Wohnraumberatung Wohnraumanpassung

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Wohnraumberatung Wohnraumanpassung
Wohnraumberatung
Wohnraumanpassung
Ratgeber für barrierefreies Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
„Wohnen im Alter“ – und das qualitätsvoll und seniorengerecht – dies ist eine der Herausforderungen innerhalb des
demografischen Wandels. Am liebsten möchte man auch im
Alter in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus, also in
der vertrauten Umgebung, bleiben.
Aus diesem Grund hat die Regionalentwicklung meines Hauses gemeinsam mit der zentralen Diakoniestation Neustadt/
Aisch 18 Personen zu ehrenamtlichen Wohnraumberatern
ausgebildet. Diese beraten kostenfrei und unverbindlich
Menschen, die durch eine Krankheit oder Behinderung Änderungen in ihrem Wohnumfeld vornehmen möchten, um altersoder krankheitsbedingte Veränderungen besser zu meistern.
Aber auch wenn man sich bereits vorausschauend Gedanken
über einen seniorengerechten Umbau macht oder mehr Komfort im Alter sucht, ist man bei den Wohnraumberatern an der
richtigen Adresse.
Sie geben Tipps für bauliche Anpassungen und Fördermöglichkeiten und nennen Ansprechpartner für weiterführende
Unterstützung. Die wichtigsten Informationen dazu sind in
diesem Flyer zusammengestellt. Ich möchte Ihnen empfehlen, diese kostenfreie und sehr persönliche Wohnraumberatung zu nutzen.
Herzlichst Ihr
Landrat Helmut Weiß
Nützliche Tipps – darauf sollten Sie achten:
Allgemein
…… Keine Hindernisse und Stolperfallen durch z. B. Kabel,
Schwellen, Teppiche
…… Ausreichende Beleuchtung
…… Ausreichende Türbreiten, keine Stufen und Schwellen
…… Erreichbarkeit von Fenstergriffen, Lichtschaltern usw.,
…… Ausreichende Bewegungsflächen
Zugang/Eingangsbereich/Hausflur
…… Hausnummer und Namensschild gut erkennbar
…… Gut hörbare Klingel
…… Türöffner und Gegensprechanlage
…… Rampe für Rollator, Lift
…… Handläufe an beiden Seiten von Treppen
Wohnzimmer
…… Standfeste Möbel, Abstützmöglichkeiten
…… Passende Höhe der Stühle und Sessel
…… Einrichtung eines Lieblingsplatzes mit Ausblick
Küche
…… Richtige Höhe der Arbeits- und Ablageflächen
…… Sitz- und Stehhilfen, Hocker
…… Automatische Herdsicherung, Rauchmelder
Schlafzimmer
…… Gute Erreichbarkeit der Lichtschalter im Dunkeln
…… Ablageplatz für Telefon, Handy oder Notruf am Bett
…… Richtige Höhe des Bettes zum leichten Aufstehen
…… Elektrisch verstellbarer Lattenrost
…… Körpergerechte Matratze
Bad / Sanitärbereich
…… Rutschfestigkeit des Bodens
…… WC-Sitzhöhe
…… Bodengleiche Dusche, Duschsitz
…… Halte- und Stützgriffe an den richtigen Stellen
…… Leicht bedienbare Armaturen
Wohnraumberater
Wünschen Sie eine Beratung zur Wohnraumanpassung?
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Berater
in Ihrer Nähe:
Günther Borstner; Burghaslach; 09552 1256; …
[email protected]
Marianne Fischer; Neustadt a.d. Aisch; 09161 82629; …
[email protected]
Rudolf Glück; Burgbernheim; 09843 3534; …
[email protected]
Reinhard Hassler; Neustadt a.d. Aisch; 09161 8726800;…
[email protected]
Günther Kropf; Burghaslach; 09552 921038; …
[email protected]
Jürgen Meyer; Dietersheim – Dottenheim; 01520 9383956; …
[email protected]
Bianca Meyerhöfer-Klee; Neustadt a.d. Aisch; 0174 1897796; …
[email protected]
Dagmar Mück; Neustadt a. d. Aisch; 09161 8835883; …
0173 6358989; [email protected]
Albert Piotrowiak; Gerhardshofen – Birnbaum; 09163 1527; …
[email protected]
Hans Reinberger; Obernzenn; 09844 435; …
[email protected]
Ilona Reschauer; Dachsbach; 09163 994694; 0162 1027057; …
[email protected]
Felix Schloeder; Neustadt a. d. Aisch; 09161 875673; …
[email protected]
im
Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Dieter Schurz; Weigenheim; 09842 2170; …
[email protected]
Waltraud Schweigert; Markt Erlbach – Losaurach; …
09161 2839; [email protected]
Hermann Seidler; Uffenheim; 09842 97910; 0171 7549587; …
[email protected]
Eugen Slowik; Diespeck; 09161 8839985; …
[email protected]
Eva Voigt-Kilger; Obernzenn; 09844 1265; …
[email protected]
Monika Wörner; Uffenheim; 09865 9412961; …
[email protected]
Wo finde ich weitere Informationen und Beratungen?
