Amtsblatt Ausgabe 07/2016 vom 29.07.2016 - Stadt Raguhn
Transcription
Amtsblatt Ausgabe 07/2016 vom 29.07.2016 - Stadt Raguhn
Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz Altjeßnitz Jeßnitz (Anhalt) Marke Raguhn Retzau Schierau Hochadel in Raguhn Am 6. August erwartet unsere Stadt den Besuch von Eduard Prinz von Anhalt (Herzog von Anhalt, Herzog zu Sachsen und Graf zu Askanien), der auf Einladung des Heimatvereins und der Schützengilde an diesem Tag bei Veranstaltungen anwesend und mitwirkend sein wird. 10.00 Uhr: „Talk mit Hochadel“ Öffentliches Gespräch des Journalisten Jörg Mantzsch mit Eduard Prinz von Anhalt in der Stadtkirche St. Georg in Raguhn 13.00 Uhr: Schützenfest auf Libehna mit Eduard Prinz von Anhalt SIE ALLE SIND DAZU HERZLICH EINGELADEN! WeitereVeranstaltungen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz 12. - 13.08.2016 19.00 Uhr Heimatverein Jeßnitz Heimatfest, Platz der Städtepartnerschaft 20.08.2016 12.00 Uhr Inselclub Raguhn Altstadtfest, Marktplatz 20.08.2016 14.00 Uhr Lingenauer Bürgerverein Dorffest Thurland Tornau vor der Heide Jahrgang 7 Freitag, den 29. Juli 2016 Nummer 7 n Amtliche Bekanntmachungen Aus den Sitzungen des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz und den Ortschaften Seite 6 n Mitteilungen und Informationen aus den Ortschaften Vereine Veranstaltungen Sonstiges Seite 11 n Bereitschaftsdienste Ärzte Seite 18 Zahnärzte Seite 18 Apotheken Seite 18 n Kirchennachrichten Ev. Kirche Raguhn Seite 18 Ev. Kirche Jeßnitz Seite 18 Kath. Kirche Raguhn Seite 19 n Stadt Raguhn-Jeßnitz 2 Nr. 7/2016 Sprechzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Di. Do. Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 17.30 Uhr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr 9:00 Uhr - 12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefon 034906 4120 Anschrift Stadt Raguhn-Jeßnitz Rathausstraße 16 06779 Raguhn-Jeßnitz Wichtige Information an alle Bürgerinnen und Bürger Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz erscheint monatlich und wird kostenfrei in jeden Haushalt zugestellt. Sollte trotz Zustellung ein Bürger oder eine Bürgerin kein Amtsblatt erhalten haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, zu den Dienstzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Einsicht in das Amtsblatt zu nehmen. Amtliche Bekanntmachungen Regionalbereichsbeamte der Polizei Werte Einwohner, die Bürgersprechstunden der Regionalbereichsbeamten der Polizei finden in der Stadt Raguhn-Jeßnitz jeden Dienstag des Monats von 16.00 - 18.00 Uhr und jeden Freitag des Monats von 10.00 - 12.00 Uhr im Erdgeschoss Zi. 7 im Rathaus in der Rathausstraße 16 in 06779 Raguhn-Jeßnitz statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie bei Bedarf den Kontakt zu unseren Regionalbereichsbeamten während der bekannten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, hier über das Ordnungsamt, herstellen lassen. Die Kontaktbeamten setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung. Der Bürgermeister Öffentliche Zahlungserinnerung Die Kasse der Stadt Raguhn-Jeßnitz als Vollstreckungsbehörde erinnert an die Zahlung der am 15. August 2016 fällig werdenden Steuern und Abgaben. Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben werden müssen und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen. Die Bankverbindungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz und das anzugebende Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Heranziehungsbescheid. Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung. Raguhn-Jeßnitz, 11.07.2016 Kasse als Vollstreckungsbehörde Bekanntmachung aus der Sitzung des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz vom 15.06.2016 Tagesordnung - Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit Herr Berkenbusch als Stadtratsvorsitzender eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung. Er stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte, da kein Stadtratsmitglied Einwände dagegen erhebt. Die Beschlussfähigkeit war 19.00 Uhr mit 19 Stadträten und dem Bürgermeister gegeben. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3.Einwohnerfragestunde - Erweiterung Kita-Plätze im Stadtgebiet 4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 18.05.2016 (öffentlicher Teil) Die Niederschrift vom 18.05.2016 wurde ohne Änderungen oder Einwände mit 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen bestätigt. 5. Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen. 6. Protokollkontrolle vom 18.05.2016 (öffentlicher Teil) Der Bürgermeister beantwortete gestellte Anfragen aus der benannten Sitzung zu folgenden Themen: - finanzielle Ausstattung der Ortschaften für freiwillige Aufgaben: Thema im Ausschuss Bildung, Kultur, Sport und Soziales am 21.06.2016 - Übergabe des Fördermittelbescheides für Planungs- und Beratungsleistungen zum Breitbandausbau - Kritikpunkt Mäharbeiten im Stadtgebiet - Absperrung einer als Parkfläche genutzten Wiese am Geländer der Gartensparte am Seegarten - Straßenzustand Ortsausgang Raguhn in Richtung Marke - Sanierung Fußgängerbrücke am Bahnhof Jeßnitz 7. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 18.05.2016 sowie Informationen aus der Verwaltung (öffentlicher Teil) Herr Berger informierte, dass im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 18.05.2016 folgende Beschlüsse gefasst worden sind: Beschluss-Nr. 24-2016 Konzessionsverträge Strom - für die Ortschaften Altjeßnitz, Marke, Stadt Raguhn, Retzau, Schierau, Thurland und Tornau v. d. H. Beschluss-Nr. 40-2016 Kostenkalkulation zur 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Feuerwehrkostensatzung) Beschluss-Nr. 41-2016 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Feuerwehrkostensatzung) Beschluss-Nr. 44-2016 Berufung des Herrn Steffen Münter in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren und Ernennung zum Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr RaguhnJeßnitz Beschluss-Nr. 45-2016 Berufung des Herrn Sebastian Bau in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren und Ernennung Nr. 7/2016 zum stellvertretenden Stadtwehrleiter der Frei-willigen Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz Beschluss-Nr. 46-2016 Berufung des Herrn Frank Hildebrandt in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren und Ernennung zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Marke Beschluss-Nr. 104-2016 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für Baumaßnahmen Straßenbeleuchtung Priorau Mitteilung über die Verabschiedung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse vom 20.04.2016 Herr Berger informierte, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 20.04.2016 folgende Beschlüsse Beschluss-Nr. 25-2016 Vergabeangelegenheit Beschluss-Nr. 116-2016 Personalangelegenheit Beschluss-Nr. 117-2016 Personalangelegenheit gefasst wurden. Informationen aus der Verwaltung - Anschreiben einer Landtagsfraktion zur finanziellen Unterstützung im Bereich des Kinderförderungsgesetzes - Hinweis zu einer Landeszuweisung aus der Presse 8. 2. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse BV 47-2016 Der Beschlussvorschlag Nr. 47-2016 wurde zurückgestellt. 9. 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 30.01.2015 BV 119-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 119-2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 30.01.2015. 10. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes der Innenentwicklung zum Standort der neuen Kindertagesstätte im Ortsteil Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz gem. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13a BauGB BV 112-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 112-2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich Markescher Platz einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung trägt den Titel „KITA Markescher Platz“. Er befindet sich im Ortsteil Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Die Anlage ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. 11. Abwägungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retzau-Süd“ gem. § 1 Abs. 7 BauGB BV 109-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 109-2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gemäß § 1 Abs. (7) BauGB die Abwägung der fristgemäßen vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis des Entwurfs gemäß § 3 (2) i. V. m. § 4 (2) BauGB der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retzau-Süd“ auf der Grundlage der beigefügten Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses. Die in der Anlage dargestellten Ergebnisse der Abwägung und deren Aufnahme in die Planfassung für den Satzungsbeschluss werden vom Stadtrat bestimmt und zum Beschluss (Abwägungsbeschluss) erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen zum Planverfahren abgegeben haben, von diesem Er-gebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme beizufügen. 12. Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retzau-Süd“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB BV 110-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 110-2016 gefasst. Stadt Raguhn-Jeßnitz n 3 Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retzau-Süd“ als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Retzau-Süd“, Raguhn-Jeßnitz, gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu geben. 13. Beschluss des gemeindlichen Konzeptes zur Förderung der Gewerbeflächenentwicklung „Branchenorientierte Flächenbedarfsabschätzung für die Stadt Raguhn-Jeßnitz“ BV 111-2016 Der Beschlussvorschlag Nr. 111-2016 wurde zurückgestellt. 14. Abwägungsbeschluss zum Ergänzungsflächennutzungsplan Raguhn-Jeßnitz, zugleich 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Marke BV 113-2016 Der Beschlussvorschlag Nr. 113-2016 wurde zurückgestellt. 