fortezza da basso 30 november - 8 dezember 2013
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fortezza da basso 30 november - 8 dezember 2013
FORTEZZA DA BASSO 30 NOVEMBER - 8 DEZEMBER 2013 BIENNALE INTERNAZIONALE D’ARTE CONTEMPORANEA Dank der fortlaufenden sorgfältigen Auswahl von Künstlern aus allen Teilen der Welt, die unter der wertvollen Mitwirkung namhafter Kritiker und Kunsthistoriker erfolgt, hat die Florence Biennale auf ihren bisherigen Ausgaben stets ein sehr hohes Qualitätsniveau mit erstklassigen Kunstwerken erreicht und bei der internationalen Kritik großen Beifall gefunden. Das Internationale Auswahlkomitee (I.A.K.) und das Interne Komitee der Biennale haben Ihre Kunstwerke positiv beurteilt. Sie bietet Ihnen daher die Gelegenheit, an der IX Biennale Internazionale d'Arte Contemporanea di Firenze teilzunehmen, welche vom 30. November bis zum 8. Dezember 2013 in der historischen Fortezza da Basso in Florenz stattfindet. Auf jeder Ausgabe der 1997 gegründeten Florence Biennale stellt eine repräsentative Auswahl internationaler Künstler aus über 80 Nationen mehr als 2500 Kunstwerke aus. In von Events und Performances jeder Art belebten Ausstellungsständen kann der Besucher ein buntes Sammelsurium an Stilrichtungen, die aktuellen Kunsttrends und die neuen Grenzen der internationalen zeitgenössischen Kunst bewundern. Längst ist die Florence Biennale für jeden Künstler eine wichtige KarriereStation, denn er kann hier wichtige Kontakte zu Künstlern, Kritikern und Sammlern aus aller Welt knüpfen. 2001 haben die Vereinten Nationen die Biennale von Florenz als offiziellen Partner im Rahmen des Programms „Dialog zwischen den Kulturen" anerkannt, dessen Ziel es ist, den Dialog zwischen Völkern unterschiedlicher Kulturen mit Hilfe künstlerischer Ausdrucksformen zu fördern. Auf den bisherigen acht Ausgaben haben sich hier bereits mehr als 5.000 Künstler aus aller Welt getroffen und dazu beigetragen, dass die Biennale von Florenz heute als eine der wenigen internationalen Veranstaltungen in der Lage ist, in Echtzeit einen Querschnitt der weltweiten zeitgenössischen Kunst auszustellen. Bereits auf der ersten Veranstaltung im Jahr 1997 hat die Biennale den "Internationalen Lorenzo il Magnifico-Preis" eingerichtet, mit dem auf jeder Ausgabe internationale Künstler für ihre Künstlerkarriere prämiert werden. Auf der letzten Veranstaltung hatte die Biennale die Ehre, die Modeschöpferin und Designerin Agatha Ruiz de la Prada und den großen Meister José Luis Cuevas begrüßen und ihnen den "Lorenzo il Magnifico-Karrierepreis" überreichen zu dürfen. Unter den Preisempfängern der früheren Ausgaben finden sich viele andere prominente Namen, darunter Chen Cheng Hsiung, David Hockney, Christo & Jeanne-Claude, Richard Anuszkiewicz, Gilbert & George, Marina Abramovic und Shu Yong. Ferner gibt die Biennale den jeweils teilnehmenden Künstlern die Gelegenheit, sich um den wertvollen "Lorenzo il Magnifico-Preis" zu bewerben. Die als preiswürdig beurteilten Teilnehmer werden in einer offiziellen Zeremonie von den Mitgliedern der Biennale-Jury, der Persönlichkeiten aus der internationalen Welt der Kunst und Kultur angehören, ausgezeichnet. Die Namen der Mitglieder der Internationalen Jury lauten: STEFANO FRANCOLINI - künstlerischer Leiter der Biennale 2011, 2009 und 1997, Kunsthistoriker, ehemaliger Koordinierender Leiter Kategorie „C3 Super“ des Ministeriums für Kultur Erben, Aktivitäten - Italien; MATTY ROCA - Kunsthistorikerin, Präsidentin des Kunst- und Kulturrates der Gemeinde Cancún - Mexiko; ELZA AJZENBERG - Programm-Koordinatorin für Ästhetik und Kunstgeschichte an der Universität von Sao Paulo - Brasilien; DOMINIQUE E. BAECHLER - Professor für Kunstgeschichte und Kunstkritiker, Paris - Frankreich; R.B. BHASKARAN - ehemaliger Leiter der Lalit Kala Akademy, Indische Regierung, Neu Delhi, Ministerium für Kultur. Direktor des College of Arts, Chennai Indien, Maler und Gravurkünstler - Indien; GREGORIO LUKE - Kunstkritiker, Kurator und Experte für Lateinamerikanische Kunst, hat zahlreiche Konferenzen über mexikanische Kunst in Museen und Universitäten kuratiert in den Usa, Europa und Mexiko; FRANCESCO BURANELLI - Generalsekretär der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche - Italien; GERFRIED STOCKER - künstlerischer Leiter des Ars Electronica Center, Linz - Österreich; MAURIZIO VANNI - Museumswissenschaftler, Kunstkritiker, Kunsthistoriker und Spezialist in Art Management, Leiter des Lucca Center of Contemporary Art (Lu.C.C.A.) - Italien. Für weitere Informationen können Sie sich unter der E-Mail-Adresse [email protected] an das Organisationssekretariat wenden oder die Webseite www.florencebiennale.org besuchen, auf der Sie alles Wissenswerte über die vorherigen Ausgaben nachlesen und sich über die News zur 9. Florence Biennale kundig machen können. Diesem Schreiben folgen in Kürze die Unterlagen zur IX Florence Biennale (Veranstaltungsordnung und Teilnahmeformular A). Cordialmente, [1/8] Il Presidente Pasquale Celona WICHTIG Wir bitten Sie, sämtliche Unterlagen aufmerksam durchzulesen und sich strikt an die aufgeführten Bestimmungen zu halten. Bitte behalten Sie eine Kopie für sich. In Erwartung Ihrer Unterlagen würden wir es begrüßen, wenn Sie uns Ihre Teilnahme zwischenzeitlich bereits per Fax oder per E-Mail an die Adressen [email protected] oder [email protected] bestätigen. Die organisatorische Planung der Biennale gliedert sich gemäß vorab festgelegter Fristen, deshalb bitten wir die Künstler darum, uns die Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt per Einschreiben oder Wertbrief spätestens binnen 60 Tagen nach Erhalt zurückzuschicken. Wir erinnern ferner daran, dass gleichzeitig mit der Zusendung der Unterlagen auch die Zahlung der Erste Rate (Art. 7 - 8 der Veranstaltungsordnung) eingehen muss. Die Zahlung der Teilnahmegebühr kann nach folgenden Modalitäten erfolgen: On-Line (empfohlene Option) über die Adresse www.florencebiennale.org/artisti.php. In diesem