Umsatz Hoffen auf neues Sommermärchen Auszeichnung Jede
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Umsatz Hoffen auf neues Sommermärchen Auszeichnung Jede
Nr. 6 | 2010 | 61. Jahrgang | ISSN 1869-8123 Offizielles Magazin für den DEHOGA Rheinland-Pfalz – Landesverband Hotel- und Gaststättengewerbe e.V. Umsatz Hoffen auf neues Sommermärchen Auszeichnung Jede Menge Stars & Sterne Trier Widerstand gegen Kultur-Euro Delegiertentag Gute Gespräche in Rheinhessen-Pfalz DEHOGAREPORT 6/2010 – Inhalt DESIGN HALLE 4 STAND A-102 MEETS WINE HARMONY Karaffe 0,5 l 4 Fußball-WM als Ausnahme: Freistoß für verlängerte 5 6 6 HARMONY 35 8 9 10 13 14 16 20 Sperrzeit Debatte um den Kultur-Euro in Trier geht weiter Haushaltsabgabe ab 2013 – GEZ ist ein Auslaufmodell Minister Hering stellt Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes vor Hotellerie-Report: Im Romantik Hotel Schloß Rheinfels wurde die Folterkammer wiederbelebt Gastronomie-Report: Der Branchenleitfaden soll zu mehr Effizienz verhelfen Stars & Sterne Regionale Szene Rheinland: Wirte auf der Suche nach dem Besten Schoppen vom Mittelrhein Regionale Szene Rheinhessen-Pfalz: Bericht von der Delegiertentagung in Bingen Rechtstipp & Steuertipp Wein extra: Richter in Neustadt gaben grünes Licht für die Weinwerbeabgabe www.rastal.com Titelbild: Die Fußball-WM lockt wie 2006 wieder die Fans ins Freie und das Gastgewerbe hofft auf Tore und tolle Temperaturen fürs public viewing. Foto: Frey Pressebild IMPRESSUM RASTAL DESIGN: mehr als 150 Auszeichnungen seit 1974. 2 Herausgeber: DEHOGA Rheinland-Pfalz – Landesverband Hotel- und Gaststättengewerbe e.V., Brückes 18, 55545 Bad Kreuznach, Tel: 0671 29 83 2720, Fax: 0671 29 83 27220, E-Mail: [email protected], www.dehoga-rlp.de Redaktion: REGIOPRESS Presse- und Redaktionsbüro Klaus Lammai, Am Heideberg 11, 56333 Winningen, Tel: 02606 9619710, Fax: 02606 96 197 26, E-Mail: [email protected], www.regiopress-pr.de | Redaktionsleitung: Andrea Wohlfart Anzeigen: • CA Medien- und Projektberatung Christa Alsbach Tel: 0170 2935474, E-Mail: [email protected] • MMM Medien-Marketing-Meckenheim GmbH Tel: 02225 88 93 991, Fax: 02225 88 93 990, E-Mail: [email protected] Der Bezugspreis ist im Verbandsbeitrag enthalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Alle Rechte © vorbehalten. Keine Haftung für unverlangt eingereichte Unterlagen. DEHOGAREPORT 6/2010 – Editorial Liebe Mitglieder des DEHOGA Rheinland-Pfalz, inzwischen hat die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika begonnen und viele von uns freuen sich, dass der Ball endlich wieder rollt. Unsere Nationalmannschaft ist nach einem furiosen Auftaktsieg gegen Australien durch die Niederlage gegen Serbien schnell wieder auf dem Boden der Tatsachen gelandet. Nun gilt es Ghana zu schlagen, um im Turnier zu bleiben, damit wir alle weiter auf ein neues Sommermärchen 2010 hoffen dürfen. Gut, dass die Politik schnell zu vernünftigen Sperrzeiten-Regelungen während der WM gefunden hat; noch besser wäre es, wenn solche grundsätzlich für die wenigen richtigen Sommerabende in Deutschland und Rheinland-Pfalz gelten würden! Derzeit wird wieder viel davon geredet, den Gürtel enger zu schnallen, doch leider fummeln viel zu viele an den Hosen der anderen rum; insbesondere kommen immer mehr Kommunalpolitiker zu der irrigen Annahme Deutschlands Hoteliers seien als Melkkühe der Nation geeignet und erwägen die reduzierte Mehrwertsteuer mit kommunalen Bettensteuern – so genannten Kulturabgaben – durch die Hintertür wieder zu kassieren. Das genaue Gegenteil ist der Fall; unsere weit überwiegend Familien geführten und klein strukturierten Beherbergungsbetriebe stehen nach dem langen, harten Winter und dem verregneten Frühjahr mit dem Rücken an der Wand; die reduzierte Mehrwertsteuer war die richtige Hilfe in großer Not. Wir befinden uns im harten Wettbewerb mit ausländischen Reisezielen und haben zum 1. Januar durch die „schwarz-gelbe“ Bundesregierung die längst überfällige Gleichbehandlung mit den europäischen Kollegen erhalten. Gut so, dass es trotz allen Unkenrufen auch bei den jüngsten „Sparbeschlüssen“ dabei geblieben ist. Nun muss endlich Schluss sein mit der einseitigen öffentliche Stimmungsmache gegen unsere Branche und der populistischen kontraproduktiven Politik einzelner Kommunen. Wir werden uns mit allen Mitteln dagegen zu wehren wissen. Wer den „Jobmotor“ Tourismus mit über 180.000 Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz ernsthaft sichern und nachhaltig fördern will, der darf die zarte „Investitionsoffensive“, die durch die frei werdenden Mittel angestoßen wurde, nicht durch neue Belastungen im Keim ersticken. Für uns Unternehmer gilt mehr denn je, jeden frei werden Euro in die betriebliche Qualitätsentwicklung zu investieren, sei es in unsere Mitarbeiter oder in unsere Gebäude und Ausstattung. Hoch erfreut bin ich über die überwältigende Resonanz auf die DEHOGAQualitätsoffensive „Aktion Fit für die Zukunft“. Glückwunsch an über 60 ausgewählte Betriebe, die wir nun ein Jahr intensiv begleiten dürfen. 60 Leuchttürme, die nicht auf ein Sommermärchen warten müssen. Qualitäts- und Serviceentwicklung stehen auch innerverbandlich ganz oben auf der Prioritätenliste des DEHOGA Rheinland-Pfalz. Wir freuen uns über zwei neue Mitarbeiterinnen, die uns dabei in unserer Landesgeschäftsstelle in Bad Kreuznach unterstützen: Frau Doriane Schmitt und Frau Katrin Wahl. Herzlich Willkommen im DEHOGA-Team Rheinland-Pfalz – und ab sofort für Sie da! Mit Sonne im Herzen grüßt Sie alle Ihr Gereon Haumann Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz 3 DEHOGAREPORT 6/2010 – Rheinland-Pfalz Wir sind für Sie da! Wir kämpfen für Sie und setzen uns nachhaltig für die Verbesserung der Rahmenbedingungen unserer Branche in RheinlandPfalz ein! Ralf Landoll Landesgeschäftsführer des DEHOGA RheinlandPfalz Landesverbandes Volljurist, Fachökonom, Personalreferent und Qualitätstrainer Tel.: 0671-29832720 Dr. Britta StolbergSchloemer Projektleiterin „Aktion Fit für die Zukunft“ Geografin M.A. und Dr. phil. Tel.: 0172-8961007 Doriane Schmitt Assistentin der Geschäftsführung Tel.: 0671-29832720 DEHOGA Rheinland-Pfalz Landesverband Tel. 0671-29832720 · Fax: 0671-298327220 Email: [email protected] Internet: www.dehoga-rlp.de 4 Fußball-WM als Ausnahme Freistoß für verlängerte Spannenden Fußballabenden im Freien beim Public Viewing in der Gastronomie steht nichts im Wege. Rechtzeitig zum Anpfiff der FußballWM wurden allerorten Ausnahmegenehmigungen erteilt fürs Mitfierbern vor großen Leinwänden auch nach 23 Uhr. In Koblenz zum Beispiel hat Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig und Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Gastronomen mit Außenbewirtschaftung erlaubt, Livespiele der Fußball-WM auch über die sonst geltenden Außenbewirtschaftungszeiten hinaus zu zeigen. Eine entsprechende Regelung des Landes-Immissionsschutzgesetzes eröffnet die Möglichkeit, bei eventuellen Verlängerungen oder Elfmeter-Schießen, die Empfangsgeräte draußen bis Spielende laufen zu lassen, so der OB. Diese Erlaubnis schließe den Betrieb einer damit verbundenen Außengastronomie ein. Zum Schutz der Nachbarschaft wird den Gewerbetreibenden aufgegeben, die Lautsprecher so auszurichten, dass nur die Zuschauer beschallt werden. Ferner müssten die Wirte dem Ordnungsamt eine Person benennen, die jederzeit telefonisch erreichbar ist, um bei Beschwerden Abhilfe zu schaffen. Der Kicker-Manie sei Dank, kommen die Gäste in Deutschland so für eine kurze Zeit in den Genuss eines südländischen Lebensstils: Sofern das Wetter mitspielt, lässt sich die Freiluftsaison richtig ausgedehnt genießen. Der DEHOGA kämpft schon seit langem darum, die starren Sperrzeiten-Regelungen für die Außengastronomie ad acta zu legen. Sie seien überholte, bürokratische Relikte, die liberalisiert werden müssten. Und weiter heißt es im Standpunktpapier des DEHOGA: Die allgemeine Sperrzeit, die grundsätzlich auch für die Außengastronomie gilt, beginnt je nach Bundesland zwischen 2.00 Uhr und 5.00 Uhr. Die Sperrzeitenregelungen für die Außengastronomie werden allerdings im Vorhinein durch