die Einladungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Der Ortschaftsrat war mit 3 anwesenden Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister beschlussfähig.
2.
Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung
und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
3. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
08.03.2016 (öffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen
mehrheitlich genehmigt.
4.
Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse
5.
Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
6.
Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben
2016 Ortschaft Marke
7.
Anhörung der Ortschaft zur 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
8.
Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
9.Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil:
10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
5
11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
08.03.2016 (nichtöffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen
mehrheitlich genehmigt.
12. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
13. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
14. Schließung der Sitzung
Es wurden folgende Stellungnahme zur Anhörung und
folgender Beschluss gefasst:
Öffentlicher Teil:
Stellungnahme zur Anhörung Nr. 02/2016 - Der Ortschaftsrat Marke stimmt der 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 30.01.2015 zu.
Der Anhörungsantrag wurde mehrheitlich zur Anhörung - Nr.
02/2016 erhoben.
Beschluss Nr. 03/2016 - Der Ortschaftsrat Marke beschließt
die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 in
Höhe von 728,64 Euro wie folgt siehe Anlage 1.
Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zum Beschluss - Nr.
03/2016 erhoben.
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder Beschlüsse gefasst.
gez. Hildebrandt
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
aus der Ortschaftsratssitzung Schierau
vom 23.06.2016
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ortsbürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung.
Die Einberufungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Die Beschlussfähigkeit war mit 3 anwesenden
Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister gegeben.
2.
Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung
und Bestätigung der Tagesordnung
- Keine Änderungsanträge
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.
3.Einwohnerfragestunde
4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
28.04.2016 (öffentlicher Teil)
5.
Protokollkontrolle
6.
Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse
7.
Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
8.
Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
Nichtöffentlicher Teil:
9.
Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
- Keine Änderungsanträge
Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt.
10. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
28.04.2016 (nichtöffentlicher Teil)
11.Protokollkontrolle
12. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
13. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
14. Schließung der Sitzung
Es wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder
Beschlüsse gefasst.
gez. Lauts
Ortsbürgermeister
6
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Bekanntmachung
aus der Ortschaftsratssitzung Tornau
vor der Heide vom 23.06.2016
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ortsbürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die Sitzung.
Die Einberufungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Der Ortschaftsrat war mit 2 anwesenden Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister beschlussfähig.
2.
Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung
und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig befürwortet.
3.Einwohnerfragestunde
4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
28.04.2016 (öffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen
einstimmig genehmigt.
5.
Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse
6.
Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
7.
Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
Nichtöffentlicher Teil:
8.
Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
9. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom
21.01.2016 (nichtöffentlicher Teil)
Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen
einstimmig genehmigt.
10. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
11.Grundstücksangelegenheit
12. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
13. Schließung der Sitzung
Es wurden folgende Stellungnahme zur Anhörung und
folgender Beschluss gefasst:
Im öffentlichen Teil wurden keine Stellungnahmen zur
Anhörung oder Beschlüsse gefasst.
Nichtöffentlicher Teil:
Stellungnahme zur Anhörung Nr. 132/2016 Grundstücksangelegenheit
Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr.
132/2016 erhoben.
gez. Polese
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
über die Zusammensetzung
des Gemeindewahlausschusses
für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
am 23. Oktober 2016
Gemäß § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung mache ich nachfolgend die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses bekannt.
GemeindewahlleiterStellvertreter
Wilfried Nitsche
Diana Rothe
Nr. 7/2016
BeisitzerStellvertreter
Constance Mädchen-Vötig
Sandra Handschuh
Klaus Zschocke
Andreas Heinze
Albert Herrmann
Bernhard Lauts
Jürgen Polese
Andrea Nießner
Raguhn-Jeßnitz, 30.06.2016
Nitsche
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht
in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen
für die Bürgermeisterwahl am 23. Oktober 2016
1.
Das Wählerverzeichnis für die Bürgermeisterwahl in der Stadt
Raguhn-Jeßnitz
Wird in der Zeit vom 29. September 2016 bis 08. Oktober
2016
während der Dienststunden
Montag und Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
von 08.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag
von 08.00 - 12.30 Uhr sowie
Samstag, 08.10.2016 von 10.00 - 11.00 Uhr
im Rathaus Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Einwohnermeldeamt (Zimmer 1 EG des Rathauses Raguhn), Rathausstraße
16, 06779 Raguhn-Jeßnitz (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur
Einsichtnahme bereitgehalten (§ 18 Abs. 2 KWG LSA). Das Wählerverzeichnis kann im automatisierten Verfahren geführt werden. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass im Wählerverzeichnis
während der Möglichkeit der Einsichtnahme das Geburtsdatum
unkenntlich gemacht wird.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
oder einen Wahlschein hat.
2.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 08. Oktober 2016 bis 11.00 Uhr, bei dem Bürgermeister der Stadt
Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Der Einspruch kann schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten eingelegt
werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind,
sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung für das Land SachsenAnhalt.
Nach dem 08.10.2016, 11.00 Uhr ist ein Einspruch
nicht mehr zulässig.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten bis spätestens zum 28. September 2016 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er
sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
4.1
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,
erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 7/2016
4.2
Die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten einen Wahlschein,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt haben,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
Antragsfristen entstanden ist.
4.3
Wahlscheinanträge können bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06766 Raguhn-Jeßnitz schriftlich oder mündlich
gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Fotokopie als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum
und eine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
angeben.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein Wahlberechtigter mit einer körperlichen Beeinträchtigung kann
sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
4.4
Wahlscheine können beantragt werden:
- von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten
Personen bis zum 21.10.2016, 18.00 Uhr;
- von nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen unter den unter Nr. 4.2. Buchstaben a) bis b)
angegebenen Voraussetzungen bzw. von Personen, die bei
nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht
oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen
können, bis zum Wahltage, 15.00 Uhr.
5.
Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, ob die Wahlberechtigten vor einem Wahlvorstand wählen wollen, so erhalten sie mit
dem Wahlschein zugleich
- den amtlichen Stimmzettel,
- den amtlichen grauen Wahlumschlag,
- den amtlichen, mit der vollständigen Anschrift des Gemeindewahlleiters, versehenen Wahlbriefumschlag sowie
- das Merkblatt zur Briefwahl.
Wahlberechtigte Personen können diese Unterlagen nachträglich
bis spätestens am Wahltage, 15.00 Uhr anfordern. Die Abholung
von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur
im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und
die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch
die Deutsche Post AG übersandt oder amtlich überbracht werden
können.
Die bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Stadt vor Empfangnahme
der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die
bevollmächtigte Person auszuweisen.
6.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe (bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen an Ort und Stelle) oder
durch Briefwahl wählen.
Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den
Briefwahlunterlagen so rechtzeitig bei der jeweils darauf angegebene Anschrift abgeben oder an diese versenden, dass er dort
spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Nähere Hinweise sind dem Merkblatt zur Briefwahl, das mit den
Briefwahlunterlagen übergeben wird, zu entnehmen.
Wahlbekanntmachung
zur Wahl der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/s der Stadt Raguhn-Jeßnitz
am 23. Oktober 2016
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/s der Stadt Raguhn-Jeßnitz findet am Dienstag, 27. September 2016, um 18.30 Uhr im
Rathaus Raguhn (Großer Sitzungssaal, Zimmer 4 im Erdgeschoss)
statt.
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der
Einladung und der Beschlussfähigkeit.
2. Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen zur Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/s
der Stadt Raguhn-Jeßnitz
(§ 30 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt)
3. Schließung der Sitzung
Raguhn-Jeßnitz, 04.07.2016
Nitsche
Gemeindewahlleiter
1. Änderungssatzung
der Hundesteuersatzung
der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am
15.06.2016, aufgrund der §§ 5, 8, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.LSA S. 288)
und der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl.LSA S. 405), in
den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, folgende 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 30.01.2015 beschlossen:
Artikel I
Die Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz wird wie folgt
geändert:
1. Zum § 5 Absatz (1) wird hinzugefügt:
d) für jeden auffällig gewordenen Hund
200,00 EUR
2. Zum § 5 wird Absatz (3) hinzugefügt:
„(3)“ Als auffällig gewordene Hunde werden Hunde bezeichnet,
die
• sich als bissig erwiesen haben,
• wiederholt in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder
• durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.
3. Zum § 6 wird Absatz (4) hinzugefügt:
„(4)“ Für Hunde, welche auffällig geworden sind im Sinne des
§ 5 Abs. (3), wird keine Steuerbefreiung gewährt.
