ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SEITE 01 / 11 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH 1.1 Für alle vertraglichen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Sergeant Pepper GmbH und ihren Auftraggebern, insbesondere für den Verkauf von Waren und künstlerischen Dienst- und Werkleistungen, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Änderungen können nur schriftlich und einvernehmlich durch beide Vertragspartner erfolgen. 1.2 Teilt der Auftraggeber eigene abweichende Bedingungen mit, so wird diesen hiermit widersprochen. Verträge kommen nur zu unseren eigenen Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und verpflichten uns nicht, es sei denn, es wird ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.3 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.4 Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sonder vermögen. 1.5 Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen des Online-Angebots auf dem Onlineshop von Sergeant Pepper G,bH ist die Sergeant Pepper GmbH. 2. VERTRAGSABSCHLUSS 2.1. Angebote von Sergeant Pepper GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich und werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. An schriftliche, speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Sergeant Pepper GmbH vier (4) Wochen gebunden, wenn nicht ausdrücklich andere Zeiträume vereinbart wurden. 2.2. Von den Angestellten oder in sonstiger Form für Sergeant Pepper GmbH tätige Erfüllungsgehilfen erteilte mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, haben keine Gültigkeit. Alle weiteren Vereinbarungen zwischen Sergeant Pepper GmbH und dem Auftraggeber zum Zwecke der Vertragsausführung sind schriftlich abzufassen; dies gilt auch für die Abänderung der Schriftform. 2.3. Die unseren Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 2.4. Sergeant Pepper GmbH behält sich bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen. SEITE 02 / 11 2.5. Sergeant Pepper GmbH ist berechtigt, Aufträge aus urheberrechtlichen oder strafrechtlichen Gründen oder wegen Verstoßes gegen die guten Sitten abzulehnen. Bestellen Sie auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahmeerklärung kann aber mit der Zugangsbestätigung verbunden werden. 2.6. Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluß befristet werden. Die Abnahmefrist darf höchstens 6 Monate betragen. 3. VERTRAGSABSCHLUSS (ZUSATZBESTIMMUNGEN FÜR ALLE BESTELLUNGEN IM RAHMEN DES ONLINE–ANGEBOTS) 3.1. Die auf der Website enthaltenen Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Sergeant Pepper GmbH zu bestellen. 3.2. Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars im Internet gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Werklieferungsvertrags ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Sergeant Pepper GmbH sendet dem Kunden daraufhin per E-Mail eine Bestellbestätigung und prüft das Angebot auf seine rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit, insbesondere auf einen möglichen Verstoß gegen Schutzrechte Dritter. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei Sergeant Pepper GmbH eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sergeant Pepper GmbH das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Die Details der Bestellung können online im Benutzerprofil unter „Bestellungen“ eingesehen werden. 3.3. Im Zusammenhang mit § 2 (3) ist es Sergeant Pepper GmbH als Plattformanbieter nicht möglich, sämtliche von Kunden oder Shop-Betreibern gestaltete Druckmotive vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Sergeant Pepper GmbH behält es sich vor, eingegangene Bestellungen innerhalb der gesetzlichen Annahmefrist abzulehnen, wenn im Rahmen des Bestell- und Produktionsprozesses bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch ein Druckmotiv Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden. 3.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung durch Vorlieferanten. Dieser Vorbehalt gilt nicht im Falle von kurzfristigen Lieferstörungen oder wenn Sergeant Pepper GmbH die Nichtbelieferung zu vertreten hat, insbesondere wenn Sergeant Pepper GmbH es versäumt, rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft zu tätigen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Ist die Gegenleistung vom Kunden erbracht worden, so wird diese erstattet. SEITE 03 / 11 4. LIEFERUNGS– UND LEISTUNGSFRISTEN 4.1. Leistungs- oder Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen ab Vertragsschluss zu laufen, frühestens jedoch ab Zahlungseingang der Vorauskasse und dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Vorlagen, Unterlagen, Freigaben etc. des Auftraggebers bei Sergeant Pepper GmbH vorliegen. 4.2. Überschreitung vereinbarter Zeiträume zur Beibringung erforderlicher Vorlagen, Unterlagen, Freigaben etc. durch den Auftraggeber berechtigen Sergeant Pepper GmbH die vereinbarten Leistungs- oder Liefertermine zu verlängern. 4.3. Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen von Seiten des Auftraggebers nach Auftragsbestätigung werden die Leistungs- und Lieferzeiten angemessen verlängert. 4.4. Die Lieferfrist verlängert sich des Weiteren angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einflusssphäre von Sergeant Pepper GmbH liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Leistung sind in solchen Fällen ausgeschlossen. 