länder- bzw. kommunalrechtliche Bestimmungen in Verbindung mit immissions-schutzrechtlichen Bundesvorschriften eingeschränkt und in der Regel auf 22.00 Uhr festgelegt. Begründet wird dies mit Lärmschutz. DEHOGAREPORT 6/2010 Debatte um ÜbernachtungsEuro geht weiter Sperrzeit Da hierfür aber Industrienormen herangezogen werden fordert der Branchenverband: Öffnungszeiten bis mindestens 24 Uhr! Damit Biergärten und Straßencafés länger öffnen könnten, bedarf es einer bundesweiten Verordnung, die speziell auf die Anforderungen der Außengastronomie zugeschnitten ist. Daher schlägt der DEHOGA den Erlass einer eigenen Bundesimmissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ vor, in der u.a. Betriebszeiten bis mindestens 24.00 Uhr, Immissionsrichtwerte und Messverfahren für eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm festgelegt sind. Als Begründung führt der DEHOGA an, dass sich das Freizeit- und Konsumverhalten in den vergangenen beiden Jahrzehnten grundlegend gewandelt habe. Das Ausgehverhalten hat sich, auch bedingt durch längere Ladenöffnungszeiten, zeitlich nach hinten verlagert. Viele Gäste gehen erst nach 20 oder 21 Uhr in die Biergärten und wollen dort bis 24 Uhr oder länger verweilen. Im Detail Rund 50 Gastwirte aus Koblenz haben unter der Leitung von Joachim Mehlhorn (Vorsitzender des DEHOGAKreisverbandes Koblenz) die Aktion „Pro Gast“ gestartet. Mit einer Unterschriftenaktion soll die Verlängerung der im Landesimmissionsschutzgesetz festgelegten Öffnungszeiten für die Außengastronomie auf wenigstens 24.00 Uhr erreicht werden. Bereits im vergangenen Jahr hatten drei Koblenzer Gastwirte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Sperrzeiten geklagt. Mit wenig Erfolg, ihre Klagen wurden abgewiesen. Mit der Unterschriftenaktion haben die Gastronomen das Jahr 2011 im Blick, wenn in Koblenz die Bundesgartenschau stattfindet, zu der Millionen von Besuchern erwartet werden. In Trier regt sich Widerstand gegen die demnächst gültige „Kulturabgabe“. Das berichtete der Trierische Volksfreunds (Online-Ausgabe). Als Pendant zur Kölner „Bettensteuer“ soll die Kulturabgabe der Stadt zusätzliche Einnahmen in die relativ leeren Kassen spülen. Begründet wird dieser Schritt mit der Mehrwertsteuer-Senkung für das Hotelgewerbe. Somit werden auch in Hotels in Trier zusätzliche Kosten anfallen, pro Übernachtung eines Hotelgastes jeweils 1 Euro soll als Kulturabgabe gezahlt werden. Mit etwa 570.000 Euro an Einnahmen rechnet die Stadt, doch im Hotel- und Gaststättenverband regt sich verstärkt Widerstand. Doch die Hotels in Trier wehren sich nun gegen die Abgabe: Weder sei das Vorhaben richtig durchdacht, noch wäre klar wofür die Abgabe verwendet wird. Laut dem Rathaus Trier sollen mit der Abgabe KulturAusgaben finanziert werden, woran der Verband jedoch zweifelt. Ebenfalls unklar ist die Vorgehensweise bei der Abrechnung der Steuer, denn natürlich werden auch hier derzeit noch unüberschaubare Abrechnungs-Kosten anfallen. Ein Forum der CDU-Stadtratsfraktion machte deutlich, dass der DEHOGA Rheinland-Pfalz das Projekt in der vorgesehenen Form verhindern will – notfalls per Gericht. „Wir wollen das nicht, aber es könnte darauf hinauslaufen“, sagte Helmut Scheuring (DEHOGA) gegenüber dem TV. Man moniert vor allem die mangelnde Zweckbindung der Mittel und befürchtet ihr Verschwinden im defizitären Haushalt der Stadt. 5 DEHOGAREPORT 6/2010 – Rheinland-Pfalz Ministerpräsidenten beschließen Haushaltsabgabe ab 2013 ist ein Auslaufmodell Eine Haushaltsabgabe soll im Januar 2013 die Geräteabgabe bei den Rundfunkgebühren ablösen. Das beschloss die Rundfunkkommission der Länder unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD). Damit folgte die Kommission weitgehend den Vorschlägen von Professor Paul Kirchhof. Der Verfassungsrechtler aus Heidelberg hatte die Reform in einem Gutachten für ARD und ZDF als verfassungskonform bewertet. Der DEHOGA hat die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag in einer gemeinsamen Bewertung mit zahlreichen weiteren Wirtschaftsverbänden als grundsätzlich richtig eingestuft. Allerdings kritisieren die Verbände, dass neben den Nutzern auch Betriebe in die neue Beitragspflicht einbezogen werden sollen. Denn Rundfunknutzer können letztlich nur die einzelnen Bürger sein, die Inhaber und Mitarbeiter der Betriebe entrichten ohnehin bereits als Bürger ihre Rundfunkgebühr. Sollte es aber dabei bleiben, dass die Wirtschaft auch mit Rundfunkbeiträgen belastet werden soll, müsse – so die Verbände – dringend darauf geachtet werden, dass es nicht zu untragbaren Belastungen kommt. Die Gefahr besteht insbesondere, weil sich die geplante Beitragserhebung nicht auf das Unternehmen, sondern auf jede einzelne Betriebsstätte beziehen soll. Deshalb müsse der künftige Staatsvertrag auch aus Sicht des DEHOGA auf jeden Fall ein Beitragsmoratorium enthalten. „Keinesfalls darf es durch das neue Modell zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen kommen“, mahnen die Verbände. Die Länder sowie die Sendeanstalten müssen nun berechnen, wie hoch die Gebühren genau ausfallen werden. Bisher nehmen die Anstalten über die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) etwa 7,3 Milliarden Euro ein. In Unternehmen soll die Haushaltsabgabe künftig pro Betriebsstätte erhoben werden, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern soll ein ermäßigter Satz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes gelten. Auch für Zweitwohnungen oder Ferienappartements soll nur ein Drittel erhoben werden. Mit der Haushaltsabgabe wäre der Streit darüber, ob Gebühren auch für internetfähige Firmen-PCs und -Handys (sogenannte Smartphones) erhoben werden sollen, mit denen auch ferngesehen oder Radio gehört werden kann, vom Tisch. Unklar ist bislang, wer ab 2013 die Rundfunkgebühren eintreiben soll. Aus Politikerkreisen wurden bereits Vorschläge laut, nach denen die Gebühren von den Finanzämtern eingezogen werden sollen. Deskline 3.0 hat Premiere im Ahrtal Der Ahrtal-Tourismus Bad NeuenahrAhrweiler e. V. startete als erster Partner in Rheinland-Pfalz mit der Nutzung des neuen landesweiten Online-Reservierungssystems „deskline 3.0“. Die Rheinland-Pfalz Touris- mus GmbH (RPT) als Lizenznehmer begrüßte die Initiative. „Das neue Informations- und Reservierungssystem ist leistungsfähiger und umfangreicher als das bisherige und enthält viele Neuheiten, die es potentiellen Gästen einfacher machen, ihre gewünschte Unterkunft im Internet zu finden und zu buchen“, so Andreas Wittpohl, Geschäftsführer AhrtalTourismus. Minister Hering will Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes Erleichterungen für kleinere Unternehmen Wirtschaftsminister Hendrik Hering will durch eine Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes kleine und mittlere Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärken, eine möglichst rasche Zahlungsabwicklung durch öffentliche Auftrageber erreichen und Förderprogramme auf ihre Nachhaltigkeit überprüfen lassen. „Mehr als 99 Prozent der Unternehmen im Land sind dem Mittelstand zuzurechnen und haben mit ihrer Vielfalt und Innovationskraft entscheidend dazu beigetragen, dass Wirtschaft und Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil durch die Krise gekommen sind“, sagte Hering bei der Vorstellung von Eckpunkten zur Stärkung des Mittelstandes. Eine ausgewogene Unternehmensstruktur sei Rückgrat von Wachstum und Wohlstand in Rheinland-Pfalz. 6 Eckpunkt für die Reform des Gesetzes soll daher die Einführung einer Mittelstandsklausel sein. Bei Erlass und Novellierung von Gesetzen werden dann gezielt Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft überprüft. In den Fokus rückt auch die mittelstandsfreundliche Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen durch die öffentliche Hand. „Wir belassen es nicht beim Appell, sondern planen Vorgaben, nach denen das Land künftig bei Fördermöglichkeiten noch stärker darauf zielt, dass öffentliche Auftraggeber möglichst rasch ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen“, erläuterte Hering. Zudem soll ein Gebot zur Überprüfung der nachhaltigen Wirksamkeit der Wirtschaftsförderung festgeschrieben werden. DEHOGAREPORT 6/2010 – Rheinland-Pfalz Stimmen zu SQ Warnung … von Octavia Fetzer-Knaps, Birnbaumhof – Pension und Ferienwohnungen, Schwedelbach „Auch wir vom Birnbaumhof in Schwedelbach haben uns das ServiceQ-Zertifikat Q1 erarbeitet. Neuerungen können Spaß machen. Systematisch erarbeitet, resultieren aus den Serviceketten für unseren Betrieb nachhaltige Qualitätsverbesserungen. Dieses ständige Streben nach Verbesserung verleiht unserem Betrieb eine sehr positive Dynamik. Generell nutzen wir zudem auch die Fort- und Weiterbildungsangebote des DEHOGA und seiner Akademie in Rheinland-Pfalz. Es ist einfach schön, dass es den DEHOGA gibt!