Einfuhrverbotene Warenarten aus Nicht EU-Ländern
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Einfuhrverbotene Warenarten aus Nicht EU-Ländern
Einfuhrverbotene Warenarten aus Nicht EU-Ländern EINFUHRVERBOT EINFUHR ERLAUBT PFLANZEN UND PFLANZENTEILE 1. Laubabwerfende Bäume und –sträucher, aus Nicht-EU-Ländern zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen und Pflanzen in Gewebekultur, die nicht in Vegetationsruhe sind und nicht frei sind von Blättern, Blüten und Früchten (Einfuhrverbote unter den folgenden Punkten beachten!) aus europäischen Nicht-EU-Ländern und Ländern des Mittelmeerraums aus Nicht-EU-Ländern 2. Pflanzen von Solanaceae (Nachtschattengewächse), zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen und außer Knollen von Kartoffeln und Pflanzen von ausläufer- und knollenbildenden Arten der Gattung Solanum L. oder ihren Hybriden aus europäischen Nicht-EU-Ländern und Ländern des Mittelmeerraums aus Nicht-EU-Ländern 3. Pflanzen der Familie Gramineae (Gräser) außer Pflanzen mehrjähriger Ziergräser der Unterfamilien Bambusoideae und Panicoideae und der Gattungen Buchloe, Bouteloua Lag., Calamagrostis, Cortaderia Stapf., Glyceria R. Br., Hakonechloa Mak. ex Honda, Hystrix, Molinia, Phalaris L., Shibataea, Spartina Schreb., Stipa L. und Uniola L., zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen aus europäischen Nicht-EU-Ländern und Ländern des Mittelmeerraums 4. Alle Pflanzen mit beigefügter Erde und Kultursubstrat Hinweis:Die beigefügte Erde oder das Kultursubstrat muss soweit abgeschüttelt werden, dass sie den Pflanzen nur noch anhaftet und zur Erhaltung der Lebensfähigkeit dient aus der Türkei, Weißrussland, Moldawien (Moldau), Russland (Russ. Föderation), der Ukraine und aus Nicht EU-Ländern außerhalb Kontinentaleuropas (siehe Definition im Glossar) aus allen anderen Nicht EU-Ländern Kontinentaleuropas und aus Ägypten, Israel, Libyen, Marokko, Tunesien 5. Pflanzen und Pflanzenteile von Vitis (Weinrebe) einschl. Blätter, außer Früchten aus Nicht-EU-Ländern aus Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und Vatikanstadt Einfuhrverbotene Warenarten aus Nicht EU-Ländern EINFUHRVERBOT aus allen Nicht-EU-Ländern EINFUHR ERLAUBT aus Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt 7. Pflanzen von ausläufer- oder knollenbildenden Arten der Gattung Solanum L. und ihren Hybriden, zum Anpflanzen bestimmt (außer Pflanzkartoffeln) aus Nicht-EU-Ländern aus Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und Vatikanstadt 8. Pflanzen und Pflanzenteile von Koniferen (Nadelgehölze), außer Samen und Früchten aus außereuropäischen Nicht-EU-Ländern aus europäischen Nicht-EU-Ländern 6. Pflanzen und Pflanzenteile einschl. Blätter von Citrus (alle Zitrusarten), Fortunella (Kumquat), Poncirus (Bitterorange) und deren Hybriden, außer Samen und Früchten aus außereuropäischen Nicht-EU-Ländern aus europäischen Nicht-EU-Ländern 9. Pflanzen von Chaenomeles (Zierquitte), Crataegus (Weißdorn) und Rosa (Rosen), zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen und außer Pflanzen in Vegetationsruhe, ohne Blätter, Blüten und Früchte 10. Samen von Cydonia (Quitte) Malus (Apfel), Prunus (Pflaume, Kirsche, Pfirsich, Mandel, Aprikose) and Pyrus aus außereuropäischen Nicht-EU-Ländern aus europäischen Nicht-EU-Ländern 11. Pflanzen und Pflanzenteile mit Blättern aus außereuropäischen Nicht-EU-Ländern aus europäischen Nicht-EU-Ländern von Castanea (Edelkastanie), Quercus (Eiche), außer Samen und Früchten 12. Pflanzen von Fragaria (Erdbeere), zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen aus außereuropäischen Nicht-EU-Ländern aus europäischen Nicht-EU-Ländern und Ländern des Mittelmeerraums und aus Australien, Neuseeland, Kanada und den festländischen Bundesstaaten der USA 13. Pflanzen von Cydonia (Quitte), Malus aus außereuropäischen Nicht-EU-Ländern aus europäischen Nicht-EU-Ländern und Ländern des Mittelmeerraums und aus Australien, Neuseeland, Kanada und den festländischen Bundesstaaten der USA (Apfel), Prunus (Pflaume, Kirsche, Pfirsich, Mandel, Aprikose), Pyrus (Birne) und ihren Hybriden, zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen, in Vegetationsruhe, ohne Blätter, Blüten und Früchte Einfuhrverbotene Warenarten aus Nicht EU-Ländern EINFUHRVERBOT EINFUHR ERLAUBT 14. Pflanzen von Photinia (Glanzmispel), aus den USA, China, Japan, der Republik aus allen anderen Nicht-EU-Ländern zum Anpflanzen bestimmt, außer Pflanzen Korea und der Demokratischen in Vegetationsruhe, ohne Blätter, Blüten Volksrepublik Korea und Früchte aus Algerien, Marokko 15. Pflanzen und Pflanzenteile von Phoenix spp. (Dattelpalme), außer Samen und Früchten 16. Pflanzen und Pflanzenteile mit Blättern aus Ländern Nordamerikas von Populus (Pappel), außer Samen und Früchten KARTOFFELN 17. Pflanzkartoffeln 18. Speisekartoffeln LOSE RINDE 19. Lose Rinde von Castanea (Edelkastanie) 20. Lose Rinde von Quercus (Eiche), außer Quercus suber (Korkeiche) 21. Lose Rinde von Acer saccharum (Zuckerahorn) 22. Lose Rinde von Populus (Pappel) aus allen anderen Nicht-EU-Ländern aus allen anderen Nicht-EU-Ländern aus Nicht EU-Ländern aus Nicht-EU-Ländern aus Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und Vatikanstadt aus Andorra, Algerien, Ägypten, Israel, Libyen, Liechtenstein, Marokko, Monaco, San Marino, der Schweiz, Syrien, Tunesien, Türkei und Vatikanstadt aus Nicht EU-Ländern aus Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und Vatikanstadt aus Ländern Nordamerikas aus allen anderen Nicht-EU-Ländern aus Ländern Nordamerikas aus allen anderen Nicht-EU-Ländern aus Ländern des amerikanischen Kontinents aus allen anderen Nicht-EU-Ländern 23. Lose Rinde von Acer macrophyllum aus den USA [Oregon- oder Großblättriger Ahorn (Big Leaf Acer)], Aesculus californica (Kalifornische Rosskastanie), Lithocarpus densiflorus (Steinfruchteiche, Südeiche, Tanbark Oak), Quercus (Eiche), Taxus brevifolia (Pazifische Eibe) aus allen anderen Nicht-EU-Ländern ERDE UND KULTURSUBSTRAT 24. Erde und Kultursubstrat, außer reinem aus der Türkei, Weißrussland, Moldawien aus allen anderen Nicht-EU-Ländern Kontinentaleuropas und aus Ägypten, Israel, Libyen, (Moldau), Russland (Russ. Föderation), Marokko, Tunesien Torf der Ukraine und aus Nicht-EU-Ländern außerhalb Kontinentaleuropas