Aufbewahrungsfristen von - ARBEITSSCHUTZ Jeannette Borch

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Aufbewahrungsfristen von - ARBEITSSCHUTZ Jeannette Borch
November 2015
Aufbewahrungsfristen von Arbeitsschutzunterlagen
Aktuelle Informationen Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN IM ARBEITSSCHUTZ
Dokumentation
Fristen
Arbeits- und Gefahrstoffverlaufende Aktualisierung,
zeichnis Gefahrstoffkataster
Empfehlung: 10 Jahre4
Arbeitsmedizinische Aufzeichnungen
/ Unterlagen über Untersubis zum 75. Lebensjahr
chung nach Strahlenschutzdes Betroffenen; mind.
verordnung und Röntgenver30 Jahre
ordnung
Arbeitsmedizinische Aufzeichnungen
/ Unterlagen über Vorsorgeunbis 6 Jahre nach Austersuchungen
scheiden des Mitarbeiters, bei CMR1- und
TOST2- Stoffen mindestens 40 Jahre3
Arbeitsschutzunterweisung für
bis zur nächsten Unteralle Mitarbeiter
weisung
Arbeitsunfähigkeitsbescheini1 Jahr
gung
(ab Ende der Arbeitsunfähigkeit)
Aufklärung nach JugendarEmpfehlung: bis 6 Jahre
beitsschutzgesetz Empfehnach Ausscheiden des
lung: Schriftlich mit GegenMitarbeiters
zeichnung
Aufzeichnung über Strahlenbis zum 75. Lebensjahr
exposition
des Betroffenen, mind.
30 Jahre
Beauftragung eines "SicherEmpfehlung: bis 6 Jahre
heitstechnischen Dienstes"
nach Beendigung der Mioder "Arbeitsmedizinischen
tarbeit im Unternehmen
Dienstes"
Bedienungs- und Gebrauchsbis nachweisliche
anleitungen technischer
Verschrottung / AusGeräte und Arbeitsmittel
sonderung.
Bei Weiterverkauf sind die
Unterlagen mitzugeben.
Belehrung über
Empfehlung: bis 6 Jahre
Schweigepflicht
nach Ausscheiden des
Mitarbeiters
Beschlüsse der Geschäftsfüh10 Jahre, länger wenn
rung zu Arbeitsschutzbelzum Verständnis anderer
angen
Unterlagen notwendig
oder von historischer
Bedeutung.
Bestellung des "BetriebsarzEmpfehlung: bis 6 Jahre
tes" oder der "Fachkraft für Arnach Ausscheiden des
beitssicherheit"
Mitarbeiters
Bestellung von "betrieblichen
Empfehlung: bis 6 Jahre
Ersthelfern" oder "Benach Ausscheiden des
triebssanitätern"
Mitarbeiters
Bestellung von SicherheitsEmpfehlung: bis 6 Jahre
beauftragten
nach Ausscheiden des
Mitarbeiters
Bestellung sonstiger betriebliEmpfehlung: bis 6 Jahre
cher Beauftragter im Arbeitssnach Ausscheiden des
chutz
Mitarbeiters
Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe und
Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen
laufende Aktualisierung,
Empfehlung: für nicht
mehr verwendete Stoffe
10 Jahre4, bei CMR1-
und TOST2-Stoffen
mindestens 40 Jahre3
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen
laufende Aktualisierung,
Empfehlung: für nicht
mehr verwendete Stoffe
10 Jahre4, bei CMR1und TOST2-Stoffen
mindestens 40 Jahre3
Betriebsanweisungen für
Maschinen und Arbeitsmittel und Tätigkeiten mit
Maschinen und Arbeitsmitteln
laufende Aktualisierung,
Beurteilung nach Biostoffverordnung
laufende Aktualisierung,
Beurteilung nach Gefahrstoffverordnung /
REACH
laufende Aktualisierung,
Empfehlung: nicht mehr
gültige Unterlagen 10
Jahre4
Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten nach MPBetreibV
laufende Aktualisierung,
bis 6 Jahre nach nachweislicher
Verschrottung / Aussonderung.
Schriftverkehr) zu Arbeitsschutzbelangen
Empfehlung: Ausdruck
wenn zum
Verständnis anderer Unterlagen
notwendig
Empfehlung: 6 Jahre
Prüfberichte für Geräte und
Arbeitsmittel
bis zur folgenden Prüfung
Empfehlung: 6 Jahre
Werden Geräte außerhalb
des Unternehmen eingesetzt (z.B. Verleih) ist der
letzte Original- Prüfbericht
dem Gerät beizufügen
bzw. die letzte Prüfung
muss über Prüfaufkleber
nachweisbar sein.
Gefährdungsbeurteilung
laufende Aktualisierung
Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe und
Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen
laufende Aktualisierung,
Empfehlung: für nicht
mehr verwendete Stoffe
10 Jahre4, bei CMR1-
laufende Aktualisierung,
Empfehlung: für nicht
mehr verwendete Stoffe
10 Jahre4, bei CMR1-
Prüfberichte für Fahrzeuge
(Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Zwischenuntersuchung, Bremssonderuntersuchung)
bis zur folgenden Prüfung
Empfehlung:
und TOST2-Stoffen
Prüfbücher für Fahrzeuge
bis 6 Jahre nach nachweislicher Verschrottung
/ Aussonderung / Verkauf.
