Die gewerblichen Haftpflichtversicherungen bieten umfangreiche

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Die gewerblichen Haftpflichtversicherungen bieten umfangreiche
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BETRIEBSHAFTPFLICHT­
VERSICHERUNG
Handel und Gewerbe
■ Kfz-Handel und -Handwerk
■
Die gewerblichen Haftpflichtversicherungen
bieten umfangreiche Deckungen.
Tarif 1 bietet verschiedene Lösungen für die Bedürfnisse Ihrer Kunden.
Der Tarif 1 für Industrie, Handel und Gewerbe
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung bietet umfangreichen Versicherungsschutz,
der am Markt spitze ist. Das sollten Sie Ihren Kunden nicht vorenthalten.
Wir bieten Ihnen
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Regeldeckungssummen
Highlights am Markt
In vielen Bereichen vereinfachtes Handling.
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3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden.
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200.000 € für Vermögensschäden.
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Sublimit für Bearbeitungsschäden 1 Mio. €, Erhöhung auf Sachschaden-Deckungssumme möglich.
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itversichert im Rahmen des Schutzes bei Abhandenkommen von Schlüsseln ist künftig auch
M
der Verlust von Schlüsseln zu selbst gemieteten, gepachteten und geleasten Räumen.
Mitversicherung von Photovoltaikanlagen bis 25 kWp auf den eigenen Betriebsgrundstücken.
Pauschale Mitversicherung von Kfz mit Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h und selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen und Hub- und Gabelstaplern bis 20 km/h.
Einschluss von Vermietung, Verpachtung von Gebäuden und Grundstücken an Betriebsfremde
(ohne Sublimit).
itversicherung von Betriebstankstellen, auch wenn diese von Betriebsangehörigen und
M
gelegentlich von Betriebsfremden genutzt werden.
Einschluss von Schäden an der Ladung bei Be- und Entladeschäden.
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Einschluss einer Nachhaftungsversicherung für 3 Jahre.
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Einschluss der Internet-Deckung.
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Wegfall der Bausummenbegrenzung bei der mitversicherten Bauherren-Haftpflichtversicherung.
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Vereinheitlichung der Selbstbehaltsregelung in den BBR.
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02
Sublimit für Mietsachschäden auf 1 Mio. €, Erhöhung auf Sachschaden-Deckungssumme möglich. Das Besondere: In dieser Summe sind auch die Mietsachschäden durch sonstige Ursachen
enthalten.
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Sublimits
eutlich verbesserten Versicherungsschutz, vielfachen Wegfall von beitragsrelevanten
D
Zusatzrisiken und beitragsfreien Einschluss im Rahmen der Besonderen Bedingungen.
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Sonstige Highlights
Einen sehr leistungsorientierten Tarif mit hohem Deckungsumfang, damit für Sie das Thema
Vermittlerhaftung kein Thema ist.
mwelthaftpflicht – Einschluss der Umwelthaftpflicht-Regressdeckung und generelle
U
Mitversicherung von Benzin-, Öl- und Fettabscheidern.
Sublimit für Bearbeitungs- und Mietsachschäden 1 Mio. €, Erhöhung auf SachschadenDeckungssumme möglich.
Sublimit für Schlüsselschäden 50.000 €, Erhöhung auf 100.000 € möglich.
Zielgruppenspezifische
Tarifmerkmale
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Filialbetriebe
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Im Tarif für Kfz-Handel und -Handwerk bestehen spezielle Tarifpositionen:
■ Autoglasbetriebe
■ K fz-Pflegebetriebe
■ K fz-Betriebe für Folientechnik
■ K fz-Lackierbetriebe
Außerdem bieten wir besondere tarifliche Regelungen für:
■ Hausverwalter
■ Hausmeister, Einschluss von Installationsarbeiten möglich
■ Fahrradkuriere
■ Verbrauchsableser
Prämie wird auf Grundlage der Beschäftigtenzahl berechnet.
Absicherung durch die Betriebs-Haftpflichtversicherung
Fakten
Die Betriebs-Haftpflichtversicherung ist der wichtigste Baustein in der betrieblichen ­Haftpflicht­absicherung. Die Umwelthaftpflicht- und Ökoschutzversicherung runden die betriebliche Haftpflichtabsicherung ab.
