ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH
1.1 Für alle vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Sergeant Pepper
GmbH und ihren Auftraggebern, insbesondere für den Verkauf von Waren und
künstlerischen Dienst- und Werkleistungen, gelten ausschließlich die nachstehenden
Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Änderungen können nur schriftlich und
einvernehmlich durch beide Vertragspartner erfolgen.
1.2 Teilt der Auftraggeber eigene abweichende Bedingungen mit, so wird diesen hiermit
widersprochen. Verträge kommen nur zu unseren eigenen Bedingungen zustande.
Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt
und verpflichten uns nicht, es sei denn, es wird ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
1.3 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
1.4 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlichrechtlichen Sonder vermögen.
1.5 Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen des Online-Angebots auf dem
Onlineshop von Sergeant Pepper G,bH ist die Sergeant Pepper GmbH.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Angebote von Sergeant Pepper GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich
und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. An schriftliche,
speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Sergeant Pepper GmbH vier (4) Wochen
gebunden, wenn nicht ausdrücklich
andere Zeiträume vereinbart wurden.
2.2. Von den Angestellten oder in sonstiger Form für Sergeant Pepper GmbH tätige
Erfüllungsgehilfen erteilte mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen, haben keine Gültigkeit. Alle weiteren
Vereinbarungen zwischen Sergeant Pepper GmbH und dem Auftraggeber zum Zwecke
der Vertragsausführung sind schriftlich abzufassen; dies gilt auch für die Abänderung
der Schriftform.
2.3. Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.4. Sergeant Pepper GmbH behält sich bei der Vertragserfüllung ausdrücklich
Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in Prospekten,
Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen
Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung
oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Zumutbare
Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und
technischen Produktionsabläufen.
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2.5. Sergeant Pepper GmbH ist berechtigt, Aufträge aus urheberrechtlichen oder
strafrechtlichen Gründen oder wegen Verstoßes gegen die guten Sitten abzulehnen.
Bestellen Sie auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung
unverzüglich elektronisch bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahmeerklärung kann aber mit der
Zugangsbestätigung verbunden werden.
2.6. Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluß befristet werden.
Die Abnahmefrist darf höchstens 6 Monate betragen.
3. VERTRAGSABSCHLUSS (ZUSATZBESTIMMUNGEN FÜR ALLE BESTELLUNGEN IM
RAHMEN DES ONLINE–ANGEBOTS)
3.1. Die auf der Website enthaltenen Angebote stellen eine unverbindliche
Aufforderung an den Kunden dar, bei Sergeant Pepper GmbH zu bestellen.
3.2. Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars im Internet gibt der Kunde
ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw.
Werklieferungsvertrags ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde auf einer
Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und ggf.
zu korrigieren. Sergeant Pepper GmbH sendet dem Kunden daraufhin per E-Mail eine
Bestellbestätigung und prüft das Angebot auf seine rechtliche und
tatsächliche Durchführbarkeit, insbesondere auf einen möglichen Verstoß gegen
Schutzrechte Dritter. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar,
sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei Sergeant
Pepper GmbH eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sergeant
Pepper GmbH das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an den
Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Die Details der
Bestellung können online im Benutzerprofil unter „Bestellungen“ eingesehen werden.
3.3. Im Zusammenhang mit § 2 (3) ist es Sergeant Pepper GmbH als
Plattformanbieter nicht möglich, sämtliche von Kunden oder Shop-Betreibern gestaltete
Druckmotive vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Sergeant Pepper GmbH
behält es sich vor, eingegangene Bestellungen innerhalb der gesetzlichen
Annahmefrist abzulehnen, wenn im Rahmen des Bestell- und Produktionsprozesses
bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch ein Druckmotiv Rechte Dritter oder
gesetzliche Vorschriften verletzt werden.
3.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und
vollständigen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten. Dieser Vorbehalt gilt nicht im
Falle von kurzfristigen Lieferstörungen oder wenn Sergeant Pepper GmbH die
Nichtbelieferung zu vertreten hat, insbesondere wenn Sergeant Pepper GmbH es
versäumt, rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft zu tätigen. Der Kunde wird
über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Ist die Gegenleistung
vom Kunden erbracht worden, so wird diese erstattet.