“ Die Kollegen des DEHOGA Sachsen, RV Chemnitz e.V., haben eine Warnmeldung rundgeschickt. Es sind wieder Einmietbetrüger unterwegs: „Petra Heck“ aus Erfurt, „Thomas Sachse“ aus Zwickau. Einmietbetrug und Zechprellerei begangen hat „David Posorski“ aus Riesa. Und die Scheckbetrugsmasche wandte „Pastor Williams Goldman“ an. +++++++++++ Achtung: Im Umlauf befinden sich wieder Mails aus dem Ausland bezüglich Reservierungen und Buchungsanfragen (z.B. Peter Andrews aus Groß-Britannien). Dabei werden den Mitgliedsbetrieben wieder Schecks angeboten (Scheckbetrugsmache), die die Beherbergungskosten bei weitem übersteigen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz rät keine Geschäftsbeziehung mit diesen Personen einzugehen. Sollte man sich unsicher sein, so sollte man sich mit den Geschäftsstellen in Koblenz oder Kaiserslautern in Verbindung setzen. Sparkassen-Finanzgruppe Im Auftrag Ihrer Finanzen: das Sparkassen-Finanzkonzept. Perfekt beraten: telefonisch, online, in Ihrer Filiale und bei Ihnen zu Hause. Unser Auftrag: Ihre Finanzen. Unser Service: umfassende Beratung, wann und wo Sie wollen. Mit dem Finanz-Check analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und erstellen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept eine sichere Rundumstrategie für Ihre Zukunft. Mehr dazu in Ihrer Geschäftsstelle oder unter www.sparkasse.de. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse. P3_185x130_4c.indd 1 7 14.04.10 13:35 DEHOGA HOTELLERIE-REPORT 6/2010 Grußwort Wie Sie unserem Romantik Hotel Schloss Rheinfels: DEHOGA Report Ausgabe Mai/2010 entnehmen konnten, hat sich die Im mittelalterlichen Burgambiente erwartet Marktmacht des die Gäste im Romantik Hotel Schloss Rheinfels Online-Buchungsportals HRS nachhaltig ab sofort ein Fitnessraum der besonderen Art: verfestigt: 88,9% der befragten Betrieb Umgeben von altem Mauerwerk befindet sich die mystische „Folterkammer“ im Löwenturm, gaben an, in 2009 Zimmerreservierundem ältesten Teil der Burg Rheinfels aus dem gen über HRS erhalten zu haben. Dies 13. Jahrhundert. ist natürlich ein Beleg dafür, dass dieses Im Stil des frühen 20. Jahrhunderts ist diese Buchungsportal eine sehr gute Dienstnach historischen Plänen eingerichtet. Originale, wie beispielsweise der „Muskelbalken“ von leistung anbietet. Denn nicht ohne 1910, der aus einem französischen Schloss Grund vereinbaren sich unsere Betriebe stammt, ein historisches Reck, einen alten mit diesem Online-Buchungsportal. Bockspringer, Kautschukseile, ein Rudergerät Diese Dienstleistung hat bekanntlich auf Wasserbasis oder Gewichte in Form von grob bearbeiteten Steinen zählen zu den jedoch auch seinen Preis. Wichtig ist Einrichtungen der „Folterkammer“. meiner Meinung nach, insgesamt im „Mit Deutschlands erstem historischen Hote Online-Buchungsbereich als Beherberl-Fitnessraum ermöglichen wir unseren Gästen gungsbetrieb sehr gut aufgestellt zu ein einmaliges und authentisches Sporterlebnis, das sich perfekt in das mittelalterliche Ambiente sein. Dies bedeutet in meinen Augen, des Schloss Rheinfels einfügt“, so Petra und dass man vom HotelverwaltungsproGerd Ripp, Inhaber und Geschäftsführer der gramm über Channelmanagement bis Rheinfels. „Natürlich wurden alle Einrichtungen hin zu den einzelnen Online-Buchungsauf Sicherheit und Funktionalität geprüft – der plattformen durchorganisiert und gezielt aufgestellt sein sollte. Gespannt sind wir seitens des DEHOGA natürlich auf die Buchtipp neue Software Deskline 3.0 im Bereich des TKN, welche gerade an der Ahr als Vorreiter seitens der Rheinland-Pfalz Zusammen mit dem Erich Schmidt Verlag in Tourismus GmbH eingeführt wird. Auch Berlin startet der Hotelverband Deutschland das TKN kann in vielen Regionen sicher- (IHA) die Buchreihe „IHA Edition Hotellerie“. lich mehr Umsatz erzielen, wenn unsere In dieser sollen zukünftig Fachinformationen für Führungskräfte der Hotellerie, deren Zulieferer Betriebe systematisch Zimmerkontinund für Interessierte der Aus- und Weiterbildung gente einstellen. Über ein gutes Chanerscheinen. nelmanagement ist bei TKN kein größe- Gleich mit dem ersten Band „Management-Ausrer Verwaltungsaufwand mehr gegeben, bildung in der Hotellerie“ – einer aktuellen und umfassenden Orientierungshilfe für die Aus- und so wie bei anderen BuchungsplattWeiterbildung in der Hotellerie – widmen sich formen auch. Machen Sie also auch bei die Herausgeber dem dringendsten ZukunftsTKN mit und setzen Sie sich mit dem thema: Steigender Wettbewerbsdruck und ein immer komplexer werdender betrieblicher Allfür Sie zuständigen Touristiker in Vertag – in der Hotellerie sind die Anforderungen bindung. Fitness in der „Folterkammer“ ‚Folter’ für Muskeln und Knochen steht also nichts im Wege.“ Die „Folterkammer“ im Romantik Hotel Schloss Rheinfels steht allen Gästen täglich kostenfrei zur Verfügung und ergänzt die Angebote im Wellnessbereich „AusZeit“, denen im kommenden Herbst noch eine weitere AußenSauna im mittelalterlichen Flair folgen wird. „Management-Ausbildung in der Hotellerie“ Ihr Herbert Boller Vorsitzender Fachgruppe Hotellerie, Vize-Präsident DEHOGA Rheinland-Pfalz 8 an Fach- und Führungskräfte enorm gestiegen. Fundiertes Managementwissen wird dabei zum Schlüsselfaktor für den Erfolg. Das Buch von Prof. Dr. Axel Gruner klassifiziert vor diesem Hintergrund aktuelle und künftige Anforderungen an das mittlere und gehobene Management in der Hotellerie. Info: „Management-Ausbildung in der Hotellerie“, Herausgeber: Prof. Dr. Axel Gruner, Erich Schmidt Verlag, 400 Seiten, Preis: 39,95, ISBN: 978 3 503 126040 DEHOGA GASTRONOMIE-REPORT 6/2010 Grußwort Ihr Lothar Weinand Vorsitzender Fachgruppe Gastronomie Vize-Präsident DEHOGA Rheinland-Pfalz Branchenleitfaden von DEHOGA und BGN Für mehr Effizienz Als „Fibel, die längst überfällig war“ Drittel der Befragten bewerten die Handlungsbezeichnet ein Hotelbesitzer den Branchenleitstandards und die Checklisten als „sehr hilffaden „Hotellerie und Gastronomie – effizient, reich.“ Auch die Gefährdungsbeurteilungen sicher und wirtschaftlich“ des DEHOGA Bundes- werden von rund der Hälfte der Unternehmer als verbandes und der Berufsgenossenschaft Nah- „sehr hilfreich“ eingeschätzt. Ein großes Plus des rungsmittel und Gaststätten (BGN). „Der LeitBranchenleitfadens ist nach Ansicht der Befragfaden ist hilfreich für jeden Gastronom, der ten die Konzentration aufs Wesentliche und nicht viel Zeit hat, sich mit dem Thema groß zu seine gute Lesbarkeit. So sagt ein Hotelier: „Ich beschäftigen“, so der Unternehmer. Über eine fand den Leitfaden sehr gut. Vor allem, weil er schriftliche Befragung und in persönlichen nicht so lang gehalten ist und weil die Übersicht Gesprächen mit Hoteliers, Gastronomen und gegeben ist. Ansonsten hätte ich ihn mir nicht Führungskräften der Branche hat die BC Forangeschaut.“ Ein Küchenchef beschreibt in schungsgesellschaft aus Wiesbaden jetzt den einem Gespräch: „Was ich finden möchte, kann Nutzen des im Februar 2009 veröffentlichten man sofort beim Durchblättern sehen. Ich kann Leitfadens ermittelt. Das Ergebnis ist durchweg erkennen, was bringt es mir, wie mach’ ich es.