4. Zum § 7 wird Absatz (2) hinzugefügt:
„(2)“ Für auffällig gewordene Hunde im Sinne des § 5 Abs. (3)
wird keine Ermäßigung gewährt.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
Raguhn-Jeßnitz, 16.06.2016
Raguhn-Jeßnitz, 04.07.2016
Nitsche
Gemeindewahlleiter
7
Berger
Bürgermeister
8
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Bekanntmachung
über das Widerspruchsrecht
zur Auskunftserteilung
und Datenübermittlung
(Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister)
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an
Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen.
Sie haben gemäß § 50 (5) Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht
der Datenübermittlung nach § 50 (1) BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 (1) BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang
mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler
Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden
Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 (1) Satz
1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten
erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei
nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder
Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach
der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus
Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger,
Presse oder Rundfunk
Sie haben gemäß § 50 (5) BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 (2) BMG zu widersprechen. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über
Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern darf die Meldebehörde
Auskunft erteilen über
1.Familienname,
2.Vornamen,
3.Doktorgrad,
4. Anschrift sowie
5. Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie haben gemäß § 50 (5) BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 (3) BMG an Adressbuchverlage widersprechen zu
können. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 (3) BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über deren:
1.Familienname,
2.Vornamen,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine
öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht
die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie haben gemäß § 42 (3) BMG das Recht, der Datenübermittlung
nach § 42 (2) BMG widersprechen zu können.
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
1. Vor- und Familiennamen,
2. Geburtsdatum und Geburtsort,
3.Geschlecht,
4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
Nr. 7/2016
5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie
7.Sterbedatum.
Familienangehörige im Sinne des § 42 (2) BMG sind der Ehegatte
oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die
Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an
die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) übermitteln die Meldebehörden
dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial, jährlich bis
zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (Kalenderjahr 2018) volljährig
werden:
1.Familienname,
2.Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Nach § 58c Abs. 1 Satz 2 des Soldatengesetzes unterbleibt die
Datenübermittlung, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des
Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes ist die
Datenübermittlung nach § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen
haben.
Die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr erfolgt am 30.01.2017. Der Widerspruch ist somit spätestens bis zum Freitag, den
27.01.2017 zu erklären.
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies dem Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen.
Sollte eine derartige Erklärung bereits früher bei der Meldebehörde
abgegeben worden sein, brauch diese nicht erneuert zu werden.
Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Raguhn-Jeßnitz, den 13.07.2016
gez. Berger
Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Sie bieten Übernachtungsmöglichkeiten
an?
Werben Sie dafür im Übernachtungsverzeichnis
Goitzsche!
Die Tourist-Information Goitzsche aktualisiert derzeit in Zusammenarbeit mit den Anlieger-Kommunen Bitterfeld-Wolfen, Muldestausee, Löbnitz, Raguhn- Jeßnitz, Sandersdorf-Brehna sowie dem
Landkreis Anhalt-Bitterfeld das Übernachtungsverzeichnis Goitzsche.
Dies ist als Einleger (Faltblatt zu 5.000 St.) zur Imagebroschüre
Goitzsche und als Internetpräsentation auf der Homepage des
Wasserzentrums im Bereich Tourismus geplant. Sie haben die
Möglichkeit mit Ihrem Inserat für einen geringen Jahresbeitrag von
20 EUR zu werben und dadurch gleichzeitig Ihre Verbundenheit
mit unserer Region zum Ausdruck zu bringen. Die Veröffentlichung
erfolgt zum 31.10.2016 und löst die vorhandenen Verzeichnisse
der einzelnen Kommunen ab.
Mit einem Kurzprofil können Sie Ihr Haus (Hotel, Pension, Ferienhaus, Fewo, Zimmer, Gasthaus u. a.) in diesem Einleger und auch
auf der Homepage der Tourist-Information Goitzsche vorstellen.
Alle dazu notwendigen Unterlagen stehen unter
www.wasserzentrum-bitterfeld.de als Download zu Verfügung
bzw. bei Bedarf senden wir Ihnen diese gern zu.
Redaktionsschluss ist der 31.08.2016.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 7/2016
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Tourist-Information Goitzsche gern zur Verfügung.
Tourist-Information Goitzsche
Berliner Str. 6a
06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 03493 9223140
Fax: 03493 512721
E-Mail: [email protected]
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Abwasserzweckverband
Raguhn - Zörbig
Finanzbuchhalter/in
Der Abwasserzweckverband Raguhn - Zörbig übernimmt die
Abwasserentsorgung für rund 5.700 Kunden in seinen Mitgliedsgemeinden.
Zum 01.11.2016 möchte der Verband die Stelle eines/r Finanzbuchhalter/in am Verwaltungsstandort in Zörbig besetzen.
Zu den Aufgaben und Tätigkeiten gehören:
- Selbstständige Bearbeitung der Finanzbuchhaltung, hauptsächlich Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
- Prüfung, Kontierung und Buchung von Ein- und Ausgangsrechnungen
- Kontenabstimmungen und Zahlungsverkehr
- Führung und Verbuchung von Kassen und Bankkonten
- Mitarbeit bei Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen
sowie Erstellung von statistischen Auswertungen
- Organisatorische Aufgaben und Verwaltungstätigkeit
Wir erwarten:
- Buchhalter/in oder abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung
- Sicherer Umgang mit gängigen MS Office-Anwendungen
und Finanzbuchhaltungsprogrammen, Kenntnisse in „Varial“
und Kostenrechnung sind von Vorteil
- Selbstständige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein, Team- und Kommunikationsfähigkeit
Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD.
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mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse)
bis zum 30.08.2016 an:
Abwasserzweckverband Raguhn - Zörbig
z. H. Herrn Eschke
Lange Straße 34, 06780 Zörbig
oder: [email protected]
Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen nicht
berücksichtigter Bewerber erfolgt nur, wenn ein adressierter
Freiumschlag beigefügt ist.
gez. Eschke
Verbandsgeschäftsführer
Breitbandausbau in Thurland
Der Breitbandausbau im Stadtgebiet Raguhn-Jeßnitz schreitet voran. Der Ortsteil Thurland profitiert als Erster von der gestarteten
Breitbandoffensive.
Ab dem 1. August 2016 steht in Thurland schnelles Internet mit
einer Geschwindigkeit von aktuell bis zu 50 MBit/s zur Verfügung.
Damit gibt es zukünftig kein Warten mehr beim Seitenaufbau, kein
Zeitverzug beim Versenden von Nachrichten. Möglich wird dies
durch die Erschließung des Verzweigers an der Hauptstraße 1 am
Ortsrand der Gemeinde mit aktiver Technik. Die envia TEL GmbH
hat in den letzten Monaten den Ausbau vorangebracht.
Sollten Sie Interesse an einem neuen und schnellen Internetzugang
haben, können Sie ab dem 1. August 2016 unter der Rufnummer
0345 13252003 weitere Informationen anfordern.
9
Effizienzförderprogramm „STEP up!“
gestartet
Zum 1. Juni 2016 ist das neue Effizienzförderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums „STEP up!“ gestartet.
Gefördert werden Investitionen von Unternehmen zur Senkung des
Stromverbrauchs unabhängig von der genutzten Technologie. Das
kann zum Beispiel die Optimierung von stromfressenden Anlagen,
der Austausch ineffizienter Anlagenteile oder ähnliches sein. Die
Förderquote beträgt maximal 30 Prozent der Investitionsmehrkosten, die aufgrund des Einsatzes einer energieeffizienten Technologie entstehen. Das Auswahlverfahren erfolgt in Form eines Wettbewerbs, gefördert werden diejenigen Maßnahmen, die den besten
Kosten-Nutzen-Wert (in Euro/kWh) erreichen. Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Unternehmen. Die eingereichten
Projekte können im antragstellenden Unternehmen selbst oder bei
Kunden umgesetzt werden.
Das Pilotprogramm läuft von 2016 bis 2018. In jedem Jahr sind
dazu zwei Ausschreibungsrunden geplant. Die erste Ausschreibungsrunde läuft vom 1. Juni 2016 bis zum 31. August 2016. Jede
Ausschreibungsrunde besteht aus zwei voneinander unabhängigen
Teilen. Es gibt eine offene Ausschreibung, bei der Projektideen aus
allen Bereichen gegeneinander antreten, und eine geschlossene
Ausschreibung, bei der je Ausschreibungsrunde ein Spezialthema
vorgegeben wird. Das Thema der geschlossenen Ausschreibung
der ersten Ausschreibungsrunde ist hierbei die energetische Sanierung von Aufzügen. Nähere Informationen zu den Bedingungen,
die bei der offenen Ausschreibung eingehalten werden müssen,
sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie
auf der Internetseite www.stepup-energieeffizienz.de.
