DHB Mediadaten 2016

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DHB Mediadaten 2016
Seite 1
50 Brause Pausen
zu gewinnen!
AUSGABE DER HANDWERKSKAMMER DÜSSELDORF
Brauerei C. & A. VELTINS und
Deutsches Handwerksblatt
www.sortimo.de
3469 Verlagsanstalt Handwerk GmbH, 40042 Düsseldorf,
PF 105162, PVST, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt
Politik & Gesellschaft Seite 3
Spezial Vermarktung Seite 8
Kammerseite 1
Kammerseite 3
ZDH-Präsident formuliert
Erwartungen an die Politik
Marketing im Internet:
Ein Muss für Betriebe
Frühjahrskonjunktur
erneut im Aufwind
Im Porträt: Bestmeisterin
Nina Siekmann
Foto: noppyviva/Fotolia
Donnerstag, 14. Mai 2015 Nr. 9
ZEITUNG FÜR HANDWERK, HANDEL UND GEWERBE IN DEUTSCHLAND
ISSN 1435-3822
Foto: Ingo Lammert
Interview in
luftiger Höhe
H A NDW ER K S K A M M ER POT S DA M
EXTRAS FÜR
GUTE MITARBEITER
So halten Sie Ihre Top-Leute im Betrieb
Wohnungsmarkt:
Kaufen lohnt sich!
BRÜSSEL: Handwerkspräsident lobt die Mannschaft des ZDH-Büros in der europäischen
UNTERSUCHUNG: Die Wohnungspreise in Großstädten
Kapitale – EVP-Vertreter Elmar Brok fordert Ausbau des digitalen Binnenmarktes
steigen unaufhörlich. Droht eine Immobilienkrise?
Die Lobbyisten des Handwerks machen
gute Arbeit: In seiner Dankesrede zum
25-jährigen Jubiläum des ZDH-Büros
Brüssel lobte Handwerkspräsident Hans
Peter Wollseifer kürzlich die Entwicklung
von einem zarten Pflänzchen zu einer
bestens gewachsenen Handwerksvertretung. Aus dem Nischenthema „KMU“
habe sich eine Erfolgsgeschichte entwickelt, viele Dinge seien auf den Weg gebracht worden. Künftig müsse in der EU
gelten: Gesetze, die gut für den Bäckerbetrieb von nebenan sind, könnten nicht
schlecht für den international agierende
Industriekonzern sein. Europa von unten
her denken, dieser Paradigmenwechsel sei
auf dem Papier schon vor Jahren eingeleitet worden, er müsse nun auch konsequent umgesetzt werden.
Besonderer Dank galt Daniel Calleja
Crespo, Generaldirektor der GD Growth.
Er habe sich auf der IHM in München für
den deutschen Meisterbrief engagiert. Wie
überhaupt er sich schon seit Jahren für das
Prinzip „Think small first“ und eine sichtbare KMU-Politik einsetze. Ähnliches
Lob erfuhren auch die Brüsseler Vertreter
Dr. Walter Deffaa (GD Regionalpolitik),
Die Hypothekenzinsen haben mit 2,3 Prozent einen Rekord-Tiefstand erreicht. Als
Folge wächst die Nachfrage nach Wohnungseigentum rasant und die Preise steigen – vor allem in deutschen Großstädten. Allein in Berlin stieg der Preis für eine
Eigentumswohnung von 2010 bis 2014
um 41 Prozent. So das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft
Immobilienpreisentwicklung
in deutschen Großstädten
Dr. Rudolf Strohmeier (GD Forschung
und Innovation), der UEAPME-Generalsekretär Peter Faross und der Gastredner
des Abends Elmar Brok (MdEP). Dieser
attestierte dem Handwerk, in Brüssel gut
aufgestellt zu sein. Seine Strategie für die
EU-Politik: Die deutschen Vertreter in
Brüssel sollten darauf achten, dass Gesetze
G 44876
H A N DWER K I N B R A NDENB U RG
MEDIADATEN 2016
09 | 14
T V - S P O T J U G E N DL I C H E I M FO KU S D E R I M AG E K A M PAG N E
F I N A N Z E N E R FO LG R E I CH E B A N K VE R H A N D LU N G E N
Preisliste Nr. 50, gültig ab 1. Januar 2016, www.handwerksblatt.de
München
Azubitest: Hinter dem Azubitest verbergen
sich eigentlich 18 verschiedene Tests, die ein
Zufallsgenerator auswählt. Betriebsinhaber
können hier prüfen, ob sie den geeigneten
Bewerber gefunden haben, und Schulabgänger, ob sie fit sind für eine Ausbildung im
Handwerk. 20 Minuten dauert der Test, den
es auch als kostenlose App gibt.
Rubrik: handwerksblatt.de/azubitest
47%
Berlin
nicht nur gemacht, sondern auch ausgeführt werden. „Wir brauchen bessere Gesetze“, sagte Brok. Es gelte, Freiräume für
den Mittelstand zu schaffen und den digitalen Binnenmarkt auszubauen. „Wenn
wir mit Google und Co. mithalten wollen,
müssen wir mit der Kleinstaaterei aufhöRG
ren.“
Ihr Kontakt zum
Online auf
J A H R E S A B S C H LU S S B A L D S I N D P E R S O N E N GE S E L L S C H A F T E N D R A N
Veränderungen der Preise für Bestandswohnungen zwischen dem
1. Quartal 2010 und dem 3. Quartal 2014 in Prozent
Europa von unten: der Bäckerbetrieb als Vorbild für die international tätige Industrie
handwerksblatt.de
Newsletter: Die Newsletter des Deutschen
Handwerksblatts halten Sie auch zwischen
den Erscheinungsterminen von Zeitung und
Magazin immer auf dem Laufenden. Dabei
umfasst das Spektrum Themen wie Recht
und Steuern, Aus- und Weiterbildung,
Unternehmensführung, Finanzen oder auch
Gesellschaft und Reise.