Richtige Absicherung
Berufs-/
Betriebshaftpflicht
( BHV )
Umwelthaftpflicht
( UHV )
Haftungsgrundlagen und Zuordnung zum
Versicherungsschutz (Auszug)
BHV:Haftung nach
■ Bürgerlichem Gesetzbuch ( BGB)
■ Produkthaftungsgesetz ( ProdHaftG)
■ Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
UHV:Haftung nach
■ Wasserhaushaltsgesetz ( WHG)
■ Umwelthaftungsgesetz ( UmweltHG)
Ökoschutzversicherung
(ÖSV )
Gegenstand der
Versicherung
ÖSV:Haftung nach
■ Umweltschadensgesetz ( USchadG)
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos, wenn der Versicherungsnehmer
aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch
genommen wird.
Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis ( Versicherungsfall) einen Personen-, Sach- oder sich
daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hat.
Leistung der Versicherung
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Wir prüfen, ob für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht, und falls ja, in welchem Umfang.
ir bezahlen die zu leistende Entschädigung – im Rahmen des bestehenden Versicherungs­
W
umfanges – bei begründeten und berechtigten Ansprüchen.
Wir wehren gegen Sie unbegründet gestellte Ansprüche ab.
03
Versicherte Kosten
Gewerbliche
Haftpflicht-Tarife der
ALTE LEIPZIGER
Wir übernehmen nicht nur die Kosten für die Schadenabwicklung, sondern auch für die Rechtsverteidigung – selbst wenn die Haftpflichtansprüche die Höhe der gewählten Versicherungssumme
übersteigen.
Tarif 1: Industrie, Handel und Gewerbe
Tarif 1 Spezial: Kfz-Handel und -Handwerk
■ HPG-Tarif: Inhabergeführte Hotels, Pensionen und Gasthöfe
■ Tarif 4: Gastronomie und Hotelbetriebe
■ Tarif 5: Heilwesen
■ Tarif: Photovoltaik
■ Tarif: Energieberater
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Alle anderen Tarife können Sie gerne bei uns nachfragen.
Spezifika für die Zielgruppe
Handel und Gewerbe (Tarif 1)
Zielgruppen
Fokus-Zielgruppe sind kleine und mittelständische Handelsunternehmen, Dienstleistungs- und
Gewerbebetriebe.
Individuelle Absicherungen, welche nicht über das tarifliche Geschäft abgedeckt werden können,
können in Form einer Spezial-Haftpflichtversicherung vorgenommen werden.
Betriebsstättenrisiko
Schutz vor finanziellen Schäden, die sich aus dem allgemeinen Betrieb des Unternehmens Ihres
Kunden ergeben oder durch betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken verursacht werden. In
diesen Bereich gehören z. B.:
ie Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
D
■ Die Mitversicherung von Photovoltaikanlagen bis 25 kWp
■ Die Bauherrenhaftpflicht für betriebliche Bauvorhaben
■ Besitz, Gebrauch und Haltung von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen innerhalb
des Betriebsgrundstückes, Kraftfahrzeugen bis 6 km/h, Arbeitsmaschinen und Hub- und
Gabelstaplern bis 20 km/h
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Produkterisiko
Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden, die durch Ihre Produkte, Arbeiten oder sonstigen
Leistungen entstehen – ganz gleich, ob sie von Ihrem Kunden hergestellt oder geliefert werden.
Der Versicherungsschutz gilt sowohl in der Ausführungsphase als auch nach Abschluss der Arbeiten
und wenn Sie einen selbst übernommenen Vertrag an einen Subunternehmer vergeben.
Beispiel: Durch vom Hersteller A fehlerhaft aufgetragene Innenbeschichtung von Konservendosen,
verderben die von Lebensmittelhersteller B eingefüllten Lebensmittel und werden für den Verzehr
ungenießbar. B verlangt von A Ersatz für den ihm entstandenen Schaden.
04
Schadenbeispiele
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­Ein Mitarbeiter des Handelsbetriebes A wird mit der Durchführung von Reinigungsarbeiten
während des laufenden Geschäftsbetriebes beauftragt. Durch ein Versehen benutzt der Mitarbeiter
ein falsches Reinigungsmittel, welches den Bodenbelag gefährlich glatt werden lässt. Unmittelbar
dadurch kommt es bei einem Kunden zu einem Sturz und dieser verletzt sich schwer. Der Kunde
macht daraufhin Ansprüche gegen den Handelsbetrieb A geltend.
