28. und 29.11.2015: Nikolausmarkt Marpingen
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28. und 29.11.2015: Nikolausmarkt Marpingen
Verkehrsrechtliche Anordnung Gemäß der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBL. I, Seite 1565), zuletzt geändert mit Verordnung vom 05.08.2009 (BGBl., Teil I, Seite 2631), wird aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs anlässlich des „Nikolausmarktes “ im Ortsteil Marpingen – Marktplatz – folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Der „Marktplatz“ und die Straße „Am Dorfbach“ im Ortsteil Marpingen werden von Freitag, 27. November 2015, 06.00 Uhr, bis Montag, den 30. November 2015, 12.00 Uhr, ab ehemaligem Gasthaus „Zur Post“ für den Fahrzeugverkehr gesperrt. 2. Die Einbahnstraßenregelung für die restliche Straße „Am Dorfbach“ aus Richtung „Alte Klosterstraße“, bzw. „Am Biehl“ wird aufgehoben. 3. Die Straße „Marienstraße“ ab dem Anwesen 2 (Marien-Café), ab Einfahrt „Urexweilerstraße“ und die Straße „Marktplatz“ ab ehem. Sonnenstudio „Sunshine“ bis Kreuzungsbereich „Altgasse/Neugasse/Alte Klosterstraße“ im Ortsteil Marpingen werden am Freitag, 27. November 2015, 12.00 Uhr - 20.00 Uhr und am Samstag, den 28. November 2015 ab 12.00 Uhr bis Montag, den 30. November 2015, 12.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. 4. Für den gleichen Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung zwischen „Urexweilerstraße“ und „Marktplatz“ aufgehoben. 5. Die Umleitung von Freitag, 27. November 2015, 06.00 Uhr, bis Montag, den 30. November 2015, 12.00 Uhr, erfolgt über die Straße „Altgasse“. Für diese Straße wird beidseits ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet. Ebenso wird für den Verkehrsraum für die „Marienstraße“ zwischen den Anwesen ehemals Gasthaus „Zur Post“ und „Marienapotheke“ am Samstag, den 29.11.2014 ab 12.00 Uhr ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet. 6. Des Weiteren wird von Freitag, den 27. November 2015 bis Montag, den 30. November 2015 im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2“ bis „Alsweilerstraße 4“ ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet und eine Ersatz-Bushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Halteverbot sind Linienbusse ausgenommen. 7. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen und Einrichtungen in Kraft. Bei Einbruch der Dunkelheit sind die Absperreinrichtungen durch rote Warnleuchten zu kennzeichnen. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. Marpingen, den 10. November 2015 Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen gez. I.A. (Malter)