DHB Mediadaten 2016
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DHB Mediadaten 2016
Seite 1 50 Brause Pausen zu gewinnen! AUSGABE DER HANDWERKSKAMMER DÜSSELDORF Brauerei C. & A. VELTINS und Deutsches Handwerksblatt www.sortimo.de 3469 Verlagsanstalt Handwerk GmbH, 40042 Düsseldorf, PF 105162, PVST, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt Politik & Gesellschaft Seite 3 Spezial Vermarktung Seite 8 Kammerseite 1 Kammerseite 3 ZDH-Präsident formuliert Erwartungen an die Politik Marketing im Internet: Ein Muss für Betriebe Frühjahrskonjunktur erneut im Aufwind Im Porträt: Bestmeisterin Nina Siekmann Foto: noppyviva/Fotolia Donnerstag, 14. Mai 2015 Nr. 9 ZEITUNG FÜR HANDWERK, HANDEL UND GEWERBE IN DEUTSCHLAND ISSN 1435-3822 Foto: Ingo Lammert Interview in luftiger Höhe H A NDW ER K S K A M M ER POT S DA M EXTRAS FÜR GUTE MITARBEITER So halten Sie Ihre Top-Leute im Betrieb Wohnungsmarkt: Kaufen lohnt sich! BRÜSSEL: Handwerkspräsident lobt die Mannschaft des ZDH-Büros in der europäischen UNTERSUCHUNG: Die Wohnungspreise in Großstädten Kapitale – EVP-Vertreter Elmar Brok fordert Ausbau des digitalen Binnenmarktes steigen unaufhörlich. Droht eine Immobilienkrise? Die Lobbyisten des Handwerks machen gute Arbeit: In seiner Dankesrede zum 25-jährigen Jubiläum des ZDH-Büros Brüssel lobte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer kürzlich die Entwicklung von einem zarten Pflänzchen zu einer bestens gewachsenen Handwerksvertretung. Aus dem Nischenthema „KMU“ habe sich eine Erfolgsgeschichte entwickelt, viele Dinge seien auf den Weg gebracht worden. Künftig müsse in der EU gelten: Gesetze, die gut für den Bäckerbetrieb von nebenan sind, könnten nicht schlecht für den international agierende Industriekonzern sein. Europa von unten her denken, dieser Paradigmenwechsel sei auf dem Papier schon vor Jahren eingeleitet worden, er müsse nun auch konsequent umgesetzt werden. Besonderer Dank galt Daniel Calleja Crespo, Generaldirektor der GD Growth. Er habe sich auf der IHM in München für den deutschen Meisterbrief engagiert. Wie überhaupt er sich schon seit Jahren für das Prinzip „Think small first“ und eine sichtbare KMU-Politik einsetze. Ähnliches Lob erfuhren auch die Brüsseler Vertreter Dr. Walter Deffaa (GD Regionalpolitik), Die Hypothekenzinsen haben mit 2,3 Prozent einen Rekord-Tiefstand erreicht. Als Folge wächst die Nachfrage nach Wohnungseigentum rasant und die Preise steigen – vor allem in deutschen Großstädten. Allein in Berlin stieg der Preis für eine Eigentumswohnung von 2010 bis 2014 um 41 Prozent. So das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Immobilienpreisentwicklung in deutschen Großstädten Dr. Rudolf Strohmeier (GD Forschung und Innovation), der UEAPME-Generalsekretär Peter Faross und der Gastredner des Abends Elmar Brok (MdEP). Dieser attestierte dem Handwerk, in Brüssel gut aufgestellt zu sein. Seine Strategie für die EU-Politik: Die deutschen Vertreter in Brüssel sollten darauf achten, dass Gesetze G 44876 H A N DWER K I N B R A NDENB U RG MEDIADATEN 2016 09 | 14 T V - S P O T J U G E N DL I C H E I M FO KU S D E R I M AG E K A M PAG N E F I N A N Z E N E R FO LG R E I CH E B A N K VE R H A N D LU N G E N Preisliste Nr. 50, gültig ab 1. Januar 2016, www.handwerksblatt.de München Azubitest: Hinter dem Azubitest verbergen sich eigentlich 18 verschiedene Tests, die ein Zufallsgenerator auswählt. Betriebsinhaber können hier prüfen, ob sie den geeigneten Bewerber gefunden haben, und Schulabgänger, ob sie fit sind für eine Ausbildung im Handwerk. 20 Minuten dauert der Test, den es auch als kostenlose App gibt. Rubrik: handwerksblatt.de/azubitest 47% Berlin nicht nur gemacht, sondern auch ausgeführt werden. „Wir brauchen bessere Gesetze“, sagte Brok. Es gelte, Freiräume für den Mittelstand zu schaffen und den digitalen Binnenmarkt auszubauen. „Wenn wir mit Google und Co. mithalten wollen, müssen wir mit der Kleinstaaterei aufhöRG ren.“ Ihr Kontakt zum Online auf J A H R E S A B S C H LU S S B A L D S I N D P E R S O N E N GE S E L L S C H A F T E N D R A N Veränderungen der Preise für Bestandswohnungen zwischen dem 1. Quartal 2010 und dem 3. Quartal 2014 in Prozent Europa von unten: der Bäckerbetrieb als Vorbild für die international tätige Industrie handwerksblatt.de Newsletter: Die Newsletter des Deutschen Handwerksblatts halten Sie auch zwischen den Erscheinungsterminen von Zeitung und Magazin immer auf dem Laufenden. Dabei umfasst das Spektrum Themen wie Recht und Steuern, Aus- und Weiterbildung, Unternehmensführung, Finanzen oder auch Gesellschaft und Reise. Rubrik: Service – Newsletter Köln. Sie nimmt auch unter die Lupe, ob hierzulande aufgrund des großen Hypes eine Immobilienkrise wie in den USA droht, und gibt Entwarnung: Die jährlichen Nutzungskosten einer Eigentumswohnung liegen deutlich unter den Mietkosten. Ein Anstieg der Wohnungspreise ist also gerechtfertigt und lässt nicht auf eine spekulative Blase schließen. 41% Hamburg 39% Düsseldorf 32% Stuttgart 27% Frankfurt / Main 26% Köln 25% 0 10 DHB-Grafik hwk-duesseldorf.de Telefon Redaktion .................................... 0211/3 90 98-47 Anzeigenabteilung ....................... 0211/3 90 98-62 Vertrieb ........................................0211/3 90 98-20 Lehrstellenbörse: Das Online-Angebot der Kammer bietet eine aktuelle Übersicht über freie Lehrstellen und Praktikumsplätze im Regierungsbezirk Düsseldorf. Ausbildungsbetriebe können ihre freien Lehrstellen und Praktikumsplätze direkt in die Online-Börse eintragen. Außerdem: Mit dem kostenlosen Azubitest können Betriebsinhaber prüfen, wie fit ihre Bewerber sind. Und Jugendliche, E-Mail Redaktion: [email protected] Anzeigen: [email protected] 30 40 50% Quellen: F+B, Institut der deutschen Wirtschaft Köln Online auf Deutschen Handwerksblatt Fax Redaktion ................................... 