Infomaterial für Zahnärzte
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Infomaterial für Zahnärzte
www.z-easy.de FAQs – Häufig gestellte Fragen (I) „Wir sind schon bei einer Abrechnungsstelle, warum sollten wir auch noch die Z-Easy-Teilzahlung anbieten?“ Rund ein Drittel der niedergelassen en Zahnärzte vertraut auf die Dienste einer zahnärztlichen Abrechnungsstelle. Deren Dienstleistung besteht vereinfacht gesagt darin, für den Behandler die Liquidierung der Pati enteneigenanteile g egen eine Gebühr zwischen 3,5 und 6 % zu übernehmen, also die hieraus ermittelten Umsätze vorzufinanzieren und mit bis zu 100% Ausfallschutz zu versehen. Inzwischen bieten die meisten dieser Abrechnungsstellen auch eine Teilzahlungsmöglichkeit für die Patienten ihrer Abrechnungskunden an. In der Regel erhält der Patient zusammen mit der Rechnung oder auch mit der ersten Zahlungserinnerung von der Abrechnungsstelle das Angebot, die Rechnungssumme in Raten zu begleichen. Hierfür werden Effektivzinsen zwischen 10 und 15% erhoben. Wie ist es im Vergleich bei der Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung? Die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung ist keine Abrechnung für den Zahnarzt, sondern eine Ratenzahlungsmöglichkleit für den Patienten. Auch bei Z-Easy erhält der behandelnde Zahnarzt den Patienteneigenanteil nur wenige Tage nach Behandlungsende zu 100% ausgezahlt, mit grundsätz-lich 100% Ausfallschutz. All erdings ergeben sich darüber hinaus einige wesentliche Vorteile: 1. Der Zahnarzt zahlt für diese Leistung keinerlei Gebühren 2. Der Patient erhält sein Ratenzahlungsangebot bereits vor der Behandlung, also wenn er sich mit unterschiedlichen Behandlungsalternativen auseinandersetzt und sich vielleicht gerne für eine höherwertigere Versorgung entscheiden möchte. Für seine Finanzierung zahlt er z.B. bei 6 Monaten Laufzeit keine Zinsen, bei 12 Monaten Laufzeit nur 2,9% effektiv! Es sind auch Laufzeiten von 24 u. 36 Monaten möglich. 3. Der Zahnarzt geht keinerlei Verpflichtung z.B. zu Vertragsdauer oder Mindestumsätzen ein 4. Das sehr einfache Handling kommt ohne Verwaltungsaufwand für die Praxis aus! Z.B. werden keine Rechnungen, Kostenvoranschläge, Angebote usw. benötigt. 5. Es braucht kein e Einverständniserklärung des Patienten eingeholt zu werden Zahnärzte, die bereits mit Abrechnungsstellen arbeiten, können die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung also nicht nur als besonderen Patientenservice nutzen, sondern haben darüber hinaus den Vorteil, dass am Monatsende weniger unbezahlte Patientenrechnungen verbleiben, die noch zur (kostenpflichtigen) Abrechnung eingereicht werden müssen. Fazit: Die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung ist keineswegs mit einer zahnärztlichen Abrechnung zu vergleichen, denn sie bietet dem Behandler Liquidität und Ausfallschutz zum Nulltarif und dem Patienten eine bequeme, günstige Ratenzahlungsmöglichkeit! Jeder Patient, der die Z-Easy-Teilzahlung nutzt, ist e in echter Gewinn für d ie Praxis! www.z-easy.de FAQs – Häufig gestellte Fragen (II) FAQs – Häufig gestellte Fragen (II) „Warum sollten wir Z-Easy anbieten - unsere Patienten fragen nur ganz selten nach einer Ratenzahlung!