­ Lebensmittelhersteller A füllt versehentlich verdorbene Lebensmittel ab und bringt diese in
Der
Verkehr. Nach dem Verzehr und nachfolgender gesundheitlicher Beschwerden, die unmittelbar
auf die verdorbenen Lebensmittel zurückzuführen sind, stellen mehrere Verbraucher Ansprüche
gegen den Lebensmittelhersteller A.
­Der Raumausstatter A nimmt einen Besuchstermin bei seinem Kunden B wahr. Im Rahmen
der Wohnungsbesichtigung stürzt A und reißt beim Versuch sich festzuhalten, eine an der Wand
hängende Kommode und das darauf stehende Telefon zu Boden. Beide Gegenstände werden
beschädigt und der Kunde B macht Ansprüche auf Schadenersatz geltend.
Spezifika für die Zielgruppe
Kfz-Handel und -Handwerk
Betriebs-Haftpflichtversicherung Tarif 1 Spezial
Zielgruppen
Zielgruppenspezifische
Absicherungen
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K fz-Handels- und -Reparaturbetriebe + spezielle Tarifpositionen für
■ K fz-Lackierbetriebe
■ K fz-Betriebe für Folientechnik
■ K fz-Pflegebetriebe
■ K fz-Abschleppdienste
Für Betriebe mit Montagetätigkeit besteht die Möglichkeit zum Abschluss der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk, welche zusätzlich zur Betriebs-Haftpflichtversicherung
Schäden und Folgeschäden, die aus Bearbeitungsfehlern an den zur Reparatur übernommenen
Fahrzeugen entstehen, abdeckt.
Beispiel: Eine mangelhaft reparierte Bremse führt dazu, dass das Kundenfahrzeug nach Auslieferung
an den Kunden einen Schaden verursacht. Es besteht Versicherungsschutz für den Schaden am
Kundenfahrzeug über die Zusatz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk.
Denn ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Schäden, die entstehen, wenn sich das
Fahrzeug noch in Werkstattobhut befindet. Hier greift die Kaskoversicherung ( Voll-/Teilkasko) bzw.
Kfz-Haftpflichtversicherung speziell für den Kfz-Handel und -Handwerk der ALTE LEIPZIGER.
05
Highlights des Tarifes
Im Rahmen der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk gelten 50.000 € im
Rahmen der Sachschaden-Versicherungssumme als mitversichert. Eine Erhöhung dieser Summe ist
bei Bedarf möglich.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung von Abgasuntersuchungen am
Kfz gemäß § 47 a StVZO, von Sicherheitsprüfungen am Kfz gemäß § 29 StVZO und von Gasanlagen­
prüfungen am Kfz gemäß § 41 a StVZO.
Mitversichert ist der Betrieb einer nicht öffentlichen stationären Kfz-Waschanlage und von
Kfz-Waschplätzen.
Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Neufahrzeugen mitversichert, die noch
vor Übergabe an den Kunden aufgrund mangelhaft durchgeführter oder unterlassener Übergabekontrollarbeiten am Fahrzeug verursacht werden.
Zusätzlich versicherbar
Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen des Wageninhaltes von Fahrzeugen (ausge­
schlossen sind Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen), die die Werkstatt zur Bearbeitung
übernommen hat.
Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung
Zielgruppenspezifische
Absicherungen
Die Kfz-Versicherungen speziell für Kfz-Handel und -Handwerk berücksichtigen die besonderen
Gegebenheiten dieser Betriebe. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
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Fahrzeuge mit roten Kennzeichen,
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eigene zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge des Betriebs,
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■
eigene noch auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Umschreibung
(maximal 7 Tage),
a lle fremden Fahrzeuge in Werkstattobhut.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge
zugefügt werden, insbesondere bei Probe- und Überführungsfahrten.
Kaskoversicherung
Die Voll- oder Teilkaskoversicherung bietet Schutz für Schäden, die durch typische Kaskoursachen
wie Unfall, Brand oder Entwendung an den Fahrzeugen selbst entstanden sind. Darüber hinaus
werden als zusätzliche Leistungen auch berechtigte Schadenersatzansprüche des Kunden wegen
Folgeschäden aus einem Kaskoschaden übernommen.
