Referat für Arbeit und Wirtschaft
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Referat für Arbeit und Wirtschaft
Seite 1 Referat für Arbeit und Wirtschaft Telefon: 233-25323 Telefax: 233-22734 Thomas Fischer Wirtschaftsförderung Grundlagen der Wirtschaftspolitik Hochschulpreis der Landeshauptstadt München Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 05533 Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 07.12.2010 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.11.2007 mit dem Auftrag, die Preisverleihung des Hochschulpreises zu überprüfen und ggf. anzupassen. Inhalt In der Vorlage werden das bisherige Vorgehen geschildert, die Erfahrungen der letzten drei Jahre beschrieben und ein Entscheidungsvorschlag zum Hochschulpreis der Landeshauptstadt München formuliert. Entscheidungsvorschlag Der Hochschulpreis wird für alle Hochschulen im Rahmen einer städtischen Veranstaltung durch den Oberbürgermeister verliehen. Die zur Finanzierung des Preisgeldes erforderlichen Finanzmittel stehen zur Verfügung. Gesucht werden kann im Hochschulpreis, Abschlussarbeit, Ehrung RIS auch nach Telefon: 233-25323 Telefax: 233-22734 Thomas Fischer Seite 2 Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Grundlagen der Wirtschaftspolitik Hochschulpreis der Landeshauptstadt München Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 05533 Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 07.12.2010 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten 1.Preisverleihung 2.Aufteilung in Bewerberkategorien 3.Finanzierung II. Antrag des Referenten III. Beschluss Seite 1 1 2 4 4 5 Telefon: 233-25323 Telefax: 233-22734 Thomas Fischer Seite 1 Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschaftsförderung Grundlagen der Wirtschaftspolitik Hochschulpreis der Landeshauptstadt München Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 05533 Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 07.12.2010 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Vorbemerkung Mit dem Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 20.11.2007 und der anschließenden Vollversammlung am 28.11.2007 wurde dem Antrag Nr. 02-08 / A 03224 (SV-Nr: 02-08 / V 09493) von StRin Dr. Anker, StR Belik und StRin Renner gefolgt und wurden die bis dahin getrennt vergebenen vier Preise, der Hochschulpreis der LMU, der Hochschulpreis der TUM, der Hochschulpreis der FH und der Wissenschaftspreis zu einem Hochschulpreis zusammengefasst. Die Preisverleihung erfolgt derzeit, wie bei Einführung des Hochschulpreises 1992 beschlossen, im Rahmen von Festveranstaltungen an der jeweiligen Hochschule: dem Oskar-von-Miller-Tag an der Hochschule München, dem Stiftungsfest an der LudwigMaximilians-Universität und dem Dies Academicus an der Technischen Universität. Der Stadtrat hat 2007 beschlossen, das Verfahren der Preisverleihung nach etwa drei Jahren zu evaluieren und ggf. anzupassen. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage werden Vorschläge zur Form der Preisverleihung, zur Finanzierung und zu organisatorischen Fragen entwickelt. 1. Preisverleihung Im Rahmen der Jurysitzung zum Hochschulpreis 2010, die am 15. April 2010 stattfand, wurden die Jurymitglieder zu den Erfahrungen des bisherigen Verleihungsverfahrens befragt. Nach dem einvernehmlichen Votum der Jurymitglieder hat es sich bewährt, die Hochschulpreise zu einem Preis mit identischen Ausschreibungsfristen, einheitlicher Do- Seite 2 tierung und einer gemeinsamen Jurysitzung zusammenzufassen. Der Bekanntheitsgrad und die Attraktivität des Hochschulpreises konnten so deutlich gesteigert werden. In der bisherigen Praxis der Preisverleihung erhält der Preis eine gewisse Wahrnehmung an den Hochschulen bei Studierenden und Professoren. Die Stadt München selbst, als Initiatorin und Verleiherin des Preises wird aber, nach übereinstimmender Meinung der Jury, kaum wahrgenommen. Problematisch ist hier auch der lange Zeitraum zwischen Bewerbung, Entscheidung der Jury und der Preisverleihung. Die Jurysitzung findet im April oder Mai statt, die Verleihung an der Hochschule München