“ Die Tatsache, daß ein Patient die im Beratungsgespräch ermittelte voraussichtliche Eigenbeteiligung ohne Protest "schluckt", ist aller Erfahrung nach noch kein Hinweis darauf, daß die Kosten für ihn kein Problem darstellen und er mit der vorgeschl agenen Behandlung einverstanden ist: Die meisten Pati enten haben Scheu, den Behandler auf d as Thema Geld anzusprechen. Können sie sich aus finanziellen Gründen nicht für die vorgeschlagene Behandlung en tscheiden, so schämen sich viele, dies zuzugeben und kommen statt dessen einfach nicht wieder. Zahlreiche unrealisierte Heil- und Kostenpläne sp rechen eine deutliche Sprache! Wenn im Beratungsgespräch die finanzielle Eigenleistung, die vom Pat ienten aufzubringen ist, nicht stiefmütterlich und "am Rande" behandelt, sondern das Thema Geld explizit angesprochen und gleichberechtigter Teil des Dialogs wird, fördert dies nachweislich das Vertrauen. Viele Behandler scheuen sich noch, mit dem Patienten offen ü ber das Thema Geld zu reden, weil sie sich noch nicht daran gewöhnen konnten, daß dieses Thema dauerhaft Einzug in den Praxisalltag genommen hat. Die, die es tun, spüren, wie dankbar die Patienten sind, wenn man ihnen in diesem Punkt entgegenkommt, ihre Probleme ernstnimmt. Es ist inzwischen kein Geheimni s mehr, daß Zahnersatz mit anderen Konsumgütern wi e Unterhaltungselektronik, Reisen oder Möbeln konkurriert. Und von den Anbi etern dieser Produ kte kann man lernen, wie wichtig eine Absatzfinanzierung für den Geschäftserfolg ist. Fachleute gehen davon aus, daß inzwischen rund 80 % aller Kraftfahrzeuge in irgendeiner Form finanziert wurden, sei es durch Leasing, durch Bank- oder Händlerfinanzierung oder durch Ausnutzung des privaten Kontokorrents. Interessant ist ein Trend, der schon seit Jahren ungebrochen ist: Die den Teilzahlungen zugrundeliegenden Beträge für War en oder Leistungen werden immer geringer. Bei Reisen, Fahrrädern und Unterhaltungselektronik liegt die Finanzierungsquote inzwischen schon zwischen 20 und 25%. Beweis dafür, daß der Kunde heute auch bei „kleineren“ Beträgen das An gebot einer Rat enzahlung erwa rtet! Fazit: Optimal ist es, den Patienten von sich aus und aktiv auf die Möglichkeit hinzuweisen, daß er den Eigenanteil in bequemen, zinsgünstigen oder sogar zinsfreien Raten begleichen kann. Gerade wenn gleichzeitig auch höherwertige Versorgungsalternativen angeboten werden, kann die Ratenzahlung den Anstoß für eine positive Entscheidung des Patienten zugunsten der besseren Lösung geb en! Die Einbindun g des Themas "Bezahlbarkeit" in das Patientengespräch sollte nach dem Gespräch noch durch ein schriftliches Angebot und ein Ratenbeispiel unterstützt werden. Der Patient muß eine Wahlmöglichkeit bekommen, ein Angebot, mit dem er sich beschäftigen und für das er sich in Ruhe entscheiden kann. www.z-easy.de FAQs – Häufig gestellte Fragen (III) FAQs – Häufig gestellte Fragen (III) „Haben Bundeszahnärztekammer und KZBV nicht von „Kreditvermittlung“ abgeraten?“ Als die ersten Unternehmen vor etw a 7 Jahren mit Teilzahlungskonzepten an den Markt gingen, äußerten sowohl die KZBV als auch die BZÄK "erhebliche Bedenken, ob denn ein e Kreditvermittlung mit dem von der Berufsordnung geprägten Berufsb ild des Zahnarztes vereinbar" sei. Wenn auch inzwischen durch verschiedene Rechtsgutachten eindeutig geklärt ist, daß die Bereithaltung des Z-Easy-Ratenzahlungsangebots in den Praxisräumen keine Kreditvermittlung ist, so haben sich en tsprechende Presseveröffentlichungen von Seiten der zitierten Stellen hartnäckig in den Köpfen einiger Behandl er gehalten. Deshalb soll hier ei nmal aufgeführt werden, was der Gesetzgeber