Ausgeschlossen von der Kaskoversicherung für fremde Fahrzeuge sind Kaskoschäden nach Verlassen
der Werkstattobhut. Hier greift die spezielle Betriebs-Haftpflichtversicherung der ALTE LEIPZIGER.
06
Schadenbeispiele
Betriebs-Haftpflicht­
versicherung
Zusatz-Haftpflicht­
versicherung für Kfz-Handel
und -Handwerk
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­Der Monteur beschmutzt versehentlich den Anzug des Kunden.
­Ein Kunde kommt auf dem Bürgersteig vor dem Betriebsgelände oder auf dem Werkstattgelände
selbst zu Fall, da bei Glatteis nicht ausreichend gestreut wurde.
­Eine Werkstatt bekommt den Auftrag, einen Motor so zu bearbeiten, dass dieser nicht mehr
»klopft«. Im Zuge der Arbeiten wird am Zylinderkopf, an der Einspritzanlage und am Triebwerk
gearbeitet. Da die Arbeiten am Zylinderkopf fehlerhaft ausgeführt wurden, treten bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges Schäden am Zylinderkopf, an der Einspritzanlage und am Triebwerk auf.
­Eine Werkstatt bekommt den Auftrag, einen Motor so zu bearbeiten, dass dieser nicht mehr
»klopft«. Die Reparaturen an den Aggregaten waren fehlerfrei. Es wird jedoch vergessen, Motoröl
nachzufüllen. Dadurch kommt es zu einem Totalschaden am Motor.
Es besteht Versicherungsschutz über die Zusatz-Haftpflichtversicherung inkl. der erforderlichen
Kosten der Wiederherstellung/Wiederbeschaffung der defekten Teile, der Ein- und Ausbaukosten
und ggf. für die Kosten eines Miet- oder Ersatzfahrzeuges bzw. für entstandenen Nutzungsausfall.
Kfz-Haftpflichtversicherung
und Kaskoversicherung
■
­ der Probefahrt eines Kundenfahrzeuges durch einen Monteur versagt infolge fehlerhafter
Bei
Reparatur die Bremse und es entsteht ein Verkehrsunfall. Der Fahrer des »gegnerischen« Fahrzeuges wird verletzt, beide Fahrzeuge werden beschädigt.
Für den Personenschaden des Dritten und den Schaden an dessen Fahrzeug kommt die Kfz-Haft­
pflichtversicherung auf. Der Schaden am Kundenfahrzeug wird von der Vollkaskoversicherung
gedeckt. Sowohl hinsichtlich des Kaskoschadens des Dritten als auch des Schadens am Kunden­
fahrzeug erstreckt sich der Versicherungsschutz über den jeweiligen Kaskoschaden hinaus auf
die Folgeschäden ( Mietwagenkosten, Nutzungsausfall u. a.). Für die Regelung des Personenschadens
für den Monteur ist, da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, die Berufsgenossenschaft zuständig.
07
Unsere Unterstützung für Sie
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Einfache und schnelle Bedienbarkeit
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Komfortable Unterstützung bei Beratungsgesprächen
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Ermittlung der Versicherungsprämie
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Vermittlerportal
Vertriebsunterstützung
Download unter http://software.al-vermittler.de/aleasy
■ Bitte laden Sie die komplette Beratungssoftware AL-Easy herunter.
GewerbeFix ist ein Bestandteil
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Tagesaktuelle Informationen zu Kunden-, Vertrags- und Vorgangsdaten
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Sämtliche Verkaufshilfen zu Produkten übersichtlich sortiert
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Druckstücke, Tarife usw. als PDF abrufbar und teilweise bestellbar
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2-seitiges Produktblatt zur Betriebshaftpflicht für Handels- und Dienstleistungsbetriebe
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2-seitiges Produktblatt zur Betriebshaftpflicht für Kfz-Handel und -Handwerksbetriebe
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Tarife
Ansprechpartner
Fach-/Maklerbetreuer auf FD/VD
Rundum-Beratung
Ergänzende Produkte für Gewerbekunden
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Gewerbliche Sachversicherungen
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Rechtsschutzversicherung
ALTE LEIPZIGER
Versicherung AG
Alte Leipziger-Platz 1
61440 Oberursel
[email protected]
www.alte-leipziger.de
ALTE
– HALLESCHE
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nonsequatKonzern
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Gewerbefix

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