Rubrik: Service – Newsletter
Köln. Sie nimmt auch unter die Lupe, ob
hierzulande aufgrund des großen Hypes
eine Immobilienkrise wie in den USA
droht, und gibt Entwarnung: Die jährlichen Nutzungskosten einer Eigentumswohnung liegen deutlich unter den Mietkosten. Ein Anstieg der Wohnungspreise
ist also gerechtfertigt und lässt nicht auf
eine spekulative Blase schließen.
41%
Hamburg
39%
Düsseldorf
32%
Stuttgart
27%
Frankfurt / Main
26%
Köln
25%
0
10
DHB-Grafik
hwk-duesseldorf.de
Telefon
Redaktion .................................... 0211/3 90 98-47
Anzeigenabteilung ....................... 0211/3 90 98-62
Vertrieb ........................................0211/3 90 98-20
Lehrstellenbörse: Das Online-Angebot der
Kammer bietet eine aktuelle Übersicht über
freie Lehrstellen und Praktikumsplätze im
Regierungsbezirk Düsseldorf. Ausbildungsbetriebe können ihre freien Lehrstellen und
Praktikumsplätze direkt in die Online-Börse
eintragen. Außerdem: Mit dem kostenlosen
Azubitest können Betriebsinhaber prüfen,
wie fit ihre Bewerber sind. Und Jugendliche,
E-Mail
Redaktion: [email protected]
Anzeigen: [email protected]
30
40
50%
Quellen: F+B, Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Online auf
Deutschen Handwerksblatt
Fax
Redaktion ................................... 0211/3 90 98-39
Anzeigen ..................................... 0211/30 70 70
20
die sich für eine Ausbildung im Handwerk
interessieren, erfahren, worauf es in der
Lehre und im Beruf ankommt.
Rubrik: Service
Foto: © Giuseppe Porzani, Fotolia.com
Handwerksblatt
Freiräume für den Mittelstand
sollen geschaffen werden
Foto: Thomas Rathay
Deutsches
Zum Start der Pro-Meister-Kampagne
„Wir machen MeisterInnen“ hat die
Handwerkskammer Düsseldorf ein
100 Quadratmeter großes Werbetransparent aufgehängt. Dabei führte
die Lehrgangsbetreuerin der Kammer
Jenny Erdel (l.) ein Video-Interview mit
Kristina Lambrecht vor dem Haupteingang der Kammer in 15 Metern
Höhe. Die 25-jährige Kraftfahrzeugmechatronikermeisterin sprach darin
über Mut, persönliche Ziele und Herausforderungen auf dem Weg zur
Meisterin und inwiefern diese Qualifikation zu ihrer persönlichen und
beruflichen Entwicklung beigetragen
hat. Den Kurzfilm will die Kammer
bei Meisterfeiern, Ausbildungs- und
Berufsmessen und auf Schuleinsätzen
zeigen.
handwerksblatt.de/mediathek
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/HUK^LYR
Seite 2
PROFIL
VERLAG: Wir sind seit über
TITEL: Seit Jahrzehnten ist
LESER: Inhaber, Geschäfts-
HANDWERKSBLATT.DE:
85 Jahren der Spezialist
für das Handwerk.
Als modern aufgestelltes
Medienhaus decken wir
den Informationsbedarf
der gesamten Branche ab:
Bücher, elektronische
Medien, Fachpublikationen.
das DHB das Entscheidermedium für Unternehmer
im Handwerk. Als Marktführer im Verbreitungsgebiet
informiert es mit seiner
Gesamtauflage nahezu
jeden dritten Handwerksbetrieb in Deutschland.
führer und leitende
Angestellte in Handwerksbetrieben ziehen wichtige
Informationen, die sie
für ihren betrieblichen
Alltag brauchen, aus ihrem
Handwerksblatt.
Das Entscheiderportal im
Handwerk informiert über
alle wichtigen Themen im
Handwerk, gibt Tipps und
Hilfestellung rund um das
Thema Unternehmensführung und begleitet den
Handwerksunternehmer bei
wichtigen Entscheidungen.
Seite 3
VERLAGSANGABEN
Erscheinungsweise
Zeitungsausgaben: 2 × monatlich
Magazinausgaben: monatlich
Jahrgang: 2016/68. Jahrgang
Web-Adresse:www.handwerksblatt.de
Mitgliedschaften: IVW, VDZ, Deutsche Fachpresse, ZDH
Organ:offizielles Mitteilungsorgan von
1
6 Handwerkskammern
Verlagsleitung: Hans Jürgen Below
Verlag: Verlagsanstalt Handwerk GmbH
Postanschrift:Postfach 10 51 62, 4
0042 Düsseldorf
Hausanschrift:Auf’m Tetelberg 7, 40221 Düsseldorf
Telefon: 0211/390 98-0
Fax: 0211/390 98-29
Internet:www.verlagsanstalt-handwerk.de
E-Mail:[email protected]
Redaktion
Chefredaktion:Dr. Rüdiger Gottschalk (v.i.S.d.P.)
Anzeigen
Leitung: Erwin Klein
Telefon: 0211/390 98-86
E-Mail:[email protected]
Disposition: Sabine Zerbe
Telefon: 0211/390 98-62
Fax: 0211/30 70 70
E-Mail:[email protected]
Katharina Heinen
Telefon: 0211/390 98-61
Fax: 0211/30 70 70
E-Mail: [email protected]
Kleinanzeigen: Birgit Japes
Telefon: 0211/390 98-63
Fax: 0211/30 70 70
E-Mail:[email protected]
Sonderproduktionen: Stefan Buhren
Telefon: 0211/390 98-48
E-Mail:[email protected]
Claudia Stemick
Fachredakteure:Kirsten Freund, Dr. Bettina Heimsoeth, Telefon: 0211/390 98-60
E-Mail:[email protected]
Brigitte Klefisch, Bernd Lorenz,
Chef vom Dienst: Dagmar Bachem
Lars Otten
Redaktionsassistenz:Gisela Käunicke
Telefon: 0211/390 98-47
Fax: 0211/390 98-39
E-Mail:[email protected]
Vertrieb
Leitung: Harald Buck
Telefon: 0211/390 98-20
Fax: 0211/390 98-79
E-Mail:[email protected]
Bezugspreis:
Jahresabonnement
Inland 30,00 € (inkl.
