Infomaterial für Zahnärzte

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Infomaterial für Zahnärzte
www.z-easy.de
FAQs – Häufig gestellte Fragen (I)
„Wir sind schon bei einer Abrechnungsstelle, warum
sollten wir auch noch die Z-Easy-Teilzahlung anbieten?“
Rund ein Drittel der niedergelassen en Zahnärzte vertraut auf die Dienste
einer zahnärztlichen Abrechnungsstelle. Deren Dienstleistung besteht
vereinfacht gesagt darin, für den Behandler die Liquidierung der Pati enteneigenanteile g egen eine Gebühr zwischen 3,5 und 6 % zu übernehmen, also
die hieraus ermittelten Umsätze vorzufinanzieren und mit bis zu 100%
Ausfallschutz zu versehen.
Inzwischen bieten die meisten dieser Abrechnungsstellen auch eine
Teilzahlungsmöglichkeit für die Patienten ihrer Abrechnungskunden an. In
der Regel erhält der Patient zusammen mit der Rechnung oder auch mit der
ersten Zahlungserinnerung von der Abrechnungsstelle das Angebot, die
Rechnungssumme in Raten zu begleichen. Hierfür werden Effektivzinsen
zwischen 10 und 15% erhoben.
Wie ist es im Vergleich bei der Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung?
Die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung ist keine Abrechnung für den
Zahnarzt, sondern eine Ratenzahlungsmöglichkleit für den Patienten. Auch
bei Z-Easy erhält der behandelnde Zahnarzt den Patienteneigenanteil nur
wenige Tage nach Behandlungsende zu 100% ausgezahlt, mit grundsätz-lich
100% Ausfallschutz. All erdings ergeben sich darüber hinaus einige
wesentliche Vorteile:
1. Der Zahnarzt zahlt für diese Leistung keinerlei Gebühren
2. Der Patient erhält sein Ratenzahlungsangebot bereits vor der Behandlung, also wenn er sich mit unterschiedlichen Behandlungsalternativen
auseinandersetzt und sich vielleicht gerne für eine höherwertigere
Versorgung entscheiden möchte. Für seine Finanzierung zahlt er z.B. bei
6 Monaten Laufzeit keine Zinsen, bei 12 Monaten Laufzeit nur 2,9%
effektiv! Es sind auch Laufzeiten von 24 u. 36 Monaten möglich.
3. Der Zahnarzt geht keinerlei Verpflichtung z.B. zu Vertragsdauer oder Mindestumsätzen ein
4. Das sehr einfache Handling kommt ohne Verwaltungsaufwand für die Praxis aus! Z.B.
werden keine Rechnungen, Kostenvoranschläge, Angebote usw. benötigt.
5. Es braucht kein e Einverständniserklärung des Patienten eingeholt zu werden
Zahnärzte, die bereits mit Abrechnungsstellen arbeiten, können die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung also nicht nur als besonderen Patientenservice nutzen, sondern haben darüber
hinaus den Vorteil, dass am Monatsende weniger unbezahlte Patientenrechnungen verbleiben,
die noch zur (kostenpflichtigen) Abrechnung eingereicht werden müssen.
Fazit:
Die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung ist keineswegs mit einer zahnärztlichen Abrechnung zu
vergleichen, denn sie bietet dem Behandler Liquidität und Ausfallschutz zum Nulltarif und
dem Patienten eine bequeme, günstige Ratenzahlungsmöglichkeit!
Jeder Patient, der die Z-Easy-Teilzahlung nutzt, ist e in echter Gewinn für d ie Praxis!
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FAQs – Häufig gestellte Fragen (II)
FAQs – Häufig gestellte Fragen (II)
„Warum sollten wir Z-Easy anbieten - unsere Patienten
fragen nur ganz selten nach einer Ratenzahlung!“
Die Tatsache, daß ein Patient die im Beratungsgespräch ermittelte
voraussichtliche Eigenbeteiligung ohne Protest "schluckt", ist aller Erfahrung
nach noch kein Hinweis darauf, daß die Kosten für ihn kein Problem
darstellen und er mit der vorgeschl agenen Behandlung einverstanden ist:
Die meisten Pati enten haben Scheu, den Behandler auf d as Thema Geld
anzusprechen. Können sie sich aus finanziellen Gründen nicht für die
vorgeschlagene Behandlung en tscheiden, so schämen sich viele, dies
zuzugeben und kommen statt dessen einfach nicht wieder. Zahlreiche
unrealisierte Heil- und Kostenpläne sp rechen eine deutliche Sprache!