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4. LIEFERUNGS– UND LEISTUNGSFRISTEN
4.1. Leistungs- oder Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen ab Vertragsschluss zu
laufen, frühestens jedoch ab Zahlungseingang der Vorauskasse und dem Zeitpunkt, zu
dem sämtliche zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Vorlagen, Unterlagen, Freigaben etc. des Auftraggebers bei Sergeant Pepper GmbH vorliegen.
4.2. Überschreitung vereinbarter Zeiträume zur Beibringung erforderlicher Vorlagen,
Unterlagen, Freigaben etc. durch den Auftraggeber berechtigen Sergeant Pepper GmbH
die vereinbarten Leistungs- oder Liefertermine zu verlängern.
4.3. Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen von Seiten des Auftraggebers nach
Auftragsbestätigung werden die Leistungs- und Lieferzeiten angemessen verlängert.
4.4. Die Lieferfrist verlängert sich des Weiteren angemessen beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einflusssphäre von Sergeant Pepper
GmbH liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des
Liefergegenstandes von Einfluss sind. Schadensersatzansprüche wegen nicht
rechtzeitiger oder unterbliebener Leistung sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
4.5 Designs/Muster und Stoffqualitäten gehören jeweils zu Kollektionen für eine
bestimmte Saison/Zeitraum, in der Sie im Handel oder Industrie erscheinen. Sofern
nicht schriftlich vereinbart, gilt die auch für Never out of Stock Ware.
Die Verfügbarkeit kann jederzeit bei uns erfragt werden. Ist eine Stoffqualität nicht
mehr verfügbar, behält sich Sergeant Pepper GmbH das Recht vor, auf eine ähnliche
Stoffqualität zurückzugreifen.
5. SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT
5.1. Für den Fall, dass Sergeant Pepper GmbH zur Erfüllung ihrer Liefer verbindlichkeit
gegenüber dem Auftraggeber Waren und/oder Leistungen von weiteren Lieferanten
bezieht und diese Lieferanten ihre Liefer verbindlichkeiten gegenüber Sergeant Pepper
nicht erfüllen, steht Sergeant Pepper gegenüber dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht
zu. Entsprechendes gilt bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch
den Lieferanten. Ein solches Rücktrittsrecht steht Sergeant Pepper GmbH nicht zu,
wenn sie die Nichterfüllung oder die nicht ordnungsgemäße
Erfüllung der Liefer verbindlichkeit des Lieferanten zu vertreten hat.
5.2. Sergeant Pepper GmbH benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich von der
Nichtverfügbarkeit der Ware im Sinne der vorstehenden Ziffer 4.1 sowie von ihrem
Rücktritt und erstattet dem Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern von diesem bereits
erbrachten Gegenleistungen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers besteht in
diesem Falle nicht.
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6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG
6.1 Als Zahlungsfrist werden 7 Tage nach Zugang der Rechnung vereinbart, zahlbar
ohne Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in
Verzug.
6.2. Bei größeren Aufträgen oder bei speziellen Kundenaufträgen bzw. Eigenfertigungen, die nicht anderweitig veräußerbar sind, sind die Zahlungen wie folgt fällig:
- 40% innerhalb 7 Tage nach Auftragsbestätigung ohne Abzug,
- die restlichen 60 % innerhalb Auslieferung der Ware ohne Abzug.
Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.
6.3. Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist Sergeant Pepper berechtigt, die Leistung von der Vorauszahlung des
Betrages für den Auftrag und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
6.4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch Sergeant Pepper anerkannt wurden.
6.5. Bei der Rechnungsstellung an Auftraggeber in anderen EU Ländern wird die uns
schriftlich mitgeteilte Ust. Id. Nr. verwendet. Sollte danach die steuerliche Zuordnung
nicht möglich sein, haftet der Auftraggeber Sergeant Pepper gegenüber für die von
Dritten geltend gemachte Steuerlast. Für die Zahlung im Online Shop können Sie sich
ausschließlich der auf den Shop-Seiten angegebenen Zahlungsmodalitäten bedienen.
Im Einzelfall kann es sein, dass nicht alle Zahlungsarten zur Verfügung stehen.
7. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG BEI BESTELLUNG
ÜBER DEN ONLINE SHOP VON SERGEANT PEPPER
7.1. Kauf auf Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten
Kalendertag (20 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren
externen Partner Billpay GmbH (nachfolgend auch als „Billpay“ bezeichnet) fällig.
Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter
anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch Billpay voraus.
Wenn Sie per Rechnung bezahlen möchten, gelten hierfür die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH. Wenn Ihnen für bestimmte Angebote nach
Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der
Zahlung in Zusammenarbeit mit Billpay, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten.
Sie können in diesem Fall nur an Billpay mit schuldbefreiender Wirkung leisten.
Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine
Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen,
Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
7.2. Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung
Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch unseren externen Partner Billpay von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei
dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Sie ermächtigen Billpay
widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen
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zulasten des angegebenen Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das
Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des
kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen
werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Die Bezahlung per Lastschrift
besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche
Bonitätsprüfung durch Billpay sowie ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus.
Wenn Sie per Lastschrift bezahlen möchten, gelten hierfür die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH. Wenn Ihnen für bestimmte Angebote nach
Prüfung der Bonität die Bezahlung per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung
der Zahlung in Zusammenarbeit mit Billpay, an die wir unsere Zahlungsforderung
abtreten. Sie können in diesem Fall nur an Billpay mit schuldbefreiender Wirkung
leisten. Wir bleiben auch bei der Bezahlung per Lastschrift über Billpay zuständig für
allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren,
Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
7.3. Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften
Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das
entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen
werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und für
Billpay verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des
Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des
Kontoinhabers) ermächtigen Sie Billpay, die Lastschrift für die jeweils fällige
Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall
sind Sie verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 pro
Rücklastschrift zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen
die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift
geringere oder gar keine Kosten entstanden
sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur
Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines
Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht
zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die
Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder
durch Gutschrift.
7.4. Zeitpunkt der Kontobelastung
Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift bzw. Bankeinzug, soweit angeboten, erfolgt
die Belastung Ihres Kreditkartenkontos bzw. der Bankeinzug, wenn die Ware unser Lager
verlässt.
8. GEWÄHRLEISTUNG, VERJÄHRUNG
8.1. Wir leisten Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach unserer Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung ist
ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein
Rücktrittsrecht zu.
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8.3. Gewährleistungsansprüche bestehen nur dann, wenn der Auftraggeber uns
offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von acht (8) Werktagen ab Empfang der
Ware schriftlich anzeigt (Ausschlussfrist). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Handelsübliche
oder geringe Abweichungen der Qualität, der Farbe oder des Gewichts berechtigen
nicht zu einer Mängelrüge.
8.4. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelierferten Ware ist jede
Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
8.5. Geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite,
des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessings dürfen nicht beanstandet werden.
Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen und Einlaufwerte und insbesondere
Farbabweichungen bei Stückfärbung.
8.6. Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder
unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner zurückzuführen sind, bleiben
von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Beweislast bei Reinigung liegt beim
Kunden.
8.7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können
produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.
8.8. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen
Lieferung führen.
8.9. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart , übernimmt Sergeant Pepper für
Sonderproduktionen und Muster(Prototypen), die im Kundenauftrag erfolgen, keine
Garantie oder Gewährleistung.
8.10. Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder
unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner zurückzuführen sind, bleiben
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Beweislast bei Reinigung liegt beim Kunden.
8.11. Bei Ersatzlieferung wird die ersetzte Ware Eigentum der Sergeant Pepper GmbH.
8.12. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der
Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Sergeant
Pepper GmbH haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit
des Online-Angebots.
9. VERSENDUNG DER WARE, GEFAHRÜBERGANG
9.1. Soweit nichts abweichendes vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Rechnung und
Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche
Anweisung und Rechnung des Auftraggebers vorgenommen.
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9.2. Bei Bestellungen im Rahmen dieses Online-Angebots erfolgt die Lieferung
grundsätzlich innerhalb der auf Ihrer Bestellbestätigung angegebenen unverbindlichen
Frist. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von
Sergeant Pepper GmbH ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden.
Geliefert wird durch einen von Sergeant Pepper GmbH zu wählenden
Versanddienstleister. Vom Kunden ist eine Portopauschale zu tragen, welche vom
Bestellwert, von der Bestellmenge, der Versandart (Standard Versand oder Express
Versand) und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig ist.
