Lieferungs - Industrie + werbedruck
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Lieferungs - Industrie + werbedruck
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1. Preisangebote Die Preisangebote werden in Euro abgegeben; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit unserer Auftragsbestätigung. 2. Zahlungsbedingungen Die Rechnung wird unter dem Tage des Abganges der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei der Druckerei eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum wird ein Skonto bis zu 2% gewährt. Beträge für Einzelaufträge und Abrufe bis zu Euro 25,– sind bei der Lieferung in bar zahlbar. Bei kleineren Beträgen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Hereinnahme von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Bei größeren Aufträgen werden, der geleisteten Arbeit entsprechend Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen vereinbart. Wenn größere Papiermengen oder besondere Materialien durch die Druckerei bereitgestellt werden, hat hierfür sofortige Zahlung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Bestellers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen. 3.Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Forderungen aus der Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Waren werden uns zur Sicherung abgetreten. 4.Lieferungen gelten frei Haus bzw. Bahnstation des Druckortes, soweit nichts anderes v ereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Bestellers vorgenommen. 5. Lieferzeit Sind keine Liefertermine aber eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware die Druckerei verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme unterbrochen. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderungen des Auftrages verursacht ist. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist – verursacht durch Krieg, Streik, Kohlen- oder Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt, befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Druckerei für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Industrie + werbedruck Hermann Beyer GmbH + Co. KG Offsetdruck . Buchbinderei Digitale Text- und Bildproduktion Salzufler Straße 184 D-32052 Herford fon: fax: 0 52 21|98 98 0 0 52 21|98 98 50 [email protected] www.iwdruck.de USt-Id. Nr.: DE 125349054 6. Lieferungsverzug Bei Lieferungsverzug der Druckerei ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich z ustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. 7. Abnahmeverzug Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. 8. Beanstandungen sind nur innerhalb 3 Wochen nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt uns vorbehalten. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papieres und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände, die auf Anforderung dem Besteller zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung und Lackierung haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbände aus Kunststoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw., durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen. 9. Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. 10.Verpackung aus Papier oder Pappe wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten werden, wenn ihre Rücksendung in gutem Zustand frei Druckerei innerhalb 4 Wochen erfolgt, bis zu 2/3 des berechneten Preises g utgeschrieben. 11. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. 12. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dgl. verbleibt vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung, bei uns. Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, sind ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Klischees, Prägeplatten, Stanzen und dgl. bleiben unser Eigentum, soweit sie nicht gesondert in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber bezahlt sind. Druckplatten, Negative und Diapositive, Matern, Lithographien und dgl. sind Betriebsgegenstände der Druckerei und bleiben als solche unser Eigentum. Die Druckerei ist nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopiervorlagen an den Besitzer zu liefern. Sparkasse Herford 1653 5 BLZ 494 501 20 IBAN DE 63 4945 0120 0000 0165 35 BIC WLAHDE 44 XXX Deutsche Bank AG Herford 2 481422 BLZ 480 700 50 IBAN DE 48 4807 0050 0248 1422 00 BIC DEUTDE 3 B 481 Volksbank Herford 110 279 700 BLZ 494 900 70 IBAN DE 76 4949 0070 0110 2797 00 BIC GENODEM 1 HFV Postbank Hannover 71 455 305 BLZ 250100 30 IBAN DE 02 2501 0030 0071 4553 05 BIC PBNKDEFF 13.Versicherung wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere oder lagernden Drucksachen gegen irgendwelche Schäden versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. 14.Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von uns nicht verschuldete in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. 15.Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Druckerei druckreif erklärt zurückzugeben. Die Druckerei haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. 16. Mehr- oder Minderlieferung Im allgemeinen liefert die Druckerei die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- und besonders schwierigen Drucken auf 10% und, wenn das Papier von uns auf Grund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, auf deren Toleranzsätze. 17. Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, wie z. B. Druckarbeiten, Stehsatz, Druckplatten, Negativen, Diapositiven, Montagen, fremden Papieren usw., erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist zu den üblichen Sätzen besonders zu vergüten. 18. Verpackungsmaterialien und Abfälle Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dgl. Eigentum der Druckerei. 19.Druckerei-Impressum Die Druckerei behält sich das Recht vor, ihren Firmentext nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des angegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen. Kommanditgesellschaft Sitz Herford. Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 4369. Persönlich haftende Gesellschafterin: Industrie- und Werbedruck Hermann Beyer GmbH Geschäftsführer: 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand Hermann Beyer, Dr. Hartmunt Geißler, Michael Wannags, HRB 6284 für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Herford.