GV-2012-06-21- Einladung-Druckvorlage
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GEMEINDEVERSAMMLUNGEN Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aeugst am Albis werden auf Donnerstag, onnerstag, 21. Juni 2012 2012 in die Kirche Aeugst am Albis zu den Gemeindeversammlungen eingeladen: A. Primarschulgemeinde 20.00 Uhr 1. Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2011 des Primarschulgutes. B. Politische Gemeinde anschliessend 1. Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2011 des Politischen Gemeindegutes. 2. Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Bauabrechnung für den Neubau der Ringschlussleitung „Rossweidli“ der Wasserversorgung Aeugst am Albis im Rahmen des Generellen Wasserversorgungsprojektes (GWP) der Gemeinde Aeugst am Albis im Gesamtbetrag von Fr. 427'067.00 (inkl. MWST). Informationen nach der Versammlung der Politischen Gemeinde: • Information des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend aktuellem Stand der Liegenschaft Dorfstrasse 37 der Politischen Gemeinde Aeugst am Albis (ohne Beschlussfassung). • Information des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend der bevorstehenden Revision der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Aeugst am Albis (ohne Beschlussfassung). • Information des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Beiträge an Kanalspülungen von privaten Hausanschlüssen in der Gemeinde Aeugst am Albis (ohne Beschlussfassung). C. Reformierte Kirchgemeinde anschlies anschliessend 1. Antrag der Kirchenpflege betreffend Genehmigung der Jahresrechnung für das Jahr 2011 des Reformierten Kirchengutes. 2. Antrag der Kirchenpflege betreffend eines Baukredits von Fr. 145'000.00 für die Wärmesanierung des Pfarrhauses der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Aeugst am Albis. Die Anträge, Abschiede und Akten sowie das bereinigte Stimmregister liegen ab Mittwoch, 6. Juni 2012 im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen. Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte GPR vom 27. Oktober 2004 verwiesen. Stimmberechtigung An der Gemeindeversammlung sind alle in Aeugst am Albis niedergelassenen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind, stimmberechtigt. An der Kirchgemeindeversammlung sind nur die der evangelischreformierten Landeskirche angehörigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmberechtigt. Protokoll Der Schreiber der Gemeindevorsteherschaft trägt die Ergebnisse der Verhandlungen, insbesondere die gefassten Beschlüsse, genau und vollständig in das Gemeindeversammlungs-Protokoll ein. Die Präsidenten und die Stimmenzähler prüfen innert längstens sechs Tagen das Protokoll auf seine Richtigkeit. Nachher steht das Protokoll den Stimmberechtigten zur Einsichtnahme offen. Rechtsmittel Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz). Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss § 21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern angefochten werden (§ 151 Gemeindegesetz). Im Zusammenhang mit dieser Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über die Ausübung mit Stimmrechtsrekurs gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte spätestens innert 5 Tagen, ab der Publikation, beim Bezirksrat Affoltern am Albis geltend gemacht werden (§ 151a Gemeindegesetz).