Einstellung von DaZ‐Unterstützungslehrkräften im

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Einstellung von DaZ‐Unterstützungslehrkräften im
Einstellung von DaZ‐Unterstützungslehrkräften im Übergangsbereich der berufsbildenden Schulen (AVJ und BEK) DaZ‐Unterstützungslehrkräfte an berufsbildenden Schulen im Übergangsbereich (AVJ und BEK) An der der Beruflichen Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg sollen zum 1. Juli 2016 im Umfang von je 2 Vollzeitstellen und einer 0,8 Stelle DaZ‐Unterstützungslehrkräfte in der Zuständigkeit des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig‐Holstein eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt mit einer Befristung bis zum 31.07.2017. Aufgaben: Im Einzelnen sollen Unterstützungslehrkräfte insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen:  Unterstützung der Lehrkräfte bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht in Sprachlerngruppen mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ)  Einsatz im sprachsensiblen Werkstattunterricht  Einsatz im sprachsensiblen Unterricht laut Stundentafel  Einbringen von Praxiserfahrung aus der Berufs‐ und Lebenswelt mit dem Ziel der beruflichen Orientierung von Flüchtlingen sowie Schulung sozialer und gesellschaftlicher Kompetenzen zur Integration in Gesellschaft und Beruf weitere mit der Lehrtätigkeit verbundene Aufgaben  Organisation der Lernumgebung  Begleitung von Exkursionen, Praxiserkundungen und an außerschulischen Lernorten  Vorbereitung von didaktisierten Arbeitsmaterialien  unterrichtsnahe technisch‐administrative Aufgaben (Führen von Schülerlisten, Anwesenheitskontrolle u.a.) Die Unterstützungslehrkräfte werden ausschließlich in Bildungsgängen eingesetzt, in denen keine weiteren schulischen Abschlüsse erworben werden können. Eingruppierung: Die Eingruppierung richtet sich nach Nr. 3.5 des Tarifvertrags über die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder, d.h. je nach Qualifikation von Entgeltgruppe 7 bis max. Entgeltgruppe 10. Anforderungsprofil Von Bewerberinnen und Bewerber für die befristete Einstellung als DaZ‐Unterstützungslehrkraft an berufsbildenden Schulen wird erwartet:  Fähigkeit, die deutsche Sprache zu vermitteln.  mehrjährige Berufserfahrung in den Berufsfeldern des berufsbildenden Schulwesens; insbesondere Fachlehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Handwerksmeisterinnen oder ‐
meister, Industriemeisterinnen oder ‐meister, Personen mit Ausbildereignungsprüfung.  Berufliche Erfahrungen in den Bereichen Hauswirtschaft (Köchin/Koch) oder in den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik oder Maler‐ und Lackiertechnik.  hohe Sensibilität für die möglichen Schwierigkeiten interkultureller Kommunikation, z.B. durch eigenen Auslandsaufenthalt.  Kenntnisse bzw. Bereitschaft zur Teamarbeit und zur Einarbeitung in das System Berufliche Bildung.  Erfahrungen im Rahmen von ehrenamtlicher Jugendarbeit. Besondere Hinweise: Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist daraufhin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.“ Bewerbungsfrist: Interessierte Bewerberinnen und Bewerber richten bitte Ihre vollständige Bewerbung bis zum 25. Juni 2016 an die: Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg Herrn OStD Ulrich Krause An der Berufsschule 1 25421 Pinneberg Pinneberg, 11.06.2016 

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