4.5 Designs/Muster und Stoffqualitäten gehören jeweils zu Kollektionen für eine bestimmte Saison/Zeitraum, in der Sie im Handel oder Industrie erscheinen. Sofern nicht schriftlich vereinbart, gilt die auch für Never out of Stock Ware. Die Verfügbarkeit kann jederzeit bei uns erfragt werden. Ist eine Stoffqualität nicht mehr verfügbar, behält sich Sergeant Pepper GmbH das Recht vor, auf eine ähnliche Stoffqualität zurückzugreifen. 5. SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT 5.1. Für den Fall, dass Sergeant Pepper GmbH zur Erfüllung ihrer Liefer verbindlichkeit gegenüber dem Auftraggeber Waren und/oder Leistungen von weiteren Lieferanten bezieht und diese Lieferanten ihre Liefer verbindlichkeiten gegenüber Sergeant Pepper nicht erfüllen, steht Sergeant Pepper gegenüber dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Entsprechendes gilt bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch den Lieferanten. Ein solches Rücktrittsrecht steht Sergeant Pepper GmbH nicht zu, wenn sie die Nichterfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Liefer verbindlichkeit des Lieferanten zu vertreten hat. 5.2. Sergeant Pepper GmbH benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Ware im Sinne der vorstehenden Ziffer 4.1 sowie von ihrem Rücktritt und erstattet dem Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern von diesem bereits erbrachten Gegenleistungen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers besteht in diesem Falle nicht. SEITE 04 / 11 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG 6.1 Als Zahlungsfrist werden 7 Tage nach Zugang der Rechnung vereinbart, zahlbar ohne Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. 6.2. Bei größeren Aufträgen oder bei speziellen Kundenaufträgen bzw. Eigenfertigungen, die nicht anderweitig veräußerbar sind, sind die Zahlungen wie folgt fällig: - 40% innerhalb 7 Tage nach Auftragsbestätigung ohne Abzug, - die restlichen 60 % innerhalb Auslieferung der Ware ohne Abzug. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. 6.3. Entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Sergeant Pepper berechtigt, die Leistung von der Vorauszahlung des Betrages für den Auftrag und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 6.4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Sergeant Pepper anerkannt wurden. 6.5. Bei der Rechnungsstellung an Auftraggeber in anderen EU Ländern wird die uns schriftlich mitgeteilte Ust. Id. Nr. verwendet. Sollte danach die steuerliche Zuordnung nicht möglich sein, haftet der Auftraggeber Sergeant Pepper gegenüber für die von Dritten geltend gemachte Steuerlast. Für die Zahlung im Online Shop können Sie sich ausschließlich der auf den Shop-Seiten angegebenen Zahlungsmodalitäten bedienen. Im Einzelfall kann es sein, dass nicht alle Zahlungsarten zur Verfügung stehen. 7. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG BEI BESTELLUNG ÜBER DEN ONLINE SHOP VON SERGEANT PEPPER 7.1. Kauf auf Rechnung Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner Billpay GmbH (nachfolgend auch als „Billpay“ bezeichnet) fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch Billpay voraus. Wenn Sie per Rechnung bezahlen möchten, gelten hierfür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH. Wenn Ihnen für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit Billpay, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Sie können in diesem Fall nur an Billpay mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. 7.2. Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch unseren externen Partner Billpay von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Sie ermächtigen Billpay widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen SEITE 05 / 11 zulasten des angegebenen Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Die Bezahlung per Lastschrift besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch Billpay sowie ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn Sie per Lastschrift bezahlen möchten, gelten hierfür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Billpay GmbH. Wenn Ihnen für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität die Bezahlung per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit Billpay, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Sie können in diesem Fall nur an Billpay mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei der Bezahlung per Lastschrift über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. 7.3. Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und für Billpay verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigen Sie Billpay, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 pro Rücklastschrift zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift. 7.4. Zeitpunkt der Kontobelastung Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift bzw. Bankeinzug, soweit angeboten, erfolgt die Belastung Ihres Kreditkartenkontos bzw. der Bankeinzug, wenn die Ware unser Lager verlässt. 8. GEWÄHRLEISTUNG, VERJÄHRUNG 8.1. Wir leisten Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 8.