15. Feststellungsbeschluss zum Ergänzungsflächennutzungsplan Raguhn-Jeßnitz, zugleich 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Marke BV 114-2016 Der Beschlussvorschlag Nr. 114-2016 wurde zurückgestellt. 16. Finanzangelegenheit - Überplanmäßige Ausgabe für Heizung und Sanitär Wasserwehr Jeßnitz BV 118-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 118-2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Zusammenfassung der Projekte 2015 und 2016 der Kostenstellen 552100.09610000 und 552100.231110000 zum Projekt 2019 (Baumaßnahme energetische Sanierung der Heizung und der sanitären Anlagen der Herrentoilette der Wasserwehr Jeßnitz) sowie die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 57.551,14 EUR bei KSt. 552100.09610000 Projekt 2019. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen i. H. v. 46.040,91 EUR bei KSt. 552100.23111000 Projekt 2019 sowie durch Minderausgaben i. H. v. 11.510,23 EUR bei KSt. 5252100.0961000 Projekt 1018. 17. Finanzangelegenheit - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zum Abbruch einer Straße in der Gemarkung Thurland BV 124-2016 Der Beschlussvorschlag Nr. 124-2016 wurde zurückgestellt. 18. Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Beauftragung eines zertifizierten Breitbandberaters BV 127-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 127-2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 25.000 EUR, die durch Fördermittel bereitgestellt werden, für die Beauftragung des zertifizierten Breitbandberaters. 19. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters Es folgten Anfragen/Anregungen zu/zur: - Information zum Sachstand der Sanierung der Fußgängerbrücke am Bahnhof in Jeßnitz aus dem Wirtschaftsausschuss - Kita Schierau: Festlegungen zum Ausschreibungsverfahren - Kita Tornau v. d. H. Umbaumaßnahmen - Reparatur eines Spielgerätes Spielplatz Stadtgarten Jeßnitz - Information des Vertreters des Stadtrates im AZV Raguhn-Zörbig - 1. Änderungssatzung zur Haus- und Parkordnung vom 25.04.2016 für den Gutspark Altjeßnitz und seiner Anlagen Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 130-2016 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, dass Kinder erst ab Vollendung des 6. Lebensjahres Eintritt für den Gutspark zahlen müssen. - Mäharbeiten im Stadtgebiet: Unzufriedenheit mit der Ausführung der Mäharbeiten durch die beauftragte Firma 4 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 7/2016 - Anfrage: Warum in der Stadt keine Hundetüten für die Entsorgung des Hundekots aufgestellt werden? - Anfrage, ob es in der Stadt ein Spendenkonto für die Fluthilfe gen Süden und Westen gibt. Nichtöffentlicher Teil der Tagesordnung vom 15.06.2016 20. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Änderung der Reihenfolge zur Abhandlung der Tagesordnung: TOP 26-31 werden nach TOP 20 behandelt Die Tagesordnung wurde mit der Änderung einstimmig bestätigt. 21. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 18.05.2016 (nichtöffentlicher Teil) Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 18.05.2016 auf und fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 18.05.2016 wurde ohne Änderungen mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen bestätigt. 22. Protokollkontrolle vom 18.05.2016 (nichtöffentlicher Teil) - Abarbeitung erfolgte unter den Tagesordnungspunkten 23. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 18.05.2016 sowie Informationen aus der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil) Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil erfolgte im öffentlichen Teil. 24. Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen (Nichtöffentlicher Teil) Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen. 25. Berichterstattung der Wirtschaftsförderin über Schwerpunkte der Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsförderung 26. Vertragsangelegenheit BV 120-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 120-2016 gefasst. 27. Vergabeangelegenheit BV 121-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 121-2016 gefasst. 28. Vergabeangelegenheit BV 122-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 122-2016 gefasst. 29. Vergabeangelegenheit BV 123-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 123-2016 gefasst. 30. Vergabeangelegenheit BV 126-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 126-2016 gefasst. 31. Vergabeangelegenheit BV 128-2016 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 128-2016 gefasst. 32. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters - Keine Anfragen/Anregungen 33. Schließung der Sitzung Der Sitzungsleiter, Herr Berkenbusch, schloss die Sitzung um 22.09 Uhr. gez. Mädchen-Vötig Stellvertretende Bürgermeisterin Siegel Bekanntmachung aus der Ortschaftsratssitzung Retzau vom 31.05.2016 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Die Ortsbürgermeisterin eröffnete 19.00 Uhr die Sitzung. Die Einladungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Der Ortschaftsrat war mit 3 anwesenden Ortschaftsratsmitgliedern und der Ortsbürgermeisterin beschlussfähig. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 08.03.2016 (öffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen einstimmig genehmigt. 4. Bericht der Ortsbürgermeisterin über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 5. Aktuelle Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin 6. Vorstellung Projekt „Wilde Mulde“ 7. Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben 2016 Ortschaft Retzau 8. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 9.Einwohnerfragestunde Nichtöffentlicher Teil: 10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 08.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendung einstimmig genehmigt. 12. Bericht der Ortsbürgermeisterin über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 13. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 14. Schließung der Sitzung Es wurde folgender Beschluss gefasst: Öffentlicher Teil: Beschluss - Nr. 03/2016 - Der Ortschaftsrat Retzau beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 790,02 Euro gemäß Anlage 1. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zum Beschluss - Nr. 03/2016 erhoben Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder Beschlüsse gefasst. gez. Nießner Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung aus der Ortschaftsratssitzung Thurland vom 06.06.2016 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Ortsbürgermeister eröffnete die Sitzung um 19.30 Uhr. Die Einladungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Die Beschlussfähigkeit war mit 2 anwesenden Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister gegeben. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3.Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 25.02.2016 (öffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen einstimmig genehmigt. Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 7/2016 5. 6. Protokollkontrolle (öffentlicher Teil) Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 7. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 8. Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben 2016 Ortschaft Thurland 9. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates Nichtöffentlicher Teil: 10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 25.02.2016 (nichtöffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen einstimmig genehmigt. 12. Protokollkontrolle (nichtöffentlicher Teil) 13. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 14. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 15. Schließung der Sitzung Es wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss Nr. 03/2016 - Der Ortschaftsrat Thurland beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 772,20 Euro gemäß Anlage 1. Der Beschlussantrag wurde einstimmig zum Beschluss Nr. 03/2016 erhoben. Teil wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder Beschlüsse gefasst. gez. Naumann Ortsbürgermeister Bekanntmachung aus der Ortschaftsratssitzung Marke vom 07.06.2016 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Ortsbürgermeister eröffnete um 19.30 Uhr die Sitzung. Die Einladungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Der Ortschaftsrat war mit 3 anwesenden Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister beschlussfähig. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 08.03.2016 (öffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen mehrheitlich genehmigt. 4. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 5. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 6. Aufteilung der finanziellen Mittel für freiwillige Aufgaben 2016 Ortschaft Marke 7. Anhörung der Ortschaft zur 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz 8. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 9.Einwohnerfragestunde Nichtöffentlicher Teil: 10. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 5 11. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 08.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen mehrheitlich genehmigt. 12. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 13. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 14. Schließung der Sitzung Es wurden folgende Stellungnahme zur Anhörung und folgender Beschluss gefasst: Öffentlicher Teil: Stellungnahme zur Anhörung Nr. 02/2016 - Der Ortschaftsrat Marke stimmt der 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 30.01.2015 zu. Der Anhörungsantrag wurde mehrheitlich zur Anhörung - Nr. 02/2016 erhoben. Beschluss Nr. 03/2016 - Der Ortschaftsrat Marke beschließt die Aufteilung der finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 728,64 Euro wie folgt siehe Anlage 1. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zum Beschluss - Nr. 03/2016 erhoben. Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder Beschlüsse gefasst. gez. Hildebrandt Ortsbürgermeister Bekanntmachung aus der Ortschaftsratssitzung Schierau vom 23.06.2016 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Ortsbürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung. Die Einberufungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Die Beschlussfähigkeit war mit 3 anwesenden Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister gegeben. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung - Keine Änderungsanträge Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt. 3.Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 28.04.2016 (öffentlicher Teil) 5. Protokollkontrolle 6. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 7. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 8. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates Nichtöffentlicher Teil: 9. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung - Keine Änderungsanträge Die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig bestätigt. 10. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 28.04.2016 (nichtöffentlicher Teil) 11.Protokollkontrolle 12. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 13. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 14. Schließung der Sitzung Es wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder Beschlüsse gefasst. gez. Lauts Ortsbürgermeister 6 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Bekanntmachung aus der Ortschaftsratssitzung Tornau vor der Heide vom 23.06.2016 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Ortsbürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die Sitzung. Die Einberufungen sind den Ortschaftsräten fristgerecht zugegangen. Der Ortschaftsrat war mit 2 anwesenden Ortschaftsräten und dem Ortsbürgermeister beschlussfähig. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig befürwortet. 3.Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 28.04.2016 (öffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen einstimmig genehmigt. 5. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 6. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 7. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates Nichtöffentlicher Teil: 8. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 9. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzen Sitzung des Ortschaftsrates vom 21.01.2016 (nichtöffentlicher Teil) Die vorliegende Niederschrift wurde ohne Einwendungen einstimmig genehmigt. 10. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 11.Grundstücksangelegenheit 12. Anfragen und Anregungen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 13. Schließung der Sitzung Es wurden folgende Stellungnahme zur Anhörung und folgender Beschluss gefasst: Im öffentlichen Teil wurden keine Stellungnahmen zur Anhörung oder Beschlüsse gefasst. Nichtöffentlicher Teil: Stellungnahme zur Anhörung Nr. 132/2016 Grundstücksangelegenheit Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 132/2016 erhoben. gez. Polese Ortsbürgermeister Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 23. Oktober 2016 Gemäß § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung mache ich nachfolgend die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses bekannt. GemeindewahlleiterStellvertreter Wilfried Nitsche Diana Rothe Nr. 7/2016 BeisitzerStellvertreter Constance Mädchen-Vötig Sandra Handschuh Klaus Zschocke Andreas Heinze Albert Herrmann Bernhard Lauts Jürgen Polese Andrea Nießner Raguhn-Jeßnitz, 30.06.2016 Nitsche Gemeindewahlleiter Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 23. Oktober 2016 1. Das Wählerverzeichnis für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Raguhn-Jeßnitz Wird in der Zeit vom 29. September 2016 bis 08. Oktober 2016 während der Dienststunden Montag und Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr sowie Samstag, 08.10.2016 von 10.00 - 11.00 Uhr im Rathaus Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Einwohnermeldeamt (Zimmer 1 EG des Rathauses Raguhn), Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten (§ 18 Abs. 2 KWG LSA). Das Wählerverzeichnis kann im automatisierten Verfahren geführt werden. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass im Wählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 08. Oktober 2016 bis 11.00 Uhr, bei dem Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Einspruch kann schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung für das Land SachsenAnhalt. Nach dem 08.10.2016, 11.00 Uhr ist ein Einspruch nicht mehr zulässig. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 28. September 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. 4.1 Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 7/2016 4.2 Die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten einen Wahlschein, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt haben, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristen entstanden ist. 4.3 Wahlscheinanträge können bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06766 Raguhn-Jeßnitz schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Fotokopie als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und eine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit einer körperlichen Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 4.4 Wahlscheine können beantragt werden: - von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum 21.10.2016, 18.00 Uhr; - von nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen unter den unter Nr. 4.2. Buchstaben a) bis b) angegebenen Voraussetzungen bzw. von Personen, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, bis zum Wahltage, 15.00 Uhr. 5. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, ob die Wahlberechtigten vor einem Wahlvorstand wählen wollen, so erhalten sie mit dem Wahlschein zugleich - den amtlichen Stimmzettel, - den amtlichen grauen Wahlumschlag, - den amtlichen, mit der vollständigen Anschrift des Gemeindewahlleiters, versehenen Wahlbriefumschlag sowie - das Merkblatt zur Briefwahl. Wahlberechtigte Personen können diese Unterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltage, 15.00 Uhr anfordern. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post AG übersandt oder amtlich überbracht werden können. Die bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies hat sie der Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe (bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen an Ort und Stelle) oder durch Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig bei der jeweils darauf angegebene Anschrift abgeben oder an diese versenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Nähere Hinweise sind dem Merkblatt zur Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übergeben wird, zu entnehmen. Wahlbekanntmachung zur Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/s der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 23. Oktober 2016 Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/s der Stadt Raguhn-Jeßnitz findet am Dienstag, 27. September 2016, um 18.30 Uhr im Rathaus Raguhn (Großer Sitzungssaal, Zimmer 4 im Erdgeschoss) statt. Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit. 2. Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen zur Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/s der Stadt Raguhn-Jeßnitz (§ 30 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) 3. Schließung der Sitzung Raguhn-Jeßnitz, 04.07.2016 Nitsche Gemeindewahlleiter 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 15.06.2016, aufgrund der §§ 5, 8, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.LSA S. 288) und der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl.LSA S. 405), in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, folgende 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 30.01.2015 beschlossen: Artikel I Die Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz wird wie folgt geändert: 1. Zum § 5 Absatz (1) wird hinzugefügt: d) für jeden auffällig gewordenen Hund 200,00 EUR 2. Zum § 5 wird Absatz (3) hinzugefügt: „(3)“ Als auffällig gewordene Hunde werden Hunde bezeichnet, die • sich als bissig erwiesen haben, • wiederholt in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder • durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen. 3. Zum § 6 wird Absatz (4) hinzugefügt: „(4)“ Für Hunde, welche auffällig geworden sind im Sinne des § 5 Abs. (3), wird keine Steuerbefreiung gewährt. 4. Zum § 7 wird Absatz (2) hinzugefügt: „(2)“ Für auffällig gewordene Hunde im Sinne des § 5 Abs. (3) wird keine Ermäßigung gewährt. Artikel II Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.08.2016 in Kraft. Raguhn-Jeßnitz, 16.06.2016 Raguhn-Jeßnitz, 04.07.2016 Nitsche Gemeindewahlleiter 7 Berger Bürgermeister 8 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zur Auskunftserteilung und Datenübermittlung (Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen. Sie haben gemäß § 50 (5) Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht der Datenübermittlung nach § 50 (1) BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 (1) BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 (1) Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie haben gemäß § 50 (5) BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 (2) BMG zu widersprechen. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über 1.Familienname, 2.Vornamen, 3.Doktorgrad, 4. Anschrift sowie 5. Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie haben gemäß § 50 (5) BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 (3) BMG an Adressbuchverlage widersprechen zu können. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 (3) BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über deren: 1.Familienname, 2.Vornamen, 3. Doktorgrad und 4. derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören Sie haben gemäß § 42 (3) BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 42 (2) BMG widersprechen zu können. Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln: 1. Vor- und Familiennamen, 2. Geburtsdatum und Geburtsort, 3.Geschlecht, 4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Nr. 7/2016 5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift, 6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie 7.Sterbedatum. Familienangehörige im Sinne des § 42 (2) BMG sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Gemäß § 58c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial, jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (Kalenderjahr 2018) volljährig werden: 1.Familienname, 2.Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Nach § 58c Abs. 1 Satz 2 des Soldatengesetzes unterbleibt die Datenübermittlung, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes ist die Datenübermittlung nach § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr erfolgt am 30.01.2017. Der Widerspruch ist somit spätestens bis zum Freitag, den 27.01.2017 zu erklären. Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies dem Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Sollte eine derartige Erklärung bereits früher bei der Meldebehörde abgegeben worden sein, brauch diese nicht erneuert zu werden. Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Raguhn-Jeßnitz, den 13.07.2016 gez. Berger Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz Sie bieten Übernachtungsmöglichkeiten an? Werben Sie dafür im Übernachtungsverzeichnis Goitzsche! Die Tourist-Information Goitzsche aktualisiert derzeit in Zusammenarbeit mit den Anlieger-Kommunen Bitterfeld-Wolfen, Muldestausee, Löbnitz, Raguhn- Jeßnitz, Sandersdorf-Brehna sowie dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld das Übernachtungsverzeichnis Goitzsche. Dies ist als Einleger (Faltblatt zu 5.000 St.) zur Imagebroschüre Goitzsche und als Internetpräsentation auf der Homepage des Wasserzentrums im Bereich Tourismus geplant. Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem Inserat für einen geringen Jahresbeitrag von 20 EUR zu werben und dadurch gleichzeitig Ihre Verbundenheit mit unserer Region zum Ausdruck zu bringen. Die Veröffentlichung erfolgt zum 31.10.2016 und löst die vorhandenen Verzeichnisse der einzelnen Kommunen ab. Mit einem Kurzprofil können Sie Ihr Haus (Hotel, Pension, Ferienhaus, Fewo, Zimmer, Gasthaus u. a.) in diesem Einleger und auch auf der Homepage der Tourist-Information Goitzsche vorstellen. Alle dazu notwendigen Unterlagen stehen unter www.wasserzentrum-bitterfeld.de als Download zu Verfügung bzw. bei Bedarf senden wir Ihnen diese gern zu. Redaktionsschluss ist der 31.08.2016. Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 7/2016 Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Tourist-Information Goitzsche gern zur Verfügung. Tourist-Information Goitzsche Berliner Str. 6a 06749 Bitterfeld-Wolfen Tel.: 03493 9223140 Fax: 03493 512721 E-Mail: [email protected] sucht Abwasserzweckverband Raguhn - Zörbig Finanzbuchhalter/in Der Abwasserzweckverband Raguhn - Zörbig übernimmt die Abwasserentsorgung für rund 5.700 Kunden in seinen Mitgliedsgemeinden. Zum 01.11.2016 möchte der Verband die Stelle eines/r Finanzbuchhalter/in am Verwaltungsstandort in Zörbig besetzen. Zu den Aufgaben und Tätigkeiten gehören: - Selbstständige Bearbeitung der Finanzbuchhaltung, hauptsächlich Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung - Prüfung, Kontierung und Buchung von Ein- und Ausgangsrechnungen - Kontenabstimmungen und Zahlungsverkehr - Führung und Verbuchung von Kassen und Bankkonten - Mitarbeit bei Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen sowie Erstellung von statistischen Auswertungen - Organisatorische Aufgaben und Verwaltungstätigkeit Wir erwarten: - Buchhalter/in oder abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung - Sicherer Umgang mit gängigen MS Office-Anwendungen und Finanzbuchhaltungsprogrammen, Kenntnisse in „Varial“ und Kostenrechnung sind von Vorteil - Selbstständige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise - Verantwortungsbewusstsein, Team- und Kommunikationsfähigkeit Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD. Wenn Sie diese vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe interessiert, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Diese richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) bis zum 30.08.2016 an: Abwasserzweckverband Raguhn - Zörbig z. H. Herrn Eschke Lange Straße 34, 06780 Zörbig oder: [email protected] Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber erfolgt nur, wenn ein adressierter Freiumschlag beigefügt ist. gez. Eschke Verbandsgeschäftsführer Breitbandausbau in Thurland Der Breitbandausbau im Stadtgebiet Raguhn-Jeßnitz schreitet voran. Der Ortsteil Thurland profitiert als Erster von der gestarteten Breitbandoffensive. Ab dem 1. August 2016 steht in Thurland schnelles Internet mit einer Geschwindigkeit von aktuell bis zu 50 MBit/s zur Verfügung. Damit gibt es zukünftig kein Warten mehr beim Seitenaufbau, kein Zeitverzug beim Versenden von Nachrichten. Möglich wird dies durch die Erschließung des Verzweigers an der Hauptstraße 1 am Ortsrand der Gemeinde mit aktiver Technik. Die envia TEL GmbH hat in den letzten Monaten den Ausbau vorangebracht. Sollten Sie Interesse an einem neuen und schnellen Internetzugang haben, können Sie ab dem 1. August 2016 unter der Rufnummer 0345 13252003 weitere Informationen anfordern. 9 Effizienzförderprogramm „STEP up!“ gestartet Zum 1. Juni 2016 ist das neue Effizienzförderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums „STEP up!“ gestartet. Gefördert werden Investitionen von Unternehmen zur Senkung des Stromverbrauchs unabhängig von der genutzten Technologie. Das kann zum Beispiel die Optimierung von stromfressenden Anlagen, der Austausch ineffizienter Anlagenteile oder ähnliches sein. Die Förderquote beträgt maximal 30 Prozent der Investitionsmehrkosten, die aufgrund des Einsatzes einer energieeffizienten Technologie entstehen. Das Auswahlverfahren erfolgt in Form eines Wettbewerbs, gefördert werden diejenigen Maßnahmen, die den besten Kosten-Nutzen-Wert (in Euro/kWh) erreichen. Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Unternehmen. Die eingereichten Projekte können im antragstellenden Unternehmen selbst oder bei Kunden umgesetzt werden. Das Pilotprogramm läuft von 2016 bis 2018. In jedem Jahr sind dazu zwei Ausschreibungsrunden geplant. Die erste Ausschreibungsrunde läuft vom 1. Juni 2016 bis zum 31. August 2016. Jede Ausschreibungsrunde besteht aus zwei voneinander unabhängigen Teilen. Es gibt eine offene Ausschreibung, bei der Projektideen aus allen Bereichen gegeneinander antreten, und eine geschlossene Ausschreibung, bei der je Ausschreibungsrunde ein Spezialthema vorgegeben wird. Das Thema der geschlossenen Ausschreibung der ersten Ausschreibungsrunde ist hierbei die energetische Sanierung von Aufzügen. Nähere Informationen zu den Bedingungen, die bei der offenen Ausschreibung eingehalten werden müssen, sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf der Internetseite www.stepup-energieeffizienz.de. Ihre Wirtschaftsförderin (Bei Fragen erreichen Sie mich unter 034906 41258 oder unter [email protected]) Gestank vom Nachbargrundstück? Ein Fall für die Schiedsstelle Bei Gerüchen handelt es sich um sogenannte Immisionen. Wer kennt sie nicht, die stinkenden Mülltonnen und Komposthaufen, Autoabgase, Grillgerüche, Zigarettenqualm, Kaminabgase oder stinkende Lebewesen. Diese und andere Gerüche führen unter Grundstückseigentümern und -nachbarn gelegentlich zu Streitigkeiten und landen dann, wenn es keine Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb sind, vor der Schiedsstelle. Vor der Schiedsstelle deshalb, weil der Gesetzgeber in diesen Fällen eine gerichtliche Klärung erst dann zuläßt, wenn ein obligatorisches außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt wurde. Doch muss man diese Gerüche immer dulden? Grundsätzlich kann jeder Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück mit seinen Gerüchen, auch wenn sie Dritte als unangenehm empfinden, leben und sich daran erfreuen. Sollten diese Gerüche aber Einfluss auf ein Nachbargrundstück haben, dann sind auch deren Interessen zu berücksichtigen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ein Nachbar die Zuführung von Gerüchen zu seinem Grundstück nur verbieten, wenn diese Einwirkungen die Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Unwesentliche Einwirkungen sind zu dulden. Unwesentlich ist eine Beeinträchtigung, wenn normierte Grenz- oder Richtwerte nicht überschritten werden. Auch ortsübliche Gerüche, die mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln nicht verhindert werden können, sind zu dulden. Wenn z. B. keine Grenz- oder Richtwerte bestehen und eine Ortsüblichkeit fraglich ist, dann kommt es auf den Einzelfall an. Die Wesentlichkeit einer Einwirkung richtet sich nicht nach dem Empfinden einer der streitenden Parteien. Es kommt auf das Empfinden eines verständigen und andere Belange berücksichtigenden Durchschnittsbenutzers des besagten Grundstücks (in seiner Natur, Gestaltung und Zweckbestimmung geprägten konkerten Beschaffenheit) an. Spätestens wenn diese Person eine 10 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Geruchseinwirkung kaum noch empfindet, ist sie unwesentlich. Neben der Stärke des Geruchs sind auch die Häufigkeit und die konkreten Uhrzeiten der Geruchsentfaltung zur Bewertung heranzuziehen. Eine Ortsüblichkeit kann von Ort zu Ort abweichen. Auf dem Lande dürfte Düngergeruch eher hinzunehmen sein, als in der Stadt. In einer Straße sind Kleintierzüchter oder Anpflanzungen mit kräftigen Düften eventuell ortsüblich und in der benacharten Straße nicht mehr. Wer ständig Immissionen akzeptiert, kann sich in der Regel Jahre danach nicht mehr auf eine Ortsunüblichkeit berufen. Abgasgerüche (und der Lärm) beim Starten des Autos oder Motorrads sind in der Regel, wenn sie nicht atypisch sind, hinzunehmen. Nur wenn das Motorrad oder Auto z. B. zum Warmlaufenlassen längere Zeit läuft, dann ist das verboten. Die Frage der Geruchsbelästigung beim Grillen ist nicht einheitlich. Einige Gerichte lassen Grillen sogar nur an einer bestimmten Anzahl an Tagen im Monat zu. Jedenfalls dürfte ein ständiges Grillen mit erheblichen Geruchs- und sogar Rauchbelästigungen nicht zu dulden sein. Dass Verbrennen von Brennholz im Kamin oder Ofen ist auch hinzunehmen, wenn die Brennanlage genehmigt ist und geeignete, zugelassene Brennstoffe verfeuert werden. Nicht geeignet für den normalen Kamin sind z. B. Plastik, gestrichene Bretter, mit Kunststoff überzogenes Holz oder Autoreifenstücke. Für den Komposthaufen gab es zu DDR-Zeiten mal eine Abstandsregelung, die es im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Nachbarschaftsgesetz nicht gibt. Damals war ein Abstand von mindestens 50 Zentimeter vorgegeben. Unter Berücksichtigung der im Komposthaufen konkret entsorgten Stoffe und der deshalb möglichen Geruchsentwicklungen von stärkerer Intensität sollte man also einen gewissen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Dieser sollte lieber etwas größer als kleiner gewählt werden. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Bewertung von Geruchsbelästigungen häufig davon abhängt, wie sie ein verständiger Durchschnittsbenutzer beurteilt. Dies könnte im ungünstigsten Fall ein Richter am Gericht sein, der vielleicht ein anderes Empfinden als die streitenden Parteien oder als ein anderer Richter hat. Dies sollten die Parteien bei einem Schiedsverfahren bedenken, ebenso, dass ein Gerichtsverfahren öffentlich ist, länger dauert und viel mehr Geld als ein Schiedsverfahren kostet. Guido Scholz (BDS Landesvorstand Sachsen-Anhalt) Wasser- und Bodenanalysen Am Donnersteg, dem 4. August 2016 bietet die AfU e. V. die Möglichkeit, in der Zeit von 13.30 bis 14.30 Uhr in Jeßnitz, im Rathaus, Conradiplatz 7 Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z. B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. AfU e. V. Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V. Leipziger Str. 27, 09648 Mittweida Tel/ Fax.: 03727 976311 www.afu-ev.org E-Mail: [email protected] Nr. 7/2016 ewG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld mbH Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Am 4. August 2016 findet der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen „IB regional - Wir für Sie vor Ort“ bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und Existenzgründer sowie Kommunen. Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG AnhaltBitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer 03494 638366 oder per E-Mail unter [email protected]. LEADER in der Dübener Heide/ Sachsen-Anhalt - bis 30. September 2016 Projektanträge auf Fördermittel stellen Tornau - Im sachsen-anhaltischen Teil der Dübener Heide können sich Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Kommunen bis zum 30. September mit Projekten und investiven Vorhaben um Fördermittel der Europäischen Union aus dem EU-Programm LEADER/CLLD sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bewerben. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig: Dazu gehören die gewerbliche Nachnutzung von bestehenden Gebäuden, Investitionen in Dorfgemeinschaftshäuser und Einrichtungen der Nahversorgung, die Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Barrierefreiheit, Wege-Instandsetzung, Beschilderung), die Weiterentwicklung von Gastronomie- und Beherbergungsangeboten, die Unterstützung von Existenzgründungen (besonders von Frauen) und Betriebserweiterungen, die Ausbildung von Gästeführer/ innen oder auch Projekte mit bürgerschaftlichem Engagement. Des Weiteren werden Kleinstunternehmen mit bis zu 15 Mitarbeitern bei der Entwicklung neuer Projekte und lokale und kommunale Lösungen für Klimaschutz und nachhaltige Energieversorgung gefördert. Mittel können auch für Vorhaben zur Integration von Migranten, zur Schaffung einer Kultur des Willkommens sowie von Beschäftigungsprojekten für jedermann beantragt werden, zudem für Naturschutzprojekte zur Stärkung der Artenvielfalt; hier sind Kombinationsprojekte Naturschutz mit Tourismus, Sport, Gesundheitsvorsorge und Gewässerschutz wünschenswert. Wer Fördermittel beantragt und genehmigt bekommt, muss einen Eigenanteil aufbringen, der je nach Projektart unterschiedlich hoch ausfällt. Die Fördersätze für Projekte von Privatpersonen und Unternehmen liegen bei max. 50 Prozent, Kommunen und Vereine können max. 80 Prozent Förderung erhalten. Die Lücke ist der entsprechende Eigenanteil des Projektträgers. Einen entsprechenden Projektbeschreibungsbogen für die Bewerbung ist als Download im Internet unter www.leader-duebener-heide.de zu finden. Fragen rund um Förderung und zum Antragsverfahren beantwortet das Regionalmanagement Dübener Heide. Kontakt: Anne-Marie Hiller, Tel.: 0151 55851736; Josef Bühler, Tel.: 0175 5803150 E-Mail: [email protected] Hintergrund: Zur LEADER/CLLD-Förderregion im anhaltischen Teil der Dübener Heide gehören die Kommunen Bad Schmiedeberg, Bitterfeld-Wolfen, Gräfenhainichen, Kemberg, Muldestausee und Raguhn-Jeßnitz mit den jeweiligen Ortsteilen Jeßnitz und Altjeßnitz. Projekte, die mit Fördermitteln der EU realisiert werden sollen, müssen zur LEADER-Entwicklungsstrategie der Dübener Heide passen. Förderbar können Vorhaben sein, die den drei Handlungsfeldern Wirtschaft und Beschäftigung, Naturpark- und Kulturlandschaftsentwicklung und Siedlungs- und Beteiligungsentwicklung zugeordnet werden können. Ziel ist es, die ländlichen Regionen in Europa auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 7/2016 Unterzeichnung Konzessionsvertrag 11 Mitteilungen aus den Ortschaften Die bis zur Bildung der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz selbstständigen Gemeinden Altjeßnitz, Marke, Raguhn, Retzau, Schierau, Thurland und Tornau v. d. Heide hatten jeweils gesonderte Konzessionsverträge mit dem lokalen Energieversorger enviaM abgeschlossen. Solche Verträge beinhalten das jeweilige Leitungsrecht zur Energieversorgung im Liefergebiet innerhalb der öffentlichen Straßen und Wege, gegen die Zahlung einer finanziellen Konzessionsabgabe an die betreffenden Kommunen. Um hier eine Vereinheitlichung, z. B. der Vertragslaufzeiten, zu erreichen, entschied sich der Stadtrat, im Einvernehmen der enviaM, die bestehenden Verträge vorzeitig zu beenden und neu auszuschreiben. Der bisherige Regionalversorger enviaM erhielt erneut den Zuschlag und bot dabei einen für die benannten Ortsteile der Kommune gemeinsamen und günstigeren Vertrag an. Die ehemalig selbstständige Stadt und jetzt Ortsteil Jeßnitz (Anhalt) wird nach wie vor von den Stadtwerken Bitterfeld-Wolfen versorgt. In der allgemein nicht positiven Haushaltslage in den Kommunen stellt der jährlich zu erhaltende Betrag der Konzessionsabgabe eine relativ verlässliche Einnahmegröße im Haushalt der Stadt dar. Raguhn Am 13.07.2016 besuchten die Vertreter der enviaM Herr Brandt und Herr Dr. Riedel (im Bild von links) den Bürgermeister Eberhard Berger, wobei es zur Vertragsunter- zeichnung und dessen Übergabe kam. Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz IMPRESSUM Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz für die Einwohner der Ortsteile Altjeßnitz, Jeßnitz (Anhalt), Marke, Retzau, Schierau, Priorau, Niesau, Möst, Tornau vor der Heide, Hoyersdorf, Lingenau und Thurland erscheint monatlich und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt. - Herausgeber: Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstr. 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz -Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Herr Berger und der jeweilige Unterzeichner. Dies betrifft nur Mitteilungen, die aus dem Kreis der Verwaltung veröffentlicht werden. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, eingesandte Beiträge zu kürzen, oder nicht zu veröffentlichen, sofern es nichtamtliche Bekanntmachungen betrifft. - Zuständig für redaktionelle Beiträge: Hauptamt: Frau Engelhardt, Telefon (03 49 06) 4 12 17, Fax 2 03 19 - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das erwartet Sie: 12.00 Uhr Mittagessen aus Topf und Pfanne (natürlich mit leckerer Erbsensuppe), Deftiges vom Grill 14.00 Uhr Eröffnung 14.30 Uhr buntes Programm mit der KAT Dance und Event GmbH Bitterfeld dazu aus unserer Kaffeeküche Torten und Kuchen 19.00 Uhr beginnt der Tanz mit DJ Rene, Ende: 1.00 Uhr Ganztägig für unsere kleinen Gäste gibt es Kinderschminken, Hüpfburg, Ponyreiten und eine Bastelstraße. Die Mitglieder des „Inselclub Raguhn“ e. V. freuen Sich auf Ihren Besuch! Tel.: 0170 3898608 12 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 7/2016 HOCHADEL IN RAGUHN Liebe Raguhnerinnen und Raguhner, liebe Einwohner der Stadt Raguhn-Jeßnitz, am 6. August erwartet unsere Stadt den Besuch von Eduard Prinz von Anhalt (Herzog von Anhalt, Herzog zu Sachsen und Graf zu Askanien), der auf Einladung des Heimatvereins und der Schützengilde an diesem Tag bei Veranstaltungen anwesend und mitwirkend sein wird. 10 Uhr: „Talk mit Hochadel“ - Öffentliches Gespräch des Journalisten Jörg Mantzsch mit Eduard Prinz von Anhalt in der Stadtkirche St. Georg in Raguhn (Veranstalter: Heimatverein Raguhn, Eintritt frei) Sie erfahren Interessantes über und aus dem Leben der letzten fürstlichen Familie, die einst auch Raguhn regierte, sowie über den tragischen Tod von Joachim Ernst von Anhalt, der von den Nazis ins KZ Dachau eingeliefert und von den Russen in Buchenwald umgebracht wurde. Was geschah nach dem II. Weltkrieg mit der Familie? Wen gibt es heute noch davon? Wer ist echt und wer nicht? Was verbindet die herzogliche Familie mit unserem Bundesland, das ihren Namen trägt? Was kommt nach Eduard von Anhalt, der nach tausend Jahren der letzte direkte Nachkomme der Askanier im Mannesstamm ist?... Wenn es die Zeit erlaubt, kann das Publikum dem Prinzen Fragen stellen. 