Wenn im Beratungsgespräch die finanzielle Eigenleistung, die vom Pat ienten
aufzubringen ist, nicht stiefmütterlich und "am Rande" behandelt, sondern
das Thema Geld explizit angesprochen und gleichberechtigter Teil des
Dialogs wird, fördert dies nachweislich das Vertrauen. Viele Behandler
scheuen sich noch, mit dem Patienten offen ü ber das Thema Geld zu reden,
weil sie sich noch nicht daran gewöhnen konnten, daß dieses Thema
dauerhaft Einzug in den Praxisalltag genommen hat. Die, die es tun, spüren,
wie dankbar die Patienten sind, wenn man ihnen in diesem Punkt
entgegenkommt, ihre Probleme ernstnimmt.
Es ist inzwischen kein Geheimni s mehr, daß Zahnersatz mit anderen
Konsumgütern wi e Unterhaltungselektronik, Reisen oder Möbeln konkurriert.
Und von den Anbi etern dieser Produ kte kann man lernen, wie wichtig eine
Absatzfinanzierung für den Geschäftserfolg ist. Fachleute gehen davon aus,
daß inzwischen rund 80 % aller Kraftfahrzeuge in irgendeiner Form finanziert
wurden, sei es durch Leasing, durch Bank- oder Händlerfinanzierung oder
durch Ausnutzung des privaten Kontokorrents. Interessant ist ein Trend, der
schon seit Jahren ungebrochen ist: Die den Teilzahlungen zugrundeliegenden
Beträge für War en oder Leistungen werden immer geringer. Bei Reisen,
Fahrrädern und Unterhaltungselektronik liegt die Finanzierungsquote inzwischen schon zwischen 20 und 25%. Beweis dafür, daß der Kunde heute auch
bei „kleineren“ Beträgen das An gebot einer Rat enzahlung erwa rtet!
Fazit:
Optimal ist es, den Patienten von sich aus und aktiv auf die Möglichkeit hinzuweisen, daß er
den Eigenanteil in bequemen, zinsgünstigen oder sogar zinsfreien Raten begleichen kann.
Gerade wenn gleichzeitig auch höherwertige Versorgungsalternativen angeboten werden, kann
die Ratenzahlung den Anstoß für eine positive Entscheidung des Patienten zugunsten der
besseren Lösung geb en!
Die Einbindun g des Themas "Bezahlbarkeit" in das Patientengespräch sollte nach dem
Gespräch noch durch ein schriftliches Angebot und ein Ratenbeispiel unterstützt werden. Der
Patient muß eine Wahlmöglichkeit bekommen, ein Angebot, mit dem er sich beschäftigen
und für das er sich in Ruhe entscheiden kann.
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FAQs – Häufig gestellte Fragen (III)
FAQs – Häufig gestellte Fragen (III)
„Haben Bundeszahnärztekammer und KZBV nicht von
„Kreditvermittlung“ abgeraten?“
Als die ersten Unternehmen vor etw a 7 Jahren mit Teilzahlungskonzepten an
den Markt gingen, äußerten sowohl die KZBV als auch die BZÄK "erhebliche
Bedenken, ob denn ein e Kreditvermittlung mit dem von der Berufsordnung
geprägten Berufsb ild des Zahnarztes vereinbar" sei. Wenn auch inzwischen
durch verschiedene Rechtsgutachten eindeutig geklärt ist, daß die
Bereithaltung des Z-Easy-Ratenzahlungsangebots in den Praxisräumen
keine Kreditvermittlung ist, so haben sich en tsprechende Presseveröffentlichungen von Seiten der zitierten Stellen hartnäckig in den Köpfen
einiger Behandl er gehalten. Deshalb soll hier ei nmal aufgeführt werden, was
der Gesetzgeber sinngemäß unter einer Kreditvermittlung versteht:
"Kreditvermittle r ist, wer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
Kredite vermittelt und dafür eine Gebühr erhebt bzw. Provision erhält, die
in dem Kreditangebot explizit aufgeführt ist".