und der LMU im Juni/Juli, an der TUM aber erst im Dezember. Zwischen Jurysitzung und Veröffentlichung der Preisträgerinnen und Preisträger liegt bei der TUM somit mehr als ein halbes Jahr. Zudem führt die getrennte Verleihung weiter zu dem Eindruck, dass es sich um drei Hochschulpreise handelt und nicht um einen Preis, der an allen drei Hochschulen vergeben wird. Die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen haben sich daher, ebenso wie die städtischen Mitglieder der Jury, für eine gemeinsame städtische Verleihungsveranstaltung ausgesprochen, bei der der Hochschulpreis der Landeshauptstadt München für alle drei Hochschulen verliehen werden soll. Vorgeschlagen wurde eine Preisverleihung im Rahmen einer Abendveranstaltung im Rathaus mit Begrüßung und Preisverleihung durch den Oberbürgermeister sowie den Präsidenten der jeweiligen Hochschule. Nach kurzen Ansprachen zu den Preisträgerinnen und Preisträgern soll es noch Gelegenheit zum Austausch geben. 2. Aufteilung in Bewerberkategorien Bisher werden alle Abschlussarbeiten einer Hochschule, von der Bachelorarbeit bis zur Promotion, miteinander verglichen und einander gegenübergestellt. In der Jurysitzung im April 2010 wurde diskutiert, dass es schwierig sei, Dissertationen, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten und Bachelorarbeiten wegen der unterschiedlichen Bearbeitungszeiten und Anforderungen miteinander zu vergleichen. Das federführende Referat für Arbeit und Wirtschaft wurde von den Jurymitgliedern gebeten, zu prüfen, ob für den Hochschulpreis Abstufungen beim Grad des Abschlusses vorgenommen werden können. In den vergangenen Jahren sorgten gerade die Jurymitglieder der Hochschulen, die regelmäßig Diplomarbeiten und Dissertationen beurteilen und bewerten müssen, mit ihren Beiträgen dafür, dass auch unterschiedliche Abschlusskategorien auf einer objektiven Basis verglichen werden konnten. Dabei wurden unterschiedliche Maßstäbe bei der Beurteilung und dem Vergleich der verschiedenen Abschlüsse angelegt. So konnte sich beispielsweise die Preisträgerin 2010 an der Technischen Universität München mit ihrer Bachelorarbeit gegen Diplomarbeiten und Dissertationen durchsetzen. In der Begründung der Jury wurde dabei neben der herausragenden Qualität der Arbeit ausdrücklich hervor- Seite 3 gehoben, welche vergleichsweise kurze Bearbeitungszeit für das Verfassen einer Bachelorarbeit zu Verfügung steht. Auch in den vergangenen Jahren war es nicht der Fall, dass immer die Arbeiten mit den höchsten Abschlüssen den Hochschulpreis erhielten. Für den Hochschulpreis kann sich derzeit bewerben, wer innerhalb der letzten drei Jahre an einer der Hochschulen eine Abschlussarbeit eingereicht hat. Es können somit Habilitationen, Dissertationen, Diplom-, Magister-, Master- und Bachelorarbeiten eingereicht werden, soweit diese an der jeweiligen Hochschule angefertigt wurden. Allerdings können nicht an allen Hochschulen alle Abschlüsse erlangt werden. So gibt es an der TUM und an der Hochschule München keinen Magister. Zudem können Promotionen und Habilitationen an der Hochschule München nur in Zusammenarbeit mit einer Universität erfolgen. Bei einer zunehmenden Zahl von Bewerbungskategorien könnte es schwierig werden, in jeder Kategorie eine ausreichende Anzahl von Bewerbungen zu haben. In den letzten Jahren wurden jährlich insgesamt etwa 20-25 Bewerbungen eingereicht. Dabei gab es an den einzelnen Hochschulen starke Schwankungen von 3-10 Bewerbungen pro Jahr. Gerade bei den Dissertationen ist zu erwarten, dass es nicht in jedem Jahr genügend preiswürdige Bewerbungen gibt. So wurden an allen drei Hochschulen zusammen 2010 insgesamt vier Dissertationen, 2004 und 2009 jeweils drei, in den Jahren 2002, 2003 und 2008 zwei und von 2005 bis 2007 jeweils nur eine Dissertation eingereicht. Da nicht vorgesehen ist, das Preisgeld insgesamt aufzustocken, würde eine Aufteilung in einzelne Kategorien auch zu einer deutlichen Reduzierung des einzelnen Preisgeldes und vermutlich auch zu unterschiedlichen Dotierungen der einzelnen Kategorien führen. Dies würde die