Ihre Wirtschaftsförderin
(Bei Fragen erreichen Sie mich unter 034906 41258 oder unter
[email protected])
Gestank vom Nachbargrundstück?
Ein Fall für die Schiedsstelle
Bei Gerüchen handelt es sich um sogenannte Immisionen. Wer
kennt sie nicht, die stinkenden Mülltonnen und Komposthaufen,
Autoabgase, Grillgerüche, Zigarettenqualm, Kaminabgase oder
stinkende Lebewesen. Diese und andere Gerüche führen unter
Grundstückseigentümern und -nachbarn gelegentlich zu Streitigkeiten und landen dann, wenn es keine Einwirkungen von einem
gewerblichen Betrieb sind, vor der Schiedsstelle. Vor der Schiedsstelle deshalb, weil der Gesetzgeber in diesen Fällen eine gerichtliche Klärung erst dann zuläßt, wenn ein obligatorisches außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt wurde.
Doch muss man diese Gerüche immer dulden? Grundsätzlich kann
jeder Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück mit seinen
Gerüchen, auch wenn sie Dritte als unangenehm empfinden, leben
und sich daran erfreuen. Sollten diese Gerüche aber Einfluss auf
ein Nachbargrundstück haben, dann sind auch deren Interessen
zu berücksichtigen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ein
Nachbar die Zuführung von Gerüchen zu seinem Grundstück nur
verbieten, wenn diese Einwirkungen die Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Unwesentliche Einwirkungen
sind zu dulden. Unwesentlich ist eine Beeinträchtigung, wenn normierte Grenz- oder Richtwerte nicht überschritten werden. Auch
ortsübliche Gerüche, die mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln
nicht verhindert werden können, sind zu dulden.
Wenn z. B. keine Grenz- oder Richtwerte bestehen und eine
Ortsüblichkeit fraglich ist, dann kommt es auf den Einzelfall an.
Die Wesentlichkeit einer Einwirkung richtet sich nicht nach dem
Empfinden einer der streitenden Parteien. Es kommt auf das
Empfinden eines verständigen und andere Belange berücksichtigenden Durchschnittsbenutzers des besagten Grundstücks (in
seiner Natur, Gestaltung und Zweckbestimmung geprägten konkerten Beschaffenheit) an. Spätestens wenn diese Person eine
10
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Geruchseinwirkung kaum noch empfindet, ist sie unwesentlich.
Neben der Stärke des Geruchs sind auch die Häufigkeit und die
konkreten Uhrzeiten der Geruchsentfaltung zur Bewertung heranzuziehen.
Eine Ortsüblichkeit kann von Ort zu Ort abweichen. Auf dem Lande
dürfte Düngergeruch eher hinzunehmen sein, als in der Stadt. In
einer Straße sind Kleintierzüchter oder Anpflanzungen mit kräftigen
Düften eventuell ortsüblich und in der benacharten Straße nicht
mehr. Wer ständig Immissionen akzeptiert, kann sich in der Regel
Jahre danach nicht mehr auf eine Ortsunüblichkeit berufen. Abgasgerüche (und der Lärm) beim Starten des Autos oder Motorrads
sind in der Regel, wenn sie nicht atypisch sind, hinzunehmen. Nur
wenn das Motorrad oder Auto z. B. zum Warmlaufenlassen längere
Zeit läuft, dann ist das verboten. Die Frage der Geruchsbelästigung
beim Grillen ist nicht einheitlich. Einige Gerichte lassen Grillen sogar
nur an einer bestimmten Anzahl an Tagen im Monat zu. Jedenfalls
dürfte ein ständiges Grillen mit erheblichen Geruchs- und sogar
Rauchbelästigungen nicht zu dulden sein. Dass Verbrennen von
Brennholz im Kamin oder Ofen ist auch hinzunehmen, wenn die
Brennanlage genehmigt ist und geeignete, zugelassene Brennstoffe verfeuert werden. Nicht geeignet für den normalen Kamin sind
z. B. Plastik, gestrichene Bretter, mit Kunststoff überzogenes Holz
oder Autoreifenstücke.
Für den Komposthaufen gab es zu DDR-Zeiten mal eine Abstandsregelung, die es im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Nachbarschaftsgesetz nicht gibt. Damals war ein Abstand von mindestens
50 Zentimeter vorgegeben. Unter Berücksichtigung der im Komposthaufen konkret entsorgten Stoffe und der deshalb möglichen
Geruchsentwicklungen von stärkerer Intensität sollte man also einen gewissen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Dieser
sollte lieber etwas größer als kleiner gewählt werden.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Bewertung von Geruchsbelästigungen häufig davon abhängt, wie sie ein verständiger
Durchschnittsbenutzer beurteilt. Dies könnte im ungünstigsten Fall
ein Richter am Gericht sein, der vielleicht ein anderes Empfinden
als die streitenden Parteien oder als ein anderer Richter hat. Dies
sollten die Parteien bei einem Schiedsverfahren bedenken, ebenso, dass ein Gerichtsverfahren öffentlich ist, länger dauert und viel
mehr Geld als ein Schiedsverfahren kostet.
Guido Scholz
(BDS Landesvorstand Sachsen-Anhalt)
Wasser- und Bodenanalysen
Am Donnersteg, dem 4. August 2016 bietet die AfU e. V.
die Möglichkeit, in der Zeit von 13.30 bis 14.30 Uhr in
Jeßnitz, im Rathaus, Conradiplatz 7 Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen.
Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den
pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu
sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch
auf verschiedene Einzelparameter z. B. Schwermetalle oder auf
Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden.
Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an
mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung
zur Verfügung stehen.
AfU e. V.
Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V.
Leipziger Str. 27, 09648 Mittweida
Tel/ Fax.: 03727 976311
www.afu-ev.org
E-Mail: [email protected]
Nr. 7/2016
ewG
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Anhalt-Bitterfeld mbH
Beratungssprechtag
der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Am 4. August 2016 findet der nächste Beratungssprechtag der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen „IB regional - Wir
für Sie vor Ort“ bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung
zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen
und Existenzgründer sowie Kommunen.
Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG AnhaltBitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer
03494 638366 oder per E-Mail unter [email protected].
LEADER in der Dübener Heide/
Sachsen-Anhalt - bis 30. September
2016 Projektanträge auf Fördermittel
stellen
Tornau - Im sachsen-anhaltischen Teil der Dübener Heide können sich Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Kommunen
bis zum 30. September mit Projekten und investiven Vorhaben
um Fördermittel der Europäischen Union aus dem EU-Programm
LEADER/CLLD sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
bewerben. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig: Dazu gehören
die gewerbliche Nachnutzung von bestehenden Gebäuden, Investitionen in Dorfgemeinschaftshäuser und Einrichtungen der
Nahversorgung, die Verbesserung der touristischen Infrastruktur
(Barrierefreiheit, Wege-Instandsetzung, Beschilderung), die Weiterentwicklung von Gastronomie- und Beherbergungsangeboten,
die Unterstützung von Existenzgründungen (besonders von Frauen) und Betriebserweiterungen, die Ausbildung von Gästeführer/
innen oder auch Projekte mit bürgerschaftlichem Engagement.
Des Weiteren werden Kleinstunternehmen mit bis zu 15 Mitarbeitern bei der Entwicklung neuer Projekte und lokale und kommunale
Lösungen für Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung gefördert. Mittel können auch für Vorhaben zur Integration von Migranten, zur Schaffung einer Kultur des Willkommens sowie von
Beschäftigungsprojekten für jedermann beantragt werden, zudem
für Naturschutzprojekte zur Stärkung der Artenvielfalt; hier sind
Kombinationsprojekte Naturschutz mit Tourismus, Sport, Gesundheitsvorsorge und Gewässerschutz wünschenswert.
Wer Fördermittel beantragt und genehmigt bekommt, muss einen
Eigenanteil aufbringen, der je nach Projektart unterschiedlich hoch
ausfällt. Die Fördersätze für Projekte von Privatpersonen und Unternehmen liegen bei max. 50 Prozent, Kommunen und Vereine
können max. 80 Prozent Förderung erhalten. Die Lücke ist der entsprechende Eigenanteil des Projektträgers. Einen entsprechenden
Projektbeschreibungsbogen für die Bewerbung ist als Download
im Internet unter www.leader-duebener-heide.de zu finden. Fragen
rund um Förderung und zum Antragsverfahren beantwortet das
Regionalmanagement Dübener Heide.
