Beschaffenheitsanforderungen an Füllanlagen für Treibgas und
Transcription
Beschaffenheitsanforderungen an Füllanlagen für Treibgas und
Beschaffenheitsanforderungen an Füllanlagen für Treibgas und Autogas Sie beziehen sich auf Anlagen zum Betanken von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen. Es handelt sich dabei um Füllanlagen im Vollschlauchsystem mit anlagenseitig fest installierten Zapfsäulen für Autogas, mit eichfähigen Zählwerken zur Abgabe an Dritte oder nicht eichfähigen Zapfgeräten (oftmals ganz ohne Zähler) zur Befüllung betriebseigener Fahrzeuge (z.B. Gabelstapler). Beschaffenheitsanforderungen Menge Bemerkung Schnellschlussventil mit Einbindung in das Not-Aus-System in Rohrleitung zwischen Lagerbehälter und Zapfsäule (unmittelbar hinter dem Lagerbehälter). Ventil schließt, sobald Fördereinrichtung ausgeschaltet oder Stromzuführung unterbrochen ist. In den Rücklaufleitungen ist der Einsatz von geeigneten Rückschlagventilen ausreichend. Abweichend kann auf den Einbau von Rückschlagventilen in den Rücklaufleitungen verzichtet werden, wenn die Abgabeeinrichtung mit einem erweiterten Anfahrschutz so gesichert ist, dass Abriss der Abgabeeinrichtung sicher verhindert wird. 1 Betrieb nur unter Verwendung des Vollschlauchsystems - Überströmventil gegen Überschreiten des maximal zulässigen Druckes bei maximaler Förderleistung, ohne dass Flüssiggas in die Atmosphäre abgeleitet wird. 1 Füllschlauch sowie absperrbare Rohrleitungsabschnitte gegen Drucküberschreitung gesichert. 1 Not-Aus-System mit Verriegelung und gezielter Entsperrung für Abschaltung elektrischer Einrichtungen (Förder- und Abgabeeinrichtungen, Schnellschlussventile). Not-Aus-Taster an einem Ort, der schnell und ungehindert erreichbar ist. 1 Sicherheitskennzeichnung gemäß BetrSichV und GefahrstoffV an Abgabeeinrichtungen gut sichtbar und dauerhaft. 1 Alarm- und Gefahrenabwehrplan auf Füllanlage bezogen. Für Brandschutz zuständiger Stelle vorgelegt (i.d.R. Feuerwehr). 1 Feuerlöscher Brandklasse ABC PG 6 an Abgabeeinrichtung 1 Trockenlaufschutz für Förderpumpen 1 Pumpen mit einfacher Gleitringdichtung mindestens jährlich zu warten. Wartungsvertrag mit einer geeigneten Firma erforderlich. 1 Abgabeeinrichtungen DIN EN 14678 Teil 1 1 Keine Werkstoffe bei denen betriebsmäßige Vorgänge gefährliche elektrostatische Aufladungen verursachen. - Ex-Zonen um Abgabeeinrichtungen - siehe Kapitel Ex-Zonen Inhalt Füllschlauch maximal 1,5 Liter. - Gilt nicht für Schläuche zur Betankung von Wasserfahrzeugen. Rohrbruchventil vor Füllschlauch 1 Zapfschlauch darf im Fahrbahnbereich nicht überfahren werden (z. B. durch Schlauchrückholung). - nur bei öffentlichen Tankstellen Füllschläuche maximal 7 Meter lang und nach DIN EN 1762 Schnelltrennstelle/Abreißkupplung in Füllschlauch (Zuglast unterhalb Reißkraft des Füllschlauches) die Gasaustritt bei Auslösen beidseitig verhindert. 1 Nur geeignete Kombination aus Zapfventil und Füllanschluss zulässig. Zapfventile, die mittels Stößel das Rückschlagventil am Füllanschluss des Flüssiggastanks öffnen, dürfen nicht verwendet werden. 1 Einrichtung ohne Selbsthaltung (z.B. Totmanntaster) für Abgabeeinrichtung 1 Anlagesteuerung fail-safe ausgeführt 1 Gegensprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle 1 Nur bei öffentlicher Tankstelle mit BoB-Betrieb. Meldung von Auslösung Not-Aus an ständig besetzte Stelle - Nur bei öffentlicher Tankstelle mit BoB-Betrieb. Füllanweisung verständlich in dauerhafter Form gut sichtbar im Blickfeld des Kunden und nahe der Abgabeeinrichtung (z.B. mit selbsterklärenden Piktogrammen) 1 © LUBW Nur bei öffentlicher Tankstelle mit Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung (BoB). Flüssiggaslagerung - Ein Nachschlagewerk 1