0211/3 90 98-39 Anzeigen ..................................... 0211/30 70 70 20 die sich für eine Ausbildung im Handwerk interessieren, erfahren, worauf es in der Lehre und im Beruf ankommt. Rubrik: Service Foto: © Giuseppe Porzani, Fotolia.com Handwerksblatt Freiräume für den Mittelstand sollen geschaffen werden Foto: Thomas Rathay Deutsches Zum Start der Pro-Meister-Kampagne „Wir machen MeisterInnen“ hat die Handwerkskammer Düsseldorf ein 100 Quadratmeter großes Werbetransparent aufgehängt. Dabei führte die Lehrgangsbetreuerin der Kammer Jenny Erdel (l.) ein Video-Interview mit Kristina Lambrecht vor dem Haupteingang der Kammer in 15 Metern Höhe. Die 25-jährige Kraftfahrzeugmechatronikermeisterin sprach darin über Mut, persönliche Ziele und Herausforderungen auf dem Weg zur Meisterin und inwiefern diese Qualifikation zu ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung beigetragen hat. Den Kurzfilm will die Kammer bei Meisterfeiern, Ausbildungs- und Berufsmessen und auf Schuleinsätzen zeigen. handwerksblatt.de/mediathek =LYSHNZHUZ[HS[ /HUK^LYR Seite 2 PROFIL VERLAG: Wir sind seit über TITEL: Seit Jahrzehnten ist LESER: Inhaber, Geschäfts- HANDWERKSBLATT.DE: 85 Jahren der Spezialist für das Handwerk. Als modern aufgestelltes Medienhaus decken wir den Informationsbedarf der gesamten Branche ab: Bücher, elektronische Medien, Fachpublikationen. das DHB das Entscheidermedium für Unternehmer im Handwerk. Als Marktführer im Verbreitungsgebiet informiert es mit seiner Gesamtauflage nahezu jeden dritten Handwerksbetrieb in Deutschland. führer und leitende Angestellte in Handwerksbetrieben ziehen wichtige Informationen, die sie für ihren betrieblichen Alltag brauchen, aus ihrem Handwerksblatt. Das Entscheiderportal im Handwerk informiert über alle wichtigen Themen im Handwerk, gibt Tipps und Hilfestellung rund um das Thema Unternehmensführung und begleitet den Handwerksunternehmer bei wichtigen Entscheidungen. Seite 3 VERLAGSANGABEN Erscheinungsweise Zeitungsausgaben: 2 × monatlich Magazinausgaben: monatlich Jahrgang: 2016/68. Jahrgang Web-Adresse:www.handwerksblatt.de Mitgliedschaften: IVW, VDZ, Deutsche Fachpresse, ZDH Organ:offizielles Mitteilungsorgan von 1 6 Handwerkskammern Verlagsleitung: Hans Jürgen Below Verlag: Verlagsanstalt Handwerk GmbH Postanschrift:Postfach 10 51 62, 4 0042 Düsseldorf Hausanschrift:Auf’m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/390 98-0 Fax: 0211/390 98-29 Internet:www.verlagsanstalt-handwerk.de E-Mail:[email protected] Redaktion Chefredaktion:Dr. Rüdiger Gottschalk (v.i.S.d.P.) Anzeigen Leitung: Erwin Klein Telefon: 0211/390 98-86 E-Mail:[email protected] Disposition: Sabine Zerbe Telefon: 0211/390 98-62 Fax: 0211/30 70 70 E-Mail:[email protected] Katharina Heinen Telefon: 0211/390 98-61 Fax: 0211/30 70 70 E-Mail: [email protected] Kleinanzeigen: Birgit Japes Telefon: 0211/390 98-63 Fax: 0211/30 70 70 E-Mail:[email protected] Sonderproduktionen: Stefan Buhren Telefon: 0211/390 98-48 E-Mail:[email protected] Claudia Stemick Fachredakteure:Kirsten Freund, Dr. Bettina Heimsoeth, Telefon: 0211/390 98-60 E-Mail:[email protected] Brigitte Klefisch, Bernd Lorenz, Chef vom Dienst: Dagmar Bachem Lars Otten Redaktionsassistenz:Gisela Käunicke Telefon: 0211/390 98-47 Fax: 0211/390 98-39 E-Mail:[email protected] Vertrieb Leitung: Harald Buck Telefon: 0211/390 98-20 Fax: 0211/390 98-79 E-Mail:[email protected] Bezugspreis: Jahresabonnement Inland 30,00 € (inkl. 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Anzeigenschluss 4. 7. 1. 8. 15. 8. 29. 8. 12. 9. 26. 9. 17. 10. 31. 10. 14. 11. 24. 11. 12. 12. Ausgabe 7 8 9 10 11 12 Erscheinungstag 15. 7. 19. 8. 16. 9. 21. 10. 18. 11. 16. 12. Anzeigenschluss 1. 7. 5. 8. 2. 9. 7. 10. 4. 11. 2. 12. Ausgabe Anzeigenschluss = Druckunterlagenschluss Seite 5 SONDERTHEMEN 2016 Januar Februar März April Mai Juni Aus- und Weiterbildung Frischer Wind für den Energiemix Hallen- und Gerüstbau Berufsbekleidung und Arbeitssicherheit Richtig investieren Finanztipps für das Handwerk IT-Trends im Handwerk Erscheinungstag 21. 1. 4. 2. 10. 3. 14. 4. 12. 5. 9. 6. Anzeigenschluss 11. 1. 25. 1. 29. 2. 4. 4. 2. 5. 30. 5. Erscheinungstag 22. 1. 12. 2. 11. 3. 21. 4. 17. 5. 17. 6. Anzeigenschluss 8. 1. 29. 1. 26. 2. 1. 4. 29. 4. 3. 6. August September Oktober Jahresheft 2016/17 November Dezember Aus- und Weiterbildung Berufsbekleidung und Arbeitssicherheit Neuheiten von der IAA Messekalender 2017 Bauen mit Zukunft 11. 8. 22. 9. 13. 10. 24. 11. 22. 12. 14. 11. 12. 12. 18. 11. 16. 12. 4. 11. 2. 12. SONDERTHEMA ZEITUNG MAGAZIN SONDERTHEMA ZEITUNG MAGAZIN Erscheinungstag Anzeigenschluss 1. 8. 12. 9. 26. 9. Erscheinungstag 19. 8. 16. 9. 21. 10. Anzeigenschluss 5. 8. 2. 9. für junge Betriebe Erscheinungstag: 17. 10. Anzeigenschluss: 1. 9. 7. 10. mehr auf Seite 18 W M ESSETERMINE 2016 12. – 15.01. Heimtextil, Frankfurt/Main 13. – 16.01. DEUBAUKOM, Essen 16. – 19.01. DOMOTEX, Hannover 23. – 31.01. boot, Düsseldorf 02. – 05.02. DACH+HOLZ International, Stuttgart 16. – 19.02. bautec, Berlin 23. – 27.02. METAV, Düsseldorf 24.02. – 01.03.IHM, München 06. – 08.03. Internationale Eisenwarenmesse, Köln 13. – 18.03. Light+Building, Frankfurt/Main 16. – 19.03. FENSTERBAU FRONTALE, Nürnberg 05. – 08.04. IFH/Intherm, Nürnberg 09. – 11.04. SACHSENBACK, Dresden 11. – 17.04. bauma, München 25. – 29.04. Hannover Messe, Hannover 07. – 12.05. IFFA, Frankfurt/Main 20. – 23.09. glasstec, Düsseldorf 22. – 29.09. IAA Nutzfahrzeuge, Hannover 14. – 16.10. RoBau, Rostock 05. – 13.11. MODE HEIM HANDWERK, Essen 10. – 12.11. denkmal, Leipzig 16. – 21.01. Bau 2017, München Seite 6 GESAMTAUSGABE Mit 11 Zeitungs- und 5 Magazinausgaben informiert die Gesamtausgabe des Deutschen Handwerksblatts nahezu jeden dritten Handwerksbetrieb in Deutschland. 