Krankenkassen
Die jeweilige Krankenkasse ist erster Ansprechpartner für
Hilfsmittel wie beispielsweise Rollatoren oder Badehilfen.
Unter www.rehadat-hilfsmittel.de sind Hilfsmittel und Informationen dazu verzeichnet. Für Hilfsmittel ist eine Verordnung bzw. ein Rezept des Arztes erforderlich.
Pflegekassen
Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen beteiligen sich
an Kosten für technische oder zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung
des individuellen Wohnumfelds. Grundsätzlich ist eine Einstufung in eine Pflegestufe (derzeit 0, 1, 2, 3) Voraussetzung.
Zudem muss die Maßnahme dazu führen, dass die häusliche
Pflege dadurch ermöglicht, erheblich erleichtert oder die
möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können mit einem Zuschuss bis zu (derzeit) 4.000 € pro
Person unterstützt werden. Bei mehreren Personen in einer
Wohnung zusammen, kann bis zu (derzeit) 16.000 € pro
Wohnung gefördert werden.
KfW-Förderprogramme
Altersgerecht Umbauen: Unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, Pflegestufe oder Einkommen und Vermögen sind
über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Kredite für
Barrierereduzierungen möglich.
Im Programm 159 der KfW kann die Kredithöhe bis zu
50.000 € pro Wohneinheit (bis zu 100 % der förderfähigen
Kosten) betragen.
Im Programm 455 der KfW beträgt je nach Maßnahmenumfang (Einzelmaßnahme oder „Standard Altersgerechtes
Haus“) der Zuschuss bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal aber 5.000 € je Wohneinheit. Infos
unter www.kfw.de.
Förderung durch das Bayerische Wohnungsbau­
programm – Soziale Wohnraumförderung über das
Landratsamt
Menschen mit Behinderung, die innerhalb vorgegebener
Einkommensgrenzen liegen, werden in die Lage versetzt, die
Nutzung Ihres bestehenden Wohnraums im Hinblick auf Ihre
Behinderung zu erleichtern. Bauliche Maßnahmen wie z. B.
Umbau einer Wohnung (Schwellenbeseitigung, Türverbreiterung), Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (Dusche, Bad), Einbau baulicher Anlagen (Treppenlift, Rampe)
können gegebenenfalls mit einem Leistungsfreien Darlehen,
Höhe nach Bedarf, max. jedoch 10.000 €, Belegungsbindung
5 Jahre gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht!
2Ansprechpartner:
2
Jürgen Aumüller
Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Zimmer B 100, Konrad-Adenauer-Str. 1,
91413 Neustadt/Aisch
Tel.: 09161 92-125
E-Mail: [email protected]
Was muss bei der Finanzierung und Förderung der
Wohnanpassung beachtet werden?
ƒƒ Anträge und Förderungen müssen immer vor Beginn der
Baumaßnahme gestellt werden.
ƒƒ Wenn Fördergelder abgerufen werden muss die
Maßnahme i.d.R. durch Fachfirmen erfolgen.
ƒƒ Die gesetzlichen Leistungen, wie die der Kranken- und
Pflegekassen, sind vorrangig zu den freiwilligen, wie landesweiten oder kommunalen Fördertöpfen, abzufragen.
ƒƒ Bei Mietverhältnissen müssen alle Umbaumaßnahmen
im Vorfeld mit dem Eigentümer abgestimmt werden.
Kontakt
Zentrale Diakoniestation Neustadt-Aisch
Karin Kolberg, Tel.: 09161 899523
E-Mail: [email protected]
Stand: 07/2015
mloew[design] - www.mloew-design.de
Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Regionalentwicklung – Seniorenpolitisches
Gesamtkonzept
Andrea Fahrnholz, Tel.: 09161 92-181
E-Mail: [email protected]

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