Versand und MwSt.)
Erfüllungsort / Gerichtsstand:
Düsseldorf
Bankverbindung:
Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46
Kto.-Nr. 7001465
IBAN:
DE47 4401 0046 0007 001465
BIC: PBNKDEFF
Zahlungsbedingungen:
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug
Mehrwertsteuer:
Alle aufgeführten
Anzeigenpreise zuzüglich
gesetzlicher MwSt.
Seite 4
TERMINE 2016
MAGAZ IN
ZE I TUN G
MA G A Z I N
ZEITUNG
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
1/2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Erscheinungstag
21. 1.
4. 2.
25. 2.
10. 3.
24. 3.
14. 4.
28. 4.
12. 5.
26. 5.
9. 6.
23. 6.
Anzeigenschluss
11. 1.
25. 1.
15. 2.
29. 2.
14. 3.
4. 4.
18. 4.
2. 5.
13. 5.
30. 5.
13. 6.
Ausgabe
1
2
3
4
5
6
Erscheinungstag
22. 1.
12. 2.
11. 3.
21. 4.
17. 5.
17. 6.
Anzeigenschluss
8. 1.
29. 1.
26. 2.
1. 4.
29. 4.
3. 6.
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Ausgabe
13/14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
Erscheinungstag
14. 7.
11. 8.
25. 8.
8. 9.
22. 9.
13. 10.
27. 10.
10. 11.
24. 11.
8. 12.
22. 12.
Anzeigenschluss
4. 7.
1. 8.
15. 8.
29. 8.
12. 9.
26. 9.
17. 10.
31. 10.
14. 11.
24. 11.
12. 12.
Ausgabe
7
8
9
10
11
12
Erscheinungstag
15. 7.
19. 8.
16. 9.
21. 10.
18. 11.
16. 12.
Anzeigenschluss
1. 7.
5. 8.
2. 9.
7. 10.
4. 11.
2. 12.
Ausgabe
Anzeigenschluss = Druckunterlagenschluss
Seite 5
SONDERTHEMEN 2016
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Aus- und
Weiterbildung
Frischer Wind
für den Energiemix
Hallen- und
Gerüstbau
Berufsbekleidung
und
Arbeitssicherheit
Richtig investieren Finanztipps für das
Handwerk
IT-Trends
im Handwerk
Erscheinungstag
21. 1.
  4. 2.
10. 3.
14. 4.
12. 5.
  9. 6.
Anzeigenschluss
11. 1.
25. 1.
29. 2.
  4. 4.
  2. 5.
30. 5.
Erscheinungstag
22. 1.
12. 2.
11. 3.
21. 4.
17. 5.
17. 6.
Anzeigenschluss
  8. 1.
29. 1.
26. 2.
  1. 4.
29. 4.
3. 6.
August
September
Oktober
Jahresheft 2016/17
November
Dezember
Aus- und
Weiterbildung
Berufsbekleidung
und Arbeitssicherheit
Neuheiten
von der IAA
Messekalender 2017
Bauen
mit Zukunft
11. 8.
22. 9.
13. 10.
24. 11.
22. 12.
14. 11.
12. 12.
18. 11.
16. 12.
  4. 11.
  2. 12.
SONDERTHEMA
ZEITUNG
MAGAZIN
SONDERTHEMA
ZEITUNG
MAGAZIN
Erscheinungstag
Anzeigenschluss
  1. 8.
12. 9.
26.   9.
Erscheinungstag
19. 8.
16. 9.
21. 10.
Anzeigenschluss
  5. 8.
  2. 9.
für junge Betriebe
Erscheinungstag:
17. 10.
Anzeigenschluss:
1. 9.
  7. 10.
mehr auf Seite 18
W M ESSETERMINE 2016
12. – 15.01. Heimtextil, Frankfurt/Main
13. – 16.01. DEUBAUKOM, Essen
16. – 19.01. DOMOTEX, Hannover
23. – 31.01. boot, Düsseldorf
02. – 05.02. DACH+HOLZ International, Stuttgart
16. – 19.02. bautec, Berlin
23. – 27.02. METAV, Düsseldorf
24.02. – 01.03.IHM, München
06. – 08.03. Internationale Eisenwarenmesse, Köln
13. – 18.03. Light+Building, Frankfurt/Main
16. – 19.03. FENSTERBAU FRONTALE, Nürnberg
05. – 08.04. IFH/Intherm, Nürnberg
09. – 11.04. SACHSENBACK, Dresden
11. – 17.04. bauma, München
25. – 29.04. Hannover Messe, Hannover
07. – 12.05. IFFA, Frankfurt/Main
20. – 23.09. glasstec, Düsseldorf
22. – 29.09. IAA Nutzfahrzeuge, Hannover
14. – 16.10. RoBau, Rostock
05. – 13.11. MODE HEIM HANDWERK, Essen
10. – 12.11. denkmal, Leipzig
16. – 21.01. Bau 2017, München
Seite 6
GESAMTAUSGABE
Mit 11 Zeitungs- und 5 Magazinausgaben informiert die Gesamtausgabe des
Deutschen Handwerksblatts nahezu jeden dritten Handwerksbetrieb in Deutschland.
