Gemeinde Schwanewede BEKANNTMACHUNG über die öffentliche

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Gemeinde Schwanewede BEKANNTMACHUNG über die öffentliche
Gemeinde Schwanewede
BEKANNTMACHUNG
über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Schwanewede für die Amtszeit vom
01.01.2014 bis 31.12.2018 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts OsterholzScharmbeck und den Strafkammern des Landgerichts Verden.
Der Rat der Gemeinde Schwanewede hat in der Sitzung am 25.04.2013 den Beschluss
über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht
Verden und das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
07.05.2013 bis zum 14.05.2013
zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus Schwanewede, Damm 4, 28790 Schwanewede, während der
Öffnungszeiten.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der
Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden,
dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht
aufgenommen werden durften oder sollten.
Schwanewede, den 02.05.2013
Der Bürgermeister: Harald Stehnken