13 Uhr: Schützenfest auf Libehna mit Eduard Prinz von Anhalt (Veranstalter: Schützengilde Raguhn, Eintritt frei) Marsch der Schützengilde durch Raguhn zum Schützenplatz Libehna mit Eduard Prinz von Anhalt, der sich zum Schützenfest „unters Volk mischt“ - Gelegenheit, den Prinzen kennenzulernen und ggf. persönlich zu sprechen. SIE ALLE SIND DAZU HERZLICH EINGELADEN ! Ein neues Buch über Raguhn... ... mit spannenden und heiteren Geschichten aus der Stadt und Umgebung wird es zu den o.g. Veranstaltungen geben. Die Autoren Jörg Mantzsch und Jan Brademann haben dazu in Archiven gefoscht und alte z.T. unveröffentlichte Akten recherchiert. Diese wurden vom Journalisten Mantzsch in einen epischen Rahmen gefasst und zu Erzählungen geformt. Eingeleitet und kommentiert wird das jeweilige Geschehen von Brademann aus Sicht des Historikers. Lassen Sie sich überraschen von einem blutenden Brot, das die Stadt in helle Aufruhr versetzte, erfahren Sie, wie Raguhner zweimal ein Gefängnis stürmten, ein Kleckewitzer Adliger auf die Schwestern des Preis: 10,- € Fürsten schoss oder warum ein alter Mann sein Feuerholz vergrub. Alles das ist anschaulich illustriert und enthält jede Menge Mundart. Wer zu diesem neuen Band der „Raguhner Geschichte(n)“ in Rot gern noch das grüne Buch des vergangenen Jahres haben möchte, der möge das bitte bei der Bibliothek in der Begegnungsstätte (Mühlstraße, ehem. PERA) bestellen. Und noch etwas: Auch unser neuer RAGUHNER KALENDER 2017 ist da! Er zeigt sehr seltene historische Postkarten mit Stadtansichten von Raguhn Preis: 5,- € Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 7/2016 13 Der 100. Beitrag Acht Jahre sind je nach Betrachtung eine lange oder kurze Zeit. Ende 2007 wurde ich gebeten, einen Beitrag für das Amtsblatt zu schreiben. Bald folgten weitere und schließlich wurde das Schreiben zur Selbstverständlichkeit. Beim Zurückblättern stellte ich fest, dass der Mai-Beitrag 2016 der 100. war. Das sind rund acht Jahre Geschichten aus dem Raguhner Alltag. Die Themenvielfalt war groß und ich stelle fest, dass aus heutiger Sicht manches überholt ist, anderes sich weiterentwickelt hat und vieles eben das Geschehen in unserer Stadt widerspiegelt. Immer wieder spielten Tiere eine Rolle. Über Spatzen, Krähen und Wintervögel gab es zu berichten. Wer erinnert sich noch an den Weißstorch, der in den Schornstein gefallen war und mithilfe der Feuerwehr als „Schwarzstorch“ wieder auftauchte? Den Schwan, der sich auf der Halleschen Brücke niedergelassen hatte und den Verkehr aufhielt, hat damals kaum einer wahrgenommen. Von der gesundheitsschädlichen plötzlich aufgetauchten Ambrosia ist schon lange keine Rede mehr. Die Warnung kam zur rechten Zeit. Raguhn feierte immer schon gern. So gab es Berichte über die nach dem Hochwasser 2002 eingeführten jährlichen Stadtfeste, die Feste zur geschichtlichen Entwicklung der Stadt, wobei eine Rotbuche als Geschenk von der Stadt Jeßnitz überreicht wurde, (die längst gut angewachsen ist), oder „Tage der Offenen Tür“ bei der Feuerwehr. Berichtet wurde über Kinderfeste und „90 Jahre Seegarten“. An weiteren Veranstaltungen wurden die Osterfeuer und das Weihnachtsbaumverbrennen genannt. Besinnlicher ging es zu bei der Lesung über Ernst Haun und die Lesungen der Raguhner Schriftsteller Bernhard Schulze, und Christina Heibrock. Auf das Buch von Wolfgang Schade, das in der Bibliothek vorhanden ist, wurde hingewiesen. Nicht vergessen wurde der Zeichner und Erzähler Kurt Stieler. Frau Dr. Heidrun Heideecke brachte uns die „Goitzsche-Wildnis“ nahe. Neues entstand. Erinnert wurde an den Tierhof, den Neubau der Apotheke, die Kirchturmeindeckung, die neue Nutzung des ESRA-Gebäudes durch Jugendklub, Bibliothek und Heimatverein, an den Drehort für „Huckle Berry Fin“, und den Deichbau an der Schloßstraße. Für den Besuch interessanter Ziele wurde geworben - Modelleisenbahn Wiehe, Schulmuseum Reckahn und unsere schöne Muldelandschaft. Technisches wurde mitgeteilt nach dem Besuch des Wasserkraftwerkes und der Kläranlage. Berichtet wurde über die zahlreichen Helfer bei Hochwasser und die einmalige Anteilnahme der Bevölkerung an der Spendenaktion des Leukämie-Kranken Jungen. Ganz ohne Negatives ging es aber auch nicht. Es gab viel Ärger beim Tunnelbau, bei der Verlegung des Bahnhofs und beim Schließen der Schlecker-Filiale. Anhand der diesjährigen sommerlichen Wetterereignisse soll erinnert werden an den Rechenbericht über die tonnenschwere Regenlast, die schon bei 1 mm Niederschlag auf ein Quadratmeter fällt. Was hat unsere Erdoberfläche da zu tragen! In Raguhn gab es 41 Liter/Quadratmeter am 31. Mai. Das war eine Reise quer durch Raguhner Ereignisse - Vielseitigkeit in unserer Heimatstadt. Ursula Borstorff 2017 feiern wir 150 Jahre Ortsfeuerwehr Raguhn Die Feuerwehr Raguhn möchte Sie in den nächsten 15 Monaten mit auf eine geschichtliche Reise ihres 150-jährigen Bestehens mitnehmen. Dazu stellen wir Ihnen ab August jeden Monat einen 10-Jahresauszug seit unserer Gründung im November 1867 vor. Es sind ereignisreiche Geschichten und historische Momente dabei. Lassen Sie sich überraschen, wie sich in 150 Jahren das Feuerlöschwesen in der Stadt Raguhn für den Schutz der Bürger und Güter entwickelt hat. Besonderen Dank möchten wir an dieser Stelle unserem Ehrenmitglied, unserer Feuerwehrchronistin und Kameradin Ursula Borstorff aussprechen. Seit mehr als ein Jahrzehnt schreibt sie unsere Chronik. Weiterhin gilt unser Dank den Schülern der Sekundarschule Raguhn - Projektgruppe „Feuerwehrchronik“ - und ihrer Leiterin Frau Lange sowie der Direktorin Frau Brettschneider. Wir konnten die Schüler der Sekundarschule dazu begeistern im Rahmen von Projektarbeiten, unter Nutzung der Feuerwehrchronik, 15 Zehnjahresrückblicke zu erstellen, die im Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz ab August veröffentlicht werden. Yvonne Arnold/Wilfried Nitsche Ortsfeuerwehr Raguhn 14 n Stadt Raguhn-Jeßnitz DKMS-Aktion – 1 Jahr danach Am 09.05.2015 fand in Raguhn eine DKMS-Aktion für Basti Buske und andere, an Leukämie erkrankte Menschen, statt. Neben 702 Typisierungen wurden auch Geldspenden zur Auswertung der Registrierungen gesammelt. Im Juli 2016 wurde das letzte, noch fehlende Geld gespendet. Im Namen aller Beteiligten möchten wir uns hiermit für alle Gelder bedanken, die zugunsten der Aktion „Helft Basti“ gespendet wurden. Basti geht es den Umständen entsprechend gut. Er befindet sich weiterhin in einer Tagesklinik in Leipzig und erhält notwendige Medikamente. Lieber Basti: Wir wünschen dir gute Besserung. Yvonne Arnold & Henry Rousseau Jeßnitz (Anhalt) Die Käfergruppe fliegt aus Nun heißt es auch für die Käfergruppe der Kita Wasserflöhe Tschüss zu sagen. Es war ein ganz wunderbares letztes Kindergartenjahr mit vielen tollen Erlebnissen wie z. B. das Puppentheater in Dessau oder der Laternenumzug. Auch der Weihnachtsmarkt in der Kita Wasserflöhe und unser Waffelstand auf dem Weihnachtsmarkt in der Grundschule in Jeßnitz waren ein voller Erfolg. Die Käfergruppe durfte auch in diesem letzten Jahr noch einmal das Weihnachtsmärchen erleben, welches fleißige Eltern extra für die Kinder einstudiert hatten. Das Zirkusprojekt in der Kita bot den Kindern ebenfalls ein super schönes Programm, wo alle Kinder mit beteiligt waren. Aber das größte Highlight war unsere Abschlussfahrt nach Bernburg. Die Käferkinder hatten dort drei wirklich erlebnisreiche Tage mit den beiden Erzieherinnen Frau Meier und Frau Schilling und vier Eltern aus der Gruppe. Wir besuchten dort den Tierpark, den Märchengarten und die Bären und durften auch mit der Parkeisenbahn fahren. Arn 10. Juni war es dann auch schon so weit, unser Zuckertütenfest konnte starten. Dank der Hilfe zahlreicher Eltern wurde dieses Fest zu einem ganz besonderen Ereignis für die Kinder sowie den Eltern, Omas und Opas sowie für die Erzieherinnen. An dieser Stelle möchten wir Eltern der Käferkinder einen besonderen Dank an die Kita Wasserflöhe richten. Unsere Kinder hatten hier eine wunderschöne und dennoch lehrreiche Kindergartenzeit. Ein großer Dank auch an die Erzieherinnen Frau Meier und Frau Schilling. Sie haben unsere Kinder auf den rechten Weg geführt. Nr. 7/2016 Liebe Schulanfänger! Es ist so weit, ihr müsst nun geh‘n, die Zeit mit euch war wirklich wunderschön. Wir haben manchmal geweint und viel gelacht einfach zusammen viel Spaß gemacht. Die Schule ruft euch in ihr Haus. Vergesst uns nicht und bleibt recht froh in diesem Sinn: macht weiter so! Eure Erzieherinnen Frau Meier und Frau Schilling der Kita „Wasserflöhe“ Zirkus „Flip-Flop“ zu Besuch bei den „Wasserflöhen“ Es ist zwar schon einige Zeit her, aber diese erlebnisreiche Woche bleibt für uns alle unvergessen. Am Pfingstwochenende zog der Zirkus „Flip-Flop“ für eine Woche mit „Sack und Pack“ in die Kita ein. Die Kinderaugen waren groß, als sie am Dienstag das Zirkuszelt im Garten stehen sahen. Voller Neugier erkundeten die Kinder das Zelt, die Wohnwagen und die Tiere im Freigehege. Nun ging es an das Proben und Einstudieren von kleinen Kunststücken - mithilfe des Zirkus „Flip-Flop“. An 3 Tagen hieß es „Manage frei“ und die kleinen Zauberer, Clowns, Tellerdreher usw. konnten das Erlernte stolz ihren Eltern, Großeltern und Verwandten präsentieren. Es gab einen tosenden Applaus für alle Zirkuskünstler. Der Höhepunkt dieser Woche war dann am Freitag das große Zirkusfest auf dem Kindergartengelände. Leckere Naschereien gab es, Heliumballons stiegen in den Himmel, Ballons wurden modelliert, ein Glücksrad, ein Stand zum Kinderschminken und eine Hüpfburg standen zu Verfügung. Frau Doreen Kieseler trommelte mit den Besuchern. Auch ein Zauberer durfte nicht fehlen. Es kam eine nahezu Volksfeststimmung auf. Für die tatkräftige Unterstützung durch die vielen Helfer möchten wir uns herzlich bedanken. Das Team der Kita „Wasserflöhe“ Cornelia Towara Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 26. August 2016 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Freitag, der 12. August 2016 Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 7/2016 tzer i n ß e use J a t . P s 7 en atfe m Jahr ause i i e e H zw nS te ch : Na sieben o t t Mo zur auf Wann? Am 12./13. August 2016 Wo? Jeßnitz, Platz der Städtepartnerschaft (Festplatz) Unser Programm: Freitag, 12.08. 