Allgemeine Informationen zu Sicherheit von Zeugnissen inkl

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Allgemeine Informationen zu Sicherheit von Zeugnissen inkl
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Sichere Zeugnisvordrucke und Zeugnisformulare für
öffentliche und private Schulen und Institutionen
Zeugnisse sind Dokumente. Mit guten Zeugnissen öffnet man Türen.
Leider werden Zeugnisse immer wieder ver- und gefälscht um sich persönliche Vorteile
zu erschleichen. Es gibt nach derzeitigem Wissensstand keine Statistik darüber. Dies
liegt auch daran, dass Zeugnisse schwer prüfbar sind und somit Fälschungen oft nicht
wahrgenommen werden. Meist werden Fälschungen erst sehr spät bemerkt zum
Nachteil aller Beteiligten. Sicherheitsmerkmale können hier Abhilfe schaffen.
Warum sollten Zeugnisformulare Sicherheitsmerkmale enthalten?
Aktuell werden Zeugnisse ausgestellt, die (auch bei gutem Willen) dem Betrachter keine
Chance lassen, die Echtheit schnell zu überprüfen. Wie soll ein Firmenchef die Echtheit
feststellen können, wenn er nie ein Original gesehen hat? Selbst Beamte, die eine
Zeugniskopie bestätigen sollen, haben keine Möglichkeit eine plausible Überprüfung
vorzunehmen. Zu vielfältig sind die Möglichkeiten des Ausstellers (Form, Formulare,
Siegelfarben, etc.) und zu erfindungsreich und technisch versiert die Fälscher.
Eine Unterschrift zu fälschen bedeutet nur, die technischen Möglichkeiten eines Bildbearbeitungsprogrammes anzuwenden, die Unterschrift als Stempel anzufertigen und
mit der entsprechenden Tinte dann die Unterschrift zu stempeln. Selbst die Unterschrift
ist also kein Hindernis für Fälscher. Die Unterschrift selbst ist m.E. ohnehin nur vom
Unterzeichnenden selbst wieder zu identifizieren.
Ähnlich sieht es mit dem Siegel aus. Handsiegel werden heute teils in einem Zustand
verwendet, dass man eher von einem Farbklecks sprechen kann als von einem
qualitativen Siegel. Selbst wenn ein gut erhaltenes Siegel verwendet wird, ist dies für
einen Fälscher kein Hindernis. Eine weitere Fälschungsmethode ist die Anwendung des
„Rasierklingeneffektes". Hierbei werden einzelne Ziffern/Buchstaben mit der Rasierklinge/Radiergummi entfernt und das gewünschte Ergebnis neu eingebracht.
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Wer ist für die Sicherheit von Zeugnissen verantwortlich?
Zeugnisse enthalten derzeit verschiedene Elemente, welche zur Sicherheit beitragen
sollen:
• Kleines Staatswappen
• Siegel
• Unterschriften
• Besondere Formularvordrucke
• Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung
Diese Merkmale sind es auch, die derzeit für eine Prüfung herangezogen werden
können. Leider sind diese Prüfargumente nicht eindeutig, was eine Prüfung erschwert
bzw. unmöglich macht. So kann das kleine Staatswappen sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Größe ist nicht vorgeschrieben. Das Zeugnislayout ist verschieden und
variabel. Es dürfen z.B. auch unterschiedliche Siegelfarben verwendet werden.
Letztendlich verantwortlich für die Sicherheit ist der Siegelführer und damit der Schulleiter. Insofern sind alle bisherigen Anweisungen, Hinweise und Vorschläge lediglich als
Hilfe zu verstehen.
Wer darf/muss Zeugnisse beglaubigen?
Diese Frage kann nach den einschlägigen Vorschriften so interpretiert werden, dass
jeder Beamte, der ein Zeugnis beglaubigen darf, auch das Recht hat, dieses abzulehnen. Diese Zurückweisung kann unabhängig davon erfolgen, ob ein Siegel per Hand
aufgebracht ist oder nicht. Damit obliegt diesem Beamten die Entscheidungsfreiheit,
falls Zweifel an der Echtheit aufkommen.
Darf man das elektronische Dienstsiegel verwenden?
Eine Passage aus einem Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht
und Kultus vom 23.5.07 bringt Klarheit: ‚’’Die Siegelung von Zeugnissen auch mittels
eines digitalisierten Dienstsiegels ist möglich. Im Benehmen mit dem Sachaufwandsträger entscheiden sie eigenverantwortlich, welches Papier und welche Art von Siegel
sie verwenden’’. Anm.: zusätzliche Regeln und Vorschriften können vorhanden sein.