Dies trifft auf die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung nicht zu!
Z-Easy unterstützte allerdings schon damals die Warnungen von KZBV und
BZÄK dort, wo unseriöse Finanzierungsvermittler die scheinbare Not der
Patienten ausnutzen wollten, ind em sie überteuerte K redite anboten un d den
Zahnarzt in das Procedere der Kredi tvermittlung ei nbauten. Hier handelte es
sich jedoch nur um kurzzeitige Auswüchse, von denen sich der Markt
inzwischen selbständig gereinigt hat. Übriggeblieben ist nicht einmal eine
Handvoll seriöser Anbieter.
Bei der Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung wurden alle Aspekte berücksichtigt, die für eine Akzeptanz und ein positives Bild in der Öffentlichkeit notwendig sind:
1. Die Zahnarztpraxis ist in das Proceder e der Darlehensvertragsabwick lung nicht
eingebunden. Es müssen keine sensiblen Daten beim Patienten erfragt werden
2. Der Patient setzt sich ganz in Ruhe u nd unbedrängt zu Hause mit der Them atik
auseinander. Er entscheidet selber, o b er das Angebot wahrnehmen möcht e und
initiiert den Vorgang selbst.
3. Da der Patient bei der Z-Easy-Ratenzahlung keine oder nur sehr geringe Zinsen
zahlen muss, entsteht der von der B ZÄK anscheinend gefürchte te Aspekt erst gar
nicht, der Zahnarzt könnte an der Finanzierung eine Pr ovision verdienen.
Fazit:
Die Bereithaltung der Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung durch den Behandler in seinen Praxisräumen ist keine Kreditvermittlung. Die Gesamtkonzeption der Z-Easy-Zahnersatzfin anzierung und das gewählte Procedere erfüllen sowohl im rechtlichen Sinn als auch in der
Anmutung beim Patienten alle Voraussetzungen, daß diese Dienstl eistung weder ei ne Kreditvermittlung darstellt, noch vom Patienten als solche empfunden wird.
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FAQs – Häufig gestellte Fragen (IV)
„Wie funktioniert die Z-Easy-Teilzahlung, wie
ist der Ablauf in der Praxis?“
Der an der Teilzahlung interessierte Patient erhält alle notwendigen Informationen in den beim Zahnarzt ausliegenden Info-Broschüren. Diese Broschüren werden der Praxis vom Z-Easy-Partnerlabor zur Verfügung gestellt. Der Patient kann den Flyer direkt in der Praxis zur Hand nehmen oder
aber in Ruhe und ungestört zu Hause. Neben umfangreichen Informationen
enthält er einen integrierten Vorantrag für ein unverbindliches Z-EasyRatenangebot. Der weitere Ablauf gestaltet sich wie folgt:
·
Der Patient füllt den Vorab-Antrag auf Basis des Kostenv oranschlags aus
und sendet ihn im Fensterumschlag direkt an die CC-Bank AG in
Mönchengladbach, die Z-Easy-Partnerbank
·
Die CC-Bank prüft die Angaben des Antrags und holt eine SchufaAuskunft über den Antragsteller ein
·
Es erfolgt kurzfristig, i.d.R. noch am Tage des Zugangs, eine VorabEntscheidung: Entweder erhält d er Patient seinen vorbereiteten
individuellen Kreditvertrag zugeschickt oder eine schriftliche Ablehnung.
·
In beiden Fällen informiert Z-Easy das Z-Easy-Labor sofort über die Entscheidung, damit es diese wichtige Information sofort an den Zahnarzt
weitergeben kann
·
Im Fall der Annahme erfolgt ei ne zweite Bena chrichtigung, wenn der
Patient das Ratenangebot wahrnimmt und den Vertrag unterschrieben an
die CC-Bank zurückgeschickt hat. Auch diese Information wird vom Labor
an den behandel nden Zahnarzt weitergegeben
·
Bei Behandlungsende/Rechnungslegung erhält Z-Easy vom Zahnarzt ein
Formblatt, die Eingliederungsbestätigung, die gleichzeitig Auszahlungsgrundlage ist. Der behandelnde Zahnarzt erhält innerhalb weniger Tage
100% der Darlehenssumme ausbezahlt. Das Ausfallrisiko geht zu 100%
auf die finanzierende Bank über.