1/1 1/2 hoch 1/2 quer 1/3 hoch 1/3 quer 1/4 Eckfeld 1/4 quer A4 mm-Preise Anzeigenteil SCHWARZ/WEISS 22.885,20 € 11.466,90 € 11.461,50 € 7.648,20 € 7.615,80 € 5.741,55 € 5.739,88 € 12.436,20 € 9,55 € ZWEIFARBIG 30.782,60 € 15.424,60 € 15.417,20 € 10.288,00 € 10.243,60 € 7.723,40 € 7.720,04 € 16.463,60 € 12,60 € MEHRFARBIG 43.751,15 € 21.923,05 € 21.912,50 € 14.622,40 € 14.559,10 € 10.977,35 € 10.972,31 € 23.336,90 € 17,85 € Preise inkl. Anschnitt bei Magazinausgaben W P REISANTEILE (nicht buchbar, Einzelbelegung siehe Regionalausgaben Seite 8) PREISANTEIL Zeitungsausgaben PREISANTEIL Magazinausgaben 1/1 Farbmindestgröße Gesamtausgabe 270 mm 1/2 hoch Anzeigenmindestgröße 1-spaltig / 20 mm 1/2 quer 1/3 hoch 1/3 quer 1/4 Eckfeld 1/4 quer A4 mm-Preis schwarz/weiß 17.955,00 € 9.001,80 € 8.996,40 € 6.004,80 € 5.972,40 € 4.509,00 € 4.498,20 € 7.506,00 € 5,40 € zweifarbig 24.605,00 € 12.335,80 € 12.328,40 € 8.228,80 € 8.184,40 € 6.179,00 € 6.164,20 € 10.286,00 € 7,40 € mehrfarbig 35.078,75 € 17.586,85 € 17.576,30 € 11.731,60 € 11.668,30 € 8.809,25 € 8.788,15 € 14.664,50 € 10,55 € schwarz/weiß 4.930,20 € 2.465,10 € 2.465,10 € 1.643,40 € 1.643,40 € 1.232,55 € 1.241,68 € 4.930,20 € 4,15 € zweifarbig 6.177,60 € 3.088,80 € 3.088,80 € 2.059,20 € 2.059,20 € 1.544,40 € 1.555,84 € 6.177,60 € 5,20 € mehrfarbig 8.672,40 € 4.336,20 € 4.336,20 € 2.890,80 € 2.890,80 € 2.168,10 € 2.184,16 € 8.672,40 € 7,30 € Preise inkl. Anschnitt bei Magazinausgaben Seite 7 GESAMTAUSGABE W RABATTSTAFFEL MALSTAFFEL W A UFLAGENANALYSE MENGENSTAFFEL Exemplare DRUCKAUFLAGE 312.452 VERBREITETE AUFLAGE 311.800 abonnierte Exemplare 300.135 davon Mitgliederstücke 299.877 3 Anzeigen 3 % 6 Anzeigen 5 % 3.000 mm 5 % 12 Anzeigen 10 % 5.000 mm 10 % 18 Anzeigen 15 % 10.000 mm 15 % 22 Anzeigen 20 % 30.000 mm 20 % Rabattgewährung (außer Beilagen und Einhefter) bei Abnahme innerhalb eines Abschlussjahres. Abschlussführend bei der Gesamtausgabe ist das Zeitungsformat (1/1 Seite =3325 Gesamt-mm). sonstiger Verkauf 6.094 W Z USCHLÄGE VORZUGSPLATZIERUNG 25 % BUNDDURCHDRUCK 10 % ANSCHNITT* 10 % 2. / 3. UMSCHLAGSEITE inkl. Anschnitt (nur mehrfarbig)* 20 % 4. UMSCHLAGSEITE inkl. Anschnitt (nur mehrfarbig)* 25 % * nur in Magazinausgaben möglich VERKAUFTE AUFLAGE FREISTÜCKE REST-, ARCHIV- UND BELEGEXEMPLARE IVW II/2015 306.229 5.571 652 Seite 8 REGIONALAUSGABEN verbreitete Auflage mm-Preis mehrfarbig 1/1 Seite mehrfarbig 244.065 5,80 € 8,05 € 11,40 € 37.905,00 € Regionalkombi NRW 176.066 1) 4,65 € 5,65 € 8,70 € 28.927,50 € 94.827 1) 2,60 € 3,30 € 5,10 € 16.957,50 € Kammerausgabe Düsseldorf 60.890 2,20 € 2,60 € 4,20 € 13.965,00 € Kammerausgabe Köln 33.937 2,00 € 2,50 € 3,60 € 11.970,00 € 81.239 1) 2,60 € 3,30 € 5,10 € 16.957,50 € Kammerausgabe Südwestfalen 12.452 1,60 € 1,95 € 2,95 € 9.808,75 € Kammerausgabe Dortmund 20.710 1,60 € 1,95 € 2,95 € 9.808,75 € Kammerausgabe Ostwestfalen-Lippe 19.643 1,60 € 1,95 € 2,95 € 9.808,75 € Kammerausgabe Münster 28.434 1,60 € 1,95 € 2,95 € 9.808,75 € 53.343 1) 2,70 € 3,05 € 4,50 € 14.962,50 € 20.492 1,60 € 1,95 € 2,95 € 9.808,75 € Kammerausgabe Trier 7.064 1,20 € 1,50 € 2,25 € 7.481,25 € Kammerausgabe Rheinhessen 7.951 1,20 € 1,50 € 2,25 € 7.481,25 € 17.836 1,60 € 1,95 € 2,95 € 9.808,75 € Kammerausgabe Saarland 14.656 1,60 € 1,95 € 2,95 € 9.808,75 € KOMBI DHB MAGAZINAUSGABEN 67.735 4,30 € 5,40 € 8,00 € 9.504,00 € 2) Regionalkombi Brandenburg Regionalkombi Westfalen Z E I T UNG mm-Preis zweifarbig KOMBI DHB ZEITUNGSAUSGABEN Regionalkombi Nordrhein Regionalkombi Rheinland-Pfalz Kammerausgabe Koblenz Kammerausgabe Pfalz MAGAZ IN mm-Preis s/w 41.482 1) 2,50 € 3,10 € 4,60 € 5.464,80 € 2) Kammerausgabe Potsdam 18.106 1,20 € 1,55 € 2,20 € 2.613,60 € 2) Kammerausgabe Frankfurt (Oder) 12.932 1,00 € 1,20 € 1,75 € 2.079,00 € 2) Kammerausgabe Cottbus 10.444 1,00 € 1,20 € 1,75 € 2.079,00 € 2) Kammerausgabe Ostmecklenburg-Vorpommern 13.351 1,35 € 1,75 € 2,50 € 2.970,00 € 2) Kammerausgabe Leipzig 12.902 1,60 € 1,95 € 2,95 € 3.504,60 € 2) Auflagen: IVW II/2015 1) Verlagsangaben II/2015 2) Preise inkl. Anschnitt Anzeigenmindestgröße 1-spaltig / 20 mm Nachlässe (bei Belegung mehrerer Kammerausgaben): 2 Kammerausgaben = 10 % 3 Kammerausgaben= 15 % ab 4 Kammerausgaben = 20 % MARKTPLATZ Buche Ihre laufenden Geschäftsvorfälle und senke Ihre Kosten bis zu 30 % Tischlerei Aus Musterstadt sucht Aufträge im Bereich Treppenbau, Ladenbau und Innenausbau Infos unter: www.mustermann.de Musterfrau Telefon: 0123/456789 Fax: 0123/456789 www.musterfrau.de Beispiel: 1-SPALTIG / 20 MM HOCH Beispiel: 1-SPALTIG / 50 MM HOCH Gesamtausgabe Gesamtausgabe 397,50 € zzgl. MwSt. Zeitungsausgabe 84,00 € zzgl. MwSt. Zeitungsausgabe 260,00 € zzgl. MwSt. Magazinausgabe 59,00 € zzgl. MwSt. Magazinausgabe 180,00 € zzgl. MwSt. SCHWARZ/WEISS 131,00 € zzgl. MwSt. ZWEIFARBIG Logistik Partner Mustermann Wir lösen Ihre Lager- und Transportprobleme Musterstraße 241, 01234 Musterstadt Tel. 01234/56789, www.mustermann.de Beispiel: 2-SPALTIG / 30 MM HOCH MEHRFARBIG Seite 9 Abhilfe Bürochaos! Gesamtausgabe 555,00 € zzgl. MwSt. Zeitungsausgabe 375,00 € zzgl. MwSt. Magazinausgabe 276,00 € zzgl. MwSt. WM ARKTPLATZ / K LEINANZEIGEN mm-Preis s/w mm-Preis zweifarbig mm-Preis mehrfarbig GESAMTAUSGABE 6,55 € 7,95 € 9,25 € ZEITUNGSAUSGABE 4,20 € 5,20 € 6,25 € MAGAZINAUSGABE 2,95 € 3,60 € 4,60 € Mindestgröße 1-spaltig / 20 mm (44 mm × 20 mm) Chiffregebühr 10,00 € Kostenlos online: Ihre Anzeige erscheint zusätzlich auf handwerksblatt.de. W ANSPRECHPARTNER FÜR DEN MARKTPLATZ Birgit Japes Telefon: 0211/390 98-63 Fax: 0211/30 70 70 E-Mail: [email