Aktuelle Versandpreise können auf unserer Webseite eingesehen werden.
9.3. Sergeant Pepper GmbH behält sich das Recht vor, das Liefergebiet auf bestimmte
Länder einzuschränken.
9.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
bestellten Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt auf den Auftraggeber über.
9.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Auftraggeber im Verzug der Annahme
befindet.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1. Sergeant Pepper GmbH behält sich das Eigentum an der bestellten Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen
vor.
10.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die bestellte Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt hierzu bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Sergeant Pepper GmbH ab, die ihm
aus der Weiter veräußerung dieser Ware gegen einen Dritten erwachsen.
Sergeant Pepper GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der
Auftraggeber zur Einziehung der Forderung gegen den Dritten berechtigt. Sergeant
Pepper GmbH behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät oder Vermögensverfall gerät.
10.3. Wird die Kaufsache mit anderen, Sergeant Pepper GmbH nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Sergeant Pepper GmbH das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolg Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller Sergeant Pepper anteilsmäßig
Miteigentum übertr.gt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder
Miteigentum für Sergeant Pepper GmbH .
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11. HAFTUNG
11.1. Soweit nicht vertraglich etwas anderes geregelt ist, haftet Sergeant Pepper nicht
für Schäden, die dem Auftraggeber im Rahmen der Erbringung der vereinbarten
Leistungen entstanden sind, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
von Sergeant Pepper oder von deren Mitarbeiter vorliegt.
11.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder
Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass die Haftung von
Sergeant Pepper GmbH durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Arbeitnehmer und Gesellschafter von Sergeant Pepper GmbH.
11.3. Für bestellte Kleidungsstücke, die auf Grund ungenauer Größenangaben des
Abnehmers nicht die geeignete Passform haben, übernehmen wir keine Haftung.
11.4. Wenn aus Termingründen keine Prototypen- oder Musterfertigung erfolgen kann,
übernimmt die Sergeant Pepper GmbH keine Haftung für Ausfall und Aussehen der
Ware; dies gilt auch dann, wenn auf Wunsch des Kunden keine Musterteilanfertigung
gewünscht wird.
11.5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch
leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
12. MUSTER, SCHUTZ DER KÜNSTLERISCHEN ARBEITEN
12.1. Sämtliche Rechte an Zeichnungen, Muster und Berechnungen, die dem
Auftraggeber von Sergeant Pepper GmbH zur Verfügung gestellt wurden,
stehen Sergeant Pepper GmbH zu und müssen nach Bestellungserledigung
unaufgefordert an Sergeant Pepper GmbH zurückgegeben werden, sofern nichts
abweichendes vereinbart ist. Sergeant Pepper behält sich das Recht vor, im Auftrag
von Kunden erstellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und
abzubilden. Sergeant Pepper behält sich weiter das Recht vor, auf den angebrachten
Produktetiketten und Einnähern auf der Rückseite der von uns gelieferten Waren oder
an geeigneter Stelle mit dem Firmennamen von Sergeant Pepper GmbH zu versehen.
12.2. Die von Sergeant Pepper GmbH entwickelten Ideen, Konzepte, Texte, Entwürfe
und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Dritte, ohne unsere
ausdrückliche schriftliche Zustimmung, ist nicht zulässig. Für jeden Fall eines
Verstoßes gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe
des dreifachen Auftragswertes, mindestens jedoch € 500,- an Sergeant Pepper zu
zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich Sergeant Pepper hiermit
ausdrücklich vor.
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12.3. Muster (Mustercoupons, Musterstücke etc.) werden von uns nur zu
Bemusterungszwecken geliefert. Wir weisen darauf hin, dass die Muster in der Regel
als Geschmacksmuster hinterlegt wurden und ausserdem wettbewerbsrechtlichen
Schutz geniessen. Der Käufer darf die Muster zur Prüfung unseres Angebotes innerhalb
seines Geschäftsbereiches verwenden. Er ist ferner befugt, die Muster seinen Kunden
und Interessenten vorzulegen sowie für Submissionszwecke zu überlassen. Dabei hat
er seine Kunden darauf hinzuweisen, dass übergebene Muster- und
Konfektionsteile wettbewerbsrechtlichen Schutz geniessen und in der Regel als
Geschmacksmuster hinterlegt sind und dass sie vom Empfänger nur zur Prüfung des
Angebotes im eigenen Geschäftsbereich verwendet werden dürfen.