19:00 - 24:00 Uhr Disco im Festzelt „Jeßnitz rockt“ mit DJ Roland Samstag, 13.08. 14:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr 14:15 Uhr 15:15 Uhr 17:00 Uhr 19:00 - 1:00 Uhr Öffnung des Festgeländes Nachmittagsprogramm mit Josefine Lemke & Frank Peters Programm der Hermann Conradi Grundschule Programm des Kindergartens „Wasserflöhe“ Programm der Mulde-Liners Bühnenprogramm mit Peter Maffay und Michael Jackson Doubles Änderungen und Überraschungen vorbehalten Für die Kinder: Kinderschminken durch Kosmetikstudio Wolter, Ponyreiten, Torwandschießen Für Essen und Trinken ist gesorgt, Kaffee und Kuchenverkauf, Räucherforellen. An 3 Tagen großer Vergnügungspark 15 24. Fischerfest am Bürgermeisterteich in Jeßnitz Vom 10.06.16 bis 11.06.16 hatte unser „Angelclub Jeßnitz“ zum Fischerfest eingeladen. Das Fest fand auf unserem schönen Vereinsgelände am Bürgermeisterteich statt. Am 10.06.16 von 19.00 Uhr bis 1.00 Uhr veranstalteten wir eine Disco. Am 11.06.16 verließen gegen 12.00 Uhr die ersten frisch geräucherten Forellen den Räucherofen. 13.00 Uhr startete unser Volksangeln. Hier konnte jeder unter fachgerechter Anleitung sein Geschick mit der Angelrute zeigen. Dabei wurden einige schöne Karpfen gefangen. Ab 15.00 Uhr führten wir unsere Gäste mit einem bunten Programm durch den Nachmittag. Unsere Attraktionen waren die Auftritte der Kinder vom Kindergarten „Wasserflöhe“ mit ihrem schönen Programm und das Gesangsduo „Dancing Angels“. Ein weiteres Highlight war unser Fischschätzen. Das Gesamtgewicht beider Karpfen musste geschätzt werden. Der Sieger verschätzte sich nur um 5 g und der zweite Platz um 22 g. Beide Karpfen landeten nach der Siegerehrung bei den Gewinnern im Kochtopf. Ab 20.00 Uhr wurde zum Tanz aufgefordert. Als Höhepunkt unserer Veranstaltung zündeten wir gegen 23.00 Uhr ein schönes Feuerwerk. Danach wurde noch bis spät in die Nacht weiter getanzt. Wir freuen uns, dass unser Fest so zahlreich besucht wurde und hoffen, dass es allen Gästen gefallen hat. Bei der Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz möchten wir uns für die reibungslose Abwicklung aller amtlichen Formalitäten, welche für unser Fischerfest nötig waren, bedanken. Weiterhin bedanken wir uns bei allen freiwilligen Helfern, welche unentgeltlich zwei Tage auf unserem Fest tätig waren. Ganz besonderer Dank gilt „Günters Bierstübl“ und den vielen Sponsoren, welche zum Gelingen unserer Veranstaltung einen sehr großen Teil beigetragen haben. Durch diese Spenden war es möglich, den Gästen bei freiem Eintritt und moderaten Preisen, ein ansprechendes Programm zu bieten und damit einen Beitrag zum kulturellen Leben in Jeßnitz zu leisten. Unser Fischerfest ist schon zu einer festen Tradition in Jeßnitz geworden und wir hoffen, diese noch lange aufrecht erhalten zu können. Unsere Sponsoren: Der Heimatverein Jeßnitz/Anhalt e. V. informiert Der Heimatverein Jeßnitz/Anh. e. V. trifft sich an jedem 2. Mittwoch im Monat um 18.00 Uhr in der Hauptstr. 28 (Ecke Schloßstraße) Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Nähere Informationen über unsere Vereinsarbeit können Sie auf unserer Internetseite unter www.heimatverein-jessnitz.de erhalten. Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke, Autolackiererei Gräfe, B & A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst mbH, Bäckerei Zöllner, EDEKA Center Bobbau, Fotostudio Steffen Proske, Frisör & Kosmetik e.G. Raguhn, Günthers Bierstübl, Jeßnitzer Nähkästchen, Kopierbüro Kürschner, Kreissparkasse Bitterfeld, Handelshof Bitterfeld GmbH, Sanitätshaus Schmidt, Schließtechnik Wolfen, Schuhhaus Kloda, Schweißerei Axel Kraus, Steinmetzbetrieb Scholz, Taxi-Nienhold, Uhrmachermeister Stecher, Wolfener Recycling GmbH Angelclub Jeßnitz/Anhalt 1914 e. V. Andreas Männicke 1. Vorsitzender www.wittich.de Volkssolidarität Jeßnitz Unser nächstes Treffen ist am 17.08.2016 wie immer am gleichen Ort um 14 Uhr. Das Thema wird die Gruppe selbst bestimmen: „Erlebnisse in unserem Leben“. gez. Schmidt 12.07.2016 AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Fragen zur Werbung? (01 71) 4 14 40 35 Ihre Medienberaterin Karin Berger berät Sie gern. Fax: (0 35 35) 48 92 31 [email protected] 16 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 7/2016 die kirchliche Präsenz in Sozial Media geht. Ob virtuell in den neuen Medien oder tatkräftig mit Herz und Hand - Kirche und Diakonie sind in unserer Gesellschaft unentbehrlich.“ Auch die Reparatur des Turmkreuzes der Stadtkirche „St. Marien“ in Jeßnitz wurde von der KD-BANK-STIFTUNG mit 1000 EUR unterstützt. Nach einem Sturm am Anfang des vergangenen Jahres kam das Kreuz der Kirche in bedenkliche Schrägstellung und drohte vom Turm zu fallen, so dass es von einer Spezialfirma geborgen werden musste. Die zu dieser Zeit geschätzten Kosten beliefen sich auf ca. 10 TEUR, die natürlich nicht im Haushalt der Kirchengemeinde geplant waren. Jeßnitzer Bürger unterstützten die Kirchengemeinde mit weiteren Spenden in Höhe von bislang 200 EUR, wofür die Kirchengemeinde an dieser Stelle herzlich danke sagen möchte . Nach Genehmigung durch den Denkmalschutz erfolgte in diesem Jahr die Reparatur des Kreuzes, welches nun ab 30.06.2016 wieder montiert wird und die Turmspitze zieren soll. Volkschor „Muldeklang“ Jeßnitz gegründet 1906 Mitglied im Deutschen Chorverband e. V. Der Chor trifft sich jeden Donnerstag, 19 Uhr zur Probe im Alten Feuerwehrkrug, Roßdorfer Str. 4a in Altjeßnitz. Informationen über unsere Vereinsarbeit erhalten Sie auf unserer Internetseite www.volkschor-jessnitz.de oder durch unsere Vorsitzende Frau Eva-Maria Spieß, Tel.: 03494 77331. - Danke - Danke - Danke Der Vorstand vom Kanuclub Jeßnitz/Anh. e. V. möchte auf diesem Wege allen fleißigen Helfern und fleißigen Sponsoren- Danke- sagen für das gelungene Bootshausfest. Ganz besonderen Dank an allen Erzieherinnen und kleinen Künstlern vom Kindergarten „Wasserflöhe“ für ihr großartiges Programm. Der Volkschor „Muldeklang“ hat unseren musikalischen Frühschoppen mit zahlreichen Liedern verschönert. Danke an allen Gästen, die das Bootshausfest besucht haben! Ihr habt Wort gehalten als es voriges Jahr hieß: „Bis nächstes Jahr 2016“! - Danke - Turmkreuzes der Stadtkirche „St. Marien“ in Jeßnitz Die KD-BANK-STIFTUNG unterstützt in diesem Jahr mit 170.500 Euro mehr als 120 soziale und bauliche Projekte in Kirche und Diakonie. Zum ersten Mal wurde der Stiftungspreis der KD-BANK-STIFTUNG vergeben. Duisburg. Die KD-BANK-STIFTUNG schüttet in diesem Jahr 170.500 Euro für Kirche und Diakonie aus. Die Erträge des Stiftungskapitals aus dem Jahr 2015 fließen in mehr als 120 Projekte, die sich der Integration von Flüchtlingen, Kirche und Diakonie in Sozial Media und der Erhaltung kirchlicher Bausubstanz widmen. Manfred Rekowski, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und Vorsitzender des Stiftungsvorstandes, stellt fest: „Erneut hat die Zahl der Stiftungsanträge zugenommen. Die KD-BANKSTIFTUNG fördert 121 Projekte, in denen es neben der Erhaltung kirchlicher Bausubstanz um die Integration von Flüchtlingen und Leider konnte unser langjähriges Mitglied Michael Meissner - dieses schöne Fest nicht mehr miterleben. Er wurde aus unserer Mitte gerissen. Wir vermissen ihn sehr! Schierau mit den Ortsteilen Priorau, Niesau und Möst Heimatverein Priorau e. V. informiert Unser Heimatmuseum in Priorau, LPG-Hof 3, hat von April bis September jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Heimatverein Priorau e. V. Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 7/2016 17 Tornau vor der Heide mit den Ortsteilen Lingenau und Hoyersdorf Wir feiern wieder am 27.08.2016 den Florianstag in Priorau an der Feuerwehr Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr PriorauSchierau und Feuerwehrverein Priorau e. V. Programm: 11.30 Uhr Geht’s los ab 12.00 Uhr Mittagstisch 13.00 Uhr Feuerwehrvorführung 14.00 Uhr Vorführung der Jugendfeuerwehr Raguhn 15.00 Uhr Vorführung des Kindergarten Schierau 16.00 Uhr Dieses Jahr wird es kalt 17.30 Uhr Auflösung des Feuerwehrquiz 18.00 Uhr Ausklingen des Tages mit gemütlichem Beisammensein und Überraschungen Außerdem Die Feuerwehr zum Anfassen Zielwurf für Groß und Klein Für unsere kleinen Gäste: Ratebox, Glücksrad, Dosenspritzen und Hüpfburg Für das leibliche Wohl ist den ganzen Tag gesorgt! Zu fairen Preisen gibt es z. B. Pilzpfanne, Erbsen aus der Gulaschkanone, Speckkuchen, Räucherfisch, Cocktails und noch viele leckere Sachen. Die Kaffeestube in der Feuerwehr ist die ganze Zeit geöffnet. Eine Wurst und die Getränke für die Kinder sind frei. Es laden Sie herzlichst die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Priorau-Schierau und die Mitglieder des Feuerwehrvereins Priorau zum Feiern ein. Thurland Lärmschutzmaßnahmen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Thurland Sehr geehrter Herr Naumann, für Ihr o. g. Schreiben zur Lärmsituation in Thurland vom 22.03.2016 bedankt sich Herr Minister Webel. Er hat es der zuständigen Abteilung Verkehr und Straßenbau mit der Bitte um Beantwortung übergeben. Die Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Einflussnahme zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen infolge von a) Verkehrslärm und b) Umgebungslärm wurden Ihnen von Herrn Minister Webel in seinem Schreiben vom 21.12.2015 erläutert. In dem Zusammenhang wurde Ihnen bereits