Beschaffenheitsanforderungen an Füllanlagen für Treibgas und

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Beschaffenheitsanforderungen an Füllanlagen für Treibgas und
Beschaffenheitsanforderungen an Füllanlagen für Treibgas und Autogas
Sie beziehen sich auf Anlagen zum Betanken von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen. Es handelt sich dabei um Füllanlagen im Vollschlauchsystem mit anlagenseitig fest installierten Zapfsäulen für Autogas, mit eichfähigen Zählwerken zur
Abgabe an Dritte oder nicht eichfähigen Zapfgeräten (oftmals ganz ohne Zähler) zur Befüllung betriebseigener Fahrzeuge (z.B. Gabelstapler).
Beschaffenheitsanforderungen
Menge
Bemerkung
Schnellschlussventil mit Einbindung in das Not-Aus-System in
Rohrleitung zwischen Lagerbehälter und Zapfsäule (unmittelbar
hinter dem Lagerbehälter). Ventil schließt, sobald Fördereinrichtung
ausgeschaltet oder Stromzuführung unterbrochen ist. In den Rücklaufleitungen ist der Einsatz von geeigneten Rückschlagventilen
ausreichend. Abweichend kann auf den Einbau von Rückschlagventilen in den Rücklaufleitungen verzichtet werden, wenn die Abgabeeinrichtung mit einem erweiterten Anfahrschutz so gesichert
ist, dass Abriss der Abgabeeinrichtung sicher verhindert wird.
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Betrieb nur unter Verwendung des Vollschlauchsystems
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Überströmventil gegen Überschreiten des maximal zulässigen
Druckes bei maximaler Förderleistung, ohne dass Flüssiggas in die
Atmosphäre abgeleitet wird.
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Füllschlauch sowie absperrbare Rohrleitungsabschnitte gegen
Drucküberschreitung gesichert.
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Not-Aus-System mit Verriegelung und gezielter Entsperrung für Abschaltung elektrischer Einrichtungen (Förder- und Abgabeeinrichtungen, Schnellschlussventile). Not-Aus-Taster an einem Ort, der
schnell und ungehindert erreichbar ist.
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Sicherheitskennzeichnung gemäß BetrSichV und GefahrstoffV an
Abgabeeinrichtungen gut sichtbar und dauerhaft.
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Alarm- und Gefahrenabwehrplan auf Füllanlage bezogen.
Für Brandschutz zuständiger Stelle vorgelegt (i.d.R. Feuerwehr).
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Feuerlöscher Brandklasse ABC PG 6 an Abgabeeinrichtung
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Trockenlaufschutz für Förderpumpen
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Pumpen mit einfacher Gleitringdichtung mindestens jährlich zu
warten. Wartungsvertrag mit einer geeigneten Firma erforderlich.
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Abgabeeinrichtungen DIN EN 14678 Teil 1
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Keine Werkstoffe bei denen betriebsmäßige Vorgänge gefährliche
elektrostatische Aufladungen verursachen.
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Ex-Zonen um Abgabeeinrichtungen
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siehe Kapitel Ex-Zonen
Inhalt Füllschlauch maximal 1,5 Liter.
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Gilt nicht für Schläuche zur Betankung von Wasserfahrzeugen.
Rohrbruchventil vor Füllschlauch
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Zapfschlauch darf im Fahrbahnbereich nicht überfahren werden
(z. B. durch Schlauchrückholung).
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nur bei öffentlichen Tankstellen
Füllschläuche maximal 7 Meter lang und nach DIN EN 1762
Schnelltrennstelle/Abreißkupplung in Füllschlauch (Zuglast unterhalb Reißkraft des Füllschlauches) die Gasaustritt bei Auslösen
beidseitig verhindert.
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Nur geeignete Kombination aus Zapfventil und Füllanschluss zulässig. Zapfventile, die mittels Stößel das Rückschlagventil am Füllanschluss des Flüssiggastanks öffnen, dürfen nicht verwendet werden.
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Einrichtung ohne Selbsthaltung (z.B. Totmanntaster) für Abgabeeinrichtung
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Anlagesteuerung fail-safe ausgeführt
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Gegensprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle
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Nur bei öffentlicher Tankstelle mit BoB-Betrieb.
Meldung von Auslösung Not-Aus an ständig besetzte Stelle
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Nur bei öffentlicher Tankstelle mit BoB-Betrieb.
Füllanweisung verständlich in dauerhafter Form gut sichtbar im
Blickfeld des Kunden und nahe der Abgabeeinrichtung (z.B. mit
selbsterklärenden Piktogrammen)
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© LUBW
Nur bei öffentlicher Tankstelle mit Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung (BoB).
Flüssiggaslagerung - Ein Nachschlagewerk 1