Sicherheit versus Wirtschaftlichkeit
Um die vorgenannten Sicherheitslücken zu schließen, ist es nötig, die Sicherheit zu
erhöhen und dabei einen möglichst hohen Stand der Technik einzusetzen. Natürlich
kommt sofort die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Wie viel Geld ist erforderlich um
diese Sicherheitsanforderungen zu erfüllen? Es gibt verschiedene Wege, die Sicherheit
zu erhöhen. So wird z.B. auch die relative teure Siegelmarke vom Bayerischen Hauptmünzamt als nicht zweckmäßig für Zeugnisse angesehen. Die Wirtschaftlichkeit tangiert
jedoch viele Bereiche. Daher muss die Antwort hier kurz ausfallen: In jedem Fall teurer
als bei der Verwendung von Kopierpapier aber dennoch so günstig, dass die Vorteile
genutzt werden können.
Um die weiteren Randbedingungen und die Wirtschaftlichkeit zu beleuchten, wurde eine
Pilotanwendung vorgenommen.
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Erfahrungsbericht der Volkschule Königsbrunn-Süd (HS)
Die Volkschule Königsbrunn-Süd stellte bereits im Juli 2006 die Jahreszeugnisse auf
einem „sicheren Papier“ aus. Für die Zwischenzeugnisse 2006/2007 wurde jetzt das
Verfahren mit integriertem „digitalisierten Siegeln“ angewendet. Hierzu wurde beim
Bayerischen Hauptmünzamt ein digitalisiertes Siegel beantragt. Die neuen sicheren
Zeugnisformulare wurden dann von der Firma Photolux, inklusive des eingedruckten
digitalisierten Siegels, bereitgestellt.
Bei dieser Pilotanwendung konnten alle Themen rund um die Zeugniserstellung
beleuchtet werden. Basis ist das vom Kultusministerium bereitgestellte „Bayerische
Schulverwaltungsprogramm“ mit den neuesten Updates. Die Zeugnisformulare wurden
im zulässigen Rahmen geändert und mit dem Schullogo versehen. Die nötigen Zusatzinformationen wurden eingefügt.
Der Ausdruck erfolgt auf einem Laserdrucker. Bisher wurde das Siegel per Hand
aufgebracht und von Klassenleitern und der Schulleitung mit einer Unterschrift
versehen. Um die Zeugnisse rechtzeitig verfügbar zu haben, bedeutet dies eine gute
Koordination der Beteiligten und ein straffes Zeitmanagement. Hier lagen
Einsparpotentiale brach.
Das neue Zeugnisformular mit dem bereits enthaltenen Siegel verschafft mehr
Flexibilität, einen Zeitvorteil in der Schulverwaltung und genügt den ästhetischen
Ansprüchen.
Der wesentliche Aspekt war jedoch die Erhöhung der Sicherheitsstufe und die Möglichkeit das Zeugnis hinsichtlich der Echtheit jetzt einfach prüfen zu können. Dies wird ermöglicht durch einen Sicherheitshinweis auf dem Zeugnis und einen zugehörigen
Code. Mit diesem Code kann man im Internet die Sicherheitsmerkmale einfach abrufen
und somit das Zeugnis ohne weiteren Kontakt prüfen. Über diese Seite ist dann auch
die Schule leicht zu erreichen.
Damit ist der Kreis vom Aussteller des Zeugnisses zum finalen Betrachter geschlossen
worden. Ein Beamter, dem ein Zeugnis zur Beglaubigung vorgelegt wird, kann jetzt
rechtssicher entscheiden. Zeugnisse haben damit einen Sicherheitsstandard erreicht,
der einen potentiellen Fälscher zurückschrecken lässt. Der Aufwand, das Zeugnis zu
fälschen, dürfte den zu erwartenden Gegenwert bei weitem übersteigen.
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Welche Sicherheitsmerkmale wurden verwendet ?
Sichtbare Sicherheitsmerkmale
Das Papier selbst hat einen gelblichen Ton. Die Aufdrucke sind im Grauton gehalten. Es
enthält z.B. in Bayern das kleine bayerische Staatswappen, dass als Wasserzeicheneffekt ausgebildet ist. Der Schmuckrand ist 2-teilig und besteht aus einer innenliegenden dunkleren dünnen Linie (ca. 1 mm) sowie einem randabfallendem ca. 5 mm
breiten Außenrand.