“ positiv. Insgesamt stufen 90 Prozent der befragten Der Branchenleitfaden war gemeinsam mit Unternehmer den Branchenleitfaden und die erfolgreichen Unternehmen und Beratern der Praxishilfen als „sehr nützlich“ (50 Prozent) Branche entwickelt worden, um die Möglichbzw. „nützlich“ (40 Prozent) ein. keiten der Arbeitsgestaltung besser zu nutzen. Der Branchenleitfaden „Hotellerie und GastroGleichzeitig bietet er Sicherheit beim Arbeitsnomie – effizient, sicher und wirtschaftlich“ und schutz. Der Leitfaden gibt Führungskräften alle Praxishilfen stehen auf der Homepage des Tipps und Hinweise, wie sie Arbeitsabläufe, DEHOGA unter U www.dehoga.de im Menüden Personaleinsatz oder ihre Kommunikations- punkt „Publikationen“ zum Download zur wege effektiv gestalten können. Verfügung. Die Broschüre gibt es kostenfrei bei Besonders gut kommen bei den Unternehmen den DEHOGA Landesverbänden. die anwenderfreundlichen Praxishilfen an. Zwei Zahl des Monats Fleischfrei ist in: Knapp 84 Prozent der gastronomischen Betriebe in Deutschland bietet regelmäßig vegetarische Speisen an. Koschere Gerichte bieten lediglich 1,9 Prozent der gastronomischen Unternehmen. Halal-konforme Speisen werden nur von 0,5 Prozent der Betriebe hergestellt. Rund 16 Prozent der Gastbetriebe verzichten ganz auf diese Sonderformen. Bei den vegetarischen Speisen spielen F&B-Qualität und regionale Herkunft die Hauptrolle bei der Auswahl der Rohwaren. (Quelle: Außer-Haus-Markt) Begegnungen perfekt inszeniert. Liebe DEHOGAMitglieder! In 2011 ist es soweit: die Bundesgartenschau kommt nach Koblenz. Dies ist für die Stadt Koblenz und für die Region nicht nur ein sehr schönes kulturelles Ereignis, sondern auch ein namhafter Wirtschaftsfaktor – natürlich auch für unsere Branche! Zahlreiche Besucher werden erwartet, welche entsprechende Kaufkraft und zusätzliche Umsätze auch in unsere Gastgewerbebranche mitbringen werden. Die Vorbereitungen für diesen Event in 2011 sind in vollem Gange. Wir als DEHOGA stehen mit unseren Mitgliedsbetrieben zur Verfügung und werden den Gästen sicherlich einen tollen Service und hervorragende Qualität anbieten. Wichtig ist, dass wir seitens der Veranstalter der Bundesgartenschau maßgeblich eingebunden werden. Dies haben wir mehrfach und nachhaltig entsprechend eingefordert und dafür kämpfen wir. Aber, liebe Kollegen und Kolleginnen, dies sei auch angemerkt: Ich persönliche vertrete die Ansicht, dass wir unseren Gästen in dieser Zeit der Bundesgartenschau in jedem Fall auch ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten müssen und ich bitte all unsere Mitgliedsbetriebe, die mit der Bundesgartenschau sich auseinandersetzen werden, diese Fairness zu bewahren. Ich bin mir sicher, dass die Bundesgartenschau ein Erfolg wird! Niederbach 5 56332 Brodenbach Telefon 02605 960555 [email protected] www.theo-nollen.de 9 DEHOGAREPORT 6/2010 – Stars & Sterne n Parkhotel Elisabeth Familie Doris und Dr. Torsten Gottschalck freuten sich über die drei Sterne „S“ der Hotelklassifizierung für Ihren Betrieb „Parkhotel Elisabeth“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Marion Wenzel, Vorsitzende des Kreisverbandes Ahrweiler und Vize-Präsidentin des DEHOGA Rheinland e.V., gratulierte gemeinsam mit Frank Vogt, DEHOGA Geschäftsstelle Koblenz, Andreas Wittpohl (GF Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.) und Marion Wamig (Ahr Rhein Eifel, Tourismus & Service GmbH). n Gästehaus Rieslinghof Das Gästehaus Rieslinghof in Wachenheim wurde in der G-Klassifizierung mit 4 Sternen ausgezeichnet. Es gratulierten (v.li.) Udo Kittelberger (Bürgermeister Verbandsgemeinde Wachenheim), Herbert Boller (Präsident DEHOGA Rheinhessen-Pfalz), Sigrid Zimmermann-Oster (Gästehaus Rieslinghof, Wachenheim), Arnold Nagel (1. Vorsitzender der Tourismusund Kulturförderung Wachenheim e. V.), Sabine Röhl (Landrätin Kreis Bad Dürkheim) sowie Torsten Bechtel (Bürgermeister der Stadt Wachenheim). n Viola Schneider Zum Auftakt des 45. SooNahe Wirte-Stammtisches überreichten und pflanzten TeilnehmerInnen einen Birnbaum. Er ist das Geschenk an die junge Mutter Viola Schneider (Weinhotel Schneider in Ebernburg) zur Geburt ihrer Salomea. Sekundiert bei der Pflanzaktion haben (von links) Oliver Bach (Weinaurant Bach Bad Münster am Stein), Kreisvorsitzender Karl-Heinz Breidenbach (Rheinböllen) und Dagmar Mohr (Jagdschloss Pleizenhausen). n Hotel zum Sahrtal Die Vorsitzende des Kreisverbandes und Vizepräsidentin des DEHOGA Rheinland e.V., Marion Wenzel, gratulierte Familie Andrea Heeg zum Erreichen von drei Sternen der Hotelklassifizierung. Familie Heeg freute sich sehr über die Glückwünsche des Verbandes. Zugleich gab es noch das Qualitätssiegel „Wanderbares Deutschland“ für Familie Heeg und ihren Betrieb „Hotel zum Sahrtal“ in Kirchsahr. 10 DEHOGAREPORT 6/2010 – Stars & Sterne n Ehepaar Hausen Peter Stortz, Vorsitzender des Kreisverbandes Westerwald, gratulierte gemeinsam mit Frank Vogt von der Geschäftsstelle Koblenz des DEHOGA Rheinland e.V., Kreisvorstandsmitglied Berthold Hausen und Ehefrau Loni Hausen in Dernbach (Westerwald) zur Goldenen Hochzeit. n Christa und Gunther Holzhauer Der Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering, gratulierte in Mainz gemeinsam mit Herbert Boller, Präsident des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz und Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, Familie Christa und Gunther Holzhauer zum Erreichen der 5-Sterne-Klassifizierung nach DTV für ihre behindertenfreundliche Ferienwohnungen in Rinnthal. Dieser Standard wird seit 1999 immer zum Wohle der Feriengäste angeboten. n Hotel Restaurant Peifer Familie Hans-Joachim Peifer, „Hotel Restaurant Peifer“ in Brodenbach, freute sich über die Glückwünsche des Verbandes. Kreisverbandsvorsitzender Adolf Köhn (Kreisverband Mayen-Koblenz) gratulierte gemeinsam mit Frank Vogt von der Geschäftsstelle Koblenz des DEHOGA Rheinland e.V. zu den drei Sternen der Hotelklassifizierung. Darüber hinaus gab es auch für Familie Peifer das Qualitätssiegel „Wanderbares Deutschland“. n Hotel-Weinhaus Halfenstube Familie Ursula Klinge und Silvia Hees freuten sich über die Glückwünsche des Verbandes. Gertrud Ostermann, Vorsitzende des Kreisverbandes Kreis Cochem-Zell, überbrachte gemeinsam mit Frank Vogt aus Koblenz die 3-Sterne-Plakette für den Betrieb „Hotel-Weinhaus Halfenstube“ in Senhals. Zu den Gratulanten gehörte auch der Leiter der Tourist-Information Ferienland Cochem, Harald Bacher. 11 DEHOGAREPORT 6/2010 – Stars & Sterne n Zeltinger Hof Gleich aus zwei Gründen gratulierte der Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, dem Team vom Zeltinger Hof: Gemeinsam mit ihrem Chef Markus Reis konnten sie die erste Stufe der SQ1-Zertifizierung (ServiceQualität) bestehen. Um Qualitätssicherung und Steigerung ging es auch beim Zertifikat der „Dachmarke Mosel“, zu dem Haumann, Markus Reis und seinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gratulieren konnte. Das Mosel-Markenzeichen „Zertifizierte Qualität“ steht für ein explizites Versprechen: Betriebe, Einrichtungen, Veranstaltungen und Produkte aus der Region dürfen es nur dann tragen, wenn sie sich in regelmäßigen Abständen der Prüfung strenger Marken-Richtlinien durch unabhängige Prüfungsinstitutionen stellen. Verbrauchern und Gästen gibt dieses Zeichen die Sicherheit, eine qualitativ hochwertige und regionaltypische Dienstleistung oder ein entsprechendes Produkt zu erwerben. 