Was noch wichtig ist:
1. Der Zahnarzt zahlt für diese Leistung keinerlei Gebühren!
2. Es können berei ts Beträge ab € 250 finanziert werden; nach oben sind keine Grenzen
gesetzt!
3. Eine Z-Easy-Teilzahlung kann auch noch nach Abschluß der Behandlung beantragt werden
4. Das sehr einfache Handling kommt ohne Verwaltungsaufwand für die Praxis aus! Es werden
keine Rechnungen, Kostenvoranschl äge, Angebote u sw. benötigt.
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FAQs – Häufig gestellte Fragen (V)
„Unsere Patientenstruktur vor Ort ist sehr gut, wir
haben keine typischen Ratenzahler in der Klientel!“
Für viele Zahnärzte ist das Thema Ratenzahlung noch mit Berührungsängsten verbunden. Wir haben in vielen Gesprächen mit Zahnärzten festgestellt, dass zum Teil eine recht konservative Haltung zum „Kauf auf Kredit“
besteht, die gerade bei der Generation der ab 45-jährigen, wohl erziehungsbedingt, vorzufinden ist. Die meisten gehen davon aus, dass der „typische
Ratenzahler“ eher einer einkommenschwachen Bevölkerungsschicht angehört. Namentlich verbindet man hauptsächlich Rentner, Arbeiter und auch
Arbeitslose mit dieser Form der Finanzierung. Was der typische Ratenzahler
von Beruf ist, wieviel er verdient und wieviel er ausgibt, läßt sich aus einer
näheren Betrachtung der Klientel unseres Bankpartners erkennen.
Die CC-Bank AG in Mönchengladbach hat für uns eine statistische
Auswertung ihrer rund 1 Mio. Teilzahlungskunden im Hinblick auf deren
Berufsgruppe, ihr durchschnittliches Monatseinkommen und den durchschnittlichen Auftragswert erstellt.
Berufsgruppe
Ltd. Angestellte
Angestellte
Selbständige
Arbeiter
Beamte
Rentner
Durchschnitt
* (bezogen
Anteil am
Finanzierungs
-bestand*
37%
31%
16%
6%
5%
5%
Durchschnittl.
Durchschnittl.
Bruttomonats- Auftragswert €*
Einkommen €
2454
3680
1917
2150
3580
4150
1943
1840
1995
716
1023
1610
2152
2360
auf alle finanzierten Warengruppen inkl. Zahnersatz)
Das Ergebnis der Auswertung hat viele Zahnärzte erstaunt, denn es steht in einem deutlichen
Gegensatz zu den Erwartun gen. Tatsächlich ist es so, dass Selbständige, Angestellte und
leitende Angestellte zusammen rund 84% der Teilzahlungs-Kunden unseres Bankpartners
ausmachen!
Fazit:
Für den Umgang mit der Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung leiten wir aus d iesem Ergebnis d ie
Empfehlung an die Zahnärzte ab, auf jeden Fall allen Patienten das Angebot einer Ratenzahlung zu machen! Vor allem, wenn die Teilzahlung bei 6 Monaten auch noch zinsfrei ist.
Auf die falsche Einschätzung des „typischen Ratenzahlers“ ist sicherlich auch zurückzuführen,
dass manche Zahnärzte die Z-Easy-Zahnersatzfinanzierung zwar bereitgeh alten, aber ih ren
Patienten nicht aktiv angeboten haben. Logisch, denn man wollte ja seine Patienten damit
nicht „in die verkehrte Ecke“ stellen. Ebenso logisch muss es jetzt jedoch sein, die
Patiententeilzahlung aktiv anzubieten, denn man erreicht mit dem Ratenzahlungsangebot
nachweislich die Patienten mit den höheren Einkommen, die im Durchschnitt mehr Geld
ausgeben.