Das Pflegeberufereformgesetz Wird jetzt alles - Innova
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Das Pflegeberufereformgesetz Wird jetzt alles - Innova
Das Pflegeberufereformgesetz Wird jetzt alles anders ? Beratung mit den Praxisanleitern unserer Kooperationspartner aus der stationären und ambulanten Langzeitpflege am 12.04.2016 Manuela Rosner Diplommedizinpädagoge Schulleiter Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Jetzige Situation 62 355 Altenpfleger 1 598 Pflegeschulen (Schuljahr 2012/13) 64 009 Gesundheits- und Krankenpfleger Quelle: Statistisches Bundesamt 2015 6 780 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Quelle: Kongress Pflege Berlin 21.01.2016 10 000 ausbildende Einrichtungen 982 ausbildende Kliniken Quelle: Statistisches Bundesamt 2015 15 880 KPH/APH Quelle: Berufsbildungsbericht 2015 BMBF Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Gesetzgebungsverfahren Kabinettsbeschluss 2. und 3. Lesung im Bundestag 13.01.2016 Juni 2016 Bundesrat Gesetzgebung 26.02.2016 vor der Sommerpause des Bundestages 2016 Eckpunkte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Ausbildungsbeginn frühestens 01.01.2018 ( wahrscheinlicher: 01.01.2019) 01.03.2016 1. Lesung Bundestag 18.03.2016 Quelle: Breuckmann, M. stellv. Vorsitzender BLGS Kongress Pflege Berlin 21.01.2016 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Pflegefachfrau / Pflegefachmann Berufsbezeichnung Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG §1 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Ziel der Reform der Pflegeberufe Vorbereitung auf universellen Einsatz in den allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege, Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Settings der Pflege Erleichterung des Wechsel zwischen den einzelnen Settings Eröffnung neuer Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten (hochschulische Ausbildung) Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstufen in der Pflege automatische Anerkennung innerhalb der EU Stärkung der Pflege und des Ansehens des Pflegeberufes Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG Eingangsformel Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Vorbehaltene Tätigkeiten - Pflegefachfrau/-mann Erhebung und Feststellung des Pflegbedarfes Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 4 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Ausbildungsziel (Auszug) Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs und Planung der Pflege Selbstständige Übernahme des Pflegeprozesses Gestaltung der Pflege und Dokumentation Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu Pflegenden Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten Einleitung lebensrettender Sofortmaßnahmen Interdisziplinäres Arbeiten in den jeweiligen Pflegekontexten Ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchführen Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 5 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Dauer und Struktur der Ausbildung drei Jahre in Vollzeitform, in Teilzeit höchstens fünf Jahre theoretischer und praktischer Unterricht und praktische Ausbildung Durchführung der praktischen Ausbildung erfolgt nach Ausbildungsplan, mindestens 10% der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit sind Praxisanleitung Schule gewährleistet Praxisbegleitung Pflegeschule und Träger der praktischen Ausbildung wirken bei der Ausbildung auf Grundlage von Kooperationsverträgen zusammen Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG §6 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Praktische Ausbildung Pflichteinsätze werden in Einrichtungen der stationären allgemeinen Akutpflege (§108 SGB V); der stationären allgemeinen Langzeitpflege (§71 Abs.2 u.§72 Abs. 1 SGB XI) und der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege (§71 Abs. 1 u. §72 Abs.1 SGB XI;§37SGB V) durchgeführt Orientierungs- und Vertiefungseinsätze beim Träger der Ausbildung Überwiegende Teil der praktischen Ausbildung findet beim Träger der praktischen Ausbildung statt Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG §7 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Träger der praktischen Ausbildung Einrichtungen der stationären allgemeinen Akutpflege nach § 108 SGB V Einrichtungen der stationären allgemeinen Langzeitpflege nach § 71 Abs.2 u.§ 72 Abs. 1 SGB XI Einrichtungen der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege nach § 71 Abs.1 u. § 72 Abs.1 SGB XI; § 37 SGB V Diese Einrichtungen haben mit mindestens einer Pflegeschule einen Vertrag über die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichtes geschlossen Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 8 Der Innova Sozialwerk e.V. Altenburg bildet bereits seit 23 Jahren mit Kooperationspartnern der hier genannten Settings erfolgreich aus. Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Voraussichtliche Stundenverteilung in der Praxis 1. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen der Pflege Stationäre Akutpflege Stationäre Langzeitpflege Ambulante Akut/ Langzeitpflege 2. 400 Stunden 400 Stunden 400 Stunden Pflichteinsätze in speziellen Versorgungsbereichen Pädiatrie Psychiatrie 120 Stunden 120 Stunden 3. Vertiefungseinsatz ( beim Träger der Ausbildung) 500 Stunden 4. Weitere Einsätze Orientierungseinsatz Weitere Einsätze( z.B. Palliation, Reha) Zur freien Verteilung nach 1 bis 4 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg 400 Stunden 80 Stunden 80 Stunden http://innova-altenburg.de Beispiel für praktische Ausbildung eines Auszubildenden beim Träger Sozialstation Der Schüler befindet sich zu den folgenden Einsätzen beim Träger: 1. 2. 3. 4. Orientierungseinsatz Einsatz ambulante Akut/ Langzeitpflege Vertiefungseinsatz Einsatz zur freien Verfügung 400 Stunden 400 Stunden 500 Stunden 80 Stunden 1380 Stunden von 2500 Praxisstunden ist der Schüler beim Träger Befindet sich der Schüler im Fremdpraktikum, wird ein Schüler aus einer anderen pflegerischen Versorgungseinrichtung aktiv und befindet sich für 400 Stunden im Einsatz ambulante Akut/ Langzeitpflege Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Bedeutung der Pflegeschule Die Pflegeschule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 10 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Zugangsvoraussetzungen 1. Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertig 2. Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von zweijähriger Dauer abgeschlossener Berufsabschluss in der Kranken- oder Altenpflegehilfe von mind. einjähriger Dauer 3. Sonstige zehnjährige Schulbildung Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 11 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Anrechnung von Fehlzeiten 10% des theoretischen und praktischen Unterrichts von 2100 Stunden 10% der Stunden der praktischen Ausbildung (2500 Stunden) Nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Bei Schwangerschaft insgesamt 14 Wochen. Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 13 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Ergänzungen zum Ausbildungsvertrag Darstellung der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung der praktischen Ausbildung ( Ausbildungsplan) Verpflichtung zum Besuch der Ausbildungsveranstaltungen des Azubis in der Schule Eine Veränderung des Vertiefungseinsatzes ist, bis zu dessen Beginn, jederzeit in beiderseitigem Einverständnis möglich Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 16 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Garantie der Durchführbarkeit der gesetzlich geforderten Einsätze auf die erforderlichen Lern- und Vorbereitungszeiten Rücksicht nehmen Der Azubi darf nur Aufgaben erhalten, die seinen physischen und psychischen Kräften angemessen sind Eine über die vereinbarte tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 18 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Praxisanleitung geplant und strukturiert auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes durchgeführt werden Praxisanleiter benötigen Erlaubnis nach §1Satz 1 PflBG-E, eine berufspädagogische Weiterbildung von 300 Stunden und eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung jährliche WB von 24 Stunden Personen, die am 31.12.2017 über die Qualifikation zur PL verfügen, müssen nur die Fort- und Weiterbildungspflicht von 24 Stunden jährlich erfüllen Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG; Eckpunkte Ausbild-. und Prüf. Verordnung 01.03.2016 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Prüfungen Vornoten schriftlich, mündlich und praktisch Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG; Eckpunkte Ausbild-. und Prüf. Verordnung 01.03.2016 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Hochschulische Pflegeausbildung Primärqualifizierend ca. 10 -20 % der Auszubildenden Abschluss als Pflegefachfrau/-mann mit Bachelor Hochschule trägt Verantwortung für die Ausbildung Quelle: BMFSJ, BMFG PflBRefG § 37 Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de Gemeinsam werden wir dieses Gesetz in der Praxis gestalten. Wir haben dafür optimale Voraussetzungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Anfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung. Manuela Rosner Tel.: 03447 /851814 [email protected] Innova Sozialwerk e.V. Altenburg http://innova-altenburg.de