12 n Le Temple Zweifache Auszeichnung für „Le Temple du Gourmet” in Neuhütten: Das Hotel-Restaurant bekam den 3. Stern und ist „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland”. Christiane Detemple-Schäfer und ihr Mann Oliver Schäfer, die das Haus seit sieben Jahren eigenverantwortlich führen und bereits als Köche einen Stern im Guide Michelin besitzen, hatten sich nach umfangreichen Sanierungsarbeiten um den dritten Stern für das Hotel und um die Anerkennung als „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland” beworben. So haben sie u. a. eine Rezeption und zum GourmetRestaurant ein zusätzliches Bistro eingerichtet. Ein Trockenraum für die Kleidung, eine Wetterstation usw. erwarten die Wanderer, die in zunehmender Zahl dem nahen Saar-Hunsrück-Steig folgen oder demnächst die etwa 11,5 km lange Traumschleife Köhlerhütte-Neuhütten-keltischer Ringwall-Primstalsperre-Züscher Hammer-Köhlerhütte gehen wollen. Hermann Hau aus Kell, Stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes Trier der DEHOGA überreichte dem Ehepaar Detemple Urkunde und Plakette der „Deutschen Hotelklassifizierung”. Jörn Winkhaus, der Geschäftsführer der Hunsrück-Touristik, überbrachte Urkunde und zugehörige Plakette als „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland”. Bürgermeister Michael Hülpes, Ortsbürgermeister Peter Kretz, Herbert Schindler, Leiter der Touristik in der VG, und Gudrun Rau, Geschäftsführerin des Naturparks Saar-Hunsrück, gratulierten herzlich. Auf dem Bild: (v.li.) Jörn Winkhaus, Oliver Schäfer mit Töchterchen Francesca, Christiane Detemple-Schäfer, Peter Kretz, Hermann Hau, Gudrun Rau, Michael Hülpes und Herbert Schindler vor dem Hotel-Restaurant „Le Temple” in Neuhütten. Foto: Seimetz ! Karl und Hannelore Neuner-Jehle Ein großes Stelldichein gab es zum 80. Geburtstag von Karl Neuner-Jehle im Hans-Sachs-Hof in Pirmasens. Die Familie Karl und Hannelore Neuner-Jehle setzt mit ihrem 125-Betten-Hotel absolute Maßstäbe in Pirmasens. Gegründet und ausgebaut in der großen Zeit der Pirmasenser Schuhindustrie spielte das Hotel eine Schlüsselrolle in der boomenden Wirtschaft und wurde mit beachtlichen Investitionen zu einem weit über die Grenzen der Südwestpfalz bekannten Haus. Über ihre glänzenden persönlichen Karrieren hinaus haben Karl und Hannelore NeunerJehle sich immer für die Interessen des Gastgewerbes eingesetzt und viel gemeinsam mit ihren Verbandskollegen bewirkt. Großen Respekt gebührt ihnen für ihr Wirken seit mehr als 40 Jahren im DEHOGA Rheinhessen-Pfalz und die über 30-jährige Mitgliedschaft von Karl Neuner-Jehle im Vorstand des Kreisverbandes Pirmasens Stadt und Land. Herbert Boller, Präsident DEHOGA Rheinhessen-Pfalz, und Kreisverbandschef Günter Bold würdigten den Jubilar und seine Frau Hannelore mit der großen DEHOGA Ehrenurkunde für herausragende Verdienste um das rheinhessisch-pfälzische Gastgewerbe. DEHOGAREPORT 6/2010 – Die regionale Szene: Rheinland Schoppenweine vom Mittelrhein im Test Immer mehr Wirte machen mit Zum elften Mal waren am Mittelrhein die Gastronomiebetriebe aufgerufen, die Qualität ihrer Ausschankweine auf den Prüfstand zu stellen. Die Veranstalter Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK), die Weinwerbung „Mittelrhein-Wein e.V.“, die Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK), das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) sowie der Hotel- und Gaststättenverband Rheinland e.V. können mit der Resonanz zufrieden sein. Zwischen Bingen und Bonn sind 68 Wirte dem Aufruf gefolgt und haben insgesamt 406 Ausschankweine zum Wettbewerb eingereicht. Sechzehn Gastronomiebetriebe konnten neu hinzu gewonnen werden. Eine Überprüfung der Schoppenweinqualität ist für viele Betriebe in der Region selbstverständlich. Die Siegel und die Auszeichnung „Haus der Besten Schoppen“ sind begehrt. Die Prüfer hatten an zwei Probeterminen alle Hände voll zu tun, das breitgefächerte Angebot aus 59 Winzerbetrieben vom Mittelrhein zu testen. Neben den Veranstaltern probierten in der Mittelrhein Halle in Bacharach und in der RotunIn der Rotunde des Bauern- und Winzerverbandes Koblenz de des Bauern- u. Winzerverbandes in Koblenz vor betätigten sich vor allem die Wirte als WeinTester. allem die Wirte selbst. Bei den Rebsorten domiFoto: Regiopress/Alsbach nierte der Riesling. Auch Weißburgunder, Grauburgunder, Rivaner und Spätburgunder stellten aber auch dazu, die Zusammenarbeit zwischen die Betriebe zum Wettbewerb an. Bei den JahrGastronomie und Winzern zu stärken. Die Ehrung gängen haben viele bereits den 2009er im Ander Sieger mit Übergabe der Urkunden ist am gebot. Insgesamt zeigte sich ein sehr gutes Montag, 05. Juli um 14.30 Uhr im Gutsausschank Qualitätsniveau. Für die Weinfreunde ist die Aus- „Im Alten Dorf“ in Dellhofen statt. Weitere Informationen unter: zeichnung eine gute Orientierungshilfe bei der U www.derbesteschoppen.de Weinauswahl. Gleichzeitig dient der Wettbewerb Termine Kreisverband Rhein-Hunsrück und Bad Kreuznach „Rhein Hunsrück-Bad Kreuznach Stammtisch Nr. 46“ ist am 28. Juni beim „Bester Schoppen“ in Bad Kreuznach und Nr. 47 am 26. Juli um 15 Uhr im „Felsenkeller“, Familie Matthias Klein, Sohren. Der Ort für den Stammtisch Nr.48 am 30. August steht noch nicht fest. Der Stammtisch Nr. 49 ist am 27.September um 15 Uhr bei „Schwollener Sprudel“, Schwollen. Kreisverband Rhein-Lahn Kreisversammlung des Kreises Rhein-Lahn mit Neuwahl. Wann: Am 6.Juli 2010 um 15.00 Uhr. Wo: Restaurant Burghof in 56370 Gutenacker beim Kollegen Wilfried Orsowa. Der Kreisvorstand trifft sich bereits um 14.00 Uhr. Die Einladungen werden rechtzeitig versendet. Ortsverband Traben-Trarbach stellt sich neu auf Bei seiner jüngsten Sitzung hat der Traben-Trarbacher Ortsverband seinen neuen Vorsitzenden gewählt. Einstimmig wurde Matthias Ganter vom Romantik Jugendstilhotel Bellevue auf diesen Posten berufen. Als Stellvertreter konnten Stefanie Lahm (Parkhotel Traben-Trarbach) sowie Silvia Diemer (Harry’s Restaurant) gewonnen werden. Das Bild zeigt die Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus zusammen mit dem neuen Vorsitzenden und seinen Stellvertreterinnen. Wir sind für Sie da! Die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle des DEHOGA Rheinland erreichen Sie unter folgender Rufnummer und Adresse: Christiane Reif-Lettke Hauptgeschäftsführerin Tel. 0261 9732662 –0 DEHOGA Rheinland e.V. · Simmerner Straße 109 · 56075 Koblenz Tel. 0261 9732662 0 · Fax 0261 9732662 600 E-Mail: [email protected] · www.dehoga-rheinland.de Frank Vogt Renate Stenshorn Silvia Leidinger Tel. 0261 9732662 – 17 Tel. 0261 9732662 – 12 Tel. 0261 9732662 – 40 13 DEHOGAREPORT 6/2010 – Die regionale Szene: Rheinhessen-Pfalz Wir sind für Sie da! Die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz erreichen Sie unter folgender Rufnummer und Adresse: Karl-Heinz Schott Hauptgeschäftsführung, Rechtsund Betriebsberatung, Öffentlichkeitsarbeit Tel. 0631–14167 Delegiertentagung des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz Ja zum Soli-Beitrag Die Mehrwertsteuerentlastung ist noch gar nicht bei den Hoteliers angekommen, da wollen schon die Städten und Gemeinden die Betriebe über die Bettensteuer oder den Kultur-Euro abkassieren: Die Empörung darüber war groß unter den Delegierten des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz bei ihrer Tagung in Bingen. Das war aber nicht das einzige Thema auf der Tagesordnung im Tagungshotel „NH Bingen“ am Rhein. Man sei stolz daran mitgewirkt zu haben und traurig, dass für die Gastronomie noch nicht Ähnliches erreicht worden sein. Ein Lob sprach Schott den Vorsitzenden der Kreisverbände aus, die gute Öffentlichkeitsarbeit gemacht hätten. Er dankte den Kollegen für ihre „hervorragende, stille und leise Arbeit“ in den Kreisverbänden. Nach dem Bericht des Schatzmeisters wurde dem Vorstand einstimmig Entlastung erteilt. Zwei Anträge lagen auf dem Tisch. In dem einen Elisabeth Gores Mitglieder- und Beitragsverwaltung, Buchhaltung, Finanzen, Statistik, Sekretariat Förder-GmbH, Rahmenverträge Tel.0631–31090942 Martina Baumann Assistentin der Geschäftsführung, Ausbildung, Jugendwettbewerbe, Veranstaltung, Schriftverkehr, Telefonannahme, Rahmenverträge Tel. 0631–31090941 Nicole Cartarius Assistentin der Geschäftsführung, Mitgliederwerbung, Telefonannahme, Umfragen, Schriftverkehr, Rahmenverträge Der Vorstand des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz bei der Delegiertentagung in Bingen: (v.li) Vizepräsident Jürgen Hammer, Alf Schulz, Präsident Herbert Boller, Gunter Bold, Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Schott, Schatzmeister Thomas Langhauser, Uwe Boos und Edmund Fetzer. Foto: regiopress/Wohlfart Herbert Boller, Präsident des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz, begrüßte zur Delegiertenversammlung 31 stimmberechtigte Mitglieder und einige Gäste, darunter Lothar Weinand, Präsident des DEHOGA Rheinland, Ralf Landoll, Landesgeschäftsführer des DEHOGA RheinlandPfalz, und den Bürgermeister der Stadt Bingen, Tel. 0631–31090941 Thomas Feser. Die Ehrenmitglieder Max Rothmeier und Renzo Bertolini waren selbstverStephanie Moog ständlich auch mit von der Partie. Assistentin der GeBoller lobte in seiner Rede die Mehrwertsteuerschäftsführung, Zentrale Telefonannahme, senkungen. „Die Korrektur war längst überfällig.