Attraktivität des Preises insgesamt wieder schmälern. Aus Sicht des Referats für Arbeit und Wirtschaft ist eine Aufspaltung des Hochschulpreises in verschiedene Abschlusskategorien an den einzelnen Hochschulen daher nicht empfehlenswert. Dagegen sollte die Möglichkeit ausdrücklich gestärkt werden, eine Abstufung bei der Preisverleihung zu realisieren, wie dies in den vergangenen Jahren bereits teilweise geschah. So können Arbeiten mit einer öffentlichen Anerkennung gewürdigt werden oder der Preis und das Preisgeld auf zwei Bewerbungen aufgeteilt werden. Dabei sollte in diesen Fällen wie in der Vergangenheit der Preis zu gleichen Teilen geteilt werden, um zu signalisieren, dass zwei oder mehrere Arbeiten gleich gut waren. Stuft ein Fachreferat eine Arbeit als besonders wertvoll für die eigene Arbeit ein und wird diese Arbeit nicht von der Jury ausgewählt, so könnte die Jury dem Fachreferat einen Ankauf der Arbeit als erweiterte symbolische Anerkennung empfehlen. Auch dieses Vorgehen wurde in der Vergangenheit schon so realisiert. Dies kann die Jury allerdings nur empfehlen, die Entscheidung darüber bleibt dem Fachreferat vorbehalten, das den Ankauf auch aus dem eigenen Budget finanzieren muss. Seite 4 3. Finanzierung Im Zuge der Neukonzeption im Jahr 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, die für die Finanzierung dauerhaft nötigen Haushaltsmittel einzuplanen. Die Haushaltsmittel des Referats für Stadtplanung und Bauordnung wurden dauerhaft auf die entsprechende Finanzposition im Referat für Arbeit und Wirtschaft übertragen. Die Haushaltsmittel des Kulturreferates werden seitdem jährlich auf dem Büroweg per Veranschlagungsberichtigung übertragen. Dieses Finanzierungskonzept soll weiterhin beibehalten werden. Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht gegeben. Die Sitzungsvorlage ist mit dem Direktorium-Protokollabteilung, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Kulturreferat abgestimmt. Die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Technische Universität München und die Hochschule München haben der dargestellten Neukonzeption ebenfalls zugestimmt. Der Korreferent des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und der Verwaltungsbeirat für die Wirtschaftsförderung, Herr Stadtrat Manuel Pretzl, haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Die Zusammenlegung der unterschiedlichen Preise zu einem Hochschulpreis der Landeshauptstadt München, der mit identischen Ausschreibungsbedingungen, identischen Fristen und einer gemeinsamen Jury an den drei Münchner Hochschulen vergeben wird, hat sich bewährt und wird in dieser Form beibehalten. 2. Die Verleihung des Hochschulpreises erfolgt ab dem Ausschreibungsjahr 2011 im Rahmen einer zentralen städtischen Veranstaltung. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, in Absprache mit dem Büro des Oberbürgermeisters, die Verleihungsveranstaltung durchzuführen. Die Kosten werden vom Direktorium-Protokollabteilung übernommen. 3. Die Zusammensetzung der Haushaltsmittel für den Hochschulpreis erfolgt gemäß den Ausführungen im Vortrag des Referenten durch die bereits erfolgte dauerhafte Mittel- Seite 5 übertragung in Höhe von 2.500 Euro durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, die jährliche Übertragung auf dem Büroweg per Veranschlagungsberichtigung von 3.500 Euro durch das Kulturreferat und durch 6.000 Euro des Referats für Arbeit und Wirtschaft. Die Finanzierung des Preisgeldes in Höhe von 12.000 Euro erfolgt ab 2011 im Haushalt des Referats für Arbeit und Wirtschaft auf dem Produkt 6421100 Wirtschaftsförderung und der Finanzposition 7910.601.0000.9 Wirtschaftliche Angelegenheiten, Förderpreise. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dieter Reiter Berufsm. Stadtrat Seite 6 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium – Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.K. V. Wv. RAW - FB II zur weiteren Veranlassung. Zu V. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium - Protokollabteilung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kulturreferat z.K. Am