Das kleine Staatswappen ist vollkommen ausgebildet und hat keine zulaufenden bzw.
gefüllten Flächen. Die Rauten sind bei voller Größe mit 12 Linien gefüllt. Das kleine
Staatswappen sitzt mittig auf dem Zeugnisformular.
Zeugnismuster – Beispiel Sicherheitsmerkmale
UV-Farbanteil
Feine Rasterstruktur
als Hintergrund
UV-Farbanteil
Digitalisiertes Siegel
Mit UV-Farbanteil
Hinweiszeile für InternetInformationen
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Unsichtbare Sicherheitsmerkmale
Um die unsichtbaren Sicherheitsmerkmale erkennen zu können, muss eine
Schwarzlicht/UV-Lampe genutzt werden. Gut zu verwenden sind handliche Lampen mit
Neonröhren. Diese sind ca. 16 cm breit und leuchten das Formular gut aus. Mit MINILED-UV-Lampen kann punktuell geprüft werden. Diese sind bereits ab ca. 2-3 Euro zu
bekommen. Die Qualität sollte einer Geldscheinprüflampe entsprechen. Sonst kann es
sein, dass manche Merkmale nicht ausreichend oder gar nicht sichtbar sind.
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Die Prüfung sollte in einem Raum ohne direkte Sonneneinstrahlung erfolgen.
Zur Prüfung fährt man mit der Lampe über das Formular.
Es erscheint ein Hintergrundmuster in blauer Farbe.
Die Linien im kleinen Staatswappen und im Außenrand erscheinen in einem
Gelbton
In folgenden Merkmalen befinden sich UV-Farbanteile:
• Schmuckrand
• kleines Staatswappen
• Siegelabdruck (optional)
Weitere Sicherheitsmerkmale und individuelle Aufdrucke
Für Zeugnisse, die wertvoller gestaltet werden müssen (Abitur, Abschluss, etc.) besteht
natürlich die Möglichkeit des individuellen Druckes und die Verwendung von stärkerem
Papier. Zusätzliche Sicherheitsmerkmale werden hier nicht angesprochen bzw.
veröffentlicht.
Das Zeugnis als Werbeträger
Mit dem Zeugnis erhält der Schüler ein Dokument, dass ihn ein Leben lang begleitet.
Damit ist es auch ein sichtbares Aushängeschild der Schule. Zeugnisse auf normalen
Kopierpapier ausgedruckt werden weder der Schule noch den Schülern gerecht.
Die Gestaltung eines Zeugnisses kann im Rahmen der vorgegebenen Richtlinien durch
die Einbringung des Schullogos verbessert werden. Natürlich sind weitere
Gestaltungselemente denkbar.
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Alle Vorteile auf einen Blick
Kopierschutz
Die Sicherheitsmerkmale können nicht kopiert werden.
Veränderungsschutz
Die feine (unsichtbare) Sicherheitsstruktur wird bei Manipulationsversuchen
beschädigt. Der Versuch ist damit nachweisbar.
Vorbeugender Fälschungsschutz
Durch die offensichtlichen und sicherheitstechnisch hochwertigen Merkmale
werden potentielle Betrüger bereits im Ansatz abgeschreckt.
Einfache Prüfung
Die Prüfung erfolgt mit einem herkömmlichen Geldscheinprüfgerät (UV-Lampe).
Damit können die Zeugnisse überall und von Jedermann geprüft werden. Durch
den Hinweis auf die Sicherheitsmerkmale ist das Zeugnis erstmalig auch von
Arbeitgebern und Beamten zu prüfen. Damit können Kopien auch sicher bestätigt
werden.
Imageförderung
Die Zeugnisse sehen hochwertig aus und können nach individuellen Wünschen
gestaltet werden (z.B. Wasserzeicheneffekt / individueller Druck (Logo,
Unterschrift, Rand, etc.)). Das verwendete Papier entspricht in Haptik und
Aussehen einem hochwertigen Briefpapier (bis 250g/qm verfügbar.
Ablaufoptimierung
Es können bereits Unterschriften oder das digitalisierte Siegel eingebracht
werden. Damit werden Zeiteinsparungen erreicht.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Digitalisiertes Siegel
Erfahrungswerte Anwendung
Zeugnisformular / Sicherheitsmerkmale
Bayr. Hauptmünzamt (Herr Baudis)
Volkschule Königsbrunn HS (Herr Ettel)
Photolux GmbH, Hersteller und Lieferant
von Sicherheitspapieren (Herr Weinrich)
Hinweis zum digitalisierten Siegel
Bitte denken Sie daran, dass Sie rechtzeitig das digitalisierte Siegel beantragen. Ein
Formular hierzu finden Sie im Anhang.