1/1
1/2
hoch
1/2
quer
1/3
hoch
1/3
quer
1/4
Eckfeld
1/4
quer
A4
mm-Preise
Anzeigenteil
SCHWARZ/WEISS
22.885,20 €
11.466,90 €
11.461,50 €
7.648,20 €
7.615,80 €
5.741,55 €
5.739,88 €
12.436,20 €
9,55 €
ZWEIFARBIG
30.782,60 €
15.424,60 €
15.417,20 €
10.288,00 €
10.243,60 €
7.723,40 €
7.720,04 €
16.463,60 €
12,60 €
MEHRFARBIG
43.751,15 €
21.923,05 €
21.912,50 €
14.622,40 €
14.559,10 €
10.977,35 €
10.972,31 €
23.336,90 €
17,85 €
Preise inkl. Anschnitt bei Magazinausgaben
W P REISANTEILE (nicht
buchbar, Einzelbelegung siehe
Regionalausgaben Seite 8)
PREISANTEIL
Zeitungsausgaben
PREISANTEIL
Magazinausgaben
1/1
Farbmindestgröße Gesamtausgabe 270 mm
1/2 hoch
Anzeigenmindestgröße 1-spaltig / 20 mm
1/2 quer
1/3 hoch
1/3 quer
1/4 Eckfeld
1/4 quer
A4
mm-Preis
schwarz/weiß
17.955,00 €
9.001,80 €
8.996,40 €
6.004,80 €
5.972,40 €
4.509,00 €
4.498,20 €
7.506,00 €
5,40 €
zweifarbig
24.605,00 €
12.335,80 €
12.328,40 €
8.228,80 €
8.184,40 €
6.179,00 €
6.164,20 €
10.286,00 €
7,40 €
mehrfarbig
35.078,75 €
17.586,85 €
17.576,30 €
11.731,60 €
11.668,30 €
8.809,25 €
8.788,15 €
14.664,50 €
10,55 €
schwarz/weiß
4.930,20 €
2.465,10 €
2.465,10 €
1.643,40 €
1.643,40 €
1.232,55 €
1.241,68 €
4.930,20 €
4,15 €
zweifarbig
6.177,60 €
3.088,80 €
3.088,80 €
2.059,20 €
2.059,20 €
1.544,40 €
1.555,84 €
6.177,60 €
5,20 €
mehrfarbig
8.672,40 €
4.336,20 €
4.336,20 €
2.890,80 €
2.890,80 €
2.168,10 €
2.184,16 €
8.672,40 €
7,30 €
Preise inkl. Anschnitt bei Magazinausgaben
Seite 7
GESAMTAUSGABE
W RABATTSTAFFEL
MALSTAFFEL
W A UFLAGENANALYSE
MENGENSTAFFEL
Exemplare
DRUCKAUFLAGE
312.452
VERBREITETE AUFLAGE
311.800
abonnierte Exemplare
300.135
davon Mitgliederstücke
299.877
3 Anzeigen 3 %
6 Anzeigen 5 %
3.000 mm 5 %
12 Anzeigen 10 %
5.000 mm 10 %
18 Anzeigen 15 %
10.000 mm 15 %
22 Anzeigen 20 %
30.000 mm 20 %
Rabattgewährung (außer Beilagen und Einhefter) bei Abnahme innerhalb eines Abschlussjahres.
Abschlussführend bei der Gesamtausgabe ist das Zeitungsformat (1/1 Seite =3325 Gesamt-mm).
sonstiger Verkauf
6.094
W Z USCHLÄGE
VORZUGSPLATZIERUNG
25 %
BUNDDURCHDRUCK
10 %
ANSCHNITT*
10 %
2. / 3. UMSCHLAGSEITE inkl. Anschnitt (nur mehrfarbig)*
20 %
4. UMSCHLAGSEITE inkl. Anschnitt (nur mehrfarbig)*
25 %
* nur in Magazinausgaben möglich
VERKAUFTE AUFLAGE
FREISTÜCKE
REST-, ARCHIV- UND
BELEGEXEMPLARE
IVW II/2015
306.229
5.571
652
Seite 8
REGIONALAUSGABEN
verbreitete
Auflage
mm-Preis
mehrfarbig
1/1 Seite
mehrfarbig
244.065
5,80 €
8,05 €
11,40 €
37.905,00 €
Regionalkombi NRW
176.066 1)
4,65 €
5,65 €
8,70 €
28.927,50 €
94.827 1)
2,60 €
3,30 €
5,10 €
16.957,50 €
Kammerausgabe Düsseldorf
60.890
2,20 €
2,60 €
4,20 €
13.965,00 €
Kammerausgabe Köln
33.937
2,00 €
2,50 €
3,60 €
11.970,00 €
81.239 1)
2,60 €
3,30 €
5,10 €
16.957,50 €
Kammerausgabe Südwestfalen
12.452
1,60 €
1,95 €
2,95 €
9.808,75 €
Kammerausgabe Dortmund
20.710
1,60 €
1,95 €
2,95 €
9.808,75 €
Kammerausgabe Ostwestfalen-Lippe
19.643
1,60 €
1,95 €
2,95 €
9.808,75 €
Kammerausgabe Münster
28.434
1,60 €
1,95 €
2,95 €
9.808,75 €
53.343 1)
2,70 €
3,05 €
4,50 €
14.962,50 €
20.492
1,60 €
1,95 €
2,95 €
9.808,75 €
Kammerausgabe Trier
7.064
1,20 €
1,50 €
2,25 €
7.481,25 €
Kammerausgabe Rheinhessen
7.951
1,20 €
1,50 €
2,25 €
7.481,25 €
17.836
1,60 €
1,95 €
2,95 €
9.808,75 €
Kammerausgabe Saarland
14.656
1,60 €
1,95 €
2,95 €
9.808,75 €
KOMBI DHB MAGAZINAUSGABEN
67.735
4,30 €
5,40 €
8,00 €
9.504,00 € 2)
Regionalkombi Brandenburg
Regionalkombi Westfalen
Z E I T UNG
mm-Preis
zweifarbig
KOMBI DHB ZEITUNGSAUSGABEN
Regionalkombi Nordrhein
Regionalkombi Rheinland-Pfalz
Kammerausgabe Koblenz
Kammerausgabe Pfalz
MAGAZ IN
mm-Preis s/w
41.482 1)
2,50 €
3,10 €
4,60 €
5.464,80 € 2)
Kammerausgabe Potsdam
18.106
1,20 €
1,55 €
2,20 €
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323 mm × 475 mm
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Spaltenbreite Anzeigenteil
Spaltenbreite Textteil
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3-SPALTIG: 137 mm
4-SPALTIG: 183 mm
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PAPIERFORMAT:
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185 mm × 270 mm
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Beschnittzugabe
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2-SPALTIG: 105 mm
3-SPALTIG: 160 mm
4-SPALTIG: 214 mm
Raster:
40er Raster
Farbmindestgröße:
270 mm
(Kammerausgaben
120 mm)
Umrechnungsfaktor:
1,17
(1 Textspalte =
1,17 Anzeigenspalten)
6-SPALTIG: 323 mm
Spaltenbreite Textteil
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1 2
1-SPALTIG: 44 mm
1-SPALTIG: 50 mm
2-SPALTIG: 90 mm
2-SPALTIG: 105 mm
4-SPALTIG: 185 mm
Rollen-Offset
5-SPALTIG: 269 mm
Spaltenbreite Anzeigenteil
3-SPALTIG: 137 mm
Druckverfahren:
Druckverfahren:
Bogen-Offset
Raster:
