Internetabzocker missbrauchen Amtsgerichtsurteil

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Internetabzocker missbrauchen Amtsgerichtsurteil
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Verantwortlich: Stefan Bock – Redaktion: Thomas Hagen (Durchwahl für Redaktionen: -80 - bitte nicht veröffentlichen)
Pressemitteilung Nr. 1
07.01.2008
Internetabzocker missbrauchen Amtsgerichtsurteil
In allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein laufen zur Zeit
Beschwerden von Internetnutzern auf, die in den letzten Tagen eine Mahnung von der
Deutschen Inkassostelle erhalten haben, mit dem Inhalt, die Forderung einer InternetService-Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz zu begleichen.
Der Mahnung wird die erste Seite eines Originalurteils des Amtsgerichts Lübeck mit
Wappen, Namen des Richters und Urteilstenor ( Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 - 23
C 2423/07 - ) beigefügt.
Dazu schreibt das Amtsgericht in einer Meldung vom 17.12.2007 wörtlich:
„Tatsächlich basiert das Urteil auf einem vorgerichtlichen Anerkenntnis der Beklagten und
hat mit der Mahnung oder dem Fall, der der Mahnung zugrunde liegt, überhaupt nichts zu
tun. Durch das Originalurteil und die Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen lassen sich viele
Mahnungsempfänger verunsichern. Dabei ist es ein Allgemeinplatz, dass die unterliegende
Partei in einem gerichtlichen Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen hat.
Keinesfalls sollten sich die gemahnten Personen von dem erwähnten Urteil schrecken
lassen und nur deshalb Zahlungen leisten, obwohl sie der Auffassung sind, keine
Beträge zu schulden.“
„Wir stellen fest, dass Internetbetrügereien immer mehr um sich greifen“, so Thomas Hagen,
Pressesprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Bisher haben dubiose Inkassofirmen und Anwälte, die sich nicht zu schade sind für
unseriöse Internetanbieter zu arbeiten, mit Klagen und enormen Kosten gedroht. Dass jetzt
auch Gerichtsurteile missbraucht werden, dient dem gleichen Zweck: Verunsicherung der
Verbraucher.
Zudem zeigt das Schreiben der Deutschen Inkassostelle an mehreren Stellen, dass die
Verfasser juristisch wenig bewandert sind. So ist z. B. die angedrohte Klage ohne vorheriges
ordentliches Mahnverfahren gar nicht möglich.
„Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist kein Unternehmen bekannt, dass versucht
hat solche unseriösen Forderungen durch ein gerichtliches Mahnverfahren einzutreiben. Im
Zweifelsfall nicht zahlen, sondern zunächst die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale
nutzen“, so Hagen abschließend.
Weitere Informationen auf unserer Homepage: www.verbraucherzentrale-sh.de

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