Lieferungs - Industrie + werbedruck

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Lieferungs - Industrie + werbedruck
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Preisangebote
Die Preisangebote werden in Euro abgegeben; sie erlangen die Verbind­lichkeit erst mit unserer Auftragsbestätigung.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird unter dem Tage des Abganges der Ware bzw. der Teil­lieferung ausgestellt. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der
Abnahme­­verpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei der Druckerei eingelagert, so wird die Rechnung
unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungs­datum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen
nach dem Rechnungsdatum wird ein Skonto bis zu 2% gewährt. Beträge für Einzelaufträge und Abrufe bis zu Euro 25,– sind bei der
Lieferung in bar zahlbar. Bei kleineren Beträgen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich.
Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die
Herein­nahme von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und ­sonstiger Kosten. Wechsel und Akzepte werden stets
nur zahlungshalber entgegengenommen. Bei größeren Aufträgen werden, der geleisteten Arbeit entsprechend Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen vereinbart. Wenn größere Papiermengen oder besondere Materialien durch die Druckerei bereitgestellt werden, hat
hierfür sofortige Zahlung zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweili­gen Bankdiskont zu vergüten. Bei Banküberweisungen und Schecks
gilt der Tag an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten
des Bestellers abge­­ändert ­werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
3.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder
Wechsel unser Eigentum. Forderungen aus der Weiterveräußerung von vorbehalts­belasteten Waren werden uns zur Sicherung abgetreten.
4.Lieferungen
gelten frei Haus bzw. Bahnstation des Druckortes, soweit nichts anderes v­ ereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Bestel­lers. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Bestellers vorgenommen.
5. Lieferzeit
Sind keine Liefertermine aber eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet
mit dem Tage, an dem die Ware die Druckerei verläßt oder wegen Versandunmög­lichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der
Andrucke usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner
Stellungnahme unter­brochen.
Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderungen des Auftrages
verursacht ist. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist – verursacht durch
Krieg, Streik, Kohlen- oder Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt, befreien uns von der
Einhaltung der vereinbarten Liefer­­fristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Liefer­­frist be­rechtigt den Besteller
nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Druckerei für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Industrie + werbedruck
Hermann Beyer GmbH + Co. KG
Offsetdruck . Buchbinderei
Digitale Text- und Bildproduktion
Salzufler Straße 184
D-32052 Herford
fon:
fax:
0 52 21|98 98 0
0 52 21|98 98 50
[email protected]
www.iwdruck.de
USt-Id. Nr.: DE 125349054
6. Lieferungsverzug
Bei Lieferungsverzug der Druckerei ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm
gesetzlich z­ ustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
7. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht uns aber auch das
Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.
8. Beanstandungen
sind nur innerhalb 3 Wochen nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen
Lieferung führen. Das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt uns vor­behalten.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papieres und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie
in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände, die auf Anforderung dem Besteller zur Verfügung stehen, für zulässig
erklärt sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung und
Lackierung haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbände aus Kunststoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren,
Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw., durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen
Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.
9. Vom Auftraggeber beschafftes Material,
gleichviel welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als
geliefert bezeichneten Menge.
10.Verpackung
aus Papier oder Pappe wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten werden, wenn ihre Rücksendung in gutem
Zustand frei Druckerei innerhalb 4 Wochen erfolgt, bis zu 2/3 des berechneten Preises g­ utgeschrieben.
11. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
12. Das Urheberrecht
und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dgl.
verbleibt vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung, bei uns. Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines
Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, sind ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Klischees, Prägeplatten, Stanzen und dgl. bleiben unser Eigentum, soweit sie nicht gesondert in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber bezahlt sind.
Druckplatten, Negative und Diapositive, Matern, Lithographien und dgl. sind Betriebsgegenstände der Druckerei und bleiben als solche unser
Eigentum. Die Druckerei ist nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopier­vorlagen an den Besitzer zu liefern.
Sparkasse Herford 1653 5
BLZ 494 501 20
IBAN DE 63 4945 0120 0000 0165 35
BIC WLAHDE 44 XXX
Deutsche Bank AG Herford 2 481422
BLZ 480 700 50
IBAN DE 48 4807 0050 0248 1422 00
BIC DEUTDE 3 B 481
Volksbank Herford 110 279 700
BLZ 494 900 70
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BIC GENODEM 1 HFV
Postbank Hannover 71 455 305
BLZ 250100 30
IBAN DE 02 2501 0030 0071 4553 05
BIC PBNKDEFF
13.Versicherung
wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere oder lagernden Drucksachen gegen irgendwelche Schäden versichert werden ­sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
14.Satzfehler
werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von uns nicht verschuldete in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen,
insbesondere Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
15.Korrekturabzüge
sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Druckerei druckreif erklärt zurückzugeben. Die Druckerei haftet nicht
für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu
übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine
Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
16. Mehr- oder Minderlieferung
Im allgemeinen liefert die Druckerei die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der
bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- und besonders schwierigen Drucken auf 10% und, wenn
das Papier von uns auf Grund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, auf deren Toleranzsätze.
17. Das Auflagernehmen und Aufbewahren
von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, wie z. B. Druckarbeiten, Stehsatz, Druckplatten, Negativen, Diapositiven, Montagen, fremden
Papieren usw., erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist zu den üblichen Sätzen besonders zu vergüten.
18. Verpackungsmaterialien und Abfälle
Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das Verpackungs­material und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dgl. Eigentum der Druckerei.
19.Druckerei-Impressum
Die Druckerei behält sich das Recht vor, ihren Firmentext nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des angegebenen
Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
Kommanditgesellschaft
Sitz Herford. Amtsgericht Bad Oeynhausen
HRA 4369.
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Industrie- und Werbedruck Hermann Beyer GmbH
Geschäftsführer:
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Hermann Beyer, Dr. Hartmunt Geißler,
Michael Wannags, HRB 6284
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Ansprüche und Rechts­streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Herford.