“ Schriftverkehr, Internet Jetzt hätten die Betriebe wieder Luft zum Atmen und könnten den Investitionsbedarf abarbeiten. & Medien, Rahmen„Das Geld ist in der Branche gut angelegt“, so verträge der Präsident. Die begeisterte Resonanz auf die „Aktion fit für die Zukunft“, zu der es schon mehr Tel. 0631–14167 als 60 Anmeldungen gebe, sowie die neue Hotelstern-Union waren weitere Themen von DEHOGA Rheinhessen-Pfalz Herbert Boller. Hotel- und Gaststättenverband e. V. Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Schott ließ Tel. 0631 14167 · Fax 0631 14112 unter anderem die erfolgreichen Demos für E-Mail: [email protected] „Pro 7“ Revue passieren, zu denen der DEHOGA www.dehoga-rhp.de Rheinhessen-Pfalz maßgeblich beigetragen habe. 14 Antrag ging es um die Fusion der Kreisverbände Worms und Alzey, die schon seit längerem kooperierten und deren Mitglieder diese Fusion wünschten. In dem zweiten Antrag ging es um die Zahlung eines Solidaritätsbeitrages der Hoteliers in die „Kriegskasse“ für den Kampf um die Mehrwertsteuersenkung auch für die Gastronomie. Nach der Zusicherung, diese Mittel zweckgebunden in den Haushalt einzustellen, stimmten die Delegierten diesem Antrag ebenso zu wie dem ersten. In dem anschließenden öffentlichen Teil der Delegiertenversammlung begrüßte Herbert Boller den Präsidenten des DEHOGA Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, Gäste aus dem DEHOGA Rheinland sowie Vertreter der Kooperationspartner. Gereon Haumann erläuterte die Entwicklung des Landesverbandes und stellte das DEHOGA-Zentrum vor. Außerdem kündigte er an, dass es neben den Fachgruppen Hotellerie und Gastronomie künftig auch eine Fachgruppe Ausbildung im Landesverband geben werde, die Dirk Melsheimer leiten (aw) soll. DEHOGAREPORT 6/2010 – Fachthema Hygiene Berührungsfreie Spender von Ulticom Optimal für den wichtigsten Raum der Welt Wer braucht Ihn nicht, den wichtigsten Raum der Welt? In öffentlichen Bereichen, wie auch z. B. in der Gastronomie zieht man von den hygienischen Verhältnissen im Toiletten- und Waschraum, die man vorfindet, immer Rückschlüsse auf den ganzen Betrieb. Und gerade dort, wo sich der Gast wohlfühlen möchte, wird auf Hygiene besonders geachtet. Es sind einerseits die Sauberkeit und der Raumduft, die den ersten Eindruck vermitteln. Andererseits spielt aber eine wichtige Rolle, mit welchen Spendersystemen die Toiletten- und Waschräume ausgestattet sind und welches Verbrauchsmaterial dem Gast angeboten wird. Oftmals findet man gerade dort, wo man es nicht erwartet, das billigste Falthandtuch oder einen Handtuchspender, der als Nest für Bakterien dient. „Natürlich haben wir das Rad nicht neu erfunden“, sagt Andreas Gies, Inhaber der ulticom Mid-West und Geschäftsführer der ulticom HygieneDeutschland GmbH mit Sitz in Altlay, direkt in der Nähe des Flugplatzes Frankfurt-Hahn. „Es ist uns aber gemeinsam mit einem deutschen Spenderhersteller gelungen, berührungsfrei funktionierende Waschraumspender zu entwickeln, die viele Vorteile bieten.“ Der Anwender muss weder Handtuch-, noch Seifen- oder Desinfektionsmittelspender berühren. Papier zum Händetrocknen erhält er nur auf Anforderung. Es schaut kein Papier aus dem Spender heraus, von dem man nicht weiß, was sich dort schon alles niedergelassen hat. Der Gastronom kann dem Wunsch des Gastes nach optimaler Hygiene nicht nahe genug kommen, denn es ist nur zu seinem eigenen Vorteil – wenn die Kosten gleichzeitig möglichst gering sind. ulticom bietet nun seit 12 Jahren Waschraumkonzepte und hat all seine Erfahrungen in die neuen, hygienischsten Waschraumspender der Welt eingebracht. Besonders intensive Tests haben diese bereits auf dem Flughafen Hahn und dem Nürburgring erfahren, mit überaus guten Ergebnissen. Weitere Informationen unter Tel. 06543-8186-0 oder [email protected] u l ti c o m für den wichtigsten Raum der Welt. Waschraumspender Made in Germany. • berührungsfrei • optimale Hygiene • guter Service • kostenlos testen Handtuchrollenspender • höchste Füllkapazität • bis zu 1400 Abrisse ulticom Mid-West Inh. 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Vereinzelte Ansatzpunkte für kritische Anmerkungen in rechtsdogmatischer Hinsicht dürften dagegen eher keine Auswirkungen auf die künftig zu erwartende Spruchpraxis der Gerichte haben. Die Ausnahmeregelung für „einfach zubereitete Speisen als untergeordnete Nebenleistung“ im Nichtraucherschutzgesetz lehnt sich an die Regelung des für Straußwirtschaften geltenden § 12 I der Gaststättenverordnung und die dazu entstandene Verwaltungspraxis an. Die Ausnahmeregelung gilt demnach nicht für vollständige Mahlzeiten, die der Sättigung des Konsumenten und nicht der „Förderung eines Getränkegenusses“ dienen. Soweit Getränke zur Essensbegleitung ausgewählt werden, sind sie und nicht die Speisen eine Nebenleistung. Das Angebot vollständiger Mahlzeiten hat nach Auffassung des OLG Koblenz zur Folge, dass die Gaststätte als Nichtrauchergaststätte anzusehen ist. Die Ordnungswidrigkeit besteht also nicht im Servieren kompletter Mahlzeiten sondern im Zulassen des Rauchens („Eine Raucherlaubnis war nicht statthaft“). Vor diesem Hintergrund ist es nicht ganz konsequent, wenn das OLG im konkreten Zusammenhang den unterbliebenen Hinweis auf das Zutrittsverbot für Jugendliche deshalb nicht als Ordnungswidrigkeit wertet, weil die gesetzliche Neuregelung diesen Hinweis für Rauchergaststät- Rechtsanwalt Hans Eckhard Bausch aus Pirmasens ist regelmäßiger Autor dieser Zeitschrift. Er wird sich zu gastronomierelevanten Rechtsproblemen und aktuellen Gerichtsentscheidungen äußern. Hans Eckhard Bausch ist ein erfahrener Praktiker auf dem Gebiet des Hotel- und Gaststättenrechts. Seit Jahren unterstützt er aufgrund eines Kooperationsabkommens die Mitglieder des DEHOGA Rheinhessen-Pfalz bei der Geltendmachung von Forderungen im Rahmen gerichtlicher Mahnverfahren. Seine Artikel finden Sie auch auf der Internetseite www.dehoga-zentrum.de unter der Rubrik „Recht“. , Hans Eckhard Bausch, Dankelsbachstraße 44-48, 66953 Pirmasens, Tel: 06331 99066. ten nicht mehr vorsieht. Des besagten Hinweises hätte es nämlich auch schon vor Inkrafttreten der Neuregelung nicht bedurft, weil es sich bei dem Lokal der Betroffenen nach Meinung des Gerichts ja um eine Nichtrauchergaststätte handelt, für die ein solcher Hinweis nie vorgeschrieben war. Das OLG hat sich sodann mit dem Argument der Betroffenen auseinandergesetzt, dass die gesetzliche Regelung betreffend „einfach zubereitete Speisen“ nicht hinreichend bestimmt sei. Nachdem es sich um eine Ausnahmeregelung zugunsten des Gaststättenbetreibers handele, unterlie- Steuertipp von Sascha König Ausnahmesituation Betriebsprüfung – Teil 1 Irgendwann trifft es jeden: Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Und während die Prüfung für den Finanzbeamten Routine darstellt, fühlt sich auch der ordentlichste und gewissenhafteste Unternehmer mit einer Ausnahmesituation konfrontiert. Von daher ist es gut, ein paar Spielregeln zu kennen, um dennoch den Überblick zu behalten. 1.) Ort der Prüfung: Die Betriebsprüfung sollte – wenn es irgendwie möglich ist – nicht in den Betriebsräumen des Gastronomen stattfinden, obwohl genau dies die Abgabenordnung als den Regelfall anordnet. 