70er Raster
Farbmindestgröße:
270 mm
(Kammerausgaben
120 mm)
Seite 12
FORMATBEISPIELE
M AGAZI N
Z E I T UNG
1/1
FORMAT
(mm Breite × mm Höhe)
GESAMT-mm
323 × 475
3.325
MIT ANSCHNITT
(mm Breite × mm Höhe)
+ 3 mm Beschnittzugabe
210 × 297
OHNE ANSCHNITT
(mm Breite × mm Höhe)
185 × 270
GESAMT-mm
1/2
1/3
1/4
A4
hoch
quer
hoch
quer
Eckfeld
quer
160 × 475
323 × 238
105 × 475
323 × 158
160 × 238
323 × 119
1.667
1.666
1.112
1.106
835
833
101 × 297
210 × 151
69 × 297
210 × 106
101 × 151
210 × 84
Zeitung
Magazin
214 × 297
1.390
210 × 297
1.080
90 × 270
185 × 135
540
59 × 270
185 × 90
360
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270
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Handwerksgruppen
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chemische und Reinigungsgewerbe
62.600
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Anlieferung:
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Farbanzeigen, Bitte liefern Sie zu jeder Anzeige einen verbindlichen Ausdruck.
Belege, Proofs:Für den Druck von Anzeigen in Euroskala (CMYK) benötigen
wir einen druckverbindlichen Proof. Ohne diesen übernehmen wir keine Gewährleistung für das Druckergebnis.
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5 Exemplare vorab an den Verlag:
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Verarbeitung:
Gefalzte Beilagen müssen in Kreuzbruch-,
Wickel- oder Mittelfalz mit dem Falz an der
Längsseite verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind nicht möglich. Die Beilagen müssen
für eine maschinelle Verarbeitung geeignet
sein. Besteht eine Beilage aus mehreren
Teilen, ist eine feste Verbindung erforderlich.
Preise:
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haften Daten, falschen Einstellungen oder unvollständigen
Angaben werden in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- und Lithoarbeiten. Diese DTPArbeiten werden nach dem Zeitaufwand des erforderlichen
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Seite 21
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. DEFINITIONEN
„Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag zwischen
Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder
anderer Werbemittel von Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten als Auftraggeber (im
folgenden AG) in einer Zeitschrift, einem ePaper/ eMagazin oder einem digitalen Angebot
zum Zweck der Verbreitung. „ePaper“ ist eine
ausschließlich in elektronischer Form ohne
Trägermedium verbreitete Ausgabe einer
Zeitung oder Zeitschrift, deren redaktioneller
und werblicher Inhalt (ungeachtet etwaiger
Zusatzfunktionen, die sich unmittelbar aus den
technischen Nutzungsmöglichkeiten ergeben,
z.B. Verlinkungen) weitgehend identisch ist mit
der gleichnamigen Printausgabe und die im
Hinblick auf die darin enthaltenen Anzeigen
gemeinsam mit der Printausgabe vermarktet
wird. „eMagazine“ ist eine ausschließlich in
elektronischer Form ohne Trägermedium
verbreitete Publikation, deren redaktioneller und
werblicher Inhalt in der Regel eigenständig ist
(auch vom Inhalt einer etwaigen gleichnamigen
Printausgabe einer Zeitschrift abweicht) und die
im Hinblick auf die darin enthaltenen Anzeigen
eigenständig (unabhängig von einer etwaigen
gleichnamigen Printausgabe) vermarktet wird.
„Digitales Angebot“ sind alle Websites, Newsletter und vergleichbare Leistungen des Verlags
für Desktop, Tablet und Smartphone.
2. VERTRAGSSCHLUSS
UND BUCHUNGSKONDITIONEN
Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen
werden pro einzelnem Werbemittel oder für eine
Anzahl von Werbemitteln. Im Rahmen dieser
Verträge können feste Termine für einzelne
Veröffentlichungen vereinbart werden, es ist
aber auch möglich, die einzelnen Aufträge über
einen Zeitraum auf Abruf abzuwickeln. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich
zustande durch:
• das Angebot zum Vertragsschluss durch den
AG in Textform
• und die Annahme des Auftrags durch die
Auftragsbestätigung des Verlags in Textform
oder durch Veröffentlichung des Werbemittels.
Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen
sind rechtlich unverbindlich. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im
Zweifel mit der Werbeagentur selbst zustande,
vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen,
d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner
des Verlags nach diesen AGB. Aufträge von
Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für
namentlich bezeichnete und identifizierbare
Werbungtreibende angenommen. Der Verlag ist
berechtigt, von der Werbeagentur den Mandatsnachweis im Original zu verlangen und auch sich
den Status als Agentur nachweisen zu lassen. Die
Abrechnung erfolgt auf Basis der Preisliste bzw.
