Das Pflegeberufereformgesetz Wird jetzt alles - Innova

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Das Pflegeberufereformgesetz Wird jetzt alles - Innova
Das Pflegeberufereformgesetz
Wird jetzt alles anders ?
Beratung mit den Praxisanleitern unserer
Kooperationspartner aus der stationären
und ambulanten Langzeitpflege am
12.04.2016
Manuela Rosner
Diplommedizinpädagoge
Schulleiter
Innova Sozialwerk e.V. Altenburg
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Jetzige Situation
62 355 Altenpfleger
1 598 Pflegeschulen
(Schuljahr 2012/13)
64 009 Gesundheits- und
Krankenpfleger
Quelle: Statistisches Bundesamt 2015
6 780 Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger
Quelle: Kongress Pflege Berlin 21.01.2016
10 000 ausbildende
Einrichtungen
982 ausbildende Kliniken
Quelle: Statistisches Bundesamt 2015
15 880 KPH/APH
Quelle: Berufsbildungsbericht 2015 BMBF
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Gesetzgebungsverfahren
Kabinettsbeschluss
2. und 3. Lesung im Bundestag
13.01.2016
Juni 2016
Bundesrat
Gesetzgebung
26.02.2016
vor der Sommerpause des Bundestages 2016
Eckpunkte Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung
Ausbildungsbeginn
frühestens 01.01.2018 ( wahrscheinlicher: 01.01.2019)
01.03.2016
1. Lesung Bundestag
18.03.2016
Quelle: Breuckmann, M. stellv. Vorsitzender BLGS Kongress
Pflege Berlin 21.01.2016
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Pflegefachfrau /
Pflegefachmann
Berufsbezeichnung
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG §1
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Ziel der Reform der Pflegeberufe
 Vorbereitung auf universellen Einsatz in den allgemeinen
Arbeitsfeldern der Pflege, Pflege von Menschen aller
Altersgruppen in allen Settings der Pflege
 Erleichterung des Wechsel zwischen den einzelnen Settings
 Eröffnung neuer Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten
(hochschulische Ausbildung)
 Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den einzelnen
Qualifikationsstufen in der Pflege
 automatische Anerkennung innerhalb der EU
 Stärkung der Pflege und des Ansehens des Pflegeberufes
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG Eingangsformel
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Vorbehaltene Tätigkeiten - Pflegefachfrau/-mann
 Erhebung und Feststellung des Pflegbedarfes
 Organisation, Gestaltung und Steuerung des
Pflegeprozesses
 Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität
der Pflege
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 4
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Ausbildungsziel (Auszug)

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
Erhebung und Feststellung des
Pflegebedarfs und Planung der Pflege
Selbstständige Übernahme des
Pflegeprozesses
Gestaltung der Pflege und
Dokumentation
Analyse, Evaluation, Sicherung und
Entwicklung der Pflegequalität
Bedarfserhebung und Durchführung
präventiver und
gesundheitsfördernder Maßnahmen
Beratung, Anleitung und
Unterstützung von zu Pflegenden
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
Erhaltung, Wiederherstellung,
Förderung, Aktivierung und
Stabilisierung individueller
Fähigkeiten
Einleitung lebensrettender
Sofortmaßnahmen
Interdisziplinäres Arbeiten in den
jeweiligen Pflegekontexten
Ärztlich angeordnete Maßnahmen
eigenständig durchführen
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 5
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Dauer und Struktur der Ausbildung
 drei Jahre in Vollzeitform, in Teilzeit höchstens fünf Jahre
 theoretischer und praktischer Unterricht und praktische
Ausbildung
 Durchführung der praktischen Ausbildung erfolgt nach
Ausbildungsplan, mindestens 10% der während eines
Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit sind
Praxisanleitung
 Schule gewährleistet Praxisbegleitung
 Pflegeschule und Träger der praktischen Ausbildung wirken
bei
der
Ausbildung
auf
Grundlage
von
Kooperationsverträgen zusammen
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG §6
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Praktische Ausbildung
Pflichteinsätze werden in Einrichtungen der stationären
allgemeinen Akutpflege (§108 SGB V); der stationären
allgemeinen Langzeitpflege (§71 Abs.2 u.§72 Abs. 1 SGB XI)
und der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege
(§71 Abs. 1 u. §72 Abs.1 SGB XI;§37SGB V) durchgeführt
Orientierungs- und Vertiefungseinsätze beim Träger der
Ausbildung
Überwiegende Teil der praktischen Ausbildung findet beim
Träger der praktischen Ausbildung statt
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG §7
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Träger der praktischen Ausbildung
 Einrichtungen der stationären allgemeinen Akutpflege nach
§ 108 SGB V
 Einrichtungen der stationären allgemeinen Langzeitpflege
nach § 71 Abs.2 u.§ 72 Abs. 1 SGB XI
 Einrichtungen der allgemeinen ambulanten Akut- und
Langzeitpflege nach § 71 Abs.1 u. § 72 Abs.1 SGB XI; § 37
SGB V
Diese Einrichtungen haben mit mindestens einer Pflegeschule
einen Vertrag über die Durchführung des theoretischen und
praktischen Unterrichtes geschlossen
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 8
Der Innova Sozialwerk e.V. Altenburg bildet bereits seit 23
Jahren mit Kooperationspartnern der hier genannten Settings
erfolgreich aus.