Fall wird die Rechnung automatisch vom System ausgestellt; Nicht übertragbarer Bankscheck, ausgestellt auf Arte Studio S.r.l. - Florenz; Internationale Postanweisung, ausgestellt auf Arte Studio S.r.l. Via delle Porte Nuove 10, 50144 Florenz, Italien; Banküberweisung, ausgestellt auf Arte Studio S.r.l. , Kontonummer 019138, ABI 06160, CAB 02848, IBAN: IT68C0616002848000019138C00 - Cassa di Risparmio di Firenze - Filiale di Peretola - Italia - SWIFT CODE: (BIC) CRFIIT3FXXX. Als Verwendungszweck müssen der Name des ausstellenden Künstlers und „IX Florence Biennale“ angegeben werden; Arte Studio ist aus steuerlichen Gründen nicht verpflichtet, die Künstler oder Sponsoren zu entschädigen, welche die in der Veranstaltungsordnung und den Unterlagen beschriebenen Zahlungsverfahren nicht korrekt befolgen. Nach erfolgter Bestätigung ihrer Teilnahme erhalten die Künstler die Technischen Bestimmungen, welche Hinweise zum Transport der Kunstwerke und der Logistik des Events beinhalten. DATENSCHUTZ DATENSCHUTZINFORMATION UND EINVERSTÄNDNIS IM SINNE DES [IT.] GESETZVERTRETENDEN DEKRETS 196/2003 Im Sinne der im Sinne des [it.] gesetzv. Dekrets 196/2003 („Datenschutzgesetz“) ist der Veranstalter in seiner Eigenschaft als Rechtsinhaber der Datenverarbeitung dazu verpflichtet, über die Verwendung personenbezogener Daten aufzuklären und informieren. ZWECKE DER DATENVERARBEITUNG DiepersonenbezogenenDatenwerdenimRahmenderunternehmerischen Tätigkeit des Veranstalters für folgende Zwecke verarbeitet: a) Zwecke, welche eng verbunden sind mit bzw. zweckdienlich sind für die Verwaltung der Beziehungen zu Kunden und Zulieferern und den Forderungsschutz (Aufträge an Inkassogesellschaften, FactoringGesellschaften und/oder Kreditinstitute); b) Zwecke, welche zweckdienlich sind für die Entwicklung der Tätigkeit des Veranstalters und für die der Betroffene seine Zustimmung geben oder auch verweigern kann. In diese Kategorie fallen folgende Tätigkeiten: • der Versand von Informations- oder Werbematerial zu den jährlich organisierten Veranstaltungen an die Kunden; • die Überprüfung des Zufriedenheitsgrades der Kunden, auch durch Marktforschungsinstitute; c) Zwecke, die im Zusammenhang stehen mit gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten, Verordnungen, EU-gemeinschaftlichen Regelungen sowie mit Anordnungen, die von dazu ermächtigten Behörden erteilt wurden. MODALITÄTEN DER DATENVERARBEITUNG Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt mit manuellen, EDV-System und telematischen Instrumenten, wobei die Verarbeitungslogik eng an die oben angegebenen Zwecke geknüpft ist und die Sicherheit der Daten garantiert wird durch Anwendung geeigneter vorbeugender Sicherheitsmaßnahmen im Sinne v. Art. 31 ff des gesetzv. Dekrets 196/2003. KATEGORIEN VON PERSONEN, DENEN DIE DATEN MÖGLICHERWEISE ÜBERMITTELT WERDEN Im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit wendet sich der Veranstalter u.a. an: 1) Externe Firmen/Unternehmen/Gesellschaften, welche Tätigkeiten ausüben, die eng verbunden sind mit der bzw. zweckdienlich sind für die Verwaltung der Beziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Die Datenverarbeitung seitens dieser Personen verfolgt nachstehende Zwecke: a) Erbringung von Dienstleistungen, die mit der Ausstellungstätigkeit zusammenhängen (Dienstleistungen in den Bereichen Technik, Logistik, Versicherung, usw.); b) Druck der offiziellen Veranstaltungskataloge; c) Druck, Kuvertierung, Versand und Zustellung der Mitteilungen an die Kunden; 2) Inkassogesellschaften, Factoring-Gesellschaften, Kreditinstitute; 3) externe Firmen/Unternehmen/Gesellschaften, welche Tätigkeiten ausüben, die für diejenigen des Veranstalters zweckdienlich sind. Die von diesen Personen durchgeführte Datenverarbeitung verfolgt folgende Zwecke: a) Durchführung von Marktforschungen anhand repräsentativer Stichproben der Kundschaft im Auftrag des Veranstalters; b) Versand von Mitteilungen, Informations- und Werbematerial zu den jährlich organisierten Veranstaltungen, auch seitens Dritter, mit denen der Veranstalter entsprechende diesbezügliche Vereinbarungen getroffen hat; c) Förderung in ihrer Eigenschaft als Agenten, Vermittler oder Ähnlichem - im Auftrag des Veranstalters - der Akquisition von Besuchern und Künstlern auf den Veranstaltungen und Events; d) Gewährleistung der Überwachung und der Sicherheit des Messegeländes; e) Förderung im Auftrag des Veranstalters von Dienstleistungen, die mit der Geschäftstätigkeit der Besucher und Künstler in Zusammenhang stehen. VERBREITUNG DER DATEN Sollte es zum Abschluss des Vertrags für die Teilnahme an den Ausstellungen kommen, gibt der Veranstalter die personenbezogenen Daten gemäß der in der Veranstaltungs-/Teilnahmeordnung ausdrücklich vorgesehenen Bestimmungen in den offiziellen Veranstaltungskatalog ein, welcher national und international verbreitet wird. Die von den Künstlern gelieferten Daten können vom Veranstalter mittels Eingabe und Speicherung derselben auf Informatik-Datenträgern und multimedialen Datenträgern verbreitet werden. Diese Daten helfen Besuchern wie Künstlern auf jeder Veranstaltung, die Lage der Messestände auszumachen und die wichtigsten Informationen zum teilnehmenden Künstler zu erfahren. RECHTE GEMÄSS ART. 7 DES GESETZVERTRETENDEN DEKRETS 196/2003 Wir setzen Sie schließlich davon in Kenntnis, dass der betreffende Art. 7 des betr. Dekrets die Ausübung bestimmter Rechte gestattet. Im Einzelnen hat die betroffene Person das Recht, Auskunft vom Rechtsinhaber darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten vorhanden sind oder nicht, und die Zurverfügungstellung in verständlicher Form zu erhalten. Die betroffene Person hat ferner das Recht auf Auskunft über die Herkunft der Daten sowie die Logik und die Zwecke, die der Verarbeitung zugrunde liegen; auf die Löschung, die Anonymisierung oder die Sperrung widerrechtlich verarbeiteter Daten sowie auf die Aktualisierung, die Berichtigung und, soweit Interesse besteht, die Ergänzung der Daten; darauf, sich aus rechtmäßigen Gründen der Verarbeitung zu widersetzen; darauf, sich der Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zu widersetzen, wenn diese Verarbeitung zum Zwecke kommerzieller Information oder des Versands von Werbematerial oder des Direktverkaufs oder auch zur Durchführung von Marktforschungen oder zur interaktiven Handelsinformation erfolgt. DATUM UNTERSCHRIFT [2/8] __ /__ /____ VERANSTALTUNGSORDNUNG ART 1. BEZEICHNUNG DES VERANSTALTERS Die IX Biennale Internazionale d'Arte Contemporanea di Firenze wird von der Arte Studio S.r.l. [it.GmbH] organisiert, die nachstehend der Kürze halber Veranstalter genannt wird. ART 2. SITZ - ZEITPUNKT - ÖFFNUNGSZEITEN - EINTRITTSPREISE Die Veranstaltung findet vom 30. November bis zum 8. Dezember 2013 auf dem Ausstellungsgelände der Fortezza da Basso in Florenz statt. Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit: täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr. Die Künstler selber, die von ihnen beauftragten Personen und Mitarbeiter der Künstler werden eine halbe Stunde vor der öffentlichen Öffnungszeit in die Ausstellungsräume eingelassen; sie müssen die Ausstellungsräume jedoch spätestens zur Schließungszeit für die Öffentlichkeit verlassen. Der Eintritt zur Veranstaltung ist gegen Bezahlung, der Preis der Eintrittskarte beträgt 10,00 €. Für bestimmte Besucherkategorien sind Ermäßigungen vorgesehen. Der Veranstalter behält sich das unanfechtbare Recht vor, den Zeitpunkt, den Ausstellungssitz, die ausgehängten Öffnungszeiten sowie die Eintrittskarten aus organisatorischen Gründen zu ändern. ART 3. AUSWAHL DER TEILNEHMENDEN KÜNSTLER UND I.J. Zur Auswahl zugelassen sind alle Künstler, die auf dem Gebiet der zeitgenössischen Kunst tätig sind und sich dabei mit Hilfe sämtlicher künstlerischer Techniken, Strömungen und Tendenzen ausdrücken. Künstler, die bereits zu vorhergehenden Ausgaben zugelassen wurden, haben das Recht, ohne weitere Auswahl teilzunehmen. Die zugelassenen Künstler, die an der Biennale teilnehmen, werden von einer Internationalen Jury (I.J.) beurteilt, die aus herausragenden Wissenschaftlern der zeitgenössischen Kunst besteht, und nehmen am Wettbewerb um den "Internationalen Lorenzo il Magnifico-Preis" teil. Die I.J. beurteilt die auf der Ausstellung präsenten Kunstwerke und entscheidet nach ihrem Ermessen, an welche Kategorien sie die Preise vergibt. Das Urteil der I.J. ist unanfechtbar. Für die Ernennung der Mitglieder der I.J. ist der Präsident der Biennale zuständig. ART 4. INTERNATIONALES AUSWAHLKOMITEE (I.A.K.) Der Präsident ernennt in Zusammenarbeit mit der I.J. die Mitglieder des Internationalen Auswahlkomitees (I.A.K.). Aufgabe des I.A.K. ist es, die Künstler auszuwählen, die zur Veranstaltung zugelassen werden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den kulturellen Einrichtungen der Herkunftsländer der Künstler gemäß Bestimmungen, die zum Teil in die vorliegende Veranstaltungsordnung aufgenommen wurden und zum Teil ergänzt werden von entsprechenden Unterlagen für die Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Veranstalter und den kulturellen Einrichtungen der Länder (Einrichtungen, die der Kunst- und Kulturtätigkeit der Botschaften, Konsulate, Ministerien für Unterricht, Kunst und Kultur übergeordnet sind, sowie Kunstakademien, Universitäten, Kulturverbände und öffentliche Behörden und Körperschaften, die sich mit Kunstförderung befassen). Ferner trägt eine Interne Kommission (I.K.) zur Auswahl der Künstler bei, die zur Veranstaltung zugelassen werden. ART 5. ART DES AUSSTELLUNGSSTANDES In welche Disziplin auch immer das Werk des Künstlers fällt, er kann eine der folgenden Lösungen wählen: STAND A: Ausstellungswand, Länge 3 m und Höhe 2,50 m. Es können zwischen 1 bis höchstens 3 Kunstwerke ausgestellt werden, deren Breite insgesamt maximal 3 m betragen darf, wobei der Abstand zwischen den Werken mindestens 10 cm betragen muss. Das Gesamtgewicht der Werke darf 40 kg nicht überschreiten. Diese Lösung eignet sich für die Sparten Malerei, Arbeiten auf Papier, Mixed Media (für die Wand), Digital Art und Fotografie. Im Falle von Fotografien können zwischen 1 bis höchstens 6 Werke ausgestellt werden, deren Breite insgesamt maximal 3 m betragen darf, wobei der Abstand zwischen den Werken mindestens 10 cm betragen muss. STAND B: Bodenfläche, Größe 6 m². Es können zwischen 1 bis höchstens 3 Skulpturen ausgestellt werden, deren Höhe maximal 3 m betragen darf. Das Gewicht darf pro Skulptur 80kg nicht überschreiten. Die Skulpturenständer sind nicht in der Teilnahmegebühr der Ausstellung enthalten. STAND C: Die Projektionen der Video Art erfolgen in einem geeigneten Stand mit Hilfe von Bildträgern wie z.B. Videoprojektoren und Fernsehern. Das Material muss sich auf PAL DVDs befinden, die Dauer darf 15 Minuten nicht überschreiten. STAND D: Im Falle von Installationen, Performances und sonstigen Kunstsparten, die nicht in die bereits genannten Kategorien fallen, muss eine ausdrückliche Anfrage für einen besonderen Stand unter Angabe der Modalitäten und unter Beilage der entsprechenden Unterlagen des Projektes an den Veranstalter gerichtet werden. Der Veranstalter behält sich das unanfechtbare Recht vor, das Projekt in Abhängigkeit von den verwendbaren Ausstellungsräumlichkeiten zuzulassen oder auch nicht. Die Künstler müssen im beigefügten FORMULAR A angeben, welche Art von Ausstellungsstand sie zu reservieren wünschen. ART 6. GRUNDREGELN FÜR DEN AUSSTELLUNGSSTAND Aus Sicherheitsgründen ist es vorzuziehen, dass die Bildwerke ohne Glas transportiert werden. Der Veranstalter bereitet das Material für den Aufbau der Werke an der Wand vor. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben und sonstigem Material, das die Ausstellungswände beschädigen könnte, ist strengstens untersagt. Beschädigte Wände werden dem Künstler in Rechnung gestellt. Die Zuteilung der Ausstellungsstände obliegt allein dem Veranstalter und erfolgt nach dessen organisatorischen Erfordernissen. Die Kommission für den Aufbau (K.A.) ist während des Aufbaus und auch danach mit der Kontrolle des korrekten Aufbaus der Stände betraut und befugt, entsprechende Änderungen an den Ständen vorzunehmen, die Kunstwerke umzustellen oder ihre Anordnung zu verändern, um die korrekte Organisation der Stände und ästhetische Kohärenz zu gewährleisten. Es ist strengstens untersagt, die Stände nach eigenem Ermessen oder ohne vorherige Genehmigung der K.A., deren Urteil unanfechtbar ist, aufzubauen oder zu verändern. Sollte ein besonderer Aufbau erforderlich sein, wird darum gebeten, die Direktion bis spätestens zum 31. August 2013 davon in Kenntnis zu setzen, um die Möglichkeit der Realisierung zu besprechen. Es ist nicht gestattet, irgendwelche Materialien ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters oder der K.A. vor oder neben dem eigenen Stand abzustellen oder aufzubewahren. ART 7. TEILNAHMEGEBÜHR Die Künstler, die zugelassen wurden und an der IX Florence Biennale teilzunehmen wünschen, müssen eine Teilnahmegebühr entrichten, die als Einmalzahlung oder in zwei Raten zahlbar ist (siehe FORMULAR A). Die Gebühr dient zur Deckung der hohen Organisationskosten und soll die Künstler in die Verantwortung einbeziehen, um Absagen zu vermeiden, die den Erfolg der Veranstaltung gefährden könnten. Die Biennale erhält keine Zuschüsse seitens öffentlicher Institutionen oder Körperschaften und muss aus diesem Grund eine Teilnahmegebühr verlangen. a) Künstler, die eine MwSt.-Nr. besitzen und in der EWG ansässig sind, müssen keine MwSt. bezahlen, der Betrag beläuft sich in diesem Fall auf 2.250 € (erste Rate 1000 € + zweite Rate 1.250 €). b) Künstler, die in der EWG ansässig sind und keine MwSt.-Nr. besitzen, Künstler, die in einem nicht der EWG angehörigen Land ansässig sind sowie in Italien ansässige Künstler müssen die Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. bezahlen, der Betrag beläuft sich in diesem Fall auf insgesamt 2.722,50 € (erste Rate 1.210 € + zweite Rate 1.512,50 €). ART 8. ANMELDUNGSVERFAHREN Die Künstler, die an der Ausstellung teilzunehmen beabsichtigen, müssen die vorliegenden acht (8) Seiten umfassenden Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt und zur Bestätigung unterzeichnet zukommen lassen. Das Formular muss im Original per Post oder Kurier zurückgesandt werden an: Arte Studio – Via delle Porte Nuove 10, 50144 Florenz, Tel. +39 055 3249173 oder Fax +39 055 333540. Die Zahlung muss erfolgen mittels Bankscheck, Postanweisung, online auf der Website (www.florencebiennale.org/artisti.php) oder mittels Banküberweisung, ausgestellt auf: Arte Studio S.r.l. , c/c n. 019138, ABI 06160, CAB 02848, IBAN: IT68C0616002848000019138C00 Cassa di Risparmio di Firenze - Filiale di Peretola - Italia SWIFT CODE: (BIC) CRFIIT3FXXX Im Verwendungszweck muss der genaue Name des Künstlers angegeben werden, der auf der IX Florence Biennale ausstellt. Die Gesamte Teilnahmegebühr muss bis spätestens zum 31/05/2013 beglichen werden. Die Nichtzahlung der Teilnahmegebühr bringt den Ausschluss von der Teilnahme an der Veranstaltung und die Einbehaltung seitens des Veranstalters des im voraus als erste Rate mit sich. Die Annahme der Teilnahmeantrags ist abhängig davon, ob der Künstler die unter Art. 3 und 4 erläuterten Voraussetzungen zur [3/8] VERANSTALTUNGSORDNUNG Zulassung erfüllt. Durch die Vorlage des Teilnahmeantrags erkennt der Künstler die vollständige vorliegende Veranstaltungsordnung an und er verpflichtet sich, sich sämtlichen Regeln und Bestimmungen anzupassen, die für die Organisation und den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erlassen sind und/oder zu einem späteren Zeitpunkt werden. Sollten die Künstler einen Sponsorenbeitrag erwarten, müssen sie die Teilnahmegebühr auf jeden Fall gleichzeitig mit der Zusendung der Unterlagen entrichten. Der eventuelle Sponsorenbeitrag kann direkt an den Veranstalter entrichtet werden, der in diesem Fall innerhalb von 180 Tagen nach Zahlung des Sponsorenbeitrags dem Künstler den im Augenblick der Bestätigung seiner Teilnahme entrichteten Betrag zurückerstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitere den Künstler betreffende Unterlagen anzufordern. Zum Schutz des Images und des Qualitätsniveaus der Veranstaltung behält sich der Veranstalter schon jetzt das Recht vor, Künstler, die die Bestimmungen der vorliegenden Veranstaltungsordnung nicht beachten, vorbeugend von der Teilnahme an der Veranstaltung zu suspendieren und den ihnen zugeteilten Ausstellungsstand zu schließen oder das Vertragsverhältnis mit den Künstlern ohne Rückerstattung der bezahlten Gebühren und vorbehaltlich des Rechts für den Veranstalter auf Ersatz zusätzlicher Schäden aufzulösen. Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Veranstaltung ist die unabdingbare Vorlage der ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten nachstehenden Unterlagen beim Veranstalter erforderlich: 1. Veranstaltungsordnung und Datenschutzinformation 2. FORMULAR A (Teilnahmeformular) 3. Kopie des Nachweises über die Einzahlung seitens der Bank 4. FORMULAR B (Katalog) 5. Ein Farbbild des Werks, das im Ausstellungskatalog veröffentlicht werden soll (siehe FORMULAR B) 6. Nr. 4 Farbfotos einiger Ihrer Werke in digitalem Format für Archiv- und Pressezwecke (nicht für den Katalog) 7. Nr. 3 Passfotos (cm 3,5 x 4 h) für den Biennale-Pass und das Archiv 8. FORMULAR C (Sponsor - optional) ART 9. ÜBERLASSUNG ODER VERZICHT Die vollständige oder teilweise Überlassung, auch wenn unentgeltlich, des Ausstellungsstandes ist ausdrücklich untersagt. Künstler, die nach der Teilnahmeantragstellung gemäß Art. 8 zu jedwedem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein sollten, an der Veranstaltung teilzunehmen, müssen den Veranstalter unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein davon in Kenntnis setzen. In diesem Fall besteht kein Recht auf Rückerstattung der gemäß Art. 7 und 8 entrichteten Beträge, da dieser Verzicht als