Verlagsberechnung. Bei Online-Werbemitteln sind
für die Abrechnung der Werbeauslieferung die
AdImpressions (AIs) gemäß Adserver des Verlags
maßgeblich. AI ist definiert als Serveraufruf eines
Werbemittels vom Adserver des Verlags.
3. ABSCHLUSS
Ein Abschluss ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der
dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu
gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen
Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers
erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für
Unternehmen, deren Geschäftszweck unter
anderem darin besteht, für verschiedene
Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen,
um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses
das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb
eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen
und veröffentlicht wird. Werden einzelne oder
mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist,
rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines
Jahres entsprechenden Nachlass. Wird für
konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung
sind Unternehmen, zwischen denen eine
kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50
Prozent besteht.
4. ABLEHNUNGSBEFUGNIS
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen und andere
Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen
eines Abschlusses – abzulehnen, wenn
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder
• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem
Beschwerdeverfahren beanstandet wurde
oder
• deren Veröffentlichung für den Verlag wegen
des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft, der
technischen Form oder juristischer Bedenken
unzumutbar ist
• das Werbemittel auch Werbung Dritter oder für
Dritte enthält.
Aufträge für Werbemittel sind für den Verlag erst
nach Vorlage des Musters und dessen Billigung
bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für
Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in
jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen
Annahmeerklärung des Verlags. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlags. Die Ablehnung einer Anzeige oder
eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Verlag ist
berechtigt, die Schaltung von Werbemitteln in
elektronischen Ausgaben vorübergehend zu
unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht
auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt,
auf die ein Link in der Anzeige verweist. Dies gilt
insbesondere in den Fällen der Ermittlungen
staatlicher Behörden oder einer Abmahnung
eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese
ist offensichtlich unbegründet. Der AG wird über
die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu
entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Der Verlag kann dem
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Anzeige und/oder durch einen Link auf eine
andere Website zu ersetzen. Die insoweit
entstehenden Mehrkosten können dem AG
nach Nachweis durch den Verlag in Rechnung
gestellt werden; die Entscheidung darüber
obliegt dem Verlag. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Der
Verlag ist insbesondere berechtigt, eine bereits
veröffentlichte Anzeige aus der elektronischen
Ausgabe zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unabgesprochene Änderungen der
Inhalte der Anzeige vornimmt oder die URL der
Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website,
auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In
diesem Fall steht dem AG keine kostenfreie
Ersetzungsbefugnis zu, wobei der Verlag seinen
vereinbarten Vergütungsanspruch behält.
5. DRUCKUNTERLAGEN FÜR
ZEITUNGEN/ZEITSCHRIFTEN
Aufträge für Anzeigen mit besonderen Platzierungswünschen müssen so rechtzeitig beim
Verlag eingehen, dass dem AG noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen
Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Für die
rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie
Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen
oder sonstige Werbemittel in Zeitschriften ist
allein der AG verantwortlich. Bei der Anlieferung
von digitalen Druckunterlagen ist der AG
verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere
dem Format oder den technischen Vorgaben
des Verlags entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der AG trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt
werden. Kosten des Verlags für vom AG gewünschte oder zu vertretende Änderungen der
Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
Vereinbart ist die für den belegten Zeitschriftentitel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche
Beschaffenheit der Anzeigen oder sonstigen
Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur
für den Fall, dass der AG die Vorgaben des
Verlags zur Erstellung und Übermittlung von
Druckunterlagen einhält. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich
geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so
hat der AG Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Vom AG anzuliefernde
Beilagen müssen den Spezifikationen in den
Mediadaten entsprechen. Bei Abweichungen
oder falschen bzw. zu spät angelieferten
Beilagen trägt der AG die damit verbundenen
Kosten der Beteiligten. Anzeigen, die auf Grund
ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind,
werden durch den Verlag kenntlich gemacht.
6. BEREITSTELLUNG BEI ELEKTRONISCHEN WERBEMITTELN
Der AG ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Anzeigen für
elektronische Ausgaben (Banner, Ziel-URL,
Alt-Text und ggf. Motivpläne) in der endgültigen
digitalen Form bis spätestens fünf Werktage vor
dem vereinbarten ersten Veröffentlichungstermin an den Verlag per E-Mail. Für Sonderwerbeformen gilt eine Frist von zehn Werktagen.
Sind die Dateien auf dem Server des AG oder
eines Dritten abgespeichert, teilt der AG unter
Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL der zu schaltenden Werbemittel mit. Etwaige Abweichungen sind mit dem
Verlag unverzüglich in Textform abzustimmen.
Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die
vom AG genannten Adressen, auf die das
Werbemittel verweisen soll. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert
der Verlag Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder
nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für
die vereinbarte Verbreitung der Anzeige übernommen. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Werbemittel austauschen oder
verändern oder von einem evtl. bestehenden
Motivplan abweichen, wird der Verlag prüfen,
ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich
vereinbarten Veröffentlichungstermins noch
vorgenommen werden können. Ist dies nicht
der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen
Vereinbarung.