Kontakt:
Anne-Marie Hiller, Tel.: 0151 55851736;
Josef Bühler, Tel.: 0175 5803150
E-Mail: [email protected]
Hintergrund:
Zur LEADER/CLLD-Förderregion im anhaltischen Teil der Dübener
Heide gehören die Kommunen Bad Schmiedeberg, Bitterfeld-Wolfen, Gräfenhainichen, Kemberg, Muldestausee und Raguhn-Jeßnitz mit den jeweiligen Ortsteilen Jeßnitz und Altjeßnitz. Projekte,
die mit Fördermitteln der EU realisiert werden sollen, müssen zur
LEADER-Entwicklungsstrategie der Dübener Heide passen. Förderbar können Vorhaben sein, die den drei Handlungsfeldern Wirtschaft und Beschäftigung, Naturpark- und Kulturlandschaftsentwicklung und Siedlungs- und Beteiligungsentwicklung zugeordnet
werden können. Ziel ist es, die ländlichen Regionen in Europa auf
dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 7/2016
Unterzeichnung Konzessionsvertrag
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Mitteilungen aus den Ortschaften
Die bis zur Bildung der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz selbstständigen Gemeinden Altjeßnitz, Marke, Raguhn, Retzau, Schierau, Thurland und Tornau v. d. Heide hatten jeweils gesonderte
Konzessionsverträge mit dem lokalen Energieversorger enviaM
abgeschlossen. Solche Verträge beinhalten das jeweilige Leitungsrecht zur Energieversorgung im Liefergebiet innerhalb der öffentlichen Straßen und Wege, gegen die Zahlung einer finanziellen Konzessionsabgabe an die betreffenden Kommunen.
Um hier eine Vereinheitlichung, z. B. der Vertragslaufzeiten, zu erreichen, entschied sich der Stadtrat, im Einvernehmen der enviaM, die bestehenden Verträge vorzeitig zu beenden und neu auszuschreiben. Der bisherige Regionalversorger enviaM erhielt erneut
den Zuschlag und bot dabei einen für die benannten Ortsteile der
Kommune gemeinsamen und günstigeren Vertrag an.
Die ehemalig selbstständige Stadt und jetzt Ortsteil Jeßnitz (Anhalt)
wird nach wie vor von den Stadtwerken Bitterfeld-Wolfen versorgt.
In der allgemein nicht positiven Haushaltslage in den Kommunen
stellt der jährlich zu erhaltende Betrag der Konzessionsabgabe
eine relativ verlässliche Einnahmegröße im Haushalt der Stadt dar.
Raguhn
Am 13.07.2016 besuchten die Vertreter der enviaM Herr Brandt
und Herr Dr. Riedel (im Bild von links) den Bürgermeister Eberhard
Berger, wobei es zur Vertragsunter- zeichnung und dessen Übergabe kam.
Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
IMPRESSUM
Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz für die Einwohner der Ortsteile
Altjeßnitz, Jeßnitz (Anhalt), Marke, Retzau, Schierau, Priorau, Niesau,
Möst, Tornau vor der Heide, Hoyersdorf, Lingenau und Thurland erscheint
monatlich und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt.
- Herausgeber: Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstr. 16,
06779 Raguhn-Jeßnitz
-Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Herr Berger
und der jeweilige Unterzeichner. Dies betrifft nur Mitteilungen, die aus
dem Kreis der Verwaltung veröffentlicht werden. Der Herausgeber behält
sich das Recht vor, eingesandte Beiträge zu kürzen, oder nicht zu veröffentlichen, sofern es nichtamtliche Bekanntmachungen betrifft.
- Zuständig für redaktionelle Beiträge:
Hauptamt: Frau Engelhardt, Telefon (03 49 06) 4 12 17, Fax 2 03 19
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
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vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz
sind ausdrücklich ­ausgeschlossen.
Das erwartet Sie:
12.00 Uhr Mittagessen aus Topf und Pfanne
(natürlich mit leckerer Erbsensuppe),
Deftiges vom Grill
14.00 Uhr Eröffnung
14.30 Uhr buntes Programm mit der KAT Dance und Event
GmbH Bitterfeld dazu aus unserer Kaffeeküche
Torten und Kuchen
19.00 Uhr beginnt der Tanz mit DJ Rene, Ende: 1.00 Uhr
Ganztägig für unsere kleinen Gäste gibt es Kinderschminken,
Hüpfburg, Ponyreiten und eine Bastelstraße.
Die Mitglieder des „Inselclub Raguhn“ e. V. freuen Sich auf Ihren
Besuch!
Tel.: 0170 3898608
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n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 7/2016
HOCHADEL IN RAGUHN
Liebe Raguhnerinnen und Raguhner, liebe Einwohner der Stadt Raguhn-Jeßnitz,
am 6. August erwartet unsere Stadt den Besuch von Eduard Prinz von Anhalt (Herzog von Anhalt,
Herzog zu Sachsen und Graf zu Askanien), der auf Einladung des Heimatvereins und der Schützengilde an diesem Tag bei Veranstaltungen anwesend und mitwirkend sein wird.
10 Uhr:
„Talk mit Hochadel“ - Öffentliches Gespräch des Journalisten Jörg Mantzsch mit Eduard Prinz von
Anhalt in der Stadtkirche St. Georg in Raguhn (Veranstalter: Heimatverein Raguhn, Eintritt frei)
Sie erfahren Interessantes über und aus dem Leben der letzten fürstlichen Familie, die einst auch Raguhn regierte,
sowie über den tragischen Tod von Joachim Ernst von Anhalt, der von den Nazis ins KZ Dachau eingeliefert und
von den Russen in Buchenwald umgebracht wurde. Was geschah nach dem II. Weltkrieg mit der Familie? Wen gibt
es heute noch davon? Wer ist echt und wer nicht? Was verbindet die herzogliche Familie mit unserem Bundesland,
das ihren Namen trägt? Was kommt nach Eduard von Anhalt, der nach tausend Jahren der letzte direkte Nachkomme
der Askanier im Mannesstamm ist?... Wenn es die Zeit erlaubt, kann das Publikum dem Prinzen Fragen stellen.
13 Uhr:
Schützenfest auf Libehna mit Eduard Prinz von Anhalt (Veranstalter: Schützengilde Raguhn, Eintritt frei)
Marsch der Schützengilde durch Raguhn zum Schützenplatz Libehna mit Eduard Prinz von Anhalt, der sich zum
Schützenfest „unters Volk mischt“ - Gelegenheit, den Prinzen kennenzulernen und ggf. persönlich zu sprechen.
SIE ALLE SIND DAZU HERZLICH EINGELADEN !
Ein neues Buch über Raguhn...
... mit spannenden und heiteren Geschichten aus der Stadt und Umgebung wird es zu den o.g. Veranstaltungen geben. Die Autoren Jörg
Mantzsch und Jan Brademann haben dazu in Archiven gefoscht und
alte z.T. unveröffentlichte Akten recherchiert. Diese wurden vom Journalisten Mantzsch in einen epischen Rahmen gefasst und zu Erzählungen geformt. Eingeleitet und kommentiert wird das jeweilige
Geschehen von Brademann aus Sicht des Historikers.
Lassen Sie sich überraschen von einem blutenden Brot, das die Stadt
in helle Aufruhr versetzte, erfahren Sie, wie Raguhner zweimal ein Gefängnis stürmten, ein Kleckewitzer Adliger auf die Schwestern des
Preis: 10,- €
Fürsten schoss oder warum ein alter Mann sein Feuerholz vergrub.
Alles das ist anschaulich illustriert und enthält jede Menge Mundart.
Wer zu diesem neuen Band der „Raguhner Geschichte(n)“ in Rot gern noch das grüne Buch des vergangenen Jahres
haben möchte, der möge das bitte bei der Bibliothek in der Begegnungsstätte (Mühlstraße, ehem. PERA) bestellen.
Und noch etwas: Auch unser neuer
RAGUHNER KALENDER 2017 ist da!
Er zeigt sehr seltene historische Postkarten
mit Stadtansichten von Raguhn
Preis: 5,- €
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 7/2016
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Der 100. Beitrag
Acht Jahre sind je nach Betrachtung eine lange oder kurze Zeit.