sinngemäß unter einer Kreditvermittlung versteht: "Kreditvermittle r ist, wer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Kredite vermittelt und dafür eine Gebühr erhebt bzw. Provision erhält, die in dem Kreditangebot explizit aufgeführt ist". Dies trifft auf die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung nicht zu! Z-Easy unterstützte allerdings schon damals die Warnungen von KZBV und BZÄK dort, wo unseriöse Finanzierungsvermittler die scheinbare Not der Patienten ausnutzen wollten, ind em sie überteuerte K redite anboten un d den Zahnarzt in das Procedere der Kredi tvermittlung ei nbauten. Hier handelte es sich jedoch nur um kurzzeitige Auswüchse, von denen sich der Markt inzwischen selbständig gereinigt hat. Übriggeblieben ist nicht einmal eine Handvoll seriöser Anbieter. Bei der Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung wurden alle Aspekte berücksichtigt, die für eine Akzeptanz und ein positives Bild in der Öffentlichkeit notwendig sind: 1. Die Zahnarztpraxis ist in das Proceder e der Darlehensvertragsabwick lung nicht eingebunden. Es müssen keine sensiblen Daten beim Patienten erfragt werden 2. Der Patient setzt sich ganz in Ruhe u nd unbedrängt zu Hause mit der Them atik auseinander. Er entscheidet selber, o b er das Angebot wahrnehmen möcht e und initiiert den Vorgang selbst. 3. Da der Patient bei der Z-Easy-Ratenzahlung keine oder nur sehr geringe Zinsen zahlen muss, entsteht der von der B ZÄK anscheinend gefürchte te Aspekt erst gar nicht, der Zahnarzt könnte an der Finanzierung eine Pr ovision verdienen. Fazit: Die Bereithaltung der Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung durch den Behandler in seinen Praxisräumen ist keine Kreditvermittlung. Die Gesamtkonzeption der Z-Easy-Zahnersatzfin anzierung und das gewählte Procedere erfüllen sowohl im rechtlichen Sinn als auch in der Anmutung beim Patienten alle Voraussetzungen, daß diese Dienstl eistung weder ei ne Kreditvermittlung darstellt, noch vom Patienten als solche empfunden wird. www.z-easy.de FAQs – Häufig gestellte Fragen (IV) „Wie funktioniert die Z-Easy-Teilzahlung, wie ist der Ablauf in der Praxis?“ Der an der Teilzahlung interessierte Patient erhält alle notwendigen Informationen in den beim Zahnarzt ausliegenden Info-Broschüren. Diese Broschüren werden der Praxis vom Z-Easy-Partnerlabor zur Verfügung gestellt. Der Patient kann den Flyer direkt in der Praxis zur Hand nehmen oder aber in Ruhe und ungestört zu Hause. Neben umfangreichen Informationen enthält er einen integrierten Vorantrag für ein unverbindliches Z-EasyRatenangebot. Der weitere Ablauf gestaltet sich wie folgt: · Der Patient füllt den Vorab-Antrag auf Basis des Kostenv oranschlags aus und sendet ihn im Fensterumschlag direkt an die CC-Bank AG in Mönchengladbach, die Z-Easy-Partnerbank · Die CC-Bank prüft die Angaben des Antrags und holt eine SchufaAuskunft über den Antragsteller ein · Es erfolgt kurzfristig, i.d.R. noch am Tage des Zugangs, eine VorabEntscheidung: Entweder erhält d er Patient seinen vorbereiteten individuellen Kreditvertrag zugeschickt oder eine schriftliche Ablehnung. · In beiden Fällen informiert Z-Easy das Z-Easy-Labor sofort über die Entscheidung, damit es diese wichtige Information sofort an den Zahnarzt weitergeben kann · Im Fall der Annahme erfolgt ei ne zweite Bena chrichtigung, wenn der Patient das Ratenangebot wahrnimmt und den Vertrag unterschrieben an die CC-Bank zurückgeschickt hat. Auch diese Information wird vom Labor an den behandel nden Zahnarzt weitergegeben · Bei Behandlungsende/Rechnungslegung erhält Z-Easy vom Zahnarzt ein Formblatt, die Eingliederungsbestätigung, die gleichzeitig Auszahlungsgrundlage ist. Der behandelnde Zahnarzt erhält innerhalb weniger Tage 100% der Darlehenssumme ausbezahlt. Das Ausfallrisiko geht zu 100% auf die finanzierende Bank über. Was noch wichtig ist: 1. Der Zahnarzt zahlt für diese Leistung keinerlei Gebühren! 