Nichterfüllung seitens des Künstlers anzusehen ist. ART 10. SPONSOR Die Künstler können eigenständig Sponsoren suchen, die für ihre Teilnahme an der Biennale aufkommen. Jeder Künstler kann mit dem dafür vorgesehenen FORMULAR C die Namen drei potentieller Sponsoren angeben. Der Veranstalter setzt sich mit einem offiziellen Schreiben, das die Zulassung des Künstlers zur laufenden Veranstaltung bescheinigt, mit diesen in Verbindung. Die Florence Biennale wird von der Mithilfe der Künstler und deren eventueller Sponsoren getragen. Der Veranstalter der Ausstellung dankt allen privaten und öffentlichen Sponsoren, die mit ihrer großzügigen Zusammenarbeit die Anwesenheit der Künstler möglich machen. Ihre Namen und Logos werden auf den ersten Seiten des Allgemeinen Katalogs und auf den Internetseiten der Website der Biennale veröffentlicht. ART 11. IN DER TEILNAHMEGEBÜHR ENTHALTENE DIENSTLEISTUNGEN • Die Standmiete und die Miete für die Ausstellungsstrukturen einschließlich der nachstehenden Kosten: Miete der Halogenscheinwerfer für die Beleuchtung, Miete für die Stühle (ein Stuhl pro Teilnehmer), Überwachungs- und Brandschutzteam, Team für die Betreibung der Anlagen, Präsenz eines Arztes für die gesamte Dauer der Ausstellung, Reinigung der Ausstellungshallen, Team vereidigter privater Wachleute, Telefonzentralenmitarbeiter, Hostessen, Elektriker Kundendienst für die ordentliche Instandhaltung, dienst der Monteure, Stromverbrauch und Beheizung der Ausstellungsräumlichkeiten. • grafischer Entwurf, Redaktion und Druck des Allgemeinen Katalogs. • Herstellung der Preise. • Realisierung der allgemeinen DVD-VIDEO der Biennale, die die bedeutungsvollsten Aspekte der Veranstaltung enthält. (Jeder Künstler erhält eine kostenlose Kopie dieser DVD.) • Blumenschmuck und Zierpflanzen. • Plakate, Reklamestreifen, Spruchbänder und Fahnen und deren Anbringung und Druck. • Korrespondenzkosten. • Dolmetscherservice (Übersetzungen der Unterlagen, Schreiben, Formulare und Drucksachen in 5 Sprachen). • Kosten des Pressebüros. • Herstellung der Drucksachen und Veranstaltungsordnungen. • Werbung. • Verwaltung der Räumlichkeiten des Sekretariats und Personalkosten des Sekretariats. • Verwaltung der Rechnungsführung. • Versicherung der auf der Veranstaltung ausgestellten Werke (Art. 16). • Entwurf und Aktualisierung der Website der Biennale. • Organisierung von Tagungen und Diskussionen über zeitgenössische Kunst. • Unterhaltung durch Konzerte und Musikgruppen während der gesamten Veranstaltung. • Kosten für Cocktail, Galaabend mit Abendessen und Konzert für die anwesenden Künstler. ART 12. KATALOG DER BIENNALE Für jede Ausgabe der Florence Biennale wird ein Katalog realisiert, der die Arbeit eines jeden teilnehmenden Künstlers mit Hilfe der Abbildung eines Werkes mit Bildunterschrift und der Biografie des Künstlers illustriert. Jeder teilnehmende Künstler muss das FORMULAR B, mit den entsprechenden nützlichen Informationen für den Katalog ausfüllen und spätestens zum 31/05/2013 zurück senden. Der Katalog enthält ferner sämtliche Informationen zur laufenden Ausgabe der Veranstaltung und den mit ihr in Zusammenhang stehenden Events. Arte Studio verwendet größte Sorgfalt auf jedes einzelne Detail des Katalogs, lehnt jedoch jegliche Verantwortung für eventuelle Druckfehler oder sonstige Fehler ab. Jeder Künstler der Biennale hat das Recht auf Erhalt eines kostenlosen Exemplars des Katalogs. Je ein kostenloses Exemplar erhalten außerdem die Mitglieder der I.J., die Mitglieder des I.A.K. sowie die institutionellen Vertreter der Länder. ART 13. TRANSPORT UND AUFBAU DER KUNSTWERKE Die Versandkosten für den Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Künstlers. Der Veranstalter kümmert sich weder um Spedition oder Transport der Werke der Künstler noch um Auf- oder Abbau derselben im zugeteilten Stand. Jeder Künstler ist befugt, den für den Transport seiner Werke am besten geeigneten Spediteur zu ermitteln und die Werke eigenständig in seinem Stand aufzubauen. Der Künstler ist nicht zur Anwesenheit auf der Ausstellung verpflichtet; bei Abwesenheit muss er eine Person finden, die in seinem Auftrag seine Werke auf- und abbaut. Die Verfahren für eine korrekte Verzollung der Werke beim italienischen Zollamt sind kompliziert und sehr komplex, weshalb wir nachdrücklich von der Verwendung von Expresskurieren abraten, da diese die korrekte Verzollung der Werke nicht garantieren und dadurch Verspätungen und andere Unannehmlichkeiten verursachen. Der Veranstalter hat aus diesem Grund spezialisierte Firmen ausgemacht, die von den Künstlern für Spedition, Transport und Aufbau der Werke in Anspruch genommen werden können. Die Inanspruchnahme dieser Firmen ist in keinster Weise verpflichtend, sondern liegt ganz im Ermessen des Künstlers und der Veranstalter führt keine Art der Vermittlung durch. ART 14. HAFTUNG DES VERANSTALTERS Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung ab für alle Schäden oder sonstige Tatbestände, die jedwedem Subjekt gegenüber – auch wenn dieses die Bestimmungen einhält, die den Ablauf der Veranstaltung selbst regeln – durch Tatbestände verursacht werden, die Teilnehmern der Veranstaltung zuzuschreiben sind. Die Künstler sind allein verantwortlich für die Ausstellungsgegenstände und für jede von ihnen auf der Ausstellung ausgeübte Tätigkeit und entbinden den Veranstalter von jeglicher Haftung oder Mitverantwortung in Bezug auf: 1. Authentizität, Herkunft und Wert der Ausstellungsgegenstände; 2. Verpflichtungen kommerzieller, finanzieller, administrativer und steuerlicher Natur gegenüber Mitarbeitern, Besuchern und der öffentlichen Verwaltung; 3. zivilrechtliche Haftung für seitens der Künstler, deren Mitarbeiter und Dritter erlittene Schäden, Diebstähle der Ausstellungsgegenstände, Schäden an den Ausstellungsgegenständen, Schäden an der Einrichtung und an der Struktur. ART 15. AUFBAU Der Künstler haftet für jeden Schaden, den er den Strukturen und/oder [4/8] VERANSTALTUNGSORDNUNG Ausstattungen der Hallen und der Ausstellungsstände während der Aufbauphase, im Verlauf der Veranstaltung und beim Abbau zufügt. Beim Betreten und Verlassen des Messegeländes besteht für Künstler, Monteure oder Beförderer oder beauftragte Personen die Pflicht, eventuellen Kontrollen seitens des Wachpersonals des Messegeländes sowohl zur Person als auch zu den Transportmitteln zu unterstehen. Auf Verlangen müssen die Künstler oder die von ihnen beauftragten Personen auch die notwendigen Unterlagen vorweisen, die sie als Eigentümer der transportierten Werke oder als zu ihrer Innehabung berechtigte Person ausweisen. Das Parken der Transportfahrzeuge in den Hallen ist, soweit erlaubt, unbedingt auf die für das Entladen/ Aufladen der für die Ausstellungsstände bestimmten Werke erforderliche Zeit zu beschränken. 