7. RECHTEEINRÄUMUNG
UND GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Der AG überträgt dem Verlag sämtliche für die
Nutzung der Werbung Print- und in OnlineMedien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung,
Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und
zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte
übertragbar und zeitlich und inhaltlich in dem für
die Durchführung des Auftrags notwendigen
Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen
Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung
mittels aller bekannten technischen Verfahren
sowie aller bekannten Formen der OnlineMedien. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter
Werbemittel, trägt ausschließlich der AG. Er ist
verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die
Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen
verstoßen und gewährleistet, dass durch den
Inhalt der jeweiligen Werbemittel keine Rechte
Dritter beeinträchtigt werden. Er gewährleistet,
im Rahmen der Vertragsbeziehung keine
rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu verbreiten
oder auf diese Bezug zu nehmen. Der AG
sichert zu, dass er alle zur Schaltung des
Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der
AG stellt den Verlag auf erstes Anfordern von
allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der
Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Die
Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der
notwendigen Rechteverteidigung gegenüber
Dritten entstehenden Kosten. Der AG ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit
Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Verlag wird den AG über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter
informieren.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils
üblichen technischen Standard entsprechende,
bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche
Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es
nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
speziell im Web jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er
hervorgerufen wird:
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten
Darstellungssoft- oder Hardware (z.B. Browser) des Users
• wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe des Werbemittels dessen Zweck nicht
wesentlich beeinträchtigt oder durch Störung
der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht
ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall)
beim Verlag oder anderer Betreiber oder durch
Rechnerausfall auf Grund Systemversagens
oder Leitungsausfall oder durch unvollständige
und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern
(Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache
oder durch einen Ausfall des vom Verlag
genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24
Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb
von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind
Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung
des Rechners des AGs sowie der Kommunikationswege vom AG zu den Servern des Verlags
entstehen. Bei einem Ausfall des Ad-Servers
über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10
Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung wird der Verlag oder der
Internetdienstleister versuchen, den Ausfall an
Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der
Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des AG nicht zuwiderläuft. Im Falle des
Scheiterns einer Nachlieferung oder einer
Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt
die Zahlungspflicht des AG für die in dem
Zeitraum nicht realisierten bzw.durchschnittlich
nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen. Sollten die vom
Verlag zugesagten Medialeistung am Ende des
Veröffentlichungszeitraums nicht erreicht sein,
steht dem AG eine Ausgleichsbuchung zu. Mit
Ablauf der ursprünglichen Schaltdauer gilt das
Werk als vollendet im Sinne von § 646 BGB.
Maßgeblich zur Ermittlung der Medialeistung ist
die Zählung des Verlags. Außerhalb seines
Herrschaftsbereiches trägt der Verlag nicht die
Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einem der Server des Verlags. Soweit
die Werbemittel nicht auf einem Server des
Verlags liegen, sondern durch den Server eines
Dritten ausgeliefert werden (sog. RedirectVerfahren) und der AG insoweit dem Verlag das
Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des AGs bzw. des Dritten
bereitstellt, übernimmt der Verlag keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung
der Daten über das Internet sowie auch nicht
bzgl. der sich daraus ergebenden weiteren
Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und
Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit. Der Verlag wird mehr als unerhebliche
Störungen und Fehler seiner Server schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche
Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu
beseitigen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die
zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte
auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit,
Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern
zu überprüfen und übernimmt dafür weder
ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder
die Haftung.Der Verlag leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; in allen
anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für
Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss
vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht
für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die
Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei
Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter
oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz,
auf den üblicherweise und typischerweise in
derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG
nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit
eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne
fahrlässig verletzt wurde, haftet der Verlag
höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die er für
die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält
oder erhalten hätte. Die Haftung für Schäden
wegen der Verletzung von Körper, Leben und
Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Auf Mängel können
Schadensersatzansprüche des AGs nur gestützt
werden, soweit sie vom Verlag gem. §§ 276, 278
BGB zu vertreten sind. Der Verlag übernimmt,
abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und
-möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für
Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung,
Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation. Das gilt nicht für Staaten bzw.
Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die
Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig
entstandene Schäden nicht gestatten. Der AG
haftet für alle Folgen und Nachteile, die der
Verlag durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch
entstehen, dass der AG seinen sonstigen Obliegenheiten nach diesen AGB nicht nachkommt.
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer
Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger
Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner
Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlags als auch in
fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur
Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat
der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der
veröffentlichten Werbemittel.
9. VERGÜTUNG, PREISLISTE, TARGETING
Die Vergütung der Leistung des Verlags richtet
sich grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der
Veröffentlichung jeweils gültigen Preisliste, die
jeweils im Internet veröffentlicht ist. Die Nettopreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Werbeagenturen und sonstige
Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit
den Werbungtreibenden an die Preislisten des
Verlags zu halten. Targetingkriterien pro Werbeträger sind in einer Übersicht zusammen gefasst.
Pro Targeting-Kriterium erhöht sich der TKP
(Tausend-Kontakt-Preis) um die jeweils ausgewiesene Summe, sofern keine gesonderten TKPs
für Targeting-Kampagnen angeben sind.
10. ANZEIGENBELEG/CHIFFRE
Der Verlag liefert bei Anzeigen in gedruckten
Titeln auf Wunsch ein Belegexemplar. Je nach
Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung
des Verlags über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige. Bei Chiffreanzeigen
wendet der Verlag für die Verwahrung und
rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege
weitergeleitet.
11. AUFLAGENMINDERUNG
Aus einer Auflagenminderung kann außer in
Fällen höherer Gewalt (auch Streik) bei einem
Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung
ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie
• bei einer Garantieauflage bis zu 50 000
Exemplaren mindestens 20%,
• bei einer Garantieauflage bis zu 100 000
Exemplaren mindestens 15%,
• bei einer Garantieauflage bis zu 500 000
Exemplaren mindestens 10%,
• bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5% beträgt.
Eine Auflagenminderung aus Gründen höherer
Gewalt (auch Streik) bleibt unberücksichtigt. Als
Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf
andere Weise genannte durchschnittliche
Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt
ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich
tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind
bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht
im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung
werden nach der Preisliste gewährt.
13. ZAHLUNGSVERZUG
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden
bankübliche Zinsen und Einziehungskosten
berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrags
bis zur Zahlung zurückstellen und für noch
ausstehende Schaltungen Vorauszahlung
verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des AG berechtigen den
Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, die Veröffentlichung weiterer Werbemittel
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbar-
tes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Bei Werbeaufträgen einer Werbeagentur tritt
diese mit Zustandekommen des Vertrages ihre
dementsprechenden Zahlungsansprüche gegen
den Agenturkunden sicherungshalber an den
Verlag ab, der diese Abtretung annimmt. Der
Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung
gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen,
wenn die auftraggebende Agentur sich mit der
Begleichung der Rechnung des Verlags mind.