mitgeteilt, dass sowohl der Bund als Baulastträger der Bundesfernstraßen als auch die Länder als Auftragsverwaltungen bei jeder Maßnahme, die mit dem Bau, dem Ausbau und der Ausstattung von Verkehrsanlagen verbunden sind, an gültige Rechtsgrundlagen gebunden sind. Im Rahmen jeder Straßenneubau- oder -ausbaumaßnahme wird von dem jeweiligen Baulastträger stets geprüft, ob Voraussetzungen für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen bestehen. Da sowohl an der Bundesautobahn (BAB) 9 als auch an der Bundesstraße (B) 6n die Grenzwerte der deutschen Lärmschutznormen 18 n Stadt Raguhn-Jeßnitz nicht überschritten werden, haben weder der Bund noch das Land die Möglichkeit, Ihren Vorschlag, den vorhandenen Lärmschutzwall bis zur Anschlussstelle der B6n zu verlängern, umzusetzen. Die Untersuchungen im Rahmen der Straßenplanung der B6n ergaben im Bereich Thurland auch für den kumulativen Lärm keine Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte. Die Durchführung weiterer Lärmsanierungsmaßnahmen durch die Landesstraßenbaubehörde kann daher auch zukünftig nur erfolgen, wenn sich der Verkehr auf der A 9 oder der B 6n dermaßen erhöht, dass die zu errechnenden Lärmbelastungswerte die gesetzlich festgelegte zumutbare Höhe überschreiten. Weitere Maßnahmen können nur, wie Herr Minister bereits erklärte, unter den beschriebenen Randbedingungen durch die Kommune über die Lärmkartierung und die daraus zu entwickelnden Lärmaktionspläne (gemäß § 47e BImSchG) erfolgen. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten der Einflussnahme der Straßenbauverwaltung auf Lärmschutzmaßnahmen kann ich Ihnen derzeitig in dieser Angelegenheit keine weitere Hilfe anbieten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr.-Ing. Reuter Bereitschaftsdienste Nr. 7/2016 Kirchennachrichten Ev. Pfarramt Raguhn Kirchplatz 10, (Tel. 034906 20828) Unsere Gottesdienste im August 2016 Sonntag 7. August 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn mit Heiligem Abendmahl Sonntag 14. August 09.30 Uhr Gottesdienst in Priorau 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn Sonntag, 21. August 09.30 Uhr Gottesdienst in Kleckewitz 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn 14.00 Uhr Gottesdienst in Altjeßnitz Sonntag 28. August 10.30 Uhr Gottesdienst zum Kindercamp in Raguhn 14.00 Uhr Festgottesdienst in Bobbau, anschließend Gemeindefest Kindercamp 26. - 28. August 2016 Das Kindercamp findet in diesem Jahr wieder am Anfang des neuen Schuljahres statt, von Freitag, 26. bis Sonntag, 28. August. Eingeladen sind alle Kinder ab dem Schulalter, die was erleben und zwei Nächte in der Kirche oder im Pfadfinderzelt schlafen wollen. Das Thema heißt diesmal: „Helden gesucht“. Anmeldung bitte ab sofort über das Pfarramt (034906 20828) oder das Regionalbüro (03494 3689188). Mitteilungen der Evangelischen St. Mariengemeinde zu Jeßnitz/Anhalt für August 2016 Arztbereitschaft - Wichtiger Hinweis Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt die einheitliche Telefonnummer 116 117 Außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Wer diese Telefonnummer anruft, wird direkt mit dem diensthabenden Arzt oder einer lokalen Bereitschaftsdienst-Zentrale verbunden. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen kann auch die Bereitschaftspraxis im Gesundheitszentrum Bitterfeld, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2, aufgesucht werden. Diese hat geöffnet: Mittwoch und Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen von 9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr. Die Bereitschaftspraxis ist jedoch vom Krankenhaus unabhängig und nicht mit der Notaufnahme des Hauses zu verwechseln. Augenarzt - Notfalldienst/ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst/ Bereitschaftsdienst der Apotheken: Auskunft erteilt die Rettungsleitstelle unter Tel.-Nr.: 03493 513150. Diakonie/Sozialstation Raguhn Rathausstraße 23 im OT Raguhn, Stadt Raguhn-Jeßnitz Die diensthabende Bereitschaftsschwester der Diakonie/Sozialstation Raguhn ist unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen: Festnetz: 034906 20397 Handynummer für besonders dringende Fälle: 0160 1904844 Monatsspruch aus der Bibel für den Monat August 2016 „Habt Salz in euch und haltet Frieden untereinander!“ Mk 9,50 „Würze und Erkenntnis“ Jesus sagte: Ihr seid das Salz der Erde ... Ihr seid das Licht der Welt. Matthäus 5,13.14 Als Jesus das sagte, war er umgeben von seinen Jüngern und einer Menge von Menschen, die bereitwillig zuhörten. Viele von ihnen waren aus Neugier gekommen, denn Jesus hatte die ersten Wunder vollbracht. Dieser Mann war anders, interessant, ungewöhnlich und seine Worte irritierten. Er sprach nämlich zu den Durchschnittsmenschen, zu denen, die genug mit dem Alltag zu tun hatten, die mit den Ansprüchen Gottes rangen und nicht so vorbildlich lebten, wie die geistlichen Führer damals. Zu ihnen sagte er: „Ihr seid das Salz und das Licht der Welt.“ Der Vergleich mit Salz und Licht lösten bei den Zuhörern ein Gefühl des Erstaunens aus. Wir sollen so wichtig sein? Salz und Licht waren so bedeutend, weil Menschen beides unbedingt brauchten. Salz sicherte durch seine konservierende Eigenschaft unbedingt den Erhalt von Nahrungsmitteln und damit ihr Leben. Licht ermöglichte das Sehen, Weitersehen und damit auch Weiterleben. Für uns sind sie eine Selbstverständlichkeit. Vielleicht würde Jesus heute formulieren: Ihr habt das, wonach die anderen suchen, und ihr wisst auch, wie man es finden kann. Ihr habt das wirklich Lebensnotwendige und könnt Menschen zeigen, wo es zu bekommen ist. Ihr kennt das Ziel des Lebens und den Weg dorthin. Wie sehr versuchen Menschen heute, Glücksmomente zu erleben! Wir sollen so wichtig sein? Wir sollen so viel Verantwortung tragen? Zwischen damals Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 7/2016 und heute hat sich nicht viel Wesentliches verändert. Wir staunen so wie die Zuhörer damals. Aber wir können es glauben, weil Er es sagt. Jesus macht uns so wichtig. In meinem Leben werden mir jeden Tag viele Menschen begegnen - die Frage ist nur, ob ich mir bewusst bin, wie wichtig ich für sie sein kann. Salz der Erde sein - Gottes Wort weitersagen und auch leben. Mit Gottes Wort das Leben würzen! Mit dem Zupacken und Zuhören das Leben anderer erhellen, Licht sein und den Weg zu Gott zeigen. Gottes Frieden verbreiten! Das ist die Aufgabe eines Christen! Wir gratulieren Die Stadt Raguhn-Jeßnitz gratuliert allen Geburtstagskindern des Monats August 2016 und ganz besonders den Geburtstagskindern zum 70., 75., 80. und zum 85. Geburtstag. A. Voigt Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten ein Sonntag, Sonntag, Sonntag, Sonntag, 07.08.16 14.08.16 21.08.16 28.08.16 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ins Gemeindehaus, Schulstr. 6 ein: Seniorenkreis Frauenkreis Männerabend Mittwoch, 10.08.und 24.08. um 14.00 Uhr Mittwoch, 17.08. um 17.00 Uhr Freitag, 19.08. um 19.00 Uhr Gemeindekirchenrat Evang. Kirchgemeinde Jeßnitz: Schulstr. 6, 06800 Jeßnitz/Anh. Tel. und Fax: 03494 77218 Katholische St. Michaelsgemeinde Raguhn Im Monat August ist am Sonntag in Raguhn keine heilige Messe. Das richtige Gespür Wer hat sich nicht schon mal eine Haut wie ein Elefant gewünscht. Und das an den Tagen, an denen man besonders empfindlich ist. Oder scheint das nur so? Ich weiß es nicht, aber ich denke mir, dass wir abhängig sind von inneren und äußeren Befindlichkeiten, von Stimmungen in Dur und Moll. Da gibt es Tage der Erinnerungen und Begegnungen. Schon das Auftauchen eines bestimmten Menschen kann unsere Stimmung verändern. Wir können in den siebenten Himmel versetzt werden oder in den Erdboden versinken wollen. Es kann auch sein, dass das, was uns heute ärgert, uns morgen schon wieder kalt lässt. Solch sensibles, veränderbares Wesen ist der Mensch. Und manchmal muss man sich ganz schön zusammenreißen, um nicht aus der Rolle zu fallen. Es gibt ja Menschen, die haben anscheinend eine Elefantenhaut. Fragen Sie mal nach, ob sie sich in ihrer Haut wohlfühlen und ob sie wirklich damit glücklich sind. Empfindsame Menschen haben es meist nicht so leicht. Sie haben auf jeden Fall einen besseren Blick für ihr Umfeld. Sie tragen mit an der Freude aber auch am Leiden der Mitmenschen und suchen nach Auswegen. Was sind Sie für ein Mensch? Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen das gute ausgewogene Gefühl für die Menschen in Ihrem Umkreis. Vergessen Sie aber dabei nicht sich selber. D. Hille 19 Alle Bürgerinnen und Bürger, die mit der Veröffentlichung Ihres Geburtstages in unserem Amtsblatt nicht einverstanden sind, können gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes gebührenfrei beim Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Eintragung einer Übermittlungssperre beantragen. Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die folgende Neuerung hin: Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag veröffentlicht. Gemäß dem neuen Bundesmeldegesetz, welches ab dem 01.11.2015 in Kraft trat, dürfen nur noch der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Trotzdem wünschen wir auch den Jubilaren, die an dieser Stelle leider nicht erwähnt werden, alles erdenklich Gute zum Geburtstag. OT Altjeßnitz Herrn Alfred Thiem OT Jeßnitz (Anhalt) Herrn Tilo Frenzel Frau Gerda Rojahn Frau Dorothea Dreissig Frau Hannelore Jaskulski Herrn Harald Eisler Frau Helene Hobohm Frau Frieda Friebel Herrn Frank Hausig Frau Gerda Scheidereiter Frau Brigitte Kubert Herrn Herbert Lübeck OT Möst Frau Elvira Heber OT Raguhn Frau Helga Schmidt Frau Ursula Achtert Herrn Klaus Paschke Frau Karin Kredler Herrn Hans-Dieter Miehe Herrn Günter Zieseke Herrn Werner Zöllner Frau Monika Mantzsch Herrn Werner Schüler Herrn Helmut Remmling OT Retzau Herrn Rudolf Fussek zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag Familienanzeigen online buchen www.wittich.de