Aufbewahrungsfristen von - ARBEITSSCHUTZ Jeannette Borch
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Aufbewahrungsfristen von - ARBEITSSCHUTZ Jeannette Borch
November 2015 Aufbewahrungsfristen von Arbeitsschutzunterlagen Aktuelle Informationen Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit AUFBEWAHRUNGSFRISTEN IM ARBEITSSCHUTZ Dokumentation Fristen Arbeits- und Gefahrstoffverlaufende Aktualisierung, zeichnis Gefahrstoffkataster Empfehlung: 10 Jahre4 Arbeitsmedizinische Aufzeichnungen / Unterlagen über Untersubis zum 75. Lebensjahr chung nach Strahlenschutzdes Betroffenen; mind. verordnung und Röntgenver30 Jahre ordnung Arbeitsmedizinische Aufzeichnungen / Unterlagen über Vorsorgeunbis 6 Jahre nach Austersuchungen scheiden des Mitarbeiters, bei CMR1- und TOST2- Stoffen mindestens 40 Jahre3 Arbeitsschutzunterweisung für bis zur nächsten Unteralle Mitarbeiter weisung Arbeitsunfähigkeitsbescheini1 Jahr gung (ab Ende der Arbeitsunfähigkeit) Aufklärung nach JugendarEmpfehlung: bis 6 Jahre beitsschutzgesetz Empfehnach Ausscheiden des lung: Schriftlich mit GegenMitarbeiters zeichnung Aufzeichnung über Strahlenbis zum 75. Lebensjahr exposition des Betroffenen, mind. 30 Jahre Beauftragung eines "SicherEmpfehlung: bis 6 Jahre heitstechnischen Dienstes" nach Beendigung der Mioder "Arbeitsmedizinischen tarbeit im Unternehmen Dienstes" Bedienungs- und Gebrauchsbis nachweisliche anleitungen technischer Verschrottung / AusGeräte und Arbeitsmittel sonderung. Bei Weiterverkauf sind die Unterlagen mitzugeben. Belehrung über Empfehlung: bis 6 Jahre Schweigepflicht nach Ausscheiden des Mitarbeiters Beschlüsse der Geschäftsfüh10 Jahre, länger wenn rung zu Arbeitsschutzbelzum Verständnis anderer angen Unterlagen notwendig oder von historischer Bedeutung. Bestellung des "BetriebsarzEmpfehlung: bis 6 Jahre tes" oder der "Fachkraft für Arnach Ausscheiden des beitssicherheit" Mitarbeiters Bestellung von "betrieblichen Empfehlung: bis 6 Jahre Ersthelfern" oder "Benach Ausscheiden des triebssanitätern" Mitarbeiters Bestellung von SicherheitsEmpfehlung: bis 6 Jahre beauftragten nach Ausscheiden des Mitarbeiters Bestellung sonstiger betriebliEmpfehlung: bis 6 Jahre cher Beauftragter im Arbeitssnach Ausscheiden des chutz Mitarbeiters Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe und Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen laufende Aktualisierung, Empfehlung: für nicht mehr verwendete Stoffe 10 Jahre4, bei CMR1- und TOST2-Stoffen mindestens 40 Jahre3 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen laufende Aktualisierung, Empfehlung: für nicht mehr verwendete Stoffe 10 Jahre4, bei CMR1und TOST2-Stoffen mindestens 40 Jahre3 Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsmittel und Tätigkeiten mit Maschinen und Arbeitsmitteln laufende Aktualisierung, Beurteilung nach Biostoffverordnung laufende Aktualisierung, Beurteilung nach Gefahrstoffverordnung / REACH laufende Aktualisierung, Empfehlung: nicht mehr gültige Unterlagen 10 Jahre4 Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten nach MPBetreibV laufende Aktualisierung, bis 6 Jahre nach nachweislicher Verschrottung / Aussonderung. Schriftverkehr) zu Arbeitsschutzbelangen Empfehlung: Ausdruck wenn zum Verständnis anderer Unterlagen notwendig Empfehlung: 6 Jahre Prüfberichte für Geräte und Arbeitsmittel bis zur folgenden Prüfung Empfehlung: 6 Jahre Werden Geräte außerhalb des Unternehmen eingesetzt (z.B. Verleih) ist der letzte Original- Prüfbericht dem Gerät beizufügen bzw. die letzte Prüfung muss über Prüfaufkleber nachweisbar sein. Gefährdungsbeurteilung laufende Aktualisierung Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe und Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen laufende Aktualisierung, Empfehlung: für nicht mehr verwendete Stoffe 10 Jahre4, bei CMR1- laufende Aktualisierung, Empfehlung: für nicht mehr verwendete Stoffe 10 Jahre4, bei