protected] Anzeigenaufgabe online: www.handwerksblatt.de/marktplatz Manuskriptanlieferung: Anzeigentexte bitte maschinengeschrieben verfassen oder handgeschrieben in deutlich lesbarer Schrift (Druckbuchstaben). Für Fehler, die auf unleserliche Manuskripte zurückzuführen sind, wird keine Gewähr übernommen. MAGAZ I N VERBREITUNGSGEBIET Seite 10 DEUTSCHES HANDWERKSBLATT Mit 11 Zeitungs- und 5 Magazinausgaben informiert das DHB nahezu jeden dritten Handwerksbetrieb in Deutschland. ZEITU N G HWK Südwestfalen W A NSPRECHPARTNER FÜR REGIONALE WERBUNG Sabine Zerbe Telefon: 0211/390 98-62 Fax: 0211/30 70 70 E-Mail: [email protected] Katharina Heinen Telefon: 0211/390 98-61 0211/30 70 70 Fax: E-Mail: [email protected] WK OMBINATION MIT HANDWERKSWIRTSCHAFT AACHEN Zeitung der Handwerkskammer Aachen verbreitete Auflage: 17.883 (IVW II/2015) Format: 315 mm × 450 mm Satzspiegel: 276,5 mm × 415 mm Ansprechpartner: Andreas Vincken Telefon: 0241/40 10 18-5 Fax: 0241/40 10 18-9 E-Mail:[email protected] Seite 11 TECHNISCHE DATEN Format PAPIERFORMAT: Z E IT U N G 350 mm × 510 mm SATZSPIEGEL: 323 mm × 475 mm ANSCHNITT: nicht möglich Spaltenbreite Anzeigenteil Spaltenbreite Textteil 1 234 567 12 3456 1-SPALTIG: 44 mm 2-SPALTIG: 90 mm 3-SPALTIG: 137 mm 4-SPALTIG: 183 mm 5-SPALTIG: 230 mm 6-SPALTIG: 275 mm 7-SPALTIG: 323 mm M AGAZI N Format PAPIERFORMAT: 210 mm × 297 mm SATZSPIEGEL: 185 mm × 270 mm ANSCHNITT: Beschnittzugabe 3 mm 1-SPALTIG: 50 mm 2-SPALTIG: 105 mm 3-SPALTIG: 160 mm 4-SPALTIG: 214 mm Raster: 40er Raster Farbmindestgröße: 270 mm (Kammerausgaben 120 mm) Umrechnungsfaktor: 1,17 (1 Textspalte = 1,17 Anzeigenspalten) 6-SPALTIG: 323 mm Spaltenbreite Textteil 1 2 3 4 1 2 1-SPALTIG: 44 mm 1-SPALTIG: 50 mm 2-SPALTIG: 90 mm 2-SPALTIG: 105 mm 4-SPALTIG: 185 mm Rollen-Offset 5-SPALTIG: 269 mm Spaltenbreite Anzeigenteil 3-SPALTIG: 137 mm Druckverfahren: Druckverfahren: Bogen-Offset Raster: 70er Raster Farbmindestgröße: 270 mm (Kammerausgaben 120 mm) Seite 12 FORMATBEISPIELE M AGAZI N Z E I T UNG 1/1 FORMAT (mm Breite × mm Höhe) GESAMT-mm 323 × 475 3.325 MIT ANSCHNITT (mm Breite × mm Höhe) + 3 mm Beschnittzugabe 210 × 297 OHNE ANSCHNITT (mm Breite × mm Höhe) 185 × 270 GESAMT-mm 1/2 1/3 1/4 A4 hoch quer hoch quer Eckfeld quer 160 × 475 323 × 238 105 × 475 323 × 158 160 × 238 323 × 119 1.667 1.666 1.112 1.106 835 833 101 × 297 210 × 151 69 × 297 210 × 106 101 × 151 210 × 84 Zeitung Magazin 214 × 297 1.390 210 × 297 1.080 90 × 270 185 × 135 540 59 × 270 185 × 90 360 90 × 135 185 × 68 270 272 1.080 Seite 13 BEILAGEN UND EINHEFTER W BEILAGEN Preise BEILAGE BIS 20 G 180,00 € BEILAGE BIS 30 G 200,00 € BEILAGE BIS 40 G 220,00 € BEILAGE BIS 50 G 240,00 € W S ELEKTIVE BEILAGEN Preise BEILAGE BIS 20 G 220,00 € BEILAGE BIS 30 G 240,00 € Mindestauflage 10.000 Expl. W P LANAUFLAGE FÜR BEILAGEN Exemplare GESAMTAUSGABE 320.000 ZEITUNGSAUSGABEN 250.000 MAGAZINAUSGABEN 70.000 Verlagsangaben WP LANAUFLAGE NACH GEWERKEN Handwerksgruppen Exemplare Bau- und Ausbaugewerbe 87.900 Elektro- und Metallgewerbe 81.500 Gesundheits- und Körperpflege, chemische und Reinigungsgewerbe 62.600 Holzgewerbe 31.000 Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe 18.900 Lebensmittelgewerbe 11.200 Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe 12.200 Verlagsangaben WE INHEFTER UND TIP-ON-CARDS (nur im Magazin möglich) Preise TIP-ON-CARD / BOOKLET bis 20 g, Basisanzeige 1/1 Seite 4c 150,00 € EINHEFTER Papiergewicht mindestens 80 g/qm Beilagenpreis + 10 % Aufschlag W BEILAGENF ORMATE mindestens ZEITUNGSAUSGABEN 105 × 148 mm MAGAZINAUSGABEN maximal 240 × 330 mm 105 × 140 mm 205 × 290 mm Tip-on-Card / Booklet 55 × 85 mm 200 × 200 mm Einhefter 75 × 100 mm * 210 × 299 mm * * Nachfalz 8 mm, an allen anderen Kanten 4 mm Beschnittzugabe Alle Preise je 1.000 inkl. Vertriebsgebühren/nicht rabattfähig Seite 14 DATENANLIEFERUNG BEILAGEN Anlieferung: Eine Woche vor Erscheinen unter Angabe von Stückzahl, Ausgabenart (Zeitung/Magazin) und Ausgabennummer. An jeder Verpackungseinheit sollte sichtbar ein Muster angebracht sein. Die genaue Beilagenmenge für den jeweiligen Druckort wird mit der Auftragsbestätigung genannt. ANZEIGEN M agazinausgaben: .N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien L Marktweg 42–50 47608 Geldern Sabine Zerbe: 0211/390 98-62 [email protected] Um digitale Anzeigen / Druckunterlagen annehmen und reibungslos weiterverarbeiten zu können, bitten wir, bestimmte Bedingungen zu beachten. Diese Bedingungen können Sie sich downloaden: Zeitungsausgabe: datenanlieferung.aschendorff.de Magazinausgabe: support.schaffrath.de Zeitungsausgaben: schendorff Druckzentrum GmbH & Co. KG A An der Hansalinie 1 48163 Münster Anlieferung: Verlagsanstalt Handwerk GmbH, Farbanzeigen, Bitte liefern Sie zu jeder Anzeige einen verbindlichen Ausdruck. Belege, Proofs:Für den Druck von Anzeigen in Euroskala (CMYK) benötigen wir einen druckverbindlichen Proof. Ohne diesen übernehmen wir keine Gewährleistung für das Druckergebnis. Muster: 5 Exemplare vorab an den Verlag: Gewährleistung: Wir können nur drucken, was auf den Datenträgern vorhan- Verlagsanstalt Handwerk GmbH Sabine Zerbe Auf´m Tetelberg 7 40221 Düsseldorf den ist. Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben können wir keinerlei Haftung übernehmen. Verarbeitung: Gefalzte Beilagen müssen in Kreuzbruch-, Wickel- oder Mittelfalz mit dem Falz an der Längsseite verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind nicht möglich. Die Beilagen müssen für eine maschinelle Verarbeitung geeignet sein. Besteht eine Beilage aus mehreren Teilen, ist eine feste Verbindung erforderlich. Preise: Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehler- haften Daten, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- und Lithoarbeiten. Diese DTPArbeiten werden nach dem Zeitaufwand des erforderlichen Eingriffs berechnet. Alle anderen Arbeiten im Bereich der Vorstufe erfragen Sie bitte in der Anzeigenabteilung unseres Hauses. Druckprofil: F ür die Zeitungsausgabe verwenden Sie das CMYK-Farbprofil ISOnewspaper26v4 und für die Magazinausgabe bitte ISOcoatedv2. Seite 15 SONDERWERBEFORMEN W W IR BRINGEN IHRE WERBUNG IN FORM Titelkopfanzeige Preis: Zeitung: 3.950,00 € Kammerausgaben (Zeitung): 1.900,00 € Format: 48 mm × 60 mm Griffecke Inselanzeige mm-Preis: Gesamt: 40,00 € Zeitung: 29,00 € Magazin: 15,00 € Kammerausgaben: 12,00 € Format: mindestens 60 mm × 20 mm Flexformanzeige Halfcover Flying Page Preis: Magazin: 2.600,00 € Kammerausgaben: (Magazin):1.300,00 € Preis: Gesamt: 21.912,50 €* Zeitung: 18.992,40 €* Magazin: 4.752,00 €* Preis: Gesamt: 43.751,15 € Zeitung: 37.905,00 € Magazin: 9.504,00 € Preis: Gesamt: 65.626,73 € Zeitung: 56.857,50 € Magazin: 14.256,00 € Format: 121 mm × 86 mm × 86 mm 3 mm Beschnittzugabe *B erechnet wird nach effektiver Höhe im Beispiel ½ Seite Format (Zeitung): Vorderseite 150 mm × 369 mm Rückseite 150 mm × 482,5 mm Format (Zeitung): Halfcover (siehe links) und 4. Umschlagseite 323 mm × 482,5 mm Format (Magazin): Vorderseite 105 mm × 222 mm + 3 mm Beschnittzugabe Rückseite 105 mm × 297 mm + 3 mm Beschnittzugabe Format (Magazin): Halfcover (siehe links) und 4. Umschlagseite 210 mm × 297 mm + 3 mm Beschnittzugabe Kolumnenkopfanzeige auf Spezialseiten Preis: Zeitung: 2.600,00 € Format: maximal 60 mm × 20 mm Diagonalanzeige Preis: Gesamt: 27.390,00 € Zeitung: 23.740,00 € Magazin: 5.940,00 € Format: Auf Anfrage Kein passendes Format? Dann sprechen Sie uns an und wir entwickeln gemeinsam neue Ideen: 0211/390 98-86 Alle aufgeführten Anzeigenformate sind mehrfarbig. W W IR BRINGEN FÜR SIE AUCH IHRE KOMPLEXEN ANGEBOTE AUF DEN PUNKT Advertorial Infomercial Preis: Gesamt: 43.751,15 € Zeitung: 37.905,00 € Magazin: 9.504,00 € Preis: Gesamt: 70.890,00 € Zeitung: 62.540,00 € Magazin: 14.260,00 € Format: 1/1 Seite Format: 2/1 Seite Crossmedia: handwerksblatt.de: 4.000,00 € 8-seitiges Magazin-Supplement Preis: 85.500,00 €* Gesamtauflage: 320.000 Expl. Selektiv nach Gewerken (zum Beispiel Bauund Ausbaugewerbe): Sonderdruck im DHB Layout Für individuelle Einsätze zum Beispiel auf Messen Auflage: 10.000 Expl. Preis: 21.800,00 €* Preis: 31.450,00 €* Auflage: 88.500 Expl. *inkl. Produktionskosten und Beilegekosten; AE-fähig * inkl. Produktionskosten; AE-fähig Seite 17 SONDERWERBEFORMEN W Sponsoring Sie möchten noch enger an Ihre Zielgruppe heranrücken und wirklich mittendrin sein, statt nur dabei? Dann entdecken Sie unsere vielfältigen Möglichkeiten und werden Sie Sponsor. Zum Beispiel beim LifestyleEvent Germany’s Power People. Das außergewöhnliche Veranstaltungsformat zeigt schon im 7. Jahr: Handwerk hat Power – und sieht gut aus! Die Online-Community und eine Jury wählen jeweils die 12 schönsten Handwerkerinnen und Handwerker für unseren großen Kalender. Und die sechs Schönsten kämpfen auf der Internationalen Handwerksmesse in München um den Titel „Miss und Mister Handwerk“. Jedes Jahr neu. Und jedes Jahr mit rund drei Millionen Online-Votings! W zielgruppenspezifische Publikationen W Video Sie wollen Ihre Botschaft wirkungsvoll bei Ihren Kunden platzieren? Ob on- oder offline – nutzen Sie für Ihren Erfolg auch unsere Vertriebswege außerhalb der klassischen Werbung. Etwa das „Unternehmensnavi für junge Betriebe“, verteilt von den Beratungsstellen der Handwerkskammern direkt an Gründer und Junghandwerker. Zeigen Sie, was Sie haben! Web-Videos genießen große Popularität bei Usern. Platzieren Sie Ihr Firmen- /Produktvideo auf unserer Website. Anzeigenschluss: 1. September 2016 Erscheinungstag: 17. Oktober 2016 Sie haben noch kein Web-Video? Wir setzen Ihre Produkte speziell für Handwerker in Szene und übernehmen gerne die komplette Produktion: www.unternehmensnavi.info Preis: 1.000,00 € Laufzeit: 1 Monat • Drehbuch (max. 2 Minuten Länge) • Schnitt • Darsteller • Dreh im Raum Düsseldorf (Produkt wird von Ihnen gestellt) Nutzungsrechte: Eigennutzung auf Ihrer Website und Platzierung auf Websites der Verlagsanstalt Handwerk GmbH. Preis: 6.800,00 € Laufzeit: 1 Monat ONLINEWERBUNG W H ANDWERKSBLATT.DE DAS ENTSCHEIDERPORTAL IM HANDWERK Seite 18 mehr Infos unter www.handwerksblatt-media.de Werbeform Format in Pixel TKP FULLSIZEBANNER 468 × 60 50,00 € BIGSIZEBANNER 728 × 90 75,00 € SKYSCRAPER 120 × 600 75,00 € MEDIUM RECTANGLE 300 × 250 80,00 € WALLPAPER 728 × 90 120 × 600 100,00 € zweimal 120 × 600 und 990 × 90 125,00 € FIREPLACE AD Abweichende Formate bei mobiler Darstellung auf Smartphone und Tablet. Aktuelle Zugriffszahlen unter Deutsches Handwerksblatt http://ausweisung.ivw-online.de Datenanlieferung: Mindestens 5 Werktage vor Schalttermin per E-Mail an: [email protected] Dateiformate: JPG, PNG, GIFFormat oder Flashdateien, max. Größe 50 KB Für eine problemlose Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben: Kundennamen, URL auf die das Banner verlinkt werden soll, Banner im passenden Dateiformat, gebuchter Zeitraum. W ANSPRECHPARTNER Ramona Rittmann Telefon:0211/390 98-43 Fax: 0211/30 70 70 E-Mail:rittmann@ verlagsanstalt-handwerk.de Seite 19 NEWSLETTER 43 21o.n1nenten Ab S d Stan r 2015 be m e t ep Mit dem Newsletter von handwerksblatt.de werden die Unternehmer im Handwerk zwischen den DHB Ausgaben auf dem Laufenden gehalten und haben immer das Wichtigste im Blick. FULLSIZEBANNER TEXTANZEIGE 468 × 60 Pixel TKP 155,00 € Bild: 250 × 150 Pixel Text: 150 Zeichen zzgl. Überschrift TKP 165,00 € Datenanlieferung: Mindestens 5 Werktage vor Schalttermin per E-Mail an: [email protected] Dateiformate: JPG, PNG-Format, max. Größe 50 KB Für eine problemlose Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben: Kundennamen, URL auf die das Banner verlinkt werden soll, Banner im passenden Dateiformat, gebuchter Zeitraum. W ANSPRECHPARTNER Ramona Rittmann Telefon:0211/390 98-43 Fax: 0211/30 70 70 E-Mail:rittmann@ verlagsanstalt-handwerk.de COM LESER W 8 VON 10 HANDWERKSENTSCHEIDERN (82 %) nutzen ihren Kammertitel zur Information über Themen der Betriebsführung Seite 20 W F AST DIE HÄLFTE DER BETRIEBE HABEN 10 ODER MEHR MITARBEITER FEST ANGESTELLT. 