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Erläuterungen
Die Verwendung von Zeugnisformularen bzw. Zeugnisvordrucken richtet sich nach den
Vorgaben/Verordnungen der verantwortlichen Ministerien bzw. Institutionen. Diese
unterscheiden sich meist je nach Schulgattung und Jahrgangsstufe bzw. Art der
Zeugnisse.
So finden sich im Volksschulbereich meist genormte Vordrucke, die jedoch pro Verlag
noch Unterschiede aufweisen können. Die Entscheidung ob die Formulare den Vorgaben
entsprechen obliegt dem Verantwortlichen. In der Regel ist dies der Schulleiter.
Die Einstufung der Sicherheitsmerkmale unterliegt keinem genormten Verfahren. Es
können je nach Ausprägung weitere Merkmale hinzukommen, welche eine neue
Klassifizierung erforderlich machen würden. Im normalen Schulgebrauch erscheinen die
aufgezeigten Sicherheitsmerkmale als ausreichend und erfüllen in Gänze die
Anforderungen.
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BAYERISCHES HAUPTMÜNZAMT
Bayerisches Hauptmünzamt, Zamdorfer Straße 92, 81677 München
Merkblatt zur Bestellung eines digitalisierten Siegels
Ein digitalisiertes Siegel ist schriftlich (auch per Fax 0 89 / 99 26 90-200) beim Bayerischen
Hauptmünzamt zu bestellen.
Zur Verwendung digitalisierter Siegel beachten Sie bitte das Schreiben des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16.03.2006 (Az.: II.1-5 S5422-6.18 840).
Die Kosten betragen je Siegel mit kleinem bayerischen Staatswappen und regulärem Siegelbild
ohne besondere Auftragsspezifikationen 75,00 € zzgl. Versand.
Bei Ihrer Bestellung bitten wir um folgende Angaben:
Siegelart:
digitalisiertes Siegel
Siegeldurchmesser:
35 mm
Wappen:
kleines bayerisches Staatswappen
Umschrift:
der offiziell verliehene Schulname
(als Abgleich und Orientierung dient die Umschrift Ihres
bisherigen Siegels)
Unterscheidungsnummer:
Da Ihre Siegel stets gleiches Wappen und gleiche Umschrift aufweisen, sollte spätestens dieses
2. (digitalisierte) Siegel mit einer fortlaufenden Unterscheidungsnummer versehen werden
(damit
ein Abgleich über die Echtheit möglich ist oder bei Verlust ein Missbrauch weitgehend ausgeschlossen werden kann).
Es ist ratsam mit der Ziffer 1 zu beginnen, wenn Ihr bisheriges Siegelbild keine
Unterscheidungsnummer trägt.
Dateiformat:
Um im Schulverwaltungsprogramm arbeiten zu können, sollten Sie die Dateiformate .jpg und
.wmf bestellen.
Ist an der Schule ein Vektorgrafikprogramm (.cdr .eps .ai oder ähnliches) vorhanden, empfiehlt
es sich das Siegel in diesem Format zu bestellen, da so alle weiteren Formatierungen möglich
sind. Bitte achten Sie bei Grafikprogrammen darauf, neben dem Format auch die Version
(„suite“) anzugeben.
Musterabdruck:
Um das gleiche Siegelbild zu gewährleisten ist ein Musterabdruck notwendig. Da die Lesbarkeit
dieser Abdrücke teilweise nicht ausreicht, ist es erforderlich die Umschrift nochmals gesondert
anzugeben.
Bitte rufen Sie uns an, soweit noch Fragen offen sind (Tel. 0 89 / 99 26 90-0).
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An das Bayerische Hauptmünzamt
Fax Nummer: 089 / 99 26 90-200
Die Schule __________________________________________________
bestellt hiermit ein digitalisiertes Siegel mit dem kleinen bayerischen Staatswappen und
35 mm Durchmesser anhand nachfolgenden Musterabdrucks:
Die Umschrift lautet: ∗Bayern∗
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Unterscheidungsnummer
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Dateiformate
____________________(ggf. Version _____)
Das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16.03.2006
(Az.: II.1-5 S5422-6.18 840) ist uns bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
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Adresse und Telefonnummer:
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