2. Es können berei ts Beträge ab € 250 finanziert werden; nach oben sind keine Grenzen gesetzt! 3. Eine Z-Easy-Teilzahlung kann auch noch nach Abschluß der Behandlung beantragt werden 4. Das sehr einfache Handling kommt ohne Verwaltungsaufwand für die Praxis aus! Es werden keine Rechnungen, Kostenvoranschl äge, Angebote u sw. benötigt. www.z-easy.de FAQs – Häufig gestellte Fragen (V) „Unsere Patientenstruktur vor Ort ist sehr gut, wir haben keine typischen Ratenzahler in der Klientel!“ Für viele Zahnärzte ist das Thema Ratenzahlung noch mit Berührungsängsten verbunden. Wir haben in vielen Gesprächen mit Zahnärzten festgestellt, dass zum Teil eine recht konservative Haltung zum „Kauf auf Kredit“ besteht, die gerade bei der Generation der ab 45-jährigen, wohl erziehungsbedingt, vorzufinden ist. Die meisten gehen davon aus, dass der „typische Ratenzahler“ eher einer einkommenschwachen Bevölkerungsschicht angehört. Namentlich verbindet man hauptsächlich Rentner, Arbeiter und auch Arbeitslose mit dieser Form der Finanzierung. Was der typische Ratenzahler von Beruf ist, wieviel er verdient und wieviel er ausgibt, läßt sich aus einer näheren Betrachtung der Klientel unseres Bankpartners erkennen. Die CC-Bank AG in Mönchengladbach hat für uns eine statistische Auswertung ihrer rund 1 Mio. Teilzahlungskunden im Hinblick auf deren Berufsgruppe, ihr durchschnittliches Monatseinkommen und den durchschnittlichen Auftragswert erstellt. Berufsgruppe Ltd. Angestellte Angestellte Selbständige Arbeiter Beamte Rentner Durchschnitt * (bezogen Anteil am Finanzierungs -bestand* 37% 31% 16% 6% 5% 5% Durchschnittl. Durchschnittl. Bruttomonats- Auftragswert €* Einkommen € 2454 3680 1917 2150 3580 4150 1943 1840 1995 716 1023 1610 2152 2360 auf alle finanzierten Warengruppen inkl. Zahnersatz) Das Ergebnis der Auswertung hat viele Zahnärzte erstaunt, denn es steht in einem deutlichen Gegensatz zu den Erwartun gen. Tatsächlich ist es so, dass Selbständige, Angestellte und leitende Angestellte zusammen rund 84% der Teilzahlungs-Kunden unseres Bankpartners ausmachen! Fazit: Für den Umgang mit der Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung leiten wir aus d iesem Ergebnis d ie Empfehlung an die Zahnärzte ab, auf jeden Fall allen Patienten das Angebot einer Ratenzahlung zu machen! Vor allem, wenn die Teilzahlung bei 6 Monaten auch noch zinsfrei ist. Auf die falsche Einschätzung des „typischen Ratenzahlers“ ist sicherlich auch zurückzuführen, dass manche Zahnärzte die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung zwar bereitgeh alten, aber ih ren Patienten nicht aktiv angeboten haben. Logisch, denn man wollte ja seine Patienten damit nicht „in die verkehrte Ecke“ stellen. Ebenso logisch muss es jetzt jedoch sein, die Patiententeilzahlung aktiv anzubieten, denn man erreicht mit dem Ratenzahlungsangebot nachweislich die Patienten mit den höheren Einkommen, die im Durchschnitt mehr Geld ausgeben.