16 In der Praxis hat sich bewährt und eingebürgert, die Außenprüfung in den Kanzleiräumen des Steuerberaters durchzuführen. Diese Ortswahl birgt für beide Seiten Vorteile: Zum ersten entspannt es die Situation für den Mandanten gleich in zweierlei Hinsicht, denn sein Betriebsablauf wird so am wenigsten gestört, zum zweiten läuft er nicht Gefahr, unvorbereitet mit Fragen konfrontiert zu werden, deren Tragweite er vielleicht nicht auf den ersten Blick erkennen kann. Aber auch für den Prüfer des Finanzamtes bietet die Prüfung beim Steuerberater Vorteile, denn dieser hat nicht selten eine Vielzahl von Unterlagen schneller zu Sascha König ist Steuerberater bei der HOTAX Koblenz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kooperationspartner des DEHOGA Rheinland e.V. Er ist zudem Mitglied im Bundesausschuss für Steuern des DEHOGA in Berlin. Hand als der Mandant selbst, und darüber hinaus können mit dem Berater auch direkt rechtliche Fragen erörtert werden. Deswegen gilt: Der beste Ort für die Außenprüfung ist beim Steuerberater! DEHOGAREPORT 6/2010 – Ratgeber ge sie nicht den gleichen Bestimmtheitsanforderungen wie Verbotsnormen. Wenn eine Bewertung stark von den Umständen des Einzelfalls abhänge, dürfe sich der Gesetzgeber mit sprachlich verständlichen, wertungsabhängigen Begriffen begnügen und deren Anwendung dem Richter überlassen. Auch die Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 87, 43) kann indessen ein gewisses Unbehagen nicht gänzlich beseitigen, zumal das zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber auch bei Verbotsnormen einen erheblichen Spielraum für die Verwendung besonders auslegungsbedürftiger Begriffe belässt. Rechtsdogmatisch mag die Regelung im Nichtraucherschutzgesetz als Ausnahmetatbestand gewollt gewesen sein. Das OLG hat sie aber im konkreten Fall dazu benutzt, den Betriebscharakter (Nichtrauchergaststätte) zu bestimmen, somit die eigentlichen Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes (und damit eben nicht eine Ausnahme) zu definieren. Um eine Ausnahmeregelung würde es sich handeln, wenn nach der Sichtweise des Gerichts die Wirtin in einer Rauchergaststätte unzulässiger Weise vollständige Mahlzeiten serviert hätte, nicht aber wenn sie in einer Nichtrauchergaststätte verbotswidrig das Rauchen gestattet. In einer Nichtrauchergaststätte ist nämlich das Rauchen auch nicht ausnahmsweise erlaubt. Diese Differenzierung mag auf den ersten Blick rabulistisch anmuten, kann aber durchaus erhebliche Auswirkungen auf die Strafzumessung haben. Denn Anzahl und Zeitraum der Verstöße (Servieren gesetzlich untersagter Speisen oder aber unzulässiges Erlauben von Rauchen) können völlig unterschiedlich sein, auch was die Nachweisbarkeit anbelangt. Nachdem die gesetzliche Formulierung aber keineswegs völlig konturlos ist, und sich demnach eine mangelnde Bestimmbarkeit ohnehin nicht unbedingt aufdrängt, hatte das OLG eigentlich keine zwingende Veranlassung, die verfassungsrechtliche Büchse der Pandora zu öffnen. Bei der Strafzumessung hat das Gericht der Betroffenen zugute gehalten, dass sie sich über die Reichweite der Ausnahmeregelung geirrt habe, und dass es zur Umsetzung der Vorschrift noch keine gefestigte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis gibt. Weiterhin sei mangels gegenteiliger Feststellung davon auszugehen, dass die Betroffene durch ihr Speisenangebot weder Nichtraucher zum Besuch ihrer Gaststätte veranlasst noch der Speisegastronomie (Raucher-)Kunden abgeworben habe. Bußgeld erhöhend hat sich die Dauer der Zuwiderhandlung von ca. 2 Monaten ausgewirkt. Wer künftig gegen die Vorschriften verstößt, wird sich kaum noch auf das Fehlen einer gefestigten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis berufen können. Stühle, Tische, Bänke, mehr Ihr Partner für innovative Gastronomie-Einrichtungen Hohenzollernstrasse 17, 54290 Trier-Süd Tel.: 0651-31061, Fax: 0651-35577 www.rohdestuhl.de www.schnieder.com www.may-kg.de GASTROBUCHHALTER.de Mehr Kontrolle mit Ihrer Buchhaltungsabteilung Sparen Sie Kosten durch Outsourcing 2.) Unterlagen für die Betriebsprüfung Dem Betriebsprüfer sind selbstverständlich neben der Buchführung – in Papier oder digitaler Form – auch die dazugehörigen Belege bereitzustellen. Damit jedoch nicht genug. Regelmäßig will der Prüfer auch Kopien der wichtigsten Verträge haben. Deswegen empfiehlt es sich, diese Verträge bereits im Vorfeld zusammenzutragen und dem Prüfer in einem Ordner zu übergeben. Beim Zusammentragen sollte direkt kontrolliert werden, ob auch wirklich alle wichtigen Verträge vorhanden sind. Ist dies nicht gegeben, müssen diese ggf. beim damaligen Vertragspartner noch einmal als Kopie angefordert werden. Dies kann unter Umständen dauern. Deshalb ist es gut, wenn dies bereits im Vorfeld der Betriebsprüfung geschehen ist. So wird unnötige Hektik und Unruhe während der Prüfung vermieden. Gastronomen sollten darüber hinaus daran denken, dass viele Prüfer auch die im Prüfungszeitraum ausgegebenen Speisekarten sehen wollen. Insoweit sollten auch diese bereits vor Beginn der BP zusammengetragen werden. 3.) Gebot der Freundlichkeit und Sachlichkeit Bei aller Anspannung und ggf. auftretenden Meinungsverschiedenheit sollte trotzdem die Freundlichkeit und Sachlichkeit oberstes Gebot sein. Unsachliche Ausführungen oder gar persönliche Angriffe führen regelmäßig nicht zum Erfolg, sondern vergiften nur die Gesprächsatmosphäre und reduzieren damit die Verhandlungsbereitschaft des Gegenübers. Deswegen gilt im Rahmen der Außenprüfung: Wenn nötig, hart in der Sache, aber immer freundlich im Ton. Welche weiteren Spielregeln es für die Betriebsprüfung gibt und was zu tun ist, wenn dennoch erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Prüfer auftreten, können Sie in den nächsten Ausgaben des DEHOGAReports lesen. Für Sie erledigen wir .... die tägliche Buchhaltung die monatlichen Lohnabrechnungen die Kontrolle Ihrer Zahlen spezialisiert und günstig! COMMOVEO CONSULT Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Weinstraße Süd 4|67481 Kirchheim a. d. Wstr. Telefon: (0 63 59) 90 60 48-0 E-Mail: [email protected] 17 DEHOGAREPORT 6/2010 – Outdoor Freiluftsaison hat begonnen Gastronomen setzen auf Open Air Hoffnung auf einen Traumsommer: Die deutschen Gastronomen bauen auf eine erfolgreiche Freiluftsaison. Die Hälfte des Umsatzes im Sommer wird open air erzielt. Rund 82 Prozent der etwa 38.000 Beherbergungsbetriebe und etwa 182.000 Gastronomien in Deutschland verfügen mittlerweile über ein Freiluftangebot. Die meisten Gastbetriebe konzentrieren sich dabei auf die Sommersaison. Plastikstühle sind out, schöne Holzsitze oder -bänke sind in – wer beim Mobiliar eine Wohlfühlatmosphäre schaffen möchte, sollte die Trends beachten. Bei der Anschaffung neuer Gastronomie Outdoor Möbel sollte aber nicht nur der Preis im Vordergrund stehen, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen in die Entscheidung miteinbezogen werden. Ausschlaggebend dabei sind die durchschnittliche Verwendungsdauer, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Möglichkeit des Nachkaufes im Falle einer Erweiterung des Gastgartens. Und eines darf auch nicht vergessen werden: Es geht nicht nur um Sitzmöbel. Auch in die übrige Ausstattung (Blumenkübel, Heizpilze, formschöne Aschenbecher etc.) sollte investiert werden. Atmosphäre ist gefragt und die schafft nur ein entsprechendes Arrangement. Eine Investition in die Ausstattung ist durchaus lohnend: Die Freiluftgastronomie ist zu einem boomenden Zweig des Gastgewerbes geworden, der jährlich in Deutschland rund vier Milliarden Euro Umsatz generiert, 50.000 zusätzliche befristete Arbeitsplätze schafft und je nach Witterung auf bis zu 200.000 Aushilfskräfte zurückgreift. Das liegt auch am geänderten Ausgehverhalten der Deutschen. Mittlerweile nutzen die Gäste jeden Sonnenstrahl, um draußen zu sitzen. Partner der Gastronomie Cash & Carry Deutschland Großmarkt Koblenz • Carl-Zeiss-Straße 6 • 56070 Koblenz www.metro24.de 18 DEHOGAREPORT 6/2010 – Outdoor Wieder Umsatzminus im Gastgewerbe I m Gegensatz zur übrigen deutschen Wirtschaft, die im ersten Quartal überraschend um 0,2 Prozent gewachsen ist, mussten Hotellerie und Gastronomie in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres wieder Umsatzverluste verkraften. Nach vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichten Zahlen setzten Hotels, Restaurants und Caterer von Januar bis März 2010 im Vergleich zum bereits niedrigen Vorjahresergebnis nominal 1,0 Prozent weniger um. Real schlug ein Minus von 3,7 Prozent zu Buche. Als Gründe für den erneuten Umsatzrückgang nannte Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), die Auswirkungen der weltweiten Finanzund Wirtschaftskrise und vor allem den ilch M e t extrem strengen und m u ä h esc langen Winter in Eiskalt aufg Deutschland. Kein Milchschaum Wunder also, wenn eisgekühlt die Branche auf den + herkömmliche Sommer hofft. Umso Kaffeespezialitäten wichtiger sei es, dass Ihr neues Angebot die Politik in Bezug für Ihre Kunden: auf die Öffnungs- Lattino + Lattino zeiten der FreiluftFlavour gastronomie endlich - ohne Mehraufwand Rechtssicherheit - einfach auf Knopfschaffe. „Damit druck unsere Unternehmer Ubierring 14 · 56751 Polch Gerne vereinbaren an den wenigen lauTel. 