Ende 2007 wurde ich gebeten, einen Beitrag für das Amtsblatt zu
schreiben. Bald folgten weitere und schließlich wurde das Schreiben zur Selbstverständlichkeit. Beim Zurückblättern stellte ich fest,
dass der Mai-Beitrag 2016 der 100. war. Das sind rund acht Jahre
Geschichten aus dem Raguhner Alltag.
Die Themenvielfalt war groß und ich stelle fest, dass aus heutiger
Sicht manches überholt ist, anderes sich weiterentwickelt hat und
vieles eben das Geschehen in unserer Stadt widerspiegelt.
Immer wieder spielten Tiere eine Rolle. Über Spatzen, Krähen und
Wintervögel gab es zu berichten. Wer erinnert sich noch an den
Weißstorch, der in den Schornstein gefallen war und mithilfe der
Feuerwehr als „Schwarzstorch“ wieder auftauchte? Den Schwan,
der sich auf der Halleschen Brücke niedergelassen hatte und den
Verkehr aufhielt, hat damals kaum einer wahrgenommen.
Von der gesundheitsschädlichen plötzlich aufgetauchten Ambrosia
ist schon lange keine Rede mehr. Die Warnung kam zur rechten
Zeit.
Raguhn feierte immer schon gern. So gab es Berichte über die
nach dem Hochwasser 2002 eingeführten jährlichen Stadtfeste,
die Feste zur geschichtlichen Entwicklung der Stadt, wobei eine
Rotbuche als Geschenk von der Stadt Jeßnitz überreicht wurde,
(die längst gut angewachsen ist), oder „Tage der Offenen Tür“ bei
der Feuerwehr. Berichtet wurde über Kinderfeste und „90 Jahre
Seegarten“. An weiteren Veranstaltungen wurden die Osterfeuer
und das Weihnachtsbaumverbrennen genannt. Besinnlicher ging
es zu bei der Lesung über Ernst Haun und die Lesungen der Raguhner Schriftsteller Bernhard Schulze, und Christina Heibrock. Auf
das Buch von Wolfgang Schade, das in der Bibliothek vorhanden
ist, wurde hingewiesen. Nicht vergessen wurde der Zeichner und
Erzähler Kurt Stieler. Frau Dr. Heidrun Heideecke brachte uns die
„Goitzsche-Wildnis“ nahe. Neues entstand. Erinnert wurde an den
Tierhof, den Neubau der Apotheke, die Kirchturmeindeckung, die
neue Nutzung des ESRA-Gebäudes durch Jugendklub, Bibliothek und Heimatverein, an den Drehort für „Huckle Berry Fin“, und
den Deichbau an der Schloßstraße. Für den Besuch interessanter
Ziele wurde geworben - Modelleisenbahn Wiehe, Schulmuseum
Reckahn und unsere schöne Muldelandschaft. Technisches wurde mitgeteilt nach dem Besuch des Wasserkraftwerkes und der
Kläranlage.
Berichtet wurde über die zahlreichen Helfer bei Hochwasser und
die einmalige Anteilnahme der Bevölkerung an der Spendenaktion
des Leukämie-Kranken Jungen.
Ganz ohne Negatives ging es aber auch nicht. Es gab viel Ärger
beim Tunnelbau, bei der Verlegung des Bahnhofs und beim Schließen der Schlecker-Filiale.
Anhand der diesjährigen sommerlichen Wetterereignisse soll erinnert werden an den Rechenbericht über die tonnenschwere Regenlast, die schon bei 1 mm Niederschlag auf ein Quadratmeter
fällt. Was hat unsere Erdoberfläche da zu tragen! In Raguhn gab es
41 Liter/Quadratmeter am 31. Mai.
Das war eine Reise quer durch Raguhner Ereignisse - Vielseitigkeit
in unserer Heimatstadt.
Ursula Borstorff
2017 feiern wir 150 Jahre
Ortsfeuerwehr Raguhn
Die Feuerwehr Raguhn möchte Sie in den nächsten 15 Monaten
mit auf eine geschichtliche Reise ihres 150-jährigen Bestehens
mitnehmen.
Dazu stellen wir Ihnen ab August jeden Monat einen 10-Jahresauszug seit unserer Gründung im November 1867 vor.
Es sind ereignisreiche Geschichten und historische Momente
dabei. Lassen Sie sich überraschen, wie sich in 150 Jahren das
Feuerlöschwesen in der Stadt Raguhn für den Schutz der Bürger
und Güter entwickelt hat.
Besonderen Dank möchten wir an dieser Stelle unserem Ehrenmitglied, unserer Feuerwehrchronistin und Kameradin Ursula
Borstorff aussprechen. Seit mehr als ein Jahrzehnt schreibt sie
unsere Chronik. Weiterhin gilt unser Dank den Schülern der Sekundarschule Raguhn - Projektgruppe „Feuerwehrchronik“ - und
ihrer Leiterin Frau Lange sowie der Direktorin Frau Brettschneider.
Wir konnten die Schüler der Sekundarschule dazu begeistern im
Rahmen von Projektarbeiten, unter Nutzung der Feuerwehrchronik, 15 Zehnjahresrückblicke zu erstellen, die im Amtsblatt der
Stadt Raguhn-Jeßnitz ab August veröffentlicht werden.
Yvonne Arnold/Wilfried Nitsche
Ortsfeuerwehr Raguhn
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n Stadt Raguhn-Jeßnitz
DKMS-Aktion – 1 Jahr danach
Am 09.05.2015 fand in Raguhn eine DKMS-Aktion für Basti Buske
und andere, an Leukämie erkrankte Menschen, statt.
Neben 702 Typisierungen wurden auch Geldspenden zur Auswertung der Registrierungen gesammelt. Im Juli 2016 wurde das letzte, noch fehlende Geld gespendet.
Im Namen aller Beteiligten möchten wir uns hiermit für alle Gelder
bedanken, die zugunsten der Aktion „Helft Basti“ gespendet wurden.
Basti geht es den Umständen entsprechend gut. Er befindet sich
weiterhin in einer Tagesklinik in Leipzig und erhält notwendige Medikamente.
Lieber Basti: Wir wünschen dir gute Besserung.
Yvonne Arnold & Henry Rousseau
Jeßnitz (Anhalt)
Die Käfergruppe fliegt aus
Nun heißt es auch für die Käfergruppe der Kita Wasserflöhe
Tschüss zu sagen. Es war ein ganz wunderbares letztes Kindergartenjahr mit vielen tollen Erlebnissen wie z. B. das Puppentheater
in Dessau oder der Laternenumzug. Auch der Weihnachtsmarkt in
der Kita Wasserflöhe und unser Waffelstand auf dem Weihnachtsmarkt in der Grundschule in Jeßnitz waren ein voller Erfolg. Die
Käfergruppe durfte auch in diesem letzten Jahr noch einmal das
Weihnachtsmärchen erleben, welches fleißige Eltern extra für die
Kinder einstudiert hatten. Das Zirkusprojekt in der Kita bot den Kindern ebenfalls ein super schönes Programm, wo alle Kinder mit
beteiligt waren. Aber das größte Highlight war unsere Abschlussfahrt nach Bernburg. Die Käferkinder hatten dort drei wirklich erlebnisreiche Tage mit den beiden Erzieherinnen Frau Meier und Frau
Schilling und vier Eltern aus der Gruppe. Wir besuchten dort den
Tierpark, den Märchengarten und die Bären und durften auch mit
der Parkeisenbahn fahren.
Arn 10. Juni war es dann auch schon so weit, unser Zuckertütenfest konnte starten. Dank der Hilfe zahlreicher Eltern wurde dieses
Fest zu einem ganz besonderen Ereignis für die Kinder sowie den
Eltern, Omas und Opas sowie für die Erzieherinnen.
An dieser Stelle möchten wir Eltern der Käferkinder einen besonderen Dank an die Kita Wasserflöhe richten. Unsere Kinder hatten
hier eine wunderschöne und dennoch lehrreiche Kindergartenzeit.
Ein großer Dank auch an die Erzieherinnen Frau Meier und Frau
Schilling. Sie haben unsere Kinder auf den rechten Weg geführt.
Nr. 7/2016
Liebe Schulanfänger!
Es ist so weit, ihr müsst nun geh‘n,
die Zeit mit euch war wirklich wunderschön.
Wir haben manchmal geweint und viel gelacht einfach zusammen viel Spaß gemacht.
Die Schule ruft euch in ihr Haus.
Vergesst uns nicht und bleibt recht froh in diesem Sinn: macht weiter so!