Bei Weiterverkauf des
Fahrzeuges original
Prüfbuch mitgeben, Kopie
aufbewahren.
Schriftverkehr zu Arbeitsschutzbelangen, auch Faxdokumente und interner
Schriftverkehr
6 Jahre, länger wenn zum
Verständnis anderer Unterlagen erforderlich
Sicherheitsdatenblätter
(MSDS)
laufende Aktualisierung,
letztes Datenblatt für nicht
mehr verwendete Stoffe 10
4
Jahre ,
Empfehlung: bei CMR1und TOST2- Stoffen
mindestens 40 Jahre3
Unfallanzeigen
5 Jahre
Unterweisung im Arbeitsschutz
für neue Mitarbeiter
bis zur nächsten Unterweisung
Unterweisung nach Biostoffverordnung
bis zur nächsten Unterweisung
laufende Aktualisierung
Empfehlung: nicht mehr
gültige Unterlagen 10
Jahre
Unterweisung nach Gefahrgutrecht (ADR 1.3)
bis zur nächsten Unterweisung
Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung
bis zur nächsten Unterweisung
bis 6 Jahre nach nachweislicher
Verschrottung / Aussonderung / Verkauf. Bei
Weiterverkauf des
Gerätes Original
mitgeben, Kopie aufbewahren.
Verbandbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen
5 Jahre
und TOST2-Stoffen
mindestens 40 Jahre3
E-Mail (elektronischer
Schriftverkehr) zu Arbeitsschutzbelangen Empfehlung: Ausdruck
6 Jahre, länger wenn
zum Verständnis anderer
Unterlagen notwendig
Gefährdungsbeurteilung
laufende Aktualisierung
Betriebsanweisungen für biologische Arbeitsstoffe und
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
laufende Aktualisierung,
Empfehlung: für nicht
mehr verwendete Stoffe
10 Jahre4, bei CMR1-
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen
mindestens 40 Jahre3
Betriebsanweisungen für
Maschinen und Arbeitsmittel
und Tätigkeiten mit Maschinen und Arbeitsmitteln
laufende Aktualisierung,
Beurteilung nach Biostoffverordnung
laufende Aktualisierung,
Gerätebücher
bis 6 Jahre nach nachweislicher
Verschrottung / Aussonderung / Verkauf. Bei
Weiterverkauf des
Gerätes original Gerätebuch mitgeben, Kopie aufbewahren.
(EU-)Konformitätserklärungen
und TOST2-Stoffen
mindestens 40 Jahre3
Betriebsanweisungen
für Gefahrstoffe und
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
und Anlagen
laufende Aktualisierung,
Empfehlung: für nicht
mehr verwendete Stoffe
10 Jahre4, bei CMR1und TOST2-Stoffen
Lärmkataster
mindestens 40 Jahre3
Betriebsanweisungen für
Maschinen und Arbeitsmittel und Tätigkeiten mit
Maschinen und Arbeitsmitteln
laufende Aktualisierung,
Beurteilung nach Biostoffverordnung
laufende Aktualisierung,
Beurteilung nach Gefahrstoffverordnung /
REACH
laufende Aktualisierung,
Empfehlung: nicht mehr
gültige Unterlagen 10
Jahre4
Medizinproduktebücher
bis 6 Jahre nach nachweislicher
Verschrottung / Aussonderung / Verkauf. Bei
Weiterverkauf des
Gerätes Original
mitgeben, Kopie aufbewahren.
6 Jahre
1 CMR = cancerogen, mutagen, reproduktions-toxisch
2 TOST = spezifische Zielorgan-Toxität
3 nach AMR 2: 40 Jahre oder bis zehn Jahre nach dem Tod des Versicherten
4 analog zu EG 1907/2006
Stand 2012
Protokolle Arbeitsschutzausschuss
Einweisung in die Bedienung von bis 6 Jahre nach naMedizinprodukten nach
chweislicher
MPBetreibV laufende Aktualisier- Verschrottung / Ausung,
sonderung.
10 Jahre, länger wenn
zum Verständnis anderer
Unterlagen erforderlich
Prüfberichte für Brandschutzeinrichtungen
bis zur folgenden
Prüfung Empfehlung: 6
Jahre
Gesundheit
ist ein Zustand des
vollständigen
körperlichen,
geistigen und sozialen Wohlergehens und
nicht nur das Fehlen von Krankheit oder
Gebrechen. (Verfassung
E-Mail (elektronischer
Prüfberichte für Einrichtungen
bis zur folgenden Prüfung
der Weltgesundheitsorganisation 1946)
6 Jahre, länger
Bei Fragen oder Wünschen steht Ihnen unser Team Arbeitsschutz Jeannette Borch gern als Partner zur Verfügung! Internet: www.borch.info Telefon 035455 179901 [email protected]
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