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. SEITE 06 / 11 8.3. Gewährleistungsansprüche bestehen nur dann, wenn der Auftraggeber uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von acht (8) Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt (Ausschlussfrist). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Handelsübliche oder geringe Abweichungen der Qualität, der Farbe oder des Gewichts berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. 8.4. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelierferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen. 8.5. Geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessings dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen und Einlaufwerte und insbesondere Farbabweichungen bei Stückfärbung. 8.6. Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner zurückzuführen sind, bleiben von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Beweislast bei Reinigung liegt beim Kunden. 8.7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar. 8.8. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. 8.9. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart , übernimmt Sergeant Pepper für Sonderproduktionen und Muster(Prototypen), die im Kundenauftrag erfolgen, keine Garantie oder Gewährleistung. 8.10. Natürlicher Verschleiß sowie Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner zurückzuführen sind, bleiben von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Beweislast bei Reinigung liegt beim Kunden. 8.11. Bei Ersatzlieferung wird die ersetzte Ware Eigentum der Sergeant Pepper GmbH. 8.12. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Sergeant Pepper GmbH haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots. 9. VERSENDUNG DER WARE, GEFAHRÜBERGANG 9.1. Soweit nichts abweichendes vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und Rechnung des Auftraggebers vorgenommen. SEITE 07 / 11 9.2. Bei Bestellungen im Rahmen dieses Online-Angebots erfolgt die Lieferung grundsätzlich innerhalb der auf Ihrer Bestellbestätigung angegebenen unverbindlichen Frist. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von Sergeant Pepper GmbH ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden. Geliefert wird durch einen von Sergeant Pepper GmbH zu wählenden Versanddienstleister. Vom Kunden ist eine Portopauschale zu tragen, welche vom Bestellwert, von der Bestellmenge, der Versandart (Standard Versand oder Express Versand) und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig ist. Aktuelle Versandpreise können auf unserer Webseite eingesehen werden. 9.3. Sergeant Pepper GmbH behält sich das Recht vor, das Liefergebiet auf bestimmte Länder einzuschränken. 9.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über. 9.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Auftraggeber im Verzug der Annahme befindet. 10. EIGENTUMSVORBEHALT 10.1. Sergeant Pepper GmbH behält sich das Eigentum an der bestellten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. 10.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die bestellte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt hierzu bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Sergeant Pepper GmbH ab, die ihm aus der Weiter veräußerung dieser Ware gegen einen Dritten erwachsen. Sergeant Pepper GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung gegen den Dritten berechtigt. Sergeant Pepper GmbH behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät oder Vermögensverfall gerät. 10.3. Wird die Kaufsache mit anderen, Sergeant Pepper GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Sergeant Pepper GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolg Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller Sergeant Pepper anteilsmäßig Miteigentum übertr.gt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum für Sergeant Pepper GmbH . SEITE 08 / 11 11. HAFTUNG 11.1. Soweit nicht vertraglich etwas anderes geregelt ist, haftet Sergeant Pepper nicht für Schäden, die dem Auftraggeber im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen entstanden sind, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Sergeant Pepper oder von deren Mitarbeiter vorliegt. 11.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass die Haftung von Sergeant Pepper GmbH durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer und Gesellschafter von Sergeant Pepper GmbH. 11.3. Für bestellte Kleidungsstücke, die auf Grund ungenauer Größenangaben des Abnehmers nicht die geeignete Passform haben, übernehmen wir keine Haftung. 11.4. Wenn aus Termingründen keine Prototypen- oder Musterfertigung erfolgen kann, übernimmt die Sergeant Pepper GmbH keine Haftung für Ausfall und Aussehen der Ware; dies gilt auch dann, wenn auf Wunsch des Kunden keine Musterteilanfertigung gewünscht wird. 11.5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 12. MUSTER, SCHUTZ DER KÜNSTLERISCHEN ARBEITEN 12.1. Sämtliche Rechte an Zeichnungen, Muster und Berechnungen, die dem Auftraggeber von Sergeant Pepper GmbH zur Verfügung gestellt wurden, stehen Sergeant Pepper GmbH zu und müssen nach Bestellungserledigung unaufgefordert an Sergeant Pepper GmbH zurückgegeben werden, sofern nichts abweichendes vereinbart ist. Sergeant Pepper behält sich das Recht vor, im Auftrag von Kunden erstellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden. Sergeant Pepper behält sich weiter das Recht vor, auf den angebrachten Produktetiketten und Einnähern auf der Rückseite der von uns gelieferten Waren oder an geeigneter Stelle mit dem Firmennamen von Sergeant Pepper GmbH zu versehen. 