Hausordnung
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Hausordnung
Hausordnung Unser Wanderheim verfugt über 34 Betten, aufgeteilt in 2 Fünfer-, 4 Vierer- und einem Achtezimmer, 3 Waschräume mit fließend Kalt- und Warmwasser, Toiletten und 2 Duschkabinen, 1 Küche mit allem notwendigen Zubehör (Gasherd, Töpfe, Pfannen, Bestecke, Geschirr, Gläser u.a.) und 1 Aufenthaltsraum mit 50 bis 70 Plätzen. An Wochenenden und Feiertagen werden jedoch 2 Vierezimmer als Diensträume benötigt, es können dann nur 26 Betten angeboten werden. Abweichungen bitte bei der Belegung absprechen. Alle Räume sind beheizbar. Auf dem Freigelände um das Wanderheim gibt es eine wettergeschtlEte Grillanlage, Tische, Bänke und verschiedene Kinderspielgeräte. Unsere Gäste müssen sich selbst verpflegen. Geschirrtticher sind mitzubringen. Da jedoch das Wanderheim auch auf die Einnahmen aus Getränkeverkäufen angewiesen ist, möchten wir, dass keine eigenen Kaltgetränke von unseren Besuchern mitgebracht werden. Die Wiehardt hat einen gut ausgestatteten Getränkevorat, aus dem zu angemessenen Preisen gekauft werden kann. Fär Kindergärten und Schulklassen gelten abweichende Regelungen. Übernachtungsgäste müssen die Betten mit eigener Bettwäsche (Laken, Bezug, Kissenbezug) beziehen. Schlafsäcke sind nicht erlaubt. Leihbettwäsche 7 Euro. Alle benutzten Räume, Flure und Treppen m{lssen gr{tndlich geputzt werden (Nassreinigung), besonders sorgfältig Ktrche, Wasch- und Toilettenräume. Betten glatt ziehen, Mülleimer und Papierkörbe entleeren. Reinigungsmaterialien sind vorhanden. Umlage und Grillanlage aufräumen, nichts zurücklassen, vor allem keine Lebensmittel. Außerhalb des Hauses dtirfen keine Radios, Verstärker o.ä. betrieben werden, im Hausinnern nur mit Genehmigung unseres Hüttendienstes. Bitte keine Haustiere (Hunde, Katzen, u.ä.) mitbringen. Das gesamte Wanderheim ist ein Nichtrauerhaus. Der Umgang mit brennenden Kezen, Feuezeugen und Streichhölzern in den Treppen-, Fluren und Schlafräumen ist ausdrircklich untersagt. lnsbesondere bei Aufenthalten von Schulklassen, Jugend- und Familiengruppen weisen wir darauf hin, dass die Schlafräume nicht als Aufenthaltsräume benutzt werden dürfen. Bitte keine Getränke, Süßigkeiten oder Kaugummimit in die Schlafräume nehmen. Offene Feuer (sog. Lagerfeuer) sind nur mit ausdrtlcklicher, vorheriger Genehmigung unseres Hijtten dienstes erlaubt. Nur gesammeltes Holz venrenden, keinesfalls unser Brennholz aus dem Holzschuppen. Fur Verluste und Schäden an den Gebäuden, am lnventiar, an der Umlage und seinen Einrichtungen sind die Verursacher voll ersatzpflichtig. Vorfälle sind umgehend unserem Htlftendienst miEuteilen. Aus gegebener Veranlassung sind unsere Hüttendienste angewiesen und berechtig bei der Hausabnahme auf dabei festgestellt ilängel aufmerksam zu machen und, wenn erforderlich, um Nachbesserung zu bitten. Bei kurzfristigem Rticktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor dem verbindlich vereinbarten Termin sind die Übernachtungspreise zu entrichten, falls das Haus andenrreitig nicht mehr belegt werden kann. Zusätzliche lnformationen für Schulklassen. Juoend- und Familienoruppen Die Vierezimmer 5 und 6, und der dazu gehörende Waschraum mit Toilette sind in der Regel den Aufsichts - und Begleitpersonen vorbehalten. Bei Bedarf ist auch eine andere Zimmeraufteilung möglich. Bifte stellen sie bitte vor dem Aufenthalt in unserem Wanderheim fest, ob sich unter den von lhnen betreuten Kindern Bettnässer (dauernde oder gelegentliche) befinden. Um diesen Kindern ebenfalls die Teilnahme zu ermöglichen, muss von den Leitern in geeigneterWeise daftlr gesorgt werden, das Bettzeug und Matrake nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Gegebenenfalls muss der SGV Schadensersatz fordern. Der Holz- und Geräteschuppen darf nur zum Heranschaffen von Heizmaterial, unter Aufsicht, betreten werden. Die Kennzeichnung der Entnahmestelle ist zu beachten. Der Notausgang, zweiter {ettungsweg, ist kein Balkon flir Kinder. Von den aufsichtfu]irfiäEnlbnrfraten oder Betreuem ist darauf zu achten, dass keine Kinder den Notausgang unbefugt betreten. Die Teichanlage ist eingezäunt worden, um den dort noch vorkommenden Lurcharten und lnsekten ein Weiterleben zu ermöglichen. Sie darf nicht betreten werden.