28. und 29.11.2015: Nikolausmarkt Marpingen

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28. und 29.11.2015: Nikolausmarkt Marpingen
Verkehrsrechtliche Anordnung
Gemäß der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970
(BGBL. I, Seite 1565), zuletzt geändert mit Verordnung vom 05.08.2009 (BGBl., Teil I, Seite
2631), wird aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs anlässlich des
„Nikolausmarktes “ im Ortsteil Marpingen – Marktplatz – folgende verkehrsrechtliche
Anordnung getroffen:
1. Der „Marktplatz“ und die Straße „Am Dorfbach“ im Ortsteil Marpingen werden von
Freitag, 27. November 2015, 06.00 Uhr, bis Montag, den
30. November 2015, 12.00 Uhr, ab ehemaligem Gasthaus „Zur Post“ für den
Fahrzeugverkehr gesperrt.
2. Die Einbahnstraßenregelung für die restliche Straße „Am Dorfbach“ aus Richtung
„Alte Klosterstraße“, bzw. „Am Biehl“ wird aufgehoben.
3. Die Straße „Marienstraße“ ab dem Anwesen 2 (Marien-Café), ab Einfahrt
„Urexweilerstraße“ und die Straße „Marktplatz“ ab ehem. Sonnenstudio „Sunshine“
bis Kreuzungsbereich „Altgasse/Neugasse/Alte Klosterstraße“ im Ortsteil Marpingen
werden am Freitag, 27. November 2015, 12.00 Uhr - 20.00 Uhr und am Samstag,
den 28. November 2015 ab 12.00 Uhr bis Montag, den 30. November 2015, 12.00
Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
4. Für den gleichen Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung zwischen
„Urexweilerstraße“ und „Marktplatz“ aufgehoben.
5. Die Umleitung von Freitag, 27. November 2015, 06.00 Uhr, bis Montag, den
30. November 2015, 12.00 Uhr, erfolgt über die Straße „Altgasse“. Für diese Straße
wird beidseits ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet. Ebenso wird für den
Verkehrsraum für die „Marienstraße“ zwischen den Anwesen ehemals Gasthaus „Zur
Post“ und „Marienapotheke“ am Samstag, den 29.11.2014 ab 12.00 Uhr ein
Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet.
6. Des Weiteren wird von Freitag, den 27. November 2015 bis Montag, den 30.
November 2015 im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises
St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2“ bis „Alsweilerstraße 4“
ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet und eine Ersatz-Bushaltestelle für den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Halteverbot sind
Linienbusse ausgenommen.
7. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen und
Einrichtungen in Kraft. Bei Einbruch der Dunkelheit sind die Absperreinrichtungen
durch rote Warnleuchten zu kennzeichnen.
8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach §
24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 10. November 2015
Der Bürgermeister der
Gemeinde Marpingen
gez.
I.A.
(Malter)

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