15.1) Aufbauphase (vom 28/11 bis zum 29/11 des Jahres 2013) Soweit nicht anders vorgeschrieben, werden die Ausstellungsflächen zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung für die Aufbauvorgänge zur Verfügung gestellt; der Aufbau der Stände muss bis spätestens um 20.00 Uhr des Vortags der Eröffnung der Veranstaltung abgeschlossen sein. 15.2) Abbauphase (vom 09/12 bis zum 10/12 des Jahres 2013) Die Räumung der Stände muss, soweit nicht anders vorgeschrieben, unaufschiebbar bis spätestens um 20.00 Uhr des letzten Tages der Abbauphase erfolgen. Der Veranstalter behält sich aus organisatorischen Gründen das Recht vor, den Abbau der Kunstwerke und die Einlagerung derselben vorzunehmen, ohne dabei jedwede Verantwortung zu übernehmen. Im Hinblick auf die organisatorischen Erfordernisse ist der Veranstalter befugt, nach Ablauf der Phase für die Standräumung diejenigen Güter, auf die kein Anspruch erhoben wurde oder die auf jeden Fall im Messegelände verblieben sind, zu den damit betrauten Ämtern verbringen, bei denen die Ware den rechtmäßigen Eigentümern zur Verfügung steht; sämtliche Risiken und Kosten, die mit der Verlegung und der von Art. 1787 ff. des Codice Civile [itBGB] geregelten Verwahrung in diesen Ämtern verbunden sind, gehen ausschließlich zu Lasten des Künstlers. Die Stände müssen innerhalb der Frist für den Abbau in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie ihnen übergeben wurden, und die Kosten für die Behebung eventuell verursachter Schäden gehen zu Lasten des Künstlers. ART 16. AUSSTELLUNGSVERSICHERUNG Der Veranstalter versichert die auf der Veranstaltung ausgestellten Werke ausschließlich für den Zeitraum der Ausstellung gegen Diebstahl, Brand und Haftpflichtschäden bis zur Gesamtversicherungssumme von 700.000 €. Jeder Künstler ist zum Abschluss einer Versicherung gegen Diebstahl und Schäden, die die Werke während der Transportvorgänge (Hin- und Rücktransport), der Einlagerung, des Aufbaus und des Abbaus erleiden können, berechtigt. Sämtliche Policen müssen eine Verzichtsklausel auf Rückgriffsklagen sowohl gegenüber dem Ausstellungszentrum als auch gegenüber dem Veranstalter der Biennale sowie gegenüber den anderen Ausstellern enthalten. Nichtversicherte Künstler werden trotzdem zur Ausstellung zugelassen, sofern sie die vom vorliegenden Artikel vorgesehene Haftung persönlich übernehmen. Den Künstlern wird empfohlen, ihre Werke zu versichern. ART 17. FOTOGRAFIE UND ABBILDUNGEN Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Innen- und Außenansichten im Ganzen oder im Detail abzubilden oder die Abbildung zu autorisieren. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für eventuelle widerrechtliche Abbildungen. ART. 18 VERBOTE Außer den bereits in den einzelnen Artikeln der vorliegenden Veranstaltungsordnung näher bestimmten Verboten ist es ausdrücklich untersagt: a) Löcher zu bohren in bzw. Nägel und/oder Schrauben anzubringen an Wänden, Decken, Fußböden; Lasten anzubringen an den Strukturen der Hallen; b) mit Fahrzeugen jeglicher Art durch den/im Ausstellungsbereich zu fahren/parken; c) nachts Fahrzeuge im Messegelände geparkt stehen zu lassen (auch bei Pannen); d) Feuer zu entzünden oder Brände auszulösen oder Explosiv- und Sprengstoffe, übelriechende oder sonstige Materialien einzuführen, welche Schäden oder Belästigungen verursachen könnten; e) die Kunstwerke während des Verlaufs der Veranstaltung aus dem Messegelände zu bringen (vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Verfügung seitens des Veranstalters); f) Werbematerial zu verteilen (Zeitschriften, Kataloge, Broschüren, Flyer, usw.), welche sich nicht auf den Künstler beziehen; dieser wiederum darf ihn betreffendes Werbematerial nur im eigenen Stand verteilen; g) das Markenzeichen des Veranstalters und der Veranstaltung ohne schriftliche Genehmigung zu verwenden; h) Belästigungen zu verursachen oder den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung in irgendeiner Form zu stören, ansonsten erfolgt der unverzügliche Ausschluss vom Messegelände; i) in irgendeiner Form politische Propaganda im Messegelände zu machen; j) im Messegelände Teile des Aufbaus, Teppichböden, Klebestreifen/ Gewebebänder oder sonstige Abfälle oder Überbleibsel jeglicher Art zurückzulassen; k) dass sich die Künstler oder die von ihnen beauftragten Personen ohne Sondergenehmigung nach der Schließungszeit oder außerhalb der genehmigten Zeiten in den Ständen oder innerhalb des Messegeländes aufhalten; l) die Abbauarbeiten vor der Schließung der Veranstaltung zu beginnen. m) Nachdruck oder Vervielfältigung - auch auszugsweise - sowie die Verbreitung in irgendeiner Form der vorliegenden Unterlagen ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt © 2012 Arte Studio S.r.l. Bei Verstößen gegen die Verbote der vorliegenden Allgemeinen Veranstaltungsordnung oder gegen die vom Veranstalter erlassenen Verordnungen ist der Veranstalter befugt, das Rechtsverhältnis mit dem Künstler für aufgelöst zu erklären sowie den Künstler von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass der Künstler ein Recht auf irgendeine Rückerstattung und/oder Entschädigung hat, jedoch vorbehaltlich des Rechts für den Veranstalter auf Ersatz zusätzlicher Schäden. ART 19. SONSTIGES 1. Der Künstler haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden, die von der Ausrüstung, den Strukturen oder allen sonstigen Gegenständen, die in dem ihm zur Verfügung gestellten Stand vorhanden sind, oder von ihm selbst oder seinen Mitarbeitern und/oder den von ihm beauftragten Personen verursacht werden. 