0 26 54 / 88 13 68 wir einen Vorstellungs- Fax 0 26 54 / 96 45 98 en Sommerabenden termin in Ihrem Hause. [email protected] ihr Geschäft im Sinne www.kaffeespezialist.de ihrer Gäste bis 24 Servicestützpunkt Langsur Tel. 0 65 01 / 60 99 52 Uhr machen können“, so DEHOGA-PräsiHÜRTER Kaffeemaschinen·Service dent Ernst Fischer. heit: Weltneu Ihr Großhandelspartner mit Zustellservice für Hotellerie, Gastronomie & Catering Frische & mehr wann und wo Sie es wünschen Was Sie aus unserem Sortiment benötigen, liefern wir. 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Wer Zeit hat, bereitet sich aus verschiedenen Fruchtsäften ein köstliches Mixgetränk für seine Gäste zu. Gelegenheiten gibt es viele, ob als Vitaminspender zum Frühstück oder als flüssige Zwischenmalzeit, als schneller Energiekick nach dem Sport oder einfach, weil es lecker schmeckt! Ein Wermutstropfen: Die deutsche Fruchtsaftindustrie geht davon aus, dass der Orangensaft – Topgetränk der Deutschen – demnächst deutlich teurer wird. Ernteausfälle und reduzierte Anbauflächen im Haupterzeugerland Brasilien sowie der Dollarwechselkurs werden als Grüne dafür genannt. 19 DEHOGAREPORT 6/2010 – Wein extra Rebsorte – die erste Weinidentität Weißburgunder mit größtem Zuwachspotenzial Um sich aus einer anonymen Masse heraus zu heben, bedarf es zunächst einer unverwechselbaren Identität. Das ist auch beim Wein so. Wer sich durch individuelle Eigenschaften von anderen abheben will, verlangt nach einer Bezeichnung, einem Marken- oder Eigennamen, der ihn erkennbar und vor allem wiedererkennbar macht. Das ist beim Wein ganz besonders so. In Deutschland wurde in der Vergangenheit, wie in vielen Anbauländern noch heute, meist der Standort des Weinbergs für die Bezeichnung eines Weins herangezogen. Das hat sich, von Ausnahmen abgesehen, aufgrund deren großer Zahl und internationalen Unaussprechlichkeit nicht bewährt. An ihre Stelle tritt seit einigen Jahren zunehmend die Rebsorte. Für Gast oder Kunde ist die Rebsorte zu einem der wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Weinauswahl geworden. Unter den rheinland-pfälzischen Qualitätsweinen wird nur noch ein Fünftel ohne Angabe einer Rebsorte auf dem Etikett vermarktet; und es wird Jahr für Jahr weniger. Die Winzer kommen damit dem Verbraucher entgegen, der heute häufiger denn je in der Lage ist, einer Rebsorte die Eigenschaften zuzuordnen, die seine Wahl bestimmen. Zusammen mit dem Anbaugebiet (z.B. Mosel) und der Ausbauart (z.B. trocken) gleicht er einen angebotenen Wein mit seinen Präferenzen ab und wählt aus. Weltweit sind rd. 2.500 Rebsorten für den Weinbau zugelassen, knapp 140, also nur ein Bruchteil davon, wird in Deutschland angebaut, von denen nur etwa 35 Bedeutung für den Markt haben. Auf den rd. 64.000 ha der sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebiete nehmen mit einer Anbaufläche von jeweils über 1.000 Hektar 12 Rebsorten mit 87 Prozent eine dominierende $'&$$$ $'%& 20 Stellung ein, während für die anderen nur mehr oder weniger große Nischen verbleiben. Die Rebsorte mit der größten Anbaufläche ist dabei Riesling (16.300 ha), gefolgt von Müller Thurgau (8.500 ha), Dornfelder (7.300 ha), Spätburgunder (3.900 ha) und Silvaner (3.500 ha). Die Bereitschaft der Winzer, mit immer neuen Rebzüchtungen zu experimentieren, ist der Besinnung auf das Bewährte und vom Verbraucher Bevorzugte gewichen. Kerner, Bacchus und Scheurebe bei den weißen und Regent bei den roten Rebsorten haben sich als einzige so genannte „Neuzüchtungen“ im Kreis der Etablierten gehalten, während andere, wie etwa Faber, Morio-Muskat, Huxel oder Ortega, nach steilem Aufstieg wieder sehr deutlich hinter die 1.000-Hektarmarke zurückgefallen sind. Von den leichten Zuwachsraten der weißen zu Lasten der roten Sorten profitiert vor allem der Weißburgunder, der von den 12 Klassikern mit + 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr am stärksten zulegte. An die Tür zum Eingang in den Kreis der Etablierten klopft derzeit einzig die Rebsorte Chardonnay, die im vergangenen Jahr mit + 4,9 Prozent auf 993 ha zulegte und die 1.000 ha-Marke nur knapp verfehlte. Rebsortenweine anzubieten und entsprechend zu kennzeichnen, entspricht einem unter Kunden und Gästen verbreiteten Wunsch nach einem Wein mit Identität. Die Winzer in Rheinland-Pfalz entsprechen überwiegend diesem Wunsch. Frieder Zimmermann !" #" $%%&'% $%%&'% DEHOGAREPORT 6/2010 – Wein extra Urteil: Weinwerbeabgabe rechtens Mit „Freude und Erleichterung“ hat die Vorsitzende der PfalzweinWerbung, Landrätin Theresia Riedmaier, die heutigen Urteile des Verwaltungsgerichts in Neustadt zur Weinwerbeabgabe begrüßt. Das Gericht hatte Klagen gegen die deutsche und die regionale Weinwerbeabgabe zurückgewiesen. „Mit diesem Urteil wird auch die erfolgreiche Arbeit der Pfalzweinwerbung für den Pfälzer Wein anerkannt“, sagte Riedmaier in einer ersten Stellungnahme. Das Urteil bekräftige ihre Überzeugung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing notwendig sei, um die Marktanteile des Pfälzer Weins im schärfer werdenden Wettbewerb zu sichern und die Besonderheiten der Pfalz als Weinregion herauszustellen. Das Urteil sei außerdem auch eine Bestätigung für die überwältigende Mehrheit der Winzer, die die Weinwerbeabgabe für notwendig und sinnvoll hielten. „Wir freuen uns sehr, dass nach dem Urteil in Koblenz nun ein zweites Verwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Dies ist auch deshalb ein weiteres wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen, weil nicht nur die Abgabe an den Deutschen Weinfonds, sondern auch die Abgabe für die regionale Weinwerbung bestätigt wurde“, sagte Monika Reule, Vorstand des Deutschen Weinfonds, nach Bekanntgabe des Urteils. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt sei die deutsche Weinwirtschaft im internationalen Wettbewerb benachteiligt. Deshalb halte der Gesetzgeber eine staatlich organisierte Gemeinschaftswerbung für notwendig. Ähnlich sahen dies die Koblenzer Richter. Anders als in den vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Urteilen zum landwirtschaftlichen Absatzfonds und Holzabsatzfonds erfülle die Abgabe zum Deutschen Weinfonds die besonderen Anforderungen an eine verfassungskonforme Sonderabgabe: „Im Unterschied zu den Bereichen der Landund Ernährungswirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft ist ... im Weinwirtschaftsbereich sehr wohl nach wie vor das vom Bundesverfassungsgericht angeführte Erfordernis gegeben, erheblichen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken und spezifische Nachteile auszugleichen, die die Gruppenangehörigen besonders betreffen“. (Verwaltungsgericht Neustadt, Urteile vom 10. Juni 2010 – 2 K 1222/09.NW und 2 K 16/10.NW) Wein à la carte Deutscher Weißwein führt den Geschmackstrend an. Liebhaber edler Tropfen ordern am meisten süffig-frische Kelter aus traditionellen Anbaugebieten wie Rheingau, Rheinhessen, Mosel und Baden. In den meisten deutschen Weinkarten der Gastronomie (55 Prozent) besteht mindestens die Hälfte der Angebote aus Weinen aus dem Inland. Zwei von drei Gastronomen bestätigen, dass deutscher Weißwein im Trend vorne liege. Zum Vergleich: Rotwein aus Deutschland ist nur bei knapp vier Prozent der gehobenen Gastronomiebetrieben ein erwähnenswerten Umsatzfaktor. Die Deutschen bleiben auch weiterhin lustig gesinnte Weintrinker – knapp die Hälfte der Gastronomen verzeichneten 2008 einen Umsatzzuwachs bei Wein. (Quelle: CHD-Expert-Studie „Erfolgsfaktor Wein in der Speisegastronomie 2009“) Hotelimmobilien Vermittlung – Beratung - Objektanalyse Neu Hotels in Bad Dürkheim, Bad Marienberg, St. Goar Erfolgreiche Hotels und Garnis (20 bis 170 Betten) zu verkaufen. 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