30 Tage in Verzug befindet.
14. DATENSCHUTZ
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie
alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen
Daten werden in automatisierten Dateien
gespeichert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Eintragungen in andere
elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für
Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet
und verändert werden können. Der AG wird
hiermit gemäß Telemediengesetz (TMG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger
datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon
unterrichtet, dass die von ihm im Rahmen des
Werbeauftrags angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke
maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und
genutzt werden, zu dem der AG diese angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere
Nutzung erteilt wurde sowie zum Zwecke der
Abrechnung und Vergütung. Der Verlag ist
berechtigt, die personenbezogenen Daten des
AG bzw. des Interessenten im Rahmen der
Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der
Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies
erforderlich ist, um dem AG die Schaltung und
die Inanspruchnahme der Leistungen des
Verlags zu ermöglichen und um eine Abrechnung vornehmen zu können. Ferner ist der
Verlag berechtigt, auf diese zur Erhaltung seiner
Betriebsfähigkeit zuzugreifen. Der Verlag gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser
Daten. Der AG kann jederzeit – nach schriftlicher
Anfrage – die zu seiner Person gespeicherten
persönlichen Daten, unentgeltlich beim Verlag
einsehen. Der Verlag verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen des TMG, BDSG sowie der
sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm
aus dem Nutzungsverhältnis bekannt werdenden Daten des AGs, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung
der Zwecke dieser AGB zu verwenden, das
Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies
gesetzlich erforderlich ist. Um feststellen zu
können, inwiefern das Angebot für die AG von
Interesse ist und verbessert werden kann,
werden allgemeine, nicht-personenbezogene
insbesondere statistische Daten über die
Nutzung der Online- und Mobile-Leistungen des
Verlags festgehalten. Dazu werden Umfragen
durchgeführt und Daten und Informationen aus
Server Protokolldateien auf ganzheitlicher Basis
zusammengefasst und für Statistiken und
Analysen genutzt. Im Bemühen, das Angebot
noch effektiver zu gestalten, ist der AG damit
einverstanden, dass der Verlag als Teilnehmer
bei führenden Marktforschungsvorhaben
Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers auf
Produktebene an die durchführende Unternehmung zur Veröffentlichung übermittelt, sofern
diese die ausschließliche Verwendung der Daten
zu werbestatistischen Zwecken garantiert.
15.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Gültigkeit etwaiger AGB des AG – die dem
Verlag vor oder nach Vertragsschluss vom AG
übersandt oder auf andere Weise zur Verfügung
gestellt werden oder auf die sich der AG bezieht
– ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen oder der Verlag den anderen AGB
nicht zugestimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere führt die Unterlassung
eines Widerspruchs bzw. eine unterbliebene
Zurückweisung anderer AGB seitens des
Verlages nicht dazu, dass diese damit als
vereinbart gelten. Der Verlag behält sich eine
jederzeitige Änderung der AGB sowie der
Preislisten vor. AGB- und Preisänderungen für
erteilte Anzeigenaufträge sind wirksam, wenn
sie vom Verlag mindestens einen Monat vor
Veröffentlichung der Anzeige angekündigt
werden. In diesem Falle steht dem Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 10
Werktagen in Textform nach Zugang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden muss. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen
dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Regelung
dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt lassen. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung soll eine solche
wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
möglichst nahe kommt. Die Regelungen in
diesen AGB gehen im Konfliktfalle den Regelungen in den Preislisten, Rabattstaffeln, den
Targeting-Kriterien etc. vor.
16. GERICHTSSTAND/ANWENDBARES
RECHT ERFÜLLUNGSORT
IST DER SITZ DES VERLAGS.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags.
Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten
nach deren Wohnsitz. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des
AG, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der AG nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Verlags vereinbart.
WV
ERLAGSVERTRETUNGEN
DEUTSCHES HANDWERKSBLATT
Nielsen I, Nielsen V, Nielsen VI ,Nielsen VII
BREMEN, HAMBURG, NIEDERSACHSEN,
SCHLESWIG-HOLSTEIN, BERLIN, BRANDENBURG,
MECKLENBURG-VORPOMMERN,
SACHSEN-ANHALT, SACHSEN, THÜRINGEN
Medien Kontor
Norman Sauer
Poppenbütteler Weg 222
22399 Hamburg
Tel. 040/605 507 70
Fax 040/605 507 72
[email protected]
Nielsen II
NORDRHEIN-WESTFALEN
medienservice + beratung
Nicole Haubner
Vereinsstraße 20
41472 Neuss
Tel. 02131/406 37 0
Fax 02131/406 37 10
[email protected]
Nielsen IIIa
HESSEN, RHEINLAND-PFALZ,
SAARLAND
Verlagsbüro Weipert, Helmut Weipert jr.
Palais Kronberg, Westerbachstraße 32
61476 Kronberg / Taunus
Tel. 06173/325 09 70
Mobil 0171/802 24 48
Fax 06173/325 91 40
[email protected]
Nielsen IIIb
BADEN-WÜRTTEMBERG
Verlagsbüro Scheuerle KG
Lucian Michael Scheuerle
Hardter Straße 56
72649 Wolfschlugen
Tel. 07022/953 22 0
Fax 07022/953 22 22
[email protected]
Nielsen IV
BAYERN
MMS
Marrenbach Medien-Service
Bruno Marrenbach
Tucherpark 6
85622 Feldkirchen Kr. München
Tel. 089/430 885 55
Fax 089/430 885 56
[email protected]
WA
NSPRECHPARTNER
IM VERLAG
Anzeigenleitung:
Erwin Klein
Telefon: 0211/390 98-86
[email protected]
Anzeigenverkauf:
Veronique Mertineit
Telefon: 0211/390 98-85
[email protected]
Kleinanzeigen:
Birgit Japes
Telefon: 0211/390 98-63
Fax: 0211/30 70 70
[email protected]
Anzeigendisposition:
Sabine Zerbe
Telefon: 0211/390 98-62
Fax: 0211/30 70 70
[email protected]
Katharina Heinen
Telefon: 0211/390 98-61
Fax: 0211/30 70 70
[email protected]

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