2. Der Veranstalter behält sich vor, Regeln und Bestimmungen - auch abweichend von der vorliegenden Allgemeinen Veranstaltungsordnung - zu erlassen, die der besseren Abwicklung der Veranstaltung und der internen Dienstleistungen zweck- und sachdienlich sind. Diese Regeln und Bestimmungen sind der vorliegenden Allgemeinen Ordnung gleichwertig und besitzen daher denselben verbindlichen Charakter. 3. Das eventuelle Tolerieren von Verhaltensweisen, die gegen die Allgemeine Ordnung verstoßen, stellt keine Nachgiebigkeit dar und bedeutet auch nicht, dass darauf verzichtet wird, sämtliche Ansprüche geltend zu machen, die sich aus der Verletzung der Allgemeinen Veranstaltungsordnung ergeben. ART. 20 HÖHERE GEWALT Im Falle höherer Gewalt oder bei Eintreten von Gründen, die sich dem Einfluss des Veranstalters entziehen, oder falls der Veranstalter es nach seinem unanfechtbaren Dafürhalten für zweckmäßig hält, kann der Zeitpunkt der Veranstaltung geändert oder die Veranstaltung sogar abgesagt werden. In letzterem Fall erstattet der Veranstalter, nachdem er seine Verpflichtungen gegenüber Dritten erfüllt und die von ihm getragenen Organisationskosten abgedeckt hat, den Künstlern den Restbetrag proportional und in jedem Fall im Höchstrahmen des vom Künstler bis zu diesem Datum einbezahlten Betrags als Rückvergütung zurück. Für alle Punkte, die in der vorliegenden Veranstaltungsordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des italienischen Codice Civile [BGB]. ART 21. BEANSTANDUNGEN UND GERICHTSSTAND Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Florenz (Italien). Laut und kraft der Art. 1341 und 1342 des italienischen Codice Civile erkennt der Künstler ausdrücklich die, die von den Seiten 3, 4 und 5 der vorliegenden Veranstaltungsordnung enthaltenen Klauseln an, die nachfolgend aufgeführt sind: Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21. VORNAME UND NACHNAME UNTERSCHRIFT [5/8] DATUM __ /__ /____ FORMULAR A TEILNAHME Bitte senden Sie das Formular im Original per Post oder Kurier zurück an: Arte Studio S.r.l. - Via delle Porte Nuove 10, 50144 Firenze tel. +39 055 3249173 - fax +39 055 333540 [email protected] - www.florencebiennale.org ALLE FELDER MÜSSEN AUSGEFÜLLT WERDEN BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN VORNAME NACHNAME KÜNSTLERNAME (optional) GEBOREN AM IN WOHNHAFT IN PLZ STAAT ORT TEL + FAX WWW EMAIL STEUERNUMMER MWST. NR. (Falls Sie keine MwSt.-Nr. besitzen, bitte nur die Steuernummer angeben) (Falls Sie eine MwSt.-Nr. besitzen, müssen Sie die vollständige Nummer angeben) Ich, die/der Unterzeichner/in, erkenne die Bestimmungen der aus 21 Artikeln bestehenden Veranstaltungsordnung an und erkläre hiermit meine Teilnahme an der IX Florence Biennale, die vom 30. November bis zum 8. Dezember 2013 in der Fortezza da Basso in Florenz stattfindet. Ich wünsche eine oder mehrere der folgenden Ausstellungslösungen zu reservieren (bitte mit einem X die gewünschte/n Lösung/en ankreuzen – siehe Art. 5 Seite 1 der Veranstaltungsordnung): A Malerei, Fotografie, Papier, Mixed Media, Digital Art B Sculptur C Video Künstler, die den STAND B reservieren, können für ihre Skulpturen weiße Ständer zum Aufstellen in ihrem persönlichen Ausstellungsstand mieten, die unter Auswahl der Maße und der erforderlichen Anzahl vorbestellt werden müssen. Der Preis pro Ständer beträgt € 60. Aus organisatorischen Gründen können wir Künstlern, die keine Vorbestellung durchgeführt haben, keine Ständer liefern. Der Preis der Ständer wird zur Teilnahmegebühr addiert und ihre Bezahlung muss im Augenblick der Begleichung des Restbetrags der Teilnahmegebühr erfolgen. Es ist untersagt, die Ständer als Ablage für Prospekte zu benutzen. D Installazione, Performance, Altro Ich reserviere: STÄNDER cm 40 x 40 x 40h n° STÄNDER cm 40 x 40 x 60h n° STÄNDER cm 40 x 40 x 80h n° Künstler, die es vorziehen, die Teilnahmegebühr in zwei Raten zu zahlen, können vorliegendem Formular nur den ersten Teilbetrag in Höhe von 1.000 € + 21% MwSt. (1.210 €) beilegen; der Restbetrag in Höhe von 1.250 € + 21% MwSt. (1.512,50 €) ist bis spätestens zum 31/05/2013 fällig. Künstler, die einem EWG-Land angehören, aber nicht in Italien ansässig sind, und eine MwSt.-Nr. besitzen, bezahlen die Teilnahmegebühr ohne MwSt. (siehe Art. 7 der Veranstaltungsordnung). Die Künstler können mehr als einen Stand zu den vorab angegebenen Preisen reservieren, bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen das Organisationssekretariat. Als Teilnahmegebühr für die von mir gewählte/n Lösung/en lege ich vorliegendem Formular einen Scheck über € der Bank ausgestellt auf Arte Studio srl – Florenz bei. Andernfalls lege ich den Einzahlungsbeleg (in Fotokopie) vom nachweist. bei, der die erfolgte Bezahlung WICHTIGER HINWEIS: Sollte die Einzahlung nicht vom/von der Künstler/in selbst vorgenommen werden, ist es erforderlich, in der nachstehenden Zeile oder per E-Mail an unser Sekretariat den Namen der Person oder des Sponsors anzugeben, der die Einzahlung vorgenommen hat (bitte senden Sie per Fax oder E-Mail eine Kopie des Einzahlungsbelegs zu). Aus steuerlichen Gründen wird die Rechnung auf den Namen desjenigen ausgestellt, der die Einzahlung vorgenommen hat. Einzahlung durchgeführt von: Die Teilnahmegebühr beinhaltet NICHT die Transport-, Versicherungs- und Lagerkosten (siehe Veranstaltungsordnung). DATUM __ /__ /____ UNTERSCHRIFT Ich, die/der Unterzeichner/in erteile, nachdem ich Kenntnis von den Hinweisen laut Art. 13 des [it.] gesetzvertretenden Dekrets 196/2003 genommen habe, gemäß Art. 23 desselben gesetzv. Dekrets mein Einverständnis zur Verarbeitung meiner