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Voraussichtliche Stundenverteilung in der Praxis
1.
Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen der Pflege
 Stationäre Akutpflege
 Stationäre Langzeitpflege
 Ambulante Akut/ Langzeitpflege
2.
400 Stunden
400 Stunden
400 Stunden
Pflichteinsätze in speziellen Versorgungsbereichen
 Pädiatrie
 Psychiatrie
120 Stunden
120 Stunden
3.
Vertiefungseinsatz ( beim Träger der Ausbildung)
500 Stunden
4.
Weitere Einsätze
 Orientierungseinsatz
 Weitere Einsätze( z.B. Palliation, Reha)
 Zur freien Verteilung nach 1 bis 4
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400 Stunden
80 Stunden
80 Stunden
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Beispiel für praktische Ausbildung eines Auszubildenden
beim Träger Sozialstation
Der Schüler befindet sich zu den folgenden Einsätzen beim Träger:
1.
2.
3.
4.
Orientierungseinsatz
Einsatz ambulante Akut/ Langzeitpflege
Vertiefungseinsatz
Einsatz zur freien Verfügung
400 Stunden
400 Stunden
500 Stunden
80 Stunden
1380 Stunden von 2500 Praxisstunden ist der Schüler beim Träger
Befindet sich der Schüler im Fremdpraktikum, wird ein Schüler aus einer
anderen pflegerischen Versorgungseinrichtung aktiv und befindet sich für
400 Stunden im Einsatz ambulante Akut/ Langzeitpflege
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Bedeutung der Pflegeschule
Die Pflegeschule trägt die
Gesamtverantwortung für die Ausbildung.
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 10
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Zugangsvoraussetzungen
1. Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig
2. Hauptschulabschluss mit
 abgeschlossener Berufsausbildung von zweijähriger
Dauer
 abgeschlossener Berufsabschluss in der Kranken- oder
Altenpflegehilfe von mind. einjähriger Dauer
3. Sonstige zehnjährige Schulbildung
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 11
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Anrechnung von Fehlzeiten
 10% des theoretischen und praktischen Unterrichts von
2100 Stunden
 10% der Stunden der praktischen Ausbildung
(2500 Stunden)
Nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Bei Schwangerschaft insgesamt 14 Wochen.
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 13
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Ergänzungen zum Ausbildungsvertrag
 Darstellung der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung der
praktischen Ausbildung ( Ausbildungsplan)
 Verpflichtung zum Besuch der Ausbildungsveranstaltungen
des Azubis in der Schule
 Eine Veränderung des Vertiefungseinsatzes ist, bis zu dessen
Beginn, jederzeit in beiderseitigem Einverständnis möglich
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 16
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Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung
 sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
 Garantie der Durchführbarkeit der gesetzlich geforderten
Einsätze
 auf die erforderlichen Lern- und Vorbereitungszeiten
Rücksicht nehmen
 Der Azubi darf nur Aufgaben erhalten, die seinen physischen
und psychischen Kräften angemessen sind
 Eine über die vereinbarte tägliche und wöchentliche
Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur
ausnahmsweise zulässig
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 18
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Praxisanleitung
 geplant und strukturiert auf der Grundlage eines
Ausbildungsplanes durchgeführt werden
 Praxisanleiter benötigen Erlaubnis nach §1Satz 1 PflBG-E,
eine berufspädagogische Weiterbildung von 300 Stunden
und eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung
 jährliche WB von 24 Stunden
 Personen, die am 31.12.2017 über die Qualifikation zur PL
verfügen, müssen nur die Fort- und Weiterbildungspflicht
von 24 Stunden jährlich erfüllen
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG; Eckpunkte Ausbild-. und Prüf. Verordnung 01.03.2016
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Prüfungen
 Vornoten
 schriftlich, mündlich und praktisch
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG; Eckpunkte Ausbild-. und Prüf. Verordnung 01.03.2016
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Hochschulische Pflegeausbildung
 Primärqualifizierend
 ca. 10 -20 % der Auszubildenden
 Abschluss als Pflegefachfrau/-mann mit Bachelor
 Hochschule trägt Verantwortung für die Ausbildung
Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 37
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Gemeinsam werden wir dieses Gesetz in der
Praxis gestalten.
Wir haben dafür optimale Voraussetzungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für Anfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.
Manuela Rosner
Tel.: 03447 /851814
[email protected]
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