Eure Erzieherinnen Frau Meier und Frau Schilling
der Kita „Wasserflöhe“
Zirkus „Flip-Flop“ zu Besuch
bei den „Wasserflöhen“
Es ist zwar schon einige Zeit her, aber diese erlebnisreiche Woche
bleibt für uns alle unvergessen.
Am Pfingstwochenende zog der Zirkus „Flip-Flop“ für eine Woche
mit „Sack und Pack“ in die Kita ein.
Die Kinderaugen waren groß, als sie am Dienstag das Zirkuszelt
im Garten stehen sahen. Voller Neugier erkundeten die Kinder das
Zelt, die Wohnwagen und die Tiere im Freigehege. Nun ging es an
das Proben und Einstudieren von kleinen Kunststücken - mithilfe
des Zirkus „Flip-Flop“. An 3 Tagen hieß es „Manage frei“ und die
kleinen Zauberer, Clowns, Tellerdreher usw. konnten das Erlernte
stolz ihren Eltern, Großeltern und Verwandten präsentieren. Es gab
einen tosenden Applaus für alle Zirkuskünstler.
Der Höhepunkt dieser Woche war dann am Freitag das große Zirkusfest auf dem Kindergartengelände. Leckere Naschereien gab
es, Heliumballons stiegen in den Himmel, Ballons wurden modelliert, ein Glücksrad, ein Stand zum Kinderschminken und eine
Hüpfburg standen zu Verfügung. Frau Doreen Kieseler trommelte
mit den Besuchern. Auch ein Zauberer durfte nicht fehlen. Es kam
eine nahezu Volksfeststimmung auf.
Für die tatkräftige Unterstützung durch die vielen Helfer möchten
wir uns herzlich bedanken.
Das Team der Kita „Wasserflöhe“
Cornelia Towara
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Freitag, dem 26. August 2016
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Freitag, der 12. August 2016
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Nr. 7/2016
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Wann? Am 12./13. August 2016
Wo? Jeßnitz, Platz der Städtepartnerschaft
(Festplatz)
Unser Programm:
Freitag, 12.08.
19:00 - 24:00 Uhr
Disco im Festzelt „Jeßnitz rockt“
mit DJ Roland
Samstag, 13.08.
14:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
14:15 Uhr
15:15 Uhr
17:00 Uhr
19:00 - 1:00 Uhr
Öffnung des Festgeländes
Nachmittagsprogramm
mit Josefine Lemke & Frank Peters
Programm
der Hermann Conradi Grundschule
Programm
des Kindergartens „Wasserflöhe“
Programm der Mulde-Liners
Bühnenprogramm mit Peter Maffay
und Michael Jackson Doubles
Änderungen und Überraschungen vorbehalten
Für die Kinder: Kinderschminken durch Kosmetikstudio
Wolter, Ponyreiten, Torwandschießen
Für Essen und Trinken ist gesorgt, Kaffee und Kuchenverkauf,
Räucherforellen.
An 3 Tagen großer Vergnügungspark
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24. Fischerfest am Bürgermeisterteich
in Jeßnitz
Vom 10.06.16 bis 11.06.16 hatte unser „Angelclub Jeßnitz“ zum
Fischerfest eingeladen.
Das Fest fand auf unserem schönen Vereinsgelände am Bürgermeisterteich statt.
Am 10.06.16 von 19.00 Uhr bis 1.00 Uhr veranstalteten wir eine
Disco. Am 11.06.16 verließen gegen 12.00 Uhr die ersten frisch
geräucherten Forellen den Räucherofen. 13.00 Uhr startete unser
Volksangeln. Hier konnte jeder unter fachgerechter Anleitung sein
Geschick mit der Angelrute zeigen. Dabei wurden einige schöne
Karpfen gefangen.
Ab 15.00 Uhr führten wir unsere Gäste mit einem bunten Programm
durch den Nachmittag. Unsere Attraktionen waren die Auftritte der
Kinder vom Kindergarten „Wasserflöhe“ mit ihrem schönen Programm und das Gesangsduo „Dancing Angels“. Ein weiteres Highlight war unser Fischschätzen. Das Gesamtgewicht beider Karpfen
musste geschätzt werden. Der Sieger verschätzte sich nur um
5 g und der zweite Platz um 22 g. Beide Karpfen landeten nach der
Siegerehrung bei den Gewinnern im Kochtopf.
Ab 20.00 Uhr wurde zum Tanz aufgefordert.
Als Höhepunkt unserer Veranstaltung zündeten wir gegen
23.00 Uhr ein schönes Feuerwerk. Danach wurde noch bis spät in
die Nacht weiter getanzt.
Wir freuen uns, dass unser Fest so zahlreich besucht wurde und
hoffen, dass es allen Gästen gefallen hat.
Bei der Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz möchten wir uns für die
reibungslose Abwicklung aller amtlichen Formalitäten, welche für
unser Fischerfest nötig waren, bedanken. Weiterhin bedanken wir
uns bei allen freiwilligen Helfern, welche unentgeltlich zwei Tage auf
unserem Fest tätig waren.
Ganz besonderer Dank gilt „Günters Bierstübl“ und den vielen
Sponsoren, welche zum Gelingen unserer Veranstaltung einen
sehr großen Teil beigetragen haben. Durch diese Spenden war es
möglich, den Gästen bei freiem Eintritt und moderaten Preisen, ein
ansprechendes Programm zu bieten und damit einen Beitrag zum
kulturellen Leben in Jeßnitz zu leisten.
Unser Fischerfest ist schon zu einer festen Tradition in Jeßnitz geworden und wir hoffen, diese noch lange aufrecht erhalten zu können.
Unsere Sponsoren:
Der Heimatverein Jeßnitz/Anhalt e. V.
informiert
Der Heimatverein Jeßnitz/Anh. e. V. trifft sich an jedem 2. Mittwoch im Monat
um 18.00 Uhr in der Hauptstr. 28
(Ecke Schloßstraße)
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Nähere Informationen über unsere Vereinsarbeit können Sie auf
unserer Internetseite unter www.heimatverein-jessnitz.de erhalten.
Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke, Autolackiererei Gräfe, B & A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst mbH, Bäckerei Zöllner, EDEKA Center Bobbau, Fotostudio Steffen Proske, Frisör & Kosmetik e.G.
Raguhn, Günthers Bierstübl, Jeßnitzer Nähkästchen, Kopierbüro
Kürschner, Kreissparkasse Bitterfeld, Handelshof Bitterfeld GmbH,
Sanitätshaus Schmidt, Schließtechnik Wolfen, Schuhhaus Kloda,
Schweißerei Axel Kraus, Steinmetzbetrieb Scholz, Taxi-Nienhold,
Uhrmachermeister Stecher, Wolfener Recycling GmbH
Angelclub Jeßnitz/Anhalt 1914 e. V.
Andreas Männicke
1. Vorsitzender
www.wittich.de
Volkssolidarität Jeßnitz
Unser nächstes Treffen ist am 17.08.2016 wie immer am gleichen Ort um 14 Uhr. Das Thema wird die Gruppe selbst bestimmen: „Erlebnisse in unserem Leben“.
gez. Schmidt
12.07.2016
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE
ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN
BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN
Fragen zur Werbung?
(01 71) 4 14 40 35
Ihre Medienberaterin
Karin Berger
berät Sie gern.
Fax: (0 35 35) 48 92 31
[email protected]
16
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 7/2016
die kirchliche Präsenz in Sozial Media geht. Ob virtuell in den neuen
Medien oder tatkräftig mit Herz und Hand - Kirche und Diakonie
sind in unserer Gesellschaft unentbehrlich.“
Auch die Reparatur des Turmkreuzes der Stadtkirche „St.
Marien“ in Jeßnitz wurde von der KD-BANK-STIFTUNG mit
1000 EUR unterstützt.
Nach einem Sturm am Anfang des vergangenen Jahres kam das
Kreuz der Kirche in bedenkliche Schrägstellung und drohte vom
Turm zu fallen, so dass es von einer Spezialfirma geborgen werden
musste.
Die zu dieser Zeit geschätzten Kosten beliefen sich auf
ca. 10 TEUR, die natürlich nicht im Haushalt der
Kirchengemeinde geplant
waren. Jeßnitzer Bürger
unterstützten die Kirchengemeinde mit weiteren
Spenden in Höhe von bislang 200 EUR, wofür die
Kirchengemeinde an dieser
Stelle herzlich danke sagen
möchte .