47 % Befragte: n = 1012 W M EHR ALS DIE HÄLFTE DER LESER GIBT DAS EXEMPLAR WEITER. Ø 2,2 Leser: n = 803 W I NVESTITIONSVERHALTEN 93 % der Leser planen in den nächsten 2 Jahren Investitionen L ESER PRO EXEMPLAR Leser: n = 803 IFAK-Befragung Februar – April 2013; Stichprobe: Systematische Zufallsauswahl in den Verbreitungsgebieten vom Deutschen Handwerksblatt und Norddeutschem Handwerk Leser: n = 803 Seite 21 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. DEFINITIONEN „Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten als Auftraggeber (im folgenden AG) in einer Zeitschrift, einem ePaper/ eMagazin oder einem digitalen Angebot zum Zweck der Verbreitung. „ePaper“ ist eine ausschließlich in elektronischer Form ohne Trägermedium verbreitete Ausgabe einer Zeitung oder Zeitschrift, deren redaktioneller und werblicher Inhalt (ungeachtet etwaiger Zusatzfunktionen, die sich unmittelbar aus den technischen Nutzungsmöglichkeiten ergeben, z.B. Verlinkungen) weitgehend identisch ist mit der gleichnamigen Printausgabe und die im Hinblick auf die darin enthaltenen Anzeigen gemeinsam mit der Printausgabe vermarktet wird. „eMagazine“ ist eine ausschließlich in elektronischer Form ohne Trägermedium verbreitete Publikation, deren redaktioneller und werblicher Inhalt in der Regel eigenständig ist (auch vom Inhalt einer etwaigen gleichnamigen Printausgabe einer Zeitschrift abweicht) und die im Hinblick auf die darin enthaltenen Anzeigen eigenständig (unabhängig von einer etwaigen gleichnamigen Printausgabe) vermarktet wird. „Digitales Angebot“ sind alle Websites, Newsletter und vergleichbare Leistungen des Verlags für Desktop, Tablet und Smartphone. 2. VERTRAGSSCHLUSS UND BUCHUNGSKONDITIONEN Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden pro einzelnem Werbemittel oder für eine Anzahl von Werbemitteln. Im Rahmen dieser Verträge können feste Termine für einzelne Veröffentlichungen vereinbart werden, es ist aber auch möglich, die einzelnen Aufträge über einen Zeitraum auf Abruf abzuwickeln. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich zustande durch: • das Angebot zum Vertragsschluss durch den AG in Textform • und die Annahme des Auftrags durch die Auftragsbestätigung des Verlags in Textform oder durch Veröffentlichung des Werbemittels. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich unverbindlich. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur selbst zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner des Verlags nach diesen AGB. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich bezeichnete und identifizierbare Werbungtreibende angenommen. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur den Mandatsnachweis im Original zu verlangen und auch sich den Status als Agentur nachweisen zu lassen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Preisliste bzw. Verlagsberechnung. Bei Online-Werbemitteln sind für die Abrechnung der Werbeauslieferung die AdImpressions (AIs) gemäß Adserver des Verlags maßgeblich. AI ist definiert als Serveraufruf eines Werbemittels vom Adserver des Verlags. 3. ABSCHLUSS Ein Abschluss ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. 4. ABLEHNUNGSBEFUGNIS Der Verlag behält sich vor, Anzeigen und andere Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder • deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft, der technischen Form oder juristischer Bedenken unzumutbar ist • das Werbemittel auch Werbung Dritter oder für Dritte enthält. Aufträge für Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlags. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlags. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Verlag ist berechtigt, die Schaltung von Werbemitteln in elektronischen Ausgaben vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die ein Link in der Anzeige verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Der AG wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Der Verlag kann dem AG anbieten, die Anzeige durch eine andere Anzeige und/oder durch einen Link auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem AG nach Nachweis durch den Verlag in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung darüber obliegt dem Verlag. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, eine bereits veröffentlichte Anzeige aus der elektronischen Ausgabe zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte der Anzeige vornimmt oder die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem AG keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei der Verlag seinen vereinbarten Vergütungsanspruch behält. 5. DRUCKUNTERLAGEN FÜR ZEITUNGEN/ZEITSCHRIFTEN Aufträge für Anzeigen mit besonderen Platzierungswünschen müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem AG noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder sonstige Werbemittel in Zeitschriften ist allein der AG verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der AG verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der AG trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten des Verlags für vom AG gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Zeitschriftentitel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder sonstigen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der AG die Vorgaben des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der AG Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Vom AG anzuliefernde Beilagen müssen den Spezifikationen in den Mediadaten entsprechen. Bei Abweichungen oder falschen bzw. zu spät angelieferten Beilagen trägt der AG die damit verbundenen Kosten der Beteiligten. Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden durch den Verlag kenntlich gemacht. 6. BEREITSTELLUNG BEI ELEKTRONISCHEN WERBEMITTELN Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Anzeigen für elektronische Ausgaben (Banner, Ziel-URL, Alt-Text und ggf. Motivpläne) in der endgültigen digitalen Form bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten ersten Veröffentlichungstermin an den Verlag per E-Mail. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von zehn Werktagen. Sind die Dateien auf dem Server des AG oder eines Dritten abgespeichert, teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL der zu schaltenden Werbemittel mit. Etwaige Abweichungen sind mit dem Verlag unverzüglich in Textform abzustimmen. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom AG genannten Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert der Verlag Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung der Anzeige übernommen. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel austauschen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abweichen, wird der Verlag prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungstermins noch vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. 7. RECHTEEINRÄUMUNG UND GESETZLICHE BESTIMMUNGEN Der AG überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung Print- und in OnlineMedien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der OnlineMedien. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter Werbemittel, trägt ausschließlich der AG. Er ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und gewährleistet, dass durch den Inhalt der jeweiligen Werbemittel keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Er gewährleistet, im Rahmen der Vertragsbeziehung keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu verbreiten oder auf diese Bezug zu nehmen. Der AG sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der AG stellt den Verlag auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der AG ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Verlag wird den AG über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter informieren. 8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, speziell im Web jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder Hardware (z.B. Browser) des Users • wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) beim Verlag oder anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AGs sowie der Kommunikationswege vom AG zu den Servern des Verlags entstehen. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung wird der Verlag oder der Internetdienstleister versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des AG nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung oder einer Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des AG für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw.durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Sollten die vom Verlag zugesagten Medialeistung am Ende des Veröffentlichungszeitraums nicht erreicht sein, steht dem AG eine Ausgleichsbuchung zu. Mit Ablauf der ursprünglichen Schaltdauer gilt das Werk als vollendet im Sinne von § 646 BGB. Maßgeblich zur Ermittlung der Medialeistung ist die Zählung des Verlags. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt der Verlag nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der Server des Verlags. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server des Verlags liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden (sog. RedirectVerfahren) und der AG insoweit dem Verlag das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des AGs bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt der Verlag keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit. Der Verlag wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung.Der Verlag leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet der Verlag höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte. Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt werden, soweit sie vom Verlag gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind. Der Verlag übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation. Das gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten. Der AG haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Verlag durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlags als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Werbemittel. 9. VERGÜTUNG, PREISLISTE, TARGETING Die Vergütung der Leistung des Verlags richtet sich grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Veröffentlichung jeweils gültigen Preisliste, die jeweils im Internet veröffentlicht ist. Die Nettopreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Verlags zu halten. Targetingkriterien pro Werbeträger sind in einer Übersicht zusammen gefasst. Pro Targeting-Kriterium erhöht sich der TKP (Tausend-Kontakt-Preis) um die jeweils ausgewiesene Summe, sofern keine gesonderten TKPs für Targeting-Kampagnen angeben sind. 10. ANZEIGENBELEG/CHIFFRE Der Verlag liefert bei Anzeigen in gedruckten Titeln auf Wunsch ein Belegexemplar. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. 