12.2. Die von Sergeant Pepper GmbH entwickelten Ideen, Konzepte, Texte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Dritte, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung, ist nicht zulässig. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Auftragswertes, mindestens jedoch € 500,- an Sergeant Pepper zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich Sergeant Pepper hiermit ausdrücklich vor. SEITE 09 / 11 12.3. Muster (Mustercoupons, Musterstücke etc.) werden von uns nur zu Bemusterungszwecken geliefert. Wir weisen darauf hin, dass die Muster in der Regel als Geschmacksmuster hinterlegt wurden und ausserdem wettbewerbsrechtlichen Schutz geniessen. Der Käufer darf die Muster zur Prüfung unseres Angebotes innerhalb seines Geschäftsbereiches verwenden. Er ist ferner befugt, die Muster seinen Kunden und Interessenten vorzulegen sowie für Submissionszwecke zu überlassen. Dabei hat er seine Kunden darauf hinzuweisen, dass übergebene Muster- und Konfektionsteile wettbewerbsrechtlichen Schutz geniessen und in der Regel als Geschmacksmuster hinterlegt sind und dass sie vom Empfänger nur zur Prüfung des Angebotes im eigenen Geschäftsbereich verwendet werden dürfen. 12.4. Die Muster, die wir unseren Kunden liefern, gehören jeweils zu (Stoff-) Kollektionen für eine bestimmte Saison, in der sie im Handel erscheinen. Die jeweilige Saison und verfügbarkeit der Materialien/Designs kann jederzeit bei uns erfragt werden. Es ist dem Käufer untersagt, bis zum Ablauf der nachfolgenden Saison, die der vorgenannten aktuellen Saison entspricht, Textile Erzeugnisse herzustellen, herstellen zu lassen und/oder zu vertreiben, deren Dessins denjenigen der von uns gelieferten Muster entsprechen (z.B.: Erscheinen der Kollektion im Handel Herbst/Winter, Ablauf des Verbots mit Saisonende Herbst/Winter des darauffolgenden Jahres). Wir behalten uns vor, auch nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere aus Geschmacksmusterrecht, wegen der Herstellung und/oder des Vertriebs von Kopien geltend zu machen. 12.5. Ein als Gewebe umgesetztes Design/Zeichnung muss je nach Motiv für die Realisierung im Druck in Größe und Proportion modifiziert werden. Eine 1 zu 1 Umsetzung ist echnisch nicht immer möglich. 13. ANSTICKMUSTER/ANDRUCKMUSTER/FREIGABEMUSTER Anstickmuster/Andruckmuster/Freigabemuster sind vom Auftraggeber auf Form- und sonstige Fehler zu überprüfen. Die Freigabe hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Werden nach der Muster vorlage umfangreiche Änderungen, Neuprogrammierungen oder andere das übliche Maß überschreitende Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet. Programmkosten, Anstick-/Druckmuster und Filme werden auch dann berechnet, wenn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt. 14. URHEBERRECHTE AN DRUCKDESIGNS, HAFTUNGSFREISTELLUNG 14.1. Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Sergeant Pepper GmbH, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. 14.2. Der Kunde wird Sergeant Pepper GmbH von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet Sergeant Pepper GmbH alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden. SEITE 10 / 11 15. PREISE 15.1 Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzliche Umsatzsteuer und verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich Versandkosten. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. 15.2. Der Preis der personalisierten Artikel ist nicht fest. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab: Artikeltyp, Menge, Anzahl und Art des Druckes usw. Der Artikelpreis ist bei jedem Schritt der Personalisierung des Kleidungsstückes sichtbar. 15.3. In den angegebenen Preisen sind die anfallenden gesetzlichen Steuern insbesondere die Mehrwertsteuern nicht enthalten. 16. DATENSCHUTZ Zum Datenschutz beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung. Sollten Sie eine Bezahlung per Rechnung oder per Lastschrift/Bankeinzug beabsichtigen, so gelten die Datenschutzbestimmungen unseres externen Partners Billpay. 17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. 17.2. Diese vorstehenden Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Sergeant Pepper GmbH und dem Auftraggeber unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt. 17.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. SEITE 11 / 11 18. GERICHTSSTAND – ERFÜLLUNGSORT – RECHTSWAHL 18.1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist Berlin, soweit dies rechtlich zulässig ist. 18.2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sonder vermögen handelt, ist der Gerichtsstand am Wohnsitzgericht von Sergeant Pepper GmbH. Sergeant Pepper GmbH ist in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden nach Wahl von Sergeant Pepper GmbH an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand im Land Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist. 18.3. Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht des Landes Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Staates unberührt. 18.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.