CMR1- Prüfberichte für Fahrzeuge (Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Zwischenuntersuchung, Bremssonderuntersuchung) bis zur folgenden Prüfung Empfehlung: und TOST2-Stoffen Prüfbücher für Fahrzeuge bis 6 Jahre nach nachweislicher Verschrottung / Aussonderung / Verkauf. Bei Weiterverkauf des Fahrzeuges original Prüfbuch mitgeben, Kopie aufbewahren. Schriftverkehr zu Arbeitsschutzbelangen, auch Faxdokumente und interner Schriftverkehr 6 Jahre, länger wenn zum Verständnis anderer Unterlagen erforderlich Sicherheitsdatenblätter (MSDS) laufende Aktualisierung, letztes Datenblatt für nicht mehr verwendete Stoffe 10 4 Jahre , Empfehlung: bei CMR1und TOST2- Stoffen mindestens 40 Jahre3 Unfallanzeigen 5 Jahre Unterweisung im Arbeitsschutz für neue Mitarbeiter bis zur nächsten Unterweisung Unterweisung nach Biostoffverordnung bis zur nächsten Unterweisung laufende Aktualisierung Empfehlung: nicht mehr gültige Unterlagen 10 Jahre Unterweisung nach Gefahrgutrecht (ADR 1.3) bis zur nächsten Unterweisung Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung bis zur nächsten Unterweisung bis 6 Jahre nach nachweislicher Verschrottung / Aussonderung / Verkauf. Bei Weiterverkauf des Gerätes Original mitgeben, Kopie aufbewahren. Verbandbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen 5 Jahre und TOST2-Stoffen mindestens 40 Jahre3 E-Mail (elektronischer Schriftverkehr) zu Arbeitsschutzbelangen Empfehlung: Ausdruck 6 Jahre, länger wenn zum Verständnis anderer Unterlagen notwendig Gefährdungsbeurteilung laufende Aktualisierung Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe und Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen laufende Aktualisierung, Empfehlung: für nicht mehr verwendete Stoffe 10 Jahre4, bei CMR1- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mindestens 40 Jahre3 Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsmittel und Tätigkeiten mit Maschinen und Arbeitsmitteln laufende Aktualisierung, Beurteilung nach Biostoffverordnung laufende Aktualisierung, Gerätebücher bis 6 Jahre nach nachweislicher Verschrottung / Aussonderung / Verkauf. Bei Weiterverkauf des Gerätes original Gerätebuch mitgeben, Kopie aufbewahren. (EU-)Konformitätserklärungen und TOST2-Stoffen mindestens 40 Jahre3 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Anlagen laufende Aktualisierung, Empfehlung: für nicht mehr verwendete Stoffe 10 Jahre4, bei CMR1und TOST2-Stoffen Lärmkataster mindestens 40 Jahre3 Betriebsanweisungen für Maschinen und Arbeitsmittel und Tätigkeiten mit Maschinen und Arbeitsmitteln laufende Aktualisierung, Beurteilung nach Biostoffverordnung laufende Aktualisierung, Beurteilung nach Gefahrstoffverordnung / REACH laufende Aktualisierung, Empfehlung: nicht mehr gültige Unterlagen 10 Jahre4 Medizinproduktebücher bis 6 Jahre nach nachweislicher Verschrottung / Aussonderung / Verkauf. Bei Weiterverkauf des Gerätes Original mitgeben, Kopie aufbewahren. 6 Jahre 1 CMR = cancerogen, mutagen, reproduktions-toxisch 2 TOST = spezifische Zielorgan-Toxität 3 nach AMR 2: 40 Jahre oder bis zehn Jahre nach dem Tod des Versicherten 4 analog zu EG 1907/2006 Stand 2012 Protokolle Arbeitsschutzausschuss Einweisung in die Bedienung von bis 6 Jahre nach naMedizinprodukten nach chweislicher MPBetreibV laufende Aktualisier- Verschrottung / Ausung, sonderung. 10 Jahre, länger wenn zum Verständnis anderer Unterlagen erforderlich Prüfberichte für Brandschutzeinrichtungen bis zur folgenden Prüfung Empfehlung: 6 Jahre Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. (Verfassung E-Mail (elektronischer Prüfberichte für Einrichtungen bis zur folgenden Prüfung der Weltgesundheitsorganisation 1946) 6 Jahre, länger Bei Fragen oder Wünschen steht Ihnen unser Team Arbeitsschutz Jeannette Borch gern als Partner zur Verfügung! Internet: www.borch.info Telefon 035455 179901 [email protected] (für die Inhalte wird keine Haftung übernommen)