11. AUFLAGENMINDERUNG Aus einer Auflagenminderung kann außer in Fällen höherer Gewalt (auch Streik) bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie • bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20%, • bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15%, • bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10%, • bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5% beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen höherer Gewalt (auch Streik) bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13. ZAHLUNGSVERZUG Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, die Veröffentlichung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbar- tes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Werbeaufträgen einer Werbeagentur tritt diese mit Zustandekommen des Vertrages ihre dementsprechenden Zahlungsansprüche gegen den Agenturkunden sicherungshalber an den Verlag ab, der diese Abtretung annimmt. Der Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung des Verlags mind. 30 Tage in Verzug befindet. 14. DATENSCHUTZ Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Eintragungen in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden können. Der AG wird hiermit gemäß Telemediengesetz (TMG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die von ihm im Rahmen des Werbeauftrags angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG diese angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzung erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des AG bzw. des Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem AG die Schaltung und die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlags zu ermöglichen und um eine Abrechnung vornehmen zu können. Ferner ist der Verlag berechtigt, auf diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit zuzugreifen. Der Verlag gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Der AG kann jederzeit – nach schriftlicher Anfrage – die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich beim Verlag einsehen. Der Verlag verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TMG, BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Nutzungsverhältnis bekannt werdenden Daten des AGs, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke dieser AGB zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die AG von Interesse ist und verbessert werden kann, werden allgemeine, nicht-personenbezogene insbesondere statistische Daten über die Nutzung der Online- und Mobile-Leistungen des Verlags festgehalten. Dazu werden Umfragen durchgeführt und Daten und Informationen aus Server Protokolldateien auf ganzheitlicher Basis zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt. Im Bemühen, das Angebot noch effektiver zu gestalten, ist der AG damit einverstanden, dass der Verlag als Teilnehmer bei führenden Marktforschungsvorhaben Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers auf Produktebene an die durchführende Unternehmung zur Veröffentlichung übermittelt, sofern diese die ausschließliche Verwendung der Daten zu werbestatistischen Zwecken garantiert. 15.SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die Gültigkeit etwaiger AGB des AG – die dem Verlag vor oder nach Vertragsschluss vom AG übersandt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden oder auf die sich der AG bezieht – ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen oder der Verlag den anderen AGB nicht zugestimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu, dass diese damit als vereinbart gelten. Der Verlag behält sich eine jederzeitige Änderung der AGB sowie der Preislisten vor. AGB- und Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 10 Werktagen in Textform nach Zugang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden muss. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt lassen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die Regelungen in diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den Preislisten, Rabattstaffeln, den Targeting-Kriterien etc. vor. 16. GERICHTSSTAND/ANWENDBARES RECHT ERFÜLLUNGSORT IST DER SITZ DES VERLAGS. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des AG, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der AG nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. WV ERLAGSVERTRETUNGEN DEUTSCHES HANDWERKSBLATT Nielsen I, Nielsen V, Nielsen VI ,Nielsen VII BREMEN, HAMBURG, NIEDERSACHSEN, SCHLESWIG-HOLSTEIN, BERLIN, BRANDENBURG, MECKLENBURG-VORPOMMERN, SACHSEN-ANHALT, SACHSEN, THÜRINGEN Medien Kontor Norman Sauer Poppenbütteler Weg 222 22399 Hamburg Tel. 040/605 507 70 Fax 040/605 507 72 [email protected] Nielsen II NORDRHEIN-WESTFALEN medienservice + beratung Nicole Haubner Vereinsstraße 20 41472 Neuss Tel. 02131/406 37 0 Fax 02131/406 37 10 [email protected] Nielsen IIIa HESSEN, RHEINLAND-PFALZ, SAARLAND Verlagsbüro Weipert, Helmut Weipert jr. Palais Kronberg, Westerbachstraße 32 61476 Kronberg / Taunus Tel. 06173/325 09 70 Mobil 0171/802 24 48 Fax 06173/325 91 40 [email protected] Nielsen IIIb BADEN-WÜRTTEMBERG Verlagsbüro Scheuerle KG Lucian Michael Scheuerle Hardter Straße 56 72649 Wolfschlugen Tel. 07022/953 22 0 Fax 07022/953 22 22 [email protected] Nielsen IV BAYERN MMS Marrenbach Medien-Service Bruno Marrenbach Tucherpark 6 85622 Feldkirchen Kr. München Tel. 089/430 885 55 Fax 089/430 885 56 [email protected] WA NSPRECHPARTNER IM VERLAG Anzeigenleitung: Erwin Klein Telefon: 0211/390 98-86 [email protected] Anzeigenverkauf: Veronique Mertineit Telefon: 0211/390 98-85 [email protected] Kleinanzeigen: Birgit Japes Telefon: 0211/390 98-63 Fax: 0211/30 70 70 [email protected] Anzeigendisposition: Sabine Zerbe Telefon: 0211/390 98-62 Fax: 0211/30 70 70 [email protected] Katharina Heinen Telefon: 0211/390 98-61 Fax: 0211/30 70 70 [email protected]