Nach Genehmigung durch
den Denkmalschutz erfolgte
in diesem Jahr die Reparatur des Kreuzes, welches
nun ab 30.06.2016 wieder
montiert wird und die Turmspitze zieren soll.
Volkschor „Muldeklang“
Jeßnitz
gegründet 1906
Mitglied
im Deutschen Chorverband e. V.
Der Chor trifft sich jeden Donnerstag, 19 Uhr zur Probe im Alten
Feuerwehrkrug, Roßdorfer Str. 4a in Altjeßnitz. Informationen
über unsere Vereinsarbeit erhalten Sie auf unserer Internetseite
www.volkschor-jessnitz.de oder durch unsere Vorsitzende Frau
Eva-Maria Spieß, Tel.: 03494 77331.
- Danke - Danke - Danke Der Vorstand vom Kanuclub Jeßnitz/Anh. e. V. möchte auf diesem Wege allen fleißigen Helfern und fleißigen Sponsoren- Danke- sagen für das gelungene Bootshausfest.
Ganz besonderen Dank an allen Erzieherinnen und kleinen
Künstlern vom Kindergarten „Wasserflöhe“ für ihr großartiges
Programm.
Der Volkschor „Muldeklang“ hat unseren musikalischen Frühschoppen mit zahlreichen Liedern verschönert.
Danke an allen Gästen, die das Bootshausfest besucht haben!
Ihr habt Wort gehalten als es voriges Jahr hieß: „Bis nächstes
Jahr 2016“!
- Danke -
Turmkreuzes der Stadtkirche
„St. Marien“ in Jeßnitz
Die KD-BANK-STIFTUNG unterstützt in diesem Jahr mit
170.500 Euro mehr als 120 soziale und bauliche Projekte in Kirche und Diakonie. Zum ersten Mal wurde
der Stiftungspreis der KD-BANK-STIFTUNG vergeben.
Duisburg. Die KD-BANK-STIFTUNG schüttet in diesem Jahr
170.500 Euro für Kirche und Diakonie aus. Die Erträge des Stiftungskapitals aus dem Jahr 2015 fließen in mehr als 120 Projekte,
die sich der Integration von Flüchtlingen, Kirche und Diakonie in
Sozial Media und der Erhaltung kirchlicher Bausubstanz widmen.
Manfred Rekowski, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und Vorsitzender des Stiftungsvorstandes, stellt fest: „Erneut
hat die Zahl der Stiftungsanträge zugenommen. Die KD-BANKSTIFTUNG fördert 121 Projekte, in denen es neben der Erhaltung
kirchlicher Bausubstanz um die Integration von Flüchtlingen und
Leider konnte unser langjähriges Mitglied Michael Meissner - dieses schöne Fest
nicht mehr miterleben.
Er wurde aus unserer Mitte gerissen.
Wir vermissen ihn sehr!
Schierau mit den Ortsteilen Priorau,
Niesau und Möst
Heimatverein Priorau e. V. informiert
Unser Heimatmuseum in Priorau, LPG-Hof 3, hat von April
bis September jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 14.00 bis
17.00 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Heimatverein Priorau e. V.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
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Tornau vor der Heide mit den Ortsteilen
Lingenau und Hoyersdorf
Wir feiern wieder
am 27.08.2016
den Florianstag
in Priorau
an der Feuerwehr
Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr PriorauSchierau und Feuerwehrverein Priorau e. V.
Programm:
11.30 Uhr Geht’s los
ab 12.00 Uhr Mittagstisch
13.00 Uhr Feuerwehrvorführung
14.00 Uhr Vorführung der
Jugendfeuerwehr Raguhn
15.00 Uhr Vorführung des Kindergarten
Schierau
16.00 Uhr Dieses Jahr wird es kalt
17.30 Uhr Auflösung des Feuerwehrquiz
18.00 Uhr Ausklingen des Tages mit
gemütlichem Beisammensein
und Überraschungen
Außerdem Die Feuerwehr zum Anfassen
Zielwurf für Groß und Klein
Für unsere kleinen Gäste:
Ratebox, Glücksrad,
Dosenspritzen und Hüpfburg
Für das leibliche Wohl
ist den ganzen Tag gesorgt!
Zu fairen Preisen gibt es z. B. Pilzpfanne, Erbsen
aus der Gulaschkanone, Speckkuchen,
Räucherfisch, Cocktails
und noch viele leckere Sachen.
Die Kaffeestube in der Feuerwehr ist die ganze Zeit
geöffnet.
Eine Wurst und die Getränke für die Kinder
sind frei.
Es laden Sie herzlichst
die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr
Priorau-Schierau und die Mitglieder
des Feuerwehrvereins Priorau
zum Feiern ein.
Thurland
Lärmschutzmaßnahmen in der Stadt
Raguhn-Jeßnitz, OT Thurland
Sehr geehrter Herr Naumann,
für Ihr o. g. Schreiben zur Lärmsituation in Thurland vom 22.03.2016
bedankt sich Herr Minister Webel. Er hat es der zuständigen Abteilung Verkehr und Straßenbau mit der Bitte um Beantwortung
übergeben.
Die Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Einflussnahme zur
Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen infolge von
a) Verkehrslärm und
b) Umgebungslärm
wurden Ihnen von Herrn Minister Webel in seinem Schreiben vom
21.12.2015 erläutert.
In dem Zusammenhang wurde Ihnen bereits mitgeteilt, dass sowohl der Bund als Baulastträger der Bundesfernstraßen als auch
die Länder als Auftragsverwaltungen bei jeder Maßnahme, die mit
dem Bau, dem Ausbau und der Ausstattung von Verkehrsanlagen
verbunden sind, an gültige Rechtsgrundlagen gebunden sind.
Im Rahmen jeder Straßenneubau- oder -ausbaumaßnahme wird
von dem jeweiligen Baulastträger stets geprüft, ob Voraussetzungen für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen bestehen.
Da sowohl an der Bundesautobahn (BAB) 9 als auch an der Bundesstraße (B) 6n die Grenzwerte der deutschen Lärmschutznormen
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n Stadt Raguhn-Jeßnitz
nicht überschritten werden, haben weder der Bund noch das Land
die Möglichkeit, Ihren Vorschlag, den vorhandenen Lärmschutzwall
bis zur Anschlussstelle der B6n zu verlängern, umzusetzen.
Die Untersuchungen im Rahmen der Straßenplanung der B6n ergaben im Bereich Thurland auch für den kumulativen Lärm keine
Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte. Die Durchführung
weiterer Lärmsanierungsmaßnahmen durch die Landesstraßenbaubehörde kann daher auch zukünftig nur erfolgen, wenn sich
der Verkehr auf der A 9 oder der B 6n dermaßen erhöht, dass die
zu errechnenden Lärmbelastungswerte die gesetzlich festgelegte
zumutbare Höhe überschreiten.
Weitere Maßnahmen können nur, wie Herr Minister bereits erklärte,
unter den beschriebenen Randbedingungen durch die Kommune
über die Lärmkartierung und die daraus zu entwickelnden Lärmaktionspläne (gemäß § 47e BImSchG) erfolgen.
Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten der Einflussnahme der
Straßenbauverwaltung auf Lärmschutzmaßnahmen kann ich Ihnen
derzeitig in dieser Angelegenheit keine weitere Hilfe anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr.-Ing. Reuter
Bereitschaftsdienste
Nr. 7/2016
Kirchennachrichten
Ev. Pfarramt Raguhn
Kirchplatz 10, (Tel. 034906 20828)
Unsere Gottesdienste im August 2016
Sonntag 7. August
10.30 Uhr
Gottesdienst in Raguhn mit Heiligem Abendmahl
Sonntag 14. August
09.30 Uhr
Gottesdienst in Priorau
10.30 Uhr
Gottesdienst in Raguhn
Sonntag, 21. August
09.30 Uhr
Gottesdienst in Kleckewitz
10.30 Uhr
Gottesdienst in Raguhn
14.00 Uhr
Gottesdienst in Altjeßnitz
Sonntag 28. August
10.30 Uhr Gottesdienst zum Kindercamp in Raguhn
14.00 Uhr Festgottesdienst in Bobbau, anschließend Gemeindefest
Kindercamp 26. - 28. August 2016
Das Kindercamp findet in diesem Jahr wieder am Anfang des neuen Schuljahres statt, von Freitag, 26. bis Sonntag, 28. August. Eingeladen sind alle Kinder ab dem Schulalter, die was erleben und
zwei Nächte in der Kirche oder im Pfadfinderzelt schlafen wollen.