12.4. Die Muster, die wir unseren Kunden liefern, gehören jeweils zu (Stoff-)
Kollektionen für eine bestimmte Saison, in der sie im Handel erscheinen. Die
jeweilige Saison und verfügbarkeit der Materialien/Designs kann jederzeit bei uns
erfragt werden. Es ist dem Käufer untersagt, bis zum Ablauf der nachfolgenden Saison,
die der vorgenannten aktuellen Saison entspricht, Textile Erzeugnisse herzustellen,
herstellen zu lassen und/oder zu vertreiben, deren Dessins denjenigen der von uns
gelieferten Muster entsprechen (z.B.: Erscheinen der Kollektion im Handel
Herbst/Winter, Ablauf des Verbots mit Saisonende Herbst/Winter des darauffolgenden
Jahres). Wir behalten uns vor, auch nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen
Ansprüche, insbesondere aus Geschmacksmusterrecht, wegen der Herstellung
und/oder des Vertriebs von Kopien geltend zu machen.
12.5. Ein als Gewebe umgesetztes Design/Zeichnung muss je nach Motiv für die Realisierung im Druck in Größe und Proportion modifiziert werden. Eine 1 zu 1 Umsetzung
ist echnisch nicht immer möglich.
13. ANSTICKMUSTER/ANDRUCKMUSTER/FREIGABEMUSTER
Anstickmuster/Andruckmuster/Freigabemuster sind vom Auftraggeber auf Form- und
sonstige Fehler zu überprüfen. Die Freigabe hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
Werden nach der Muster vorlage umfangreiche Änderungen, Neuprogrammierungen
oder andere das übliche Maß überschreitende Korrekturen gegenüber der
eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür
aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet. Programmkosten,
Anstick-/Druckmuster und Filme werden auch dann berechnet, wenn der Auftraggeber
vom Vertrag zurücktritt.
14. URHEBERRECHTE AN DRUCKDESIGNS, HAFTUNGSFREISTELLUNG
14.1. Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf
das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Sergeant Pepper
GmbH, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-,
Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten
des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des
Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
14.2. Der Kunde wird Sergeant Pepper GmbH von allen Forderungen und Ansprüchen
freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht
werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet
Sergeant Pepper GmbH alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
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15. PREISE
15.1 Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzliche Umsatzsteuer und
verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich Versandkosten. Zusätzliche
Leistungen werden gesondert berechnet.
15.2. Der Preis der personalisierten Artikel ist nicht fest. Er hängt von verschiedenen
Faktoren ab: Artikeltyp, Menge, Anzahl und Art des Druckes usw. Der Artikelpreis ist bei
jedem Schritt der Personalisierung des Kleidungsstückes sichtbar.
15.3. In den angegebenen Preisen sind die anfallenden gesetzlichen Steuern
insbesondere die Mehrwertsteuern nicht enthalten.
16. DATENSCHUTZ
Zum Datenschutz beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung. Sollten Sie eine
Bezahlung per Rechnung oder per Lastschrift/Bankeinzug beabsichtigen, so gelten die
Datenschutzbestimmungen unseres externen Partners Billpay.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
17.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
17.2. Diese vorstehenden Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Sergeant Pepper GmbH und dem Auftraggeber unterstehen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.
17.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch
eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
Regelung möglichst nahe kommt.
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18. GERICHTSSTAND – ERFÜLLUNGSORT – RECHTSWAHL
18.1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist Berlin, soweit dies rechtlich zulässig ist.
18.2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches
Sonder vermögen handelt, ist der Gerichtsstand am Wohnsitzgericht von
Sergeant Pepper GmbH. Sergeant Pepper GmbH ist in diesem Fall auch berechtigt, den
Kunden nach Wahl von Sergeant Pepper GmbH an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Land Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
18.3. Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
unterliegt ausschließlich dem Recht des Landes Deutschland. Die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist
und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen
dieses Staates unberührt.
18.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen,
so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.

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