persönlichen Daten. DATUM __ /__ /____ UNTERSCHRIFT [6/8] FORMULAR B KATALOG Bitte senden Sie das Formular im Original per Post oder Kurier zurück an: Arte Studio S.r.l. - Via delle Porte Nuove 10, 50144 Firenze tel. +39 055 3249173 - fax +39 055 333540 [email protected] - www.florencebiennale.org ALLE FELDER MÜSSEN AUSGEFÜLLT WERDEN BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN VORNAME NACHNAME NAME KATALOG (Bitte den Namen genau so angeben, wie er im Katalog gedruckt werden soll) STAAT (Bitte das Land angeben, das der/die Künstler/in zu vertreten wünscht) Vorliegendes Formular muss zusammen mit den nachstehenden Unterlagen bis spätestens zum 31/05/2013 zugesandt werden: Eine Biografie (höchstens 150 Wörter) in Originalsprache und, falls möglich, in Englisch muss per E-Mail an info@florencebiennale. org oder [email protected] geschickt werden. Wir empfehlen Ihnen, in der Biografie Informationen zu Ihrer Ausbildung und kürzlichen Ausstellungen und ein paar Kommentare zu Ihren Werken aufzuführen. Die Künstler werden darum gebeten, eine Empfangsbestätigung für das an unser Organisationssekretariat gesandte Material anzufordern, da dieses nicht zum Anmahnen des Materials verpflichtet ist. Ein Farbbild des Werks, das im Ausstellungskatalog veröffentlicht werden soll. Das Bild muss eine hohe Auflösung besitzen und per E-Mail oder auf einer CD-ROM in digitalem Format mit mindestens 300dpi zugesandt werden. Das Werk, das im Katalog veröffentlicht werden soll, muss auf der Biennale ausgestellt werden und in den letzten 5 Jahren angefertigt worden sein, daher empfiehlt es sich, das Bild eines Werkes zu wählen, das Sie mit Sicherheit ausstellen werden. Bitte füllen Sie das Technische Datenblatt des Kunstwerks mit den folgenden Informationen in der gleichen Sprache aus, in der Sie die Biografie abgefasst haben: TITEL DES WERKS TECHNIK Bitte liefern Sie eine zusammenfassende Beschreibung der Technik (max. 50 Anschläge) JAHR ENTSTEHUNGSJAHR ABMESSUNGEN HÖHE BREITE TIEFE (sculptur) DAUER (video) Das Bild muss mit den Angaben für die genaue Position des Abdrucks, oben und unten, versehen sein und den Vornamen und den Nachnamen des/der Künstlers/rin enthalten. Arte Studio behält sich das Recht vor, die Künstler nach freiem Ermessen darum zu bitten, das für die Veröffentlichung gewählte Bild auszutauschen oder abzuändern. Das zugesandte Material wird nicht zurückerstattet. Ich, die/der Unterzeichner/in, erteile nach Kenntnisnahme der im vorliegenden FORMULAR B enthaltenen Informationen und Hinweise in meiner Eigenschaft als Teilnehmer/in an der IX Florence Biennale unentgeltlich meine Zustimmung zur Abbildung sämtlicher Bilder meiner Werke im Ausstellungskatalog. Ferner erkläre ich mein Einverständnis zur Verwendung des zugesandten Materials, das sämtliche biografische und fotografische Informationen für den Druck enthält, für die Abbildung und für die Medien. DATUM __ /__ /____ UNTERSCHRIFT Ich, die/der Unterzeichner/in erteile, nachdem ich Kenntnis von den Hinweisen laut Art. 13 des [it.] gesetzvertretenden Dekrets 196/2003 genommen habe, gemäß Art. 23 desselben gesetzv. Dekrets mein Einverständnis zur Verarbeitung meiner persönlichen Daten. DATUM __ /__ /____ UNTERSCHRIFT [7/8] FORMULAR C SPONSOR Künstler, die auf der Suche nach einem Sponsor sind, können sich unter der E-Mail-Adresse [email protected] an das Organisationssekretariat wenden. Dieses wird den Künstlern die entsprechenden Unterlagen zusenden, die ihnen bescheinigen, dass sie für die Teilnahme an der Veranstaltung ausgewählt wurden. Der Veranstalter betreibt keine Vermittlungstätigkeit im Auftrag der Künstler. Jede/r Künstler/in kann bis zu drei Namen von Sponsoren angeben, bei denen er/sie bereits angefragt hat bezüglich der Deckung der Kosten seiner/ihrer Teilnahme an der IX Florence Biennale, die vom 30. November bis zum 8. Dezember 2013 in der Fortezza da Basso in Florenz stattfindet, und die ihm/ihr eine Zusage erteilt haben. Der Veranstalter kann den angegebenen Sponsoren das „Sponsor-Set“ zuschicken, das Informationen zur Biennale selbst und zu den Vorteilen für die Sponsoren enthält. Die Künstler, die eine Zusage für den Beitrag eines oder mehrerer Sponsoren erhalten haben, müssen in den untenstehenden Formularen die Daten angeben, die für die Ausstellung der Rechnung an den Sponsor erforderlich sind. Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen äußerst genau und vollständig sein müssen, da es aus steuerlichen Gründen absolut unmöglich ist, den Namen des Rechnungsempfängers nach erfolgter Rechnungsausstellung zu ändern. ALLE FELDER MÜSSEN AUSGEFÜLLT WERDEN BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN SPONSOR GEBOREN AM IN WOHNHAFT IN PLZ STAAT ORT TEL + FAX WWW EMAIL STEUERNUMMER MWST. NR. (Falls Sie keine MwSt.-Nr. besitzen, bitte nur die Steuernummer angeben; falls Sie eine MwSt.-Nr. besitzen, müssen Sie die vollständige Nummer angeben) SPONSOR KIT JA NO SPONSOR KIT JA NO SPONSOR KIT JA NO SPONSOR GEBOREN AM IN WOHNHAFT IN PLZ STAAT ORT TEL + FAX WWW EMAIL STEUERNUMMER MWST. NR. (Falls Sie keine MwSt.-Nr. besitzen, bitte nur die Steuernummer angeben; falls Sie eine MwSt.-Nr. besitzen, müssen Sie die vollständige Nummer angeben) SPONSOR GEBOREN AM IN WOHNHAFT IN PLZ STAAT ORT TEL + FAX WWW EMAIL STEUERNUMMER MWST. NR. (Falls Sie keine MwSt.-Nr. besitzen, bitte nur die Steuernummer angeben; falls Sie eine MwSt.-Nr. besitzen, müssen Sie die vollständige Nummer angeben) Die Sponsoren, die die Künstler unterstützen, werden mit ihrem Logo und ihrem Link auf der Website www.florencebiennale.org und mit dem Logo im Ausstellungskatalog erscheinen. Daher bitten wir höflichst darum, den Link der Website der Sponsoren und das Logo der Sponsoren in digitalem Format (.EPS, .JPG, .PDF, .AI) und in hoher Auflösung mit mindestens 300dpi an [email protected] zu senden. Für weitere Informationen können Sie sich unter [email protected] an das Organisationssekretariat wenden. DATUM __ /__ /____ UNTERSCHRIFT [8/8]