Das Thema heißt diesmal: „Helden gesucht“. Anmeldung bitte ab
sofort über das Pfarramt (034906 20828) oder das Regionalbüro
(03494 3689188).
Mitteilungen der Evangelischen
St. Mariengemeinde zu Jeßnitz/Anhalt
für August 2016
Arztbereitschaft - Wichtiger Hinweis
Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt die einheitliche
Telefonnummer 116 117
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Wer diese Telefonnummer anruft, wird direkt mit dem diensthabenden Arzt oder einer
lokalen Bereitschaftsdienst-Zentrale verbunden.
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen kann
auch die Bereitschaftspraxis im Gesundheitszentrum Bitterfeld,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2, aufgesucht werden.
Diese hat geöffnet:
Mittwoch und Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr
Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen von 9.00 bis 12.00
und 15.00 bis 19.00 Uhr.
Die Bereitschaftspraxis ist jedoch vom Krankenhaus unabhängig und nicht mit der Notaufnahme des Hauses zu verwechseln.
Augenarzt - Notfalldienst/
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst/
Bereitschaftsdienst der Apotheken:
Auskunft erteilt die Rettungsleitstelle unter
Tel.-Nr.: 03493 513150.
Diakonie/Sozialstation Raguhn
Rathausstraße 23 im OT Raguhn, Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die diensthabende Bereitschaftsschwester der Diakonie/Sozialstation Raguhn ist unter der folgenden Telefonnummer zu
erreichen:
Festnetz: 034906 20397
Handynummer für besonders dringende Fälle:
0160 1904844
Monatsspruch aus der Bibel
für den Monat August 2016
„Habt Salz in euch und haltet Frieden untereinander!“
Mk 9,50
„Würze und Erkenntnis“
Jesus sagte: Ihr seid das Salz der Erde ...
Ihr seid das Licht der Welt.
Matthäus 5,13.14
Als Jesus das sagte, war er umgeben von seinen Jüngern und
einer Menge von Menschen, die bereitwillig zuhörten. Viele von
ihnen waren aus Neugier gekommen, denn Jesus hatte die ersten Wunder vollbracht. Dieser Mann war anders, interessant, ungewöhnlich und seine Worte irritierten. Er sprach nämlich zu den
Durchschnittsmenschen, zu denen, die genug mit dem Alltag zu
tun hatten, die mit den Ansprüchen Gottes rangen und nicht so
vorbildlich lebten, wie die geistlichen Führer damals. Zu ihnen sagte er: „Ihr seid das Salz und das Licht der Welt.“ Der Vergleich mit
Salz und Licht lösten bei den Zuhörern ein Gefühl des Erstaunens
aus. Wir sollen so wichtig sein? Salz und Licht waren so bedeutend, weil Menschen beides unbedingt brauchten. Salz sicherte
durch seine konservierende Eigenschaft unbedingt den Erhalt von
Nahrungsmitteln und damit ihr Leben. Licht ermöglichte das Sehen, Weitersehen und damit auch Weiterleben. Für uns sind sie
eine Selbstverständlichkeit. Vielleicht würde Jesus heute formulieren: Ihr habt das, wonach die anderen suchen, und ihr wisst auch,
wie man es finden kann. Ihr habt das wirklich Lebensnotwendige
und könnt Menschen zeigen, wo es zu bekommen ist. Ihr kennt
das Ziel des Lebens und den Weg dorthin. Wie sehr versuchen
Menschen heute, Glücksmomente zu erleben! Wir sollen so wichtig sein? Wir sollen so viel Verantwortung tragen? Zwischen damals
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 7/2016
und heute hat sich nicht viel Wesentliches verändert. Wir staunen
so wie die Zuhörer damals. Aber wir können es glauben, weil Er es
sagt. Jesus macht uns so wichtig. In meinem Leben werden mir
jeden Tag viele Menschen begegnen - die Frage ist nur, ob ich mir
bewusst bin, wie wichtig ich für sie sein kann. Salz der Erde sein
- Gottes Wort weitersagen und auch leben. Mit Gottes Wort das
Leben würzen! Mit dem Zupacken und Zuhören das Leben anderer
erhellen, Licht sein und den Weg zu Gott zeigen. Gottes Frieden
verbreiten! Das ist die Aufgabe eines Christen!
Wir gratulieren
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz
gratuliert allen
Geburtstagskindern
des Monats August 2016
und ganz besonders
den Geburtstagskindern
zum 70., 75., 80. und
zum 85. Geburtstag.
A. Voigt
Wir laden Sie herzlich
zu unseren Gottesdiensten ein
Sonntag, Sonntag,
Sonntag, Sonntag, 07.08.16
14.08.16
21.08.16 28.08.16 9.30 Uhr
9.30 Uhr
9.30 Uhr 9.30 Uhr Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ins Gemeindehaus, Schulstr. 6 ein:
Seniorenkreis Frauenkreis Männerabend
Mittwoch, 10.08.und 24.08. um 14.00 Uhr
Mittwoch, 17.08. um 17.00 Uhr
Freitag, 19.08. um 19.00 Uhr
Gemeindekirchenrat Evang. Kirchgemeinde Jeßnitz:
Schulstr. 6, 06800 Jeßnitz/Anh.
Tel. und Fax: 03494 77218
Katholische St. Michaelsgemeinde
Raguhn
Im Monat August ist am Sonntag in Raguhn keine heilige Messe.
Das richtige Gespür
Wer hat sich nicht schon mal eine Haut wie ein Elefant gewünscht.
Und das an den Tagen, an denen man besonders empfindlich ist.
Oder scheint das nur so? Ich weiß es nicht, aber ich denke mir,
dass wir abhängig sind von inneren und äußeren Befindlichkeiten,
von Stimmungen in Dur und Moll. Da gibt es Tage der Erinnerungen und Begegnungen. Schon das Auftauchen eines bestimmten
Menschen kann unsere Stimmung verändern. Wir können in den
siebenten Himmel versetzt werden oder in den Erdboden versinken
wollen. Es kann auch sein, dass das, was uns heute ärgert, uns
morgen schon wieder kalt lässt. Solch sensibles, veränderbares
Wesen ist der Mensch. Und manchmal muss man sich ganz schön
zusammenreißen, um nicht aus der Rolle zu fallen.
Es gibt ja Menschen, die haben anscheinend eine Elefantenhaut.
Fragen Sie mal nach, ob sie sich in ihrer Haut wohlfühlen und ob
sie wirklich damit glücklich sind.
Empfindsame Menschen haben es meist nicht so leicht. Sie haben
auf jeden Fall einen besseren Blick für ihr Umfeld. Sie tragen mit
an der Freude aber auch am Leiden der Mitmenschen und suchen
nach Auswegen.
Was sind Sie für ein Mensch? Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen
das gute ausgewogene Gefühl für die Menschen in Ihrem Umkreis.
Vergessen Sie aber dabei nicht sich selber.
D. Hille
19
Alle Bürgerinnen und Bürger, die mit der Veröffentlichung Ihres Geburtstages in unserem Amtsblatt nicht einverstanden sind, können
gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes gebührenfrei beim
Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Eintragung einer Übermittlungssperre beantragen.
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die folgende Neuerung hin:
Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag veröffentlicht. Gemäß
dem neuen Bundesmeldegesetz, welches ab dem
01.11.2015 in Kraft trat, dürfen nur noch der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem
100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.
Trotzdem wünschen wir auch den Jubilaren, die an dieser Stelle leider nicht erwähnt werden, alles erdenklich Gute zum Geburtstag.
OT Altjeßnitz
Herrn Alfred Thiem
OT Jeßnitz (Anhalt)
Herrn Tilo Frenzel
Frau Gerda Rojahn
Frau Dorothea Dreissig
Frau Hannelore Jaskulski
Herrn Harald Eisler
Frau Helene Hobohm
Frau Frieda Friebel
Herrn Frank Hausig
Frau Gerda Scheidereiter
Frau Brigitte Kubert
Herrn Herbert Lübeck
OT Möst
Frau Elvira Heber
OT Raguhn
Frau Helga Schmidt
Frau Ursula Achtert
Herrn Klaus Paschke
Frau Karin Kredler
Herrn Hans-Dieter Miehe
Herrn Günter Zieseke
Herrn Werner Zöllner
Frau Monika Mantzsch
Herrn Werner Schüler
Herrn Helmut Remmling
OT Retzau
Herrn Rudolf Fussek
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
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