Beitragsordnung der Abteilung Fußball
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Beitragsordnung der Abteilung Fußball
SV Hilden-Ost 1975 e.V. - Frans-Hals-Weg 2a - 40724 Hilden Beitragsordnung der Abteilung Fußball Jahresbeitrag Kinder bis einschließlich 14 Jahre Hauptverein Abteilungsbeitrag Gesamtbeitrag 25 € 51 € 76€ ……………………………………………….…………………………………………………………………………………………. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, muss ein Erziehungsberechtigter passives Mitglied werden, um das volle Stimmrecht im Verein für sein Kind zu erhalten. Passive Mitgliedschaft Hauptverein Abteilungsbeitrag Gesamtbeitrag 0€ 20 € 20 € ………………………………………………………………………….. ……………………………………………………...……… Jugendliche ab 15 – 18 Jahre Hauptverein Abteilungsbeitrag Gesamtbeitrag 30 € 56€ 86 € Jungsenioren ab 19 –23 Jahre Hauptverein Abteilungsbeitrag Gesamtbeitrag 35 € 78 € 113 € Erwachsene ab 24 Jahre Hauptverein Abteilungsbeitrag Gesamtbeitrag 45 € 78 € 123€ Hobbyspieler Hauptverein Abteilungsbeitrag Gesamtbeitrag 45 € 43 € 88 € (Alte Herren, deren Mannschaft nicht am gere- gelten wöchentl. Spiel u. Trainingsbetrieb teilnimmt) Sondertarife: 1) Familientarif der Fußballabteilung VORAUSSETZUNG: Zwei oder mehr Familienmitglieder, im Alter bis 18 Jahre, sind aktive Mitglieder in der Fußballabteilung. In diesem Falle gilt pro Kind ein ermäßigter Beitrag von 44 EURO jährlich. Die Mitgliedschaft in anderen Abteilungen des Vereins wird grundsätzlich nicht angerechnet. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt automatisch der Kinderstatus des Mitglieds. Der jeweils gültige Hauptvereinsbeitrag für Mitglieder bleibt von dieser Regelung unberührt 2) Familientarif Hauptverein: Der Familientarif des Hauptvereins für 2 Erwachsene und 2 Kinder beträgt 100 EURO 2 Der jeweilige Abteilungsbeitrag für aktive Mitglieder bleibt von dieser Regelung unberührt. Sonstiges • Für jede Erstanmeldung erhebt der Hauptverein eine einmalige Anmeldegebühr von 12 Euro • Beiträge werden 1/2jährlich abgebucht, jeweils in der 1.Woche April und Oktober eines Jahres • Eltern die in einer anderen Abteilung Mitglied sind, haben für ihre unter 16 jährigen Kinder das volle Stimmrecht, auch in der Fußballabteilung. (siehe Vereinsatzung) • Ansonsten können Eltern die passive Mitgliedschaft und damit Stimmrecht für Ihr Kind durch gesonderte Aufnahme in die Fußballabteilung erhalten. • Die passive Mitgliedschaft in der Fußballabteilung beinhaltet sowohl das Stimmrecht auf der Abteilungsversammlung als auch auf der Hauptversammlung des Gesamtvereins. (siehe Vereinssatzung) • Die passive Mitgliedschaft berechtigt auch zur vollen Nutzung unserer Vereinsgastronomie ( Feste und Feiern ). Maßgebend für die Zuordnung zu den Beitragsaltersgruppen ist das Jahr, in dem die Option eintritt. Der Beitrag reduziert sich im Beitrittsjahr auf die Hälfte, wenn mit der Mitgliedschaft nach dem 30. Juni eines Jahres begonnen wird. Beiträge werden nur im Abbuchungsverfahren durch den Verein eingezogen. Für Mahn- und Bearbeitungsgebühren werden jeweils 10 € erhoben. Die Beitragsordnung für den Hauptvereinsbeitrag wurde 2004 auf der Jahreshauptversammlung beschlossen und trat erstmalig bei der zweiten Abbuchung des Jahresbeitrags 2004 anteilig in Kraft. Die Beitragsordnung für den Abteilungsbeitrag wurde am 27.02.2009 auf der JahresMitgliederversammlung der Abteilung Fußball, rückwirkend zum 1. Januar 2009 beschlossen, und trat erstmalig bei der ersten Abbuchung des Jahresbeitrags 2009 anteilig in Kraft. Für die Kündigungsfristen ist die jeweils gültige Satzung des SV Hilden-Ost 1975 e.V. maßgebend. Am 07.03.2008 wurde auf der Jahreshauptversammlung folgende Änderung der Satzung beschlossen. In Anlehnung an die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Jahresende gilt als letzter Kündigungstermin zum jeweiligen Jahresende, der 19. November des laufenden Jahres. Kündigungen nach diesem Termin werden erst zum Ende des folgenden Jahres, also zum 31.12. des Folgejahres, wirksam. Hilden, 27. Februar 2009 Der Abteilungsvorstand Fußball 3