Internetabzocker missbrauchen Amtsgerichtsurteil
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Internetabzocker missbrauchen Amtsgerichtsurteil
Bergstraße 24 – 24103 Kiel – Tel.: 0431/5 90 99 -0 – Telefax: 0431/5 90 99 77 www.verbraucherzentrale-sh.de - [email protected] Verantwortlich: Stefan Bock – Redaktion: Thomas Hagen (Durchwahl für Redaktionen: -80 - bitte nicht veröffentlichen) Pressemitteilung Nr. 1 07.01.2008 Internetabzocker missbrauchen Amtsgerichtsurteil In allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein laufen zur Zeit Beschwerden von Internetnutzern auf, die in den letzten Tagen eine Mahnung von der Deutschen Inkassostelle erhalten haben, mit dem Inhalt, die Forderung einer InternetService-Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz zu begleichen. Der Mahnung wird die erste Seite eines Originalurteils des Amtsgerichts Lübeck mit Wappen, Namen des Richters und Urteilstenor ( Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 - 23 C 2423/07 - ) beigefügt. Dazu schreibt das Amtsgericht in einer Meldung vom 17.12.2007 wörtlich: „Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu tun. Durch das Originalurteil und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass die unterliegende Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat. Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine Beträge zu schulden.“ „Wir stellen fest, dass Internetbetrügereien immer mehr um sich greifen“, so Thomas Hagen, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Bisher haben dubiose Inkassofirmen und Anwälte, die sich nicht zu schade sind für unseriöse Internetanbieter zu arbeiten, mit Klagen und enormen Kosten gedroht. Dass jetzt auch Gerichtsurteile missbraucht werden, dient dem gleichen Zweck: Verunsicherung der Verbraucher. Zudem zeigt das Schreiben der Deutschen Inkassostelle an mehreren Stellen, dass die Verfasser juristisch wenig bewandert sind. So ist z. B. die angedrohte Klage ohne vorheriges ordentliches Mahnverfahren gar nicht möglich. „Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist kein Unternehmen bekannt, dass versucht hat solche unseriösen Forderungen durch ein gerichtliches Mahnverfahren einzutreiben. Im Zweifelsfall nicht zahlen, sondern zunächst die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale nutzen“, so Hagen abschließend. Weitere Informationen auf unserer Homepage: www.verbraucherzentrale-sh.de